AMTSBLATT - Landratsamt Nordhausen

AMTSBLATT
des Landkreises Nordhausen
am Harz
Jahrgang 25
Nordhausen, den 25.03.2015
Nr. 6/2015
Inhalt
Amtlicher Teil
Nr. 20: Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Wahlleiter des Landkreises Nordhausen – Betrifft:
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats im Landkreis Nordhausen am 26. April
2015
Nr. 21: Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen: Verordnung des Landkreises Nordhausen vom 13.03.2015
über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
Nr. 22: Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Goldene Aue“: Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes „Goldene Aue“ für das Wirtschaftsjahr 2015
Nr. 23: Bekanntmachung des Trinkwasserzweckverbandes “Alter Stolberg” Urbach: Haushaltssatzung des
Trinkwasserzweckverbandes “Alter Stolberg” Urbach für das Wirtschaftsjahr 2015
Nr. 24: Bekanntmachung des Wasserverbandes Nordhausen: Beschlüsse der 43. Verbandsversammlung des
Wasserverbandes Nordhausen
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Nr. 20
Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Wahlleiter des Landkreises Nordhausen –Betrifft:
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats im Landkreis Nordhausen
am 26. April 2015
Der Wahlausschuss des Landkreises Nordhausen hat in seiner Sitzung am 24. März 2015 zur Prüfung der
eingereichten Wahlvorschläge und Beschlussfassung über ihre Zulassung für die
Wahl des Landrats im Landkreis Nordhausen am 26. April 2015
nachfolgende Beschlüsse gefasst, die hiermit bekannt gegeben werden.
Die Erklärung der Bewerber zur Frage, ob sie wissentlich als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter mit dem
Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen
zusammengearbeitet haben, ist in der Spalte „Erklärung“ hinter jedem Bewerber mit „Ja“ oder „Nein“
gekennzeichnet.
Der nachfolgende mit
versehene Text ist nur durch Ankreuzen
Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Folgende Wahlvorschläge sind als gültig zugelassen worden:
Listen
-Nr.
Kennwort
der Partei
oder Wählergruppe
Name,
Vorname
Geburtsjahr
Beruf
Anschrift
Erklärung
Ja
1
CDU
Nüßle,
Stefan
1964
DiplomIngenieur für
Informationstechnik
2
DIE LINKE
Umbach,
Heike
1963
Geschäftsführerin
Friedetal 1,
99759 Sollstedt
3
SPD
Jendricke,
Matthias
1972
Bürgermeister
August-Kramer-Straße 7
99734 Nordhausen
4
GRÜNE
Adams,
Dirk
1968
Mitglied des
Thüringer
Landtags
Fischersand 41
99084 Erfurt
5
FDP
Hitzing,
Franka
1966
Diplom-Lehrerin
Dorfstraße 17
99735 Friedrichsthal
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Nordhausen, den 24.03.2015
gez. Beckmann
Wahlleiter des Landkreises Nordhausen
Königsberg 18
99734 Nordhausen
OT Steigerthal
Nein
Amtsblatt des Landkreises Nordhausen am Harz - Jg. 25, Nr. 6/15 – 25.03.2015, S. 2
Nr. 21
Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen: Verordnung des Landkreises Nordhausen vom
13.03.2015 über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
Aufgrund des § 10 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom
24.November 2006 (GVBl. Nr. 16/2006, S. 541) wird verordnet:
§1
Das Fachzentrum für Innenwirtschaft FFI GmbH, darf seine Verkaufsstelle in 99735 Nohra, Am Hünstein 62 aus
Anlass des „Stihl Testtages“
am Sonntag, dem 19.04.2015 von 11.00 bis 17.00 Uhr
für den geschäftlichen Verkehr geöffnet haben.
§2
Die Inanspruchnahme der in § 1 genannten zusätzlichen Öffnungszeiten ist durch einen Aushang in geeigneter
Weise anzuzeigen.
§3
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 des Gesetzes über die
Ladenöffnung.
§4
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Der Tag des Außerkrafttretens ist der 20.04.2015.
