Hessische Nachwuchsmeisterschaften und Landesfinale Kürzweikampf 2015 Veranstalter: Ausrichter: Ort: Termin: Zeitplan: Meldeschluss: Meldegebühr Meldungen: Hessischer Turnverband e.V. TSG Kassel-Niederzwehren In der Sporthalle Georg-Christian-Lichtenberg-Schule Brückenhofstraße 88, 34132 Kassel 26.04.2015 wird nach Eingang der Meldungen bekannt gegeben 11.04.2015 Die Meldegebühr beträgt pro Person und Wettkampf 8,00 €. Die Meldegebühr bei Mannschaften beträgt 6,00 € pro eingesetzter Person und Wettkampf. Maximal jedoch 40,00 € je Wettkampf. Bei verspäteten Meldungen zu Meisterschaften und Wettkämpfen können durch die Fachgebiete erhöhte Meldegelder bis zum dreifachen des ursprünglichen Meldegeldes beschlossen werden. Das Meldegeld wird vor dem Wettkampf per Bankeinzug durch den Hessischen Turnverbandes e.V. eingezogen. Auch bei Nichtantritt wird das Meldegeld fällig. Alle Meldungen erfolgen über das DTB-GymNet Wettkämpfe Wettkampfnummer 1 2 3 4 Wettkampfbezeichnung Einkampf ohne Handgerät Zweikampf mit Seil und ohne Handgerät Dreikampf mit Seil, Reifen und ohne Handgerät Zweikampf aus Seil, Reifen, Ball, Keulen oder Band 5 Zweikampf aus Seil, Reifen, Ball, Keulen oder Band Altersklasse KLK 7 Jahre KLK 8 Jahre KLK 9 Jahre Kürzweikampf Jg. 02 und jünger Kürzweikampf Jg. 01 und älter Teilnahmebedingungen Für den Wettkampf sind alle qualifizierten Gymnastinnen aus den Turngauen startberechtigt. Gymnastinnen, die bei dem HM Einzel teilgenommen haben, sind im Kürzweikampf nicht startberechtigt. Seite 1 von 3 Hinweise Kürzweikampf: Alterseinteilung unter Vorbehalt. Die genaue Einteilung wird nach Meldeschluss bekannt gegeben. Formblätter: Die Formblätter sind bis zum 12.04.2015 (Datum des Poststempels) zu senden an: Annett Keller, Daniel-Brendel-Str. 33, 55127 Mainz Für alle Wettkämpfe jeweils 1 Kopie pro Übung. Fotografen: Fotografen, die im Hallenbereich fotografieren möchten, müssen sich bis 22.04.15 bei Nina Sapmaz ([email protected]) angemeldet haben. Startrecht Startberechtigt bei Wettkämpfen auf Landesebene sind Athleten, die einem Verein angehören der Mitglied im HTV ist und eine Starterlaubnis (DTB-Startpass) für diesen Verein besitzen. Ein Gesundheitszeugnis über die Sporttauglichkeit ist für die Jahrgäng 01 und jünger Pflicht. Mit der Meldung wird die Einwilligung des Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Wettkampf erteilt. Es darf nicht gestartet werden, wenn eine gültige Startkarte bzw. Startausweis und/oder ein gültiges Gesundheitszeugnis (Jg. 01 und jünger) fehlt. Kampfrichter Die an Wettkämpfen beteiligten Vereine haben grundsätzlich nach einem fachgebietsspezifischen Schlüssel Kampfrichter und/oder Helfer zu stellen. Vereine, die dieser Verpflichtung nicht entsprechen, haben eine Strafgebühr in Höhe von 100,00 € pro fehlendem Kampfrichter bzw. Helfer zu entrichten. Kampfrichterschlüssel: Mit der Meldung sind pro angefangenen 6 Gymnastinnen ein Kampfrichter mit Landeslizenz und ein Helfer namentlich zu benennen. Qualifikation siehe Fachgebietsordnung RSG Hessen Veröffentlichung von persönlichen Daten und Fotos Mit der Meldung erklärt sich die Teilnehmer/in bzw. deren Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass persönliche Daten (Name, Vorname, Jahrgang), Ergebnisse sowie offizielle Fotos und Filmaufnahmen (z. B. auch in Aktion), die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettkampf stehen, für redaktionelle Zwecke auf der Homepage des Hessischen Turnverbandes bzw. in Druckmedien veröffentlicht werden dürfen.. Auszeichnungen Seite 2 von 3 Bei Hessischen Meisterschaften erhalten Sieger sowie Zweit- und Drittplatzieren die HTV-Meisterschaftsmedaillen in Gold, Silber und Bronze. Alle weiteren Teilnehmer bei Meisterschaften und alle Teilnehmer an sonstigen Wettkämpfen auf Landesebene und bei Turnfesten erhalten eine Teilnehmermedaille. Alle Teilnehmer an Wettkämpfen des HTV erhalten eine Urkunde mit Name (bei Mannschaften mit Vereinsnamen), Platzierung, Wettkampf und Verein. Vizepräsident Seite 3 von 3 Landesfachwart Wettkampsportbeauftragter
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