LTA-Nr.: LSG 15-001 - DAeC Deutscher Aeroclub

DEUTSCHER AERO CLUB e.V.
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: LSG 15-001
Beauftragter des BMVI
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO
Muster:
D4 Fascination
Datum der Bekanntgabe: 10.04.2015
Ersetzt LTA-Nr.: LSG 14-002
Gerätekennblatt-Nr.:
61142
Betroffenes Luftsportgerät / Baureihen / Werknummern:
D4-B, alle Werknummern (Rumpf aus Stahlrohr)
Mitgültige Unterlagen
-
Technische Mitteilung D4-B_TM-2014-01
Betrifft:
Überprüfung der Querruder-Spade-Anlenkung
Anlass:
Bei den bisherigen Überprüfungen zur LTA LSG 14-002, bei in Betrieb befindlichen Ultraleichtflugzeuge des Musters, wurden keine Risse oder Mängel
festgestellt, so dass die bisherige LTA aufgehoben und ersetzt werden kann.
Da zukünftige Mängel durch Dauerbelastung und Beschädigungen nicht
ausgeschlossen werden können, wird eine regelmäßige Überprüfung des
Bauteils festgelegt. Die Erstüberprüfung vor dem nächsten Flug bleibt bestehen.
Konstruktive Änderungen an der Anlenkung sind mit einer Ergänzenden Musterzulassung oder einer Ergänzung zur Musterzulassung (Änderung am
Stück) genehmigen zu lassen.
Maßnahmen:
1) Regelmäßige jährliche Überprüfung bzw. alle 100 Stunden gemäß Technischer
Mitteilung Nr. D4-B_TM-2014-01 und Sichtprüfung der Schweißnähte mit geeigneten Mitteln (z.B. Vergrößerungsglas und Zahnarztspiegel).
2) Die erstmalige Überprüfung ist vor dem nächsten Flug durchzuführen. Dies betrifft die Ultraleichtflugzeuge, bei denen die LTA-Nr. LSG 14-002 noch nicht
durchgeführt wurde. Die erstmalige Überprüfung ist vorher beim LuftsportgeräteBüro anzumelden und genehmigen zu lassen.
3) Sollten bei der Durchführung der Überprüfungen Risse festgestellt werden, ist
der Betrieb des UL einzustellen!
4) Bestätigung der erstmaligen Überprüfung in der Anlage 1 zur LTA und im nächsten Nachprüfschein, die regelmäßigen Überprüfungen in den Betriebsaufzeichnungen zur Vorlage bei der Jahresnachprüfung.
-1-
DEUTSCHER AERO CLUB e.V.
Beauftragter des BMVI
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: LSG 15-001
Datum der Bekanntgabe: 10.04.2015
Ersetzt LTA-Nr.: LSG 14-002
Termine und Fristen:
Maßnahme 1): Die jährliche Bestätigung in den Betriebsaufzeichnungen ist dem Prüfer bei
jeder Jahresnachprüfung vorzulegen
Maßnahme 4): Zusendung der Anlage 1 zur LTA innerhalb 14 Tagen nach Durchführung
Durchführung und Bescheinigung:
Maßnahme 1): Halter
Maßnahme 2): Vom Luftsportgeräte Büro genehmigte Personen oder Betriebe
Maßnahme 4): Erstmalige Überprüfung: Prüfer Klasse 5 /
Regelmäßige Überprüfung im Rahmen der Instandhaltung: Halter
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108 Braunschweig
einzulegen
gez.
gez.
Dipl.-VerwW. Frank Einführer
Leiter Luftsportgeräte-Büro
Dipl.-Ing. Michael Bätz
Luftsportgeräte-Büro / Technik
-2-
Lufttüchtigkeitsanweisung
DEUTSCHER AERO CLUB e.V.
LTA-Nr.: LSG 15-001
Beauftragter des BMVI
Datum der Bekanntgabe: 10.04.2015
Ersetzt LTA-Nr.: LSG 14-002
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO
An den
Deutschen Aero Club e.V.
Luftsportgerätebüro
Hermann-Blenk-Str. 28
FAX: +49(531)23540 -66
38108 Braunschweig
LTA 15-001-Anlage 1: Fascination Spade Anlenkung
D – M_____________
An dem Ultraleichtflugzeug:
Seriennummer:
____________________
wurde die Maßnahme 1 (Aufschneiden der Querruder und Sichtprüfung) durchgeführt von:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Ort
Datum
Name der durchführenden Person/ Betrieb*
* Grundsätzlich sind alle Luftfahrttechnischen Betriebe genehmigte Betriebe.
Bitte Zutreffendes ankreuzen und ausfüllen:
Es wurden keine Risse entdeckt.
Es wurden Risse entdeckt.
Es gab sonstige Beanstandungen am Querruder-Spade/Anlenkung.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ggf. Beschreibung
Ort
Datum
Name Prüfer
-3-
Unterschrift Prüfer
W.D. Fascination UG
U.
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zt
W.D.Fascination UG
Rechbergstraße 29
D-73550 Waldstetten
tel:
fax:
email:
aJLIax!"»i...» tu, • i-.-.m..-.,m,.,". .
Hu He/v:
+49 151/18 355 418
+49 7171/41127
wolfgang. dallachOgmx.de
TM-D4B_2014-01
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vv D. Fascination UG
Kreissparkasse Ostaic
Geschäftsführer: Wolfgang D
BLZ
Handelsregister Ulm UGiG
•'0 100 075
HRB ?2S
61450050
OASPDt-
1000759824
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Beauftragter des BMVBS
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO
Muster:
Fascination D4 / BK
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: LSG 08-009
Datum der Bekanntgabe: 22.08.2008
Gerätekennblatt-Nr.: 61142.1
Technische Mitteilung des Musterbetreuers:
TM D4_26 vom 21.08.2008
Betroffenes Luftsportgerät:
- Baureihen:
Alle Ultraleichtflugzeuge D4 / BK mit der DAeC-Gerätekennblatt-Nr. 61142.1
- Werknummern:
Alle Ultraleichtflugzeuge D4 / BK mit der DAeC-Gerätekennblatt-Nr. 61142.1
Betrifft:
Mögliche Risse in der Wurzelrippe des Seitenleitwerks.
