DEUTSCHER AERO CLUB e.V. Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG 15-001 Beauftragter des BMVI LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO Muster: D4 Fascination Datum der Bekanntgabe: 10.04.2015 Ersetzt LTA-Nr.: LSG 14-002 Gerätekennblatt-Nr.: 61142 Betroffenes Luftsportgerät / Baureihen / Werknummern: D4-B, alle Werknummern (Rumpf aus Stahlrohr) Mitgültige Unterlagen - Technische Mitteilung D4-B_TM-2014-01 Betrifft: Überprüfung der Querruder-Spade-Anlenkung Anlass: Bei den bisherigen Überprüfungen zur LTA LSG 14-002, bei in Betrieb befindlichen Ultraleichtflugzeuge des Musters, wurden keine Risse oder Mängel festgestellt, so dass die bisherige LTA aufgehoben und ersetzt werden kann. Da zukünftige Mängel durch Dauerbelastung und Beschädigungen nicht ausgeschlossen werden können, wird eine regelmäßige Überprüfung des Bauteils festgelegt. Die Erstüberprüfung vor dem nächsten Flug bleibt bestehen. Konstruktive Änderungen an der Anlenkung sind mit einer Ergänzenden Musterzulassung oder einer Ergänzung zur Musterzulassung (Änderung am Stück) genehmigen zu lassen. Maßnahmen: 1) Regelmäßige jährliche Überprüfung bzw. alle 100 Stunden gemäß Technischer Mitteilung Nr. D4-B_TM-2014-01 und Sichtprüfung der Schweißnähte mit geeigneten Mitteln (z.B. Vergrößerungsglas und Zahnarztspiegel). 2) Die erstmalige Überprüfung ist vor dem nächsten Flug durchzuführen. Dies betrifft die Ultraleichtflugzeuge, bei denen die LTA-Nr. LSG 14-002 noch nicht durchgeführt wurde. Die erstmalige Überprüfung ist vorher beim LuftsportgeräteBüro anzumelden und genehmigen zu lassen. 3) Sollten bei der Durchführung der Überprüfungen Risse festgestellt werden, ist der Betrieb des UL einzustellen! 4) Bestätigung der erstmaligen Überprüfung in der Anlage 1 zur LTA und im nächsten Nachprüfschein, die regelmäßigen Überprüfungen in den Betriebsaufzeichnungen zur Vorlage bei der Jahresnachprüfung. -1- DEUTSCHER AERO CLUB e.V. Beauftragter des BMVI LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG 15-001 Datum der Bekanntgabe: 10.04.2015 Ersetzt LTA-Nr.: LSG 14-002 Termine und Fristen: Maßnahme 1): Die jährliche Bestätigung in den Betriebsaufzeichnungen ist dem Prüfer bei jeder Jahresnachprüfung vorzulegen Maßnahme 4): Zusendung der Anlage 1 zur LTA innerhalb 14 Tagen nach Durchführung Durchführung und Bescheinigung: Maßnahme 1): Halter Maßnahme 2): Vom Luftsportgeräte Büro genehmigte Personen oder Betriebe Maßnahme 4): Erstmalige Überprüfung: Prüfer Klasse 5 / Regelmäßige Überprüfung im Rahmen der Instandhaltung: Halter Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108 Braunschweig einzulegen gez. gez. Dipl.-VerwW. Frank Einführer Leiter Luftsportgeräte-Büro Dipl.-Ing. Michael Bätz Luftsportgeräte-Büro / Technik -2- Lufttüchtigkeitsanweisung DEUTSCHER AERO CLUB e.V. LTA-Nr.: LSG 15-001 Beauftragter des BMVI Datum der Bekanntgabe: 10.04.2015 Ersetzt LTA-Nr.: LSG 14-002 LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO An den Deutschen Aero Club e.V. Luftsportgerätebüro Hermann-Blenk-Str. 28 FAX: +49(531)23540 -66 38108 Braunschweig LTA 15-001-Anlage 1: Fascination Spade Anlenkung D – M_____________ An dem Ultraleichtflugzeug: Seriennummer: ____________________ wurde die Maßnahme 1 (Aufschneiden der Querruder und Sichtprüfung) durchgeführt von: -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Ort Datum Name der durchführenden Person/ Betrieb* * Grundsätzlich sind alle Luftfahrttechnischen Betriebe genehmigte Betriebe. Bitte Zutreffendes ankreuzen und ausfüllen: Es wurden keine Risse entdeckt. Es wurden Risse entdeckt. Es gab sonstige Beanstandungen am Querruder-Spade/Anlenkung. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ggf. Beschreibung Ort Datum Name Prüfer -3- Unterschrift Prüfer W.D. Fascination UG U. <te<vai( bu zt W.D.Fascination UG Rechbergstraße 29 D-73550 Waldstetten tel: fax: email: aJLIax!"»i...» tu, • i-.-.m..-.,m,.,". . Hu He/v: +49 151/18 355 418 +49 7171/41127 wolfgang. dallachOgmx.de TM-D4B_2014-01 ¥t*£ci • I « \ . ZAs\ ', • • . :pe Vv />cA * Tv F* vv D. Fascination UG Kreissparkasse Ostaic Geschäftsführer: Wolfgang D BLZ Handelsregister Ulm UGiG •'0 100 075 HRB ?2S 61450050 OASPDt- 1000759824 DEUTSCHER AERO CLUB e.V. Beauftragter des BMVBS LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO Muster: Fascination D4 / BK Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG 08-009 Datum der Bekanntgabe: 22.08.2008 Gerätekennblatt-Nr.: 61142.1 Technische Mitteilung des Musterbetreuers: TM D4_26 vom 21.08.2008 Betroffenes Luftsportgerät: - Baureihen: Alle Ultraleichtflugzeuge D4 / BK mit der DAeC-Gerätekennblatt-Nr. 61142.1 - Werknummern: Alle Ultraleichtflugzeuge D4 / BK mit der DAeC-Gerätekennblatt-Nr. 61142.1 Betrifft: Mögliche Risse in der Wurzelrippe des Seitenleitwerks. Maßnahmen: 1. Prüfung gem. Technischer Mitteilung des Musterbetreuers TM D4_26 vom 21.08.2008 2. Reparatur gem. Technischer Mitteilung des Musterbetreuers TM D4_26 vom 21.08.2008 Termine und Fristen: Die Fristen sind gemäß der TM D4_26 vom 21.08.2008 einzuhalten. Bescheinigung: Die Durchführung der Maßnahmen ist von einem Prüfer Klasse 5 in den Betriebsaufzeichnungen sowie auf dem beigefügten Formblatt (siehe Anlage 1 zur LTA 08-009) zu bescheinigen und an das Luftsportgeräte-Büro zu senden. Hinweis: Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, dass es nach Ablauf der genannten Fristen nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108 Braunschweig einzulegen Leiter Luftsportgeräte-Büro Frank Einführer Luftsportgeräte-Büro/ Technik Dipl.-Ing. Michael Bätz Seite 1 von 2 DEUTSCHER AERO CLUB e.V. Beauftragter des BMVBS LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG 08-009 Datum der Bekanntgabe: 22.08.2008 An den Deutschen Aero Club e.V. Luftsportgerätebüro Hermann-Blenk-Str. 28 38108 Braunschweig Anlage 1 zur LTA 08-009 – Wurzelrippe des Seitenleitwerks “Fascination D4/BK“ An dem Ultraleichtflugzeug D – M__________ wurde die LTA-Nr.: LSG 08-009 durchgeführt von: ------------------------------------------------------------------------------------------------ -----------------------------------------------------------------------------------------------Ort Datum Unterschrift/ Stempel Es wurden keine Mängel festgestellt. Es wurden folgende Mängel festgestellt / Arbeiten durchgeführt: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Prüfer Klasse 5: -----------------------------------------------------------------------------------------------Ort Datum Unterschrift/ Stempel Seite 2 von 2 Schülein Aerostar [[email protected]] Mi 18.10.2006 12:30 TM Tecnam Flugzeuge Typ ALLE Hiermit geben wir folgende Technische - Mitteilung bekannt: Um Beschädigungen des Höhenruderanschlages und des Ausgleichgewichtes durch rückseitiges "Anblasen" zu verhindern ist es empfehlenswert , das Höhenleitwerk mit dem Sicherheitsgurt nach dem Abstellen zu sichern. Bei jeder Vorflugkontrolle sind der Höhenruderanschlag und das Ausgleichsgewicht auf Beschädigungen zu kontrollieren. Bei Beschädigungen bitten wir um Mitteilung an den Musterbetreuer [email protected] Bild 1 (LSGB) Bild 2 (LSGB) DEUTSCHER AERO CLUB e.V. Beauftragter des BMVBS LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO Muster: Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG 07-011 Datum der Bekanntgabe: 21.12.2007 Fascination D4 / BK Gerätekennblatt-Nr.: 61142.1 Technische Mitteilungen: 1. DAeC-Prüfanweisung Nr. D4BK.2007.1 vom 21.12.2007 2. Anlage 1 zur LTA-Nr.: LSG 07-011 3. DAeC-Reparaturanweisung Nr. D4BK.2007.2 vom 21.12.2007 Betroffenes Luftsportgerät: - Baureihen: Alle Ultraleichtflugzeuge D4 / BK mit der DAeC-Gerätekennblatt-Nr. 61142.1 sowie alle bereits im Bau befindlichen nicht aufgeführten oder später hinzukommenden Ultraleichtflugzeuge D4 / BK, mit vorgefertigten Flügeln tschechischer oder unbekannter Herkunft. - Werknummern: Siehe unter Baureihen Betrifft: Mangelhafte Strukturfestigkeit des Flügels durch fehlerhafte Verklebung der FaserverbundFlügelschalen mit den Flügelrippen und dem Flügelholm. Maßnahmen: Im Rahmen dieser Lufttüchtigkeitsanweisung sind folgende Maßnahmen vorgesehen: 1. Inspektion der Flügel auf fehlerhafte Klebverbindungen zwischen FaserverbundFlügelschalen und Flügelrippen sowie Flügelholm nach DAeC-Prüfanweisung Nr. D4BK.2007.1 vom 21.12.2007. 2. Instandsetzung der Flügel nach DAeC-Reparaturanweisung Nr. D4BK.2007.2 vom 21.12.2007, wenn Schäden außerhalb zulässiger Kriterien festgestellt worden sind. 3. Mitteilung der Prüfergebnisse (Punkt 1.) auf dem Prüfbericht Anlage 1 zur LTA LSG 07-011. Seite 1 von 2 DEUTSCHER AERO CLUB e.V. Beauftragter des BMVBS LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG 07-011 Datum der Bekanntgabe: 21.12.2007 Termine und Fristen: Für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen sind folgende Fristen festgelegt worden: Maßnahme 1: a) Vor dem nächsten Flug, jedoch bis spätestens 31.12.2008. Ein Überführungsflug zum Durchführenden der Inspektionsmaßnahmen ist einsitzig zulässig. b) An derzeit in Bau befindlichen Luftfahrzeugen sind die Maßnahmen dieser LTA vor dem Erstflug durchzuführen. Maßnahme 2: Vor dem ersten bzw. nächsten Flug nach Feststellung des Schadens. Maßnahme 3: Die Durchführung der Maßnahmen ist von einem Prüfer Klasse 5 in den Betriebsaufzeichnungen sowie auf beigefügtem Formblatt (siehe Anlage 1 zur LTA 07011) zu bescheinigen und innerhalb von 8 Kalendertagen nach Durchführung der Prüfung (Maßnahme 1) an das Luftsportgerätebüro zu senden. Hinweis: Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, dass es nach Ablauf der genannten Fristen nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108 Braunschweig einzulegen Leiter Luftsportgeräte-Büro Frank Einführer Luftsportgeräte-Büro/ Technik Dipl.