BESCHLUSSVORLAGE Planungsausschuss 4/2015 öffentlich 25.03.2015 Betreff: Flächennutzungsplan Mühlacker-Ötisheim, 1.Änderung hier: Stellungnahme vom 08.12.14 Bezug: Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Regionalverband Nordschwarzwald Körperschaft des öffentlichen Rechts Datum: 27.02.15 Antrag: Der Planungsausschuss stimmt der vorliegenden Stellungnahme (Anlage 1) vom 08.12.14 zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der VG Mühlacker/Ötisheim, Gewerbeflächenerweiterung Enzberger Straße, Ötisheim zu. Begründung: Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die Voraussetzungen für die Erweiterung einer in Ötisheim ansässigen Firma geschaffen werden (vgl. Abb. 1). Insbesondere sollen aufgrund der aktuell unbefriedigenden ParkPlangebiet situation Stellplätze neu angelegt Abb. 1 Plangebiet, Ausschnitt aus dem Regionalplan 2015 werden. Die geplante Erweiterung war bereits Teil der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Mühlacker/Ötisheim, musste jedoch aufgrund einer Überlagerung mit einem Regionalen Grünzug (0,6 ha/ 60 m tief, vgl. Abb. 2) von der Genehmigung ausge- Unser Zeichen: Bm Anschrift: Westliche Karl-FriedrichStraße 29-31 D-75172 Pforzheim Telefon: +49-7231-14784-0 Telefax: +49-7231-14784-11 Homepage: www.rvnsw.de Verbandsvorsitzender Bürgermeister Jürgen Kurz Verbandsdirektor Dipl.-Ing. Dirk Büscher Bankverbindung Sparkasse Pforzheim Calw Kto.-Nr. 822 035 BLZ 666 500 85 IBAN DE24 6665 0085 0000 8220 35 BIC PZHSDE66 nommen werden. Da der Bestand bereits mit einer Bautiefe in den Grünzug hineinragt, war der Interpretationsspielraum bereits ausgeschöpft (vgl. Abb. 2) und es wurde mit der Gemeinde Ötisheim vereinbart, die Planung in einem gesonderten Verfahren zu behandeln. In der Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung wurde grundsätzlich Zustimmung signalisiert, da nach erster Einschätzung der Eingriff vertretbar erscheint und die Funktion des Grünzuges erhalten bleibt. Ca. 50 m Ca. 60 m, 0.6 ha Abb. 2 Plangebiet, Luftbild, überlagert mit dem Regionalen Grünzug Zur Realisierung der Erweiterung ist neben der Änderung des Flächennutzungsplanes aufgrund der Überlagerung mit einem Regionalen Grünzug ein Zielabweichungsverfahren erforderlich. Dieses Verfahren wird durch das Regierungspräsidium Karlsruhe durchgeführt. Im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens wird der Regionalverband angehört werden. Zur Abstimmung der Planung und der erforderlichen Unterlagen für das Zielabweichungsverfahren fanden Gespräche zwischen Vertretern der Gemeinde Ötisheim, dem Regierungspräsidium Karlsruhe sowie dem Regionalverband statt. Derzeit wird durch die Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker/Ötisheim der Antrag auf Zielabweichung vorbereitet. Die abschließende Stellungnahme zur geplanten Gewerbeflächenerweiterung erfolgt im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens. Jürgen Kurz Verbandsvorsitzender
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