Maßnahmen:
1. Prüfung gem. Technischer Mitteilung des Musterbetreuers TM D4_26 vom 21.08.2008
2. Reparatur gem. Technischer Mitteilung des Musterbetreuers TM D4_26 vom 21.08.2008
Termine und Fristen:
Die Fristen sind gemäß der TM D4_26 vom 21.08.2008 einzuhalten.
Bescheinigung:
Die Durchführung der Maßnahmen ist von einem Prüfer Klasse 5 in den Betriebsaufzeichnungen
sowie auf dem beigefügten Formblatt (siehe Anlage 1 zur LTA 08-009) zu bescheinigen und an
das Luftsportgeräte-Büro zu senden.
Hinweis:
Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, dass es nach Ablauf
der genannten Fristen nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß
durchgeführt worden sind. Im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des
Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es erforderlich, die sofortige Vollziehung
dieser LTA anzuordnen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28,
38108 Braunschweig einzulegen
Leiter Luftsportgeräte-Büro
Frank Einführer
Luftsportgeräte-Büro/ Technik
Dipl.-Ing. Michael Bätz
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Beauftragter des BMVBS
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: LSG 08-009
Datum der Bekanntgabe: 22.08.2008
An den
Deutschen Aero Club e.V.
Luftsportgerätebüro
Hermann-Blenk-Str. 28
38108 Braunschweig
Anlage 1 zur LTA 08-009 – Wurzelrippe des Seitenleitwerks “Fascination D4/BK“
An dem Ultraleichtflugzeug
D – M__________
wurde die LTA-Nr.: LSG 08-009 durchgeführt von:
------------------------------------------------------------------------------------------------
-----------------------------------------------------------------------------------------------Ort
Datum
Unterschrift/ Stempel
Es wurden keine Mängel festgestellt.
Es wurden folgende Mängel festgestellt / Arbeiten durchgeführt:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Prüfer Klasse 5:
-----------------------------------------------------------------------------------------------Ort
Datum
Unterschrift/ Stempel
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Schülein Aerostar [[email protected]]
Mi 18.10.2006 12:30
TM Tecnam Flugzeuge Typ ALLE
Hiermit geben wir folgende Technische - Mitteilung bekannt:
Um Beschädigungen des Höhenruderanschlages und des Ausgleichgewichtes durch
rückseitiges "Anblasen" zu verhindern ist es empfehlenswert , das Höhenleitwerk mit dem
Sicherheitsgurt nach dem Abstellen zu sichern.
Bei jeder Vorflugkontrolle sind der Höhenruderanschlag und das Ausgleichsgewicht auf
Beschädigungen zu kontrollieren.
Bei Beschädigungen bitten wir um Mitteilung an den Musterbetreuer
[email protected]
Bild 1 (LSGB)
Bild 2 (LSGB)
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Muster:
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: LSG 07-011
Datum der Bekanntgabe: 21.12.2007
Fascination D4 / BK
Gerätekennblatt-Nr.: 61142.1
Technische Mitteilungen:
1. DAeC-Prüfanweisung Nr. D4BK.2007.1 vom 21.12.2007
2. Anlage 1 zur LTA-Nr.: LSG 07-011
3. DAeC-Reparaturanweisung Nr. D4BK.2007.2 vom 21.12.2007
Betroffenes Luftsportgerät:
- Baureihen:
Alle Ultraleichtflugzeuge D4 / BK mit der DAeC-Gerätekennblatt-Nr.
61142.1
sowie alle bereits im Bau befindlichen nicht aufgeführten oder später hinzukommenden
Ultraleichtflugzeuge D4 / BK, mit vorgefertigten Flügeln tschechischer oder unbekannter Herkunft.
- Werknummern:
Siehe unter Baureihen
Betrifft:
Mangelhafte Strukturfestigkeit des Flügels durch fehlerhafte Verklebung der FaserverbundFlügelschalen mit den Flügelrippen und dem Flügelholm.
Maßnahmen:
Im Rahmen dieser Lufttüchtigkeitsanweisung sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
1. Inspektion der Flügel auf fehlerhafte Klebverbindungen zwischen FaserverbundFlügelschalen und Flügelrippen sowie Flügelholm nach DAeC-Prüfanweisung Nr.
D4BK.2007.1 vom 21.12.2007.
2. Instandsetzung der Flügel nach DAeC-Reparaturanweisung Nr. D4BK.2007.2 vom
21.12.2007, wenn Schäden außerhalb zulässiger Kriterien festgestellt worden sind.
3. Mitteilung der Prüfergebnisse (Punkt 1.) auf dem Prüfbericht Anlage 1 zur LTA
LSG 07-011.
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Beauftragter des BMVBS
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: LSG 07-011
Datum der Bekanntgabe: 21.12.2007
Termine und Fristen:
Für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen sind folgende Fristen festgelegt worden:
Maßnahme 1:
a) Vor dem nächsten Flug, jedoch bis spätestens 31.12.2008. Ein Überführungsflug zum
Durchführenden der Inspektionsmaßnahmen ist einsitzig zulässig.
b) An derzeit in Bau befindlichen Luftfahrzeugen sind die Maßnahmen dieser LTA vor dem
Erstflug durchzuführen.
Maßnahme 2:
Vor dem ersten bzw. nächsten Flug nach Feststellung des Schadens.
Maßnahme 3:
Die Durchführung der Maßnahmen ist von einem Prüfer Klasse 5 in den
Betriebsaufzeichnungen sowie auf beigefügtem Formblatt (siehe Anlage 1 zur LTA 07011) zu bescheinigen und innerhalb von 8 Kalendertagen nach Durchführung der Prüfung
(Maßnahme 1) an das Luftsportgerätebüro zu senden.
