Theater in Dellfeld - Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land

Verbandsgemeinde
rUndsCHaU
Amtsblatt für die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und die Ortsgemeinden
• Althornbach • Battweiler • Bechhofen • Contwig • Dellfeld • Dietrichingen • Großbundenbach • Großsteinhausen • Hornbach
• Käshofen • Kleinbundenbach • Kleinsteinhausen • Mauschbach • Riedelberg • Rosenkopf • Walshausen • Wiesbach
40. Jahrgang (184)
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Donnerstag, 26. März 2015
Nr. 13/2015
Die Gemeinde Dellfeld lädt ein
Theater in Dellfeld
Die Landbühne Bottenbach präsentiert am
Samstag, 11.April 2015, 20.00 Uhr,
im Bürgerhaus Dellfeld
das Luststück
“Der Dorftrottel”
Eintritt: 6,00 Euro
Kartenvorverkauf:
Bäckerei Thielsch, Dellfeld
Doris Schindler 06336/1395,
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Zweibrücken-Land
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Ausgabe 13/2015
SPRECHSTUNDEN
■■ Verbandsgemeindeverwaltung
Zweibrücken-Land
Landauer Str. 18 - 20, 66482 Zweibrücken
Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
und von 13.30 bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
Dienstleistungsabend
Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr
Bitte beachten Sie folgende Ausnahmeregelungen:
Ab dem 1. September 2014 gelten für den technischen Bereich der
Bauabteilung und der Verbandsgemeindekasse neue Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr.
Telefon 06332/8062-0, Fax 06332/8062999
E-Mail: [email protected]
E-Mail-Adresse Amtsblatt: [email protected]
www.vgzwland.de
■■ Bürgersprechstunde
des Bürgermeisters der
Verbandsgemeinde
Bürgermeister Gundacker hält jeweils am 2. Donnerstag im Monat
eine Bürgersprechstunde ab. Termine können mit Frau Hellbrück, Tel.
06332/8062101 vereinbart werden.
■■ Bürgersprechstunde
der Gleichstellungsbeauftragten
der Verbandsgemeinde
Die Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde, Frau Andrea
Steuer-Anstätt, hält jeweils am 1. Donnerstag im Monat von 16.30
Uhr bis 17.30 Uhr oder nach Vereinbarung in der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer Straße 18-20, eine
Bürgersprechstunde ab. Termine können über das Vorzimmer des
Bürgermeisters (Frau Hellbrück) vereinbart werden, Tel.: 06332/8062101. E-Mail der Gleichstellungsbeauftragten: [email protected]
■■ Schwerbehindertenrecht
Sprechtage des Amtes für soziale Angelegenheiten
Das Amt für soziale Angelegenheiten, Landau, hält an jedem 2.
Mittwoch im Monat in der Zeit von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr, in der
Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Zimmer 106,
einen Sprechtag ab. Vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Tel.
06332/8062204.
■■ Ehrenamtlicher Besuchsdienst der
Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
Ansprechpartner: Herr Bernd Ibisch, Hauptstr. 15, 66484 Battweiler,
Telefon: 06337 / 20 99 032, [email protected]
Auskünfte erteilt auch die Leitstelle „Älter werden“ der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Frau Karina Frisch, Unterer Sommerwaldweg
40-42, 66953 Pirmasens, Telefon: 06331 /809-333,
[email protected]
■■ Kontaktperson des Pflegekinderdienstes
Frau Kahlmeyer Tel. 06331/809-196 und Herr Monz, Tel. 06331/809211 bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz zuständig für den Bereich
der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land.
■■ Kindertagespflege
Vermittlung qualifizierter Tagesmütter zur individuellen Kinderbetreuung, Kreisverwaltung Südwestpfalz, Frau Weber, Tel: 06331 / 809 110
■■ Sprechstunden der Kreisjugendpflegerin
Die Jugendpflegerin, Frau Jessica Stadler, hält jeweils am 1. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr (außer in den Ferien) in der
Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Zimmer Nr. 213
Sprechstunden ab. Termine können auch nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.Nr. 06332/8062-220 festgesetzt werden.
Handy-Nr. 0174-4387942
■■ Sprechstunde der Schiedsperson
Die Schiedsperson der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, Frau
Angelika Küttner, ist jederzeit unter Telefon 06372/5727 (persönlich
oder Anrufbeantworter) zu erreichen. Besprechungen finden nach vorheriger Terminvereinbarung vor Ort oder im Verwaltungsgebäude der
Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land statt.
■■ Sprechstunde von Förster Leis
Revier Bechhofen
Zuständig für die Gemeindewälder Battweiler, Bechhofen, Contwig,
Dellfeld, Großbundenbach, Käshofen Kleinbundenbach, Rosenkopf
und Wiesbach
telefonische Sprechstunden: montags zwischen 17.00 Uhr und
18.00 Uhr telefonisch unter der Telefonnummer 06387/993537.
■■ Sprechstunde von Förster Betz
Revier Hackmesserseite
zuständig für die Gemeindewälder Großsteinhausen,
Kleinsteinhausen, Riedelberg und Walshausen
Termin nach Absprache unter Tel.Nr. 06335/5118
■■ Sprechstunde von Förster Rolland
Revier Zweibrücken
zuständig für die Gemeindewälder Althornbach, Dietrichingen,
Hornbach und Mauschbach
Termin nach Absprache unter Tel. Nr. 01522 8851035
■■ Sprechstunde des Privatwaldbetreuers
Die Sprechstunde des Privatwaldbetreuers, Herrn Uwe Bischoff, findet
mittwochs von 15.30 bis 17.30 Uhr im Forstamtsgebäude, Erlenbrunner Str. 177, 66955 Pirmasens-Erlenbrunn, Tel.: 06331/14520, statt.
■■ Öffnungszeiten der Kommunalen Jobcenter
Die Dienststelle des Kommunalen Jobcenter in Zweibrücken, Maxstr.
1 (Gebäude der Sparkasse SWP) ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Darüber hinaus sind abweichende Terminabsprachen jederzeit möglich. Für den Bereich der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land: Tel.
Nr. 06332/5699-0
■■ Finanzamt Pirmasens
Telefon 06331/711-0 (Fax: 06331/711-30950)
Öffnungszeiten des Service-Centers:
Montag - Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr
Internet: www.finanzamt-pirmasens.de
E-Mail: [email protected]
Info-Hotline der Finanzämter: 0261-20 179 279
■■ Bekanntmachung Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens
- hält jeweils am 2., 4. und 5. Donnerstag im Monat im Sitzungssaal
2 bzw. 4 des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, Schlossplatz 7, 66482 Zweibrücken, einen Gerichtstag ab.
Die Neuregelung gilt ab 01. Januar 2015
Kaiserslautern, den 26.11.2014
Direktor des Arbeitsgerichts (Caesar)
Impressum Verbandsgemeinde Rundschau
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Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel. 06502/9147-0 oder -240
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Jürgen Gundacker, Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, Landauer Str. 18-20, 66482 Zweibrücken
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, Landauer Str. 18-20, 66482 Zweibrücken, Telefon: 06332/8062-113, Fax-Nr.
06332/8062-999, E-Mail-Adresse: [email protected]. Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel. 06502/9147213, Fax: 06502/7240. Verantworlich für Anzeigen: Klaus Wirth, Föhren. Erscheinungsweise: wöchentlich donnerstags. Redaktionsschluss: Freitag, 12.00 Uhr.
Anzeigenannahmeschluss für private und gewerbliche Anzeigen: Montag 9.00 Uhr beim Verlag. Reklamation Zustellung bitte an: Telefon 06502/9147-335, -336,
-713 und -716, E-Mail: [email protected]
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Zweibrücken-Land
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WICHTIGE RUFNUMMERN
■■ Wasserversorgung und Kanalisation
Rufbereitschaft..............................................................0171-7777559
■■ Pfalzwerke Netz AG
Stromversorgung.........................................................06841-90 62 15
Störungen im Stromnetz............................................ 0800 79 77 77 7
Störungsdienst Gas................................. 0800-1003449 gebührenfrei
Verbandsgemeinde-Verwaltung
Zweibrücken-Land........................................................ 06332-8062-0
Kreisverwaltung Südwestpfalz........................................ 06331-809-0
■■ Wehrleiter und Wehrführer
im Bereich der Verbandsgemeinde
Verbandsgemeindewehrleiter Markus Schmidt,
66484 Althornbach, Tel.-Nr. 0179-6923406, 06338-809452
Ortsgemeinden Wehrführer
Althornbach Andrea Köser, Tel. 0152-53612772
Battweiler Matthias Klos, Tel. 0172-6867242
Bechhofen Martin Amann, Tel. 0179-4680479
Contwig Arthur Lorenz, Handy-Nr. 0176 55 48 61 73
Dellfeld Thorsten Preyer, Tel. 06336-1528
Dietrichingen Theresa Schäfer, Tel. 06338-235
Großbundenbach Oliver Bettinger, Tel. 0176-61597761
Großsteinhausen Patrick Maske, Tel. 06339-2554546
Handy-Nr. 0151-10751381
Hornbach Michael Mauß, Tel. 06338-7271;
Handy: 0170-2101808
Käshofen Andreas Schumacher, Tel. 0177-2855736
Kleinbundenbach Gerlinger Manfred, Tel. 06337-6278
Handy: 0171-4027140
Kleinsteinhausen Thomas Leicher, Tel. 0178-6845535
Mauschbach Marc Dahlhauser, Tel 0171-5018179
Riedelberg Sven Agne
Tel. 0176-47787359
Rosenkopf Uwe Krause, Tel. 06372-61268
Walshausen Ansprechpartner: Kurt Zäuner,
Tel. 06339/1491
Wiesbach zur Zeit nicht besetzt;
Ansprechpartner: Florian Buchmann,
Tel. 06372-9919082,
Handy-Nr. 015757189060
NOTRUFE
■■ Polizei- und Feuerwehr-Notrufe
(Ohne Vorwahl)
Polizei-Notrufe, Polizeiinspektion Zweibrücken ........................... 110
Feuerwehr-Notrufe ....................................................................... 112
Polizei
Polizeiinspektion und
Kriminalbezirksdienststelle Zweibrücken ...................... 06332/976-0
Polizeiinspektion und
Kriminalinspektion Pirmasens ......................................... 06331/5200
Rettungsdienst - 1. Hilfe
Rettungsleitstelle Landau ............................................................. 112
Deutsches Rotes Kreuz Zweibrücken ........................... 06332/97130
Deutsches Rotes Kreuz, Homburg .................................. 06841/2880
Arbeiter-Samariter-Bund Zweibrücken ........................ 06332/4824-0
Arbeiter-Samariter-Bund Pirmasens ............................. 06331/70026
Krankenhäuser Zweibrücken
St. Elisabeth Krankenhaus .............................................. 06332/82-0
Evang. Krankenhaus ....................................................... 06332/42-0
Krankenhaus Pirmasens
Städt. Krankenhaus ......................................................... 06331/7140
Krankenhäuser Homburg
Universitätskliniken im Landeskrankenhaus
Homburg ......................................................................... 06841/16-0
Giftnotruf ....................................................................... 06841/19240
BEREITSCHAFTSDIENST
■■ Dienstbereitschaften der Apotheken
Die Dienstbereitschaften der Apotheken im Bereich der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land sind unter folgenden Telefon-Nrn. zu
erfahren (aus dem Festnetz 0,14 €/Min. / Mobilfunknetz max. 0,42
€/Min.)
Tel. Nr. 01805-258825-66484
für Althornbach, Battweiler, Dietrichingen, Großsteinhausen,
Kleinsteinhausen, Riedelberg und Walshausen
Ausgabe 13/2015
Tel. Nr. 01805-258825-66894
für Bechhofen, Käshofen, Rosenkopf und Wiesbach
Tel. Nr. 01805-258825-66497 für Contwig
Tel. Nr. 01805-258825-66503 für Dellfeld
Tel. Nr. 01805-258825-66501 für Groß- und Kleinbundenbach
Tel. Nr. 01805-258825-66500 für Hornbach und Mauschbach
■■ Wochenenddienst der Ökumenischen
Sozialstation Thaleischweiler-Fröschen/
Zweibrücken-Land
Der Wochenenddienst der Ökumenischen Sozialstation, Hauptstraße
15, 66484 Battweiler, ist unter der Tel.Nr. 06337/99500-0 zu erfragen.
Sprechstunde für Alzheimer- und Demenzberatung. Termine nach Vereinbarung unter Tel: 06337/99500-0.
■■ Arbeitgeber-Hotline bei der
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Eine ganztägige Kontaktaufnahme ist unter der Hotline-Nummer
06331/809-111 möglich.
■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Für die Gemeinden: Althornbach - Battweiler - Contwig - Dellfeld
- Dietrichingen - Großbundenbach - Großsteinhausen - Hornbach
- Käshofen - Kleinbundenbach - Kleinsteinhausen - Mauschbach
- Riedelberg - Walshausen
Notfalldienstzentrale im St. Nardini Klinikum
(St. Elisabeth Krankenhaus) in Zweibrücken, Tel. 06332/9138210.
Die Dienstzeiten der Notfalldienstzentrale sind:
Mittwochs ab 14 Uhr bis Donnerstag 7 Uhr
Feiertage ab dem Vorabend 20 Uhr bis zum folgenden
Werktag 7 Uhr
Wochenende ab Freitag 16 Uhr bis Montag 7 Uhr
Für die Gemeinde: Althornbach - Dietrichingen - Großsteinhausen Hornbach- Kleinsteinhausen - Mauschbach- Riedelberg - Walshausen
Mittwoch, 01.04.2015 von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Dr. Dillmann, Hornbach, Tel: 06338/993066
=============================================
für die Gemeinden: Bechhofen - Rosenkopf - Wiesbach:
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Landstuhl beim
St.-Johannis-Krankenhaus, Telefon 06371/19292
Montag, Dienstag und Donnerstag von 19.00 Uhr
bis Folgetag 07.00 Uhr
Mittwoch von 13.00 Uhr
bis Donnerstag 07.00 Uhr
Freitags von 18.00 Uhr
bis Montags 07.00 Uhr
an Feiertagen vom Vorabend 20.00 Uhr
bis zum Folgetag 07.00 Uhr
=============================================
Bereitschaftsdienstzentralen für Kinder und Jugendliche:
Kinderklinik Kohlhof, Neunkirchen
samstags 8.00 Uhr bis sonntags 8.00 Uhr Tel. 06821 / 363-299
Kinderklinik der Universitätskliniken des Saarlandes, Homburg,
sonntags 8.00 Uhr - montags 8.00 Uhr Tel. 06841 / 16-33333
=============================================
Zahnärztlicher Notdienst: www.zahnarzt-notdienst.de
WERTSTOFFHOF
■■ Wertstoffhof Contwig
Wertstoffhöfe des Landkreises sind Entsorgungseinrichtungen, bei
denen sowohl verwertbare Abfälle als auch bestimmte Problemabfälle
aus Privathaushalten angenommen werden.
Der Wertstoffhof Contwig befindet sich am Ende der Bahnhofstraße
hinter dem Sportplatz., Tel. 06332/50496.
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Mi, Do, F 13.00-16.30 Uhr
Di, Do, Sa 08.30-12.00 Uhr
Am Wertstoffhof sind amtliche Restmüllsäcke (40 Inhalt) zum Preis
von 2,40 EUR/Stück erhältlich.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung
zur Verfügung:
Abfall-Hotline für Privathaushalte:
Herr Lickteig, Tel. 06331/809-263
Abfallberatung für Gewerbe, Dienstleistungsbetriebe,
Schulen und Kindergärten:
Herr Müller, Tel. 06331/809-238
Bauschuttdeponien und Wertstoffhöfe:
Herr Patrick Müller, Tel. 06331/809-123
Illegale Abfallablagerungen:
Herr Fidyka, Tel. 06331/809-219
Zweibrücken-Land
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Ausgabe 13/2015
Altersjubiläen in der Zeit vom 30.03. bis 05.04.2015
Battweiler
Contwig OT Stambach
04.04. Frau Kau, Hilde
Lindenstraße 6
Zum 72. Geburtstag
04.04. Frau Laport, Ingrid
Schloßparkstraße 12
Zum 73. Geburtstag
03.04. Frau Schmidt, Sieglinde
Friedhofstraße 3
Zum 74. Geburtstag
Dellfeld
Bechhofen
03.04. Herr Selinger, August
30.03. Frau Freyler, Heide
Goethestraße 6
Zum 75. Geburtstag
03.04. Frau Müller, Helga
Friedhofstraße 25
Zum 84. Geburtstag
Zum 75. Geburtstag
Hintergasse 3
Zum 90. Geburtstag
Hornbach
03.04. Herr Schaeffer, Gérard
Contwig
Bitscher Straße 10
Zum 77. Geburtstag
04.04. Frau Eßer, Rosemarie
30.03. Herr Stauch, Karl Heinz
Zweibrücker Straße 13
Zum 77. Geburtstag
31.03. Herr Dörrschuck, Hans
Am Bohnrech 16
Zum 75. Geburtstag
31.03. Herr Hüther, Karl-Heinz
Hahnbergstraße 4
Zum 79. Geburtstag
Zum 84. Geburtstag
31.03. Frau Weber, Herta
Brunnengasse 6
Zum 76. Geburtstag
Bahnhofstraße 9
Zum 75. Geburtstag
Käshofen
31.03. Herr Dubois, Kurt
31.03. Frau Schneider, Helga
Hochstraße 10
Gartenstraße 3
Zum 71. Geburtstag
Kleinbundenbach
31.03. Herr Leonhard, Kurt
01.04. Frau Mörl, Anna
Südstraße 12
Zum 77. Geburtstag
01.04. Herr Ziehl, Hermann
Mühlbachstraße 7
Zum 85. Geburtstag
04.04. Herr Hochreuter, Max
Zweibrücker Straße 10
Zum 76. Geburtstag
Zum 81. Geburtstag
05.04. Herr Preiml, Siegfried
Mühlbachstraße 3
Zum 71. Geburtstag
Hauptstraße 76
Zum 78. Geburtstag
Rosenkopf
04.04. Herr Hess, Günter
05.04. Frau Müller, Gertrude
Lutherstraße 11
05.04. Herr Stauch, Adolf
Fröhnstraße 8
Zum 79. Geburtstag
04.04. Herr Goldschmidt, Erich
05.04. Herr Gehrke, Hans-Martin
Finkenstraße 3
Zum 88. Geburtstag
05.04. Herr Jahnke, Karl-Heinz
Talstraße 8
Kleinbachstraße 2
Höhenstraße 4
Zum 74. Geburtstag
Wiesbach
04.04. Frau Wagner, Lieselotte
Zum 90. Geburtstag
Lamachstraße 8
Zum 78. Geburtstag
Ehejubiläen in der Zeit vom 30.03. bis 05.04.2015
Contwig
31.03.
