STADT LANGENSELBOLD 60 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 27/15 Herrn Mikulla Betrifft: Bebauungsplan „Im Niedertal III“, 06184/802-81 Frühzeitige Beteiligung Bitte veröffentlichen Gelnhäuser Neue Zeitung am Mittwoch, dem 29.04.2015 Langenselbolder Zeitung am Mittwoch, dem 29.04.2015 Gelnhäuser Neue Zeitung AMT ANSPRECHPARTNER TELEFON 27.04.2015 DATUM Langenselbolder Zeitung Amtliche Bekanntmachung der Stadt Langenselbold Korrigierte Fassung der Bekanntmachung vom 22.04.2015 aufgrund der fehlenden Plananlage (Geltungsbereich). Die Bekanntmachung vom 22.04.2015 wird mit der Veröffentlichung der korrigierten Bekanntmachung aufgehoben. Bauleitplanung der Stadt Langenselbold Bebauungsplan „Im Niedertal III Beteiligungsverfahren gem. § 3 (1) BauGB - Entwurf Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langenselbold hat in ihrer Sitzung am 20/04/2015 den Entwurf des Bebauungsplans „Niedertal III“ (mit Teiländerungen des Bebauungsplans „Ringstraße“), mit Landschaftsplan einschließlich Begründung, Geruchsgutachten und artenschutzrechtlichem Beitrag gebilligt sowie die Erweiterung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan um die Teilflächen B und C gem. § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB beschlossen. Der Planentwurf, die zugehörige Begründung, das Geruchsgutachten und der artenschutzrechtliche Beitrag liegen zur Unterrichtung und Erörterung in der Zeit von Donnerstag, dem 07.05.2015 bis einschließlich Montag, dem 08.06.2015 in der Stadtverwaltung Langenselbold, Abteilung Bauen, Liegenschaften, Controlling, Schlosspark 2, 63505 Langenselbold, Zimmer 8, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen zu dem Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Parallel zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit werden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert. An die Unterrichtung und Erörterung schließt das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB an. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langenselbold hat in ihrer Sitzung am 08/12/2014 die Aufstellung des Bebauungsplans „Niedertal III“ beschlossen, um im Anschluss an das Baugebiet „Niedertal I“ in östlicher Richtung bis zur verlängerten Wiesgasse ein Allgemeines Wohngebiet im Sinne § 4 BauNVO auszuweisen. Damit soll der Wohnbaugürtel Nord um den dritten Bauabschnitt in der Größe von etwa 7,7 ha weiterentwickelt werden. Die Planungsgruppe Thomas Egel wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Langenselbold, den 27. April 2015 Der Magistrat der Stadt Langenselbold Jörg Muth Bürgermeister
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