Gemeinde Bischweier

Gemeinde Bischweier
Bahnhofstr. 17, 76476 Bischweier
Öffentliche Ausschreibungen nach VOB/A
Bauvorhaben:
Um- und Ausbau der ehemaligen Obstannahmehalle zu
einem Dorfhaus
Auftraggeber:
Gemeinde Bischweier, Bahnhofstr. 17, 76476 Bischweier
Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung
Art des Auftrages:
Einheitspreisvertrag
Ort der Ausführung:
76476 Bischweier, Rauentaler Str. 13
Art der Leistung:
Trockenbau- / Gipserarbeiten
Leistungsumfang:
GK-Wandbekleidung
GK-Metallständerwände W112
GK-Metallständerwände W142
GK-Schachtwand / Vorsatzschale Typ B
Stahl- Umfassungszargen
Holzwolle-Platte als Dachuntersicht
Brandschutzverkleidung Dachbinder
Kalkputz innen Wände
Edelputz außen Wände
Frist für die Ausführung:
ca. 265 m²
ca. 143 m³
ca. 182 m²
ca. 52 m²
ca. 26 Stück
ca. 265 m²
ca. 5 m²
ca. 90 m²
ca. 100 m²
Baubeginn: 24.08.2015
Bauende: 25.09.2015
Ausgabe der Verdingungs- Ab Dienstag, 21.04.2015
unterlagen:
im Bürgermeisteramt, 1. OG, Zimmer 2.3
Bahnhofstraße 17, 76476 Bischweier
Tel.: 07222 / 94340, Fax 07222 / 943439
E-Mail: [email protected]
Entgelt für die Unterlagen: € 25,-- (bei Postversand € 30,--) pro Doppelfertigung.
Nur gegen Zahlungsnachweis auf das Girokonto der
Gemeinde Bischweier:
IBAN DE 51 6625 0030 0001 0704 16
Verwendungszweck: Ausschreibung Dorfhaus Trockenb.
Das Entgelt wird nicht ersetzt.
Frist für die Einreichung
der Angebote:
Zur Angebotseröffnung am
18.05.2015, 9.20 Uhr
Anschrift, an die die
Angebote zu richten sind:
Bürgermeisteramt, Bahnhofstr. 17, 76476 Bischweier
Personen, die bei der
Eröffnung anwesend sein
dürfen:
Bieter und / oder ihre Bevollmächtigten
Datum, Uhrzeit und Ort
der Eröffnung der
Angebote:
Montag, den 18.05.2015, 9.20 Uhr, im Rathaus Bischweier,
Sitzungssaal im 1. Obergeschoss, Zimmer 2.1
Sicherheiten:
3 % Gewährleistungsbürgschaft
Zahlungsbedingungen:
Nach § 16 VOB/B und den Besonderen und
Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Rechtsform für Bietergemeinschaften:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Nachweis für die Beurteilung
der Eignung des Bieters:
Auf Verlangen sind Nachweise nach VOB/A § 6 Abs. 3
vorzulegen.
Zuschlags- und Bindefrist: 18.06.2015
Nichtzulassungen von
Änderungsvorschlägen
oder Nebenangeboten:
Nebenangebote sind nur in Verbindung mit dem
Hauptangebot zugelassen.
Sonstige Angaben:
Zuständige Behörde zur Nachprüfung behaupteter
Vergabeverstöße ist das Landratsamt Rastatt,
Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Planung/Bauleitung:
Rolf Hobaum, Freier Architekt, Gartenstraße 7, 76476
Bischweier, Tel: 07222 48048, Fax: 47800
Bischweier, 18.04.2015
Robert Wein, Bürgermeister