Hinweis:
Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, dass es nach Ablauf
der genannten Fristen nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß
durchgeführt worden sind. Im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des
Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es erforderlich, die sofortige Vollziehung
dieser LTA anzuordnen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28,
38108 Braunschweig einzulegen
Leiter Luftsportgeräte-Büro
Frank Einführer
Luftsportgeräte-Büro/ Technik
Dipl.-Ing. Michael Bätz
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DAeC: Peparaturanweisung D4/BK-Ultraleicht MTOM=450kg/472,5kg 21.12.2007
Reparaturanweisung Nr. D4BK.2007.2
für eine Fehlverklebung des Holmgurts mit der Flügelschale
Sind bei der Durchführung der Prüfanweisung Nr. D4BK.2007.1 Fehlklebungen festgestellt
worden, so sind diese durch den Luftfahrttechnischen Betrieb „LTB Sammet GmbH“ mit Sitz
in Heubach durch folgendes Verfahren instand zu setzen.
Für die Reparatur muss folgendes Laminierharzsystem verwendet werden: Harz: Scheufler L
285; Härter: Scheufler L 287. Die Verarbeitung sollte möglichst bei Raumtemperatur
zwischen 20°C und 25°C, jedoch keinesfalls unter 10°C oder über 50°C erfolgen.
Reparatur
1) Die Fehlverklebung freilegen, indem oberhalb der Fehlverklebung die Flügelschale
aufgeschnitten wird.
2) Die Flügelschale muss von außen fachgerecht mit einem Schäftverhältnis von 1:50
geschäftet werden.
3) Den Holmgurt und die Schäftung aufrauen.
4) Die bearbeiteten Stellen müssen vor dem aufbringen von Harz sauber und fettfrei sein.
Diese sind vor dem verkleben mit geeignetem Lösungsmittel (MEK) zu reinigen.
5) Die Fehlverklebung mit Harz-Baumwollflocken-Gemisch anfüllen. Auf 100 [g] angerührtes
Harz kommen 18 [g] Baumwollflocken.
6) Die Reparaturstelle ist mit Glasgewebe entsprechend der Belegung der Flügelschale neu
aufzubauen.
Prüfung
7) Eine Sichtprüfung entsprechend der Prüfanweisung Nr. D4BK.2007.1 ist nach der
Reparatur durchzuführen.
8) Eine Klangprüfung entsprechend der Prüfanweisung Nr. D4BK.2007.1 ist nach der
Reparatur durchzuführen.
DAeC Seite 1 von 1
DAeC Prüfanweisung D4/BK-Ultraleicht MTOM=450kg/472,5kg
25.04.2008
Ergänzung ZFP zur Prüfanweisung Nr. D4BK.2007.1
Ein alternatives Prüfverfahren mittels zerstörungsfreier Werkstoffprüfungen (ZFP) hat in
folgenden Schritten zu erfolgen. Die Prüfung ist durch:
Institut für Kunststofftechnik (IKT), Abteilung Zerstörungsfreie Prüfung
Universität Stuttgart, Pfaffenwaldring 32, D-70569 Stuttgart, Germany
Dipl.-Ing. Philipp Menner, Tel: +49-(0)711-685-63957, Fax: +49-(0)711-685-64635
Email: [email protected]
verantwortlich durchzuführen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist auf dem Prüfbericht - Anlage
1 zur LTA 07-011 - durch einen Prüfer Klasse 5 festzuhalten.
Die vorgesehenen Termine sind min. 1 Woche im voraus dem Luftsportgeräte-Büro
schriftlich anzuzeigen.
1.Zerstörungsfreie Prüfung der Rippenverklebung
Bei dieser Prüfung werden die Verklebungen zwischen allen Rippen und der oberen und
unteren Flügelschale, vor und hinter dem Holm, kontrolliert. Eine vollständige Abdeckung der
Holm-Rippenverklebung mit den Bildern ist zu gewährleisten.
ZF-Prüfverfahren:
Optisch angeregte Lockin-Shearographie (ITK Stuttgart).
Dieses Verfahren eignet sich, um klebstofffreie Stellen, schlechte oder keine adhäsive
Bindung festzustellen.
Zulässige Fehlstellen: - an der Verklebung Rippe-Beplankung: max. 5 [mm]
2. Zerstörungsfreie Prüfung der Holmverklebung
Bei dieser Prüfung werden die Verklebungen zwischen den Holmgurten und der
Flügeloberschale sowie der Flügelunterschale kontrolliert. Für die Verklebung der Rippen
aus Hartschaum und der Flügelschale ist das Verfahren aufgrund der großen Dämpfung des
Schaums nicht anwendbar.
Dieses Verfahren eignet sich, um klebstofffreie Stellen, schlechte oder keine adhäsive
Bindung festzustellen.
Alle Verklebungen auf Unter- und Oberseite zwischen Holmgurten und Flügelschalen werden
einem kurzen thermischen Belastungstest unterzogen. Die entsprechende Verformung wird
mittels IR-Kamera detektiert. Ein nachgeschaltetes, rechnerbasiertes Auswerteverfahren
liefert die zu beurteilenden Bilder und sorgt für die Nachweisführung. Eine vollständige
Abdeckung der Holm-Flügelverklebung mit den Bildern ist zu gewährleisten.
ZF-Prüfverfahren:
Optisch angeregte Lockin-Thermographie (ITK Stuttgart).
Zulässige Fehlstellen: Innerhalb einer Fläche der Holmbreite multipliziert mit 6 [cm] dürfen
keine Fehlklebungen größer als 1,5 x 1,5 [cm²] vorhanden sein.
