Amtsblatt Nr. 10/2015

Nr. 10 vom 27.03.2015
Amtsblatt
der Stadt Merseburg
Bekanntmachungen
4. Sitzung des Sozialausschusses
am Donnerstag, dem 09.04.2015 um 17:00 Uhr
Haus der Wohnhilfe, Nulandtstraße 5
06217 Merseburg
Vorgesehene Tagesordnung:
TOP Thema
Öffentliche Sitzung
1. Beginn der Sitzung
1.1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
1.2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Bestätigung
der Tagesordnung
1.3 Bestätigung der Niederschrift der 3. Sitzung vom
21.01.2015
2. Beratungen in öffentlicher Sitzung
2.1 Situation der Flüchtlinge in Merseburg
BE: Herr Bageritz,
SGL Betreuungsbehörde Landkreis Saalekreis
2.2 Vorstellung und Aufgaben Haus der Wohnhilfe
2.3 Beratung der Aufgaben des Sozialausschusses nach
Hauptsatzung
2.4 Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder
2.5 Informationen der Stadtverwaltung
Anmerkung:
Um 17.00 Uhr findet eine Besichtigung „Haus der
Wohnhilfe“ statt. Um 18.00 Uhr wird die Sitzung im Alten
Rathaus, Burgstraße 1, Beratungsraum fortgesetzt.
gez. Walloch
Ausschussvorsitzender
6. Sitzung des Ortschaftsrates Geusa
am Dienstag, dem 14.04.2015 um 18:30 Uhr
Gemeinderaum OT Geusa, Geusaer Straße 21
06217 Merseburg
Vorgesehene Tagesordnung:
TOP Thema
Öffentliche Sitzung
1. Beginn der Sitzung
1.1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
1.2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Bestätigung
der Tagesordnung
1.3. Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom
17.02.2015
2. Beratung in öffentlicher Sitzung
2.1 Informationen des Ortsbürgermeisters
2.2 Anfragen der Ortschaftsräte
2.3 Bürgerfragestunde
gez. Koziel
Ortsbürgermeister
Beschluss 01/05 FA/15
Der Finanzausschuss hat die unbefristete Niederschlagung
einer Forderung beschlossen.
Abstimmung:
Anwesend: 6
Stimmberechtigt: 7
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: 0
. Mehrheitlich beschlossen
Beschlossen in der nichtöffentlichen Sitzung des
Finanzausschusses am 17.03.2015
Merseburg, den 18.03.2015
gez. Bühligen
gez.Hayn
Oberbürgermeister
Vorsitzender des Finanzausschusses
Übersicht der gefassten Beschlüsse der 3. Sitzung des
Stadtrates Merseburg vom 26.02.2015
Öffentliche Sitzung:
Beschluss Nr. 26/04 SR/15 – 076/BV/14
Änderung des Gestaltungsentwurfes für den Neubau einer
Seniorenresidenz zwischen Brühl und Preußerstraße
● Mehrheitlich beschlossen
Beschluss Nr. 27/04 SR/15 – 0067/BV/14
Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des
neuaufzustellenden Flächennutzungsplan der Stadt
Merseburg
• Mehrheitlich beschlossen
1
Nr. 10 vom 27.03.2015
Beschluss Nr. 28/04 SR/15 – 080/BV/14
Beschluss über die Aufstellung, den Entwurf und die
öffentliche Auslegung der Satzung über örtliche
Bauvorschriften zur Gestaltung baulicher Anlagen
für Teilbereiche des B-Planes Nr. 53 „Wohnbebauung
Markwardstraße“(Gestaltungssatzung)
• Mehrheitlich beschlossen
Beschluss Nr. 29/04 SR/15 – 008/BV/15
Finanzierung der Mehrkosten für die Baumaßnahme
Kindertagesstätte „Anne Frank“
• Einstimmig beschlossen
Beschluss Nr. 30/04 SR/15 – 009/BV/15
Vorfristige Mittelfreigabe für den Abriss des Hochhauses
Geusaer Straße 88
• Einstimmig beschlossen
Beschluss Nr. 31/04 SR/15 – 010/BV/15
Außerordentliche Ausgabe zur Finanzierung von
Planungskosten für die Erneuerung der Tribünenanlage und
des Sportbodens in der Rischmühlenhalle
• Mehrheitlich beschlossen
Beschluss Nr. 32/04 SR/15 – 001/AN/15
Unterstützung des Projektes Revitalisierung des
Merseburger Petriklosters
• Einstimmig beschlossen
Beschluss Nr. 33/04 SR/15 – 013/BV/15
Beschluss über die Annahme einer zweckgebundenen
Spende für das Petrikloster sowie die vorfristige
Mittelfreigabe für Instandsetzungs- und
Sanierungsmaßnahmen am Petrikloster
• Einstimmig beschlossen
Beschluss Nr. 34/04 SR/15 – 005/BV/15
