Nr. 04 1. April 2015 21. Jahrgang Amtlicher Teil Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am Mittwoch, dem 8. April 2015, 19.00 Uhr, im Gemeindezentrum, Ernst-Thälmann-Straße 27 Tagesordnung: 1. Bestätigung der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 04.03.2015 2. Beschlussfassung über die 1. Änderung der Hauptsatzung 3. Beschlussfassung über den grundhaften Ausbau der Straße „Am Weidig“ und Kostenspaltungsbeschluss 4. Beschlussfassung über die Deckung des finanziellen Aufwandes für den Straßenbau Karl-MarxPlatz durch Vorausleistungsbescheide 5. Beschlussfassung über die Höhe der Garagenmieten für Garagen auf gemeindeeigenen Grundstücken 6. Aufstellungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Rote-Berg-Straße“ 7. Beschlussfassung über die Vorbereitung eines neuen Konzessionsvertrages zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die allgemeine Gasversorgung im Gemeindegebiet Kamsdorf Kommunalwahlen 2015 Wahlhelfer gesucht! In diesem Jahr wird am 14. Juni in der Gemeinde Kamsdorf ein neuer Bürgermeister gewählt. Wie auch in den vergangenen Jahren ist die Gemeinde Kamsdorf für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen auf die Unterstützung engagierter Bürger angewiesen. Für die Besetzung der zwei Wahllokale in Kamsdorf werden Wahlvorsteher, Stellvertreter, Schriftführer und Beisitzer gesucht. Des Weiteren ist ein Briefwahllokal zu besetzen. Zum Beisitzer können nur Personen berufen werden, welche in der Gemeinde Kamsdorf wahlberechtigt sind. Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter dürfen nicht Mitglied eines Wahlvorstandes sein. Die Zahlung der Erfrischungsgelder regelt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Alle interessierten Bürger der Gemeinde Kamsdorf werden gebeten, sich schnellstmöglich an die Gemeinde Kamsdorf, Frau Pfotenhauer, Telefon: 03671 677011, zu wenden. Für Ihre Bereitschaft bedanken wir uns im Voraus. Groll Bürgermeister 8. Bericht Bürgermeister 9. Bürgeranfragen 10. Allgemeines Im Anschluss findet ein nichtöffentlicher Sitzungsteil statt. Groll Bürgermeister Die Gemeindenachrichten erscheinen am 1. des Monats. Redaktionsschluss ist jeweils der 15., Anzeigenschluss der 20. des Vormonats. Feststellungen auf Schadenersatzansprüche, disziplinarische Maßnahmen oder auf eine Strafverfolgung nicht verzichtet. Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 Beschlüsse des Gemeinderates Der Gemeinderat der Gemeinde Kamsdorf fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 4. März 2015 folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr. VI/08/2015 Der Gemeinderat stellt nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 82 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in öffentlicher Sitzung am 04.03.2015 entsprechend § 80 Abs. 3 ThürKO für die Gemeinde Kamsdorf die Jahresrechnung 2011 fest. Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr. VI/14/2015 Der Gemeinderat Kamsdorf beschließt, für die dauerhafte Nutzung von gemeindeeigenen Räumen und Gebäuden von Kamsdorfer Vereinen und Interessengruppen ab 2015 anteilig Betriebskosten zu erheben. Die Sport- und Mehrzweckhalle ist ausgenommen, da eine Benutzungs- und Entgeltordnung besteht. Die Höhe der Beteiligung wird durch die Ausschüsse und Fraktionen diskutiert und im Finanzausschuss beschlossen. Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr. VI/09/2015 Der Gemeinderat beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in öffentlicher Sitzung die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Kamsdorf für das Haushaltsjahr 2011. Mit der Entlastung wird bei späteren Feststellungen auf Schadenersatzansprüche, disziplinarische Maßnahmen oder auf eine Strafverfolgung nicht verzichtet. Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 Beschluss-Nr. VI/15/2015 Der Gemeinderat beschließt die Bestellung einer Gemeindewahlleiterin für die Kommunalwahl am 14.06.2015 in der Gemeinde Kamsdorf. Der Gemeinderat beschließt, Frau Janine Pfotenhauer gemäß § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz zur Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Kamsdorf zu bestellen. Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr. VI/10/2015 Der Gemeinderat stellt nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 82 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in öffentlicher Sitzung am 04.03.2015 entsprechend § 80 Abs. 3 ThürKO für die Gemeinde Kamsdorf die Jahresrechnung 2012 fest. Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr. VI/16/2015 Der Gemeinderat beschließt die Bestellung eines stellvertretenden Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahl am 14.06.2015 in der Gemeinde Kamsdorf. Der Gemeinderat beschließt, Herrn Olaf Melzer gemäß § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter der Gemeinde Kamsdorf zu bestellen. Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Beschluss-Nr. VI/11/2015 Der Gemeinderat beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in öffentlicher Sitzung die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Kamsdorf für das Haushaltsjahr 2012. Mit der Entlastung wird bei späteren Feststellungen auf Schadenersatzansprüche, disziplinarische Maßnahmen oder auf eine Strafverfolgung nicht verzichtet. Ja-Stimmen: 13 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 Frohe Ostern Liebe Kamsdorferinnen und liebe Kamsdorfer, Beschluss-Nr. VI/12/2015 Der Gemeinderat stellt nach Durchführung der örtlichen Prüfung gemäß § 82 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in öffentlicher Sitzung am 04.03.2015 entsprechend § 80 Abs. 3 ThürKO für die Gemeinde Kamsdorf die Jahresrechnung 2013 fest. Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 namens des Gemeinderates, der Gemeindeverwaltung und auch persönlich wünsche ich Ihnen Allen ein schönes Osterwochenende, erholsame und erlebnisreiche Tage im Kreise der Familie, mit Freunden oder Bekannten. Beschluss-Nr. VI/13/2015 Der Gemeinderat beschließt gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in öffentlicher Sitzung die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Kamsdorf für das Haushaltsjahr 2013. Mit der Entlastung wird bei späteren Werner Groll, Bürgermeister 2 Hinweis zur Straßenreinigung Steuererklärungsvordrucke für 2014 Die Gemeinde Kamsdorf unterstützt auch in diesem Jahr wieder alle Bürger bei der grundhaften Straßenreinigung. Am 01.04.2015 wird bis 10.00 Uhr bereitgestellter Straßenkehricht (kein Grünschnitt) kostenfrei durch die Gemeinde abgefahren. Die Formulare für die Einkommensteuererklärung 2014 sind bei uns eingetroffen und können bei Bedarf während der Sprechzeiten im Einwohnermeldeamt abgeholt werden. Eine besonders intensive Straßenreinigung vor dem Osterfest dient also nicht nur einer Verbesserung des Ortsbildes, sondern entbindet unsere Einwohner von der Entsorgung des zusammengekehrten Straßenschmutzes. Die Formulare stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung und werden nur an Bürger ausgegeben, die keine Möglichkeit haben, sich die Vordrucke per Internet zu besorgen. Alle Haus- und Grundstückseigentümer werden aufgefordert, rege von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Grundsätzlich stehen die Vordrucke dort unter: www.thueringen.de/th5/ zum Download zur Verfügung. Bitte nutzen Sie dieses Angebot. Gemeindeverwaltung Kamsdorf Die Vordrucke erhalten Sie außerdem in der Servicestelle des Finanzamtes in Pößneck sowie beim Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt. Hinweise zur Straßenreinigungspflicht Einwohnermeldeamt Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach dem Thüringer Straßengesetz wurde durch die Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Gemeinde Kamsdorf vom 31.05.1995 auf die Kamsdorfer Bürger übertragen. Das Ordnungsamt Kamsdorf möchte die Kamsdorfer Bürger wieder einmal an diese Verpflichtung erinnern und eventuell bestehende Unklarheiten beseitigen. Ein sauberes Ortsbild sollte im Interesse aller liegen. Abbrennen von Walpurgis- und Osterfeuern Wer ist zur Reinigung verpflichtet? Öffentliche Straßen sind durch die direkt anliegenden Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten zu reinigen. Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zur erschließenden Straße, bilden sie eine Straßenreinigungseinheit, sofern die Hinterliegergrundstücke nicht selbst an eine öffentliche Straße oder einen öffentlichen Weg angrenzen. Die Eigentümer und Besitzer der zur Straßenreinigungseinheit gehörenden Grundstücke sind wöchentlich abwechselnd reinigungspflichtig. Nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Gemeinde Kamsdorf ist das Anlegen und Unterhalten von offenen Brauchtumsfeuern im Freien verboten. Ausnahmen von dieser Regelung können nur auf schriftlichen Antrag erteilt werden. Der Antrag muss mindestens den Namen und die Anschrift des Verantwortlichen, den genauen Ort des Feuers sowie Abbrenndatum und -uhrzeit (von/bis) enthalten. Nur Anträge, die der Gemeindeverwaltung rechtzeitig vorliegen, können genehmigt werden. Der Antrag ist zu stellen an: Was muss gereinigt werden? Reinigungsfläche ist die am Grundstück angrenzende öffentliche Straße bis zur Straßenmitte, dazu gehören Gehwege, Parkplätze, Straßenrinnen, Einflussöffnungen der Straßenkanäle, Schrammborde, Böschungen, Stützmauern, Überwege sowie die Fahrbahn. Bei Eckgrundstücken erstreckt sich die Reinigungsfläche auf den ganzen, das Eckgrundstück umschließenden Teil der öffentlichen Straße, bis zum Schnittpunkt der Straßenmitten. Gemeinde Kamsdorf Ordnungsamt Wilhelm-Pieck-Straße 20, 07334 Kamsdorf. Vordrucke sind im Ordnungsamt erhältlich oder können unter www.kamsdorf.de unter dem Punkt „Bürgerservice“ heruntergeladen werden. Die Gebühr für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beträgt 5,00 Euro. Wann muss gereinigt werden? Soweit nicht besondere Umstände (plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzung) ein unverzügliches Räumen notwendig machen, sind die Straßen durch die Verpflichteten einmal wöchentlich vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag zu reinigen. Der Straßenkehricht ist sofort zu beseitigen. Hinweis: Der Begriff „offene Feuer“ umfasst nur Feuer, die auf dem Erdreich und nicht in handelsüblichen Feuerschalen, Feuerkörben, Aztekenöfen oder ähnlichem angezündet werden. Diese Feuer sind grundsätzlich genehmigungsfrei. Die Nichteinhaltung der genannten Bestimmungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Ordnungsamt Kamsdorf Ordnungsamt Kamsdorf 3 Jahresabschlüsse der Gemeinde Kamsdorf für die Jahre 2011, 2012 und 2013 Das Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt hat mit Bericht vom 08.12.2014 die örtliche Rechnungsprüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Haushaltsjahre 2011, 2012 und 2013 der Gemeinde Kamsdorf abgeschlossen. Daraufhin hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.03.2015 mit den Beschlüssen-Nr. VI/08/2015 bis VI/13/2015 das jeweilige Ergebnis festgestellt und den Bürgermeister für die Jahre 2011, 2012 und 2013 entlastet. Es kam zu folgenden Ergebnissen der Jahresrechnung: HER – Haushaltseinnahmereste KER – Kasseneinnahmereste HAR – Haushaltsausgabereste KAR – Kassenausgabereste Feststellung des Ergebnisses 2011 Verwaltungshaushalt € Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt € Gesamthaushalt € 2.686.814,77 1.549.149,93 4.235.964,70 + neue HER 0,00 299.000,00 299.000,00 - Abgang alter HER 0,00 526,00 526,00 - Abgang alter KER 1.329,94 - 11.435,26 - 10.105,32 Summe bereinigte Soll-Einnahmen 2.685.484,83 1.859.059,19 4.544.544,02 Soll-Ausgaben 2.685.484,83 901.959,57 3.587.444,40 + neue HAR 0,00 999.937,00 999.937,00 - Abgang alter HAR 0,00 42.837,38 42.837,38 - Abgang alter KAR 0,00 0,00 0,00 2.685.484,83 1.859.059,19 4.544.544,02 0,00 0,00 0,00 Summe bereinigte Soll-Ausgaben Etwaiger Unterschied Feststellung des Ergebnisses 2012 Verwaltungshaushalt € Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt € Gesamthaushalt € 2.781.143,51 699.556,27 3.480.699,78 + neue HER 0,00 0,00 0,00 - Abgang alter HER 0,00 8.550,04 8.550,04 - Abgang alter KER - 20.551,23 - 36.727,48 - 57.278,71 2.801.694,74 727.733,71 3.529.428,45 Summe bereinigte Soll-Einnahmen 4 Soll-Ausgaben 2.801,694,74 417.461,01 3.219.155,81 + neue HAR 0,00 310.448,69 310.448,69 - Abgang alter HAR 0,00 176,05 176,05 - Abgang alter KAR 0,00 0,00 0,00 2.801.694,74 727.733,71 3.529.428,45 0,00 0,00 0,00 Summe bereinigte Soll-Ausgaben Etwaiger Unterschied Feststellung des Ergebnisses 2013 Verwaltungshaushalt € Soll-Einnahmen Vermögenshaushalt € Gesamthaushalt € 2.557.572,77 681.647,13 3.239.219,90 + neue HER 0,00 0,00 0,00 - Abgang alter HER 0,00 0,00 0,00 - Abgang alter KER - 115.977,28 -646,80 -116.624,08 Summe bereinigte Soll-Einnahmen 2.673.550,05 682.293,93 3.355.843,98 Soll-Ausgaben 2.673.550,05 388.115,80 3.061.665,85 + neue HAR 0,00 294.178,13 294.178,13 - Abgang alter HAR 0,00 0,00 0,00 - Abgang alter KAR 0,00 0,00 0,00 2.673.550,05 682.293,93 3.355.843,98 0,00 0,00 0,00 Summe bereinigte Soll-Ausgaben Etwaiger Unterschied Die Unterlagen der Jahresrechnungen liegen in der Zeit vom 07.04.2015 bis 24.04.2015 zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Kamsdorf öffentlich aus. Groll Bürgermeister 5 (4) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Sinne von Absatz 3 Buchstabe a) sind gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung dienen. Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, Baden in Gewässern, Abfallbehälter, Wertstoffcontainer, Sperrmüll und Schrott, durch Leitungen, Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, Einrichtungen für öffentliche Zwecke, Tierhaltung, unbefugte Werbung, störendes Verhalten in öffentlichen Anlagen, Füttern von Katzen, unbefugte Werbung, ruhestörenden Lärm, offene Feuer im Freien, Anpflanzungen, Alkoholverbot und Kinderspielplätze in der Hierzu gehören: a) Grün- und Parkanlagen, Gedenkplätze; b) Kinderspielplätze; c) Gewässer und deren Ufer. (5) Plakate und Anschläge im Sinne dieser Verordnung sind alle nicht baurechtlicher Genehmigungspflicht unterliegenden, örtlich gebundenen und ortsveränderlichen Einrichtungen, Gegenstände und Sachen, die der Ankündigung, Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe, Beruf, Politik, Kultur und Sport dienen. Keine Plakate und Anschläge sind übliche Namens- und Firmenschilder am Wohnort oder am Ort der Leistung. Gemeinde Kamsdorf vom 12. März 2015 Aufgrund der §§ 27, 27a, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) vom 18. Juni 1993 (GVBl. S. 323), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. September 2013 (GVBl. S. 251) erlässt die Gemeinde Kamsdorf als Ordnungsbehörde folgende Verordnung: §3 Verunreinigungen (1) Es ist verboten: §1 Geltungsbereich a) öffentliche Gebäude oder sonstige öffentliche bauliche Anlagen und Einrichtungen wie Denkmäler, Einfriedungen, Tore, Brücken, Bänke, Verteilerschränke, Brunnen, Bäume, Blumenkübel, Papierkörbe, Müllbehälter, Streumaterialkästen, Fahrgastwartehallen, Hinweistafeln des öffentlichen Nahverkehrs, Verkündungs- und Informationstafeln der Gemeinde, öffentliche Absperrungen oder ähnliche Einrichtungen zu beschädigen, zu beschmutzen, zu entfernen, mit Plakaten zu bekleben, zu bemalen, zu beschreiben, zu besprühen oder zu beschmieren. Das Verbot und die Ahndung von Beschädigungen als Straftatbestand bleiben unberührt. Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Gemeinde Kamsdorf, sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. §2 Begriffsbestimmungen (1) Straßen im Sinne dieser Verordnung sind – ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse oder eine öffentlichrechtliche Widmung – alle befestigten und unbefestigten, dem öffentlichen Verkehr oder einzelnen Arten des öffentlichen Verkehrs dienenden Flächen, einschließlich der Plätze. b) auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art zu waschen oder abzuspritzen. (2) Zu den Straßen gehören: c) Abwasser, mit Ausnahme des aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließenden Niederschlagswassers, sowie Flüssigkeiten, die kein Abwasser sind (wie z. B. verunreinigende, besonders ölige, teerige, brennbare, explosive, säure- und laugenhaltige oder andere umwelt- oder grundwasserschädigende Flüssigkeiten) in die Gosse einzuleiten, einzubringen oder dieser zuzuleiten. Das trifft auch für Baustoffe, insbesondere Zement, Mörtel, Beton sowie ähnliche Materialien zu. a) der Straßenkörper, einschließlich der Geh- und Radwege, Brücken, Tunnel, Treppen, Durchgänge, Böschungen, Stützmauern, Gänge, Gräben, Entwässerungsanlagen, Park-, Trenn- und Seitenstreifen, Dämme, Rand- und Sicherheitsstreifen; b) der Luftraum über dem Straßenkörper; c) das Zubehör, wie z. B. Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und -anlagen aller Art, die der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs oder dem Schutz der Anlieger dienen, und die Bepflanzung. (2) Wer für Zuwiderhandlungen im Sinne des Absatzes 1 als Ordnungspflichtiger verantwortlich ist, hat den ordnungsgemäßen Zustand unverzüglich wieder herzustellen. (3) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind – ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse – die der Allgemeinheit im Gemeindegebiet zugänglichen §4 Wildes Zelten a) öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (s. Absatz 4), In öffentlichen Anlagen ist das Zelten oder Übernachten untersagt, soweit dies nicht durch andere Vorschriften speziell geregelt wird. b) alle der Öffentlichkeit allgemein zugänglichen Flächen. 6 §5 Wasser und Eisglätte § 10 Einrichtungen für öffentliche Zwecke (1) Wasser darf nur in die Gosse geschüttet werden, wenn es ungehindert abfließen kann; bei Frostwetter jedoch nur, wenn hierdurch keine Glätte entsteht. Schieber, Armaturen, Revisions- und Kanalschächte und ähnliche Einrichtungen für die Wasserver- und Abwasserentsorgung, Löschwasserentnahmestellen, Schaltschränke, Transformations- und Reglerstationen sowie Einrichtungen wie Vermessungspunkte, Schilder für die Straßenbezeichnung, Hinweisschilder auf Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Postund Stromleitungen sowie Entwässerungsanlagen dürfen nicht beschädigt, geändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder für ihre Zwecke unbrauchbar gemacht werden. Insbesondere ist es verboten, Hydranten für die Löschwasserentnahme zu verdecken. (2) Das Ableiten von Wasser befestigter Grundstücksflächen oder der Dachentwässerung auf öffentliche Straßen sowie sonstige öffentliche Anlagen ist untersagt. Dächer sind mit Dachrinnen zu versehen, um dadurch sicherzustellen, dass das Dachrinnenwasser nicht auf öffentliche Straßen oder Anlagen gelangen kann. §6 Betreten und Befahren von Eisflächen, Badeverbot § 11 Tierhaltung (1) Eisflächen aller Gewässer, insbesondere die Feuerlöschteiche (Ernst-Thälmann-Straße, Unterwellenborner Straße, Schmelzhütte), dürfen nur betreten und befahren werden, wenn sie durch die Gemeindeverwaltung dafür freigegeben worden sind. (1) Tiere sind so zu halten und zu führen, dass a) Personen oder andere Tiere nicht verletzt und Sachen nicht beschädigt werden, b) Personen nicht belästigt werden. (2) Das Baden in den Feuerlöschteichen ist verboten. (2) Wer Hunde außerhalb von Zwingern frei hält, hat dafür zu sorgen, dass sie Einfriedungen nicht überwinden oder sonst das Grundstück nicht ohne Aufsicht verlassen können. §7 Abfallbehälter, Wertstoffcontainer, Schrott und Sperrmüll (1) Abfallbehälter (Papierkörbe) an Straßen und in öffentlichen Anlagen dürfen nur zur Aufnahme kleiner Mengen von Abfällen unbedeutender Art (z. B. Zigarettenschachteln, Pappbecher und -teller, Obstreste) benutzt werden. Jede zweckwidrige Benutzung, insbesondere das Einbringen von Hausmüll, ist verboten. (3) Es ist untersagt, Hunde auf Straßen und in öffentlichen Anlagen unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen und auf Kinderspielplätzen mitzuführen. (4) Auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb der bebauten Ortslage sowie in öffentlichen Anlagen sind alle Hunde an einer reißfesten Leine zu führen. Auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen ist die Leine nach den Umständen des Einzelfalles kurz zu halten. Die Person, die den Hund führt, muss dabei körperlich und geistig in der Lage sein, das Tier zu beherrschen. (2) Abfallbehälter sowie Wertstoffcontainer (z. B. für Blechdosen, Glas, Textilien, Altpapier) dürfen nicht durchsucht, Gegenstände daraus entnommen oder verstreut werden. Dasselbe gilt auch für Schrott und Sperrmüll, soweit die Gegenstände zum Abholen bereitgestellt sind. Schrott und Sperrmüll sind ferner gefahrlos und so am Straßenrand abzustellen, dass Schachtdeckel und Abdeckungen von Versorgungsanlagen usw. nicht verdeckt oder in ihrer Sichtbarkeit und Funktion beeinträchtigt werden. Die Bestimmungen der Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Saale-Orla bleiben hiervon unberührt. (5) Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen und öffentliche Anlagen nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung und Haltung von Tieren Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet und haben die dazu erforderlichen Vorrichtungen (z. B. Hundekottüten) stets mitzuführen. Die Straßenreinigungspflicht der Grundstücksanlieger wird dadurch nicht berührt. §8 Leitungen Straßen und öffentliche Anlagen dürfen mit Leitungen, Antennen und ähnlichen Gegenständen nicht überspannt werden. Berechtigungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen bleiben unberührt. (6) Das Füttern fremder oder frei lebender (herrenloser) Katzen ist verboten. Ausnahmen, insbesondere für die kontrollierte Fütterung frei lebender Katzen zur Populationskontrolle/-reduzierung durch Einrichtungen des Tierschutzes, können zugelassen werden. §9 Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden § 12 Unbefugte Werbung Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, durch die Verkehrsteilnehmer auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen gefährdet werden können, müssen unverzüglich durch den Eigentümer oder andere Berechtigte beseitigt werden. (1) Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes ist es untersagt, auf Straßen, Plätzen und in Anlagen unbefugt Plakate und andere Werbeanschläge im Sinne des § 2 7 Abs. 5 dieser Verordnung anzubringen. Wird