Verbandsgemeinde rUndsCHaU Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden • Althornbach • Battweiler • Bechhofen • Contwig • Dellfeld • Dietrichingen • Großbundenbach • Großsteinhausen • Hornbach • Käshofen • Kleinbundenbach • Kleinsteinhausen • Mauschbach • Riedelberg • Rosenkopf • Walshausen • Wiesbach 40. Jahrgang (184) z w e i b r ü C k e n l a n d Donnerstag, 26. März 2015 Nr. 13/2015 Die Gemeinde Dellfeld lädt ein Theater in Dellfeld Die Landbühne Bottenbach präsentiert am Samstag, 11.April 2015, 20.00 Uhr, im Bürgerhaus Dellfeld das Luststück “Der Dorftrottel” Eintritt: 6,00 Euro Kartenvorverkauf: Bäckerei Thielsch, Dellfeld Doris Schindler 06336/1395, w w w. v g zw lan d. de Zweibrücken-Land - 2 - Ausgabe 13/2015 SPRECHSTUNDEN ■■ Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land Landauer Str. 18 - 20, 66482 Zweibrücken Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr Dienstleistungsabend Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr Bitte beachten Sie folgende Ausnahmeregelungen: Ab dem 1. September 2014 gelten für den technischen Bereich der Bauabteilung und der Verbandsgemeindekasse neue Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Telefon 06332/8062-0, Fax 06332/8062999 E-Mail: [email protected] E-Mail-Adresse Amtsblatt: [email protected] www.vgzwland.de ■■ Bürgersprechstunde des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bürgermeister Gundacker hält jeweils am 2. Donnerstag im Monat eine Bürgersprechstunde ab. Termine können mit Frau Hellbrück, Tel. 06332/8062101 vereinbart werden. ■■ Bürgersprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Die Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde, Frau Andrea Steuer-Anstätt, hält jeweils am 1. Donnerstag im Monat von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr oder nach Vereinbarung in der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18-20, eine Bürgersprechstunde ab. Termine können über das Vorzimmer des Bürgermeisters (Frau Hellbrück) vereinbart werden, Tel.: 06332/8062101. E-Mail der Gleichstellungsbeauftragten: [email protected] ■■ Schwerbehindertenrecht Sprechtage des Amtes für soziale Angelegenheiten Das Amt für soziale Angelegenheiten, Landau, hält an jedem 2. Mittwoch im Monat in der Zeit von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr, in der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Zimmer 106, einen Sprechtag ab. Vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Tel. 06332/8062204. ■■ Ehrenamtlicher Besuchsdienst der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land Ansprechpartner: Herr Bernd Ibisch, Hauptstr. 15, 66484 Battweiler, Telefon: 06337 / 20 99 032, [email protected] Auskünfte erteilt auch die Leitstelle „Älter werden“ der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Frau Karina Frisch, Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens, Telefon: 06331 /809-333, [email protected] ■■ Kontaktperson des Pflegekinderdienstes Frau Kahlmeyer Tel. 06331/809-196 und Herr Monz, Tel. 06331/809211 bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz zuständig für den Bereich der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land. ■■ Kindertagespflege Vermittlung qualifizierter Tagesmütter zur individuellen Kinderbetreuung, Kreisverwaltung Südwestpfalz, Frau Weber, Tel: 06331 / 809 110 ■■ Sprechstunden der Kreisjugendpflegerin Die Jugendpflegerin, Frau Jessica Stadler, hält jeweils am 1. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr (außer in den Ferien) in der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Zimmer Nr. 213 Sprechstunden ab. Termine können auch nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.Nr. 06332/8062-220 festgesetzt werden. Handy-Nr. 0174-4387942 ■■ Sprechstunde der Schiedsperson Die Schiedsperson der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, Frau Angelika Küttner, ist jederzeit unter Telefon 06372/5727 (persönlich oder Anrufbeantworter) zu erreichen. Besprechungen finden nach vorheriger Terminvereinbarung vor Ort oder im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land statt. ■■ Sprechstunde von Förster Leis Revier Bechhofen Zuständig für die Gemeindewälder Battweiler, Bechhofen, Contwig, Dellfeld, Großbundenbach, Käshofen Kleinbundenbach, Rosenkopf und Wiesbach telefonische Sprechstunden: montags zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr telefonisch unter der Telefonnummer 06387/993537. ■■ Sprechstunde von Förster Betz Revier Hackmesserseite zuständig für die Gemeindewälder Großsteinhausen, Kleinsteinhausen, Riedelberg und Walshausen Termin nach Absprache unter Tel.Nr. 06335/5118 ■■ Sprechstunde von Förster Rolland Revier Zweibrücken zuständig für die Gemeindewälder Althornbach, Dietrichingen, Hornbach und Mauschbach Termin nach Absprache unter Tel. Nr. 01522 8851035 ■■ Sprechstunde des Privatwaldbetreuers Die Sprechstunde des Privatwaldbetreuers, Herrn Uwe Bischoff, findet mittwochs von 15.30 bis 17.30 Uhr im Forstamtsgebäude, Erlenbrunner Str. 177, 66955 Pirmasens-Erlenbrunn, Tel.: 06331/14520, statt. ■■ Öffnungszeiten der Kommunalen Jobcenter Die Dienststelle des Kommunalen Jobcenter in Zweibrücken, Maxstr. 1 (Gebäude der Sparkasse SWP) ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr Darüber hinaus sind abweichende Terminabsprachen jederzeit möglich. Für den Bereich der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land: Tel. Nr. 06332/5699-0 ■■ Finanzamt Pirmasens Telefon 06331/711-0 (Fax: 06331/711-30950) Öffnungszeiten des Service-Centers: Montag - Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr Internet: www.finanzamt-pirmasens.de E-Mail: [email protected] Info-Hotline der Finanzämter: 0261-20 179 279 ■■ Bekanntmachung Arbeitsgericht Das Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - hält jeweils am 2., 4. und 5. Donnerstag im Monat im Sitzungssaal 2 bzw. 4 des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, Schlossplatz 7, 66482 Zweibrücken, einen Gerichtstag ab. Die Neuregelung gilt ab 01. Januar 2015 Kaiserslautern, den 26.11.2014 Direktor des Arbeitsgerichts (Caesar) Impressum Verbandsgemeinde Rundschau Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden • Althornbach • Battweiler • Bechhofen • Contwig • Dellfeld • Dietrichingen • Großbundenbach • Großsteinhausen • Hornbach • Käshofen • Kleinbundenbach • Kleinsteinhausen • Mauschbach • Riedelberg • Rosenkopf • Walshausen • Wiesbach Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Jürgen Gundacker, Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, Landauer Str. 18-20, 66482 Zweibrücken Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, Landauer Str. 18-20, 66482 Zweibrücken, Telefon: 06332/8062-113, Fax-Nr. 06332/8062-999, E-Mail-Adresse: [email protected]. Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147213, Fax: 06502/7240. Verantworlich für Anzeigen: Klaus Wirth, Föhren. Erscheinungsweise: wöchentlich donnerstags. Redaktionsschluss: Freitag, 12.00 Uhr. Anzeigenannahmeschluss für private und gewerbliche Anzeigen: Montag 9.00 Uhr beim Verlag. Reklamation Zustellung bitte an: Telefon 06502/9147-335, -336, -713 und -716, E-Mail: [email protected] Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Zweibrücken-Land - 3 - WICHTIGE RUFNUMMERN ■■ Wasserversorgung und Kanalisation Rufbereitschaft..............................................................0171-7777559 ■■ Pfalzwerke Netz AG Stromversorgung.........................................................06841-90 62 15 Störungen im Stromnetz............................................ 0800 79 77 77 7 Störungsdienst Gas................................. 0800-1003449 gebührenfrei Verbandsgemeinde-Verwaltung Zweibrücken-Land........................................................ 06332-8062-0 Kreisverwaltung Südwestpfalz........................................ 06331-809-0 ■■ Wehrleiter und Wehrführer im Bereich der Verbandsgemeinde Verbandsgemeindewehrleiter Markus Schmidt, 66484 Althornbach, Tel.-Nr. 0179-6923406, 06338-809452 Ortsgemeinden Wehrführer Althornbach Andrea Köser, Tel. 0152-53612772 Battweiler Matthias Klos, Tel. 0172-6867242 Bechhofen Martin Amann, Tel. 0179-4680479 Contwig Arthur Lorenz, Handy-Nr. 0176 55 48 61 73 Dellfeld Thorsten Preyer, Tel. 06336-1528 Dietrichingen Theresa Schäfer, Tel. 06338-235 Großbundenbach Oliver Bettinger, Tel. 0176-61597761 Großsteinhausen Patrick Maske, Tel. 06339-2554546 Handy-Nr. 0151-10751381 Hornbach Michael Mauß, Tel. 06338-7271; Handy: 0170-2101808 Käshofen Andreas Schumacher, Tel. 0177-2855736 Kleinbundenbach Gerlinger Manfred, Tel. 06337-6278 Handy: 0171-4027140 Kleinsteinhausen Thomas Leicher, Tel. 0178-6845535 Mauschbach Marc Dahlhauser, Tel 0171-5018179 Riedelberg Sven Agne Tel. 0176-47787359 Rosenkopf Uwe Krause, Tel. 06372-61268 Walshausen Ansprechpartner: Kurt Zäuner, Tel. 06339/1491 Wiesbach zur Zeit nicht besetzt; Ansprechpartner: Florian Buchmann, Tel. 06372-9919082, Handy-Nr. 015757189060 NOTRUFE ■■ Polizei- und Feuerwehr-Notrufe (Ohne Vorwahl) Polizei-Notrufe, Polizeiinspektion Zweibrücken ........................... 110 Feuerwehr-Notrufe ....................................................................... 112 Polizei Polizeiinspektion und Kriminalbezirksdienststelle Zweibrücken ...................... 06332/976-0 Polizeiinspektion und Kriminalinspektion Pirmasens ......................................... 06331/5200 Rettungsdienst - 1. Hilfe Rettungsleitstelle Landau ............................................................. 112 Deutsches Rotes Kreuz Zweibrücken ........................... 06332/97130 Deutsches Rotes Kreuz, Homburg .................................. 06841/2880 Arbeiter-Samariter-Bund Zweibrücken ........................ 06332/4824-0 Arbeiter-Samariter-Bund Pirmasens ............................. 06331/70026 Krankenhäuser Zweibrücken St. Elisabeth Krankenhaus .............................................. 06332/82-0 Evang. Krankenhaus ....................................................... 06332/42-0 Krankenhaus Pirmasens Städt. Krankenhaus ......................................................... 06331/7140 Krankenhäuser Homburg Universitätskliniken im Landeskrankenhaus Homburg ......................................................................... 06841/16-0 Giftnotruf ....................................................................... 06841/19240 BEREITSCHAFTSDIENST ■■ Dienstbereitschaften der Apotheken Die Dienstbereitschaften der Apotheken im Bereich der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land sind unter folgenden Telefon-Nrn. zu erfahren (aus dem Festnetz 0,14 €/Min. / Mobilfunknetz max. 0,42 €/Min.) Tel. Nr. 01805-258825-66484 für Althornbach, Battweiler, Dietrichingen, Großsteinhausen, Kleinsteinhausen, Riedelberg und Walshausen Ausgabe 13/2015 Tel. Nr. 01805-258825-66894 für Bechhofen, Käshofen, Rosenkopf und Wiesbach Tel. Nr. 01805-258825-66497 für Contwig Tel. Nr. 01805-258825-66503 für Dellfeld Tel. Nr. 01805-258825-66501 für Groß- und Kleinbundenbach Tel. Nr. 01805-258825-66500 für Hornbach und Mauschbach ■■ Wochenenddienst der Ökumenischen Sozialstation Thaleischweiler-Fröschen/ Zweibrücken-Land Der Wochenenddienst der Ökumenischen Sozialstation, Hauptstraße 15, 66484 Battweiler, ist unter der Tel.Nr. 06337/99500-0 zu erfragen. Sprechstunde für Alzheimer- und Demenzberatung. Termine nach Vereinbarung unter Tel: 06337/99500-0. ■■ Arbeitgeber-Hotline bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz Eine ganztägige Kontaktaufnahme ist unter der Hotline-Nummer 06331/809-111 möglich. ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst Für die Gemeinden: Althornbach - Battweiler - Contwig - Dellfeld - Dietrichingen - Großbundenbach - Großsteinhausen - Hornbach - Käshofen - Kleinbundenbach - Kleinsteinhausen - Mauschbach - Riedelberg - Walshausen Notfalldienstzentrale im St. Nardini Klinikum (St. Elisabeth Krankenhaus) in Zweibrücken, Tel. 06332/9138210. Die Dienstzeiten der Notfalldienstzentrale sind: Mittwochs ab 14 Uhr bis Donnerstag 7 Uhr Feiertage ab dem Vorabend 20 Uhr bis zum folgenden Werktag 7 Uhr Wochenende ab Freitag 16 Uhr bis Montag 7 Uhr Für die Gemeinde: Althornbach - Dietrichingen - Großsteinhausen Hornbach- Kleinsteinhausen - Mauschbach- Riedelberg - Walshausen Mittwoch, 01.04.2015 von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr Dr. Dillmann, Hornbach, Tel: 06338/993066 ============================================= für die Gemeinden: Bechhofen - Rosenkopf - Wiesbach: Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Landstuhl beim St.-Johannis-Krankenhaus, Telefon 06371/19292 Montag, Dienstag und Donnerstag von 19.00 Uhr bis Folgetag 07.00 Uhr Mittwoch von 13.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr Freitags von 18.00 Uhr bis Montags 07.00 Uhr an Feiertagen vom Vorabend 20.00 Uhr bis zum Folgetag 07.00 Uhr ============================================= Bereitschaftsdienstzentralen für Kinder und Jugendliche: Kinderklinik Kohlhof, Neunkirchen samstags 8.00 Uhr bis sonntags 8.00 Uhr Tel. 06821 / 363-299 Kinderklinik der Universitätskliniken des Saarlandes, Homburg, sonntags 8.00 Uhr - montags 8.00 Uhr Tel. 06841 / 16-33333 ============================================= Zahnärztlicher Notdienst: www.zahnarzt-notdienst.de WERTSTOFFHOF ■■ Wertstoffhof Contwig Wertstoffhöfe des Landkreises sind Entsorgungseinrichtungen, bei denen sowohl verwertbare Abfälle als auch bestimmte Problemabfälle aus Privathaushalten angenommen werden. Der Wertstoffhof Contwig befindet sich am Ende der Bahnhofstraße hinter dem Sportplatz., Tel. 06332/50496. Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Do, F 13.00-16.30 Uhr Di, Do, Sa 08.30-12.00 Uhr Am Wertstoffhof sind amtliche Restmüllsäcke (40 Inhalt) zum Preis von 2,40 EUR/Stück erhältlich. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung zur Verfügung: Abfall-Hotline für Privathaushalte: Herr Lickteig, Tel. 06331/809-263 Abfallberatung für Gewerbe, Dienstleistungsbetriebe, Schulen und Kindergärten: Herr Müller, Tel. 06331/809-238 Bauschuttdeponien und Wertstoffhöfe: Herr Patrick Müller, Tel. 06331/809-123 Illegale Abfallablagerungen: Herr Fidyka, Tel. 06331/809-219 Zweibrücken-Land - 4 - Ausgabe 13/2015 Altersjubiläen in der Zeit vom 30.03. bis 05.04.2015 Battweiler Contwig OT Stambach 04.04. Frau Kau, Hilde Lindenstraße 6 Zum 72. Geburtstag 04.04. Frau Laport, Ingrid Schloßparkstraße 12 Zum 73. Geburtstag 03.04. Frau Schmidt, Sieglinde Friedhofstraße 3 Zum 74. Geburtstag Dellfeld Bechhofen 03.04. Herr Selinger, August 30.03. Frau Freyler, Heide Goethestraße 6 Zum 75. Geburtstag 03.04. Frau Müller, Helga Friedhofstraße 25 Zum 84. Geburtstag Zum 75. Geburtstag Hintergasse 3 Zum 90. Geburtstag Hornbach 03.04. Herr Schaeffer, Gérard Contwig Bitscher Straße 10 Zum 77. Geburtstag 04.04. Frau Eßer, Rosemarie 30.03. Herr Stauch, Karl Heinz Zweibrücker Straße 13 Zum 77. Geburtstag 31.03. Herr Dörrschuck, Hans Am Bohnrech 16 Zum 75. Geburtstag 31.03. Herr Hüther, Karl-Heinz Hahnbergstraße 4 Zum 79. Geburtstag Zum 84. Geburtstag 31.03. Frau Weber, Herta Brunnengasse 6 Zum 76. Geburtstag Bahnhofstraße 9 Zum 75. Geburtstag Käshofen 31.03. Herr Dubois, Kurt 31.03. Frau Schneider, Helga Hochstraße 10 Gartenstraße 3 Zum 71. Geburtstag Kleinbundenbach 31.03. Herr Leonhard, Kurt 01.04. Frau Mörl, Anna Südstraße 12 Zum 77. Geburtstag 01.04. Herr Ziehl, Hermann Mühlbachstraße 7 Zum 85. Geburtstag 04.04. Herr Hochreuter, Max Zweibrücker Straße 10 Zum 76. Geburtstag Zum 81. Geburtstag 05.04. Herr Preiml, Siegfried Mühlbachstraße 3 Zum 71. Geburtstag Hauptstraße 76 Zum 78. Geburtstag Rosenkopf 04.04. Herr Hess, Günter 05.04. Frau Müller, Gertrude Lutherstraße 11 05.04. Herr Stauch, Adolf Fröhnstraße 8 Zum 79. Geburtstag 04.04. Herr Goldschmidt, Erich 05.04. Herr Gehrke, Hans-Martin Finkenstraße 3 Zum 88. Geburtstag 05.04. Herr Jahnke, Karl-Heinz Talstraße 8 Kleinbachstraße 2 Höhenstraße 4 Zum 74. Geburtstag Wiesbach 04.04. Frau Wagner, Lieselotte Zum 90. Geburtstag Lamachstraße 8 Zum 78. Geburtstag Ehejubiläen in der Zeit vom 30.03. bis 05.04.2015 Contwig 31.03. Schmitt, Edwin Schmitt, Johanna, Mozartstraße 11 65 Jahre Zweibrücken-Land - 5 - VERSCHIEDENES Öffnungszeiten Gemeindebüchereien Althornbach montags von 08.00 Uhr - 09.00 Uhr dienstags von 17.00 Uhr - 18.00 Uhr Bechhofen donnerstags von 17.00 Uhr - 19.00 Uhr Contwig dienstags von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr mittwochs von 17.00 Uhr - 18.00 Uhr donnerstags von 17.00 Uhr - 19.00 Uhr ab 14.00 Uhr Erzählcafe Die Bücherei ist auch während des Erzählcafe geöffnet. Kath. öffentliche Bücherei St. Laurentius Contwig mittwochs von 16.00 - 17.00 Uhr samstags von 17.30 - 18.30 Uhr sonntags von 10.00 - 10.30 Uhr Stambach montags von 09.30 - 11.00 Uhr dienstags von 09.30 - 10.30 Uhr mittwochs von 17.00 - 18.00 Uhr freitags von 09.30 - 10.30 Uhr Während der Schulferien bleibt die Gemeindebücherei Stambach geschlossen. Hornbach neu: dienstags von 17.00 - 18.00 Uhr mittwochs von 09.15 Uhr - 10.45 Uhr Kleinsteinhausen mittwochs von 16.30 Uhr - 17.30 Uhr samstags von 14.30 - 16.00 Uhr. Mauschbach donnerstags von 17.00 Uhr - 18.00 Uhr Kath. öffentliche Bücherei Riedelberg in der Kirche - Hauptstraße Samstags von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr und jeweils nach dem Gottesdienst Wiesbach Kath. Pfarrbücherei mittwochs: 17.00 - 19.00 Uhr Frauennotruf Zweibrücken e.V. Fachberatungs- und Präventionsstelle zum Thema sexualisierte Gewalt, Wallstr. 