Schmitt, Edwin Schmitt, Johanna,
Mozartstraße 11
65 Jahre
Zweibrücken-Land
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VERSCHIEDENES
Öffnungszeiten Gemeindebüchereien
Althornbach
montags von 08.00 Uhr - 09.00 Uhr
dienstags von 17.00 Uhr - 18.00 Uhr
Bechhofen
donnerstags von 17.00 Uhr - 19.00 Uhr
Contwig
dienstags von 16.00 Uhr - 18.00 Uhr
mittwochs von 17.00 Uhr - 18.00 Uhr
donnerstags von 17.00 Uhr - 19.00 Uhr
ab 14.00 Uhr Erzählcafe
Die Bücherei ist auch während des Erzählcafe geöffnet.
Kath. öffentliche Bücherei St. Laurentius Contwig
mittwochs von 16.00 - 17.00 Uhr
samstags von 17.30 - 18.30 Uhr
sonntags von 10.00 - 10.30 Uhr
Stambach
montags von 09.30 - 11.00 Uhr
dienstags von 09.30 - 10.30 Uhr
mittwochs von 17.00 - 18.00 Uhr
freitags von 09.30 - 10.30 Uhr
Während der Schulferien bleibt die Gemeindebücherei Stambach
geschlossen.
Hornbach
neu: dienstags von
17.00 - 18.00 Uhr
mittwochs von 09.15 Uhr - 10.45 Uhr
Kleinsteinhausen
mittwochs von 16.30 Uhr - 17.30 Uhr
samstags von 14.30 - 16.00 Uhr.
Mauschbach
donnerstags von 17.00 Uhr - 18.00 Uhr
Kath. öffentliche Bücherei Riedelberg in der Kirche - Hauptstraße
Samstags von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr und
jeweils nach dem Gottesdienst
Wiesbach
Kath. Pfarrbücherei
mittwochs: 17.00 - 19.00 Uhr
Frauennotruf Zweibrücken e.V.
Fachberatungs- und Präventionsstelle zum Thema
sexualisierte Gewalt, Wallstr. 26, 66482 Zweibrücken,
Telefon: 06332/77778, Telefax: 06332/471583,
E-Mail: [email protected], www.frauennotrufzw.de
Beratungszeiten:
Montag 09.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch 16.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 10.00 bis 13.00 Uhr
Schuldnerberatung der Kreisverwaltung
Für die Beratung in finanziellen Notsituationen steht bei der Kreisverwaltung die Schuldnerberatung zur Verfügung. Sie ist werktäglich von
08.00 - 12.00 Uhr unter der Tel. Nr. 06331/809-252 zu erreichen.
Ansprechpartnerin für Mobile Soziale Dienste
und für Seniorenangelegenheiten
Frau Hinkel, Telefon 06331/809-333,
bei der Kreisverwaltung Pirmasens
Elternberatung bei Fragen rund ums Kind im Alter
von null bis sechs Jahren
Die Beratung findet jeden 1. Dienstag im Monat in Pirmasens im Patio
Projektladen, Winzler Str. 107, sowie jeden 1. Montag im Monat in
Zweibrücken im Mehrgenerationenhaus, Poststr. 22, jeweils zwischen
10 und 11.30 Uhr statt. In den Schulferien und an Feiertagen finden
keine Treffen statt. Telefonische Beratung sowie nähere Informationen
gibt es jeden Mittwoch von 10 bis 11 Uhr bei der Kreisverwaltung
Südwestpfalz, Simone Neßler, Telefon: 06331/ 809 - 409.
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Poststr. 40, 66482 Zweibrücken, Tel. 06332 5669984 od. 5 erziehungsberatung@zweibrücken.de «51 Erziehungsberatung (SVZW).vcf»
Sozialpsychiatrischer Dienst
Beratung und Hilfe für psychisch Kranke, suchtkranke Personen und
deren Angehörigen. Termine nach telefonischer Vereinbarung mit Frau
Marschall oder Herrn Hang, Tel.: 06332/8061-23.
Reisehygienische Beratungen
Allgemeine Informationen zu Reiseländern. (z.B. zu Impfvorschriften,
Impfempfehlungen) durch Frau Barlet-Back, Dienststelle in Pirmasens, Tel.: 06331/809-413. Sprechstunden während der üblichen Öffnungszeiten.
Ärztliche Impfberatung
Telefonische Beratungen und Auskünfte zu Impfungen während der
üblichen Öffnungszeiten. Im Einzelfall kann eine spezielle ärztliche
Impfberatung nach Vereinbarung erfolgen, Tel.: 06331/809-0.
Beratungsstelle für Sucht und Abhängigkeit
Suchtberatungsstelle Zweibrücken, Wallstr. 46, Tel. 06332/12318
Sprechzeiten: Montag Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstags für Berufstätige 16.00 - 18.00 Uhr
Ausgabe 13/2015
Beratung bei Mobbing, Burnout, Konflikten und
psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
Kaiserslautern, Ludwigshafen und Zweibrücken
Evangelische Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft,
Unionstr. 1, 67657 Kaiserslautern
Terminvergabe und weitere Informationen unter: Tel.: 0631 3642 113
Multiple Sklerose Förderer Kreis e.V.
Zentrale Beratungs und Kontaktstelle
Gisela Frank, Kaiserslautern, Telefon 0631/28759, Fax: 0631/23408
Nordpfalz
Hella Kolb, Sippersfeld, Tel. 06357-1556
Südpfalz
Hedwig Fols, Heltersberg, Tel. 06333-63280
Westpfalz
Sigrid Anstett, Altenkirchen, Telefon 06386/5122
Wolfgang Barwannowitz. Offenbach-Hundheim, Telefon 06382/8448
Regina Schmitt, Thallichtenberg, Telefon 06381/1885
Deutscher Kinderschutzbund e.V.
Ortsverband Zweibrücken
Hauptgeschäftsstelle:
Kleiderkammer
Bleichstr. 1 (Alte Feuerwache)
66482 Zweibrücken
Telefon 06332/72127
Öffnungszeiten:
Di., von 09.00 bis 12.00 Uhr
Do., von 14.00 bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
Bei uns können Möbel und Kleider abgegeben werden,
die an bedürftige Familien weitergeleitet werden.
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Südwestpfalz
22er Straße 66, 66482 Zweibrücken
Tel.: 06332/43003 Fax: 06332/41303
Rettungsdienst: 19222
Wir sind in folgenden Bereichen für Sie tätig:
- ambulanter Pflegedienst
- Hausnotrufdienst
- Menüservice
- Betreutes Reisen
- Haushaltshilfe
- Gästehaus für Pflege in Mörsbach
- Mehrgenerationenhaus in Zweibrücken
- Betreuung Ganztagsschulen
- Ausbildung in Erster Hilfe
- Kleiderkammer
- Blutspendedienst
- Jugendrotkreuz
- Sanitätsdienste
- Rettungsdienst
- Krankentransporte
- Behindertenfahrdienst
Diakonisches Werk
Sozial und Lebensberatung und § 219 StGB
Beratung Wallstr. 18, Zweibrücken, Tel. 06332/12318
Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 09.00 - 12.00 Uhr
und Montag und Mittwoch von 09.00 - 16.00 Uhr
Kleiderkammer jeden Freitag von 09.30 Uhr - 11.30 Uhr
Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung (Caritas)
Pirmasens, Klosterstr. 9a
Tel. (Erziehungsberatung): 06331/274030
Tel. (Ehe, Lebensberatung): 06331/274035
Termine nach Vereinbarung
Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche
Beratungsstelle des Diak. Werkes, Waisenhausstraße 5,
66954 Pirmasens, Tel. 06331/2236-60.
Beratungszeiten nach Vereinbarung.
Morbus Bechterew-Selbsthilfegruppe Zweibrücken
Die Morbus Bechterew Gruppe Zweibrücken bietet allen an Morbus
Bechterew erkrankten Patienten jeden Dienstag, um 19.30 Uhr, im ev.
Krankenhaus Zweibrücken speziell gezielte Krankengymnastik und
Wassergymnastik unter Anleitung einer Krankengymnastin an.
Beratung und Info jeden Dienstag.
Psychosozialer Dienst
Beratungsstelle für Hörgeschädigte im Arbeitsleben, Güterbahnhofstraße 29, 66953 Pirmasens (Gehörlosentreff), (Schreib-), Tel. und Fax:
06331/92634 oder Tel. 06341/81315
Sprechstunde: jeden Dienstag, von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
und nach Vereinbarung
VdK Sozialverband Zweibrücken
Rosengartenstr. 1 - 3, Tel. 06332/75886
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Zweibrücken-Land
- 6 -
Mauritius-Schule Zweibrücken-Wattweiler
Private Schule für Körperbehinderte mit Bildungsgang Geistigbehinderte und Schule für Geistigbehinderte, Schulacker 12, 66482
Zweibrücken, Telefon 06332-8707-0, Fax 06332-870722 berät Eltern
behinderter Kinder
- zu Fördermöglichkeiten
- zum Schulbesuch
- zum Übergang in die Arbeitswelt
Sprechstunden:
Montag und Freitag von 08.15 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch
und Donnerstag von 08.15 Uhr bis 15.15 Uhr
Seniorentagesstätten
Anschriften der Vorstände
Ort geöffnet Vorstände Telefon
ab 14.00 Uhr
Athornbach Dienstag
Erika Boniec
06338/993302
alte Schule 66484 Althornbach,
Luitpoldstr. 22
Battweiler Mittwoch Ulrich Hoffmann,
Tel. 06337/6040
Dorfgem. Haus 66484 Battweiler,
Windhofstr. 18
Bechhofen Dienstag Gertrud Altherr,
alle 14 Tage 06372/1556
Dorfgem. Haus 66849 Bechhofen,
Schmittenflur 2
Dellfeld Mittwoch Hannelore Kalleder,
06336/839332
Bürgerhaus 66503 Dellfeld,
Drosselstr. 9
Dietrichingen Mittwoch Wilhelm Lahm
Hauptstraße 19b
Dorfgem.Haus alle 14 Tage
66484 Dietrichingen,
Gustav-Schmenger-Str. 1
Großbunden- Dienstag Elisabeth Schael,
bach alle 14 Tage 06337/316
ab 15.00 Uhr
Dorfgem.Haus 66501 Gr.Bundenb.
Frühlingstr. 1
Großstein- Mittwoch Gertrud Brokmann
hausen Tel. 06339/581
evang. Gem. 66484 Großsteinhausen
Haus Mühlenweg 8
Hornbach Mittwoch Gunda Roth,
Pirminiushalle 06338/1365
Im Tennengarten 5
Altenstube Mittwoch Hedwig Bernhard,
Gemeinde vierzehntägig Schulstraße 60 und
Wiesbach Anna Brödel,
Lamachstr. 12
66894 Wiesbach,
Selbsthilfegruppe Behinderung und Normalität
Selbsthilfegruppe für Menschen mit Behinderung und/oder deren
Angehörige. Betroffene bieten Unterstützung in allen Fragen rund um
Behinderung.
Kontakt: Ulrike Danner-Jacquard, Tel. 06338/994783,
Jutta Harth, Tel. 06375/993508
Alzheimer Selbsthilfegruppe Pirmasens
in der Klosterstraße 9a
Jeder 3. Mittwoch im Monat, von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Ansprechpartner Frau Merz, Telefon 06331/76339
lauterjungs und mädels e. V.
Schwul-Lesbische Initiative
c/o, AIDS-Hilfe KL
Pariser Str. 23, 67655 Kaiserslautern
0631/270226
www.lauterjungs.de
Beratung und Öffentlichkeitsarbeit sowie für
gemeinsame Spaß- und Freizeitaktivitäten
Coming-Out Hilfe, Informationen zu HIV, AIDS
und anderen Geschlechtskrankheiten
Caritas-Zentrum-Zweibrücken
Allgemeine Lebens- und Sozialberatung
Schwangerenberatung
Montag bis Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr
Migrationserstberatung
Dienstag 14.00 bis 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Evang./Kath. Telefonseelsorge
Die Telefonseelsorge ist unter den Rufnummern 0800/111 0 111 und
0800/1110 222 kostenfrei und rund um die Uhr zu erreichen.
Alle Gespräche werden vertraulich behandelt.
Ausgabe 13/2015
Beratung für Tumorkranke und Angehörige
Immer mehr Menschen erkranken an Krebs.
Unterstützung finden sie täglich in der Beratungsstelle für Tumorkranke und Angehörige in Ludwigshafen-Mundenheim, Kirchplatz 3,
Telefon 0621 - 57 85 72 und jetzt auch wöchentlich in Ihrer Nähe:
Pirmasens
Stadt. Krankenhaus, Pettenkoferstr. 22
2. Mittwoch eines Monats, 10.00 - 12.00 Uhr
(Verwaltungsbereich, Sitzungszimmer, Zi. 222, Tel. 06331/714 279)
Dabei geht es um folgende Hilfen:
Informationen zu Kur, Schwerbehinderung,
Krankschreibung, Berentung, finanz. Unterstützung, häusl. Pflege,
Pflegegeld, Sozialhilfe usw.
Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen, Stellen von Anträgen,
Gang zu Behörden.
Gespräche zur Erleichterung der seel. Belastungen, Krankheitsbewältigung, Entfaltung der Lebensqualität, zu Ehe, Familie, Partnerschaft,
Bekanntenkreis.
Betreuung während der stationären Behandlung, bei belastenden
Therapien, in der Zeit der Nachsorgeuntersuchungen.
Die Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz als Träger der Einrichtung ist
auf Ihre Spende angewiesen, damit möglichst viele Betroffene und
ihre Familien diese Hilfen weiterhin kostenfrei in Anspruch nehmen
können. Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. Stadtsparkasse Ludwigshafen, Kto. 1556950 BLZ 545 500 10.
Bezirksverband Saarpfalz des Sozialverbandes Reichsbund
Der Bezirksverband Saarpfalz des Sozialverbandes Reichsbund führt
jeden Donnerstag, zwischen 15.00 Uhr und 17.00 Uhr, in der Schillerstraße 12, Sprechstunden für. Ratsuchende in Sozialfragen durch.
Drogen-Info-Telefon
des Pfalzklinikums für Psychiatrie und Neurologie
Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.)
06349 900 2555
Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.)
06349 900 2525
Mo., Mi., Fr. 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr oder über Anrufbeantworter.
Hotline Essstörungen
Telefon 06349 9003333
montags bis donnerstags, 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder Rückruf per
Anrufbeantworter.
Beratungstelefon des Pfalzinstituts für Kinder und Jugendpsychiatrie,
Psychosomatik und Psychotherapie, Klingenmünster, für Kinder und
Jugendliche mit. Essstörungen sowie deren Angehörige und Fachleute
Tierärztlicher Notdienst
falls Haustierarzt nicht zu erreichen
Tierklinik Dr. Meisel-Gehl, Speckgärten 12, 66482 Zweibrücken,
Tel. 06332/48180
Servicezeiten des Pflegestützpunktes Battweiler
Wir beraten Sie rund um zum Thema Pflege
Für die persönliche Beratung sind wir in 66484 Battweiler,
Hauptstraße 15, erreichbar
Montag - Freitag von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr und
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie nach telefonischer Terminvereinbarung.
Außensprechstunden: 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Bechhofen: Dorfgemeinschaftshaus jeden 1. Montag im Monat
Hornbach: ev. Jugendheim jeden 1. Donnerstag im Monat
Ihre Ansprechpartner sind:
Angelo Lizzi, Tel.: 06337-2099 031, Bernd Ibisch,
Tel.: 06337-2099 032, Fax: 06337 - 2099 133
Beratungen bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz
Abteilung Gesundheitswesen
Goetheplatz 4, 66482 Zweibrücken
Sozialpsychiatrischer Dienst:
Beratung und Hilfe für psychisch Kranke und suchtkranke Personen,
und deren Angehörigen. Kontakte zu Selbsthilfegruppen. Termine
nach telefonischer Vereinbarung mit Frau Marschall oder Herrn Harig,
Telefon 06332/8061-23.
AIDS-Beratung und Durchführung kostenloser HIV-Tests sowie
Impfberatungen und kostenlose Impfungen montags bis freitags,
von 08.00 bis 12.00 Uhr; montags, dienstags und donnerstags, von
14.00 bis 16.00 Uhr. Telefon 06332/8061-14.
Beratungsstelle für Barrierefreies Wohnen
Kreisverwaltung Südwestpfalz Herr Sauther, Tel. 06331/809230
Ambulanter Hospizdienst
Poststraße 35, 66482 Zweibrücken, Tel. 06332/460829
Mo. Fr., 09.00 - 11.00 Uhr und nach Vereinbarung.
Babysitterbörse
Vermittlung von geschulten Babysittern (Babysitter-Zertifikat der Kath.
Familienbildungsstätte) zur stundenweisen Betreuung von Kindern,
Montag - Freitag von 08.00 - 16.00 Uhr unter Telefon 06331/227741.
Selbsthilfetreff Pfalz e.V.
Sprechzeiten in Edesheim Montag von 17 - 19 Uhr, Dienstag und Freitag von 9 - 12 Uhr und Donnerstag von 10 - 16 Uhr. Wir beraten Bürgerinnen und Bürger zu Möglichkeiten und Grenzen der Selbsthilfe,
beraten und begleiten Selbsthilfegruppen und unterstützen Gründungen von Selbsthilfegruppen im Dreieck Zweibrücken, Wörth und Ludwigshafen.
