Meldung und Meldeadressen: Bitte direkt beim jeweiligen Veranstalter oder über www.regattakalender.org melden. Windsurfing Kaarst e.V. (WSK) Jörg Peter Theißen Buchenweg 12 41352 Korschenbroich Tel :02161 – 8392493 Handy: 01726928908 E-Mail : [email protected] Club Adresse: Postfach: 101529 41547 Kaarst Tel: 02131 – 67955 Turnverein-Bruckhausen e. V. (TVB) Eveline Kleine Akazienwinkel 54 46569 Hünxe Tel: 015789047478 E-Mail: [email protected] Wind-Glider Club Krefeld e. V. (WGCK) Hans J. Bongartz Mühlenstraße 49 40668 Meerbusch / Lank Tel: 02150-2630 Fax 02150-700906 E-Mail: [email protected] Hildener Windsurfing Club e. V. (HWC) Christian Brunstein Bahnhofsallee 24 40721 Hilden Tel: 01754148283 E-Mail: [email protected] Surf –und Segel –Club Pulheim e.V. (SSCP) Birgit Hackstein Adolf-von-Menzelstr. 87 50259 Pulheim Tel: 02238 - 58250 Handy: 015773452906 E-Mail: [email protected] Ausschreibung zum 3-Seen-Cup2015 HWC Hildener Windsurfing Club e.V. SSCP Surf- und Segel-Club Pulheim e.V. TVB Turnverein Bruckhausen e.V. WGCK Wind-Glider Club Krefeld e.V. WSK Windsurfing Kaarst e.V. Der 3-Seen-Cup ist eine Regattaserie für alle Surferinnen und Surfer, egal ob jung oder alt, Neueinsteiger oder alter Hase. Nachstehend findet Ihr die Spielregeln, damit es auch für alle Fair zugeht: Der 3-Seen-Cup findet an folgenden Terminen und Orten statt: 1. 2. 3. 19.04.2015, Hilden 30.08.2015, Kaarst 24-15.10.2015, TV Bruckhausen (Finale) 1. Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind. 2. Gesurft wird als „offene Klasse“. Das heißt freie Materialwahl beim Brett. Die maximale Segelgröße wird durch die nachstehenden Wertungsklassen festgelegt: U13- maximale Segelgröße 5,5 m², Jahrgang 2003 und jünger U15- maximale Segelgröße 6,8 m², Jahrgang 2001 und jünger U17- maximale Segelgröße 7,8 m², Jahrgang 1998 und jünger U21- maximale Segelgröße 8,5m², Jahrgang 1996 und jünger Erwachsene, Master, Grandmaster- max. Segelgröße 9,5m2, Jahrgang 1995 und älter (Wertung erfolgt nach den drei Altersgruppen getrennt) Wer als Jugendlicher mit größerem Segel starten will, gibt das bei der Anmeldung einfach an und wird dann in der entsprechend höheren Altersgruppe gewertet. Wichtig: ein Wechsel der Altersgruppe/Segelgröße innerhalb der Serie ist nicht erlaubt. Die Verwendung kleinerer Segel ist immer erlaubt. 3. Die Teilnehmer müssen einen gültigen Surfschein besitzen. 4. Die Anmeldung erfolgt wie auf der letzten Seite beschrieben bis zum Samstag am Wochenende vor der Veranstaltung. 5. Zeitplan: Es sind maximal 4 Wettfahrten pro Veranstaltungstag geplant. Beim Finale insgesamt 6 Läufe. Skippers Meeting/Begrüßung ca. 11:00 Uhr Erste Wettfahrt ca. 11:30 Uhr Ende der Startbereitschaft: 17:00 Uhr Im Anschluss Siegerehrung und Verabschiedung 6. Segelanweisungen sind bei der Anmeldung vor Ort ausgehängt. 7. Veranstaltungsort ist das jeweilige Revier des ausrichtenden Vereins 8. Die Wertung der einzelnen Veranstaltungen sowie der Serie erfolgt nach dem Low-Point System. Bei vier gültigen Wettfahrten gibt es einen Streicher, bei sechs gültigen Wettfahrten zwei Streicher pro Veranstaltung. In der Serienwertung gibt es einen Streicher. Für die Berücksichtigung in der Jahreswertung ist der Start bei mindestens zwei Veranstaltungen sowie die Mitgliedschaft bei einem der auf der ersten Seite genannten Vereine erforderlich. 9. Preise: Bei den Veranstaltungen erhalten die drei besten Teilnehmer der Jugendklassen einen Pokal. Ab der Gruppe Erwachsene aufwärts erhalten jeweils die Gruppensieger einen Pokal. Alternativ sind Medaillen oder Urkunden möglich. Die Sieger der Serie (Jahreswertung) in den einzelnen Wertungsklassen erhalten beim Finale einen Wanderpokal. Beim Finale findet eine Tombola statt. Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche, die den auf Seite 1 genannten Vereinen angehören, an mindestens zwei Regatten der Serie teilgenommen haben und bei der Verlosung persönlich anwesend sind! 10. Haftungsausschluss: Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.” Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 11. Versicherung: Jeder Teilnehmer muss eine Haftpflichtversicherung, die das Regattarisiko beim Windsurfen einschließt mit einer Deckungssumme von 3,0 Mio.€ pro Veranstaltung besitzen. Startgelder: Das Meldegeld ist vor Ort beim Veranstalter zu entrichten. Veranstaltung 1 und 2 : Erwachsene und älter: 15,00€ Kinder und Jugendliche: 10,00€ Finale: Erwachsene und älter: 20,00€ Kinder und Jugendliche: 15,00€ Nachmeldegebühr alle Veranstaltungen: 0,00€ Im Meldegeld sind Mittagsverpflegung und Kaffee/Kuchen enthalten (2 Essens- und 3 Getränkemarken). Beim Finale zusätzlich Abendessen und Frühstück (2 Essensmarken)
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