AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 25 Nordhausen, den 25.03.2015 Nr. 6/2015 Inhalt Amtlicher Teil Nr. 20: Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Wahlleiter des Landkreises Nordhausen – Betrifft: Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats im Landkreis Nordhausen am 26. April 2015 Nr. 21: Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen: Verordnung des Landkreises Nordhausen vom 13.03.2015 über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass Nr. 22: Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Goldene Aue“: Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes „Goldene Aue“ für das Wirtschaftsjahr 2015 Nr. 23: Bekanntmachung des Trinkwasserzweckverbandes “Alter Stolberg” Urbach: Haushaltssatzung des Trinkwasserzweckverbandes “Alter Stolberg” Urbach für das Wirtschaftsjahr 2015 Nr. 24: Bekanntmachung des Wasserverbandes Nordhausen: Beschlüsse der 43. Verbandsversammlung des Wasserverbandes Nordhausen Seite 1 2 2 3 4 Nr. 20 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Wahlleiter des Landkreises Nordhausen –Betrifft: Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats im Landkreis Nordhausen am 26. April 2015 Der Wahlausschuss des Landkreises Nordhausen hat in seiner Sitzung am 24. März 2015 zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Beschlussfassung über ihre Zulassung für die Wahl des Landrats im Landkreis Nordhausen am 26. April 2015 nachfolgende Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt gegeben werden. Die Erklärung der Bewerber zur Frage, ob sie wissentlich als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet haben, ist in der Spalte „Erklärung“ hinter jedem Bewerber mit „Ja“ oder „Nein“ gekennzeichnet. Der nachfolgende mit versehene Text ist nur durch Ankreuzen Bestandteil dieser Bekanntmachung. Folgende Wahlvorschläge sind als gültig zugelassen worden: Listen -Nr. Kennwort der Partei oder Wählergruppe Name, Vorname Geburtsjahr Beruf Anschrift Erklärung Ja 1 CDU Nüßle, Stefan 1964 DiplomIngenieur für Informationstechnik 2 DIE LINKE Umbach, Heike 1963 Geschäftsführerin Friedetal 1, 99759 Sollstedt 3 SPD Jendricke, Matthias 1972 Bürgermeister August-Kramer-Straße 7 99734 Nordhausen 4 GRÜNE Adams, Dirk 1968 Mitglied des Thüringer Landtags Fischersand 41 99084 Erfurt 5 FDP Hitzing, Franka 1966 Diplom-Lehrerin Dorfstraße 17 99735 Friedrichsthal Jeder Wähler hat eine Stimme. Nordhausen, den 24.03.2015 gez. Beckmann Wahlleiter des Landkreises Nordhausen Königsberg 18 99734 Nordhausen OT Steigerthal Nein Amtsblatt des Landkreises Nordhausen am Harz - Jg. 25, Nr. 6/15 – 25.03.2015, S. 2 Nr. 21 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen: Verordnung des Landkreises Nordhausen vom 13.03.2015 über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass Aufgrund des § 10 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom 24.November 2006 (GVBl. Nr. 16/2006, S. 541) wird verordnet: §1 Das Fachzentrum für Innenwirtschaft FFI GmbH, darf seine Verkaufsstelle in 99735 Nohra, Am Hünstein 62 aus Anlass des „Stihl Testtages“ am Sonntag, dem 19.04.2015 von 11.00 bis 17.00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr geöffnet haben. §2 Die Inanspruchnahme der in § 1 genannten zusätzlichen Öffnungszeiten ist durch einen Aushang in geeigneter Weise anzuzeigen. §3 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 des Gesetzes über die Ladenöffnung. §4 Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Der Tag des Außerkrafttretens ist der 20.04.2015. Nordhausen, 13.04.2015 Krauth 1. Beigeordnete Siegel Nr. 22 Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Goldene Aue“: Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes „Goldene Aue“ für das Wirtschaftsjahr 2015 Auf der Grundlage der §§ 19 Abs. 1, Satz 1 und 55 ThürKO i.V. mit § 36 Abs. 1, Satz 1 ThürKGG erlässt der Abwasserzweckverband „Goldene Aue“ folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2015: §1 Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; dadurch ergeben sich EUR 1. im Erfolgsplan die Erträge 2.044.200 die Aufwendungen 2.044.200 2. im Vermögensplan die Einnahmen 1.550.100 die Ausgaben 1.550.100 a) b) §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Kreditaufnahmen für die Rückzahlung der Beiträge im Zusammenhang mit den Privilegierungstatbeständen nach ThürKAG § 7 zuletzt geändert am 20.03.2014 werden auf 670.000 EUR festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 340.000 EUR festgesetzt. §5 Die Umlagen zur Deckung des Finanzbedarfes - Straßenoberflächenentwässerung - wird auf 194.500 EUR festgesetzt. §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft. Uthleben, den 23.03.2015 (Siegel) gez. Weidt Verbandsvorsitzender Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Goldene Aue“ 32/0203/2015 vom 02.03.2015 sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Amtsblatt des Landkreises Nordhausen am Harz - Jg. 25, Nr. 6/15 – 25.03.2015, S. 3 Beschluss- und Genehmigungsvermerk: Mit Beschluss Nr. 32/0203/2015 vom 02.03.2015 wurde die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2015 beschlossen. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Nordhausen hat mit Schreiben vom 13.03.2015 Az.: 30/902.41/Et die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt. Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Abwasserzweckverband „Goldene Aue“, OT Uthleben, Schulplatz 2, 99765 Heringen/Helme geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Auslegungsvermerk: Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan nebst Anlagen liegen gem. § 57 ThürKO für den Zeitraum von zwei Wochen, beginnend am Tag der Veröffentlichung, in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes „Goldene Aue“, OT Uthleben, Schulplatz 2 in 99765 Heringen/Helme zu den Geschäftszeiten (Dienstag und Donnerstag) öffentlich zur Einsichtnahme aus. Uthleben, den 23.03.2015 (Siegel) gez. Weidt Verbandsvorsitzender Nr. 23 Bekanntmachung des Trinkwasserzweckverbandes “Alter Stolberg” Urbach: Haushaltssatzung des Trinkwasserzweckverbandes “Alter Stolberg” Urbach für das Wirtschaftsjahr 2015 Thüringer Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23.Juli (GVBl. 7/2013) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), zuletzt geändert durch "Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze" vom 23.Juli 2013 (GVBl. 7/2013), Thüringer Eigenbetriebsverordnung vom 15.Juli 1993 (GVBl. S. 432) zuletzt geändert durch Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer Eigenbetriebsverordnung vom 25. Oktober 2013 erlässt der Trinkwasserzweckverband „Alter Stolberg“ folgende Haushaltssatzung: §1 Festsetzung Erfolgs- und Vermögensplan Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 wird hiermit festgesetzt; dadurch ergeben sich: 1. im Erfolgsplan 2. im Vermögensplan die Erträge die Aufwendungen der Jahresüberschuss 680.925 € 663.925 € 17.000 € die Einnahmen: die Ausgaben: 407.994 € 407.994 € §2 Kredite für Investitionen Kreditaufnahmen für Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan 2015 werden nicht festgesetzt. §4 Kassenkredit Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan beträgt 100.000 €. §5 In Kraft Treten Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Urbach, 24.02.2015 Siegel Maik Schröter Verbandsvorsitzender Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen der Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes „Alter Stolberg“ sowie die Einhaltung des gesetzlichen Satzungsverfahrens werden bekundet. Amtsblatt des Landkreises Nordhausen am Harz - Jg. 25, Nr. 6/15 – 25.03.2015, S. 4 Beschluss- und Genehmigungsvermerk: 1. Mit Beschluss 04/2014 vom 25.11.2014 hat die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes "Alter Stolberg" die Haushaltssatzung 2015 beschlossen. 2. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes hat mit ihrem Schreiben vom 19.02.2015 Az.: 30.902.41/Et die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt. Bekanntmachungshinweis: Die Haushaltssatzung kann innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Trinkwasserzweckverband "Alter Stolberg", Kreisstraße 42, 99765 Urbach zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden: Dienstags von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr Donnerstags von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Trinkwasserzweckverband „Alter Stolberg“, Kreisstraße 42, 99765 Urbach geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe von Gründen geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Urbach, den 24.02.2015 Siegel Maik Schröter Verbandsvorsitzender Nr. 24 Bekanntmachung des Wasserverbandes Nordhausen: Beschlüsse der 43. Verbandsversammlung des Wasserverbandes Nordhausen Gemäß § 40 II Thüringer Kommunalordnung gibt der Wasserverband Nordhausen die in der öffentlichen Verbandsversammlung vom 18. Dezember 2014 gefassten Beschlüsse bekannt: Beschluss VV 02/14 – Feststellung des Jahresabschlusses und Gewinnverwendung 2013, Entlastung des Vorstandes, des Vorsitzenden, des Geschäftsführers und des Geschäftsleiters Abstimmungsergebnis: anwesende Stimmen: 39 Ja – Stimmen: 39; Nein – Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0 Beschluss VV 03/2014 – Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2015 und 2016 Abstimmungsergebnis: anwesende Stimmen: 39 Ja – Stimmen: 39; Nein – Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0 Beschluss VV 04/2014 – Fortschreibung des Investitionsplanes 2014 Abstimmungsergebnis: anwesende Stimmen: 39 Ja – Stimmen: 39; Nein – Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0 Beschluss VV 05/2015 – Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2015 Abstimmungsergebnis: anwesende Stimmen: 39 Ja – Stimmen: 39; Nein – Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0 Beschluss VV 06/2014 – Finanzplan 2015 und Investitionsprogramm 2015–2019 Abstimmungsergebnis: anwesende Stimmen: 39 Ja – Stimmen: 39; Nein – Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0 Beschluss VV 07/2014 – 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung Abstimmungsergebnis: anwesende Stimmen: 39 Ja – Stimmen: 36; Nein – Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 3 Die gefassten Beschlüsse sowie deren Anlagen können zu den Sprechzeiten des Wasserverbandes Nordhausen, Hallesche Straße 132 in 99734 Nordhausen eingesehen werden. Nordhausen, den 18.12.2014 gez. F. Rostek Verbandsvorsitzender ___________Impressum__________________________________________________________________________________________________ Für den Inhalt der Bekanntmachungen sind die jeweils zuständigen Körperschaften bzw. Ämter und Einrichtungen verantwortlich. Das nächste Amtsblatt wird voraussichtlich am 15.04.2015 erscheinen. Herausgeber: Landkreis Nordhausen; Redaktion: Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit, Landratsamt Nordhausen, Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen; Telefon: (0 36 31) 911 222, Telefax: (0 36 31) 911 200; E-Mail: [email protected], Internet: www.landratsamt-nordhausen.de; Bezugsmöglichkeiten/-bedingungen: Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal monatlich, in der Regel am letzten Mittwoch des Monats. Es ist über das Landratsamt Nordhausen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen, im Jahresabonnement, als Einzelausgabe oder online kostenlos erhältlich. Ein vollständiger oder teilweiser Abdruck dieses Amtsblattes erfolgt zur Information der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Nordhausen zusätzlich zur Herausgabe dieser "Amtsausgabe" des Amtsblattes im Allgemeinen Anzeiger, Ausgabe Nordhausen/ Sondershausen. Rechtsverbindlichen Charakter hat ausschließlich der Inhalt des beim Landratsamt erhältlichen Druckerzeugnisses (Amtsausgabe).
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