Amtsblatt, Monat April 2015

Nr. 04
1. April 2015
21. Jahrgang
Amtlicher Teil
Einladung zur öffentlichen
Gemeinderatssitzung
am Mittwoch, dem 8. April 2015,
19.00 Uhr, im Gemeindezentrum,
Ernst-Thälmann-Straße 27
Tagesordnung:
1. Bestätigung der Niederschrift über die öffentliche
Gemeinderatssitzung am 04.03.2015
2. Beschlussfassung über die 1. Änderung der Hauptsatzung
3. Beschlussfassung über den grundhaften Ausbau
der Straße „Am Weidig“ und Kostenspaltungsbeschluss
4. Beschlussfassung über die Deckung des finanziellen Aufwandes für den Straßenbau Karl-MarxPlatz durch Vorausleistungsbescheide
5. Beschlussfassung über die Höhe der Garagenmieten für Garagen auf gemeindeeigenen Grundstücken
6. Aufstellungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Rote-Berg-Straße“
7. Beschlussfassung über die Vorbereitung eines
neuen Konzessionsvertrages zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die allgemeine Gasversorgung im Gemeindegebiet Kamsdorf
Kommunalwahlen
2015
Wahlhelfer gesucht!
In diesem Jahr wird am 14. Juni in der Gemeinde Kamsdorf ein neuer Bürgermeister gewählt.
Wie auch in den vergangenen Jahren ist die Gemeinde
Kamsdorf für die ordnungsgemäße Durchführung der
Wahlen auf die Unterstützung engagierter Bürger angewiesen.
Für die Besetzung der zwei Wahllokale in Kamsdorf
werden Wahlvorsteher, Stellvertreter, Schriftführer und
Beisitzer gesucht. Des Weiteren ist ein Briefwahllokal
zu besetzen.
Zum Beisitzer können nur Personen berufen werden,
welche in der Gemeinde Kamsdorf wahlberechtigt sind.
Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren
Stellvertreter dürfen nicht Mitglied eines Wahlvorstandes
sein. Die Zahlung der Erfrischungsgelder regelt sich
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Alle interessierten Bürger der Gemeinde Kamsdorf werden gebeten, sich schnellstmöglich an die Gemeinde
Kamsdorf, Frau Pfotenhauer, Telefon: 03671 677011,
zu wenden.
Für Ihre Bereitschaft bedanken wir uns im Voraus.
Groll
Bürgermeister
8. Bericht Bürgermeister
9. Bürgeranfragen
10. Allgemeines
Im Anschluss findet ein nichtöffentlicher Sitzungsteil
statt.
Groll
Bürgermeister
Die Gemeindenachrichten erscheinen
am 1. des Monats.
Redaktionsschluss ist jeweils der 15.,
Anzeigenschluss der 20. des Vormonats.
Feststellungen auf Schadenersatzansprüche, disziplinarische
Maßnahmen oder auf eine Strafverfolgung nicht verzichtet.
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Beschlüsse des Gemeinderates
Der Gemeinderat der Gemeinde Kamsdorf fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 4. März 2015 folgende Beschlüsse:
Beschluss-Nr. VI/08/2015
Der Gemeinderat stellt nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 82 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
in öffentlicher Sitzung am 04.03.2015 entsprechend § 80 Abs.
3 ThürKO für die Gemeinde Kamsdorf die Jahresrechnung
2011 fest.
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Beschluss-Nr. VI/14/2015
Der Gemeinderat Kamsdorf beschließt, für die dauerhafte
Nutzung von gemeindeeigenen Räumen und Gebäuden von
Kamsdorfer Vereinen und Interessengruppen ab 2015 anteilig Betriebskosten zu erheben. Die Sport- und Mehrzweckhalle ist ausgenommen, da eine Benutzungs- und Entgeltordnung besteht.
Die Höhe der Beteiligung wird durch die Ausschüsse und
Fraktionen diskutiert und im Finanzausschuss beschlossen.
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 3
Enthaltungen: 0
Beschluss-Nr. VI/09/2015
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer
Kommunalordnung (ThürKO) in öffentlicher Sitzung die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Kamsdorf für das
Haushaltsjahr 2011. Mit der Entlastung wird bei späteren Feststellungen auf Schadenersatzansprüche, disziplinarische
Maßnahmen oder auf eine Strafverfolgung nicht verzichtet.
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Beschluss-Nr. VI/15/2015
Der Gemeinderat beschließt die Bestellung einer Gemeindewahlleiterin für die Kommunalwahl am 14.06.2015 in der
Gemeinde Kamsdorf.
Der Gemeinderat beschließt, Frau Janine Pfotenhauer gemäß § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz zur Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Kamsdorf zu bestellen.
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Beschluss-Nr. VI/10/2015
Der Gemeinderat stellt nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 82 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
in öffentlicher Sitzung am 04.03.2015 entsprechend § 80 Abs.
3 ThürKO für die Gemeinde Kamsdorf die Jahresrechnung
2012 fest.
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Beschluss-Nr. VI/16/2015
Der Gemeinderat beschließt die Bestellung eines stellvertretenden Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahl am
14.06.2015 in der Gemeinde Kamsdorf.
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Olaf Melzer gemäß § 4
Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz zum stellvertretenden
Gemeindewahlleiter der Gemeinde Kamsdorf zu bestellen.
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Beschluss-Nr. VI/11/2015
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer
Kommunalordnung (ThürKO) in öffentlicher Sitzung die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Kamsdorf für das
Haushaltsjahr 2012. Mit der Entlastung wird bei späteren
Feststellungen auf Schadenersatzansprüche, disziplinarische
Maßnahmen oder auf eine Strafverfolgung nicht verzichtet.
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Frohe Ostern
Liebe Kamsdorferinnen
und liebe Kamsdorfer,
Beschluss-Nr. VI/12/2015
Der Gemeinderat stellt nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 82 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
in öffentlicher Sitzung am 04.03.2015 entsprechend § 80 Abs.
3 ThürKO für die Gemeinde Kamsdorf die Jahresrechnung
2013 fest.
Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
namens des Gemeinderates,
der Gemeindeverwaltung
und auch persönlich
wünsche ich Ihnen Allen
ein schönes Osterwochenende,
erholsame und erlebnisreiche Tage
im Kreise der Familie,
mit Freunden oder Bekannten.
Beschluss-Nr. VI/13/2015
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer
Kommunalordnung (ThürKO) in öffentlicher Sitzung die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Kamsdorf für das
Haushaltsjahr 2013. Mit der Entlastung wird bei späteren
Werner Groll, Bürgermeister
2
Hinweis zur Straßenreinigung
Steuererklärungsvordrucke
für 2014
Die Gemeinde Kamsdorf unterstützt auch in diesem Jahr
wieder alle Bürger bei der grundhaften Straßenreinigung.
Am 01.04.2015 wird bis 10.00 Uhr bereitgestellter Straßenkehricht (kein Grünschnitt) kostenfrei durch die Gemeinde
abgefahren.
Die Formulare für die Einkommensteuererklärung
2014 sind bei uns eingetroffen und können bei Bedarf
während der Sprechzeiten im Einwohnermeldeamt abgeholt werden.
Eine besonders intensive Straßenreinigung vor dem Osterfest dient also nicht nur einer Verbesserung des Ortsbildes,
sondern entbindet unsere Einwohner von der Entsorgung des
zusammengekehrten Straßenschmutzes.
Die Formulare stehen nur in begrenzter Anzahl
zur Verfügung und werden nur an Bürger ausgegeben, die keine Möglichkeit haben, sich die Vordrucke per Internet zu besorgen.
Alle Haus- und Grundstückseigentümer werden aufgefordert,
rege von diesem Angebot Gebrauch zu machen.
Grundsätzlich stehen die Vordrucke dort unter:
www.thueringen.de/th5/ zum Download zur Verfügung. Bitte nutzen Sie dieses Angebot.
Gemeindeverwaltung Kamsdorf
Die Vordrucke erhalten Sie außerdem in der Servicestelle des Finanzamtes in Pößneck sowie beim Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt.
Hinweise
zur Straßenreinigungspflicht
Einwohnermeldeamt
Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach
dem Thüringer Straßengesetz wurde durch die Satzung über
die Straßenreinigung im Gebiet der Gemeinde Kamsdorf vom
31.05.1995 auf die Kamsdorfer Bürger übertragen. Das Ordnungsamt Kamsdorf möchte die Kamsdorfer Bürger wieder
einmal an diese Verpflichtung erinnern und eventuell bestehende Unklarheiten beseitigen. Ein sauberes Ortsbild sollte
im Interesse aller liegen.
Abbrennen von
Walpurgis- und Osterfeuern
Wer ist zur Reinigung verpflichtet?
Öffentliche Straßen sind durch die direkt anliegenden
Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten zu reinigen. Liegen mehrere Grundstücke
hintereinander zur erschließenden Straße, bilden sie eine
Straßenreinigungseinheit, sofern die Hinterliegergrundstücke
nicht selbst an eine öffentliche Straße oder einen öffentlichen Weg angrenzen. Die Eigentümer und Besitzer der zur
Straßenreinigungseinheit gehörenden Grundstücke sind wöchentlich abwechselnd reinigungspflichtig.
Nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die
Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Kamsdorf ist
das Anlegen und Unterhalten von offenen Brauchtumsfeuern im Freien verboten.
Ausnahmen von dieser Regelung können nur auf schriftlichen Antrag erteilt werden.
Der Antrag muss mindestens den Namen und die Anschrift des Verantwortlichen, den genauen Ort des Feuers sowie Abbrenndatum und -uhrzeit (von/bis) enthalten. Nur Anträge, die der Gemeindeverwaltung rechtzeitig vorliegen, können genehmigt werden. Der Antrag
ist zu stellen an:
Was muss gereinigt werden?
Reinigungsfläche ist die am Grundstück angrenzende öffentliche Straße bis zur Straßenmitte, dazu gehören Gehwege,
Parkplätze, Straßenrinnen, Einflussöffnungen der Straßenkanäle, Schrammborde, Böschungen, Stützmauern, Überwege sowie die Fahrbahn. Bei Eckgrundstücken erstreckt
sich die Reinigungsfläche auf den ganzen, das Eckgrundstück
umschließenden Teil der öffentlichen Straße, bis zum Schnittpunkt der Straßenmitten.
Gemeinde Kamsdorf
Ordnungsamt
Wilhelm-Pieck-Straße 20, 07334 Kamsdorf.
Vordrucke sind im Ordnungsamt erhältlich oder können unter www.kamsdorf.de unter dem Punkt „Bürgerservice“ heruntergeladen werden. Die Gebühr für die
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beträgt 5,00
Euro.
Wann muss gereinigt werden?
Soweit nicht besondere Umstände (plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzung) ein unverzügliches Räumen notwendig machen, sind die Straßen durch
die Verpflichteten einmal wöchentlich vor einem Sonntag
oder einem gesetzlichen Feiertag zu reinigen. Der Straßenkehricht ist sofort zu beseitigen.
Hinweis: Der Begriff „offene Feuer“ umfasst nur Feuer,
die auf dem Erdreich und nicht in handelsüblichen Feuerschalen, Feuerkörben, Aztekenöfen oder ähnlichem angezündet werden. Diese Feuer sind grundsätzlich
genehmigungsfrei.
Die Nichteinhaltung der genannten Bestimmungen stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ordnungsamt Kamsdorf
Ordnungsamt Kamsdorf
3
Jahresabschlüsse der Gemeinde Kamsdorf für die
Jahre 2011, 2012 und 2013
Das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt hat mit Bericht vom 08.12.2014 die
örtliche Rechnungsprüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Haushaltsjahre 2011, 2012 und
2013 der Gemeinde Kamsdorf abgeschlossen. Daraufhin hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am
04.03.2015 mit den Beschlüssen-Nr. VI/08/2015 bis VI/13/2015 das jeweilige Ergebnis festgestellt und
den Bürgermeister für die Jahre 2011, 2012 und 2013 entlastet.
Es kam zu folgenden Ergebnissen der Jahresrechnung:
HER – Haushaltseinnahmereste
KER – Kasseneinnahmereste
HAR – Haushaltsausgabereste
KAR – Kassenausgabereste
Feststellung des Ergebnisses 2011
Verwaltungshaushalt
€
Soll-Einnahmen
Vermögenshaushalt
€
Gesamthaushalt
€
2.686.814,77
1.549.149,93
4.235.964,70
+ neue HER
0,00
299.000,00
299.000,00
- Abgang alter HER
0,00
526,00
526,00
- Abgang alter KER
1.329,94
- 11.435,26
- 10.105,32
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
2.685.484,83
1.859.059,19
4.544.544,02
Soll-Ausgaben
2.685.484,83
901.959,57
3.587.444,40
+ neue HAR
0,00
999.937,00
999.937,00
- Abgang alter HAR
0,00
42.837,38
42.837,38
- Abgang alter KAR
0,00
0,00
0,00
2.685.484,83
1.859.059,19
4.544.544,02
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
Etwaiger Unterschied
Feststellung des Ergebnisses 2012
Verwaltungshaushalt
€
Soll-Einnahmen
Vermögenshaushalt
€
Gesamthaushalt
€
2.781.143,51
699.556,27
3.480.699,78
+ neue HER
0,00
0,00
0,00
- Abgang alter HER
0,00
8.550,04
8.550,04
- Abgang alter KER
- 20.551,23
- 36.727,48
- 57.278,71
2.801.694,74
727.733,71
3.529.428,45
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
4
Soll-Ausgaben
2.801,694,74
417.461,01
3.219.155,81
+ neue HAR
0,00
310.448,69
310.448,69
- Abgang alter HAR
0,00
176,05
176,05
- Abgang alter KAR
0,00
0,00
0,00
2.801.694,74
727.733,71
3.529.428,45
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
Etwaiger Unterschied
Feststellung des Ergebnisses 2013
Verwaltungshaushalt
€
Soll-Einnahmen
Vermögenshaushalt
€
Gesamthaushalt
€
2.557.572,77
681.647,13
3.239.219,90
+ neue HER
0,00
0,00
0,00
- Abgang alter HER
0,00
0,00
0,00
- Abgang alter KER
- 115.977,28
-646,80
-116.624,08
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
2.673.550,05
682.293,93
3.355.843,98
Soll-Ausgaben
2.673.550,05
388.115,80
3.061.665,85
+ neue HAR
0,00
294.178,13
294.178,13
- Abgang alter HAR
0,00
0,00
0,00
- Abgang alter KAR
0,00
0,00
0,00
2.673.550,05
682.293,93
3.355.843,98
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
Etwaiger Unterschied
Die Unterlagen der Jahresrechnungen liegen in der Zeit vom 07.04.2015 bis 24.04.2015 zu den
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Kamsdorf öffentlich aus.