Zweibrücken-Land
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Hilfe bei Schuldenproblemen
Die DGV Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Verbraucherentschuldung e.V., beim Amtsgericht Freiburg eingetragene Körperschaft
für praktische Schuldnerhilfe, Hans-Sachs-Gasse 7, 79098 Freiburg,
informiert individuell und kostenfrei ohne Wartezeit in ihrer Zentralstelle
in Freiburg oder für Ratsuchende, die nicht nach Freiburg kommen
können, direkt am Wohnsitz über Voraussetzungen und Möglichkeiten
der gesetzlichen Restschuldbefreiung zur Wiedererlangung der Kreditwürdigkeit (für Berufstätige auch abends und samstags).
Für Kleingewerbetreibende und Handwerksbetriebe Fachberatung
zur lnsolvenzvermeidung. Keine Rechtsberatung. Terminvereinbarung
unter 0761/40 19 879.
Freie evang. Baptistengemeinde
Max-Planckstr. 20 (Flugplatz)
mittwochs 19.00 Uhr Bibel und Gebetsstunde
samstags 17.00 Uhr Jungschar
sonntags 10.00 Uhr Gottesdienst mit Kinderstunde
Deutsch-Amerikanisches
Bürgerbüro Kaiserslautern
Telefon. 0631/3633010, Internet: www.gaco-kl.de
Hilfe für Eltern, Kinder und Jugendliche bei Erziehungsproblemen
Pirmasens Waisenhausstr. 5, Tel; 06331/534-240
IST-Interventionsstelle Kaiserslautern
Informationen und Beratung bei Gewalt in engen sozialen Beziehungen Diakonisches Werk, Lauterstraße 10, 67657 Kaiserslautern /Telefon: 0631/371084-25
Contra häusliche Gewalt!
Beratungsstelle für Täter im Landgerichtsbezirk Zweibrücken
Wege aus der Gewalt für ein gewaltfreies Leben innerhalb der Partnerschaft und Familie
Ansprechpartner: E. Weber-Krauss, Tel: 0152-24616938 und
06331-2890716, Emil-Kömmerling-Str. 12, 66955 Pirmasens,
E-Mail: [email protected];
Internet: www.pfaelzischerverein-zw.de
Stellplätze für Sammelbehälter für Wertstoffe und Batterien
Glascontainer (G), Textllien-Container (T) Batteriebehälter (B)
Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land:
Althornbach
Bödingerweg (G, B); Grundschule (B)
Battweiler
Parkplatz DGH (G, T);
Bechhofen
Turnhalle (G, B): Lambsborner Str. (G), Uhlandstr. (G), Waldstr. (G),
Grundschule (B);
Contwig
Regionalschule (G, B), Friedhof Maßweiler Str. (G),
Feuerwehr Fröhnstr. (G), Bahnhofstr. (G), Markant-Markt (B);
OT Stambach
Grundschule Felsackerstr. (G, B), Sportheim (C);
Dellfeld
Grundschule (G, T, B);
Dietrichingen
Festplatz (G);
Großbundenbach
Parkplatz Friedhof (G);
Großsteinhausen
Neusträßel (G);
Hornbach
Brenschelbacher Str. (G, B); Stadtgraben (G), Sparkasse Jugendheim
im Hoffeld (G), Zinselstr. (G), Grundschule (B);
Käshofen
am Friedhof
Kleinbundenbach
Reithalle (G);
Kleinsteinhausen
Emmerer Brunnen (G), Gemeindehaus (B);
Mauschbach
Dorfgemeinschaftshaus. (G);
Riedelberg
Parkplatz Friedhof (G), Parkplatz Ringstr. (T);
Rosenkopf
Friedhof (G);
Walshausen
Dorfgemeinschaftshaus (G);
Wiesbach
Käshofer Waldweg/Sportplatz (G,) Hof Sparkasse SWP (T)
Kontakt und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen,
KISS Pfalz, Außenstelle Pirmasens
Sprechtag: jeden Donnerstag, 14 - 17 Uhr in der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Unterer Sommerwaldweg 40-42. Ansprechpartner ist Frau
Karina Frisch, Tel. 06331 809 333, E-Mail [email protected]
Wir beraten über Möglichkeiten und Grenzen der Selbsthilfe, über
Gruppenangebote lokal, regional und bundesweit. Bei besonderen Situationen in der Gruppe unterstützen wir beratend. Unseren
Besuchern werden Broschüren über Krankheiten, Gruppen und über
diverse Einrichtungen zur Verfügung gestellt.
Ausgabe 13/2015
Kurse der
KreisvolKshochschule
südwestpfalz
Kreisvolkshochschule Contwig
Gestalten mit Stoffen für Kinder in den Osterferien
Mit Spaß Kleidung selbst schneidern für Kinder von 8 bis 14 Jahren.
Ihr wollt kreativ sein und liebt schöne Stoffe. Wir zeigen euch den
sicheren Umgang mit euerer Nähmaschine und Handtechniken mit
Nadel und Faden. Bitte mitbringen: Nähmaschine, Schreibmaterial,
Schere und ein Stück Stoff.
Beginn: Die. 07.04.15, 16:30 - 19:30 Uhr, 3 x ,
Ende: Do. 09.04.15
Ort: IGS Contwig
Gebühr: 34.-€
Kursleiterin: Jutta Herrmann
Anmeldung: Werner Lelle, Tel. 06332-5145,
Email: [email protected]
K U LTU R
Stadt Zweibrücken
VHS Zweibrücken
EDV Spezial: Excel für den Alltag
S06620
Kursleiter: Martin Schiwy
Beginn: 10.06. 19-21.15 Uhr, 4 Termine
Kursort: VHS
Ob Adresslisten führen, Stromkosten berechnen oder ein Haushaltsbuch führen, ab jetzt wird es noch einfacher Tabellen für private Aufgaben anzulegen. Der Kurs „Excel für die Praxis“ zeigt Ihnen, für welche
alltäglichen Aufgaben Excel eingesetzt werden kann. Lernen Sie z. B.,
wie man eine Autofinanzierung in Excel übersichtlich darstellt oder wie
man mit Excel Wetterdaten gekonnt auswertet. Damit auch alle Inhalte
zu langfristigen Erfolgen führen, helfen zahlreiche Übungsaufgaben
aus dem begleitenden Kursbuches.
Voraussetzungen:
Sie können Programme starten und mit Fenstern umgehen. Sie kennen Word und können Texte eingeben und formatieren. Sie können
Dateien speichern.
„Mein PC und ich“
S06611
Kursleiterin: Sandra Loch
Beginn: 18.04. 9-12 Uhr, 9 Termine
Kursort: VHS
Sie möchten Herrin über Ihren PC werden? Dann sind Sie hier richtig! In diesem Kurs lernen Sie den PC zu benutzen und zu beherrschen - damit er tut, was Sie möchten. Sie erlernen den Umgang mit
den Geräten. Mit Windows und seinen Fenstern lernen Sie umzugehen. Die Textverarbeitung Word benutzen wir um Texte einzugeben,
zu bearbeiten, zu speichern und zu drucken. Das Wiederfinden der
gespeicherten Daten wird für Sie kein Problem mehr sein. Sie werden
im Internet surfen, Informationen suchen und beschaffen. Einkaufen
und bei eBay stöbern wird für Sie kein Problem sein. Vorkenntnisse
sind keine erforderlich. Ein eigener PC um zu Hause zu Üben ist wünschenswert.
EDV Spezial: Ordnung schaffen mit Windows 7
S06615
Kursleiter: Hans-Joachim Stevens
Beginn: 12.05. 19-21.15 Uhr, 3 Termine
Kursort: VHS
Der Kurs „Ordnung schaffen mit Windows 7“ vermittelt erwachsenen
PC-Einsteigern grundlegende Kenntnisse im strukturierten Umgang
mit Windows 7. Wichtige Programmbereiche wie der Windows-Explorer und die Systemsteuerung werden erarbeitet. Schritt für Schritt lernen Sie, wie sich der Computer schnell wieder aufräumen und die
angelegte Ordnung bewahren lässt. Anhand praktischer Beispiele
lernen Sie, wie Sie Ihre Dateien übersichtlich in Bibliotheken zusammenfassen und wie Sie nicht verwendete Programme vollständig von
Ihrem Computer entfernen. Kostenlose Beispieldateien zum Download auf der entsprechenden Seite des Herdt-Verlages helfen dabei,
das Gelernte zu festigen.
Voraussetzungen: Sie können Programme öffnen, bedienen und schließen, mit Fenstern arbeiten, Word-Dokumente erstellen und speichern.
Zweibrücken-Land
- 8 -
EDV Spezial: Pivottabellen an der VHS Zweibrücken
S06609
Kursleiter: Hans-Joachim Stevens
Beginn: 16.04. 19-21.15 Uhr, 4 Termine
Kursort: VHS
Sie möchten wie ein Profi Filter und Pivot-Tabellen nutzen, um in Excel
ihre Daten auszuwerten? Mit den praxisnahen und leicht verständlichen Beschreibungen dieses Themen-Specials gelingt Ihnen das
spielend. Profitieren Sie von zahlreichen Tipps, Hinweisen und vielen
Übungen. Lernen Sie, anhand von handlungsorientierten, praxisnahen
Beispielen, den sofortigen Einsatz von Filtern und Pivot-Tabellen in
Ihrer täglichen Praxis. Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten, um
in Tabellen mithilfe von Filtern und Pivot-Tabellen gezielt bestimmte
Informationen anzuzeigen und Daten flexibel auszuwerten.
Spezielle Bedürfnisse der Teilnehmer/innen können im Kurs berücksichtigt werden.
Der Kurs richtet sich an Teilnehmende mit guten Kenntnissen in Excel,
die das Programm regelmäßig anwenden.
EDV Spezial: Aushänge, Flyer
und Broschüren erstellen
S06617
Kursleiter: Hasso Sutter
Beginn: 13.05. 19-21.15 Uhr, 4 Termine
Kursort: VHS
Word zielsicher mit Aufgaben aus der Praxis erlernen! Aushänge, Flyer
und Broschüren mit Word 2010 gestalten und dabei gleichzeitig den
sicheren Umgang mit dem Textverarbeitungsprogramm erlernen? Kein
Problem mit diesem praxisorientierten Kurs. Inhaltsbeschreibung:
Seite einrichten, Text eingeben und formatieren, Tabellen erstellen und
formatieren, Symbole einfügen, Text in Spalten setzen, Bilder einfügen
und Größe ändern, Seitenansicht nutzen, Broschüren erstellen, Text
mit WordArt gestalten.
Voraussetzungen: Sie können mit Maus und Tastatur umgehen. Sie
können Programme starten und mit Fenstern umgehen. Sie können
Dateien speichern.
Eigene Website mit Jimdo
S06619
Kursleiter: Michael Bumblath
Beginn: 09.06. 19-21.15 Uhr, 4 Termine
Kursort: VHS
Schritt für Schritt zur eigenen Webseite
Ist es möglich, einfach und schnell einen eigenen Webauftritt zu
erstellen - und das auch noch mit einem kostenlosen Programm?
Kein Problem mit diesem praxisorientierten Kurs. Er vermittelt PCEinsteigern, wie sie mit der freien Software Jimdo Webseiten einfach
erstellen und ansprechend gestalten können. Die Anwender lernen
anhand klarer Schritt-für-Schritt-Anweisungen und praxisnaher Aufgaben, einen eigenen Webauftritt zu erstellen. Das kursbegleitende
Buch des Herdt-Verlages enthält viele Übungen. Zudem können weitere Übungsaufgaben auf der Website des Herdt-Verlages heruntergeladen werden. Voraussetzungen: Sie können in einer Textverarbeitung
Texte eingeben und formatieren. Sie können Dateien speichern und in
Ordnern verwalten. Sie können im Internet navigieren.
Melden Sie sich bei der VHS Zweibrücken an oder informieren Sie
Personen, die diese Veranstaltung interessieren könnte.
Infos erhalten Sie im Sekretariat der VHS unter der Telefonnummer 06332 209 740. Hier erhalten Sie auch das Anmeldeformular.
www.vhs-zweibruecken.de möglich.
Festival euroclassic
„Helden und Legenden“ ist das Motto des diesjährigen Festivals
euroclassic. Ein vielseitig interpretierbares Thema für dieses deutschfranzösische Musikfestival, das 2015 zum 26. Mal stattfindet. Die
Programmverantwortlichen des Festivals haben dieses künstlerische
Motto, welches sich am Kultursommer Rheinland-Pfalz orientiert, wieder abwechslungsreich, stimmungsvoll und mit hoher musikalischer
Qualität interpretiert, wie der Projektleiter des Festivals, Thilo Huble,
feststellt. Die Eröffnung des diesjährigen Festivals findet in diesem
Jahr in Zweibrücken statt. Zu Gast ist die Deutsche Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz. Als Sprecherin konnte die Schauspielerin und
Regisseurin Katharina Thalbach verpflichtet werden. Auch in diesem
Jahr kommen mit Marianne Faithfull, Jan Josef Liefers, Max Greger
& Hugo Strasser, mit Bruno Ganz und Kirill Gerstein wieder international gastierende Künstlerinnen und Künstler zu dem Festival, was
den Stellenwert des Festivals in der regionalen und überregionalen
Kulturlandschaft unterstreicht. Eine Konstante - auch 2015 - ist neben
dem Euroclassic-Festival-Orchester seit vielen Jahren die „A-Cappella-Nacht“ in Blieskastel. „Helden und Legenden “ wird 2015 in den
unterschiedlichsten Facetten erlebbar sein, informiert der Projektleiter
des Festivals, Thilo Huble. Außergewöhnliche Veranstaltungen, mit
Musik, Lesungen, mit visuellen Elementen bis zur Theateraufführung
spielen bei diesem Festival eine große Rolle. Gefördert wird das Festival mit Landesmitteln aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Entsprechende Landesmittel wurden von der Projektleitung beantragt
Ausgabe 13/2015
und wurden auch bereits in Aussicht gestellt. Ein wesentlicher Kostenbeitrag kommt zudem über private Sponsoren. Die Gespräche laufen, die Stadtwerke Pirmasens und die Lotto GmbH Rheinland-Pfalz
haben ihre Unterstützung bereits zugesagt. Ab Montag, 23. März
werden Reservierungen an den Vorverkaufsstellen entgegengenommen. Für die Konzerte gibt es dann auch Karten im Direktverkauf im
Internet unter www.ticket-regional.de. Das diesjährige gedruckte Programmheft erscheint Anfang Juni und wird 2015 erneut zweisprachig
herausgebracht, so der Projektleiter. Darüber hinaus gibt es auf der
deutschen Seite noch eine Zeitungsbeilage im Juli. Sie wird im regionalen Radius von 100 km kommuniziert.
Musical “Singin’ in the Rain” am Dienstag,
14. April in der Festhalle Zweibrücken
Gespickt mit zahlreichen Hits wie „Lucky Star“, „Singin‘ in the Rain“
und „Broadway Melodie“, entführt das Musical die Zuschauer zu
einem der wichtigsten Augenblicke der Filmgeschichte. Temperamentvolle Tanz- und Musikszenen ergeben eine wundervolle Symbiose aus Ironie und übermütigem Elan, Drive und Herzlichkeit, Witz
und Perfektion. Man erlebt das Hollywood der 20er-Jahre, den Sieg
des Tonfilms über seinen stummen Vorgänger, den Glanz und Glamour und die ewig streitenden Stars Don Lockwood und Lina Lamont.
Und eine zarte Liebesgeschichte samt Happy-End gibt es auch. Das
Musical wird in deutscher Sprache mit englischen Originalsongs von
der Kammeroper Prag aufgeführt. Es gibt Karten zu 35 Euro / 29,50
Euro / 24,50 Euro / 19 Euro beim Kultur- und Verkehrsamt Zweibrücken, Maxstraße 1, 66482 Zweibrücken, Telefon: 06332/871-451 und
-471, E-Mail: [email protected] sowie im Internet unter www.
ticket-regional.de. Ihr Ansprechpartner: Anke Huble, Kultur- und Verkehrsamt, Maxstraße 1, 66482 Zweibrücken, Telefon: 06332/871-473,
Fax: 06332/871-460, Mail: [email protected]
AMTLICHER TEIL
VERBANDSGEMEINDE
www.vgzwland.de
Vorverlegung Redaktionsschluss
Wegen des bevorstehenden Feiertages Ostermontag (6. April) ist
eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses für die Erscheinungswoche 15 erforderlich. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist:
Mittwoch, 01.04.2015, 18.00 Uhr für die KW 15
Eine rechtzeitige Veröffentlichung verspätet eingehender Manuskripte kann nicht mehr gewährleistet werden.
Wir bitten um Beachtung.
E-Mail-Adresse für Veröffentlichungen im Amtsblatt:
[email protected]
Geänderte Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung am 02.04.2015
Die Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land ist am Donnerstag, den 02.04.2015 bereits ab 16.00 Uhr geschlossen. Wir
bitten die Bevölkerung um Beachtung.
Bekanntmachung einer Fundsache
Fundgegenstand:
Blutzuckermessgerät
Fundort:
Wiesbach, Sportplatz
Fundtag:
16.03.2015
Der Fundgegenstand kann gegen Glaubhaftmachung der Eigentumsansprüche bei der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land,
Zimmer 115, abgeholt werden.
Zweibrücken, 19.03.2015
Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land
- Fundbüro -
Wohnraum gesucht
Die Verbandsgemeindeverwaltung sucht zur Unterbringung von Asylbewerbern dringend Wohnraum, möglichst möbliert. Vertragspartner
des Vermieters wäre die Behörde.
Bitte richten Sie Ihre Angebote an Frau Bußer, Tel.: 06332/8062-208,
oder Herrn Stephan, Tel.: 06332/8062-200.
Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land
Ordnungs- u. Sozialabteilung
Zweibrücken-Land
- 9 -
Geänderte Öffnungszeiten bei Agentur für
Arbeit und Jobcentern am Gründonnerstag
Die Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens schließt an den
Standorten in Kaiserslautern, Kirchheimbolanden, Kusel, Landstuhl,
Pirmasens und Zweibrücken am Gründonnerstag, 02. April 2015,
bereits um 16.00 Uhr.