_________________________________________________________________________
DAeC Seite 1 von 2
DAeC Prüfanweisung D4/BK-Ultraleicht MTOM=450kg/472,5kg
25.04.2008
Ergänzung ZFP zur Prüfanweisung Nr. D4BK.2007.1
3) Durchführung der Verfahren nach 1) und 2)
1) Tragflügel hochkant schwingungsarm lagern, Holm horizontal
ausgerichtet
2) Anbringen von Markern aus Klebefolie mit folgenden Daten xy abc:
- xy = s/n des Luftsportgeräts
- a = Links/Rechts in Flugrichtung
- b = oben/unten
- c = fortlaufende Bildnummer pro Seite
3) Sensor mit ca. 1,5m Abstand positionieren
3) Anregung mit geeigneten Leuchtmitteln
4) Aufnahme der Strukturantwort durch den Meßaufbau
5) Speicherung der Bereichsbilder und der Meßparameter
6) Auswertung
7) Ein Prüfbericht pro Fluggerät mit den Fotos der geprüften Stellen ist an
das LSG-B zu senden. Folgende Angaben sind im Deckblatt aufzuführen:
- Name und Anschrift des Instituts und des Prüfleiters
- Ort, Datum der Prüfung
- Werknummer und Kennzeichen
- Kurz-Ergebnis der Prüfung
- Unterschrift des Prüfleiters
Die Prüfungen und Reparaturen können bei den bereits aufgeführten LTBs nach Absprache
durchgeführt werden.
_________________________________________________________________________
DAeC Seite 2 von 2
DAeC: Prüfanweisung D4/BK-Ultraleicht MTOM=450kg/472,5kg
21.12.2007
Prüfanweisung Nr. D4BK.2007.1
Das Prüfverfahren hat in folgenden Schritten zu erfolgen. Die Prüfung ist durch den
Luftfahrttechnischen Betrieb „LTB Sammet GmbH“ mit Sitz in Heubach durchzuführen. Das
Ergebnis dieser Prüfung ist auf dem Prüfbericht - Anlage 1 zur LTA 07-011 - festzuhalten.
1. Belastungsprüfung
Bei dieser Prüfung werden beide Tragflächen einem Belastungstest mit j=1 unterzogen.
Dieser Test muss nur durchgeführt werden, wenn an den Tragflächen zuvor kein
Belastungstest bis j=1 durchgeführt wurde.
Lastfall:
Dieser Lastfall ist gem. LTF-UL 2003-333(3)_Gustloads und entspricht einer
Böe mit vBöe=15,0 [m/sec] bei maximalem Flugzeuggewicht.
Die Lastverteilung über die Spannweite und Aufteilung auf die einzelnen
Flächenabschnitte mit der Lage des Lastangriffspunkts ist der Tabelle
DAeC_1.1 zu entnehmen.
Stützung:
Methode 1:
Flugzeug in Rückenlage; Auflage durch eine geeignete Konstruktion
am vorderen und hinteren Hauptspant im Rumpf nahe der Hauptbolzen;
Krafteinleitung in den Rumpf über die Bolzenverbindung; Abstützung des
Tragflügels mittels hydraulischer Wagenheber in 2/3 der Spannweite
großflächig am Holm.
Methode 2:
Die Tragflächen abbauen und in Rückenlage in einer Testvorrichtung
montieren. Krafteinleitung über die Bolzen in die Testvorrichtung.
Abstützung des Tragflügels mittels hydraulischer Wagenheber in 2/3 der
Spannweite großflächig am Holm.
Durchführung: 1) Die Sandsäcke oder ähnliches stichprobenartig auf korrektes Gewicht
prüfen.
2) Last symmetrisch von innen nach außen aufbringen.
Wichtig: Die Sandsäcke sanft auflegen.
3) Die Flügel durch gleichmäßiges absenken der Wagenheber belasten.
Das Absenken der Flügel sollte symmetrisch und ruckfrei geschehen.
4) Die maximale Belastung muss nicht länger als 3 Sekunden aufgebracht
bleiben.
5) Last in umgekehrter Reihenfolge symmetrisch von außen nach innen
entfernen.
Prüfung:
1) Während des Absenkens auf Knack- und Knistergeräusche achten.
2) An den Flügelenden sind folgende Messungen vorzunehmen:
a) Nulllage vor der Belastung (f0)
b) Maximale Absenkung während der Belastung (fmax)
c) Nulllage nach der Belastung (f1)
DAeC Seite 1 von 5
DAeC: Prüfanweisung D4/BK-Ultraleicht MTOM=450kg/472,5kg
Auswertung:
21.12.2007
1) Ermittlung der mittleren Durchbiegung:
∆f= [(f0-f1)links+(f0-f1)rechts]/2
Zulässige Streuung „s“ der Nulllage f1=±3% der mittleren Durchbiegung
∆f nach der Belastung.
-0,03 x ∆f < s < 0,03 x ∆f
Geometrische Daten
Testbelastung D4/BK UL
y
∆XP
Pz (y) 472,5kg
Pz (y) 450kg
[m]
[cm]
[kg]
[kg]
4,22
3,78
3,33
2,89
2,44
2,00
1,55
1,11
0,66
Gesamtlast
-1,12
-3,96
-5,18
-5,86
-6,40
-6,85
-7,06
-7,31
-7,83
45,0
65,0
85,0
100,0
105,0
110,0
110,0
110,0
110,0
840,00
40,0
60,0
80,0
85,0
90,0
95,0
100,0
100,0
100,0
750,00
Tabelle DAeC 1.1: Im Versuch aufzubringende Lasten für eine max. Abflugmasse G=472,5kg/450kg
∆XP: Abstand der Resultierenden von der Holmmitte (positiver Wert: hinter Holmmitte)
Pz: Aufzubringende Belastung
Pz(y)
y
Bild DAeC 1.1: Lastverteilung
DAeC Seite 2 von 5
DAeC: Prüfanweisung D4/BK-Ultraleicht MTOM=450kg/472,5kg
21.12.2007
2. Sichtprüfung
Bei dieser Prüfung werden die Verklebungen zwischen den Holmgurten, den Rippen und der
Flügelschale unter Belastung der Rippen kontrolliert.
Stützung:
Tragflügel am Hauptholm und Hilfsbeschlag an der Wurzelrippe und der
Flügelspitze Rippe 13.
Durchführung: 1) Einbringen einer Bohrung mit 10 [mm] Durchmesser in der Mitte eines
jeden Nasenfeldes auf der Unterseite der Tragfläche, 100 [mm] in
Flugrichtung von der Holmvorderkante entfernt.