Groll
Bürgermeister
5
(4) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Sinne von
Absatz 3 Buchstabe a) sind gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung dienen.
Ordnungsbehördliche Verordnung
über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren
von Eisflächen, Baden in Gewässern, Abfallbehälter, Wertstoffcontainer, Sperrmüll und Schrott, durch Leitungen,
Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, Einrichtungen für öffentliche Zwecke, Tierhaltung, unbefugte Werbung,
störendes Verhalten in öffentlichen Anlagen, Füttern von Katzen, unbefugte Werbung, ruhestörenden Lärm, offene Feuer
im Freien, Anpflanzungen, Alkoholverbot und Kinderspielplätze in der
Hierzu gehören:
a) Grün- und Parkanlagen, Gedenkplätze;
b) Kinderspielplätze;
c) Gewässer und deren Ufer.
(5) Plakate und Anschläge im Sinne dieser Verordnung sind
alle nicht baurechtlicher Genehmigungspflicht unterliegenden, örtlich gebundenen und ortsveränderlichen Einrichtungen, Gegenstände und Sachen, die der Ankündigung, Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe, Beruf,
Politik, Kultur und Sport dienen. Keine Plakate und Anschläge sind übliche Namens- und Firmenschilder am
Wohnort oder am Ort der Leistung.
Gemeinde Kamsdorf
vom 12. März 2015
Aufgrund der §§ 27, 27a, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) vom 18.
Juni 1993 (GVBl. S. 323), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 19. September 2013 (GVBl. S. 251) erlässt die Gemeinde Kamsdorf als Ordnungsbehörde folgende Verordnung:
§3
Verunreinigungen
(1) Es ist verboten:
§1
Geltungsbereich
a) öffentliche Gebäude oder sonstige öffentliche bauliche Anlagen und Einrichtungen wie Denkmäler, Einfriedungen, Tore, Brücken, Bänke, Verteilerschränke,
Brunnen, Bäume, Blumenkübel, Papierkörbe, Müllbehälter, Streumaterialkästen, Fahrgastwartehallen,
Hinweistafeln des öffentlichen Nahverkehrs, Verkündungs- und Informationstafeln der Gemeinde, öffentliche Absperrungen oder ähnliche Einrichtungen zu
beschädigen, zu beschmutzen, zu entfernen, mit Plakaten zu bekleben, zu bemalen, zu beschreiben, zu
besprühen oder zu beschmieren. Das Verbot und die
Ahndung von Beschädigungen als Straftatbestand
bleiben unberührt.
Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte
Gebiet der Gemeinde Kamsdorf, sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
§2
Begriffsbestimmungen
(1) Straßen im Sinne dieser Verordnung sind – ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse oder eine öffentlichrechtliche Widmung – alle befestigten und unbefestigten,
dem öffentlichen Verkehr oder einzelnen Arten des öffentlichen Verkehrs dienenden Flächen, einschließlich
der Plätze.
b) auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art zu waschen oder abzuspritzen.
(2) Zu den Straßen gehören:
c) Abwasser, mit Ausnahme des aus dem Bereich von
bebauten und befestigten Flächen abfließenden
Niederschlagswassers, sowie Flüssigkeiten, die kein
Abwasser sind (wie z. B. verunreinigende, besonders
ölige, teerige, brennbare, explosive, säure- und laugenhaltige oder andere umwelt- oder grundwasserschädigende Flüssigkeiten) in die Gosse einzuleiten,
einzubringen oder dieser zuzuleiten. Das trifft auch
für Baustoffe, insbesondere Zement, Mörtel, Beton
sowie ähnliche Materialien zu.
a) der Straßenkörper, einschließlich der Geh- und Radwege, Brücken, Tunnel, Treppen, Durchgänge, Böschungen, Stützmauern, Gänge, Gräben, Entwässerungsanlagen, Park-, Trenn- und Seitenstreifen,
Dämme, Rand- und Sicherheitsstreifen;
b) der Luftraum über dem Straßenkörper;
c) das Zubehör, wie z. B. Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und -anlagen aller Art, die der Sicherheit
oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs oder dem
Schutz der Anlieger dienen, und die Bepflanzung.
(2) Wer für Zuwiderhandlungen im Sinne des Absatzes 1 als
Ordnungspflichtiger verantwortlich ist, hat den ordnungsgemäßen Zustand unverzüglich wieder herzustellen.
(3) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind –
ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse – die der
Allgemeinheit im Gemeindegebiet zugänglichen
§4
Wildes Zelten
a) öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (s. Absatz 4),
In öffentlichen Anlagen ist das Zelten oder Übernachten untersagt, soweit dies nicht durch andere Vorschriften speziell
geregelt wird.
b) alle der Öffentlichkeit allgemein zugänglichen Flächen.
6
§5
Wasser und Eisglätte
§ 10
Einrichtungen für öffentliche Zwecke
(1) Wasser darf nur in die Gosse geschüttet werden, wenn
es ungehindert abfließen kann; bei Frostwetter jedoch
nur, wenn hierdurch keine Glätte entsteht.
Schieber, Armaturen, Revisions- und Kanalschächte und
ähnliche Einrichtungen für die Wasserver- und Abwasserentsorgung, Löschwasserentnahmestellen, Schaltschränke,
Transformations- und Reglerstationen sowie Einrichtungen
wie Vermessungspunkte, Schilder für die Straßenbezeichnung, Hinweisschilder auf Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Postund Stromleitungen sowie Entwässerungsanlagen dürfen nicht
beschädigt, geändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder
für ihre Zwecke unbrauchbar gemacht werden. Insbesondere
ist es verboten, Hydranten für die Löschwasserentnahme zu
verdecken.
(2) Das Ableiten von Wasser befestigter Grundstücksflächen
oder der Dachentwässerung auf öffentliche Straßen sowie sonstige öffentliche Anlagen ist untersagt. Dächer
sind mit Dachrinnen zu versehen, um dadurch sicherzustellen, dass das Dachrinnenwasser nicht auf öffentliche Straßen oder Anlagen gelangen kann.
§6
Betreten und Befahren von Eisflächen, Badeverbot
§ 11
Tierhaltung
(1) Eisflächen aller Gewässer, insbesondere die Feuerlöschteiche (Ernst-Thälmann-Straße, Unterwellenborner Straße, Schmelzhütte), dürfen nur betreten und befahren werden, wenn sie durch die Gemeindeverwaltung dafür freigegeben worden sind.
(1) Tiere sind so zu halten und zu führen, dass
a) Personen oder andere Tiere nicht verletzt und Sachen nicht beschädigt werden,
b) Personen nicht belästigt werden.
(2) Das Baden in den Feuerlöschteichen ist verboten.
(2) Wer Hunde außerhalb von Zwingern frei hält, hat dafür
zu sorgen, dass sie Einfriedungen nicht überwinden oder
sonst das Grundstück nicht ohne Aufsicht verlassen
können.
§7
Abfallbehälter, Wertstoffcontainer, Schrott
und Sperrmüll
(1) Abfallbehälter (Papierkörbe) an Straßen und in öffentlichen Anlagen dürfen nur zur Aufnahme kleiner Mengen
von Abfällen unbedeutender Art (z. B. Zigarettenschachteln, Pappbecher und -teller, Obstreste) benutzt
werden. Jede zweckwidrige Benutzung, insbesondere
das Einbringen von Hausmüll, ist verboten.
(3) Es ist untersagt, Hunde auf Straßen und in öffentlichen
Anlagen unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen und auf
Kinderspielplätzen mitzuführen.
(4) Auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb
der bebauten Ortslage sowie in öffentlichen Anlagen sind
alle Hunde an einer reißfesten Leine zu führen. Auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen ist die
Leine nach den Umständen des Einzelfalles kurz zu
halten. Die Person, die den Hund führt, muss dabei körperlich und geistig in der Lage sein, das Tier zu beherrschen.
(2) Abfallbehälter sowie Wertstoffcontainer (z. B. für Blechdosen, Glas, Textilien, Altpapier) dürfen nicht durchsucht,
Gegenstände daraus entnommen oder verstreut werden.
Dasselbe gilt auch für Schrott und Sperrmüll, soweit die
Gegenstände zum Abholen bereitgestellt sind. Schrott
und Sperrmüll sind ferner gefahrlos und so am Straßenrand abzustellen, dass Schachtdeckel und Abdeckungen
von Versorgungsanlagen usw. nicht verdeckt oder in ihrer Sichtbarkeit und Funktion beeinträchtigt werden. Die
Bestimmungen der Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Saale-Orla bleiben hiervon unberührt.
(5) Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen und öffentliche
Anlagen nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der
Führung und Haltung von Tieren Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet und
haben die dazu erforderlichen Vorrichtungen (z. B. Hundekottüten) stets mitzuführen. Die Straßenreinigungspflicht
der Grundstücksanlieger wird dadurch nicht berührt.
§8
Leitungen
Straßen und öffentliche Anlagen dürfen mit Leitungen, Antennen und ähnlichen Gegenständen nicht überspannt werden. Berechtigungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher
Regelungen bleiben unberührt.
(6) Das Füttern fremder oder frei lebender (herrenloser) Katzen ist verboten. Ausnahmen, insbesondere für die kontrollierte Fütterung frei lebender Katzen zur Populationskontrolle/-reduzierung durch Einrichtungen des Tierschutzes, können zugelassen werden.
§9
Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden
§ 12
Unbefugte Werbung
Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, durch die
Verkehrsteilnehmer auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen
gefährdet werden können, müssen unverzüglich durch den
Eigentümer oder andere Berechtigte beseitigt werden.
(1) Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes ist es untersagt, auf Straßen, Plätzen und in Anlagen unbefugt
Plakate und andere Werbeanschläge im Sinne des § 2
7
Abs. 5 dieser Verordnung anzubringen. Wird von der Gemeinde Kamsdorf eine Ausnahmegenehmigung nach §
19 erteilt, dürfen Plakate und Werbeanschläge nur dort
angebracht werden, wo dies ausdrücklich zugelassen ist.
Die Größe der Plakate darf DIN A1 nicht überschreiten.
§ 14
Offene Feuer im Freien
(1) Das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- oder
ähnlichen offenen Brauchtumsfeuern im Freien ist nicht
erlaubt.
(2) In öffentlichen Anlagen ist es nicht gestattet,
(2) Die Ausnahmegenehmigung nach § 19 ersetzt nicht die
notwendige Zustimmung des Grundstückseigentümers
oder Besitzers.
a) Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Geschäftsempfehlungen und sonstige Werbeschriften zu verteilen, abzuwerfen oder mit anderen Werbemitteln zu
werben;
(3) Jedes nach § 19 zugelassene Feuer im Freien ist dauernd durch eine volljährige Person zu beaufsichtigen.
Bevor die Feuerstelle verlassen wird, sind Feuer und Glut
abzulöschen.
b) Waren oder Leistungen durch Ausschellen oder Ausrufen anzubieten;
c) Werbestände, Werbetafeln oder ähnliche Werbeträger aufzustellen oder anzubringen.
(4) Offene Feuer im Freien müssen entfernt sein
1. von Gebäuden aus brennbaren Stoffen mindestens
15 m, vom Dachvorsprung ab gemessen,
(3) Plakate und Anschläge von Parteien, Wählergruppen und
Kandidaten sind abweichend von Abs. 1 in Form von
Plakattafeln an Anlagen der Straßenbeleuchtung für die
Dauer des Wahlkampfes erlaubnisfrei zulässig. Sie dürfen Fußgänger oder den Fahrzeugverkehr nicht behindern oder gefährden. Die Anzahl der Plakate und Anschläge müssen mindestens 14 Tage vor der Anbringung
angezeigt werden. Derartige Plakate und Anschläge dürfen zwei Monate vor dem Termin der Wahl oder des sonstigen Anlasses angebracht werden und sind innerhalb 1
Woche nach diesem Termin oder Anlass durch die Verantwortlichen zu entfernen.
2. von leicht entzündbaren Stoffen mindestens 100 m
und
3. von sonstigen brennbaren Stoffen mindestens 15 m.
(5) Andere Bestimmungen (wie z. B. das Abfallbeseitigungsund Naturschutzrecht, landesrechtliche Vorschriften, wie
das Waldgesetz und die Verordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen), nach denen offene Feuer im Freien gestattet oder verboten sind, bleiben unberührt.
