Südthüringische Wirtschaft

Werben um
kluge Köpfe
Bildungsurlaub Wirtschaft bleibt beim Nein
Mindestlohn Was ist zu beachten?
Südthüringische
Wirtschaft
Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer Südthüringen
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Azubi-Speed-Dating 5
3 / 2015
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EDITORIAL
Die Wirtschaft bleibt beim Nein zur Bildungsfreistellung
Ein Gesetz ohne Regelungsbedarf ist ein unnötiges Gesetz. Ein
Gesetz ausschließlich zu Lasten Dritter ist ein schlechtes Gesetz.
Ein Gesetz, das die Prioritätensetzung gesellschaftlicher Entwicklungen konterkariert, ist ein kontraproduktives Gesetz. Alle
genannten Paradigmen treffen auf das geplante Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz zu. Wenn nach den teilweise jahrelangen Erfahrungen in anderen Bundesländern nur etwa ein Prozent der Arbeitnehmer den Anreiz der Politik zur Weiterbildung
über ein Bildungsfreistellungsgesetz annehmen, dann ist ein
solches Gesetz schlicht überflüssig. Der Aufwand zur Einführung
und bürokratischen Absicherung des Gesetzes steht offenkundig
in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen.
Besonders ärgerlich ist für die Wirtschaft der Umstand, dass zu
Beginn der Diskussionen um ein Bildungsfreistellungsgesetz der
Freistaat noch alle mit dessen Einführung und Durchführung
verbundenen Kosten tragen wollte. Lohnzahlungen in der Zeit
des Bildungsurlaubs sollte allen Unternehmen erstattet werden.
Im Verlaufe der Entwicklung des Gesetzestextes mutierte dieser
Ansatz über die Kostenerstattung des Landes für nur noch kleinere Unternehmen bis hin zum vollständigen Entfall jeglichen
Erstattungsanspruchs und der Kostenübernahme durch die
Thüringer Wirtschaft. Auch eine sinnvolle Zertifizierung von
Bildungsmaßnahmen, die noch eine gewisse Steuerung der
Bildungsaktivitäten bedeutet hätte, soll nun mit Blick auf die
Kosten für das Land nicht mehr stattfinden und einer schlichten
Trägerzertifizierung weichen. Die sich breit machende politische
Kultur, immer neue Standards zu setzen und aufgrund eigener
schlechter Haushaltslage die Kosten auf Dritte zu überwälzen,
stellt die berechtigte Frage nach dem Sinn der Steuerzahlungen,
die Unternehmer und Arbeitnehmer brav und in immer größerem Ausmaß dem Staat zur Verfügung stellen. Politische Selbstverwirklichung auf dem Rücken der Gesellschaft ist zu einer
Unkultur geworden.
Der Politik ist längst bekannt, dass es den Unternehmen in Thüringen zunehmend schwerfällt, ihre Aufträge unter personellen
Gesichtspunkten abzuarbeiten. Das Stichwort Fachkräftemangel
ist in jede Politikerrede prominent eingeordnet. Das praktische
Handeln spricht jedoch eine andere Sprache. Sowohl die Rente
mit 63, die bis zu zehn Prozent erfahrene Fachkräfte aus den
Thüringer Betrieben herausbricht, als auch der Bildungsurlaub
von fünf Tagen für jeden Beschäftigten, verschärfen das von
der Politik auf höchste Priorität gestufte Fachkräfteproblem.
Nicht nur an diesem Beispiel zeigt sich, dass die Politik durchaus
imstande ist, den gesellschaftlichen Status Quo zu analysieren.
Allein das politische Handeln hat mit notwendigen Entscheidungen zur weiteren Entwicklung der Gesellschaft oft wenig zu tun.
Dr. Peter Traut
Präsident der IHK Südthüringen
Dr. Ralf Pieterwas
Hauptgeschäftsführer
Südthüringische Wirtschaft 3/2015
1
WERBEN UM KLUGE KÖPFE
9 Azubi-Speed-Dating 5.0
10 Ehrenamtliches Engagement der IHK-Prüfer gewürdigt
11 Jugendwirtschaftskonferenz der IHK Südthüringen
am 11. März 2015 im Congress Centrum Suhl
12 Meisterbrief als Lohn für Mühen
1 EDITORIAL
n AUS- UND WEITERBILDUNG
n STANDORTPOLITIK
24 Karriereanreize mit dem Weiterbildungsstipendium
26 Erfolgreiche Qualifizierung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik
© ice-karinkarin/pixabay
3 Bildungsurlaub ante portas
4 Reiseflughöhe erreicht – Konjunkturumfrage Jahresbeginn 2015
5 Skiarena Silbersattel in Steinach:
Fachliches Konzept zur Versachlichung der Diskussion
6 Gutachten zeigt beträchtliches
Potenzial für einen
ICE-Systemhalt in Coburg
n INNOVATION UND UMWELT
28
28
28
28
Verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU bis 5. Dezember 2015
Reach: Unterstützung für KMU zur Registrierung von Stoffen
Nachrüstung von Diesel-Kfz mit Partikelfiltern
Anhörung zu Hochwasser- und Gewässerschutz gestartet
n REGIONALMARKETING
29 Kick-off für „INDUSTRIE INTOUCH
Thüringer Wald“ 2015
8 Forum F – Flexibilisierung des Arbeitsmarktes
n EXISTENZGRÜNDUNG UND
UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
15 Gründer des Monats: 5microns GmbH
17 Fahrplan Unternehmensnachfolge
19 Runder Tisch und Turn Around Beratung für Unternehmen in
Schwierigkeiten
29 Thüringer Wald Firmenlauf am 26. August 2015
n INTERNATIONAL
© w.r.wagner/pixelio.de, © Hiero/pixelio.de
30 Freihandelsabkommen TTIP
vor dem Durchbruch!
IHK SETZT SICH EIN
© knipseline/pixelio.de
22 Berufsschulnetz: Diskussion wird fortgeführt
22 Bildungsurlaub: Aufgehalten – aber nicht verhindert
23 Erbschaftsteuer: Mittelstandsfreundliche Lösung erforderlich
n RECHT
23 Sonn- und Feiertagsarbeit:
IHK regt Änderungen zum
Kriterienkatalog an
31 Sachkundeprüfung „Geprüfte(r) Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK)“
32 PRAXIS-TIPP: Der gesetzliche Mindestlohn
33 Impressum
STANDORTPOLITIK
Bildungsurlaub ante portas
Über einen Landeshaushalt verfügt Thüringen zwar noch nicht, dafür aber demnächst über
einen gesetzlichen Bildungsurlaub, den die Unternehmen bezahlen müssen. „Die Koalition wird
in den ersten 100 Tagen einer neuen Regierung ein Bildungsfreistellungsgesetz auf den Weg
bringen.“ So steht es im Thüringer Koalitionsvertrag.
gestaffelter Überlastungsschutz vorgesehen. Für
Unternehmen mit fünf bis 25 Mitarbeitern wird
die jährliche Freistellung auf fünf Tage begrenzt.
Das heißt: Nimmt ein Arbeitnehmer den ihm
zustehenden Bildungsurlaub von fünf Tagen, ist
das Kontingent aufgebraucht. In Unternehmen
mit 26 bis 50 Beschäftigten dürfen maximal zehn
Prozent der Beschäftigten die Bildungsfreistellung beantragen. In Unternehmen mit 51 und
mehr Beschäftigten dürfen maximal 20 Prozent
der Beschäftigten die Bildungsfreistellung
beantragen.
Vor allem für Fortbildungen in Sachen Gesellschaftspolitik und Kultur soll der neue Bildungsurlaub genutzt werden. Zwar sieht der Gesetzentwurf
vor, dass auch arbeitsweltbezogene innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen möglich sind.
Letztere können von den Unternehmen jedoch nur
dann einbezogen werden, wenn der Betriebsrat
zustimmt. Im Vergleich zu anderen Bundesländern
mit ähnlichen Gesetzen ergibt sich damit eine
sehr mitarbeiterfreundliche Regelung. Lediglich
Maßnahmen, die der Erholung und Unterhaltung
der Mitarbeiter dienen, will der Gesetzgeber
zum gegenwärtigen Stand (23. Februar 2015)
ausschließen.
Der Umfang der geplanten Bildungsfreistellung
beträgt pro Mitarbeiter und Jahr fünf Arbeitstage.
Betroffen sind alle Betriebe mit fünf und mehr
Beschäftigten. Dies entspricht 55 Prozent der
Thüringer Unternehmen, in denen 92 Prozent der
Thüringer Beschäftigten ihren Arbeitsplatz haben.
Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte, Beamte
und Auszubildende, letztere mit drei Arbeitstagen
pro Jahr. Wird der Bildungsurlaub nicht genommen, so verfällt der Anspruch nicht, sondern kann
ins darauf folgende Jahr übertragen werden. Die
Finanzierung sollen die Unternehmen übernehmen,
indem sie ihre Mitarbeiter für den Bildungsurlaub
freistellen und ihnen in dieser Zeit das Gehalt
fortzahlen.
Ob Beschäftigte den Bildungsurlaub in Anspruch
nehmen, werden die Unternehmen kurzfristig
erfahren. Spätestens acht Wochen vor Beginn
einer Maßnahme muss dem Arbeitgeber der
Antrag vorliegen. Spätestens vier Wochen vor
Beginn der Maßnahme muss der Arbeitgeber
schriftlich entschieden haben. Ablehnungsgründe
sind Auftragsspitzen und wirtschaftliche Not.
Darüber hinaus ist ein nach Betriebsgröße
Würde es diese Begrenzung nicht geben, so käme
es zu einem Ausfall von mehr als drei Millionen
Arbeitstagen pro Jahr. Doch auch mit dem Überlastungsschutz ergeben sich nach einer Schätzung der
IHK Südthüringen 530 000 Arbeitstage Bildungsurlaub für die Thüringer Wirtschaft. Das ist zu
viel. Die Spitzenvertreter der Thüringer Wirtschaft
treten daher für eine andere Ausgestaltung des
Bildungsfreistellungsgesetzes ein.
Ein Bildungsfreistellungsgesetz in Thüringen wäre
dann akzeptabel, wenn das Land die aus dem
Bildungsurlaub entstehenden Kosten übernimmt.
Ein Recht auf Bildungsurlaub sollte außerdem nur
in Betrieben mit 50 und mehr Beschäftigten gelten.
Darüber hinaus müssten sich die Arbeitnehmer an
der Bildungsfreistellung durch Einbringen einzelner
Tage aus dem gesetzlichen Jahresurlaub beteiligen.
Schließlich darf das Bildungsfreistellungsgesetz
nur für Arbeitnehmer gelten. Die Idee der Landesregierung, auch Auszubildende einzubeziehen, wird
abgelehnt.
Wichtig wäre eine Regelung, die im Einvernehmen
mit der Wirtschaft geschaffen wird. Setzt sich die
Landesregierung jedoch mit ihren Plänen durch,
sind steigende Lohnstückkosten die Folge. Der
Standortattraktivität Thüringens würde erneut
geschadet. Das ist für die betroffenen Unternehmen nicht verkraftbar. Nach der Rente mit 63 und
der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sind
weitere Belastungen für die Wirtschaft nicht mehr
akzeptabel.
Ihr Ansprechpartner:
Jan Scheftlein
03681 362-210
[email protected]
Bildungsurlaub gefährdet
Thüringer Unternehmen
Von Mark Hauptmann, MdB
Als Südthüringer
Bundestagsabgeordneter sehe ich
das von der rot-rotgrünen Landesregierung geplante
Bildungsfreistellungsgesetz kritisch.
Das Gesetz beinhaltet die Regelung,
wonach Unternehmen des Freistaates den
Mitarbeitern pro Jahr fünf Tage Bildungsurlaub
ermöglichen müssen. Im ungünstigsten Fall
könnte diese Entscheidung der rot-rot-grünen
Landesregierung bereits für Unternehmen ab
fünf Mitarbeitern gelten. Selbst kleinste Betriebe
würden damit vor personelle Herausforderungen
gestellt. Eine solche Entscheidung wäre fatal für
die Thüringische Wirtschaft. Der Bildungsurlaub
umfasst zudem auch die Möglichkeit zur gesellschaftspolitischen Weiterbildung. Maßnahmen
für die fachbezogene betriebliche Weiterbildung
sind durchaus sinnvoll. Einen begrifflich weitgefassten Bildungsurlaub sehe ich jedoch gerade
in Bezug auf kleinere und mittlere Unternehmen
äußerst kritisch, da die Betriebe zusätzliche Kosten für den staatlich verordneten Bildungsurlaub
tragen müssen. Ich kann deshalb vor einem
solchen Gesetzesvorhaben nur warnen. Es ist
unverständlich, dass die neue Landesregierung
gleich in den ersten Regierungsmonaten die
Thüringer Wirtschaft mit neuen bürokratischen
Maßnahmen strapaziert. Das sind unnötige
zusätzliche Belastungen auf Kosten der Betriebe,
die bereits mit dem Mindestlohn und der Rente
mit 63 zu kämpfen haben. Diese Maßnahmen
haben bereits für erhebliche Verunsicherung in
der Wirtschaft gesorgt. Daher ist es besonders
wichtig, die Bedenken der Unternehmen ernst
zu nehmen und solche Entscheidungen im
Dialog zu treffen. In seiner jetzigen Form geht
das geplante Bildungsfreistellungsgesetz an den
betrieblichen Erfordernissen vorbei und bringt
weitere Kosten sowie Planungsunsicherheiten
mit sich. Die Ausweitung solcher Maßnahmen
auch auf Auszubildende, die sich ohnehin bereits
in einem Bildungssystem befinden, ist überflüssig. Hier sind Korrekturen dringend erforderlich.
Man darf das Signal nicht unterschätzen, dass
von solchen arbeitspolitischen Entscheidungen
zu Ungunsten der Unternehmen ausgeht. Das
ist Politik auf Kosten der Wirtschaft und schadet
dem Thüringer Mittelstand als Rückgrat für
Beschäftigung und Wohlstand.
Südthüringische Wirtschaft 3/2015
3
STANDORTPOLITIK
Reiseflughöhe erreicht
Ergebnisse der Konjunkturumfrage zum Jahresbeginn 2015
Die deutsche Wirtschaft ist zu Beginn des Jahres 2015 in besserer Verfassung, als im Herbst
des letzten Jahres zu erwarten war. Nach ersten Schätzungen ist das Bruttoinlandsprodukt
2014 um 1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Hauptwachstumsträger war der
private Verbrauch; zusätzliche Impulse kamen von den Bruttoinvestitionen und aus dem
Außenbeitrag. Im laufenden Jahr wird sich die Expansion fortsetzen.
Weiterhin von hoher Bedeutung ist der private
Verbrauch, der vom hohen Beschäftigungsstand,
wachsenden Realeinkommen und dem niedrigen
Zinsniveau profitiert. Daneben wirken die Abwertung des Euro gegenüber dem Dollar und dem
Schweizer Franken sowie sinkende Energie- und
Rohstoffpreise wie ein Konjunkturprogramm. Das
wirtschaftliche Umfeld bleibt jedoch insgesamt
fragil.
auf sich. 60 Prozent der Bruttowertschöpfung
ergeben sich in den Dienstleistungsbranchen, die
von der Entwicklung des privaten Verbrauchs profitieren. Dessen Potenzial ist gestiegen: Zwischen
Juni 2013 und Juni 2014 ist die Zahl der Südthüringer Beschäftigten um 2 Prozent gestiegen. Zugleich
nahmen die Einkommen in der Thüringer Privatwirtschaft zwischen dem zweiten Quartal 2013 und
dem zweiten Quartal 2014 um 5 Prozent zu.
Im IHK-Bezirk Südthüringen zeichnet sich für das
Jahr 2014 ebenfalls eine positive Entwicklung ab.
In der Industrie und der Bauwirtschaft werden die
insgesamt guten Ergebnisse durch die schwächere
Entwicklung im Ilm-Kreis nach unten korrigiert. In
den ersten elf Monaten stagnierte der Umsatz in
den Industriebetrieben mit 50 und mehr Beschäftigten. Im Bauhauptgewerbe in Betrieben mit
20 und mehr Beschäftigten ergab sich im gleichen
Zeitraum ein Rückgang um 11 Prozent. Beide Branchen vereinen 36 Prozent der Bruttowertschöpfung
Diese Daten spiegeln sich in einer guten Lagebeurteilung der Unternehmen wider. So bewerten
40 Prozent derzeit die Lage als gut und 46 Prozent
als befriedigend. Die Geschäftserwartungen weisen
eine große Stabilität auf. 12 Prozent der Unternehmen erwarten weitere Verbesserungen, weitere
62 Prozent keine Veränderung. Ähnlich verlief die
Erwartungsbildung in den letzten vier Jahren. Der
Konjunkturklimaindikator bleibt in dieser Situation
nahezu stabil. Er erreicht 103,7 Punkte, 0,1 Punkte
weniger als in der Umfrage Herbst 2014.
Weitere Indikatoren deuten auf eine Fortsetzung
des Expansionskurses hin. So plant insbesondere
die Industrie die Schaffung neuer Stellen. Zugleich
ist die Investitionsneigung so hoch wie zuletzt vor
zwei Jahren. Vor allem die Industrie (89 Prozent der
Unternehmen) und die Bauwirtschaft (86 Prozent)
planen Investitionen. Hauptgrund ist die Modernisierung. An zweiter Stelle stehen Kosten senkende
Maßnahmen.
Die Entwicklung der Kosten, insbesondere der
Arbeitskosten, bereitet den Unternehmen zunehmend Sorge. Mit einem Anteil von 56 Prozent der
Unternehmen stellt dieses Risiko die Hauptgefahr
für die Entwicklung der Südthüringer Wirtschaft
dar. Kostentreiber sind auf der einen Seite der
gesetzliche Mindestlohn und auf der anderen Seite
die wegen der Fachkräfteengpässe steigenden
Lohnkosten.
Ebenfalls als riskant werden die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen beschrieben.
52 Prozent der Unternehmen sehen sich durch
den politischen Kurs im Bund und im Freistaat
gefährdet. Nahezu von gleicher Bedeutung ist die
Entwicklung der Binnennachfrage. Dieses Risiko
zeigt sowohl die generell starke Abhängigkeit
der Südthüringer Wirtschaft von der Nachfrage
aus dem Inland als
auch die Bedeutung des
privaten Verbrauchs als
Wachstumsträger.
Gesamtwirtschaft
Vergleich Jahresbeginn 2014 – Jahresbeginn 2015
Arbeitskosten
36,2
Inlandsnachfrage
47,5
Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen
41,3
39,7
40,6
Energie- und Rohstoffpreise
63,8
25,5
Krankenstand
Auslandsnachfrage
11,3
Wechselkurs
3,0
0,0
Die IHK Südthüringen dankt
allen Unternehmen, die sich
an der Konjunkturumfrage
beteiligt haben.
Den Gesamtbericht finden
Sie unter: www.suhl.ihk.de
(Dok-Nr. 27169).
15,4
14,5
12,3
Finanzierung
7,8
10,0
20,0
30,0
40,0
Prozent
4 Südthüringische Wirtschaft 3/2015
52,5
52,4
36,7
steigender Fachkräftebedarf
Jahresbeginn 2015
Etwas Entspannung
ergibt sich hingegen für
das Risiko Energie- und
Rohstoffpreise. Wie lange
diese jedoch anhält, bleibt
ungewiss.
55,5
Jahresbeginn 2014
50,0
60,0
70,0
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Jan Pieter Schulz
03681 362-406
[email protected]
STANDORTPOLITIK
Skiarena Silbersattel in Steinach:
Fachliches Konzept zur Versachlichung der Diskussion
Die Skiarena Silbersattel ist das größte alpine Skigebiet in Thüringen. Seit der Eröffnung 1999 sind
viele skibegeisterte Gäste nach Steinach gekommen
und haben für Umsatz in der Region gesorgt. Nicht
ohne Grund kann die Skiarena als das Gewerbegebiet der Stadt Steinach bezeichnet werden.
Doch die Bilanzen zeigen, dass die Betreiberfirma,
Skiarena Silbersattel Steinach GmbH, Verluste
schreibt. Und diese steigen, umso weniger Schnee
liegt. Jetzt soll die Skiarena zu einem Erlebnis- und
Aktivpark erweitert werden. Dieses Investitionsvorhaben sorgt für intensive Auseinandersetzungen
mit den Akteuren vor Ort.
zum Skigebiet fahren. In
anderen Regionen können
die Skigäste direkt an
der Talstation parken.
