Dr. Oliver Seiler - allenovery

Einladung
Mandantenseminar zum Übernahmerecht
Mandantenseminar zum Übernahmerecht
18. März 2015 / Frankfurt am Main / 16.00-18.30 Uhr mit anschließendem Get-together
Was sind die aktuellen Trends für Unternehmensübernahmen 2015?
Die Übernahmeaktivität im Jahr 2014 folgte der freundlichen Tendenz aus dem
Vorjahr. Aus den veröffentlichten Angeboten ragen drei Angebote mit einer
Gegenleistung von mehr als EUR 1 Mrd. heraus, darunter das Angebot Sky German
Holdings/Sky Deutschland, die „zweite Auflage“ des Angebots McKesson/Celesio
und das Angebot Deutsche Annington/Gagfah mit einer gemischten Gegenleistung.
Wir gehen davon aus, dass sich die im Jahr 2014 angelegten Entwicklungen im
Jahr 2015 fortsetzen werden. Dabei wird – wie das laufende Übernahmeverfahren
DMG Mori Seiki zeigt – weiterhin mit aktivistischen Aktionären zu rechnen sein.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für öffentliche Übernahmen und die in Betracht
kommenden nachfolgenden Strukturmaßnahmen sind fortwährenden Änderungen
unterworfen. Im abgelaufenen Jahr war es wiederum die Rechtsprechung, die die
wesentlichen Akzente setzte:
–– Der Bundesgerichtshof entschied, dass einzelne Aktionäre, die ein Angebot
angenommen haben, jedenfalls dem Grunde nach zivilrechtliche Ansprüche gegen
den Bieter haben, wenn die Gegenleistung des Angebots hinter der gesetzlichen
Mindestgegenleistung zurückbleibt.
–– Das Landgericht Frankfurt am Main wies die Klage von Aktionären ab, die
den Bieter wegen des parallelen Erwerbs von Wandelschuldverschreibungen der
Zielgesellschaft auf eine höhere Gegenleistung in Anspruch nehmen wollten.
Diese und weitere Entwicklungen aus der Praxis bilden den Rahmen für unser
diesjähriges übernahmerechtliches Mandantenseminar. Neben einem Überblick
über die Entwicklung der einschlägigen Rechtsprechung und BaFin-Praxis
möchten wir den Aussagen des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte zur
Angemessenheit der Gegenleistung nachgehen und aufzeigen, welche Bedeutung
sie für die Übernahmepraxis haben.
Weiterhin befassen wir uns mit der Frage, welchen Rechtsschutz Aktionäre der
Zielgesellschaft im Übernahmeverfahren genießen – hier haben Entscheidungen des
Bundesgerichtshofs und des OLG Frankfurt wesentliche Eckpfeiler definiert.
Außerdem wollen wir uns mit ausgewählten Praxisfragen des Erwerbs einer
wesentlichen Beteiligung unterhalb der Kontrollschwelle beschäftigen.
Schließlich möchten wir einen Einblick in unsere Erfahrungen bei der Beratung des
Zusammenschlusses TUI/TUI Travel geben.
Ein Streiflicht auf die neuesten Entwicklungen bei Squeeze-out und Delisting, ein
Überblick über die Aktivitäten der European Securities and Markets Authority (ESMA)
im Bereich des Insiderrechts und der für den Beteiligungserwerb maßgeblichen
Transparenzvorschriften und ein Ausblick auf rechtspolitische Entwicklungen auf
europäischer und deutscher Ebene sollen unsere Veranstaltung abrunden.
Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen, und hoffen auf einen spannenden und informativen Austausch mit Ihnen!
Eventdetails
16.00 Uhr
Begrüßung
16.15 Uhr
Rahmenbedingungen für
Unternehmensübernahmen im Jahr 2015 –
aktuelle Entwicklungen
Dr. Hartmut Krause
16.45 Uhr
Veranstaltungsort und -termin
18. März 2015 I 16.00-18.30 Uhr
Allen & Overy LLP I Bockenheimer Landstraße 2 I 60306 Frankfurt am Main
Rechtsschutz der Aktionäre bei
Übernahme- und Pflichtangeboten
Prof. Dr. Dirk A. Verse, Johannes
Gutenberg-Universität Mainz
Anmeldung
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist kostenlos. Aus organisatorischen
17.15 Uhr
Rechtliche Aspekte einer wesentlichen
Beteiligung unterhalb der Kontrollschwelle
Dr. Hans Diekmann
17.45 Uhr
Praktische Erfahrungen aus dem
Zusammenschluss von TUI und TUI Travel
Gründen bitten wir Sie um eine möglichst frühzeitige Anmeldung. Vielen Dank!