-Ing. Michael Bätz Seite 2 von 2 DAeC: Peparaturanweisung D4/BK-Ultraleicht MTOM=450kg/472,5kg 21.12.2007 Reparaturanweisung Nr. D4BK.2007.2 für eine Fehlverklebung des Holmgurts mit der Flügelschale Sind bei der Durchführung der Prüfanweisung Nr. D4BK.2007.1 Fehlklebungen festgestellt worden, so sind diese durch den Luftfahrttechnischen Betrieb „LTB Sammet GmbH“ mit Sitz in Heubach durch folgendes Verfahren instand zu setzen. Für die Reparatur muss folgendes Laminierharzsystem verwendet werden: Harz: Scheufler L 285; Härter: Scheufler L 287. Die Verarbeitung sollte möglichst bei Raumtemperatur zwischen 20°C und 25°C, jedoch keinesfalls unter 10°C oder über 50°C erfolgen. Reparatur 1) Die Fehlverklebung freilegen, indem oberhalb der Fehlverklebung die Flügelschale aufgeschnitten wird. 2) Die Flügelschale muss von außen fachgerecht mit einem Schäftverhältnis von 1:50 geschäftet werden. 3) Den Holmgurt und die Schäftung aufrauen. 4) Die bearbeiteten Stellen müssen vor dem aufbringen von Harz sauber und fettfrei sein. Diese sind vor dem verkleben mit geeignetem Lösungsmittel (MEK) zu reinigen. 5) Die Fehlverklebung mit Harz-Baumwollflocken-Gemisch anfüllen. Auf 100 [g] angerührtes Harz kommen 18 [g] Baumwollflocken. 6) Die Reparaturstelle ist mit Glasgewebe entsprechend der Belegung der Flügelschale neu aufzubauen. Prüfung 7) Eine Sichtprüfung entsprechend der Prüfanweisung Nr. D4BK.2007.1 ist nach der Reparatur durchzuführen. 8) Eine Klangprüfung entsprechend der Prüfanweisung Nr. D4BK.2007.1 ist nach der Reparatur durchzuführen. DAeC Seite 1 von 1 DAeC Prüfanweisung D4/BK-Ultraleicht MTOM=450kg/472,5kg 25.04.2008 Ergänzung ZFP zur Prüfanweisung Nr. D4BK.2007.1 Ein alternatives Prüfverfahren mittels zerstörungsfreier Werkstoffprüfungen (ZFP) hat in folgenden Schritten zu erfolgen. Die Prüfung ist durch: Institut für Kunststofftechnik (IKT), Abteilung Zerstörungsfreie Prüfung Universität Stuttgart, Pfaffenwaldring 32, D-70569 Stuttgart, Germany Dipl.-Ing. Philipp Menner, Tel: +49-(0)711-685-63957, Fax: +49-(0)711-685-64635 Email: [email protected] verantwortlich durchzuführen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist auf dem Prüfbericht - Anlage 1 zur LTA 07-011 - durch einen Prüfer Klasse 5 festzuhalten. Die vorgesehenen Termine sind min. 1 Woche im voraus dem Luftsportgeräte-Büro schriftlich anzuzeigen. 1.Zerstörungsfreie Prüfung der Rippenverklebung Bei dieser Prüfung werden die Verklebungen zwischen allen Rippen und der oberen und unteren Flügelschale, vor und hinter dem Holm, kontrolliert. Eine vollständige Abdeckung der Holm-Rippenverklebung mit den Bildern ist zu gewährleisten. ZF-Prüfverfahren: Optisch angeregte Lockin-Shearographie (ITK Stuttgart). Dieses Verfahren eignet sich, um klebstofffreie Stellen, schlechte oder keine adhäsive Bindung festzustellen. Zulässige Fehlstellen: - an der Verklebung Rippe-Beplankung: max. 5 [mm] 2. Zerstörungsfreie Prüfung der Holmverklebung Bei dieser Prüfung werden die Verklebungen zwischen den Holmgurten und der Flügeloberschale sowie der Flügelunterschale kontrolliert. Für die Verklebung der Rippen aus Hartschaum und der Flügelschale ist das Verfahren aufgrund der großen Dämpfung des Schaums nicht anwendbar. Dieses Verfahren eignet sich, um klebstofffreie Stellen, schlechte oder keine adhäsive Bindung festzustellen. Alle Verklebungen auf Unter- und Oberseite zwischen Holmgurten und Flügelschalen werden einem kurzen thermischen Belastungstest unterzogen. Die entsprechende Verformung wird mittels IR-Kamera detektiert. Ein nachgeschaltetes, rechnerbasiertes Auswerteverfahren liefert die zu beurteilenden Bilder und sorgt für die Nachweisführung. Eine vollständige Abdeckung der Holm-Flügelverklebung mit den Bildern ist zu gewährleisten. ZF-Prüfverfahren: Optisch angeregte Lockin-Thermographie (ITK Stuttgart). Zulässige Fehlstellen: Innerhalb einer Fläche der Holmbreite multipliziert mit 6 [cm] dürfen keine Fehlklebungen größer als 1,5 x 1,5 [cm²] vorhanden sein. _________________________________________________________________________ DAeC Seite 1 von 2 DAeC Prüfanweisung D4/BK-Ultraleicht MTOM=450kg/472,5kg 25.04.2008 Ergänzung ZFP zur Prüfanweisung Nr. D4BK.2007.1 3) Durchführung der Verfahren nach 1) und 2) 1) Tragflügel hochkant schwingungsarm lagern, Holm horizontal ausgerichtet 2) Anbringen von Markern aus Klebefolie mit folgenden Daten xy abc: - xy = s/n des Luftsportgeräts - a = Links/Rechts in Flugrichtung - b = oben/unten - c = fortlaufende Bildnummer pro Seite 3) Sensor mit ca. 1,5m Abstand positionieren 3) Anregung mit geeigneten Leuchtmitteln 4) Aufnahme der Strukturantwort durch den Meßaufbau 5) Speicherung der Bereichsbilder