Ebenso schließen das Jobcenter Donnersbergkreis (an den Standorten Kirchheimbolanden, Rockenhausen und Weierhof), das Jobcenter Pirmasens und das Jobcenter Zweibrücken am Gründonnerstag
bereits um 16.00 Uhr.
Nach den Osterfeiertagen sind die Dienststellen der Agentur für Arbeit
und der Jobcenter dann wieder zu den bekannten Öffnungszeiten zu
erreichen.
ALTHORNBACH
Ortsbürgermeisterin Ute Klein
Tel. 06338/1430,
Sprechstunden: montags ab 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus
nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Battweiler
ortsbürgermeister werner veith
Tel. mobil 0160/96820456
E-Mail: [email protected], Sprechst. n. tel. Vereinbarung
BechhofeN
ortsbürgermeister paul sefrin
Sprechstunden: mittwochs von 18.00 - 19.00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus, Tel. 06372/5090073
Tel. privat 06372/6289793
Satzung
über die Erhebung wiederkehrender Beiträge
für den Ausbau von Verkehrsanlagen
- Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge der Ortsgemeinde Bechhofen
vom 16.03.2015
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung
(GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt
gemacht wird:
§1
Erhebung von Ausbaubeiträgen
(1) Die Ortsgemeinde erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen
des KAG und dieser Satzung.
(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen,
die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben.
1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz
oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften
Anlage in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen genügenden Zustand,
2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile,
3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage,
4. „Verbesserungen“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung i.S. der Hervorhebung
des Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage.
(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung
von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
beitragsfähig sind.
(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeiträge nach §§ 135 a - c BauGB zu erheben sind.
(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn
die Kosten der Erhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen.
§2
Beitragsfähige Verkehrsanlagen
(1 Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege
und Plätze sowie selbstständige Parkflächen und Grünanlagen sowie
für selbstständige Fuß- und Radwege.
(2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnel
und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme
des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelag.
Ausgabe 13/2015
§3
Ermittlungsgebiete
(1) Sämtliche zum Anbau bestimmte Verkehrsanlagen des Gemeindegebietes bilden als einheitliche öffentliche Einrichtung das Ermittlungsgebiet (Abrechnungseinheit).
(2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die, die Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach dem Durchschnitt der im Zeitraum von 5 Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen in der
Abrechnungseinheit nach Abs. 1 ermittelt.
§4
Gegenstand der Beitragspflicht
Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell
oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und
tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in
der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben.
§5
Gemeindeanteil
Der Gemeindeanteil beträgt 35 Prozent.
§6
Beitragsmaßstab
(1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Der Zuschlag je Vollgeschoß beträgt 10 v.H.; für die ersten
zwei Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 20 v.H..
(2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt:
1. n beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das
Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grundstücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, gilt
als Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstückes; Nr. 2 ist
ggf. entsprechend anzuwenden.
2. Hat der Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB
erreicht, ist dieser maßgebend. Nr. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen:
a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die
Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 40 m.
b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen,
mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang
verbunden sind (Hinterliegergrundstück), die Fläche von der zu
der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu einer
Tiefe von 40 m.
c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt.
d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegrenzungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umgebungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbstständig
nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche bis
zu einer Tiefe von 80 m zugrunde gelegt.
Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selbstständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche,
industrielle oder ähnliche Nutzung der innerhalb der Tiefenbegrenzung liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige
Begrenzung nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.
Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordneten erhöhten
Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell
oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.
4. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als
Sportplatz, Freibad, Festplatz, Campingplatz oder Friedhof festgesetzt ist, die Fläche des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstückes oder Grundstücksteiles vervielfacht
mit 0,5. Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden,
die Fläche des Grundstückes - gegebenenfalls unter Berücksichtigung der nach Nr. 2 angeordneten Tiefenbegrenzung - vervielfacht
mit 0,5.
(3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt:
1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse zugrundegelegt.
2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der
Vollgeschosse, sondern eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt
die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist auch
eine Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der
baulichen Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die
durch 2,80 geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind
beide Höhen festgesetzt, so gilt die höchstzulässige Traufhöhe.
Soweit der Bebauungsplan keine Festsetzungen trifft, gilt als
Traufhöhe der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der
seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet.
3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB
erreicht, gelten die Nr. 1 u. 2 entsprechend.
Zweibrücken-Land
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4. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt
a) die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung
überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; ist ein Grundstück
bereits bebaut und ist die dabei tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl höher als die in der näheren Umgebung, so ist die tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl zugrunde zu legen.
b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von
zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken,
gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend.
5. Ist nach den Nummern 1 – 4 eine Vollgeschosszahl nicht feststellbar, so ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 2,80
anzusetzen, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- und abzurunden sind. AlsTraufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenseite
der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der
Gebäudemitte zu messen.
6. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige Nutzung festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden (z.B. Sport-, Fest- und
Campingplätze, Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener
Bebauung die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse angesetzt, in
jedem Fall mindestens jedoch ein Vollgeschoß.
7. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse
oder, soweit keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl
der Garagen- oder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein
Vollgeschoss.
8. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach §
34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflächen
die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen für
a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung
Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind,
b) die unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält.
9. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrechnung ergebenden Vollgeschosse gilt, wenn sie höher ist als die
Zahl der Vollgeschosse nach den vorstehenden Regelungen.
10.Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die bei
der überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl.
(4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten wird
die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete
Grundstücksfläche um 20 v.H. erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte
Grundstücke in sonstigen Baugebieten.
In sonstigen Baugebieten erhöht sich die nach den vorstehenden
Regelungen ermittelte und gewichtete Grundstücksfläche um 10 v.H.
bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten
Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) und bei überwiegend
gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken um 20 v.H.
Ob ein Grundstück, das sowohl gewerblichen als auch nicht gewerblichen (z.B. Wohnzwecken) Zwecken dient, „überwiegend“ im Sinne dieser Regelung genutzt wird, bestimmt sich nach dem Verhältnis, in dem
die verwirklichte Nutzung der tatsächlich vorhandenen Geschossflächen zueinander steht. Liegt eine gewerbliche oder vergleichbare Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor, so sind die
tatsächlich entsprechend genutzten Grundstücksflächen jeweils der
Geschossfläche hinzuzuzählen. Freiflächen, die sowohl für gewerbliche oder vergleichbare als auch für andere Zwecke genutzt werden
(z.B. Kfz-Abstellplätze) als auch gärtnerisch oder ähnlich gestaltete
Freiflächen und brachliegende Flächen, bleiben bei dem Flächenvergleich außer Ansatz.
(5) Abs.4 gilt nicht für die Abrechnung selbstständiger Grünanlagen.
§7
Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke
Grundstücke, die zu einer Straße der Abrechnungseinheit nach dieser
Satzung Zufahrt oder Zugang nehmen können und zusätzlich durch
eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
oder eine Verkehrsanlage erschlossen werden, für die Erschließungsbeiträge nach dem BauGB oder einmalige Ausbaubeiträge nach dem
KAG erhoben wurden oder zu erheben sind und die voll in der Baulast der Gemeinde steht, wird die Grundstücksfläche innerhalb des
Befreiungszeitraums bei der Ermittlung des Beitragssatzes und der
Beitragsveranlagung mit 50 v.H. angesetzt.
§8
Entstehung des Beitragsanspruches
Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das
abgelaufene Jahr.
§9
Vorausleistungen
(1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Ortsgemeinde Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben
werden. Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen.
Ausgabe 13/2015
(2) Vorausleistungen können auch in mehreren Raten gemäß Beschluss
des Ortsgemeinderates erhoben werden.
§ 10
Ablösung des Ausbaubeitrages
Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unter
Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abgezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt.
§ 11
Beitragsschuldner
(1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des
Grundstückes ist.
(2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner.
§ 12
Veranlagung und Fälligkeit
(1) Die wiederkehrenden Beiträge und Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und einen Monat nach
Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
(2) Der Beitragsbescheid enthält:
1. die Bezeichnung des Beitrages,
2. den Namen des Beitragsschuldners,
3. die Bezeichnung des Grundstückes und der
beitragspflichtigen Fläche,
4. den zu zahlenden Betrag,
5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der
beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung,
6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,
7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last
auf dem Grundstück ruht, und
8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.
(3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt
werden.
§ 13
Öffentliche Last
Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last
auf dem Grundstück.
§ 14
Verschonungsregelung
Gemäß §10 a Abs. 5 KAG wird festgelegt, dass Grundstücke, die zu
den folgenden Verkehrsanlagen Zufahrt oder Zugang nehmen können,
erstmals in den genannten Jahren bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags berücksichtigt und beitragspflichtig werden:
Im Daumenbösch
Jahr 2029
Langflur
Jahr 2017
§ 15
In-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge
für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen - Ausbaubeitragssatzung - vom 15.01.2004 außer Kraft.
Bechhofen, den 16.03.2015
(Siegel) Sefrin Paul, Ortsbürgermeister
Es wird auf § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen,
wonach Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht,
wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Zweibrücken, den 16.03.2015
Verbandsgemeindeverwaltung
Jürgen Gundacker, Bürgermeister
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Bechhofen
vom 16.03.2015
1. Ehrung
Bereits im Jahr 1989 hat die Ortsgemeinde Bechhofen eine Richtlinie
als Ehrensatzung beschlossen, wonach der Ehrenbecher der Ortsgemeinde Bechhofen als höchste Auszeichnung an Bürger verliehen
Zweibrücken-Land
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werden kann. Die Auszeichnung kann unter anderem erhalten, wer
sich durch hervorragende Verdienste zum Wohle der Allgemeinheit am
kommunalpolitischen Geschehen in der Ortsgemeinde beteiligt hat.
In seiner Sitzung vom 09.02.2015 hat der Ortsgemeinderat Bechhofen
beschlossen, Herrn Thomas Leiner für seine 20-jährige Mitarbeit im
Ortsgemeinderat von 1994 bis 2014 mit dem Ehrenbecher der Ortsgemeinde Bechhofen auszuzeichnen.
Der Ortsbürgermeister nimmt die Ehrung vor.
2. Einführung wiederkehrender Beiträge für Verkehrsanlagen
2.1 Grundsatzbeschluss
Die Ortsgemeinde Bechhofen erwägt die Einführung wiederkehrender
Beiträge für Verkehrsanlagen anstelle des derzeit gültigen Beitragssystems der „Einmalbeiträge nach tatsächlichen Kosten (Einzelabrechnung)“.
Die Ortsgemeinde Bechhofen stimmt der Einführung wiederkehrender
Beiträge für Verkehrsanlagen zu.
2.2 Satzungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.03.2015 beschlossen das Beitragssystem der wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen einzuführen.
Zur Umstellung des Beitragssystems ist es erforderlich eine neue
Satzung zu erlassen. Der Entwurf einer Satzung über die Erhebung
wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen, die
im Wesentlichen dem aktuellen Satzungsmuster des Gemeinde- und
Städtebundes entspricht, wird den Ratsmitgliedern in der Sitzung vorgelegt.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen zu.
3. Errichtung einer Urnenwand; Grundsatzbeschluss
Die Ortsgemeinde hat sich in den letzten Jahren mit der Bestattungsform „Urnenwand“ befasst. Der Bauausschuss hatte nach Besichtigung verschiedener Anlagen und Anhörung von Vertretern der
Herstellerfirmen Kronimus und Weiher sich für das Urnenwandsystem der Fa. Weiher, Freiburg, ausgesprochen. Ein Ratsbeschluss liegt
hierzu noch nicht vor.
Der Ortsgemeinderat beschließt die Anschaffung einer Urnenwand.
Über die Ausführungsart soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
4. Bericht des Wanderwegewartes
Der Wanderwegewart Bernd Forsch berichtet dem Ortsgemeinderat
ausführlich über die Tätigkeiten der Jahre 2012 bis 2014 (Kurzbericht
siehe Anlage). Er regt an, im Ortsgemeinderat erneut einen Ausschuss
für die Ausweisung von neuen Wanderwegen zu bilden.
coNtwig
ortsbürgermeister Karl-heinz Bärmann
Tel. Rathaus 06332/5701, privat 06332/50895
Sprechstunden: dienstags 18.00 - 19.00 Uhr und
freitags 14.30 - 16.00 Uhr
dellfeld
ortsbürgermeisterin doris schindler
Tel. privat 06336/1395 , Tel. Bürgerhaus 06336/6101
Sprechstunde: nach Vereinbarung
dietrichiNgeN
ortsbürgermeisterin andrea henner
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung
Tel. 06338/993055
GROSSBUNDENBACH
Ortsbürgermeister Dieter Glahn
Tel. 06337/6778, mobil 0172/6426772
E-Mail: [email protected]
www.grossbundenbach.de
GROSSSTEINHAUSEN
Ortsbürgermeister Volker Schmitt
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung
Tel. 06339/7327, E-Mail: [email protected]
www.Grosssteinhausen.de
Ausgabe 13/2015
HORNBACH
Stadtbürgermeister Reinhold Hohn
Tel. 06338/92110, Sprechstunden Mo. bis Fr.
08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
NåTELå!BSPRACHEåsåWWWKLOSTERSTADTHORNBACHDE
Jagdgenossenschaft Hornbach
Einladung
Zu der am Donnerstag, 16.04.2015, um 20.00 Uhr, „Auf der Platte“
Hornbach, stattfindenden Versammlung der Jagdgenossenschaft
Hornbach, ergeht hiermit an die beteiligten Grundstückseigentümer
unter Bekanntgabe der nachstehenden Tagesordnung Einladung.
Tagesordnung:
1. Bericht des Jagdvorstandes
2. Kassenbericht
3. Entlastung des Jagdvorstandes
4. Verwendung der Jagdpachterlöse
5. Neuwahl des Jagdvorstandes
a) Jagdvorsteher
b) Beisitzer und ständiger Vertreter des Jagdvorstehers
c) Beisitzer und Kassenverwalter
d) Beisitzer (1. Stellvertreter)
e) Beisitzer (2. Stellvertreter)
6. Neuwahl des Schriftführers
7. Neuwahl der Kassenprüfer
8. Flurbereinigungsverfahren
9. Verschiedenes
Das Jagdflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft Hornbach, gleichzeitig Stimmverzeichnis für die Genossenschaftsversammlung
am 16.04.2015, liegt in der Zeit vom 26.03.2015 bis 15.04.2015 bei
Herrn Jagdvorsteher Reinhold Hohn, Denkmalstr. 5, 66500 Hornbach
zur Einsicht aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit können während
der gleichen Zeit bei ihm geltend gemacht werden. Gehen während
der Auslegungsfrist Einsprüche nicht ein, so gilt das Jagdflächenverzeichnis als festgestellt.
Reiner Hohn (Jagdvorsteher)
Bekanntmachung
der Ortsgemeinde Stadt Hornbach über die
erneute und verkürzte öffentliche Auslegung des
Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Kirschbacher Weg (Einkaufsmarkt)“
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat Hornbach hat in seiner Sitzung am 10.04.2014 gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kirschbacher Weg (Einkaufsmarkt) gefasst. In der Sitzung am 18.03.2015 hat der Stadtrat
jetzt einer Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes nach der
öffentlichen Auslegung zugestimmt und diesen geänderten Entwurf
für eine erneute, verkürzte Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
bestimmt. Der Zeitraum der Auslegung wurde auf 16 Tage verkürzt.
(§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB) Gleichzeitig hat der Stadtrat beschlossen,
dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen der Planung abgegeben werden können. Die Änderung der Planung erstreckt darauf,
dass die Zufahrt von der L 478 und daran anschließend eine weitere
Fahrbahnstrecke über den Parkplatz bis zur östlichen Begrenzung des
Bebauungsplanes als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt wird. Bisher waren die Zufahrt und alle anderen Verkehrsflächen als private
Verkehrsflächen geregelt.
Der voraussichtliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt
sich auf die Grundstücke Plan-Nr. 1633/6 und 1017/2 sowie auf Teilflächen der Grundstücke Plan-Nrn. 1633/34, 1633/7, 1633/5 und 1017/1
der Gemarkung Hornbach (Flurstücksbezeichnung vor Rechtskraft
der Flurbereinigung). Der voraussichtliche Geltungsbereich ist auf der
beigefügten Lageskizze dargestellt..
Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Kirschbacher Weg (Einkaufsmarkt)“ einschließlich Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan
sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit vom
07.04.2014 bis einschließlich 23.04.2015
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, Landauer
Straße 18-20, 66482 Zweibrücken, Bauabteilung, Zimmer 309, zu
jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist während der
allgemeinen Dienststunden wie folgt möglich:
Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Zweibrücken-Land
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Während der vorbezeichneten Auslegungsfrist können gemäß § 3
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur
zu den geänderten Teilen bei der Auslegungsstelle abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:
• Entwässerungskonzept des ingenieurbüros Alfred Klabautschke,
Moselufer 48, 56073 Koblenz, stand 24.11.2014
• Gutachten nr. 5054 zu schallschutztechnischen untersuchungen
des ingenieurbüros für schallschutz Armin Moll, 54516 Wittlich
vom 25.11.2014,
• FFH-Vorprüfung zur teiländerung 12 zum Flächennutzungsplan
2006
Darstellung von sondergebieten in der stadt Hornbach, Planungsbüro Valerius, Dipl.-ing. Michael Valerius, Dorseler Mühle 1, 53533
Dorsel, November 2014,
• Geotechnischer Bericht des Büros umweltgeotechnik gmbh(uGG),
66620 Nonnweiler-Otzenhausen vom 24.11.2014,
• Fachbeitrag naturschutz mit integrierter artenschutzrechtlicher
Potenzialanalyse, ingenieurbüros Alfred Klabautschke, Moselufer
48, 56073 Koblenz, stand Dezember 2014.
Zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Kirschbacher Weg
(Einkaufsmarkt) sind derzeit folgende Arten umweltbezogener informationen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB verfügbar:
• umweltbericht (Entwurf) gemäß § 2 Abs. 4 BauGB als teil der
Begründung zu den zu erwartenden Auswirkungen der umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB, betreffend die
schutzgüter Mensch, tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima,
Luft, Landschaft oder Kultur- und sachgüter sowie schutzgebiete
wie FFH-Gebiete und Vorgelschutzgebiete
• FFH-Vorprüfung des Planungsbüros Valerius, 53533 Dorsel nach
stand november 2014 zur Prüfung von Beeinträchtigungen der
geplanten Vorhaben auf Natura-2000-Gebiete
• Gutachten nr. 5054 zu schallschutztechnischen untersuchungen des ingenieurbüros für schallschutz Armin Moll, 54516 Wittlich vom 25.11.2014 auf der Grundlage der tA Lärm zur Prüfung
der Auswirkungen auf die umgebung in Form einer detaillierten
Geräuchsimmissionsprognose
• Geotechnischer Bericht des Büros umweltgeotechnik gmbh
(uGG), 66620 nonnweiler-Otzenhausen vom 24.11.2014 zur geologischen und hydrologischen situation im Bereich des geplanten
Einkaufsmarktes sowie zu den Gründungsanforderungen
• Entwässerungskonzept des ingenieurbüros Alfred Klabautschke,
Moselufer 48, 56073 Koblenz, stand 24.11.2014
• Fachbeitrag naturschutz mit integrierter artenschutzrechtlicher
Potenzialanalyse, ingenieurbüros Alfred Klabautschke, Moselufer
48, 56073 Koblenz, stand Dezember 2014
• stellungnahme der sGD süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Kaiserslautern, vom
01.10.2014; enthält Hinweise hinsichtlich der Anforderungen an
Niederschlagswasserbeseitigung,
Außengebietsentwässerung,
Abwasserbeseitigung, Überschwemmungsgebiete, Gewässer,
Grundwasserschutz, Wasserversorgung und Bodenschutz
• stellungnahme der sGD süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht,
neustadt, vom 25.08.2014; enthält Hinweise zu Anforderungen an
den immissionsschutz
• stellungnahme des nABu, Ortsgruppe Zweibrücken, vom
12.09.2014; enthält Hinweise, Anregungen und Forderungen zur
Einbindung des Vorhabens Einkaufsmarkt in die Landschaft sowie
zur äußeren Gestaltung
• stellungnahme der Generaldirektion kulturelles Erbe RheinlandPfalz, speyer, vom 17.09.2014; enthält Hinweise und Forderungen
zur Prüfung des Geländes auf eventuell vorhandene; archäologisch bedeutsame Objekte im untergrund
• stellungnahme der Kreisverwaltung südwestpfalz, Pirmasens,
vom 18.09.2014, enthält Hinweise zu Mindestanforderungen in
gestalterischer Hinsicht an das Vorhaben Einkaufsmarkt sowie zu
Kompensationsmaßnahmen, Versickerungsbecken, Ortsrandeingrünung, Bepflanzung der stellflächen und die artenschutzrechtliche Prüfung
Zweibrücken, den 20.03.2015
Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land
in Vertretung
Klaus Freilert, 1. Beigeordneter
Anlage:
Lageskizze
Ausgabe 13/2015
KÄSHOFEN
Ortsbürgermeister Karl Hoffmann
Tel. 06337/1744
KLEINBUNDENBACH
Ortsbürgermeister Karl Bißbort
Tel. 06337/721
Sitzung des
Ortsgemeinderates Kleinbundenbach
Bekanntmachung
Am Dienstag, den 31.03.2015, findet um 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Kleinbundenbach eine sitzung des Landwirtschaftsausschusses statt. Die Sitzung ist nichtöffentlich. Ratsmitglieder
können an der Sitzung als Zuhörer teilnehmen.
Folgende Punkte stehen zur Beratung und Beschlussfassung:
1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder
2. Reparaturarbeiten an den Feldwegen
3. Verschiedenes
Kleinbundenbach, 20.03.2015
Bißbort, Ortsbürgermeister
KleiNsteiNhauseN
ortsbürgermeisterin Martina wagner
Tel. 06339/1373, E-Mail: [email protected]
Bürgersprechstunde im Gemeindehaus, Mi. 18.00- 19.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
MauschBach
ortsbürgermeister Bernhard Krippleben
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung
Tel. 06338/1607, mobil: 0170/8111395
riedelBerg
ortsbürgermeister peter lethen
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung
Tel. 06339/1286, mobil: 0174/8382728
E-Mail: [email protected]
Bürgersprechstunde des gemeinderates:
am letzten Donnerstag im Monat,
19.30 Uhr - 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus.
Sitzung des Ortsgemeinderates Riedelberg
Bekanntmachung
Am Montag, den 30. März 2015 findet um 18.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Riedelberg eine nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates statt.
Folgende Punkte stehen zur Beratung und Beschlussfassung:
1. Bauangelegenheiten
Riedelberg, 23.03.2015
Lethen, Ortsbürgermeister
Zweibrücken-Land
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Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Riedelberg
vom 10.03.2015
1. Vorstellung der Kindertagesstätte
Herr Ortsbürgermeister Lethen begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Leiterin der Kindertagesstätte, Frau Petra Limycz.
Frau Limycz stellt dem Rat anhand einer kurzen Videopräsentation die
Kindertagesstätte vor. Frau Limycz gibt bekannt, dass die Kindertagesstätte dieses Jahr 20 Jahre besteht und im Juli ein Fest geplant ist.
Herr Ortsbürgermeister Lethen bedankt sich bei Frau Limycz für ihre
Ausführungen.
2. Dorfgemeinschaftshaus; Information Möblierung
Die Ortsgemeinde möchte für das Dorfgemeinschaftshaus eine neue
Theke und einen Gläserschrank anschaffen.
Der Ortsgemeinderat kommt überein, dass Herr Ortsbürgermeister
Lethen sich weiterhin um ein Gespräch mit der Parkbrauerei bemühen soll. Ebenfalls sollen Vergleichsangebote anderer Thekenbauer
besorgt werden.
3. Information, Begehung der Fabrikstraße
Ortsbeigeordneter Christian Schwarz teilt dem Ortsgemeinderat mit,
dass die Begehung der Fabrikstraße bzw. des Neubaugebietes mit
Vertretern der Verbandsgemeindeverwaltung und den Verbandsgemeindewerken stattgefunden hat.
Es wurden einige Schäden festgestellt. Seitens der Verwaltung wurde
vorgeschlagen, die Straßenschäden durch eine Dünnschichtasphaltierung zu beheben. Dieses Vorgehen werde auch in einigen Nachbargemeinden so praktiziert.
Es stellt sich die Frage, ob die Ortsgemeinde jetzt Instandhaltungsmaßnahmen durchführt oder aber die Straße in einigen Jahren vielleicht komplett neu gemacht werden muss. Die Kosten wären dann
von den Straßenanliegern zu tragen anders als bei den Ausbesserungsarbeiten.
Der Ortsgemeinderat wird sich mit dieser Angelegenheit noch einmal
befassen.
ROSENKOPF
Ortsbürgermeister Jürgen Plagemann
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung
Tel. 06372/8030205, mobil: 0173/3803319
Bericht über die Sitzung
des Ortsgemeinderates Rosenkopf
vom 03.03.2015
1. Wahl der/des 2. ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung,
Vereidigung und Einführung in das Amt
Nachdem die Hauptsatzung geändert wurde, kann der Ortsgemeinderat eine/n 2. ehrenamtliche/n Beigeordnete/n wählen. Der Ortsgemeinderat beschließt eine/n 2. ehrenamtliche/n Beigeordnete/n zu wählen.
Ortsbürgermeister Plagemann als Vorsitzender des Wahlvorstandes
beruft die Ratsmitglieder Sabine Weis und Uwe Krause zu Beisitzern
in den Wahlvorstand. Zum Schriftführer wird Karl-Heinz Brügel von
der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land bestimmt.
Zur Wahl vorgeschlagen wird das Ratsmitglied Walter Schleppi.
Mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung wird Herr Walter Schleppi zum
2. Ortsbeigeordneten der Ortsgemeinde Rosenkopf gewählt.
Die Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt erfolgt durch
den Ortsbürgermeister.
2. Vollzug der Gemeindeordnung(GemO); Beschluss über
die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2010
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde am 05.02.2015 vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Ortsgemeinderat die Feststellung des geprüften
Jahresabschluss zum 31.12.2010 gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO
vor. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich
genehmigt.
Der Ortsgemeinderat stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2010 der
Ortsgemeinde Rosenkopf fest.
3. Vollzug der Gemeindeordnung(GemO); Beschluss über die
Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten
sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten
oder den Bürgermeister vertreten haben
Nach erfolgter Feststellung der Jahresrechnung 2010 erteilt der Ortsgemeinderat gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO dem Ortsbürgermeister und der Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den
Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese einen eigenen
Geschäftsbereich leiten oder den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung.
Ausgabe 13/2015
4. Haushaltskonsolidierungskonzept
Die Ortsgemeinde Rosenkopf kann sowohl den Ergebnis- als auch
den Finanzhaushalt nicht ausgleichen. Gemäß § 18 Abs. 4 GemHVO hat die Ortsgemeinde nachzuweisen, wie sie innerhalb der fünf
Haushaltsfolgejahre den Ausgleich ihres Haushalts erreichen will. Es
ist ureigenste Aufgabe der Ortsgemeinde und der Verwaltung einer
Ortsgemeinde, Möglichkeiten zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs aufzuzeigen.
Die Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) werden nach den vorgeschriebenen Höchstsätzen berechnet.
Die Friedhofsgebühren und Hundesteuersätze wurden erhöht. Die
Ausgaben beschränken sich auf den erforderlichen Pflichtaufwand.
Seitens der Verwaltung erscheinen weitere Steuererhöhungen den
Bürgern nicht mehr vermittel- und auch nicht mehr zumutbar. Eine
nennenswerte Beeinflussung des Fehlbedarfs erscheint nicht möglich.
Grundsätzlich wird festgestellt, dass bei Ortsgemeinden mit weniger
als 3000 Einwohnern keinerlei oder nur ein unbeachtliches eigenes
Konsolidierungspotential besteht.
Diesem stimmt der Ortsgemeinderat zu.
5. Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung; Beschluss
über den Gemeindeanteil zur Erhebung einmaliger Ausbaubeiträge
Der Ortsgemeinderat hat sich für die Sanierung der Straßenbeleuchtungsanlage auf LED-Beleuchtung im Rahmen des BMUFörderprogramms entschieden. Die Beitragsfähigkeit der einzelnen
Straßenbeleuchtungsanlagen orientiert sich an deren Alter. So sind
Straßenbeleuchtungsanlagen, die die allgemeine Lebensdauer von 25
Jahren überschritten haben und im Rahmen dieser Maßnahme erneuert werden, als beitragsfähiger Aufwand abzurechnen.
Mit Durchführung der Maßnahme entstehen voraussichtlich beitragsfähige Aufwendungen in den Verkehrsanlagen „Friedhofstraße“,
„Hauptstraße“, „Höhenstraße“, „Im Roseneck“, „Schulstraße“
und „Untere Haupstraße“. Der Gemeinderat hat deshalb für diese
Verkehrsanlagen einen Gemeindeanteil zu beschließen, der sich im
Einzelfall an der Verkehrsbedeutung der Straße orientiert. Maßgebend
ist der Anteil am Verkehrsaufkommen, der nicht den Anliegern zuzurechnen ist, wobei die Straßenbeleuchtungsanlagen grundsätzlich
dem aufkommenden Fußgängerverkehr zuzuordnen sind.
Der Ortsgemeinderat setzt die entsprechenden Gemeindeanteile für
die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in den betroffenen Gemeindestraßen fest.
6. Teilnahme am Projektaufruf „Unser Dorf für Alle - altersgerecht
und barrierefrei“
In einer immer älter und immobiler werdenden Gesellschaft ist es
wichtig, einen uneingeschränkten und barrierefreien Zugang zu Plätzen, Gebäuden etc. im öffentlichen Raum sicherzustellen. Durch eine
angepasste öffentliche und private Infrastruktur - breite Wege, ebenerdige Zugänge etc. - kann die Lebensqualität in den Kommunen langfristig gesteigert werden. Kommunale Aktionspläne zur Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention sind ein geeignetes Instrument
diese Barrieren abzubauen.
Aus diesem Grund startete die Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz
e. V. den Projektaufruf „Unser Dorf für Alle - altersgerecht und barrierefrei. Mit diesem Modellprojekt werden drei Verbandsgemeinden (mit
jeweils 2 Ortsgemeinden) professionell unterstützt, einen Aktionsplan
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufzustellen
und Maßnahmen durchzuführen.
Teilnehmen werden die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land sowie
die Ortsgemeinde Bechhofen. Da Bewerbungsschluss am 27.02.2015
ist, hat Ortsbürgermeister Jürgen Plagemann der Teilnahme der Ortsgemeinde Rosenkopf bereits zugestimmt. Eine Projektbeschreibung
liegt den Ratsmitgliedern vor.
Der Ortsgemeinderat stimmt nachträglich der Teilnahme an dem
Modellprojekt „Unser Dorf für Alle - altersgerecht und barrierefrei“ zu.
7. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2015
Wie im vergangenen Jahr findet der Wettbewerb „Unser Dorf hat
Zukunft“ jeweils auf Kreis-, Gebiets- und Landesebene statt. Die Erstplatzierten aus den Landesentscheiden 2014 und 2015 konkurrieren
schließlich um eine Teilnahme am Bundesentscheid, welcher 2016
durchgeführt wird.
Der Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2015 wird
zugestimmt.
8. Flächennutzungsplan-Fortschreibung Windenergienutzung der
Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben
Die Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben betreibt
die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Windenergienutzung und hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und Nachbargemeinden Planunterlagen vorgelegt. Auf der Grundlage einer Windpotentialstudie sollen geeignete
Flächen für Windenergienutzung im Flächennutzungsplan dargestellt
werden. Die zum Gebiet der VG Zweibrücken-Land nächstgelegenen
Sondergebiete für Windenergie sind in den Gemarkungen Krähenberg,
Knopp-Labach und Wallhalben sowie Nünschweiler vorgesehen.
Der Ortsgemeinderat beschließt keine Stellungnahme abzugeben.
Zweibrücken-Land
- 14 -
WALSHAUSEN
Ortsbürgermeister Gunther Veith
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung
Tel. 06339/7269
wiesBach
ortsbürgermeister emil Mayer
Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung
Tel. 06337/736, E-Mail: [email protected]
Jahresabschluss der
Ortsgemeinde Wiesbach zum 31.12.2010
Der Ortsgemeinderat Wiesbach hat in seiner Sitzung vom 23.02.2015
den Jahresabschluss zum 31.12.2010 festgestellt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie dem
Prüfungsbericht liegt in der Zeit vom 27.03.2015 bis einschließlich
08.04.2015 arbeitstäglich während der Dienstzeit (Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr; Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr; Freitag 8.30 Uhr
bis 12.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung ZweibrückenLand, in Zweibrücken, Landauer Str. 18-20, Zimmer Nr. 302, öffentlich
aus.
Zweibrücken, den 19.03.2015
Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land
Jürgen Gundacker, Bürgermeister
Bekanntmachung einer Fundsache
Fundgegenstand:Blutzuckermessgerät
Fundort:
Wiesbach, Sportplatz
Fundtag:16.03.2015
Der Fundgegenstand kann gegen Glaubhaftmachung der Eigentumsansprüche bei der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, Zimmer 115, abgeholt werden.
Zweibrücken, 19.03.2015
Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land
- Fundbüro -
NICHTAMTLICHER TEIL
VERBANDSGEMEINDE
Gottesdienste der
Pfarreiengemeinschaft Zweibrücken
Samstag, 28. März 2015
8.00 Uhr Nardini-Klinikum: heilige Messe
16.00 Uhr Evang. Krankenhaus: Wortgottesfeier
18.00 Uhr St. Peter, Ixheim: Vorabendmesse mit Palmweihe,
parallel Wortgottesdienst für Kinder
Sonntag, 29. März 2015
8.30 Uhr Nardini-Klinikum: heilige Messe
9.00 Uhr St. Pirmin, Bubenhausen: Gottesdienst
mit Palmweihe, parallel Kindergottesdienst
10.30 Uhr Heilig Kreuz, Zweibrücken: Gottesdienst
mit Palmweihe
18.00 Uhr St. Joh. M. Vianney, Rimschweiler:
Gottesdienst mit Palmweihe
Fenster - Das Neueste ist gerade gut genug
für die nächsten 30 Jahre
Fenster sind auch im Neubau die Schwachstellen der thermischen
Gebäudehülle. Daher sollte das neueste Fenster gerade gut genug
sein. Den besten Wärmeschutz bietet derzeit eine Dreischeibenwärmeschutzverglasung. Die hohe Isolierwirkung wird durch eine
Metallbedampfung auf zwei Scheibeninnenoberflächen erreicht, die
die Wärmestrahlung in den Raum zurück schickt. Eine Befüllung der
Zwischenräume mit schlecht wärmeleitendem Edelgas verringert die
Energieverluste zusätzlich. Und vor Dunkelheit braucht man sich dennoch nicht zu fürchten: Der Lichtverlust durch die dritte Scheibe ist
mit dem menschlichen Auge nicht wahrnehmbar. Entscheidend für
die gewünschte Energieeinsparung ist jedoch nicht nur die Wärmedurchlässigkeit des Glases, sondern auch die des Rahmen und des
Ausgabe 13/2015
Randverbunds der Glasscheiben, denn der Rahmen hat meistens
schlechtere Dämmwerte als die Verglasung. Bei der Auswahl der Fenster ist deshalb auf den Wärmedurchgangskoeffizienten des gesamten
Fensters, Uw (w für „window“), zu achten. Der Fensterrahmen, egal
ob aus Holz, Kunststoff oder Aluminium sollte zusätzlich gedämmt
sein. Um Verluste durch unkontrollierten Luftaustausch zu verringern,
müssen Fenster dicht schließen und luftdicht eingebaut werden. Ein
luftdichter Einbau ist nicht erreicht, indem Montageschaum in die
Fugen zwischen Mauerwerk und Rahmen eingebracht wird. Hier
müssen spezielle Klebe- und Dichtbänder zum Einsatz kommen. Eine
individuelle Beratung zur Auswahl der Fenster und zu anderen Fragen des Energiesparens im Neu- und Altbau erhalten Ratsuchende im
persönlichen Gespräch mit Energieberatern der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz nach telefonischer Anmeldung. Der Energieberater
hat donnerstags von 14.15 - 18.00 Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung in Zweibrücken, Landauer Straße 18-20,
Raum 203. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung
unter: 0 63 32/80 62-307.
Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei), montags von 09.00 bis 13.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr.
Firmenservice ein neues Angebot für Unternehmen
Ein neues Angebot für Unternehmen startet die Rentenversicherung
heute: Mit dem Firmenservice bündelt sie ihre Beratungsleistungen
rund um die Welt der Arbeit. Unter der kostenfreien Servicenummer
0800 4800 453 haben Arbeitgeber jetzt einen direkten Draht zu speziell geschulten Firmenberatern in allen Regionen des Landes. Aus
einer Hand informieren sie zu den Themen „Gesunde Mitarbeiter“ über
„Rente und Altersvorsorge“ bis hin zu „Beiträgen und Meldungen zur
Sozialversicherung“. Wo sie selbst nicht direkt weiterhelfen können,
vermitteln sie ganz unkompliziert den Kontakt zu einem Experten.
Besonders interessant ist das Angebot für Firmen, die sich und ihre
Mitarbeiter auf den demografischen Wandel vorbereiten wollen. Denn
das heißt: die Lebensarbeitszeit steigt und Fachkräfte sind gefragter
denn je. „Wer als Unternehmen im Wettbewerb bestehen will, braucht
gesunde Mitarbeiter“, so Hartmut Hüfken, Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz: „Mit dem Firmenservice
wollen wir es Unternehmen noch einfacher machen, den Weg zu
uns zu finden.“ Von der Prävention über Leistungen für gesundheitlich beeinträchtigte Mitarbeiter bis hin zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement reicht das Angebot der Rentenversicherung. Und
das ist noch nicht alles: Die Berater der Rentenversicherung zeigen
individuell den Weg aus dem Arbeitsleben in die Rente auf und informieren über das Zusammenspiel von gesetzlicher Rente, betrieblicher
Altersvorsorge und Riester-Rente. Auch bei Fragen aus der Praxis des
Lohnbüros stehen sie mit Rat und Tat zur Seite. Das Angebot richtet sich auch an kleine und mittlere Unternehmen sowie an Werksoder Betriebsärzte, Betriebsräte und den Interessensvertretungen für
schwerbehinderte Mitarbeiter. Per Mail ist der Firmenservice erreichbar unter [email protected].
Frist zur Sachkundenachweis-Beantragung
im Pflanzenschutz läuft aus!
Personen, die beruflich:
- Pflanzenschutzmittel anwenden
- über Pflanzenschutz beraten
- Auszubildende etc. anleiten oder beaufsichtigen
- Pflanzenschutzmittel in Verkehrbringen (auch Internethandel)
benötigen zukünftig einen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat. Ab 26.11.2015 muss der SKN beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln oder Kontrollen vorgelegt werden.
Folgendes ist bei der Beantragung des SKN zu beachten:
• Antragstellung bis spätestens 26.05.2015!
• Dem Antrag eine Kopie des Zeugnisses, das die sachkunde
bescheinigt (z.B. Gehilfenbrief, Wirtschafter, Techniker, Meister,
Sachkundelehrgangszeugnis, etc.) beifügen.
• Kosten inkl. Porto und Kartendruck einmalig 30,- Euro.
- Antragstellung im Internet unter www.pflanzenschutz-skn.de
Darüber hinaus sind Personen, die ihre Sachkunde aufrecht erhalten
möchten verpflichtet innerhalb eines dreijährigen Zeitraumesan eineranerkannten Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Informationen
zu Fortbildungsterminen finden Sie im Sachkundeportal unter www.
dlr.rlp.de.
Kontakt: Zuständige Behörden in Rheinland-Pfalz:
Ansprechpersonen:
DLR Rheinpfalz (Neustadt)
Weinbau, Gartenbau und Kommunalarbeiter
Rebekka Knapp, Tel.: 06321/671-1387, Email: [email protected]
DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (Bad Kreuznach)
Landwirtschaft, Forst, Verkauf und Kommunalarbeiter
Anne Buß, Tel.: 0671/820-438, Email: [email protected]
Zweibrücken-Land
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LandFrauen-Kreisverband Südwestpfalz
Aus der Natur auf den Tisch
In kleinen Gruppen werden schmackhafte Desserts aus der Kräuterküche zubereitet und kreativ dekoriert. Abgerundet wird der praxisnahe
Abend mit Dekorationsideen aus Naturmaterial für die Tischgestaltung
- begeistern Sie künftig mit wenig Aufwand Ihre Gäste. Termin: 6. Mai
2015, 18:30 - 21:30 Uhr, Dellfeld, Prot. Gemeindehaus, Vordergasse
16. Referentin: Marcela Knerr, TN-Beitrag: € 18,00, für Mitglieder:
€ 15,00 (inkl. Lebensmittel, Material und Rezepte). Anmeldung bis
21.04.2015: LandFrauenkreisverband SWP, Kreisgeschäftsstelle, Tel.:
06336 1414.
Kröten wandern wieder
Es ist wieder soweit: Kröten und Frösche begeben sich auf Wanderschaft. Sie laufen aus dem Winterquartier zu ihren Laichgewässern
und müssen dabei in vielen Fällen Straßen überqueren. Jahr für Jahr
kommt es daher zu unliebsamen Begegnungen zwischen Tieren und
Autos, die nicht nur den Tod der Amphibien bedeuten, sondern auch
für die Autofahrer gefährlich sind, weil die matschigen Tierkadaver
eine erhebliche Rutschgefahr darstellen.
Das Hauptproblem ist, dass die Amphibien nicht zügig wandern, sondern relativ lange auf der Straße verweilen. Denn dort gibt es keine
Hindernisse beim Laufen und dort ist es wärmer als in der Umgebung. Langfristige Untersuchungen haben ergeben, dass bei einem
Verkehrsaufkommen von 60 Autos pro Stunde etwa 90 Prozent der
wandernden Tiere überfahren werden, bei einer Verkehrsdichte von
nur acht Fahrzeugen pro Stunde fallen rund 50 Prozent der Amphibien
dem Verkehr zum Opfer. Nicht nur das direkte Überfahren bringt den
Tod, auch beim Vorbeifahren eines Autos werden den Tieren oftmals
die Lungen zerrissen. Bereits eine Geschwindigkeit von knapp 30 Kilometer pro Stunde reicht aus, um die Tiere zu töten. Aus diesem Grund
appelliert die Kreisverwaltung auch in diesem Jahr wieder an die Autofahrer, Rücksicht zu nehmen und langsam zu fahren. Dies hilft nicht
nur den Kröten, sondern auch den vielen ehrenamtlichen Helfern, die
in der nächsten Zeit wieder im Einsatz sein werden, um den Kröten die
Überquerung einer Straße zu erleichtern. Auf folgenden Landes- und
Kreisstraßen wird wieder durch die entsprechende Beschilderung auf
die Gefahrensituation aufmerksam gemacht:
• L 471 zwischen Contwig und stambach in Höhe
der Fischteichanlage
• L 478 zwischen Großsteinhausen und Großsteinhausermühle
• L 479 zwischen Hornbach und Brenschelbach
• K 34 zwischen L 496 und L 498
• K 66 zwischen Winterbach und Wiesbach
• K 67 zwischen Oberauerbach und Battweiler
Auf folgenden Strecken wird die Geschwindigkeit auf 50 Stundenkilometer herabgesetzt:
• L 471 zwischen stambach und Contwig
• K 66 zwischen Winterbach und Wiesbach
Malteser pilgern nach Rom:
Papstaudienz bei Wallfahrt
für Menschen mit Behinderung - noch Plätze frei
Bei derbetreuten Wallfahrt für kranke und behinderte Menschen nach
Rom, die die Malteser anbieten, sind noch Plätze frei. Interessierte
können sich anmelden für die Fahrt, die vom 26. September bis 3.
Oktober 2015 stattfindet. Dann macht sich ein Team aus Ärzten,
Pflegekräften und Malteser Helfern gemeinsam mit den Pilgern auf
den Weg in die Ewige Stadt. Höhepunkte der Reise sind eine Papstaudienz, die Besichtigung des Petersdoms sowie Gottesdienste
in den Hauptkirchen Roms. Interessierte können sich ab sofort bei
den Maltesern für die Pilgerfahrt anmelden. Bereits zum 11. Mal findet die Malteser Romwallfahrt für Kranke und Behinderte statt, 2015
unter dem Motto „Als Bild Gottes schuf er Dich“. „Menschen, die auf
den Rollstuhl angewiesen sind oder intensiver Pflege und Betreuung
bedürfen, könnten ohne Hilfe die Reise nach Rom nicht machen“,
weiß Christoph Götz, Diözesangeschäftsführer bei den Maltesern in
Speyer. „Durch unser großes Team an freiwilligen Helfer ermöglichen
wir ihnen die Teilnahme an der Wallfahrt.“ Ehrenamtliche betreuen die
Pilger von der Abfahrt bis zur Heimkunft. Darüber hinaus begleiten
Ärzte, Pflegepersonal und Priester die Gruppe. In einem Vorgespräch
nehmen die Malteser die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse auf,
sodass sie während der Reise für jeden einzelnen Pilger eine individuelle Betreuung und medizinische Versorgung sicherstellen können.
Abfahrt ist am 26. September an Treffpunkten in Speyer, Ludwigshafen und Kaiserslautern, zurück geht es am 3. Oktober. Auf der Hinund Rückreise übernachten die Pilger jeweils einmal am Gardasee,
damit die Fahrt nicht zu lange wird. Die Kosten betragen 900 Euro
pro Person. Darin enthalten sind die Hin- und Rückfahrt mit einem
behindertengerechten Reisebus, die Unterkunft im Doppelzimmer und
Vollpension, alle Besichtigungen sowie eine intensive Betreuung und
Begleitung durch die Malteser. Weitere Informationen und Anmeldung
per Mail unter [email protected] oder unter tel. 06232/67780.
Ausgabe 13/2015
Energietipp der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Dämmung oberste Geschossdecke: Pflicht oder Kür?
Die oberste Geschossdecke von Wohngebäuden muss nach der
Energieeinsparverordnung nachträglich gedämmt werden, wenn noch
keine Dämmung vorliegt oder ein definierter Mindestwärmeschutz
nicht eingehalten wird. Wahlweise kann auch das Dach gedämmt
sein. Wer dämmen muss hat nur noch bis zum 31. Dezember 2015
Zeit. Nach der Dämmung darf der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) der Geschossdecke 0,24 nicht überschreiten. Ausnahmen gelten
für Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Dann gilt die Pflicht erst
im Falle eines Eigentümerwechsels. Der neue Eigentümer hat nach
dem Kauf zwei Jahre Zeit. Auch ohne Verpflichtung ist eine Dämmung
der obersten Geschossdecke eine relativ einfache und kostengünstige Maßnahme, die auch in Eigenleistung erbracht werden und viel
Heizenergie einsparen kann: Bei ungenutzten Dachräumen reicht es,
Dämmstoffbahnen oder -platten auf dem Dachraumboden auszulegen. Empfehlenswert ist, die Platten oder Bahnen etwa 18 bis 24
Zentimeter dick und fugendicht zu verlegen, um einen guten Dämmeffekt zu erreichen. Bei Holzbalkendecken sollte aber geprüft werden,
ob ein Feuchteschutz notwendig ist; dies ist manchmal der Fall wenn
unterseitig kein Putz vorhanden und die Konstruktion nicht diffusionsoffen ist. Bei allen Fragen rund um Dämmung, Feuchteschutz und
Altbausanierung steht der Energieberater der Verbraucherzentrale zur
Verfügung. Die Beratung ist persönlich und kostenlos und findet nach
Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt. Der Energieberater hat donnerstags von 14.15 - 18.00
Uhr Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung in Zweibrücken, Landauer Straße 18-20, Raum 203. Die Beratungsgespräche
sind kostenlos. Voranmeldung unter: 0 63 32/80 62-307.
Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenfrei), montags von 09.00 bis 13.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 13.00 und 14.00 bis 17.00 uhr.
Steuererklärung von Rentnern Rentenversicherung bescheinigt Rentenhöhe
Für Rentner ist der 31. Mai ein wichtiger Termin. Bis zu diesem Stichtag müssen sie ihre Steuererklärung für das Jahr 2014 beim Finanzamt abgeben. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
unterstützt ihre Rentner dabei. Auf Wunsch stellt sie eine Bescheinigung aus, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke „Anlage R“ und
„Anlage Vorsorgeaufwand“ hilft. Sie enthält den steuerrechtlich relevanten Betrag, also die Höhe der Rente und die vom Rentner gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ein Anruf unter
der kostenlosen Service-Nummer 0800 100048 016 genügt, und die
Bescheinigung wird per Post zugesandt. Auch im Internet kann man
sie unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de („Services OnlineDienste Versicherungsunterlagen anfordern und einsehen“) bestellen.
Viele Rentner müssen übrigens keine Steuern zahlen. Wer im Jahr
2014 erstmals eine Rente bekommen hat, muss erst Steuern zahlen,
wenn die Bruttorente höher als rund 14.600 Euro jährlich ist (bei Verheirateten rund 29.200 Euro) oder wenn zusätzlich zur Rente noch
andere Einkünfte, wie Zins- oder Mieteinnahmen, erzielt werden.
„InfoMobil“ der Bundeswehr macht Station
bei der Agentur für Arbeit in Kaiserslautern
Das Karriereberatungsbüro der Bundeswehr aus Kaiserslautern präsentiert sich am 9. April 2015 von 10.00 bis 18.00 Uhr mit einem
mobilen Messe-Stand beim Berufsinformationszentrum (BiZ) der
Agentur für Arbeit in der Augustastraße 6 in Kaiserslautern. Das
„InfoMobil“ der Bundeswehr wird an diesem Tag vor Ort auf dem
Gelände der Agentur für Arbeit Station machen. Der auf einem großen Truck installierte mobile Messe-Stand bietet den Besucherinnen
und Besuchern Gelegenheit, sich ausführlich und aus erster Hand zu
informieren und mit den Karriereberatern ins Gespräch zu kommen.
In allen Fragen zum Freiwilligen Wehrdienst oder einer längerfristigen
Verpflichtung gibt es hier fachmännische Beratung und Information.
Wer sich für die vielfältigen Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten
beim Bund interessiert oder Fragen zur Laufbahn der Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften in Heer, Marine und Luftwaffe hat, ist hier
ebenfalls richtig. Die Karriereberater informieren aber auch über berufliche Möglichkeiten im zivilen Bereich der Bundeswehr. Um 15.00 Uhr
findet dann im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit
ein Vortrag mit dem Karriereberatungsoffizier, Oberleutnant Thorsten
Lorenz, statt. Er wird ausführlich über den Freiwilligen Wehrdienst
und über die Karrierechancen im zivilen und militärischen Bereich der
Bundeswehr mit und ohne Studium informieren. Die Ausbildungs- und
Studienmöglichkeiten werden von Lorenz hier noch einmal im Überblick vorgestellt. Ferner stehen Infos zu den Einstellungsvoraussetzungen sowie über das Bewerbungs- und Auswahlverfahren auf dem
Programm. Selbstverständlich beantwortet der Karriereberatungsoffi-
Zweibrücken-Land
- 16 -
zier auch gerne Fragen aus dem Publikum zu den Karrieremöglichkeiten bei der Bundeswehr. Unter dem Motto „Check‘ die Alternativen
bei deiner Berufs- und Studienwahl“ finden regelmäßig Info-Veranstaltungen mit Fachleuten aus der Praxis sowie Bewerberseminare
für Schülerinnen und Schüler im BiZ der Agentur für Arbeit statt. Ein
Programmfaltblatt mit allen Veranstaltungsterminen ist kostenlos beim
BiZ erhältlich (Telefon: 0631 3641 220). Infos zum aktuellen Veranstaltungsprogramm gibt es auch im Internet in der zentralen Veranstaltungsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.
de). Die Veranstaltungen im BiZ Kaiserslautern sind dort unter dem
Veranstaltungsort „Kaiserslautern“ zu finden.
Ausgabe 13/2015
Prot. Kirchengemeinde Battweiler
Gottesdienst
Sonntag, 29. März 2015
09.00 Uhr Gottesdienst
BECHHOFEN
FSJ-Freiwillige gesucht
Du bist mit der Schule fertig und weißt noch nicht wohin es beruflich
gehen soll? Du bist sozial engagiert und möchtest später vielleicht
sogar eine Ausbildung oder ein Studium im sozialen oder pädagogischen Bereich beginnen? Wie wäre es dann mit einem Freiwilligen
Sozialen Jahr (FSJ) beim Internationalen Bund e.V.?
Das Freiwilligenjahr bietet dir Gelegenheit etwas Sinnvolles zu tun,
interessante Arbeitsfelder kennen zu lernen, dich zu orientieren und
wertvolle Erfahrungen für dein weiteres Berufsleben zu machen. Du
kannst deine eigenen Fähigkeiten und Grenzen erfahren, neue Leute
treffen und dabei noch jede Menge Spaß haben.
Für unsere Einsatzstellen in Zweibrücken-Land suchen wir ab August
2015 noch Freiwillige! Deine Bewerbung mit Lebenslauf, Lichtbild und
Zeugnis sende bitte ab sofort an: Internationaler Bund e.V., Freiwilligendienste, Kohlenhofstraße 10, 67663 Kaiserslautern. (Telefonisch
sind wir unter der Nr. 0631-3103291 erreichbar.)
Das FSJ richtet sich an junge Menschen im Altern von 15 - 26 Jahren
und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend gefördert.
Weitere Informationen unter www.ib-freiwilligendienste.de
ALTHORNBACH
Prot. Kirchengemeinde Althornbach
Anschrift der Kirchengemeinden: Prot. Pfarramt, Im Klosterbezirk 9,
66500 Hornbach, Pfr. Klaus Hoffmann,
Tel.: 06338/993040, Fax: 06338/993041. Kto.Nr. 75030296,
Sparkasse Südwestpfalz, BLZ 542 500 10.
Wir sind im Internet unter http://www.evk-hornbach.de zu finden.
Email: [email protected]. (alle anderen Termine bitte unter
Hornbach Termine und Veranstaltungen nachlesen)
Sonntag, 29. März
14.00 Uhr Konfirmation, Klosterkirche Hornbach, Pfr. Hoffmann
Arbeitseinsatz
rund ums Bürgerzentrum Althornbach
Samstag, den 28. März, von 8.00 bis 12.00 Uhr und
Mittwoch, den 1. April, von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Freiwillige Helfer und Helferinnen sind wie immer herzlich willkommen.
Es gibt auch einfache Arbeiten.
Wenn Sie nur an einem anderen Wochentag kommen könnten, so ist
dies nach vorheriger Absprache sicher auch möglich.
Am Ostersamstag, dem 4.4.2015 entfällt der Arbeitseinsatz.
Ute Klein, Ortsbürgermeisterin
BATTWEILER
Schützenverein 1959 e.V.
Battweiler
Liebe Mitbürger,
nach einem Jahr Zwangspause heißt es wieder:
Ersparen Sie sich die Mühe des Eierfärbens.
Kommen Sie zu unserem traditionellen
Ostereierschießen am 3. , 5. und 6 April
jeweils von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
ins Schützenhaus.
Sie sind herzlich eingeladen und Sie werden
Ihren Spaß dabei haben.
Kath. Pfarreiengemeinschaft Martinshöhe
Pfarrei Bechhofen - St. Michael - mit Rosenkopf
Samstag, 28.03.
Bechh. 10.30 Uhr Messdienerprobe
Martinsh. 14.00 Uhr Beichtgelegenheit
bei einem fremden Beichtvater
Wallhalben 14.45 Uhr Beichtgelegenheit
bei einem fremden Beichtvater
Reifenberg 15.30 Uhr Beichtgelegenheit
bei einem fremden Beichtvater
Wiesb. 17.45 Uhr Beichtgelegenheit
Wiesb. 18.30 Uhr Palmsegnung auf dem Kirchenvorplatz,
anschl. Vorabendmesse
Sonntag, 29.03.
Labach 08.15 Uhr Beichtgelegenheit
Labach 09.00 Uhr hl. Messe und Palmsegnung
Bechhofen 10.30 Uhr Segnung der Palmzweige am Kreuz
neben der Kirche, anschl. hl. Messe;
parallel Kindergottesdienst
Wallhalben 09.30 Uhr Palmsteckenbasteln
und Kindergottesdienst
Wallhalben. 10.30 Uhr Amt für die Pfarrgemeinden
und Palmsegnung
Dienstag, 31.03.
Bechh. 18.30 Uhr Kreuzwegandacht
Bechh. 19.00 Uhr hl. Messe
Donnerstag, 02.04.
Wiesb./
Bechh.
ab 09.00 Uhr Krankenkommunion
Wallhalben 17.00 Uhr Kindergottesdienst mit Agape (LudwigKatz-Haus), anschl. kleiner Kreuzweg zur kath. Kirche
Knopp 19.00 Uhr Abendmahlsamt,
anschl. Ölbergstunde bis 21.00 Uhr
Wiesbach ab 19.00 Uhr Beichtgelegenheit
Wiesbach 20.00 Uhr Abendmahlsamt;
anschl. Ölbergstunde bis 22.00 Uhr
Pfarrbüro Martinshöhe, Tel. 06372/1486, Fax: 06372/507699
eMail: [email protected] /
Hompage: www.pg-martinshoehe.de
Öffnungszeiten: Montag von 15.00-17:30 Uhr;
Dienstag bis Donnerstag von 09.00-12.00 Uhr
PR Dully: Tel. 06375 809887, eMail: [email protected]
GR Harstick: Tel. 06332 9025101,
eMail: [email protected]
Prot. Kirchengemeinde Bechhofen
Samstag, 28.03.
18:00 Uhr Gottesdienst
Montag, 30.03.
18.30 Uhr Gitarrenkurs E in Lambsborn
Donnerstag, 02.04.
15.00 Uhr Frauenkreis
18.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst zum Gründonnerstag.
Musikalische Gestaltung durch den Flötenkreis.
Freitag, 03.04.
10.15 Uhr Abendmahlsgottesdienst zum Karfreitag
Protestantisches Pfarramt, Hauptstraße 48, 66894 Lambsborn
Das Pfarramt ist jederzeit telefonisch erreichbar unter 06372-1451
Bürozeiten: Di. 11.00 - 13.00 Uhr / Fr. 13.15 - 14.30 Uhr
eMail: [email protected]
Internet: www.fv-kirche.de
Verkehrsverein Bechhofen
Mitgliederversammlung
Am Sonntag, den 12.04.2015, findet um 14.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus die Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Vorstandes statt. Im Anschluss lädt der Verkehrsverein zu einem gemütlichen
Beisammensein bei Kaffee und Kuchen ein. Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder!
Zweibrücken-Land
- 17 -
Ausgabe 13/2015
Volkschor Bechhofen
Liebe Mitglieder,
aus gegebenem Anlass bitten wir, uns Ihre aktuelle Bankverbindung
mitzuteilen, da dem Verein wieder hohe Rückbuchungskosten entstanden sind. Wer im vergangenen Jahr 2014 seine Bank bzw seine
Konto-Nr. gewechselt hat, möge sich bitte mit uns in Verbindung
setzen. Des Weiteren möchten wir nochmals alle Mitbürger ansprechen, die gerne in einem Chor mitsingen möchten, doch mal unsere
Chorproben zu besuchen, immer mittwochs von 19:00 bis 20:30 Uhr.
Anschließend immer noch ein gemütliches Beisammensein. Vielleicht
entschließt sich der oder die oder alle beide unseren Chor auf Dauer
stimmlich zu unterstützen.
coNtwig
Kath. Kirchengemeinden
Contwig und Stambach
St. Laurentius Contwig
Sonntag, 29.03.2015, Palmsonntag
10.30 Uhr: Amt als 2. Sterbeamt für Ingrid Grünagel;
mit Palmweihe (Pfr. Müller)
Dienstag, 31.03.2015
19.00 Uhr: Amt für die Verstorbenen einer Familie;
Amt für Veronika Ziehl und Angehörige
19.45 Uhr: Kirchenchor Singstunde
Mittwoch, 01.04.2015
19.00 Uhr: Amt für Pfarrer Josef Lenert; Amt für Josef Weber und
verstorbene Angehörige der Familien Benoit, Scherer
und Weber; 2. Sterbeamt für Agnes Klein
Donnerstag, 02.04.2015, Gründonnerstag
11.00 Uhr: Messdienerprobe für Karfreitag
19.00 Uhr: Messe vom letzten Abendmahl (Pfr. Müller)
Anschließend Betstunde der kfd
Freitag, 03.04.2015, Karfreitag
09.00 Uhr: Kreuzwegandacht gestaltet von der kfd
10.00 Uhr: Kinderkreuzweg
15.00 Uhr:
Karfreitagsliturgie (Pfr. Müller)
Dienstag, 07.04.2015
Herzliche Einladung zum Seniorennachmittag
am Dienstag, 7. April 2015, um 14.00 Uhr im Pfarrsaal.
Gäste sind immer willkommen.
Maria Königin der Engel Stambach
Samstag, 28.03.2015
18.30 Uhr: Vorabendmesse zu Palmsonntag mit Palmweihe Amt als 2. Sterbeamt für Elwina Ohlinger (Pfr. Poete)
Donnerstag, 02.04.2015 Gründonnerstag
19.00 Uhr: Messe vom letzten Abendmahl
Freitag, 03.04.2015 Karfreitag
15.00 Uhr: Karfreitagsliturgie (Pfr. Poete)
Kath. Pfarrbüro der Pfarreiengemeinschaft Contwig, Kirchgarten 7,
66497 Contwig, Tel.: 06332/5716, Fax.: 06332/569505,
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.pfarreiengemeinschaft-contwig.de
Prot. Pfarramt Contwig
Sonntag, 29.03.15
10.00 Uhr Contwig: Festgottesdienst zur Konfirmation/Feier des
Hl. Abendmahls/ Mitwirkung des Chors,
Pfarrerin Gundacker
Palmarum
Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Prot Pfarramt Contwig:
Frau Pfrin. Silke Gundacker, Tel. 06332/5757, Fax 06332/569205
Prot. Kindergarten Contwig: Tel. 06332/5425
Gemeindehausvermietung:
Frau Jutta Döring, Tel.: 0171/2087818
Kirchendienerin Contwig:
Frau Rosel Wol, Tel. 06332/5725
für die Kirchengemeinde Stambach:
Frau Gerlinde Barth, Tel. 06336/993198
Angelfreunde Contwig
Monatsversammlung
Wegen Ostern findet die Ausschusssitzung und Monatsversammlung
schon am Freitag, den 27.03.2015 statt.
Der Angelsportverein Zweibrücken
informiert
Am Karfreitag, den 4. April 2015 lädt der ASV-Zweibrücken zum
Fischessen in die „Hubert-Köhler-Hütte“ am Stambacher Weiher
ein. Beginn: 11.00 Uhr. Angeboten werden unsere bekannten Fischspezialitäten:
Gebackene Forellen, Zanderfilet, Pangasiusfilet, Seehecht und Tintenfischringe mit Knoblauchsoße. (Alle Speisen auch zum Mitnehmen).
Anschließend bieten wir auch Kaffee und Kuchen. Wir freuen uns auf
ihren Besuch!
Kath. Erwachsenenbildung
St. Laurentius Contwig
Die Kath. Erwachsenenbildung bietet von 17. und 18. Oktober 2015
eine 2-Tages-Fahrt zur „Chrysanthema“ 2015 in Lahr an. Wir
erkunden die historische Innenstadt auf einem unvergesslichen Stadtrundgang vorbei an tausenden Chrysanthemen arrangiert zu einem
prachtvollen herbstlichen Farbenspiel. In strahlendem Gelb, leuchtendem Purpur und sattem Orange tauchen über 10.000 Chrysanthemen
die Besucher in ein buntes Blütenspektakel.
Programm:
• Fahrt im komfortablen Reisebus der Firma Klein, Zweibrücken
• Übernachtung im Doppelzimmer mit Dusche, WC, TV,
Telefon, Föhn etc. im Hotel am Westend***,
Schwarzwaldstr. 97, 77933 Lahr
• Frühstück und Abendessen im Hotel
• Stadtführung in Lahr
Reisepreis ab 40 Teilnehmer/innen:
pro Person im Doppelzimmer/€ 95,00,
pro Person in Einzelzimmer/€ 100,00
Information und Anmeldung:
Hedi Bender Tel. 06332-50705 oder 0170 356 23 13
Teilnehmer werden nach Eingang der Anmeldung berücksichtigt.
Zweibrücken-Land
- 18 -
Pfälzerwald-Verein Ortsgruppe Contwig e.V.
Wanderung um Krottelbach
Wir laden unsere Mitglieder und Freunde am Sonntag, dem 29. März
2015 recht herzlich zu einer Wanderung um Krottelbach ein. Die Wegstrecke führt zum Hohenfels in Richtung Fischerhütte und wieder
zurück. Die Einkehr ist im Wanderheim Hohenfels. Die Wanderstrecke
beträgt ca. 10 km. Eine Kurz tour von ca. 7 km ist möglich. Treffpunkt
zur Abfahrt in Richtung Rosenkopf ist in Contwig am Rathaus um 9:30
Uhr. Gäste sind herzlich zur Wanderung eingeladen. Es besteht Mitfahrgelegenheit.
Sportschützenverein 1960 e.V.
Contwig
Zu unserem Ostereierschießen
am
Gründonnerstag, 02.04.2015
ab 17.00 Uhr
im Schützenhaus Contwig,
laden wir alle Mitbürger, Vereine und
Gönner des Vereins recht herzlich ein!
Jeder Schuss im Schwarzen ein Ei!
Lichtgewehrschießen
für Kinder ab 6 Jahren!
Ausgabe 13/2015
VT Contwig
Neuer „Body & Mind“ Kurs
Ab Freitag, 17. April 2015 bietet die VT Contwig einen neuen 10-stündigen „Body & Mind“ Kurs unter qualifizierter Leitung von Markus Guth,
ausgebildeter Gesundheits- und Fitness-Trainer, an.Durch ein speziell
zusammengestelltes Fitness-Programm aus Pilates, Yoga, Thai Chi
und progressiver Muskelentspannung kannst du deinen Körper neu
entdecken. Bei einem ausgewogenen Wechsel zwischen Anspannung
und Entspannung werden Körpergefühl und Beweglichkeit deutlich
verbessert und Stress abgebaut. Geeignet für jedes Alter! Für Vereinsmitglieder der VT Contwig beträgt die Kursgebühr 20 Euro, für NichtMitglieder 50 Euro. Der Kurs wird freitags von 19.30 bis 20.30 Uhr in
der IGS-Halle Contwig, Oberauerbacher Straße 53 stattfinden.
Weitere Infos und Anmeldung, unter eMail [email protected]
Landfrauenverein Stambach
Am Montag, dem 30.03.2015 findet im Sportheim Stambach um
18.00 Uhr ein Kurs in Nahrungszubereitung statt.
Thema: Wir backen mit Hefeteig (Pizza u. Flammkuchen), Referentin:
Fr . Kinzer Gerlinde. Um Anmeldung wird gebeten (Tel.06336/6756
bzw. 993137). Wir hoffen auf rege Beteiligung, Gäste sind wie immer
willkommen.
DELLFELD
Kath. Pfarrgemeinde Mariä Himmelfahrt
in Nünschweiler
Kath. Pfarramt, Marienstraße 2, Thaleischweiler-Fröschen
Gottesdienstzeiten
Palmsonntag, den 29.03.2015
10.30 Uhr Palmweihe am Pfarrheim, Prozession zur Kirche
und Eucharistiefeier in Nünschweiler
Gründonnerstag, den 02.04.2015
19.00 Uhr Eucharistiefeier in Nünschweiler
Karfreitag, den 03.04.2015
10.00 Uhr Kinderkreuzweg in Thaleischweiler-Fröschen
15.00 Uhr Feier vom Leiden und Sterben Christi in Maßweiler
15.00 Uhr Feier vom Leiden und Sterben Christi in Petersberg
Informationen
Schützenverein Stambach
Der Schützenverein Stambach
lädt zum Ostereierschießen ein.
Geschossen wird mit dem Luftgewehr.
Kinder unter 12 Jahren
schießen mit dem Lichtgewehr.
Schießzeiten:
Dienstag, 31.03.2015, ab 19.00 Uhr
Donnerstag, 02.04.2015, ab 19.00 Uhr
Samstag, 04.04.2015, ab 13.30 Uhr
Jeder Treffer ins Schwarze ergibt ein Ei!
Palmstockbasteln der Pfarreiengemeinschaft
Das Palmstockbasteln findet für alle Kinder der Pfarreiengemeinschaft
am Samstag, den 28.3. von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr im Pfarrheim in
Thaleischweiler-Fröschen statt. Anschließend ist eine Familienwortgottesfeier in der Kirche. Mitzubringen sind, wenn möglich Buchs,
bunte Bänder und Holzstecken für das Kreuz.
Wer Buchs übrig hat, kann diesen im Pfarrbüro oder im Pfarrheim
abgeben.
Beichtgelegenheit:
Petersberg Montag, den 30.3. von 18.00 - 20.00 Uhr
Thaleischweiler-Fröschen Dienstag, den 31.3.von 18.00 - 20.00 Uhr
Maßweiler Mittwoch, den 1.4. von 18.00 - 20.00 Uhr
oder nach persönlicher Vereinbarung.
Kommunionjubiläum 2015
Wer in diesem Jahr ein Kommunionjubiläum feiert möchte sich bitte
im Pfarrbüro melden.
Kontakte Pfarramt:
Pfarrbüro Thaleischweiler-Fröschen:
Frau Engel, Di. u. Do. v. 09.00 Uhr - 12.00 Uhr, Do v. 16.00 Uhr bis
18.00 Uhr, Tel. 06334/1283, Fax: 06334/983526, Handy Pfarrer (für
Notfälle): 0171/7593557, Email: [email protected]
Pfarrbüro Petersberg:
Frau Egle Rudyte-Kimmle, Donnerstag von 16.30 Uhr - 18.30 Uhr, Tel.
06334/2111, Fax: 06334/9847018, Email: [email protected]
Maßweiler: Pfarrheim: 0176/41173450 - Bücherei: 0176/41173232
Prot. Kirchengemeinde Dellfeld
Sonntag, den 29.03.2015
09.00 Uhr Gottesdienst
Dienstag, den 31.03.2015
10.00 Uhr Neugeborenen - Treff
Donnerstag, den 2.04.2015 (Gründonnerstag)
19.15 Uhr Gottesdienst mit Tischabendmahl im Gemeindehaus
Freitag, den 3.04.2015 (Karfreitag)
09.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl
Pfarrerin A. Rheinheimer ist über die Telefonnummer 06336-321 zu
erreichen.
Zweibrücken-Land
- 19 -
Ausgabe 13/2015
Das Pfarramt Großbundenbach ist zur Zeit vakant.
Wenden Sie sich in dienstlichen Angelegenheiten bitte an das Protestantische Pfarramt in Lambsborn, Hauptstraße 48, 66894 Lambsborn
Das Pfarramt ist jederzeit telefonisch erreichbar unter 06372-1451
Bürozeiten: Di. 11:00 -13:00 / Fr. 13:15 - 14:30
eMail: [email protected]
GROSSSTEINHAUSEN
Kath. Kirchengemeinde Großsteinhausen
St. Cyriakus
Sonntag, 29.03.2015 Palmsonntag
10.30 Uhr: Amt für Paul Ludwig Pfeifer (Jgd.) sowie Frieda und
Albert Pfeifer und Söhne Bernhard und Hans; Amt für
Josef Hüther; mit Palmweihe (Pfr. Mezger)
Montag, 30.03.2015
20.15 Uhr: Kirchenchor Singstunde
Freitag, 03.04.2015 Karfreitag
15.00 Uhr: Karfreitagsliturgie (Pfr. Mezger)
Kath. Pfarrbüro der Pfarreiengemeinschaft Contwig, Kirchgarten 7,
66497 Contwig, Tel.: 06332/5716, Fax.: 06332/569505,
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.pfarreiengemeinschaft-contwig.de
Interviewerinnen und Interviewer befragen
in diesem Jahr wieder 18.000 Haushalte
Wie viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind erwerbstätig und wie ist deren berufliche Qualifikation? Wie hoch ist das
monatliche Nettoeinkommen von Haushalten und Familien? Wie viele
alleinerziehende Mütter sind erwerbstätig? Antworten auf solche häufig gestellten Fragen gibt der Mikrozensus. Die Erhebung erfolgt seit
1957 jährlich bei einem Prozent aller Haushalte in ganz Deutschland.
