Sitzung der Ausschüsse am 23.03.2015

Gemeinde Mossautal - Bau-, Umwelt-, Tourismus- und Landwirtschaftsausschuss
GEMEINDE MOSSAUTAL
Niederschrift
über die gemeinsame Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
und des
Bau-, Umwelt-, Tourismus- und
Landwirtschaftsausschusses
am 23. März 2015
Treffpunkt: Schwimmbad Güttersbach (Volleyballfeld)
Es sind anwesend
vom Haupt- und Finanzausschuss
die Ausschussmitglieder:
Heinz Bechtold
Karl-Dieter Götz
Tanja Thomasberger
Reinhold Eitenmüller
Werner Schiller
vom Bau-, Umwelt-, Tourismusund Landwirtschaftsausschuss
der Vorsitzender:
die Ausschussmitglieder
Klaus Schütz
Heinz Eckhard
Bettina Koch
Peter Kredel
Reinhard Kübler
Tanja Lenz
Hans-Joachim Schmidt
vom Gemeindevorstand:
Bürgermeister Dietmar Bareis
Erster Beigeordneter Harald Eisenhauer
Beigeordneter Günter Bardohl
Beigeordneter Matthias Gerlach
Beigeordneter Markus Voigt
Vors. der Gemeindevertretung:
Lothar Trumpfheller
entschuldigt:
Beigeordnete Gabriele Hopfner-Heckmann
Jürgen Walther
Volker Rein
Ferner:
Michael Karb (Planungsbüro für Haustechnik) zu TOP 2
Brunhilde Ripperger (Verwaltungsfachwirtin)
Schriftführerin:
Susanne Langguth
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und Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungsbeginn: 18.30 Uhr
Vorsitzender Klaus Schütz begrüßt die Teilnehmer und stellt die ordnungsgemäße
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Tagesordnung
1. Besichtigung und Beratung über die Instandsetzung des Volleyballfeldes im
Schwimmbad Güttersbach
(Danach Fortführung der Sitzung im Rathaus Mossautal)
2. Vorstellung des Energiesparkonzeptes für den Gebäudekomplex Kindergarten /
Feuerwehrgerätehaus/ Jugendhaus Hiltersklingen
3. Bebauungsplan „Mühlgrund Süd“
a) Beratung und empfehlende Beschlussfassung über die eingegangenen
Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Mühlgrund-Süd“ gemäß
den Abwägungsvorschlägen des Büros Grosser-Seeger, Nürnberg
b) Empfehlender Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des
Bebauungsplans Mühlgrund-Süd (Stand 18.02.2015)
4. Beratung und empfehlende Beschlussfassung über den Feststellungsbeschluss zum
gemeinsamen Flächennutzungsplan der Odenwaldkommunen
„Sachlicher Teilbereich Windkraft“
5. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Entschädigungssatzung der
Gemeinde Mossautal vom 08. Oktober 2001
6. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung für die Freiwillige
Feuerwehr der Gemeinde Mossautal mit Feuerwehrgebührensatzung
7. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise der Gemeinde
Mossautal in Sachen „Windpark Geisberg“
a) Angestrebte Interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Städten Bad Vilbel /
Viernheim und der Gemeinde Mossautal gem. § 121 HGO
b) Beteiligung an der Windpark Geisberg GmbH & Co KG innerhalb der 20%igen Bürgerbeteiligung
8. Verschiedenes
Zu Punkt 1
Bei einer Ortsbegehung erläutert Hans Joachim Schmidt die geplanten
Instandsetzungsarbeiten des Volleyballfeldes im Schwimmbad Güttersbach. Hindergrund
ist, die zurzeit bestehende Verletzungsgefahr, bedingt durch die unebene Umrandung des
Spielfeldes, zu vermindern.
Um eine plane Fläche anzulegen, soll das Spielfeld vergrößert und mit Pflanzsteinen
umrandet werden. Das Gitter des Zaunes verursacht beim Ballwurf eine erhebliche
Lärmbelästigung der Nachbarn. Durch den Austausch der Gitter durch Netze könnte man
diesem Problem Abhilfe schaffen.
Die Interessengemeinschaft Güttersbach wird beauftragt
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und Haupt- und Finanzausschuss
- eine zeichnerische Skizze der Maßnahme vorzulegen
- Angebote über das Arbeitsmaterial einzuholen
- eine Auflistung über die Arbeiten in Eigenleistung
- in Zusammenarbeit mit Wassermeister Helmut Bertsch - zu erstellen.