26, 66482 Zweibrücken, Telefon: 06332/77778, Telefax: 06332/471583, E-Mail: [email protected], www.frauennotrufzw.de Beratungszeiten: Montag 09.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch 16.00 bis 18.00 Uhr Freitag 10.00 bis 13.00 Uhr Schuldnerberatung der Kreisverwaltung Für die Beratung in finanziellen Notsituationen steht bei der Kreisverwaltung die Schuldnerberatung zur Verfügung. Sie ist werktäglich von 08.00 - 12.00 Uhr unter der Tel. Nr. 06331/809-252 zu erreichen. Ansprechpartnerin für Mobile Soziale Dienste und für Seniorenangelegenheiten Frau Hinkel, Telefon 06331/809-333, bei der Kreisverwaltung Pirmasens Elternberatung bei Fragen rund ums Kind im Alter von null bis sechs Jahren Die Beratung findet jeden 1. Dienstag im Monat in Pirmasens im Patio Projektladen, Winzler Str. 107, sowie jeden 1. Montag im Monat in Zweibrücken im Mehrgenerationenhaus, Poststr. 22, jeweils zwischen 10 und 11.30 Uhr statt. In den Schulferien und an Feiertagen finden keine Treffen statt. Telefonische Beratung sowie nähere Informationen gibt es jeden Mittwoch von 10 bis 11 Uhr bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Simone Neßler, Telefon: 06331/ 809 - 409. Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern Poststr. 40, 66482 Zweibrücken, Tel. 06332 5669984 od. 5 erziehungsberatung@zweibrücken.de «51 Erziehungsberatung (SVZW).vcf» Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung und Hilfe für psychisch Kranke, suchtkranke Personen und deren Angehörigen. Termine nach telefonischer Vereinbarung mit Frau Marschall oder Herrn Hang, Tel.: 06332/8061-23. Reisehygienische Beratungen Allgemeine Informationen zu Reiseländern. (z.B. zu Impfvorschriften, Impfempfehlungen) durch Frau Barlet-Back, Dienststelle in Pirmasens, Tel.: 06331/809-413. Sprechstunden während der üblichen Öffnungszeiten. Ärztliche Impfberatung Telefonische Beratungen und Auskünfte zu Impfungen während der üblichen Öffnungszeiten. Im Einzelfall kann eine spezielle ärztliche Impfberatung nach Vereinbarung erfolgen, Tel.: 06331/809-0. Beratungsstelle für Sucht und Abhängigkeit Suchtberatungsstelle Zweibrücken, Wallstr. 46, Tel. 06332/12318 Sprechzeiten: Montag Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstags für Berufstätige 16.00 - 18.00 Uhr Ausgabe 13/2015 Beratung bei Mobbing, Burnout, Konflikten und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz Kaiserslautern, Ludwigshafen und Zweibrücken Evangelische Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft, Unionstr. 1, 67657 Kaiserslautern Terminvergabe und weitere Informationen unter: Tel.: 0631 3642 113 Multiple Sklerose Förderer Kreis e.V. Zentrale Beratungs und Kontaktstelle Gisela Frank, Kaiserslautern, Telefon 0631/28759, Fax: 0631/23408 Nordpfalz Hella Kolb, Sippersfeld, Tel. 06357-1556 Südpfalz Hedwig Fols, Heltersberg, Tel. 06333-63280 Westpfalz Sigrid Anstett, Altenkirchen, Telefon 06386/5122 Wolfgang Barwannowitz. Offenbach-Hundheim, Telefon 06382/8448 Regina Schmitt, Thallichtenberg, Telefon 06381/1885 Deutscher Kinderschutzbund e.V. Ortsverband Zweibrücken Hauptgeschäftsstelle: Kleiderkammer Bleichstr. 1 (Alte Feuerwache) 66482 Zweibrücken Telefon 06332/72127 Öffnungszeiten: Di., von 09.00 bis 12.00 Uhr Do., von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Bei uns können Möbel und Kleider abgegeben werden, die an bedürftige Familien weitergeleitet werden. Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Südwestpfalz 22er Straße 66, 66482 Zweibrücken Tel.: 06332/43003 Fax: 06332/41303 Rettungsdienst: 19222 Wir sind in folgenden Bereichen für Sie tätig: - ambulanter Pflegedienst - Hausnotrufdienst - Menüservice - Betreutes Reisen - Haushaltshilfe - Gästehaus für Pflege in Mörsbach - Mehrgenerationenhaus in Zweibrücken - Betreuung Ganztagsschulen - Ausbildung in Erster Hilfe - Kleiderkammer - Blutspendedienst - Jugendrotkreuz - Sanitätsdienste - Rettungsdienst - Krankentransporte - Behindertenfahrdienst Diakonisches Werk Sozial und Lebensberatung und § 219 StGB Beratung Wallstr. 18, Zweibrücken, Tel. 06332/12318 Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 09.00 - 12.00 Uhr und Montag und Mittwoch von 09.00 - 16.00 Uhr Kleiderkammer jeden Freitag von 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung (Caritas) Pirmasens, Klosterstr. 9a Tel. (Erziehungsberatung): 06331/274030 Tel. (Ehe, Lebensberatung): 06331/274035 Termine nach Vereinbarung Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche Beratungsstelle des Diak. Werkes, Waisenhausstraße 5, 66954 Pirmasens, Tel. 06331/2236-60. Beratungszeiten nach Vereinbarung. Morbus Bechterew-Selbsthilfegruppe Zweibrücken Die Morbus Bechterew Gruppe Zweibrücken bietet allen an Morbus Bechterew erkrankten Patienten jeden Dienstag, um 19.30 Uhr, im ev. Krankenhaus Zweibrücken speziell gezielte Krankengymnastik und Wassergymnastik unter Anleitung einer Krankengymnastin an. Beratung und Info jeden Dienstag. Psychosozialer Dienst Beratungsstelle für Hörgeschädigte im Arbeitsleben, Güterbahnhofstraße 29, 66953 Pirmasens (Gehörlosentreff), (Schreib-), Tel. und Fax: 06331/92634 oder Tel. 06341/81315 Sprechstunde: jeden Dienstag, von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr und nach Vereinbarung VdK Sozialverband Zweibrücken Rosengartenstr. 1 - 3, Tel. 06332/75886 Termine nach telefonischer Vereinbarung Zweibrücken-Land - 6 - Mauritius-Schule Zweibrücken-Wattweiler Private Schule für Körperbehinderte mit Bildungsgang Geistigbehinderte und Schule für Geistigbehinderte, Schulacker 12, 66482 Zweibrücken, Telefon 06332-8707-0, Fax 06332-870722 berät Eltern behinderter Kinder - zu Fördermöglichkeiten - zum Schulbesuch - zum Übergang in die Arbeitswelt Sprechstunden: Montag und Freitag von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 08.15 Uhr bis 15.15 Uhr Seniorentagesstätten Anschriften der Vorstände Ort geöffnet Vorstände Telefon ab 14.00 Uhr Athornbach Dienstag Erika Boniec 06338/993302 alte Schule 66484 Althornbach, Luitpoldstr. 22 Battweiler Mittwoch Ulrich Hoffmann, Tel. 06337/6040 Dorfgem. Haus 66484 Battweiler, Windhofstr. 18 Bechhofen Dienstag Gertrud Altherr, alle 14 Tage 06372/1556 Dorfgem. Haus 66849 Bechhofen, Schmittenflur 2 Dellfeld Mittwoch Hannelore Kalleder, 06336/839332 Bürgerhaus 66503 Dellfeld, Drosselstr. 9 Dietrichingen Mittwoch Wilhelm Lahm Hauptstraße 19b Dorfgem.Haus alle 14 Tage 66484 Dietrichingen, Gustav-Schmenger-Str. 1 Großbunden- Dienstag Elisabeth Schael, bach alle 14 Tage 06337/316 ab 15.00 Uhr Dorfgem.Haus 66501 Gr.Bundenb. Frühlingstr. 1 Großstein- Mittwoch Gertrud Brokmann hausen Tel. 06339/581 evang. Gem. 66484 Großsteinhausen Haus Mühlenweg 8 Hornbach Mittwoch Gunda Roth, Pirminiushalle 06338/1365 Im Tennengarten 5 Altenstube Mittwoch Hedwig Bernhard, Gemeinde vierzehntägig Schulstraße 60 und Wiesbach Anna Brödel, Lamachstr. 12 66894 Wiesbach, Selbsthilfegruppe Behinderung und Normalität Selbsthilfegruppe für Menschen mit Behinderung und/oder deren Angehörige. Betroffene bieten Unterstützung in allen Fragen rund um Behinderung. Kontakt: Ulrike Danner-Jacquard, Tel. 06338/994783, Jutta Harth, Tel. 06375/993508 Alzheimer Selbsthilfegruppe Pirmasens in der Klosterstraße 9a Jeder 3. Mittwoch im Monat, von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr Ansprechpartner Frau Merz, Telefon 06331/76339 lauterjungs und mädels e. V. Schwul-Lesbische Initiative c/o, AIDS-Hilfe KL Pariser Str. 23, 67655 Kaiserslautern 0631/270226 www.lauterjungs.de Beratung und Öffentlichkeitsarbeit sowie für gemeinsame Spaß- und Freizeitaktivitäten Coming-Out Hilfe, Informationen zu HIV, AIDS und anderen Geschlechtskrankheiten Caritas-Zentrum-Zweibrücken Allgemeine Lebens- und Sozialberatung Schwangerenberatung Montag bis Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr Migrationserstberatung Dienstag 14.00 bis 17.00 Uhr und nach Vereinbarung Evang./Kath. Telefonseelsorge Die Telefonseelsorge ist unter den Rufnummern 0800/111 0 111 und 0800/1110 222 kostenfrei und rund um die Uhr zu erreichen. Alle Gespräche werden vertraulich behandelt. Ausgabe 13/2015 Beratung für Tumorkranke und Angehörige Immer mehr Menschen erkranken an Krebs. Unterstützung finden sie täglich in der Beratungsstelle für Tumorkranke und Angehörige in Ludwigshafen-Mundenheim, Kirchplatz 3, Telefon 0621 - 57 85 72 und jetzt auch wöchentlich in Ihrer Nähe: Pirmasens Stadt. Krankenhaus, Pettenkoferstr. 22 2. Mittwoch eines Monats, 10.00 - 12.00 Uhr (Verwaltungsbereich, Sitzungszimmer, Zi. 222, Tel. 06331/714 279) Dabei geht es um folgende Hilfen: Informationen zu Kur, Schwerbehinderung, Krankschreibung, Berentung, finanz. Unterstützung, häusl. Pflege, Pflegegeld, Sozialhilfe usw. Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen, Stellen von Anträgen, Gang zu Behörden. Gespräche zur Erleichterung der seel. Belastungen, Krankheitsbewältigung, Entfaltung der Lebensqualität, zu Ehe, Familie, Partnerschaft, Bekanntenkreis. Betreuung während der stationären Behandlung, bei belastenden Therapien, in der Zeit der Nachsorgeuntersuchungen. Die Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz als Träger der Einrichtung ist auf Ihre Spende angewiesen, damit möglichst viele Betroffene und ihre Familien diese Hilfen weiterhin kostenfrei in Anspruch nehmen können. Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. Stadtsparkasse Ludwigshafen, Kto. 1556950 BLZ 545 500 10. Bezirksverband Saarpfalz des Sozialverbandes Reichsbund Der Bezirksverband Saarpfalz des Sozialverbandes Reichsbund führt jeden Donnerstag, zwischen 15.00 Uhr und 17.00 Uhr, in der Schillerstraße 12, Sprechstunden für. Ratsuchende in Sozialfragen durch. Drogen-Info-Telefon des Pfalzklinikums für Psychiatrie und Neurologie Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) 06349 900 2555 Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.) 06349 900 2525 Mo., Mi., Fr. 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr oder über Anrufbeantworter. Hotline Essstörungen Telefon 06349 9003333 montags bis donnerstags, 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder Rückruf per Anrufbeantworter. Beratungstelefon des Pfalzinstituts für Kinder und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, Klingenmünster, für Kinder und Jugendliche mit. Essstörungen sowie deren Angehörige und Fachleute Tierärztlicher Notdienst falls Haustierarzt nicht zu erreichen Tierklinik Dr. Meisel-Gehl, Speckgärten 12, 66482 Zweibrücken, Tel. 06332/48180 Servicezeiten des Pflegestützpunktes Battweiler Wir beraten Sie rund um zum Thema Pflege Für die persönliche Beratung sind wir in 66484 Battweiler, Hauptstraße 15, erreichbar Montag - Freitag von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie nach telefonischer Terminvereinbarung. Außensprechstunden: 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr Bechhofen: Dorfgemeinschaftshaus jeden 1. Montag im Monat Hornbach: ev. Jugendheim jeden 1. Donnerstag im Monat Ihre Ansprechpartner sind: Angelo Lizzi, Tel.: 06337-2099 031, Bernd Ibisch, Tel.: 06337-2099 032, Fax: 06337 - 2099 133 Beratungen bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz Abteilung Gesundheitswesen Goetheplatz 4, 66482 Zweibrücken Sozialpsychiatrischer Dienst: Beratung und Hilfe für psychisch Kranke und suchtkranke Personen, und deren Angehörigen. Kontakte zu Selbsthilfegruppen. Termine nach telefonischer Vereinbarung mit Frau Marschall oder Herrn Harig, Telefon 06332/8061-23. AIDS-Beratung und Durchführung kostenloser HIV-Tests sowie Impfberatungen und kostenlose Impfungen montags bis freitags, von 08.00 bis 12.00 Uhr; montags, dienstags und donnerstags, von 14.00 bis 16.00 Uhr. Telefon 06332/8061-14. Beratungsstelle für Barrierefreies Wohnen Kreisverwaltung Südwestpfalz Herr Sauther, Tel. 06331/809230 Ambulanter Hospizdienst Poststraße 35, 66482 Zweibrücken, Tel. 06332/460829 Mo. Fr., 09.00 - 11.00 Uhr und nach Vereinbarung. Babysitterbörse Vermittlung von geschulten Babysittern (Babysitter-Zertifikat der Kath. Familienbildungsstätte) zur stundenweisen Betreuung von Kindern, Montag - Freitag von 08.00 - 16.00 Uhr unter Telefon 06331/227741. Selbsthilfetreff Pfalz e.V. Sprechzeiten in Edesheim Montag von 17 - 19 Uhr, Dienstag und Freitag von 9 - 12 Uhr und Donnerstag von 10 - 16 Uhr. Wir beraten Bürgerinnen und Bürger zu Möglichkeiten und Grenzen der Selbsthilfe, beraten und begleiten Selbsthilfegruppen und unterstützen Gründungen von Selbsthilfegruppen im Dreieck Zweibrücken, Wörth und Ludwigshafen. Zweibrücken-Land - 7 - Hilfe bei Schuldenproblemen Die DGV Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Verbraucherentschuldung e.V., beim Amtsgericht Freiburg eingetragene Körperschaft für praktische Schuldnerhilfe, Hans-Sachs-Gasse 7, 79098 Freiburg, informiert individuell und kostenfrei ohne Wartezeit in ihrer Zentralstelle in Freiburg oder für Ratsuchende, die nicht nach Freiburg kommen können, direkt am Wohnsitz über Voraussetzungen und Möglichkeiten der gesetzlichen Restschuldbefreiung zur Wiedererlangung der Kreditwürdigkeit (für Berufstätige auch abends und samstags). Für Kleingewerbetreibende und Handwerksbetriebe Fachberatung zur lnsolvenzvermeidung. Keine Rechtsberatung. Terminvereinbarung unter 0761/40 19 879. Freie evang. Baptistengemeinde Max-Planckstr. 20 (Flugplatz) mittwochs 19.00 Uhr Bibel und Gebetsstunde samstags 17.00 Uhr Jungschar sonntags 10.00 Uhr Gottesdienst mit Kinderstunde Deutsch-Amerikanisches Bürgerbüro Kaiserslautern Telefon. 0631/3633010, Internet: www.gaco-kl.de Hilfe für Eltern, Kinder und Jugendliche bei Erziehungsproblemen Pirmasens Waisenhausstr. 