www.oederan.de 24. Jahrgang Freitag, der 01. Mai 2015 05/2015 Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger Bürgersprechstunde des Bürgermeisters im Monat Mai 2015 Nichtamtlicher Teil • 05/2015 Information vom Wahlamt zur Bürgermeister- und Landratswahl am 07. Juni 2015 Thema: Briefwahlamt Im Monat Mai findet meine Bürgersprechstunde zu folgenden Terminen jeweils von 16:00 bis 18:00 Uhr in meinem Dienstzimmer im Rathaus statt: Dienstag, den 12. Mai 2015 und Donnerstag, den 21. Mai 2015 Über Ihre Beteiligung würde ich mich freuen! Das Briefwahlamt zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Bürgermeister- und Landratswahl am 07. Juni 2015 ist vom 26. Mai bis 05. Juni 2015 im Rathaus Oederan, Trauzimmer im 1. OG, Markt 5, 09569 Oederan geöffnet. Der barrierefreie Zugang ist über den Fahrstuhl im Eingang im Hinterhof des Rathauses möglich. Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr Freitag 09:00 – 12:00 Uhr Ihr Wahlamt Ihr Bürgermeister Steffen Schneider ❐ Die Grundschule Oederan informiert: In dieser Ausgabe Veröffentlichungen Stadtverwaltung Oederan Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2016/17 findet an folgenden Tagen in der Grundschule Oederan, Sekretariat (1. Stock, 2. Tür links, Zimmer 208), Frankenberger Str. 19 statt. Öffentliche Bekanntmachungen Seiten 3 – 6 Öffentliche Auslegung Satzung Jagdgenossenschaft Gahlenz Seiten 7 – 9 Die Weberei – Museum Oederan informiert Seiten 15 – 16 Aus den Ortsteilen ❐ Seiten 21 – 24 Geburtstage Seite 25 Kirchentermine Seiten 26 – 27 Sport in Oederan Seiten 28 – 29 Bereitschaftsdienste Seite 31 • Herausgeber: Stadtverwaltung Oederan Mittwoch, 19.08.2015 von 10.00 bis 13.00 Uhr Donnerstag, 20.08.2015 von 10.00 bis 13.00 Uhr Freitag, 21.08.2015 von 10.00 bis 12.00 Uhr Montag, 07.09.2015 von 08.00 bis 13.00 Uhr Dienstag, 08.09.2015 von 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch, 09.09.2015 von 08.00 bis 13.00 Uhr • Satz, Druck und Verlag: Mugler Druck und Verlag GmbH, Gewerbering 8, 09337 Hohenstein-Ernstthal, OT Wüstenbrand, Fon: 03723 / 49 91 49, Fax: 03723 / 49 91 38 Anzumelden sind Kinder aus dem Ort Oederan mit den Ortsteilen Börnichen, Breitenau/Lößnitztal, Gahlenz, Görbersdorf, Kirchbach, Schönerstadt, Frankenstein, Memmendorf, Hartha und Wingendorf, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres (30.06.2016) das 6. Lebensjahr vollendet haben. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des folgenden Kalenderjahres (30.09.2016) das sechste Lebensjahr vollenden. Diese können ebenfalls angemeldet werden. Mitzubringen ist die Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde bzw. das Familienstammbuch. Sollte eine Sorgerechtsbescheinigung vorliegen, legen Sie diese bitte ebenfalls vor. Donnerstag, 10.09.2015 von 13.00 bis 18.00 Uhr Freitag, 11.09.2015 von 08.00 bis 12.00 Uhr • Vertrieb: Grafik-Print-Service Nothnagel, M. Dannappel Schulleiterin ❐ Schuldnerberatung Einkaufspark „Zur Stanze“, Chemnitzer Str. 39, offene Sprechstunde der Schuldnerberatung in Oederan bekanntgeben. 09569 Oederan, Fon: 037292 / 42 35 • Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Sprechtag für den Monat Mai 2015: Montag, den 11.05.2015 Sprechzeit: 13.00 – 15.00 Uhr Der Bürgermeister der Stadt Oederan. Anschrift: Markt 5, 09569 Oederan, Fon: 037292 / 2 71 11 • Verantwortlich für die Anzeigen: Mugler Druck und Verlag GmbH, Gewerbering 8, 09337 Hohenstein-Ernstthal, OT Wüstenbrand, ihr Ansprechpartner ist Frau Hengst, Tel.: 03723 / 49 91 47 oder 0174 / 3 36 71 83, Fax: 03723 / 49 91 77, e-Mail: [email protected] 2 Sozialwerk des dfb e.V. Schuldnerberatung Kohlenstr. 1a 09557 Flöha Tel./Fax: 03726 – 6494 e-mail: schuldnerberatung@ sozialwerk-erz.de Voranmeldungen für Beratungsgespräche können unter der Tel.-Nr. 03726 6494 erfolgen. Bekanntmachung Hiermit möchten wir die Sprechzeit für die Herberger Schuldnerberaterin Ort: Kleiner Gesellschaftsraum Markt 6 – Rathaus Oederan ❐ 05/2015 • Amtlicher Teil Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Oederan für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntgabe vom 03. März 2003 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234, 237), sowie der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Kommunale Haushaltwirtschaft nach den Regeln der Doppik (Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik-SächsKomHVO) vom 10. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 910) beschließt der Stadtrat der Stadt Oederan in seiner Sitzung am 26. März 2015 mit Beschluss-Nr. 022/03/15 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2015: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird im Ergebnishaushalt mit dem – Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 12.643.530 EUR – Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 14.788.180 EUR – Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -2.144.650 EUR – Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 EUR – Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf -2.144.650 EUR – Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf – Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf – Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 244.940 EUR 107.300 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR – Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder –fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzierungsmittelbestandes auf -2.687.870 EUR festgesetzt. §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungs-Maßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 5.811.930 EUR festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf wird auf 1.600.000 EUR festgesetzt §5 Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf Gewerbesteuer auf 300 v. H. 430 v. H. 390 v. H. §6 Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt. 0 EUR §7 Investitionen ab einem Gesamtumfang von über 10.000 EUR werden in den Teilfinanzhaushalten separat dargestellt. 0 EUR §8 Der Umfang der im Ergebnishaushalt zu veranschlagenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gilt als erheblich, wenn dieser 10.000 EUR pro Einzelmaßnahme beträgt bzw. übersteigt. -2.144.650 EUR 137.640 EUR -2.007.010 EUR im Finanzhaushalt mit dem – Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 12.543.650 EUR – Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 13.465.490 EUR – Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -921.840 EUR – Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.153.700 EUR – Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.919.730 EUR – Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.766.030 EUR – Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender – Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf – Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf – Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -2.687.870 EUR 137.640 EUR – Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf – Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes Sonderergebnis) auf – Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf – Gesamtbetrag des veranschlagten Sonderergebnisses auf – Gesamtergebnis auf Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Oederan, den 28.04.2015 Bürgermeister Schneider (Siegel) Die Haushaltssatzung 2015 mit dem Haushaltsplan und Anlagen wurden gemäß § 119 Abs. 1 SächsGemO dem Landratsamt Mittelsachsen vorgelegt und die Gesetzmäßigkeit wurde bestätigt. Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für 2015 liegt von: Montag, den 04.05.2015 bis einschließlich Dienstag, den 12.05.2015 öffentlich in der Stadtverwaltung Oederan, Markt 5 in der Kämmerei Zimmer 209 aus. Zu folgenden Dienstzeiten ist die Einsichtnahme möglich: Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr Mittwoch 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr ❐ 3 Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger 4 Amtlicher Teil • 05/2015 05/2015 • Amtlicher Teil Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan Beschlüsse des Oederaner Stadtrates – öffentliche Sitzung am 26.03.2015 Beschluss-Nr.: 019/03/15 Der Stadtrat der Stadt Oederan, stimmt in seiner Sitzung am 26.03.2015 der Bestellung des Kameraden Ullrich Zimmer, wohnhaft in 09569 Oederan, OT Memmendorf, Schmiedgasse 3, zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Memmendorf zu. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl des Stadtrates: davon anwesend: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: Befangene: 23 18 18 0 0 0 Beschluss-Nr.: 020/03/15 Der Stadtrat der Stadt Oederan, stimmt in seiner Sitzung am 26.03.2015 der Bestellung des Kameraden Detlef Fröbel, wohnhaft in 09569 Oederan, OT Memmendorf, Zum Erbgericht 17, zum Stellvertreter des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Memmendorf zu. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl des Stadtrates: davon anwesend: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: Befangene: 23 18 18 0 0 0 Beschluss-Nr.: 021/03/15 Der Stadtrat der Stadt Oederan beschließt in seiner Sitzung am 26. März 2015 die Verordnung der Stadt Oederan über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2015. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl des Stadtrates: davon anwesend: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: Befangene: 23 18 18 0 0 0 Beschluss-Nr.: 022/03/15 Der Stadtrat der Stadt Oederan beschließt in seiner Sitzung am 26.03.2015 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl des Stadtrates: davon anwesend: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: Befangene: 23 18 18 0 0 0 Beschluss-Nr.: 023/03/15 Der Stadtrat der Stadt Oederan beschließt in seiner Sitzung am 26.03.2015 die Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme HW 25 IdNr. 20524 Ersatzneubau Stützmauer Brühl in Oederan unter dem Vorbehalt der finanziellen Untersetzung im I. Quartal 2016 mit folgenden vorauss. HH-Ansätzen. 5 Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger (Beträge in €) Bau Planung Ausgaben Förderung Abschluss 2015 2016 2017 241.390,91 22.247,72 12.069,55 13.960,91 22.247,72 12.069,55 255.351,82 34.317,27 243.282,28 22.247,72 - 22.247,72 12.069,54 Gesamt 241.390,91 48.278,18 289.669,09 277.599,55 12.069,54 Der Stadtrat bewilligt gleichzeitig die außerplanmäßige Auszahlung im Produktkonto 754100.782120 in Höhe von 22.247,72 €. Weiterhin wird die Planung Stufe I (Phase 1-4, Baugrunduntersuchung und Entwurfs-vermessung) in Höhe von 22.247,72 € an das Ingenieurbüro Kröher beauftragt. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl des Stadtrates: davon anwesend: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: Befangene: 23 18 18 0 0 0 Beschluss-Nr.: 024/03/15 Der Stadtrat der Stadt Oederan beschließt in seiner Sitzung am 26.03.2015 die Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme HW 26 IdNr. 20527 Ersatzneubau Durchlass Straße Zum Stall in Amtlicher Teil • 05/2015 Oederan OT Schönerstadt unter dem Vorbehalt der finanziellen Untersetzung im I. Quartal 2016 mit folgenden vorauss. HH-Ansätzen. (Beträge in €) Bau Planung Ausgaben Förderung Abschluss 2015 2016 9.673,28 9.673,28 5.345,67 5.345,67 15.018,95 - 9.673,28 9.673,28 2017 106.913,47 6.363,74 113.277,21 107.931,54 5.345,66 Gesamt 106.913,47 21.382,69 128.296,16 122.950,49 5.345,66 Gleichzeitigt bewilligt der Stadtrat dier außerplanmäßige Ausgabe im Produktkonto 754110.785120 in Höhe von 9.673,28 €. Weiterhin wird die Planung Stufe I (Phase 1-4, Baugrunduntersuchung und Entwurfs-vermessung) in Höhe von 9.673,28 € an das Ingenieurbüro Schädlich beauftragt. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl des Stadtrates: davon anwesend: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen: Befangene: 23 18 18 0 0 0 ❐ Verordnung der Stadt Oederan über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2015 Rechtsgrundlagen § 3 Ordnungswidrigkeiten Auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 und § 11 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (SächsLadÖffG) vom 01. Dezember 2010 (SächsGVBl. Nr. 14/2010, Seite 338 ff.), das durch Art. 39 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. Nr. 4/2012, S. 130) geändert worden ist, erlässt der Stadtrat der Stadt Oederan in seiner Sitzung vom 26. März 2015 die folgende Verordnung: 1) Ordnungswidrig nach § 11 Abs. 1 SächsLadÖffG handelt, wer als Inhaber einer Verkaufsstelle, als Gewerbetreibender oder als verantwortliche Person vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen des § 2 dieser Verordnung zuwiderhandelt. 2) Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 können entsprechend § 11 Abs. 2 SächsLadÖffG mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. § 1 Geltungsbereich § 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Oederan, einschließlich der Ortsteile Börnichen, Breitenau, Frankenstein, Gahlenz, Görbersdorf, Hartha, Kirchbach, Lößnitztal, Memmendorf, Schönerstadt und Wingendorf. 1) Die „Verordnung der Stadt Oederan über die verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2015“ tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung im Oederaner Anzeiger in Kraft und am 31. Dezember 2015 wieder außer Kraft. Oederan, den 31. März 2015 § 2 Verkaufsoffene Sonntage Im Geltungsbereich der Verordnung dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen zwischen 12:00 und 18:00 Uhr geöffnet sein (§ 8 Abs. 1 SächsLadÖffG): – 11. Oktober 2015 aus Anlass des Tag des „Oktoberfestes“ in Verbindung mit Veranstaltungen im Innenstadtbereich, – 06. Dezember 2015 aus Anlass des „Weihnachtsmarktes“ in Verbindung mit der Eisbahn, – 20. Dezember 2015 aus Anlass der „Glanzlichter“ im Klein-Erzgebirge mit Ausweitung auf das Stadtgebiet (Ausklang der Vorweihnachtszeit in den Stadtgeschäften in Verbindung mit dem Oederaner Adventskalender). 6 Steffen Schneider Bürgermeister –Siegel– Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 02.04.2014 (SächsGVBl. S. 234, 237): Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften zustande gekommen sind, gem. § 4 Abs. 4 SächsGemO ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn (1) die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, (2) Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, (3) der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, (4) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht. Oederan, den 31. März 2015 Steffen Schneider Bürgermeister –Siegel– ❐ 05/2015 • Amtlicher Teil Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan Öffentliche Auslegung der Satzung der Jagdgenossenschaft Gahlenz In der Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Gahlenz wurde am 27.03.2015 die Satzung der Jagdgenossenschaft Gahlenz beschlossen. Die Satzung liegt in der Zeit vom 02. Mai 2015 bis 31. Mai 2015 im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Oederan, Zimmer 104, Markt 5, 09569 Oederan zu jedermann Einsicht während nachfolgend genannten Zeiten aus: Montag/Mittwoch/Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr Dienstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 12:30 bis 15:00 Uhr von 9:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag und von 12:30 bis 18:00 Uhr Gahlenz, den 08.04.2015 Jürgen Kullock Jagdvorsteher Satzung der Jagdgenossenschaft Gahlenz §1 Name und Sitz der Jagdgenossenschaft 1 Die Jagdgenossenschaft des Gemeinschaftsjagdreviers Gahlenz ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. 2 Sie führt den Namen „Jagdgenossenschaft Gahlenz“ und hat ihren Sitz in Oederan Ortsteil Gahlenz. 3 Als Geschäftsadresse gilt die Adresse des jeweils amtierenden Jagdvorstehers. §2 Gemeinschaftsjagdrevier (1) Das Gemeinschaftsjagdrevier umfasst gemäß § 8 BJagdG und § 11 SJagdG mit Ausnahme der Eigenjagdreviere aller Grundflächen • der Gemarkung Gahlenz • der abgesonderten Gemarkung • gemäß dem von der unteren Jagdbehörde genehmigten Teilungsbeschluss der Jagdgenossenschaft • die Gemarkung(en) • der Stadt zuzüglich der angegliederten und abzüglich der abgetrennten Grundflächen. (2) Das Gemeinschaftsjagdrevier wird begrenzt durch die Grenzen der Gemarkung Gahlenz, ausgegliedert ist dabei der Eigenjagdbezirk. §3 Mitglieder der Jagdgenossenschaft (1) 1Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind die Eigentümer oder Nutznießer – jedoch nicht die Pächter – der Grundflächen, die das Gemeinschaftsjagdrevier bildet. 