04 FNP Mühlacker, 1. Änderung Enzberger Straße

BESCHLUSSVORLAGE
Planungsausschuss
4/2015
öffentlich
25.03.2015
Betreff:
Flächennutzungsplan Mühlacker-Ötisheim, 1.Änderung
hier: Stellungnahme vom 08.12.14
Bezug:
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Regionalverband
Nordschwarzwald
Körperschaft des
öffentlichen Rechts
Datum:
27.02.15
Antrag:
Der Planungsausschuss stimmt der vorliegenden Stellungnahme (Anlage
1) vom 08.12.14 zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der VG
Mühlacker/Ötisheim, Gewerbeflächenerweiterung Enzberger Straße,
Ötisheim zu.
Begründung:
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die Voraussetzungen
für die Erweiterung einer in Ötisheim ansässigen
Firma geschaffen
werden (vgl. Abb.
1). Insbesondere
sollen aufgrund
der aktuell unbefriedigenden ParkPlangebiet
situation Stellplätze neu angelegt
Abb. 1 Plangebiet, Ausschnitt aus dem Regionalplan 2015
werden. Die geplante Erweiterung war bereits Teil der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Mühlacker/Ötisheim,
musste jedoch aufgrund einer Überlagerung mit einem Regionalen
Grünzug (0,6 ha/ 60 m tief, vgl. Abb. 2) von der Genehmigung ausge-
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nommen werden. Da der Bestand bereits mit einer Bautiefe in den
Grünzug hineinragt, war der Interpretationsspielraum bereits ausgeschöpft (vgl. Abb. 2) und es wurde mit der Gemeinde Ötisheim vereinbart, die Planung in einem gesonderten Verfahren zu behandeln.
In der Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung wurde grundsätzlich Zustimmung signalisiert, da nach erster Einschätzung der Eingriff
vertretbar erscheint und die Funktion des Grünzuges erhalten bleibt.
Ca. 50 m
Ca. 60 m,
0.6 ha
Abb. 2 Plangebiet, Luftbild, überlagert mit dem Regionalen Grünzug
Zur Realisierung der Erweiterung ist neben der Änderung des Flächennutzungsplanes aufgrund der Überlagerung mit einem Regionalen Grünzug ein Zielabweichungsverfahren erforderlich. Dieses Verfahren wird
durch das Regierungspräsidium Karlsruhe durchgeführt. Im Rahmen des
Zielabweichungsverfahrens wird der Regionalverband angehört werden.
Zur Abstimmung der Planung und der erforderlichen Unterlagen für das
Zielabweichungsverfahren fanden Gespräche zwischen Vertretern der
Gemeinde Ötisheim, dem Regierungspräsidium Karlsruhe sowie dem
Regionalverband statt. Derzeit wird durch die Verwaltungsgemeinschaft
Mühlacker/Ötisheim der Antrag auf Zielabweichung vorbereitet.
Die abschließende Stellungnahme zur geplanten Gewerbeflächenerweiterung erfolgt im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens.
Jürgen Kurz
Verbandsvorsitzender