und der Meßparameter 6) Auswertung 7) Ein Prüfbericht pro Fluggerät mit den Fotos der geprüften Stellen ist an das LSG-B zu senden. Folgende Angaben sind im Deckblatt aufzuführen: - Name und Anschrift des Instituts und des Prüfleiters - Ort, Datum der Prüfung - Werknummer und Kennzeichen - Kurz-Ergebnis der Prüfung - Unterschrift des Prüfleiters Die Prüfungen und Reparaturen können bei den bereits aufgeführten LTBs nach Absprache durchgeführt werden. _________________________________________________________________________ DAeC Seite 2 von 2 DAeC: Prüfanweisung D4/BK-Ultraleicht MTOM=450kg/472,5kg 21.12.2007 Prüfanweisung Nr. D4BK.2007.1 Das Prüfverfahren hat in folgenden Schritten zu erfolgen. Die Prüfung ist durch den Luftfahrttechnischen Betrieb „LTB Sammet GmbH“ mit Sitz in Heubach durchzuführen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist auf dem Prüfbericht - Anlage 1 zur LTA 07-011 - festzuhalten. 1. Belastungsprüfung Bei dieser Prüfung werden beide Tragflächen einem Belastungstest mit j=1 unterzogen. Dieser Test muss nur durchgeführt werden, wenn an den Tragflächen zuvor kein Belastungstest bis j=1 durchgeführt wurde. Lastfall: Dieser Lastfall ist gem. LTF-UL 2003-333(3)_Gustloads und entspricht einer Böe mit vBöe=15,0 [m/sec] bei maximalem Flugzeuggewicht. Die Lastverteilung über die Spannweite und Aufteilung auf die einzelnen Flächenabschnitte mit der Lage des Lastangriffspunkts ist der Tabelle DAeC_1.1 zu entnehmen. Stützung: Methode 1: Flugzeug in Rückenlage; Auflage durch eine geeignete Konstruktion am vorderen und hinteren Hauptspant im Rumpf nahe der Hauptbolzen; Krafteinleitung in den Rumpf über die Bolzenverbindung; Abstützung des Tragflügels mittels hydraulischer Wagenheber in 2/3 der Spannweite großflächig am Holm. Methode 2: Die Tragflächen abbauen und in Rückenlage in einer Testvorrichtung montieren. Krafteinleitung über die Bolzen in die Testvorrichtung. Abstützung des Tragflügels mittels hydraulischer Wagenheber in 2/3 der Spannweite großflächig am Holm. Durchführung: 1) Die Sandsäcke oder ähnliches stichprobenartig auf korrektes Gewicht prüfen. 2) Last symmetrisch von innen nach außen aufbringen. Wichtig: Die Sandsäcke sanft auflegen. 3) Die Flügel durch gleichmäßiges absenken der Wagenheber belasten. Das Absenken der Flügel sollte symmetrisch und ruckfrei geschehen. 4) Die maximale Belastung muss nicht länger als 3 Sekunden aufgebracht bleiben. 5) Last in umgekehrter Reihenfolge symmetrisch von außen nach innen entfernen. Prüfung: 1) Während des Absenkens auf Knack- und Knistergeräusche achten. 2) An den Flügelenden sind folgende Messungen vorzunehmen: a) Nulllage vor der Belastung (f0) b) Maximale Absenkung während der Belastung (fmax) c) Nulllage nach der Belastung (f1) DAeC Seite 1 von 5 DAeC: Prüfanweisung D4/BK-Ultraleicht MTOM=450kg/472,5kg Auswertung: 21.12.2007 1) Ermittlung der mittleren Durchbiegung: ∆f= [(f0-f1)links+(f0-f1)rechts]/2 Zulässige Streuung „s“ der Nulllage f1=±3% der mittleren Durchbiegung ∆f nach der Belastung. -0,03 x ∆f < s < 0,03 x ∆f Geometrische Daten Testbelastung D4/BK UL y ∆XP Pz (y) 472,5kg Pz (y) 450kg [m] [cm] [kg] [kg] 4,22 3,78 3,33 2,89 2,44 2,00 1,55 1,11 0,66 Gesamtlast -1,12 -3,96 -5,18 -5,86 -6,40 -6,85 -7,06 -7,31 -7,83 45,0 65,0 85,0 100,0 105,0 110,0 110,0 110,0 110,0 840,00 40,0 60,0 80,0 85,0 90,0 95,0 100,0 100,0 100,0 750,00 Tabelle DAeC 1.1: Im Versuch aufzubringende Lasten für eine max. Abflugmasse G=472,5kg/450kg ∆XP: Abstand der Resultierenden von der Holmmitte (positiver Wert: hinter Holmmitte) Pz: Aufzubringende Belastung Pz(y) y Bild DAeC 1.1: Lastverteilung DAeC Seite 2 von 5 DAeC: Prüfanweisung D4/BK-Ultraleicht MTOM=450kg/472,5kg 21.12.2007 2. Sichtprüfung Bei dieser Prüfung werden die Verklebungen zwischen den Holmgurten, den Rippen und der Flügelschale unter Belastung der Rippen kontrolliert. Stützung: Tragflügel am Hauptholm und Hilfsbeschlag an der Wurzelrippe und der Flügelspitze Rippe 13. Durchführung: 1) Einbringen einer Bohrung mit 10 [mm] Durchmesser in der Mitte eines jeden Nasenfeldes auf der Unterseite der Tragfläche, 100 [mm] in Flugrichtung von der Holmvorderkante entfernt. 2) Einbringen einer Bohrung mit 10 [mm] Durchmesser in der Mitte eines jeden Rippenfeldes auf der Unterseite der Tragfläche, 100 [mm] entgegen der Flugrichtung von der Holmhinterkante entfernt. 