Nach Vorlage der entsprechenden Informationen wird dieser Tagesordnungspunkt in den
Gremien erneut beraten.
Zu Punkt 2
Michael Karb, Planungsbüro für Haustechnik, Mossautal, stellt ein ausgearbeitetes
Energiekonzept für den Gebäudekomplex Kindergarten / Feuerwehrgerätehaus /
Jugendhaus Hiltersklingen anhand einer Bilderpräsentation vor.
Folgende Varianten werden näher dargestellt:
Variante
Variante
Variante
Variante
1:
2:
3:
4:
Brenntwertkessel (68 kW); geplante Nettokosten 19.772,-- Euro
Flüssiggasbrennwertkessel (62 kW); geplante Nettokosten 17.693,-Holzpelletskessel (70 kW); geplante Nettokosten 36.963,-- Euro
Mini-BHKW (13,4 kW) mit Flüssiggas-Spitzenlastkessel (50 kW);
geplante Nettokosten 42.423,-- Euro.
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile wird von Herrn Karb die Umsetzung der Variante
2 empfohlen, prognostiziert mit einer jährlichen Heizkostenersparnis von 20%.
Die Präsentation wird allen Mitgliedern der Ausschüsse zur weiteren Beratung in den
Gremien elektronisch zur Verfügung gestellt.
Zu Punkt 3
Erläuterung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mossautal hat auf Antrag von
Herrn Dieter Weyrauch-Biller, 64756 Mossautal, OT Ober-Mossau, Hauptstraße 105, in
ihrer Sitzung am 01. September 2014 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am
Mühlgrund-Süd“ für die Grundstücke in der Gemarkung Ober-Mossau, siehe
Geltungsbereich des Bebauungsplanes, zum Zwecke der Wohnhausbebauung
beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung
am
10. November 2014 klargestellt:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Flur 7 die Flurstücke 19/2,
22/1 (Tfl.), 22/2, 29/2 (Tfl.), 30/1, 30/4 (Tfl.), 30/5, 30/6 (Tfl.) sowie 47/7
(Hauptstraße Tfl.)
Am 10. November 2014 hat die Gemeindevertretung den Vorentwurf des
Bebauungsplanes zur Kenntnis genommen und die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange
beschlossen.
Diese wurden mit Schreiben vom 12. November 2014 über die Planung informiert.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(1) BauGB erfolgte in der Zeit vom
17. bis 22. November 2014. Dies wurde in der Ausgabe Nr. 46/2014 vom
14. November 2014 des Amtlichen Bekanntmachungsorgans der Gemeinde Mossautal
„mossautal-aktuell“ öffentlich bekannt gemacht.
Von Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht.
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und Haupt- und Finanzausschuss
Die Kurzfassung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und die jeweiligen
Abwägungsvorschläge liegen den Mitgliedern der Gemeindevertretung vor.
Die Beschlüsse zu den einzelnen Abwägungsvorschlägen des Büros Grosser-Seeger zu
den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden erfolgen jeweils am 23. März 2015
durch den Bau-, Umwelt-, Tourismus- und Landwirtschaftsausschuss.
Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen
Stellungnahmen mit Anregungen vor:
- Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND)
- Amprion GmbH, Dortmund
- Kreisausschuss des Odenwaldkreises; Bauaufsicht, Bauleit- und Regionalplanung,
Denkmalschutz, Erbach
- Kreisausschuss des Odenwaldkreises, Untere Naturschutzbehörde, Erbach
- Regierungspräsidium Darmstadt
- Hessen mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, Darmstadt
- Naturschutzbund Deutschland (NABU), Kreisverband Odenwald e.V., und Hessische
Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. (HGON), AK Odenwald
- Hessen-Forst, Forstamt Michelstadt
- Kreisausschuss des Odenwaldkreises, Ländlicher Raum, Veterinärwesen und
Verbraucherschutz, Reichelsheim (Fristverlängerung bis 12.01.2015)
Keine Anregungen bzw. keine Betroffenheit wurden in folgenden Stellungnahmen geltend
gemacht:
- Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Darmstadt
- Westnetz GmbH, Dortmund
- Kreisausschuss des Odenwaldkreises, Wasserbehörde, Erbach
- Gemeinde Wald-Michelbach
- Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald e.V.
- hessenArchäologie, Archäologische und Paläontologische Denkmalpflege, Darmstadt
- Magistrat der Stadt Beerfelden
- Müllabfuhr-Zweckverband Odenwald
- Verband Hessischer Fischer e.V.