5, Tel; 06331/534-240 IST-Interventionsstelle Kaiserslautern Informationen und Beratung bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen Diakonisches Werk, Lauterstraße 10, 67657 Kaiserslautern /Telefon: 0631/371084-25 Contra häusliche Gewalt! Beratungsstelle für Täter im Landgerichtsbezirk Zweibrücken Wege aus der Gewalt für ein gewaltfreies Leben innerhalb der Partnerschaft und Familie Ansprechpartner: E. Weber-Krauss, Tel: 0152-24616938 und 06331-2890716, Emil-Kömmerling-Str. 12, 66955 Pirmasens, E-Mail: [email protected]; Internet: www.pfaelzischerverein-zw.de Stellplätze für Sammelbehälter für Wertstoffe und Batterien Glascontainer (G), Textllien-Container (T) Batteriebehälter (B) Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land: Althornbach Bödingerweg (G, B); Grundschule (B) Battweiler Parkplatz DGH (G, T); Bechhofen Turnhalle (G, B): Lambsborner Str. (G), Uhlandstr. (G), Waldstr. (G), Grundschule (B); Contwig Regionalschule (G, B), Friedhof Maßweiler Str. (G), Feuerwehr Fröhnstr. (G), Bahnhofstr. (G), Markant-Markt (B); OT Stambach Grundschule Felsackerstr. (G, B), Sportheim (C); Dellfeld Grundschule (G, T, B); Dietrichingen Festplatz (G); Großbundenbach Parkplatz Friedhof (G); Großsteinhausen Neusträßel (G); Hornbach Brenschelbacher Str. (G, B); Stadtgraben (G), Sparkasse Jugendheim im Hoffeld (G), Zinselstr. (G), Grundschule (B); Käshofen am Friedhof Kleinbundenbach Reithalle (G); Kleinsteinhausen Emmerer Brunnen (G), Gemeindehaus (B); Mauschbach Dorfgemeinschaftshaus. (G); Riedelberg Parkplatz Friedhof (G), Parkplatz Ringstr. (T); Rosenkopf Friedhof (G); Walshausen Dorfgemeinschaftshaus (G); Wiesbach Käshofer Waldweg/Sportplatz (G,) Hof Sparkasse SWP (T) Kontakt und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen, KISS Pfalz, Außenstelle Pirmasens Sprechtag: jeden Donnerstag, 14 - 17 Uhr in der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42. Ansprechpartner ist Frau Karina Frisch, Tel. 06331 809 333, E-Mail [email protected] Wir beraten über Möglichkeiten und Grenzen der Selbsthilfe, über Gruppenangebote lokal, regional und bundesweit. Bei besonderen Situationen in der Gruppe unterstützen wir beratend. Unseren Besuchern werden Broschüren über Krankheiten, Gruppen und über diverse Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Ausgabe 13/2015 Kurse der KreisvolKshochschule südwestpfalz Kreisvolkshochschule Contwig Gestalten mit Stoffen für Kinder in den Osterferien Mit Spaß Kleidung selbst schneidern für Kinder von 8 bis 14 Jahren. Ihr wollt kreativ sein und liebt schöne Stoffe. Wir zeigen euch den sicheren Umgang mit euerer Nähmaschine und Handtechniken mit Nadel und Faden. Bitte mitbringen: Nähmaschine, Schreibmaterial, Schere und ein Stück Stoff. Beginn: Die. 07.04.15, 16:30 - 19:30 Uhr, 3 x , Ende: Do. 09.04.15 Ort: IGS Contwig Gebühr: 34.-€ Kursleiterin: Jutta Herrmann Anmeldung: Werner Lelle, Tel. 06332-5145, Email: [email protected] K U LTU R Stadt Zweibrücken VHS Zweibrücken EDV Spezial: Excel für den Alltag S06620 Kursleiter: Martin Schiwy Beginn: 10.06. 19-21.15 Uhr, 4 Termine Kursort: VHS Ob Adresslisten führen, Stromkosten berechnen oder ein Haushaltsbuch führen, ab jetzt wird es noch einfacher Tabellen für private Aufgaben anzulegen. Der Kurs „Excel für die Praxis“ zeigt Ihnen, für welche alltäglichen Aufgaben Excel eingesetzt werden kann. Lernen Sie z. B., wie man eine Autofinanzierung in Excel übersichtlich darstellt oder wie man mit Excel Wetterdaten gekonnt auswertet. Damit auch alle Inhalte zu langfristigen Erfolgen führen, helfen zahlreiche Übungsaufgaben aus dem begleitenden Kursbuches. Voraussetzungen: Sie können Programme starten und mit Fenstern umgehen. Sie kennen Word und können Texte eingeben und formatieren. Sie können Dateien speichern. „Mein PC und ich“ S06611 Kursleiterin: Sandra Loch Beginn: 18.04. 9-12 Uhr, 9 Termine Kursort: VHS Sie möchten Herrin über Ihren PC werden? Dann sind Sie hier richtig! In diesem Kurs lernen Sie den PC zu benutzen und zu beherrschen - damit er tut, was Sie möchten. Sie erlernen den Umgang mit den Geräten. Mit Windows und seinen Fenstern lernen Sie umzugehen. Die Textverarbeitung Word benutzen wir um Texte einzugeben, zu bearbeiten, zu speichern und zu drucken. Das Wiederfinden der gespeicherten Daten wird für Sie kein Problem mehr sein. Sie werden im Internet surfen, Informationen suchen und beschaffen. Einkaufen und bei eBay stöbern wird für Sie kein Problem sein. Vorkenntnisse sind keine erforderlich. Ein eigener PC um zu Hause zu Üben ist wünschenswert. EDV Spezial: Ordnung schaffen mit Windows 7 S06615 Kursleiter: Hans-Joachim Stevens Beginn: 12.05. 19-21.15 Uhr, 3 Termine Kursort: VHS Der Kurs „Ordnung schaffen mit Windows 7“ vermittelt erwachsenen PC-Einsteigern grundlegende Kenntnisse im strukturierten Umgang mit Windows 7. Wichtige Programmbereiche wie der Windows-Explorer und die Systemsteuerung werden erarbeitet. Schritt für Schritt lernen Sie, wie sich der Computer schnell wieder aufräumen und die angelegte Ordnung bewahren lässt. Anhand praktischer Beispiele lernen Sie, wie Sie Ihre Dateien übersichtlich in Bibliotheken zusammenfassen und wie Sie nicht verwendete Programme vollständig von Ihrem Computer entfernen. Kostenlose Beispieldateien zum Download auf der entsprechenden Seite des Herdt-Verlages helfen dabei, das Gelernte zu festigen. Voraussetzungen: Sie können Programme öffnen, bedienen und schließen, mit Fenstern arbeiten, Word-Dokumente erstellen und speichern. Zweibrücken-Land - 8 - EDV Spezial: Pivottabellen an der VHS Zweibrücken S06609 Kursleiter: Hans-Joachim Stevens Beginn: 16.04. 19-21.15 Uhr, 4 Termine Kursort: VHS Sie möchten wie ein Profi Filter und Pivot-Tabellen nutzen, um in Excel ihre Daten auszuwerten? Mit den praxisnahen und leicht verständlichen Beschreibungen dieses Themen-Specials gelingt Ihnen das spielend. Profitieren Sie von zahlreichen Tipps, Hinweisen und vielen Übungen. Lernen Sie, anhand von handlungsorientierten, praxisnahen Beispielen, den sofortigen Einsatz von Filtern und Pivot-Tabellen in Ihrer täglichen Praxis. Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten, um in Tabellen mithilfe von Filtern und Pivot-Tabellen gezielt bestimmte Informationen anzuzeigen und Daten flexibel auszuwerten. Spezielle Bedürfnisse der Teilnehmer/innen können im Kurs berücksichtigt werden. Der Kurs richtet sich an Teilnehmende mit guten Kenntnissen in Excel, die das Programm regelmäßig anwenden. EDV Spezial: Aushänge, Flyer und Broschüren erstellen S06617 Kursleiter: Hasso Sutter Beginn: 13.05. 19-21.15 Uhr, 4 Termine Kursort: VHS Word zielsicher mit Aufgaben aus der Praxis erlernen! Aushänge, Flyer und Broschüren mit Word 2010 gestalten und dabei gleichzeitig den sicheren Umgang mit dem Textverarbeitungsprogramm erlernen? Kein Problem mit diesem praxisorientierten Kurs. Inhaltsbeschreibung: Seite einrichten, Text eingeben und formatieren, Tabellen erstellen und formatieren, Symbole einfügen, Text in Spalten setzen, Bilder einfügen und Größe ändern, Seitenansicht nutzen, Broschüren erstellen, Text mit WordArt gestalten. Voraussetzungen: Sie können mit Maus und Tastatur umgehen. Sie können Programme starten und mit Fenstern umgehen. Sie können Dateien speichern. Eigene Website mit Jimdo S06619 Kursleiter: Michael Bumblath Beginn: 09.06. 19-21.15 Uhr, 4 Termine Kursort: VHS Schritt für Schritt zur eigenen Webseite Ist es möglich, einfach und schnell einen eigenen Webauftritt zu erstellen - und das auch noch mit einem kostenlosen Programm? Kein Problem mit diesem praxisorientierten Kurs. Er vermittelt PCEinsteigern, wie sie mit der freien Software Jimdo Webseiten einfach erstellen und ansprechend gestalten können. Die Anwender lernen anhand klarer Schritt-für-Schritt-Anweisungen und praxisnaher Aufgaben, einen eigenen Webauftritt zu erstellen. Das kursbegleitende Buch des Herdt-Verlages enthält viele Übungen. Zudem können weitere Übungsaufgaben auf der Website des Herdt-Verlages heruntergeladen werden. Voraussetzungen: Sie können in einer Textverarbeitung Texte eingeben und formatieren. Sie können Dateien speichern und in Ordnern verwalten. Sie können im Internet navigieren. Melden Sie sich bei der VHS Zweibrücken an oder informieren Sie Personen, die diese Veranstaltung interessieren könnte. Infos erhalten Sie im Sekretariat der VHS unter der Telefonnummer 06332 209 740. Hier erhalten Sie auch das Anmeldeformular. www.vhs-zweibruecken.de möglich. Festival euroclassic „Helden und Legenden“ ist das Motto des diesjährigen Festivals euroclassic. Ein vielseitig interpretierbares Thema für dieses deutschfranzösische Musikfestival, das 2015 zum 26. Mal stattfindet. Die Programmverantwortlichen des Festivals haben dieses künstlerische Motto, welches sich am Kultursommer Rheinland-Pfalz orientiert, wieder abwechslungsreich, stimmungsvoll und mit hoher musikalischer Qualität interpretiert, wie der Projektleiter des Festivals, Thilo Huble, feststellt. Die Eröffnung des diesjährigen Festivals findet in diesem Jahr in Zweibrücken statt. Zu Gast ist die Deutsche Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz. Als Sprecherin konnte die Schauspielerin und Regisseurin Katharina Thalbach verpflichtet werden. Auch in diesem Jahr kommen mit Marianne Faithfull, Jan Josef Liefers, Max Greger & Hugo Strasser, mit Bruno Ganz und Kirill Gerstein wieder international gastierende Künstlerinnen und Künstler zu dem Festival, was den Stellenwert des Festivals in der regionalen und überregionalen Kulturlandschaft unterstreicht. Eine Konstante - auch 2015 - ist neben dem Euroclassic-Festival-Orchester seit vielen Jahren die „A-Cappella-Nacht“ in Blieskastel. „Helden und Legenden “ wird 2015 in den unterschiedlichsten Facetten erlebbar sein, informiert der Projektleiter des Festivals, Thilo Huble. Außergewöhnliche Veranstaltungen, mit Musik, Lesungen, mit visuellen Elementen bis zur Theateraufführung spielen bei diesem Festival eine große Rolle. Gefördert wird das Festival mit Landesmitteln aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Entsprechende Landesmittel wurden von der Projektleitung beantragt Ausgabe 13/2015 und wurden auch bereits in Aussicht gestellt. Ein wesentlicher Kostenbeitrag kommt zudem über private Sponsoren. Die Gespräche laufen, die Stadtwerke Pirmasens und die Lotto GmbH Rheinland-Pfalz haben ihre Unterstützung bereits zugesagt. Ab Montag, 23. März werden Reservierungen an den Vorverkaufsstellen entgegengenommen. Für die Konzerte gibt es dann auch Karten im Direktverkauf im Internet unter www.ticket-regional.de. Das diesjährige gedruckte Programmheft erscheint Anfang Juni und wird 2015 erneut zweisprachig herausgebracht, so der Projektleiter. Darüber hinaus gibt es auf der deutschen Seite noch eine Zeitungsbeilage im Juli. Sie wird im regionalen Radius von 100 km kommuniziert. Musical “Singin’ in the Rain” am Dienstag, 14. April in der Festhalle Zweibrücken Gespickt mit zahlreichen Hits wie „Lucky Star“, „Singin‘ in the Rain“ und „Broadway Melodie“, entführt das Musical die Zuschauer zu einem der wichtigsten Augenblicke der Filmgeschichte. Temperamentvolle Tanz- und Musikszenen ergeben eine wundervolle Symbiose aus Ironie und übermütigem Elan, Drive und Herzlichkeit, Witz und Perfektion. Man erlebt das Hollywood der 20er-Jahre, den Sieg des Tonfilms über seinen stummen Vorgänger, den Glanz und Glamour und die ewig streitenden Stars Don Lockwood und Lina Lamont. Und eine zarte Liebesgeschichte samt Happy-End gibt es auch. Das Musical wird in deutscher Sprache mit englischen Originalsongs von der Kammeroper Prag aufgeführt. Es gibt Karten zu 35 Euro / 29,50 Euro / 24,50 Euro / 19 Euro beim Kultur- und Verkehrsamt Zweibrücken, Maxstraße 1, 66482 Zweibrücken, Telefon: 06332/871-451 und -471, E-Mail: [email protected] sowie im Internet unter www. ticket-regional.de. Ihr Ansprechpartner: Anke Huble, Kultur- und Verkehrsamt, Maxstraße 1, 66482 Zweibrücken, Telefon: 06332/871-473, Fax: 06332/871-460, Mail: [email protected] AMTLICHER TEIL VERBANDSGEMEINDE www.vgzwland.de Vorverlegung Redaktionsschluss Wegen des bevorstehenden Feiertages Ostermontag (6. April) ist eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses für die Erscheinungswoche 15 erforderlich. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist: Mittwoch, 01.04.2015, 18.00 Uhr für die KW 15 Eine rechtzeitige Veröffentlichung verspätet eingehender Manuskripte kann nicht mehr gewährleistet werden. Wir bitten um Beachtung. E-Mail-Adresse für Veröffentlichungen im Amtsblatt: [email protected] Geänderte Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung am 02.04.2015 Die Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land ist am Donnerstag, den 02.04.2015 bereits ab 16.00 Uhr geschlossen. Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung. Bekanntmachung einer Fundsache Fundgegenstand: Blutzuckermessgerät Fundort: Wiesbach, Sportplatz Fundtag: 16.03.2015 Der Fundgegenstand kann gegen Glaubhaftmachung der Eigentumsansprüche bei der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, Zimmer 115, abgeholt werden. Zweibrücken, 19.03.2015 Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land - Fundbüro - Wohnraum gesucht Die Verbandsgemeindeverwaltung sucht zur Unterbringung von Asylbewerbern dringend Wohnraum, möglichst möbliert. Vertragspartner des Vermieters wäre die Behörde. Bitte richten Sie Ihre Angebote an Frau Bußer, Tel.: 06332/8062-208, oder Herrn Stephan, Tel.: 06332/8062-200. Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land Ordnungs- u. Sozialabteilung Zweibrücken-Land - 9 - Geänderte Öffnungszeiten bei Agentur für Arbeit und Jobcentern am Gründonnerstag Die Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens schließt an den Standorten in Kaiserslautern, Kirchheimbolanden, Kusel, Landstuhl, Pirmasens und Zweibrücken am Gründonnerstag, 02. April 2015, bereits um 16.00 Uhr. Ebenso schließen das Jobcenter Donnersbergkreis (an den Standorten Kirchheimbolanden, Rockenhausen und Weierhof), das Jobcenter Pirmasens und das Jobcenter Zweibrücken am Gründonnerstag bereits um 16.00 Uhr. Nach den Osterfeiertagen sind die Dienststellen der Agentur für Arbeit und der Jobcenter dann wieder zu den bekannten Öffnungszeiten zu erreichen. ALTHORNBACH Ortsbürgermeisterin Ute Klein Tel. 06338/1430, Sprechstunden: montags ab 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Battweiler ortsbürgermeister werner veith Tel. mobil 0160/96820456 E-Mail: [email protected], Sprechst. n. tel. Vereinbarung BechhofeN ortsbürgermeister paul sefrin Sprechstunden: mittwochs von 18.00 - 19.00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus, Tel. 06372/5090073 Tel. privat 06372/6289793 Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen - Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge der Ortsgemeinde Bechhofen vom 16.03.2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: §1 Erhebung von Ausbaubeiträgen (1) Die Ortsgemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung. (2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben. 1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen genügenden Zustand, 2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile, 3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage, 4. „Verbesserungen“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung i.S. der Hervorhebung des Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage. (3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig sind. (4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeiträge nach §§ 135 a - c BauGB zu erheben sind. (5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Erhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen. §2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen (1 Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie selbstständige Parkflächen und Grünanlagen sowie für selbstständige Fuß- und Radwege. (2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnel und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelag. Ausgabe 13/2015 §3 Ermittlungsgebiete (1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des Gemeindegebietes bilden als einheitliche öffentliche Einrichtung das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit). (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die, die Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach dem Durchschnitt der im Zeitraum von 5 Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen in der Abrechnungseinheit nach Abs. 1 ermittelt. §4 Gegenstand der Beitragspflicht Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben. §5 Gemeindeanteil Der Gemeindeanteil beträgt 35 Prozent. §6 Beitragsmaßstab (1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Der Zuschlag je Vollgeschoß beträgt 10 v.H.; für die ersten zwei Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 20 v.H.. (2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt: 1. n beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grundstücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, gilt als Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstückes; Nr. 2 ist ggf. entsprechend anzuwenden. 