Festlegung eines Budgets für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) im Haushalt 2015
• Mehrheitlich beschlossen
Beschluss Nr. 35/04 SR/15 – 004/BV/15
Festlegung der Wertgrenze für Investitionen/
Instandsetzungen
• Mehrheitlich beschlossen
Beschluss Nr. 36/04 SR/15 – 011/BV/15
Beschluss über das Projekt „Barrierefreier Zugang zum
Dom“ einschließlich einer außerplanmäßigen und
vorfristigen Mittelfreigabe
• Mehrheitlich beschlossen
Beschluss Nr. 37/04 SR/15 – 002/BV/15
Beschluss über die Nichtanwendung der Experimentierklausel für das Vorhaben „Wohnanlage Rabennest“
• Mehrheitlich abgelehnt
Nicht öffentliche Sitzung:
Beschluss Nr. 38/04 SR/14 – 012/BV/15
Grundstücksangelegenheit Gebäudewirtschaft GmbH
• Mehrheitlich beschlossen
Beschluss Nr. 39/04 SR/14 – 006/BV/15
Beendigung des Erbbaurechts durch Heimfall am
Erbbaurechtsgrundstück „Böhmischer Hof“
in Merseburg
• Einstimmig beschlossen
gez. Bühligen
Oberbürgermeister
gez. Werner
Stadtratsvorsitzender
Beschluss26/04 SR/15
Änderung des Gestaltungsentwurfs für den Neubau einer
Seniorenresidenz zwischen Brühl und Preußerstraße
Der Stadtrat hat beschlossen:
Der Stadtrat stimmt dem Neubau einer Seniorenresidenz mit
einem Satteldach, entsprechend dem Entwurf vom
12.02.2015, auf dem Grundstück zwischen Brühl und
Preußerstraße zu.
Abstimmung:
Anwesend: 38
Stimmberechtigt: 41
Ja-Stimmen: 32
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 6
. Mehrheitlich beschlossen
Beschlossen in der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates am
26.02.2015
Merseburg, den 27.02.2015
gez. Bühligen
Oberbürgermeister
gez. Werner
Stadtratsvorsitzender
Beschluss 27/04 SR/15
Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des
neuaufzustellenden Flächennutzungsplanes der Stadt Merseburg
Der Stadtrat hat beschlossen:
1. Der auf der Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erarbeitete
Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Merseburg,
bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung nebst
Anlagen 1-7 und dem Umweltbericht, wird für das
gesamte Stadtgebiet in der vorliegenden Fassung vom
Februar 2015 gebilligt.
2. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes, seine
Begründung und der Umweltbericht sowie die
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
2
Nr. 10 vom 27.03.2015
auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB und die
Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Beschluss 29/04 SR/15
Finanzierung der Mehrkosten für die Baumaßnahme
Kindertagesstätte Anne Frank
Abstimmung:
Anwesend: 38
Stimmberechtigt: 41
Ja-Stimmen: 34
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 2
. Mehrheitlich beschlossen
Der Stadtrat hat
1. eine außerplanmäßige Ausgabe aus Investitionsmitteln in
Höhe von 85.000 Euro
2. eine Aufnahme eines STARK II- Darlehens zur
Restfinanzierung des Vorhabens Kita „Anne Frank“
beschlossen.
Beschlossen in der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates
am 26.02.2015
Merseburg, den 27.02.2015
gez. Bühligen
Oberbürgermeister
gez. Werner
Stadtratsvorsitzender
Abstimmung:
Anwesend: 38
Stimmberechtigt: 41
Ja-Stimmen: 38
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
. Einstimmig beschlossen
Beschlossen in der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates am
26.02.2015
Beschluss 28/04 SR/15
Beschluss über die Aufstellung, den Entwurf und die
öffentliche Auslegung der Satzung über örtliche
Bauvorschriften zur Gestaltung baulicher Anlagen für
Teilbereiche des Bebauungplanes Nr. 53 „Wohnbebauung Markwardstraße“ (Gestaltungssatzung)
Der Stadtrat hat beschlossen:
1. eine Satzung über örtliche Bauvorschriften zur
Gestaltung baulicher Anlagen für Teilbereiche des
Bebauungsplanes Nr. 53 „Wohnbebauung
Markwardstraße“ aufzustellen (Gestaltungssatzung).