3) Zur Prüfung der Rippe „N“ die Rippen „N+1“ und „N-1“ gleichzeitig mit Hilfe von Sandsäcken belasten. Die Höhe der Belastung jeder Rippe ist der Tabelle 2.1 zu entnehmen 4) Prüfung der Klebenaht zwischen dem Holmgurt, den Rippen und der Flügelschale in jedem Rippenfeld vor und hinter dem Holm auf eventuelle Fehlverklebungen mittels eines Endoskops. Hierbei muss der Bereich durch indirekte Beleuchtung im angrenzenden Rippenabschnitt gut ausgeleuchtet sein. Eine Verklebung ist dann Fehlerfrei, wenn beidseitig der Austritt der Klebermasse auf der gesamten Länge zu erkennen ist. 5) Prüfung der Ventilationsbohrungen zwischen den einzelnen Rippenfeldern. Diese dürfen weder verdeckt noch verschlossen sein. 6) Nach der Inspektion und eventueller Reparatur ist die Inspektionsbohrung wieder zu verschließen. Zulässige Fehlstellen: - an der Verklebung Holm-Beplankung: keine - an der Verklebung Rippe-Beplankung: max. 5 [mm] Rippe Nr. 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Abstand von der Last [kg] Flügelnase [cm] 18 59,0 16 59,2 16 58,3 15 56,6 14 54,6 13 52,2 13 49,9 12 46,1 11 41,7 11 37,0 10 31,4 9 23,4 Tabelle 2.1: Last auf die einzelnen Rippen DAeC Seite 3 von 5 DAeC: Prüfanweisung D4/BK-Ultraleicht MTOM=450kg/472,5kg 21.12.2007 3. Klangprüfung Bei dieser Prüfung werden die Verklebungen zwischen den Holmgurten und der Flügeloberschale sowie der Flügelunterschale kontrolliert. Für die Verklebung der Rippen aus Hartschaum und der Flügelschale ist das Verfahren aufgrund der großen Dämpfung des Schaums nicht anwendbar. Dieses Verfahren eignet sich, um klebstofffreie Stellen, schlechte oder keine adhäsive Bindung festzustellen. Stützung: Tragflügel auf Schaumstoff auflegen. Durchführung: 1) Kennzeichnung der Lage des Holmes. 2) Prüfung der Verklebung durch Abklopfen der Ober- und Unterseite des Holmes. Zulässige Fehlstellen: Innerhalb einer Fläche der Holmbreite multipliziert mit 6 [cm] dürfen keine Fehlklebungen größer als 1,5 x 1,5 [cm] vorhanden sein. DAeC Seite 4 von 5 DAeC: Prüfanweisung D4/BK-Ultraleicht MTOM=450kg/472,5kg Ergänzung zur Prüfanweisung Nr. D4BK.2007.1 Stand: 25.02.2008 Weitere durchführende Betriebe: 1. Luftfahrttechnischer Betrieb Nr. LBA II-A 218 Sportflugzeugbau Antwerpen GmbH Flugplatz Grefrath-Niershorst 47929 Grefrath Tel.: 02158 / 911992 Fax: 02158 / 911994 2. Luftfahrttechnischer Betrieb Nr. LBA II-A 119 Günter Follmann Großlittgerstr. 6 54526 Landscheid Tel.: 06575 / 901364 Fax: 06575 / 901783 3. Luftfahrttechnischer Betrieb Nr. LBA II-A 284 DG Flugzeugbau GmbH Otto-Lilienthal-Weg 2 76646 Bruchsal Tel.: 07251 / 30200 Fax: 07251 / 3020200 DAeC Seite 5 von 5 21.12.2007 DEUTSCHER AERO CLUB e.V. Beauftragter des BMVBS LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO Muster: Fascination D4 / BK Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG 07-010-1 Datum der Bekanntgabe: 08.09.2008 Gerätekennblatt-Nr.: 61142.1 Technische Mitteilung des Musterbetreuers: Ergänzungen zur Technischen Mitteilung Nr. D4/BK-20/11/2007 vom 04.09.08 Betroffenes Luftsportgerät: - Baureihen: Alle Ultraleichtflugzeuge D4 / BK mit der DAeC-Gerätekennblatt-Nr. 61142.1 - Werknummern: Alle Ultraleichtflugzeuge D4 / BK mit der DAeC-Gerätekennblatt-Nr. 61142.1, bei denen die Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG 07-010 noch nicht durchgeführt wurde. Betrifft: Mögliche Behinderung des Rettungsgeräteausschusses durch vorstehende Einnietmuttern. Anlass: Der neue Musterbetreuer DG Flugzeugbau GmbH hat zum bisherigen Ausschussrahmen Nr. SLA D4BK 1118-1 einen alternativen Ausschussrahmen Nr. D4_R002 entwickelt, der ebenfalls eingebaut werden darf. Die ursprüngliche Technische Mitteilung Nr. D4/BK-20/11/2007 wurde ergänzt und diese LTA ersetzt ab Bekanntgabe die LTA-Nr.: LSG 07-010 vom 21.12.2007. Maßnahmen: 1. Durchführung der Ergänzungen zur Technischen Mitteilungen Nr. D4/BK-20/11/2007 vom 04.09.08 2. Mitteilung der Durchführung auf dem Prüfbericht (Anlage 1 zur LTA LSG 07-010-1) Termine und Fristen: Die Maßnahmen sind innerhalb der nächsten zehn Flugstunden und spätestens bis zur nächsten Jahresnachprüfung durchzuführen. Bescheinigung: Die Durchführung der Maßnahmen ist von einem Prüfer Klasse 5 in den Betriebsaufzeichnungen sowie auf dem beigefügten Formblatt (siehe Anlage 1 zur LTA 07-010-1) zu bescheinigen und an das Luftsportgeräte-Büro zu senden. Hinweis: Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, dass es nach Ablauf der genannten Fristen nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen. Seite 1 von 3 DEUTSCHER AERO CLUB e.V. Beauftragter des BMVBS LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG 07-010-1 Datum der Bekanntgabe: 08.09.2008 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108 Braunschweig einzulegen Leiter Luftsportgeräte-Büro Frank Einführer Luftsportgeräte-Büro/ Technik Dipl.