2) Einbringen einer Bohrung mit 10 [mm] Durchmesser in der Mitte eines
jeden Rippenfeldes auf der Unterseite der Tragfläche, 100 [mm] entgegen
der Flugrichtung von der Holmhinterkante entfernt.
3) Zur Prüfung der Rippe „N“ die Rippen „N+1“ und „N-1“ gleichzeitig mit
Hilfe von Sandsäcken belasten. Die Höhe der Belastung jeder Rippe ist der
Tabelle 2.1 zu entnehmen
4) Prüfung der Klebenaht zwischen dem Holmgurt, den Rippen und der
Flügelschale in jedem Rippenfeld vor und hinter dem Holm auf eventuelle
Fehlverklebungen mittels eines Endoskops. Hierbei muss der Bereich durch
indirekte Beleuchtung im angrenzenden Rippenabschnitt gut ausgeleuchtet
sein. Eine Verklebung ist dann Fehlerfrei, wenn beidseitig der Austritt der
Klebermasse auf der gesamten Länge zu erkennen ist.
5) Prüfung der Ventilationsbohrungen zwischen den einzelnen
Rippenfeldern. Diese dürfen weder verdeckt noch verschlossen sein.
6) Nach der Inspektion und eventueller Reparatur ist die Inspektionsbohrung wieder zu verschließen.
Zulässige Fehlstellen: - an der Verklebung Holm-Beplankung: keine
- an der Verklebung Rippe-Beplankung: max. 5 [mm]
Rippe Nr.
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
Abstand von der
Last [kg]
Flügelnase [cm]
18
59,0
16
59,2
16
58,3
15
56,6
14
54,6
13
52,2
13
49,9
12
46,1
11
41,7
11
37,0
10
31,4
9
23,4
Tabelle 2.1: Last auf die einzelnen Rippen
DAeC Seite 3 von 5
DAeC: Prüfanweisung D4/BK-Ultraleicht MTOM=450kg/472,5kg
21.12.2007
3. Klangprüfung
Bei dieser Prüfung werden die Verklebungen zwischen den Holmgurten und der
Flügeloberschale sowie der Flügelunterschale kontrolliert. Für die Verklebung der Rippen
aus Hartschaum und der Flügelschale ist das Verfahren aufgrund der großen Dämpfung des
Schaums nicht anwendbar.
Dieses Verfahren eignet sich, um klebstofffreie Stellen, schlechte oder keine adhäsive
Bindung festzustellen.
Stützung:
Tragflügel auf Schaumstoff auflegen.
Durchführung: 1) Kennzeichnung der Lage des Holmes.
2) Prüfung der Verklebung durch Abklopfen der Ober- und Unterseite des
Holmes.
Zulässige Fehlstellen: Innerhalb einer Fläche der Holmbreite multipliziert mit 6 [cm] dürfen
keine Fehlklebungen größer als 1,5 x 1,5 [cm] vorhanden sein.
DAeC Seite 4 von 5
DAeC: Prüfanweisung D4/BK-Ultraleicht MTOM=450kg/472,5kg
Ergänzung zur Prüfanweisung Nr. D4BK.2007.1
Stand: 25.02.2008
Weitere durchführende Betriebe:
1. Luftfahrttechnischer Betrieb Nr. LBA II-A 218
Sportflugzeugbau Antwerpen GmbH
Flugplatz Grefrath-Niershorst
47929 Grefrath
Tel.: 02158 / 911992
Fax: 02158 / 911994
2. Luftfahrttechnischer Betrieb Nr. LBA II-A 119
Günter Follmann
Großlittgerstr. 6
54526 Landscheid
Tel.: 06575 / 901364
Fax: 06575 / 901783
3. Luftfahrttechnischer Betrieb Nr. LBA II-A 284
DG Flugzeugbau GmbH
Otto-Lilienthal-Weg 2
76646 Bruchsal
Tel.: 07251 / 30200
Fax: 07251 / 3020200
DAeC Seite 5 von 5
21.12.2007
DEUTSCHER AERO CLUB e.V.
Beauftragter des BMVBS
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO
Muster:
Fascination D4 / BK
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: LSG 07-010-1
Datum der Bekanntgabe: 08.09.2008
Gerätekennblatt-Nr.: 61142.1
Technische Mitteilung des Musterbetreuers:
Ergänzungen zur Technischen Mitteilung Nr. D4/BK-20/11/2007 vom 04.09.08
Betroffenes Luftsportgerät:
- Baureihen:
Alle Ultraleichtflugzeuge D4 / BK mit der DAeC-Gerätekennblatt-Nr. 61142.1
- Werknummern:
Alle Ultraleichtflugzeuge D4 / BK mit der DAeC-Gerätekennblatt-Nr. 61142.1, bei denen die
Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG 07-010 noch nicht durchgeführt wurde.
Betrifft:
Mögliche Behinderung des Rettungsgeräteausschusses durch vorstehende Einnietmuttern.
Anlass:
Der neue Musterbetreuer DG Flugzeugbau GmbH hat zum bisherigen Ausschussrahmen Nr. SLA
D4BK 1118-1 einen alternativen Ausschussrahmen Nr. D4_R002 entwickelt, der ebenfalls
eingebaut werden darf. Die ursprüngliche Technische Mitteilung Nr. D4/BK-20/11/2007 wurde
ergänzt und diese LTA ersetzt ab Bekanntgabe die LTA-Nr.: LSG 07-010 vom 21.12.2007.
Maßnahmen:
1. Durchführung der Ergänzungen zur Technischen Mitteilungen Nr. D4/BK-20/11/2007
vom 04.09.08
2. Mitteilung der Durchführung auf dem Prüfbericht (Anlage 1 zur LTA LSG 07-010-1)
Termine und Fristen:
Die Maßnahmen sind innerhalb der nächsten zehn Flugstunden und spätestens bis zur nächsten
Jahresnachprüfung durchzuführen.