2. Mit der Gestaltungssatzung sollen die zulässigen
Dachformen für Teilbereiche des Bebauungsplanes
geregelt werden.
3. Der Entwurf der Gestaltungssatzung mit der Darstellung
des räumlichen Geltungsbereiches und die dazugehörige
Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Der Entwurf der Gestaltungssatzung mit der Darstellung
des räumlichen Geltungsbereiches und die dazugehörige
Begründung sind für die Dauer von 2 Wochen öffentlich auszulegen.
Abstimmung:
Anwesend: 38
Stimmberechtigt: 41
Ja-Stimmen: 31
Nein-Stimmen: 7
Enthaltungen: 0
. Mehrheitlich beschlossen
gez. Werner
Stadtratsvorsitzender
gez. Werner
Stadtratsvorsitzender
Beschluss 30/04 SR/15
Vorfristige Mittelfreigabe für den Abriss des Hochhauses
Geusaer Straße 88
Der Stadtrat hat eine vorfristige Mittelfreigabe von
Investitionsmitteln für den Abriss des Hochhauses Geusaer
Straße 88 in Höhe von 440.000 Euro beschlossen.
Abstimmung:
Anwesend: 38
Stimmberechtigt: 41
Ja-Stimmen: 38
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
. Einstimmig beschlossen
Beschlossen in der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates am
26.02.2015
Merseburg, den 27.02.2015
gez. Bühligen
Oberbürgermeister
Beschlossen in der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates
am 26.02.2015
Merseburg, den 27.02.2015
gez. Bühligen
Oberbürgermeister
Merseburg, den 27.02.2015
gez. Bühligen
Oberbürgermeister
gez. Werner
Stadtratsvorsitzender
Beschluss 31/04 SR/15
Außerordentliche Ausgabe zur Finanzierung von
Planungskosten für die Erneuerung der
Tribünenanlage und des Sportbodens in der
Rischmühlenhalle
Der Stadtrat hat eine außerplanmäßige Auszahlung aus
Investitionsmitteln in Höhe von 30.000 Euro beschlossen.
3
Nr. 10 vom 27.03.2015
Abstimmung:
Anwesend: 38
Stimmberechtigt: 41
Ja-Stimmen: 38
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
. Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung:
Anwesend: 38
Stimmberechtigt: 41
Ja-Stimmen: 37
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
. Einstimmig beschlossen
Beschlossen in der 3. öffentlichen des Stadtrates am
26.02.2015
Beschlossen in der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates am
26.02.2015
Merseburg, den 27.02.2015
gez. Bühligen
Oberbürgermeister
Merseburg, den 27.02.2015
gez. Bühligen
Oberbürgermeister
gez. Werner
Stadtratsvorsitzender
gez. Werner
Stadtratsvorsitzender
Beschluss 32/04 SR/15
Unterstützung des Projektes Revitalisierung des
Merseburger Petriklosters
Beschluss 34/04 SR/15
Festlegung eines Budgets für geringwertige
Wirtschaftsgüter (GWG) im Haushalt 2015
Der Stadtrat hat die finanzielle Unterstützung des Vereins
Förderkreis Klosterbauhütte Merseburg e. V. zur
Revitalisierung des Petersklosters bei der Einwerbung
eigener Mittel in Höhe von maximal 26.667 Euro als
überplanmäßige Ausgabe beschlossen.
Der Stadtrat hat beschlossen:
Der Stadtrat begrenzt das Budget für geringwertige
Wirtschaftsgüter (GWG) für die Stadt Merseburg pro
Haushaltsjahr auf 85.000 Euro. Eine Übertragung nicht
verbrauchter Budgets auf das Folgejahr findet nicht statt.
Abstimmung:
Anwesend: 38
Stimmberechtigt: 41
Ja-Stimmen: 38
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
. Einstimmig beschlossen
Abstimmung:
Anwesend: 38
Stimmberechtigt: 41
Ja-Stimmen: 36
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 2
. Mehrheitlich beschlossen
Beschlossen in der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates
am 26.02.2015
Beschlossen in der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates am
26.02.2015
Merseburg, den 27.02.2015
gez. Bühligen
Oberbürgermeister
Merseburg, den 27.02.2015
gez. Bühligen
Oberbürgermeister
gez. Werner
Stadtratsvorsitzender
Beschluss 33/04 SR/15
Beschluss über die Annahme einer zweckgebundenen
Spende für das Petrikloster sowie die vorfristige
Mittelfreigabe für Instandsetzungs- und
Sanierungsmaßnahmen am Petrikloster
Der Stadtrat hat beschlossen:
1. Gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA die Annahme einer
zweckgebundenen Spende des Förderkreis
Klosterbauhütte Merseburg e.V. für die weitere
Instandsetzung und Sanierung des Petriklosters in Höhe
von 53.333 €.