§ 13
Ruhestörender Lärm
§ 15
Störendes Verhalten in öffentlichen Anlagen
(1) Jeder hat sich auch außerhalb der Ruhezeit nach Absatz 2 so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach
den Umständen unvermeidbar durch Geräusche gefährdet oder belästigt werden.
In öffentlichen Anlagen ist jedes Verhalten untersagt, das
geeignet ist, Andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu behindern oder zu belästigen, insbesondere
a) das Nächtigen auf Bänken und Stühlen,
(2) Ruhezeit ist an Werktagen die Zeit von:
b) die Verrichtung der Notdurft,
a) 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr (Nachtruhe).
Für den Schutz der Nachtruhe gilt § 7 der 4. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz.
c) die Beeinträchtigung der Nutzung des öffentlichen
Raumes durch die Allgemeinheit (z. B. durch Störung der öffentlichen Ruhe, Verschmutzung der Flächen oder das Umstellen von Bänken).
b) Im Übrigen gilt die 32. Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) in
der jeweils gültigen Fassung.
§ 16
Anpflanzungen
(3) Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben bzw. gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht gestört
werden.
Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk, insbesondere
Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen, dürfen die Anlagen
der Straßenbeleuchtung sowie der Ver- und Entsorgung nicht
beeinträchtigen. Der Verkehrsraum muss über Geh- und
Radwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m, über
den Fahrbahnen bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m
freigehalten werden.
(4) Für die Ruhezeiten an Sonntagen, gesetzlichen und religiösen Feiertagen gilt das Thüringer Feiertagsgesetz
vom 21. Dezember 1994 (GVBl. S. 1221) in der jeweils
gültigen Fassung.
8
§ 17
Alkoholverbot
7.
§ 6 Absatz 1 nicht freigegebene Eisflächen betritt
oder befährt;
In den in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten öffentlichen Anlagen bzw. Verkehrsflächen, in der unmittelbaren Nähe der dort näher bezeichneten Einrichtungen, ist der
Konsum von Alkohol zum Zwecke des Kinder- und Jugendschutzes sowie des allgemeinen Gesundheitsschutzes
außerhalb von zugelassenen Freischankflächen generell verboten.
8.
§ 6 Absatz 2 in Feuerlöschteichen badet;
9.
§ 7 Absatz 1 Abfallbehälter zweckwidrig benutzt;
10. § 7 Absatz 2 Abfallbehälter durchsucht, Gegenstände daraus entnimmt, Sperrmüll oder Schrott entnimmt oder verstreut und Sperrmüll oder Schrott nicht
gefahrlos zum Abholen bereitstellt;
§ 18
Kinderspielplätze
11. § 9 Schneeüberhang und Eiszapfen nicht unverzüglich beseitigt;
(1) Der Aufenthalt auf Kinderspielplätzen ist nur in der Zeit
von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr erlaubt, soweit nicht durch
eine örtliche Regelung eine andere Zeit bestimmt ist.
Die Benutzung der Plätze geschieht auf eigene Gefahr.
12. § 10 Einrichtungen für öffentliche Zwecke beschädigt, ändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder
unbrauchbar macht;
(2) Es ist auf Kinderspielplätzen verboten
13. § 11 Absatz 1 Buchst. a) Hunde so hält oder führt,
dass Personen und andere Tiere verletzt oder Sachen beschädigt werden;
a) alkoholische Getränke zu verzehren oder andere berauschende Mittel zu sich zu nehmen,
14. § 11 Absatz 1 Buchst. b) Hunde so hält oder führt,
dass Personen belästigt werden;
b) Hunde mitzuführen,
15. § 11 Absatz 2 nicht dafür sorgt, dass Hunde die Einfriedung nicht überwinden oder sonst das Grundstück nicht ohne Aufsicht verlassen können;
c) Rückstände jeglicher Art zu hinterlassen.
§ 19
Ausnahmen
16. § 11 Absatz 3 Hunde unbeaufsichtigt umherlaufen
lässt;
Auf schriftlichen Antrag kann die Gemeindeverwaltung Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zulassen.
17. § 11 Absatz 4 Satz 1 und 2 Hunde nicht an einer
reißfesten Leine führt;
§ 20
Ordnungswidrigkeiten
18. § 11 Absatz 4 Satz 3 als Hundeführer körperlich und
geistig nicht in der Lage ist, den Hund sicher zu
führen;
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 50 des Ordnungsbehördengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
entgegen
1.
2.
§ 3 Absatz 1 Buchstabe a) öffentliche Gebäude oder
sonstige öffentliche bauliche Anlagen und Einrichtungen beschädigt, beschmutzt, entfernt, mit Plakaten beklebt, bemalt, beschreibt, besprüht oder beschmiert;
20. § 11 Absatz 6 fremde oder frei lebende (herrenlose)
Katzen füttert;
21. § 12 Absatz 1 Satz 1 Plakate oder andere Werbeanschläge anbringt oder anbringen lässt;
§ 3 Absatz 1 Buchstabe b) auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art wäscht
oder abspritzt;
3.
§ 3 Absatz 1 Buchstabe c) Abwässer und Baustoffe
in die Gosse einleitet, einbringt oder dieser zuleitet;
4.
§ 4 in öffentlichen Anlagen zeltet oder übernachtet;
5.
§ 5 Absatz 1 Wasser, das nicht ungehindert abfließen kann, oder Wasser bei Frostwetter in die Gosse schüttet;
6.
19. § 11 Absatz 5 Verunreinigungen durch Haustiere nicht
sofort beseitigt; keine geeigneten Vorrichtungen zur
Beseitigung mitführt;
22. § 12 Absatz 1 Satz 2 Plakate oder andere Werbeanschläge dort anbringt, wo dies nicht ausdrücklich
zugelassen wurde;
23. § 12 Absatz 2 Werbung betreibt, Waren oder Leistungen anbietet oder Werbeträger aufstellt oder anbringt;
24. § 12 Absatz 3 die Werbeträger nicht innerhalb einer
Woche entfernt;
§ 5 Absatz 2 Satz 1 Wasser befestigter Grundstücksflächen oder der Dachentwässerung auf öffentliche
Straßen sowie sonstige öffentliche Anlagen ableitet;
25. § 13 Absatz 3 Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte
oder Musikinstrumente in einer Lautstärke, die unbeteiligte Personen stört, betreibt oder spielt;
9
26. § 14 Absatz 1 offene Feuer im Freien anlegt und unterhält;
§ 22
In-Kraft-Treten, Aufhebung von Vorschriften
27. § 14 Absatz 3 zugelassene Feuer nicht durch eine
volljährige Person beaufsichtigt und nicht nach Verlassen der Feuerstelle ablöscht;
(1) Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche
nach Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die ordnungsbehördliche Verordnung vom
18.02.2004 außer Kraft.
28. § 14 Absatz 4 offene Feuer anlegt, die
1. von Gebäuden aus brennbaren Stoffen nicht mindestens 15 m, vom Dachvorsprung ab gemessen,
Kamsdorf, 12. März 2015
2. von leicht entzündbaren Stoffen nicht mindestens
100 m oder
GEMEINDE KAMSDORF
3. von sonstigen brennbaren Stoffen nicht mindestens 15 m entfernt sind;
Groll
Bürgermeister
29. § 15 Andere mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder belästigt;
30. § 16 durch Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk die Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der
Ver- und Entsorgung beeinträchtigt, den Verkehrsraum über Geh- und Radwegen nicht bis zu einer
Höhe von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen
nicht bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freihält;
Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf dem
Kamsdorfer Friedhof
Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung werden im Monat Mai 2015 eine Überprüfung der Standfestigkeit aller Grabsteine auf dem Friedhof durchführen.
31. § 17 in öffentlichen Anlagen bzw. auf Verkehrsflächen
vor Einrichtungen laut Anlage zu dieser Verordnung,
Alkohol konsumiert;
Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass Grabsteine,
deren Standfestigkeit nicht mehr gewährleistet ist, mit
einem entsprechenden Hinweisschild in Form eines Aufklebers am Grabstein versehen werden.
32. § 18 Absatz 1 sich außerhalb der zugelassenen Zeit
auf Kinderspielplätzen aufhält;
33. § 18 Absatz 2 Buchst. a) auf einem Kinderspielplatz alkoholische Getränke verzehrt oder andere
berauschende Mittel zu sich nimmt;
Grundlage für die Überprüfung ist die Unfallverhütungsvorschrift 4.7 der Gartenbauberufsgenossenschaft. Es
ist vorgeschrieben, dass Grabmale jährlich mindestens
einmal auf ihre Standfestigkeit hin zu prüfen sind.
34. § 18 Absatz 2 Buchst. b) auf einem Kinderspielplatz einen Hund mitführt;
Die Prüfung der Standfestigkeit wird durch die Mitarbeiter sehr umsichtig und behutsam durchgeführt. Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung tun dies mit einer
Druckprobe, indem sie die oberen Enden der Grabmale mit maximal 50 kg in horizontaler Richtung belasten. Bleibt das ohne Auswirkungen, ist die Standsicherheit gegeben.
35. § 18 Absatz 2 Buchst. c) auf einem Kinderspielplatz Rückstände jeglicher Art hinterlässt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 51 Absatz 1 OBG
mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet
werden.
Grabmale, die sich in ihrem Gefüge gelockert haben
und wackeln oder aufgrund von Fundamentsetzungen
schräg stehen, sind nicht mehr standsicher. Wir bitten
die Nutzungsberechtigten, die betreffenden Grabsteine
sichern zu lassen.
(3) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und
Ahndung der Ordnungswidrigkeiten im Sinne von Absatz
1 ist die Gemeinde Kamsdorf (§ 51 Absatz 2 Nr. 3 OBG).
§ 21
Geltungsdauer
Gemeindeverwaltung
Diese Verordnung gilt bis zum 31.12.2025.
10
11
nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt (§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).
Bekanntmachung der
Aufforderung zur Einreichung
von Wahlvorschlägen zur Wahl
des Bürgermeisters in der
Gemeinde Kamsdorf
Des Weiteren kann zum ehrenamtlichen Bürgermeister
nicht gewählt werden, wer gleichzeitig tätig ist als
1. Beamter oder Angestellter der Gemeinde Kamsdorf,
2. leitender Beamter oder Angestellter von juristischen
Personen oder sonstigen Organisationen des öffentlichen oder privates Rechts, an denen die Gemeinde
mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist; eine entsprechende Beteiligung am Stimmrecht genügt,
1. In der Gemeinde Kamsdorf wird am 14.06.2015 ein ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt.
Zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten
seinen Aufenthalt in der Gemeinde Kamsdorf hat. Der
Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person in der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts
maßgebend. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche.
2a. leitender Beamter oder leitender Angestellter von juristischen Personen oder sonstigen Organisationen
des öffentlichen oder privaten Rechts, an denen eine
juristische Person oder sonstige Organisation des
öffentlichen Rechts nach Nummer 2 mit mehr als 50
vom Hundert beteiligt ist,
3. Beamter oder Angestellter der Rechtsaufsichtsbehörde, die unmittelbar mit Fragen der Rechtsaufsicht
befasst sind,
4. Landrat oder Beigeordneter eines Landkreises, für
kreisangehörige Gemeinden jedoch nur desjenigen
Landkreises, dem die Gemeinde angehört,
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der
Bundesrepublik Deutschland:
Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland),
Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern.
5. Bürgermeister oder Beigeordneter einer anderen Gemeinde.
1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und
Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung
von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.
Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen,
der nur einen Bewerber enthalten darf und dem eine
Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3
ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in
einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss
hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern
er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder
Wählergruppe ist.
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl
wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.
Zum ehrenamtlichen Bürgermeister kann außerdem nicht
gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass
er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Jeder Bewerber für das Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters hat für die Zulassung zur
Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine
schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als
hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat. Er muss ferner erklären, dass er mit
der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere
beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim
Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und
ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe
muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der
Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen;
dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen
tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die eigenhändigen Unterschriften
von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur
einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig.
12
In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und
ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und
sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt
eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner
des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als
sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht
auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste
Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter.
Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei
seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt,
verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt
die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und
sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde
abberufen und durch andere ersetzt werden.
Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt
70 Unterschriften). Bewirbt sich der bisherige Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich.
Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizufügen:
Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur
ThürKWO, dass er für dieselbe Wahl nicht in einem
anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit,
dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten
dieser Einrichtungen und des Einverständnisses mit
der Einholung der erforderlichen Auskünfte sowie
dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein
Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.
2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufzustellende Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern
der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der
Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden.
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist
vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu
geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung
aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der
Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei
oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe
aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung
zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.
1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe
muss nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer
Kommunalwahlordnung enthalten:
a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe,
b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und
Anschrift des Bewerbers,
c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines
Stellvertreters,
d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres
Geburtsdatums und ihrer Anschrift.
Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe
sind als Anlage beizufügen:
Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des
Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der
Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem
Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde an Eides
statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer
der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele
der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der
Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung
an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige
Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.
a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a
zur ThürKWO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvorschlag zustimmt, nicht für
dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag
aufgestellt ist, zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen,
b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15
Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach § 15 Abs.
1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe
durchzuführende Versammlung,
c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG.
3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die
nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags
seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im
Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises SaalfeldRudolstadt oder im Gemeinderat der Gemeinde Kamsdorf
vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn
Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder
Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so viel
Wahlberechtigten unterstützt werden wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 56 Unterschriften).
