Allgemeine Information zur Unterbringung der Flüchtlinge im

Landkreis Teltow-Fläming; Dez. III / Ordnungsamt
allgemeine Information zur Unterbringung
der Flüchtlinge
im Landkreis Teltow-Fläming
Stand 23.03.2015
Michael Klinkmüller
SGL Ausländer- und Personenstandswesen
Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt
Das Land Brandenburg hat ca. 3,1 % der Flüchtlinge in Deutschland
aufzunehmen (Königssteiner Schlüssel).
Der Landkreis TF hat nach der Verteilverordnung (VertVBbg) 6,6 % (Stand
2014) aller auf das Land Brandenburg verteilten Flüchtlinge
aufzunehmen. Für den Landkreis Teltow-Fläming bedeutet dies von
10.000 Flüchtlingen in Deutschland sind ca. 20 Personen aufzunehmen.
Entwicklung
2012 insgesamt
2013 insgesamt
Prognose
Mai 2014
Prognose Herbst 2014
64.539 Erstanträge
109.508 Erstanträge
ca. 140.000 Erstanträge (1.Halbjahr 99.592 Erstantr.)
ca. 175.000 Erstanträge
2014 insgesamt 173.072 Erstanträge
Prognose Feb. 2015 250.000 Erstanträge + 50.000 Folgeanträge
Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt
Quelle: BAMF – Asylgeschäftsstatistik 02/2015 S. 3
Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt
Konsequenz für den Landkreis
Jahr
Aufnahme SOLL
31.12.2012
98 (+ 43 aus 2011)
31.12.2013
220 (+ 71 aus 2012)
zum 15.05.2014
255 (+46 aus 2013)
31.12.2014
393 (+46 aus 2013)
23.03.2015
516 (+55 aus 2014)
Aufnahmen bis Mitte April
Aufnahmen
70
178
119
322
159
222*
•Summe der zugewiesenen Personen und freigemeldeten Plätze bis Mitte April
•Inklusive 75 Plätze in der temporären Notfallunterkunft, die nur 3 Monate genutzt werden darf
Platzbedarf bei der bisherigen Quote für 2015 mind. noch 200 Plätze
zu den bisher geplanten Unterkünften, u.a. in Rangsdorf
Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt
Entwicklung der Asyl-Erstantragszahlen nach den
zehn zugangsstärksten Herkunftsländern* (bundesweit)
Quelle: BAMF – Asylgeschäftsstatistik 02/2015 S. 4
Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt
In Brandenburg werden z.Zt. Asylbewerber nur aus den
folgenden Herkunftsstaaten aufgenommen
Afghanistan
Albanien
Russische Föderation
Eritrea
Iran
Kamerun
Kenia
Mazedonien
Pakistan
Südafrika
Serbien
Somalia
Syrien
Vietnam
Tschad
ungeklärt/staatenlos
+ NEU: Kosovo
Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt
Begriffe:
Flüchtlinge und Asylbewerber werden im allgemeinen Sprachgebrauch als
Personengruppe zusammengefasst.
Asylbewerber im Sinne des Ausländerrechts sind Personen im laufenden
Asylverfahren. Diese erhalten als Aufenthaltsbescheinigung eine Aufenthaltsgestattung.
Asylberechtigter, Flüchtling entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention oder
Schutzberechtigter ist ein Status, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
im Ergebnis des Asylverfahrens zuerkennt. Diese erhalten einen Aufenthaltstitel
gem. § 25 Abs. 1; § 25 Abs. 2 1 und 2 Alternative oder § 25 Abs. 3 AufenthG.
Im Rahmen von besonderen Aufnahmeprogrammen wurden in den letzen Jahren
syrische Kontingentflüchtlinge und gefährdete ehemalige afghanische Ortskräfte
aufgenommen Diese erhalten einen Aufenthaltstitel gem. § 22 oder 23 AufenthG.
Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt
Asyl-Erstanträge
Personen, die erstmalig einen Asylantrag stellen, werden entsprechend des
Verteilungsschlüssels verteilt. Je nach Herkunftsland kann auch die Zuweisung nur
auf bestimmte Bundesländer erfolgen (z.B. bis 2013 Russische Föderation nur nach
Berlin und Brandenburg verteilt).
Asyl-Folgeanträge
Nach einer negativen Asylentscheidung kann jederzeit ein weiterer Asylantrag
gestellt werden. Dies kann unmittelbar nach der negativen Entscheidung sein oder zu
einem späteren Zeitpunkt. Falls eine Zuweisung notwendig wird, erfolgt dies zum
Zuweisungsort des Asyl-Erstantrags (Anmerkung: nicht Bestandteil der Verteilung).
Asylberechtigte oder Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
können im Rahmen der Familienzusammenführung Ehepartner und minderjährige
Kinder unter erleichterten Bedingungen nachziehen lassen (Anmerkung: nicht
Bestandteil der Verteilung).
Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt
Übergangswohnheime
Luckenwalde
Ludwigsfelde
Jüterbog
Großbeeren
Rangsdorf
bisher zwei Standorte, künftig drei Standorte
Kapazitätserweiterung des bisherigen Standorts
seit Sept. 2014
seit Dez. 2014
ab Sommer/Herbst 2015
Herausforderungen in 2015
Schaffung von weiteren Wohnheimkapazitäten für die
Unterbringung von Asylbewerbern im gesamten Landkreis, u.a.