2. Hat der Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht, ist dieser maßgebend. Nr. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen: a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 40 m. b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstück), die Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe von 40 m. c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt. d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegrenzungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umgebungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbstständig nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche bis zu einer Tiefe von 80 m zugrunde gelegt. Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selbstständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche, industrielle oder ähnliche Nutzung der innerhalb der Tiefenbegrenzung liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige Begrenzung nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordneten erhöhten Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. 4. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sportplatz, Freibad, Festplatz, Campingplatz oder Friedhof festgesetzt ist, die Fläche des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstückes oder Grundstücksteiles vervielfacht mit 0,5. Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Fläche des Grundstückes - gegebenenfalls unter Berücksichtigung der nach Nr. 2 angeordneten Tiefenbegrenzung - vervielfacht mit 0,5. (3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt: 1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse zugrundegelegt. 2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der Vollgeschosse, sondern eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist auch eine Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der baulichen Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die durch 2,80 geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind beide Höhen festgesetzt, so gilt die höchstzulässige Traufhöhe. Soweit der Bebauungsplan keine Festsetzungen trifft, gilt als Traufhöhe der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet. 3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht, gelten die Nr. 1 u. 2 entsprechend. Zweibrücken-Land - 10 - 4. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt a) die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; ist ein Grundstück bereits bebaut und ist die dabei tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl höher als die in der näheren Umgebung, so ist die tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl zugrunde zu legen. b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend. 5. Ist nach den Nummern 1 – 4 eine Vollgeschosszahl nicht feststellbar, so ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 2,80 anzusetzen, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- und abzurunden sind. AlsTraufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. 6. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige Nutzung festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden (z.B. Sport-, Fest- und Campingplätze, Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener Bebauung die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse angesetzt, in jedem Fall mindestens jedoch ein Vollgeschoß. 7. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse oder, soweit keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl der Garagen- oder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein Vollgeschoss. 8. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflächen die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen für a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind, b) die unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält. 9. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrechnung ergebenden Vollgeschosse gilt, wenn sie höher ist als die Zahl der Vollgeschosse nach den vorstehenden Regelungen. 10.Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die bei der überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl. (4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete Grundstücksfläche um 20 v.H. erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten. In sonstigen Baugebieten erhöht sich die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete Grundstücksfläche um 10 v.H. bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) und bei überwiegend gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken um 20 v.H. Ob ein Grundstück, das sowohl gewerblichen als auch nicht gewerblichen (z.B. Wohnzwecken) Zwecken dient, „überwiegend“ im Sinne dieser Regelung genutzt wird, bestimmt sich nach dem Verhältnis, in dem die verwirklichte Nutzung der tatsächlich vorhandenen Geschossflächen zueinander steht. Liegt eine gewerbliche oder vergleichbare Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor, so sind die tatsächlich entsprechend genutzten Grundstücksflächen jeweils der Geschossfläche hinzuzuzählen. Freiflächen, die sowohl für gewerbliche oder vergleichbare als auch für andere Zwecke genutzt werden (z.B. Kfz-Abstellplätze) als auch gärtnerisch oder ähnlich gestaltete Freiflächen und brachliegende Flächen, bleiben bei dem Flächenvergleich außer Ansatz. (5) Abs.4 gilt nicht für die Abrechnung selbstständiger Grünanlagen. §7 Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke Grundstücke, die zu einer Straße der Abrechnungseinheit nach dieser Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können und zusätzlich durch eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB oder eine Verkehrsanlage erschlossen werden, für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB oder einmalige Ausbaubeiträge nach dem KAG erhoben wurden oder zu erheben sind und die voll in der Baulast der Gemeinde steht, wird die Grundstücksfläche innerhalb des Befreiungszeitraums bei der Ermittlung des Beitragssatzes und der Beitragsveranlagung mit 50 v.H. angesetzt. §8 Entstehung des Beitragsanspruches Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr. §9 Vorausleistungen (1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Ortsgemeinde Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen. Ausgabe 13/2015 (2) Vorausleistungen können auch in mehreren Raten gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates erhoben werden. § 10 Ablösung des Ausbaubeitrages Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abgezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt. § 11 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes ist. (2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner. § 12 Veranlagung und Fälligkeit (1) Die wiederkehrenden Beiträge und Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. (2) Der Beitragsbescheid enthält: 1. die Bezeichnung des Beitrages, 2. den Namen des Beitragsschuldners, 3. die Bezeichnung des Grundstückes und der beitragspflichtigen Fläche, 4. den zu zahlenden Betrag, 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung, 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins, 7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, und 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung. (3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt werden. § 13 Öffentliche Last Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last auf dem Grundstück. § 14 Verschonungsregelung Gemäß §10 a Abs. 5 KAG wird festgelegt, dass Grundstücke, die zu den folgenden Verkehrsanlagen Zufahrt oder Zugang nehmen können, erstmals in den genannten Jahren bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags berücksichtigt und beitragspflichtig werden: Im Daumenbösch Jahr 2029 Langflur Jahr 2017 § 15 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen - Ausbaubeitragssatzung - vom 15.01.2004 außer Kraft. Bechhofen, den 16.03.2015 (Siegel) Sefrin Paul, Ortsbürgermeister Es wird auf § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen, wonach Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Zweibrücken, den 16.03.2015 Verbandsgemeindeverwaltung Jürgen Gundacker, Bürgermeister Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Bechhofen vom 16.03.2015 1. Ehrung Bereits im Jahr 1989 hat die Ortsgemeinde Bechhofen eine Richtlinie als Ehrensatzung beschlossen, wonach der Ehrenbecher der Ortsgemeinde Bechhofen als höchste Auszeichnung an Bürger verliehen Zweibrücken-Land - 11 - werden kann. Die Auszeichnung kann unter anderem erhalten, wer sich durch hervorragende Verdienste zum Wohle der Allgemeinheit am kommunalpolitischen Geschehen in der Ortsgemeinde beteiligt hat. In seiner Sitzung vom 09.02.2015 hat der Ortsgemeinderat Bechhofen beschlossen, Herrn Thomas Leiner für seine 20-jährige Mitarbeit im Ortsgemeinderat von 1994 bis 2014 mit dem Ehrenbecher der Ortsgemeinde Bechhofen auszuzeichnen. Der Ortsbürgermeister nimmt die Ehrung vor. 2. Einführung wiederkehrender Beiträge für Verkehrsanlagen 2.1 Grundsatzbeschluss Die Ortsgemeinde Bechhofen erwägt die Einführung wiederkehrender Beiträge für Verkehrsanlagen anstelle des derzeit gültigen Beitragssystems der „Einmalbeiträge nach tatsächlichen Kosten (Einzelabrechnung)“. Die Ortsgemeinde Bechhofen stimmt der Einführung wiederkehrender Beiträge für Verkehrsanlagen zu. 2.2 Satzungsbeschluss Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.03.2015 beschlossen das Beitragssystem der wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen einzuführen. Zur Umstellung des Beitragssystems ist es erforderlich eine neue Satzung zu erlassen. Der Entwurf einer Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen, die im Wesentlichen dem aktuellen Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes entspricht, wird den Ratsmitgliedern in der Sitzung vorgelegt. Der Ortsgemeinderat stimmt der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen zu. 3. Errichtung einer Urnenwand; Grundsatzbeschluss Die Ortsgemeinde hat sich in den letzten Jahren mit der Bestattungsform „Urnenwand“ befasst. Der Bauausschuss hatte nach Besichtigung verschiedener Anlagen und Anhörung von Vertretern der Herstellerfirmen Kronimus und Weiher sich für das Urnenwandsystem der Fa. Weiher, Freiburg, ausgesprochen. Ein Ratsbeschluss liegt hierzu noch nicht vor. Der Ortsgemeinderat beschließt die Anschaffung einer Urnenwand. Über die Ausführungsart soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. 4. Bericht des Wanderwegewartes Der Wanderwegewart Bernd Forsch berichtet dem Ortsgemeinderat ausführlich über die Tätigkeiten der Jahre 2012 bis 2014 (Kurzbericht siehe Anlage). Er regt an, im Ortsgemeinderat erneut einen Ausschuss für die Ausweisung von neuen Wanderwegen zu bilden. coNtwig ortsbürgermeister Karl-heinz Bärmann Tel. Rathaus 06332/5701, privat 06332/50895 Sprechstunden: dienstags 18.00 - 19.00 Uhr und freitags 14.30 - 16.00 Uhr dellfeld ortsbürgermeisterin doris schindler Tel. privat 06336/1395 , Tel. Bürgerhaus 06336/6101 Sprechstunde: nach Vereinbarung dietrichiNgeN ortsbürgermeisterin andrea henner Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung Tel. 06338/993055 GROSSBUNDENBACH Ortsbürgermeister Dieter Glahn Tel. 06337/6778, mobil 0172/6426772 E-Mail: [email protected] www.grossbundenbach.de GROSSSTEINHAUSEN Ortsbürgermeister Volker Schmitt Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung Tel. 06339/7327, E-Mail: [email protected] www.Grosssteinhausen.de Ausgabe 13/2015 HORNBACH Stadtbürgermeister Reinhold Hohn Tel. 06338/92110, Sprechstunden Mo. bis Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr NåTELå!BSPRACHEåsåWWWKLOSTERSTADTHORNBACHDE Jagdgenossenschaft Hornbach Einladung Zu der am Donnerstag, 16.04.2015, um 20.00 Uhr, „Auf der Platte“ Hornbach, stattfindenden Versammlung der Jagdgenossenschaft Hornbach, ergeht hiermit an die beteiligten Grundstückseigentümer unter Bekanntgabe der nachstehenden Tagesordnung Einladung. Tagesordnung: 1. Bericht des Jagdvorstandes 2. Kassenbericht 3. Entlastung des Jagdvorstandes 4. Verwendung der Jagdpachterlöse 5. Neuwahl des Jagdvorstandes a) Jagdvorsteher b) Beisitzer und ständiger Vertreter des Jagdvorstehers c) Beisitzer und Kassenverwalter d) Beisitzer (1. Stellvertreter) e) Beisitzer (2. Stellvertreter) 6. Neuwahl des Schriftführers 7. Neuwahl der Kassenprüfer 8. Flurbereinigungsverfahren 9. Verschiedenes Das Jagdflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft Hornbach, gleichzeitig Stimmverzeichnis für die Genossenschaftsversammlung am 16.04.2015, liegt in der Zeit vom 26.03.2015 bis 15.04.2015 bei Herrn Jagdvorsteher Reinhold Hohn, Denkmalstr. 5, 66500 Hornbach zur Einsicht aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit können während der gleichen Zeit bei ihm geltend gemacht werden. Gehen während der Auslegungsfrist Einsprüche nicht ein, so gilt das Jagdflächenverzeichnis als festgestellt. Reiner Hohn (Jagdvorsteher) Bekanntmachung der Ortsgemeinde Stadt Hornbach über die erneute und verkürzte öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kirschbacher Weg (Einkaufsmarkt)“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Stadtrat Hornbach hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kirschbacher Weg (Einkaufsmarkt) gefasst. In der Sitzung am 18.03.2015 hat der Stadtrat jetzt einer Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung zugestimmt und diesen geänderten Entwurf für eine erneute, verkürzte Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB bestimmt. Der Zeitraum der Auslegung wurde auf 16 Tage verkürzt. (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB) Gleichzeitig hat der Stadtrat beschlossen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen der Planung abgegeben werden können. Die Änderung der Planung erstreckt darauf, dass die Zufahrt von der L 478 und daran anschließend eine weitere Fahrbahnstrecke über den Parkplatz bis zur östlichen Begrenzung des Bebauungsplanes als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt wird. Bisher waren die Zufahrt und alle anderen Verkehrsflächen als private Verkehrsflächen geregelt. Der voraussichtliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich auf die Grundstücke Plan-Nr. 1633/6 und 1017/2 sowie auf Teilflächen der Grundstücke Plan-Nrn. 1633/34, 1633/7, 1633/5 und 1017/1 der Gemarkung Hornbach (Flurstücksbezeichnung vor Rechtskraft der Flurbereinigung). Der voraussichtliche Geltungsbereich ist auf der beigefügten Lageskizze dargestellt.. Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kirschbacher Weg (Einkaufsmarkt)“ einschließlich Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit vom 07.04.2014 bis einschließlich 23.04.2015 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18-20, 66482 Zweibrücken, Bauabteilung, Zimmer 309, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Dienststunden wie folgt möglich: Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr Zweibrücken-Land - 12 - Während der vorbezeichneten Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen bei der Auslegungsstelle abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt: • Entwässerungskonzept des ingenieurbüros Alfred Klabautschke, Moselufer 48, 56073 Koblenz, stand 24.11.2014 • Gutachten nr. 5054 zu schallschutztechnischen untersuchungen des ingenieurbüros für schallschutz Armin Moll, 54516 Wittlich vom 25.11.2014, • FFH-Vorprüfung zur teiländerung 12 zum Flächennutzungsplan 2006 Darstellung von sondergebieten in der stadt Hornbach, Planungsbüro Valerius, Dipl.