Bescheinigung:
Die Durchführung der Maßnahmen ist von einem Prüfer Klasse 5 in den Betriebsaufzeichnungen
sowie auf dem beigefügten Formblatt (siehe Anlage 1 zur LTA 07-010-1) zu bescheinigen und an
das Luftsportgeräte-Büro zu senden.
Hinweis:
Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, dass es nach Ablauf
der genannten Fristen nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß
durchgeführt worden sind. Im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des
Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es erforderlich, die sofortige Vollziehung
dieser LTA anzuordnen.
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DEUTSCHER AERO CLUB e.V.
Beauftragter des BMVBS
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: LSG 07-010-1
Datum der Bekanntgabe: 08.09.2008
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28,
38108 Braunschweig einzulegen
Leiter Luftsportgeräte-Büro
Frank Einführer
Luftsportgeräte-Büro/ Technik
Dipl.-Ing. Michael Bätz
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LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: LSG 07-010-1
Datum der Bekanntgabe: 08.09.2008
An den
Deutschen Aero Club e.V.
Luftsportgerätebüro
Hermann-Blenk-Str. 28
38108 Braunschweig
Anlage 1 zur LTA 07-010-1 – Nachrüstung Rettungsgeräteöffnung “Fascination D4/BK“
An dem Ultraleichtflugzeug
D – M__________
wurde die LTA-Nr.: LSG 07-010-1 durchgeführt von:
------------------------------------------------------------------------------------------------
-----------------------------------------------------------------------------------------------Ort
Datum
Unterschrift/ Stempel
Es wurden folgende Arbeiten durchgeführt:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Prüfer Klasse 5:
-----------------------------------------------------------------------------------------------Ort
Datum
Unterschrift/ Stempel
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LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO
Muster:
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: LSG 07-010
Datum der Bekanntgabe: 21.12.2007
Fascination D4 / BK
Gerätekennblatt-Nr.: 61142.1
Technische Mitteilung des Musterbetreuers:
TM D4/BK-20/11/2007
Betroffenes Luftsportgerät:
- Baureihen:
Alle Ultraleichtflugzeuge D4 / BK mit der DAeC-Gerätekennblatt-Nr. 61142.1
- Werknummern:
Siehe unter Baureihen
Betrifft:
Mögliche Behinderung des Rettungsgeräteausschusses durch vorstehende Einnietmuttern.
Maßnahmen:
Änderung gemäß der Technischen Mitteilung des Musterbetreuers:
TM D4/BK-20/11/2007
Termine und Fristen:
Die Fristen sind gemäß der TM D4/BK-20/11/2007 einzuhalten.
Bescheinigung:
Die Durchführung der Maßnahmen ist von einem Prüfer Klasse 5 in den Betriebsaufzeichnungen
sowie auf dem beigefügten Formblatt (siehe Anlage 1 zur LTA 07-010) zu bescheinigen und an
das Luftsportgeräte-Büro zu senden.
Hinweis:
Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, dass es nach Ablauf
der genannten Fristen nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß
durchgeführt worden sind. Im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des
Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es erforderlich, die sofortige Vollziehung
dieser LTA anzuordnen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28,
38108 Braunschweig einzulegen
Leiter Luftsportgeräte-Büro
Frank Einführer
Luftsportgeräte-Büro/ Technik
Dipl.-Ing. Michael Bätz
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Beauftragter des BMVBS
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: LSG 06-003-1
Datum der Bekanntgabe: 06.09.2006
Muster: Fascination D4/BK
Gerätekennblatt-Nr.: 61142.1
Diese LTA ersetzt die LTA 06-003
Technische Mitteilung des Musterbetreuers: TM D4/BK-20/07/06
Rettungsgeräte-Befestigung
Betroffene Werknummern:
Alle
Anlass:
Nicht befestigte Rettungsgeräteleinen.
Maßnahmen:
1. Überprüfung der Anschlüsse der Leinen gem. Flug- und Betriebshandbuch
2. Änderungen gemäß der Technischen Mitteilung des Herstellers. (TM D4/BK-20/07/06)
Pkt 3 (Anbindung der Endschlaufen) zusammen mit den Seiten 3 u. 4 der TM durchführen
Hinweis: Die Auflastung kann nur erfolgen, wenn die TM D4//BK-20/07/06 komplett
durchgeführt und die Original-Handbuchseite vom Musterbetreuer bezogen und eingefügt ist
Termine und Fristen:
Maßnahme 1: Vor dem nächsten Start .
Maßnahme 2: Bis zur nächsten Jahresnachprüfung, spätestens jedoch bis 31.12.2006
Die Maßnahme 1 ist von einer sachkundigen Person durchzuführen. Die Durchführung ist in
den Betriebsaufzeichnungen zu dokumentieren.
Die Maßnahme 2 ist, entsprechend der TM, durch einen berechtigten Betrieb durchzuführen
und in den Betriebsaufzeichnungen sowie auf dem Nachprüfbericht durch einen Prüfer Kl. 5 zu
bescheinigen.
Hinweis:
Gemäß § 14 Abs. (2) der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) darf ein durch die
Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA) betroffenes Luftfahrtgerät nach dem in der LTA angegebenen
Termin außer für Zwecke der Nachprüfung nur in Betrieb genommen werden, wenn die
angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28,
38108 Braunschweig einzulegen
DAeC Luftsportgerätebüro
R.Hüls
DEUTSCHER AERO CLUB e.V.
Beauftragter des BMVBS
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: LSG 06-003
Datum der Bekanntgabe: 21.08.2006
Muster: Fascination D4/BK
Gerätekennblatt-Nr.: 61142.1
Technische Mitteilung des Musterbetreuers: TM D4/BK-20/07/06
Rettungsgeräte-Befestigung
Betroffene Werknummern:
Alle
Anlass:
Nicht befestigte Rettungsgeräteleinen.
Maßnahmen:
1. Überprüfung der Anschlüsse der Leinen gem. Flug- und Betriebshandbuch
2. Änderungen gemäß der Technischen Mitteilung des Herstellers. (TM D4/BK-20/07/06)
durchführen
Termine und Fristen:
Maßnahme 1: Vor dem nächsten Start .