- PLEdoc GmbH
- Wasserverband Mümling, Erbach
- Gemeinde Grasellenbach
- Industrie- und Handelskammer Darmstadt, Rhein Main Neckar
- Gemeinde Fürth/Odw.
- e-netz Südhessen GmbH, Darmstadt
- Magistrat der Stadt Erbach
Keine Stellungnahme ging im Beteiligungsverfahren ein von:
- Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Flurbereinigungsbehörde
- Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen e.V.
- Deutsche Telekom AG Netzproduktion GmbH
- Gemeinde Reichelsheim
- Regionalbauernverband Starkenburg e.V., Groß-Umstadt
- Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege, Wiesbaden
- Landesjagdverband Hessen e.V.
- Landesverband Hessen der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V.
- Magistrat der Stadt Michelstadt
- Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
- Der Landrat des Odenwaldkreises
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und Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt-, Tourismus- und Landwirtschaftsauschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung einstimmig folgende Beschlussfassung:
a) Die Gemeindevertretung beschließt über die eingegangenen Stellungnahmen zum
Vorentwurf des Bebauungsplanes „Mühlgrund-Süd“, entsprechend den
Abwägungsvorschlägen des Büros „Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg.
b) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mossautal billigt den Entwurf des
Bebauungsplanes „Mühlgrund-Süd“ in der Fassung vom 18.02.2015 (obige
Abwägungsvorschläge sind eingearbeitet) und beschließt die öffentliche Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind von der Durchführung der Auslegung zu benachrichtigen und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2
BauGB durchzuführen.
Die Kurzfassungen der Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge sind Bestandteil
dieser Niederschrift.
Zu Punkt 4
Vor Eintritt und Beschlussfassung erklären sich auf Nachfrage des Vorsitzenden der
Gemeindevertretung keine Mitglieder der Gemeindevertretung gemäß § 25 HGO als
befangen.
Bürgermeister Bareis erläutert die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes,
und die damit einhergehenden vorgenommenen Abwägungsergebnisse auf der Grundlage
der eingegangenen Beschlüsse aller 15 Kommunen des Odenwaldkreises.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mossautal hat in ihrer Sitzung am
10. November 2014 die Abwägungsergebnisse zu den eingegangenen Stellungnahmen
„Gemeinsamer Flächennutzungsplan sachlicher Teilbereich Windkraft“ beschlossen.
Mittlerweile wurde durch das beauftragte Büro Sliwka Landschaftsplanung, Büttelborn,
die in den Abwägungsergebnissen eingegangenen Beschlüsse aller 15 Kommunen des
Odenwaldkreises, in die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet.
Die Endfassung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 30. Januar 2015
(2 Ordner) liegt jedem Gemeindevertreter vor.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt-, Tourismus- und Landwirtschaftsauschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung einstimmig folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mossautal stellt den Entwurf (Stand
30. Januar 2015) der Teiländerung der Flächennutzungspläne der Odenwaldkommunen
gemäß §§ 6 und 204 BauGB fest und billigt die Begründung mit Umweltbericht.
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und Haupt- und Finanzausschuss
Zu Punkt 5
Sachverhalt
Die gültige Entschädigungssatzung der Gemeinde Mossautal sieht bei Wahlen zur/m
Bürgermeisterin/Bürgermeister der Gemeinde Mossautal eine Entschädigung der
Mitglieder des Wahlausschusses bzw. der Wahlvorstände in Höhe von 5,00 € vor. Die
Höhe der Entschädigung wird bei jeder Wahl zum Bürgermeister/Bürgermeisterin
entsprechend der Entschädigung zur Wahl des Bundestages/Landtages und
Europaparlamentes auf 21.00 € per Gemeindevorstandsbeschluss geändert.
Eine Entschädigung zur Wahl der Landrätin/Landrat des Odenwaldkreises sieht die
Entschädigungssatzung der Gemeinde Mossautal vom 08. Oktober 2001 nicht vor.
Hier wird die Höhe der Entschädigungsleistung analog zur Bürgermeisterwahl
vorgenommen.