Nordhausen, 13.04.2015
Krauth
1. Beigeordnete
Siegel
Nr. 22
Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Goldene Aue“: Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes „Goldene Aue“ für das Wirtschaftsjahr 2015
Auf der Grundlage der §§ 19 Abs. 1, Satz 1 und 55 ThürKO i.V. mit § 36 Abs. 1, Satz 1 ThürKGG erlässt der
Abwasserzweckverband „Goldene Aue“ folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2015:
§1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; dadurch ergeben
sich
EUR
1.
im Erfolgsplan
die Erträge
2.044.200
die Aufwendungen
2.044.200
2.
im Vermögensplan
die Einnahmen
1.550.100
die Ausgaben
1.550.100
a)
b)
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Kreditaufnahmen für die Rückzahlung der Beiträge im Zusammenhang mit den Privilegierungstatbeständen
nach ThürKAG § 7 zuletzt geändert am 20.03.2014 werden auf 670.000 EUR festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf
340.000 EUR festgesetzt.
§5
Die Umlagen zur Deckung des Finanzbedarfes - Straßenoberflächenentwässerung - wird auf 194.500 EUR
festgesetzt.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft.
Uthleben, den 23.03.2015
(Siegel)
gez. Weidt
Verbandsvorsitzender
Ausfertigungsvermerk:
Die
Übereinstimmung
des
Satzungstextes
mit
dem
Willen
der
Verbandsversammlung
des
Abwasserzweckverbandes „Goldene Aue“ 32/0203/2015 vom 02.03.2015 sowie die Einhaltung des gesetzlich
vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet.
Amtsblatt des Landkreises Nordhausen am Harz - Jg. 25, Nr. 6/15 – 25.03.2015, S. 3
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
Mit Beschluss Nr. 32/0203/2015 vom 02.03.2015 wurde die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen für das
Wirtschaftsjahr 2015 beschlossen.
Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Nordhausen hat mit Schreiben vom 13.03.2015
Az.: 30/902.41/Et die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt.
Bekanntmachungshinweis:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die
Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Abwasserzweckverband „Goldene
Aue“, OT Uthleben, Schulplatz 2, 99765 Heringen/Helme geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht
innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße
unbeachtlich.
Auslegungsvermerk:
Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan nebst Anlagen liegen gem. § 57 ThürKO für den Zeitraum von zwei
Wochen, beginnend am Tag der Veröffentlichung, in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes „Goldene
Aue“, OT Uthleben, Schulplatz 2 in 99765 Heringen/Helme zu den Geschäftszeiten (Dienstag und Donnerstag)
öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Uthleben, den 23.03.2015
(Siegel)
gez. Weidt
Verbandsvorsitzender
Nr. 23
Bekanntmachung des Trinkwasserzweckverbandes “Alter Stolberg” Urbach: Haushaltssatzung des
Trinkwasserzweckverbandes “Alter Stolberg” Urbach für das Wirtschaftsjahr 2015
Thüringer Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes
vom 23.Juli (GVBl. 7/2013) Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), zuletzt geändert durch "Gesetz zur Änderung
der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze" vom 23.Juli 2013 (GVBl. 7/2013), Thüringer
Eigenbetriebsverordnung vom 15.Juli 1993 (GVBl. S. 432) zuletzt geändert durch Dritte Verordnung zur Änderung
der Thüringer Eigenbetriebsverordnung vom 25. Oktober 2013 erlässt der Trinkwasserzweckverband „Alter Stolberg“
folgende Haushaltssatzung:
§1
Festsetzung Erfolgs- und Vermögensplan
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 wird hiermit festgesetzt;
dadurch ergeben sich:
1.
im Erfolgsplan
2. im Vermögensplan
die Erträge
die Aufwendungen
der Jahresüberschuss
680.925 €
663.925 €
17.000 €
die Einnahmen:
die Ausgaben:
407.994 €
407.994 €
§2
Kredite für Investitionen
Kreditaufnahmen für Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan 2015 werden nicht festgesetzt.
§4
Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan beträgt
100.000 €.
§5
In Kraft Treten
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Urbach, 24.02.2015
Siegel
Maik Schröter
Verbandsvorsitzender
Ausfertigungsvermerk:
Die
Übereinstimmung
des
Satzungstextes
mit
dem
Willen
der
Verbandsversammlung
des
Trinkwasserzweckverbandes „Alter Stolberg“ sowie die Einhaltung des gesetzlichen Satzungsverfahrens werden
bekundet.
Amtsblatt des Landkreises Nordhausen am Harz - Jg. 25, Nr. 6/15 – 25.03.2015, S. 4
Beschluss- und Genehmigungsvermerk:
1. Mit Beschluss 04/2014 vom 25.11.2014 hat die Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes "Alter
Stolberg" die Haushaltssatzung 2015 beschlossen.
2. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes hat mit ihrem Schreiben vom 19.02.2015
Az.: 30.902.41/Et die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich gewürdigt.
Bekanntmachungshinweis:
Die Haushaltssatzung kann innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim
Trinkwasserzweckverband "Alter Stolberg", Kreisstraße 42, 99765 Urbach zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen
werden:
Dienstags
von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Donnerstags von 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Trinkwasserzweckverband „Alter Stolberg“, Kreisstraße 42,
99765 Urbach geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe von Gründen geltend zu machen. Werden
solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind
diese Verstöße unbeachtlich.
Urbach, den 24.02.2015
Siegel
Maik Schröter
Verbandsvorsitzender
Nr. 24
Bekanntmachung des Wasserverbandes Nordhausen: Beschlüsse der 43. Verbandsversammlung des
Wasserverbandes Nordhausen
Gemäß § 40 II Thüringer Kommunalordnung gibt der Wasserverband Nordhausen die in der öffentlichen
Verbandsversammlung vom 18. Dezember 2014 gefassten Beschlüsse bekannt:
Beschluss VV 02/14 – Feststellung des Jahresabschlusses und Gewinnverwendung 2013, Entlastung des
Vorstandes, des Vorsitzenden, des Geschäftsführers und des Geschäftsleiters
Abstimmungsergebnis:
anwesende Stimmen:
39
Ja – Stimmen: 39;
Nein – Stimmen:
0;
Stimmenthaltungen:
0
Beschluss VV 03/2014 – Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2015 und 2016
Abstimmungsergebnis:
anwesende Stimmen:
39
Ja – Stimmen: 39;
Nein – Stimmen:
0;
Stimmenthaltungen:
0
Beschluss VV 04/2014 – Fortschreibung des Investitionsplanes 2014
Abstimmungsergebnis:
anwesende Stimmen:
39
Ja – Stimmen: 39;
Nein – Stimmen:
0;
Stimmenthaltungen:
0
Beschluss VV 05/2015 – Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2015
Abstimmungsergebnis:
anwesende Stimmen:
39
Ja – Stimmen: 39;
Nein – Stimmen:
0;
Stimmenthaltungen:
0
Beschluss VV 06/2014 – Finanzplan 2015 und Investitionsprogramm 2015–2019
Abstimmungsergebnis:
anwesende Stimmen:
39
Ja – Stimmen: 39;
Nein – Stimmen:
0;
Stimmenthaltungen:
0
Beschluss VV 07/2014 – 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung
Abstimmungsergebnis:
anwesende Stimmen:
39
Ja – Stimmen: 36;
Nein – Stimmen:
0;
Stimmenthaltungen:
3
Die gefassten Beschlüsse sowie deren Anlagen können zu den Sprechzeiten des Wasserverbandes Nordhausen,
Hallesche Straße 132 in 99734 Nordhausen eingesehen werden.
Nordhausen, den 18.12.2014
gez. F. Rostek
Verbandsvorsitzender
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Für den Inhalt der Bekanntmachungen sind die jeweils zuständigen Körperschaften bzw. Ämter und Einrichtungen verantwortlich.
Das nächste Amtsblatt wird voraussichtlich am 15.04.2015 erscheinen.
Herausgeber: Landkreis Nordhausen; Redaktion: Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit, Landratsamt Nordhausen, Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen;
Telefon: (0 36 31) 911 222, Telefax: (0 36 31) 911 200; E-Mail: [email protected], Internet: www.landratsamt-nordhausen.de;
Bezugsmöglichkeiten/-bedingungen: Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal monatlich, in der Regel am letzten Mittwoch des Monats. Es ist über
das Landratsamt Nordhausen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen, im Jahresabonnement, als Einzelausgabe
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Landkreises Nordhausen zusätzlich zur Herausgabe dieser "Amtsausgabe" des Amtsblattes im Allgemeinen Anzeiger, Ausgabe Nordhausen/
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