3 Seen Cup 2015 - Ausschreibung

Meldung und Meldeadressen:
Bitte direkt beim jeweiligen Veranstalter oder über www.regattakalender.org melden.
Windsurfing Kaarst e.V. (WSK)
Jörg Peter Theißen
Buchenweg 12
41352 Korschenbroich
Tel :02161 – 8392493
Handy: 01726928908
E-Mail : [email protected]
Club Adresse:
Postfach: 101529
41547 Kaarst
Tel: 02131 – 67955
Turnverein-Bruckhausen e. V. (TVB)
Eveline Kleine
Akazienwinkel 54
46569 Hünxe
Tel: 015789047478
E-Mail: [email protected]
Wind-Glider Club Krefeld e. V. (WGCK)
Hans J. Bongartz
Mühlenstraße 49
40668 Meerbusch / Lank
Tel: 02150-2630
Fax 02150-700906
E-Mail: [email protected]
Hildener Windsurfing Club e. V. (HWC)
Christian Brunstein
Bahnhofsallee 24
40721 Hilden
Tel: 01754148283
E-Mail: [email protected]
Surf –und Segel –Club Pulheim e.V. (SSCP)
Birgit Hackstein
Adolf-von-Menzelstr. 87
50259 Pulheim
Tel: 02238 - 58250
Handy: 015773452906
E-Mail: [email protected]
Ausschreibung zum
3-Seen-Cup2015
HWC
Hildener Windsurfing Club e.V.
SSCP
Surf- und Segel-Club Pulheim e.V.
TVB
Turnverein Bruckhausen e.V.
WGCK
Wind-Glider Club Krefeld e.V.
WSK
Windsurfing Kaarst e.V.
Der 3-Seen-Cup ist eine Regattaserie für alle Surferinnen und Surfer,
egal ob jung oder alt, Neueinsteiger oder alter Hase. Nachstehend findet Ihr die
Spielregeln, damit es auch für alle Fair zugeht:
Der 3-Seen-Cup findet an folgenden Terminen und Orten statt:
1.
2.
3.
19.04.2015, Hilden
30.08.2015, Kaarst
24-15.10.2015, TV Bruckhausen (Finale)
1. Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind.
2. Gesurft wird als „offene Klasse“.
Das heißt freie Materialwahl beim Brett. Die maximale Segelgröße wird durch die nachstehenden
Wertungsklassen festgelegt:
U13- maximale Segelgröße 5,5 m², Jahrgang 2003 und jünger
U15- maximale Segelgröße 6,8 m², Jahrgang 2001 und jünger
U17- maximale Segelgröße 7,8 m², Jahrgang 1998 und jünger
U21- maximale Segelgröße 8,5m², Jahrgang 1996 und jünger
Erwachsene, Master, Grandmaster- max. Segelgröße 9,5m2, Jahrgang 1995 und älter
(Wertung erfolgt nach den drei Altersgruppen getrennt)
Wer als Jugendlicher mit größerem Segel starten will, gibt das bei der Anmeldung einfach an und
wird dann in der entsprechend höheren Altersgruppe gewertet. Wichtig: ein Wechsel der
Altersgruppe/Segelgröße innerhalb der Serie ist nicht erlaubt. Die Verwendung kleinerer Segel
ist immer erlaubt.
3. Die Teilnehmer müssen einen gültigen Surfschein besitzen.
4. Die Anmeldung erfolgt wie auf der letzten Seite beschrieben bis zum Samstag am
Wochenende vor der Veranstaltung.
5. Zeitplan:
Es sind maximal 4 Wettfahrten pro Veranstaltungstag geplant. Beim Finale insgesamt 6 Läufe.
Skippers Meeting/Begrüßung ca. 11:00 Uhr
Erste Wettfahrt ca. 11:30 Uhr
Ende der Startbereitschaft: 17:00 Uhr
Im Anschluss Siegerehrung und Verabschiedung
6. Segelanweisungen sind bei der Anmeldung vor Ort ausgehängt.
7. Veranstaltungsort ist das jeweilige Revier des ausrichtenden Vereins
8. Die Wertung der einzelnen Veranstaltungen sowie der Serie erfolgt nach dem Low-Point
System. Bei vier gültigen Wettfahrten gibt es einen Streicher, bei sechs gültigen Wettfahrten zwei
Streicher pro Veranstaltung. In der Serienwertung gibt es einen Streicher. Für die
Berücksichtigung in der Jahreswertung ist der Start bei mindestens zwei Veranstaltungen sowie
die Mitgliedschaft bei einem der auf der ersten Seite genannten Vereine erforderlich.
9. Preise: Bei den Veranstaltungen erhalten die drei besten Teilnehmer der Jugendklassen einen
Pokal. Ab der Gruppe Erwachsene aufwärts erhalten jeweils die Gruppensieger einen Pokal.
Alternativ sind Medaillen oder Urkunden möglich. Die Sieger der Serie (Jahreswertung) in den
einzelnen Wertungsklassen erhalten beim Finale einen Wanderpokal.
Beim Finale findet eine Tombola statt. Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche, die den auf Seite 1
genannten Vereinen angehören, an mindestens zwei Regatten der Serie teilgenommen haben und
bei der Verlosung persönlich anwesend sind!
10. Haftungsausschluss:
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen
oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für
seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten
seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes
verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund
behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der
Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine
Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des
Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und
deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der
Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder
Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw.
vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung
des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare,
typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen
Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter
Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge
bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen,
denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der
Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.”
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Versicherung: Jeder Teilnehmer muss eine Haftpflichtversicherung, die das Regattarisiko
beim Windsurfen einschließt mit einer Deckungssumme von 3,0 Mio.€ pro Veranstaltung
besitzen.
Startgelder:
Das Meldegeld ist vor Ort beim Veranstalter zu entrichten.
Veranstaltung 1 und 2 :
Erwachsene und älter:
15,00€
Kinder und Jugendliche: 10,00€
Finale:
Erwachsene und älter:
20,00€
Kinder und Jugendliche: 15,00€
Nachmeldegebühr alle Veranstaltungen:
0,00€
Im Meldegeld sind Mittagsverpflegung und Kaffee/Kuchen enthalten (2 Essens- und 3
Getränkemarken). Beim Finale zusätzlich Abendessen und Frühstück (2 Essensmarken)