Amtsblatt Oederan Mai

www.oederan.de
24. Jahrgang
Freitag, der 01. Mai 2015
05/2015
Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger
Bürgersprechstunde
des Bürgermeisters
im Monat Mai 2015
Nichtamtlicher Teil • 05/2015
Information vom Wahlamt zur Bürgermeister- und
Landratswahl am 07. Juni 2015
Thema: Briefwahlamt
Im Monat Mai findet meine Bürgersprechstunde zu folgenden Terminen jeweils von 16:00 bis 18:00 Uhr in meinem
Dienstzimmer im Rathaus statt:
Dienstag, den 12. Mai 2015 und
Donnerstag, den 21. Mai 2015
Über Ihre Beteiligung würde ich mich
freuen!
Das Briefwahlamt zur Beantragung der
Briefwahlunterlagen für die Bürgermeister- und Landratswahl am
07. Juni 2015 ist vom 26. Mai bis 05. Juni 2015 im Rathaus Oederan, Trauzimmer im 1. OG, Markt 5, 09569 Oederan
geöffnet. Der barrierefreie Zugang ist
über den Fahrstuhl im Eingang im Hinterhof des Rathauses möglich.
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch
09:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
Ihr Wahlamt
Ihr Bürgermeister
Steffen Schneider
❐
Die Grundschule Oederan informiert:
In dieser Ausgabe
Veröffentlichungen Stadtverwaltung Oederan
Die Schulanmeldung für das Schuljahr
2016/17 findet an folgenden Tagen in der
Grundschule Oederan, Sekretariat (1.
Stock, 2. Tür links, Zimmer 208), Frankenberger Str. 19 statt.
Öffentliche Bekanntmachungen Seiten 3 – 6
Öffentliche Auslegung Satzung
Jagdgenossenschaft Gahlenz
Seiten 7 – 9
Die Weberei –
Museum Oederan informiert Seiten 15 – 16
Aus den Ortsteilen
❐
Seiten 21 – 24
Geburtstage
Seite 25
Kirchentermine
Seiten 26 – 27
Sport in Oederan
Seiten 28 – 29
Bereitschaftsdienste
Seite 31
• Herausgeber: Stadtverwaltung Oederan
Mittwoch, 19.08.2015
von 10.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag, 20.08.2015
von 10.00 bis 13.00 Uhr
Freitag, 21.08.2015
von 10.00 bis 12.00 Uhr
Montag, 07.09.2015
von 08.00 bis 13.00 Uhr
Dienstag, 08.09.2015
von 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 09.09.2015
von 08.00 bis 13.00 Uhr
• Satz, Druck und Verlag:
Mugler Druck und Verlag GmbH, Gewerbering 8,
09337 Hohenstein-Ernstthal,
OT Wüstenbrand, Fon: 03723 / 49 91 49,
Fax: 03723 / 49 91 38
Anzumelden sind Kinder aus dem Ort
Oederan mit den Ortsteilen Börnichen, Breitenau/Lößnitztal, Gahlenz, Görbersdorf, Kirchbach,
Schönerstadt,
Frankenstein,
Memmendorf, Hartha und Wingendorf,
die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres (30.06.2016) das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die
bis zum 30. September des folgenden
Kalenderjahres (30.09.2016) das sechste
Lebensjahr vollenden. Diese können
ebenfalls angemeldet werden.
Mitzubringen ist die Geburtsurkunde
oder Abstammungsurkunde bzw. das Familienstammbuch. Sollte eine Sorgerechtsbescheinigung vorliegen, legen Sie
diese bitte ebenfalls vor.
Donnerstag, 10.09.2015
von 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag, 11.09.2015
von 08.00 bis 12.00 Uhr
• Vertrieb: Grafik-Print-Service Nothnagel,
M. Dannappel
Schulleiterin
❐
Schuldnerberatung
Einkaufspark „Zur Stanze“, Chemnitzer Str. 39,
offene Sprechstunde der Schuldnerberatung in Oederan bekanntgeben.
09569 Oederan, Fon: 037292 / 42 35
• Verantwortlich für den redaktionellen Teil:
Sprechtag für den Monat Mai 2015:
Montag, den 11.05.2015
Sprechzeit: 13.00 – 15.00 Uhr
Der Bürgermeister der Stadt Oederan.
Anschrift: Markt 5, 09569 Oederan,
Fon: 037292 / 2 71 11
• Verantwortlich für die Anzeigen:
Mugler Druck und Verlag GmbH, Gewerbering 8,
09337 Hohenstein-Ernstthal, OT Wüstenbrand,
ihr Ansprechpartner ist Frau Hengst,
Tel.: 03723 / 49 91 47 oder 0174 / 3 36 71 83,
Fax: 03723 / 49 91 77,
e-Mail: [email protected]
2
Sozialwerk des dfb e.V.
Schuldnerberatung
Kohlenstr. 1a
09557 Flöha
Tel./Fax: 03726 – 6494
e-mail: schuldnerberatung@
sozialwerk-erz.de
Voranmeldungen für Beratungsgespräche können unter der Tel.-Nr. 03726 6494
erfolgen.
Bekanntmachung
Hiermit möchten wir die Sprechzeit für die
Herberger
Schuldnerberaterin
Ort: Kleiner Gesellschaftsraum
Markt 6 – Rathaus Oederan
❐
05/2015 • Amtlicher Teil
Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes
der Stadt Oederan für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntgabe vom
03. März 2003 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234,
237), sowie der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Kommunale Haushaltwirtschaft nach
den Regeln der Doppik (Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik-SächsKomHVO) vom 10. Dezember 2013
(SächsGVBl. S. 910) beschließt der Stadtrat der Stadt Oederan
in seiner Sitzung am 26. März 2015 mit Beschluss-Nr.
022/03/15 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2015:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die
Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält,
wird
im Ergebnishaushalt mit dem
– Gesamtbetrag der ordentlichen
Erträge auf
12.643.530 EUR
– Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf
14.788.180 EUR
– Saldo aus den ordentlichen Erträgen und
Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -2.144.650 EUR
– Betrag der veranschlagten Abdeckung von
Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses
aus Vorjahren auf
0 EUR
– Saldo aus den ordentlichen Erträgen und
Aufwendungen einschließlich der Abdeckung
von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses
aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches
Ergebnis) auf
-2.144.650 EUR
– Gesamtbetrag der außerordentlichen
Erträge auf
– Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen auf
– Saldo aus den außerordentlichen Erträgen
und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf
244.940 EUR
107.300 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
– Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder
–fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als
Änderung des Finanzierungsmittelbestandes
auf
-2.687.870 EUR
festgesetzt.
§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
werden nicht veranschlagt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungs-Maßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist,
wird auf
5.811.930 EUR
festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf
wird auf
1.600.000 EUR
festgesetzt
§5
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
Gewerbesteuer auf
300 v. H.
430 v. H.
390 v. H.
§6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
0 EUR
§7
Investitionen ab einem Gesamtumfang von über 10.000 EUR
werden in den Teilfinanzhaushalten separat dargestellt.
0 EUR
§8
Der Umfang der im Ergebnishaushalt zu veranschlagenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gilt als erheblich, wenn dieser 10.000 EUR pro Einzelmaßnahme beträgt
bzw. übersteigt.
-2.144.650 EUR
137.640 EUR
-2.007.010 EUR
im Finanzhaushalt mit dem
– Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit
12.543.650 EUR
– Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit
13.465.490 EUR
– Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf
aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo
der Gesamtbeträge der Einzahlungen und
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
-921.840 EUR
– Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
4.153.700 EUR
– Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
5.919.730 EUR
– Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
-1.766.030 EUR
– Finanzierungsmittelüberschuss oder
-fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender
– Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
– Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
– Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
-2.687.870 EUR
137.640 EUR
– Betrag der veranschlagten Abdeckung von
Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus
Vorjahren auf
– Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und
Aufwendungen einschließlich der Abdeckung
von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus
Vorjahren (veranschlagtes Sonderergebnis) auf
– Gesamtbetrag des veranschlagten
ordentlichen Ergebnisses auf
– Gesamtbetrag des veranschlagten
Sonderergebnisses auf
– Gesamtergebnis auf
Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der
Gesamtbeträge der Einzahlungen und
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Oederan, den 28.04.2015
Bürgermeister
Schneider
(Siegel)
Die Haushaltssatzung 2015 mit dem Haushaltsplan und Anlagen wurden gemäß § 119 Abs. 1 SächsGemO dem Landratsamt Mittelsachsen vorgelegt und die Gesetzmäßigkeit wurde
bestätigt.
Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für 2015 liegt von:
Montag, den 04.05.2015 bis einschließlich Dienstag, den
12.05.2015
öffentlich in der Stadtverwaltung Oederan, Markt 5 in der Kämmerei Zimmer 209 aus.
Zu folgenden Dienstzeiten ist die Einsichtnahme möglich:
Montag
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
❐
3
Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger
4
Amtlicher Teil • 05/2015
05/2015 • Amtlicher Teil
Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan
Beschlüsse des Oederaner Stadtrates – öffentliche Sitzung am 26.03.2015
Beschluss-Nr.: 019/03/15
Der Stadtrat der Stadt Oederan, stimmt in seiner Sitzung am
26.03.2015 der Bestellung des Kameraden Ullrich Zimmer, wohnhaft in 09569 Oederan, OT Memmendorf, Schmiedgasse 3, zum
Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Memmendorf zu.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl des Stadtrates:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Befangene:
23
18
18
0
0
0
Beschluss-Nr.: 020/03/15
Der Stadtrat der Stadt Oederan, stimmt in seiner Sitzung am
26.03.2015 der Bestellung des Kameraden Detlef Fröbel, wohnhaft in 09569 Oederan, OT Memmendorf, Zum Erbgericht 17,
zum Stellvertreter des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Memmendorf zu.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl des Stadtrates:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Befangene:
23
18
18
0
0
0
Beschluss-Nr.: 021/03/15
Der Stadtrat der Stadt Oederan beschließt in seiner Sitzung am
26. März 2015 die Verordnung der Stadt Oederan über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2015.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl des Stadtrates:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Befangene:
23
18
18
0
0
0
Beschluss-Nr.: 022/03/15
Der Stadtrat der Stadt Oederan beschließt in seiner Sitzung am
26.03.2015 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2015.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl des Stadtrates:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Befangene:
23
18
18
0
0
0
Beschluss-Nr.: 023/03/15
Der Stadtrat der Stadt Oederan beschließt in seiner Sitzung am
26.03.2015 die Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme
HW 25 IdNr. 20524 Ersatzneubau Stützmauer Brühl in Oederan
unter dem Vorbehalt der finanziellen Untersetzung im I. Quartal
2016 mit folgenden vorauss. HH-Ansätzen.
5
Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger
(Beträge in €)
Bau
Planung
Ausgaben
Förderung
Abschluss
2015
2016
2017
241.390,91
22.247,72 12.069,55
13.960,91
22.247,72 12.069,55 255.351,82
34.317,27 243.282,28
22.247,72 - 22.247,72
12.069,54
Gesamt
241.390,91
48.278,18
289.669,09
277.599,55
12.069,54
Der Stadtrat bewilligt gleichzeitig die außerplanmäßige Auszahlung im Produktkonto 754100.782120 in Höhe von 22.247,72 €.
Weiterhin wird die Planung Stufe I (Phase 1-4, Baugrunduntersuchung und Entwurfs-vermessung) in Höhe von 22.247,72 € an
das Ingenieurbüro Kröher beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl des Stadtrates:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Befangene:
23
18
18
0
0
0
Beschluss-Nr.: 024/03/15
Der Stadtrat der Stadt Oederan beschließt in seiner Sitzung am
26.03.2015 die Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme
HW 26 IdNr. 20527 Ersatzneubau Durchlass Straße Zum Stall in
Amtlicher Teil • 05/2015
Oederan OT Schönerstadt unter dem Vorbehalt der finanziellen
Untersetzung im I. Quartal 2016 mit folgenden vorauss. HH-Ansätzen.
(Beträge in €)
Bau
Planung
Ausgaben
Förderung
Abschluss
2015
2016
9.673,28
9.673,28
5.345,67
5.345,67
15.018,95
- 9.673,28
9.673,28
2017
106.913,47
6.363,74
113.277,21
107.931,54
5.345,66
Gesamt
106.913,47
21.382,69
128.296,16
122.950,49
5.345,66
Gleichzeitigt bewilligt der Stadtrat dier außerplanmäßige Ausgabe
im Produktkonto 754110.785120 in Höhe von 9.673,28 €.
Weiterhin wird die Planung Stufe I (Phase 1-4, Baugrunduntersuchung und Entwurfs-vermessung) in Höhe von 9.673,28 € an das
Ingenieurbüro Schädlich beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl des Stadtrates:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
Befangene:
23
18
18
0
0
0
❐
Verordnung der Stadt Oederan
über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2015
Rechtsgrundlagen
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
Auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 und §
11 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen
(SächsLadÖffG) vom 01. Dezember 2010
(SächsGVBl. Nr. 14/2010, Seite 338 ff.),
das durch Art. 39 des Gesetzes vom 27.
Januar 2012 (SächsGVBl. Nr. 4/2012, S.
130) geändert worden ist, erlässt der
Stadtrat der Stadt Oederan in seiner Sitzung vom 26. März 2015 die folgende
Verordnung:
1) Ordnungswidrig nach § 11 Abs. 1
SächsLadÖffG handelt, wer als Inhaber
einer Verkaufsstelle, als Gewerbetreibender oder als verantwortliche Person
vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen des § 2 dieser Verordnung zuwiderhandelt.
2) Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1
können entsprechend § 11 Abs. 2
SächsLadÖffG mit einer Geldbuße bis
zu 5.000 Euro geahndet werden.
§ 1 Geltungsbereich
§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Die Bestimmungen dieser Verordnung
gelten für das gesamte Stadtgebiet der
Stadt Oederan, einschließlich der Ortsteile Börnichen, Breitenau, Frankenstein,
Gahlenz, Görbersdorf, Hartha, Kirchbach, Lößnitztal, Memmendorf, Schönerstadt und Wingendorf.