Bitte nutzen Sie für Ihre Anmeldung unsere >> Onlineanmeldung
Für Fragen steht Ihnen Lena Auth unter +49 69 2648 5487 oder
[email protected] gerne zur Verfügung.
Dr. Oliver Seiler
18.15 Uhr
ab 18.30 Uhr
Diskussion
Get-together
Begleitung
Kolleginnen und Kollegen, die ebenfalls an der Veranstaltung teilnehmen möchten,
können Sie gerne bei der Anmeldung als Ihre Begleitperson(en) angeben.
Referenten
Prof. Dr. Dirk A. Verse M.Jur.
Dr. Hans Diekmann
Johannes Gutenberg-Universität
Fachbereich Rechts- und
Wirtschaftswissenschaften
Tel. +49 211 2806 7101
[email protected]
Gastreferent
Prof. Dr. Dirk A. Verse M.Jur. (Oxford) ist Inhaber des Lehrstuhls für
Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Direktor
des Instituts für deutsches und internationales Recht des Spar-,
Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität in
Mainz. Vor seiner Berufung zum Universitätsprofessor arbeitete er
als Rechtsanwalt für eine deutsche Wirtschaftskanzlei. Er ist Autor
zahlreicher Beiträge vor allem zum deutschen und europäischen
Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Als Sachverständiger hat er u.a.
die Europäische Kommission und die Deutsche Bundesbank beraten.
Partner
Dr. Hans Diekmann, Partner bei Allen & Overy, berät überwiegend im
Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht sowie bei M&A-Transaktionen
einschließlich im Rahmen von öffentlichen Übernahmen. Zu seinen
Mandanten zählen vorwiegend DAX- und MDAX-Unternehmen sowie
Finanzinstitute und große börsennotierte Unternehmen. Neben M&ATransaktionen berät er seine Mandanten u.a. bei Hauptversammlungen,
Börsengängen, Konzernumstrukturierungen als auch bei laufenden
gesellschaftsrechtlichen Belangen und Finanzierungsfragen. Zudem
berät er Vorstände und Aufsichtsräte regelmäßig in Angelegenheiten
zur Corporate Compliance. Hans Diekmann veröffentlicht regelmäßig
in der Fachpresse zu gesellschafts- und aktienrechtlichen Themen.
Referenten
Dr. Hartmut Krause
Dr. Oliver Seiler
Tel. +49 69 2648 5782
[email protected]
Tel. +49 69 2648 5998
[email protected]
Partner
Dr. Hartmut Krause, LL.M., Partner bei Allen & Overy, hat breite
Erfahrung in der Beratung von in- und ausländischen Unternehmen bei
Unternehmensübernahmen in Deutschland. Seit 2005 war er an allen
Übernahmen von Zielgesellschaften aus dem DAX beteiligt (darunter
als Berater der Schaeffler KG bei der Übernahme der Continental AG).
Er hat umfangreich zu Fragen des Übernahme- und Kapitalmarktrechts
publiziert, unter anderem als Co-Autor eines führenden Kommentars zum
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (Assmann/Pötzsch/Schneider,
2. Aufl. 2013). Er hat im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
als Sachverständiger zur Umsetzung der EU-Übernahmerichtlinie Stellung
genommen und eine vom Bundesministerium der Finanzen beauftragte
rechtsvergleichende Studie zu Fragen des Insiderhandels und der Ad
hoc-Publizität federführend betreut.
Partner
Dr. Oliver Seiler, LL.M., leitet den Bereich International Capital Markets
von Allen & Overy LLP in Deutschland. Er verfügt über weitreichende
Erfahrung bei internationalen Kapitalmarkttransaktionen. Er ist
Autor zahlreicher Veröffentlichungen, u.a. Co-Autor eines führenden
Kommentars zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (Assmann/
Pötzsch/Schneider, 2. Aufl. 2013). Unabhängige Publikationen wie z.B.
JUVE, IFLR und Chambers Global bezeichnen Dr. Oliver Seiler als einen
der führenden Anwälte im Bereich Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.
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