Auch 2015 werden wieder rund 180 Interviewerinnen und Interviewer
das ganze Jahr über in Rheinland-Pfalz unterwegs sein, um 18.000
Haushalte zu befragen. Die Internetseite zum Mikrozensus (www.mikrozensus.rlp.de) informiert darüber, wann und in welchen Gemeinden
des Landes die Befragungen stattfinden werden. Die Interviewerinnen
und Interviewer wurden sorgfältig ausgewählt und können sich durch
einen Ausweis des Statistischen Landesamtes legitimieren. Durch den
Einsatz von Tablet-PCs finden die Befragungen papierlos statt.
Der Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Jörg
Berres, appelliert an alle ausgewählten Haushalte, bei der Mikrozensusbefragung mitzumachen. Nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige Ergebnisse für die vielfältigen Nutzer der Statistik aus Politik,
Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit bereitgestellt werden können.
Der Mikrozensus…
•
ist eine so genannte Flächenstichprobe, für die nach einem
mathematischen Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude
ausgewählt werden.
• befragt die Haushalte, die in den ausgewählten Gebäuden wohnen, in bis zu vier aufeinander folgenden Jahren.
• ist eine Erhebung mit Auskunftspflicht.
• wird durch ehrenamtlich tätige interviewerinnen und interviewer
durchgeführt, die zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung verpflichtet sind.
Weitere Informationen und Ergebnisse: www.mikrozensus.rlp.de.
Kontakt: [email protected]
GROSSBUNDENBACH
Prot. Kirchengemeinde Großbundenbach
Sonntag, 29.03.
09.30 Uhr Gottesdienst m.A. zur Konfirmation (Pfr. Mendling)
Konfirmiert werden: Tabea Dusch, Janika Omlor, Leon
Hartmann, Luca Hartmann, Marc Schrepfer, Marvin
Ruf
Freitag, 03.04.
09.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst zum Karfreitag (Pfrin. Pusch)
Prot. Kirchengemeinde
Großsteinhausen-Bottenbach
Die Kirchengemeinde lädt ein zu den Gottesdiensten:
Samstag, 28.03.
18:00 Uhr Bottenbach
19:00 Uhr Großsteinhausen
Gründonnerstag, 02.04.
19:00 Uhr Agapemahlfeier im Gemeindehaus Großsteinhausen
Präparanden und Konfirmanden nach Absprache
jeden Donnerstag Kirchenchorprobe um 20:00 Uhr im Gemeindehaus Großsteinhausen
Vertretung: Die Vertretung für Pfarrerin Krüger hat Pfarrer Hoffmann
aus Hornbach 06338/993040
HORNBACH
Kath. Kirchengemeinde Hornbach
St. Pirminius
Sonntag, 29.03.2015 Palmsonntag
10.30 Uhr: Amt für die Gemeinde mit Palmweihe (Pfr. Poete)
Freitag, 03.04.2015 Karfreitag
15.00 Uhr: Karfreitagsliturgie (Paul Beyer)
Kath. Pfarrbüro der Pfarreiengemeinschaft Contwig, Kirchgarten 7,
66497 Contwig, Tel.: 06332/5716, Fax.: 06332/569505,
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.pfarreiengemeinschaft-contwig.de
Prot. Kirchengemeinde
Hornbach-Brenschelbach
Anschrift der Kirchengemeinden: Prot. Pfarramt,
Im Klosterbezirk 9, 66500 Hornbach, Pfr. Klaus Hoffmann,
Tel.: 06338/993040, Fax: 06338/993041. Kto.Nr. 75030296,
Sparkasse Südwestpfalz, BLZ 542 500 10.
Wir sind im Internet unter http://www.evk-hornbach.de zu finden.
Email: [email protected].
Osterferien vom 26. März bis 10. April 2015 - in dieser Zeit finden
keine regelmäßige Gruppen und Kreise statt!
Freitag, 27. März
09.00 Uhr Frauenfitness (Info b. Ellen Hoffmann,
Tel: 06338/993042)
Sonntag, 29. März
14.00 Uhr Konfirmation, Klosterkirche Hornbach, Pfr. Hoffmann
Zweibrücken-Land
- 20 -
Ausgabe 13/2015
Sprechstunde des
Pflegestützpunktes Zweibrückern-Land
RFV Bundenbacherhöhe
Der Pflegestützpunkt dient als erste Informations- und Anlaufstelle für
ältere Menschen und deren Angehörige für alle Fragen rund um das
Thema Pflege. Ev. Jugendheim Hornbach: jeden 1. Donnerstag im
Monat von 15.00 bis 17.00 Uhr. Andere Termine können auch unter
Tel: 06337 / 20 99 032 Bernd Ibisch oder 06337 / 20 99 031 Angelo
Lizzi vereinbart werden.
An alle von 4 bis 99, egal ob Karten oder Brettspiele. Spielen in der
Gruppe macht mehr Spaß. Jeder kann sein Lieblingsspiel mitbringen. Darum treffen wir uns. Wo: Reithalle Kleinbundenbach, Wann:
27.03.2015 ab 19:30 Uhr. Bis dann!
Spieleabend
KLEINSTEINHAUSEN
Hornbacher Klosterteufel
fahren ins Erzgebirge
Der Hornbacher FCK Fanclub führt vom 14. Mai 2015 (Donnerstag,
Christi Himmelfahrt) bis zum Sonntag, dem 17. Mai 2015 einen
Ausflug ins Erzgebirge durch. Die Abfahrt erfolgt am Donnerstag frühmorgens mit einem modernen Reisebus. Die Unterkunft ist gebucht
in einem gutbürgerlichen Hotel in Annaberg-Buchholz. Es werden
während des Ausflugs zahlreiche Aktivitäten rund ums Erzgebirge
angeboten. Am Sonntag wird das vorletzte Saisonspiel des 1.FC Kaiserslautern bei Erzgebirge Aue besucht. Im Anschluss an das Spiel
erfolgt die Rückfahrt. Für diese Fahrt sind noch wenige Plätze frei,
auch Nichtmitglieder sind recht herzlich willkommen. Bei Interesse
bitte im Gasthaus Grünewald melden (06338/330)
Pfälzerwaldverein - Ortsgruppe Hornbach
Karfreitagswanderung zum Fischessen
Die Wanderer des PWV Hornbach treffen sich am Karfreitag, dem
3. April um 10:00 Uhr auf dem Wasgau - Parkplatz. Unsere Wanderung führt nach Brenschelbach ins Dorfgemeinschaftshaus zum
dortigen Fischessen. Die Wanderstrecke beträgt ca. 11km und wird
von Richard Seegmüller geführt. Wegen der Essens-Planung bitte bis
28. März bei Richard Seegmüller anmelden. (06338-1497 nach 18:00
Uhr). Gäste sind wie immer willkommen!
Weinfahrt mit Wanderung nach Rhodt unter Rietburg
Samstag, den 23. Mai 2015
Am Pfingstsamstag, dem 23.5.2015 fährt der PWV Hornbach zusammen mit den Wanderfreunden aus Zweibrücken mit einem Bus nach
Rhodt zum dortigen Weinfest. (Die Teilnahme an der Wanderung ist
jedem freigestellt.) Abfahrt ist gegen 09:15 Uhr in Hornbach, Rückkehr nach Hornbach gegen 19:00 Uhr. Bitte gleich anmelden bei Fam.
Scharwatz, 06338-1579
Ausstellung “Phantasiewelten“
im Klostermuseum Historama
Unter diesem Motto präsentieren Künstler der Hornbacher Malgruppe, vom 01.04.-30.04.2015, ihre Kunstwerke im Klostermuseum
Historama in Hornbach. Den Besucher erwarten zwischen 50 und 60
Bildern in Öl, Aquarell, Acryl sowie Mischtechniken. Die Ausstellung
öffnet am 01.04.2015 um 18.00 Uhr mit einer Vernissage, zu der Besucher herzlichen willkommen sind. Darüber hinaus können die Bilder,
zu den Öffnungszeiten des Klostermuseums, besichtigt werden. Der
Eintritt ist frei.
Weitere Information erhalten Sie unter: Klostermuseum Historama,
Im Klosterbezirk, 66500 Hornbach, Tel.: 06338-809153
E-Mail: [email protected],
Internet: www.klosterstadt-hornbach.de
KÄSHOFEN
Förderkreis Dorfgemeinschaft
Kleinsteinhausen e.V.
Sehr geehrte Mitglieder, lade ich Sie recht herzlich ein für Mittwoch
08.04.2015, um 20:00 Uhr ins Sitzungszimmer im DGH Kleinsteinhausen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Satzungsergänzung: Anzahl der Beisitzer
3. Muttertagskonzert
4. Dorffest
5. Verschiedenes
Über Ihr Kommen freuen wir uns.
Landfrauen und Senioren
Vorankündigung
Der diesjährige Ausflug findet statt am 29. Mai 2015. Wir laden ein zu
einer Fahrt zur Landesgartenschau nach Landau. Nähere Infos folgen.
Gemeindebücherei Kleinsteinhausen
Die Bücherei ist am Samstag, 04.04. und Mittwoch, 08.04. geschlossen. Neue Kinderbücher (Grundschulalter) und Jugendbücher stehen
zur Ausleihe bereit.
RIEDELBERG
FISCHESSEN
am Karfreitag
03.04.2015 - ab 11:00 Uhr
im DGH Riedelberg
Unser Angebot von Fischspezialitäten:
Forellen m. Remoulade o. Sahnemeerrettich
w gebackene Seelachsfilet oder Seehecht mit Remoulade
w Fischteller (groß/klein) mit echtem ger. Lachs und Forellenfilet,
w gebackene u. geräucherte
Obst- und Gartenbauverein 1979 Käshofen
Am Samstag, dem 28.03.2015 führen wir einen Rosen-Schnittkurs
unter fachkundiger Leitung von Heiko Hübscher durch. Treffpunkt:
11.00 Uhr am Generationenplatz. Wir freuen uns auf rege Beteiligung.
w graved Lachs, Stremellachs, Krabben und Flûte
w
KLEINBUNDENBACH
LandFrauenverein Kleinbundenbach
Achtung Terminänderung! Der Bürgertreff für den Monat April findet
nicht am ersten Donnerstag im Monat (Gründonnerstag) sondern am
zweiten Donnerstag, dem 9. April 2015 um 15.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt. Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr
freuen. Der nächste Bürgertreff ist dann wieder regulär am 1. Donnerstag, also dem 7. Mai 2015.
Rotbarschfilet mit Dillsauce und Salzkartoffeln
Beilagen:
wahlweise Pommes frites
oder Kartoffelsalat
sowie Kinderteller
w „Seeräuber“
Fischstäbchen,
Pommes frites und Ketchup
Auf Ihren Besuch freut sich das Team
des Angelsportvereins Riedelberg e.V.
Zweibrücken-Land
- 21 -
Kath. Kirchengemeinde Riedelberg
Unbefleckte Empfängnis Mariä
Samstag, 28.03.2015
18.30 Uhr: Vorabendmesse zu Palmsonntag mit Palmweihe - Amt
als Jgd. für Alois und Anna Feix sowie Annemarie
Pfeifer (Pfr. Dydo), musikalisch mitgestaltet vom
Kirchenchor
Montag, 30.03.2015
20.00 Uhr: Kirchenchor Singstunde (DGH)
Donnerstag, 02.04.2015 Gründonnerstag
19.00 Uhr: Messe vom letzten Abendmahl (Pfr. Mezger)
Kath. Pfarrbüro der Pfarreiengemeinschaft Contwig, Kirchgarten 7,
66497 Contwig, Tel.: 06332/5716, Fax.: 06332/569505,
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.pfarreiengemeinschaft-contwig.de
Landfrauen Riedelberg
Kochkurs
Am 11.04.2015 findet ein Jugendkochkurs zum Thema „Coole
Drinks und Finger Food“ unter der Leitung von Frau Annette Schnur
statt.
Wir treffen uns um 14.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Riedelberg.
Um besser planen zu können, bitte wir um Anmeldung bei Angelika
Huber (Tel. 14 26) bis zum 07.04.2015.
Es freuen sich auf euch die Landfrauen Riedelberg
TTC Riedelberg 1969 e.V.
Die 1. Herrenmannschaft des TTC Riedelberg spielt am 28.03.2015
gegen den TTV Edenkoben.
Spielbeginn ist um 19:00 Uhr in der Sporthalle in Hornbach.
Zum Anfeuern und Unterstützen sind alle Mitglieder, Freunde und
Fans unserer Mannschaft recht herzlich eingeladen.
WALSHAUSEN
Ausgabe 13/2015
Wallhalben 09.30 Uhr Palmsteckenbasteln
und Kindergottesdienst
Wallhalben. 10.30 Uhr Amt für die Pfarrgemeinden
und Palmsegnung
Mittwoch, 01.04.
Wiesb. 17.00 - 19.00 Uhr Bücherausleihe
Donnerstag, 02.04.
Wiesb./
Bechh.
ab 09.00 Uhr Krankenkommunion
Wallhalben 17.00 Uhr Kindergottesdienst mit Agape (LudwigKatz-Haus), anschl. kleiner Kreuzweg zur kath. Kirche
Knopp 19.00 Uhr Abendmahlsamt,
anschl. Ölbergstunde bis 21 Uhr
Wiesbach ab 19.00 Uhr Beichtgelegenheit
Wiesbach 20.00 Uhr Abendmahlsamt;
anschl. Ölbergstunde bis 22 Uhr
Pfarrbüro Martinshöhe, Tel. 06372/1486, Fax: 06372/507699
eMail: [email protected] /
Hompage: www.pg-martinshoehe.de
Öffnungszeiten: Montag von 15.00-17:30 Uhr;
Dienstag bis Donnerstag von 09.00-12.00 Uhr
PR Dully: Tel. 06375 809887, eMail: [email protected]
GR Harstick Tel. 06332 9025101, eMail: [email protected]
Prot. Kirchengemeinde Wiesbach
Sonntag, 29.03.
10.30 Uhr Gottesdienst (Pfrin. Pusch)
Freitag, 03.04.
10.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst zum Karfreitag
(Pfrin. Pusch)
Das Pfarramt Großbundenbach ist zur Zeit vakant.
Wenden Sie sich in dienstlichen Angelegenheiten bitte an das Protestantische Pfarramt in Lambsborn, Hauptstraße 48, 66894 Lambsborn
Das Pfarramt ist jederzeit telefonisch erreichbar unter 06372-1451
Bürozeiten: Di. 11:00 -13:00 / Fr. 13:15 - 14:30 Uhr
eMail: [email protected]
LandFrauen Krähenberg-Wiesbach
Mitgliederversammlung
Kath. Pfarrgemeinde Mariä Himmelfahrt
in Nünschweiler
Kath. Pfarramt, Marienstraße 2, Thaleischweiler-Fröschen
Bitte weiteren Text unter nichtamtlich Dellfeld nachlesen.
Herzliche Einladung zum
„Ostern - Bürgertreff“ im April
Liebe Walshauser, am Donnerstag, dem 02.04.15 findet in der Zeit
von 15:00 - 17:00 Uhr unser nächster Bürgertreff im DGH statt. Zur
besseren Planung wird um Anmeldung bis zum 30.03.15 gebeten.
Ansprechpartner: Christina Hammer 06339-317 und Silke Veith
06339-7269. Es lädt ein der Förderkreis DGH
WIESBACH
Zur Mitgliederversammlung mit Rück-und Ausblick auf die LandFrauenarbeit laden wir herzlich ein. Termin ist Mittwoch, 15.04.2015,
19.30 Uhr, in Wiesbach, Gasthaus „Wiesbacher Hof“. Wir freuen uns
über rege Teilnahme!
Landesgartenschau
Am 29.05.2014 findet auf dem Gelände der Landesgartenschau in
Landau der Rheinland-Pfälzische LandFrauentag statt. Aus diesem
Grund möchten wir an diesem Tag mit dem Bus nach Landau fahren.
Abfahrt wäre um 08.45 Uhr in Winterbach, jeweils ca. 10 Min später
in Krähenberg und in Biedershausen. Rückfahrt vom Gartenschaugelände gegen 17.30 Uhr, anschließend kehren wir zum gemeinsamen
Abendessen ein. Die Fahrtkosten richten sich nach der Teilnehmerzahl, bitte meldet Euch bei W.Triem (06337 6344) an.
Erfolg
Bildung
Beruf
Zukunft
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Kath. Pfarreiengemeinschaft Martinshöhe
Pfarrei Mariä Himmelfahrtmit Großbundenbach,
Kleinbundenbach und Käshofen
Samstag, 28.03.
Martinsh. 14.00 Uhr Beichtgelegenheit
bei einem fremden Beichtvater
Wallhalben 14.45 Uhr Beichtgelegenheit
bei einem fremden Beichtvater
Reifenberg 15.30 Uhr Beichtgelegenheit
bei einem fremden Beichtvater
Wiesb. 17.45 Uhr Beichtgelegenheit
Wiesb. 18.30 Uhr Palmsegnung auf dem Kirchenvorplatz,
anschl. Vorabendmesse
Sonntag, 29.03.
Labach 08.15 Uhr Beichtgelegenheit
Labach 09.00 Uhr hl. Messe und Palmsegnung
Bechhofen 10.30 Uhr Segnung der Palmzweige am Kreuz
neben der Kirche, anschl. hl. Messe;
parallel Kindergottesdienst
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Zweibrücken-Land
- 22 -
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OSTERMONTAG, 06.04.15
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Wir bitten um Beachtung!
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Anzeigenabteilung