-Ing. Michael Bätz Seite 2 von 3 DEUTSCHER AERO CLUB e.V. Beauftragter des BMVBS LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG 07-010-1 Datum der Bekanntgabe: 08.09.2008 An den Deutschen Aero Club e.V. Luftsportgerätebüro Hermann-Blenk-Str. 28 38108 Braunschweig Anlage 1 zur LTA 07-010-1 – Nachrüstung Rettungsgeräteöffnung “Fascination D4/BK“ An dem Ultraleichtflugzeug D – M__________ wurde die LTA-Nr.: LSG 07-010-1 durchgeführt von: ------------------------------------------------------------------------------------------------ -----------------------------------------------------------------------------------------------Ort Datum Unterschrift/ Stempel Es wurden folgende Arbeiten durchgeführt: --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Prüfer Klasse 5: -----------------------------------------------------------------------------------------------Ort Datum Unterschrift/ Stempel Seite 3 von 3 DEUTSCHER AERO CLUB e.V. Beauftragter des BMVBS LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO Muster: Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG 07-010 Datum der Bekanntgabe: 21.12.2007 Fascination D4 / BK Gerätekennblatt-Nr.: 61142.1 Technische Mitteilung des Musterbetreuers: TM D4/BK-20/11/2007 Betroffenes Luftsportgerät: - Baureihen: Alle Ultraleichtflugzeuge D4 / BK mit der DAeC-Gerätekennblatt-Nr. 61142.1 - Werknummern: Siehe unter Baureihen Betrifft: Mögliche Behinderung des Rettungsgeräteausschusses durch vorstehende Einnietmuttern. Maßnahmen: Änderung gemäß der Technischen Mitteilung des Musterbetreuers: TM D4/BK-20/11/2007 Termine und Fristen: Die Fristen sind gemäß der TM D4/BK-20/11/2007 einzuhalten. Bescheinigung: Die Durchführung der Maßnahmen ist von einem Prüfer Klasse 5 in den Betriebsaufzeichnungen sowie auf dem beigefügten Formblatt (siehe Anlage 1 zur LTA 07-010) zu bescheinigen und an das Luftsportgeräte-Büro zu senden. Hinweis: Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, dass es nach Ablauf der genannten Fristen nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es erforderlich, die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108 Braunschweig einzulegen Leiter Luftsportgeräte-Büro Frank Einführer Luftsportgeräte-Büro/ Technik Dipl.-Ing. Michael Bätz Seite 1 von 1 DEUTSCHER AERO CLUB e.V. Beauftragter des BMVBS LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG 06-003-1 Datum der Bekanntgabe: 06.09.2006 Muster: Fascination D4/BK Gerätekennblatt-Nr.: 61142.1 Diese LTA ersetzt die LTA 06-003 Technische Mitteilung des Musterbetreuers: TM D4/BK-20/07/06 Rettungsgeräte-Befestigung Betroffene Werknummern: Alle Anlass: Nicht befestigte Rettungsgeräteleinen. Maßnahmen: 1. Überprüfung der Anschlüsse der Leinen gem. Flug- und Betriebshandbuch 2. Änderungen gemäß der Technischen Mitteilung des Herstellers. (TM D4/BK-20/07/06) Pkt 3 (Anbindung der Endschlaufen) zusammen mit den Seiten 3 u. 4 der TM durchführen Hinweis: Die Auflastung kann nur erfolgen, wenn die TM D4//BK-20/07/06 komplett durchgeführt und die Original-Handbuchseite vom Musterbetreuer bezogen und eingefügt ist Termine und Fristen: Maßnahme 1: Vor dem nächsten Start . Maßnahme 2: Bis zur nächsten Jahresnachprüfung, spätestens jedoch bis 31.12.2006 Die Maßnahme 1 ist von einer sachkundigen Person durchzuführen. Die Durchführung ist in den Betriebsaufzeichnungen zu dokumentieren. Die Maßnahme 2 ist, entsprechend der TM, durch einen berechtigten Betrieb durchzuführen und in den Betriebsaufzeichnungen sowie auf dem Nachprüfbericht durch einen Prüfer Kl. 5 zu bescheinigen. Hinweis: Gemäß § 14 Abs. (2) der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) darf ein durch die Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA) betroffenes Luftfahrtgerät nach dem in der LTA angegebenen Termin außer für Zwecke der Nachprüfung nur in Betrieb genommen werden, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108 Braunschweig einzulegen DAeC Luftsportgerätebüro R.Hüls DEUTSCHER AERO CLUB e.V. Beauftragter des BMVBS LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG 06-003 Datum der Bekanntgabe: 21.08.2006 Muster: Fascination D4/BK Gerätekennblatt-Nr.: 61142.1 Technische Mitteilung des Musterbetreuers: TM D4/BK-20/07/06 Rettungsgeräte-Befestigung Betroffene Werknummern: Alle Anlass: Nicht befestigte Rettungsgeräteleinen. Maßnahmen: 1. Überprüfung der Anschlüsse der Leinen gem. Flug- und Betriebshandbuch 2. Änderungen gemäß der Technischen Mitteilung des Herstellers. (TM D4/BK-20/07/06) durchführen Termine und Fristen: Maßnahme 1: Vor dem nächsten Start . Maßnahme 2: Bis zur nächsten Jahresnachprüfung, spätestens jedoch bis 31.12.2006 Die Maßnahme 1 ist von einer sachkundigen Person durchzuführen. Die Durchführung ist in den Betriebsaufzeichnungen zu dokumentieren. Die Maßnahme 2 ist, entsprechend der TM, durch einen vom Hersteller autorisierten Betrieb durchzuführen und in den Betriebsaufzeichnungen sowie auf dem Nachprüfbericht durch einen Prüfer Kl. 5 zu bescheinigen. Hinweis: Gemäß § 14 Abs. (2) der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) darf ein durch die Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA) betroffenes Luftfahrtgerät nach dem in der LTA angegebenen Termin außer für