Gemeinde Bischweier Bahnhofstr. 17, 76476 Bischweier Öffentliche Ausschreibungen nach VOB/A Bauvorhaben: Um- und Ausbau der ehemaligen Obstannahmehalle zu einem Dorfhaus Auftraggeber: Gemeinde Bischweier, Bahnhofstr. 17, 76476 Bischweier Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung Art des Auftrages: Einheitspreisvertrag Ort der Ausführung: 76476 Bischweier, Rauentaler Str. 13 Art der Leistung: Trockenbau- / Gipserarbeiten Leistungsumfang: GK-Wandbekleidung GK-Metallständerwände W112 GK-Metallständerwände W142 GK-Schachtwand / Vorsatzschale Typ B Stahl- Umfassungszargen Holzwolle-Platte als Dachuntersicht Brandschutzverkleidung Dachbinder Kalkputz innen Wände Edelputz außen Wände Frist für die Ausführung: ca. 265 m² ca. 143 m³ ca. 182 m² ca. 52 m² ca. 26 Stück ca. 265 m² ca. 5 m² ca. 90 m² ca. 100 m² Baubeginn: 24.08.2015 Bauende: 25.09.2015 Ausgabe der Verdingungs- Ab Dienstag, 21.04.2015 unterlagen: im Bürgermeisteramt, 1. OG, Zimmer 2.3 Bahnhofstraße 17, 76476 Bischweier Tel.: 07222 / 94340, Fax 07222 / 943439 E-Mail: [email protected] Entgelt für die Unterlagen: € 25,-- (bei Postversand € 30,--) pro Doppelfertigung. Nur gegen Zahlungsnachweis auf das Girokonto der Gemeinde Bischweier: IBAN DE 51 6625 0030 0001 0704 16 Verwendungszweck: Ausschreibung Dorfhaus Trockenb. Das Entgelt wird nicht ersetzt. Frist für die Einreichung der Angebote: Zur Angebotseröffnung am 18.05.2015, 9.20 Uhr Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Bürgermeisteramt, Bahnhofstr. 17, 76476 Bischweier Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und / oder ihre Bevollmächtigten Datum, Uhrzeit und Ort der Eröffnung der Angebote: Montag, den 18.05.2015, 9.20 Uhr, im Rathaus Bischweier, Sitzungssaal im 1. Obergeschoss, Zimmer 2.1 Sicherheiten: 3 % Gewährleistungsbürgschaft Zahlungsbedingungen: Nach § 16 VOB/B und den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Nachweis für die Beurteilung der Eignung des Bieters: Auf Verlangen sind Nachweise nach VOB/A § 6 Abs. 3 vorzulegen. Zuschlags- und Bindefrist: 18.06.2015 Nichtzulassungen von Änderungsvorschlägen oder Nebenangeboten: Nebenangebote sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zugelassen. Sonstige Angaben: Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter Vergabeverstöße ist das Landratsamt Rastatt, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt Planung/Bauleitung: Rolf Hobaum, Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76476 Bischweier, Tel: 07222 48048, Fax: 47800 Bischweier, 18.04.2015 Robert Wein, Bürgermeister
© Copyright 2025 ExpyDoc