Gemeinde Mossautal - Bau-, Umwelt-, Tourismus- und Landwirtschaftsausschuss GEMEINDE MOSSAUTAL Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Bau-, Umwelt-, Tourismus- und Landwirtschaftsausschusses am 23. März 2015 Treffpunkt: Schwimmbad Güttersbach (Volleyballfeld) Es sind anwesend vom Haupt- und Finanzausschuss die Ausschussmitglieder: Heinz Bechtold Karl-Dieter Götz Tanja Thomasberger Reinhold Eitenmüller Werner Schiller vom Bau-, Umwelt-, Tourismusund Landwirtschaftsausschuss der Vorsitzender: die Ausschussmitglieder Klaus Schütz Heinz Eckhard Bettina Koch Peter Kredel Reinhard Kübler Tanja Lenz Hans-Joachim Schmidt vom Gemeindevorstand: Bürgermeister Dietmar Bareis Erster Beigeordneter Harald Eisenhauer Beigeordneter Günter Bardohl Beigeordneter Matthias Gerlach Beigeordneter Markus Voigt Vors. der Gemeindevertretung: Lothar Trumpfheller entschuldigt: Beigeordnete Gabriele Hopfner-Heckmann Jürgen Walther Volker Rein Ferner: Michael Karb (Planungsbüro für Haustechnik) zu TOP 2 Brunhilde Ripperger (Verwaltungsfachwirtin) Schriftführerin: Susanne Langguth Seite 1 Gemeinde Mossautal - Niederschrift Bau-, Umwelt-, Tourismus- und Landwirtschaftsausschuss und Haupt- und Finanzausschuss Sitzungsbeginn: 18.30 Uhr Vorsitzender Klaus Schütz begrüßt die Teilnehmer und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Tagesordnung 1. Besichtigung und Beratung über die Instandsetzung des Volleyballfeldes im Schwimmbad Güttersbach (Danach Fortführung der Sitzung im Rathaus Mossautal) 2. Vorstellung des Energiesparkonzeptes für den Gebäudekomplex Kindergarten / Feuerwehrgerätehaus/ Jugendhaus Hiltersklingen 3. Bebauungsplan „Mühlgrund Süd“ a) Beratung und empfehlende Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Mühlgrund-Süd“ gemäß den Abwägungsvorschlägen des Büros Grosser-Seeger, Nürnberg b) Empfehlender Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplans Mühlgrund-Süd (Stand 18.02.2015) 4. Beratung und empfehlende Beschlussfassung über den Feststellungsbeschluss zum gemeinsamen Flächennutzungsplan der Odenwaldkommunen „Sachlicher Teilbereich Windkraft“ 5. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Mossautal vom 08. Oktober 2001 6. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Mossautal mit Feuerwehrgebührensatzung 7. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise der Gemeinde Mossautal in Sachen „Windpark Geisberg“ a) Angestrebte Interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Städten Bad Vilbel / Viernheim und der Gemeinde Mossautal gem. § 121 HGO b) Beteiligung an der Windpark Geisberg GmbH & Co KG innerhalb der 20%igen Bürgerbeteiligung 8. Verschiedenes Zu Punkt 1 Bei einer Ortsbegehung erläutert Hans Joachim Schmidt die geplanten Instandsetzungsarbeiten des Volleyballfeldes im Schwimmbad Güttersbach. Hindergrund ist, die zurzeit bestehende Verletzungsgefahr, bedingt durch die unebene Umrandung des Spielfeldes, zu vermindern. Um eine plane Fläche anzulegen, soll das Spielfeld vergrößert und mit Pflanzsteinen umrandet werden. Das Gitter des Zaunes verursacht beim Ballwurf eine erhebliche Lärmbelästigung der Nachbarn. Durch den Austausch der Gitter durch Netze könnte man diesem Problem Abhilfe schaffen. Die Interessengemeinschaft Güttersbach wird beauftragt Seite 2 Gemeinde Mossautal - Niederschrift Bau-, Umwelt-, Tourismus- und Landwirtschaftsausschuss und Haupt- und Finanzausschuss - eine zeichnerische Skizze der Maßnahme vorzulegen - Angebote über das Arbeitsmaterial einzuholen - eine Auflistung über die Arbeiten in Eigenleistung - in Zusammenarbeit mit Wassermeister Helmut Bertsch - zu erstellen. Nach Vorlage der entsprechenden Informationen wird dieser Tagesordnungspunkt in den Gremien erneut beraten. Zu Punkt 2 Michael Karb, Planungsbüro für Haustechnik, Mossautal, stellt ein ausgearbeitetes Energiekonzept für den Gebäudekomplex Kindergarten / Feuerwehrgerätehaus / Jugendhaus Hiltersklingen anhand einer Bilderpräsentation vor. Folgende Varianten werden näher dargestellt: Variante Variante Variante Variante 1: 2: 3: 4: Brenntwertkessel (68 kW); geplante Nettokosten 19.772,-- Euro Flüssiggasbrennwertkessel (62 kW); geplante Nettokosten 17.693,-Holzpelletskessel (70 kW); geplante Nettokosten 36.963,-- Euro Mini-BHKW (13,4 kW) mit Flüssiggas-Spitzenlastkessel (50 kW); geplante Nettokosten 42.423,-- Euro. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile wird von Herrn Karb die Umsetzung der Variante 2 empfohlen, prognostiziert mit einer jährlichen Heizkostenersparnis von 20%. Die Präsentation wird allen Mitgliedern der Ausschüsse zur weiteren Beratung in den Gremien elektronisch zur Verfügung gestellt. Zu Punkt 3 Erläuterung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mossautal hat auf Antrag von Herrn Dieter Weyrauch-Biller, 64756 Mossautal, OT Ober-Mossau, Hauptstraße 105, in ihrer Sitzung am 01. September 2014 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am Mühlgrund-Süd“ für die Grundstücke in der Gemarkung Ober-Mossau, siehe Geltungsbereich des Bebauungsplanes, zum Zwecke der Wohnhausbebauung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 10. November 2014 klargestellt: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Flur 7 die Flurstücke 19/2, 22/1 (Tfl.), 22/2, 29/2 (Tfl.), 30/1, 30/4 (Tfl.), 30/5, 30/6 (Tfl.) sowie 47/7 (Hauptstraße Tfl.) Am 10. November 2014 hat die Gemeindevertretung den Vorentwurf des Bebauungsplanes zur Kenntnis genommen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Diese wurden mit Schreiben vom 12. November 2014 über die Planung informiert. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(1) BauGB erfolgte in der Zeit vom 17. bis 22. November 2014. Dies wurde in der Ausgabe Nr. 46/2014 vom 14. November 2014 des Amtlichen Bekanntmachungsorgans der Gemeinde Mossautal „mossautal-aktuell“ öffentlich bekannt gemacht. Von Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht. Seite 3 Gemeinde Mossautal - Niederschrift Bau-, Umwelt-, Tourismus- und Landwirtschaftsausschuss und Haupt- und Finanzausschuss Die Kurzfassung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und die jeweiligen Abwägungsvorschläge liegen den Mitgliedern der Gemeindevertretung vor. Die Beschlüsse zu den einzelnen Abwägungsvorschlägen des Büros Grosser-Seeger zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden erfolgen jeweils am 23. März 2015 durch den Bau-, Umwelt-, Tourismus- und Landwirtschaftsausschuss. Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen Stellungnahmen mit Anregungen vor: - Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND) - Amprion GmbH, Dortmund - Kreisausschuss des Odenwaldkreises; Bauaufsicht, Bauleit- und Regionalplanung, Denkmalschutz, Erbach - Kreisausschuss des Odenwaldkreises, Untere Naturschutzbehörde, Erbach - Regierungspräsidium Darmstadt - Hessen mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, Darmstadt - Naturschutzbund Deutschland (NABU), Kreisverband Odenwald e.V., und Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. (HGON), AK Odenwald - Hessen-Forst, Forstamt Michelstadt - Kreisausschuss des Odenwaldkreises, Ländlicher Raum, Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Reichelsheim (Fristverlängerung bis 12.01.2015) Keine Anregungen bzw. keine Betroffenheit wurden in folgenden Stellungnahmen geltend gemacht: - Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Darmstadt - Westnetz GmbH, Dortmund - Kreisausschuss des Odenwaldkreises, Wasserbehörde, Erbach - Gemeinde Wald-Michelbach - Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald e.V. - hessenArchäologie, Archäologische und Paläontologische Denkmalpflege, Darmstadt - Magistrat der Stadt Beerfelden - Müllabfuhr-Zweckverband Odenwald - Verband Hessischer Fischer e.V. - PLEdoc GmbH - Wasserverband Mümling, Erbach - Gemeinde Grasellenbach - Industrie- und Handelskammer Darmstadt, Rhein Main Neckar - Gemeinde Fürth/Odw. - e-netz Südhessen GmbH, Darmstadt - Magistrat der Stadt Erbach Keine Stellungnahme ging im Beteiligungsverfahren ein von: - Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Flurbereinigungsbehörde - Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen e.V. - Deutsche Telekom AG Netzproduktion GmbH - Gemeinde Reichelsheim - Regionalbauernverband Starkenburg e.V., Groß-Umstadt - Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege, Wiesbaden - Landesjagdverband Hessen e.V. - Landesverband Hessen der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine e.V. - Magistrat der Stadt Michelstadt - Schutzgemeinschaft Deutscher Wald - Der Landrat des Odenwaldkreises Seite 4 Gemeinde Mossautal - Niederschrift Bau-, Umwelt-, Tourismus- und Landwirtschaftsausschuss und Haupt- und Finanzausschuss Beschluss: Der Bau-, Umwelt-, Tourismus- und Landwirtschaftsauschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig folgende Beschlussfassung: a) Die Gemeindevertretung beschließt über die eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Mühlgrund-Süd“, entsprechend den Abwägungsvorschlägen des Büros „Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg. b) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mossautal billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Mühlgrund-Süd“ in der Fassung vom 18.02.2015 (obige Abwägungsvorschläge sind eingearbeitet) und beschließt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Durchführung der Auslegung zu benachrichtigen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Kurzfassungen der Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge sind Bestandteil dieser Niederschrift. Zu Punkt 4 Vor Eintritt und Beschlussfassung erklären sich auf Nachfrage des Vorsitzenden der Gemeindevertretung keine Mitglieder der Gemeindevertretung gemäß § 25 HGO als befangen. Bürgermeister Bareis erläutert die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes, und die damit einhergehenden vorgenommenen Abwägungsergebnisse auf der Grundlage der eingegangenen Beschlüsse aller 15 Kommunen des Odenwaldkreises. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mossautal hat in ihrer Sitzung am 10. November 2014 die Abwägungsergebnisse zu den eingegangenen Stellungnahmen „Gemeinsamer Flächennutzungsplan sachlicher Teilbereich Windkraft“ beschlossen. Mittlerweile wurde durch das beauftragte Büro Sliwka Landschaftsplanung, Büttelborn, die in den Abwägungsergebnissen eingegangenen Beschlüsse aller 15 Kommunen des Odenwaldkreises, in die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Die Endfassung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 30. Januar 2015 (2 Ordner) liegt jedem Gemeindevertreter vor. Beschluss: Der Bau-, Umwelt-, Tourismus- und Landwirtschaftsauschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig folgende Beschlussfassung: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mossautal stellt den Entwurf (Stand 30. Januar 2015) der Teiländerung der Flächennutzungspläne der Odenwaldkommunen gemäß §§ 6 und 204 BauGB fest und billigt die Begründung mit Umweltbericht. Seite 5 Gemeinde Mossautal - Niederschrift Bau-, Umwelt-, Tourismus- und Landwirtschaftsausschuss und Haupt- und Finanzausschuss Zu Punkt 5 Sachverhalt Die gültige Entschädigungssatzung der Gemeinde Mossautal sieht bei Wahlen zur/m Bürgermeisterin/Bürgermeister der Gemeinde Mossautal eine Entschädigung der Mitglieder des Wahlausschusses bzw. der Wahlvorstände in Höhe von 5,00 € vor. Die Höhe der Entschädigung wird bei jeder Wahl zum Bürgermeister/Bürgermeisterin entsprechend der Entschädigung zur Wahl des Bundestages/Landtages und Europaparlamentes auf 21.00 € per Gemeindevorstandsbeschluss geändert. Eine Entschädigung zur Wahl der Landrätin/Landrat des Odenwaldkreises sieht die Entschädigungssatzung der Gemeinde Mossautal vom 08. Oktober 2001 nicht vor. Hier wird die Höhe der Entschädigungsleistung analog zur Bürgermeisterwahl vorgenommen. Satzung zur 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Mossautal vom 08. Oktober 2001 Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.05.2013 (GVBl. I S. 218), hat die Gemeindevertretung in Mossautal am 25. März 2015 folgende Satzung zur 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Mossautal vom 08. Oktober 2001 beschlossen: § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Ehrenamtlich Tätige erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten pro Sitzung der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes, des Ortsbeirates oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung angehören oder in das sie als Vertreterin oder Vertreter der Gemeinde entsandt worden sind, folgende Aufwandsentschädigung: – – – – – – – – Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter Ehrenamtliche Beigeordnete Mitglieder der Ortsbeiräte Sachkundige Einwohnerinnen oder Einwohner einer Kommission Zu Beratungen der Ausschüsse, Kommissionen Sowie der gebildeten Arbeitskreise zugezogene Sachverständige EURO 5,00 EURO 5,00 EURO 5,00 EURO 5,00 EURO 5,00 – Mitglieder des Wahlausschusses und der Wahlvorstände/Auszählungswahlvorstände bei Gemeindewahlen, Ortsbeiratswahlen, Wahlen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, Bürgerentscheiden sowie Wahlen der Landrätin oder des Landrates des Odenwaldkreises erhalten pro Tag ihrer Tätigkeit EURO 21,00. Diese Änderung tritt am 01. April 2015 in Kraft mit der Maßgabe, dass sie § 3 Abs. 1 der Entschädigungssatzung der Gemeinde Mossautal vom 08. Oktober 2001 ausdrücklich ersetzt. Diese Satzung wird hiermit ausgefertigt Mossautal, den …………… Bareis, Bürgermeister Seite 6 Gemeinde Mossautal - Niederschrift Bau-, Umwelt-, Tourismus- und Landwirtschaftsausschuss und Haupt- und Finanzausschuss Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig folgende Beschlussfassung: Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Mossautal vom 08. Oktober 2001. Die 1. Änderung der Entschädigungssatzung ist Bestandteil dieser Niederschrift. Zu Punkt 6 Sachverhalt Um den geänderten Rahmenbedingungen innerhalb des Feuerwehrwesens der Gemeinde Mossautal gerecht zu werden, wird die Notwendigkeit gesehen, eine Neufassung der Feuerwehrsatzung mit einer Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung vorzunehmen. Die gültige Feuerwehrsatzung der Gemeinde Mossautal mit Gebührensatzung ist seit dem 26. Juni 2000 in Kraft. Die Gemeinde Mossautal hat sich bei der Neufassung an den Mustersatzungen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes orientiert und hat diese weitgehend übernommen. Neu in die Satzung wurde aufgenommen: - die Kindergruppe, - die Abteilung Helfer vor Ort - ebenfalls weitere redaktionelle Änderungen. Die Gebührensatzung wurde entsprechend den zur Verfügung stehenden technischen Geräten angepasst. Der Entwurf der Feuerwehrsatzung mit Gebührensatzung ist jedem Gemeindevertreter im Entwurf zugegangen. Der Wehrführerausschuss der Gemeinde Mossautal hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2015 die Empfehlung ausgesprochen, die Neufassung der Feuerwehrsatzungen wie vorliegend zu beschließen. Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 23. März 2015 ebenfalls seine Zustimmung zur Annahme der Feuerwehrsatzung mit Gebührensatzung erteilt. Die Neufassung der Feuerwehrsatzung mit Gebührensatzung ist Bestandteil dieser Niederschrift. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig folgende Beschlussfassung: Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Mossautal und der Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Mossautal. Die Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Mossautal und der Feuerwehrgebührensatzung ist Bestandteil dieser Niederschrift. Seite 7 Gemeinde Mossautal - Niederschrift Bau-, Umwelt-, Tourismus- und Landwirtschaftsausschuss und Haupt- und Finanzausschuss Zu Punkt 7 a) Angestrebte Interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Städten Bad Vilbel / Viernheim und der Gemeinde Mossautal gem. § 121 HGO Im Nachgang zu der Sitzung der Gemeindevertretung am 03. Juni 2013 in der das Rechtsempfinden der Gemeinde Mossautal entsprechend der Punkte 1 bis 6 eindeutig dargestellt und formuliert wurde, lässt sich nun nach ca. 2 Jahren Recherchen / Gesprächen / Vorortterminen ernüchternd folgendes feststellen: In den/m bisher geführten Gesprächen/Schriftverkehr mit den Stadtwerken Viernheim kam eindeutig folgendes zum Ausdruck: Das Rechtsempfinden der Gemeinde Mossautal wird so nicht akzeptiert, ebenso die Auslegung des § 121 HGO –wirtschaftliche Betätigung- wird unterschiedlich gesehen. Freiwillig wird es keine Interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Stadtwerken Viernheim/Bad Vilbel und der Gemeinde Mossautal geben. Die Gemeinde Mossautal müsste ihren empfundenen Rechtsanspruch gerichtlich durchsetzen. Unser Spitzenorgan der Hessische Städte- und Gemeindebund gibt der Gemeinde Mossautal keine schriftliche rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes, mit der Begründung: Im Falle eines Falles, könnte dies gegen Mitglieder/Städte innerhalb des Einzugsgebietes des Hessischen Städte- und Gemeindebundes verwendet werden. Die Position des HSGB wäre aber auch im umgekehrten Falle so. Die Einschätzung der Gemeinde Mossautal sieht der HSGB jedenfalls kritisch, siehe hierzu auch das von der EGO-Odenwald in Auftrag gegebene Gutachten der Rechtsanwaltskanzlei Sparwassert & Heilshorn, Freiburg, Seite 20. Der Gemeinde Mossautal steht dagegen kein gerichtlicher durchsetzbarer Anspruch auf Unterlassen einer wirtschaftlichen Betätigung einer anderen Gemeinde (hier: Viernheim und Bad Vilbel), die unter Verstoß gegen die Subsidiaritätsklausel (unter Einbeziehung der Bestandsschutzklausel) erfolgt, zu. § 121 Abs. 1b HGO stellt ausdrücklich nur auf den Schutz „privater Dritter“ ab. Dies umfasst schon den Wortlaut nach („privater“) keine Hoheitsträger. Im Falle eines Verstoßes kann die Gemeinde Mossautal lediglich die Kommunalaufsichtsbehörde einschalten, ein Anspruch auf Einschreiben besteht gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde hingegen nicht. Auf einer späteren Seite des Gutachtens wird darauf verwiesen, dass das Rechtsempfinden der Gemeinde Mossautal gute Aussichten auf Erfolg bei einem Rechtsstreit haben würde. Schlussendlich könnte die Rechtsposition der Gemeinde Mossautal nur vor Gericht geklärt werden. Dies hätte zur Folge, dass wir wohl ein mehrjähriges Gerichtsverfahren in Gang setzen würden, mit einem ungewissen Ausgang. Um einen Schlussstrich unter die Interkommunale Zusammenarbeit zu ziehen, wird die Gemeinde Mossautal die wirtschaftliche Betätigung der Städte Bad Vilbel und Viernheim auf der Gemarkung Unter-Mossau dulden, ohne die Anerkennung der Rechtsauffassung der Stadtwerke Viernheim. Seite 8 Gemeinde Mossautal - Niederschrift Bau-, Umwelt-, Tourismus- und Landwirtschaftsausschuss und Haupt- und Finanzausschuss Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung: Die Gemeindevertretung beschließt die wirtschaftliche Betätigung der Stadtwerke Viernheim / Bad Vilbel in der Gesellschaft „Windpark Geisberg GmbH Co. KG“ auf der Gemarkung Mossautal zu dulden und den Klageweg nicht zu beschreiten. b) Beteiligung an der Windpark Geisberg GmbH & Co KG innerhalb der 20%igen Bürgerbeteiligung Das Angebot zur wirtschaftlichen Betätigung an der Windpark Geisberg GmbH Co. KG wird abgelehnt. Ohne die Zusammenarbeit mit der Stadt Erbach in dieser Bürgerbeteiligung sieht sich die Gemeinde Mossautal nicht im Stande, die aufzubringenden finanziellen Mittel alleine aufzubringen und zu verwalten. Was die Windhöffigkeit betrifft, ist ein nicht kalkulierbares Risiko vorhanden. Nach Ausstieg der Stadt Erbach (Energiegenossenschaft Odenwald eG) ist das Risiko einer finanziellen Beteiligung unverhältnismäßig hoch und wird daher auch vom Gemeindevorstand nicht empfohlen. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig folgende Beschlussfassung: Die Gemeindevertretung beschließt, dass Angebot auf Beteiligung am Windpark Geisberg GmbH & Co. KG aus den risikobehafteten Gründen nicht anzunehmen. Den Mossautaler Bürgern wird empfohlen, vor einer evtl. Beteiligung eine Risikoprüfung vorzunehmen. Zu Punkt 8 Es liegen keine Anfragen vor. Ende: 20.10 Uhr. F. d. R. Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses: (Heinz Bechtold) Der Vorsitzende des Bau-, Umwelt-, Tourismus und Landwirtschaftsausschusses: (Klaus Schütz) Die Schriftführerin: (Susanne Langguth) Seite 9
© Copyright 2024 ExpyDoc