Quarantänezone Kolbermoor

Quarantänezone Kolbermoor
Kolbermoor – Die Bayerische
Landesanstalt für Landwirtschaft
hat die Stadt Kolbermoor zur
Quarantänezone erklärt. Eine
Allgemeinverfügung
zur
Bekämpfung
des
Asiatischen
erlassen.
Die
Moschusbockkäfers wurde dabei
Allgemeinverfügung richtet sich an alle
Grundbesitzer oder Personen, die Grundstücke in Kolbermoor
bewirtschaften oder auch Personen, die beruflich oder zu
Erwerbszwecken mit Pflanzen oder Holz im abgegrenzten Gebiet
zu tun haben, sofern diese Pflanzen oder Gehölze der
Familiengattung Prunus angehören.
Dies sind beispielsweise Kirsche, Pflaume, Zwetschge,
Kriecherl, Mirabelle, Aprikose, Pfirsich und andere. Diese
müssen ganzjährig im Intervall von zwei Monaten auf
Befallssymptome
und
auf
geschlüpfte
Käfer
des
Moschusbockkäfers
kontrolliert
werden.
In
der
Allgemeinverfügung sind weitere Meldepflichten und Auflagen
aufgeführt, die bei Nichtbeachtung und Zuwiderhandlung zu
einer Geldbuße bzw. Zwangsgeld führen. Pressemeldung Stadt
Kolbermoor
Ihre Ansprechpartner sind:
– Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fachzentrum L
3.1 Pflanzenbau
Amtlicher Pflanzenschutzdienst
Telefon 08031/3004-312
Rosenheim,
Miriam
Maier,
– Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Freising,
Telefon 08161/71-3111
– Stadt Kolbermoor – Bauamt – Jürgen Halder, Telefon
08031/2968-130.