Ebenfalls bemängelt der
Gutachter die geplante
Beschneiungsanlage, die
keinesfalls ausreicht, um
in schneearmen Wintern
wie 2013/2014 oder
2014/2015 das erforderliche Pistenangebot zu
sichern.
Die Studie bescheinigt dem Vorhaben, die wirtschaftliche Situation der Skiarena Silbersattel zu
verbessern. Sie zeigt das Potenzial, welches diese
sehr wichtige Destination für die Stadt Steinach
und den Thüringer Wald hat. Mit dem Gutachten
lässt sich feststellen, dass die Unzufriedenheit,
die sich vor allem gegen die Skiarena Silbersattel
Steinach GmbH richtet, falsch adressiert ist. Die
GmbH, die eine 100-prozentige Tochter der Stadt
Steinach ist, hat kaum operative Einflussmöglichkeiten. Es gibt in der GmbH einen bewussten
Verzicht auf Nebengeschäfte wie Skiverleih,
Skischule oder Gastronomie. Hier erwirtschaften
private Unternehmen die Umsätze. Und das
ist in diesem Fall so gewollt. Als öffentliche
Infrastrukturmaßnahme unterstützt die GmbH
richtigerweise die Ansiedlung und Entwicklung
von Privatunternehmen.
Neben der kritischen
Auseinandersetzung mit
dem Projekt liefert die
Studie sehr konkrete
Handlungsempfehlungen
für die Optimierung des
Ausbauvorhabens. Allein
durch eine Reduzierung
der Trassenlänge des stark
umstrittenen WiegandLiftes könnten ca. zwei
Millionen Euro gespart
werden. Der Ausbau der
Beschneiungsanlage
würde Schneesicherheit,
ein erweitertes Pistenangebot sowie reduzierte Personalkosten mit sich
bringen. Eine weitere Empfehlung besteht im
Umbau des ohnehin kaum genutzten Beachvolleyballplatzes zu einem Parkplatz.
Weiterhin zeigt die Potenzialanalyse deutlichen
Änderungsbedarf am Investitionskonzept. So
würde zum Beispiel die Platzierung einer Gastronomie am Stadion für die Wintersportgäste keine
Qualitätsverbesserung bringen. Auch müssten viele
Besucher nach wie vor vom Marktplatz per Shuttle
© TTG, Fotograf Andreas Weise
Die IHK Südthüringen und die Stadt Steinach haben am 12. Februar
2015 im Rahmen einer Pressekonferenz die Ergebnisse einer Potenzialanalyse zur touristischen Wertschöpfung der geplanten Erweiterung der
Skiarena Silbersattel in Steinach vorgestellt.
zum Ausbau der Skiarena Silbersattel ermöglicht
wird.
Ihr Ansprechpartner:
Die Potenzialanalyse gibt einen neutralen Blick auf
das Großprojekt in Steinach. Ulrich Kurtz, Bürgermeister der Stadt Steinach, hofft, dass nunmehr
eine sachliche Diskussion und Beschlussfassung
Gunda Liesegang
03681 362-205
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Südthüringische Wirtschaft 3/2015
5
STANDORTPOLITIK
Die Region Südthüringen und Nordwest-Oberfranken stemmt sich gegen die Pläne der Deutschen Bahn AG (DB AG), wonach ab 2017 statt bisher elf Fernverkehrs-Zugpaaren in Saalfeld
und Lichtenfels nur noch zwei Zugpaare morgens und abends je Richtung in Coburg halten
sollen. Nicht nur die Wirtschaft betrachtet eine solche Anbindung als völlig unzureichend,
stellt eine attraktive Anbindung an das Fernverkehrsnetz der Bahn doch einen wichtigen
Standortfaktor dar.
Auf Initiative der IHK zu Coburg und der IHK
Südthüringen ist es gelungen, zahlreiche Partner
in der Region für ein gemeinsames Gutachten zur
Erstellung eines kleinteiligen Verkehrsmodells und zu
einer Analyse des Fahrgastpotenzials für einen ICESystemhalt in Coburg zu gewinnen. Ziel des Gutachtens ist es, der Bahn die Frage nach dem relevanten
Potenzial für einen Fernverkehrs-Systemhalt in
Coburg zu beantworten sowie Lösungen für dessen
Integration in den Taktfahrplan aufzuzeigen. Am 4.
Februar 2015 hat die GVS Gesellschaft für Verkehrsberatung und Systemplanung mbH Hannover den
Endbericht des Gutachtens vorgelegt.
Im Rahmen der Untersuchung wurden insgesamt
vier Planfälle betrachtet, wonach der sogenannte
Nullfall die von der DB AG angedachte Anbindung in
Tagesrandlage beinhaltet. Im Gegensatz dazu wurde
in Planfall 1 ein zweistündlicher ICE-Systemhalt
in Coburg mit entsprechender Verknüpfung der
Nahverkehrsangebote betrachtet. Die Planfälle 2a
und 2b unterscheiden sich vom Planfall 1 durch
eine bessere Anbindung Südthüringens mittels
eines vernetzten Schnellbusses zwischen Eisfeld und
Coburg (a) bzw. der Bahnanbindung nach Realisierung des Werrabahn-Lückenschlusses (b).
Im Falle eines zweistündlichen ICE-Systemhalts in
Coburg wurde für alle Planfälle ein vergleichsweise
hohes Fahrgastpotenzial prognostiziert. Es reicht
von 1 140 Ein-, Aus- und Umsteigern am Tag im
Planfall 1 bis 1 240 Fahrgästen im Planfall 2b und
liegt damit deutlich höher als das von der DB AG
bisher in den Raum gestellte Potenzial von 250
Fahrgästen. Das Ergebnis ist ein deutlicher Beleg
für die Wirtschaftlichkeit eines ICE-Systemhalts in
Coburg.
Neben der Betrachtung des Fahrgastpotenzials ist
die Integration des Coburger Systemhalts in den
Taktfahrplan der Bahn ein entscheidendes Kriterium
für eine mögliche Umsetzung. Grundsätzlich geben
die Taktzeiten der Knoten Erfurt zur Minute :30
und Nürnberg zur Minute :00 den Rahmen vor und
bilden somit die Basis aller Modelle. Aufgrund der
Reisezeitverlängerung am Bahnhof Coburg sah die
DB AG bisher keine Möglichkeit zur Realisierung
eines Systemhalts in Coburg. Der Vorschlag der Gutachter sieht vor, dass ICE-Züge künftig abwechselnd
in Coburg oder Erlangen halten. Mit Fertigstellung
des viergleisigen Streckenabschnittes NürnbergForchheim bis 2017 kann eine Reisezeit zwischen
Erfurt und Nürnberg (VDE 8.1) erreicht werden,
© ice-karinkarin/pixabay
Gutachten zeigt beträchtliches Potenzial
für einen ICE-Systemhalt in Coburg
die die Einhaltung der erforderlichen Übergänge
in Erfurt und Nürnberg ermöglicht. Die Gutachter
weisen darauf hin, dass mit der vollständigen Fertigstellung der VDE 8.1 sowie der Ausschöpfung der
Streckenhöchstgeschwindigkeiten zukünftig weitere
Fahrzeitgewinne erreicht werden. Dann lassen sich
innerhalb des verfügbaren Zeitrahmens zwischen
Erfurt und Nürnberg ICE-Halte in Erlangen, Bamberg
und Coburg realisieren.
Für Südthüringen können durch einen ICESystemhalt in Coburg mit entsprechend gestalteter ÖPNV-Vernetzung im Vergleich zum Nullfall
nochmals deutliche Reisezeitverkürzungen erreicht
werden. Für den Raum zwischen Hildburghausen,
Schleusegrund, Sonneberg und Eisfeld würde sich
eine Verkürzung der durchschnittlichen Reisezeit um
60 bis 90 Minuten Richtung Berlin sowie München
ergeben. Für den Raum Saalfeld ließe sich noch eine
Verringerung der Reisezeit von rund 30 Minuten
Richtung München erreichen. Dies unterstreicht
die Bedeutung eines ICE-Systemhalts in Coburg für
Südthüringen sowie dessen notwendige Anbindung
durch entsprechende Nahverkehrsangebote über die
Werrabahn bzw. über einen Schnellbus im Vorlauf
des angestrebten Bahn-Lückenschlusses.
Breites Unterstützerfeld:
An der Finanzierung des aufwändigen Gutachtens beteiligten sich auf Thüringer Seite die IHK
Südthüringen sowie die Landkreise Hildburghausen und Sonneberg. Auf Bayerischer Seite
beteiligten sich der Freistaat Bayern, die IHK zu
Coburg, die Stadt und der Landkreis Coburg, die
Landkreise Kronach und Kulmbach, die IHK für
Oberfranken Bayreuth, die HWK für Oberfranken sowie der Landesverband des Verkehrsclub
Deutschland e. V.
Die Zusammenfassung des Gutachtens finden Sie
unter: www.suhl.ihk.de (Dok.-Nr. 33709).
Ihr Ansprechpartner:
Mario Dammköhler
03681 362-132 [email protected]
6 Südthüringische Wirtschaft 3/2015
Wussten Sie
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© Gerd Altmann/pixelio.de
STANDORTPOLITIK
2 821
Personen betrug der Zuwachs an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
am Arbeitsort Südthüringen zwischen dem
30. Juni 2013 und dem 30. Juni 2014.
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird jeweils zum Ende des Quartals
gemessen. Besondere Bedeutung hat der
30. Juni, weil zu diesem Termin auch Betriebsdaten erhoben werden. Daher beziehen
sich die Jahresstatistiken für die Zahl der
Beschäftigten immer auf den 30. Juni. Mit
dem Zuwachs im vergangenen Jahr erreichte
die Zahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten den höchsten Stand seit dem
Jahr 2001. Insgesamt 137 297 Personen sind
nun in Südthüringen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Den stärksten Zuwachs gab es mit 3 067
Beschäftigten in der Dienstleistungswirtschaft. An zweiter Stelle stand der Handel
mit 190 neuen Beschäftigten. Den stärksten
Rückgang gab es hingegen in der Industrie
mit minus 229 Beschäftigten. Dieser Rückgang verblüfft, weil man die Industrie im
Thüringer Wald als Jobmaschine betrachtet.
Allerdings hat der Rückgang regionale Gründe
und ist ausschließlich auf den Ilm-Kreis
zurückzuführen. Sowohl die Industriestatistik
als auch die IHK-Konjunkturumfrage lassen
derzeit spezifische Probleme der Branche im
Ilm-Kreis erkennen. Im Ilm-Kreis ging die Zahl
der Industriebeschäftigten um 485 Personen
zurück. Der stärkste Zuwachs ergab sich auch
hier in der Dienstleistungswirtschaft mit
810 Personen.
Insgesamt stieg die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Ilm-Kreis um
116 Personen. Dies war der kleinste Beschäftigungszuwachs in Südthüringen. Der größte
Zuwachs ergab sich mit 1 185 im Landkreis
Schmalkalden-Meiningen. Auch hier lag die
Dienstleistungswirtschaft mit 639 neuen
Beschäftigungsverhältnissen an der Spitze.
Namhafte Verluste nach Branchen gab es
nicht, sieht man von dem Minus von zwei
Beschäftigten im Gastgewerbe ab.
8 Südthüringische Wirtschaft 3/2015
Forum F – Flexibilisierung des
Arbeitsmarktes
Zwischen 2003 und 2005 traten in Deutschland
vier Gesetze für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt in Kraft. Diese sogenannten „HartzGesetze“ leisteten einen wesentlichen Beitrag zur
Flexibilisierung des Arbeitsmarktes. In der Folge
verbesserte sich die Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen Wirtschaft spürbar. In der Bevölkerung
blieben die Gesetze und weitere Deregulierungen
des Arbeitsmarktes hingegen umstritten. Mit
Bildung der großen Koalition auf Bundesebene
und davor bereits auf Landesebene setzt nun in
der Politik ein Umdenken ein. Unter der Überschrift
„Gute Arbeit“ findet sich im Koalitionsvertrag der
Bundesregierung nicht nur der kürzlich eingeführte
gesetzliche Mindestlohn. Geplant sind außerdem
die Regulierung von Werkverträgen und von Zeitarbeit sowie Veränderungen im Arbeitsschutz und
im Teilzeitrecht.
Olaf Dreßen vom Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen über die aktuelle Rechtslage zu
Zeitarbeit und Werkverträgen sowie die Planungen
der Bundesregierung. Außerdem wurde die Situation
der Branche in Südthüringen vorgestellt und diskutiert. Wesentliche Beiträge der Veranstaltung sind
abrufbar unter: www.suhl.ihk.de.
Mit der Veranstaltungsreihe Forum F informiert
die IHK Südthüringen über einzelne Aspekte der
Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt. Sie bietet
eine Plattform zur Weiterbildung, Diskussion und
zum Erfahrungsaustausch. Im ersten Forum F
am 4. Februar 2015 informierte Rechtsanwalt
Die Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft der
Thüringer IHKs findet am 24. März 2015,
17:00 bis 19:00 Uhr, im Bildungszentrum der
IHK Südthüringen in Suhl-Mäbendorf statt.
Um schriftliche Anmeldung unter [email protected]
oder Fax: 03681 362-220 wird gebeten.
Sonn- und Feiertagsarbeit stehen im Mittelpunkt
des zweiten Forum F. Nach Statements aus Politik
und Wirtschaft besteht Gelegenheit zur Diskussion.
Für die Veranstaltung haben zugesagt:
– Heike Werner, Thüringer Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie,
– Karl-Heinz Sladek, Geschäftsführer der HPT
Hochwertige Pharmatechnik GmbH & Co. KG,
– Henry Dressel, Betriebsratsvorsitzender
NIDEC GPM GmbH.
Japanische NIDEC Corporation besuchte
IHK Südthüringen
Die NIDEC Corporation
möchte ihre Vorreiterrolle
in zukunftsweisenden
Automobiltechnologien
weiter ausbauen. Der
japanische Konzern hat
die Geräte- und Pumpenbau GmbH in Merbelsrod
(GPM) übernommen,
welche nun als NIDEC
GPM GmbH firmiert. Die
Kombination der NGPMPumpentechnologie
mit der NIDEC-Motorentechnologie stellt
große Potenziale in der
Entwicklung elektrischer
Pumpen heraus.
Am 27. Januar 2015 besuchte Bunsei Kure (3. v. l.), Representative Director und Executive Vice President von NIDEC,
gemeinsam mit dem ehemaligen Gesellschafter Geschäftsführer von GPM, Andreas Schmidt (2. v. r.), die IHK Südthüringen und informierte über die Ziele im Zuge des Ausbaus der NIDEC GPM GmbH. Am Gespräch nahmen Dr. Peter
Traut (r.), Präsident, Dr. Ralf Pieterwas (l.), Hauptgeschäftsführer sowie Hartmuth Röser, Abteilungsleiter International
der IHK Südthüringen teil.
TITEL
Azubi-Speed-Dating 5.0
Du hast genau zehn Minuten!
Du hast genau zehn Minuten, um mit deinem potenziellen Chef ins Gespräch zu kommen. Diese
Möglichkeit nutzten am 19. Februar 2015 rund 110 Jugendliche aus der gesamten Thüringer
Wald Region. Die IHK Südthüringen hatte bereits zum fünften Mal zum Azubi-Speed-Dating
in das Congress Centrum Suhl eingeladen. Wie in den vergangenen Jahren wurde die Veranstaltung sowohl in der Vorbereitung als auch mit einem eigenen Stand durch die Agentur für
Arbeit Suhl unterstützt.
Das Konzept ist einfach: Zehn Minuten haben
Bewerberinnen und Bewerber Zeit, sich im Gespräch
mit den Unternehmensvertretern interessant zu
machen und umgekehrt. Dann wird gewechselt für
ein weiteres „Date“ mit dem nächsten Unternehmen.
Im 10–Minuten-Takt nehmen potenzielle Bewerber
Platz, reichen ihre Unterlagen über den Tisch,
erzählen über sich selbst und beantworten Fragen
der Betriebe. Stimmt die Chemie zwischen Bewerber
und Betrieb? Das ist eine entscheidende Frage, wenn
diese zwei Parteien auf dem Ausbildungsmarkt
zusammenkommen wollen. Und wie kann man das
schneller feststellen, als zum Azubi-Speed-Dating.
Genau diese Möglichkeit nutzten in diesem Jahr
rund 110 interessierte Jugendliche aus der gesamten
Thüringer Wald Region.
So bot das Azubi-Speed-Dating auch in seiner
fünften Auflage den Schülern sowie den teilnehmenden Unternehmen wieder die einmalige
Chance, unverbindlich und unkompliziert
persönlich in Kontakt zu kommen. Hierbei hatten
die Schüler die Möglichkeit, unabhängig von
Numerus Clausus und Vita die Verantwortlichen im
Unternehmen direkt anzusprechen und von sich zu
überzeugen.
Auch für Unternehmen bot das Azubi-SpeedDating eine Plattform, eine höhere Anzahl an
Bewerbern zu erreichen und geeignete Kandidaten
direkt vor Ort aus dem Bewerberpool zu akquirieren. Von den 53 Unternehmen kamen 28 bereits
zum wiederholten Mal zum Azubi-Speed-Dating.
Insgesamt wurden in diesem Jahr rund 300 Ausbildungsplätze aus den verschiedensten Bereichen
angeboten. Die zahlenmäßigen TOP drei belegten
die Ausbildungsberufe Zerspanungsmechaniker
mit 26 freien Ausbildungsplätzen, Maschinen- und
Anlagenführer sowie Elektroniker mit jeweils 21
freien Ausbildungsplätzen.
Am Ende des Tages gab es viele zufriedene Gesichter, sowohl auf Unternehmerseite als auch bei den
Jugendlichen.
Die IHK Südthüringen dankt den teilnehmenden
Unternehmen und allen Besuchern für die tolle
Resonanz und freut sich, auch nächstes Jahr wieder viele interessierte Schüler sowie Unternehmen
auf dem 6. Azubi-Speed-Dating begrüßen zu
dürfen. Dann heißt es wieder...
„Du hast genau zehn Minuten!“
Südthüringische Wirtschaft 3/2015
9
TITEL
Ehrenamtliches Engagement der IHK-Prüfer gewürdigt
Für ihr ehrenamtliches Engagement in den Prüfungsausschüssen der IHK Südthüringen wurden mehr als 50 Prüfer mit der Ehrennadel in Silber und Bronze ausgezeichnet.
Im Rahmen einer Festveranstaltung würdigte die IHK Südthüringen am 22. Januar 2015 im
Congress Centrum Suhl die IHK-Prüfer für ihr ehrenamtliches Engagement. Höhepunkt des
Abends war die Auszeichnung von 56 Prüfern in Anerkennung ihrer langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit in den IHK-Prüfungsausschüssen.
© frankphoto.de
ablegen konnten. Dieses
Engagement ist nicht
selbstverständlich. Mit
ihrer ehrenamtlichen
Arbeit leisten sie einen
ganz entscheidenden
Beitrag zur Sicherung des
qualifizierten Fachkräftenachwuchses im Bezirk
der IHK Südthüringen,
welcher gerade unter den
aktuellen demografischen
Veränderungen von den
heimischen Unternehmen
stark nachgefragt
wird.
zur Entwicklung des Fachkräftenachwuchses in
unserer Region. Für ihre geleistete, nicht selbstverständliche, ehrenamtliche Arbeit möchten wir
uns bedanken.“
Ein besonderer Dank ging an diesem Abend an
Gisela Reinhardt. Sie erhielt den Ehren-UHU,
gewissermaßen für ihr ehrenamtliches Lebenswerk in der IHK Südthüringen. Die silberne
IHK-Ehrennadel in Anerkennung 20-jähriger
ehrenamtlicher Tätigkeit nahmen 20 Prüfer in
Empfang. Die Ehrennadel in Bronze für 10 Jahre
Mitarbeit in Prüfungskommissionen erhielten 35
Prüfer. Insgesamt verlieh die IHK Südthüringen in
diesem Jahr 100 IHK-Ehrennadeln in Silber und
Bronze an ehrenamtliche Prüfer.
IHK-Hauptgeschäftsführer, Dr. Ralf Pieterwas, überreichte Gisela Reinhardt den
Ehren-UHU für ihr ehrenamtliches Lebenswerk. Seit vielen Jahren engagiert sie sich
in verschiedenen Ehrenämtern der IHK Südthüringen.
