STADT KOLBERMOOR Landkreis Rosenheim/Obb. Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 13 Abs.2 BauGB) der ersten Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren Nr. 71 „Untere Mangfallstraße“ Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor hat am 13.09.2016 in öffentlicher Sitzung die erste Änderung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren Nr. 71 „Untere Mangfallstraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die gestrichelt umrandeten Bereiche 1 mit 6. Folgende Grundstücke der Gemarkung Kolbermoor sind von der ersten Änderung betroffen: Fl.Nr.1404,1405,1407/2,1407/3 und 1408 Der Bebauungsplanänderungsentwurf ist vom Architekturbüro Fuchs Architekten, Dipl.-Ing. Franz Fuchs, Architekt und Stadtplaner, Spinnereiinsel 3 a, 83059 Kolbermoor, gefertigt worden und ist vom Bauausschuss in der öffentlichen Sitzung am 13.09.2016 gebilligt worden. Der gebilligte Bebauungsplanentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 30.09.2016 bis 02.11.2016 im Rathaus Kolbermoor, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor, Zi. 210, II. Stock, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Kolbermoor, den 20.09.2016 STADT KOLBERMOOR Kloo 1. Bürgermeister
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