Merkblatt zur Projektförderung Gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung der

Merkblatt zur Projektförderung
Gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung der Stiftung Medienpädagogik Bayern hat die Stiftung
Medienpädagogik Bayern den Stiftungszweck, Medienpädagogik als Schwerpunkt von
Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur zu fördern mit dem Ziel,
bei allen Altersgruppen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen einen selbstbestimmten,
aktiven und kritischen Umgang mit aktuellen sowie künftigen Medienentwicklungen und
Kommunikationstechnologien zu entwickeln und zu fördern.
1. Gegenstand der Förderung
Förderungsfähig sind medienpädagogische Projekte und Maßnahmen, die sich sowohl auf
klassische Medien wie Hörfunk oder Fernsehen, als auch auf neue Medien wie Computer,
Internet oder Handy beziehen. Prinzipiell können sich die medienpädagogischen Projekte und
Maßnahmen an alle Zielgruppen richten, der Schwerpunkt liegt jedoch auf Kindern,
Jugendlichen und Multiplikatorinnen sowie Multiplikatoren in allen Regionen Bayerns,
insbesondere auch in strukturschwachen Gebieten.
Geförderte Projekte und Maßnahmen zielen in der Regel auf einen selbstbestimmten, aktiven
und kritischen Umgang mit aktuellen sowie künftigen Medienentwicklungen und
Kommunikationstechnologien und dienen dem präventiven Jugendmedienschutz.
Förderungswürdig sind vor allem Projekte der praktischen Medienarbeit sowie Modellprojekte
mit Pilotcharakter. Weiterhin können in Kooperation mit der Stiftung Medienpädagogik Bayern
wissenschaftliche Studien und praxisorientierte Materialien entstehen.
Ob ein Projekt förderungswürdig ist, wird im Einzelfall anhand des Projektantrags geprüft.
2. Art der Förderung
Die Stiftung Medienpädagogik Bayern gewährt Zuwendungen als Projektförderung in der Regel
als Anteilsfinanzierung, die eine gewisse Eigenleistung und/oder Leistungen anderer Förderer
voraussetzt. Die Zuwendung erfolgt nur bei Durchführung des Projekts und darf ausschließlich
zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden. Die
Unterstützung der Stiftung Medienpädagogik Bayern soll grundsätzlich nicht für die Anschaffung
von Technik verwendet werden. Die Kooperation mit der Stiftung Medienpädagogik Bayern ist
auf allen projektrelevanten Veröffentlichungen wie Webseiten, Drucksachen etc. kenntlich zu
machen.