Flurbereinigungsverfahren Ernsdorfer Bruch gemäß § 86 Flurbereinigungsgesetz (geplant) Beschreibung des Verfahrensgebietes unmaßstäblich Das geplante Flurbereinigungsgebiet befindet sich im Kreis Siegen-Wittgenstein in der Gemeinde Kreuztal. Es ist voraussichtlich 128 ha groß und wird forstwirtschaftlich genutzt. Stand 2015 http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/308240 Seite 1 von 3 Ein besonderer Neuordnungsbedarf umfasst ein Gebiet von ca. 30 ha Gemengelage mit klein- und kleinststrukturiertem zersplitterten Privatbesitz. Die Grundstücke sind ungünstig geformt und teilweise nicht erschlossen. Das Gebiet ist umschlossen von Flächen der Waldgenossenschaft Kreuztal. Alle vorhandenen Wege liegen im Eigentum der Waldgenossenschaft. Das Gebiet ist geprägt von Fichtenbeständen, weist aber durchaus unterschiedliche Waldbestände sowie ökologisch sensible Feuchtgebiete auf. Insgesamt liegen in dem Gebiet sieben Hütten, tlw. ohne rechtliche Erschließung. Ziele des Verfahrens Im Verfahren können die forstwirtschaftlichen Verhältnisse verbessert werden. Insbesondere durch eine bedarfsgerechte Walderschließung, Vergrößerung der Bewirtschaftungseinheiten und Verbesserung der Grundstückszuschnitte. Des Weiteren sind die Rechts- und Eigentumsverhältnisse klar zu regeln, dies beinhaltet auch die Neuvermessung aller Grundstücke im erforderlichen Umfang. Darüber hinaus ist ein Tausch von Privatwald gegen Anteile an der Waldgenossenschaft Kreuztal, sowie ein Kauf oder Verkauf von Flächen möglich. Zusätzliche Ziele sind die Natur- und Landschaftsentwicklung sowie der Bodenschutz. Verfahrensstand Derzeit befindet sich das Verfahren in der Vorplanung (Aufklärung der voraussichtlichen Teilnehmer und Träger öffentlicher Belange) und kann voraussichtlich Ende 2015 eingeleitet werden. Kosten Die Ausführungskosten werden zu 70% (mit Boni bis zu 80 % möglich) inkl. MwSt. anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Den Eigenanteil von 30 % tragen die jeweils begünstigten Teilnehmer für Wegebau und Vermessung. Die Verfahrenskosten (Aufwand der Flurbereinigungsbehörde) trägt das Land Nordrhein-Westfalen. Die gesamten Projektkosten werden auf 90.000€ kalkuliert. Davon werden als Ausführungskosten 52.000€ veranschlagt. Der Eigenanteil für die Teilnehmer beläuft sich auf ca. 15.000€. Dies entspricht einem kalkulierten Beitragssatz von ca. 500 € / ha Fläche. Stand 2015 http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/308240 Seite 2 von 3 Zeitlicher Ablauf 2014/2015 2015 Aufklärung der Teilnehmer Einleitung der Flurbereinigung Landerwerb (ab Einleitung) 2016 Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen Forstwegebau Wertermittlung (Boden und Waldbestände) Befragung jedes Grundeigentümers nach Wünschen Flurbereinigungsplan und Besitzeinweisung Ausführungsanordnung (neuer Rechtszustand) Berichtigung der öffentlichen Bücher Schlussfeststellung Verfahrensdauer 6-8 Jahre. Die „kursiv“ gedruckten Maßnahmen sind Planungsdaten. Kontaktdaten Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung Hermelsbacher Weg 15 57072 Siegen Louisa Wyneken Telefon: 02931/82-5592 Email: [email protected] Rainer Müller-Späth Telefon: 02931/82-5557 Email: [email protected] Stand 2015 http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/308240 Seite 3 von 3
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