Das System der Aus- und Weiterbildung genießt
in der Bundesrepublik Deutschland einen
hohen Stellenwert und international ein großes
Ansehen. Einen bedeutenden Anteil an diesem
Erfolg haben die ehrenamtlichen IHK-Prüfer. Sie
ermöglichen durch ihren persönlichen Einsatz, ihr
überdurchschnittliches Engagement und ihre praxisorientierte Fachkompetenz ein leistungsfähiges
Prüfungswesen.
Mehr als 750 Prüfer engagieren sich in einem
Prüfungsausschuss für die IHK Südthüringen. Sie
haben dazu beigetragen, dass allein im Jahr 2014
rund 1 700 Auszubildende in 93 Ausbildungsberufen ihre Zwischen- und Abschlussprüfungen
Bereits 2001 wurden erstmalig durch die IHK
Südthüringen Prüfer für ihr ehrenamtliches
Engagement geehrt. Im November 2010 fand
eine weitere Würdigungsveranstaltung für das
Ehrenamt statt.
10 Südthüringische Wirtschaft 3/2015
„In der öffentlichen Wahrnehmung ist viel zu lesen
über das Engagement im
Sport- oder Kulturverein,
im Sozialwesen, für die Kirchen, für Parteien.
Wenig ist dagegen über das Engagement für
die Wirtschaft bekannt“, sagte IHK-Präsident,
Dr. Peter Traut, in seinem Grußwort. „Dabei
leisten die IHK-Prüfer einen wichtigen Beitrag
Am 11. März 2015 veranstaltet die IHK Südthüringen im Congress Centrum Suhl (CCS) eine
Jugendwirtschaftskonferenz. Sie soll den rund 750 angemeldeten Schülern aus 20 Südthüringer Schulen einen Einblick geben, wie Unternehmen funktionieren.
Die Jugendwirtschaftskonferenz richtet sich
an die Jugendlichen, die kurz vor dem Start ins
Berufsleben stehen. Sie werden sich schon bald
um einen Ausbildungsplatz bewerben und mit
einem eigenen Einkommen auf eigenen Füßen
stehen. Es ist wichtig, dass die Jugendlichen gut
vorbereitet in diesen bedeutenden Lebensabschnitt starten und bereits einen Einblick bekommen, was ihnen bevorsteht.
Wie funktioniert überhaupt eine Firma? Wie
kommen gute Ideen zustande und wie macht man
aus einer guten Idee ein erfolgreiches Produkt?
Woher bekommen Unternehmen ihr Geld und
wie geben sie es aus? Wie funktioniert Werbung?
Was macht eine Marke erfolgreich? Was erwarten
Unternehmer von ihren Mitarbeitern? Wie kann
eine Gegenleistung für engagierte Arbeit aussehen? Auf der Jugendwirtschaftskonferenz werden
verschiedene Unternehmer auf diese Fragen antworten. Sie sprechen mit den jungen Erwachsenen
darüber, wie es gelingt, im Beruf erfolgreich zu sein
und zu bleiben. Die Veranstaltung ist eine Chance,
zu verstehen, was ein gutes Unternehmen ausmacht
und wie man dazu beiträgt, dass es den Unternehmen und seinen Mitarbeitern gut geht. Den Ablauf
der Veranstaltung sowie Informationen zu Vortragsinhalten und zu den Referenten finden Interessierte
unter www.suhl.ihk.de (Dok.-Nr. 33754).
Über die Ergebnisse werden wir in der nächsten
Ausgabe der „Südthüringische Wirtschaft“
berichten.
PR-Information
Südthüringische Wirtschaft 3/2015 11
TITEL
Meisterbrief als Lohn für Mühen
Samstag ist er zweieinhalb Jahre lang 40 Kilometer
nach Sonneberg gefahren, um den begehrten
Kurs mitzunehmen. Nun kann er aufsatteln und
Wirtschaftsingenieurwesen studieren. An den Fachhochschulen in Jena und Schmalkalden hat er sich
schon umgeschaut, einen Studienvorbereitungskurs
nimmt er bis zu seiner Immatrikulation im Oktober
in Angriff. Der Bruder von Ralf Mann, Torsten, hat
ebenfalls die Meisterurkunde in Empfang nehmen
dürfen. Er arbeitet in der Kreußler Tor- und Antriebstechnik im Römhilder Ortsteil Sülzdorf.
IHK-Hauptgeschäftsführer, Dr. Ralf Pieterwas (re.), gratulierete den frisch gekürten Industriemeistern und lobte ihr
Durchhaltevermögen.
Schon Wilhelm Busch hat gewusst: „Also lautet
der Beschluss, dass der Mensch was lernen muss.
Nicht allein das A-B-C bringt den Menschen in die
Höh‘.“ So ähnlich dachten sich das auch die zwölf
Teilnehmer des zweieinhalb Jahre andauernden
berufsbegleitenden Meisterlehrgangs zum Industriemeister Mechatronik. Sie erhielten am 23. Januar
2015 in der IHK-Niederlassung Sonneberg den
Lohn für ihre Mühen.
Hoher Bedarf in der Region
Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK
Südthüringen, überreichte den jungen Männern
nach erfolgreich bestandener Prüfung den heiß
begehrten Abschluss – die Meisterurkunde. „Die
guten und sehr homogenen Ergebnisse, und
dass alle Teilnehmer bis zum Ende durchgehalten
haben – dafür zolle ich Ihnen Respekt“, sagte
Dr. Pieterwas. Die Standortanalyse der IHK
Südthüringen habe ergeben, dass der Bedarf im
Drei Fragen an:
Daniel Rebel, Glaswerk
Ernstthal GmbH
„Ich bin richtig
zufrieden.“
Den Industriemeister
Mechatronik hat der 36-jährige Daniel Rebel aus
Neuhaus/Rwg. in der Tasche.
Facharbeitersegment und im Bereich produktionsnah einsetzbarer Führungskräfte besonders hoch
sei. Schicht- und Produktionsleiter, Werkstattleiter
und Leiter von Instandsetzungsabteilungen würden
viel stärker nachgefragt als Entwicklungsingenieure oder Leiter von Forschungsabteilungen. Die
Absolventen der Weiterbildung zum Geprüften
Industriemeister Mechatronik hätten sich mit
ihrem Abschluss optimal für das regionale Wirtschaftsprofil positioniert. Sogar die Chance auf
ein weiterführendes Studium bestünde, denn mit
ihrer Qualifikation sind die Industriemeister einem
Bachelor gleichgestellt.
Das hat beispielsweise auch Ralf Mann für sich
im Auge. Der 26-Jährige ist momentan noch bei
der Bundeswehr und für ihn geht es nach der
IHK-Fortbildung nahtlos weiter: „Ich nutze das
jetzt, um zu studieren“, sagt der frisch gebackene
Industriemeister aus Steinbach im Schleusegrund
(Landkreis Hildburghausen). Jeden Freitag und
Aus welchem Grund haben Sie sich für einen
Meisterlehrgang entschieden?
Ich wollte mich in meinem Job weiterentwickeln
und finanziell besser aufstellen. Jeder hat doch ein
Ziel in seinem Leben.
Haben Sie damit Aufstiegsmöglichkeiten in ihrem
Unternehmen?
Der Job als Leiter der Kaltendwerkstatt im Glaswerk
wurde frei, da hatte ich die Weiterbildung schon
angefangen. Mir wurde die Nachfolge angeboten
und jetzt habe ich 40 Leute unter mir. 2008 habe
Einer der sich schon verbessert hat in seinem Job
ist Daniel Rebel aus Neuhaus am Rennweg, der
mit dem Meister eine ganze Abteilung im Glaswerk
Ernstthal übernehmen konnte. Er ist für 40 Mitarbeiter und auch für die Instandhaltung und
Umrüstung von Prüfmaschinen in der Flaschenproduktion verantwortlich.
Positives Beispiel geben
So wie das Beispiel Rebel stellt sich die IHK Südthüringen die Aufstiegsweiterbildung vor. Im
eigenen Haus operative Führungskräfte gewinnen
und sie in der Region zu halten, hat oberste
Priorität. Aus IHK-Sicht kann nun sogar noch der
Technische Betriebswirt aufgesattelt werden. In
den Unternehmen ist die Bereitschaft gewachsen,
Weiterbildungskurse zu fördern oder gar gezielt
anzuregen, um gute Leute zu binden.
Nach der offiziellen Feierstunde haben alle noch
einmal in der IHK-Niederlassung Sonneberg mit
ihren Ausbildern, den Organisatoren und natürlich
untereinander angestoßen. Begleitet wurde der
Festakt musikalisch von der Sonneberger MusikerFamilie Linß. „Spielen die noch eins?“, fragte der
kleine Max, der mitgekommen war, um Papa Robin
Rudolph, tätig in der NIDEC GPM GmbH in Auengrund, zu gratulieren.
ich als gelernter Kfz-Mechaniker ganz klein im
Glaswerk als Einrichter angefangen.
Was nehmen Sie als wertvollste Erfahrung aus
dem Meisterkurs mit?
Ich habe viel gelernt, was ich jetzt für meine
Position gut gebrauchen kann, zum Beispiel
Personalführung und Betriebswirtschaft. Ich bin
richtig zufrieden.
Cindy Heinkel/www.wissensticker.de
12 Südthüringische Wirtschaft 3/2015
IHK-Regional · IHK-Regional · IHK-Regional · IHK-Regional · IHK-Regional
8. Ausbildungsmesse am Erfurter Kreuz
Zuwachs an Ausstellern und Besuchern
Es ist bereits eine Tradition im Ilm-Kreis: Am letzten
Januarwochenende dreht sich am Erfurter Kreuz
alles um das Thema Ausbildung. Am Samstag,
24. Januar 2015, fanden die 8. Berufsinformationsmesse der Unternehmen des Initiative Erfurter Kreuz
e. V. und der Tag der offenen Tür an der Staatlichen
Berufsbildenden Schule Arnstadt statt. Dabei organisierten die Unternehmen des Unternehmervereins in
Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit, dem
Landeratsamt des Ilm-Kreises, dem Jobcenter, den
Industrie- und Handelskammern sowie dem Stadtmarketing Arnstadt eine Berufsinformationsmesse,
die auch in diesem Jahr wieder einen Zuwachs an
Ausstellern und Besuchern aufweisen konnte. Mit
über 850 Besuchern und 31 Unternehmen hat sich
die „Berufsinformationsmesse am Erfurter Kreuz“
weiter zur erfolgreichen „Kontaktbörse“ etabliert.
Zielgruppe der Veranstaltung waren Schüler der
6. und 7. Klassen sowie deren Eltern, die sich über
das vielfältige Ausbildungsangebot und auch
Studienmöglichkeiten in der Region, vor allem in
den Unternehmen des Erfurter Kreuzes, informieren
konnten. Neben der Präsentation der Berufsbilder
stand das Thema der zielgerichteten Bewerbung im
Mittelpunkt. Hier informierten erfahrene Mitarbeiter
der Personalabteilungen über allgemeine und
spezielle Anforderungen an Bewerber und deren
Unterlagen und gaben Tipps zur Berufswahl, zu
Bewerbungsgesprächen, zu Auswahltests etc.
Und auch der Termin für die Fortsetzung in der
9. Auflage steht bereits fest. Am 23. Januar 2016
wird die Veranstaltung wieder in der Staatlichen
Berufsbildenden Schule Arnstadt stattfinden.
Interessierte Unternehmen aus dem Ilm-Kreis sind
eingeladen, im kommenden Jahr dabei zu sein,
um ihre Firma und die Ausbildungsmöglichkeiten
zu präsentieren.
Mehr Informationen finden Sie unter:
www.initiative-erfurter-kreuz.de.
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Südthüringische Wirtschaft 3/2015 13
IHK-Regional · IHK-Regional · IHK-Regional · IHK-Regional · IHK-Regional
Anstehende Straßenausbaumaßnahmen im Ilm-Kreis
Straßenbaumaßnahmen in der
Ichtershäuser Straße in Arnstadt
Im Jahr 2015 sind wieder eine Reihe von Straßenbaumaßnahmen im Ilm-Kreis vorgesehen. So
werden ab März 2015 die Bauarbeiten im Zuge
der grundhaften Erneuerung der Landesstraße
3004 in einem 700 m langen Straßenabschnitt
der Ichtershäuser Straße in Arnstadt wieder
aufgenommen. Mit der Maßnahme werden auf der
zweiten Straßenhälfte weiter die Fahrbahn grundhaft erneuert, Rad- und Gehwege hergestellt, eine
neue Straßenbeleuchtung errichtet, Haltestellen für
den ÖPNV angelegt sowie Versorgungsleitungen
neu verlegt bzw. gesichert. Es handelt sich um
eine Gemeinschaftsmaßnahme des Freistaates
Thüringen in Verantwortung des Straßenbauamtes
Mittelthüringen, der Stadt Arnstadt, des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Arnstadt und
Umgebung, der Stadtwerke Arnstadt GmbH und
der Deutschen Telekom AG, für die eine Arbeitsgemeinschaft beauftragt ist. Über den aktuellen
Stand des Vorhabens informiert die Stadt Arnstadt
auf ihrer Website unter: www.arnstadt.de (Bauarbeiten in der Ichtershäuser Straße).
Sanierung im Stadtzentrum
Ilmenau – Kaufleute und
Stadtverwaltung planen gemeinsame
Marketingaktionen
Wenn am 13. April 2015 die ersten Pflastersteine
mit dem Bagger aus dem Boden geholt werden,
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14 Südthüringische Wirtschaft 3/2015
beginnt der erste von zwei Bauabschnitten, um die
Ilmenauer Fußgängerzone zu sanieren. In der Zeit
von jeweils Mitte April bis etwa Mitte September
werden 2015 und 2016 die Straße des Friedens
und Teile der Lindenstraße einer Frischzellenkur
unterzogen. Mit der jetzigen Umsetzung der Maßnahme zieht die Stadtverwaltung die Sanierung
um ein paar Jahre nach vorn, auch, um sie durch
vorhandene Fördermittel für alle Beteiligten so
verträglich wie möglich zu machen.
Um die negativen Auswirkungen für die Kaufleute
und Gewerbetreibende durch weniger Kundenbesuche so gering wie möglich zu halten, werden
die beiden Bauabschnitte nicht nur in kleinere
Baufelder unterteilt (bis zu vier Baufelder pro
Bauabschnitt), sondern auch eine ganze Reihe von
Marketing-Maßnahmen durchgeführt. Mit einer
Baustellen-Zeitung, Flyern, informativen Bauzäunen sowie Schildern und Baufstellenfesten soll
die Attraktivität der Innenstadt permanent hoch
gehalten werden. Mehrere Baustellenführungen
sollen zudem für Transparenz sorgen. Die Mittel
hierzu gibt das Land Thüringen über die Stadt
Ilmenau aus. Auf diesen bereitgestellten 36.000
Euro wollen sich die Kaufleute nicht ausruhen
und betten eine Verlosungsaktion in die Werbemaßnahmen ein. Baustellen-Bonus heißt das Programm, mit dem jeder Kunde für seinen Einkauf
in Form eines Stempels in das Bonus-Heft belohnt
wird. Ist das Heft voller Stempel, kommt es als Los
in die große Trommel. Am Ende warten eine Reise
als Hauptgewinn sowie zahlreiche Sachpreise oder
der Ilmenau-Gutschein als Gewinn. Für Anfragen
zur Sanierung der Ilmenauer Fußgängerzone steht
koordinierend der Abteilungsleiter Stadtmarketing, Tourismus und Kultur, Nico Debertshäuser
( 03677 600-300) und der Verein Ilmenauer
Kaufleute und Gewerbetreibende e. V. mit der Vorsitzenden Undine Göbel ( 03677 671645) den
betroffenen Unternehmen zur Verfügung.
Beratungsangebot der
IHK Südthüringen
Auch das Beratungsangebot der IHK Südthüringen
kann von den Unternehmen genutzt werden. Im
Rahmen individueller betriebswirtschaftlicher Beratungen sowie Rechtsberatungen können Umsatz-,
Ertrags- und Liquiditätsprobleme, die sich aus der
Baumaßnahme für das Unternehmen ergeben,
besprochen und nach Lösungen gesucht werden.
Hier gilt der Grundsatz: Je früher ein Unternehmen
reagiert, umso größer sind die Handlungsmöglichkeiten, die aus einer Beratung resultieren können.
Ihr Ansprechpartner:
Tilo Werner
03681 362-203
[email protected]
EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
© R_R/Fotolia.com
In unserer Serie „Gründer
des Monats“ stellen wir
Existenzgründer aus dem
IHK-Bezirk Südthüringen
vor, die sich durch eine
besondere Geschäftsidee
auszeichnen. Für diese
Ausgabe haben wir ein
Interview mit Lars Dittrich
von 5microns geführt.
Alles aus einer Hand: Expertenwissen und Zugriff auf Mikrosystemtechnik
© 5microns GmbH
Gründer des Monats
Mitarbeiter der 5microns GmbH im Strategiegespräch mit ihrem Kooperationspartner Dr. Shi, CEO der GDnano Ltd. (li.)
5microns GmbH – Innovatives Start-up in Ilmenau
Fünf Absolventen der Technischen Universität (TU)
Ilmenau haben ihr eigenes Unternehmen gegründet – Nomen est omen?
Lars Dittrich: Einerseits steht hinter einer Unternehmensgründung natürlich das Gründerteam.
Vier Diplomingenieure und ein Diplomkaufmann
decken alle erforderlichen Kompetenzen eines
ingenieurtechnischen (Entwicklungs-)Dienstleisters
im Bereich der Mikrosystemtechnik ab. In unserem
Fall stand am Anfang aber die Geschäftsidee.
Was war die Grundidee für die Gründung?
Lars Dittrich: Mikrosystemtechnisches Knowhow ist hoch innovativ – aber auch mit hohem
Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsbedarf
verbunden. Viele, insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen, haben dieses Potenzial noch nicht
erkannt bzw. können es auf Grund begrenzter eigener Ressourcen (noch) nicht nutzen. Das Interesse
und der Bedarf sind aber eindeutig vorhanden.
Wir möchten solchen Unternehmen mit unserem
„Komplettangebot“ die Möglichkeiten dieser
Technologie mit geringstmöglichem Aufwand und
Risiko zugänglich machen.
Diplomingenieure hätten bestimmt auch lukrative
Anstellungen in Süddeutschland gefunden?
Lars Dittrich: Die Gründungsgesellschafter waren
vor der Unternehmensgründung mehrere Jahre
in ihrem Beruf tätig, u. a. als wissenschaftliche
Mitarbeiter an der TU. Mit der Gründung des
eigenen Unternehmens haben wir die Freiheit
und die Chance, unsere eigenen Ideen und die
Rahmenbedingungen für deren Umsetzung weitreichend selbst zu gestalten und den eigenen Beruf
unabhängiger von externen Einflüssen auszuüben.
Zudem motiviert natürlich die Aussicht auf inhaltlichen und letztlich finanziellen Erfolg ungemein.
Warum wurde der Standort Ilmenau gewählt?
Lars Dittrich: Im Umfeld der TU Ilmenau bieten
sich vielfältige Möglichkeiten der Vernetzung
und des Zugriffs auf kompetente Partner und
Ressourcen. Dazu gehören zunächst die guten
Startbedingungen im Technologie- und Gründerzentrum, die Fertigungsmöglichkeiten in den
Reinraumlaboren des Zentrums für Mikro- und
Nanotechnologien der TU – unserem vertraglichen
Technologiepartner – und nicht zuletzt die gesamte
Infrastruktur der Universität, z. B. die technische
Bibliothek und das Landespatentzentrum PATON.
Somit können wir die komplette Wertschöpfungskette abdecken und unseren Kunden einen
One-Stop-Shop (alles aus einer Hand) für die Entwicklung und Fertigung von innovativen Mikrosystemen bieten. Von der Systemkomponente bis zum
eigenständigen Produkt bieten wir unseren Kunden
Lösungen für die Sensorik, Aktorik und Mikrofluidik.
