Teil 1 der Abschlussprüfung / Zwischenprüfung Herbst

Anmeldung zur Zwischenprüfung /
zum Teil 1 der Abschlussprüfung
(Herbst 2015)
Die hessischen Industrie- und Handelskammern
führen im Herbst 2015 die Zwischenprüfungen
gemäß § 48 Abs. 1 und den Teil 1 der Abschlussprüfung gemäß § 48 Abs. 2 BBiG (Berufsbildungsgesetz) durch. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung / dem Teil 1 der Abschlussprüfung ist nach §
48 BBiG Pflicht (gem. § 15 BBiG ist der Prüfling für
die Zeit der Prüfung freizustellen). Die Teilnahme
ist gemäß § 43 BBiG Zulassungsvoraussetzung
zur/zum Abschlussprüfung/Teil 2 der Abschlussprüfung.
Nach unseren Unterlagen stehen für die Prüfung
im Herbst 2015 die auf den beiliegenden Anmeldeformularen aufgeführten Auszubildenden an.
Die Anmeldungen für die/den Zwischenprüfung/Teil 1 der Abschlussprüfung sind
bis Montag, 1. Juni 2015 bei der Abteilung Berufsbildung der IHK Fulda einzureichen. Bei Eingang von Anmeldungen nach diesem Termin muss
gemäß Tarif-Nummer 5.6 des Gebührentarifs der
IHK Fulda eine Nachgebühr von 25,00 € erhoben
werden.
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Befinden sich Auszubildende zum Zeitpunkt der
Anmeldung zur Zwischenprüfung mindestens 12
Monate in der Ausbildung und haben sie zu diesem Zeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet, muss mit der Anmeldung die ärztliche
Bescheinigung über die 1. Nachuntersuchung
eingereicht werden.
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***Wichtiger Hinweis***:
Unter
http://www.stuttgart.ihk24.de/serviceleiste/pal/
können Sie sich unter der entsprechenden Berufsgruppe zeitig vor jeder Prüfung die entsprechenden Bereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb downloaden. Erste Einstellungen
werden laut PAL Mitte Juni erfolgen.
Sie erhalten die Bereitstellungsunterlagen jedoch
auch weiterhin in Papierform (zusammen mit der
Einladung, ca. 4 Wochen vor dem schriftlichen
Prüfungstermin).
Die Zwischenprüfung/Der Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer
praktischen Prüfung.
Die praktische Prüfung findet voraussichtlich im
September/Oktober 2015 statt.
Integrierte Prüfungstermine:
(praktisch und schriftlich)
22. September 2015
Technischer Produktdesigner (alle Fachrichtungen)
23. September 2015
Technischer Systemplaner (alle Fachrichtungen)
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Schriftliche Prüfungstermine:
15. September 2015
Mechatroniker
(Im Anschluss an die schriftl. Prüfung findet die Arbeitsplanung für die Arbeitsaufgabe statt.)
22. September 2015
Anlagenmechaniker, Industriemechaniker,
Konstruktionsmechaniker, Werkzeugmechaniker, Zerspanungsmechaniker
23. September 2015
Elektroniker für Betriebstechnik, Elektroniker
für Geräte und Systeme, Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik
24. September 2015
Berufskraftfahrer, Eisenbahner im Betriebsdienst, Fachkraft für Lebensmitteltechnik,
Fachkraft für Metalltechnik, Holzbearbeitungsmechaniker, Holzmechaniker, Maschinen- und Anlagenführer Metall- und Kunststofftechnik, Modenäher, Produktionsfachkraft
Chemie
Abweichungen sind möglich (z. B. bei Berufen für
die es keine bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben gibt). Genaue Angaben werden Ihnen dann
rechtzeitig per Einladung mitgeteilt.