2Eigentümer von Grundflächen des Gemeinschaftsjagdreviers, auf den die Jagd ruht oder aus anderen Gründen dauernd nicht ausgeübt werden darf, gehören gemäß § 9 Abs. 1 BJagdG insoweit der Jagdgenossenschaft nicht an. (2) 1Die Jagdgenossenschaft führt ein Jagdkataster, in dem die Eigentümer oder Nutznießer der zum Gebiet der Jagdgenossenschaft gehörenden Grundflächen und deren Größe ausgewiesen wird. 2Zu diesem Zweck haben die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung dieses Verzeichnisses erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften, etc.) unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. 3Das Jagdkataster ist fortzuführen; durch Eigentumswechsel eingetretene Veränderungen hat der Erwerber dem Jagdvorsteher nachzuweisen. 4Das Jagdkataster liegt für die Jagdgenossen und deren schriftlich bevollmächtigen Vertreter für ihren Grundbesitz zur Einsicht bei dem jeweils amtierenden Jagdvorsteher offen. §4 Aufgaben der Jagdgenossenschaft 1 Die Jagdgenossenschaft verwaltet unter eigener Verantwortung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit alle Angelegenheiten, die sich aus dem Jagdrecht der ihr angehörenden Jagdgenossen ergeben. 2Sie hat insbesondere die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen zu nutzen und für die Lebensgrundlagen des Wildes in angemessenem Umfang und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu sorgen. 3Ihr obliegt nach Maßgabe des § 29 Abs. 1 BJagdG der Ersatz des Wildschadens, der an dem zum Gemeinschaftsjagdrevier gehörenden Grundstücken entsteht. §5 Organe der Jagdgenossenschaft Die Organe der Jagdgenossenschaft sind 1. die Versammlung der Jagdgenossen 2. der Jagdvorstand §6 Versammlung der Jagdgenossen (1) 1Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt die Satzung und deren Änderungen. 2Sie wählt a) den Vorsitzenden des Jagdvorstandes (Jagdvorsteher) b) zwei Beisitzer, c) einen Schriftführer, d) einen Kassenführer, e) zwei Rechnungsprüfer. (2) 1Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt weiterhin über a) den Haushaltsplan und die Jahresrechnung b) die Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers c) die Abrundung, Zusammenlegung und Teilung des Gemeinschaftsjagdreviers, d) den Erwerb oder die Anpachtung von Grundflächen für Maßnahmen der Reviergestaltung oder Äsungsverbesserung e) die Art der Jagdnutzung des Gemeinschaftsjagdreviers f) die Art der Verpachtung und über die Pachtbedingungen, g) die Erteilung des Zuschlags bei der Jagdverpachtung h) die Änderung und Verlängerung laufender Jagdpachtverträge i) die Zustimmung zur Weiter- und Unterverpachtung des Gemeinschaftsjagdreviers und zur Erteilung von Jagderlaubnisscheinen auf Dauer, j) die Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung und den Zeitpunkt seiner Ausschüttung k) die Anstellung eines Berufsjägers oder bestätigten Jagdaufsehers, l) die Erhebung von Umlagen zum Ausgleich des Haushaltsplanes, m) die Zustimmung zu Dringlichkeitsentscheidungen des Jagdvorstandes gemäß § 9 Abs. 8 S. 2 dieser Satzung n) die Festsetzung von Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Jagdvorstandes, den Schriftführer, den Kassenführer und der Rechnungsprüfer. 2 Die Versammlung der Jagdgenossen darf die Entscheidung hierüber weder auf den Jagdvorstand noch auf den Jagdvorsteher übertragen. (3) 1Die Versammlung der Jagdgenossen kann den Jagdvorstand ermächtigen, die Führung der Kassengeschäfte durch öffentlich-rechtlichen Vertrag der Stadtkasse Oederan zu übertragen. 2Mit Wirksamwerden des Vertrages entfällt die Wahl eines Kassenführers. §7 Durchführung der Versammlung der Jagdgenossen (1) 1Die Versammlung der Jagdgenossen ist vom Jagdvorsteher wenigstens einmal im Geschäftsjahr (§ 14 Abs. 2) einzuberufen. 2Der Jagdvorsteher muss die Versammlung der Jagdgenossen auch einberufen, wenn mindestens ein Viertel der stimmberechtigten Jagdgenossen oder der 7 Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger Jagdvorstand die Einberufung bei ihm schriftlich unter Angabe der auf die Tagesordnung zu setzenden Angelegenheiten beantragt oder wenn die Jagdbehörde dies aufsichtlich anordnet. (2) 1Die Versammlung der Jagdgenossen soll am Sitz der Jagdgenossenschaft stattfinden. 2Sie ist nicht öffentlich, ausgenommen die Versammlung zur Versteigerung der Jagd oder zur Öffnung der Gebote bei öffentlicher Anbietung. 