1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach
dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den
Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vorund Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die eigenhändigen Unterschriften von mindestens fünfmal so viel Wahlberechtigten tragen, wie
13
3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags
im Kreistag oder Gemeinderat vertreten ist, benötigt
bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder
Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal so viel Wahlberechtigten wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen
sind (56 Unterschriften). Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger
seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind
oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger
mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner
Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt oder im Gemeinderat vertreten ist.
kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass
die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt,
die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem
Eintragungsschein an Eides statt zu versichern,
dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines
Eintragungsscheins vorliegen.
Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften
ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die
sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben.
Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden.
3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch
nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird
dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter der
Gemeinde mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO)
verbunden und unverzüglich nach Einreichung des
Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend.
3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich,
wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag
einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4
ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des
früheren Wahlvorschlags war.
4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am
44. Tag vor der Wahl (1. Mai 2015) bis 18.00 Uhr eingereicht sein. Es ist zu beachten, dass der 1. Mai 2015
ein gesetzlicher Feiertag gem. § 2 Abs. 1 des Thüringer
Feiertagsgesetzes (ThürFtG) ist und deshalb keine persönliche Vorsprache beim Wahlleiter möglich ist.
3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von
Unterstützungsunterschriften persönlich nach der
Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Gemeindeverwaltung Kamsdorf,
Wilhelm-Pieck-Straße 20, 07334 Kamsdorf, zum bis
zum 34. Tag vor der Wahl (11. Mai 2015), 18.00 Uhr,
ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem
Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach
Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Kamsdorf, Zimmer 2,
Wahlvorschläge können nur bis Donnerstag, den 30. April
2015 bis 18.00 Uhr persönlich beim Wahlleiter der Gemeinde Kamsdorf, Wilhelm-Pieck-Straße 20, 07334
Kamsdorf eingereicht werden.
Die Schließung an dem Feiertag ändert nicht den Fristablauf.
Des Weiteren können eingereichte Wahlvorschläge nur
bis zum 30. April 2015 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame
schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des
Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des
Einzelbewerbers zurückgenommen werden.
Montag, Mittwoch, Donnerstag
09.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Dienstag
09.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
09.00 - 11.30 Uhr
Wilhelm-Pieck-Straße 20, 07334 Kamsdorf, ausgelegt.
5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an
einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt.
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie
wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum
bei der Gemeindeverwaltung aufzusuchen, erhalten
auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung
6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und
die Beauftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 11. Mai 2015 bis 18.00 Uhr
behoben sein.
14
Am 12. Mai 2015 tritt der Wahlausschuss der Gemeinde
Kamsdorf zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung
gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die
Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages,
aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt.
Sprechzeiten der
Gemeindeverwaltung
Kamsdorf
Verwaltung (ohne Einwohnermeldeamt)
Montag, Mittwoch,
Donnerstag
7. Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und
Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass
der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich
geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in den
vorherigen Stand ist ausgeschlossen (§ 37 Abs. 2
ThürKWG).
09.00 Uhr-11.30 Uhr
13.00 Uhr-16.00 Uhr
Dienstag
09.00 Uhr-11.30 Uhr
13.00 Uhr-18.00 Uhr
Freitag
09.00 Uhr-11.30 Uhr
Termin beim Bürgermeister nach Vereinbarung
(Telefon: 03671 6770-0)
Standesamt
8. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in
männlicher und weiblicher Form.
Montag, Mittwoch,
Donnerstag
Kamsdorf, 20.03.2015
J. Pfotenhauer
Gemeindewahlleiterin
09.00 Uhr-11.30 Uhr
13.00 Uhr-14.00 Uhr
Dienstag
09.00 Uhr-11.30 Uhr
13.00 Uhr-18.00 Uhr
Freitag
09.00 Uhr-11.30 Uhr
Einwohnermeldeamt
IMPRESSUM
Dienstag
09.00 Uhr-11.30 Uhr
13.00 Uhr-18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 Uhr-11.30 Uhr
13.00 Uhr-16.00 Uhr
Schiedsstelle
Herausgeber:
Gemeinde Kamsdorf: Werner Groll, Bürgermeister
Wilhelm-Pieck-Straße 20, 07334 Kamsdorf
Telefon: (0 36 71) 67 70-0, Fax: (0 36 71) 67 70-77
Internet: www.kamsdorf.de
E-Mail: [email protected]
Dienstag
17.00 Uhr-18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
in der Gemeindeverwaltung Kamsdorf
Wilhelm-Pieck-Straße 20, Zimmer 5
(Telefon: 03671 677017)
Das Amtsblatt wird an alle erreichbaren Haushalte der Gemeinde
Kamsdorf kostenlos verteilt. Weitere Exemplare sind über die Gemeinde Kamsdorf kostenfrei erhältlich und werden, gegen Übernahme des Portos durch den Empfänger, ggf. auch zugeschickt.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen der Verlag
und die Gemeinde keine Verantwortung. Für den Inhalt der Beiträge
im nichtamtlichen Teil sind die Verfasser verantwortlich.
Sprechzeit des Kontaktbereichsbeamten
der LPI Saalfeld
Dienstag
13.00 Uhr-14.30 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Kamsdorf
Wilhelm-Pieck-Straße 20
(Telefon: 03671 613265)
Verantwortlich für Anzeigenvertrieb und Druck:
TDW – Thüringen Druck & Werbung GmbH
Geschäftsführer: Steffen Schuhmann, Anja Schuhmann
Druckerei: Bahnhofstraße 2, 07338 Leutenberg
Telefon: (03 67 34) 3 35 07, Fax: (03 67 34) 3 35 08
E-Mail: [email protected]
Bürgertelefon des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt
bei Katastrophenlagen
Verantwortlich für den Satz:
Werbe- & Büro-Service, Inhaberin: Silvia Hertel
Hirschweg 25, 07338 Leutenberg
Telefon: (03 67 34) 2 39 16, Fax: (01 21 25) 79 10 51 40
E-Mail: [email protected]
Telefon: 03671 823-823
(Hinweis: Das Telefon wird nur im Katastrophenfall freigeschaltet!)
Internet: www.sa-ru.de
Facebook: Kreisfeuerwehrverband Saale/Schwarza
Das Amts- und Mitteilungsblatt „Kamsdorf-aktuell“ erscheint einmal
monatlich mit einer Auflage von 1475 Exemplaren.
15
Entsorgungstermine Papiertonne
(Termine unter Vorbehalt)
27.04.2015
Am Osterhügel
Am Weidig
Amselweg
August-Bebel-Straße
Bäckerweg
Bergamtsplatz
Bergstraße
Burgweg
Clara-Zetkin-Straße
Ernst-Thälmann-Straße
Gefildeweg
Geschwister-Scholl-Straße
Goßwitzer Straße
Grubensteig
Hauckwitzhügel
Jägersteig
Karl-Liebknecht-Straße
Karl-Marx-Platz
Kaulsdorfer Weg
Könitzer Straße
Lämmergasse
Lindenplatz
Pfarrgasse
Rasenweg
Rote-Berg-Straße
Steinweg
Straße des Aufbaus
Straße des Friedens
Unterwellenborner Straße
Wächtersgraben
Wilhelm-Pieck-Straße
28.04.2015
Dr.-Robert-Koch-Straße
Eisenstraße
Fichtestraße
Gartenstraße
Goethestraße
Herderstraße
Kaulsdorfer Straße
Lessingstraße
Pochwerk
Schillerstraße
Schmelzhütte
Thomas-Müntzer-Straße
Ziegenberg
22.04.2015
Ernst-Fromm-Straße
Entsorgungstermine „Gelber Sack“
(Termine unter Vorbehalt)
Dienstag, 07.04.2015 (Feiertagsregelung)
Montag, 20.04.2015
Entsorgungstermine „Hausmüll“
(Termine unter Vorbehalt)
Donnerstag, 02.04.2015
Donnerstag, 16.04.2015
Donnerstag, 30.04.2015
16
Nichtamtlicher Teil
deten wir unsere Gäste in Richtung Heimat. Für die Kameraden begann nunmehr das Aufräumen. Dank vieler fleißiger
Hände konnte diese Aufgabe zügig abgearbeitet werden.
Herzlichen Dank an alle Helfer, die unsere Jubiläen zu einem
solchen Erfolg werden ließen! Ich denke, dass allen diese
Feierlichkeit in Erinnerung bleiben wird.
Freiwillige Feuerwehr Kamsdorf
Mein Monatsrückblick startet, wie üblich, mit einigen kurzen
Anmerkungen zum Einsatzgeschehen der Wehr. Insgesamt
dreimal wurden die Kameraden in den zurückliegenden vier
Wochen alarmiert. In allen Fällen handelte es sich um Hilfeleistungen. An einem Donnerstagmittag erfolgte die Sirenenauslösung zur Beseitigung einer längeren Dieselspur im
Gewerbegebiet. Ursache war die gerissene Treibstoffleitung
einer Sattelzugmaschine. Das Löschgruppenfahrzeug und
unser Kleinlöschfahrzeug kamen zum Einsatz. Zehn Kameraden beseitigten die ca. 1 km lange Verunreinigung und
waren zweieinhalb Stunden beschäftigt. Da sich die Dieselspur auch in die Nachbargemeinde zog, wurde die Freiwillige Feuerwehr Unterwellenborn hinzu gerufen. An einem Dienstagabend erfolgte die Alarmierung über Funkmeldeempfänger
zur Beseitigung eines Ölfleckes. Das Löschgruppenfahrzeug
8/6 rückte mit sieben Einsatzkräften aus. An der vermeintlichen Schadensstelle konnte jedoch keine Feststellung getroffen werden. Der Einsatz wurde nach einer knappen halben Stunde beendet. Zur nächsten Sirenenauslösung kam
es an einem Samstagmorgen gegen 05.40 Uhr. Die Wehr
wurde zur Notöffnung einer Wohnungstür nach Kleinkamsdorf gerufen. Während der Ausfahrt des Kleinlöschfahrzeuges
mit vier Kameraden wurde auch dieser Einsatz durch die
Rettungsleitstelle abgebrochen. Angehörige hatten die Tür
auf normalem Weg geöffnet und konnten gemeinsam mit dem
Rettungsdienst Hilfe leisten. Herzlichen Dank allen Kameraden für die stets hervorragende Einsatzbereitschaft!
Das „normale“ Wochenprogramm lief selbstverständlich weiter. Die Ausbildungseinheiten waren gut besucht und boten
auch einige Besonderheiten. An einem Abend konnten wir
Führungskräfte der umliegenden Wehren in unserem Gerätehaus begrüßen. Die theoretische Ausbildung zum Thema
„Drehleitereinsatz“ stand auf der Tagesordnung. Alle Anwesenden zeigten sich sehr interessiert und aufgeschlossen.
Nach den Erläuterungen durch unseren Ortsbrandmeister erfolgte noch eine praktische Vorführung der Technik. Die Grundlagen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wurden somit
weiter gefestigt. Mit praktischen Ausbildungseinheiten im
Jahresverlauf wird die gemeinsame Nutzung des Einsatzfahrzeuges weiter ausgebaut werden. Weitere Ausbildungsschwerpunkte waren der Umgang mit tragbaren Leitern, Grundlagen des Gefahrguteinsatzes und eine Erste-Hilfe-Ausbildung.
Die Arbeitsgemeinschaft unserer Bambinis traf sich wie gewohnt montags in der Grundschule. Den jungen „Brandschützern“ wurde der Umgang mit einem Funkgerät vorgestellt.
Verschiedene Modelle konnten in Augenschein genommen
und natürlich auch ausprobiert werden. Der Rettungssatz
unserer Wehr kam Anfang März zum „Einsatz“. Auf dem Freigelände der Mehrzweckhalle konnten alle Teilnehmer das
Gerät nicht nur sehen, sondern auch in Aktion erleben. Die
Kraftentfaltung des Rüstsatzes beeindruckte sichtlich. Das
gemeinsame Nachbereiten eines solchen Ereignisses muss
allerdings noch geübt werden, denn hierbei agierten alle nur
auf Aufforderung und waren erstaunt, wie lange dies dauert.
Unsere Jugendwehr nutzte die ersten Sonnenstrahlen zu einer praktischen Ausbildung am Übungsturm unter Einsatz
der Drehleiter. Grundlegendes zum Einsatz dieses Fahrzeuges wurde hierbei erläutert. An einem weiteren Dienstagnachmittag übten die Floriansjünger sich im Bereich der Personensuche in schwer zugänglichen Räumen. Ein Großteil unserer Nachwuchskräfte nutzte die Möglichkeit zur Teilnahme
an der Jahreshauptversammlung und zeigte sich sichtlich
begeistert von diesem Ereignis.
Am 28. Februar konnten wir mit zahlreichen Gästen das 90jährige Bestehen unserer Wehr und das 20-jährige Bestehen des Feuerwehrvereines in der Mehrzweckhalle feiern.
Örtliche Vereine, Wehren aus der Umgebung und eine Abordnung der Feuerwehr Unterföhring bereicherten mit ihrer
Anwesenheit die Festveranstaltung. Olaf Melzer und Tino
Schulz ließen die Geschichte des Vereines bzw. der Wehr
Revue passieren. Eine rasante Entwicklung unserer Ortswehr, insbesondere in den letzten fünf Jahren, ließ alle Anwesenden aufhorchen. Beim gemeinsamen Abendessen
wurde ausführlich über Vergangenes und Zukünftiges geplaudert. Ehrungen und Auszeichnungen rundeten den Abend ab.
