Nr. 10 vom 27.03.2015 Amtsblatt der Stadt Merseburg Bekanntmachungen 4. Sitzung des Sozialausschusses am Donnerstag, dem 09.04.2015 um 17:00 Uhr Haus der Wohnhilfe, Nulandtstraße 5 06217 Merseburg Vorgesehene Tagesordnung: TOP Thema Öffentliche Sitzung 1. Beginn der Sitzung 1.1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 1.2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung 1.3 Bestätigung der Niederschrift der 3. Sitzung vom 21.01.2015 2. Beratungen in öffentlicher Sitzung 2.1 Situation der Flüchtlinge in Merseburg BE: Herr Bageritz, SGL Betreuungsbehörde Landkreis Saalekreis 2.2 Vorstellung und Aufgaben Haus der Wohnhilfe 2.3 Beratung der Aufgaben des Sozialausschusses nach Hauptsatzung 2.4 Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder 2.5 Informationen der Stadtverwaltung Anmerkung: Um 17.00 Uhr findet eine Besichtigung „Haus der Wohnhilfe“ statt. Um 18.00 Uhr wird die Sitzung im Alten Rathaus, Burgstraße 1, Beratungsraum fortgesetzt. gez. Walloch Ausschussvorsitzender 6. Sitzung des Ortschaftsrates Geusa am Dienstag, dem 14.04.2015 um 18:30 Uhr Gemeinderaum OT Geusa, Geusaer Straße 21 06217 Merseburg Vorgesehene Tagesordnung: TOP Thema Öffentliche Sitzung 1. Beginn der Sitzung 1.1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 1.2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Bestätigung der Tagesordnung 1.3. Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 17.02.2015 2. Beratung in öffentlicher Sitzung 2.1 Informationen des Ortsbürgermeisters 2.2 Anfragen der Ortschaftsräte 2.3 Bürgerfragestunde gez. Koziel Ortsbürgermeister Beschluss 01/05 FA/15 Der Finanzausschuss hat die unbefristete Niederschlagung einer Forderung beschlossen. Abstimmung: Anwesend: 6 Stimmberechtigt: 7 Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0 . Mehrheitlich beschlossen Beschlossen in der nichtöffentlichen Sitzung des Finanzausschusses am 17.03.2015 Merseburg, den 18.03.2015 gez. Bühligen gez.Hayn Oberbürgermeister Vorsitzender des Finanzausschusses Übersicht der gefassten Beschlüsse der 3. Sitzung des Stadtrates Merseburg vom 26.02.2015 Öffentliche Sitzung: Beschluss Nr. 26/04 SR/15 – 076/BV/14 Änderung des Gestaltungsentwurfes für den Neubau einer Seniorenresidenz zwischen Brühl und Preußerstraße ● Mehrheitlich beschlossen Beschluss Nr. 27/04 SR/15 – 0067/BV/14 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des neuaufzustellenden Flächennutzungsplan der Stadt Merseburg • Mehrheitlich beschlossen 1 Nr. 10 vom 27.03.2015 Beschluss Nr. 28/04 SR/15 – 080/BV/14 Beschluss über die Aufstellung, den Entwurf und die öffentliche Auslegung der Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung baulicher Anlagen für Teilbereiche des B-Planes Nr. 53 „Wohnbebauung Markwardstraße“(Gestaltungssatzung) • Mehrheitlich beschlossen Beschluss Nr. 29/04 SR/15 – 008/BV/15 Finanzierung der Mehrkosten für die Baumaßnahme Kindertagesstätte „Anne Frank“ • Einstimmig beschlossen Beschluss Nr. 30/04 SR/15 – 009/BV/15 Vorfristige Mittelfreigabe für den Abriss des Hochhauses Geusaer Straße 88 • Einstimmig beschlossen Beschluss Nr. 31/04 SR/15 – 010/BV/15 Außerordentliche Ausgabe zur Finanzierung von Planungskosten für die Erneuerung der Tribünenanlage und des Sportbodens in der Rischmühlenhalle • Mehrheitlich beschlossen Beschluss Nr. 32/04 SR/15 – 001/AN/15 Unterstützung des Projektes Revitalisierung des Merseburger Petriklosters • Einstimmig beschlossen Beschluss Nr. 33/04 SR/15 – 013/BV/15 Beschluss über die Annahme einer zweckgebundenen Spende für das Petrikloster sowie die vorfristige Mittelfreigabe für Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen am Petrikloster • Einstimmig beschlossen Beschluss Nr. 34/04 SR/15 – 005/BV/15 Festlegung eines Budgets für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) im