3Der Jagdvorsteher kann einzelnen Personen die Anwesenheit vorübergehend gestatten. 4Der Jagdbehörde ist die Anwesenheit jederzeit gestattet. (3) 1Die Einberufung erfolgt mindestens zwei Wochen vorher durch ortsübliche Bekanntmachung. Sie muss eine Tagesordnung enthalten, aus der alle Beschlussgegenstände hinreichend genau ersichtlich sind. Die Aufsichtsbehörde wird schriftlich oder elektronisch eingeladen. (4) 1Den Vorsitz in der Versammlung der Jagdgenossen führt der Jagdvorsteher. 2Für die Abwicklung bestimmter Angelegenheiten, insbesondere zur Leitung einer öffentlichen Versteigerung, kann ein anderer Versammlungsleiter bestellt werden. (5) Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ können Beschlüsse nach § 6 Abs. 1 bis 3 nicht gefasst werden (6) Über die Versammlung der Jagdgenossen ist die Jagdbehörde rechtzeitig zu unterrichten. §8 Beschlussfassung der Versammlung der Jagdgenossen (1) 1Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen bedürfen gemäß § 9 Abs. 3 BJagdG sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. 2Miteigentümer und Gesamthandseigentümer eines zum Gemeinschaftsjagdrevier gehörenden Grundstücks haben zusammen nur eine Stimme und können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben; der abstimmende Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer gilt als Vertreter der anderen Mitberechtigten. (2) 1Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen sind schriftlich unter Verwendung von Stimmzetteln zu erfassen. 2Über Einzelheiten der schriftlichen Abstimmung ist von den Mitgliedern des Jagdvorstands und den Stimmzählern Verschwiegenheit zu wahren; die Unterlagen sind vom Jagdvorstand mindestens 1 Jahr lang, im Falle der Beanstandung oder Anfechtung eines Beschlusses für die Dauer des Verfahrens aufzubewahren. (3) 1Jeder Jagdgenosse kann sich bei der Versammlung der Jagdgenossenschaft durch eine Person seiner Wahl vertreten lassen. 2Der Vertreter muss 8 eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Diese Person darf nicht mehr als drei Jagdgenossen gleichzeitig vertreten. (4) 1Über den wesentlichen Verlauf und die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen ist eine Niederschrift zu fertigen. 2Aus ihr muss insbesondere hervorgehen, wie viele Jagdgenossen anwesend oder vertreten waren und welche Grundfläche von ihnen vertreten wurden, ferner der Wortlaut der gefassten Beschlüsse unter Angabe der Mehrheit nach Kopfzahl und Fläche, mit der sie gefasst wurden. 3Die Niederschrift ist vom Jagdvorsteher und vom Schriftführer zu unterzeichnen. 4 Die Jagdbehörde ist innerhalb eines Monats über die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen zu unterrichten. (5) Ein Jagdgenosse oder ein Bevollmächtigter ist von der Mitwirkung an der Abstimmung ausgeschlossen, kann sich nicht vertreten lassen und auch keinen anderen vertreten, wenn sich die Beschlussfassung auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder auf einen Rechtsstreit zwischen der Jagdgenossenschaft und ihm selbst bezieht. (6) Die Vorschriften der Abs. 1 bis 4 gilt auch für die von der Versammlung der Jagdgenossen durchzuführenden Wahlen (§ 6 Abs. 1 Satz 2). 3 §9 Vorstand der Jagdgenossenschaft (1) 1Der Jagdvorstand besteht aus dem Jagdvorsteher, zwei Beisitzern, Schriftführer und dem Kassenführer. (2) Wählbar für den Jagdvorstand ist jeder Jagdgenosse, der volljährig und geschäftsfähig ist; ist eine Personengemeinschaft oder eine juristische Person Mitglied der Jagdgenossenschaft so sind auch deren Vertreter wählbar. (3) 1Der Jagdvorstand wird für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. 2Die Amtszeit beginnt mit dem auf die Wahl folgendem Geschäftsjahr, es sei denn, dass im Zeitpunkt der Wahl kein gewählter Jagdvorstand vorhanden ist; in diesem Falle beginnt sie mit der Wahl und verlängert sich um die Zeit von der Wahl bis zum Beginn des nächsten Geschäftsjahres. 