Besonders erwähnen möchte ich die Aufnahme von Michelle
Schulz in die Reihen der Einsatzabteilung. Sie wird in den
nächsten zwei Jahren sowohl weiter in der Jugendabteilung
als auch in der Einsatzriege ihren Ausbildungsdienst versehen. Alle Anwesenden freuten sich über diesen sichtbaren
Erfolg der Nachwuchsarbeit in unserer Wehr. Wir alle hoffen,
dass sich dieser Trend auch in den nächsten Jahren weiter
fortsetzt zum Wohle unserer Wehr und deren Fortbestand.
Bis in die frühen Morgenstunden wurde gemeinsam gefeiert.
Am nächsten Morgen konnten wir unsere Gäste aus
Unterföhring pünktlich 09.30 Uhr zum „Erfahrungsaustausch“
begrüßen. Ein Teil der Mitgereisten besichtigte zunächst das
Gerätehaus. In gemütlicher Runde genossen alle Rostbratwurst und das herzhafte Buffet. Am späten Mittag verabschie-
Für unsere weiblichen Vereinsmitglieder wurde traditionell eine
kleine Frauentagsfeier organisiert. Am 09.03. trafen sich zehn
Frauen und verbrachten einen gemütlichen Abend im Schulungsraum der Feuerwehr. Die Jahreshauptversammlung
wurde nochmals aufgegriffen und die nächsten Ereignisse
des Vereinslebens thematisiert. Unsere Ortschronistin stellte einen Teil ihrer Arbeit dar. Handel und Gewerbe unserer
Gemeinde standen im Mittelpunkt des Vortrages, welcher
großen Anklang fand. Ein Teil der männlichen Vorstandsmitglieder hatte an diesem Abend die „Bewirtung“ der Frauen
übernommen. Als kleines Dankeschön erhielt jedes weibliche Vereinsmitglied eine süße Überraschung.
17
Unseren Aprilgeborenen möchte ich zum Abschluss ganz
herzlich gratulieren. Gesundheit, Glück und Erfolg mögen
allen Geburtstagskindern stete Begleiter im neuen Lebensjahr sein!
Herzlichen Glückwunsch an: Frau Elke Dietzel, Herrn
Volker Schumann, Herrn Tobias Hofmann, Herrn Sascha
Kohlberg.
Einladung
zum Maibaumsetzen und
zum Maifeuer
Folgende Ausbildungsthemen sind für den Monat April geplant:
07.04.
14.04.
21.04.
28.04.
30.04.
Gerätepflege und -kontrolle
Orts- und Objektkunde
Fahrzeug- und Objektpflege
Technische Hilfeleistung
Maibaumsetzen / Maifeuer
Donnerstag, 30. April 2015
Beginn 17.00 Uhr
Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen!!!
gez. Holger Wengerodt
am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr
Kamsdorf
Mit Bratwürsten und Getränken wird für das leibliche
Wohl gesorgt.
Für die Kinder wartet die „Feuerwehrhüpfburg“.
GEBURTSTAGE
Der Feuerwehrverein Kamsdorf e.V. und die Freiwillige
Feuerwehr Kamsdorf laden alle Einwohner und Besucher unserer Gemeinde recht herzlich ein.
der Bürger ab dem 70. Lebensjahr der
Gemeinde Kamsdorf im April 2015
Bitte die Aushänge in den Schaukästen und Geschäften sowie die Informationen bei Facebook beachten.
Ich gratuliere recht herzlich am:
01.04.
01.04.
03.04.
06.04.
06.04.
09.04.
09.04.
09.04.
09.04.
13.04.
13.04.
13.04.
13.04.
13.04.
14.04.
14.04.
15.04.
19.04.
20.04.
22.04.
22.04.
24.04.
24.04.
26.04.
26.04.
28.04.
29.04.
Frau Christel Firme
Frau Edith Pietschmann
Frau Ingrid Kaptain
Frau Isolde Hopfe
Herrn Joachim Kurnoth
Frau Bärbel Müller
Herrn Adolf Keßler
Herrn Jürgen Firme
Frau Elke Friedrich
Frau Anita Radeke
Frau Christa Rath
Frau Christa Weedermann
Frau Helga Müller
Herrn Lothar Piastowski
Frau Renate Lutz
Frau Adelheid Gollnick
Herrn Reiner Pitzing
Herrn Hilmar Buckisch
Frau Annitta Fritzsche
Frau Ilse Appelfelder
Frau Helga Kuhn
Herrn Karl-Heinz Knorre
Herrn Klaus Böhm
Frau Ingeborg Schmidt
Frau Ingrid Potte
Herrn Franz Janipka
Frau Helene Fischer-Springer
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
Olaf Melzer
Vereinsvorsitzender
74.Geburtstag
71.Geburtstag
74.Geburtstag
85.Geburtstag
72.Geburtstag
78.Geburtstag
77.Geburtstag
75.Geburtstag
75.Geburtstag
84.Geburtstag
84.Geburtstag
83.Geburtstag
83.Geburtstag
77.Geburtstag
76.Geburtstag
70. Geburtstag
72.Geburtstag
71.Geburtstag
74.Geburtstag
81.Geburtstag
76.Geburtstag
76.Geburtstag
73.Geburtstag
86.Geburtstag
71.Geburtstag
73.Geburtstag
77.Geburtstag
Tino Schulz
Ortsbrandmeister
Nachruf
Die Krankheit kam schnell und war unausweichlich.
So mussten wir von unserem Vereinsmitglied
Harald Wengerodt
für immer Abschied nehmen. Die Mitglieder des
Feuerwehrvereins Kamsdorf e.V. trauern um ihr langjähriges Mitglied.
Unser Harald war stets an der Seite des Vereines –
meist eher unscheinbar und im Hintergrund, aber stets
mit tatkräftiger Hilfe. Das Vereinsleben war ein wichtiger Bestandteil seines Lebens. Wir haben einen unermüdlichen Mitstreiter für unsere gemeinsame Sache verloren.
Die Erinnerung an ein nimmermüdes und aufrichtiges
Vereinsmitglied wird durch uns für immer am Leben
gehalten werden.
Melzer
Vereinsvorsitzender
Werner Groll
Bürgermeister
18
Doch das war nicht von Anfang an so. Die Kirche hat auch
diesen abermals heidnischen Gedenktag in ihrem Sinne, ins
Christliche umgewandelt. Die altgermanischen Flurumzüge
die zu Ehren des Wetter- und Donnergottes Donar abgehalten wurden, wobei man ihn um Segen für die Flur und um
Schutz vor Hagelwetter anflehte, hat man einfach auf den
christlichen „Auffahrtstag“ verlegt. Prozessionen und Weihwasser spendende Geistliche zogen seitdem um die Felder
und flehten Segen auf die Äcker herab.
Kamsdorf – Brauchtum zu
Fest- und Feiertagen
Muttertag
Die Idee, Frauen mit Kindern zu ehren, stammt aus Amerika. 1914 erklärte der US-Kongress den Muttertag offiziell
zum Staatsfeiertag. In Deutschland wird er seit dem 13. Mai
1923 am zweiten Sonntag im Mai gefeiert.
Obwohl vom Ansatz her für pädagogisch wertvoll erachtet
und von den Kirchen beider Konfessionen unterstützt, blieb
er zunächst eine Angelegenheit bürgerlicher Gesellschaftskreise in den Städten. Aber nach 1933 wurde er im Sinne
nationalsozialistischen Gedankengutes propagandistisch
ausgenutzt und als Gedenktag eingeführt. Doch 1939 wurde
er dann in „Tag der Deutschen Mutter“ umbenannt, an dem
jedes Jahr den Frauen entsprechend der Anzahl der lebend
zur Welt gebrachten Kinder das Mutterkreuz in Gold, Silber
oder Bronze verliehen wurde. In der DDR verlor er mehr und
mehr an Bedeutung, dafür rückte der Internationale Frauentag als Ehrentag aller werktätigen Frauen in den Vordergrund.
Die Ursprünge der vorher genannten germanischen Flurumzüge gehen weit in die vorchristliche Zeit zurück. Eine Notwendigkeit ergab sich durch die Herausbildung der Dorffluren
mit privaten Bodenflächen. Die Markierung der Flurgrenzen
erfolgte zuerst durch natürliche Grenzen wie Bachufer oder
markante Bäume, später dann durch Pfähle und Grenzsteine.
Um die Besitz- und Flurgrenzen kennen zu lernen, aber auch
die Götter um ein frucht- und segenreiches Jahr zu bitten, zog
die Gemeinde in die Feldmark hinaus. Damit die Saat vor bösen Geistern geschützt sei, steckte man bei dieser Gelegenheit dem Donar geweihte Haselstöcke auf die Flurgrenzen. An
diesen Umzügen mussten sich auch die Jugendlichen und
Kinder beteiligen. Überlieferungen zufolge sollen die Kinder
an den wichtigsten Flurpunkten einige Schläge erhalten haben, damit diese besser in ihrem Gedächtnis hafteten.
Gegenwärtig beehren die Kinder und deren Väter die „Mamas“ mit Blumen und anderen kleinen Geschenken. Kritiker
meinen oft nicht zu Unrecht, der Muttertag sei in erster Linie
zum „Tag der Blumenhändler“ und der „Pralinenhersteller“
geworden. Den Muttertag gibt es in über 45 Ländern der Welt.
In späteren Zeiten dienten diese Flurumzüge der Kontrolle
der Flurgrenzen, besonders aber auch der Begutachtung der
heranwachsenden Saat. Bauern und Ackerbürger erflehten
dabei, wie üblich, den Segen für eine reiche Ernte. Als krönenden Abschluss dieser Wanderungen pflegten die Teilnehmer einen kräftigen Umtrunk. Trotz des veränderten Inhalts
infolge der Christianisierung, erhalten haben sich bis in die
Gegenwart die besonders in der Männerwelt beliebten
Himmelfahrtstouren. Im Gegensatz zu früher geht man aber
über die Ortsgrenzen hinaus und beginnt mit dem Umtrunk
nicht erst am Ende, sondern in aller Regel bereits am Anfang der Tour. Bei den oft ausgedehnten Wanderungen wird
kaum eine Gelegenheit ausgelassen, sich „einen Schluck“
zu genehmigen. Zum Ausklang trifft man sich manchmal im
heimatlichen Wirtshaus, sofern man noch etwas verträgt und
die Kräfte es zulassen.
Geschichtlich reichen die Ursprünge dieses Gedenktages
aber viel weiter zurück als bis 1914, denn bereits um 1650
begingen die Engländer an Lätare (vierter Sonntag vor Ostern) den „Mothering Day“ (Muttertag). Schon damals nutzten Kinder diese gebotene Möglichkeit, ihren Müttern ein Geschenk zu überreichen. Möglicherweise hat der „Mothering
Day“ sogar noch einen älteren Vorläufer.
Mutterschaft und Fruchtbarkeit sind in vielen Kulturen und
Religionen wichtige Erscheinungen, die sich über Jahrhunderte herausgebildet haben. Eine der bekanntesten Mutterfiguren ist Maria, die als Mutter Gottes verehrt wird. Auf dem
dritten ökumenischen Konzil 431 wurde sie dazu ernannt.
Sie ist aber vom Prinzip her keine Erfindung des Christentums, solche Mutterfiguren gab es zu allen Zeiten in allen
Kulturen.
Eines der bei uns bekanntesten Himmelfahrtsziele war und
ist Paulinzella. Tausende Touristen, darunter auch Kamsdorfer, trafen sich dort zum „Heiratsmarkt“. Seinen Ursprung hat
dieser Brauch im 18. Jahrhundert. Mädchen und Burschen
fesselten sich gegenseitig, konnten sich aber durch einen Kuss
leicht von dieser Bindung lösen lassen. Höhepunkt des Festes war eine „Brautversteigerung“, bei der sich die Burschen
ein Mädchen ersteigern und das Recht erkaufen konnten, mit
ihm während des gesamten Jahres zu tanzen.
Himmelfahrt
Zu den ältesten christlichen Festtagen zählt die Himmelfahrt
Christi, die 40 Tage nach Ostern bzw. 10 Tage vor Pfingsten
gefeiert wird. Bereits Eusebius von Cäsarra (geboren um 260,
gestorben um 340) erwähnt, dass das Konzil von Elvira 305
den Donnerstag vor der Pfingstwoche für die „Auffahrt des
Herrn“ bestimmte. Christi Himmelfahrt bildet den Abschluss
des österlichen Festkreises.
Für viele Kamsdorfer war bis in die Zeit des 2. Weltkrieges hinein das fränkische Falkenstein ein beliebtes Himmelfahrtsziel.
Zumindest eine Strecke wurde dabei per Fuß zurückgelegt.
Religiöser Kern dieses Feiertages ist die leibliche Auffahrt
des am Karfreitag gekreuzigten und zu Ostern im Geiste
auferstanden Jesus Christus. Nachgelesen werden kann diese Begebenheit im Neuen Testament, im ersten Kapitel der
Apostelgeschichte. Danach wurde Jesus vor den Augen der
Jünger von einer Wolke umhüllt und emporgehoben. Auch
Lukas erwähnt in seinem Evangelium, dass Jesus im Himmel aufgenommen worden ist. Nach christlicher Überzeugung wird er am „Jüngsten Tag“ von dort wiederkommen und
sein Reich errichten.
Weit in die Vergangenheit reicht die populäre Ansicht vom
Gewitterregen zu Himmelfahrt. Hintergrund dieses Glaubens
ist die Ansicht, dass am „Auffahrtstag“ der Himmel offen ist.
