Vorschlag für den 18.05.2015 Geschäftsordnung der Stadtteilkonferenz Wulsdorf 1.Grundsätze und Aufgaben 1.1 Die Stadtteilkonferenz (STK) Wulsdorf möchte die Zusammenarbeit aller in Wulsdorf lebenden, arbeitenden oder in einem Ehrenamt tätigen Menschen fördern und stärken. 1.2 Die STK Wulsdorf versteht sich als basisdemokratischer Zusammenschluss all dieser Menschen. Jede der genannten Personen ist durch Anwesenheit bei den Versammlungen oder durch aktive Mitarbeit Teilnehmer(in) der STK, stimmberechtigt und kann in der STK mitwirken. 1.3 Die Teilnehmer(innen) entscheiden selbst über ihre Ziele und Aufgaben. 1.4 Alle Versammlungen, Besprechungen und Veranstaltungen auch der Arbeitskreise sind öffentlich. 1.5 Die STK Wulsdorf ist unabhängig und überparteilich. 2.Strukturen 2.1 Die Versammlung wählt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen maximal fünf gleichberechtigte Sprecher(innen). Auf Antrag sind die Wahlgänge getrennt und in geheimer Wahl durchzuführen. Neuwahlen finden im 2-‐Jahres-‐Rhythmus statt, Ergänzungswahlen sind jederzeit möglich. Eine Wiederwahl aller oder einzelner Sprecher(innen) ist möglich. 2.2 Die Versammlungen der STK finden in der Regel alle 8 Wochen statt. Die Sprecher(innen) bereiten sie vor, stellen die Tagesordnung auf und laden mit einer Frist von 2 Wochen ein. Die Tagesordnung und das Protokoll der vorherigen Versammlung sind der Einladung beizufügen. Damit ist die Versammlung beschlussfähig. 2.3 Die Sprecher(innen) leiten die Versammlung. Zu Beginn der Versammlung sind die Tagesordnung und die Beschlüsse der letzten Versammlung festzustellen. Die Ergebnisse jeder Versammlung und besonders die Abstimmungsergebnisse sind protokollarisch festzuhalten, die Protokolle sind zu archivieren. 2.4 Die Sprecher(innen) vertreten die STK zwischen den Versammlungen und berichten zeitnah über ihre Aktivitäten. 2.5 Zu festgelegten Aufgaben können durch Beschluss Arbeitskreise mit Handlungsvollmacht eingerichtet werden. Sie bestimmen selbst ihre Sprecher(innen) und ihre Arbeitsweise. 2.6 Weitere Aufgabenbereiche können durch Beschluss einzelnen Personen oder Arbeitsgruppen übertragen werden. Die jeweilige Handlungsvollmacht ist klar zu definieren. 2.7 Den Sprecher(innen) obliegt die Koordination aller Aufgabenbereiche, sie halten Kontakt zu den Arbeitskreisen und weiteren Beauftragten und werden von diesen laufend über ihre Tätigkeit informiert. 2.8 Entscheidungen, welche zwischen den Versammlungen von Sprechern, Arbeitskreis-‐Sprechern oder anderen Beauftragten der STK getroffen werden sind in der nächsten Versammlung von dieser zu billigen oder zu missbilligen. 3.Anträge und Beschlüsse 3.1 Teilnehmer(innen) der STK können Anträge zur Tagesordnung stellen. Erfolgen diese vor Bekanntmachung derselben, ist den Anträgen stattzugeben. Gehen die Anträge nach Veröffentlichung der Tagesordnung ein, beschließt die Versammlung mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme. 3.2 Es kann nur über Themen beschlossen werden, die in der veröffentlichen Tagesordnung angegeben sind. 3.3 Für einen Beschluss ist die einfache Mehrheit der stimmberechtigten Teilnehmer(innen) erforderlich. 3.4 Zur Änderung der Geschäftsordnung ist eine Zweidrittel-‐Mehrheit der stimmberechtigten Teilnehmer(innen) erforderlich. 4.Finanzen Die vom Magistrat für die STK bewilligten Zuschüsse sind zweckgebunden für die Geschäftsführung zu verwenden. Die Verwendung der Zuschüsse und der Spenden ist von der Versammlung zu kontrollieren.
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