Störerhaftung nach §8 TMG für nichtgewerbliche WLANBetreiber abschaffen! Bei der Reform des Telemediengesetzes soll dafür gesorgt werden, dass die Abschaffung bzw. Reduzierung der Störerhaftung nach §8 des Telemediengesetzes nicht nur für gewerbliche WLAN-Betreiber wie Hotels und Gaststätten, sondern auch für nichtgewerbliche WLAN-Betreiber eingeführt wird. Deutschland hinkt hinterher! Die Abschaffung bzw. Reduzierung der Störerhaftung nach §8 des Telemediengesetzes sollte sich nicht nur auf gewerbliche WLAN-Betreiber wie Flughäfen, Hotels und Gaststätten beschränken, sondern auch für nichtgewerbliche WLAN-Betreiber wie z.B. Schulen, Rathäuser, Flüchtlingsheime und Jugendzentren gelten. Die Möglichkeit der Öffnung von WLAN-Netzen für einen nicht im Voraus namentlich bekannten Nutzerkreis, ohne als WLAN-Betreiber für die damit möglichen Aktivitäten verantwortlich zu sein, ist in vielen Ländern Europas möglich. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesrepublik Deutschland hier nachzieht. Ein kostenfreier öffentlicher Zugang zum Internet ist insbesondere für sozial schwächere Gesellschaftsschichten wichtig und ermöglicht die informelle und kulturelle Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen.
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