Haushalt 2015 • Mehrheitlich beschlossen Beschluss Nr. 35/04 SR/15 – 004/BV/15 Festlegung der Wertgrenze für Investitionen/ Instandsetzungen • Mehrheitlich beschlossen Beschluss Nr. 36/04 SR/15 – 011/BV/15 Beschluss über das Projekt „Barrierefreier Zugang zum Dom“ einschließlich einer außerplanmäßigen und vorfristigen Mittelfreigabe • Mehrheitlich beschlossen Beschluss Nr. 37/04 SR/15 – 002/BV/15 Beschluss über die Nichtanwendung der Experimentierklausel für das Vorhaben „Wohnanlage Rabennest“ • Mehrheitlich abgelehnt Nicht öffentliche Sitzung: Beschluss Nr. 38/04 SR/14 – 012/BV/15 Grundstücksangelegenheit Gebäudewirtschaft GmbH • Mehrheitlich beschlossen Beschluss Nr. 39/04 SR/14 – 006/BV/15 Beendigung des Erbbaurechts durch Heimfall am Erbbaurechtsgrundstück „Böhmischer Hof“ in Merseburg • Einstimmig beschlossen gez. Bühligen Oberbürgermeister gez. Werner Stadtratsvorsitzender Beschluss26/04 SR/15 Änderung des Gestaltungsentwurfs für den Neubau einer Seniorenresidenz zwischen Brühl und Preußerstraße Der Stadtrat hat beschlossen: Der Stadtrat stimmt dem Neubau einer Seniorenresidenz mit einem Satteldach, entsprechend dem Entwurf vom 12.02.2015, auf dem Grundstück zwischen Brühl und Preußerstraße zu. Abstimmung: Anwesend: 38 Stimmberechtigt: 41 Ja-Stimmen: 32 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 6 . Mehrheitlich beschlossen Beschlossen in der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 26.02.2015 Merseburg, den 27.02.2015 gez. Bühligen Oberbürgermeister gez. Werner Stadtratsvorsitzender Beschluss 27/04 SR/15 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des neuaufzustellenden Flächennutzungsplanes der Stadt Merseburg Der Stadtrat hat beschlossen: 1. Der auf der Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erarbeitete Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Merseburg, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung nebst Anlagen 1-7 und dem Umweltbericht, wird für das gesamte Stadtgebiet in der vorliegenden Fassung vom Februar 2015 gebilligt. 2. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes, seine Begründung und der Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich 2 Nr. 10 vom 27.03.2015 auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Beschluss 29/04 SR/15 Finanzierung der Mehrkosten für die Baumaßnahme Kindertagesstätte Anne Frank Abstimmung: Anwesend: 38 Stimmberechtigt: 41 Ja-Stimmen: 34 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 2 . Mehrheitlich beschlossen Der Stadtrat hat 1. eine außerplanmäßige Ausgabe aus Investitionsmitteln in Höhe von 85.000 Euro 2. eine Aufnahme eines STARK II- Darlehens zur Restfinanzierung des Vorhabens Kita „Anne Frank“ beschlossen. Beschlossen in der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 26.02.2015 Merseburg, den 27.02.2015 gez. Bühligen Oberbürgermeister gez. Werner Stadtratsvorsitzender Abstimmung: Anwesend: 38 Stimmberechtigt: 41 Ja-Stimmen: 38 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 . Einstimmig beschlossen Beschlossen in der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 26.02.2015 Beschluss 28/04 SR/15 Beschluss über die Aufstellung, den Entwurf und die öffentliche Auslegung der Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung baulicher Anlagen für Teilbereiche des Bebauungplanes Nr. 53 „Wohnbebauung Markwardstraße“ (Gestaltungssatzung) Der Stadtrat hat beschlossen: 1. eine Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung baulicher Anlagen für Teilbereiche des Bebauungsplanes Nr. 53 „Wohnbebauung Markwardstraße“ aufzustellen (Gestaltungssatzung). 2. Mit der Gestaltungssatzung sollen die zulässigen Dachformen für Teilbereiche des Bebauungsplanes geregelt werden. 