Ganz wichtig ist uns auch der Kontakt zu anderen
Gründern, den wir über den auftakt e. V. pflegen.
www.5microns.de
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Südthüringische Wirtschaft 3/2015 15
EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
Schwankungen im Gründungsgeschehen
Das Gründungsgeschehen im IHK-Bezirk Südthüringen wies in den vergangenen Jahren
extreme Schwankungen auf und zeigt dabei einen ähnlichen Trend wie im bundesdeutschen
Vergleich.
hohe Beratungsbedarf durch die Nutzung der
Förderinstrumente Existenzgründerpass und
Existenzgründungshilfe durch die Gesellschaft für
Arbeits- und Wirtschaftsförderung. Diese Förderinstrumente sind im Jahr 2014 ausgelaufen. Durch die
IHK Südthüringen abgegebene Stellungnahmen für
die Vergabe von Gründungszuschüssen sind äquivalent zu den IHK-Beratungsgesprächen auf dem
Und doch sind in den letzten zwei Jahren Abweichungen in diesem Vergleich, insbesondere mit Blick
auf die Anzahl von Gesprächen mit Existenzgründern, zu erkennen. Der Einbruch an Gründungsberatungen in der Region Südthüringen wurde erst
im Verlauf des Jahres 2014 spürbar. Das Jahr 2013
war sehr deutlich von Gründungen im Nebenerwerb
charakterisiert. Auch entstand der unvermindert
Entwicklung der Gründungsberatung im IHK-Bezirk Südthüringen
2013
Anzahl der Beratungen
2014
350
300
250
200
150
100
IHK – Auswahl von Beratungsleistungen
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16 Südthüringische Wirtschaft 3/2015
0
Finanzierungsberatung
Gründungsberatung vor
Konzepterstellung
vertiefende Gründungsberatung
GfAW Existenzgründerpass
Stellungn. Gründungszuschuss
Stellungn.
Existenzgründungshilfe GfAW
Beratung zur
Unternehmensnachfolge
50
gleichen Niveau zum Vorjahr. Ein positiver Trend
ist in Bezug auf die Finanzierungsberatungen zu
verzeichnen. Ungefähr 17 Prozent mehr Finanzierungsgespräche spiegeln einen gestiegenen Bedarf
an Unternehmensfinanzierungen wider, um den
Anforderungen des Marktes gerecht zu bleiben.
Der Hauptgrund für die Ausschläge im Gründungsbereich liegt in der Situation am Arbeitsmarkt.
Mit der guten konjunkturellen Lage in den letzten
Jahren sind Beschäftigungs- und Karrieremöglichkeiten für Arbeitnehmer vergleichsweise gut,
sodass der Weg in die Selbstständigkeit an Attraktivität verliert.
Für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sind
Vollzeitgründungen von besonderer Bedeutung,
schließlich generieren sie deutlich höhere Umsätze
und schaffen mehr Arbeitsplätze. Von einer
zukünftig nachhaltigen Belebung des Gründungsgeschehens kann nur ausgegangen werden, wenn
es auch gelingt, Nebenerwerbsgründer so weit zu
fördern, dass deren Geschäftstätigkeit ausgeweitet
werden kann. Auch vor dem Hintergrund der zur
Nachfolge anstehenden Unternehmen sollte das
Thema Selbstständigkeit höhere Priorität erhalten,
denn schließlich wirkt sich der Negativtrend auch
auf die Unternehmensnachfolge aus. Mittlerweile
melden sich in der IHK Südthüringen mehr
Seniorunternehmen, die ihren Betrieb übergeben
möchten, als übernahmebereite Gründer.
Ihr Ansprechpartner:
Antje Freund
03681 362-233 [email protected]
EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
Fahrplan Unternehmensnachfolge
Thematisch steht in diesem Jahr der „Fahrplan
Unternehmensnachfolge“ im Fokus. Insbesondere
die „Seniorunternehmer“ beschäftigen Fragestellungen, wie „Wann ist der richtige Zeitpunkt“, „Wo
finde ich einen geeigneten Nachfolger“, „Welche
Spielregeln sind im Nachfolgeprozess zu beachten“
oder „Womit beschäftige ich mich nach der
Übergabe“.
Einen zweiten Themenkreis bilden die zu erwartenden Folgen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer. Hier hatte sich die IHK
Südthüringen ganz deutlich für rasche Lösungen
zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen
ausgesprochen, damit diese im Zuge des Generationswechsels Rechtssicherheit finden.
Und schließlich werden in den Roadshows, die im
IHK-Bezirk Südthüringen erneut an den Standorten
Sonneberg, Rohr und Arnstadt/Ilmenau geplant
sind, wieder Übergeber und Übernehmer aus ihren
ganz persönlichen Erfahrungen berichten.
Erfolgreiche Übernahme
Über ein erfolgreiches Beispiel berichteten die
Medien Anfang 2015: Die Verlagsgruppe grünes
herz® aus Ilmenau hat den Leipziger BuchVerlag
für die Frau übernommen. „Für den Verlagsstandort
und seine Mitarbeiter in Ilmenau sichert die
Erweiterung der Verlagsgruppe grünes herz® auch
© Verlagsgruppe grünes herz®
Mit Experten, Vertretern der Förderinstitute und
anhand praktischer Beispiele startet die Thüringenweite „Roadshow Unternehmensnachfolge“
des Thüringer Zentrums für Existenzgründungen
und Unternehmertum (ThEx) im März 2015. Die
Auftaktveranstaltung findet am 26. März 2015 in
Arnstadt statt.
Der neue Verlagschef Dr. Lutz Gebhardt mit Vorgängerin Christa Winkelmann (li.) und der Landrätin des Ilm-Kreises,
Petra Enders (re.).
in Thüringen zukünftiges Wachstumspotenzial und
stärkt dadurch die Wirtschaft Mitteldeutschlands“,
so Geschäftsführer Dr. Lutz Gebhardt. Der BuchVerlag für die Frau wird als eigenständiges Unternehmen mit Sitz im Haus des Buches in Leipzig
weitergeführt und bleibt somit als Traditionsverlag
erhalten.
Die Firmengruppe, zu der neben dem Verlag grünes
herz® seit langem auch der Demmler Verlag und
der RhinoVerlag gehören, hat sich in den letzten
20 Jahren zu einem wesentlichen Bestandteil der
Thüringer Verlagslandschaft entwickelt. Die Verlagsgruppe grünes herz® ist mit ihren Produkten
deutschlandweit bekannt und hat einen hohen
Stellenwert in der ostdeutschen Verlagsbranche.
Als Teil der Unternehmensgruppe kann nun der
BuchVerlag für die Frau sein Know-how aus fast
70 erfolgreichen Jahren noch besser einsetzen und
so den stetig steigenden Anforderungen des Buchmarktes auch in Zukunft gerecht werden.
Zur langfristigen Sicherung des Generationswechsels stiegen bereits 2013 die beiden Söhne des
Geschäftsführers, Dennis Gebhardt und Christoph
Hoffmann, als Gesellschafter in das Unternehmen
ein. Mit der Übernahme eines weiteren Verlages
erfährt das stetige Wachstum der Firmengruppe
einen deutlichen Schub.
Ihr Ansprechpartner:
Detlef Schmidt
03628 6130-515 [email protected]
Anzeige
Südthüringische Wirtschaft 3/2015 17
EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
Risikomanagement beim Einkauf von Dieselkraftstoff –
Preisrisiken im Griff
Eine aktive Steuerung von Zins- und Währungsrisiken ist längst gängige Praxis. Die anwendbaren
Instrumente beim Rohstoff Dieselkraftstoff sind
dieselben – nur die Schwankungsbreite und direkte
Betroffenheit der Unternehmen sind ungleich
höher. So ermittelte die Commerzbank, dass der
Dieselkraftstoffpreis als einer der Kostenfaktoren
für transportintensive Branchen zwischen Februar
2014 und Januar 2015 um 20,7 Prozent schwankte.
Zum Vergleich: Im selben Zeitraum schwankte der
Euro-Dollar-Wechselkurs lediglich um 7,4 Prozent.
Das veranschaulicht, dass die starken Preisveränderungen bei Dieselkraftstoff seriösen Kalkulationen
rasch die Grundlage entziehen. Ein systematisches
und aktives Risikomanagement im Rohstoffbereich
gewinnt immer mehr an Bedeutung und schafft
belastbare Kalkulationsgrößen.
Für jedes Unternehmen lässt sich nach den
jeweils individuellen Anforderungsprofilen eine
passgenaue Sicherungsstrategie entwickeln. Hierzu
gibt es eine breite Palette an maßgeschneiderten
Lösungen, die sich unternehmensspezifisch auf das
entsprechende Grundgeschäft, die eigene Marktmeinung und die individuellen Anforderungen an
die Sicherung abstimmen lassen.
Anzeige
© Kurt F. Domnik/pixelio.de
Die aktive Steuerung von Preisrisiken beim Einkauf
von Dieselkraftstoff wird immer mehr zu einem
entscheidenden Erfolgsfaktor: Vorausschauendes Agieren und konsequente Preissicherung
ersetzen bloßes Reagieren in einem volatilen
Markt. Je größer der Anteil von Rohstoffen an
der Wertschöpfungskette ist, desto stärker wirken
sich Schwankungen der Rohstoffpreise auf den
geschäftlichen Erfolg aus. Auch Transport- und
Handelsunternehmen müssen im internationalen
Wettbewerb schärfer denn je kalkulieren. Unsichere
Faktoren wie schwankende Dieselkraftstoffpreise
können dabei gravierende Folgen haben und aus
einem lukrativen Auftrag schnell ein Verlustgeschäft machen.
Die finanzielle Sicherung führt zu einer Trennung
von Preis und Warenstrom. Damit gewinnt das
Unternehmen die Flexibilität, beide Elemente
unabhängig voneinander zu steuern. Die Preisabsicherung bei günstigen Marktpreisen kann z. B.
einen kapitalbindenden Lageraufbau ersetzen. Die
Kalkulationsgrundlage wird damit gesichert.
Darüber hinaus entfallen die Kosten der Lagerhaltung und Finanzierung des Dieselkraftstoffes. Im
Sinne der Kunden- und Lieferantenpflege kann
durch den Einsatz von Finanzinstrumenten auf
Klauseln der Preisüberwälzung verzichtet und der
Faktor Dieselkraftstoffpreis fixiert werden. Dies
schützt die Geschäftspartner vor ungünstigen,
nicht durchreichbaren Preisentwicklungen und
erhöht die Transparenz für alle Beteiligten.
Roberto Kräupl, Spezialist Zins-, Devisen-,
Rohstoff- Risikomanagement
Commerzbank AG
Fachtagungen für Verkehrsunternehmen der IHK Südthüringen
und des LTV e. V.
Nutzen Sie die Möglichkeit und informieren Sie
sich über Lösungsansätze des Risikomanagements beim Einkauf von Dieselkraftstoff auf
der Fachtagung für Güterverkehrsunternehmen
in der IHK Südthüringen in Suhl. Als weitere
Themen stehen die Anforderungen des Mindestlohns an Verkehrsunternehmer sowie die
Information zu aktuellen gewerbepolitischen
Aspekten im Fokus der Veranstaltung.
Möbel-, Güterverkehr und Logistik:
Termin: 7. März 2015
Beginn: 10:00 Uhr
Ort:
Bildungszentrum der IHK
Südthüringen, Hauptstr. 33,
98529 Suhl-Mäbendorf
Taxen- und Mietwagenverkehr:
Termin: 28. März 2015
Beginn: 10:00 Uhr
Ort:
IHK Erfurt
Arnstädter Str. 34,
99096 Erfurt
Anmeldungen unter: www.ihk-suhl.de oder
[email protected].
Ihr Ansprechpartner:
Mario Dammköhler
03681 362-132 [email protected]
18 Südthüringische Wirtschaft 3/2015
EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
Runder Tisch und Turn Around Beratung für Unternehmen
in Schwierigkeiten
Wenn kleine und mittlere Unternehmen trotz guter
Marktchancen in Schwierigkeiten geraten, kann
auch in 2015 wieder die Beratungsförderung Runder
Tisch und Turn Around der KfW genutzt werden.
So findet im Rahmen der Beratung Runder Tisch
eine kostenfreie und qualifizierte Unternehmensberatung statt, um folgende Leistungen
durchzuführen:
• Erstellen einer Stärken- und
Schwachstellenanalyse
• Einschätzung der Fortführungschancen
• Erarbeitung möglicher Optimierungsmaßnahmen
• Gesprächsrunden mit den Gläubigern
(auch Hausbanken)
Wie läuft die Förderung Runder Tisch ab?
Über die Plattform der KfW (www.kfw.de/RT) kann
der Antrag auf Beratungsförderung ausgefüllt
und als PDF-Formular ausgedruckt werden. Dieser
Antrag wird dann mit den wirtschaftlich relevanten
Unterlagen bei einem Regionalpartner der KfW,
beispielsweise der IHK Südthüringen, eingereicht.
Die IHK Südthüringen ist langjähriger Regionalpartner der KfW und somit erster Ansprechpartner
für die Beratungsförderung. Der Regionalpartner
prüft, ob die Voraussetzungen für die Förderung
erfüllt sind und sendet den Antrag mit seiner
Empfehlung an die KfW. Ist das Votum positiv,
erteilt die KfW dem Unternehmen eine schriftliche Zusage. Nach Erhalt der Zusage wählt das
Unternehmen einen akkreditierten Berater aus der
Beraterbörse der KfW (beraterboerse.kfw.de).
Ab Zusagedatum der KfW hat der Berater sechs
Monate Zeit, um die Situation im Unternehmen
zu analysieren, Vorschläge zu erarbeiten und falls
Bedarf besteht, auch Gesprächsrunden mit den
Gläubigern zu veranstalten.
Wird ein Eigenanteil vom Unternehmen
verlangt?
Der Berater erhält eine Aufwandsentschädigung
von netto 160 Euro pro Tagewerk à acht Stunden.
Gefördert werden bis zu zehn Tagewerke. Der
Eigenanteil für den Unternehmer besteht lediglich aus den Fahrtkosten des Beraters und der im
Rechnungsbetrag enthaltenden Mehrwertsteuer.
Kombination mit anderen Förderprodukten
Das Förderprodukt Runder Tisch kann mit der
Turn Around Beratung kombiniert werden. Die
Schwachstellenanalyse, die im Rahmen des
Förderprodukts Runder Tisch erstellt wird, ist die
Voraussetzung für eine Antragstellung. Die Turn
Around Beratung kann aber auch ohne eine im
Vorfeld stattgefundene Beratung Runder Tisch
durchgeführt werden.
Unter www.kfw.de/TAB ist das Prozedere beschrieben und die Antragsplattform für den Onlineantrag auffindbar. Ähnlich wie zur Beratung Runder
Tisch ist die IHK als Regionalpartner der KfW
wieder der erste Ansprechpartner. Ein persönliches
Gespräch zum Antrag, nun aber inklusive der
Stärken- und Schwächenanalyse, findet mit dem
Unternehmen statt.
Die Beratung ist aber tiefgehender als die Beratung
Runder Tisch und widmet sich den wirtschaftlichen,
finanziellen und organisatorischen Fragen zur
Verbesserung der Leistungsfähigkeit und wieder
wird der Rat eines externen Beraters genutzt (siehe
beraterboerse.kfw.de).
Neben den Fahrtkosten und der Mehrwertsteuer
aus dem Rechnungsbetrag wird nun aber bei einem
maximalen Tageshonorar von 800 Euro netto nur
ein Teil der Beratung bezuschusst:
förderfähige
Kosten
Zuschussmax.
anteil
Zuschuss
neue Bundesländer
8.000 Euro
und Lüneburg
75 %
6.000 Euro
alte Bundesländer
8.000 Euro
und Berlin
50 %
4.000 Euro
Mit Empfehlung der IHK Südthüringen als Regionalpartner und schriftlicher Zusage durch die KfW
hat der Berater sechs Monate Zeit, Maßnahmen
aus der Schwachstellenanalyse umzusetzen und
Perspektiven aufzuzeigen.
Ihre Ansprechpartner:
Annegret Klein
03628 6130-513 [email protected]
Volker Hirsch
03675 7506-252 [email protected]
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Südthüringische Wirtschaft 3/2015 19
EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
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Südthüringen zu vermieten (Kauf nicht ausgeschlossen).
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befinden sich noch eine Kaltlagerhalle, drei Garagen und
20 Stellplätze. Energieausweis vorhanden.
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Einzelteilen nach Zeichnung für den Maschinenbau
sowie auf dem Gebiet der Entwicklung, Fertigung und
Montage von Sondermaschinen für die verschiedensten
Branchen. Als Lieferant für Systemkomponenten im
Bereich der Bearbeitungstechnologie (Mehrspindelbohrköpfe, Spannvorrichtungen, Bearbeitungseinheiten und
Komplettmaschinen) realisieren wir insbesondere die
Fertigung von Einzelteilen, sowohl in kleinen als auch
großen Stückzahlen. Die Anfertigung erfolgt individuell
nach kundenspezifischen Vorgaben.
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Biete langfristige Kooperation und/oder kurzfristige freie
Kapazitäten zur Konstruktion von Spritzgießwerkzeugen
mit SolidWorks und Autocad. Langjährige Berufserfahrung vorhanden.
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Wir bieten freie Kapazitäten zum Lackieren von Metallteilen (auch Kleinmengen) an. Evtl. kann der Transport der
Teile übernommen werden.
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Wir bieten moderne Büroräume (evtl. auch mit zusätzlichen Lagerflächen), Größe zwischen 20 m² und 250 m².
Das Objekt ist direkt an der A 71 (Abfahrt Meiningen-Süd)
gelegen. Im Gebäude befinden sich außerdem noch eine
Kantine, ein Elektroladen, ein Frisör und ein Florist.
186-2671
Wir, die Firma Kappstein GmbH & Co. KG aus Gotha,
bieten Ihnen freie Kapazitäten für die Fertigung in der
Metallbearbeitung. Unser Hauptgeschäft ist die Fertigung
von Premium-Bike-Komponenten. Wir verfügen über
einen sehr modernen Maschinenpark, welcher sich
beispielhaft vom Präzisionsdreh- und Fräszentrum, dem
Fräsbearbeitungszentrum bis hin zum Präzisionslaser und
einer Laserbeschriftungsmaschine erstreckt.
186-2739
Nachfragen
Gesucht wird eine Spedition, welche die Belieferung
von Einzelhändlern mit Zeitungen/Zeitschriften sowie
die damit einhergehenden Speditionsdienstleistungen
übernimmt. Das Einsatzgebiet ist Raum Südthüringen,
die Auslieferung erfolgt nachts (Montag bis Samstag).
Voraussetzung ist ein Kleintransporter mit einer Nutzlast
ab 1,0 bis 1,3 t.
186-2015-1
Alle o. g. Angebote und Nachfragen werden von der IHK
ohne Gewähr veröffentlicht!
Ihr Ansprechpartner:
Frances Büchner
03681 362-222
[email protected]
Nachfolgebörse
Angebote
Das Unternehmen (Brennstoffhandel) besteht seit 1932 in
Thüringen und hat 1991 in einem Gewerbegebiet an der
BAB 71 ein Gewerbegrundstück (ca. 4 700 m²) erworben.
Das Grundstück ist voll erschlossen und flexibel nutzbar.
Darauf errichtet wurden eine Halle, ca. 150 m² und eine
oberirdische Tankanlage für Diesel (12 000 l). Technik:
Tankfahrzeug (11 000 l), Kleintransporter, Radlader und
Gabelstapler.
A-SHL_13-012
Das glasverarbeitende Unternehmen besteht in dieser
Form seit ca. zehn Jahren. Am Standort erfolgt die Produktion auf einer Fläche von ca. 1 000 m²; Grundstücksgesamtfläche ca. 2 000 m². Das Produktionsgebäude
wurde 1990 neu errichtet, 2005 saniert und für die
Produktionszwecke umgebaut. Die Flaschen (Nischenprodukte für Laboranwendungen) werden auf selbst
entwickelten Maschinen produziert. Die Herstellung von
Standardprodukten erfolgt auf Rund- bzw. Flachläufern.
Der breit gestaffelte Maschinenpark ermöglicht ein
umfangreiches Sortiment sowie Sonderanfertigungen.
A-SHL_13-015
Die angebotene Textilreinigung befindet sich im Zentrumsbereich einer südthüringischen Kleinstadt mit guter
Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel. Die Fläche
für Reinigung und Annahme, inkl. Nebenräume, beträgt
ca. 100 m². Der Nachfolger kann in den bestehenden
Mietvertrag eintreten. Die Kundenstruktur setzt sich
sowohl aus Laufkundschaft als auch über dezentrale
Annahmestellen (Abholung und Lieferung) zusammen –
mehrheitlich Privatkunden.