Anschließend sei festgestellt, dass manche Bräuche, wie in
diesem Fall die Flurumgänge, auch anderen Festen zugeordnet werden.
gez. A. Scheinpflug
19
Veranstaltungen
in der Begegnungsstätte
der Frauen
Aus unserer Buchecke
Öffnungszeiten der Bibliothek:
Dienstag
16.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 16.00 bis 18.00 Uhr
im Sportlerheim Kamsdorf,
Ernst-Thälmann-Straße 56
14.04.2015 14.00 Uhr
Auch in diesem Jahr berichtet uns
Frau Dr. Barth Neues von ihrem
Projekt in Ghana.
21.04.2015 14.00 Uhr
Wir trainieren unseren Körper bei
Sport und Musik.
28.04.2015 14.00 Uhr
Geburtstag ist wohl ohne Frage
der schönste aller Ehrentage.
Drum wollen wir keine Zeit
verlieren,
zum Wiegenfeste gratulieren.
Wenn wir es auch nicht immer
sagen,
wir wissen was wir an dir haben.
Denk stets daran, vergiss es nicht,
wir lieben und wir brauchen dich.
„Das Lied der Sterne“ – Roman von Julian Lees
Als sich die junge russische Immigrantin Nadja Schaschkowa
und der Brite Iain Sutherland 1928 das erste Mal in Macao
begegnen, ist es für beide die große Liebe. Doch Iain ist
Geheimagent im Dienste Seiner Majestät und der ausbrechende Krieg beendet ihre Liebe viel zu früh – sie verlieren
sich für Jahre aus den Augen. Erst 1945 erfährt Nadja, dass
Iain sich in einem Gefangenenlager in Hongkong befindet.
Um den Mann zu retten, der ihr mehr bedeutet, als ihr eigenes Leben, geht Nadja ein unvorstellbares Wagnis ein – und
wird am Ende für ihren Mut belohnt…
„Oskar und die Geister“ – Kinderbuch von Franziska
Pörschmann und Reinhard Blumenschein
Neugierig schleicht Oskar in die Höhle. Wird er die blasse
Sophie wieder treffen? Was bedeuten die Zeichen auf dem
Stein, den er gefunden hat? Noch ahnt Oskar nicht, dass er
einem gruseligen Geheimnis auf der Spur ist.
Sind die Kleinen jetzt neugierig geworden? – Na dann schnell
in die Bibliothek!
- unbekannt -
gez. Regina Richter
und Kerstin Salazar
„Sterne, Sterne – Astronomie für Kinder“ – Ein Sachbuch von Robin Kerrod
Frauenbegegnungsstätte
Wer in einer klaren Nacht draußen ist, kann am nachtdunklen
Himmel die funkelnden Sterne beobachten. Einige scheinen
unendlich weit entfernt, andere zum Greifen nahe. Manche
sehen aus wie milchigweiße Sternenhaufen, es gibt sogar
welche, die sich am Himmel bewegen. In diesem Buch erfahrt ihr genau, wonach ihr am nächtlichen Himmel Ausschau
halten müsst. Ihr lernt, wie Ihr selbst ein richtiger Sterngucker werden und Eure eigene Sonnenuhr basteln könnt oder
wie man den Mond beobachtet.
Wir möchten uns ganz herzlich bei der mittleren Gruppe und
den Erzieherinnen Andrea und Sarah aus dem Kindergarten
„Bunte Spielwelt“ für ihre Lieder und Tänze sowie die selbstgebastelten Herzgeschenke bedanken. Wir haben uns riesig gefreut! Ihr ward super!
Ulrike Weidermann
Ein großes Dankeschön für diesen schönen Nachmittag
kommt von den Frauen der Begegnungsstätte anlässlich
unserer Frauentagsfeier am 10.03.2015 im Sportlerheim Großkamsdorf.
gez. Regina Richter
20
Wer gern schöne mehlige Frühkartoffeln ernten möchte, dem
ist die neue Sorte „Talent“ empfohlen. Sie ist der Nachfolger
der allseits bekannten „Adretta“ und wächst viel gesünder,
ist ertragreicher und hat die gleichen Koch- und Geschmackseigenschaften. Um die Frühzeitigkeit voll auszunutzen, ist
ein Vorkeimen der Knollen ab Anfang des Monats in einem
hellen aber kühlen Raum angesagt.
Rock in L.A. reloaded –
Die Jugend lässt’s in Langenschade mal wieder richtig krachen
Am Freitag, dem 24.04.2015, ab 19.00 Uhr wird es in Langenschade im Saal des Gasthauses „Zum Eichberg“ eine atemberaubende Partynacht geben.
Ende des Monats stoßen die meisten Gartenlilien aus dem
Boden und bereits zu diesem Zeitpunkt stellt sich dann der
ärgste Feind unserer Lilien ein. Es ist das Lilienhähnchen,
ein knallroter, kleiner flinker Käfer, der sich bei Berührung
der Pflanze sofort fallen lässt. Insbesondere die Knospenanlagen und die jungen Blätter werden angefressen und die zu
erwartenden Blüten sind dann geschädigt. Am besten die
Schädlinge werden am Morgen oder abends abgesucht, dann
sind sie träge. Alternativ und bei großen Pflanzenbeständen
helfen Spritzungen mit Rainfarnaufguß. Rainfarn wächst an
Böschungen, Straßengräben und Bahndämmen sehr häufig
und hilft auch gegen die weiße Fliege. Dabei werden 100 g
Pflanzenmasse mit zwei Liter Wasser aufgebrüht und alles
wird einen Tag stehen gelassen. Die Brühe ist danach gebrauchsfertig und nur bei bedecktem Himmel auszubringen,
um Verbrennungen zu vermeiden.
Die Veranstaltung wird von Jugendlichen aus Kamsdorf und
Unterwellenborn organisiert und von der Mobilen Jugendarbeit (jufö) und den beiden Gemeindeverwaltungen unterstützt –
mit dem Ziel, das kulturelle Angebot für Jugendliche im ländlichen Raum zu bereichern.
Auf die Ohren gibt es zarte Töne von Singer/Songwriterin
Knudt, lauten Punkrock von den No Brakes und vielschichtigen Rock von Burnout. Starke Texte mit eingängigen Melodien liefern die Headliner Arsen aus Berlin. Zusätzlich gibt es
eine Open Stage für junge Talente, die Ihr als Plattform für
Euer Können nutzen könnt, egal ob Ihr singt, rappt oder Gitarre spielt.
Alle Jugendlichen ab 14 Jahre sind herzlich willkommen. 14
bis 15-Jährige dürfen bis 24.00 Uhr bleiben, ab 16 Jahre mit
„Muttizettel“ und erwachsener Begleitperson bis zum
Schluss. Infos zum „Muttizettel“ und einen Vordruck gibt es
auf www.jufoe.net.
Rüdiger Dietzel
Seid dabei und feiert mit uns. In diesem Sinne – Let´s Rock!
Fragen rund um das Bandfestival beantwortet euch gern:
Isabell Krämer, Mobile Jugendarbeit
Jugendförderverein Saalfeld-Rudolstadt e.V.
0151 15535070, Facebook: Isa Krämer jufö
Einladung zum Krabbelkreis
Die Kindertagesstätte „Bunte Spielwelt“ lädt am
15.04.2015 wieder zum Kennenlernen, Spielen und
Krabbeln ein.
Gartentipps im April
Unser Krabbelkreis findet von 15.30 bis 17.00 Uhr statt.
Im April erwacht die Natur so richtig, allerorts sind die Kleinund Hausgärtner in Aktion.
Wir möchten die Eltern darauf hinweisen, dass der
Krabbelkreis bei schönem Wetter auch im Garten stattfinden kann.
Mitunter sind aber noch einige Frostgrade in den Nächten zu
erwarten. Bereits gepflanzter Kopfsalat und Kohlrabi werden
durch aufgelegtes Gartenvlies vor tieferen Temperaturen zuverlässig geschützt. Dieses Material wächst mit den Pflanzen mit, verhindert zudem noch frühen Schädlingsbefall und
sorgt für ein förderliches Kleinklima auf den Beeten.
Häufig ist in unserer Region jetzt eine Pflanze zu sehen, die
palmwedelartige Blätter mit kleinen grünen christrosenartigen
Blüten zeigt. Sie steht in manchen Gärten, ist aber auch
schon in die freie Natur gelangt. Hierbei handelt es sich um
den Ardennen-Nieswurz (Helleborus foeditus), der tatsächlich zu der Familie der Christrosen zählt. In Frankreich und
den Beneluxländern hat sich diese Pflanze schon invasiv vermehrt und sollte hier nicht weiter angepflanzt werden, zumal
die Gattung toxisch auf Mensch und Tier wirkt.
Zurzeit werden wieder in vielen Märkten Magnolienjungpflanzen angeboten. Insbesondere in der Anwachsphase sind diese schönen Sträucher auf einen leichten und eher sauren
Boden (ph 5,5 bis 6,5) angewiesen. Die Nährstoffe können
dadurch besser aufgenommen werden und die Pflanzen haben einen optimalen Start. Daher sollte Wald- oder Rhododendronerde mit in das Pflanzloch eingebracht werden.
Wir freuen uns auf Euer Kommen!
Bis dahin,
Eure „Bunten Spielweltler“
21
Kirchliche Bekanntmachungen
Liebe Mitglieder der
evangelischen Kirchengemeinden
im Pfarrbereich Kamsdorf – Könitz!
Im April begleitet uns ein Bekenntnis, das im Matthäus-Evangelium aufgeschrieben ist. Der römische Hauptmann ist dabei,
als Jesus am Kreuz stirbt und sagt über ihn: „Wahrlich, dieser ist Gottes Sohn gewesen!“ (Mt 27,54) Ein Römer versteht,
dass am Kreuz der Sohn Gottes stirbt.
Wir bekennen uns dazu, dass er nicht nur gestorben ist,
sondern auferstanden vom Tod! Das feiern wir zu Ostern.
Davon sind unsere Gottesdienste und Veranstaltungen im
April getragen: Von einer Hoffnung, die weit über den Tod
hinaus reicht. Davon wollen wir erzählen und deshalb laden
wir Sie herzlich ein!
Herzlichen Dank an alle, die uns an diesem Tag unterstützt
haben, auch beim gemeinsamen Essen!
Die Termine für die Gottesdienste an Karfreitag und Ostern
entnehmen Sie bitte dem Plan. In der Woche nach Ostern
begehen wir in Kamsdorf das 60- und das 65-jährige
Konfirmationsjubiläum mit einem festlichen Gottesdienst.
Noch ein Hinweis auf ein Seminar in Saalfeld: Frauen und
Männer, die heiraten wollen, können sich dort treffen unter
dem Motto „Ehe Ehe Ehe wird“ am 09.05.2015, 09.30 bis
15.00 Uhr. Weitere Informationen dazu gibt Vikar Dr. Markus
Hille unter 03671 5154935.
Ende des Monats bereiten wir ein Fest unseres Kirchenchores vor. 2015 besteht unser Kirchenchor seit 20 Jahren. Dieses Jubiläum wollen wir feiern! Dazu laden wir am 25. April
2015 um 17.00 Uhr zu einem Konzert in der Grokamsdorfer
Kirche ein. Auch der Eichichter Kirchenchor hat uns seine
Unterstützung zugesagt.
Und auch schon ein Hinweis auf den Sommer: Vom 13. bis
17.07.2015 planen wir das Kindercamp in Könitz. Weitere
Informationen dazu gibt Mario Wöckel.
Jetzt wünsche ich Ihnen frohe und gesegnete Tage im April
und fröhliche Ostern!
Im Anschluss daran feiern jetzige und ehemalige Mitglieder
gemeinsam im Gemeindesaal. Wir laden alle herzlich ein,
die gegenwärtig mitsingen oder in den vergangenen Jahren
im Könitzer oder Kamsdorfer Kirchenchor dabei waren! Wir
freuen uns besonders darauf, ehemalige Sänger und Chorleiter bei uns wieder begrüßen zu dürfen. Bitte geben Sie
uns eine Nachricht, wenn Sie mit feiern möchten! Am Sonntag, 26.04., gestalten wir um 10.00 Uhr in der Könitzer Kirche den festlichen Gottesdienst.
Sie erreichen mich:
Evangelisches Pfarramt Kamsdorf
Lämmergasse 1
07334 Kamsdorf
Telefon: 03671 645645
(Anrufe aufs Festnetz werden, wenn ich dort nicht erreichbar
bin, aufs Handy weitergeleitet!)
E-Mail: [email protected]
Wir sind dankbar, dass unser Kirchenchor unter der Leitung
von Thomas Kowalski das Leben in unseren Gemeinden
mitträgt und gestaltet. Unser Chorleiter wählt mit viel Geschick die Stücke aus, die zu uns passen, und schreibt eigene. Darauf sind wir stolz! Er trifft auch bei den Gesprächen
und in der Gemeinschaft den richtigen Ton und sorgt auf diese Weise dafür, dass das Singen viel Spaß macht und die
Lust an der Musik erhalten bleibt.
Gemeindepädagoge Mario Wöckel, der auch die Anfragen
zur Vermietung der Jugendscheune in Könitz koordiniert,
erreichen Sie:
Gemeindepädagoge Mario Wöckel
Fr.-Ebert-Straße 33
OT Könitz
07333 Unterwellenborn
Telefon: 0172 3510759
E-Mail: [email protected]
Auch den Gottesdienst, den wir aus Anlass des Weltgebetstages am 8. März in Kamsdorf gefeiert haben, hat der Kirchenchor maßgeblich mitgestaltet (siehe das Foto von
Manfred Oberländer).
