(2015-03-17 BWA Lütjensee Vorlage zu TOP 4)

Fachdienst Finanzen – 1/210
Trittau, den 13.03.2015
Vorlage
für die Sitzung des Bau- und Wegeausschusses
der Gemeinde Lütjensee am 17.03.2015
zu TOP 4:
Deckenerneuerung Alte Schulstraße
hier: Beschluss über das Bauprogramm der Teilstreckenerneuerung
in der Alten Schulstraße
I. Sachverhalt:
Die Straßenentwässerung der Alten Schulstraße im nördlichen Bereich erfolgt zur Zeit über
einen ca. 45 Meter langen Niederschlagswasserkanal (NSW-Kanal) mit Einleitung in den verrohrten Gräberbach zwischen den Grundstücken Alte Schulstraße Nr. 4 und Nr. 6. Die Befristung der Erlaubnis zur Einleitung von unbehandeltem Niederschlagswasser über diese Einleitstelle ist am 30.06.2012 abgelaufen, so dass die Ableitung des Niederschlagswassers neu geordnet werden muss. Hierzu ist nach dem Generalentwässerungsplan der Gemeinde Lütjensee
vorgesehen, ab Einmündung zum neuen Erschließungsgebiet (Bebauungsplan Nr. 23) einen
NSW-Kanal mit Anschluss an die ebenfalls neu herzustellende Leitung in der Hamburger
Straße zu errichten. In diesem Kanal soll unter anderem auch das Niederschlagswasser aus
dem Neubaugebiet „Bebauungsplan Nr. 23“ abgeleitet werden.
Der Bau- und Umweltausschusses hat am 02.09.2014 empfohlen, im Zusammenhang mit dem
erforderlichen Bau der NSW-Leitung grundsätzlich auch die Fahrbahn sowie die Gehwege zu
erneuern. Im Rahmen des Haushaltsplanes 2015 sollten zunächst Mittel eingeplant werden,
um einen entsprechenden Planungsauftrag erteilen zu können. Am 13.01.2015 hat der Bauund Wegeausschuss schließlich den Grundsatzbeschluss zum Vollausbau der Alten Schulstraße auf einer Teilstrecke gefasst.
Im Rahmen einer Anwohnerversammlung am 10.03.2015 wurde den Eigentümern der durch
die Alte Schulstraße erschlossenen Grundstücke die Ausbauplanung vorgestellt und die Erneuerungsbedürftigkeit erläutert. Es wurde dargestellt, dass eine Verbindung der Kanal- und
Straßenbaumaßnahme und eine gemeinsame Ausschreibung der Arbeiten zusammen mit den
Erschließungsarbeiten im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 23 insgesamt sehr viel kostengünstiger wird, als wenn der Straßenbau gesondert in ein paar Jahren durchgeführt wird.
Mehrheitlich haben sich die Anwohner für eine Durchführung der Maßnahme in Asphaltbauweise ausgesprochen.
Vom Zweckverband Obere Bille ist ferner zeitnah noch zu klären, ob ein Erneuerungsbedarf
für die Trinkwasserleitung besteht.
II. finanzielle Auswirkungen:
Die Baukosten der vorgeschlagenen Maßnahme belaufen sich nach Kostenschätzung des Ingenieurbüros Waack+Dähn, Norderstedt, auf Grundlage der am 10.03.2015 im Rahmen der
Anwohnerversammlung vorgestellten Planung incl. Ingenieurhonorar insgesamt auf rund
255.000 Euro, die sich wie folgt aufgliedern:
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Straßenbau:
Niederschlagswasserkanal:
168.000 Euro,
87.000 Euro.
Der Anteil an dem NSW-Kanal für die Grundstücksentwässerung beträgt rd. 45.800 Euro und
wird vom Zweckverband Obere Bille getragen. Der Gemeindeanteil beträgt demnach 41.200
Euro.
Bei der Hh.-St. 63000.95100 „Sanierung Alte Schulstraße“ stehen Mittel in Höhe von
200.000 Euro für den Straßenbau zur Verfügung. Bei der Hh.-St. 70300.98300 „Baukostenzuschuss an ZV Obere Bille (Oberflächenentwässerung)“ stehen Mittel in Höhe von 206.500
Euro zur Verfügung, in denen ein entsprechender Kostenanteil für die Erneuerung der NSWLeitung in der Alten Schulstraße Euro enthalten ist. Die Mittel sind in der Summe also auskömmlich.
Es ist mit Einnahmen aus Straßenbaubeiträgen von rd. 152.000 Euro zu rechnen. Die Veranlagung erfolgt jedoch erst im Jahr 2016, so dass die Einnahme erst im Haushaltsplan des
Folgejahres veranschlagt wird.
III. Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Lütjensee empfiehlt, der Gemeindevertretung
folgenden Beschluss zu fassen:
Die Alte Schulstraße wird ab der nördlichen Einmündung in die Hamburger Straße bis zum
Einmündungsbereich der neuen Erschließungsstraße in das Gebiet des Bebauungsplanes
Nr. 23 erneuert. Die Baumaßnahme wird wie folgt ausgeführt:
- Niederschlagswasserleitung, Länge ca. 152,50, Dimensionierung DN 300. Der NSWHauptkanal wird in Trägerschaft des ZV Obere Bille erneuert bzw. hergestellt, da die Leitung sowohl der Grundstücks- als auch der Straßenentwässerung dient. Die Gemeinde trägt
von den Herstellungskosten 50 % als Anteil für die Straßenentwässerung.
- 10 Straßenabläufe für die Straßenentwässerung
- Fahrbahn: Breite 5,00 m in Asphaltbauweise
- Gehweg westliche Seite in Betonsteinpflaster rotbunt, Breite ca. 1,50 m.
- Schutzstreifen östliche Seite zwischen Fahrbahn und Grundstücksgrenze in Betonsteinpflaster rotbunt, Breite ca. 0,50 m.
- Abgrenzung zur Fahrbahn: Betonhochbord
- Abgrenzung zu den Grundstücken: Rasenbord
- Grunderwerb: Für die Anlage des Gehweges in einer durchgängigen Breite, ist es erforderlich Grunderwerb von ca. 10 m² zu tätigen. Sollte dies nicht gelingen, wird der Gehweg
streckenweise einen geringeren Querschnitt als 1,50 m aufweisen.
- Erforderliche Angleichungsarbeiten zwischen Gehweg und Privatgrundstücken sind mit
auszuführen.
- unbefestigte Seitenstreifen in Grand.
- Beleuchtung: Verlegung der Lampenstandorte auf die westliche Gehwegseite mit Optimierung der Beleuchtungsabstände. Die vorhandenen Masten werden weiter genutzt. Es ist erforderlich zur normgerechten Ausleuchtung einen zusätzlichen Lampenmast zu errichten.
Anlage: Straßenbaulageplan vom 27.02.2015 und Lageplan NSW-Leitung vom 20.02.2015
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Ausschussmitglieder:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
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