A-SHL_14-001
Billardcafé & sky-Sportsbar (Landkreis SM) mit sehr
angenehmem Ambiente sucht Nachfolger. Ausstattung:
4 Pool- und 2 Snookertische, 2 Dartautomaten, 1 Tischkicker, Full HD Beamer (mögliche Bildgröße 4 x 2,50 m)
für Sportübertragungen. Barbetrieb mit Zapfanlage, Kühlschränke, Gläserspüler etc. Kann sofort mit dem vollen
Warenbestand, komplett eingerichtet und betriebsfähig
übernommen werden. Der Eintritt in den Mietvertrag zu
sehr günstigen Konditionen ist ebenfalls möglich.
A-SHL_14-004
Verkauf: Kleines Landhotel im Naturpark Thüringer Wald,
direkt am Rennsteig und in Ortsrandlage. Das Objekt
steht auf einem 6 000 m² Grundstück, ist komplett
und modern ausgestattet, verfügt über 20 Betten,
60 Gastronomieplätze innen, 40 Plätze außen, Sauna,
Parkplatz, Wintergarten. Alternativ wird für dieses Objekt
ein Investor/Partner/Betreiber für die Umwandlung
zur Seniorenwohnanlage oder Behindertenferienhotel
gesucht. Auf dem 6 000 m² Grundstück ist ein Erweiterungsneubau möglich.
A-SHL_14-005
EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
Traditionelles Gastronomieobjekt im Landkreis Schmalkalden-Meiningen; Grundstück 3 800 m², Nutzfläche 590 m²
auf zwei Etagen, voll unterkellert mit Anbau; Gaststätte
(35 Plätze), Saal (bis 130 Plätze), Biergarten und Wohnung (68 m²) steht zur Übergabe/zum Verkauf. Das Objekt
erfreut sich großer Beliebtheit für Familien- und andere
Feiern, ist auch für Kleinkunst nutzbar und bietet vielfältige Erweiterungsmöglichkeiten – Einarbeitung durch den
Übergeber wird zugesichert.
A-SHL_14-006
Kunststoffextrusionsbetrieb auf eigenem Grundstück,
spezialisiert auf PVC-Verarbeitung mit sieben Produktionsstraßen für PVC-Weich- und PVC-Hartmaterialien, zu
übergeben. Verarbeitung von Kunststoffen aus PE und PP
zur Fertigung von Schläuchen und Profilen. Die Produktpalette wird von verschiedenen Industriezweigen genutzt,
wie z. B. Maschinenbau, Elektro-, Bau-, Möbel- und
Fahrzeugindustrie. Dabei werden flexible Abmessungen
und Kundenwünsche berücksichtigt.
A-SHL_14-007
Inhabergeführtes Textilveredelungsunternehmen – Textildruck (Flock-, Flex-, Colortransferdruck), Direktstickerei und
Aufnäher – im Südwesten von Thüringen sucht Nachfolger.
Die Kundenkartei umfasst über 700 Firmen, z. B. Agenturen
für Arbeitsbekleidung, Vereine und Privatpersonen.
Ausstattung: 2 Stickmaschinen Toyota, 2 Transferpressen,
1 SummaCut Plotter, 3 PCs, Materiallager. Programmierung
mit Corel Draw X5 für Vektordateien und McStitch Pro und
Wilcom Embroldery Stue 2.0 für Stickdateien.
A-SHL_14-008
Verkauf eines Maklerbüros für Versicherungen und
Finanzen und Verkauf des gesamten Kundenstammes,
sowie Betreuung und Service der Kunden. Fast 20 Jahre
am Markt und Zulassung nach § 34 f. Hilfe zum Kennenlernen der Betriebs- und Kundenphilosophie, sowie
Einarbeitung wird gewährleistet.
A-SHL_14-013
Zum Verkauf/Nachfolge steht ein inhabergeführtes
Dienstleistungsunternehmen im Südthüringer Raum –
Bereich mobiler Zeltaufbau mit entsprechendem Zubehör.
Der Kundenstamm umfasst ca. 300 Einträge mit teils
jährlich wiederkehrenden Folgeaufträgen (bereits für
2015). Verkaufsumfang: Alu/PVC-Zelte in verschiedenen
Abmessungen, Zeltboden Holz/Alu, Zubehör und Lkw,
Kundenstamm mit Aufträgen.
A-SHL_14-014
Idyllisch gelegenes Drei-Sterne-Waldhotel am Rennsteig – eine Oase mitten im Thüringer Wald. Das Haus
verfügt über drei großzügige Suiten (mit Minibar) und
22 komfortabel eingerichtete Einzel-/Doppelzimmer
(teilweise mit Zusatzbett), mit Radio, TV, Telefon mit
Durchwahlmöglichkeit, Dusche, WC, Fön, teilweise
Balkon. Ein Gastraum, zwei Frühstücks- und Konferenzräume, welche auch für Familienfeiern genutzt werden
können. Eine Bowlingbahn, Bar, Restaurant, Sauna und
Fitnessraum runden das Angebot ab.
A-SHL_14-015
Nachfolger für Möbelfachhandel gesucht. Landkreis
Schmalkalden-Meiningen, ca. 700 m² Verkaufsfläche,
Büro und Werkstatt vorhanden, weitere 600 m² stehen
als Freifläche zur Verfügung.
A-SHL_14-016
Nachfragen
Die Frings Building Solutions GmbH mit Hauptsitz in
Hilden ist Spezialist in den Bereichen Elektro-, Netzwerkund Sicherheitstechnik. Unsere Leistung umfasst die
Beratung und die Umsetzung effizienter elektrotechnischer Anlagen für individuelle Konzepte. Als Teil der
Frings Solutions Group bieten wir mit 120 Mitarbeitern
die Realisierung moderner Verkaufs- und Dienstleistungsflächen sowie den verlässlichen Service für einen sicheren
Betrieb. Zur Verstärkung und Unterstützung unserer
bundesweiten Standorte sowie dem Ausbau unserer
Unternehmensinfrastruktur suchen wir einen Elektroinstallationsbetrieb zur Übernahme bzw. zum Kauf.
S-SHL_14-010
Alle o. g. Angebote und Nachfragen werden von der IHK
ohne Gewähr veröffentlicht!
Ihr Ansprechpartner:
Detlef Schmidt
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[email protected]
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Südthüringische Wirtschaft 3/2015 21
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Europa-Service-Büros zu Welcome-Centern ausbauen
Das Berufsschulnetz in Thüringen
Eine Unternehmen
Folge des Bevölkerungsrückgangs
Thüringen
Die regionalen Welcomebrauchen inPlanungssicherheit
ist der steigende Bedarf an Fachkräften in der
Center sollten nach dem
Wirtschaft. Um diesem zu begegnen, organisierten
Vorschlag der IHK Südthüsowohl
als auch die IHK des
Südthüringen
sowohl
EineUnternehmen
der ersten Amtshandlungen
Thüringer ringen
derAnlaufstellen
neuen Schulnetzplanung
wieder ein Jahr
Projekte
zur Fachkräftegewinnung
aus dem
Ausland. für interessierte
ausländische
Ministeriums
für Bildung, Jugend
und Sport
verloren. Im Interesse
aller am Prozess beteiligten
für Unter(TMBJS) war am 17. Dezember 2014 der Widerruf Fachkräfte
Akteureals
hatauch
deshalb
die schnelle und konkrete
nehmer
sein, die sich für die
Professionalität
undder
Nachhaltigkeit
spielten leider
des Bescheides
alten Landesregierung
zur
Strukturentscheidung
durch das TMBJS eine sehr
Integration
von Fachkräften
bei einem
Projekt einerder
Personalvermittlung
eine
Schulnetzplanung
staatlichen berufsbildenden
große Bedeutung.
Alle Beteiligten erwarten nun die
Zudem Termine
sollten für die vom Ministerium
eherSchulen
untergeordnete
Rolle. In Folge
dessenDamit
nahmbleibtinteressieren.
ab dem Schuljahr
2015/2016.
ersten konkreten
hier für
Informationen
über Fördas Image
Thüringens
vor allemSchulnetzplanung
in Spanien nicht
zunächst
die ursprüngliche
das erste Quartal
2015 angekündigten Auftaktzuständige
unerheblich
Schaden. 2015/2016
Die löblichen
Bemühungen,
für das Schuljahr
bestehen.
Es ist das dermöglichkeiten,
veranstaltungen.
Zur Diskussion und Entscheidung
© Parris Cope/Fotolia.com
die sogenannten
Gestrandeten“mit
nach
Ziel der neuen„128
Landesregierung,
demdem
ersten Behörden,
in den Ausbildungs-,
kommenden Gesprächen stehen aus Sicht
und JobmöglichkeiBekanntwerden
Fallsbreiten
möglichst
schnell
zu
Quartal 2015des
einen
Dialog
zu beginnen
undPraktikader Unternehmen
u. a. Themen wie die wohnortSprachlehrgänge
vermitteln,
machten
für die IHKAnpassungen
Südthüringenin der ten sowie
die zweifellos
notwendigen
Fachkräfteentwicklung in der Region Südthüringen
nahe Grundstufenbeschulung
der Auszubildenden,
abrufbar
sein. Aber auch
ganz
deutlich,
dass ein Welcome-Center
Schulnetzstruktur
abzustimmen.allein in Erfurt
unterstützt und nicht durch rein mathematische
die spezialisierte
Fachstufenausbildung,
die Unterpraktische
Hilfe
Integramittel- und langfristig nicht ausreichen wird.
stützung
derzur
Auszubildenden
durch die Einführung oder bürokratische Regeln hemmt. Die IHK Südvon Familienangehörigen
Vielmehr,
diese Idee hat
die IHK
zwischenFür dieund
Unternehmen
eröffnet
diese
Entscheidung tion eines
thüringen bringt sich in diesem Kontext bereits
Azubi-Tickets für Thüringen und die Bildung
© www.bauwissen.at/pixelio.de
bereits
in Thüringen
zeitlich
an daseine
Thüringer
Wirtschaftsministerium
einerseits
neue Möglichkeit
zur Darstellung von von
aktuell in die ersten Podiumsdiskussionen mit
möglichen
Berufsschulverbünden.
lebenden
ausländischen
kommuniziert,
sollten
die
vier
in
Thüringen
der Notwendigkeiten einer langfristigen, planungsunterschiedlichsten Akteuren ein.
Fachkräften
sollte angeboten
werden.
um
bestehenden
Europa-Service-Büros
als regionale
Ihr Ansprechpartner:
sicheren und
wenn möglich wohnortnahen
Das Ziel neuer
Entscheidungen
zur Gerade
SchulnetzPersonengruppe
muss man
sich besonders
Welcome-Center
ausgebaut
werden. Hier
Schulnetzplanung,
die gleichzeitig
die existiestruktur- dieseplanung
Ihr Ansprechpartner:
muss zwingend
die Festigung
und
denn erstder
wenn
auch
die Familien
ren bereits
Erfahrungen
in Bezug
europäische
Kersten Mey
Unterstützung
dualen
Berufsausbildung
bestimmenden
Branchen
und auf
Berufe
im Rahmen bemühen,
sind, ist die Fachkraft
Integration
undAusbildung
es sind hohe
Fremdsprachkompe 03681
362-223
Dr. Petra
Kukuk
sein. Der demografische
Wandel tatsächlich
fordert dabei
der dualen
stärkt.
Andererseits geht nachgezogen
Region gewonnen.
tenzen
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zu flexiblen
Lösungsansätzen auf, die die
durch
das relativ lange Zeitfenster zur Erarbeitung für die
Aufgehalten – aber nicht verhindert
Das
habenaufwir
für
Sie erreicht:
Bildungsurlaub
Kosten
der Wirtschaft
Vorgezogene Haushaltsfreigabe für ZIM!
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand
(ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und
branchenoffenes Förderprogramm mit großer
Relevanz für die Südthüringer Wirtschaft. Da
das Haushaltsgesetz für 2014 nicht fristgerecht
verabschiedet wurde, konnten Fördermittelanträge nicht bearbeitet werden. Mit diesem
Umstand konfrontierte die IHK Südthüringen den
Bundestagsabgeordneten (MdB), Mark Hauptmann, mit der Bitte, dies im Haushaltsausschuss
zu thematisieren. Anfang April konnte uns Mark
Hauptmann informieren, dass der Haushaltsauschuss weitere Finanzmittel für das ZIM bewilligte.
Damit ist die Fortsetzung der besonders für den
Mittelstand relevanten FuE-Förderung durch das
ZIM für 2014 gesichert!
Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen,
erneut gegen das geplante BildungsfreistellungsIhr Ansprechpartner:
gesetz. In einem Treffen mit dem Thüringer Wirtschaftsminister, Wolfgang Tiefensee, sowie mit der
Jan Scheftlein
für das Bildungsfreistellungsgesetz federführend
03681
362-210
zuständigen
Thüringer Bildungsministerin, Birgit
[email protected]
Klaubert, gab es jedoch kein Entgegenkommen der
Landesregierung gegenüber dem Appell der Wirtschaft, wegen fehlenden Regelungsbedürfnisses
auf das Gesetz zu verzichten.
Sollte es zu einer gesetzlichen Regelung kommen, so müsste dies im Einvernehmen mit der
Wirtschaft geschehen. Die aktuell vorgesehenen
Regelungen eines bis zu fünftägigen jährlichen
beteiligt und
Einwändeauf
derKosten,
Wirtschaft
Südthüringen ab, da dies einen erheblichen Eingriff des DIHK
Bildungsurlaubs
fürdiejedermann
aber
die unbedingt
Bundesregierung
zu einem
Einlenken
in den
darstellen
Die
nicht
zum Nutzen
der Unternehmen,
DerBestandsschutz
IHK Südthüringen
gelangwürde.
es, gemeinsam
mit haben
geplante
Umlagehöhe
für Neuanlagen
wird kritisch
den anderen
Thüringer
IHKs, den HWKs
und Wirt- bewegt.
wird dieses Einvernehmen nicht finden.
gesehen.
Allerdings wirddieanerkannt,
dass auch
schaftsverbänden,
Verabschiedung
des Gesetzes
die Betreiber
von Eigenversorgungsanlagen
einen
Ihr Ansprechpartner:
Ihr Ansprechpartner:
zu verhindern.
Die Rot-Rot-Grüne Landesregierung
angemessenen
Versorgungssicherhat sich nunBeitrag
erneutzudieihrer
Einführung
eines Bildungsheit freistellungsgesetzes
leisten sollten, wenn sie
an das öffentliche
Nußbicker-Lux
Jan Scheftlein
vorgenommen.
Am 21. JanuarDr. Janet
Stromnetz
angeschlossen
sind. Die IHK Südthürin362-174
03681
362-210
2015 wendeten
sich Spitzenvertreter
der Thüringer 03681
gen Wirtschaft,
hat sich an darunter
der Erarbeitung
derPräsident
Stellungnahme
[email protected]
auch der
und der [email protected]
Erhalt des Anreizes zur Strom-Eigenversorgung auch im EEG 2.0 erforderlich
Um den Kostenanstieg der Strompreise durch die
Energiewende
zu bremsen
undThüringen
die VersorgungsNoch in diesem
Jahr wird
vermutlich
sicherheit
zu gewährleisten,
ist eine die
in denlangfristig
Kreis der Bundesländer
aufschließen,
Reform
Erneuerbare-Energien-Gesetzes
überdes
einen
gesetzlichen Bildungsurlaub (EEG)
verfügen.
zwingend
Im Eckpunktepapier
Bereitsnotwendig.
im Koalitionsvertrag
der großenzur
Koalition
Reform
desim
EEG
vom
Januar
2014 war vorgesehen,
wurde
Jahr
2009
für Thüringen
die Einführung
sowohl
Neuals auch Bestandsanlagen mit
einer
eines
Bildungsfreistellungsgesetzes
festgehalten.
Umlage
aufGesetz
die Eigenerzeugung
zu belasten.
Dieses
sollte im Einvernehmen
mitEine
der
Belastung
der Bestandsanlagen
lehnt die IHK
Wirtschaft
verabschiedet werden.
Südthüringische Wirtschaft 5/2014 17
22 Südthüringische Wirtschaft 3/2015
SETZT SICH EIN
+++
SETZT SICH EIN
Europa-Service-Büros
zu Welcome-Centern ausbauen
Erbschaftsteuer: Mittelstandsfreundliche
Lösung
erforderlich
Eine Folge des Bevölkerungsrückgangs in Thüringen
ist der steigende Bedarf an Fachkräften in der
Wirtschaft.
Um diesem
zu begegnen, organisierten
Nach
dem Urteil
des Bundesverfassungsgerichts
sowohl
UnternehmenimalsDezember
auch die 2014
IHK Südthüringen
zur
Erbschaftsteuer
muss eine
Projekte
zur Fachkräftegewinnung
ausBetriebsdem Ausland.
neue
Regelung
zur Besteuerung von
vermögen gefunden werden. Die Erbschaftsteuer
Professionalität
und Nachhaltigkeit
spieltenum
leider
betrifft
auch Schenkungen
unter Lebenden,
bei einem Projekt
einer Personalvermittlung
möglichen
Steuergestaltungen
vorzubeugen. eine
Sie
eher auf
untergeordnete
Rolle. In Folge dessen
wird
Basis einen Bundesgesetzes
von dennahm
Bundas Image Thüringens
vorInallem
in Spanien
nicht
desländern
vereinnahmt.
den vom
Bundesverunerheblich Schaden.
Die löblichen
Bemühungen,
fassungsgericht
verworfenen
Bestimmungen
ist die
die sogenannten
„128 Gestrandeten“
nach dem
steuerliche
Verschonung
des Betriebsvermögens
Bekanntwerden
des Falls
schnell zu im
geregelt.
Das Gericht
billigtmöglichst
dessen Verschonung
vermitteln, mahnt
machten
fürveränderte
die IHK Südthüringen
Grundsatz,
aber
Regelungen ein.
deutlich, dass ein Welcome-Center allein in Erfurt
mittelund
nicht ausreichen
wird.
Der
DIHK
hatlangfristig
sich gemeinsam
mit anderen
SpitzenVielmehr, und
Idee hat
die IHK am
zwischenverbänden
der diese
deutschen
Wirtschaft
28. Januar
zeitlich
an das Thüringer
Wirtschaftsministerium
2015
schriftlich
mit Vorschlägen
zur Neuregelung
kommuniziert,
sollten die Wolfgang
vier in Thüringen
an
Bundesfinanzminister,
Schäuble, und
bestehenden
Europa-Service-Büros
als In
regionale
die
16 Landesfinanzminister
gewendet.
dem
Welcome-Center
ausgebaut
Hier existieSchreiben
wird gefordert,
fürwerden.
kleine Unternehmen
ren bereits
Erfahrungen
in Bezug
auf europäische
auch
weiterhin
das Kriterium
der Mitarbeiterzahl
Integration
und
es nicht
sind hohe
Fremdsprachkompezu
verwenden
und
auf andere
Kriterien, wie
tenzen vorhanden.
Die regionalen WelcomeCenter sollten nach dem
Vorschlag
der IHK Südthüdie
stark schwankende
Lohnsumme, auszuweichen.
ringenVerwaltungsvermögen,
Anlaufstellen sowohl also z. B. vermieteten
Beim
für interessierte
ausländische
Immobilien,
Wertpapieren
und Kunstgegenständen,
Fachkräfte
als auch füreine
Unterschlägt
die Wirtschaft
konsolidierte Ermittlung
nehmer
sein, die sich für
die sollte nur das
vor.
Erbschaftsteuerlich
relevant
Integration von Fachkräften
Verwaltungsvermögen
nach Abzug der Verbindlichinteressieren.
keiten
sein. Zudem sollten
hier Informationen über Fördermöglichkeiten,
Schließlich
tritt die zuständige
Wirtschaft dafür ein, dem
Behörden, Ausbildungs-, in seiner Einschätzung
Bundesverfassungsgericht
Praktikazu
folgen, und
dassJobmöglichkeiFamilienunternehmen eine große
ten sowie Sprachlehrgänge
Bedeutung
für den Standort Deutschland haben
abrufbar
sein. Aber
auch ganz über den Erhalt
und
dass deren
Betriebsvermögen
praktische
Hilfe zurdem
Integravon
Arbeitsplätzen
Gemeinwohl dient. Um
tion von Familienangehörigen
Familienunternehmen
gegenüber Großunternehvon bereits
in Thüringen
men
abzugrenzen,
sollte der Gesetzgeber eine
lebendenanhand
ausländischen
Prüfung
von Merkmalen vorsehen. Hierzu
Fachkräften
sollte angeboten
werden. Gerade um
zählen
die fehlende
Kapitalmarktorientierung,
diese
Personengruppe
muss man
besonders
die
persönliche
Verantwortung
dessich
Inhabers
für
bemühen,
denn erst wenn
die Familien
die
Geschäftsführung
sowieauch
die Entnahmeund
nachgezogen sind, ist die Fachkraft tatsächlich
Veräußerungsbeschränkungen.
für die Region gewonnen.
