Bebauungsplan Nr. 71

STADT KOLBERMOOR
Landkreis Rosenheim/Obb.
Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung
(§ 3 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 13 Abs.2 BauGB)
der ersten Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
Nr. 71 „Untere Mangfallstraße“
Der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor hat am 13.09.2016 in öffentlicher Sitzung die erste Änderung des
Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren Nr. 71 „Untere Mangfallstraße“
beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die gestrichelt umrandeten Bereiche 1 mit 6. Folgende Grundstücke der
Gemarkung Kolbermoor sind von der ersten Änderung betroffen:
Fl.Nr.1404,1405,1407/2,1407/3 und 1408
Der Bebauungsplanänderungsentwurf ist vom Architekturbüro Fuchs Architekten, Dipl.-Ing. Franz Fuchs,
Architekt und Stadtplaner, Spinnereiinsel 3 a, 83059 Kolbermoor, gefertigt worden und ist vom
Bauausschuss in der öffentlichen Sitzung am 13.09.2016 gebilligt worden.
Der gebilligte Bebauungsplanentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom
30.09.2016
bis
02.11.2016
im Rathaus Kolbermoor, Rathausplatz 1, 83059 Kolbermoor, Zi. 210, II. Stock, öffentlich aus. Während der
Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47
der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die
vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Kolbermoor, den 20.09.2016
STADT KOLBERMOOR
Kloo
1. Bürgermeister