von der Gemeinde Kamsdorf eine Ausnahmegenehmigung nach § 19 erteilt, dürfen Plakate und Werbeanschläge nur dort angebracht werden, wo dies ausdrücklich zugelassen ist. Die Größe der Plakate darf DIN A1 nicht überschreiten. § 14 Offene Feuer im Freien (1) Das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- oder ähnlichen offenen Brauchtumsfeuern im Freien ist nicht erlaubt. (2) In öffentlichen Anlagen ist es nicht gestattet, (2) Die Ausnahmegenehmigung nach § 19 ersetzt nicht die notwendige Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Besitzers. a) Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Geschäftsempfehlungen und sonstige Werbeschriften zu verteilen, abzuwerfen oder mit anderen Werbemitteln zu werben; (3) Jedes nach § 19 zugelassene Feuer im Freien ist dauernd durch eine volljährige Person zu beaufsichtigen. Bevor die Feuerstelle verlassen wird, sind Feuer und Glut abzulöschen. b) Waren oder Leistungen durch Ausschellen oder Ausrufen anzubieten; c) Werbestände, Werbetafeln oder ähnliche Werbeträger aufzustellen oder anzubringen. (4) Offene Feuer im Freien müssen entfernt sein 1. von Gebäuden aus brennbaren Stoffen mindestens 15 m, vom Dachvorsprung ab gemessen, (3) Plakate und Anschläge von Parteien, Wählergruppen und Kandidaten sind abweichend von Abs. 1 in Form von Plakattafeln an Anlagen der Straßenbeleuchtung für die Dauer des Wahlkampfes erlaubnisfrei zulässig. Sie dürfen Fußgänger oder den Fahrzeugverkehr nicht behindern oder gefährden. Die Anzahl der Plakate und Anschläge müssen mindestens 14 Tage vor der Anbringung angezeigt werden. Derartige Plakate und Anschläge dürfen zwei Monate vor dem Termin der Wahl oder des sonstigen Anlasses angebracht werden und sind innerhalb 1 Woche nach diesem Termin oder Anlass durch die Verantwortlichen zu entfernen. 2. von leicht entzündbaren Stoffen mindestens 100 m und 3. von sonstigen brennbaren Stoffen mindestens 15 m. (5) Andere Bestimmungen (wie z. B. das Abfallbeseitigungsund Naturschutzrecht, landesrechtliche Vorschriften, wie das Waldgesetz und die Verordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen), nach denen offene Feuer im Freien gestattet oder verboten sind, bleiben unberührt. § 13 Ruhestörender Lärm § 15 Störendes Verhalten in öffentlichen Anlagen (1) Jeder hat sich auch außerhalb der Ruhezeit nach Absatz 2 so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Geräusche gefährdet oder belästigt werden. In öffentlichen Anlagen ist jedes Verhalten untersagt, das geeignet ist, Andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu behindern oder zu belästigen, insbesondere a) das Nächtigen auf Bänken und Stühlen, (2) Ruhezeit ist an Werktagen die Zeit von: b) die Verrichtung der Notdurft, a) 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr (Nachtruhe). Für den Schutz der Nachtruhe gilt § 7 der 4. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz. c) die Beeinträchtigung der Nutzung des öffentlichen Raumes durch die Allgemeinheit (z. B. durch Störung der öffentlichen Ruhe, Verschmutzung der Flächen oder das Umstellen von Bänken). b) Im Übrigen gilt die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) in der jeweils gültigen Fassung. § 16 Anpflanzungen (3) Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben bzw. gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden. Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk, insbesondere Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen, dürfen die Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der Ver- und Entsorgung nicht beeinträchtigen. Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m, über den Fahrbahnen bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden. (4) Für die Ruhezeiten an Sonntagen, gesetzlichen und religiösen Feiertagen gilt das Thüringer Feiertagsgesetz vom 21. Dezember 1994 (GVBl. S. 1221) in der jeweils gültigen Fassung. 8 § 17 Alkoholverbot 7. § 6 Absatz 1 nicht freigegebene Eisflächen betritt oder befährt; In den in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten öffentlichen Anlagen bzw. Verkehrsflächen, in der unmittelbaren Nähe der dort näher bezeichneten Einrichtungen, ist der Konsum von Alkohol zum Zwecke des Kinder- und Jugendschutzes sowie des allgemeinen Gesundheitsschutzes außerhalb von zugelassenen Freischankflächen generell verboten. 8. § 6 Absatz 2 in Feuerlöschteichen badet; 9. § 7 Absatz 1 Abfallbehälter zweckwidrig benutzt; 10. § 7 Absatz 2 Abfallbehälter durchsucht, Gegenstände daraus entnimmt, Sperrmüll oder Schrott entnimmt oder verstreut und Sperrmüll oder Schrott nicht gefahrlos zum Abholen bereitstellt; § 18 Kinderspielplätze 11. § 9 Schneeüberhang und Eiszapfen nicht unverzüglich beseitigt; (1) Der Aufenthalt auf Kinderspielplätzen ist nur in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr erlaubt, soweit nicht durch eine örtliche Regelung eine andere Zeit bestimmt ist. Die Benutzung der Plätze geschieht auf eigene Gefahr. 12. § 10 Einrichtungen für öffentliche Zwecke beschädigt, ändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder unbrauchbar macht; (2) Es ist auf Kinderspielplätzen verboten 13. § 11 Absatz 1 Buchst. a) Hunde so hält oder führt, dass Personen und andere Tiere verletzt oder Sachen beschädigt werden; a) alkoholische Getränke zu verzehren oder andere berauschende Mittel zu sich zu nehmen, 14. § 11 Absatz 1 Buchst. b) Hunde so hält oder führt, dass Personen belästigt werden; b) Hunde mitzuführen, 15. § 11 Absatz 2 nicht dafür sorgt, dass Hunde die Einfriedung nicht überwinden oder sonst das Grundstück nicht ohne Aufsicht verlassen können; c) Rückstände jeglicher Art zu hinterlassen. § 19 Ausnahmen 16. § 11 Absatz 3 Hunde unbeaufsichtigt umherlaufen lässt; Auf schriftlichen Antrag kann die Gemeindeverwaltung Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zulassen. 17. § 11 Absatz 4 Satz 1 und 2 Hunde nicht an einer reißfesten Leine führt; § 20 Ordnungswidrigkeiten 18. § 11 Absatz 4 Satz 3 als Hundeführer körperlich und geistig nicht in der Lage ist, den Hund sicher zu führen; (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 50 des Ordnungsbehördengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 1. 2. § 3 Absatz 1 Buchstabe a) öffentliche Gebäude oder sonstige öffentliche bauliche Anlagen und Einrichtungen beschädigt, beschmutzt, entfernt, mit Plakaten beklebt, bemalt, beschreibt, besprüht oder beschmiert; 20. § 11 Absatz 6 fremde oder frei lebende (herrenlose) Katzen füttert; 21. § 12 Absatz 1 Satz 1 Plakate oder andere Werbeanschläge anbringt oder anbringen lässt; § 3 Absatz 1 Buchstabe b) auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art wäscht oder abspritzt; 3. § 3 Absatz 1 Buchstabe c) Abwässer und Baustoffe in die Gosse einleitet, einbringt oder dieser zuleitet; 4. § 4 in öffentlichen Anlagen zeltet oder übernachtet; 5. § 5 Absatz 1 Wasser, das nicht ungehindert abfließen kann, oder Wasser bei Frostwetter in die Gosse schüttet; 6. 19. § 11 Absatz 5 Verunreinigungen durch Haustiere nicht sofort beseitigt; keine geeigneten Vorrichtungen zur Beseitigung mitführt; 22. § 12 Absatz 1 Satz 2 Plakate oder andere Werbeanschläge dort anbringt, wo dies nicht ausdrücklich zugelassen wurde; 23. § 12 Absatz 2 Werbung betreibt, Waren oder Leistungen anbietet oder Werbeträger aufstellt oder anbringt; 24. § 12 Absatz 3 die Werbeträger nicht innerhalb einer Woche entfernt; § 5 Absatz 2 Satz 1 Wasser befestigter Grundstücksflächen oder der Dachentwässerung auf öffentliche Straßen sowie sonstige öffentliche Anlagen ableitet; 25. § 13 Absatz 3 Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte oder Musikinstrumente in einer Lautstärke, die unbeteiligte Personen stört, betreibt oder spielt; 9 26. § 14 Absatz 1 offene Feuer im Freien anlegt und unterhält; § 22 In-Kraft-Treten, Aufhebung von Vorschriften 27. § 14 Absatz 3 zugelassene Feuer nicht durch eine volljährige Person beaufsichtigt und nicht nach Verlassen der Feuerstelle ablöscht; (1) Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die ordnungsbehördliche Verordnung vom 18.02.2004 außer Kraft. 28. § 14 Absatz 4 offene Feuer anlegt, die 1. von Gebäuden aus brennbaren Stoffen nicht mindestens 15 m, vom Dachvorsprung ab gemessen, Kamsdorf, 12. März 2015 2. von leicht entzündbaren Stoffen nicht mindestens 100 m oder GEMEINDE KAMSDORF 3. von sonstigen brennbaren Stoffen nicht mindestens 15 m entfernt sind; Groll Bürgermeister 29. § 15 Andere mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder belästigt; 30. § 16 durch Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk die Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der Ver- und Entsorgung beeinträchtigt, den Verkehrsraum über Geh- und Radwegen nicht bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen nicht bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freihält; Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen auf dem Kamsdorfer Friedhof Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung werden im Monat Mai 2015 eine Überprüfung der Standfestigkeit aller Grabsteine auf dem Friedhof durchführen. 31. § 17 in öffentlichen Anlagen bzw. auf Verkehrsflächen vor Einrichtungen laut Anlage zu dieser Verordnung, Alkohol konsumiert; Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass Grabsteine, deren Standfestigkeit nicht mehr gewährleistet ist, mit einem entsprechenden Hinweisschild in Form eines Aufklebers am Grabstein versehen werden. 32. § 18 Absatz 1 sich außerhalb der zugelassenen Zeit auf Kinderspielplätzen aufhält; 33. § 18 Absatz 2 Buchst. a) auf einem Kinderspielplatz alkoholische Getränke verzehrt oder andere berauschende Mittel zu sich nimmt; Grundlage für die Überprüfung ist die Unfallverhütungsvorschrift 4.7 der Gartenbauberufsgenossenschaft. Es ist vorgeschrieben, dass Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit hin zu prüfen sind. 34. § 18 Absatz 2 Buchst. b) auf einem Kinderspielplatz einen Hund mitführt; Die Prüfung der Standfestigkeit wird durch die Mitarbeiter sehr umsichtig und behutsam durchgeführt. Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung tun dies mit einer Druckprobe, indem sie die oberen Enden der Grabmale mit maximal 50 kg in horizontaler Richtung belasten. Bleibt das ohne Auswirkungen, ist die Standsicherheit gegeben. 35. § 18 Absatz 2 Buchst. c) auf einem Kinderspielplatz Rückstände jeglicher Art hinterlässt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 51 Absatz 1 OBG mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. Grabmale, die sich in ihrem Gefüge gelockert haben und wackeln oder aufgrund von Fundamentsetzungen schräg stehen, sind nicht mehr standsicher. Wir bitten die Nutzungsberechtigten, die betreffenden Grabsteine sichern zu lassen. (3) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten im Sinne von Absatz 1 ist die Gemeinde Kamsdorf (§ 51 Absatz 2 Nr. 3 OBG). § 21 Geltungsdauer Gemeindeverwaltung Diese Verordnung gilt bis zum 31.12.2025. 10 11 nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt (§ 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG). Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Kamsdorf Des Weiteren kann zum ehrenamtlichen Bürgermeister nicht gewählt werden, wer gleichzeitig tätig ist als 1. Beamter oder Angestellter der Gemeinde Kamsdorf, 2. leitender Beamter oder Angestellter von juristischen Personen oder sonstigen Organisationen des öffentlichen oder privates Rechts, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist; eine entsprechende Beteiligung am Stimmrecht genügt, 1. In der Gemeinde Kamsdorf wird am 14.06.2015 ein ehrenamtlicher Bürgermeister gewählt. Zum ehrenamtlichen Bürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen Aufenthalt in der Gemeinde Kamsdorf hat. Der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person in der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. 2a. leitender Beamter oder leitender Angestellter von juristischen Personen oder sonstigen Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts, an denen eine juristische Person oder sonstige Organisation des öffentlichen Rechts nach Nummer 2 mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist, 3. Beamter oder Angestellter der Rechtsaufsichtsbehörde, die unmittelbar mit Fragen der Rechtsaufsicht befasst sind, 4. Landrat oder Beigeordneter eines Landkreises, für kreisangehörige Gemeinden jedoch nur desjenigen Landkreises, dem die Gemeinde angehört, Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. 5. Bürgermeister oder Beigeordneter einer anderen Gemeinde. 1.1 Wahlvorschläge für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. Zum ehrenamtlichen Bürgermeister kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt. Jeder Bewerber für das Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat. Er muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die eigenhändigen Unterschriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. 12 In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertreter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde abberufen und durch andere ersetzt werden. Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 70 Unterschriften). Bewirbt sich der bisherige Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich. Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizufügen: Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO, dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen und des Einverständnisses mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt. 2. Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufzustellende Bewerber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. 1.2 Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des Bewerbers, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage beizufügen: Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches. a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvorschlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt ist, zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen, b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht aufgrund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises SaalfeldRudolstadt oder im Gemeinderat der Gemeinde Kamsdorf vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so viel Wahlberechtigten unterstützt werden wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 56 Unterschriften). 1.3 Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vorund Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die eigenhändigen Unterschriften von mindestens fünfmal so viel Wahlberechtigten tragen, wie 13 3.1 Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Gemeinderat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal so viel Wahlberechtigten wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (56 Unterschriften). Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt oder im Gemeinderat vertreten ist. kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlossen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgenommen werden. 3.4 Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag ebenfalls vom Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend. 3.2 Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Namen einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Wahlvorschlags war. 4. Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 44. Tag vor der Wahl (1. Mai 2015) bis 18.00 Uhr eingereicht sein. Es ist zu beachten, dass der 1. Mai 2015 ein gesetzlicher Feiertag gem. § 2 Abs. 1 des Thüringer Feiertagsgesetzes (ThürFtG) ist und deshalb keine persönliche Vorsprache beim Wahlleiter möglich ist. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Gemeindeverwaltung Kamsdorf, Wilhelm-Pieck-Straße 20, 07334 Kamsdorf, zum bis zum 34. Tag vor der Wahl (11. Mai 2015), 18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags während der üblichen Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Kamsdorf, Zimmer 2, Wahlvorschläge können nur bis Donnerstag, den 30. April 2015 bis 18.00 Uhr persönlich beim Wahlleiter der Gemeinde Kamsdorf, Wilhelm-Pieck-Straße 20, 07334 Kamsdorf eingereicht werden. Die Schließung an dem Feiertag ändert nicht den Fristablauf. Des Weiteren können eingereichte Wahlvorschläge nur bis zum 30. April 2015 bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unterzeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden. Montag, Mittwoch, Donnerstag 09.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag 09.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.00 - 11.30 Uhr Wilhelm-Pieck-Straße 20, 07334 Kamsdorf, ausgelegt. 5. Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum bei der Gemeindeverwaltung aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die Eintragung 6. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 11. Mai 2015 bis 18.00 Uhr behoben sein. 14 Am 12. Mai 2015 tritt der Wahlausschuss der Gemeinde Kamsdorf zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt. Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Kamsdorf Verwaltung (ohne Einwohnermeldeamt) Montag, Mittwoch, Donnerstag 7. Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen (§ 37 Abs. 2 ThürKWG). 09.00 Uhr-11.30 Uhr 13.00 Uhr-16.00 Uhr Dienstag 09.00 Uhr-11.30 Uhr 13.00 Uhr-18.00 Uhr Freitag 09.00 Uhr-11.30 Uhr Termin beim Bürgermeister nach Vereinbarung (Telefon: 03671 6770-0) Standesamt 8. Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. Montag, Mittwoch, Donnerstag Kamsdorf, 20.03.2015 J. Pfotenhauer Gemeindewahlleiterin 09.00 Uhr-11.30 Uhr 13.00 Uhr-14.00 Uhr Dienstag 09.00 Uhr-11.30 Uhr 13.00 Uhr-18.00 Uhr Freitag 09.00 Uhr-11.30 Uhr Einwohnermeldeamt IMPRESSUM Dienstag 09.00 Uhr-11.30 Uhr 13.00 Uhr-18.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr-11.30 Uhr 13.00 Uhr-16.00 Uhr Schiedsstelle Herausgeber: Gemeinde Kamsdorf: Werner Groll, Bürgermeister Wilhelm-Pieck-Straße 20, 07334 Kamsdorf Telefon: (0 36 71) 67 70-0, Fax: (0 36 71) 67 70-77 Internet: www.kamsdorf.de E-Mail: [email protected] Dienstag 17.00 Uhr-18.00 Uhr oder nach Vereinbarung in der Gemeindeverwaltung Kamsdorf Wilhelm-Pieck-Straße 20, Zimmer 5 (Telefon: 03671 677017) Das Amtsblatt wird an alle erreichbaren Haushalte der Gemeinde Kamsdorf kostenlos verteilt. Weitere Exemplare sind über die Gemeinde Kamsdorf kostenfrei erhältlich und werden, gegen Übernahme des Portos durch den Empfänger, ggf. auch zugeschickt. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen der Verlag und die Gemeinde keine Verantwortung. Für den Inhalt der Beiträge im nichtamtlichen Teil sind die Verfasser verantwortlich. Sprechzeit des Kontaktbereichsbeamten der LPI Saalfeld Dienstag 13.00 Uhr-14.30 Uhr in der Gemeindeverwaltung Kamsdorf Wilhelm-Pieck-Straße 20 (Telefon: 03671 613265) Verantwortlich für Anzeigenvertrieb und Druck: TDW – Thüringen Druck & Werbung GmbH Geschäftsführer: Steffen Schuhmann, Anja Schuhmann Druckerei: Bahnhofstraße 2, 07338 Leutenberg Telefon: (03 67 34) 3 35 07, Fax: (03 67 34) 3 35 08 E-Mail: [email protected] Bürgertelefon des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt bei Katastrophenlagen Verantwortlich für den Satz: Werbe- & Büro-Service, Inhaberin: Silvia Hertel Hirschweg 25, 07338 Leutenberg Telefon: (03 67 34) 2 39 16, Fax: (01 21 25) 79 10 51 40 E-Mail: [email protected] Telefon: 03671 823-823 (Hinweis: Das Telefon wird nur im Katastrophenfall freigeschaltet!) Internet: www.sa-ru.de Facebook: Kreisfeuerwehrverband Saale/Schwarza Das Amts- und Mitteilungsblatt „Kamsdorf-aktuell“ erscheint einmal monatlich mit einer Auflage von 1475 Exemplaren. 15 Entsorgungstermine Papiertonne (Termine unter Vorbehalt) 27.04.2015 Am Osterhügel Am Weidig Amselweg August-Bebel-Straße Bäckerweg Bergamtsplatz Bergstraße Burgweg Clara-Zetkin-Straße Ernst-Thälmann-Straße Gefildeweg Geschwister-Scholl-Straße Goßwitzer Straße Grubensteig Hauckwitzhügel Jägersteig Karl-Liebknecht-Straße Karl-Marx-Platz Kaulsdorfer Weg Könitzer Straße Lämmergasse Lindenplatz Pfarrgasse Rasenweg Rote-Berg-Straße Steinweg Straße des Aufbaus Straße des Friedens Unterwellenborner Straße Wächtersgraben Wilhelm-Pieck-Straße 28.04.2015 Dr.-Robert-Koch-Straße Eisenstraße Fichtestraße Gartenstraße Goethestraße Herderstraße Kaulsdorfer Straße Lessingstraße Pochwerk Schillerstraße Schmelzhütte Thomas-Müntzer-Straße Ziegenberg 22.04.2015 Ernst-Fromm-Straße Entsorgungstermine „Gelber Sack“ (Termine unter Vorbehalt) Dienstag, 07.04.2015 (Feiertagsregelung) Montag, 20.04.2015 Entsorgungstermine „Hausmüll“ (Termine unter Vorbehalt) Donnerstag, 02.04.2015 Donnerstag, 16.04.2015 Donnerstag, 30.04.2015 16 Nichtamtlicher Teil deten wir unsere Gäste in Richtung Heimat. Für die Kameraden begann nunmehr das Aufräumen. Dank vieler fleißiger Hände konnte diese Aufgabe zügig abgearbeitet werden. Herzlichen Dank an alle Helfer, die unsere Jubiläen zu einem solchen Erfolg werden ließen! Ich denke, dass allen diese Feierlichkeit in Erinnerung bleiben wird. Freiwillige Feuerwehr Kamsdorf Mein Monatsrückblick startet, wie üblich, mit einigen kurzen Anmerkungen zum Einsatzgeschehen der Wehr. Insgesamt dreimal wurden die Kameraden in den zurückliegenden vier Wochen alarmiert. In allen Fällen handelte es sich um Hilfeleistungen. An einem Donnerstagmittag erfolgte die Sirenenauslösung zur Beseitigung einer längeren Dieselspur im Gewerbegebiet. Ursache war die gerissene Treibstoffleitung einer Sattelzugmaschine. Das Löschgruppenfahrzeug und unser Kleinlöschfahrzeug kamen zum Einsatz. Zehn Kameraden beseitigten die ca. 1 km lange Verunreinigung und waren zweieinhalb Stunden beschäftigt. Da sich die Dieselspur auch in die Nachbargemeinde zog, wurde die Freiwillige Feuerwehr Unterwellenborn hinzu gerufen. An einem Dienstagabend erfolgte die Alarmierung über Funkmeldeempfänger zur Beseitigung eines Ölfleckes. Das Löschgruppenfahrzeug 8/6 rückte mit sieben Einsatzkräften aus. An der vermeintlichen Schadensstelle konnte jedoch keine Feststellung getroffen werden. Der Einsatz wurde nach einer knappen halben Stunde beendet. Zur nächsten Sirenenauslösung kam es an einem Samstagmorgen gegen 05.40 Uhr. Die Wehr wurde zur Notöffnung einer Wohnungstür nach Kleinkamsdorf gerufen. Während der Ausfahrt des Kleinlöschfahrzeuges mit vier Kameraden wurde auch dieser Einsatz durch die Rettungsleitstelle abgebrochen. Angehörige hatten die Tür auf normalem Weg geöffnet