1) Die „Verordnung der Stadt Oederan
über die verkaufsoffenen Sonntage im
Jahr 2015“ tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung im Oederaner Anzeiger in Kraft und am 31. Dezember
2015 wieder außer Kraft.
Oederan, den 31. März 2015
§ 2 Verkaufsoffene Sonntage
Im Geltungsbereich der Verordnung dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen zwischen 12:00 und 18:00 Uhr geöffnet sein (§ 8 Abs. 1 SächsLadÖffG):
– 11. Oktober 2015 aus Anlass des Tag
des „Oktoberfestes“ in Verbindung mit
Veranstaltungen im Innenstadtbereich,
– 06. Dezember 2015 aus Anlass des
„Weihnachtsmarktes“ in Verbindung
mit der Eisbahn,
– 20. Dezember 2015 aus Anlass der
„Glanzlichter“ im Klein-Erzgebirge mit
Ausweitung auf das Stadtgebiet (Ausklang der Vorweihnachtszeit in den
Stadtgeschäften in Verbindung mit
dem Oederaner Adventskalender).
6
Steffen Schneider
Bürgermeister
–Siegel–
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom
03.03.2014
(SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert
durch Art. 6 des Gesetzes vom
02.04.2014 (SächsGVBl. S. 234, 237):
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften zustande gekommen sind, gem. § 4 Abs. 4 SächsGemO
ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zustande gekommen
gelten.
Dies gilt nicht, wenn
(1) die Ausfertigung der Satzung nicht
oder fehlerhaft erfolgt ist,
(2) Vorschriften über die Öffentlichkeit der
Sitzungen, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind,
(3) der Bürgermeister dem Beschluss
nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
(4) vor Ablauf der in Satz 1 genannten
Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des
Sachverhalts, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend
gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3
oder 4 geltend gemacht worden, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind
nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht.
Oederan, den 31. März 2015
Steffen Schneider
Bürgermeister
–Siegel–
❐
05/2015 • Amtlicher Teil
Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan
Öffentliche Auslegung der Satzung der Jagdgenossenschaft Gahlenz
In der Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Gahlenz wurde am
27.03.2015 die Satzung der Jagdgenossenschaft Gahlenz beschlossen.
Die Satzung liegt in der Zeit vom 02. Mai
2015 bis 31. Mai 2015 im Ordnungsamt
der Stadtverwaltung Oederan, Zimmer
104, Markt 5, 09569 Oederan zu jedermann Einsicht während nachfolgend genannten Zeiten aus:
Montag/Mittwoch/Freitag
von 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag
von 9:00 bis 12:00 Uhr
und von 12:30 bis 15:00 Uhr
von 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
und von 12:30 bis 18:00 Uhr
Gahlenz, den 08.04.2015
Jürgen Kullock
Jagdvorsteher
Satzung der Jagdgenossenschaft
Gahlenz
§1
Name und Sitz der Jagdgenossenschaft
1
Die Jagdgenossenschaft des Gemeinschaftsjagdreviers Gahlenz ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts.
2
Sie führt den Namen „Jagdgenossenschaft Gahlenz“ und hat ihren Sitz in Oederan Ortsteil Gahlenz.
3
Als Geschäftsadresse gilt die Adresse
des jeweils amtierenden Jagdvorstehers.
§2
Gemeinschaftsjagdrevier
(1) Das Gemeinschaftsjagdrevier umfasst
gemäß § 8 BJagdG und § 11 SJagdG
mit Ausnahme der Eigenjagdreviere
aller Grundflächen
• der Gemarkung Gahlenz
• der abgesonderten Gemarkung
• gemäß dem von der unteren Jagdbehörde genehmigten Teilungsbeschluss der Jagdgenossenschaft
• die Gemarkung(en)
• der Stadt
zuzüglich der angegliederten und abzüglich der abgetrennten Grundflächen.
(2) Das Gemeinschaftsjagdrevier wird begrenzt durch die Grenzen der Gemarkung Gahlenz, ausgegliedert ist dabei
der Eigenjagdbezirk.
§3
Mitglieder der Jagdgenossenschaft
(1) 1Mitglieder der Jagdgenossenschaft
(Jagdgenossen) sind die Eigentümer
oder Nutznießer – jedoch nicht die Pächter – der Grundflächen, die das Gemeinschaftsjagdrevier bildet. 2Eigentümer
von Grundflächen des Gemeinschaftsjagdreviers, auf den die Jagd ruht oder
aus anderen Gründen dauernd nicht
ausgeübt werden darf, gehören gemäß
§ 9 Abs. 1 BJagdG insoweit der Jagdgenossenschaft nicht an.
(2) 1Die Jagdgenossenschaft führt ein
Jagdkataster, in dem die Eigentümer
oder Nutznießer der zum Gebiet der
Jagdgenossenschaft
gehörenden
Grundflächen und deren Größe ausgewiesen wird. 2Zu diesem Zweck haben
die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer
Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung dieses Verzeichnisses
erforderlichen
Unterlagen
(Grundbuchauszüge,
Urkundenabschriften, etc.) unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. 3Das Jagdkataster ist
fortzuführen; durch Eigentumswechsel
eingetretene Veränderungen hat der Erwerber dem Jagdvorsteher nachzuweisen. 4Das Jagdkataster liegt für die
Jagdgenossen und deren schriftlich bevollmächtigen Vertreter für ihren Grundbesitz zur Einsicht bei dem jeweils amtierenden Jagdvorsteher offen.
§4
Aufgaben der Jagdgenossenschaft
1
Die Jagdgenossenschaft verwaltet unter
eigener
Verantwortung
nach
den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit alle Angelegenheiten, die sich aus dem Jagdrecht der ihr angehörenden Jagdgenossen
ergeben. 2Sie hat insbesondere die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu
nutzen und für die Lebensgrundlagen des
Wildes in angemessenem Umfang und im
Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu sorgen. 3Ihr obliegt nach Maßgabe des § 29
Abs. 1 BJagdG der Ersatz des Wildschadens, der an dem zum Gemeinschaftsjagdrevier gehörenden Grundstücken entsteht.
§5
Organe der Jagdgenossenschaft
Die Organe der Jagdgenossenschaft
sind
1. die Versammlung der Jagdgenossen
2. der Jagdvorstand
§6
Versammlung der Jagdgenossen
(1) 1Die Versammlung der Jagdgenossen
beschließt die Satzung und deren Änderungen. 2Sie wählt
a) den Vorsitzenden des Jagdvorstandes (Jagdvorsteher)
b) zwei Beisitzer,
c) einen Schriftführer,
d) einen Kassenführer,
e) zwei Rechnungsprüfer.
(2) 1Die Versammlung der Jagdgenossen
beschließt weiterhin über
a) den Haushaltsplan und die Jahresrechnung
b) die Entlastung des Jagdvorstandes
und des Kassenführers
c) die Abrundung, Zusammenlegung
und Teilung des Gemeinschaftsjagdreviers,
d) den Erwerb oder die Anpachtung
von Grundflächen für Maßnahmen
der Reviergestaltung oder Äsungsverbesserung
e) die Art der Jagdnutzung des Gemeinschaftsjagdreviers
f) die Art der Verpachtung und über
die Pachtbedingungen,
g) die Erteilung des Zuschlags bei der
Jagdverpachtung
h) die Änderung und Verlängerung
laufender Jagdpachtverträge
i) die Zustimmung zur Weiter- und
Unterverpachtung des Gemeinschaftsjagdreviers und zur Erteilung von Jagderlaubnisscheinen
auf Dauer,
j) die Verwendung des Reinertrags
aus der Jagdnutzung und den Zeitpunkt seiner Ausschüttung
k) die Anstellung eines Berufsjägers
oder bestätigten Jagdaufsehers,
l) die Erhebung von Umlagen zum
Ausgleich des Haushaltsplanes,
m) die Zustimmung zu Dringlichkeitsentscheidungen des Jagdvorstandes gemäß § 9 Abs. 8 S. 2 dieser
Satzung
n) die Festsetzung von Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder
des Jagdvorstandes, den Schriftführer, den Kassenführer und der
Rechnungsprüfer.
2
Die Versammlung der Jagdgenossen
darf die Entscheidung hierüber weder
auf den Jagdvorstand noch auf den
Jagdvorsteher übertragen.
(3) 1Die Versammlung der Jagdgenossen
kann den Jagdvorstand ermächtigen,
die Führung der Kassengeschäfte
durch öffentlich-rechtlichen Vertrag
der Stadtkasse Oederan zu übertragen. 2Mit Wirksamwerden des Vertrages entfällt die Wahl eines Kassenführers.
§7
Durchführung der Versammlung
der Jagdgenossen
(1) 1Die Versammlung der Jagdgenossen
ist vom Jagdvorsteher wenigstens
einmal im Geschäftsjahr (§ 14 Abs. 2)
einzuberufen. 2Der Jagdvorsteher
muss die Versammlung der Jagdgenossen auch einberufen, wenn mindestens ein Viertel der stimmberechtigten
Jagdgenossen
oder
der
7
Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger
Jagdvorstand die Einberufung bei ihm
schriftlich unter Angabe der auf die Tagesordnung zu setzenden Angelegenheiten beantragt oder wenn die Jagdbehörde dies aufsichtlich anordnet.
(2) 1Die Versammlung der Jagdgenossen
soll am Sitz der Jagdgenossenschaft
stattfinden. 2Sie ist nicht öffentlich,
ausgenommen die Versammlung zur
Versteigerung der Jagd oder zur Öffnung der Gebote bei öffentlicher Anbietung. 3Der Jagdvorsteher kann einzelnen Personen die Anwesenheit
vorübergehend gestatten. 4Der Jagdbehörde ist die Anwesenheit jederzeit
gestattet.
(3) 1Die Einberufung erfolgt mindestens
zwei Wochen vorher durch ortsübliche
Bekanntmachung. Sie muss eine Tagesordnung enthalten, aus der alle Beschlussgegenstände hinreichend genau
ersichtlich
sind.
Die
Aufsichtsbehörde wird schriftlich oder
elektronisch eingeladen.
(4) 1Den Vorsitz in der Versammlung der
Jagdgenossen führt der Jagdvorsteher. 2Für die Abwicklung bestimmter
Angelegenheiten, insbesondere zur
Leitung einer öffentlichen Versteigerung, kann ein anderer Versammlungsleiter bestellt werden.
(5) Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ können Beschlüsse nach
§ 6 Abs. 1 bis 3 nicht gefasst werden
(6) Über die Versammlung der Jagdgenossen ist die Jagdbehörde rechtzeitig
zu unterrichten.
§8
Beschlussfassung der Versammlung
der Jagdgenossen
(1) 1Beschlüsse der Versammlung der
Jagdgenossen bedürfen gemäß § 9
Abs. 3 BJagdG sowohl der Mehrheit
der anwesenden und vertretenen
Jagdgenossen als auch der Mehrheit
der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. 2Miteigentümer und
Gesamthandseigentümer eines zum
Gemeinschaftsjagdrevier gehörenden
Grundstücks haben zusammen nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht
nur einheitlich ausüben; der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer gilt als Vertreter der
anderen Mitberechtigten.
(2) 1Beschlüsse der Versammlung der
Jagdgenossen sind schriftlich unter
Verwendung von Stimmzetteln zu erfassen. 2Über Einzelheiten der schriftlichen Abstimmung ist von den Mitgliedern des Jagdvorstands und den
Stimmzählern Verschwiegenheit zu
wahren; die Unterlagen sind vom
Jagdvorstand mindestens 1 Jahr lang,
im Falle der Beanstandung oder Anfechtung eines Beschlusses für die
Dauer des Verfahrens aufzubewahren.
(3) 1Jeder Jagdgenosse kann sich bei der
Versammlung der Jagdgenossenschaft durch eine Person seiner Wahl
vertreten lassen. 2Der Vertreter muss
8
eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Diese Person darf nicht mehr als drei
Jagdgenossen gleichzeitig vertreten.
(4) 1Über den wesentlichen Verlauf und
die Beschlüsse der Versammlung der
Jagdgenossen ist eine Niederschrift zu
fertigen. 2Aus ihr muss insbesondere
hervorgehen, wie viele Jagdgenossen
anwesend oder vertreten waren und
welche Grundfläche von ihnen vertreten wurden, ferner der Wortlaut der gefassten Beschlüsse unter Angabe der
Mehrheit nach Kopfzahl und Fläche,
mit der sie gefasst wurden. 3Die Niederschrift ist vom Jagdvorsteher und
vom Schriftführer zu unterzeichnen.
4
Die Jagdbehörde ist innerhalb eines
Monats über die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen zu unterrichten.
(5) Ein Jagdgenosse oder ein Bevollmächtigter ist von der Mitwirkung an
der Abstimmung ausgeschlossen,
kann sich nicht vertreten lassen und
auch keinen anderen vertreten, wenn
sich die Beschlussfassung auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder
auf einen Rechtsstreit zwischen der
Jagdgenossenschaft und ihm selbst
bezieht.
(6) Die Vorschriften der Abs. 1 bis 4 gilt
auch für die von der Versammlung der
Jagdgenossen
durchzuführenden
Wahlen (§ 6 Abs. 1 Satz 2).
3
§9
Vorstand der Jagdgenossenschaft
(1) 1Der Jagdvorstand besteht aus dem
Jagdvorsteher,
zwei
Beisitzern,
Schriftführer und dem Kassenführer.
(2) Wählbar für den Jagdvorstand ist jeder
Jagdgenosse, der volljährig und geschäftsfähig ist; ist eine Personengemeinschaft oder eine juristische Person Mitglied der Jagdgenossenschaft
so sind auch deren Vertreter wählbar.
(3) 1Der Jagdvorstand wird für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. 2Die
Amtszeit beginnt mit dem auf die Wahl
folgendem Geschäftsjahr, es sei denn,
dass im Zeitpunkt der Wahl kein gewählter Jagdvorstand vorhanden ist; in
diesem Falle beginnt sie mit der Wahl
und verlängert sich um die Zeit von der
Wahl bis zum Beginn des nächsten
Geschäftsjahres. 3Die Amtszeit verlängert sich bis zur Wahl eines neuen
Jagdvorstandes um höchstens drei
Monate, sofern innerhalb der letzten
drei Monate vor dem Ende der satzungsgemäßen Amtszeit mindestens
eine Versammlung der Jagdgenossen
stattgefunden hat und es in dieser
nicht zur Wahl eines neuen Jagdvorstandes gekommen ist.