3Die Amtszeit verlängert sich bis zur Wahl eines neuen Jagdvorstandes um höchstens drei Monate, sofern innerhalb der letzten drei Monate vor dem Ende der satzungsgemäßen Amtszeit mindestens eine Versammlung der Jagdgenossen stattgefunden hat und es in dieser nicht zur Wahl eines neuen Jagdvorstandes gekommen ist. (4) 1Endet die Amtszeit eines Mitgliedes des Jagdvorstandes vorzeitig durch Tod, Rücktritt oder Verlust der Wählbarkeit, so bestimmt der Jagdvorstand einen Stellvertreter aus seinen Reihen. In diesem Falle ist für den Rest der Amtszeit, in der nächsten Versamm- Amtlicher Teil • 05/2015 lung der Jagdgenossen, ein neues Vorstandsmitglied zu wählen. (5) 1Der Jagdvorstand fasst Beschluss über den Abschlussplanvorschlag, den die Hegegemeinschaft oder der Revierinhaber zur Herstellung des Einvernehmens vorgelegt hat. 2Die Versammlung der Jagdgenossen kann dem Jagdvorstand unter Beachtung des § 6 Abs. 2 Satz 3 weitere Aufgaben übertragen. (6) Ein Mitglied des Jagdvorstandes darf bei Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft nicht beratend oder entsprechend mitwirken, wenn die Entscheidung ihm selbst oder einem Angehörigen oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. (7) 1In Angelegenheiten, die an sich der Beschlussfassung durch die Versammlung der Jagdgenossen unterliegen, entscheidet der Jagdvorstand, falls die Erledigung keinen Aufschub duldet. 2In diesen Fällen hat der Jagdvorsteher unverzüglich die Zustimmung der Jagdgenossen einzuholen. 3 Diese kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht die Rechte Dritter entstanden sind. (8) Die Mitglieder des Jagdvorstandes sind ehrenamtlich tätig. § 10 Sitzung des Jagdvorstandes (1) 1Der Jagdvorstand tritt auf Einladung des Jagdvorstehers zusammen. 2Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn ein Mitglied des Jagdvorstandes dies beantragt. (2) 1Der Jagdvorstand beschließt, wenn mindestens 4 Mitglieder anwesend oder vertreten sind. 2Der Jagdvorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Der Jagdvorstand darf im schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren abstimmen. (3) 1Der Jagdvorstand kann rechtswidrige Beschlüsse der Versammlung in der Regel binnen eines Monats nach der Beschlussfassung gegenüber den Jagdgenossen schriftlich beanstanden. 2Anschließend ist so bald wie möglich eine Versammlung durchzuführen. 3Die Aufsichtsbehörde ist von der Beanstandung zu informieren. (4) 1Die Sitzungen des Jagdvorstandes sind nicht öffentlich. 2Der Jagdvorstand kann die Anwesenheit von Nichtmitgliedern des Jagdvorstandes durch Beschluss zulassen. Beschlüsse werden protokolliert. § 11 Aufgaben des Jagdvorstandes (1) Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Zum Abschluss von Verträgen in Angelegenheiten, die von der Versammlung zu beschließen sind, darf der Jagdvorstand nur im Rahmen 05/2015 • Amtlicher Teil der gefassten Beschlüsse wirksam tätig werden. Bei der Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen handeln die Mitglieder des Jagd-vorstands einvernehmlich, ausgenommen Angelegenheiten der laufenden Verwaltung. Ist ein Mitglied von der Mitwirkung nach Absatz 3 ausgeschlossen, beschließen die verbleibenden Mitglieder des Jagdvorstands. (2) Dem Jagdvorstand obliegen 1. das Einvernehmen mit den Jagdausübungsberechtigten zu den Abschussplänen gemäß § 21 Abs. 2 Satz 3 des Bundesjagdgesetzes und § 21 Abs. 2 Satz 1 SächsJagdG, 2. die Ausführung der Beschlüsse der Versammlung, 3. die laufende Verwaltung einschließlich des notwendigen Schriftwechsels und die öffentlichen Bekanntmachungen, 4. die Führung des Jagdkatasters, 5. die Kassenführung, 6. die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans, 7. die Anfertigung der Jahresrechnung, 8. die Anerkennung und Erstattung von Wildschäden und 9. die Aufforderung des Jagdpächters sowie der Vollzug einer Kündigung gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 SächsJagdG. (3) Ein Mitglied des Jagdvorstands darf bei Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft nicht mitwirken, wenn die Entscheidung ihm, seinem Ehegatten oder Lebenspartner, seinen Verwandten bis zum dritten oder Verschwägerten bis zum zweiten Grad oder einer von ihm vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Satz 1 gilt nicht für Wahlen und für Entscheidungen, die nur die gemeinsamen Interessen der Jagdgenossen berühren. (4) Kann eine Versammlung im