- Hessischer Turnverband

Hessische Nachwuchsmeisterschaften und Landesfinale
Kürzweikampf 2015
Veranstalter:
Ausrichter:
Ort:
Termin:
Zeitplan:
Meldeschluss:
Meldegebühr
Meldungen:
Hessischer Turnverband e.V.
TSG Kassel-Niederzwehren
In der Sporthalle Georg-Christian-Lichtenberg-Schule
Brückenhofstraße 88, 34132 Kassel
26.04.2015
wird nach Eingang der Meldungen bekannt gegeben
11.04.2015
Die Meldegebühr beträgt pro Person und Wettkampf 8,00 €. Die Meldegebühr bei Mannschaften beträgt 6,00
€ pro eingesetzter Person und Wettkampf. Maximal jedoch 40,00 € je Wettkampf.
Bei verspäteten Meldungen zu Meisterschaften und Wettkämpfen können durch die Fachgebiete erhöhte
Meldegelder bis zum dreifachen des ursprünglichen Meldegeldes beschlossen werden.
Das Meldegeld wird vor dem Wettkampf per Bankeinzug durch den Hessischen Turnverbandes e.V.
eingezogen.
Auch bei Nichtantritt wird das Meldegeld fällig.
Alle Meldungen erfolgen über das DTB-GymNet
Wettkämpfe
Wettkampfnummer
1
2
3
4
Wettkampfbezeichnung
Einkampf ohne Handgerät
Zweikampf mit Seil und ohne Handgerät
Dreikampf mit Seil, Reifen und ohne Handgerät
Zweikampf aus Seil, Reifen, Ball, Keulen oder Band
5
Zweikampf aus Seil, Reifen, Ball, Keulen oder Band
Altersklasse
KLK 7 Jahre
KLK 8 Jahre
KLK 9 Jahre
Kürzweikampf Jg. 02
und jünger
Kürzweikampf Jg. 01
und älter
Teilnahmebedingungen
Für den Wettkampf sind alle qualifizierten Gymnastinnen aus den Turngauen startberechtigt. Gymnastinnen, die bei dem HM Einzel
teilgenommen haben, sind im Kürzweikampf nicht startberechtigt.
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Hinweise
Kürzweikampf: Alterseinteilung unter Vorbehalt. Die genaue Einteilung wird nach Meldeschluss bekannt gegeben.
Formblätter: Die Formblätter sind bis zum 12.04.2015 (Datum des Poststempels) zu senden an:
Annett Keller, Daniel-Brendel-Str. 33, 55127 Mainz
Für alle Wettkämpfe jeweils 1 Kopie pro Übung.
Fotografen: Fotografen, die im Hallenbereich fotografieren möchten, müssen sich bis 22.04.15 bei Nina Sapmaz
([email protected]) angemeldet haben.
Startrecht
Startberechtigt bei Wettkämpfen auf Landesebene sind Athleten, die einem Verein angehören der Mitglied im HTV ist und eine
Starterlaubnis (DTB-Startpass) für diesen Verein besitzen.
Ein Gesundheitszeugnis über die Sporttauglichkeit ist für die Jahrgäng 01 und jünger Pflicht. Mit der Meldung wird die Einwilligung des
Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Wettkampf erteilt.
Es darf nicht gestartet werden, wenn eine gültige Startkarte bzw. Startausweis und/oder ein gültiges Gesundheitszeugnis (Jg.
01 und jünger) fehlt.
Kampfrichter
Die an Wettkämpfen beteiligten Vereine haben grundsätzlich nach einem fachgebietsspezifischen Schlüssel Kampfrichter und/oder
Helfer zu stellen. Vereine, die dieser Verpflichtung nicht entsprechen, haben eine Strafgebühr in Höhe von 100,00 € pro fehlendem
Kampfrichter bzw. Helfer zu entrichten.
Kampfrichterschlüssel: Mit der Meldung sind pro angefangenen 6 Gymnastinnen ein Kampfrichter mit Landeslizenz und ein Helfer
namentlich zu benennen.
Qualifikation
siehe Fachgebietsordnung RSG Hessen
Veröffentlichung von persönlichen Daten und Fotos
Mit der Meldung erklärt sich die Teilnehmer/in bzw. deren Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass persönliche Daten (Name,
Vorname, Jahrgang), Ergebnisse sowie offizielle Fotos und Filmaufnahmen (z. B. auch in Aktion), die im Zusammenhang mit der
Teilnahme am Wettkampf stehen, für redaktionelle Zwecke auf der Homepage des Hessischen Turnverbandes bzw. in Druckmedien
veröffentlicht werden dürfen..
Auszeichnungen
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Bei Hessischen Meisterschaften erhalten Sieger sowie Zweit- und Drittplatzieren die HTV-Meisterschaftsmedaillen in Gold, Silber und
Bronze. Alle weiteren Teilnehmer bei Meisterschaften und alle Teilnehmer an sonstigen Wettkämpfen auf Landesebene und bei
Turnfesten erhalten eine Teilnehmermedaille. Alle Teilnehmer an Wettkämpfen des HTV erhalten eine Urkunde mit Name (bei
Mannschaften mit Vereinsnamen), Platzierung, Wettkampf und Verein.
Vizepräsident
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Landesfachwart
Wettkampsportbeauftragter