(4) 1Endet die Amtszeit eines Mitgliedes
des Jagdvorstandes vorzeitig durch
Tod, Rücktritt oder Verlust der Wählbarkeit, so bestimmt der Jagdvorstand
einen Stellvertreter aus seinen Reihen.
In diesem Falle ist für den Rest der
Amtszeit, in der nächsten Versamm-
Amtlicher Teil • 05/2015
lung der Jagdgenossen, ein neues Vorstandsmitglied zu wählen.
(5) 1Der Jagdvorstand fasst Beschluss
über den Abschlussplanvorschlag, den
die Hegegemeinschaft oder der Revierinhaber zur Herstellung des Einvernehmens vorgelegt hat. 2Die Versammlung der Jagdgenossen kann dem
Jagdvorstand unter Beachtung des § 6
Abs. 2 Satz 3 weitere Aufgaben übertragen.
(6) Ein Mitglied des Jagdvorstandes darf
bei Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft nicht beratend oder entsprechend mitwirken, wenn die Entscheidung ihm selbst oder einem
Angehörigen oder einer von ihm kraft
Gesetzes oder Vollmacht vertretenen
Person einen unmittelbaren Vorteil
oder Nachteil bringen kann.
(7) 1In Angelegenheiten, die an sich der
Beschlussfassung durch die Versammlung der Jagdgenossen unterliegen, entscheidet der Jagdvorstand,
falls die Erledigung keinen Aufschub
duldet. 2In diesen Fällen hat der Jagdvorsteher unverzüglich die Zustimmung der Jagdgenossen einzuholen.
3
Diese kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht die Rechte Dritter entstanden sind.
(8) Die Mitglieder des Jagdvorstandes
sind ehrenamtlich tätig.
§ 10
Sitzung des Jagdvorstandes
(1) 1Der Jagdvorstand tritt auf Einladung
des Jagdvorstehers zusammen. 2Eine
Sitzung muss einberufen werden,
wenn ein Mitglied des Jagdvorstandes
dies beantragt.
(2) 1Der Jagdvorstand beschließt, wenn
mindestens 4 Mitglieder anwesend
oder vertreten sind. 2Der Jagdvorstand
entscheidet mit Stimmenmehrheit. Der
Jagdvorstand darf im schriftlichen
oder elektronischen Umlaufverfahren
abstimmen.
(3) 1Der Jagdvorstand kann rechtswidrige
Beschlüsse der Versammlung in der
Regel binnen eines Monats nach der
Beschlussfassung gegenüber den
Jagdgenossen schriftlich beanstanden. 2Anschließend ist so bald wie
möglich eine Versammlung durchzuführen. 3Die Aufsichtsbehörde ist von
der Beanstandung zu informieren.
(4) 1Die Sitzungen des Jagdvorstandes
sind nicht öffentlich. 2Der Jagdvorstand kann die Anwesenheit von
Nichtmitgliedern des Jagdvorstandes
durch Beschluss zulassen. Beschlüsse
werden protokolliert.
§ 11
Aufgaben des Jagdvorstandes
(1) Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Zum Abschluss von Verträgen in Angelegenheiten, die von der
Versammlung zu beschließen sind,
darf der Jagdvorstand nur im Rahmen
05/2015 • Amtlicher Teil
der gefassten Beschlüsse wirksam
tätig werden. Bei der Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen handeln die
Mitglieder des Jagd-vorstands einvernehmlich, ausgenommen Angelegenheiten der laufenden Verwaltung. Ist
ein Mitglied von der Mitwirkung nach
Absatz 3 ausgeschlossen, beschließen
die verbleibenden Mitglieder des
Jagdvorstands.
(2) Dem Jagdvorstand obliegen
1. das Einvernehmen mit den Jagdausübungsberechtigten zu den Abschussplänen gemäß § 21 Abs. 2
Satz 3 des Bundesjagdgesetzes
und § 21 Abs. 2 Satz 1 SächsJagdG,
2. die Ausführung der Beschlüsse der
Versammlung,
3. die laufende Verwaltung einschließlich des notwendigen Schriftwechsels und die öffentlichen Bekanntmachungen,
4. die Führung des Jagdkatasters,
5. die Kassenführung,
6. die Aufstellung und Ausführung des
Haushaltsplans,
7. die Anfertigung der Jahresrechnung,
8. die Anerkennung und Erstattung
von Wildschäden und
9. die Aufforderung des Jagdpächters
sowie der Vollzug einer Kündigung
gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 und Abs.
3 SächsJagdG.
(3) Ein Mitglied des Jagdvorstands darf
bei Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft nicht mitwirken, wenn die
Entscheidung ihm, seinem Ehegatten
oder Lebenspartner, seinen Verwandten bis zum dritten oder Verschwägerten bis zum zweiten Grad oder einer
von ihm vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Satz 1 gilt nicht für Wahlen
und für Entscheidungen, die nur die
gemeinsamen Interessen der Jagdgenossen berühren.
(4) Kann eine Versammlung im Einzelfall
nicht rechtzeitig erfolgen, entscheidet
der Jagdvorstand. Der Jagdvorstand
holt die Genehmigung der Versammlung unverzüglich ein. Die Versammlung kann die Entscheidung aufheben.
Rechte Dritter bleiben unberührt.
(5) Solange kein Jagdvorstand gewählt
ist, werden die Geschäfte des Jagdvorstandes vom Gemeindevorstand
der Stadt Oederan wahrgenommen.
Die Kosten der Geschäftsführung trägt
die Jagdgenossenschaft.
§ 12
Kassenführer
(1) Der Kassenführer muss gut beleumundet, seine wirtschaftlichen Verhältnisse
müssen geordnet sein.
(2) Der Kassenführer ist dem Jagdvorsteher, der sich laufend über den Zustand
und die Führung der Genossenschaftskasse zu unterrichten und das
Recht wie die Pflicht zu unvermuteten
Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan
Kassenprüfungen hat, für die ordnungsgemäße Führung der Genossenschaftskasse verantwortlich.
(3) Kassenführer kann nicht sein, wer zur
Erteilung von Kassenanordnungen befugt ist.
§ 13
Haushalts-, Kassen- und
Rechnungswesen
(1) 1Die Jagdgenossenschaft stellt für jedes Geschäftsjahr einen Haushaltplan
auf, wenn der Umfang der Geschäftsund Wirtschaftsführung dies erfordert.
2
Übt die Jagdgenossenschaft die Jagd
auf eigene Rechnung aus, so ist ein
Haushaltsplan aufzustellen. 3Der Haushaltplan muss ausgeglichen sein.
(2) 1Zum Ende des Geschäftsjahres ist eine Jahresrechnung zu erstellen, die
den Rechnungsprüfern zur Prüfung
und der Versammlung der Jagdgenossen zur Entlastung des Jagdvorstande
und des Kassenführers vorzulegen ist.
2
Führt die Prüfung zur Feststellung erheblicher
Verstöße
gegen
die
Grundsätze einer geordneten Haushalts- und Kassenführung, so wird
dem Jagdvorstand und dem Kassenführer Entlastung erst erteilt, wenn die
Mängel ordnungsgemäß behoben
sind.
§ 14
Kassenverwaltung, Geschäfts- und
Wirtschaftsführung
(1) Für die Kassengeschäfte gelten folgende Grundsätze:
1. Die Annahme- und Auszahlungsanordnungen der Jagdgenossenschaft sind vom Jagdvorsteher zu
unterzeichnen. Sie sind hinsichtlich
der sachlichen und rechnerischen
Richtigkeit der Angaben in den Kassenanordnungen von einem weiteren Mitglied des Jagdvorstandes
gegenzuzeichnen.
2. Für den Nachweis der Einnahmen
und Ausgaben in zeitlicher Reihenfolge und gegebenenfalls nach der
im Haushaltplan vorgesehenen Ordnung wird durch den Kassenführer
ein Kassenbuch geführt, das nach
Einnahmen, Ausgaben, Verwahrungen, Vorschüssen, Geldbestand
und –anlagen zu gliedern ist. Das
Kassenbuch dient zusammen mit
den entsprechenden Belegen als
Rechnungslegungsbuch. Diese Unterlagen sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren.
3. Der Kassenführer hat dafür zu sorgen, dass die Einnahmen der Jagdgenossenschaft rechtzeitig eingehen
und
die
Auszahlungen
ordnungsgemäß geleistet werden.
Außenstände sind durch ihn anzumahnen und nach fruchtlosem Ablauf der hierbei gesetzten Zahlungsfrist dem Jagdvorsteher zur
zwangsweisen Beitreibung zu melden.
4. Der Barbestand der Kasse ist möglichst gering zu halten. Guthaben
sind bis zu ihrer Verwendung mündelsicher anzulegen.
5. Kassenfehlbeträge sind vom Kassenführer zu ersetzen; der Ersatz ist
im Kassenbuch festzuhalten. Kassenüberschüsse sind als sonstige
Einnahmen zu buchen. Bis zur Aufklärung ist der Kassenfehlbetrag als
Vorschuss und der Kassenüberschuss als Verwahrung nachzuweisen.
(2) Das Geschäftsjahr der Jagdgenossenschaft ist das Jagdjahr im Sinne des §
11 Abs. 4 BJagdG
(3) 1Die Einnahmen der Jagdgenossenschaft sind soweit sie nicht zur Erfüllung der Aufgaben der Genossenschaft oder nach Maßgabe des
Haushaltsplans zur Bildung von Rücklagen oder zu anderen Zwecken zu
verwenden sind, an die Mitglieder auszuschütten. 2Durch den Beschluss
über die Bildung von Rücklagen oder
die anderweitige Verwendung der Einnahmen wird der Anspruch der Jagdgenossen, die dem Beschluss nicht
zugestimmt haben, auf Auszahlung ihres Anteils als Reinertrag der Jagdnutzung gemäß § 10 Abs. 3 BJagdG nicht
berührt. 3Mit der Bekanntmachung des
Beschlusses beginnt die Monatsfrist
zu laufen, in der jeder Jagdgenosse
seinen Anspruch auf Auszahlung seines Reinertrages beim Jagdvorstand
geltend machen kann, aber nur dann
wenn er dem Beschluss nicht zugestimmt hat, sich der Stimme enthalten
hat oder in der Versammlung nicht anwesend gewesen ist.
(4) Von den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft dürfen Umlagen nur erhoben werden, wenn und soweit dies
zum Ausgleich des Haushaltsplans unabweisbar notwendig ist.
§ 15
Bekanntmachung der
Jagdgenossenschaft
(1) Die Satzung ist für die Dauer von einem Monat im Rathaus der Stadt Oederan öffentlich auszulegen. Ort und
Zeit der Auslegung sind im „Oederaner
Anzeiger“ dem Amtsblatt der Stadt
Oederan bekannt zu machen.
(2) Sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft erfolgen
im „Oederaner Anzeiger“.
§ 16
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt einen Monat nach
der Bekanntmachung ihrer öffentlichen
Auslegung in Kraft. Gleichzeitig tritt die
bisherige Satzung vom 22.03.2013
außer Kraft.
Oederan, den 27.03.2015
gez. J. Kullock
(Jagdvorsteher)
❐
9
Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger
Nichtamtlicher Teil • 05/2015
Einladung zur
Gedenkveranstaltung
Die Gedenkveranstaltung anlässlich des
70. Jahrestages der Befreiung Deutschlands vom Hitlerfaschismus findet
Erleben Sie dazu echt gute Beispiele
von Oederaner Gebäuden
am Sonnabend, dem 09.05.2015 zur
Besichtigung von 10:00 bis 14:00 Uhr.
Herzliche Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger!
Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, Gebäude, welche mit den Programmen
der Städtebauförderung eine umfassende Sanierung erfahren konnten
oder zukünftig saniert werden sollen,
intensiver kennen zu lernen.
An drei Beispielen wollen wir deutlich machen, dass der Städtebau mit Kompromissen zwischen der Erhaltung wertvoller
Bausubstanz im Sinne des Denkmalschutzes und dem Einbau einer zeitgemäßen Nutzung gelingen kann.
In Gesprächen mit den Eigentümern, den
Planungsbüros und Mitarbeitern des
Stadtbauamtes können Erkenntnisse
ausgetauscht und Wissenswertes in Erfahrung gebracht werden.
1. Tag der offenen Tür im Hospiz – der
ehemaligen „Schustervilla“
Ort: Richard Wagner Straße 1, Eingang Hospiz
Besichtigungsmöglichkeit des Gebäu-
des und der Parkanlage im neu geschaffenen Pflegezentrum.
Der Einklang zwischen denkmalschutzrechtlicher Sanierung und Herstellung
einer zeitgemäßen Gebäudesubstanz
kann an diesem aufgewerteten Ensemble erlebt werden.
2. Ein Wohn- und Geschäftshaus am
Markt besichtigen
Ort: Mark 14, Eingang am Markt
Das stadtbildprägende Eckgebäude
Markt 14 mit seinem sanierten Teil und
dem Neubau als Lückenschluss kann
bei Führungen besichtigt werden.
Es stellt eine gelungene Kombination
zwischen Erhaltung historischer Bausubstanz und moderner zweckentsprechender Architektur dar.
3. Vorstellung der Planungen zur Sanierung des Rathauses
Ort: Markt 5, Eingangshalle
Die Planungen der vorliegenden Baugenehmigung liegen in der ehemaligen
Markthalle des Rathauses zur Einsichtnahme aus und werden erläutert.
Eine Besichtigung des Kellergewölbes
verdeutlicht die wertvolle historische
Substanz des Rathauses.
Ihr Stadtbauamt
❐
am Donnerstag, dem 07. Mai 2015,
um 17:00 Uhr
an der Gedenkstätte auf dem Teichplan in Oederan
statt.
Die Gestaltung übernehmen Schülerinnen und Schüler der Oederaner Oberschule.
Wir bitten um rege Teilnahme.