-ing. Michael Valerius, Dorseler Mühle 1, 53533 Dorsel, November 2014, • Geotechnischer Bericht des Büros umweltgeotechnik gmbh(uGG), 66620 Nonnweiler-Otzenhausen vom 24.11.2014, • Fachbeitrag naturschutz mit integrierter artenschutzrechtlicher Potenzialanalyse, ingenieurbüros Alfred Klabautschke, Moselufer 48, 56073 Koblenz, stand Dezember 2014. Zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Kirschbacher Weg (Einkaufsmarkt) sind derzeit folgende Arten umweltbezogener informationen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB verfügbar: • umweltbericht (Entwurf) gemäß § 2 Abs. 4 BauGB als teil der Begründung zu den zu erwartenden Auswirkungen der umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB, betreffend die schutzgüter Mensch, tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft oder Kultur- und sachgüter sowie schutzgebiete wie FFH-Gebiete und Vorgelschutzgebiete • FFH-Vorprüfung des Planungsbüros Valerius, 53533 Dorsel nach stand november 2014 zur Prüfung von Beeinträchtigungen der geplanten Vorhaben auf Natura-2000-Gebiete • Gutachten nr. 5054 zu schallschutztechnischen untersuchungen des ingenieurbüros für schallschutz Armin Moll, 54516 Wittlich vom 25.11.2014 auf der Grundlage der tA Lärm zur Prüfung der Auswirkungen auf die umgebung in Form einer detaillierten Geräuchsimmissionsprognose • Geotechnischer Bericht des Büros umweltgeotechnik gmbh (uGG), 66620 nonnweiler-Otzenhausen vom 24.11.2014 zur geologischen und hydrologischen situation im Bereich des geplanten Einkaufsmarktes sowie zu den Gründungsanforderungen • Entwässerungskonzept des ingenieurbüros Alfred Klabautschke, Moselufer 48, 56073 Koblenz, stand 24.11.2014 • Fachbeitrag naturschutz mit integrierter artenschutzrechtlicher Potenzialanalyse, ingenieurbüros Alfred Klabautschke, Moselufer 48, 56073 Koblenz, stand Dezember 2014 • stellungnahme der sGD süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Kaiserslautern, vom 01.10.2014; enthält Hinweise hinsichtlich der Anforderungen an Niederschlagswasserbeseitigung, Außengebietsentwässerung, Abwasserbeseitigung, Überschwemmungsgebiete, Gewässer, Grundwasserschutz, Wasserversorgung und Bodenschutz • stellungnahme der sGD süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, neustadt, vom 25.08.2014; enthält Hinweise zu Anforderungen an den immissionsschutz • stellungnahme des nABu, Ortsgruppe Zweibrücken, vom 12.09.2014; enthält Hinweise, Anregungen und Forderungen zur Einbindung des Vorhabens Einkaufsmarkt in die Landschaft sowie zur äußeren Gestaltung • stellungnahme der Generaldirektion kulturelles Erbe RheinlandPfalz, speyer, vom 17.09.2014; enthält Hinweise und Forderungen zur Prüfung des Geländes auf eventuell vorhandene; archäologisch bedeutsame Objekte im untergrund • stellungnahme der Kreisverwaltung südwestpfalz, Pirmasens, vom 18.09.2014, enthält Hinweise zu Mindestanforderungen in gestalterischer Hinsicht an das Vorhaben Einkaufsmarkt sowie zu Kompensationsmaßnahmen, Versickerungsbecken, Ortsrandeingrünung, Bepflanzung der stellflächen und die artenschutzrechtliche Prüfung Zweibrücken, den 20.03.2015 Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land in Vertretung Klaus Freilert, 1. Beigeordneter Anlage: Lageskizze Ausgabe 13/2015 KÄSHOFEN Ortsbürgermeister Karl Hoffmann Tel. 06337/1744 KLEINBUNDENBACH Ortsbürgermeister Karl Bißbort Tel. 06337/721 Sitzung des Ortsgemeinderates Kleinbundenbach Bekanntmachung Am Dienstag, den 31.03.2015, findet um 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Kleinbundenbach eine sitzung des Landwirtschaftsausschusses statt. Die Sitzung ist nichtöffentlich. Ratsmitglieder können an der Sitzung als Zuhörer teilnehmen. Folgende Punkte stehen zur Beratung und Beschlussfassung: 1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder 2. Reparaturarbeiten an den Feldwegen 3. Verschiedenes Kleinbundenbach, 20.03.2015 Bißbort, Ortsbürgermeister KleiNsteiNhauseN ortsbürgermeisterin Martina wagner Tel. 06339/1373, E-Mail: [email protected] Bürgersprechstunde im Gemeindehaus, Mi. 18.00- 19.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung MauschBach ortsbürgermeister Bernhard Krippleben Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung Tel. 06338/1607, mobil: 0170/8111395 riedelBerg ortsbürgermeister peter lethen Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung Tel. 06339/1286, mobil: 0174/8382728 E-Mail: [email protected] Bürgersprechstunde des gemeinderates: am letzten Donnerstag im Monat, 19.30 Uhr - 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus. Sitzung des Ortsgemeinderates Riedelberg Bekanntmachung Am Montag, den 30. März 2015 findet um 18.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Riedelberg eine nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates statt. Folgende Punkte stehen zur Beratung und Beschlussfassung: 1. Bauangelegenheiten Riedelberg, 23.03.2015 Lethen, Ortsbürgermeister Zweibrücken-Land - 13 - Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Riedelberg vom 10.03.2015 1. Vorstellung der Kindertagesstätte Herr Ortsbürgermeister Lethen begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Leiterin der Kindertagesstätte, Frau Petra Limycz. Frau Limycz stellt dem Rat anhand einer kurzen Videopräsentation die Kindertagesstätte vor. Frau Limycz gibt bekannt, dass die Kindertagesstätte dieses Jahr 20 Jahre besteht und im Juli ein Fest geplant ist. Herr Ortsbürgermeister Lethen bedankt sich bei Frau Limycz für ihre Ausführungen. 2. Dorfgemeinschaftshaus; Information Möblierung Die Ortsgemeinde möchte für das Dorfgemeinschaftshaus eine neue Theke und einen Gläserschrank anschaffen. Der Ortsgemeinderat kommt überein, dass Herr Ortsbürgermeister Lethen sich weiterhin um ein Gespräch mit der Parkbrauerei bemühen soll. Ebenfalls sollen Vergleichsangebote anderer Thekenbauer besorgt werden. 3. Information, Begehung der Fabrikstraße Ortsbeigeordneter Christian Schwarz teilt dem Ortsgemeinderat mit, dass die Begehung der Fabrikstraße bzw. des Neubaugebietes mit Vertretern der Verbandsgemeindeverwaltung und den Verbandsgemeindewerken stattgefunden hat. Es wurden einige Schäden festgestellt. Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, die Straßenschäden durch eine Dünnschichtasphaltierung zu beheben. Dieses Vorgehen werde auch in einigen Nachbargemeinden so praktiziert. Es stellt sich die Frage, ob die Ortsgemeinde jetzt Instandhaltungsmaßnahmen durchführt oder aber die Straße in einigen Jahren vielleicht komplett neu gemacht werden muss. Die Kosten wären dann von den Straßenanliegern zu tragen anders als bei den Ausbesserungsarbeiten. Der Ortsgemeinderat wird sich mit dieser Angelegenheit noch einmal befassen. ROSENKOPF Ortsbürgermeister Jürgen Plagemann Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung Tel. 06372/8030205, mobil: 0173/3803319 Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Rosenkopf vom 03.03.2015 1. Wahl der/des 2. ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt Nachdem die Hauptsatzung geändert wurde, kann der Ortsgemeinderat eine/n 2. ehrenamtliche/n Beigeordnete/n wählen. Der Ortsgemeinderat beschließt eine/n 2. ehrenamtliche/n Beigeordnete/n zu wählen. Ortsbürgermeister Plagemann als Vorsitzender des Wahlvorstandes beruft die Ratsmitglieder Sabine Weis und Uwe Krause zu Beisitzern in den Wahlvorstand. Zum Schriftführer wird Karl-Heinz Brügel von der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land bestimmt. Zur Wahl vorgeschlagen wird das Ratsmitglied Walter Schleppi. Mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung wird Herr Walter Schleppi zum 2. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Rosenkopf gewählt. Die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt erfolgt durch den Ortsbürgermeister. 2. Vollzug der Gemeindeordnung(GemO); Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2010 Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde am 05.02.2015 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat die Feststellung des geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2010 gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO vor. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt. Der Ortsgemeinderat stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Ortsgemeinde Rosenkopf fest. 3. Vollzug der Gemeindeordnung(GemO); Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben Nach erfolgter Feststellung der Jahresrechnung 2010 erteilt der Ortsgemeinderat gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO dem Ortsbürgermeister und der Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung. Ausgabe 13/2015 4. Haushaltskonsolidierungskonzept Die Ortsgemeinde Rosenkopf kann sowohl den Ergebnis- als auch den Finanzhaushalt nicht ausgleichen. Gemäß § 18 Abs. 4 GemHVO hat die Ortsgemeinde nachzuweisen, wie sie innerhalb der fünf Haushaltsfolgejahre den Ausgleich ihres Haushalts erreichen will. Es ist ureigenste Aufgabe der Ortsgemeinde und der Verwaltung einer Ortsgemeinde, Möglichkeiten zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs aufzuzeigen. Die Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) werden nach den vorgeschriebenen Höchstsätzen berechnet. Die Friedhofsgebühren und Hundesteuersätze wurden erhöht. Die Ausgaben beschränken sich auf den erforderlichen Pflichtaufwand. Seitens der Verwaltung erscheinen weitere Steuererhöhungen den Bürgern nicht mehr vermittel- und auch nicht mehr zumutbar. Eine nennenswerte Beeinflussung des Fehlbedarfs erscheint nicht möglich. Grundsätzlich wird festgestellt, dass bei Ortsgemeinden mit weniger als 3000 Einwohnern keinerlei oder nur ein unbeachtliches eigenes Konsolidierungspotential besteht. Diesem stimmt der Ortsgemeinderat zu. 5. Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung; Beschluss über den Gemeindeanteil zur Erhebung einmaliger Ausbaubeiträge Der Ortsgemeinderat hat sich für die Sanierung der Straßenbeleuchtungsanlage auf LED-Beleuchtung im Rahmen des BMUFörderprogramms entschieden. Die Beitragsfähigkeit der einzelnen Straßenbeleuchtungsanlagen orientiert sich an deren Alter. So sind Straßenbeleuchtungsanlagen, die die allgemeine Lebensdauer von 25 Jahren überschritten haben und im Rahmen dieser Maßnahme erneuert werden, als beitragsfähiger Aufwand abzurechnen. Mit Durchführung der Maßnahme entstehen voraussichtlich beitragsfähige Aufwendungen in den Verkehrsanlagen „Friedhofstraße“, „Hauptstraße“, „Höhenstraße“, „Im Roseneck“, „Schulstraße“ und „Untere Haupstraße“. Der Gemeinderat hat deshalb für diese Verkehrsanlagen einen Gemeindeanteil zu beschließen, der sich im Einzelfall an der Verkehrsbedeutung der Straße orientiert. Maßgebend ist der Anteil am Verkehrsaufkommen, der nicht den Anliegern zuzurechnen ist, wobei die Straßenbeleuchtungsanlagen grundsätzlich dem aufkommenden Fußgängerverkehr zuzuordnen sind. Der Ortsgemeinderat setzt die entsprechenden Gemeindeanteile für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in den betroffenen Gemeindestraßen fest. 6. Teilnahme am Projektaufruf „Unser Dorf für Alle - altersgerecht und barrierefrei“ In einer immer älter und immobiler werdenden Gesellschaft ist es wichtig, einen uneingeschränkten und barrierefreien Zugang zu Plätzen, Gebäuden etc. im öffentlichen Raum sicherzustellen. Durch eine angepasste öffentliche und private Infrastruktur - breite Wege, ebenerdige Zugänge etc. - kann die Lebensqualität in den Kommunen langfristig gesteigert werden. Kommunale Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sind ein geeignetes Instrument diese Barrieren abzubauen. Aus diesem Grund startete die Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz e. V. den Projektaufruf „Unser Dorf für Alle - altersgerecht und barrierefrei. Mit diesem Modellprojekt werden drei Verbandsgemeinden (mit jeweils 2 Ortsgemeinden) professionell unterstützt, einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufzustellen und Maßnahmen durchzuführen. Teilnehmen werden die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land sowie die Ortsgemeinde Bechhofen. Da Bewerbungsschluss am 27.02.2015 ist, hat Ortsbürgermeister Jürgen Plagemann der Teilnahme der Ortsgemeinde Rosenkopf bereits zugestimmt. Eine Projektbeschreibung liegt den Ratsmitgliedern vor. Der Ortsgemeinderat stimmt nachträglich der Teilnahme an dem Modellprojekt „Unser Dorf für Alle - altersgerecht und barrierefrei“ zu. 7. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2015 Wie im vergangenen Jahr findet der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ jeweils auf Kreis-, Gebiets- und Landesebene statt. Die Erstplatzierten aus den Landesentscheiden 2014 und 2015 konkurrieren schließlich um eine Teilnahme am Bundesentscheid, welcher 2016 durchgeführt wird. Der Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2015 wird zugestimmt. 8. Flächennutzungsplan-Fortschreibung Windenergienutzung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben Die Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben betreibt die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Windenergienutzung und hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden Planunterlagen vorgelegt. Auf der Grundlage einer Windpotentialstudie sollen geeignete Flächen für Windenergienutzung im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Die zum Gebiet der VG Zweibrücken-Land nächstgelegenen Sondergebiete für Windenergie sind in den Gemarkungen Krähenberg, Knopp-Labach und Wallhalben sowie Nünschweiler vorgesehen. Der Ortsgemeinderat beschließt keine Stellungnahme abzugeben. Zweibrücken-Land - 14 - WALSHAUSEN Ortsbürgermeister Gunther Veith Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung Tel. 06339/7269 wiesBach ortsbürgermeister emil Mayer Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung Tel. 06337/736, E-Mail: [email protected] Jahresabschluss der Ortsgemeinde Wiesbach zum 31.12.2010 Der Ortsgemeinderat Wiesbach hat in seiner Sitzung vom 23.02.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2010 festgestellt. Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie dem Prüfungsbericht liegt in der Zeit vom 27.03.2015 bis einschließlich 08.04.2015 arbeitstäglich während der Dienstzeit (Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr; Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr; Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung ZweibrückenLand, in Zweibrücken, Landauer Str. 18-20, Zimmer Nr. 302, öffentlich aus. Zweibrücken, den 19.03.2015 Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land Jürgen Gundacker, Bürgermeister Bekanntmachung einer Fundsache Fundgegenstand:Blutzuckermessgerät Fundort: Wiesbach, Sportplatz Fundtag:16.03.2015 Der Fundgegenstand kann gegen Glaubhaftmachung der Eigentumsansprüche bei der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, Zimmer 115, abgeholt werden. Zweibrücken, 19.03.2015 Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land - Fundbüro - NICHTAMTLICHER TEIL VERBANDSGEMEINDE Gottesdienste der Pfarreiengemeinschaft Zweibrücken Samstag, 28. März 2015 8.00 Uhr Nardini-Klinikum: heilige Messe 16.00 Uhr Evang. Krankenhaus: Wortgottesfeier 18.00 Uhr St. Peter, Ixheim: Vorabendmesse mit Palmweihe, parallel Wortgottesdienst für Kinder Sonntag, 29. März 2015 8.30 Uhr Nardini-Klinikum: heilige Messe 9.00 Uhr St. Pirmin, Bubenhausen: Gottesdienst mit Palmweihe, parallel Kindergottesdienst 10.30 Uhr Heilig Kreuz, Zweibrücken: Gottesdienst mit Palmweihe 18.00 Uhr St. Joh. M. Vianney, Rimschweiler: Gottesdienst mit Palmweihe Fenster - Das Neueste ist gerade gut genug für die nächsten 30 Jahre Fenster sind auch im Neubau die Schwachstellen der thermischen Gebäudehülle. Daher sollte das neueste Fenster gerade gut genug sein. Den besten Wärmeschutz bietet derzeit eine Dreischeibenwärmeschutzverglasung. Die hohe Isolierwirkung wird durch eine Metallbedampfung auf zwei Scheibeninnenoberflächen erreicht, die die Wärmestrahlung in den Raum zurück schickt. Eine Befüllung der Zwischenräume mit schlecht wärmeleitendem Edelgas verringert die Energieverluste zusätzlich. Und vor Dunkelheit braucht man sich dennoch nicht zu fürchten: Der Lichtverlust durch die dritte Scheibe ist mit dem menschlichen Auge nicht wahrnehmbar. Entscheidend für die gewünschte Energieeinsparung ist jedoch nicht nur die Wärmedurchlässigkeit des Glases, sondern auch die des Rahmen und des Ausgabe 13/2015 Randverbunds der Glasscheiben, denn der Rahmen hat meistens schlechtere Dämmwerte als die Verglasung. Bei der Auswahl der Fenster ist deshalb auf den Wärmedurchgangskoeffizienten des gesamten Fensters, Uw (w für „window“), zu achten. Der Fensterrahmen, egal ob aus Holz, Kunststoff oder Aluminium sollte zusätzlich gedämmt sein. Um Verluste durch unkontrollierten Luftaustausch zu verringern, müssen Fenster dicht schließen und luftdicht eingebaut werden. Ein luftdichter Einbau ist nicht erreicht, indem Montageschaum in die Fugen zwischen Mauerwerk und Rahmen eingebracht wird. Hier müssen spezielle Klebe- und Dichtbänder zum Einsatz kommen. Eine individuelle Beratung zur Auswahl der Fenster und zu anderen Fragen des Energiesparens im Neu- und Altbau erhalten Ratsuchende im persönlichen Gespräch mit Energieberatern der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach telefonischer Anmeldung. Der Energieberater hat donnerstags von 14.15 - 18.00 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung in Zweibrücken, Landauer Straße 18-20, Raum 203. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: 0 63 32/80 62-307. Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei), montags von 09.00 bis 13.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr. Firmenservice ein neues Angebot für Unternehmen Ein neues Angebot für Unternehmen startet die Rentenversicherung heute: Mit dem Firmenservice bündelt sie ihre Beratungsleistungen rund um die Welt der Arbeit. Unter der kostenfreien Servicenummer 0800 4800 453 haben Arbeitgeber jetzt einen direkten Draht zu speziell geschulten Firmenberatern in allen Regionen des Landes. Aus einer Hand informieren sie zu den Themen „Gesunde Mitarbeiter“ über „Rente und Altersvorsorge“ bis hin zu „Beiträgen und Meldungen zur Sozialversicherung“. Wo sie selbst nicht direkt weiterhelfen können, vermitteln sie ganz unkompliziert den Kontakt zu einem Experten. Besonders interessant ist das Angebot für Firmen, die sich und ihre Mitarbeiter auf den demografischen Wandel vorbereiten wollen. Denn das heißt: die Lebensarbeitszeit steigt und Fachkräfte sind gefragter denn je. „Wer als Unternehmen im Wettbewerb bestehen will, braucht gesunde Mitarbeiter“, so Hartmut Hüfken, Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz: „Mit dem Firmenservice wollen wir es Unternehmen noch einfacher machen, den Weg zu uns zu finden.“ Von der Prävention über Leistungen für gesundheitlich beeinträchtigte Mitarbeiter bis hin zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement reicht das Angebot der Rentenversicherung. Und das ist noch nicht alles: Die Berater der Rentenversicherung zeigen individuell den Weg aus dem Arbeitsleben in die Rente auf und informieren über das Zusammenspiel von gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersvorsorge und Riester-Rente. Auch bei Fragen aus der Praxis des Lohnbüros stehen sie mit Rat und Tat zur Seite. Das Angebot richtet sich auch an kleine und mittlere Unternehmen sowie an Werksoder Betriebsärzte, Betriebsräte und den Interessensvertretungen für schwerbehinderte Mitarbeiter. Per Mail ist der Firmenservice erreichbar unter [email protected]. Frist zur Sachkundenachweis-Beantragung im Pflanzenschutz läuft aus! Personen, die beruflich: - Pflanzenschutzmittel anwenden - über Pflanzenschutz beraten - Auszubildende etc. anleiten oder beaufsichtigen - Pflanzenschutzmittel in Verkehrbringen (auch Internethandel) benötigen zukünftig einen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat. Ab 26.11.2015 muss der SKN beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln oder Kontrollen vorgelegt werden. Folgendes ist bei der Beantragung des SKN zu beachten: • Antragstellung bis spätestens 26.05.2015! • Dem Antrag eine Kopie des Zeugnisses, das die sachkunde bescheinigt (z.B. Gehilfenbrief, Wirtschafter, Techniker, Meister, Sachkundelehrgangszeugnis, etc.) beifügen. • Kosten inkl. Porto und Kartendruck einmalig 30,- Euro. - Antragstellung im Internet unter www.pflanzenschutz-skn.de Darüber hinaus sind Personen, die ihre Sachkunde aufrecht erhalten möchten verpflichtet innerhalb eines dreijährigen Zeitraumesan eineranerkannten Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Informationen zu Fortbildungsterminen finden Sie im Sachkundeportal unter www. dlr.rlp.de. Kontakt: Zuständige Behörden in Rheinland-Pfalz: Ansprechpersonen: DLR Rheinpfalz (Neustadt) Weinbau, Gartenbau und Kommunalarbeiter Rebekka Knapp, Tel.: 06321/671-1387, Email: [email protected] DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (Bad Kreuznach) Landwirtschaft, Forst, Verkauf und Kommunalarbeiter Anne Buß, Tel.: 0671/820-438, Email: [email protected] Zweibrücken-Land - 15 - LandFrauen-Kreisverband Südwestpfalz Aus der Natur auf den Tisch In kleinen Gruppen werden schmackhafte Desserts aus der Kräuterküche zubereitet und kreativ dekoriert. Abgerundet wird der praxisnahe Abend mit Dekorationsideen aus Naturmaterial für die Tischgestaltung - begeistern Sie künftig mit wenig Aufwand Ihre Gäste. Termin: 6. Mai 2015, 18:30 - 21:30 Uhr, Dellfeld, Prot. Gemeindehaus, Vordergasse 16. Referentin: Marcela Knerr, TN-Beitrag: € 18,00, für Mitglieder: € 15,00 (inkl. Lebensmittel, Material und Rezepte). Anmeldung bis 21.04.2015: LandFrauenkreisverband SWP, Kreisgeschäftsstelle, Tel.: 06336 1414. Kröten wandern wieder Es ist wieder soweit: Kröten und Frösche begeben sich auf Wanderschaft. Sie laufen aus dem Winterquartier zu ihren Laichgewässern und müssen dabei in vielen Fällen Straßen überqueren. Jahr für Jahr kommt es daher zu unliebsamen Begegnungen zwischen Tieren und Autos, die nicht nur den Tod der Amphibien bedeuten, sondern auch für die Autofahrer gefährlich sind, weil die matschigen Tierkadaver eine erhebliche Rutschgefahr darstellen. Das Hauptproblem ist, dass die Amphibien nicht zügig wandern, sondern relativ lange auf der Straße verweilen. Denn dort gibt es keine Hindernisse beim Laufen und dort ist es wärmer als in der Umgebung. Langfristige Untersuchungen haben ergeben, dass bei einem Verkehrsaufkommen von 60 Autos pro Stunde etwa 90 Prozent der wandernden Tiere überfahren werden, bei einer Verkehrsdichte von nur acht Fahrzeugen pro Stunde fallen rund 50 Prozent der Amphibien dem Verkehr zum Opfer. Nicht nur das direkte Überfahren bringt den Tod, auch beim Vorbeifahren eines Autos werden den Tieren oftmals die Lungen zerrissen. Bereits eine Geschwindigkeit von knapp 30 Kilometer pro Stunde reicht aus, um die Tiere zu töten. Aus diesem Grund appelliert die Kreisverwaltung auch in diesem Jahr wieder an die Autofahrer, Rücksicht zu nehmen und langsam zu fahren. Dies hilft nicht nur den Kröten, sondern auch den vielen ehrenamtlichen Helfern, die in der nächsten Zeit wieder im Einsatz sein werden, um den Kröten die Überquerung einer Straße zu erleichtern. Auf folgenden Landes- und Kreisstraßen wird wieder durch die entsprechende Beschilderung auf die Gefahrensituation aufmerksam gemacht: • L 471 zwischen Contwig und stambach in Höhe der Fischteichanlage • L 478 zwischen Großsteinhausen und Großsteinhausermühle • L 479 zwischen Hornbach und Brenschelbach • K 34 zwischen L 496 und L 498 • K 66 zwischen Winterbach und Wiesbach • K 67 zwischen Oberauerbach und Battweiler Auf folgenden Strecken wird die Geschwindigkeit auf 50 Stundenkilometer herabgesetzt: • L 471 zwischen stambach und Contwig • K 66 zwischen Winterbach und Wiesbach Malteser pilgern nach Rom: Papstaudienz bei Wallfahrt für Menschen mit Behinderung - noch Plätze frei Bei derbetreuten Wallfahrt für kranke und behinderte Menschen nach Rom, die die Malteser anbieten, sind noch Plätze frei. Interessierte können sich anmelden für die Fahrt, die vom 26. September bis 3. Oktober 2015 stattfindet. Dann macht sich ein Team aus Ärzten, Pflegekräften und Malteser Helfern gemeinsam mit den Pilgern auf den Weg in die Ewige Stadt. Höhepunkte der Reise sind eine Papstaudienz, die Besichtigung des Petersdoms sowie Gottesdienste in den Hauptkirchen Roms. Interessierte können sich ab sofort bei den Maltesern für die Pilgerfahrt anmelden. Bereits zum 11. Mal findet die Malteser Romwallfahrt für Kranke und Behinderte statt, 2015 unter dem Motto „Als Bild Gottes schuf er Dich“. „Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind oder intensiver Pflege und Betreuung bedürfen, könnten ohne Hilfe die Reise nach Rom nicht machen“, weiß Christoph Götz, Diözesangeschäftsführer bei den Maltesern in Speyer. „Durch unser großes Team an freiwilligen Helfer ermöglichen wir ihnen die Teilnahme an der Wallfahrt.“ Ehrenamtliche betreuen die Pilger von der Abfahrt bis zur Heimkunft. Darüber hinaus begleiten Ärzte, Pflegepersonal und Priester die Gruppe. In einem Vorgespräch nehmen die Malteser die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse auf, sodass sie während der Reise für jeden einzelnen Pilger eine individuelle Betreuung und medizinische Versorgung sicherstellen können. Abfahrt ist am 26. September an Treffpunkten in Speyer, Ludwigshafen und Kaiserslautern, zurück geht es am 3. Oktober. Auf der Hinund Rückreise übernachten die Pilger jeweils einmal am Gardasee, damit die Fahrt nicht zu lange wird. Die Kosten betragen 900 Euro pro Person. Darin enthalten sind die Hin- und Rückfahrt mit einem behindertengerechten Reisebus, die Unterkunft im Doppelzimmer und Vollpension, alle Besichtigungen sowie eine intensive Betreuung und Begleitung durch die Malteser. Weitere Informationen und Anmeldung per Mail unter [email protected] oder unter tel. 06232/67780. Ausgabe 13/2015 Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Dämmung oberste Geschossdecke: Pflicht oder Kür? Die oberste Geschossdecke von Wohngebäuden muss nach der Energieeinsparverordnung nachträglich gedämmt werden, wenn noch keine Dämmung vorliegt oder ein definierter Mindestwärmeschutz nicht eingehalten wird. Wahlweise kann auch das Dach gedämmt sein. Wer dämmen muss hat nur noch bis zum 31. Dezember 2015 Zeit. Nach der Dämmung darf der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) der Geschossdecke 0,24 nicht überschreiten. Ausnahmen gelten für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Dann gilt die Pflicht erst im Falle eines Eigentümerwechsels. Der neue Eigentümer hat nach dem Kauf zwei Jahre Zeit. Auch ohne Verpflichtung ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke eine relativ einfache und kostengünstige Maßnahme, die auch in Eigenleistung erbracht werden und viel Heizenergie einsparen kann: Bei ungenutzten Dachräumen reicht es, Dämmstoffbahnen oder -platten auf dem Dachraumboden auszulegen. Empfehlenswert ist, die Platten oder Bahnen etwa 18 bis 24 Zentimeter dick und fugendicht zu verlegen, um einen guten Dämmeffekt zu erreichen. Bei Holzbalkendecken sollte aber geprüft werden, ob ein Feuchteschutz notwendig ist; dies ist manchmal der Fall wenn unterseitig kein Putz vorhanden und die Konstruktion nicht diffusionsoffen ist. Bei allen Fragen rund um Dämmung, Feuchteschutz und Altbausanierung steht der Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Beratung ist persönlich und kostenlos und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt. Der Energieberater hat donnerstags von 14.15 - 18.00 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung in Zweibrücken, Landauer Straße 18-20, Raum 203. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: 0 63 32/80 62-307. Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei), montags von 09.00 bis 13.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 uhr. Steuererklärung von Rentnern Rentenversicherung bescheinigt Rentenhöhe Für Rentner ist der 31. Mai ein wichtiger Termin. Bis zu diesem Stichtag müssen sie ihre Steuererklärung für das Jahr 2014 beim Finanzamt abgeben. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz unterstützt ihre Rentner dabei. Auf Wunsch stellt sie eine Bescheinigung aus, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ hilft. Sie enthält den steuerrechtlich relevanten Betrag, also die Höhe der Rente und die vom Rentner gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ein Anruf unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 100048 016 genügt, und die Bescheinigung wird per Post zugesandt. Auch im Internet kann man sie unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de („Services OnlineDienste Versicherungsunterlagen anfordern und einsehen“) bestellen. Viele Rentner müssen übrigens keine Steuern zahlen. Wer im Jahr 2014 erstmals eine Rente bekommen hat, muss erst Steuern zahlen, wenn die Bruttorente höher als rund 14.600 Euro jährlich ist (bei Verheirateten rund 29.200 Euro) oder wenn zusätzlich zur Rente noch andere Einkünfte, wie Zins- oder Mieteinnahmen, erzielt werden. „InfoMobil“ der Bundeswehr macht Station bei der Agentur für Arbeit in Kaiserslautern Das Karriereberatungsbüro der Bundeswehr aus Kaiserslautern präsentiert sich am 9. April 2015 von 10.00 bis 18.00 Uhr mit einem mobilen Messe-Stand beim Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit in der Augustastraße 6 in Kaiserslautern. Das „InfoMobil“ der Bundeswehr wird an diesem Tag vor Ort auf dem Gelände der Agentur für Arbeit Station machen. Der auf einem großen Truck installierte mobile Messe-Stand bietet den Besucherinnen und Besuchern Gelegenheit, sich ausführlich und aus erster Hand zu informieren und mit den Karriereberatern ins Gespräch zu kommen. In allen Fragen zum Freiwilligen Wehrdienst oder einer längerfristigen Verpflichtung gibt es hier fachmännische Beratung und Information. Wer sich für die vielfältigen Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten beim Bund interessiert oder Fragen zur Laufbahn der Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften in Heer, Marine und Luftwaffe hat, ist hier ebenfalls richtig. Die Karriereberater informieren aber auch über berufliche Möglichkeiten im zivilen Bereich der Bundeswehr. Um 15.00 Uhr findet dann im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit ein Vortrag mit dem Karriereberatungsoffizier, Oberleutnant Thorsten Lorenz, statt. Er wird ausführlich über den Freiwilligen Wehrdienst und über die Karrierechancen im zivilen und militärischen Bereich der Bundeswehr mit und ohne Studium informieren. Die Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten werden von Lorenz hier noch einmal im Überblick vorgestellt. Ferner stehen Infos zu den Einstellungsvoraussetzungen sowie über das Bewerbungs- und Auswahlverfahren auf dem Programm. Selbstverständlich beantwortet der Karriereberatungsoffi- Zweibrücken-Land - 16 - zier auch gerne Fragen aus dem Publikum zu den Karrieremöglichkeiten bei der Bundeswehr. Unter dem Motto „Check‘ die Alternativen bei deiner Berufs- und Studienwahl“ finden regelmäßig Info-Veranstaltungen mit Fachleuten aus der Praxis sowie Bewerberseminare für Schülerinnen und Schüler im BiZ der Agentur für Arbeit statt. Ein Programmfaltblatt mit allen Veranstaltungsterminen ist kostenlos beim BiZ erhältlich (Telefon: 0631 3641 220). Infos zum aktuellen Veranstaltungsprogramm gibt es auch im Internet in der zentralen Veranstaltungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur. de). Die Veranstaltungen im BiZ Kaiserslautern sind dort unter dem Veranstaltungsort „Kaiserslautern“ zu finden. Ausgabe 13/2015 Prot. Kirchengemeinde Battweiler Gottesdienst Sonntag, 29. März 2015 09.00 Uhr Gottesdienst BECHHOFEN FSJ-Freiwillige gesucht Du bist mit der Schule fertig und weißt noch nicht wohin es beruflich gehen soll? Du bist sozial engagiert und möchtest später vielleicht sogar eine Ausbildung oder ein Studium im sozialen oder pädagogischen Bereich beginnen? Wie wäre es dann mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) beim Internationalen Bund e.V.? Das Freiwilligenjahr bietet dir Gelegenheit etwas Sinnvolles zu tun, interessante Arbeitsfelder kennen zu lernen, dich zu orientieren und wertvolle Erfahrungen für dein weiteres Berufsleben zu machen. Du kannst deine eigenen Fähigkeiten und Grenzen erfahren, neue Leute treffen und dabei noch jede Menge Spaß haben. Für unsere Einsatzstellen in Zweibrücken-Land suchen wir ab August 2015 noch Freiwillige! Deine Bewerbung mit Lebenslauf, Lichtbild und Zeugnis sende bitte ab sofort an: Internationaler Bund e.V., Freiwilligendienste, Kohlenhofstraße 10, 67663 Kaiserslautern. (Telefonisch sind wir unter der Nr. 0631-3103291 erreichbar.) Das FSJ richtet sich an junge Menschen im Altern von 15 - 26 Jahren und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Weitere Informationen unter www.ib-freiwilligendienste.de ALTHORNBACH Prot. Kirchengemeinde Althornbach Anschrift der Kirchengemeinden: Prot. Pfarramt, Im Klosterbezirk 9, 66500 Hornbach, Pfr. Klaus Hoffmann, Tel.: 06338/993040, Fax: 06338/993041. Kto.Nr. 75030296, Sparkasse Südwestpfalz, BLZ 542 500 10. Wir sind im Internet unter http://www.evk-hornbach.de zu finden. Email: [email protected]. (alle anderen Termine bitte unter Hornbach Termine und Veranstaltungen nachlesen) Sonntag, 29. März 14.00 Uhr Konfirmation, Klosterkirche Hornbach, Pfr. Hoffmann Arbeitseinsatz rund ums Bürgerzentrum Althornbach Samstag, den 28. März, von 8.00 bis 12.00 Uhr und Mittwoch, den 1. April, von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Freiwillige Helfer und Helferinnen sind wie immer herzlich willkommen. Es gibt auch einfache Arbeiten. Wenn Sie nur an einem anderen Wochentag kommen könnten, so ist dies nach vorheriger Absprache sicher auch möglich. Am Ostersamstag, dem 4.4.2015 entfällt der Arbeitseinsatz. Ute Klein, Ortsbürgermeisterin BATTWEILER Schützenverein 1959 e.V. Battweiler Liebe Mitbürger, nach einem Jahr Zwangspause heißt es wieder: Ersparen Sie sich die Mühe des Eierfärbens. Kommen Sie zu unserem traditionellen Ostereierschießen am 3. , 5. und 6 April jeweils von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr ins Schützenhaus. Sie sind herzlich eingeladen und Sie werden Ihren Spaß dabei haben. Kath. Pfarreiengemeinschaft Martinshöhe Pfarrei Bechhofen - St. Michael - mit Rosenkopf Samstag, 28.03. Bechh. 10.30 Uhr Messdienerprobe Martinsh. 14.00 Uhr Beichtgelegenheit bei einem fremden Beichtvater Wallhalben 14.45 Uhr Beichtgelegenheit bei einem fremden Beichtvater Reifenberg 15.30 Uhr Beichtgelegenheit bei einem fremden Beichtvater Wiesb. 17.45 Uhr Beichtgelegenheit Wiesb. 18.30 Uhr Palmsegnung auf dem Kirchenvorplatz, anschl. Vorabendmesse Sonntag, 29.03. Labach 08.15 Uhr Beichtgelegenheit Labach 09.00 Uhr hl. Messe und Palmsegnung Bechhofen 10.30 Uhr Segnung der Palmzweige am Kreuz neben der Kirche, anschl. hl. Messe; parallel Kindergottesdienst Wallhalben 09.30 Uhr Palmsteckenbasteln und Kindergottesdienst Wallhalben. 10.30 Uhr Amt für die Pfarrgemeinden und Palmsegnung Dienstag, 31.03. Bechh. 18.30 Uhr Kreuzwegandacht Bechh. 19.00 Uhr hl. Messe Donnerstag, 02.04. Wiesb./ Bechh. ab 09.00 Uhr Krankenkommunion Wallhalben 17.00 Uhr Kindergottesdienst mit Agape (LudwigKatz-Haus), anschl. kleiner Kreuzweg zur kath. Kirche Knopp 19.00 Uhr Abendmahlsamt, anschl. Ölbergstunde bis 21.00 Uhr Wiesbach ab 19.00 Uhr Beichtgelegenheit Wiesbach 20.00 Uhr Abendmahlsamt; anschl. Ölbergstunde bis 22.00 Uhr Pfarrbüro Martinshöhe, Tel. 06372/1486, Fax: 06372/507699 eMail: [email protected] / Hompage: www.pg-martinshoehe.de Öffnungszeiten: Montag von 15.00-17:30 Uhr; Dienstag bis Donnerstag von 09.00-12.00 Uhr PR Dully: Tel. 06375 809887, eMail: [email protected] GR Harstick: Tel. 06332 9025101, eMail: [email protected] Prot. Kirchengemeinde Bechhofen Samstag, 28.03. 18:00 Uhr Gottesdienst Montag, 30.03. 18.30 Uhr Gitarrenkurs E in Lambsborn Donnerstag, 02.04. 15.00 Uhr Frauenkreis 18.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst zum Gründonnerstag. Musikalische Gestaltung durch den Flötenkreis. Freitag, 03.04. 10.15 Uhr Abendmahlsgottesdienst zum Karfreitag Protestantisches Pfarramt, Hauptstraße 48, 66894 Lambsborn Das Pfarramt ist jederzeit telefonisch erreichbar unter 06372-1451 Bürozeiten: Di. 11.00 - 13.00 Uhr / Fr. 13.15 - 14.30 Uhr eMail: [email protected] Internet: www.fv-kirche.de Verkehrsverein Bechhofen Mitgliederversammlung Am Sonntag, den 12.04.2015, findet um 14.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus die Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Vorstandes statt. Im Anschluss lädt der Verkehrsverein zu einem gemütlichen Beisammensein bei Kaffee und Kuchen ein. Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder! Zweibrücken-Land - 17 - Ausgabe 13/2015 Volkschor Bechhofen Liebe Mitglieder, aus gegebenem Anlass bitten wir, uns Ihre aktuelle Bankverbindung mitzuteilen, da dem Verein wieder hohe Rückbuchungskosten entstanden sind. Wer im vergangenen Jahr 2014 seine Bank bzw seine Konto-Nr. gewechselt hat, möge sich bitte mit uns in Verbindung setzen. Des Weiteren möchten wir nochmals alle Mitbürger ansprechen, die gerne in einem Chor mitsingen möchten, doch mal unsere Chorproben zu besuchen, immer mittwochs von 19:00 bis 20:30 Uhr. Anschließend immer noch ein gemütliches Beisammensein. Vielleicht entschließt sich der oder die oder alle beide unseren Chor auf Dauer stimmlich zu unterstützen. coNtwig Kath. Kirchengemeinden Contwig und Stambach St. Laurentius Contwig Sonntag, 29.03.2015, Palmsonntag 10.30 Uhr: Amt als 2. Sterbeamt für Ingrid Grünagel; mit Palmweihe (Pfr. Müller) Dienstag, 31.03.2015 19.00 Uhr: Amt für die Verstorbenen einer Familie; Amt für Veronika Ziehl und Angehörige 19.45 Uhr: Kirchenchor Singstunde Mittwoch, 01.04.2015 19.00 Uhr: Amt für Pfarrer Josef Lenert; Amt für Josef Weber und verstorbene Angehörige der Familien Benoit, Scherer und Weber; 2. Sterbeamt für Agnes Klein Donnerstag, 02.04.2015, Gründonnerstag 11.00 Uhr: Messdienerprobe für Karfreitag 19.00 Uhr: Messe vom letzten Abendmahl (Pfr. Müller) Anschließend Betstunde der kfd Freitag, 03.04.2015, Karfreitag 09.00 Uhr: Kreuzwegandacht gestaltet von der kfd 10.00 Uhr: Kinderkreuzweg 15.00 Uhr: Karfreitagsliturgie (Pfr. Müller) Dienstag, 07.04.2015 Herzliche Einladung zum Seniorennachmittag am Dienstag, 7. April 2015, um 14.00 Uhr im Pfarrsaal. Gäste sind immer willkommen. Maria Königin der Engel Stambach Samstag, 28.03.2015 18.30 Uhr: Vorabendmesse zu Palmsonntag mit Palmweihe Amt als 2. Sterbeamt für Elwina Ohlinger (Pfr. Poete) Donnerstag, 02.04.2015 Gründonnerstag 19.00 Uhr: Messe vom letzten Abendmahl Freitag, 03.04.2015 Karfreitag 15.00 Uhr: Karfreitagsliturgie (Pfr. Poete) Kath. Pfarrbüro der Pfarreiengemeinschaft Contwig, Kirchgarten 7, 66497 Contwig, Tel.: 06332/5716, Fax.: 06332/569505, E-Mail: [email protected] Homepage: www.pfarreiengemeinschaft-contwig.de Prot. Pfarramt Contwig Sonntag, 29.03.15 10.00 Uhr Contwig: Festgottesdienst zur Konfirmation/Feier des Hl. Abendmahls/ Mitwirkung des Chors, Pfarrerin Gundacker Palmarum Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung: Prot Pfarramt Contwig: Frau Pfrin. Silke Gundacker, Tel. 06332/5757, Fax 06332/569205 Prot. Kindergarten Contwig: Tel. 06332/5425 Gemeindehausvermietung: Frau Jutta Döring, Tel.: 0171/2087818 Kirchendienerin Contwig: Frau Rosel Wol, Tel. 06332/5725 für die Kirchengemeinde Stambach: Frau Gerlinde Barth, Tel. 06336/993198 Angelfreunde Contwig Monatsversammlung Wegen Ostern findet die Ausschusssitzung und Monatsversammlung schon am Freitag, den 27.03.2015 statt. Der Angelsportverein Zweibrücken informiert Am Karfreitag, den 4. April 2015 lädt der ASV-Zweibrücken zum Fischessen in die „Hubert-Köhler-Hütte“ am Stambacher Weiher ein. Beginn: 11.00 Uhr. Angeboten werden unsere bekannten Fischspezialitäten: Gebackene Forellen, Zanderfilet, Pangasiusfilet, Seehecht und Tintenfischringe mit Knoblauchsoße. (Alle Speisen auch zum Mitnehmen). Anschließend bieten wir auch Kaffee und Kuchen. Wir freuen uns auf ihren Besuch! Kath. Erwachsenenbildung St. Laurentius Contwig Die Kath. Erwachsenenbildung bietet von 17. und 18. Oktober 2015 eine 2-Tages-Fahrt zur „Chrysanthema“ 2015 in Lahr an. Wir erkunden die historische Innenstadt auf einem unvergesslichen Stadtrundgang vorbei an tausenden Chrysanthemen arrangiert zu einem prachtvollen herbstlichen Farbenspiel. In strahlendem Gelb, leuchtendem Purpur und sattem Orange tauchen über 10.000 Chrysanthemen die Besucher in ein buntes Blütenspektakel. Programm: • Fahrt im komfortablen Reisebus der Firma Klein, Zweibrücken • Übernachtung im Doppelzimmer mit Dusche, WC, TV, Telefon, Föhn etc. im Hotel am Westend***, Schwarzwaldstr. 97, 77933 Lahr • Frühstück und Abendessen im Hotel • Stadtführung in Lahr Reisepreis ab 40 Teilnehmer/innen: pro Person im Doppelzimmer/€ 95,00, pro Person in Einzelzimmer/€ 100,00 Information und Anmeldung: Hedi Bender Tel. 06332-50705 oder 0170 356 23 13 Teilnehmer werden nach Eingang der Anmeldung berücksichtigt. Zweibrücken-Land - 18 - Pfälzerwald-Verein Ortsgruppe Contwig e.V. Wanderung um Krottelbach Wir laden unsere Mitglieder und Freunde am Sonntag, dem 29. März 2015 recht herzlich zu einer Wanderung um Krottelbach ein. Die Wegstrecke führt zum Hohenfels in Richtung Fischerhütte und wieder zurück. Die Einkehr ist im Wanderheim Hohenfels. Die Wanderstrecke beträgt ca. 10 km. Eine Kurz tour von ca. 7 km ist möglich. Treffpunkt zur Abfahrt in Richtung Rosenkopf ist in Contwig am Rathaus um 9:30 Uhr. Gäste sind herzlich zur Wanderung eingeladen. Es besteht Mitfahrgelegenheit. Sportschützenverein 1960 e.V. Contwig Zu unserem Ostereierschießen am Gründonnerstag, 02.04.2015 ab 17.00 Uhr im Schützenhaus Contwig, laden wir alle Mitbürger, Vereine und Gönner des Vereins recht herzlich ein! Jeder Schuss im Schwarzen ein Ei! Lichtgewehrschießen für Kinder ab 6 Jahren! Ausgabe 13/2015 VT Contwig Neuer „Body & Mind“ Kurs Ab Freitag, 17. April 2015 bietet die VT Contwig einen neuen 10-stündigen „Body & Mind“ Kurs unter qualifizierter Leitung von Markus Guth, ausgebildeter Gesundheits- und Fitness-Trainer, an.Durch ein speziell zusammengestelltes Fitness-Programm aus Pilates, Yoga, Thai Chi und progressiver Muskelentspannung kannst du deinen Körper neu entdecken. Bei einem ausgewogenen Wechsel zwischen Anspannung und Entspannung werden Körpergefühl und Beweglichkeit deutlich verbessert und Stress abgebaut. Geeignet für jedes Alter! Für Vereinsmitglieder der VT Contwig beträgt die Kursgebühr 20 Euro, für NichtMitglieder 50 Euro. Der Kurs wird freitags von 19.30 bis 20.30 Uhr in der IGS-Halle Contwig, Oberauerbacher Straße 53 stattfinden. Weitere Infos und Anmeldung, unter eMail [email protected] Landfrauenverein Stambach Am Montag, dem 30.03.2015 findet im Sportheim Stambach um 18.00 Uhr ein Kurs in Nahrungszubereitung statt. Thema: Wir backen mit Hefeteig (Pizza u. Flammkuchen), Referentin: Fr . Kinzer Gerlinde. Um Anmeldung wird gebeten (Tel.06336/6756 bzw. 993137). Wir hoffen auf rege Beteiligung, Gäste sind wie immer willkommen. DELLFELD Kath. Pfarrgemeinde Mariä Himmelfahrt in Nünschweiler Kath. Pfarramt, Marienstraße 2, Thaleischweiler-Fröschen Gottesdienstzeiten Palmsonntag, den 29.03.2015 10.30 Uhr Palmweihe am Pfarrheim, Prozession zur Kirche und Eucharistiefeier in Nünschweiler Gründonnerstag, den 02.04.2015 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Nünschweiler Karfreitag, den 03.04.2015 10.00 Uhr Kinderkreuzweg in Thaleischweiler-Fröschen 15.00 Uhr Feier vom Leiden und Sterben Christi in Maßweiler 15.00 Uhr Feier vom Leiden und Sterben Christi in Petersberg Informationen Schützenverein Stambach Der Schützenverein Stambach lädt zum Ostereierschießen ein. Geschossen wird mit dem Luftgewehr. Kinder unter 12 Jahren schießen mit dem Lichtgewehr. Schießzeiten: Dienstag, 31.03.2015, ab 19.00 Uhr Donnerstag, 02.04.2015, ab 19.00 Uhr Samstag, 04.04.2015, ab 13.30 Uhr Jeder Treffer ins Schwarze ergibt ein Ei! Palmstockbasteln der Pfarreiengemeinschaft Das Palmstockbasteln findet für alle Kinder der Pfarreiengemeinschaft am Samstag, den 28.3. von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr im Pfarrheim in Thaleischweiler-Fröschen statt. Anschließend ist eine Familienwortgottesfeier in der Kirche. Mitzubringen sind, wenn möglich Buchs, bunte Bänder und Holzstecken für das Kreuz. Wer Buchs übrig hat, kann diesen im Pfarrbüro oder im Pfarrheim abgeben. Beichtgelegenheit: Petersberg Montag, den 30.3. von 18.00 - 20.00 Uhr Thaleischweiler-Fröschen Dienstag, den 31.3.von 18.00 - 20.00 Uhr Maßweiler Mittwoch, den 1.4. von 18.00 - 20.00 Uhr oder nach persönlicher Vereinbarung. Kommunionjubiläum 2015 Wer in diesem Jahr ein Kommunionjubiläum feiert möchte sich bitte im Pfarrbüro melden. Kontakte Pfarramt: Pfarrbüro Thaleischweiler-Fröschen: Frau Engel, Di. u. Do. v. 09.00 Uhr - 12.00 Uhr, Do v. 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Tel. 06334/1283, Fax: 06334/983526, Handy Pfarrer (für Notfälle): 0171/7593557, Email: [email protected] Pfarrbüro Petersberg: Frau Egle Rudyte-Kimmle, Donnerstag von 16.30 Uhr - 18.30 Uhr, Tel. 06334/2111, Fax: 06334/9847018, Email: [email protected] Maßweiler: Pfarrheim: 0176/41173450 - Bücherei: 0176/41173232 Prot. Kirchengemeinde Dellfeld Sonntag, den 29.03.2015 09.00 Uhr Gottesdienst Dienstag, den 31.03.2015 10.00 Uhr Neugeborenen - Treff Donnerstag, den 2.04.2015 (Gründonnerstag) 19.15 Uhr Gottesdienst mit Tischabendmahl im Gemeindehaus Freitag, den 3.04.2015 (Karfreitag) 09.