Zwecke der Nachprüfung nur in Betrieb genommen werden, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108 Braunschweig einzulegen DAeC Luftsportgerätebüro R.Hüls DEUTSCHER AERO CLUB e.V. LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO DEUTSCHER ULTRALEICHTFLUGVERBAND e.V. Beauftragte des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG 05- 008 Datum der Bekanntgabe: 06.07.05 Seite 1 von 2 Diese LTA ersetzt die LTA Nr.: LSG02-003 vom 10.07.02 Fahrtmesser Farbmarkierung Auf Grund festgestellter, zum Teil erheblicher Mängel bei Fahrtmessermarkierungen verunfallter aerodynamischer Ultraleichtflugzeuge, sind zur Gewährleistung der Flugsicherheit alle Fahrtmesser in aerodynamisch gesteuerten UL-Flugzeugen, umgehend auf Übereinstimmung mit der folgenden, hiermit vorgeschriebenen Kennzeichnung , entsprechend der LTF-UL vom Januar 2003 zu überprüfen und nötigenfalls zu korrigieren. Die entsprechenden Daten sind dem Flug- und Betriebshandbuch oder dem Kennblatt zu entnehmen, bzw. beim Hersteller/Musterbetreuer zu erfragen. 1,1*VS0 VNE 1,1*VS1 VX VFE VA VRA A gelber Bogen = Vorsichtsbereich, der von der höchstzulässigen Geschwindigkeit in starker Turbulenz VRA bis zur Höchstgeschwindigkeit VNE reicht. In diesem Bereich darf bei starker Turbulenz nicht geflogen und Manöver dürfen nur mit Vorsicht durchgeführt werden. grüner Bogen = Normaler Betriebsbereich, dessen untere Grenze die Geschwindigkeit 1,1 x VS1 bei Höchstmasse, bei Flügelklappen in Neutralstellung, Fahrwerk eingefahren (bei Einziehfahrwerken) und dessen obere Grenze die Geschwindigkeit in starker Turbulenz VRA bildet. weißer Bogen = Geschwindigkeitsbereich mit voll ausgefahrenen Flügelklappen, dessen untere Grenze die Überziehgeschwindigkeit 1,1 x VSO bei Höchstmasse und dessen obere Grenze, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für das Betätigen der Klappen VFE bildet. Gelber radialer Strich = Manövergeschwindgkeit, bis zu der volle Ruderausschläge gegeben werden dürfen. Wenn VA und VRA gleich sind, kann auf den gelben Strich verzichtet werden. Roter radialer Strich = Höchstgeschwindigkeit, darf nie überschritten werden. Lufttüchtigkeitsanweisung LTA Nr.: LSG 05-007 vom 06.07.2005 2 von 2 Wenn Markierungen auf dem Deckglas des Fahrtmessers angebracht werden, muss dafür gesorgt werden, dass das Deckglas seine richtige Lage gegenüber der Skalenscheibe behält. Alle Bögen und Striche müssen breit genug und so angebracht sein, dass sie für den Flugzeugführer deutlich erkennbar sind und nicht Teile der Skalenscheibe verdecken. Abkürzungen und Bezeichnungen: VNE = zulässige Höchstgeschwindigkeit Anmerkung: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Luftfahrzeuges ist u.a. abzustimmen auf die Betriebsgrenzen des jeweiligen, für den Einbau laut Kennblatt vorgesehenen, Rettungsgerätes. VRA = zulässige Höchstgeschwindigkeit in starker Turbulenz VA = Manövergeschwindigkeit, bis zu der volle Ruderausschläge gegeben werden dürfen VFE = zulässige Höchstgeschwindigkeit für das Betätigen der Flügelklappen VX = geringste empfohlene Landeanfluggeschwindigkeit (Markierung wird empfohlen VS1 = Überziehgeschwindigkeit oder kleinste stetige Geschwindigkeit, bei der das Luftfahrzeug bei Höchstmasse, bei Flügelklappen in Neutralstellung und Fahrwerk eingefahren (bei Einziehfahrwerken) noch steuerbar ist. VS0 = Überziehgeschwindigkeit oder kleinste stetige Geschwindigkeit, bei der das Luftfahrzeug in Landekonfiguration noch steuerbar ist. Termine und Fristen: Die Maßnahme ist bis zum 30. August 2005 durchzuführen. Sie ist von einer sachkundigen Person durchzuführen und bei der nächsten Nachprüfung in den Betriebsaufzeichnungen und im Prüfbericht durch einen Prüfer Kl. 5 zu bescheinigen. Hinweis: Gemäß § 14 Abs. (2) der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO), darf ein durch die Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA) betroffenes Luftfahrtgerät nach dem in der LTA angegebenen Termin außer für Zwecke der Nachprüfung nur in Betrieb genommen werden, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108 Braunschweig oder beim DULV, Dilleniusstr. 