Steffen Schneider
Bürgermeister
Rita Hillmann
Ortsgruppe
VVN-BdA
❐
Sprechstunden
des Friedensrichters
Der Friedensrichter, Herr Schmuck ist an
folgenden Tagen im Kleinen Gesellschaftsraum der Stadtverwaltung Oederan zu sprechen:
Donnerstag, den 07.05.2015 (Findet im
Besprechungszimmer des Bauamtes
statt.) und
Donnerstag, den 11.06.2015
jeweils von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder
nach Bedarf – dann bitte Terminvereinbarung über die Stadtverwaltung Oederan,
Hauptamt, Tel.: 037292/27-111.
❐
Patricia Vonne – zwischen mexikanischem Feuer und amerikanischem Freigeist –
am Sonnabend, dem 16. Mai 2015,
ab 19:30 Uhr im Saal der Volkskunstschule Oederan
Die Sängerin und Komponistin Patricia
Vonne gehört zu den schillerndsten Figuren der heutigen texanischen Musikszene.
Sie kreiert einen facettenreichen Sound
aus kernigem Tex-Mex, Südstaaten
Roots Rock gepaart mit einer Prise Country und den feurigen Klängen ihres mexikanischen Erbes, wie auf ihrer fünften CD
„Rattle My Cage“ eindrucksvoll zu hören
ist. Ihre Stimme ist stark, sinnlich und geschmeidig.
Das ehemalige Fotomodell Patricia Vonne
pendelt seit Jahren zwischen Musik und
Film. So spielte sie nicht nur in Filmen ihres Bruders, Kultregisseur Robert Rodriguez (u.a. Once Upon a Time in Mexico,
Desperado, Spy Kids, From Dusk till Dawn, Sin City), sondern schrieb auch Filmmusik wie „Traeme paz“ für „Irgendwann
in Mexiko“ mit Johnny Depp und Salma
Hayek oder „Mudpies & Gasoline“ für
Hellride von Quentin Tarantino. Bei den
10
Dreharbeiten von Desperado lernt Patricia Tito & Tarantula kennen, die durch
ihren Auftritt als Musiker und Darsteller in
dem Film From Dusk Till Dawn weltweit
bekannt wurden. Die junge Vonne wird als
Bandmitglied engagiert für Titos erste
große Europa Tournee. Davon inspiriert
produzierte sie ihr Debut Album und legte
damit den Grundstein für ihre Karriere.
Beim renommierten
Montreux Jazz Festival kürte das Publikum die „Ikone
des Tex-Mex-Rocks
mit dem gewissen
UndergroundTouch“ zum besten
Outdoor-Act 2013.
Erleben Sie Patricia
Vonne mit ihrem
musikalischen Partner Robert LaRoche, der als vielseitiger,
effektiver
Gitarrero in Erscheinung tritt, sowie
Harmen de Bresser
am Bass und Peter van Santen am
Schlagzeug.
Kartenvorverkauf in der Stadtinformation
Oederan, Markt 6
zum Preis von 17,00 € im VVK oder für
20,00 € an der Abendkasse
Online-Bestellung unter
www.oederan.de/veranstaltungen
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05/2015
Oederaner Anzeiger • Offerten
11
Offerten • Oederaner Anzeiger
12
05/2015
05/2015 • Nichtamtlicher Teil
Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan
Die Urlaubszeit naht – beachten Sie die Gültigkeit Ihrer Dokumente!
Informationen zur Beantragung von Dokumenten im Einwohnermeldeamt
Ab dem vollendetem 16. Lebensjahr ist
jeder Deutsche verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen; dies
gilt nicht für Personen, die einen gültigen
Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können (§1 PersAuswG).
Manchmal benötigt man jedoch bereits
zuvor ein Dokument (also auch Kinder unter 16 Jahre), beispielsweise wenn die
Grenze in ein anderes Land überschritten
werden soll. Nachfolgend einige Informationen zur Dokumentenbeantragung:
1. Dokumentenarten:
Kinderreisepass:
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses
kann ab Geburt erfolgen. Er ist 6 Jahre
gültig und die Gültigkeit kann um bis zu 6
Jahre verlängert werden, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Für die Produktion müssen ca. 2
Tage eingeplant werden.
Personalausweis:
Ab 15 Jahre und 9 Monate besteht die
Möglichkeit, einen Personalausweis mit
allen Funktionen zu beantragen. Er ist 6
Jahre/10 Jahre (unter/ab 24 Jahre) gültig.
Für die Produktion müssen ca. 2 Wochen
eingeplant werden.
Elektronischer Reisepass:
Die Ausstellung eines elektronischen Reisepasses kann ab Geburt erfolgen und er
ist 6 Jahre/10 Jahre (unter/ab 24 Jahre)
gültig. Für die Produktion müssen ca. 3
Wochen eingeplant werden.
Stadt Oederan unter dem Formulardownload heruntergeladen werden.
2. Mitzubringende Unterlagen
für alle Dokumentenarten:
3. Die Gebühren betragen:
– aktuelles (nicht älter als 6 Monate),
biometrietaugliches Passbild
– Geburtsurkunde bzw. bei verheirateten
Bürgern die Heiratsurkunde
Zur Beantragung der Dokumente ist es
zwingend erforderlich, dass der/die Antragsteller/Antragstellerin persönlich erscheint.
Bei Dokumenten für Kinder ist gesondert zu beachten:
Zur Antragstellung von Kinderdokumenten muss das betroffenen Kind persönlich mit wenigstens einem Personensorgeberechtigten
zur
Antragstellung
erscheinen. Außerdem ist es erforderlich,
dass ein Antragsformular ausgefüllt wird,
welches von allen Personensorgeberechtigten zu unterschreiben und bei der Antragstellung im Einwohnermeldeamt vorzulegen ist. Sollte alleiniges Sorgerecht
bestehen, ist dies durch eine Negativbescheinigung nachzuweisen (wird ausgestellt vom Landratsamt Mittelsachsen,
Abt. Jugend und Familie). Die Formulare
zur Dokumentenbeantragung von Minderjährigen können im Einwohnermeldeamt abgeholt oder auf der Homepage der
– Personalausweis unter 24 Jahre:
22,80 €
– Personalausweis ab 24 Jahre: 28,80 €
– Reisepass unter 24 Jahre:
– Reisepass ab 24 Jahre:
37,50 €
59,00 €
– Kinderreisepass
13,00 €
Die Gebühren sind bei der Antragstellung in bar zu entrichten!
4. Die regulären Öffnungszeiten
des Meldeamtes sind:
Montag und Freitag
Dienstag
Donnerstag
Samstag
9.00–12.00 Uhr
9.00–12.00 Uhr
und 12.30–16.00 Uhr
9.00–12.00 Uhr
und 12.30–18.00 Uhr
nur nach Vereinbarung
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern unter Tel. 037292/27180
oder per E-Mail unter
[email protected]
zur Verfügung.
Ihre Mitarbeiterinnen aus dem Einwoh❐
nermeldeamt
Energieausweis – wer muss was?
Fakten-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale
Klarheit schaffen über
die energetische Qualität
eines Gebäudes und
über die zu erwartenden
Energiekosten – das soll
der Energieausweis laut
Energieeinsparverordnung (EnEV) leisten. Seit es ihn gibt, wird
er jedoch auch heftig kritisiert, und über
Rechte und Pflichten von Eigentümern,
Käufern und Mietern gibt es zahlreiche
Missverständnisse. Rainer Flegel, Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen, erläutert die Eckpunkte.
Was steht drin? Der fünfseitige Energieausweis enthält neben grundlegenden
Angaben zum Gebäude entweder die
Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Zudem beinhaltet der
Ausweis soweit möglich Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. „Hier handelt
es sich ganz klar um Empfehlungen“, betont Flegel. „Niemand ist verpflichtet, die
Liste abzuarbeiten. Am besten bespricht
man mit einem Energieberater, was möglich und sinnvoll ist.“
Wer braucht einen Energieausweis?
Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder
neu vermietet werden soll. Bei Vermietung müssen die wichtigsten Kenndaten
des Ausweises bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Ab 1.5.2015
gilt die Verletzung dieser Pflicht als Ordnungswidrigkeit. „Wer sein eigenes Haus
seit Jahren selbst bewohnt und es weder
verkaufen noch vermieten will, braucht also keinen Energieausweis – auch wenn es
immer wieder Betrüger gibt, die das behaupten“, stellt Flegel klar.
Wer stellt den Energieausweis aus? Ein
Energieausweis muss von Fachleuten mit
besonderer Qualifikation ausgestellt werden. Ein amtliches Zertifikat oder eine
vollständige Liste aller Aussteller gibt es
allerdings nicht. Hilfreich ist die Liste der
dena
(https://effizienzhaus.zukunfthaus.info/experten/suche-experten/). Sie
bietet jedoch keine Gewähr für die Qualität der gelisteten Anbieter. Wichtig ist:
Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung. „Wer plant, die Empfehlungen
umzusetzen, sollte unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen“,
empfiehlt Flegel.
Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz
von Energie hilft die anbieterunabhängige
Energieberatung der Verbraucherzentrale:
online, telefonisch, an einem von 49
sächsischen Standorten, oder mit einem
Energie-Check vor Ort. Für einkommens-
schwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Beratungsangebote kostenfrei.
Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).
Terminvereinbarung für die Beratung der
VBZ in Oederan und weitere Informationen werden unter 03 72 92 / 27-162
(Stadtverwaltung Oederan – Herr Ohm)
angeboten.
Die Nächste Energieberatung im Oederaner Rathaus:
Die nächste Energieberatung der Verbraucherzentrale findet in Oederan am
Donnerstag, 28. Mai 2015 von 14 bis
17:30 Uhr im Rathaus statt. Termine für
eine persönliche Beratung können unter
der Telefonnummer 03 72 92 / 27-162
(Stadtverwaltung Oederan – Herr Ohm)
vereinbart werden. Ein Kostenbeitrag von
fünf Euro wird für diese auch vom Bundes-wirtschaftsministerium geförderte
Beratung erhoben. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) geförderten
Beratungsangebote kostenfrei.
❐
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Offerten • Oederaner Anzeiger
14
05/2015
05/2015 • Nichtamtlicher Teil
Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan
DIE WEBEREI | Museum Oederan
informiert!
Veranstaltungen im Mai 2015
Schneiderkurs
02.05.2015 Schneiderkurs „Taschen
und mehr“, TEX-0401/15
von 13.30 bis 17.00 Uhr
Sybille Glöß aus Memmendorf
Dozent:
Inhalt: Aus handgewebten oder mitgebrachten Stoffen werden
Taschen und mehr genäht, mit Entwurf, Schnittanfertigung und
Nähen. Grundkenntnisse im Nähen sind erforderlich. Die eigene Nähmaschine ist erwünscht. Zubehör ist vorhanden.
Die Textilkursgebühr für Erwachsene beträgt 7,00 €,
für Ermäßigte 3,50 € zzgl. Materialkosten.
Um Voranmeldung für alle Kurse wird bei unserer Handwebmeisterin Helga Hofmeister erbeten.
Tel.-Nr.: 037292/27196, Fax: 037292/27129,
E-Mail: [email protected]!
Offenes Atelier mit Helga Hänel aus Grünberg
Ab 14.05. (Himmelfahrt) bis 31.05.2015
erwarten Sie Impressionen von Landschafts- und Blumenmotiven in Öl.
Im Erdgeschoss des
Museums gewährt die
Malerin am 14.05.
2015 von 14.00 bis
14.30 Uhr bei einem
SCHAUMALEN Einblicke in ihr Können.
In 30 Minuten entsteht
durch eine Nass-inNass-Technik ein Ölgemälde.
Lassen Sie sich an
diesem Tag bei Kaffee
und Kuchen zum Verweilen und Inspirieren
verführen.
Seit fast acht Jahren gibt es in Grünberg, Hauptstraße 12 eine
Bob-Ross-Malschule. Als zertifizierte Bob-Ross-Malerin gibt
Helga Hänel ihre Kenntnisse in dieser Technik in Tageskursen in
kleinen Gruppen weiter.
Sonderausstellung „Kombination aus Schmuck und Druck“
31.03. – 07.06.2015
Die Hallenserin Beate Eismann ist über die Ländergrenzen als
eine welterfahrene Künstlerin bekannt. Sie fertigt Schmuckstücke, wie Ketten und Broschen mit höchst interessanten
Druckklischees an. Dabei kommen hochwertige Edelsteine und
Metalle, wie Rotgold, Silber, Edelstahl u. a. zum Einsatz. Lassen
Sie sich von einer modernen und sehr ansprechenden Kunst inspirieren.
Die Ausstellung ist gekoppelt mit der Aufarbeitung der Historie
von Oederaner Druckereien. Für unser Museum am bedeutendsten ist die Buchdruckerei Johann Gottlieb Wolf. Der
Buchdrucker Johann Gottlieb Wolf aus Liptitz gründete 1846
die erste Buchdruckerei in Oederan. Im Oederaner Wochenblatt
27/1846 wird eine Etablissementsanzeige von Wolf veröffentlicht. Er befindet sich im Brandkataster 26, jetzt Markt 6 (Museum). Die Druckerei entstand erst zehn Jahre nach Gründung der
Zeitung „Oederaner Wochenblatt“, die bis dahin in Chemnitz
hergestellt wurde. 1849 übernahm Buchdrucker Bernhard
Bornemann, der aber bereits im September 1850 die Buchdruckerei an Johann Ludwig Schlesinger abtrat.
Johann Ludwig Schlesinger aus Freiberg erhält 1850 das Bürgerrecht in Oederan. Er besaß eine Buchhandlung, -druckerei
Kurze Info zur Maltechnik:
Der Malgrund wird mit verflüssigter Ölfarbe (weiß oder transparent) behandelt. Auf diesem nassen Untergrund werden alle
benötigten Ölfarben aufgetragen. Je nach Motiv werden verschiedene Flach-, Rund- und Fächerpinsel benutzt, auch
Spachtel. Die Farben werden auf der Palette gemischt, mit etwas Geschick auf die Spitzen der Naturhaare des Pinsels aufgenommen und so auf die Leinwand gebracht, dass sie sich
dort nicht mehr vermischen. Mit dieser Nass-in-Nass-Malerei
ist es möglich, an einem Tag ein Ölgemälde zu gestalten. Dies
ist die richtige Technik für Ungeduldige, die nicht lange auf das
fertige Ergebnis warten wollen. Ein Ölgemälde mit herkömmlichem Farbauftrag braucht sehr lange, weil Schicht für Schicht
auf die Leinwand aufgebracht wird, trocknen muss, bevor man
weitermachen kann.
