Flurbereinigungsverfahren Ernsdorfer Bruch

Flurbereinigungsverfahren Ernsdorfer Bruch
gemäß § 86 Flurbereinigungsgesetz
(geplant)
Beschreibung des Verfahrensgebietes
unmaßstäblich
Das geplante Flurbereinigungsgebiet befindet sich im Kreis Siegen-Wittgenstein in
der Gemeinde Kreuztal. Es ist voraussichtlich 128 ha groß und wird forstwirtschaftlich
genutzt.
Stand 2015
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/308240
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Ein besonderer Neuordnungsbedarf umfasst ein Gebiet von ca. 30 ha Gemengelage
mit klein- und kleinststrukturiertem zersplitterten Privatbesitz. Die Grundstücke sind
ungünstig geformt und teilweise nicht erschlossen. Das Gebiet ist umschlossen von
Flächen der Waldgenossenschaft Kreuztal. Alle vorhandenen Wege liegen im Eigentum der Waldgenossenschaft. Das Gebiet ist geprägt von Fichtenbeständen, weist
aber durchaus unterschiedliche Waldbestände sowie ökologisch sensible Feuchtgebiete auf. Insgesamt liegen in dem Gebiet sieben Hütten, tlw. ohne rechtliche Erschließung.
Ziele des Verfahrens
Im Verfahren können die forstwirtschaftlichen Verhältnisse verbessert werden. Insbesondere durch eine bedarfsgerechte Walderschließung, Vergrößerung der Bewirtschaftungseinheiten und Verbesserung der Grundstückszuschnitte. Des Weiteren
sind die Rechts- und Eigentumsverhältnisse klar zu regeln, dies beinhaltet auch die
Neuvermessung aller Grundstücke im erforderlichen Umfang.
Darüber hinaus ist ein Tausch von Privatwald gegen Anteile an der Waldgenossenschaft Kreuztal, sowie ein Kauf oder Verkauf von Flächen möglich.
Zusätzliche Ziele sind die Natur- und Landschaftsentwicklung sowie der Bodenschutz.
Verfahrensstand
Derzeit befindet sich das Verfahren in der Vorplanung (Aufklärung der voraussichtlichen Teilnehmer und Träger öffentlicher Belange) und kann voraussichtlich Ende
2015 eingeleitet werden.
Kosten
Die Ausführungskosten werden zu 70% (mit Boni bis zu 80 % möglich) inkl. MwSt.
anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der
Europäischen Union getragen. Den Eigenanteil von 30 % tragen die jeweils begünstigten Teilnehmer für Wegebau und Vermessung.
Die Verfahrenskosten (Aufwand der Flurbereinigungsbehörde) trägt das Land Nordrhein-Westfalen.
Die gesamten Projektkosten werden auf 90.000€ kalkuliert. Davon werden als Ausführungskosten 52.000€ veranschlagt. Der Eigenanteil für die Teilnehmer beläuft sich
auf ca. 15.000€. Dies entspricht einem kalkulierten Beitragssatz von ca. 500 € / ha
Fläche.
Stand 2015
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Zeitlicher Ablauf
2014/2015
2015
 Aufklärung der Teilnehmer
 Einleitung der Flurbereinigung
 Landerwerb (ab Einleitung)
2016
 Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
 Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
 Forstwegebau
 Wertermittlung (Boden und Waldbestände)
 Befragung jedes Grundeigentümers nach Wünschen
 Flurbereinigungsplan und Besitzeinweisung
 Ausführungsanordnung (neuer Rechtszustand)
 Berichtigung der öffentlichen Bücher
 Schlussfeststellung
Verfahrensdauer 6-8 Jahre.
Die „kursiv“ gedruckten Maßnahmen sind Planungsdaten.
Kontaktdaten
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung Hermelsbacher Weg 15
57072 Siegen
Louisa Wyneken
Telefon:
02931/82-5592
Email:
[email protected]
Rainer Müller-Späth
Telefon:
02931/82-5557
Email:
[email protected]
Stand 2015
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