Ihre Pastorin Katarina Schubert
22
Gottesdienste und Veranstaltungen im
Pfarrbereich Kamsdorf – Könitz im April 2015
Datum
Uhrzeit
Ort
Veranstaltung
03.04.2015
(Karfreitag)
09.15 Uhr
Kirche Lausnitz
Gottesdienst mit Abendmahl
10.30 Uhr
Kirche Birkigt
Gottesdienst mit Abendmahl
14.00 Uhr
Kirche Bucha
Gottesdienst mit Abendmahl
09.15 Uhr
Kirche Könitz
Gottesdienst mit Taufe
10.30 Uhr
Kirche Großkamsdorf
Gottesdienst mit Abendmahl
14.00 Uhr
Kirche Goßwitz
Gottesdienst mit Abendmahl
09.15 Uhr
Lausnitz
Gottesdienst
10.30 Uhr
Kirche Goßwitz
Gottesdienst
14.00 Uhr
Kirche Großkamsdorf
Gottesdienst zum Konfirmationsjubiläum
13.04.2015
18.30 Uhr
Jugendscheune Könitz
Probe des Kirchenchores
15.04.2015
16.30 Uhr
Pfarrhaus Kamsdorf
Christenlehre
16.30 Uhr
Pfarrhaus Kamsdorf
Konfirmandenunterricht
16.04.2015
14.00 Uhr
Pfarrhaus Kamsdorf
Frauenkreis
19.04.2015
09.15 Uhr
Kirche Könitz
Gottesdienst mit Abendmahl
10.30 Uhr
Kirche Bucha
Gottesdienst
14.00 Uhr
Kirche Birkigt
Gottesdienst
20.04.2015
18.30 Uhr
Jugendscheune Könitz
Probe Kirchenchor
22.04.2015
16.30 Uhr
Pfarrhaus Kamsdorf
Christenlehre
16.30 Uhr
Pfarrhaus Kamsdorf
Konfirmandenunterricht
23.04.2015
14.30 Uhr
Jugendscheune Könitz
Frauenkreis
25.04.2015
17.00 Uhr
Kirche Großkamsdorf
Konzert des Kirchenchores
26.04.2015
10.00 Uhr
Kirche Könitz
Festgottesdienst zum Jubiläum des Kirchenchores
27.04.2015
18.30 Uhr
Jugendscheune Könitz
Probe Kirchenchor
29.04.2015
16.30 Uhr
Pfarrhaus Kamsdorf
Christenlehre
16.30 Uhr
Pfarrhaus Kamsdorf
Konfirmandenunterricht
05.04.2015
(Ostersonntag)
12.04.2015
23
Ansetzungen TSV Zollhaus
April 2015
Voranzeige
Der TSV Zollhaus präsentiert!
Samstag, 04.04.2015
15:00 Uhr TSV Zollhaus I - TSG Remschütz
Das Altherrenspektakel zwischen dem:
Samstag, 11.04.2015
15:00 Uhr FSV Stützerbach - TSV Zollhaus I
Sonntag, 12.04.2015
12:00 Uhr TSV Zollhaus Frauen - KuF Ichtershausen
15:00 Uhr TSV Zollhaus II - FC Saalfeld III
Samstag, 18.04.2015
15:00 Uhr TSV Zollhaus I - SV Niederkrossen
15:00 Uhr Probtzellaer SV II - TSV Zollhaus II
Am 19.09.2015 findet das Altherrenspiel zwischen dem
TSV Zollhaus und dem 1. FC Magdeburg zu Gunsten
der Elterninitiative krebskranker Kinder Jena e.V. auf
dem Sportplatz in Kamsdorf statt.
Sonntag, 19.04.2015
14:00 Uhr TSV Zollhaus Frauen - SV Schmiedehausen
Zusätzlich hat sich auch die Schalmeienkapelle in der
Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu einem Platzkonzert angesagt.
Samstag, 25.04.2015
13:00 Uhr TSV Zollhaus II - SV Stahl Schmiedefeld II
15:00 Uhr TSV Zollhaus I - Uhlstädter SV
Also nicht verpassen und vormerken! Weitere Informationen folgen.
Weitersagen erwünscht.
Sonntag, 26.04.2015
12:30 Uhr SG Salomonsborn - TSV Zollhaus Frauen
Vielen Dank
Der TSV Zollhaus
Von den Nachwuchsteams der Spielgemeinschaft spielen die
D2-Junioren und die F-Junioren auf dem Zollhaussportplatz
Kamsdorf! Wir freuen uns auf zahlreiche Zuschauer im Jahr
2015.
Auf geht‘s Zollhaus!!
Der neue Einwohner
von Kamsdorf
Der Vorstand
Einladung des
Kleingartenvereins Kamsdorf
Wir möchten alle unsere Gartenfreunde und ihre Familien und Freunde zu unserer diesjährigen Walpurgisfeier am 30.04.2015 recht herzlich einladen.
Das große Hexenfeuer läutet auch in diesem Jahr den
Beginn der Saison ein.
Für Unterhaltung und diverse Gaumenfreuden ist
bestens gesorgt, wir freuen uns auf Euren Besuch.
Beginn 17:00 Uhr
Aaron Hergt
geb. am 11. März 2015 in Saalfeld/Saale
Die Gemeinde Kamsdorf gratuliert hiermit recht herzlich zur
Geburt und wünscht der Familie alles Gute.
Glückauf! Euer Vorstand
Anita Albrecht
Gemeinde Kamsdorf
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Veranstaltungen, Wanderungen und Ausstellungen
des Naturparks und der Naturführer – APRIL
Natur erleben mit unseren Naturführern
Der Naturpark Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale bildet nach deutschlandweit gültigen Standards
Naturführer aus. Derzeit sind mehr als 20 Naturführer im gesamten Naturparkgebiet und darüber hinaus
unterwegs.
Von Saalfeld bis Hirschberg und von Plothen bis Blankenstein bringen sie Wanderfreunden und Naturliebhabern
die Landschaft und ihre Geschichte, Wissenswertes und Unterhaltsames sowie die kleinen und großen
Besonderheiten der Natur nahe.
Über Berge und Täler, über Wiesen und Wälder im schönen Schiefergebirge sind die geführten Wanderungen zu
jeder Jahreszeit ein Erlebnis. Die Strecken werden individuell gewählt und liegen zwischen 3 und 25 km. Vom
gemütlichen Sonntagsspaziergang für die Familie bis zur Ganztagswanderung für sportliche Wanderfreunde ist
alles dabei.
Festes Schuhwerk und Rucksackverpflegung werden für die Wanderungen generell empfohlen.
Die Naturführer arbeiten ehrenamtlich, deshalb wird für die Wanderungen und Veranstaltungen jeweils ein
Unkostenbeitrag erhoben.
Wichtig: Bitte melden Sie sich spätestens bis zum Vortag beim jeweiligen Naturführer an!
Bei Krankheit des Naturführers oder zu geringer Teilnahme können Veranstaltungen ausfallen.
Abkürzungen:
Anm. erf.
Bhf.
Ki.
NaFü
PP
MTZ:
Pers.
DB/FG
Skg
Hd
= Anmeldung erforderlich
= Bahnhof
= Kinder
= Naturführer
= Parkplatz
= Mindestteilnehmerzahl
= Person
= Bildung von Fahrgemeinschaften o. Fahrten m. DB möglich: Info beim NaFü
= Schwierigkeitsgrad
= Höhendifferenz
Die Veranstalter sind für die hier abgedruckten Inhalte verantwortlich, nicht der Herausgeber dieser Broschüre.
Weitere Wanderangebote der Naturführer
Die genannten und weitere Wanderungen sowie Naturerlebnistage für Familien oder
(Kinder-) Gruppen zu Feierlichkeiten oder Vereins- sowie Betriebsausflüge können nach Termin, Strecke,
Thema, Dauer und Zeit mit den Naturführern individuell vereinbart werden.
Weitere Veranstaltungen finden Sie unter: www.thueringer-schiefergebirge-obere-saale.de.
03.04.
Karfreitag
Frühblüher und Amphibien
Bergfried Klinik - Pöllnitz - Rothenbach - Reschwitz - Ostige - Kürbistal - Angergraben - Mühlfelsen - Reschwitz Obernitz - Bergfried Klinik
13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, 4,5 Std., 10 km, Skg: mittel, Hd: 180 m,
Einkehr im Bohlenblick Obernitz, 3,- €/Pers.
Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected]
06.04.
Ostermontag
Osterspaziergang
Bergfried Klinik - Rödern - Ostereierbaum - Alte Schäferei - Saure Wiesen - Feengrotten
(Führung oder alternativ Walderlebnispfad) - Kienberg - Altes Gehege - Bergfried Klinik
13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, 4,5 Std., 8 km, Skg: gering, Hd: 80 m,
Einkehr möglich in der Feengrotten-Gaststätte, 3,- €/Pers.
Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected]
11.04.
Sa
Trippstein - Schwarzburg - Stammsitz der Schwarzburger
Parkplatz Schweizerhaus - Suppenschüssel - Trippstein - Schwarzburg - Schwarzatal - Schweizerhaus
13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, FG, 4,5 Std., 10 km, Skg: mittel, Hd: 270 m, Einkehr im
Schweitzerhaus, 4,- €/Pers.
Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected]
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12.04.
So
Wanderung für alle Sinne rund um Schloss Burgk
An den herrlichen Ausblicken und der schönen Natur erfreuen wir uns bei dieser Wanderung. Gleichzeitig wollen
wir all unsere Sinne gebrauchen, um auf spielerische und kreative Weise wahrzunehmen, was die Natur an
kleinen Wundern bereithält. Pflanzen, Steine, Tiere, Farben, Klänge, Düfte... - unsere natürliche Mitwelt hat viele
Facetten. Wir wollen einige davon bewusst erleben, eigene Erfahrungen machen und staunen.
Hinterer Röhrensteig - Marienhütten - Saaleufer in Richtung Holzbrücke - Eisbrücke - Kirsch-plantage - Vorderer
Röhrensteig - Burgk
10.00 Uhr, Eingang Schlosshof Burgk, 3 Std., 3,00 €/Pers., 1,50 €/Schüler, Verpflegung für Rast im Wald
mitbringen!
Anm.: NaFü Ilona Herden: Tel. 036483/70182
16.04.
Do
Gesundheit und Wellness aus eigener Hand
„Unkräuter im Garten“ - Einführung in die Welt der Wildkräuter
Teil 1: Geschichtlicher Abriss, Inhaltsstoffe, Anwendungsmöglichkeiten im Haushalt, Sammeln,
Trocknen, Aufbewahren
19.00 Uhr, Kräuterstube Remptendorf, Schleizer Str. 40, 2 Std., 10,00 €/Pers.
Der Zugang in die Kräuterstube ist für Rollstuhlfahrer geeignet. Der Vortrag ist auch an anderen Terminen und an
anderen Orten machbar.
Anm. erf.: IHK-Sachverständige u. NaFü Birgit Grote: Tel./Fax 036640/22605,
[email protected], www.kraeuterstube-grote.de
Jetzt noch Schiefer ! - Auf dem Schieferpfad in die Erdgeschichte
Wandern Sie mit in die geologisch hoch interessante Region um die Stadt Gräfenthal!
Dr. Matthias Mann und Martin Weber führen Sie fachkundig entlang des
Schieferpfades durch den Ort, erklären Aufschlüsse und Gesteine, wie sie für
imposante Bauwerke wie das Viadukt verwendet wurden. Der Bergbau in Gräfenthal
war vielseitiger, als allgemein bekannt. Lederschiefer, Eisenerz- und
Wetzsteingewinnung sind nur einige Facetten davon. Das Schloss Wespenstein ist
ein beeindruckendes Bauwerk über der kleinen Stadt und besteht aus dort vorkommendem Gestein.
10.00 Uhr, Marktplatz in Gräfenthal, 3 - 4 Std., teilweise steilere Anstiege. Gutes Schuhwerk und wetterfeste
Kleidung garantieren gutes Vorankommen. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Informationen: Naturparkverwaltung
Leutenberg: Tel.: 036734/2309-0
18.04.
Sa
18.04.
Sa
Hohenwartestausee Teufelskanzel
Paska - Linkenmühle - Teufelskanzel - Fernsicht - Reißertsruh - Schieferfalte - Ziegenrück - Sornitztal - Paska
13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, FG, 4,5 Std., 10 km, Skg: mittel, Hd: 320 m, Einkehr in
Ziegenrück, 5,- €/Pers.
Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected]
19.04.
So
Wanderung von Dornburg nach Jena-Zwätzen
Dornburg - Dorndorf - Tautenburg - Zietschkuppe - Flachsleite - Löberschütz - Beutnitz - Königsstuhl - Kunitzburg
- Jena - Zwätzen
07.29 Uhr Bahnhof Saalfeld oder 08.23 Uhr Bahnhof Dornburg, DB/FG, 17 km, SKG: mittel-schwer - schwer, 3,50
€/Pers., Ki. 6 - 14 Jahre 1,75 €, Einkehr möglich
Zu allen Wanderungen gibt es ein Höhenprofil, eine Streckenskizze sowie eine regional-geschichtliche
Dokumentation.
Anm. erf.: NaFü Ingo Götze:: Tel. 03671/357390 o. 0172/3594670
23.04.
