Fortbildung zum Bundeskinderschutzgesetz/§72a SGB VIII Themenschwerpunkt: • Umgang mit der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse in der Jugendverbandsarbeit • Schutz- und Präventionskonzepte in der Jugendverbandsarbeit Das Bundeskinderschutzgesetz ist bereist am 01.01.2012 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung des Kinderschutzes in Deutschland. Ein Regelungsbereich des Gesetzes umfasst den Ausschluss von einschlägig vorbestraften Personen im Rahmen von Tätigkeiten der Kinder- und Jugendhilfe. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen durch Abschluss von Vereinbarungen mit den Trägern der freien Jugendhilfe die Umsetzung dieses Gesetzes sicherstellen. Zur Umsetzung dieses Regelungsbereiches gibt es seit Januar 2014 eine vom KVJS in Zusammenarbeit mit vielen anderen Trägern entwickelte Mustervereinbarung. In dieser Vereinbarung stehen jedoch nicht nur die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis, sondern auch die Entwicklung von Schutz- und Präventionskonzepten im Vordergrund. Schwerpunkt des Abends wird sein: Was gibt es hinsichtlich der Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse zu beachten? Wie kann die Einsichtnahme in der Praxis gestaltet oder geregelt werden? Was ist unter einem Schutz- und Präventionskonzept zu verstehen und wie könnte ein solches aussehen? Referentin: Mirjam Sperrfechter, Bildungsreferentin und Fachberatung beim SKJR Termin: Dienstag, 13.05.2015 | 19:00 Uhr – 21:00 Uhr Ort: Café Wilhelm im Wilhelm-Waiblinger-Haus Schützenstraße 16 | 74072 Heilbronn Teilnehmerbeitrag: für Mitglieder des SKJR kostenlos, 10 € für Nicht-Mitglieder (Teilnahmebestätigung kann ausgestellt werden) Anmeldefrist: 01.05.2015 Aufgrund der begrenzten Teilnehmer-Plätze ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich ANMELDUNG An den Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn e.V. Schützenstraße 16 74072 Heilbronn oder per FAX an: 07131-620126 Hiermit melde ich mich verbindlich an: Fortbildung Bundeskinderschutzgesetz am 13.05.2015 Themenschwerpunkt: • Umgang mit der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse • Schutz- und Präventionskonzepte in der Jugendverbandsarbeit Name: Adresse: Telefonnummer: Ich nehme für folgenden Verband teil: ☐ Ich gehöre keinem Verband/ Verein an, der Mitglied beim SKJR Heilbronn ist. Der Teilnehmerbeitrag in Höhe von 10 € pro Veranstaltung wird bis zum 01.05.2015 (Anmeldefrist, entscheidend ist der Zahlungseingang) unter dem Betreff „Fortbildung III“ und des Teilnehmernamens auf folgendes Konto überwiesen: Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn e.V. Ko.-Nr.: 153146 Institut (BLZ): Kreissparkasse Heilbronn (620 500 00) Ort, Datum und Unterschrift
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