Helga Hänel ist 1948 in Borstendorf geboren, absolvierte eine
Lehre als Industrieschneiderin und arbeitete später als Zahnarzthelferin in Grünhainichen. Fast 30 Jahre war sie als freiberufliche Keramikerin in Augustusburg tätig. Nach schwerer
Krankheit half eine Ausbildung zur Künstlerin in den Niederlanden und in Berlin wie eine Medizin, die Gesundheit zu festigen.
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Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger
und war Redakteur des Oederaner Wochenblattes. Im Betrieb,
Brandkataster 105, jetzt Große Kirchgasse 6, arbeiteten Ernst
Schlesinger, Buchdrucker und Redakteur bis 1870 und nach
dessen Tod die Ehefrau sowie der Sohn Heinrich Schlesinger.
Unter dem Namen Buchdruckerei Schlesinger fungierte ab
1870 der Buchdrucker Ernst Jauchius und siedelte nach
Brandkataster 109, jetzt Markt 12, um.
Buchdrucker Bernhard Reißig gründete 1879 die „Oederaner
Nachrichten“. Er war gelernter Kürschner von Beruf und erhielt
am 17.09.1873 das Bürgerrecht in Oederan. Die Druckerei befand sich im Brandkataster 127, heute Chemnitzer Straße 8 und
zeitweise um 1890/92 im BK 137, Große Kirchgasse 1.
Buchdrucker im Brandkataster 109, jetzt Markt 12:
Der Buchdrucker Ernst Jauchius, er verstarb 1896 und die
Witwe übergab 1900 das Geschäft an Buchdrucker Otto Uhlmann aus Roßwein. Bis 1911 entwickelte sich der Betrieb in erfreulicher Weise.
Allen Oederanern bekannt dürfte die Buchdruckerei Richard
Sack sein. Richard Sack und Hermann Sperhake (nur bis
1912 Teilhaber) aus Borna übernahmen die Druckerei. 1912
gliederte Richard Sack eine Buchbinderei dem laufenden Betrieb an. 1917 wurde die erste Setzmaschine aufgestellt. Ab
März 1917 erschien täglich die Zeitung „Oederaner Tageblatt,
Amtsblatt“.
1918 ging die Druckerei von Berhard Reißig nebst Verlag der
„Oederaner Nachrichten“ in den Besitz von Richard Sack unter
dem Namen „Oederaner Tageblatt“ über. 1927 zählte die Buchund Kunstdruckerei Sack zu den leistungsstärksten und größten Buchdruckereien in der Kreishauptmannschaft Chemnitz.
Sie fertigte außer dem „Oederaner Tageblatt“ illustrierte Zeitschriften, Druckschreibbücher und zahlreiche Broschüren und
Bücher zur Regionalgeschichte an.
Am 23.11.1936 übernimmt der Faktor Hans Drechsel die Buchdruckerei und den Verlag des „Oederaner Tageblattes“. Das letzte „Oederaner Tageblatt“ erscheint 1941. Bis 1945 kommt die
„Heimatzeitung für Oederan, Flöha und Eppendorf“ heraus. Danach endet die Geschichte der Oederaner Presse.
Als Buchbinderei hat der Betrieb noch bis 1953 unter Treuhänder und später Betriebsleiter Walter Geißler gearbeitet. Danach hieß er VEB Buchdruckwerkstätten Oederan. 1973
schloss in Oederan der Betrieb seine Türen und siedelte mit einem Teil des Maschinenparkes nach Hainichen um.
In unserer Ausstellung ist erlebbar nachzuvollziehen, wie interessant und zeitaufwendig die Arbeit der Setzer und Drucker bis
zur Einführung der Computertechnik war. Mittels eines Filmes
im Multimedia unseres Museums wird die Arbeit ausführlich erläutert.
Internationaler Museumtag
Am 17. Mai 2015 feiern die Museen in Deutschland den 38. Internationalen Museumstag! Unter dem Motto „MUSEUM. GESELLSCHAFT. ZUKUNFT.“ dürfen wir uns wieder auf ein vielfältiges Programm, tolle Aktionen, spannende Entdeckungen
und vieles mehr freuen.
Im Oederaner Museum wird von 13.00 – 16.00 Uhr eine „Lebendige Druckerei“ im Sonderausstellungsbereich geöffnet.
Der Grafiker Günter Wittwer aus Börnichen macht die Besucher
mit dem Setzen und Drucken von Schriften und Klischees vertraut. Wer Muse verspürt, kann sich auch selbst an der Druckkunst versuchen.
Der Eintritt ist an diesem Tag kostenlos.
Öffnungszeiten zu Pfingsten 23./24.05.2015
Am Pfingstsamstag und -sonntag ist das Museum jeweils von
12.00 – 17.00 Uhr geöffnet. Am Sonntag sind Sie um 14.00 Uhr
zu einer kostenlosen Webereiführung herzlichst eingeladen.
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Nichtamtlicher Teil • 05/2015
Webkurs
30./31.05.2015
Webkurs „Musterungen durch Farbverflechtungen“, WEB-0402/15
jeweils von 10.00 bis 17.00 Uhr
Inhalt: Mit einer mehrfarbigen Kette und mehrfarbigem Schuss
werden in Leinwand- und Köperbindung die unterschiedlichen
Farbeffekte erzielt.
Die Webkursgebühr für Erwachsene beträgt 35,00 € / Tag bzw.
6 € / Std., für Ermäßigte 20 € / Tag bzw. 3 € / Std. zzgl. Materialkosten.
Großer Aufruf für die Museumsnacht am 13.06.2015
„Hochzeit machen – gestern und heute – ein Abend im Museum“
Unsere Kammerzofe Agnes vom Hohen Stein, alias Birgit Lehmann, lädt pünktlich 19.00 Uhr zum Hochzeitmachen ein. Unsere Gäste werden mit Brot und Salz begrüßt und entrichten an
der Museumstür ihre Brautgeschenke (Eintrittskarte), wie in der
Oederaner Hochzeitsordnung von 1565 geregelt.
Nach Verkündung der Hochzeitsordnung und des Abendprogrammes wird zünftig aufgespielt.
An verschiedenen Stationen im Museum werden Hochzeitssträuße gebunden, Anekdoten vorgelesen, Hochzeitseinladungen, Tischkarten gesetzt und gedruckt u. v. a. m.
Die Fragen, was gehörte in den Aussteuerschrank, wie wurden
Monogramme aufgezeichnet und gestickt, werden von Fachkundigen beantwortet.
Natürlich gehört zum Hochzeitmachen auch etwas für unseren
Gaumen dazu. Im „Dreigängemenü“ soll getafelt werden.
Zum Gelingen der Museumsnacht ist Ihre Mithilfe erwünscht. Bis
29.05.2015 hoffen wir
auf Ihre Einsendungen
von Hochzeitsfotos und
-kleidung.
Wünschenswert wäre
es, Sie erscheinen zur
Museumsnacht in Ihrer
Hochzeitskleidung.
Unsere Kammerzofe
prämiert das originellste Brautpaar.
Das Museum ermöglicht es Ihnen, an diesem Abend sich in
Ihrem eigenen Hochzeitsstaat bzw. als „Hochzeitsgäste“ fotografieren zu lassen.
Der Kartenvorverkauf findet ab 01.05.2015 an der Museumskasse / Stadtinformation statt.
Der Eintritt von 20,00 Euro bzw. 16,00 Euro setzt sich zusammen aus: Erw. 12,50 Euro / Erm. 8,50 Euro Programm + 7,50
Euro Deftiges, Süßes und Flüssiges.
Kontaktdaten:
DIE WEBEREI | Museum Oederan, Markt 6, 09569 Oederan
Tel.-Nr.: 037292/27128, Fax: 037292/27129
Email: [email protected]
Öffnungszeiten:
Dienstag – Sonntag 12.00 – 17.00 Uhr
montags (auch an Feiertagen) geschlossen
Die Museumsmitarbeiter.
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05/2015
Oederaner Anzeiger • Offerten
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Offerten • Oederaner Anzeiger
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05/2015
05/2015 • Nichtamtlicher Teil
Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan
Informationen des SB Wirtschaftsförderung- und
Tourismusentwicklung
Karriere in Oederan – Job- und Ausbildungsangebote
auf städtischer Internetseite
Ingenieur, Koch, Kraftfahrer, Produktmanager, Webentwickler, Bäcker, Fleischer,
Elektriker, Produktionsmitarbeiter usw.
usf. Oederaner Unternehmen haben zahlreiche offene Arbeitsstellen. Wer sich darüber informieren möchte, der kann dies
nun über die städtische Homepage tun.
Unter www.oederan.de/karriere haben
wir Unternehmen zusammengefasst, die
offene Stellen anbieten.
Von der Liste wird meist direkt zu den
Stellenbeschreibungen auf der jeweils
unternehmenseigenen Homepage verlinkt.
Die über www.oederan.de/karriere erreichbaren Jobangebote zeigen einen
Ausschnitt in Oederan offerierter Arbeitsstellen. Der Überblick ist also nicht vollständig. Sollte Ihr Unternehmen Arbeitsstellen anbieten und Sie möchten dies
auch über die städtische Internetseite
tun, dann übermitteln Sie uns Ihre Daten
über folgende Kontaktmöglichkeiten:
Stadtverwaltung Oederan
Markt 5
09569 Oederan
037292/439817
[email protected]
insectlounge OpenAir mit neuer Homepage
Nach mehrjähriger Pause fand 2012 erstmals wieder das insectlounge OpenAir
Musikfestival im Börnichener Park statt.
Am 31. Juli und 1. August 2015 gibt es
die vierte Auflage seit der Wiedergeburt.
Geplant wird mit 12 Bands, einem Liedermacher und einem DJ. Damit sich Interessenten unkompliziert über das Festival
informieren können, gibt es seit einigen
Wochen eine neue Internetseite. Sie zeigt
nicht nur die aktuellen Entwicklungen auf.
Zugleich ist es möglich, sich über Bildergalerien weit zurückliegende Auflagen
des Festivals in Erinnerung zu rufen. Die
Homepage ist über folgende Adresse erreichbar: www.insectlounge.de.
Dr. Marco Metzler
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Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger
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Nichtamtlicher Teil • 05/2015
05/2015 • Nichtamtlicher Teil
Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan
AUS DEN ORTSTEILEN
Nur noch wenige Tage bis die Grashalme fliegen
Kirchbach lädt zur ersten Heuernte ein
Schon seit Anfang des Jahres fiebern die
Organisatoren dem diesjährigen Himmelfahrtswochenende entgegen. Dann fällt
nach fünf Jahren wieder einmal der Startschuss zum traditionellen Heumachfest in
Kirchbach.
Vom 15. bis 17. Mai 2015 laden die Kirchbacher bereits zum 6. Mal zum Fest rund
um die traditionellen bäuerlichen Tätigkeiten des Heumachens ein. Die kleinen
und großen Besucher erwartet ein abwechslungsreiches und buntgemischtes
Programm.
Los geht’s am 15. Mai ab 15 Uhr mit dem
Schüler- und Jahrgangstreffen. Eingeladen sind dabei alle ehemaligen Schülerinnen und Schüler aus Kirchbach, welche
bis 1992 eingeschult wurden.
Besondere Höhepunkte der dreitägigen
Veranstaltung sind der Festumzug am
Samstag, welcher alte und moderne
Techniken des Heumachens und das gemeinsame kulturelle Dorfleben zeigt sowie der anschließende Wettstreit im traditionellen Grashauen. Hier müssen die
Teilnehmer auf einer abgesteckten Fläche
nicht nur Muskelkraft und Schnelligkeit
sondern auch Qualität im Umgang mit der
Sense unter Beweis stellen.
Für die jungen Besucher des Dorffestes
werden am 16. Mai unter dem Motto „Auf
dem Bauernhof…“ interessante Betätigungsmöglichkeiten geboten. So können
diese unter anderem Kirchbach zu Pferde
erkunden und im Streichelgehege Kleintiere ganz nah erleben. Zudem lockt eine
Tombola mit einzigartigen Preisen. Hierfür
haben sich die Kirchbacher etwas ganz
Besonderes einfallen lassen. Verlost werden dieses Jahr nämlich neben Preisen,
die dankenswerterweise von Firmen aus
Oederan und dessen Umgebung zur Verfügung gestellt worden, Produkte und
Selbstgemachtes der Dorfbewohner.
Am Samstagabend bietet dann der Heumacherball in der Traktorenhalle Zeit und
Möglichkeit zum geselligen Beisammensein und Tanz. Hier wird „Another Joyride“ ab 19 Uhr mit Live-Musik von damals
bis heute für die Unterhaltung von Jung
und Junggebliebenen sorgen.
Seinen Ausklang findet das Fest schließlich am Sonntag mit dem Festgottesdienst in der Dorfkirche und dem anschließenden Frühschoppen mit Musik in der
Festhalle.
Darüber hinaus wird am gesamten Festwochenende eine Fotoausstellung unter
dem Motto „Kirchbach und das liebe
Vieh“ zu sehen sein.
Organisator des Heumacherfestest ist der
Kirchbacher Kulturverein e.V. Die Vorbereitungen zu dieser Veranstaltung, welche
nach der erfolgreichen Teilnahme am europäischen Wettbewerb Entente Florale
2013, ein weiterer Höhepunkt in Kirchbach sein wird, laufen bereits
seit Herbst 2014. Um die vielen anstehenden Aufgaben
zu bewältigen, tagten die
Dorfbewohner dabei in mehreren Arbeitsgruppen und
ohne die zusätzliche Hilfe
von Ortsvorsteher und Ortschaftsrat, Feuerwehr, Kirche
und vor allem der einbezogenen Jugend wäre das ganze
Dorffest keineswegs zu
stemmen. Ein besonderer
Dank gilt zudem der Stadt
Oederan sowie den regionalen Firmen, welche das Heumachfest 2015 mit finanziellen Mitteln unterstützen!