Maßnahme 2: Bis zur nächsten Jahresnachprüfung, spätestens jedoch bis 31.12.2006
Die Maßnahme 1 ist von einer sachkundigen Person durchzuführen. Die Durchführung ist in
den Betriebsaufzeichnungen zu dokumentieren.
Die Maßnahme 2 ist, entsprechend der TM, durch einen vom Hersteller autorisierten Betrieb
durchzuführen und in den Betriebsaufzeichnungen sowie auf dem Nachprüfbericht durch
einen Prüfer Kl. 5 zu bescheinigen.
Hinweis:
Gemäß § 14 Abs. (2) der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) darf ein durch die
Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA) betroffenes Luftfahrtgerät nach dem in der LTA angegebenen
Termin außer für Zwecke der Nachprüfung nur in Betrieb genommen werden, wenn die
angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28,
38108 Braunschweig einzulegen
DAeC Luftsportgerätebüro
R.Hüls
DEUTSCHER AERO CLUB e.V.
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO
DEUTSCHER
ULTRALEICHTFLUGVERBAND e.V.
Beauftragte des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: LSG 05- 008 Datum der Bekanntgabe: 06.07.05
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Diese LTA ersetzt die LTA Nr.: LSG02-003 vom 10.07.02
Fahrtmesser Farbmarkierung
Auf Grund festgestellter, zum Teil erheblicher Mängel bei Fahrtmessermarkierungen verunfallter
aerodynamischer Ultraleichtflugzeuge, sind zur Gewährleistung der Flugsicherheit alle Fahrtmesser
in aerodynamisch gesteuerten UL-Flugzeugen, umgehend auf Übereinstimmung mit der folgenden,
hiermit vorgeschriebenen Kennzeichnung , entsprechend der LTF-UL vom Januar 2003
zu überprüfen und nötigenfalls zu korrigieren.
Die entsprechenden Daten sind dem Flug- und Betriebshandbuch oder dem Kennblatt zu
entnehmen, bzw. beim Hersteller/Musterbetreuer zu erfragen.
1,1*VS0
VNE
1,1*VS1
VX
VFE
VA
VRA
A
gelber Bogen =
Vorsichtsbereich, der von der höchstzulässigen Geschwindigkeit in
starker Turbulenz VRA bis zur Höchstgeschwindigkeit VNE reicht.
In diesem Bereich darf bei starker Turbulenz nicht geflogen und
Manöver dürfen nur mit Vorsicht durchgeführt werden.
grüner Bogen =
Normaler Betriebsbereich, dessen untere Grenze die Geschwindigkeit
1,1 x VS1 bei Höchstmasse, bei Flügelklappen in Neutralstellung,
Fahrwerk eingefahren (bei Einziehfahrwerken) und dessen obere Grenze die
Geschwindigkeit in starker Turbulenz VRA bildet.
weißer Bogen =
Geschwindigkeitsbereich mit voll ausgefahrenen Flügelklappen, dessen
untere Grenze die Überziehgeschwindigkeit 1,1 x VSO bei Höchstmasse und
dessen obere Grenze, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für das Betätigen
der Klappen VFE bildet.
Gelber radialer Strich =
Manövergeschwindgkeit, bis zu der volle Ruderausschläge gegeben werden
dürfen. Wenn VA und VRA gleich sind, kann auf den gelben Strich verzichtet
werden.
Roter radialer Strich =
Höchstgeschwindigkeit, darf nie überschritten werden.
Lufttüchtigkeitsanweisung LTA Nr.: LSG 05-007 vom 06.07.2005
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Wenn Markierungen auf dem Deckglas des Fahrtmessers angebracht werden, muss dafür gesorgt
werden, dass das Deckglas seine richtige Lage gegenüber der Skalenscheibe behält.
Alle Bögen und Striche müssen breit genug und so angebracht sein, dass sie für den
Flugzeugführer deutlich erkennbar sind und nicht Teile der Skalenscheibe verdecken.
Abkürzungen und Bezeichnungen:
VNE = zulässige Höchstgeschwindigkeit
Anmerkung: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Luftfahrzeuges ist u.a.
abzustimmen auf die Betriebsgrenzen des jeweiligen, für den Einbau laut Kennblatt
vorgesehenen, Rettungsgerätes.
VRA = zulässige Höchstgeschwindigkeit in starker Turbulenz
VA = Manövergeschwindigkeit, bis zu der volle Ruderausschläge gegeben werden dürfen
VFE = zulässige Höchstgeschwindigkeit für das Betätigen der Flügelklappen
VX = geringste empfohlene Landeanfluggeschwindigkeit (Markierung wird empfohlen
VS1 = Überziehgeschwindigkeit oder kleinste stetige Geschwindigkeit, bei der das
Luftfahrzeug bei Höchstmasse, bei Flügelklappen in Neutralstellung und Fahrwerk
eingefahren (bei Einziehfahrwerken) noch steuerbar ist.
VS0 = Überziehgeschwindigkeit oder kleinste stetige Geschwindigkeit, bei der das
Luftfahrzeug in Landekonfiguration noch steuerbar ist.
Termine und Fristen:
Die Maßnahme ist bis zum 30. August 2005 durchzuführen.
Sie ist von einer sachkundigen Person durchzuführen und bei der nächsten Nachprüfung in den
Betriebsaufzeichnungen und im Prüfbericht durch einen Prüfer Kl. 5 zu bescheinigen.
Hinweis:
Gemäß § 14 Abs. (2) der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO), darf ein durch die
Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA) betroffenes Luftfahrtgerät nach dem in der LTA angegebenen
Termin außer für Zwecke der Nachprüfung nur in Betrieb genommen werden, wenn die
angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108
Braunschweig oder beim DULV, Dilleniusstr. 13, 71522 Backnang, einzulegen.
Rainer Hüls
Leiter Luftsportgerätebüro
Beauftragter des BMV
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: LSG 00-006
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO
Datum der Bekanntgabe: 15.08.00
DEUTSCHER AERO CLUB e.V.
