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Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz
in Zusammenarbeit mit
dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe
und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
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„Quo vadis Denkmalrecht?
Kulturerbe zwischen Pflege und Recht“.
Tagung
Münster, 15.-17. Juli 2015
LWL-Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, Münster
Im Fokus der Tagung stehen aktuelle Fragen an den Schnittstellen von Kulturerbe und Recht:
Was ist dem Investor an finanzieller Belastung, was ist dem Denkmal an Veränderungen zumutbar? Welche Konsequenzen ergeben sich für die Entwicklung des Denkmalrechts aus
dem demographischen Wandel und der Energiewende? Welche Rolle spielen Europa- und
völkerrechtliche Vorgaben? Wie sind bei Bodendenkmälern das Forschungs- und das Erhaltungsinteresse in administrativen Abwägungsentscheidungen zu gewichten? In fünf Themenblöcken werden Grundsatzvorträge und Kurzreferate zu Themen aus der Praxis (case
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studies) gehalten, aber auch moderierte Diskussionen geführt. Die Tagung richtet sich an
Juristen aus Behörden und Verbänden, Richter und Rechtsanwälte, Boden- und Baudenkmalpfleger und interessierte Bürger. Die Publikation der Referate in einem Tagungsband ist
vorgesehen.
Bitte merken Sie sich diesen Termin im kommenden Jahr vor, das Tagungsprogramm und
weitere Informationen folgen, dann auch unter www.dnk.de. Sollten Sie sich informieren
oder auch jetzt schon anmelden wollen, so wenden Sie sich bitte an Dr. Oliver Karnau
(0228/99 681-3554 oder [email protected]).