Störerhaftung nach §8 TMG für nichtgewerbliche WLAN

Störerhaftung nach §8 TMG für nichtgewerbliche WLANBetreiber abschaffen!
Bei der Reform des Telemediengesetzes soll dafür gesorgt werden, dass die Abschaffung bzw. Reduzierung der Störerhaftung nach §8 des Telemediengesetzes
nicht nur für gewerbliche WLAN-Betreiber wie Hotels und Gaststätten, sondern auch
für nichtgewerbliche WLAN-Betreiber eingeführt wird.
Deutschland hinkt hinterher!
Die Abschaffung bzw. Reduzierung der Störerhaftung nach §8 des Telemediengesetzes sollte sich nicht nur auf gewerbliche WLAN-Betreiber wie Flughäfen, Hotels
und Gaststätten beschränken, sondern auch für nichtgewerbliche WLAN-Betreiber
wie z.B. Schulen, Rathäuser, Flüchtlingsheime und Jugendzentren gelten.
Die Möglichkeit der Öffnung von WLAN-Netzen für einen nicht im Voraus namentlich
bekannten Nutzerkreis, ohne als WLAN-Betreiber für die damit möglichen Aktivitäten
verantwortlich zu sein, ist in vielen Ländern Europas möglich. Es ist höchste Zeit,
dass die Bundesrepublik Deutschland hier nachzieht.
Ein kostenfreier öffentlicher Zugang zum Internet ist insbesondere für sozial schwächere Gesellschaftsschichten wichtig und ermöglicht die informelle und kulturelle
Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen.