Bebauungsplan „Im Niedertal III“

STADT LANGENSELBOLD
60
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG NR. 27/15
Herrn Mikulla
Betrifft: Bebauungsplan „Im Niedertal III“,
06184/802-81
Frühzeitige Beteiligung
Bitte veröffentlichen
Gelnhäuser Neue Zeitung am
Mittwoch, dem 29.04.2015
Langenselbolder Zeitung am
Mittwoch, dem 29.04.2015
 Gelnhäuser Neue Zeitung
AMT
ANSPRECHPARTNER
TELEFON
27.04.2015
DATUM
 Langenselbolder Zeitung
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Langenselbold
Korrigierte Fassung der Bekanntmachung vom 22.04.2015 aufgrund der fehlenden Plananlage
(Geltungsbereich). Die Bekanntmachung vom 22.04.2015 wird mit der Veröffentlichung der korrigierten
Bekanntmachung aufgehoben.
Bauleitplanung der Stadt Langenselbold
Bebauungsplan „Im Niedertal III
Beteiligungsverfahren gem. § 3 (1) BauGB - Entwurf
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langenselbold hat in ihrer Sitzung am 20/04/2015 den Entwurf des
Bebauungsplans „Niedertal III“ (mit Teiländerungen des Bebauungsplans „Ringstraße“), mit Landschaftsplan
einschließlich Begründung, Geruchsgutachten und artenschutzrechtlichem Beitrag gebilligt sowie die Erweiterung
des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan um die Teilflächen B und C gem. § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB beschlossen. Der Planentwurf, die
zugehörige Begründung, das Geruchsgutachten und der artenschutzrechtliche Beitrag liegen zur Unterrichtung und
Erörterung in der Zeit von
Donnerstag, dem 07.05.2015 bis einschließlich Montag, dem 08.06.2015
in der Stadtverwaltung Langenselbold, Abteilung Bauen, Liegenschaften, Controlling, Schlosspark 2, 63505
Langenselbold, Zimmer 8, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. In Ausnahmefällen sind auch andere
Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich. Während dieser Zeit können von jedermann Anregungen,
Bedenken und Stellungnahmen zu dem Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift
vorgebracht werden.
Parallel zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit werden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1
BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.
An die Unterrichtung und Erörterung schließt das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB an.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langenselbold hat in ihrer Sitzung am 08/12/2014 die Aufstellung des
Bebauungsplans „Niedertal III“ beschlossen, um im Anschluss an das Baugebiet „Niedertal I“ in östlicher Richtung
bis zur verlängerten Wiesgasse ein Allgemeines Wohngebiet im Sinne § 4 BauNVO auszuweisen. Damit soll der
Wohnbaugürtel Nord um den dritten Bauabschnitt in der Größe von etwa 7,7 ha weiterentwickelt werden.
Die Planungsgruppe Thomas Egel wurde gemäß § 4b BauGB mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die
Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Langenselbold, den 27. April 2015
Der Magistrat der Stadt Langenselbold
Jörg Muth
Bürgermeister