13, 71522 Backnang, einzulegen. Rainer Hüls Leiter Luftsportgerätebüro Beauftragter des BMV Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG 00-006 LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO Datum der Bekanntgabe: 15.08.00 DEUTSCHER AERO CLUB e.V. Muster : Fascination Geräte- Kennblatt-Nr.: 61142 Technische Mitteilung des Herstellers/Musterbetreuers: D4B II Einbau Rettungsgerät, Änderung der Seitenverkleidung Betroffene Werknummern: Alle Termine und Fristen: Vor dem nächsten Start Begründung: Es wurde bei einem UL o.g. Musters durch die BFU festgestellt, daß wahrscheinlich die Funktion des Rettungsgerätes nicht gewährleistet ist. Die Technische Mitteilung des Herstellers vom 26.05.00 sowie die darauf basierende LTA‘s LSG 00-02 und LSG 00-003 werden durch diese LTA ersetzt. Maßnahme: Modifikation der Seitenverkleidung gemäß Technischer Mitteilung des Herstellers TM D4B II. Die Technische Mitteilung sowie das Material zur Durchführung können beim Hersteller, W.D. Flugzeugleichtbau GmbH, angefordert werden. Kontrolle: Die Durchführung der Maßnahme ist in den Betriebsaufzeichnungen zu dokumentieren und bei der nächsten Jahresnachprüfung durch einen Prüfer Kl. 5 zu bescheinigen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108 Braunschweig einzulegen Braunschweig, den 15.08.00 gez. R. Hüls (Leiter Luftsportgerätebüro) DEUTSCHER AERO CLUB e.V. Beauftragter des BMV LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO Muster : Fascination Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG 01-004 Datum der Bekanntgabe: 23.08.2001 Geräte- Kennblatt-Nr.: 61142 Technische Mitteilung des Herstellers/Musterbetreuers: keine Bruch eines Flügels im Fluge durch mögliche Fertigungs- oder Reparaturfehler Betroffene Werknummern: Alle Termine und Fristen: Mit sofortiger Wirkung Begründung: Im Rahmen der Untersuchung eines Flugunfalles wurde durch die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) festgestellt, daß der Flügelbruch möglicherweise auf die mangelhafte Fertigung oder Reparatur des Bauteils zurückzuführen ist. Maßnahme: Bis zur Klärung des Sachverhaltes und der Bekanntgabe entsprechender Folgemaßnahmen diesbezüglich ist bis auf weiteres der Flugbetrieb untersagt. Es wird darauf hingewiesen, das auch keine Überführungsflüge gestattet sind. Die LTA-Nr.: LSG 01-003 wird hiermit aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108 Braunschweig einzulegen Braunschweig, den 23.08.2001 R.Hüls (Leiter Luftsportgerätebüro) 24.01.1309:50 1 DEUTSCHER AERO CLUB e.V. Beauftragter des BMV LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO Muster : Fascination Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG 01-003 Datum der Bekanntgabe: 15.08.2001 Geräte- Kennblatt-Nr.: 61142 Technische Mitteilung des Herstellers/Musterbetreuers: D4B Mechanische Beschädigung der Flügelnasenrippen Betroffene Werknummern: 001-011; 014-018; 020-028; 031-037; 039-050; 052-053; 058-061; 063-064; 068; 070; 075; 081; 084; 090 Termine und Fristen: Vor dem nächsten Start Begründung: Es wurde bei einem UL o.g. Musters durch die BFU festgestellt, daß möglicherweise eine Beschädigung einzelner Flügelnasenrippen aufgetreten sein kann . Maßnahme: Überprüfung der Flügelnasen entsprechend der technischen Mitteilung des Herstellers, vom 03.08.2001. Diese Prüfung kann von einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Sollte eine mögliche Schädigung nicht eindeutig ausgeschlossen werden können, ist mit dem Hersteller Kontakt aufzunehmen. Kontrolle: Die Durchführung der Maßnahme ist in den Betriebsaufzeichnungen zu dokumentieren und bei der nächsten Jahresnachprüfung durch einen Prüfer Kl. 5 zu bescheinigen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108 Braunschweig einzulegen Braunschweig, den 13.08.2001 R.Hüls (Leiter Luftsportgerätebüro) 24.01.1309:54 1 DEUTSCHER AERO CLUB e.V. Beauftragter des BMV LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO Muster: D4 Fascination BK Betroffene Werknummern: Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: LSG 03-007 Datum der Bekanntgabe: 06.10.03 Gerätekennblatt-Nr.: 61 142.1 alle Anlaß: Die Seitenruderseile sind durch jeweils eine Wippe auf beiden Seiten (jeweils im Fußraum vor dem rechten und dem linken Sitz) miteinander verbunden. Diese Wippen können bei starker Beanspruchung verbogen werden. Maßnahmen: (entsprechend der TM des Herstellers) 1. Beide Wippen durch Sichtprüfung auf eventuelle Verbiegung kontrollieren 2. Einbau einer Verstärkung gem. technischer Mitteilung des Herstellers vom18.08.03 Termine und Fristen: Maßnahme 1 vor dem nächsten Start und dann vor jedem Flug Maßnahme 2 bei Feststellung einer Verbiegung sofort, jedoch spätestens innerhalb der nächsten 50 Stunden. Durchführung und Bescheinigung Die Maßnahmen können von einer sachkundigen Person durchgeführt werden und sind in den Betriebsaufzeichnungen zu dokumentieren Die Durchführung der Maßnahmen ist von einem Prüfer Kl. 5 bei der nächsten Nachprüfung zu bescheinigen. Hinweis: Gemäß § 14 Abs. (2) der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO) darf ein durch die Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA) betroffenes Luftfahrtgerät nach dem in der LTA angegebenen Termin außer für Zwecke der Nachprüfung nur in Betrieb genommen werden, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim DAeC Luftsportgerätebüro, Hermann-Blenk-Str.28, 38108 Braunschweig einzulegen DAeC Luftsportgerätebüro R.Hüls
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