und konnten gemeinsam mit dem Rettungsdienst Hilfe leisten. Herzlichen Dank allen Kameraden für die stets hervorragende Einsatzbereitschaft! Das „normale“ Wochenprogramm lief selbstverständlich weiter. Die Ausbildungseinheiten waren gut besucht und boten auch einige Besonderheiten. An einem Abend konnten wir Führungskräfte der umliegenden Wehren in unserem Gerätehaus begrüßen. Die theoretische Ausbildung zum Thema „Drehleitereinsatz“ stand auf der Tagesordnung. Alle Anwesenden zeigten sich sehr interessiert und aufgeschlossen. Nach den Erläuterungen durch unseren Ortsbrandmeister erfolgte noch eine praktische Vorführung der Technik. Die Grundlagen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit wurden somit weiter gefestigt. Mit praktischen Ausbildungseinheiten im Jahresverlauf wird die gemeinsame Nutzung des Einsatzfahrzeuges weiter ausgebaut werden. Weitere Ausbildungsschwerpunkte waren der Umgang mit tragbaren Leitern, Grundlagen des Gefahrguteinsatzes und eine Erste-Hilfe-Ausbildung. Die Arbeitsgemeinschaft unserer Bambinis traf sich wie gewohnt montags in der Grundschule. Den jungen „Brandschützern“ wurde der Umgang mit einem Funkgerät vorgestellt. Verschiedene Modelle konnten in Augenschein genommen und natürlich auch ausprobiert werden. Der Rettungssatz unserer Wehr kam Anfang März zum „Einsatz“. Auf dem Freigelände der Mehrzweckhalle konnten alle Teilnehmer das Gerät nicht nur sehen, sondern auch in Aktion erleben. Die Kraftentfaltung des Rüstsatzes beeindruckte sichtlich. Das gemeinsame Nachbereiten eines solchen Ereignisses muss allerdings noch geübt werden, denn hierbei agierten alle nur auf Aufforderung und waren erstaunt, wie lange dies dauert. Unsere Jugendwehr nutzte die ersten Sonnenstrahlen zu einer praktischen Ausbildung am Übungsturm unter Einsatz der Drehleiter. Grundlegendes zum Einsatz dieses Fahrzeuges wurde hierbei erläutert. An einem weiteren Dienstagnachmittag übten die Floriansjünger sich im Bereich der Personensuche in schwer zugänglichen Räumen. Ein Großteil unserer Nachwuchskräfte nutzte die Möglichkeit zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung und zeigte sich sichtlich begeistert von diesem Ereignis. Am 28. Februar konnten wir mit zahlreichen Gästen das 90jährige Bestehen unserer Wehr und das 20-jährige Bestehen des Feuerwehrvereines in der Mehrzweckhalle feiern. Örtliche Vereine, Wehren aus der Umgebung und eine Abordnung der Feuerwehr Unterföhring bereicherten mit ihrer Anwesenheit die Festveranstaltung. Olaf Melzer und Tino Schulz ließen die Geschichte des Vereines bzw. der Wehr Revue passieren. Eine rasante Entwicklung unserer Ortswehr, insbesondere in den letzten fünf Jahren, ließ alle Anwesenden aufhorchen. Beim gemeinsamen Abendessen wurde ausführlich über Vergangenes und Zukünftiges geplaudert. Ehrungen und Auszeichnungen rundeten den Abend ab. Besonders erwähnen möchte ich die Aufnahme von Michelle Schulz in die Reihen der Einsatzabteilung. Sie wird in den nächsten zwei Jahren sowohl weiter in der Jugendabteilung als auch in der Einsatzriege ihren Ausbildungsdienst versehen. Alle Anwesenden freuten sich über diesen sichtbaren Erfolg der Nachwuchsarbeit in unserer Wehr. Wir alle hoffen, dass sich dieser Trend auch in den nächsten Jahren weiter fortsetzt zum Wohle unserer Wehr und deren Fortbestand. Bis in die frühen Morgenstunden wurde gemeinsam gefeiert. Am nächsten Morgen konnten wir unsere Gäste aus Unterföhring pünktlich 09.30 Uhr zum „Erfahrungsaustausch“ begrüßen. Ein Teil der Mitgereisten besichtigte zunächst das Gerätehaus. In gemütlicher Runde genossen alle Rostbratwurst und das herzhafte Buffet. Am späten Mittag verabschie- Für unsere weiblichen Vereinsmitglieder wurde traditionell eine kleine Frauentagsfeier organisiert. Am 09.03. trafen sich zehn Frauen und verbrachten einen gemütlichen Abend im Schulungsraum der Feuerwehr. Die Jahreshauptversammlung wurde nochmals aufgegriffen und die nächsten Ereignisse des Vereinslebens thematisiert. Unsere Ortschronistin stellte einen Teil ihrer Arbeit dar. Handel und Gewerbe unserer Gemeinde standen im Mittelpunkt des Vortrages, welcher großen Anklang fand. Ein Teil der männlichen Vorstandsmitglieder hatte an diesem Abend die „Bewirtung“ der Frauen übernommen. Als kleines Dankeschön erhielt jedes weibliche Vereinsmitglied eine süße Überraschung. 17 Unseren Aprilgeborenen möchte ich zum Abschluss ganz herzlich gratulieren. Gesundheit, Glück und Erfolg mögen allen Geburtstagskindern stete Begleiter im neuen Lebensjahr sein! Herzlichen Glückwunsch an: Frau Elke Dietzel, Herrn Volker Schumann, Herrn Tobias Hofmann, Herrn Sascha Kohlberg. Einladung zum Maibaumsetzen und zum Maifeuer Folgende Ausbildungsthemen sind für den Monat April geplant: 07.04. 14.04. 21.04. 28.04. 30.04. Gerätepflege und -kontrolle Orts- und Objektkunde Fahrzeug- und Objektpflege Technische Hilfeleistung Maibaumsetzen / Maifeuer Donnerstag, 30. April 2015 Beginn 17.00 Uhr Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen!!! gez. Holger Wengerodt am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Kamsdorf Mit Bratwürsten und Getränken wird für das leibliche Wohl gesorgt. Für die Kinder wartet die „Feuerwehrhüpfburg“. GEBURTSTAGE Der Feuerwehrverein Kamsdorf e.V. und die Freiwillige Feuerwehr Kamsdorf laden alle Einwohner und Besucher unserer Gemeinde recht herzlich ein. der Bürger ab dem 70. Lebensjahr der Gemeinde Kamsdorf im April 2015 Bitte die Aushänge in den Schaukästen und Geschäften sowie die Informationen bei Facebook beachten. Ich gratuliere recht herzlich am: 01.04. 01.04. 03.04. 06.04. 06.04. 09.04. 09.04. 09.04. 09.04. 13.04. 13.04. 13.04. 13.04. 13.04. 14.04. 14.04. 15.04. 19.04. 20.04. 22.04. 22.04. 24.04. 24.04. 26.04. 26.04. 28.04. 29.04. Frau Christel Firme Frau Edith Pietschmann Frau Ingrid Kaptain Frau Isolde Hopfe Herrn Joachim Kurnoth Frau Bärbel Müller Herrn Adolf Keßler Herrn Jürgen Firme Frau Elke Friedrich Frau Anita Radeke Frau Christa Rath Frau Christa Weedermann Frau Helga Müller Herrn Lothar Piastowski Frau Renate Lutz Frau Adelheid Gollnick Herrn Reiner Pitzing Herrn Hilmar Buckisch Frau Annitta Fritzsche Frau Ilse Appelfelder Frau Helga Kuhn Herrn Karl-Heinz Knorre Herrn Klaus Böhm Frau Ingeborg Schmidt Frau Ingrid Potte Herrn Franz Janipka Frau Helene Fischer-Springer zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum Olaf Melzer Vereinsvorsitzender 74.Geburtstag 71.Geburtstag 74.Geburtstag 85.Geburtstag 72.Geburtstag 78.Geburtstag 77.Geburtstag 75.Geburtstag 75.Geburtstag 84.Geburtstag 84.Geburtstag 83.Geburtstag 83.Geburtstag 77.Geburtstag 76.Geburtstag 70. Geburtstag 72.Geburtstag 71.Geburtstag 74.Geburtstag 81.Geburtstag 76.Geburtstag 76.Geburtstag 73.Geburtstag 86.Geburtstag 71.Geburtstag 73.Geburtstag 77.Geburtstag Tino Schulz Ortsbrandmeister Nachruf Die Krankheit kam schnell und war unausweichlich. So mussten wir von unserem Vereinsmitglied Harald Wengerodt für immer Abschied nehmen. Die Mitglieder des Feuerwehrvereins Kamsdorf e.V. trauern um ihr langjähriges Mitglied. Unser Harald war stets an der Seite des Vereines – meist eher unscheinbar und im Hintergrund, aber stets mit tatkräftiger Hilfe. Das Vereinsleben war ein wichtiger Bestandteil seines Lebens. Wir haben einen unermüdlichen Mitstreiter für unsere gemeinsame Sache verloren. Die Erinnerung an ein nimmermüdes und aufrichtiges Vereinsmitglied wird durch uns für immer am Leben gehalten werden. Melzer Vereinsvorsitzender Werner Groll Bürgermeister 18 Doch das war nicht von Anfang an so. Die Kirche hat auch diesen abermals heidnischen Gedenktag in ihrem Sinne, ins Christliche umgewandelt. Die altgermanischen Flurumzüge die zu Ehren des Wetter- und Donnergottes Donar abgehalten wurden, wobei man ihn um Segen für die Flur und um Schutz vor Hagelwetter anflehte, hat man einfach auf den christlichen „Auffahrtstag“ verlegt. Prozessionen und Weihwasser spendende Geistliche zogen seitdem um die Felder und flehten Segen auf die Äcker herab. Kamsdorf – Brauchtum zu Fest- und Feiertagen Muttertag Die Idee, Frauen mit Kindern zu ehren, stammt aus Amerika. 1914 erklärte der US-Kongress den Muttertag offiziell zum Staatsfeiertag. In Deutschland wird er seit dem 13. Mai 1923 am zweiten Sonntag im Mai gefeiert. Obwohl vom Ansatz her für pädagogisch wertvoll erachtet und von den Kirchen beider Konfessionen unterstützt, blieb er zunächst eine Angelegenheit bürgerlicher Gesellschaftskreise in den Städten. Aber nach 1933 wurde er im Sinne nationalsozialistischen Gedankengutes propagandistisch ausgenutzt und als Gedenktag eingeführt. Doch 1939 wurde er dann in „Tag der Deutschen Mutter“ umbenannt, an dem jedes Jahr den Frauen entsprechend der Anzahl der lebend zur Welt gebrachten Kinder das Mutterkreuz in Gold, Silber oder Bronze verliehen wurde. In der DDR verlor er mehr und mehr an Bedeutung, dafür rückte der Internationale Frauentag als Ehrentag aller werktätigen Frauen in den Vordergrund. Die Ursprünge der vorher genannten germanischen Flurumzüge gehen weit in die vorchristliche Zeit zurück. Eine Notwendigkeit ergab sich durch die Herausbildung der Dorffluren mit privaten Bodenflächen. Die Markierung der Flurgrenzen erfolgte zuerst durch natürliche Grenzen wie Bachufer oder markante Bäume, später dann durch Pfähle und Grenzsteine. Um die Besitz- und Flurgrenzen kennen zu lernen, aber auch die Götter um ein frucht- und segenreiches Jahr zu bitten, zog die Gemeinde in die Feldmark hinaus. Damit die Saat vor bösen Geistern geschützt sei, steckte man bei dieser Gelegenheit dem Donar geweihte Haselstöcke auf die Flurgrenzen. An diesen Umzügen mussten sich auch die Jugendlichen und Kinder beteiligen. Überlieferungen zufolge sollen die Kinder an den wichtigsten Flurpunkten einige Schläge erhalten haben, damit diese besser in ihrem Gedächtnis hafteten. Gegenwärtig beehren die Kinder und deren Väter die „Mamas“ mit Blumen und anderen kleinen Geschenken. Kritiker meinen oft nicht zu Unrecht, der Muttertag sei in erster Linie zum „Tag der Blumenhändler“ und der „Pralinenhersteller“ geworden. Den Muttertag gibt es in über 45 Ländern der Welt. In späteren Zeiten dienten diese Flurumzüge der Kontrolle der Flurgrenzen, besonders aber auch der Begutachtung der heranwachsenden Saat. Bauern und Ackerbürger erflehten dabei, wie üblich, den Segen für eine reiche Ernte. Als krönenden Abschluss dieser Wanderungen pflegten die Teilnehmer einen kräftigen Umtrunk. Trotz des veränderten Inhalts infolge der Christianisierung, erhalten haben sich bis in die Gegenwart die besonders in der Männerwelt beliebten Himmelfahrtstouren. Im Gegensatz zu früher geht man aber über die Ortsgrenzen hinaus und beginnt mit dem Umtrunk nicht erst am Ende, sondern in aller Regel bereits am Anfang der Tour. Bei den oft ausgedehnten Wanderungen wird kaum eine Gelegenheit ausgelassen, sich „einen Schluck“ zu genehmigen. Zum Ausklang trifft man sich manchmal im heimatlichen Wirtshaus, sofern man noch etwas verträgt und die Kräfte es zulassen. Geschichtlich reichen die Ursprünge dieses Gedenktages aber viel weiter zurück als bis 1914, denn bereits um 1650 begingen die Engländer an Lätare (vierter Sonntag vor Ostern) den „Mothering Day“ (Muttertag). Schon damals nutzten Kinder diese gebotene Möglichkeit, ihren Müttern ein Geschenk zu überreichen. Möglicherweise hat der „Mothering Day“ sogar noch einen älteren Vorläufer. Mutterschaft und Fruchtbarkeit sind in vielen Kulturen und Religionen wichtige Erscheinungen, die sich über Jahrhunderte herausgebildet haben. Eine der bekanntesten Mutterfiguren ist Maria, die als Mutter Gottes verehrt wird. Auf dem dritten ökumenischen Konzil 431 wurde sie dazu ernannt. Sie ist aber vom Prinzip her keine Erfindung des Christentums, solche Mutterfiguren gab es zu allen Zeiten in allen Kulturen. Eines der bei uns bekanntesten Himmelfahrtsziele war und ist Paulinzella. Tausende Touristen, darunter auch Kamsdorfer, trafen sich dort zum „Heiratsmarkt“. Seinen Ursprung hat dieser Brauch im 18. Jahrhundert. Mädchen und Burschen fesselten sich gegenseitig, konnten sich aber durch einen Kuss leicht von dieser Bindung lösen lassen. Höhepunkt des Festes war eine „Brautversteigerung“, bei der sich die Burschen ein Mädchen ersteigern und das Recht erkaufen konnten, mit ihm während des gesamten Jahres zu tanzen. Himmelfahrt Zu den ältesten christlichen Festtagen zählt die Himmelfahrt Christi, die 40 Tage nach Ostern bzw. 10 Tage vor Pfingsten gefeiert wird. Bereits Eusebius von Cäsarra (geboren um 260, gestorben um 340) erwähnt, dass das Konzil von Elvira 305 den Donnerstag vor der Pfingstwoche für die „Auffahrt des Herrn“ bestimmte. Christi Himmelfahrt bildet den Abschluss des österlichen Festkreises. Für viele Kamsdorfer war bis in die Zeit des 2. Weltkrieges hinein das fränkische Falkenstein ein beliebtes Himmelfahrtsziel. Zumindest eine Strecke wurde dabei per Fuß zurückgelegt. Religiöser Kern dieses Feiertages ist die leibliche Auffahrt des am Karfreitag gekreuzigten und zu Ostern im Geiste auferstanden Jesus Christus. Nachgelesen werden kann diese Begebenheit im Neuen Testament, im ersten Kapitel der Apostelgeschichte. Danach wurde Jesus vor den Augen der Jünger von einer Wolke umhüllt und emporgehoben. Auch Lukas erwähnt in seinem Evangelium, dass Jesus im Himmel aufgenommen worden ist. Nach christlicher Überzeugung wird er am „Jüngsten Tag“ von dort wiederkommen und sein Reich errichten. Weit in die Vergangenheit reicht die populäre Ansicht vom Gewitterregen zu Himmelfahrt. Hintergrund dieses Glaubens ist die Ansicht, dass am „Auffahrtstag“ der Himmel offen ist. Anschließend sei festgestellt, dass manche Bräuche, wie in diesem Fall die Flurumgänge, auch anderen Festen zugeordnet werden. gez. A. Scheinpflug 19 Veranstaltungen in der Begegnungsstätte der Frauen Aus unserer Buchecke Öffnungszeiten der Bibliothek: Dienstag 16.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag 16.00 bis 18.00 Uhr im Sportlerheim Kamsdorf, Ernst-Thälmann-Straße 56 14.04.2015 14.00 Uhr Auch in diesem Jahr berichtet uns Frau Dr. Barth Neues von ihrem Projekt in Ghana. 21.04.2015 14.00 Uhr Wir trainieren unseren Körper bei Sport und Musik. 28.04.2015 14.00 Uhr Geburtstag ist wohl ohne Frage der schönste aller Ehrentage. Drum wollen wir keine Zeit verlieren, zum Wiegenfeste gratulieren. Wenn wir es auch nicht immer sagen, wir wissen was wir an dir haben. Denk stets daran, vergiss es nicht, wir lieben und wir brauchen dich. „Das Lied der Sterne“ – Roman von Julian Lees Als sich die junge russische Immigrantin Nadja Schaschkowa und der Brite Iain Sutherland 1928 das erste Mal in Macao begegnen, ist es für beide die große Liebe. Doch Iain ist Geheimagent im Dienste Seiner Majestät und der ausbrechende Krieg beendet ihre Liebe viel zu früh – sie verlieren sich für Jahre aus den Augen. Erst 1945 erfährt Nadja, dass Iain sich in einem Gefangenenlager in Hongkong befindet. Um den Mann zu retten, der ihr mehr bedeutet, als ihr eigenes Leben, geht Nadja ein unvorstellbares Wagnis ein – und wird am Ende für ihren Mut belohnt… „Oskar und die Geister“ – Kinderbuch von Franziska Pörschmann und Reinhard Blumenschein Neugierig schleicht Oskar in die Höhle. Wird er die blasse Sophie wieder treffen? Was bedeuten die Zeichen auf dem Stein, den er gefunden hat? Noch ahnt Oskar nicht, dass er einem gruseligen Geheimnis auf der Spur ist. Sind die Kleinen jetzt neugierig geworden? – Na dann schnell in die Bibliothek! - unbekannt - gez. Regina Richter und Kerstin Salazar „Sterne, Sterne – Astronomie für Kinder“ – Ein Sachbuch von Robin Kerrod Frauenbegegnungsstätte Wer in einer klaren Nacht draußen ist, kann am nachtdunklen Himmel die funkelnden Sterne beobachten. Einige scheinen unendlich weit entfernt, andere zum Greifen nahe. Manche sehen aus wie milchigweiße Sternenhaufen, es gibt sogar welche, die sich am Himmel bewegen. In diesem Buch erfahrt ihr genau, wonach ihr am nächtlichen Himmel Ausschau halten müsst. Ihr lernt, wie Ihr selbst ein richtiger Sterngucker werden und Eure eigene Sonnenuhr basteln könnt oder wie man den Mond beobachtet. Wir möchten uns ganz herzlich bei der mittleren Gruppe und den Erzieherinnen Andrea und Sarah aus dem Kindergarten „Bunte Spielwelt“ für ihre Lieder und Tänze sowie die selbstgebastelten Herzgeschenke bedanken. Wir haben uns riesig gefreut! Ihr ward super! Ulrike Weidermann Ein großes Dankeschön für diesen schönen Nachmittag kommt von den Frauen der Begegnungsstätte anlässlich unserer Frauentagsfeier am 10.03.2015 im Sportlerheim Großkamsdorf. gez. Regina Richter 20 Wer gern schöne mehlige Frühkartoffeln ernten möchte, dem ist die neue Sorte „Talent“ empfohlen. Sie ist der Nachfolger der allseits bekannten „Adretta“ und wächst viel gesünder, ist ertragreicher und hat die gleichen Koch- und Geschmackseigenschaften. Um die Frühzeitigkeit voll auszunutzen, ist ein Vorkeimen der Knollen ab Anfang des Monats in einem hellen aber kühlen Raum angesagt. Rock in L.A. reloaded – Die Jugend lässt’s in Langenschade mal wieder richtig krachen Am Freitag, dem 24.04.2015, ab 19.00 Uhr wird es in Langenschade im Saal des Gasthauses „Zum Eichberg“ eine atemberaubende Partynacht geben. Ende des Monats stoßen die meisten Gartenlilien aus dem Boden und bereits zu diesem Zeitpunkt stellt sich dann der ärgste Feind unserer Lilien ein. Es ist das Lilienhähnchen, ein knallroter, kleiner flinker Käfer, der sich bei Berührung der Pflanze sofort fallen lässt. Insbesondere die Knospenanlagen und die jungen Blätter werden angefressen und die zu erwartenden Blüten sind dann geschädigt. Am besten die Schädlinge werden am Morgen oder abends abgesucht, dann sind sie träge. Alternativ und bei großen Pflanzenbeständen helfen Spritzungen mit Rainfarnaufguß. Rainfarn wächst an Böschungen, Straßengräben und Bahndämmen sehr häufig und hilft auch gegen die weiße Fliege. Dabei werden 100 g Pflanzenmasse mit zwei Liter Wasser aufgebrüht und alles wird einen Tag stehen gelassen. Die Brühe ist danach gebrauchsfertig und nur bei bedecktem Himmel auszubringen, um Verbrennungen zu vermeiden. Die Veranstaltung wird von Jugendlichen aus Kamsdorf und Unterwellenborn organisiert und von der Mobilen Jugendarbeit (jufö) und den beiden Gemeindeverwaltungen unterstützt – mit dem Ziel, das kulturelle Angebot für Jugendliche im ländlichen Raum zu bereichern. Auf die Ohren gibt es zarte Töne von Singer/Songwriterin Knudt, lauten Punkrock von den No Brakes und vielschichtigen Rock von Burnout. Starke Texte mit eingängigen Melodien liefern die Headliner Arsen aus Berlin. Zusätzlich gibt es eine Open Stage für junge Talente, die Ihr als Plattform für Euer Können nutzen könnt, egal ob Ihr singt, rappt oder Gitarre spielt. Alle Jugendlichen ab 14 Jahre sind herzlich willkommen. 14 bis 15-Jährige dürfen bis 24.00 Uhr bleiben, ab 16 Jahre mit „Muttizettel“ und erwachsener Begleitperson bis zum Schluss. Infos zum „Muttizettel“ und einen Vordruck gibt es auf www.jufoe.net. Rüdiger Dietzel Seid dabei und feiert mit uns. In diesem Sinne – Let´s Rock! Fragen rund um das Bandfestival beantwortet euch gern: Isabell Krämer, Mobile Jugendarbeit Jugendförderverein Saalfeld-Rudolstadt e.V. 0151 15535070, Facebook: Isa Krämer jufö Einladung zum Krabbelkreis Die Kindertagesstätte „Bunte Spielwelt“ lädt am 15.04.2015 wieder zum Kennenlernen, Spielen und Krabbeln ein. Gartentipps im April Unser Krabbelkreis findet von 15.30 bis 17.00 Uhr statt. Im April erwacht die Natur so richtig, allerorts sind die Kleinund Hausgärtner in Aktion. Wir möchten die Eltern darauf hinweisen, dass der Krabbelkreis bei schönem Wetter auch im Garten stattfinden kann. Mitunter sind aber noch einige Frostgrade in den Nächten zu erwarten. Bereits gepflanzter Kopfsalat und Kohlrabi werden durch aufgelegtes Gartenvlies vor tieferen Temperaturen zuverlässig geschützt. Dieses Material wächst mit den Pflanzen mit, verhindert zudem noch frühen Schädlingsbefall und sorgt für ein förderliches Kleinklima auf den Beeten. Häufig ist in unserer Region jetzt eine Pflanze zu sehen, die palmwedelartige Blätter mit kleinen grünen christrosenartigen Blüten zeigt. Sie steht in manchen Gärten, ist aber auch schon in die freie Natur gelangt. Hierbei handelt es sich um den Ardennen-Nieswurz (Helleborus foeditus), der tatsächlich zu der Familie der Christrosen zählt. In Frankreich und den Beneluxländern hat sich diese Pflanze schon invasiv vermehrt und sollte hier nicht weiter angepflanzt werden, zumal die Gattung toxisch auf Mensch und Tier wirkt. Zurzeit werden wieder in vielen Märkten Magnolienjungpflanzen angeboten. Insbesondere in der Anwachsphase sind diese schönen Sträucher auf einen leichten und eher sauren Boden (ph 5,5 bis 6,5) angewiesen. Die Nährstoffe können dadurch besser aufgenommen werden und die Pflanzen haben einen optimalen Start. Daher sollte Wald- oder Rhododendronerde mit in das Pflanzloch eingebracht werden. Wir freuen uns auf Euer Kommen! Bis dahin, Eure „Bunten Spielweltler“ 21 Kirchliche Bekanntmachungen Liebe Mitglieder der evangelischen Kirchengemeinden im Pfarrbereich Kamsdorf – Könitz! Im April begleitet uns ein Bekenntnis, das im Matthäus-Evangelium aufgeschrieben ist. Der römische Hauptmann ist dabei, als Jesus am Kreuz stirbt und sagt über ihn: „Wahrlich, dieser ist Gottes Sohn gewesen!