Quarantänezone Kolbermoor Kolbermoor – Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft hat die Stadt Kolbermoor zur Quarantänezone erklärt. Eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Asiatischen erlassen. Die Moschusbockkäfers wurde dabei Allgemeinverfügung richtet sich an alle Grundbesitzer oder Personen, die Grundstücke in Kolbermoor bewirtschaften oder auch Personen, die beruflich oder zu Erwerbszwecken mit Pflanzen oder Holz im abgegrenzten Gebiet zu tun haben, sofern diese Pflanzen oder Gehölze der Familiengattung Prunus angehören. Dies sind beispielsweise Kirsche, Pflaume, Zwetschge, Kriecherl, Mirabelle, Aprikose, Pfirsich und andere. Diese müssen ganzjährig im Intervall von zwei Monaten auf Befallssymptome und auf geschlüpfte Käfer des Moschusbockkäfers kontrolliert werden. In der Allgemeinverfügung sind weitere Meldepflichten und Auflagen aufgeführt, die bei Nichtbeachtung und Zuwiderhandlung zu einer Geldbuße bzw. Zwangsgeld führen. Pressemeldung Stadt Kolbermoor Ihre Ansprechpartner sind: – Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fachzentrum L 3.1 Pflanzenbau Amtlicher Pflanzenschutzdienst Telefon 08031/3004-312 Rosenheim, Miriam Maier, – Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Freising, Telefon 08161/71-3111 – Stadt Kolbermoor – Bauamt – Jürgen Halder, Telefon 08031/2968-130.
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