Do
Gesundheit und Wellness aus eigener Hand
„Unkräuter im Garten“ - Einführung in die Welt der Wildkräuter
19.00 Uhr, Kräuterstube Remptendorf, Schleizer Str. 40, 2 Std., 10,00 €/Pers.
Der Zugang in die Kräuterstube ist für Rollstuhlfahrer geeignet. Der Vortrag ist auch an anderen Terminen und an
anderen Orten machbar.
Anm. erf.: IHK-Sachverständige u. NaFü Birgit Grote: Tel./Fax 036640/22605,
[email protected], www.kraeuterstube-grote.de
25.04.
Sa
Familienwanderung in den Frühling
Auf einem Abschnitt des Bienen- und Naturlehrpfades wollen wir die Boten des Frühlings entdecken,
Bienen und andere Insekten beim Nektarsammeln beobachten und die Ausblicke in die
abwechslungsreiche Landschaft der Saalfelder Höhe genießen.
09.00 Uhr, Wandertafel Bienen-Lehrpfad am Haus Nr. 5 in Lositz, 07422 Saalfelder Höhe,
3 Std., 5 km, Skg: leicht, 4 €/Erw., Kinder bis 6 Jahre 1 €, bis 14 Jahre 2 €, Einkehr im Gasthaus „Zur Linde“ in
Lositz möglich
Anm. erf.: NaFü Dorit Gropp: Tel: 036736/22353 o. [email protected], www.bienenlehrpfad.info
26
25.04.
Sa
Übern Breiten Berg
Bergfried Klinik - Altes Geheege - Garnsdorf - Schwarmblick - Breiter Berg - Arnsgereuth - Talberg - Eyba Steiger - Bergfried Klinik
13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, 4,5 Std., 11 km, Skg: mittel, Hd: 320 m, Einkehr in Eyba, 3,€/Pers.
Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected]
25.04.
Sa
Speed Date Walking am Hohenwarte Stausee
Wandern am Thüringer Meer - Natur erleben und nette Leute 40+ kennenlernen
Auf einer Wanderung mit wunderschönen Panorama-Ausblicken haben Sie Gelegenheit, andere Singles
kennenzulernen. Sie erhalten ein Begrüßungsgetränk und ein kleines Buffet erwartet Sie zum Abschluss (im
Preis enthalten).
14.00 Uhr, Treffpunkt erfahren Sie nach Anmeldung, begrenzte Teilnehmerzahl, 15,- €/Pers.
Anm. erf.: NaFü Carmen Rheber: [email protected]
ANGEBOTE OHNE FESTE TERMINE
Angebote der Kräuterstube Remptendorf
Naturführerin Birgit Grote:
(IHK-Sachverständige)
Schleizer Straße 40, 07368 Remptendorf
Tel./Fax: 036640/ 22605, [email protected], www.kraeuterstube-grote.de
•
Führung auf dem Pilz-Erlebnispfad in Gräfenwarth
•
Führung auf dem Feuersalamander-Lehrpfad in Leutenberg
•
Naturpark- Rallye mit verschiedenen Stationen in Kombination mit weiteren Naturführern
•
Gemeinsam kreiertes Wildkräuterbuffet
•
Basteln mit Naturmaterialien
•
Veranstaltungen für Kinder ab 2 bis 18 Jahre
•
Veranstaltungen für Menschen mit Behinderung
•
Individuell abgestimmte Veranstaltungen an Schulen, Kitas, Hort usw.
•
Führung durch den Kräutergarten
Bei allen Veranstaltungen ist eine telefonische Anmeldung erforderlich!
Der Zugang in die Kräuterstube in Remptendorf ist für Rollstuhlfahrer geeignet.
Alle Vorträge und Wanderungen sind auch zu anderen Terminen und an anderen Orten möglich.
Wanderungen der Naturführerin Carmen Rheber
Tel. 036737/21215
•
Drachenschwanz und Hohe Leite - Wandern in einer alten Kulturlandschaft voller Sagen und
Geschichte(n)
Zu den landschaftlich reizvollsten Wanderstrecken in Thüringen gehören ohne Zweifel diejenigen entlang der
Saaletalsperren, auch "Thüringer Meer" genannt.
Ich lade Sie ein, auf Höhenwegen mit weiten Ausblicken über die imposante Saalelandschaft einige dieser
Wanderstrecken zwischen Neidenberga und Ziegenrück kennenzulernen.
Die Wanderungen werden individuell an die Interessen und Kondition der Wanderer angepasst. Streckenlängen
ab 2 km bis Tageswanderung möglich.
Auswahl an Wanderzielen:
- Neidenberga mit Steinkreuznest und Totenfelsen
- Hermannsfelsen und Hopfenmühle
- Hohe Leite und Linkenmühle
- Altenbeuthen und Katzentanzplatz
- Hemmkoppe und Ziegenrück
Ausgangspunkt der Wanderungen ist in der Regel Drognitz. Termine immer an Samstagen, auf Anfrage auch
andere Termine möglich. Bei allen Veranstaltungen ist eine tel. Anmeldung erforderlich!
Wanderungen der Naturführerin Dorit Gropp
Tel. 036736/22353, [email protected], www.bienenlehrpfad.de
•
Familienwanderung auf dem Bienen- und Naturlehrpfad
Auf einem Abschnitt des Bienen- und Naturlehrpfades wollen wir die Vielfalt von Pflanzen und Tieren entdecken
und die Ausblicke in die abwechslungsreiche Landschaft der Saalfelder Höhe genießen.
Vormittag oder nachmittags, Lositz 07422 Saalfelder Höhe, Wandertafel Bienen-Lehrpfad am Haus Nr. 5, 5 km, 3
Std., leichte Wanderung, Einkehr im Gasthaus „Zur Linde“ in Lositz möglich, 4,-€/Erw., Ki. bis 6
Jahre 1 €, bis 14 Jahre 2 €
•
Wanderung auf dem Bienen- und Naturlehrpfad mit Metverkostung
Auf einem Abschnitt des Bienen- und Naturlehrpfades wollen wir in die Welt der Bienen eintauchen,
die Vielfalt von Pflanzen und Tieren entdecken und bei einem (oder auch zwei) Bechern Met die
Ausblicke in die abwechslungsreiche Landschaft der Saalfelder Höhe genießen.
Vormittag oder nachmittags, Lositz 07422 Saalfelder Höhe, Wandertafel Bienen-Lehrpfad am Haus Nr. 5, 5 km, 3
Std., leichte Wanderung, 10,-€/Erw., Ki. bis 14 Jahre 4 €
27
•
Auf den Spuren des KZ Laura
Im Gelände des ehemaligen KZ-Außenlagers Laura und rings um die Schiefergrube Schmiedebach begegnen wir
Zeugnissen des die Region prägenden Schieferbergbaus und der Nutzung für die Kriegsmaschinerie des NSSystems, das allein im KZ Laura fast 600 Todesopfer forderte. Ein Rundgang im neu gestalteten Areal der
Gedenkstätte und eine Filmvorführung schließen die Führung ab. Die Ausstellung kann danach individuell
besichtigt werden.
Uhrzeit nach Absprache, Besucherzentrum der KZ-Gedenkstätte Laura, Fröhliches Tal,
07349 Lehesten, 4
km, 1,5 Std., leichte Wanderung, 3,-€/Erw., 1,50 €/Azubis
Bei allen Veranstaltungen ist eine telefonische Anmeldung erforderlich!
Wanderung der Naturführerin Annette Jacob
Tel. 036652/35247, [email protected]
•
Vom Wundersamen und Alltäglichen - Lernen in Bewegung
Die „Pilzfrau“ spinnt einen feinen Faden aus fantasievollen Geschichten.
Herrliche Ausblicke erwarten uns auf dem Pilzerlebnispfad in Gräfenwarth. Es gibt viel zu entdecken. Sehen,
staunen und den Geschichten der „Pilzfrau“ lauschen. Wie kamen die Pilze zu ihren Namen? Welches
Versprechen gab der junge Jägersmann der Flutengöttin? Rätsel und Spiele verkürzen den Weg bis zum
nächsten Rastplatz. Zur Erinnerung an einen schönen Tag können die fantasievollen Geschichten als
„Pilzmärchenbuch“ erworben werden.
Geeignet für Schulklassen, Familien mit Kindern ab 6 Jahren
Datum und Uhrzeit nach Vereinbarung, 3 Std., 5,00 €/Pers., MTZ: 15 Pers.
Bei allen Veranstaltungen ist eine telefonische Anmeldung erforderlich!
Angebot des Naturführers Leopold Jahn
Tel. 036735/72244, 0170/2822999, [email protected], www.leopoldjahn.de
•
Wanderung am Grünen Band - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie
Wanderung am Grünen Band in der Region Probstzella mit Besichtigung des Grenzturmes am Hopfsberg.
Einkehr im Bauhaus-Hotel Haus des Volkes in Probstzella – dem größten Bauhausdenkmal Thüringens, das in
der geschichtsträchtigen Region seine Renaissance erlebt. Besichtigung des ehemaligen Grenzbahnhofs mit
Drehscheibe, Lokschuppen, Wasserturm usw. (Das gibt es nur noch 1 x in Deutschland!).
Treffpunkt: Haus des Volkes Probstzella, Termin und Uhrzeit nach Absprache, 3 – 5 km, 3 Std. leicht bis mittel,
Rundwanderung,
Zu der Wanderung ist eine telefonische Anmeldung erforderlich!
Wanderung der Naturführerin Annett Wolfram
Rezeption des Familotels" Am Rennsteig" Oßlaberg 6, 07343 Wurzbach
Tel. Voranmeldungen u. Infos zu Preisen (Kinder sind frei) und Streckenverlauf:
Tel.: 0174/8383723
Wöchentlich von Mai bis Oktober:
•
Geführte Sonntagswanderung mit Tierfütterung
im Sormitztal (Richtung Stadtpark) von Wurzbach, 10 Uhr jeden Sonntag, ca. 2 Stunden
•
Geführte Stadtwanderung durch Wurzbach
für die ganze Familie mit Stadtwappensuche & Bewegungsaufgaben zum Bunten Turm von
Wurzbach, Termin nach Absprache, 1,5 Stunden
•
Nordic Walking Schnupperstunde
über die Berge von Wurzbach, Termin nach Absprache,
Strecken von 3 bis 8 km von leicht bis mittelschwer/ ab 1 Stunde
•
Den Schieferkobolden auf der Spur entlang der Rennsteigleiter/ HumboldtErlebnispfad
Familienerlebniswanderung, Strecken zwischen 8 u. 16 km, leicht - mittelschwer, Termin nach
Absprache
•
Wanderung zum und auf dem Dürrenbacher Kinderwanderweg
Familienerlebniswanderung durch den Hochwald und fantastische Hohlwege, 12 km, mittelschwer
Grünes Band Aktiv – Ihr Einsatz für die Vielfalt
Das Grüne Band, der Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze, ist heute Erinnerungsort und Schatztruhe
der Natur zu gleich. Ein aktiver Tag, z.B. auf den bedrohten Heideflächen bei Lichtenhain, bringt Ihnen diesen
besonderen Ort näher. Sie erfahren viele Zusammenhänge des Naturschutzes am konkreten Beispiel, packen bei
der Pflege des Lebensraumes mit an und tragen so aktiv und mit Spaß bei der Arbeit an der frischen Luft zum
Erhalt der Vielfalt der Arten und Lebensräume bei. Firmeneinsatz, Aktionstag der Schule, Vereinsausflug...
Sprechen Sie uns an. Treffpunkt und Termin: Nach Vereinbarung, MTZ: 15 Pers., Spende für Verpflegung;
Werkzeuge und Arbeitshandschuhe werden gestellt
Anm. erf.: Stella Schmigalle 0361/3789293 oder Marcus Richter 03641/318698;
[email protected];
www.stiftung-naturschutz-thueringen.de/selbst-anpacken.html
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Die Volkssolidarität Kleinkamsdorf
lädt alle Mitglieder und interessierte Bürger zum
Frühlingsfest mit Weinverkostung
am Samstag, 18. April 2015, recht herzlich ein.
Beginn: 14:00 Uhr in der Sport- und Mehrzweckhalle Kamsdorf
Gemeinsam mit der Winzerfamilie Schardt werden wir
bei stimmungsvoller Musik einen angenehmen Nachmittag verbringen.
S. Hintz
Volkssolidarität Kleinkamsdorf
34. Kaulsdorfer Gelände-Lauf
Sonntag, 12. April 2015
Laufstrecke 17 km:
bergig auf Wanderwegen
Erwachsene und Jugendliche
Laufstrecke 2,9 km:
hügelig in Ortsnähe
Kinder
Start an der Schule
Kaulsdorf:
10:00 Uhr (17 km)
Startgebühr: 7,00 €
10:10 Uhr (2,9 km)
Startgebühr: 3,00 €
Auszeichnungen:
17-km-Strecke:
* Pokale für die 3 besten Läufer (m/w)
2,9-km-Strecke:
* Pokale für die 3 besten Läufer (m/w)
* Medaillen für die 3 besten Läufer (m/w)
je Altersklasse
* Teilnehmerurkunden
Anmeldungen:
* ONLINE ab 01.03.2015:
www.sv-turbine-hohenwarte.de
* E-Mail: [email protected]
HO
* Brief: SV Turbine Hohenwarte
Cornelia Jahn
Bergstraße 8
07334 Kamsdorf
Nachmeldung und Bezahlung am Start möglich!
29
H
TE
* Telefon: 0152 33794066
E N WAR