Landkreis Teltow-Fläming; Dez. III / Ordnungsamt allgemeine Information zur Unterbringung der Flüchtlinge im Landkreis Teltow-Fläming Stand 23.03.2015 Michael Klinkmüller SGL Ausländer- und Personenstandswesen Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt Das Land Brandenburg hat ca. 3,1 % der Flüchtlinge in Deutschland aufzunehmen (Königssteiner Schlüssel). Der Landkreis TF hat nach der Verteilverordnung (VertVBbg) 6,6 % (Stand 2014) aller auf das Land Brandenburg verteilten Flüchtlinge aufzunehmen. Für den Landkreis Teltow-Fläming bedeutet dies von 10.000 Flüchtlingen in Deutschland sind ca. 20 Personen aufzunehmen. Entwicklung 2012 insgesamt 2013 insgesamt Prognose Mai 2014 Prognose Herbst 2014 64.539 Erstanträge 109.508 Erstanträge ca. 140.000 Erstanträge (1.Halbjahr 99.592 Erstantr.) ca. 175.000 Erstanträge 2014 insgesamt 173.072 Erstanträge Prognose Feb. 2015 250.000 Erstanträge + 50.000 Folgeanträge Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt Quelle: BAMF – Asylgeschäftsstatistik 02/2015 S. 3 Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt Konsequenz für den Landkreis Jahr Aufnahme SOLL 31.12.2012 98 (+ 43 aus 2011) 31.12.2013 220 (+ 71 aus 2012) zum 15.05.2014 255 (+46 aus 2013) 31.12.2014 393 (+46 aus 2013) 23.03.2015 516 (+55 aus 2014) Aufnahmen bis Mitte April Aufnahmen 70 178 119 322 159 222* •Summe der zugewiesenen Personen und freigemeldeten Plätze bis Mitte April •Inklusive 75 Plätze in der temporären Notfallunterkunft, die nur 3 Monate genutzt werden darf Platzbedarf bei der bisherigen Quote für 2015 mind. noch 200 Plätze zu den bisher geplanten Unterkünften, u.a. in Rangsdorf Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt Entwicklung der Asyl-Erstantragszahlen nach den zehn zugangsstärksten Herkunftsländern* (bundesweit) Quelle: BAMF – Asylgeschäftsstatistik 02/2015 S. 4 Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt In Brandenburg werden z.Zt. Asylbewerber nur aus den folgenden Herkunftsstaaten aufgenommen Afghanistan Albanien Russische Föderation Eritrea Iran Kamerun Kenia Mazedonien Pakistan Südafrika Serbien Somalia Syrien Vietnam Tschad ungeklärt/staatenlos + NEU: Kosovo Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt Begriffe: Flüchtlinge und Asylbewerber werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Personengruppe zusammengefasst. Asylbewerber im Sinne des Ausländerrechts sind Personen im laufenden Asylverfahren. Diese erhalten als Aufenthaltsbescheinigung eine Aufenthaltsgestattung. Asylberechtigter, Flüchtling entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention oder Schutzberechtigter ist ein Status, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Ergebnis des Asylverfahrens zuerkennt. Diese erhalten einen Aufenthaltstitel gem. § 25 Abs. 1; § 25 Abs. 2 1 und 2 Alternative oder § 25 Abs. 3 AufenthG. Im Rahmen von besonderen Aufnahmeprogrammen wurden in den letzen Jahren syrische Kontingentflüchtlinge und gefährdete ehemalige afghanische Ortskräfte aufgenommen Diese erhalten einen Aufenthaltstitel gem. § 22 oder 23 AufenthG. Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt Asyl-Erstanträge Personen, die erstmalig einen Asylantrag stellen, werden entsprechend des Verteilungsschlüssels verteilt. Je nach Herkunftsland kann auch die Zuweisung nur auf bestimmte Bundesländer erfolgen (z.B. bis 2013 Russische Föderation nur nach Berlin und Brandenburg verteilt). Asyl-Folgeanträge Nach einer negativen Asylentscheidung kann jederzeit ein weiterer Asylantrag gestellt werden. Dies kann unmittelbar nach der negativen Entscheidung sein oder zu einem späteren Zeitpunkt. Falls eine Zuweisung notwendig wird, erfolgt dies zum Zuweisungsort des Asyl-Erstantrags (Anmerkung: nicht Bestandteil der Verteilung). Asylberechtigte oder Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) können im Rahmen der Familienzusammenführung Ehepartner und minderjährige Kinder unter erleichterten Bedingungen nachziehen lassen (Anmerkung: nicht Bestandteil der Verteilung). Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt Übergangswohnheime Luckenwalde Ludwigsfelde Jüterbog Großbeeren Rangsdorf bisher zwei Standorte, künftig drei Standorte Kapazitätserweiterung des bisherigen Standorts seit Sept. 2014 seit Dez. 2014 ab Sommer/Herbst 2015 Herausforderungen in 2015 Schaffung von weiteren Wohnheimkapazitäten für die Unterbringung von Asylbewerbern im gesamten Landkreis, u.a. Aufstellen von mobilen Wohneinheiten in den kreisangehörigen Gemeinden. Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt - Verteilung der auszugsberechtigten ÜWH-Bewohner in Wohnungen im gesamten Landkreis erfordert dauerhaft eine intensivere Zusammenarbeit mit den Kommunen und ihren Wohnungsbaugesellschaften. (Satzung über die kreisinterne Verteilung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen) - Neben schutzbedürftigen syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen (Kontingentflüchtlinge) werden auch afghanische Familien (gefährdete Ortskräfte) aufgenommen (Besonderheit: Arbeit gestattet, Wohnsitznahme auf Landkreis beschränkt – nur kurzfristige Unterbringung im ÜWH). - Aufnahme von Familienangehörigen (Ehefrau/-mann und minderjährige Kinder) der anerkannten Flüchtlinge Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt Hinweis: ein Großteil der Bewohner der Wohnheime kann nicht verteilt werden: - laufendes DUBLIN-Verfahrens* - rechtskräftig abgeschlossenen Asylverfahren (im Schwerpunkt Westbalkan und Russische Föderation)* - neu aufzunehmende bzw. erst vor wenigen Wochen zugewiesene Personen - Personen, die einen Titel erhalten (haben), aber nach der Titelerteilung ins übrige Bundesgebiet umziehen werden Im Schwerpunkt können derzeit Einzelpersonen und Familien mit 3 bis 5 Kinder in Wohnungen umziehen. Anmerkung – * unmittelbare Aufenthaltsbeendigung besteht. Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt Anlage Auszug aus der Satzung über die kreisinterne Verteilung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen vom 09.09.2013 §1 Die vorläufige oder endgültige Unterbringung der Personen nach § 2 Nr. 1 und 2 LAufnG erfolgt in den Gemeinden und dem Amt Dahme/Mark entsprechend der Einwohnerzahl (Stand 31.12.2012) nach folgendem Schlüssel: Gemeinde Am Mellensee 3,9 v.H Stadt Baruth / Mark 2,6 v.H. Gemeinde Blankenfelde - Mahlow 15,9 v.H. Amt Dahme / Mark 4,0 v.H. Gemeinde Großbeeren 5,4 v.H. Stadt Jüterbog 7,7 v.H. Stadt Luckenwalde 12,6 v.H. Stadt Ludwigsfelde 14,9 v.H. Gemeinde Niederer Fläming 2,0 v.H. Gemeinde Niedergörsdorf 3,8 v.H. Gemeinde Nuthe-Urstromtal 4,1 v.H. Stadt Trebbin 5,7 v.H. Gemeinde Rangsdorf 6,5 v.H. Stadt Zossen 10,9 v.H. Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt Anlage – Übersicht zu den im Landkreis lebenden Ausländern und deren Aufenthaltsrechte Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt Aufenthaltsstatus Zeitraum Wohnsitzauflage Beschäftigung Sozialleistungen Aufenthaltsgestattung Verlängerung erfolgt immer für 6 Monate. i.d.R Unterbringung im Übergangswohnheim. Nach 3 Monaten Aufenthalt Beschäftigung nur nachrangig gestattet Asylbewerberleistungsgesetz Aussetzen der Abschiebung (Duldung) Verlängerung erfolgt i.d.R für 3 bzw. 6 Monate. i.d.R Unterbringung im Übergangswohnheim. Nach 3 Monaten Aufenthalt und Erfüllung der Mitwirkungspflicht Beschäftigung nur nachrangig gestattet Asylbewerberleistungsgesetz § 22 und § 23 (i.d.R) i.d.R befristet für 2 Jahre* Beschäftigung gestattet. Beschäftigung gestattet. SGB II oder XII § 25 Abs. 1 § 25 Abs. 2 1.Alternative 3 Jahre befristet*, danach unbefristeter Aufenthalt Keine Erwerbstätigkeit gestattet. SGB II oder XII § 25 Abs. 2 § 25 Abs. 3 i.d.R 1 Jahr*, dann weitere 2 Jahre*; Beschäftigung gestattet. SGB II oder XII i.d.R 3x 6 Monate, dann jeweils für 18 Monate Beschäftigung gestattet. Asylbewerberleistungsgesetz bzw. SGB II oder XII humanitäre Aufenthaltstitel: § 25 Abs. 5 2. Alternative •jeweilige Prüfung des Aufenthaltsrecht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Hinweis - auch schon Kleinkinder haben den Zusatz Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit (nicht) gestattet, da durch diesen Zusatz der Anspruch bzw. die Begrenzung von Sozialleistungen Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt weitere Informationen – www.bamf.de Landkreis Teltow-Fläming; Ordnungsamt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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