Initiative Bürgerbegehren Bürgerhaus Schlangen Kellnerstr. 4 33189 Schlangen [email protected] www.bürgerhaus-schlangen.de Gemeinde Schlangen Der Bürgermeister Kirchplatz 6 33189 Schlangen Dienstag, 24. Februar 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchten wir mit Bezug auf den Ratsbeschluss in der Sache „Entwicklungsperspektiven zum Immobilienbestand der Gemeinde Schlangen (D-Nr. 52/2014 - 2020) ein Bürgerbegehren mit dem Titel „Erhalt des Bürgerhauses“ und der damit verbundenen im Folgenden aufgeführten Forderung anmelden: Die Gemeinde Schlangen stellt anstatt des Bürgerhauses den Gebäudeteil A der Hauptschule für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung. Gemäß den Berechnungen der Gemeindeverwaltung ergibt sich bei einem Umzug der Kindertagesstätte in die Hauptschule Gebäudeteil A im Haushalt der Gemeinde Schlangen eine jährliche Ergebnisverbesserung in Höhe von 29.459 Euro bzw. von 22.302 Euro bei Rückzahlung der Fördermittel. Diese Berechnungen sollen bei der obligatorischen Kostenschätzung für Folgekosten des Bürgerbegehrens Berücksichtigung finden. Ergänzend zur Anmeldung des Bürgerbegehrens möchten wir für das Verfahren des Bürgerbegehrens eine Beratungsanfrage an die Gemeindeverwaltung stellen und um einen kurzfristigen Termin, möglichst bis zum 27.02.2015, mit den zuständigen Ansprechpartnern bitten. Mit freundlichen Grüßen Heike Linkens-Herbig Verena Solle Sven-Patrick Schlüter
© Copyright 2024 ExpyDoc