Bebauungsplan Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße"

STADT KOLBERMOOR
Landkreis Rosenheim/Obb.
Bekanntmachung
über die Auslegung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Bebauungsplanverfahren
(§ 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB)
Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor
hat am 14.07.2015 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für das Gebiet Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im
Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1459/10 und 1459/14 Gem. Kolbermoor, Albert-Schalper-Straße 20, den
Bebauungsplan zu ändern.
Der Bebauungsplanänderungsentwurf ist vom Planer M.Sc. (TUM) Per Schmitt, Pullacher Au 3, 83059
Kolbermoor, ausgearbeitet worden.
Der neu überarbeitete Änderungsentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, in der Fassung vom
17.07.2015, liegt in der Zeit vom
31.07.2015
bis
31.08. 2015
im Rathaus Kolbermoor, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor, Zi. 209, II. Stock öffentlich aus. Während der
Auslegungsfrist
können
Stellungnahmen
abgegeben
werden,
nicht
fristgerecht
abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Von
einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird abgesehen.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Kolbermoor, den 22.07.2015
STADT KOLBERMOOR
Kloo
1. Bürgermeister