“ (Mt 27,54) Ein Römer versteht, dass am Kreuz der Sohn Gottes stirbt. Wir bekennen uns dazu, dass er nicht nur gestorben ist, sondern auferstanden vom Tod! Das feiern wir zu Ostern. Davon sind unsere Gottesdienste und Veranstaltungen im April getragen: Von einer Hoffnung, die weit über den Tod hinaus reicht. Davon wollen wir erzählen und deshalb laden wir Sie herzlich ein! Herzlichen Dank an alle, die uns an diesem Tag unterstützt haben, auch beim gemeinsamen Essen! Die Termine für die Gottesdienste an Karfreitag und Ostern entnehmen Sie bitte dem Plan. In der Woche nach Ostern begehen wir in Kamsdorf das 60- und das 65-jährige Konfirmationsjubiläum mit einem festlichen Gottesdienst. Noch ein Hinweis auf ein Seminar in Saalfeld: Frauen und Männer, die heiraten wollen, können sich dort treffen unter dem Motto „Ehe Ehe Ehe wird“ am 09.05.2015, 09.30 bis 15.00 Uhr. Weitere Informationen dazu gibt Vikar Dr. Markus Hille unter 03671 5154935. Ende des Monats bereiten wir ein Fest unseres Kirchenchores vor. 2015 besteht unser Kirchenchor seit 20 Jahren. Dieses Jubiläum wollen wir feiern! Dazu laden wir am 25. April 2015 um 17.00 Uhr zu einem Konzert in der Grokamsdorfer Kirche ein. Auch der Eichichter Kirchenchor hat uns seine Unterstützung zugesagt. Und auch schon ein Hinweis auf den Sommer: Vom 13. bis 17.07.2015 planen wir das Kindercamp in Könitz. Weitere Informationen dazu gibt Mario Wöckel. Jetzt wünsche ich Ihnen frohe und gesegnete Tage im April und fröhliche Ostern! Im Anschluss daran feiern jetzige und ehemalige Mitglieder gemeinsam im Gemeindesaal. Wir laden alle herzlich ein, die gegenwärtig mitsingen oder in den vergangenen Jahren im Könitzer oder Kamsdorfer Kirchenchor dabei waren! Wir freuen uns besonders darauf, ehemalige Sänger und Chorleiter bei uns wieder begrüßen zu dürfen. Bitte geben Sie uns eine Nachricht, wenn Sie mit feiern möchten! Am Sonntag, 26.04., gestalten wir um 10.00 Uhr in der Könitzer Kirche den festlichen Gottesdienst. Sie erreichen mich: Evangelisches Pfarramt Kamsdorf Lämmergasse 1 07334 Kamsdorf Telefon: 03671 645645 (Anrufe aufs Festnetz werden, wenn ich dort nicht erreichbar bin, aufs Handy weitergeleitet!) E-Mail: [email protected] Wir sind dankbar, dass unser Kirchenchor unter der Leitung von Thomas Kowalski das Leben in unseren Gemeinden mitträgt und gestaltet. Unser Chorleiter wählt mit viel Geschick die Stücke aus, die zu uns passen, und schreibt eigene. Darauf sind wir stolz! Er trifft auch bei den Gesprächen und in der Gemeinschaft den richtigen Ton und sorgt auf diese Weise dafür, dass das Singen viel Spaß macht und die Lust an der Musik erhalten bleibt. Gemeindepädagoge Mario Wöckel, der auch die Anfragen zur Vermietung der Jugendscheune in Könitz koordiniert, erreichen Sie: Gemeindepädagoge Mario Wöckel Fr.-Ebert-Straße 33 OT Könitz 07333 Unterwellenborn Telefon: 0172 3510759 E-Mail: [email protected] Auch den Gottesdienst, den wir aus Anlass des Weltgebetstages am 8. März in Kamsdorf gefeiert haben, hat der Kirchenchor maßgeblich mitgestaltet (siehe das Foto von Manfred Oberländer). Ihre Pastorin Katarina Schubert 22 Gottesdienste und Veranstaltungen im Pfarrbereich Kamsdorf – Könitz im April 2015 Datum Uhrzeit Ort Veranstaltung 03.04.2015 (Karfreitag) 09.15 Uhr Kirche Lausnitz Gottesdienst mit Abendmahl 10.30 Uhr Kirche Birkigt Gottesdienst mit Abendmahl 14.00 Uhr Kirche Bucha Gottesdienst mit Abendmahl 09.15 Uhr Kirche Könitz Gottesdienst mit Taufe 10.30 Uhr Kirche Großkamsdorf Gottesdienst mit Abendmahl 14.00 Uhr Kirche Goßwitz Gottesdienst mit Abendmahl 09.15 Uhr Lausnitz Gottesdienst 10.30 Uhr Kirche Goßwitz Gottesdienst 14.00 Uhr Kirche Großkamsdorf Gottesdienst zum Konfirmationsjubiläum 13.04.2015 18.30 Uhr Jugendscheune Könitz Probe des Kirchenchores 15.04.2015 16.30 Uhr Pfarrhaus Kamsdorf Christenlehre 16.30 Uhr Pfarrhaus Kamsdorf Konfirmandenunterricht 16.04.2015 14.00 Uhr Pfarrhaus Kamsdorf Frauenkreis 19.04.2015 09.15 Uhr Kirche Könitz Gottesdienst mit Abendmahl 10.30 Uhr Kirche Bucha Gottesdienst 14.00 Uhr Kirche Birkigt Gottesdienst 20.04.2015 18.30 Uhr Jugendscheune Könitz Probe Kirchenchor 22.04.2015 16.30 Uhr Pfarrhaus Kamsdorf Christenlehre 16.30 Uhr Pfarrhaus Kamsdorf Konfirmandenunterricht 23.04.2015 14.30 Uhr Jugendscheune Könitz Frauenkreis 25.04.2015 17.00 Uhr Kirche Großkamsdorf Konzert des Kirchenchores 26.04.2015 10.00 Uhr Kirche Könitz Festgottesdienst zum Jubiläum des Kirchenchores 27.04.2015 18.30 Uhr Jugendscheune Könitz Probe Kirchenchor 29.04.2015 16.30 Uhr Pfarrhaus Kamsdorf Christenlehre 16.30 Uhr Pfarrhaus Kamsdorf Konfirmandenunterricht 05.04.2015 (Ostersonntag) 12.04.2015 23 Ansetzungen TSV Zollhaus April 2015 Voranzeige Der TSV Zollhaus präsentiert! Samstag, 04.04.2015 15:00 Uhr TSV Zollhaus I - TSG Remschütz Das Altherrenspektakel zwischen dem: Samstag, 11.04.2015 15:00 Uhr FSV Stützerbach - TSV Zollhaus I Sonntag, 12.04.2015 12:00 Uhr TSV Zollhaus Frauen - KuF Ichtershausen 15:00 Uhr TSV Zollhaus II - FC Saalfeld III Samstag, 18.04.2015 15:00 Uhr TSV Zollhaus I - SV Niederkrossen 15:00 Uhr Probtzellaer SV II - TSV Zollhaus II Am 19.09.2015 findet das Altherrenspiel zwischen dem TSV Zollhaus und dem 1. FC Magdeburg zu Gunsten der Elterninitiative krebskranker Kinder Jena e.V. auf dem Sportplatz in Kamsdorf statt. Sonntag, 19.04.2015 14:00 Uhr TSV Zollhaus Frauen - SV Schmiedehausen Zusätzlich hat sich auch die Schalmeienkapelle in der Zeit von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu einem Platzkonzert angesagt. Samstag, 25.04.2015 13:00 Uhr TSV Zollhaus II - SV Stahl Schmiedefeld II 15:00 Uhr TSV Zollhaus I - Uhlstädter SV Also nicht verpassen und vormerken! Weitere Informationen folgen. Weitersagen erwünscht. Sonntag, 26.04.2015 12:30 Uhr SG Salomonsborn - TSV Zollhaus Frauen Vielen Dank Der TSV Zollhaus Von den Nachwuchsteams der Spielgemeinschaft spielen die D2-Junioren und die F-Junioren auf dem Zollhaussportplatz Kamsdorf! Wir freuen uns auf zahlreiche Zuschauer im Jahr 2015. Auf geht‘s Zollhaus!! Der neue Einwohner von Kamsdorf Der Vorstand Einladung des Kleingartenvereins Kamsdorf Wir möchten alle unsere Gartenfreunde und ihre Familien und Freunde zu unserer diesjährigen Walpurgisfeier am 30.04.2015 recht herzlich einladen. Das große Hexenfeuer läutet auch in diesem Jahr den Beginn der Saison ein. Für Unterhaltung und diverse Gaumenfreuden ist bestens gesorgt, wir freuen uns auf Euren Besuch. Beginn 17:00 Uhr Aaron Hergt geb. am 11. März 2015 in Saalfeld/Saale Die Gemeinde Kamsdorf gratuliert hiermit recht herzlich zur Geburt und wünscht der Familie alles Gute. Glückauf! Euer Vorstand Anita Albrecht Gemeinde Kamsdorf 24 Veranstaltungen, Wanderungen und Ausstellungen des Naturparks und der Naturführer – APRIL Natur erleben mit unseren Naturführern Der Naturpark Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale bildet nach deutschlandweit gültigen Standards Naturführer aus. Derzeit sind mehr als 20 Naturführer im gesamten Naturparkgebiet und darüber hinaus unterwegs. Von Saalfeld bis Hirschberg und von Plothen bis Blankenstein bringen sie Wanderfreunden und Naturliebhabern die Landschaft und ihre Geschichte, Wissenswertes und Unterhaltsames sowie die kleinen und großen Besonderheiten der Natur nahe. Über Berge und Täler, über Wiesen und Wälder im schönen Schiefergebirge sind die geführten Wanderungen zu jeder Jahreszeit ein Erlebnis. Die Strecken werden individuell gewählt und liegen zwischen 3 und 25 km. Vom gemütlichen Sonntagsspaziergang für die Familie bis zur Ganztagswanderung für sportliche Wanderfreunde ist alles dabei. Festes Schuhwerk und Rucksackverpflegung werden für die Wanderungen generell empfohlen. Die Naturführer arbeiten ehrenamtlich, deshalb wird für die Wanderungen und Veranstaltungen jeweils ein Unkostenbeitrag erhoben. Wichtig: Bitte melden Sie sich spätestens bis zum Vortag beim jeweiligen Naturführer an! Bei Krankheit des Naturführers oder zu geringer Teilnahme können Veranstaltungen ausfallen. Abkürzungen: Anm. erf. Bhf. Ki. NaFü PP MTZ: Pers. DB/FG Skg Hd = Anmeldung erforderlich = Bahnhof = Kinder = Naturführer = Parkplatz = Mindestteilnehmerzahl = Person = Bildung von Fahrgemeinschaften o. Fahrten m. DB möglich: Info beim NaFü = Schwierigkeitsgrad = Höhendifferenz Die Veranstalter sind für die hier abgedruckten Inhalte verantwortlich, nicht der Herausgeber dieser Broschüre. Weitere Wanderangebote der Naturführer Die genannten und weitere Wanderungen sowie Naturerlebnistage für Familien oder (Kinder-) Gruppen zu Feierlichkeiten oder Vereins- sowie Betriebsausflüge können nach Termin, Strecke, Thema, Dauer und Zeit mit den Naturführern individuell vereinbart werden. Weitere Veranstaltungen finden Sie unter: www.thueringer-schiefergebirge-obere-saale.de. 03.04. Karfreitag Frühblüher und Amphibien Bergfried Klinik - Pöllnitz - Rothenbach - Reschwitz - Ostige - Kürbistal - Angergraben - Mühlfelsen - Reschwitz Obernitz - Bergfried Klinik 13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, 4,5 Std., 10 km, Skg: mittel, Hd: 180 m, Einkehr im Bohlenblick Obernitz, 3,- €/Pers. Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected] 06.04. Ostermontag Osterspaziergang Bergfried Klinik - Rödern - Ostereierbaum - Alte Schäferei - Saure Wiesen - Feengrotten (Führung oder alternativ Walderlebnispfad) - Kienberg - Altes Gehege - Bergfried Klinik 13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, 4,5 Std., 8 km, Skg: gering, Hd: 80 m, Einkehr möglich in der Feengrotten-Gaststätte, 3,- €/Pers. Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected] 11.04. Sa Trippstein - Schwarzburg - Stammsitz der Schwarzburger Parkplatz Schweizerhaus - Suppenschüssel - Trippstein - Schwarzburg - Schwarzatal - Schweizerhaus 13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, FG, 4,5 Std., 10 km, Skg: mittel, Hd: 270 m, Einkehr im Schweitzerhaus, 4,- €/Pers. Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected] 25 12.04. So Wanderung für alle Sinne rund um Schloss Burgk An den herrlichen Ausblicken und der schönen Natur erfreuen wir uns bei dieser Wanderung. Gleichzeitig wollen wir all unsere Sinne gebrauchen, um auf spielerische und kreative Weise wahrzunehmen, was die Natur an kleinen Wundern bereithält. Pflanzen, Steine, Tiere, Farben, Klänge, Düfte... - unsere natürliche Mitwelt hat viele Facetten. Wir wollen einige davon bewusst erleben, eigene Erfahrungen machen und staunen. Hinterer Röhrensteig - Marienhütten - Saaleufer in Richtung Holzbrücke - Eisbrücke - Kirsch-plantage - Vorderer Röhrensteig - Burgk 10.00 Uhr, Eingang Schlosshof Burgk, 3 Std., 3,00 €/Pers., 1,50 €/Schüler, Verpflegung für Rast im Wald mitbringen! Anm.: NaFü Ilona Herden: Tel. 036483/70182 16.04. Do Gesundheit und Wellness aus eigener Hand „Unkräuter im Garten“ - Einführung in die Welt der Wildkräuter Teil 1: Geschichtlicher Abriss, Inhaltsstoffe, Anwendungsmöglichkeiten im Haushalt, Sammeln, Trocknen, Aufbewahren 19.00 Uhr, Kräuterstube Remptendorf, Schleizer Str. 40, 2 Std., 10,00 €/Pers. Der Zugang in die Kräuterstube ist für Rollstuhlfahrer geeignet. Der Vortrag ist auch an anderen Terminen und an anderen Orten machbar. Anm. erf.: IHK-Sachverständige u. NaFü Birgit Grote: Tel./Fax 036640/22605, [email protected], www.kraeuterstube-grote.de Jetzt noch Schiefer ! - Auf dem Schieferpfad in die Erdgeschichte Wandern Sie mit in die geologisch hoch interessante Region um die Stadt Gräfenthal! Dr. Matthias Mann und Martin Weber führen Sie fachkundig entlang des Schieferpfades durch den Ort, erklären Aufschlüsse und Gesteine, wie sie für imposante Bauwerke wie das Viadukt verwendet wurden. Der Bergbau in Gräfenthal war vielseitiger, als allgemein bekannt. Lederschiefer, Eisenerz- und Wetzsteingewinnung sind nur einige Facetten davon. Das Schloss Wespenstein ist ein beeindruckendes Bauwerk über der kleinen Stadt und besteht aus dort vorkommendem Gestein. 10.00 Uhr, Marktplatz in Gräfenthal, 3 - 4 Std., teilweise steilere Anstiege. Gutes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung garantieren gutes Vorankommen. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Informationen: Naturparkverwaltung Leutenberg: Tel.: 036734/2309-0 18.04. Sa 18.04. Sa Hohenwartestausee Teufelskanzel Paska - Linkenmühle - Teufelskanzel - Fernsicht - Reißertsruh - Schieferfalte - Ziegenrück - Sornitztal - Paska 13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, FG, 4,5 Std., 10 km, Skg: mittel, Hd: 320 m, Einkehr in Ziegenrück, 5,- €/Pers. Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected] 19.04. So Wanderung von Dornburg nach Jena-Zwätzen Dornburg - Dorndorf - Tautenburg - Zietschkuppe - Flachsleite - Löberschütz - Beutnitz - Königsstuhl - Kunitzburg - Jena - Zwätzen 07.29 Uhr Bahnhof Saalfeld oder 08.23 Uhr Bahnhof Dornburg, DB/FG, 17 km, SKG: mittel-schwer - schwer, 3,50 €/Pers., Ki. 6 - 14 Jahre 1,75 €, Einkehr möglich Zu allen Wanderungen gibt es ein Höhenprofil, eine Streckenskizze sowie eine regional-geschichtliche Dokumentation. Anm. erf.: NaFü Ingo Götze:: Tel. 03671/357390 o. 0172/3594670 23.04. Do Gesundheit und Wellness aus eigener Hand „Unkräuter im Garten“ - Einführung in die Welt der Wildkräuter 19.00 Uhr, Kräuterstube Remptendorf, Schleizer Str. 40, 2 Std., 10,00 €/Pers. Der Zugang in die Kräuterstube ist für Rollstuhlfahrer geeignet. Der Vortrag ist auch an anderen Terminen und an anderen Orten machbar. Anm. erf.: IHK-Sachverständige u. NaFü Birgit Grote: Tel./Fax 036640/22605, [email protected], www.kraeuterstube-grote.de 25.04. Sa Familienwanderung in den Frühling Auf einem Abschnitt des Bienen- und Naturlehrpfades wollen wir die Boten des Frühlings entdecken, Bienen und andere Insekten beim Nektarsammeln beobachten und die Ausblicke in die abwechslungsreiche Landschaft der Saalfelder Höhe genießen. 09.00 Uhr, Wandertafel Bienen-Lehrpfad am Haus Nr. 5 in Lositz, 07422 Saalfelder Höhe, 3 Std., 5 km, Skg: leicht, 4 €/Erw., Kinder bis 6 Jahre 1 €, bis 14 Jahre 2 €, Einkehr im Gasthaus „Zur Linde“ in Lositz möglich Anm. erf.: NaFü Dorit Gropp: Tel: 036736/22353 o. [email protected], www.bienenlehrpfad.info 26 25.04. Sa Übern Breiten Berg Bergfried Klinik - Altes Geheege - Garnsdorf - Schwarmblick - Breiter Berg - Arnsgereuth - Talberg - Eyba Steiger - Bergfried Klinik 13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, 4,5 Std., 11 km, Skg: mittel, Hd: 320 m, Einkehr in Eyba, 3,€/Pers. Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel: 0160/91084933 oder [email protected] 25.04. Sa Speed Date Walking am Hohenwarte Stausee Wandern am Thüringer Meer - Natur erleben und nette Leute 40+ kennenlernen Auf einer Wanderung mit wunderschönen Panorama-Ausblicken haben Sie Gelegenheit, andere Singles kennenzulernen. Sie erhalten ein Begrüßungsgetränk und ein kleines Buffet erwartet Sie zum Abschluss (im Preis enthalten). 14.00 Uhr, Treffpunkt erfahren Sie nach Anmeldung, begrenzte Teilnehmerzahl, 15,- €/Pers. Anm. erf.: NaFü Carmen Rheber: [email protected] ANGEBOTE OHNE FESTE TERMINE Angebote der Kräuterstube Remptendorf Naturführerin Birgit Grote: (IHK-Sachverständige) Schleizer Straße 40, 07368 Remptendorf Tel./Fax: 036640/ 22605, [email protected], www.kraeuterstube-grote.de • Führung auf dem Pilz-Erlebnispfad in Gräfenwarth • Führung auf dem Feuersalamander-Lehrpfad in Leutenberg • Naturpark- Rallye mit verschiedenen Stationen in Kombination mit weiteren Naturführern • Gemeinsam kreiertes Wildkräuterbuffet • Basteln mit Naturmaterialien • Veranstaltungen für Kinder ab 2 bis 18 Jahre • Veranstaltungen für Menschen mit Behinderung • Individuell abgestimmte Veranstaltungen an Schulen, Kitas, Hort usw. • Führung durch den Kräutergarten Bei allen Veranstaltungen ist eine telefonische Anmeldung erforderlich! Der Zugang in die Kräuterstube in Remptendorf ist für Rollstuhlfahrer geeignet. Alle Vorträge und Wanderungen sind auch zu anderen Terminen und an anderen Orten möglich. Wanderungen der Naturführerin Carmen Rheber Tel. 036737/21215 • Drachenschwanz und Hohe Leite - Wandern in einer alten Kulturlandschaft voller Sagen und Geschichte(n) Zu den landschaftlich reizvollsten Wanderstrecken in Thüringen gehören ohne Zweifel diejenigen entlang der Saaletalsperren, auch "Thüringer Meer" genannt. Ich lade Sie ein, auf Höhenwegen mit weiten Ausblicken über die imposante Saalelandschaft einige dieser Wanderstrecken zwischen Neidenberga und Ziegenrück kennenzulernen. Die Wanderungen werden individuell an die Interessen und Kondition der Wanderer angepasst. Streckenlängen ab 2 km bis Tageswanderung möglich. Auswahl an Wanderzielen: - Neidenberga mit Steinkreuznest und Totenfelsen - Hermannsfelsen und Hopfenmühle - Hohe Leite und Linkenmühle - Altenbeuthen und Katzentanzplatz - Hemmkoppe und Ziegenrück Ausgangspunkt der Wanderungen ist in der Regel Drognitz. Termine immer an Samstagen, auf Anfrage auch andere Termine möglich. Bei allen Veranstaltungen ist eine tel. Anmeldung erforderlich! Wanderungen der Naturführerin Dorit Gropp Tel. 036736/22353, [email protected], www.bienenlehrpfad.de • Familienwanderung auf dem Bienen- und Naturlehrpfad Auf einem Abschnitt des Bienen- und Naturlehrpfades wollen wir die Vielfalt von Pflanzen und Tieren entdecken und die Ausblicke in die abwechslungsreiche Landschaft der Saalfelder Höhe genießen. Vormittag oder nachmittags, Lositz 07422 Saalfelder Höhe, Wandertafel Bienen-Lehrpfad am Haus Nr. 5, 5 km, 3 Std., leichte Wanderung, Einkehr im Gasthaus „Zur Linde“ in Lositz möglich, 4,-€/Erw., Ki. bis 6 Jahre 1 €, bis 14 Jahre 2 € • Wanderung auf dem Bienen- und Naturlehrpfad mit Metverkostung Auf einem Abschnitt des Bienen- und Naturlehrpfades wollen wir in die Welt der Bienen eintauchen, die Vielfalt von Pflanzen und Tieren entdecken und bei einem (oder auch zwei) Bechern Met die Ausblicke in die abwechslungsreiche Landschaft der Saalfelder Höhe genießen. Vormittag oder nachmittags, Lositz 07422 Saalfelder Höhe, Wandertafel Bienen-Lehrpfad am Haus Nr. 5, 5 km, 3 Std., leichte Wanderung, 10,-€/Erw., Ki. bis 14 Jahre 4 € 27 • Auf den Spuren des KZ Laura Im Gelände des ehemaligen KZ-Außenlagers Laura und rings um die Schiefergrube Schmiedebach begegnen wir Zeugnissen des die Region prägenden Schieferbergbaus und der Nutzung für die Kriegsmaschinerie des NSSystems, das allein im KZ Laura fast 600 Todesopfer forderte. Ein Rundgang im neu gestalteten Areal der Gedenkstätte und eine Filmvorführung schließen die Führung ab. Die Ausstellung kann danach individuell besichtigt werden. Uhrzeit nach Absprache, Besucherzentrum der KZ-Gedenkstätte Laura, Fröhliches Tal, 07349 Lehesten, 4 km, 1,5 Std., leichte Wanderung, 3,-€/Erw., 1,50 €/Azubis Bei allen Veranstaltungen ist eine telefonische Anmeldung erforderlich! Wanderung der Naturführerin Annette Jacob Tel. 036652/35247, [email protected] • Vom Wundersamen und Alltäglichen - Lernen in Bewegung Die „Pilzfrau“ spinnt einen feinen Faden aus fantasievollen Geschichten. Herrliche Ausblicke erwarten uns auf dem Pilzerlebnispfad in Gräfenwarth. Es gibt viel zu entdecken. Sehen, staunen und den Geschichten der „Pilzfrau“ lauschen. Wie kamen die Pilze zu ihren Namen? Welches Versprechen gab der junge Jägersmann der Flutengöttin? Rätsel und Spiele verkürzen den Weg bis zum nächsten Rastplatz. Zur Erinnerung an einen schönen Tag können die fantasievollen Geschichten als „Pilzmärchenbuch“ erworben werden. Geeignet für Schulklassen, Familien mit Kindern ab 6 Jahren Datum und Uhrzeit nach Vereinbarung, 3 Std., 5,00 €/Pers., MTZ: 15 Pers. Bei allen Veranstaltungen ist eine telefonische Anmeldung erforderlich! Angebot des Naturführers Leopold Jahn Tel. 036735/72244, 0170/2822999, [email protected], www.leopoldjahn.de • Wanderung am Grünen Band - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie Wanderung am Grünen Band in der Region Probstzella mit Besichtigung des Grenzturmes am Hopfsberg. Einkehr im Bauhaus-Hotel Haus des Volkes in Probstzella – dem größten Bauhausdenkmal Thüringens, das in der geschichtsträchtigen Region seine Renaissance erlebt. Besichtigung des ehemaligen Grenzbahnhofs mit Drehscheibe, Lokschuppen, Wasserturm usw. (Das gibt es nur noch 1 x in Deutschland!). Treffpunkt: Haus des Volkes Probstzella, Termin und Uhrzeit nach Absprache, 3 – 5 km, 3 Std. leicht bis mittel, Rundwanderung, Zu der Wanderung ist eine telefonische Anmeldung erforderlich! Wanderung der Naturführerin Annett Wolfram Rezeption des Familotels" Am Rennsteig" Oßlaberg 6, 07343 Wurzbach Tel. Voranmeldungen u. Infos zu Preisen (Kinder sind frei) und Streckenverlauf: Tel.: 0174/8383723 Wöchentlich von Mai bis Oktober: • Geführte Sonntagswanderung mit Tierfütterung im Sormitztal (Richtung Stadtpark) von Wurzbach, 10 Uhr jeden Sonntag, ca. 2 Stunden • Geführte Stadtwanderung durch Wurzbach für die ganze Familie mit Stadtwappensuche & Bewegungsaufgaben zum Bunten Turm von Wurzbach, Termin nach Absprache, 1,5 Stunden • Nordic Walking Schnupperstunde über die Berge von Wurzbach, Termin nach Absprache, Strecken von 3 bis 8 km von leicht bis mittelschwer/ ab 1 Stunde • Den Schieferkobolden auf der Spur entlang der Rennsteigleiter/ HumboldtErlebnispfad Familienerlebniswanderung, Strecken zwischen 8 u. 16 km, leicht - mittelschwer, Termin nach Absprache • Wanderung zum und auf dem Dürrenbacher Kinderwanderweg Familienerlebniswanderung durch den Hochwald und fantastische Hohlwege, 12 km, mittelschwer Grünes Band Aktiv – Ihr Einsatz für die Vielfalt Das Grüne Band, der Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze, ist heute Erinnerungsort und Schatztruhe der Natur zu gleich. Ein aktiver Tag, z.B. auf den bedrohten Heideflächen bei Lichtenhain, bringt Ihnen diesen besonderen Ort näher. Sie erfahren viele Zusammenhänge des Naturschutzes am konkreten Beispiel, packen bei der Pflege des Lebensraumes mit an und tragen so aktiv und mit Spaß bei der Arbeit an der frischen Luft zum Erhalt der Vielfalt der Arten und Lebensräume bei. Firmeneinsatz, Aktionstag der Schule, Vereinsausflug... Sprechen Sie uns an. Treffpunkt und Termin: Nach Vereinbarung, MTZ: 15 Pers., Spende für Verpflegung; Werkzeuge und Arbeitshandschuhe werden gestellt Anm. erf.: Stella Schmigalle 0361/3789293 oder Marcus Richter 03641/318698; [email protected]; www.stiftung-naturschutz-thueringen.de/selbst-anpacken.html 28 Die Volkssolidarität Kleinkamsdorf lädt alle Mitglieder und interessierte Bürger zum Frühlingsfest mit Weinverkostung am Samstag, 18. April 2015, recht herzlich ein. Beginn: 14:00 Uhr in der Sport- und Mehrzweckhalle Kamsdorf Gemeinsam mit der Winzerfamilie Schardt werden wir bei stimmungsvoller Musik einen angenehmen Nachmittag verbringen. S. Hintz Volkssolidarität Kleinkamsdorf 34. Kaulsdorfer Gelände-Lauf Sonntag, 12. April 2015 Laufstrecke 17 km: bergig auf Wanderwegen Erwachsene und Jugendliche Laufstrecke 2,9 km: hügelig in Ortsnähe Kinder Start an der Schule Kaulsdorf: 10:00 Uhr (17 km) Startgebühr: 7,00 € 10:10 Uhr (2,9 km) Startgebühr: 3,00 € Auszeichnungen: 17-km-Strecke: * Pokale für die 3 besten Läufer (m/w) 2,9-km-Strecke: * Pokale für die 3 besten Läufer (m/w) * Medaillen für die 3 besten Läufer (m/w) je Altersklasse * Teilnehmerurkunden Anmeldungen: * ONLINE ab 01.03.2015: www.sv-turbine-hohenwarte.de * E-Mail: [email protected] HO * Brief: SV Turbine Hohenwarte Cornelia Jahn Bergstraße 8 07334 Kamsdorf Nachmeldung und Bezahlung am Start möglich! 29 H TE * Telefon: 0152 33794066 E N WAR
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