2. Investitionsmittel in Höhe von bis zu 240.000 € für die
weitere Instandsetzung und Sanierung des Petriklosters
aus dem Förderprogramm “Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“ im HJ 2015 zur Verfügung zu stellen
(vorfristige Mittelfreigabe).
gez. Werner
Stadtratsvorsitzender
Beschluss 35/04 SR/15
Festlegung der Wertgrenze für Investitionen/
Instandsetzungen
Der Stadtrat hat die Festlegung der Wertgrenze für
Investitionen, die einem Wirtschaftlichkeitsvergleich
unterliegen, ab einem Wertumfang von 125.000 Euro
beschlossen.
Abstimmung:
Anwesend: 38
Stimmberechtigt: 41
Ja-Stimmen: 36
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 2
. Mehrheitlich beschlossen
4
Nr. 10 vom 27.03.2015
Beschlossen in der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates
am 26.02.2015
Merseburg, den 27.02.2015
gez. Bühligen
Oberbürgermeister
gez. Werner
Stadtratsvorsitzender
Beschluss 36/04 SR/15
Beschluss über das Projekt "Barrierefreier Zugang
zum Dom" einschließlich einer außerplanmäßigen und
vorfristigen Mittelfreigabe
Gemäß § 33 KVG war ein Mitglied des Stadtrates von der
Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Beschlossen in der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates am
26.02.2015
Merseburg, de n 27.02.2015
gez. Bühligen
Oberbürgermeister
gez. Werner
Stadtratsvorsitzender
Der Stadtrat hat beschlossen:
1. das Projekt „Barrierefreier Zugang zum Dom“ in den
Haushaltsplan 2015 aufzunehmen,
2. Ausgaben dafür in Höhe von 100.000 Euro im
Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ im HHJ
2015 zur Verfügung zu stellen (außerplanmäßige und
vorfristige Mittelfreigabe).
3. Im Rahmen der zu treffenden Fördervereinbarung
übernehmen die Vereinigten Domstifter eine Garantie in
Höhe von 40 T€ bei Ausfall der Fördermittel.
Bekanntmachung von Ausschreibungen
Abstimmung:
Anwesend: 38
Stimmberechtigt: 41
Ja-Stimmen: 36
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
. Mehrheitlich beschlossen
Alle Ausschreibungen der Stadt Merseburg werden im
Ausschreibungsblatt Sachsen-Anhalt und unter
www.merseburg.de veröffentlicht.
Gemäß § 33 KVG ist ein Mitglied des Stadtrates von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschlossen in der 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates
am 26.02.2015
Merseburg, den 27.02.2015
gez. Bühligen
Oberbürgermeister
Öffentliche Ausschreibung gemäß VOB/A
07/5200/15
Umbau und Energetische Sanierung Jugendfreizeitzentrum
Heizungs-, Lüftung-, Sanitäranlagen
Jugendfreizeitzentrum „Mampfe“, Am Saalehang 2,
06217 Merseburg
Kontakt:
Stadt Merseburg
Vergabestelle für VOB
Hauptamt, SG Zentrale Angelegenheiten
Lauchstädter Str. 1/3
06217 Merseburg
Tel.: 03461/445-0; Fax.: 03461/445-212
E-Mail-Adresse: [email protected]
gez. Werner
Stadtratsvorsitzender
Beschluss 37/04 SR715
Beschluss über die Nichtanwendung der
Experimentierklausel für das Vorhaben
"Wohnanlage Rabennest"
Der Stadtrat hat beschlossen, die Experimentierklausel für
das Vorhaben „Wohnanlage Rabennest“ nicht anzuwenden
und die erforderlichen zusätzlichen städtischen Eigenmittel
in den Jahren 2015 - 2017 im städtischen Haushalt
bereitzustellen.
Abstimmung:
Anwesend: 35
Stimmberechtigt: 41
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 22
Enthaltungen: 5
. Mehrheitlich abgelehnt
5
Nr. 10 vom 27.03.2015
Impressum: Amtsblatt der Stadt Merseburg
Herausgeber: Der Oberbürgermeister, Stadtverwaltung Merseburg, PF 1661, 06206 Merseburg,
Telefon: 03461/ 445-0, Fax 03461/ 445 212, [email protected]
Verantwortlich: Pressestelle, Tel. 03461/ 445 221, Fax 03461/ 445 212,
[email protected] Amtsblatt unter www.merseburg.de
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