Anmeldung zur Zwischenprüfung / zum Teil 1 der Abschlussprüfung (Herbst 2015) Die hessischen Industrie- und Handelskammern führen im Herbst 2015 die Zwischenprüfungen gemäß § 48 Abs. 1 und den Teil 1 der Abschlussprüfung gemäß § 48 Abs. 2 BBiG (Berufsbildungsgesetz) durch. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung / dem Teil 1 der Abschlussprüfung ist nach § 48 BBiG Pflicht (gem. § 15 BBiG ist der Prüfling für die Zeit der Prüfung freizustellen). Die Teilnahme ist gemäß § 43 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur/zum Abschlussprüfung/Teil 2 der Abschlussprüfung. Nach unseren Unterlagen stehen für die Prüfung im Herbst 2015 die auf den beiliegenden Anmeldeformularen aufgeführten Auszubildenden an. Die Anmeldungen für die/den Zwischenprüfung/Teil 1 der Abschlussprüfung sind bis Montag, 1. Juni 2015 bei der Abteilung Berufsbildung der IHK Fulda einzureichen. Bei Eingang von Anmeldungen nach diesem Termin muss gemäß Tarif-Nummer 5.6 des Gebührentarifs der IHK Fulda eine Nachgebühr von 25,00 € erhoben werden. ********************************************************** Befinden sich Auszubildende zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Zwischenprüfung mindestens 12 Monate in der Ausbildung und haben sie zu diesem Zeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, muss mit der Anmeldung die ärztliche Bescheinigung über die 1. Nachuntersuchung eingereicht werden. ********************************************************** ***Wichtiger Hinweis***: Unter http://www.stuttgart.ihk24.de/serviceleiste/pal/ können Sie sich unter der entsprechenden Berufsgruppe zeitig vor jeder Prüfung die entsprechenden Bereitstellungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb downloaden. Erste Einstellungen werden laut PAL Mitte Juni erfolgen. Sie erhalten die Bereitstellungsunterlagen jedoch auch weiterhin in Papierform (zusammen mit der Einladung, ca. 4 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin). Die Zwischenprüfung/Der Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung. Die praktische Prüfung findet voraussichtlich im September/Oktober 2015 statt. Integrierte Prüfungstermine: (praktisch und schriftlich) 22. September 2015 Technischer Produktdesigner (alle Fachrichtungen) 23. September 2015 Technischer Systemplaner (alle Fachrichtungen) ********************************************************** Schriftliche Prüfungstermine: 15. September 2015 Mechatroniker (Im Anschluss an die schriftl. Prüfung findet die Arbeitsplanung für die Arbeitsaufgabe statt.) 22. September 2015 Anlagenmechaniker, Industriemechaniker, Konstruktionsmechaniker, Werkzeugmechaniker, Zerspanungsmechaniker 23. September 2015 Elektroniker für Betriebstechnik, Elektroniker für Geräte und Systeme, Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik 24. September 2015 Berufskraftfahrer, Eisenbahner im Betriebsdienst, Fachkraft für Lebensmitteltechnik, Fachkraft für Metalltechnik, Holzbearbeitungsmechaniker, Holzmechaniker, Maschinen- und Anlagenführer Metall- und Kunststofftechnik, Modenäher, Produktionsfachkraft Chemie Abweichungen sind möglich (z. B. bei Berufen für die es keine bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben gibt). Genaue Angaben werden Ihnen dann rechtzeitig per Einladung mitgeteilt.
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