Muster : Fascination
Geräte- Kennblatt-Nr.: 61142
Technische Mitteilung des Herstellers/Musterbetreuers: D4B II
Einbau Rettungsgerät, Änderung der Seitenverkleidung
Betroffene Werknummern:
Alle
Termine und Fristen:
Vor dem nächsten Start
Begründung:
Es wurde bei einem UL o.g. Musters durch die BFU festgestellt, daß wahrscheinlich die Funktion
des Rettungsgerätes nicht gewährleistet ist.
Die Technische Mitteilung des Herstellers vom 26.05.00 sowie die darauf basierende LTA‘s LSG
00-02 und LSG 00-003 werden durch diese LTA ersetzt.
Maßnahme:
Modifikation der Seitenverkleidung gemäß Technischer Mitteilung des Herstellers
TM D4B II.
Die Technische Mitteilung sowie das Material zur Durchführung können beim Hersteller,
W.D. Flugzeugleichtbau GmbH, angefordert werden.
Kontrolle:
Die Durchführung der Maßnahme ist in den Betriebsaufzeichnungen zu dokumentieren und bei
der nächsten Jahresnachprüfung durch einen Prüfer Kl. 5 zu bescheinigen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28,
38108 Braunschweig einzulegen
Braunschweig, den 15.08.00
gez. R. Hüls
(Leiter Luftsportgerätebüro)
DEUTSCHER AERO CLUB e.V.
Beauftragter des BMV
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO
Muster : Fascination
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: LSG 01-004
Datum der Bekanntgabe: 23.08.2001
Geräte- Kennblatt-Nr.: 61142
Technische Mitteilung des Herstellers/Musterbetreuers: keine
Bruch eines Flügels im Fluge durch mögliche Fertigungs- oder Reparaturfehler
Betroffene Werknummern:
Alle
Termine und Fristen:
Mit sofortiger Wirkung
Begründung:
Im Rahmen der Untersuchung eines Flugunfalles wurde durch die Bundesstelle für
Flugunfalluntersuchung (BFU) festgestellt, daß der Flügelbruch möglicherweise auf die
mangelhafte Fertigung oder Reparatur des Bauteils zurückzuführen ist.
Maßnahme:
Bis zur Klärung des Sachverhaltes und der Bekanntgabe entsprechender Folgemaßnahmen
diesbezüglich ist bis auf weiteres der Flugbetrieb untersagt. Es wird darauf hingewiesen, das
auch keine Überführungsflüge gestattet sind.
Die LTA-Nr.: LSG 01-003 wird hiermit aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28,
38108 Braunschweig einzulegen
Braunschweig, den 23.08.2001
R.Hüls
(Leiter Luftsportgerätebüro)
24.01.1309:50
1
DEUTSCHER AERO CLUB e.V.
Beauftragter des BMV
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO
Muster : Fascination
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: LSG 01-003
Datum der Bekanntgabe: 15.08.2001
Geräte- Kennblatt-Nr.: 61142
Technische Mitteilung des Herstellers/Musterbetreuers: D4B
Mechanische Beschädigung der Flügelnasenrippen
Betroffene Werknummern:
001-011; 014-018; 020-028; 031-037; 039-050; 052-053; 058-061; 063-064; 068; 070; 075;
081; 084; 090
Termine und Fristen:
Vor dem nächsten Start
Begründung:
Es wurde bei einem UL o.g. Musters durch die BFU festgestellt, daß möglicherweise eine
Beschädigung einzelner Flügelnasenrippen aufgetreten sein kann .
Maßnahme:
Überprüfung der Flügelnasen entsprechend der technischen Mitteilung des Herstellers, vom
03.08.2001.
Diese Prüfung kann von einer sachkundigen Person durchgeführt werden.
Sollte eine mögliche Schädigung nicht eindeutig ausgeschlossen werden können, ist mit dem
Hersteller Kontakt aufzunehmen.
Kontrolle:
Die Durchführung der Maßnahme ist in den Betriebsaufzeichnungen zu dokumentieren und
bei der nächsten Jahresnachprüfung durch einen Prüfer Kl. 5 zu bescheinigen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28,
38108 Braunschweig einzulegen
Braunschweig, den 13.08.2001
R.Hüls
(Leiter Luftsportgerätebüro)
24.01.1309:54
1
DEUTSCHER AERO CLUB e.V.
Beauftragter des BMV
LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO
Muster: D4 Fascination BK
Betroffene Werknummern:
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: LSG 03-007
Datum der Bekanntgabe: 06.10.03
Gerätekennblatt-Nr.:
61 142.1
alle
Anlaß:
Die Seitenruderseile sind durch jeweils eine Wippe auf beiden Seiten (jeweils im Fußraum vor
dem rechten und dem linken Sitz) miteinander verbunden.
Diese Wippen können bei starker Beanspruchung verbogen werden.
Maßnahmen: (entsprechend der TM des Herstellers)
1. Beide Wippen durch Sichtprüfung auf eventuelle Verbiegung kontrollieren
2. Einbau einer Verstärkung gem. technischer Mitteilung des Herstellers vom18.08.03
Termine und Fristen:
Maßnahme 1 vor dem nächsten Start und dann vor jedem Flug
Maßnahme 2 bei Feststellung einer Verbiegung sofort, jedoch spätestens innerhalb der nächsten 50 Stunden.
Durchführung und Bescheinigung
Die Maßnahmen können von einer sachkundigen Person durchgeführt werden und sind in den
Betriebsaufzeichnungen zu dokumentieren
Die Durchführung der Maßnahmen ist von einem Prüfer Kl. 5 bei der nächsten Nachprüfung zu bescheinigen.
Hinweis:
Gemäß § 14 Abs. (2) der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) darf ein durch die
Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA) betroffenes Luftfahrtgerät nach dem in der LTA angegebenen Termin außer für
Zwecke der Nachprüfung nur in Betrieb genommen werden, wenn die angeordneten Maßnahmen
ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28,
38108 Braunschweig einzulegen
DAeC Luftsportgerätebüro
R.Hüls