Fortbildung zum Bundeskinderschutzgesetz/§72a SGB VIII

Fortbildung zum
Bundeskinderschutzgesetz/§72a SGB VIII
Themenschwerpunkt:
• Umgang mit der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse in der
Jugendverbandsarbeit
• Schutz- und Präventionskonzepte in der Jugendverbandsarbeit
Das Bundeskinderschutzgesetz ist bereist am 01.01.2012 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die
Verbesserung des Kinderschutzes in Deutschland. Ein Regelungsbereich des Gesetzes umfasst den Ausschluss
von einschlägig vorbestraften Personen im Rahmen von Tätigkeiten der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen durch Abschluss von Vereinbarungen mit den Trägern der freien
Jugendhilfe die Umsetzung dieses Gesetzes sicherstellen.
Zur Umsetzung dieses Regelungsbereiches gibt es seit Januar 2014 eine vom KVJS in Zusammenarbeit mit
vielen anderen Trägern entwickelte Mustervereinbarung. In dieser Vereinbarung stehen jedoch nicht nur die
Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis, sondern auch die Entwicklung von Schutz- und
Präventionskonzepten im Vordergrund.
Schwerpunkt des Abends wird sein:
Was gibt es hinsichtlich der Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse zu beachten?
Wie kann die Einsichtnahme in der Praxis gestaltet oder geregelt werden?
Was ist unter einem Schutz- und Präventionskonzept zu verstehen und wie könnte ein solches aussehen?
Referentin:
Mirjam Sperrfechter, Bildungsreferentin und Fachberatung beim SKJR
Termin:
Dienstag, 13.05.2015 | 19:00 Uhr – 21:00 Uhr
Ort:
Café Wilhelm im Wilhelm-Waiblinger-Haus
Schützenstraße 16 | 74072 Heilbronn
Teilnehmerbeitrag:
für Mitglieder des SKJR kostenlos,
10 € für Nicht-Mitglieder
(Teilnahmebestätigung kann ausgestellt werden)
Anmeldefrist:
01.05.2015
Aufgrund der begrenzten Teilnehmer-Plätze ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich
ANMELDUNG
An den
Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn e.V.
Schützenstraße 16
74072 Heilbronn
oder per FAX an: 07131-620126
Hiermit melde ich mich verbindlich an:
Fortbildung Bundeskinderschutzgesetz am 13.05.2015
Themenschwerpunkt:
• Umgang mit der Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse
• Schutz- und Präventionskonzepte in der Jugendverbandsarbeit
Name:
Adresse:
Telefonnummer:
Ich nehme für folgenden Verband teil:
☐ Ich gehöre keinem Verband/ Verein an, der Mitglied beim SKJR Heilbronn ist.
Der Teilnehmerbeitrag in Höhe von 10 € pro Veranstaltung wird bis zum 01.05.2015 (Anmeldefrist,
entscheidend ist der Zahlungseingang) unter dem Betreff „Fortbildung III“ und des
Teilnehmernamens auf folgendes Konto überwiesen:
Stadt- und Kreisjugendring Heilbronn e.V.
Ko.-Nr.: 153146
Institut (BLZ): Kreissparkasse Heilbronn (620 500 00)
Ort, Datum und Unterschrift