Anmeldung zum Wettbewerb im Grashauen:
Plätze begrenzt!
Anmeldung bitte bei Bernd Heilmann unter 037292 23338 oder 0162 5682582
16.05.2015)
* Wettkampffläche: 5 x 10 m für Männer;
3 x 5 m für Frauen und Jugendliche bis
16 Jahre
* Sensenblatt bis 90 cm
Kartenvorverkauf Heumacherball:
Auch hier begrenzte Plätze!
per Email: [email protected]
per Telefon bzw. SMS: 0173 9597724
Versand gegen Gebühr möglich.
❐
VVK: 8 € | AK: 9 €
Autor/in: Denise Lippmann
Titelgrafik: © Constanze Riedel-Sturge
Bilder: © Torsten Quednau
Wichtige Infos zum Fest
auch unter
fest2015.kirchbach-sachsen.de
Anmeldung zum Festumzug:
Sie haben ein versichertes
Fahrzeug oder eine andere
Idee zur Mitgestaltung des
Festumzuges? Dann melden
Sie sich bei uns
per E-mail:
[email protected]
per Telefon: 037292 / 63928
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Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger
Nichtamtlicher Teil • 05/2015
Liebe Seniorinnen und Senioren,
am Dienstag, dem 26. Mai 2015, 15.00
Uhr erleben wir unsere „Puppenspieler
Maritta und Klaus“ aus Gahlenz
mit einem Mix aus ihren derzeitigen
Programmen.
Dazu laden wir Euch alle in den Gemeinschaftsraum der Gahlenzer Schule,
wie gewohnt 14:00 Uhr zu Kaffee und
Kuchen ganz herzlich ein.
Mit den Künstlern unseres Ortes wollen
wir dann frohe Stunden der Unterhaltung
genießen.
Bitte sagt es weiter und Gäste aus unseren Nachbarorten sind ebenfalls recht
herzlich ab 15:00 Uhr zur Darbietung des
Programmes willkommen.
Zur Planung des Raumbedarfes bitte ich
um telefonische Anmeldung unter
037292 459898.
Wir freuen uns sehr, wenn wieder recht
viele diese Gelegenheit zum Beisammensein nutzen.
Also herzlich willkommen
Eure Ute mit Team
❐
Informationen der Volkssolidarität – Ortsgruppe Frankenstein
Rückblick
Spiel - Nachmittag am
Dienstag, 17. 03. 2015
In fröhlicher Runde
startete unser Spielenachmittag am 17.
März mit neuen Informationen vom Regionalverband der Volkssolidarität und mit
einen kleinen Imbiss. Anschließend vergnügten sich die 18 anwesenden Mitglieder und Gäste bei Skat, Rommè und
Brettspielen.
Staatsoperette Dresden am Mittwoch,
01. 04. 2015
Für Mitglieder und Freunde präsentierte
die Staatsoperette Dresden am 01.04.15
die Operette „Eine Nacht in Venedig“. Die
Frankensteiner waren die Ersten, die früh
in den Bus stiegen und wir nahmen
natürlich unterwegs noch Viele bis nach
Dresden mit. Die komische Operette, mit
Verwechslungen und Intrigen hat uns allen sehr gut gefallen und gegen 14.00
Uhr wurde nach einen kleinen Imbiss die
Heimreise angetreten.
Veranstaltung im Monat Mai –
Ölmühle Dörnthal am 07. 05. 2015
Wir laden alle Mitglieder und Interessenten
recht herzlich ein, mit
uns am Donnerstag,
07.05.2015 in die Ölmühle nach Dörnthal
zu fahren. Treff ist um 14.30 Uhr auf
dem Sportplatz in Frankenstein. In der
Ölmühle werden wir zu einer kleinen
Führung erwartet. Natürlich kann auch
u.a. frisches Leinöl gekauft werden.
Anschließend fahren bzw. laufen wir in
die 300 m entferte Braun-Mühle zum
Abendessen. Es gibt dort natürlich auch
Buttermilchgetzen mit Leinöl und vieles
mehr. Bitte die Teilnahme bis zum
05.05.2015 melden.
Vorschau für den Monat Juni 2015
Jubiläumsfeier in Frankenstein am
06.06. und 07.06.2015
Wir möchten gemeinsam mit Euch
das 125- jährige Jubiläum der Feuerwehr Frankenstein
feiern. Hier einige
Auszüge der geplanten Aktivitäten: Beginn der Veranstaltungen am 06.06.2015
14.00 Uhr mit einen Familienfest. Bei
Sport und Spiel können sich bis ca.
16.00 Uhr die Kinder und Jugend auf
dem Sportplatz die Zeit vertreiben, dabei
dürfen natürlich die Hüpfburgen nicht
fehlen sowie die beliebten Rundfahrten
mit dem Feuerwehrauto. In dieser Zeit
werden auch die Kameraden der FFW
Oederan mit der Drehleiter auf dem
Sportplatz den Gästen die Möglichkeit
geben, die Aussicht auf Frankenstein von
oben zu genießen. Es wird ein Stand zum
Luftgewehrschießen aufgebaut und
natürlich ist auch „Tag der offenen Tür“
bei der Frankensteiner Wehr. Geplant
sind auch Film- bzw. Bilderdokumentationen über die Geschichte der Wehr.
Um 16.00Uhr findet in der Halle eine
Schwarzlichttheater – Aufführung von
Kindern der Schule Oederan für die
ganze Familie statt.
Alle treffen sich abends zum Lampionbzw. Fakelumzug und der Abend wird hoffentlich bei schönen Wetter in gemütlichen
Runden um Feuerschalen ausklingen.
Am Sonntag, dem
07.06.2015 beginnt
um 10.00 Uhr die
öffentliche Festveranstaltung mit Einmarsch der FFW
Frankenstein, Ansprache, Auszeichnungen, Glückwünsche, Frühschoppen
mit der Oederaner Blaskapelle, Sänger
„Zwini“ aus Oederan und weiteren Überraschungen.
Mit Beginn bis Ende aller Veranstaltungen an beiden Tagen ist für musikalische
Unterhaltung sowie für Essen und Trinken gesorgt.
Eine Fahrt mit der Muldentalbahn von
Holzhau nach Freiberg am 12. 06. 2015
Wir unternehmen eine
Halbtagsfahrt
nach
Holzhau und treffen
uns 12.00 Uhr in Frankenstein, Haltestelle
Dorfweg.
Durch das Erzgebirge geht die Fahrt bis
Holzhau. Gemeinsam wird im Naturhotel
Lindenhof Kaffee getrunken und dann
fahren wir mit der Muldentalbahn entlang
der Freiberger Mulde von Holzhau zurück
in die Bergstadt Freiberg.
Ankunft ist 17.15 Uhr in Freiberg und
dann zurück mit dem Bus.
Wer Fahrdienste für unsere Veranstaltungen bzw. Einkäufe u.a. benötigt, bitte
melden bei: Frau Schrör: 037321/ 4530
oder Frau Karasek 037321 / 383
Auf eine weitere gute Zusammenarbeit
freut sich Ihr Vorstand der Ortgruppe
Frankenstein/Memmendorf
❐
Der Sportverein Schönerstadt e.V. informiert
Am 12.04.2015 trafen die
Fußballer des Sportverein
Schönerstadt e.V. auf die
Mannschaft der SG Döhlen.
Trotz starken Auftretens unserer Mannschaft gegen den
Tabellen-Ersten der 1.Kreisklasse im
Kleinfeldfußball war eine Niederlage nicht
zu vermeiden. Die Gäste führten zum Ab-
22
pfiff mit 4:2. Die Schönerstädter stehen
somit auf dem dritten Tabellenplatz.
Im Mai 2015 treffen die Fußballer des
Sportverein Schönerstadt e.V. in einem
weiteren Ausscheid die Mannschaft des
FC Crimmitschau. Anstoß ist am
03.05.2015 um 10:00 Uhr auf dem Sportplatz in Schönerstadt an der Turnhalle.
Bereits Mitte April startete wie auch in
den letzten Jahren wieder die NordicWalking-Saison in Schönerstadt. Treffpunkt ist immer donnerstags 19:00 Uhr
an der Turnhalle. Zu den Übungsstunden
sind auch Anfänger gern gesehen. Informationen bei Uwe Klöden (Telefon
037292-65784).
❐
05/2015
Oederaner Anzeiger • Offerten
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Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger
Nichtamtlicher Teil • 05/2015
SV Grün-Weiß Breitenau
Himmelfahrtsturnier
2015
Das 14. Himmelfahrtsturnier für Freizeitmannschaften der SV
Grün-Weiß Breitenau
findet am 14. Mai 2015
statt. Wir würden uns freuen, wenn sich
auch diesmal viele Freizeitkicker zu Himmelfahrt auf dem Sportplatz in Breitenau
einfinden.
Anmeldungen zu diesem Turnier:
Dirk Mahrla unter Tel. (037292) 21361,
Handy 0172/2477946
oder per E-Mail: [email protected]
Turnier für Betriebsmannschaften
Das 3. Turnier für Betriebsmannschaften
des SV Grün-Weiß Breitenau findet am 15.
Mai 2015 statt. Pokalverteidiger des Kleinfeldturniers ist das Team der Firma Neubert aus Falkenau. Wir würden uns freuen,
wenn die Firmen aus der Umgebung auch
in diesem Jahr wieder teilnehmen.
Meldungen zur Teilnahme bitte an:
Friedhelm Krasselt,
OT Breitenau Augustusburger Str. 53
E-Mail: [email protected]
Tel. Festnetz: (037292) 30321
oder Tel. Mobil: 0176/64242523
Friedhelm Krasselt
Stellv. Vereinsvorsitzender
❐
Dorfmuseum Gahlenz
Alter und neuer Hofbaum
im Dorfmuseum Gahlenz
Aus sicherheitstechnischen Gründen, musste die Hoflinde im Innenbereich der Hofanlage des Dorfmuseums am 26.03.2015 leider gefällt werden. Ein vorher erstelltes
Gutachten des Sachverständigenbüros
Jens Pfeiffer in Freiberg ergab, dass der
hohle Baumstamm eine zu geringe Restwandstärke aufwies und die im verbliebenen Holz sehr schlechte Holzqualität, die
Stand- und Bruchsicherheit des Baumes
nicht mehr gewährleistete. Der Zustand des
Baumes stellte somit eine Gefahr für die Besucher und die in unmittelbarer Nähe stehenden Gebäude dar. Die nachfolgende
Entscheidung der Baumfällung fiel allen Beteiligten nicht leicht, denn für das Dorfmuseum hatte der Hofbaum eine besondere
gestalterische Bedeutung und bildete mit
den Gebäuden des Dreiseitenhofes ein sehr
schönes Ensemble. Sorgen bereitete der
Baum den Verantwortlichen schon längere
Zeit. Bereits Anfang der 90iger Jahre verursachte ein Blitzeinschlag eine Risswunde
vom Stammfuß bis in den Kronenbereich.
Ein starker Rückschnitt und an der Risswunde angebrachte Eisenringe, sollten die
Lebensdauer des Baumes verlängern – was
auch fast 25 Jahre gelang.
Bei der Hoflinde handelte es sich um eine
Winterlinde mit einem geschätzten Alter von
etwa 180 Jahren. Die Linde, ein typischer
und weitverbreiteter Hausbaum, wurde in
unserer Region auf vielen Bauernhöfen gepflanzt. Vielerorts gab es auch eine „Dorflinde“ als Treffpunkt der Geselligkeit und Ort
der Rechtsprechung. Als Friede- und Freudebaum verkörperte die Linde menschliche
Gesittung, Eintracht und Frieden. Botanisch
unterscheidet man die Sommerlinde (Tilia
platyphyllos) und die Winterlinde (Tilia cordata). Der deutsche Name steht in Bezug zu
weich und geschmeidig, wegen des biegsamen Bastgewebes unter der Rinde und des
weichen Holzes, das deshalb bei Schnitzern
sehr beliebt ist. Das Bastgewebe verwendete man als Flechtmaterial und aus Leinfasern vermischt mit Lindenbast, webte man
einst auch Kleidungsstücke. Wie sehr unsere Vorahnen den vielbesungenen Lindenbaum verehrten, zeigen viele Flur-, Ortsund häufig auch Familiennamen. Unter dem
dichten Blätterdach suchte man im Sommer
gern ein schattiges Plätzchen zum Verweilen. Bei der Winterlinde sind die Blätter etwas kleiner, beidseitig kahl und in den Nervenwinkeln rötlich behaart. Die Winterlinde
24
Ausgerüstet mit Gießkannen wurde der geschmückte Baum von den Kindern reichlich
mit Wasser begossen. Ein leckeres Eis
schmeckte, sitzend auf dem Rand des alten
Stumpfes, allen Kindern gut. Auch wenn
dieser Baum nicht mehr dem ursprünglichen Zweck auf einem Bauernhof entspricht, so möge er gut wachsen und gedeihen und auch in Zukunft ein Ort sein, wo
sich Menschen gern versammeln und gute
Begegnungen miteinander haben.
An dieser Stelle ein besonderes Dankeschön an den Bauhofleiter Steffen Kempe
und sein Team, für die zügige und sehr gut
organisierte Ausführung dieser „schmerzlichen“ Maßnahme.
Beate Mühl, Dorfmuseum Gahlenz
blüht in der Regel 2–3 Wochen nach der
Sommerlinde, ihre Blüten gelten als beste
Bienenweide und verbreiten einen betörenden Duft. Als „Haustee“ sehr geschätzt, lässt sich aus frischen oder getrockneten Lindenblüten ein aromatischer Tee zubereiten.
Im Winter wirkt er heiß getrunken, fiebersenkend und schweißtreibend bei Erkältungen – im Sommer kalt getrunken, ist er ein
gutes Erfrischungsgetränk.