3. Der Entwurf der Gestaltungssatzung mit der Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches und die dazugehörige Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. 4. Der Entwurf der Gestaltungssatzung mit der Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches und die dazugehörige Begründung sind für die Dauer von 2 Wochen öffentlich auszulegen. Abstimmung: Anwesend: 38 Stimmberechtigt: 41 Ja-Stimmen: 31 Nein-Stimmen: 7 Enthaltungen: 0 . Mehrheitlich beschlossen gez. Werner Stadtratsvorsitzender gez. Werner Stadtratsvorsitzender Beschluss 30/04 SR/15 Vorfristige Mittelfreigabe für den Abriss des Hochhauses Geusaer Straße 88 Der Stadtrat hat eine vorfristige Mittelfreigabe von Investitionsmitteln für den Abriss des Hochhauses Geusaer Straße 88 in Höhe von 440.000 Euro beschlossen. Abstimmung: Anwesend: 38 Stimmberechtigt: 41 Ja-Stimmen: 38 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 . Einstimmig beschlossen Beschlossen in der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 26.02.2015 Merseburg, den 27.02.2015 gez. Bühligen Oberbürgermeister Beschlossen in der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 26.02.2015 Merseburg, den 27.02.2015 gez. Bühligen Oberbürgermeister Merseburg, den 27.02.2015 gez. Bühligen Oberbürgermeister gez. Werner Stadtratsvorsitzender Beschluss 31/04 SR/15 Außerordentliche Ausgabe zur Finanzierung von Planungskosten für die Erneuerung der Tribünenanlage und des Sportbodens in der Rischmühlenhalle Der Stadtrat hat eine außerplanmäßige Auszahlung aus Investitionsmitteln in Höhe von 30.000 Euro beschlossen. 3 Nr. 10 vom 27.03.2015 Abstimmung: Anwesend: 38 Stimmberechtigt: 41 Ja-Stimmen: 38 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 . Mehrheitlich beschlossen Abstimmung: Anwesend: 38 Stimmberechtigt: 41 Ja-Stimmen: 37 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 . Einstimmig beschlossen Beschlossen in der 3. öffentlichen des Stadtrates am 26.02.2015 Beschlossen in der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 26.02.2015 Merseburg, den 27.02.2015 gez. Bühligen Oberbürgermeister Merseburg, den 27.02.2015 gez. Bühligen Oberbürgermeister gez. Werner Stadtratsvorsitzender gez. Werner Stadtratsvorsitzender Beschluss 32/04 SR/15 Unterstützung des Projektes Revitalisierung des Merseburger Petriklosters Beschluss 34/04 SR/15 Festlegung eines Budgets für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) im Haushalt 2015 Der Stadtrat hat die finanzielle Unterstützung des Vereins Förderkreis Klosterbauhütte Merseburg e. V. zur Revitalisierung des Petersklosters bei der Einwerbung eigener Mittel in Höhe von maximal 26.667 Euro als überplanmäßige Ausgabe beschlossen. Der Stadtrat hat beschlossen: Der Stadtrat begrenzt das Budget für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) für die Stadt Merseburg pro Haushaltsjahr auf 85.000 Euro. Eine Übertragung nicht verbrauchter Budgets auf das Folgejahr findet nicht statt. Abstimmung: Anwesend: 38 Stimmberechtigt: 41 Ja-Stimmen: 38 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 . Einstimmig beschlossen Abstimmung: Anwesend: 38 Stimmberechtigt: 41 Ja-Stimmen: 36 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2 . Mehrheitlich beschlossen Beschlossen in der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 26.02.2015 Beschlossen in der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 26.02.2015 Merseburg, den 27.02.2015 gez. Bühligen Oberbürgermeister Merseburg, den 27.02.2015 gez. Bühligen Oberbürgermeister gez. Werner Stadtratsvorsitzender Beschluss 33/04 SR/15 Beschluss über die Annahme einer zweckgebundenen Spende für das Petrikloster sowie die vorfristige Mittelfreigabe für Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen am Petrikloster Der Stadtrat hat beschlossen: 1. Gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA die Annahme einer zweckgebundenen Spende des Förderkreis Klosterbauhütte Merseburg e.V. für die weitere Instandsetzung und Sanierung des Petriklosters in Höhe von 53.333 €. 