© Rainer Sturm/pixelio.de
Über das Schreiben hinaus befindet sich der
DIHK im Gespräch mit Abgeordneten des
Deutschen Bundestages und Vertretern des
Bundesfinanzministeriums.
© www.bauwissen.at/pixelio.de
Ihr Ansprechpartner:
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Jan Pieter Schulz
Kersten
03681Mey
362-406
[email protected]
03681 362-223
[email protected]
Genehmigungsverfahren zur Bewilligung von Sonn- und
Feiertagsarbeit
Das
für Sie erreicht:
IHK regthaben
Änderungenwir
zum Kriterienkatalog
an
Vorgezogene Haushaltsfreigabe für ZIM!
Bundestagsabgeordneten (MdB), Mark Hauptmann, mit der Bitte, dies im Haushaltsausschuss
zu thematisieren. Anfang April konnte uns Mark
Hauptmann informieren, dass der Haushaltsauschuss weitere Finanzmittel für das ZIM bewilligte.
Damit ist die Fortsetzung der besonders für den
Mittelstand relevanten FuE-Förderung durch das
ZIM für 2014 gesichert!
dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
(TLV), bei Unternehmen mit einer Ausnahmebewilligung nach einem viertel Jahr, wird weiter kritisch
gesehen. Diese Revision, die auf die Überprüfung
sachfremder Inhalte ausgerichtet ist, erhöht
Südthüringen
da dies einen
sowohl
in den ab,
Unternehmen
alserheblichen
auch im TLVEingriff
den
in den Bestandsschutz
darstellen
Diedie
bürokratischen
Aufwand
erheblich,würde.
obwohl
geplante Umlagehöhe
für Neuanlagen
wird kritisch
sonstigen
Überwachungsund Kontrollmechanisgesehen.
wirdsind.
anerkannt,
dass wurde
auch die
men
völligAllerdings
ausreichend
Gleichzeitig
die Betreiber
von Eigenversorgungsanlagen
einen
Forderung
verstärkt,
begleitende Stellungnahmen
angemessenen
Beitrag
zu IHK,
ihrerdem
Versorgungssichervon
Institutionen
wie der
Verband der
heit leistenThüringens
sollten, wenn
an das
Wirtschaft
e. V.sieoder
der öffentliche
BranchenStromnetz angeschlossen
sind. Die Sachverhalt
IHK Südthüringewerkschaft
nach dem jeweiligen
gen hat
sich an derwieder
Erarbeitung
Stellungnahme
und
im Bedarfsfall
in die der
Entscheidung
© knipseline/pixelio.de
Die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs hat
ihre Positionen und Forderungen der Thüringer
Das Zentrale
Mittelstand
Wirtschaft
zuInnovationsprogramm
den Genehmigungsverfahren
und
(ZIM)Kriterienkatalog
ist ein bundesweites,
technologie- undnach
dem
zu Ausnahmeanträgen
branchenoffenes
Förderprogramm
mit großer
§§
13 Abs. 5 und 15
Abs. 2 ArbZG (Arbeitszeitgesetz)
Relevanz
für die Südthüringer
Wirtschaft.für
DaArbeit,
an
das zuständige
Thüringer Ministerium
das Haushaltsgesetz
2014und
nicht
fristgerecht
Soziales,
Gesundheit, für
Frauen
Familie
(TMASGFF)
verabschiedet
wurde, konnten
Fördermittelerneuert:
Die Möglichkeit
der Nutzung
von Sonnanträge
nicht bearbeitet
Mit diesem
und
Feiertagsarbeit
nach werden.
den gesetzlichen
Vorgaben
Umstand
konfrontierte
die IHK für
Südthüringen
den
ist
ein wichtiger
Standortfaktor
die Thüringer
Wirtschaft und darf durch die neue Landesregierung nicht noch weiter eingeschränkt werden.
des TLV als Aufsichts-und Genehmigungsbehörde
zu stellen. Die Erfahrungen sprechen klar gegen
Ihr Verpflichtung
Ansprechpartner:
die
der Antragsteller zum Einholen
solcher Stellungnahmen. Insbesondere ist die
Jan Scheftlein
alleinige
verpflichtend geforderte Einholung einer
03681 362-210
Stellungnahme
von der Branchengewerkschaft
[email protected]
durch
das Unternehmen nicht sachbegründet.
Insgesamt sind alle beteiligten Partner in der Pflicht,
die Anwendung der gesetzlichen Tatbestände zur
Nutzung von Sonn- und Feiertagsarbeit im Sinne
des Wirtschaftsstandortes auszulegen, um einen
weiteren Nachteil Thüringens im nationalen und
internationalen Standortwettbewerb zu vermeiden.
Kritikpunkte, Erfahrungen und Anregungen der
des DIHK beteiligt
und die Unternehmen
Einwände der möchte
Wirtschaft
betroffenen
Südthüringer
haben
Bundesregierung
einem
Einlenken
die
IHKdie
Südthüringen
gern inzudie
Gespräche
mit
bewegt.
dem
Ministerium und dem TLV einbringen und
bittet Sie um entsprechende Informationen.
Ihr Ansprechpartner:
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Janet Nußbicker-Lux
03681
Tilo
Werner362-174
03681
[email protected]
362-203 [email protected]
Erhalt des Anreizes zur Strom-Eigenversorgung auch im EEG 2.0 erforderlich
Im Rahmen der 2. Sitzung des Beirats für Arbeitsschutz des TMASGFF am 27. Januar 2015 wurden
Um Belastungen
den Kostenanstieg
Strompreise
durchinsbedie
die
für dieder
Thüringer
Wirtschaft
Energiewende
und die Versorgungssondere
durch zu
denbremsen
hohen bürokratischen
Aufwand
sicherheit
langfristigKriterienkatalog
zu gewährleisten,
ist eine
aus
dem geltenden
nochmals
Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG)
herausgestellt.
Nach wie vor sehen die Antragszwingend notwendig.
Im Eckpunktepapier
zurdie
voraussetzungen
erhebliche
Forderungen an
Reform des EEG vom
2014 war
vorgesehen,
Nachweisführung
derJanuar
Unternehmen
vor,
die nicht
sowohl
als aucheine
Bestandsanlagen
mitAuch
einerdie
in
jedemNeuAntragsfall
Relevanz zeigen.
Umlageden
aufKriterienkatalog
die Eigenerzeugung
zu belasten.
Einezur
durch
vorgegebene
Pflicht
Belastung der Bestandsanlagen
die IHK
Durchführung
einer Revision derlehnt
Aufsichtsbehörde,
Südthüringische Wirtschaft 5/2014 17
Südthüringische Wirtschaft 3/2015 23
AUS- UND WEITERBILDUNG
Karriereanreize mit dem Weiterbildungsstipendium
Zwölf Neuaufnahmen 2015
Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger mit bis zu 6.000 Euro, sich
in ihrem Beruf weiter zu qualifizieren und die Karriereleiter zu erklimmen.
(v. l. n. r.) Sandra Großmann aus Ilmenau (Sparkasse Arnstadt-Ilmenau), Natalie Fritz aus Arnstadt (Vivisol Deutschland GmbH, Amt Wachsenburg), Daniel Poppner aus Römhild (Mezger GmbH + Co. KG, Suhl), Isabell Baumbach aus
Floh-Seligenthal (Viba sweets GmbH, Floh-Seligenthal), Regine Mühlig aus Arnstadt (N3 Engine Overhaul Services,
Arnstadt), Felix Wendel und Kevin Drunsel, beide aus Sonneberg (beide Mann+Hummel GmbH, Sonneberg), Patrick
Schaak aus Arnstadt (INWEBA GmbH, Ilmenau), Andreas Bienst aus Roßdorf (Stille Präzisionsmesstechnik GmbH,
Schmalkalden), Josef Wagner aus Bermbach (Rennsteig Werkzeuge GmbH, Viernau).
Die IHK Südthüringen konnte zum 1. März 2015
zwölf neue Plätze für ein solches Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche
Bildung vergeben. Am 11. Februar 2015 wurden
diese Stipendiaten im IHK-Bildungszentrum in
Suhl-Mäbendorf begrüßt.
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24 Südthüringische Wirtschaft 3/2015
Die jungen Fachkräfte erhielten Informationen, wie
das Stipendium ausgereicht wird und welche Vorgaben für die Beantragung von Weiterbildungen
zu beachten sind. Neben Aufstiegsfortbildungen,
berufsbegleitenden Studiengängen und Lehrgängen können damit auch fachübergreifende
Seminare sowie Sprachkurse im Ausland finanziert
werden.
Die IHK Südthüringen ist eine von 284 beteiligten
zuständigen Stellen im Bundesgebiet, die mit der
Vergabe und Abrechnung des Weiterbildungsstipendiums beauftragt sind. Seit 1992 wurden 314
Stipendiaten durch die IHK Südthüringen betreut,
darunter auch eine hohe Anzahl an Jugendlichen,
die als Beste im Beruf mit dem Bildungsfuchs
ausgezeichnet wurden.
Die Stipendiaten können drei Jahre mit bis zu
2.000 Euro jährlich gefördert werden, wenn sie
erfolgreich in ihrer zuständigen Kammer einen
Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm
gestellt haben, zu Beginn der Förderung jünger
als 25 Jahre sind und besonders gute Leistungen
erbracht haben. Einen Eigenanteil von zehn Prozent
pro Weiterbildung trägt der Stipendiat.
Der nächste Aufnahmezeitpunkt für einen Platz im
Förderprogramm ist der 1. März 2016. Interessenten sollten ihre Unterlagen bis zum 30. November
2015 einreichen.
Ihr Ansprechpartner:
Antje da Silva Santos
03681 362-425
[email protected]
AUS- UND WEITERBILDUNG
IHK-Weiterbildungsangebot
Energiebeauftragter
(IHK)
Datum
Bezeichnung
Std
Ort
09.03.2015
Ausbildung der Ausbilder
96
SON
09.03.2015
Digitalisierung im Rechnungswesen: Trends und Chancen
09.03.2015
Existenzgründerlehrgang
10.03.2015
Betriebsverfassungsgesetz – Umgang mit dem Betriebsrat
10.03.2015
Rhetorik und Präsentationstechnik
12.03.2015
Qualitätsbeauftragter (IHK)
16.03.2015
Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
16.03.2015
MS Word Grundkurs – Vollzeitlehrgang
16.03.2015
Unterjährige Erfolgskontrolle – Warum reicht die Standard-BWA dazu nicht aus?
16.03.2015
IHK-Fachkraft für Personalwesen
16.03.2015
Ausbildung der Ausbilder
18.03.2015
Unterrichtung von Spielgeräteaufstellern und deren Personal gemäß
§ 33c Gewerbeordnung (GewO)
19.03.2015
Das aktuelle Reise- und Bewirtungskostenrecht
20.03.2015
Windows Server 2012 R2/2008 R2 – Administration 1
20.03.2015
Geprüfter Industriemeister Metall
20.03.2015
IT-Netzwerkadministrator (IHK) – Windows Server Profi
20.03.2015
Geprüfter Industriemeister Mechatronik
23.03.2015
Datenschutzbeauftragter (IHK)
23.03.2015
Facebook für Einsteiger
23.03.2015
Dokumentenmanagement mit MS Word
23.03.2015
Workshop Projektmanagement
24.03.2015
Existenzgründerlehrgang
24.03.2015
Die Auswirkungen der Einführung des Mindestlohns
4
SHL
24.03.2015
Aktuelles für Ausbilder
16
SHL
24.03.2015
Grundlagen der Mitarbeiterführung – Basiswissen für Führungskräfte in neuen
Führungssituationen
16
SHL
25.03.2015
Optimales Zeit- und Selbstmanagement
8
SON
01.04.2015
Prüfungsvorbereitung für Industriekaufleute
48
SHL
01.04.2015
Prüfungsvorbereitung für Kaufleute im Groß- und Außenhandel
48
SHL
13.04.2015
MS Excel für Controller I
16
SHL
13.04.2015
Geprüfter Industriemeister Metall
1 100
SHL
13.04.2015
Grundlagen der Buchführung
32
SHL
13.04.2015
Geprüfter Industriemeister Elektrotechnik
1 100
SHL
13.04.2015
Energiebeauftragter (IHK)
60
SHL
13.04.2015
Die optimale Präsentation mit MS PowerPoint
16
SHL
13.04.2015
Ausbildung der Ausbilder
96
SHL
14.04.2015
Mitarbeitermotivation fördern
16.04.2015
Umweltbeauftragter (IHK)
16.04.2015
Projektmanager (IHK)
16.04.2015
Das aktuelle Reise- und Bewirtungskostenrecht
16.04.2015
Basiswissen und Planung im Projektmanagement
20.04.2015
4
SHL
24
SON
8
SHL
16
SHL
40
SHL
620
SHL
16
SHL
4
SON
140
SHL
96
ARN
6
SHL
8
SON
42
SHL
1 100
SON
126
SHL
1 100
SON
40
SHL
8
SHL
16
SHL
8
SHL
24
SHL
8
SHL
40
SHL
104
SHL
8
ARN
32
SHL
Praxisworkshop Qualitätsmanagement
8
SHL
20.04.2015
Unterrichtung für Bewachungspersonal
40
SON
20.04.2015
Die optimale Präsentation mit MS PowerPoint
16
SHL
20.04.2015
Existenzgründerlehrgang
24
ARN
20.04.2015
Angebotsanfragen erfolgreich in Aufträge wandeln – E-Mail-Coaching
6
21.04.2015
Messetraining
8
SHL
21.04.2015
Rechtliche Besonderheiten beim Umgang mit erkrankten Arbeitnehmern
4
SHL
23.04.2015
Intensivseminar – Marketingerfolge mit Facebook
16
SHL
27.04.2015
Wettbewerbsvorteile gewinnen mit einer differenzierten Kalkulation
4
SON
Der Lehrgang bereitet die Teilnehmer - unabhängig von der Branche, in der sie tätig sind
– auf die Einführung eines Energiemanagementsystems vor. Sie erwerben ein grundlegendes Verständnis für die Anforderungen
der verschiedenen Managementnormen und
allgemeine energietechnische Schwerpunktthemen, wie etwa Heizungs- und Beleuchtungstechnik sowie Gebäudeenergieeffizienz.
Für die Inanspruchnahme von Expertenwissen,
geplante Investitionen oder den Umstieg
auf erneuerbare Energieträger erhalten sie
wertvolle Hintergrundinformationen, z. B. zum
Ablauf und zur Abwicklung von Beratungs- und
Förderprogrammen.
Beginn:
Ort:
13.04.2015
IHK-Bildungszentrum,
Suhl-Mäbendorf
Ihr Ansprechpartner:
Sandro Schilling
03681 362-426
[email protected]
Lehrgangsangebote regionaler Anbieter, die auf
IHK-Prüfungen vorbereiten, finden Sie unter
www.qualiservice-thueringen.de oder
www.suhl.ihk.de.
Ihre Ansprechpartner im Bildungszentrum der
IHK Südthüringen:
Suhl
Antje da Silva Santos
Beate Rammelt
Sandro Schilling
Katrin Pertig
03681 362-425
03681 362-429
03681 362-426
03681 362-427
Sonneberg
Heidi Leistner
03675 7506-255
Arnstadt
Carmen Klotz
03628 6130-516
Südthüringische Wirtschaft 3/2015 25
AUS- UND WEITERBILDUNG
Fachkraft für Lebensmitteltechnik
Feierliche Zeugnisübergabe für externe Absolventen
(v. l. n. r.) Holger Hoffmann, Caroline Grosser, Veronika Scheiding, Iris Schulz, Sabine Dötsch, Angela Koch, Peter Klause, Silvana Meißner und Manuela Pabst erhielten am
18. Februar 2015 ihre Zeugnisse für den Berufsabschluss als Fachkraft für Lebensmitteltechnik.
Nach erfolgreich bestandener Prüfung konnten am 18. Februar 2015 neun Mitarbeiter der
Fuchs Gewürze GmbH, Schönbrunn, in der IHK Südthüringen ihre Zeugnisse in Empfang
nehmen. Sie haben sich als „Fachkraft für Lebensmitteltechnik“ qualifiziert.
Die Schulungsteilnehmer der Fuchs Gewürze GmbH
eigneten sich die berufsspezifischen Inhalte in der
Praxis sowie im Rahmen der individuell konzipierten
Lehrgänge der IHK Südthüringen an und stellten
sich im Dezember 2014 der Abschlussprüfung in
diesem neu geordneten Ausbildungsberuf.
in insgesamt fünf Firmenlehrgängen. In Fortsetzung dieser erfolgreichen Personalentwicklung bot
die Firma für die Mitarbeiter einen Prüfungsvorbereitungslehrgang mit dem Ziel an, einen Berufsabschluss als „Fachkraft für Lebensmitteltechnik“ zu
erwerben.
Bereits seit 2011 qualifiziert die IHK Südthüringen
langjährige Mitarbeiter der Fuchs Gewürze GmbH
Die Dozenten, Hartmut Lunau, Frank Ranft und
Karin Wolf, haben mit viel Engagement und
Eigeninitiative eine optimale Prüfungsvorbereitung gewährleistet. Das Ergebnis der schriftlichen
Prüfung kann als großer Erfolg gewertet werden.
Mit einem Gesamtdurchschnitt von 88 Punkten
(Note 2) im Endergebnis haben alle Beteiligten
ein hervorragendes Resultat erzielt. Vier Prüflinge
erlangten sogar das Gesamtergebnis „sehr gut“.
Diese spezielle Qualifizierungsmaßnahme der
Fuchs Gewürze GmbH in Zusammenarbeit mit
der IHK Südthüringen ist ein durchaus nachahmenswertes Beispiel für die Sicherung des
eigenen Fachkräftebedarfs und eine gelungene
Personalentwicklung.
IHK-Fachkraft für Personalwesen
Im Personalwesen laufen die Fäden für das
wichtigste Kapital des Unternehmens zusammen:
dem Personal. Von der Personalgewinnung über
Führung und Entwicklung bis hin zur Verwaltung
bietet der Lehrgang „IHK-Fachkraft Personalwesen“
das nötige Grundlagenwissen, um in diesem
bedeutenden unternehmensstrategischen Bereich
erfolgreich tätig sein zu können. Die Ausbildung
ist eine perfekte Qualifizierung für Mitarbeiter aus
dem Personalwesen, die ihre Kenntnisse im Personalbereich festigen und erweitern möchten.
Termine
Fortbildungsprüfungen
Die bundeseinheitlichen Prüfungstermine für
folgende Fortbildungsprüfungen für das Jahr
2015 finden Interessenten unter:
www.suhl.ihk.de (Dok.-Nr. 14026)
26 Südthüringische Wirtschaft 3/2015
Der Lehrgang umfasst 140 Unterrichtsstunden und
gliedert sich in drei Module:
• Arbeitsrecht
• Lohn- und Gehaltsabrechnung
• Personalmanagement
Beginn: 13.03.2015
Ort:
IHK-Bildungszentrum, Suhl-Mäbendorf
Die Teilnehmer absolvieren am Ende des Lehrgangs
einen lehrgangsinternen Test und erhalten mit
erfolgreichem Bestehen ein Zertifikat der IHK
Südthüringen.
Der Unterricht wird jeweils montags und mittwochs von 17:00 bis 20:15 Uhr und einmal im
Monat samstags durchgeführt.