Eine neue achtjährige Winterlinde pflanzten
Mitarbeiter des Bauhofes der Stadt Oederan vor Ostern im Hof des Dorfmuseums in
den alten hohlen Baumstumpf hinein. Diesen Anlass nutzten Kinder der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ Gahlenz, im Beisein von
Ortsvorsteher Lothar Hofmeister und der
Baumbeauftragten Sabine Eichhorn, am
16.04.2015 zu einer kleinen Baumweihe.
Veranstaltungen und
Feiertagsöffnungszeiten
im Dorfmuseum Gahlenz:
02.05.2015, Kräuterseminar mit Angelika
Künzel, 9.30–13.30 Uhr
Thema: Frühjahrskur mit Kräutern
Kräuter für eine Frühjahrskur ansehen, sammeln und verkosten.
Einen Wildkräuter- Smoothie, Frischpflanzensaft, bunten Wiesensalat und eine Wildkräutersuppe zubereiten und gemeinsam
essen.
Anmeldung und weitere Info unter 037292
20213
10.05.2015 Muttertag, 14.00–17.00 Uhr
Alle Mütter erhalten ein kleines Überraschungsgeschenk!
14.05.2015 Himmelfahrt, 14.00–17.00 Uhr
17.05.2015, Internationaler Museumstag,
10.00–17.00 Uhr
Thema: Uromas Küche und nützliche
Küchenhelfer
Mit Präsentation, Vorführungen und traditionellen Gerichten.
Eintritt frei!
24.05. und 25.05.2015, Pfingsten, jeweils
14.00–17.00 Uhr
30.05.2015, Kurs: Sensen dengeln,
9.30–11.30 Uhr
Praktische Sensenunterweisung, Sensen
und Dengelwerkzeuge können mitgebracht
werden.
Mit vorheriger Anmeldung!
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05/2015 • Nichtamtlicher Teil
Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan
Jubilare
aus Oederan und den Ortsteilen Börnichen, Breitenau,
Frankenstein, Gahlenz, Görbersdorf, Hartha, Kirchbach,
Lößnitztal, Memmendorf, Schönerstadt und Wingendorf,
die im Monat Mai 2015 75 Jahre und älter werden
Der Bürgermeister, die Mitglieder des Stadtrates sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gratulieren auf das Herzlichste.
Herr
Herr
Herr
Frau
Herr
Frau
Herr
Herr
Herr
Frau
Frau
Herr
Frau
Frau
Frau
Herr
Herr
Herr
Frau
Herr
Frau
Herr
Frau
Frau
Frau
Frau
Frau
Herr
Herr
Frau
Frau
Frau
Herr
Herr
Frau
Herr
Herr
Herr
Herr
Herr
Frau
Frau
Herr
Frau
Frau
Frau
Herr
Herr
Frau
Frau
Frau
Herr
Herr
Frau
Frau
Herr
Frau
Manfred Neuenfeldt
Günter Oehme
Werner Rudolph
Ruth Michler
Dittmar Reupert
Ilse Müller
Manfred Klemm
Heinz Wächtler
Heinz Walther
Marianne Wießner
Hanna Andrae
Roland Grunewald
Hildegard Herold
Annette Pietsch
Christa Röntsch
Walter Bergelt
Klaus Ungethüm
Otto Arndt
Ursula Gamm
Rolf Täuber
Gerda Dietrich
Herbert Bennewitz
Gerda Hänel
Brigitte Helbig
Helga Kaden
Veronika Kühne
Irene Radzanowski
Heinz Wache
Erhard Lemke
Hella Weinhold
Karin Wessel
Ingeburg Brand
Gerhard Kamprad
Eckehard Knappe
Erika Arnold
Gerhard Liebs
Lothar Schlicht
Werner Dressel
Johannes Göthel
Manfred Röntsch
Erika Walther
Ingeborg Hofmann
Gerhard Melzer
Waltraut Schröter
Helga Schulze
Ruth Steinert
Willibald Stowasser
Heinz Andrae
Ruth Stiller
Anna Strocka
Hanni Einert
Paul Kasüske
Heinz Kittler
Gudrun Münzner
Christa Dehne
Hansjürgen Opitz
Gertrud Strobelt
am 02.05.
am 02.05.
am 02.05.
am 04.05.
am 04.05.
am 05.05.
am 06.05.
am 06.05.
am 06.05.
am 06.05.
am 07.05.
am 07.05.
am 07.05.
am 07.05.
am 08.05.
am 09.05.
am 09.05.
am 10.05.
am 11.05.
am 12.05.
am 13.05.
am 14.05.
am 17.05.
am 17.05.
am 17.05.
am 19.05.
am 19.05.
am 19.05.
am 20.05.
am 20.05.
am 20.05.
am 22.05.
am 22.05.
am 22.05.
am 24.05.
am 24.05.
am 24.05.
am 25.05.
am 25.05.
am 25.05.
am 25.05.
am 26.05.
am 27.05.
am 27.05.
am 27.05.
am 27.05.
am 27.05.
am 28.05.
am 28.05.
am 28.05.
am 29.05.
am 29.05.
am 29.05.
am 29.05.
am 30.05.
am 30.05.
am 30.05.
zum
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zum
75. Geburtstag
80. Geburtstag
75. Geburtstag
82. Geburtstag
75. Geburtstag
76. Geburtstag
80. Geburtstag
91. Geburtstag
83. Geburtstag
84. Geburtstag
87. Geburtstag
75. Geburtstag
83. Geburtstag
78. Geburtstag
75. Geburtstag
95. Geburtstag
75. Geburtstag
80. Geburtstag
79. Geburtstag
76. Geburtstag
81. Geburtstag
78. Geburtstag
88. Geburtstag
78. Geburtstag
75. Geburtstag
75. Geburtstag
88. Geburtstag
76. Geburtstag
75. Geburtstag
83. Geburtstag
75. Geburtstag
82. Geburtstag
90. Geburtstag
77. Geburtstag
75. Geburtstag
75. Geburtstag
85. Geburtstag
75. Geburtstag
83. Geburtstag
80. Geburtstag
87. Geburtstag
90. Geburtstag
86. Geburtstag
79. Geburtstag
85. Geburtstag
87. Geburtstag
75. Geburtstag
94. Geburtstag
77. Geburtstag
94. Geburtstag
76. Geburtstag
78. Geburtstag
83. Geburtstag
78. Geburtstag
79. Geburtstag
79. Geburtstag
84. Geburtstag
Ortsteil Börnichen
Frau Annelies Rieger
am 10.05. zum
87. Geburtstag
Ortsteil Breitenau
Frau Isolde Jenke
Herr Hans Seidel
Herr Heinz Lange
Frau Annemarie Warmuth
Frau Monika Geller
Herr Manfred Pönisch
Herr Bernd Trometer
Herr Dr. Günter Braune
am 01.05.
am 05.05.
am 07.05.
am 10.05.
am 14.05.
am 15.05.
am 19.05.
am 21.05.
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
77. Geburtstag
77. Geburtstag
76. Geburtstag
83. Geburtstag
75. Geburtstag
81. Geburtstag
75. Geburtstag
80. Geburtstag
Ortsteil Frankenstein
Frau Inge Feldmann
Herr Gerd Mrosek
am 04.05. zum
am 30.05. zum
85. Geburtstag
76. Geburtstag
Ortsteil Gahlenz
Frau Ingeborg Schmidt
Herr Rainer Uhlemann
Frau Helene Wolfsdorf
Herr Hans Kaden
Herr Werner Behnke
Herr Arnd Seifert
Frau Hildegard Spillner
am 10.05.
am 13.05.
am 13.05.
am 17.05.
am 20.05.
am 21.05.
am 30.05.
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
81. Geburtstag
75. Geburtstag
88. Geburtstag
80. Geburtstag
76. Geburtstag
78. Geburtstag
84. Geburtstag
Ortsteil Görbersdorf
Frau Anita Rülke
Herr Siegfried Merbeth
am 07.05. zum
am 24.05. zum
82. Geburtstag
84. Geburtstag
Ortsteil Hartha
Frau Irene Schlimpert
am 05.05. zum
85. Geburtstag
Ortsteil Kirchbach
Frau Gisela Lentzsch
Frau Christa Richter
Herr Karl Hofmann
Frau Hilde Schade
am 07.05.
am 09.05.
am 21.05.
am 23.05.
zum
zum
zum
zum
76. Geburtstag
87. Geburtstag
81. Geburtstag
94. Geburtstag
Ortsteil Memmendorf
Frau Ruth Schlott
Herr Dieter Hammer
am 19.05. zum
am 22.05. zum
78. Geburtstag
75. Geburtstag
Ortsteil Schönerstadt
Herr Frank Müller
Herr Gerhard Eckardt
Frau Jutta Aurich
Frau Waltraut Schmieder
Frau Lisa Dyhr
Frau Anneliese Müller
Frau Renate Böhme
Herr Peter Woeste
am 03.05.
am 10.05.
am 14.05.
am 15.05.
am 21.05.
am 22.05.
am 26.05.
am 29.05.
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
zum
75. Geburtstag
77. Geburtstag
83. Geburtstag
75. Geburtstag
80. Geburtstag
82. Geburtstag
77. Geburtstag
81. Geburtstag
Ortsteil Wingendorf
Frau Margot Schmieder
am 27.05. zum
83. Geburtstag
25
Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger
26
Nichtamtlicher Teil • 05/2015
05/2015 • Nichtamtlicher Teil
Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan
Gottesdienstzeiten – Katholische Kirche „St. Theresia“ Flöha
Monat Mai 2015
5. Sonntag der Osterzeit
Samstag, 02.05. 16.30 Uhr
18.00 Uhr
Sonntag, 03.05.
09.00 Uhr
10.30 Uhr
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
in
in
in
in
Eppendorf
Oederan
Augustusburg
Flöha
Mittwoch, 06.05. 09.00 Uhr Gottesdienst in Oederan
Donnerstag, 07.05. 09.00 Uhr Gottesdienst in Flöha
6. Sonntag der Osterzeit
Samstag, 09.05. 16.30 Uhr
18.00 Uhr
Sonntag, 10.05.
09.00 Uhr
10.30 Uhr
Gottesdienst in Eppendorf
Gottesdienst in Augustusburg
Gottesdienst in Oederan
Familiengottesdienst in Flöha
Mittwoch, 20.05. 09.00 Uhr Gottesdienst in Oederan
Donnerstag, 21.05. 09.00 Uhr Gottesdienst in Flöha
18.00 Uhr Hl. Messe in Augustusburg, anschl. Treffen der Verantwortungsgemeinschaft
Pfingsten
Samstag, 23.05.
Sonntag, 24.05.
Montag, 25.05.
Hochfest Christi Himmelfahrt
Mittwoch, 13.05. 18.00 Uhr Vorabendgottesdienst in Augustusburg
Donnerstag, 14.05. 08.30 Uhr Gottesdienst in Flöha anschl.
Wanderung nach Oederan zum
gemeinsamen
Grillen gegen 12.00 Uhr
7. Sonntag der Osterzeit
Samstag, 16.05. 16.30 Uhr
18.00 Uhr
Sonntag, 17.05.
09.00 Uhr
10.30 Uhr
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
in
in
in
in
Eppendorf
Oederan
Augustusburg
Flöha
Stadtführung im Mai
Auf Fadensuche…die etwas andere Stadtführung
am Sonntag, dem 17. Mai 2015, Beginn 10:00 Uhr
Treffpunkt: DIEWEBEREI|Museum Oederan
Die Stadtführerin Frau Waltraud Göpfert lädt an diesem Tag zu
einer Führung der ganz besonderen Art ein. Das Thema lautet:
„Auf Fadensuche durch Oederan...“ – Interessantes aus Handwerk und Industrie.
Ab 14:00 Uhr besteht die Möglichkeit, in der WEBEREI|Museum Oederan an einer kostenlosen Führung durch die Weberei
teilzunehmen.
❐
16.30
18.00
09.00
10.30
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
in
in
in
in
Eppendorf
Augustusburg
Oederan
Flöha
10.30 Uhr Gottesdienst in Flöha
Mittwoch, 27.05. 09.00 Uhr Gottesdienst in Augustusburg
Donnerstag, 28.05. 09.00 Uhr Gottesdienst in Flöha
Hochfest Dreifaltigkeitssonntag
Samstag, 30.05. 14.00 Uhr Trauung in Flöha
14.00 Uhr Taufe in Augustusburg
Samstag, 30.05. 16.30 Uhr Gottesdienst in Eppendorf
18.00 Uhr Gottesdienst in Oederan
Sonntag, 31.05.
09.00 Uhr Gottesdienst in Augustusburg
10.30 Uhr Gottesdienst in Flöha
❐
Wanderwochen – echt erzgebirgisch
–Frühlingswanderwochen–
Unter diesem Thema lädt die Stadtinformation Oederan alle Wanderfreunde am Donnerstag, dem 21.
Mai 2015 zu einer geführten Wanderung zu den
schönsten Aussichtspunkten rund um Oederan ein.
Im Gasthof Börnichen ist eine Einkehr geplant.
Treffpunkt: Parkplatz Klein Erzgebirge
Beginn: 9:30 Uhr
Länge der Tour: ca 12 km
Wanderführer: Herr Bernd Emmrich
Stadtinformation Oederan: Tel.: 037292/27128
❐
ANZEIGEN
27
Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger
Nichtamtlicher Teil • 05/2015
SPORT IN OEDERAN
Termine des Oederaner SC im Mai 2015
Oederaner SC 1
Freitag, 01.05.2015
Sonntag, 10.05.2015
Sonntag, 17.05.2015
Sonntag, 31.05.2015
15:00
15:00
15:00
15:00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Oederaner SC
TSV Großwaltersdorf
SV Barkas Frankenberg
SV Einheit Bräunsdorf
–
–
–
–
BSC Motor Rochlitz
Oederaner SC
Oederaner SC
Oederaner SC
Oederaner SC 2
Freitag, 01.05.2015
Sonntag, 10.05.2015
Sonntag, 17.05.2015
Sonntag, 31.05.2015
13:00
13:00
13:00
13:00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Oederaner SC 2
SpG Großvoigtsberg/Gro‘sch 2
Oederaner SC 2
Oederaner SC 2
–
–
–
–
Kleinwaltersdorfer SV 2
Oederaner SC 2
SpG Bräunsdorf/Riechberg 2
SV Oberschöna 2
A-Junioren – Die Heimspiele der SpG OSC/Falkenau/Breitenau finden in Oederan
Freitag, 01.05.2015
11:00 Uhr
SpG OSC/Falkenau/Breitenau
–
Samstag, 09.05.2015
14:00 Uhr
SpG OSC/Falkenau/Breitenau
–
Sonntag, 31.05.2015
12:00 Uhr
SV Mulda
–
statt!