2. Investitionsmittel in Höhe von bis zu 240.000 € für die weitere Instandsetzung und Sanierung des Petriklosters aus dem Förderprogramm “Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im HJ 2015 zur Verfügung zu stellen (vorfristige Mittelfreigabe). gez. Werner Stadtratsvorsitzender Beschluss 35/04 SR/15 Festlegung der Wertgrenze für Investitionen/ Instandsetzungen Der Stadtrat hat die Festlegung der Wertgrenze für Investitionen, die einem Wirtschaftlichkeitsvergleich unterliegen, ab einem Wertumfang von 125.000 Euro beschlossen. Abstimmung: Anwesend: 38 Stimmberechtigt: 41 Ja-Stimmen: 36 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2 . Mehrheitlich beschlossen 4 Nr. 10 vom 27.03.2015 Beschlossen in der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 26.02.2015 Merseburg, den 27.02.2015 gez. Bühligen Oberbürgermeister gez. Werner Stadtratsvorsitzender Beschluss 36/04 SR/15 Beschluss über das Projekt "Barrierefreier Zugang zum Dom" einschließlich einer außerplanmäßigen und vorfristigen Mittelfreigabe Gemäß § 33 KVG war ein Mitglied des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlossen in der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 26.02.2015 Merseburg, de n 27.02.2015 gez. Bühligen Oberbürgermeister gez. Werner Stadtratsvorsitzender Der Stadtrat hat beschlossen: 1. das Projekt „Barrierefreier Zugang zum Dom“ in den Haushaltsplan 2015 aufzunehmen, 2. Ausgaben dafür in Höhe von 100.000 Euro im Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ im HHJ 2015 zur Verfügung zu stellen (außerplanmäßige und vorfristige Mittelfreigabe). 3. Im Rahmen der zu treffenden Fördervereinbarung übernehmen die Vereinigten Domstifter eine Garantie in Höhe von 40 T€ bei Ausfall der Fördermittel. Bekanntmachung von Ausschreibungen Abstimmung: Anwesend: 38 Stimmberechtigt: 41 Ja-Stimmen: 36 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 . Mehrheitlich beschlossen Alle Ausschreibungen der Stadt Merseburg werden im Ausschreibungsblatt Sachsen-Anhalt und unter www.merseburg.de veröffentlicht. Gemäß § 33 KVG ist ein Mitglied des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschlossen in der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 26.02.2015 Merseburg, den 27.02.2015 gez. Bühligen Oberbürgermeister Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A 07/5200/15 Umbau und Energetische Sanierung Jugendfreizeitzentrum Heizungs-, Lüftung-, Sanitäranlagen Jugendfreizeitzentrum „Mampfe“, Am Saalehang 2, 06217 Merseburg Kontakt: Stadt Merseburg Vergabestelle für VOB Hauptamt, SG Zentrale Angelegenheiten Lauchstädter Str. 1/3 06217 Merseburg Tel.: 03461/445-0; Fax.: 03461/445-212 E-Mail-Adresse: [email protected] gez. Werner Stadtratsvorsitzender Beschluss 37/04 SR715 Beschluss über die Nichtanwendung der Experimentierklausel für das Vorhaben "Wohnanlage Rabennest" Der Stadtrat hat beschlossen, die Experimentierklausel für das Vorhaben „Wohnanlage Rabennest“ nicht anzuwenden und die erforderlichen zusätzlichen städtischen Eigenmittel in den Jahren 2015 - 2017 im städtischen Haushalt bereitzustellen. Abstimmung: Anwesend: 35 Stimmberechtigt: 41 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 22 Enthaltungen: 5 . Mehrheitlich abgelehnt 5 Nr. 10 vom 27.03.2015 Impressum: Amtsblatt der Stadt Merseburg Herausgeber: Der Oberbürgermeister, Stadtverwaltung Merseburg, PF 1661, 06206 Merseburg, Telefon: 03461/ 445-0, Fax 03461/ 445 212, [email protected] Verantwortlich: Pressestelle, Tel. 03461/ 445 221, Fax 03461/ 445 212, [email protected] Amtsblatt unter www.merseburg.de 6
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