Aufstellen von mobilen Wohneinheiten in den kreisangehörigen
Gemeinden.
Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt
- Verteilung der auszugsberechtigten ÜWH-Bewohner in
Wohnungen im gesamten Landkreis erfordert dauerhaft eine
intensivere Zusammenarbeit mit den Kommunen und ihren
Wohnungsbaugesellschaften.
(Satzung über die kreisinterne Verteilung von Spätaussiedlern und
ausländischen Flüchtlingen)
- Neben schutzbedürftigen syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen
(Kontingentflüchtlinge) werden auch afghanische Familien
(gefährdete Ortskräfte) aufgenommen (Besonderheit: Arbeit
gestattet, Wohnsitznahme auf Landkreis beschränkt – nur
kurzfristige Unterbringung im ÜWH).
- Aufnahme von Familienangehörigen (Ehefrau/-mann und
minderjährige Kinder) der anerkannten Flüchtlinge
Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt
Hinweis:
ein Großteil der Bewohner der Wohnheime kann nicht verteilt
werden:
- laufendes DUBLIN-Verfahrens*
- rechtskräftig abgeschlossenen Asylverfahren (im Schwerpunkt
Westbalkan und Russische Föderation)*
- neu aufzunehmende bzw. erst vor wenigen Wochen zugewiesene
Personen
- Personen, die einen Titel erhalten (haben), aber nach der
Titelerteilung ins übrige Bundesgebiet umziehen werden
Im Schwerpunkt können derzeit Einzelpersonen und Familien mit 3
bis 5 Kinder in Wohnungen umziehen.
Anmerkung – * unmittelbare Aufenthaltsbeendigung besteht.
Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt
Anlage
Auszug aus der Satzung über die kreisinterne Verteilung
von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen vom 09.09.2013
§1
Die vorläufige oder endgültige Unterbringung der Personen nach § 2 Nr. 1 und 2 LAufnG erfolgt in den
Gemeinden und dem Amt Dahme/Mark entsprechend der Einwohnerzahl (Stand 31.12.2012) nach folgendem
Schlüssel:
Gemeinde Am Mellensee 3,9 v.H
Stadt Baruth / Mark 2,6 v.H.
Gemeinde Blankenfelde - Mahlow 15,9 v.H.
Amt Dahme / Mark 4,0 v.H.
Gemeinde Großbeeren 5,4 v.H.
Stadt Jüterbog 7,7 v.H.
Stadt Luckenwalde 12,6 v.H.
Stadt Ludwigsfelde 14,9 v.H.
Gemeinde Niederer Fläming 2,0 v.H.
Gemeinde Niedergörsdorf 3,8 v.H.
Gemeinde Nuthe-Urstromtal 4,1 v.H.
Stadt Trebbin 5,7 v.H.
Gemeinde Rangsdorf 6,5 v.H.
Stadt Zossen 10,9 v.H.
Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt
Anlage –
Übersicht zu den im Landkreis lebenden Ausländern
und deren Aufenthaltsrechte
Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt
Aufenthaltsstatus
Zeitraum
Wohnsitzauflage
Beschäftigung
Sozialleistungen
Aufenthaltsgestattung
Verlängerung erfolgt immer
für 6 Monate.
i.d.R Unterbringung im
Übergangswohnheim.
Nach 3 Monaten Aufenthalt
Beschäftigung nur
nachrangig gestattet
Asylbewerberleistungsgesetz
Aussetzen der Abschiebung
(Duldung)
Verlängerung erfolgt i.d.R für
3 bzw. 6 Monate.
i.d.R Unterbringung im
Übergangswohnheim.
Nach 3 Monaten Aufenthalt
und Erfüllung der
Mitwirkungspflicht
Beschäftigung nur
nachrangig gestattet
Asylbewerberleistungsgesetz
§ 22 und § 23 (i.d.R)
i.d.R befristet für 2 Jahre*
Beschäftigung gestattet.
Beschäftigung gestattet.
SGB II oder XII
§ 25 Abs. 1
§ 25 Abs. 2 1.Alternative
3 Jahre befristet*, danach
unbefristeter Aufenthalt
Keine
Erwerbstätigkeit gestattet.
SGB II oder XII
§ 25 Abs. 2
§ 25 Abs. 3
i.d.R 1 Jahr*, dann weitere 2
Jahre*;
Beschäftigung gestattet.
SGB II oder XII
i.d.R 3x 6 Monate, dann
jeweils für 18 Monate
Beschäftigung gestattet.
Asylbewerberleistungsgesetz bzw.
SGB II oder XII
humanitäre Aufenthaltstitel:
§ 25 Abs. 5
2. Alternative
•jeweilige Prüfung des Aufenthaltsrecht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Hinweis - auch schon Kleinkinder haben den Zusatz Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit (nicht) gestattet, da durch
diesen Zusatz der Anspruch bzw. die Begrenzung von Sozialleistungen
Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt
weitere Informationen – www.bamf.de
Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!