Beate Rammelt
03681 362-429
[email protected]
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Ausbildereignung (AEVO)
Betriebswirt
Bilanzbuchhalter
Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
Handelsfachwirt
Industriemeister Elektrotechnik
Industriemeister Mechatronik
Ihr Ansprechpartner:
Industriemeister Metall
Industriemeister, Teil 1 (Kunststoff, Glas)
Polier
Technischer Betriebswirt
Technischer Fachwirt
Wirtschaftsfachwirt
AUS- UND WEITERBILDUNG
Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen arbeiten in verschiedenen Bereichen
und Einrichtungen der Branche, insbesondere
in ambulanten, stationären und teilstationären
Einrichtungen, Organisationen, Institutionen
und Verbänden oder sind selbstständig tätig.
Sie lösen dabei eigenständig umfassende und
verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung,
Organisation und Kontrolle unter Nutzung
betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente.
Die Qualifikation umfasst die Befähigung, den
Dienstleistungsprozess auch als Wertschöpfungsprozess zu verstehen und eigenverantwortlich
personal- und betriebswirtschaftliche Problemstellungen unter Beachtung umfassender
Qualitäts-managementmaßnahmen einer zielgerichteten Lösung zuzuführen. Neue Strategien,
Strukturen, Systeme, Prozesse oder Verhaltensweisen sind in der Organisation umzusetzen. Auszubildende, Mitarbeiter und Teams sollen motiviert
und geleitet werden. Ferner ist nachzuweisen,
dass zur Gestaltung eines anforderungsgerechten
Dienstleistungsprozesses die Möglichkeiten von
interdisziplinärer Zusammenarbeit mit internen
und externen Partnern sowie multiprofessioneller
Teamarbeit erkannt und genutzt werden. Zur
Steuerung und Optimierung aller betrieblichen
Vorgänge sind ethische, soziale, wirtschaftliche,
rechtliche und ökologische Grundsätze zu beachten sowie regionale, nationale und internationale
Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
• Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen,
• Führen und Entwickeln von Personal,
• Planen und Durchführen von
Marketingmaßnahmen
Zur Vorbereitung auf die anspruchsvolle IHKPrüfung bietet das Bildungszentrum der IHK
Südthüringen ab 20. April 2015 einen Vorbereitungslehrgang an.
Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten
und Fähigkeiten, die sie in der Regel durch eine
einschlägige Berufsausbildung und Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer
oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über
Kompetenzen in folgenden Bereichen:
Ihr Ansprechpartner:
• Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher
Prozesse,
• Steuern von Qualitätsmanagementprozessen,
• Gestalten von Schnittstellen und Projekten,
Katrin Pertig
03681 362-427
[email protected]
Anzeige
Südthüringische Wirtschaft 3/2015 27
INNOVATION UND UMWELT
Auch Handel, Banken und
Versicherungen betroffen!
Die europäische Energieeffizienz-Richtlinie
(RL 2012/27/EU, EED) schreibt für alle
Unternehmen, die nicht der KMU-Definition
unterliegen, verpflichtende Energieaudits vor.
Mit einer Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sollen die Pflichten
aus der europäischen EED ins deutsche Recht
übertragen werden. Nach dem Inkrafttreten
des geänderten EDL-G, das im Frühjahr 2015 zu
erwarten ist, müssen bis zum 5. Dezember 2015
alle Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von mehr als 50
Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme
von mehr als 43 Millionen Euro, regelmäßige
Energieaudits durchführen. Für die Ermittlung
des KMU-Status sind auch die Regelungen
zu Partner- und verbundenen Unternehmen
zu beachten. Die KMU-Definition und eine
Anleitung zur Ermittlung des KMU-Status sind
unter www.kfw.de
(Formularnummer 600 000 0196) zu finden.
Die Verpflichtung zu Energieaudits betrifft
nicht nur das produzierende Gewerbe, sondern
beispielsweise auch Handel, Banken und private
Krankenhäuser. Die Energieaudits müssen die
Anforderungen der DIN EN 16247-1 erfüllen,
von qualifizierten Experten abgenommen werden und mindestens alle vier Jahre wiederholt
werden. Energiemanagementsysteme nach
DIN EN ISO 50001 und Umweltmanagementsysteme nach EMAS werden anerkannt, sodass
Unternehmen, welche bereits die Möglichkeiten
zur Steuerentlastung nach dem Energie- und
Stromsteuergesetz (Spitzenausgleich) oder
die Besondere Ausgleichsregelung des EEG in
Anspruch genommen haben, von der Pflicht zur
Durchführung von Energieaudits freigestellt
werden.
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Janet Nußbicker-Lux
03681 362-174
[email protected]
28 Südthüringische Wirtschaft 3/2015
Reach: Unterstützung für KMU zur
Registrierung von Stoffen
Bis zum 31. Mai 2018 läuft die Vorregistrierungsfrist für Stoffe, die in einer Menge von mindestens
einer Tonne bis 100 Tonnen pro Jahr hergestellt
oder importiert werden. Unternehmen wird
empfohlen zu prüfen, ob sie von der nächsten
Registrierungsfrist betroffen sind und die entsprechenden Vorbereitungen für Reach 2018 beginnen.
Da die Verfahren erheblicher Vorlaufzeiten bedürfen, sollten diese bereits jetzt angegangen werden.
Hilfe können insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) von der Europäischen Chemikalienagentur (Echa) erhalten, die eine Schritt-fürSchritt-Anleitung für das Registrierungsverfahren
anbietet.
Auch Unternehmen, die einen chemischen Stoff
produzieren, importieren oder verarbeiten, sollten
prüfen, ob sie von Reach betroffen sind. Hilfestellung dazu wird beispielsweise auf der Internetseite
der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angeboten. Eine zeitnahe Prüfung ist zu
empfehlen, denn registrierungspflichtige, aber
nicht vorregistrierte, Stoffe dürfen nach Ablauf
der Vorregistrierungspflicht nicht mehr hergestellt
bzw. importiert werden. Als verarbeitendes Unternehmen fragen Sie deshalb Ihren Zulieferer bzw.
Hersteller, ob der Stoff (vor-)registriert oder von
der Registrierungspflicht ausgenommen ist.
Weitere Informationen unter:
echa.europa.eu/de/reach-2018
www.baua.de
www.reach-clp-biozid-helpdesk.de
Nachrüstung von Diesel-Kfz mit
Partikelfiltern
Jetzt Förderung beantragen!
Die Nachrüstung von Diesel-Pkw und DieselKraftfahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer
zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit
Partikelfiltern wird vom Bundesumweltministerium
mit 260 Euro gefördert. Die Anträge können seit 1.
Februar 2015 gestellt werden. Es ist zu beachten,
dass nachgerüstete Fahrzeuge einer besseren
Schadstoffgruppe zugeordnet werden und entsprechend eine bessere Umweltplakette erhalten.
Dies ist besonders relevant, wenn die höhere
Umweltplakette zur Einfahrt in die Umweltzone
einer (Innen-)Stadt erforderlich ist.
Die Anträge können an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
In elektronischer Form stehen die Antragsformulare
unter www.bafa.de zur Verfügung. Schnell sein lohnt
sich, denn die Anzahl der geförderten Nachrüstungen ist durch die bereitgestellten Fördermittel in
Höhe von 30 Millionen Euro begrenzt.
Anhörung zu Hochwasser- und
Gewässerschutz gestartet
© Manfred Schimmel/pixelio.de
Verpflichtende
Energieaudits für
Nicht-KMU bis
5. Dezember 2015
Ab sofort liegen
die Entwürfe der
Bewirtschaftungspläne und
Maßnahmenprogramme zur
Umsetzung der
Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie für
die Flussgebiete
Elbe, Weser und
Rhein u. a. in der
Regionalstelle
der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und
Geologie (TLUG) in Suhl aus und können im Internet
unter www.thueringen.de/wrrl eingesehen werden.
Außerdem wurden die Entwürfe der Hochwasserrisikomanagementpläne ausgelegt, die Maßnahmen zur
Verbesserung des Hochwasserschutzes beinhalten.
Diese sind unter www.thueringen.de/hwrm
einsehbar. Unternehmen in den aufgeführten Flussgebieten wird empfohlen, die eigene Betroffenheit
zu prüfen und gegebenenfalls bis zum 22. Juni 2015
schriftlich Stellung zu nehmen.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gern an die
IHK Südthüringen wenden.
Regionalmarketing
Das neuefür
Veranstaltungsformat
zur Thüringer
Fachkräftegewinnung
Kick-off
„INDUSTRIE INTOUCH
Wald“ 2015
und Imagepflege
– Melden Sie Ihr Unternehmen jetzt an!
Unternehmen
können sich jetzt anmelden!
Das im letzten Jahr erstmalig durchgeführte Veranstaltungsformat INDUSTRIE INTOUCH Thüringer
Wald geht in die nächste Runde.
Die sehr gute Resonanz und vor allem die ausgezeichneten Bewertungsnoten der Besucher und
beteiligten Unternehmen für die Premiere gaben den
Ausschlag für diese Entscheidung. Seit dem 16. Februar 2015 können sich Industrieunternehmen und
industrienahe Dienstleister für die zweite Auflage
anmelden. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 limitiert.
Die Firmen werden am 4. November 2015 unter
dem Motto „Industrie zum Anfassen“ ihre Tore für
interessierte Besucher öffnen und sich als zukunftsfähige Unternehmen und attraktive Arbeitgeber
präsentieren.
1 195 Unternehmensbesuche in 24 Unternehmen
und eine Weiterempfehlungsrate der Veranstaltung in Höhe von 99 Prozent der Besucher – das
war die erfolgreiche Bilanz der Premiere von
INDUSTRIE INTOUCH Thüringer Wald am 29. Oktober 2014.
Unternehmen
für ihre Präsentation
Ort hat Wald unterstützt die Gewinnung und Sicherung von
Das Event INDUSTRIE
INTOUCHvor
Thüringer
sichFachkräften
im vergangenen
Jahr
bewährt.
So
steht
und bietet für alle Industrieunternehmen und industrienahen Dienstleister im Thüres inger
den Firmen
offen,
die Veranstaltung
Wald wieder
die ideale
Plattform,
sich als zukunftsfähiges Unternehmen und attraktiver Arbeitentsprechend
ihrer
Ziele
als
Tag
der offenen in der Region Thüringer Wald zu erhöhen und sich mit
geber zu präsentieren, die Bekanntheit
Tür,anderen
für Produkteinführungen,
die EinweiUnternehmen zu für
vernetzen.
Begleitet von einer breit angelegten Marketingkampagne
hung
neuer
Technik
oder
beispielsweise
auch
öffnen am 29. Oktober 2014 die teilnehmenden
Firmen von 17:00 bis 22:00 Uhr ihre Türen und
fürgewähren
Azubi-Speed-Datings
zu nutzen. Weise der Öffentlichkeit exklusive Einblicke hinter die Kulissen,
auf ganz individuelle
die Produktion oder in verschiedenste Berufe.
Eine Neuerung, die auf vielseitigen Wunsch
aufgenommen
wurde, ist derINDUSTRIE
auf 16:00 Uhr
Die neue Veranstaltung
INTOUCH
vorgezogene
Beginn
der
Veranstaltung.
berücksichtigt die regionalen Bedürfnisse
Dies
insbesondere im
Schülern,
jungen
dersollUnternehmen
Thüringer
Wald und
AusbildungsPraktikumsplatzsuchenden
bietet vieleund
Vorteile:
sowie
deren Eltern entgegenkommen. Gerade
• DirekteKontaktezupotenziellenFach-und
für sieNachwuchskräften
ist INDUSTRIE INTOUCH eine ideale
Möglichkeit,
sich live im Unternehmen über
• Networking,Stakeholder-undImagepflege
Berufsbilder
zu informieren und „Industrie
• VertiefungvonKontakten,z.B.nach
zum Anfassen“
zu erleben.
Berufsinformationsmessen
• IndividuelleGestaltungsfreiheitbeider
Der Anmeldezeitraum
für Unternehmen
Unternehmenspräsentation
läuft
bis 31. Mai 2015. Für Anmel• KoordinierungderVeranstaltungmit
dungen
bis zum 17. April
Ansprechpartnern
vor 2015
Ort gilt ein
Frühbucherrabatt.
• AttraktivesLeistungspaketmitgeringem
Organisationsaufwand
• StarkeöffentlicheWahrnehmungundhohe
Präsenz in den Medien
Wenn Sie Ihr Unternehmen bis zum 15. Mai
2014 anmelden, können Sie sich attraktive
Konditionen sichern. Der endgültige Anmeldeschluss für Unternehmen ist der 30. Juni 2014.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.industrie-intouch.de.
Auch in diesem Jahr können die Unternehmen von
einer breit angelegten Öffentlichkeitskampagne
profitieren und haben so die Möglichkeit, ihre
Bekanntheit in der Region Thüringer Wald zu
HPT
Hochwertige Pharmatechnik
erhöhen und sich mit anderen Unternehmen zu
GmbH
Co.individuelle
KG, Neuhaus/Rwg.
vernetzen.&Die
Gestaltungsfreiheit der
Schon
der ständig
ersten Anmeldewoche
haben
und wirinsind
auf der Suche nach
engagierWir sind uns einerseits unserer Verantwortung zur
sich
13
Unternehmenfür
eine
Teilnahme
ten Fachkräften. Zudem verfügt unser Unternehmen Sicherung der Arbeitsplätze bewusst und andererentschieden.
Traut, Präsident der IHK Südthüringen und Vorsitzender
über eine Produktion, die nicht nur für unsere Dr. Peterseits
haben wir erkannt, dass dies nur mit guten
„Die HPT Hochwertige Pharmatechnik GmbH &
Co. KG ist ein mittelständischer konzernunabhängiger Systemlieferant für Primärpackmittel aus
Kunststoff, der unter kontrollierten ReinraumbeZeigen
dass Ihre Firma
läuft!
dingungenSie,
Komplettverpackungen
für Pharmazie,
Diagnostik sowie Einzelteile und Baugruppen für
die Medizintechnik herstellt.
technisierten Umfeld gemäß den Grundsätzen einer
guten Herstellungspraxis (GMP) produziert. Uns ist
sehr daran gelegen, unser außergewöhnliches Werk
auch in INDUSTRIE INTOUCH vorzustellen.“
und ihren Menschen zeigen. Wir bieten sowohl im
technischen als auch im kaufmännischen Bereich
über Aus- und Weiterbildung interessante Alternativen für potenzielle Interessenten.
Weitere Infos: www.hpt.info
Als einen der größten Arbeitgeber in Neuhaus am
Rennweg ist INDUSTRIE INTOUCH Thüringer Wald
ein ausgezeichnetes Format, um uns als attraktives
und innovatives Unternehmen zu präsentieren.
Qualifizierte Mitarbeiter sind unser größtes Kapital
SonnPlast GmbH, Sonneberg
Für uns ist die Teilnahme an diesem Projekt sehr
wichtig und wir wünschen allen Beteiligten einen
erfolgreichen Verlauf. Wir freuen uns auf Ihr Interesse und einen interessanten Erfahrungsaustausch
mit Ihnen getreu unserem Motto: Start your career
with plastics and more!“
WIR SIND DABEI:
des veranstaltenden forum Thüringer Wald e. V., gibt den Anstoß
Region etwas ganz besonderes darstellt, denn hier
Fachleuten und Mitarbeitern gelingen kann. Ferner
Weitere
Informationen
unter: Reinraumbedin- für INDUSTRIE
INTOUCH Thüringer Wald 2015 und lädt die regiowird unter
streng kontrollierten
möchten
wir über dieses Veranstaltungsformat
www.industrie-intouch.de
nalen Unternehmen ein, dabei zu sein.
gungen auf modernsten Anlagen und in einem hoch natürlich auch unsere Nähe zur Region Sonneberg
Thüringer Wald Firmenlauf am 26. August 2015
Der Trend zum Laufen ist auch in den Unternehmen unserer Region als gesundheitsfördernde
Maßnahme angekommen. Fitte Mitarbeiter und
ein motiviertes Team bringen der Firma neuen
Schwung, steigern die Produktivität sowie Qualität
und stärken die eigene Wettbewerbsfähigkeit.
Da ist es nicht verwunderlich, dass der Thüringer
Wald Firmenlauf seit seinem Start im Jahr 2010
„Die Sonnplast GmbH ist ein kunststoffverarbeitendes Unternehmen in Sonneberg, das mit fast 300
Mitarbeitern durch technologische führende Prozesse Teile und Baugruppen für namhafte Kunden
der Automobilbranche produziert. Unser Unternehmen ist sehr gut bei unseren Kunden platziert und
wird diese erfolgreiche Position weiter ausbauen.
jährlich Teilnahmerekorde und hohe Zuwachsraten
verbuchen
konnte.der
Iminsolventen
letzten JahrNS-Kunststoffwaren 3 329
Nach Übernahme
Teilnehmer
aus
250
Unternehmen
am
Start.am
technik im März 2013, die seit ca. 20 Jahren
Am
26.
August
2015
geht
der
Thüringer
Wald
Standort präsent war, möchten wir die Gelegenheit
Firmenlauf
in
die
sechste
Runde.
In
bewährter
nutzen, unser „junges“ Unternehmen als wieder
Weise
fällt und
um potenziellen
18:00 Uhr der
Startschuss
der
erstarkten
Arbeitgeber
in in
SüdDKB-Ski-ARENA
in
Oberhof.
Die
ca.
4,5
km
lange
thüringen zu präsentieren. Im März 2014 haben wir
Strecke
den Läufern
Nordic Walkern
unserenverspricht
ersten Geburtstag
feiernund
können.
Weitere Infos: www.sonnplast.de
wieder ein außergewöhnliches Lauferlebnis im
Kreise der Kollegen. Neu in diesem Jahr ist das mit
Blick auf die Streckenkapazität festgelegte Teilnehmerlimit von 4 000 Firmenläufern. Melden Sie sich
rechtzeitig an.
Weitere Informationen unter:
www.thueringer-wald-firmenlauf.de.
Geschäftsführer Karl-Heinz Sladek
Geschäftsführer Christoph Müller
Ihr Ansprechpartner: Cornelia Grimm Regionalmanagerin 03681 362-231 [email protected]
26 Südthüringische Wirtschaft 5/2014
INTERNATIONAL
Freihandelsabkommen TTIP vor dem Durchbruch!
© w.r.wagner/pixelio.de
© Hiero/pixelio.de
Gemeinsamer Markt mit den USA nutzt vor allem dem Mittelstand
Seit Juli 2013 verhandeln die EU und die USA über
eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment
Partnership, kurz: TTIP). Zwei Teile der Welt, die historisch, kulturell und wirtschaftlich viel gemeinsam
haben, wollen enger zusammengehen – die USA
und die EU. Eine Freihandelszone von San Francisco bis Bukarest ist geplant: ein offenerer Markt
für über 800 Millionen Menschen, die mehr als ein
Drittel der Weltwirtschaftsleistung verkörpern.
Dienstleistungsverkehr tiefgreifend dereguliert und
liberalisiert werden soll. Auch eine Harmonisierung
und gegenseitige Anerkennung von Normen und
Standards soll erfolgen. Verstärken die USA und
EU im Rahmen des TTIP ihre Zusammenarbeit
hinsichtlich Normen, Regeln und Standards, ist dies
wegweisend für den Welthandel. Andere Länder
hätten einen starken Anreiz, diese Standards zu
übernehmen und somit den Handel weltweit zu
vereinfachen.
Dabei geht es nicht „nur“ um Ökonomie sondern
auch um ein neues Wir-Gefühl, nicht zuletzt
angesichts der zunehmenden Stärke Asiens. Es
wird eine Wirtschaftspartnerschaft auf Augenhöhe,
die große Chancen für mehr Investitionen, Innovationen und Arbeitsplätze eröffnet. Bereits heute
sind die beiden größten Volkswirtschaften der
Welt wirtschaftlich eng miteinander verflochten.
So tauschen die EU und die USA jährlich Waren
im Wert von knapp 500 Milliarden Euro aus. Die
größten Anteile daran haben – auf beiden Seiten –
Maschinen, Chemie-Produkte und Autos.
Doch wenn es um TTIP geht, kochen sofort die Emotionen hoch. Woran liegt das? Durch das Abkommen
der EU mit den Amerikanern wird der größte
Wirtschaftsraum der Welt entstehen. Kritiker des
TTIP fürchten, Europa wäre der schwächere Partner,
dessen Interessen zu kurz kommen könnten.