Satzung zur 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Mossautal vom
08. Oktober 2001
Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom
27.05.2013 (GVBl. I S. 218), hat die Gemeindevertretung in Mossautal am
25. März 2015 folgende Satzung zur 1. Änderung der Entschädigungssatzung der
Gemeinde Mossautal vom 08. Oktober 2001 beschlossen:
§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1)
Ehrenamtlich Tätige erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der
Fahrkosten pro Sitzung der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes, des
Ortsbeirates oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung
oder Geschäftsordnung angehören oder in das sie als Vertreterin oder Vertreter der
Gemeinde entsandt worden sind, folgende Aufwandsentschädigung:
–
–
–
–
–
–
–
–
Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
Ehrenamtliche Beigeordnete
Mitglieder der Ortsbeiräte
Sachkundige Einwohnerinnen oder Einwohner
einer Kommission
Zu Beratungen der Ausschüsse, Kommissionen
Sowie der gebildeten Arbeitskreise zugezogene
Sachverständige
EURO 5,00
EURO 5,00
EURO 5,00
EURO 5,00
EURO 5,00
–
Mitglieder des Wahlausschusses und der Wahlvorstände/Auszählungswahlvorstände bei Gemeindewahlen, Ortsbeiratswahlen,
Wahlen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters,
Bürgerentscheiden sowie Wahlen der Landrätin oder
des Landrates des Odenwaldkreises
erhalten pro Tag ihrer Tätigkeit
EURO 21,00.
Diese Änderung tritt am 01. April 2015 in Kraft mit der Maßgabe, dass sie § 3 Abs. 1 der
Entschädigungssatzung der Gemeinde Mossautal vom 08. Oktober 2001 ausdrücklich
ersetzt.
Diese Satzung wird hiermit ausgefertigt
Mossautal, den ……………
Bareis, Bürgermeister
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und Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig folgende
Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Entschädigungssatzung der
Gemeinde Mossautal vom 08. Oktober 2001.
Die 1. Änderung der Entschädigungssatzung ist Bestandteil dieser Niederschrift.
Zu Punkt 6
Sachverhalt
Um den geänderten Rahmenbedingungen innerhalb des Feuerwehrwesens der Gemeinde
Mossautal gerecht zu werden, wird die Notwendigkeit gesehen, eine Neufassung der
Feuerwehrsatzung mit einer Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung vorzunehmen.
Die gültige Feuerwehrsatzung der Gemeinde Mossautal mit Gebührensatzung ist seit dem
26. Juni 2000 in Kraft.
Die Gemeinde Mossautal hat sich bei der Neufassung an den Mustersatzungen des
Hessischen Städte- und Gemeindebundes orientiert und hat diese weitgehend
übernommen.
Neu in die Satzung wurde aufgenommen:
- die Kindergruppe,
- die Abteilung Helfer vor Ort
- ebenfalls weitere redaktionelle Änderungen.
Die Gebührensatzung wurde entsprechend den zur Verfügung stehenden technischen
Geräten angepasst.
Der Entwurf der Feuerwehrsatzung mit Gebührensatzung ist jedem Gemeindevertreter im
Entwurf zugegangen.
Der Wehrführerausschuss der Gemeinde Mossautal hat in seiner Sitzung am
25. Februar 2015 die Empfehlung ausgesprochen, die Neufassung der
Feuerwehrsatzungen wie vorliegend zu beschließen.
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 23. März 2015 ebenfalls seine
Zustimmung zur Annahme der Feuerwehrsatzung mit Gebührensatzung erteilt.
Die Neufassung der Feuerwehrsatzung mit Gebührensatzung ist Bestandteil dieser
Niederschrift.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig folgende
Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Satzung für die Freiwillige
Feuerwehr der Gemeinde Mossautal und der Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde
Mossautal. Die Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde
Mossautal und der Feuerwehrgebührensatzung ist Bestandteil dieser Niederschrift.
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und Haupt- und Finanzausschuss
Zu Punkt 7
a) Angestrebte Interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Städten Bad
Vilbel / Viernheim und der Gemeinde Mossautal gem. § 121 HGO
Im Nachgang zu der Sitzung der Gemeindevertretung am 03. Juni 2013 in der das
Rechtsempfinden der Gemeinde Mossautal entsprechend der Punkte 1 bis 6 eindeutig
dargestellt und formuliert wurde, lässt sich nun nach ca. 2 Jahren Recherchen /
Gesprächen / Vorortterminen ernüchternd folgendes feststellen:
In den/m bisher geführten Gesprächen/Schriftverkehr mit den Stadtwerken Viernheim
kam eindeutig folgendes zum Ausdruck:
Das Rechtsempfinden der Gemeinde Mossautal wird so nicht akzeptiert, ebenso die
Auslegung des § 121 HGO –wirtschaftliche Betätigung- wird unterschiedlich gesehen.
Freiwillig wird es keine Interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Stadtwerken
Viernheim/Bad Vilbel und der Gemeinde Mossautal geben. Die Gemeinde Mossautal
müsste ihren empfundenen Rechtsanspruch gerichtlich durchsetzen.
