STADT KOLBERMOOR Landkreis Rosenheim/Obb. Bekanntmachung über die Auslegung eines Bebauungsplanes im vereinfachten Bebauungsplanverfahren (§ 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB) Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor hat am 14.07.2015 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für das Gebiet Nr. 5 "Südlich der Staatsstraße" im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1459/10 und 1459/14 Gem. Kolbermoor, Albert-Schalper-Straße 20, den Bebauungsplan zu ändern. Der Bebauungsplanänderungsentwurf ist vom Planer M.Sc. (TUM) Per Schmitt, Pullacher Au 3, 83059 Kolbermoor, ausgearbeitet worden. Der neu überarbeitete Änderungsentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, in der Fassung vom 17.07.2015, liegt in der Zeit vom 31.07.2015 bis 31.08. 2015 im Rathaus Kolbermoor, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor, Zi. 209, II. Stock öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird abgesehen. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Kolbermoor, den 22.07.2015 STADT KOLBERMOOR Kloo 1. Bürgermeister
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