SV Mulda
SV Grün-Weiß Niederwiesa
SpG Falkenau/OSC/Breitenau
B-Junioren – Die Heimspiele der SpG Falkenau/OSC/Breitenau finden in Falkenau statt!
Die Ansetzungen der Platzierungsrunde standen bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht fest!
C-Junioren – Die Heimspiele der SpG Falkenau/OSC/Breitenau finden in Oederan statt!
Samstag, 09.05.2015
10:30 Uhr
FV Neuhausen/Cämmerswalde
– SpG Falkenau/OSC/Breitenau
Samstag, 30.05.2015
10:30 Uhr
LSV Großhartmannsdorf
– SpG Falkenau/OSC/Breitenau
D-Junioren – Die Heimspiele der SpG OSC/Breitenau finden in Oederan statt!
Samstag, 09.05.2015
10:00 Uhr
Siebenlehner SV
– SpG OSC/Breitenau
Samstag, 30.05.2015
11:00 Uhr
SpG OSC/Breitenau
– BSC Freiberg 2
E-Junioren – Die Heimspiele der SpG OSC/Breitenau finden in Oederan statt!
Sonntag, 31.05.2015
9:00 Uhr
SV Fortuna Langenau
– SpG OSC/Breitenau
F-Junioren – Die Heimspiele der SpG Breitenau/OSC finden in Breitenau statt!
Freitag, 01.05.2015
10:00 Uhr
SpG Breitenau/OSC
– SV Grün-Weiß Leubsdorf
Dienstag, 19.05.2015
17:30 Uhr
LSV Großhartmannsdorf
– SpG Breitenau/OSC
Samstag, 30.05.2015
10:00 Uhr
SpG Breitenau/OSC
– SV Grün-Weiß Niederwiesa
Alte Herren
Freitag, 08.05.2015
Freitag, 22.05.2015
Freitag, 29.05.2015
18:30 Uhr
18:30 Uhr
18:45 Uhr
Zuger SV 1990
Oederaner SC
Oederaner SC
– Oederaner SC
– Roßweiner SV
– SV Tirol Dittmannsdorf
Thomas Blasius (OSC Spielausschuss)
Das Vereinsheim des Oederaner SC:
Treffpunkt nicht nur zu Heimspielen – Nutzen Sie unsere Einrichtung für Ihre Veranstaltung!
Aktuelle Infos unter www.oederaner-sportclub.de und bei Facebook
Platzwart im Ehrenamt gesucht
Der OSC sucht dringend einen fußballbegeisterten Hobbygärtner der sich ehrenamtlich um die Rasenpflege unserer beiden Plätze kümmert.
Kontakt:
Telefon:
28
[email protected]
37292 / 20323 oder 0177 / 8237576
❐
05/2015 • Nichtamtlicher Teil
Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan
wünscht der Vorstand des
Oederaner SC
allen Mitgliedern, Fans,
Sponsoren und ihren Familien
Der
Der HV
HV Oederan
Oederan informiert:
informiert
Heimspiele im Mai 2015:
Samstag, 09.05.2015
12:00 Uhr
13:30 Uhr
16:00 Uhr
18:00 Uhr
wB
wD
Frauen
Männer
HV
HV
HV
HV
Oederan
Oederan
Oederan
Oederan
SG Stahl Chemnitz
HC Annaberg-Buchholz
SV Plauen-Oberlosa 04 II
SSV Chemnitz-Rottluff
Vorstand des HVO
❐
Termine Klein-Erzgebirge Mai 2015
Der Wonnemonat Mai wartet mit einer
ganzen Reihe von Feiertagen auf, die jeder auf seine Art zu nutzen weiß. Muttertag, Himmelfahrt und Pfingsten sind die
Gelegenheit einmal „Danke“ zu sagen,
die tägliche Arbeit liegenzulassen und intensiv Zeit miteinander zu verbringen.
Das Klein-Erzgebirge bietet sich da als
Familien-Ziel geradezu an! An dieser Stelle noch einmal der Tipp für alle Oederaner: Inhaber des Saisontickets „OederanCard“ erhalten für ihre Gäste den Eintritt
ins Klein-Erzgebirge zum Gruppenpreis.
Die „OederanCard“ ist auch weiterhin an
der Kasse des Klein-Erzgebirge und an
der Stadtinformation erhältlich.
Info-Tel. 03 72 92/ 5 99-0
01. Mai
09. Mai
10. Mai
14. Mai
24.–25. Mai
NEU ::: NEU ::: NEU
Nach umfangreicher Umgestaltung im
„Haus am Klein-Erzgebirge“ finden Sie
„RANi´S Holzkunststübchen“ mit feiner
Holzkunst aus dem Erzgebirge nun im
Erdgeschoss. Das Obergeschoss wurde
zu „RANi´S-Tenne“. Hier erwarten Sie
zukünftig verschiedene Veranstaltungen
und Konzerte. Der Raum steht ebenfalls
für Familien- und Firmenfeiern zur Verfü❐
gung.
12. Oederaner Lauftag –
Rund um das Klein-Erzgebirge
Deutsch-Tschechischer
Begegnungstag
Muttertag mit einer kleinen
Aufmerksamkeit für alle
Damen
Himmelfahrt mit Live-Musik
Pfingsten im Miniaturpark
29
Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger
Nichtamtlicher Teil • 05/2015
Der Kleingartenverein „Morgensonne“ Oederan e.V. gibt bekannt:
Die Gartenfreunde des KGV „Morgensonne“ Oederan e.V. treffen sich zu ihrer diesjährigen Jahreshauptversammlung am
Sonnabend, dem 02. Mai 2015, um
10:00 Uhr in ihrem Vereinsheim. Der Vorstand wird Rechenschaft über die geleistete Arbeit 2014 ablegen. Danach werden die Vorhaben und Anfragen an den
Vorstand für dieses Jahr beraten.
Interessenten des Vereins sind als Gast
zu dieser Versammlung gern willkommen.
turnahen Garten, in dem eine kleine Laube bald ihr Eigen sein kann.
Die Gestaltung sowie die Bepflanzung ihres Gartens können Sie, unter Berücksichtigung unserer Kleingartenordnung,
selbst bestimmen. Leckeres Obst und
Gemüse, selbstverständlich ohne Schadstoffe, sowie duftende Blumen – das ist
doch was!!!
Familien mit Kindern sind in unserer Anlage herzlichst willkommen! Für Kinder
kann ein Garten durchaus zu einem ganz
besonderen Erlebnisraum werden. Überzeugen sie sich von unserem Angebot
persönlich und vereinbaren sie gleich einen Besichtigungstermin.
Hier nur zwei Beispiele freier Gärten: (siehe Bilder unten)
Ansprechpartner: Vorsitzender
Günter Föhst
unter Telefon: 01629688621
oder Mail:
[email protected] ❐
So viel wie nötig – Ein Kleingarten in
der Gartenanlage „Morgensonne“ Oederan e.V.
Wir bieten mehrere Gärten in unserer Anlage zur Pacht. Alle Kleingärten verfügen
über einen eigenen Strom-und Wasseranschluss. Mit einem geringen finanziellen
Einsatz erwerben sie in Kürze einen na-
Informationen des Erlebnisbad Oederan
Saisonstart 2015
Das Team des Erlebnisbads Oederan bereitet seit März die Saison 2015 vor. Bevor das Bad seine Türen für Gäste öffnet,
gibt es viel zu tun. So müssen etwa alle
Becken abgelassen, gereinigt und mit frischem Wasser gefüllt, die Pumpenanlagen in Betrieb genommen, Spiel- und
Sportgeräte aufgebaut oder die Außenanlagen hergerichtet werden. Ist alle Arbeit getan, kann die Saison beginnen.
Unsererseits ist geplant, ab Samstag,
dem 16. Mai 2015 Gäste zu empfangen.
Letztlich bestimmt bei einem Freibad allerdings das Wetter, an welchem Tag unsere Saison beginnt.
zum Eintrittspreis Kosten von 25 €/Gruppe an. Grills können beim Badpersonal
ausgeliehen werden. Gern kümmert sich
zudem der Badkiosk um die Verpflegung
der Übernachtungsgäste.
Anmeldungen nehmen die Schwimmmeister im Erlebnisbad persönlich oder telefonisch unter 037292/4407 entgegen.
Stadtverwaltung Oederan
Erlebnisbad Oederan
❐
Zelten im Erlebnisbad
Wie in den vergangenen Jahren laden wir
Schulklassen, Vereine und Feuerwehren
herzlich ein, auf unserem Gelände im Zelt
zu übernachten. Dabei fallen zusätzlich
Wasser- und Bodenanalysen
Am Dienstag, dem 02. Juni 2015 bietet
die AfU e.V. die Möglichkeit in der Zeit
von 11:00 bis 12:00 Uhr in Eppendorf,
Heiner-Müller-Oberschule, Großwaltersdorfer Straße 6a und
von 16:00 bis 17:00 Uhr in Oederan,
Oberschule, Frankenberger Straße 21
Wasser- und Bodenproben untersuchen
zu lassen.
30
Gegen einen Unkostenbeitrag kann das
Wasser sofort auf den pH-Wert und die
Nitratkonzentration untersucht werden.
Dazu sollten Sie frisch abgefülltes Wasser
(ca. 1 Liter) in einer Mineralwasserflasche
mitbringen. Auf Wunsch kann die Probe
auch auf verschiedene Einzelparamater z.
Bsp. Schwermetalle oder auf Brauchwasser –bzw. Trinkwasserqualität überprüft
werden.
Weiterhin werden auch Bodenproben für
eine Nährstoffbedarfsermittlung entgegen
genommen. Hierzu ist es notwendig, an
mehreren Stellen des Gartens Boden
auszuheben, so dass insgesamt ca. 500
Gramm der Mischprobe für die Untersuchung zur Verfügung stehen.
Eine Beratung zu weiteren Umweltproble❐
men ist möglich.
05/2015 • Nichtamtlicher Teil
Oederaner Anzeiger • Regionales
Kassenärztlicher Notfalldienst
Der Kassenärztliche Notfalldienst beginnt Montag, Dienstag und Donnerstag 19:00 Uhr, Mittwoch und Freitag 14:00 Uhr sowie
Samstag, Sonntag, an gesetzlichen Feiertagen und Brückentagen 7:00 Uhr. Er endet jeweils am nächsten Tag 7:00 Uhr.
Ärztliche Hausbesuche können während dieser Notfalldienstzeiten über die zentrale Hausbesuchsvermittlung Tel.-Nr. 116 117
(ohne Vorwahl) angemeldet werden.
Für lebendbedrohliche Fälle und Notfälle, bei denen eine Krankenhauseinweisung von vornherein unabdingbar erscheint, steht weiterhin der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 zur Verfügung.
Für Arztkonsultationen akut erkrankter Patienten, bei denen Hausbesuche nicht angezeigt sind, stehen während der Notfalldienstzeiten nur noch die Notfallambulanzen der umliegenden Krankenhäuser zur Verfügung.
❐
Wochenenddienst der Zahnärzte
Sprechzeiten: Sonnabend von 9:00 bis 12:00 Uhr
an Sonn- und Feiertagen von 10:00 bis 11:00 Uhr
01.05.2015
Dr. Solveig Becker
Karl-Liebknecht-Straße 1,
09575 Eppendorf
Tel.: 937293/259
16./17.05.2015
Dr. med. Jörg Pastrnek
Straße der Einheit 7, 09569 Falkenau
Tel.: 03726/4871
23.05.2015
Dr. Heinz-Peter Krause
August-Bebel-Straße 58, 09579 Borstendorf
Tel.: 037294/7180
24.05.2015
Dr. Matthias Moser
Am Kurplatz 6, 09573 Augustusburg
Tel.: 037291/6262
02./03.05.2015
Dr. Christine Kindermann
Freiberger Straße 15, 09569 Oederan
Tel.: 037292/4220
09./10.05.2015
DS Viloa Kadner
Enge Gasse 6, 09569 Oederan
Tel.: 037292/60227
25.05.2015
Dr. Müller
Zur Baumwolle 26, 09557 Flöha
Tel.: 03726/72950
14./15.05.2015
Dr. Wirth
Querstraße 4, 09573 Augustusburg
Tel.: 037291/38080
30./31.05.2015
DS Petra Klemm
Rudolf-Breitscheid-Straße 37, 09557 Flöha
Tel.: 03726/6166
Bereitschaftsplan der Apotheken
vom 27.04.2015; 8:00 Uhr bis 04.05.2015; 8:00 Uhr
Löwen Apotheke Flöha, Fritz-Heckert-Straße 60
Tel.: 03726/720326
vom 04.05.2015; 8:00 Uhr bis 11.05.2015; 8:00 Uhr
Hirsch Apotheke Gelenau, Straße der Einheit 110
Tel.: 037297/7284
Apotheke am Brühl Oederan, Lange Straße 5
Tel.: 037292/4139 oder 4130
vom 11.05.2015; 8:00 Uhr bis 18.05.2015; 8:00 Uhr
Apotheke am Park Flöha, Augustusburger Straße 77
Tel.: 03726/784761
vom 18.05.2015; 8:00 Uhr bis 25.05.2015; 8:00 Uhr
Apotheke an der Kuppe Gornau,
Dittersdorfer Straße 9
Tel.: 03725/344015
vom 25.05.2015; 8:00 Uhr bis 01.06.2015; 8:00 Uhr
Linden-Apotheke Zschopau, Beethovenstraße 2
Tel.: 03725/23814
Apotheke Niederwiesa, Dresdner Straße 6b
Tel.: 03726/2318
ANZEIGEN
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