Unser Spitzenorgan der Hessische Städte- und Gemeindebund gibt der Gemeinde
Mossautal keine schriftliche rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes, mit der
Begründung:
Im Falle eines Falles, könnte dies gegen Mitglieder/Städte innerhalb des Einzugsgebietes
des Hessischen Städte- und Gemeindebundes verwendet werden. Die Position des HSGB
wäre aber auch im umgekehrten Falle so.
Die Einschätzung der Gemeinde Mossautal sieht der HSGB jedenfalls kritisch, siehe hierzu
auch das von der EGO-Odenwald in Auftrag gegebene Gutachten der
Rechtsanwaltskanzlei Sparwassert & Heilshorn, Freiburg, Seite 20.
Der Gemeinde Mossautal steht dagegen kein gerichtlicher durchsetzbarer Anspruch auf
Unterlassen einer wirtschaftlichen Betätigung einer anderen Gemeinde (hier: Viernheim
und Bad Vilbel), die unter Verstoß gegen die Subsidiaritätsklausel (unter Einbeziehung
der Bestandsschutzklausel) erfolgt, zu.
§ 121 Abs. 1b HGO stellt ausdrücklich nur auf den Schutz „privater Dritter“ ab. Dies
umfasst schon den Wortlaut nach („privater“) keine Hoheitsträger.
Im Falle eines Verstoßes kann die Gemeinde Mossautal lediglich die
Kommunalaufsichtsbehörde einschalten, ein Anspruch auf Einschreiben besteht
gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde hingegen nicht.
Auf einer späteren Seite des Gutachtens wird darauf verwiesen, dass das
Rechtsempfinden der Gemeinde Mossautal gute Aussichten auf Erfolg bei einem
Rechtsstreit haben würde.
Schlussendlich könnte die Rechtsposition der Gemeinde Mossautal nur vor Gericht geklärt
werden.
Dies hätte zur Folge, dass wir wohl ein mehrjähriges Gerichtsverfahren in Gang setzen
würden, mit einem ungewissen Ausgang.
Um einen Schlussstrich unter die Interkommunale Zusammenarbeit zu ziehen, wird die
Gemeinde Mossautal die wirtschaftliche Betätigung der Städte Bad Vilbel und Viernheim
auf der Gemarkung Unter-Mossau dulden, ohne die Anerkennung der Rechtsauffassung
der Stadtwerke Viernheim.
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Gemeinde Mossautal - Niederschrift Bau-, Umwelt-, Tourismus- und Landwirtschaftsausschuss
und Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig der Gemeindevertretung folgende
Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung beschließt die wirtschaftliche Betätigung der Stadtwerke
Viernheim / Bad Vilbel in der Gesellschaft „Windpark Geisberg GmbH Co. KG“ auf der
Gemarkung Mossautal zu dulden und den Klageweg nicht zu beschreiten.
b) Beteiligung an der Windpark Geisberg GmbH & Co KG innerhalb
der 20%igen Bürgerbeteiligung
Das Angebot zur wirtschaftlichen Betätigung an der Windpark Geisberg GmbH Co. KG
wird abgelehnt.
Ohne die Zusammenarbeit mit der Stadt Erbach in dieser Bürgerbeteiligung sieht sich die
Gemeinde Mossautal nicht im Stande, die aufzubringenden finanziellen Mittel alleine
aufzubringen und zu verwalten. Was die Windhöffigkeit betrifft, ist ein nicht
kalkulierbares Risiko vorhanden.
Nach Ausstieg der Stadt Erbach (Energiegenossenschaft Odenwald eG) ist das Risiko
einer finanziellen Beteiligung unverhältnismäßig hoch und wird daher auch vom
Gemeindevorstand nicht empfohlen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig folgende
Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass Angebot auf Beteiligung am Windpark Geisberg
GmbH & Co. KG aus den risikobehafteten Gründen nicht anzunehmen. Den Mossautaler
Bürgern wird empfohlen, vor einer evtl. Beteiligung eine Risikoprüfung vorzunehmen.
Zu Punkt 8
Es liegen keine Anfragen vor.
Ende: 20.10 Uhr.
F. d. R.
Der Vorsitzende des
Haupt- und Finanzausschusses:
(Heinz Bechtold)
Der Vorsitzende des Bau-, Umwelt-,
Tourismus und
Landwirtschaftsausschusses:
(Klaus Schütz)
Die Schriftführerin:
(Susanne Langguth)
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