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Pfarrerin A. Rheinheimer ist über die Telefonnummer 06336-321 zu erreichen. Zweibrücken-Land - 19 - Ausgabe 13/2015 Das Pfarramt Großbundenbach ist zur Zeit vakant. Wenden Sie sich in dienstlichen Angelegenheiten bitte an das Protestantische Pfarramt in Lambsborn, Hauptstraße 48, 66894 Lambsborn Das Pfarramt ist jederzeit telefonisch erreichbar unter 06372-1451 Bürozeiten: Di. 11:00 -13:00 / Fr. 13:15 - 14:30 eMail: [email protected] GROSSSTEINHAUSEN Kath. Kirchengemeinde Großsteinhausen St. Cyriakus Sonntag, 29.03.2015 Palmsonntag 10.30 Uhr: Amt für Paul Ludwig Pfeifer (Jgd.) sowie Frieda und Albert Pfeifer und Söhne Bernhard und Hans; Amt für Josef Hüther; mit Palmweihe (Pfr. Mezger) Montag, 30.03.2015 20.15 Uhr: Kirchenchor Singstunde Freitag, 03.04.2015 Karfreitag 15.00 Uhr: Karfreitagsliturgie (Pfr. Mezger) Kath. Pfarrbüro der Pfarreiengemeinschaft Contwig, Kirchgarten 7, 66497 Contwig, Tel.: 06332/5716, Fax.: 06332/569505, E-Mail: [email protected] Homepage: www.pfarreiengemeinschaft-contwig.de Interviewerinnen und Interviewer befragen in diesem Jahr wieder 18.000 Haushalte Wie viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind erwerbstätig und wie ist deren berufliche Qualifikation? Wie hoch ist das monatliche Nettoeinkommen von Haushalten und Familien? Wie viele alleinerziehende Mütter sind erwerbstätig? Antworten auf solche häufig gestellten Fragen gibt der Mikrozensus. Die Erhebung erfolgt seit 1957 jährlich bei einem Prozent aller Haushalte in ganz Deutschland. Auch 2015 werden wieder rund 180 Interviewerinnen und Interviewer das ganze Jahr über in Rheinland-Pfalz unterwegs sein, um 18.000 Haushalte zu befragen. Die Internetseite zum Mikrozensus (www.mikrozensus.rlp.de) informiert darüber, wann und in welchen Gemeinden des Landes die Befragungen stattfinden werden. Die Interviewerinnen und Interviewer wurden sorgfältig ausgewählt und können sich durch einen Ausweis des Statistischen Landesamtes legitimieren. Durch den Einsatz von Tablet-PCs finden die Befragungen papierlos statt. Der Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Jörg Berres, appelliert an alle ausgewählten Haushalte, bei der Mikrozensusbefragung mitzumachen. Nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige Ergebnisse für die vielfältigen Nutzer der Statistik aus Politik, Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit bereitgestellt werden können. Der Mikrozensus… • ist eine so genannte Flächenstichprobe, für die nach einem mathematischen Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt werden. • befragt die Haushalte, die in den ausgewählten Gebäuden wohnen, in bis zu vier aufeinander folgenden Jahren. • ist eine Erhebung mit Auskunftspflicht. • wird durch ehrenamtlich tätige interviewerinnen und interviewer durchgeführt, die zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung verpflichtet sind. Weitere Informationen und Ergebnisse: www.mikrozensus.rlp.de. Kontakt: [email protected] GROSSBUNDENBACH Prot. Kirchengemeinde Großbundenbach Sonntag, 29.03. 09.30 Uhr Gottesdienst m.A. zur Konfirmation (Pfr. Mendling) Konfirmiert werden: Tabea Dusch, Janika Omlor, Leon Hartmann, Luca Hartmann, Marc Schrepfer, Marvin Ruf Freitag, 03.04. 09.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst zum Karfreitag (Pfrin. Pusch) Prot. Kirchengemeinde Großsteinhausen-Bottenbach Die Kirchengemeinde lädt ein zu den Gottesdiensten: Samstag, 28.03. 18:00 Uhr Bottenbach 19:00 Uhr Großsteinhausen Gründonnerstag, 02.04. 19:00 Uhr Agapemahlfeier im Gemeindehaus Großsteinhausen Präparanden und Konfirmanden nach Absprache jeden Donnerstag Kirchenchorprobe um 20:00 Uhr im Gemeindehaus Großsteinhausen Vertretung: Die Vertretung für Pfarrerin Krüger hat Pfarrer Hoffmann aus Hornbach 06338/993040 HORNBACH Kath. Kirchengemeinde Hornbach St. Pirminius Sonntag, 29.03.2015 Palmsonntag 10.30 Uhr: Amt für die Gemeinde mit Palmweihe (Pfr. Poete) Freitag, 03.04.2015 Karfreitag 15.00 Uhr: Karfreitagsliturgie (Paul Beyer) Kath. Pfarrbüro der Pfarreiengemeinschaft Contwig, Kirchgarten 7, 66497 Contwig, Tel.: 06332/5716, Fax.: 06332/569505, E-Mail: [email protected] Homepage: www.pfarreiengemeinschaft-contwig.de Prot. Kirchengemeinde Hornbach-Brenschelbach Anschrift der Kirchengemeinden: Prot. Pfarramt, Im Klosterbezirk 9, 66500 Hornbach, Pfr. Klaus Hoffmann, Tel.: 06338/993040, Fax: 06338/993041. Kto.Nr. 75030296, Sparkasse Südwestpfalz, BLZ 542 500 10. Wir sind im Internet unter http://www.evk-hornbach.de zu finden. Email: [email protected]. Osterferien vom 26. März bis 10. April 2015 - in dieser Zeit finden keine regelmäßige Gruppen und Kreise statt! Freitag, 27. März 09.00 Uhr Frauenfitness (Info b. Ellen Hoffmann, Tel: 06338/993042) Sonntag, 29. März 14.00 Uhr Konfirmation, Klosterkirche Hornbach, Pfr. Hoffmann Zweibrücken-Land - 20 - Ausgabe 13/2015 Sprechstunde des Pflegestützpunktes Zweibrückern-Land RFV Bundenbacherhöhe Der Pflegestützpunkt dient als erste Informations- und Anlaufstelle für ältere Menschen und deren Angehörige für alle Fragen rund um das Thema Pflege. Ev. Jugendheim Hornbach: jeden 1. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr. Andere Termine können auch unter Tel: 06337 / 20 99 032 Bernd Ibisch oder 06337 / 20 99 031 Angelo Lizzi vereinbart werden. An alle von 4 bis 99, egal ob Karten oder Brettspiele. Spielen in der Gruppe macht mehr Spaß. Jeder kann sein Lieblingsspiel mitbringen. Darum treffen wir uns. Wo: Reithalle Kleinbundenbach, Wann: 27.03.2015 ab 19:30 Uhr. Bis dann! Spieleabend KLEINSTEINHAUSEN Hornbacher Klosterteufel fahren ins Erzgebirge Der Hornbacher FCK Fanclub führt vom 14. Mai 2015 (Donnerstag, Christi Himmelfahrt) bis zum Sonntag, dem 17. Mai 2015 einen Ausflug ins Erzgebirge durch. Die Abfahrt erfolgt am Donnerstag frühmorgens mit einem modernen Reisebus. Die Unterkunft ist gebucht in einem gutbürgerlichen Hotel in Annaberg-Buchholz. Es werden während des Ausflugs zahlreiche Aktivitäten rund ums Erzgebirge angeboten. Am Sonntag wird das vorletzte Saisonspiel des 1.FC Kaiserslautern bei Erzgebirge Aue besucht. Im Anschluss an das Spiel erfolgt die Rückfahrt. Für diese Fahrt sind noch wenige Plätze frei, auch Nichtmitglieder sind recht herzlich willkommen. Bei Interesse bitte im Gasthaus Grünewald melden (06338/330) Pfälzerwaldverein - Ortsgruppe Hornbach Karfreitagswanderung zum Fischessen Die Wanderer des PWV Hornbach treffen sich am Karfreitag, dem 3. April um 10:00 Uhr auf dem Wasgau - Parkplatz. Unsere Wanderung führt nach Brenschelbach ins Dorfgemeinschaftshaus zum dortigen Fischessen. Die Wanderstrecke beträgt ca. 11km und wird von Richard Seegmüller geführt. Wegen der Essens-Planung bitte bis 28. März bei Richard Seegmüller anmelden. (06338-1497 nach 18:00 Uhr). Gäste sind wie immer willkommen! Weinfahrt mit Wanderung nach Rhodt unter Rietburg Samstag, den 23. Mai 2015 Am Pfingstsamstag, dem 23.5.2015 fährt der PWV Hornbach zusammen mit den Wanderfreunden aus Zweibrücken mit einem Bus nach Rhodt zum dortigen Weinfest. (Die Teilnahme an der Wanderung ist jedem freigestellt.) Abfahrt ist gegen 09:15 Uhr in Hornbach, Rückkehr nach Hornbach gegen 19:00 Uhr. Bitte gleich anmelden bei Fam. Scharwatz, 06338-1579 Ausstellung “Phantasiewelten“ im Klostermuseum Historama Unter diesem Motto präsentieren Künstler der Hornbacher Malgruppe, vom 01.04.-30.04.2015, ihre Kunstwerke im Klostermuseum Historama in Hornbach. Den Besucher erwarten zwischen 50 und 60 Bildern in Öl, Aquarell, Acryl sowie Mischtechniken. Die Ausstellung öffnet am 01.04.2015 um 18.00 Uhr mit einer Vernissage, zu der Besucher herzlichen willkommen sind. Darüber hinaus können die Bilder, zu den Öffnungszeiten des Klostermuseums, besichtigt werden. Der Eintritt ist frei. Weitere Information erhalten Sie unter: Klostermuseum Historama, Im Klosterbezirk, 66500 Hornbach, Tel.: 06338-809153 E-Mail: [email protected], Internet: www.klosterstadt-hornbach.de KÄSHOFEN Förderkreis Dorfgemeinschaft Kleinsteinhausen e.V. Sehr geehrte Mitglieder, lade ich Sie recht herzlich ein für Mittwoch 08.04.2015, um 20:00 Uhr ins Sitzungszimmer im DGH Kleinsteinhausen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Satzungsergänzung: Anzahl der Beisitzer 3. Muttertagskonzert 4. Dorffest 5. Verschiedenes Über Ihr Kommen freuen wir uns. Landfrauen und Senioren Vorankündigung Der diesjährige Ausflug findet statt am 29. Mai 2015. Wir laden ein zu einer Fahrt zur Landesgartenschau nach Landau. Nähere Infos folgen. Gemeindebücherei Kleinsteinhausen Die Bücherei ist am Samstag, 04.04. und Mittwoch, 08.04. geschlossen. Neue Kinderbücher (Grundschulalter) und Jugendbücher stehen zur Ausleihe bereit. RIEDELBERG FISCHESSEN am Karfreitag 03.04.2015 - ab 11:00 Uhr im DGH Riedelberg Unser Angebot von Fischspezialitäten: Forellen m. Remoulade o. Sahnemeerrettich w gebackene Seelachsfilet oder Seehecht mit Remoulade w Fischteller (groß/klein) mit echtem ger. Lachs und Forellenfilet, w gebackene u. geräucherte Obst- und Gartenbauverein 1979 Käshofen Am Samstag, dem 28.03.2015 führen wir einen Rosen-Schnittkurs unter fachkundiger Leitung von Heiko Hübscher durch. Treffpunkt: 11.00 Uhr am Generationenplatz. Wir freuen uns auf rege Beteiligung. w graved Lachs, Stremellachs, Krabben und Flûte w KLEINBUNDENBACH LandFrauenverein Kleinbundenbach Achtung Terminänderung! Der Bürgertreff für den Monat April findet nicht am ersten Donnerstag im Monat (Gründonnerstag) sondern am zweiten Donnerstag, dem 9. April 2015 um 15.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt. Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen. Der nächste Bürgertreff ist dann wieder regulär am 1. Donnerstag, also dem 7. Mai 2015. Rotbarschfilet mit Dillsauce und Salzkartoffeln Beilagen: wahlweise Pommes frites oder Kartoffelsalat sowie Kinderteller w „Seeräuber“ Fischstäbchen, Pommes frites und Ketchup Auf Ihren Besuch freut sich das Team des Angelsportvereins Riedelberg e.V. Zweibrücken-Land - 21 - Kath. Kirchengemeinde Riedelberg Unbefleckte Empfängnis Mariä Samstag, 28.03.2015 18.30 Uhr: Vorabendmesse zu Palmsonntag mit Palmweihe - Amt als Jgd. für Alois und Anna Feix sowie Annemarie Pfeifer (Pfr. Dydo), musikalisch mitgestaltet vom Kirchenchor Montag, 30.03.2015 20.00 Uhr: Kirchenchor Singstunde (DGH) Donnerstag, 02.04.2015 Gründonnerstag 19.00 Uhr: Messe vom letzten Abendmahl (Pfr. Mezger) Kath. Pfarrbüro der Pfarreiengemeinschaft Contwig, Kirchgarten 7, 66497 Contwig, Tel.: 06332/5716, Fax.: 06332/569505, E-Mail: [email protected] Homepage: www.pfarreiengemeinschaft-contwig.de Landfrauen Riedelberg Kochkurs Am 11.04.2015 findet ein Jugendkochkurs zum Thema „Coole Drinks und Finger Food“ unter der Leitung von Frau Annette Schnur statt. Wir treffen uns um 14.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Riedelberg. Um besser planen zu können, bitte wir um Anmeldung bei Angelika Huber (Tel. 14 26) bis zum 07.04.2015. Es freuen sich auf euch die Landfrauen Riedelberg TTC Riedelberg 1969 e.V. Die 1. Herrenmannschaft des TTC Riedelberg spielt am 28.03.2015 gegen den TTV Edenkoben. Spielbeginn ist um 19:00 Uhr in der Sporthalle in Hornbach. Zum Anfeuern und Unterstützen sind alle Mitglieder, Freunde und Fans unserer Mannschaft recht herzlich eingeladen. WALSHAUSEN Ausgabe 13/2015 Wallhalben 09.30 Uhr Palmsteckenbasteln und Kindergottesdienst Wallhalben. 10.30 Uhr Amt für die Pfarrgemeinden und Palmsegnung Mittwoch, 01.04. Wiesb. 17.00 - 19.00 Uhr Bücherausleihe Donnerstag, 02.04. Wiesb./ Bechh. ab 09.00 Uhr Krankenkommunion Wallhalben 17.00 Uhr Kindergottesdienst mit Agape (LudwigKatz-Haus), anschl. kleiner Kreuzweg zur kath. Kirche Knopp 19.00 Uhr Abendmahlsamt, anschl. Ölbergstunde bis 21 Uhr Wiesbach ab 19.00 Uhr Beichtgelegenheit Wiesbach 20.00 Uhr Abendmahlsamt; anschl. Ölbergstunde bis 22 Uhr Pfarrbüro Martinshöhe, Tel. 06372/1486, Fax: 06372/507699 eMail: [email protected] / Hompage: www.pg-martinshoehe.de Öffnungszeiten: Montag von 15.00-17:30 Uhr; Dienstag bis Donnerstag von 09.00-12.00 Uhr PR Dully: Tel. 06375 809887, eMail: [email protected] GR Harstick Tel. 06332 9025101, eMail: [email protected] Prot. Kirchengemeinde Wiesbach Sonntag, 29.03. 10.30 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Pusch) Freitag, 03.04. 10.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst zum Karfreitag (Pfrin. Pusch) Das Pfarramt Großbundenbach ist zur Zeit vakant. Wenden Sie sich in dienstlichen Angelegenheiten bitte an das Protestantische Pfarramt in Lambsborn, Hauptstraße 48, 66894 Lambsborn Das Pfarramt ist jederzeit telefonisch erreichbar unter 06372-1451 Bürozeiten: Di. 11:00 -13:00 / Fr. 13:15 - 14:30 Uhr eMail: [email protected] LandFrauen Krähenberg-Wiesbach Mitgliederversammlung Kath. Pfarrgemeinde Mariä Himmelfahrt in Nünschweiler Kath. Pfarramt, Marienstraße 2, Thaleischweiler-Fröschen Bitte weiteren Text unter nichtamtlich Dellfeld nachlesen. Herzliche Einladung zum „Ostern - Bürgertreff“ im April Liebe Walshauser, am Donnerstag, dem 02.04.15 findet in der Zeit von 15:00 - 17:00 Uhr unser nächster Bürgertreff im DGH statt. Zur besseren Planung wird um Anmeldung bis zum 30.03.15 gebeten. Ansprechpartner: Christina Hammer 06339-317 und Silke Veith 06339-7269. Es lädt ein der Förderkreis DGH WIESBACH Zur Mitgliederversammlung mit Rück-und Ausblick auf die LandFrauenarbeit laden wir herzlich ein. Termin ist Mittwoch, 15.04.2015, 19.30 Uhr, in Wiesbach, Gasthaus „Wiesbacher Hof“. Wir freuen uns über rege Teilnahme! Landesgartenschau Am 29.05.2014 findet auf dem Gelände der Landesgartenschau in Landau der Rheinland-Pfälzische LandFrauentag statt. Aus diesem Grund möchten wir an diesem Tag mit dem Bus nach Landau fahren. Abfahrt wäre um 08.45 Uhr in Winterbach, jeweils ca. 10 Min später in Krähenberg und in Biedershausen. Rückfahrt vom Gartenschaugelände gegen 17.30 Uhr, anschließend kehren wir zum gemeinsamen Abendessen ein. Die Fahrtkosten richten sich nach der Teilnehmerzahl, bitte meldet Euch bei W.Triem (06337 6344) an. Erfolg Bildung Beruf Zukunft Stellen Anzeigenannahme 0 65 02/91 47-0 Kath. Pfarreiengemeinschaft Martinshöhe Pfarrei Mariä Himmelfahrtmit Großbundenbach, Kleinbundenbach und Käshofen Samstag, 28.03. Martinsh. 14.00 Uhr Beichtgelegenheit bei einem fremden Beichtvater Wallhalben 14.45 Uhr Beichtgelegenheit bei einem fremden Beichtvater Reifenberg 15.30 Uhr Beichtgelegenheit bei einem fremden Beichtvater Wiesb. 17.45 Uhr Beichtgelegenheit Wiesb. 18.30 Uhr Palmsegnung auf dem Kirchenvorplatz, anschl. Vorabendmesse Sonntag, 29.03. Labach 08.15 Uhr Beichtgelegenheit Labach 09.00 Uhr hl. Messe und Palmsegnung Bechhofen 10.30 Uhr Segnung der Palmzweige am Kreuz neben der Kirche, anschl. hl. Messe; parallel Kindergottesdienst Neue Stelle Ein Blick … gesucht ? … in unseren Stellenmarkt bringt Sie weiter! Zweibrücken-Land - 22 - Ausgabe 13/2015 Familienanzeigen in Ihrem Mitteilungsblatt Foto: Marlies Schwarzin / pixelio.de Mehr als schwarz und Anzeigen in Ihrem Mitteilungsblatt. · Anzeigenwerbung · Sonderbeilagen · Privat- und Geschäftsanzeigen Rainer Gebhardt Bestattermeister Sehr gut in Preis und Leistung von Ihnen bewertet www.bestatter-test.de Contwig 06332/996024 E n t s p a n n e n Wa n d e r n RelaxenStrand SonneU R L A U B CampingGenießen Zweibrücken Freude DEUTSChLAnD FeiernM useen Treffpunkt Deutschland.de Reisemagazine Informieren Sie sich unverbindlich! Fon: Fax: Mobil: E-Mail: Adresse: Pia Wünschel 0 63 43 / 93 92 65 0 63 43 / 93 92 66 01 72 / 6 18 78 82 [email protected] Lichtenfelser Str. 37, 76887 Bad Bergzabern LINUS WITTICH Heimat- und Bürgerzeitungen ! Zweibrücken-Land - 23 - Ausgabe 13/2015 Urlaub im Schwarzwald Waldachtal - Lützenhardt im Nordschwarzwald bei Freudenstadt. Anerkannter Luftkurort. Schöne Ferienwohnung in Ortsrandlage, 2 Zimmer, Küche, Bad, ca. 65 m2, mit SAT-TV und Sitzplatz im Freien. Ca. 2 Minuten Fußweg zum Supermarkt und zum Omnibusbahnhof. Geeignet für 3 Erwachsene oder 2 Erwachsene/2 Kinder. Haustiere auf Anfrage möglich. Preis ab 1 Woche Mietdauer: EUR 30,- pro Tag. Kontakt: Familie Denner, Willi-König-Str. 30, 72178 Waldachtal-OT Lützenhardt, Tel.: 0 74 43 / 89 57, Mobil: 0152 / 166 75 546, www.fewo-denner.de Anzeige Region aus der egion d r fü ie R Kaufen · Verkaufen · Vermietung · Mietgesuche Immobilien Anzeigenannahme 0 65 02 / 9147-0 Moderne helle Wohnung in ruhiger Lage ab 01.06.2015 in Stambach zu vermieten. 67 m2 Wfl. im EG, komplett renoviert, Kaltmiete 350,- € + NK. 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Sie können gerne besichtigt werden und stehen abholbereit trocken gelagert. VB 480 €. Tel. 0170/4192806 der Fa. NORMA. Wir bitten unsere Leser um beachtung! Go on line! Go UNG! T H C U N G E A L G R E V R VO des Anzeigenschlusses in der KW 15 wegen OSTERMONTAG, 06.04.15 wittich.de Der Anzeigenschluss für diese Wochenzeitung wird vorverlegt von Montag, dem 06.04. auf Donnerstag, den 02.04.2015 9.00 Uhr im Verlag. Wir bitten um Beachtung! Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Anzeigenabteilung
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