Um den Handel noch weiter zu intensivieren,
sollen im Rahmen von TTIP Handelshemmnisse auf
beiden Seiten des Atlantiks abgebaut werden. Da
die Zölle im transatlantischen Handel bereits heute
schon sehr niedrig sind – die Einfuhrzölle auf
Industriegüter liegen in beiden Wirtschaftsräumen
im Durchschnitt unter vier Prozent – richtet sich
das Augenmerk auf einen umfangreichen Abbau
der sogenannten nicht-tarifären Handelshemmnisse (non-tariff barriers, kurz: NTBs). Im Klartext
bedeutet dies, dass der transatlantische Güter- und
30 Südthüringische Wirtschaft 3/2015
Wir sollten aber vielmehr darauf schauen, wer
eigentlich besonders von freierem Handel profitieren würde. In Deutschland sind das ganz klar
vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen,
die ihre Produkte dann ohne zusätzliche teure
Zulassungsverfahren auch in den USA verkaufen
können. Und es sind die Verbraucher, die mit einer
besseren und günstigeren Auswahl rechnen könnten. Zu beachten ist auch, dass in vielen Regionen
die Wirtschaft stärker zusammenwächst. Regionale
Abkommen im pazifischen Raum verändern die
handelspolitische Weltkarte. Ein transatlantischer
Wirtschaftsraum wäre eine natürliche Antwort auf
die Integration im Pazifik.
Besonders heftig kritisiert wird der geplante Investitionsschutz. Der erlaubt es Firmen, im Fall von
Vertragsverletzungen im Ausland, vor ein internationales Schiedsgericht zu ziehen. Dazu sollte
man wissen, dass der weltweit erste Vertrag dieser
Art 1959 zwischen Deutschland und Pakistan
unterzeichnet wurde und seitdem noch gut 130
solcher Abkommen unterschrieben worden sind. So
ist es im Gegenteil eine historische Chance, einen
hohen internationalen Standard in Bezug auf den
Investitionsschutz zu „etablieren“. Und nicht nur
beim Investitionsschutz kann TTIP, wenn es gut
gemacht wird, global zu höheren Standards für
Umwelt, Arbeitnehmer und Verbraucher führen
– nämlich genau dann, wenn sich andere Staaten
den neuen Regeln anschließen, die die USA und die
EU vereinbart haben.
Das geplante Freihandelsabkommen TTIP mit den
USA nimmt Formen an.
Interessierte können sich im Netz informieren.
Die EU-Kommission hat im Januar 2015 etliche
Verhandlungspapiere online gestellt unter:
ec.europa.eu/trade.
Ihr Ansprechpartner:
Hartmuth Röser
03681 362-223
[email protected]
RECHT
Sachkundeprüfung
„Geprüfte(r) Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK)“
Termine 2015
Um gewerbsmäßig Finanzanlagen gemäß § 34 f
und h GewO vermitteln bzw. diesbezüglich
beraten zu dürfen, ist im Rahmen des Erlaubnisantrags die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dafür dient die Sachkundeprüfung zum
Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK). Auch 2015
führt die IHK Südthüringen die Sachkundeprüfung
„Geprüfte(r) Finanzanlagen-fachmann/-frau (IHK)
durch. Folgende Prüfungstermine sind geplant
(vorbehaltlich ausreichender Anmeldungen):
• 17. Juni 2015
• 16. September 2015
• 21. Oktober 2015
Bitte beachten Sie unbedingt den Anmeldeschluss! Dieser ist jeweils 30 Kalendertage vor
dem Prüfungstermin.
Der schriftliche Prüfungsteil findet bundesweit
einheitlich jeweils mittwochs statt. Den praktischen Prüfungsteil führt die IHK Südthüringen
voraussichtlich eine Woche nach der schriftlichen
Prüfung, abhängig von der Teilnehmerzahl, jeweils
mittwochs und donnerstags durch. Bitte nutzen
Sie für Ihre Anmeldung das Formular Anmeldung
zur Sachkundeprüfung „Geprüfte(r) Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK)“, welches unter
www.suhl.ihk.de für Sie als Download zur Verfügung steht.
Welche Möglichkeiten der Prüfungsvorbereitung gibt es?
Sachverständigengremium aktualisiert. Integriert
wurden neue Lernziele und -inhalte bedingt durch
die Vorgaben des Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz
– AIFM-UmsG). Dieser soll Ihnen als „Navigationssystem“ dienen, um ermitteln zu können,
welche Lerninhalte zugrunde gelegt und in beiden
Prüfungsteilen beherrscht werden müssen.
Den DIHK-Rahmenstoffplan 2015 finden Sie
ebenfalls unter www.suhl.ihk.de zum Download.
Die Vorbereitung auf die Prüfung ist grundsätzlich
freigestellt. Sie kann durch Schulungsmaßnahmen,
die von Weiterbildungseinrichtungen oder im
Unternehmen angeboten werden, aber auch durch
selbstständiges Lernen erfolgen.
Die Lerninhalte der Sachkundeprüfung sind in
einem Rahmenplan zusammengefasst.
Der Rahmenplan für die Sachkundeprüfung
„Geprüfte(r) Finanzanlagenfachmann/frau (IHK)“ wurde von dem zuständigen
Ihre Ansprechpartner:
Kerstin Lippmann
03681 362-321
[email protected]
Christine Zohles
03681 362-412
[email protected]
Berufung von ehrenamtlichen Richtern
© Thorben Wengert/pixelio.de
Für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum
31. Dezember 2019 wurden auf Vorschlag
der IHK Südthüringen vom Thüringer
Landesarbeitsgericht nachstehende Arbeitgebervertreter als ehrenamtliche Richter am
Arbeitsgericht Suhl berufen:
• Johanna Büttner
BestLabels GmbH, Meiningen
• Ulrike Kücker (Sozialgericht Gotha)
OLYMPIA Personalleasing GmbH, Arnstadt
Für die Zeit vom 1. März 2015 bis zum 29. Februar
2020
• Viktor Palamaryuk
Thuringia Dental Chemie GmbH,
Schmalkalden
• Sandro Krieg (Sozialgericht Meiningen)
SK-Bau Sandro Krieg, Obermaßfeld
• Maik Peters
BARMER GEK Suhl, Suhl
Haben Sie auch Interesse an der ehrenamtlichen
Richtertätigkeit? Wir suchen permanent geeignete
Persönlichkeiten für das Sozialgericht Meiningen.
Melden Sie sich, wir informieren Sie gern.
• Andrea Volkmar
Fuchs Gewürze Produktion GmbH,
Schönbrunn
Auf Vorschlag der IHK Südthüringen wurden vom
Thüringer Landessozialgericht nachstehende
Arbeitgebervertreter als ehrenamtliche Richter
berufen:
• Thomas Kassner (Sozialgericht Meiningen)
KOMMUNAL CONSULT DR. DOMMISCH UND
KASSNER
Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schmalkalden
Für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum
31. Dezember 2019
• Marlies Brenn (Sozialgericht Meiningen)
Brenn-Blech GmbH, Breitungen
Ihre Ansprechpartner:
Kerstin Lippmann
03681 362-321
[email protected]
Cindy Funk
03681 362-202
[email protected]
Südthüringische Wirtschaft 3/2015 31
RECHT
Die IHK Südthüringen führt monatlich eine
Sprechstunde zu Fragen des gewerblichen
Rechtsschutzes durch. Hier erhalten
interessierte IHK-Mitglieder eine kostenlose
Erstberatung zu Fragen in Verbindung
mit Marken, Patenten, Gebrauchs- und
Geschmacksmustern, zum Verfahren und zu
Kosten einschließlich Fördermöglichkeiten.
Die Termine werden in der „Südthüringische
Wirtschaft“ und auf der Internetseite der IHK
Südthüringen unter www.suhl.ihk.de/
Veranstaltungen jeweils rechtzeitig
bekannt gegeben. Im IHK-Bezirk ansässige
Patent- bzw. Rechtsanwälte stellen sich
dankenswerterweise für diese Tätigkeit zur
Verfügung. Die Anmeldung zu den einzelnen
Beratungsterminen ist erforderlich.
Die Termine für 2015 sind wie
folgt geplant:
19.03.
16.04.
21.05.
18.06.
20.08.
17.09.
15.10.
19.11.
10.12.
Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch
Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz
Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch
Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz
Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch
Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz
Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch
Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz
Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch
Ihr Ansprechpartner:
Kerstin Lippmann
03681 362-321
[email protected]
32 Südthüringische Wirtschaft 3/2015
PRAXIS-TIPP
Der gesetzliche Mindestlohn
© Andreas Hermsdorf/pixelio.de
Erfinderberatung in der
IHK Südthüringen
Seit dem 1. Januar 2015 gilt bundesweit, bis auf wenige Ausnahmen, der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto. Nach der Einführung sind praktische Fragen zur Umsetzung
entstanden, die wir hier beantworten wollen:
Auftraggeberhaftung
Was ist die Auftraggeberhaftung/
Generalunternehmerhaftung?
Die Auftraggeberhaftung aus § 13 MiLoG soll die
Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns auch
dort sicherstellen, wo ein beauftragter Unternehmer zur Erledigung seiner Aufgabe weitere Unternehmer einschaltet. Die Anwendung der Vorschrift
setzt nach der bisherigen Rechtsprechung zur
Parallelvorschrift im Arbeitnehmer-Entsendegesetz
(AentG) voraus, dass ein Unternehmer eine eigene
vertragliche Pflicht zur Erbringung von Werk- oder
Dienstleistungen übernommen hat und zur Erfüllung dieser Pflicht einen zusätzlichen Unternehmer
beauftragt. Ist dies gegeben, ordnet § 13 MiLoG
die Haftung des ursprünglich beauftragten
Unternehmers für die Einhaltung des gesetzlichen
Mindestlohns an. Der ursprüngliche Unternehmer
hat auch dann für die Auszahlung des gesetzlichen Mindestlohns einzustehen, wenn der von
ihm beauftragte Unternehmer wiederum noch
einen Unternehmer zur Erledigung des Auftrages
einsetzt. Damit trägt auch der Unternehmer am
Anfang der Leistungskette das Risiko der gesetzlichen Mindestlohnvergütung für alle nachfolgend
in dieses Verhältnis eingebundenen Unternehmer.
§ 13 MiLoG verweist auf § 14 des ArbeitnehmerEntsendegesetzes. Dieser hat folgenden Wortlaut:
„Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer
mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen
dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers
oder eines von dem Unternehmer oder einem
Nachunternehmer beauftragten Verleihers zur Zahlung des Mindestentgelts an Arbeitnehmerinnen
oder Arbeitnehmer zur Zahlung von Beiträgen an
eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien nach § 8 wie ein Bürge, der auf die Einrede
der Vorausklage verzichtet hat.“
Das heißt, durch den Verweis auf § 14 AEntG wird
allgemein eine Einstandspflicht für alle Unternehmen (Auftraggeber) begründet, die sich bei
der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen
Dritter (Auftragnehmer) bedienen. Konkret heißt
das, dass ein Unternehmer, der einen anderen
Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder
Dienstleistungen beauftragt, wie ein Bürge haftet,
der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet
hat – und das für die Zahlung des Mindestlohnes
durch:
• die von ihm beauftragten Werk- und Dienstleistungsunternehmer (Auftragnehmer),
• eines vom Auftragnehmer beauftragten weiteren Auftragnehmers (Nachunternehmer) oder
• eines vom Auftragnehmer oder Nachauftragnehmer beauftragten Verleihers.
Für die Haftung kommt es nicht auf Verschulden an.
Überträgt man die Rechtsprechung zum AEntG
in der Baubranche auf das MiLoG, dürfte diese
Haftung dann greifen, wenn Sub- bzw. Nachunternehmer Leistungspflichten des General-/
Hauptunternehmers erfüllen. Das gilt, wenn also
eine Werk- oder Dienstleistung nicht mit eigenen
Arbeitskräften erledigt wird, sondern sich der
Unternehmer zur Erfüllung seiner Verpflichtung
eines oder mehrerer Subunternehmer bedient. Der
Einsatz des Subunternehmers müsste dann für die
eigene wirtschaftliche Tätigkeit genutzt werden.
Um das Risiko der Inanspruchnahme zu minimieren empfiehlt sich Folgendes:
• sorgfältige Auswahl des Auftragnehmers auf
möglichst seriöse und/oder bekannte Anbieter,
• Plausibilitätsprüfung des Angebots des Auftragnehmers: Kann die angefragte Leistung bei
Zahlung des Mindestlohns vom Auftragnehmer
gewinnbringend erbracht werden?
RECHT
• Aufnahme einer Garantie des Auftragnehmers über
die stetige und fristgerechte Zahlung des Mindestlohns im Vertrag, ggf. zusätzlich versehen mit einer
Vertragsstrafe,
• Verpflichtung des Auftragnehmers, bei Einsatz von
Nachunternehmern dafür zu sorgen, dass diese sich
ebenfalls zur Zahlung des Mindestlohns vertraglich
verpflichten und ihrerseits bei Einsatz weiterer Nachunternehmer die Verpflichtung ebenfalls vertraglich
aufnehmen,
• Vereinbarung einer Verpflichtung des Auftragnehmers
zum regelmäßigen (monatlichen) Nachweis über die
Zahlung des Mindestlohns und Überprüfung der Nachweise durch den Auftraggeber; diese ggf. zusätzlich
versehen mit einer Vertragsstrafe,
• Vereinbarung eines Informations- oder sogar Zustimmungserfordernisses für den Einsatz von Nachunternehmern durch den Auftragnehmer,
• Verpflichtung des Auftragnehmers, seinerseits nur seriöse oder bekannte Nachunternehmer einzusetzen – hier
könnten dem Auftragnehmer in Form eines Kriterienkataloges detaillierte Vorgaben gemacht werden, wie die
Auswahl zu erfolgen hat,
• Stellung einer verwertbaren Sicherheitsleistung für
das Haftungsrisiko durch den Auftragnehmer an den
Auftraggeber,
• Vereinbarung, dass der Auftragnehmer zu Gunsten des
Auftraggebers für jede Inanspruchnahme nach § 13
MiLoG alle damit zusammenhängenden Kosten als
Garantie übernimmt,
• Vereinbarung eines Sonderkündigungsrechts zu Gunsten des Auftraggebers für den Fall des Verstoßes gegen
das Mindestlohngesetz und/oder die in diesem Zusammenhang vereinbarten Pflichten des Auftragnehmers.
Formulierungsvorschlag:
„Der Auftragnehmer/Subunternehmer erklärt, dass er die
jeweils gültigen Bestimmungen des Mindestlohngesetzes
beachtet und während der Vertragsdauer beachten wird.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer
verpflichtet, hierüber jederzeit aktuelle Nachweise, insbesondere im Hinblick auf die Zahlung der Mindestlöhne,
dem Auftraggeber zu übergeben. Der Auftraggeber ist
berechtigt, die vereinbarte Vergütung bis zur Vorlage
entsprechender Nachweise auf Verlangen einzubehalten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich selbst
auszuführen. Eine Übertragung auf Nachunternehmer ist
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Nachunternehmer ist in keinem
Fall berechtigt, die ihm übertragenen Leistungen oder Teilleistungen auf weitere Nachunternehmer zu übertragen.
Darüber hat der Auftragnehmer aufzuklären.“
Aufzeichnungspflicht
Wer muss die Arbeitszeiten (Aufzeichnungspflicht)
nachweisen?
Bei der Beschäftigung von Minijobbern im Sinne von § 8
Absatz 1 SGB IV – aber nicht in Privathaushalten, die von
der Nachweispflicht ausgenommen wurden (§ 8a SGB IV)
– sind die Arbeitszeiten vom Arbeitgeber aufzuzeichnen
und auf Verlangen der Zollbehörden im Rahmen einer
Prüfung nachzuweisen. Ebenso müssen Arbeitgeber in
den Wirtschaftssektoren des § 2 a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz die Arbeitszeiten nachweisen.
Südthüringische
Wirtschaft
Herausgeber:
Reicht es aus, wenn sämtliche Unterlagen beim Steuerberater, Lohnbuchhalter usw. aufbewahrt werden?
Ja. Nach § 16 MiLoG kann der Arbeitgeber grundsätzlich
bestimmen, an welchem Ort im Inland die erforderlichen
Unterlagen bereitgehalten werden. Als Bereithaltungsort
wird häufig der Steuerberater bestimmt. Das Verlangen
der Prüfbehörde, die Unterlagen auch am Ort der Beschäftigung bereitzuhalten, ist die Ausnahme.
Industrie- und Handelskammer
Südthüringen, Hauptstraße 33,
98529 Suhl-Mäbendorf
Telefon: 03681 362-0
Telefax: 03681 362-100
Internet: www.suhl.ihk.de
E-Mail: [email protected]
Kontrollen
Redaktion:
Wer kontrolliert die Einhaltung der Mindestlöhne?
Die Kontrolle liegt, wie bereits bei den Branchenmindestlöhnen, bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der
Bundeszollverwaltung. Vor Ort werden die Betriebsprüfungen durch die Hauptzollämter durchgeführt. Unterstützt
werden die Prüfer insbesondere durch die Agenturen für
Arbeit, die Rentenversicherungsträger, die Arbeitsschutzbehörden und die Finanzbehörden. Erkennbar sind die
Prüfer meist an der Dienstkleidung. Allerdings weisen
sie sich auch durch eine Dienstmarke oder einen Dienstausweis aus. Die Prüfer sind berechtigt, Geschäftsräume
und Grundstücke des Arbeitgebers, des Auftraggebers
oder eines Entleihers zu betreten und Einsicht in Arbeitsverträge und Geschäftsunterlagen zu nehmen sowie
Auskünfte zu verlangen. In puncto Mindestlohn möchte
der Zoll dann vom Unternehmen Arbeitsverträge, Arbeitszeitnachweise, Stundenaufzeichnungen, Lohnabrechnungen und Nachweise über erfolgte Lohnzahlungen sehen.
Sollte das wegen Abwesenheit der zuständigen Personen
nicht möglich sein und erweckt das Unternehmen nicht
den Anschein einer Verdunklungsgefahr, setzt der Zoll
auch Fristen zur Nachlieferung der Unterlagen. Wer nicht
liefern kann und keinen nachweisbaren Mindestlohn zahlt,
riskiert Bußgelder bis zu einer Höhe von 500.000 Euro –
und gegebenenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen des
Verdachts einer Straftat. Um die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns wirksam kontrollieren zu können,
sollen bei der FKS 1 600 neue Stellen geschaffen werden.
Erfolgen die Kontrollen anlass- bzw. hinweisbezogen?
Der Zoll wird im Rahmen eines risikoorientierten
Prüfansatzes verstärkt Ballungszentren und Schwerpunktbranchen kontrollieren. Bei der Entscheidung über
Schwerpunktprüfungen werden auch die Anzeigen von
Bürgern oder Unternehmen berücksichtigt. Die Häufigkeit
einer Prüfung hängt davon ab, wie wahrscheinlich eine
Mindestlohnverletzung ist.
Ihr Ansprechpartner:
Holger Fischer
03681 362-114
[email protected]
Druckauflage: 11150 Exemplare
(IVW geprüft)
Erscheinungsweise: Neunmal jährlich
Herausgabedatum: 06.03.2015
Dipl.-Medienwiss. Jana Kummer
E-Mail: [email protected]
Dipl.-Ök.-Päd. Birgit Hartwig
E-Mail: [email protected]
Titelbild:
© IHK Südthüringen
Anzeigen und Verlag:
Prüfer Medienmarketing
Endriß & Rosenberger GmbH
Schlösserstr. 39, 99084 Erfurt
Tel. 0361 5668194, Fax 5668196
Anzeigenverwaltung: Gudrun Wenske
Anzeigenleiter: Achim Hartkopf
[email protected]
www.pruefer.com
Anzeigenschluss:
Am 10. des Vormonats
Es gilt die Anzeigenpreisliste
Nr. 1 ab August 2014
Beihefterhinweis:
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Jacob-A.-Morand-Straße 16
07552 Gera
Mit Namen oder Signum gekennzeichnete
Artikel geben nicht unbedingt die Meinung
der IHK Südthüringen wieder.
Zur sprachlichen Vereinfachung und
besseren Lesbarkeit wird bei Formulierungen, die sich auf Personen beziehen, auf
die ausdrückliche Nennung der weiblichen
Form verzichtet.
„Südthüringische Wirtschaft"
ist das offizielle Mitteilungsblatt der
IHK Südthüringen.
Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im
Rahmen der grundsätzlichen Beitragspflicht als Mitglied der IHK.
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keine Haftung für die Richtigkeit von Angaben und Hinweisen sowie für mögliche
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Südthüringische Wirtschaft 3/2015 33