Einzelfall nicht rechtzeitig erfolgen, entscheidet der Jagdvorstand. Der Jagdvorstand holt die Genehmigung der Versammlung unverzüglich ein. Die Versammlung kann die Entscheidung aufheben. Rechte Dritter bleiben unberührt. (5) Solange kein Jagdvorstand gewählt ist, werden die Geschäfte des Jagdvorstandes vom Gemeindevorstand der Stadt Oederan wahrgenommen. Die Kosten der Geschäftsführung trägt die Jagdgenossenschaft. § 12 Kassenführer (1) Der Kassenführer muss gut beleumundet, seine wirtschaftlichen Verhältnisse müssen geordnet sein. (2) Der Kassenführer ist dem Jagdvorsteher, der sich laufend über den Zustand und die Führung der Genossenschaftskasse zu unterrichten und das Recht wie die Pflicht zu unvermuteten Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan Kassenprüfungen hat, für die ordnungsgemäße Führung der Genossenschaftskasse verantwortlich. (3) Kassenführer kann nicht sein, wer zur Erteilung von Kassenanordnungen befugt ist. § 13 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (1) 1Die Jagdgenossenschaft stellt für jedes Geschäftsjahr einen Haushaltplan auf, wenn der Umfang der Geschäftsund Wirtschaftsführung dies erfordert. 2 Übt die Jagdgenossenschaft die Jagd auf eigene Rechnung aus, so ist ein Haushaltsplan aufzustellen. 3Der Haushaltplan muss ausgeglichen sein. (2) 1Zum Ende des Geschäftsjahres ist eine Jahresrechnung zu erstellen, die den Rechnungsprüfern zur Prüfung und der Versammlung der Jagdgenossen zur Entlastung des Jagdvorstande und des Kassenführers vorzulegen ist. 2 Führt die Prüfung zur Feststellung erheblicher Verstöße gegen die Grundsätze einer geordneten Haushalts- und Kassenführung, so wird dem Jagdvorstand und dem Kassenführer Entlastung erst erteilt, wenn die Mängel ordnungsgemäß behoben sind. § 14 Kassenverwaltung, Geschäfts- und Wirtschaftsführung (1) Für die Kassengeschäfte gelten folgende Grundsätze: 1. Die Annahme- und Auszahlungsanordnungen der Jagdgenossenschaft sind vom Jagdvorsteher zu unterzeichnen. Sie sind hinsichtlich der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Angaben in den Kassenanordnungen von einem weiteren Mitglied des Jagdvorstandes gegenzuzeichnen. 2. Für den Nachweis der Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Reihenfolge und gegebenenfalls nach der im Haushaltplan vorgesehenen Ordnung wird durch den Kassenführer ein Kassenbuch geführt, das nach Einnahmen, Ausgaben, Verwahrungen, Vorschüssen, Geldbestand und –anlagen zu gliedern ist. Das Kassenbuch dient zusammen mit den entsprechenden Belegen als Rechnungslegungsbuch. Diese Unterlagen sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren. 3. Der Kassenführer hat dafür zu sorgen, dass die Einnahmen der Jagdgenossenschaft rechtzeitig eingehen und die Auszahlungen ordnungsgemäß geleistet werden. Außenstände sind durch ihn anzumahnen und nach fruchtlosem Ablauf der hierbei gesetzten Zahlungsfrist dem Jagdvorsteher zur zwangsweisen Beitreibung zu melden. 4. Der Barbestand der Kasse ist möglichst gering zu halten. Guthaben sind bis zu ihrer Verwendung mündelsicher anzulegen. 5. Kassenfehlbeträge sind vom Kassenführer zu ersetzen; der Ersatz ist im Kassenbuch festzuhalten. Kassenüberschüsse sind als sonstige Einnahmen zu buchen. Bis zur Aufklärung ist der Kassenfehlbetrag als Vorschuss und der Kassenüberschuss als Verwahrung nachzuweisen. (2) Das Geschäftsjahr der Jagdgenossenschaft ist das Jagdjahr im Sinne des § 11 Abs. 4 BJagdG (3) 1Die Einnahmen der Jagdgenossenschaft sind soweit sie nicht zur Erfüllung der Aufgaben der Genossenschaft oder nach Maßgabe des Haushaltsplans zur Bildung von Rücklagen oder zu anderen Zwecken zu verwenden sind, an die Mitglieder auszuschütten. 2Durch den Beschluss über die Bildung von Rücklagen oder die anderweitige Verwendung der Einnahmen wird der Anspruch der Jagdgenossen, die dem Beschluss nicht zugestimmt haben, auf Auszahlung ihres Anteils als Reinertrag der Jagdnutzung gemäß § 10 Abs. 3 BJagdG nicht berührt. 3Mit der Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Monatsfrist zu laufen, in der jeder Jagdgenosse seinen Anspruch auf Auszahlung seines Reinertrages beim Jagdvorstand geltend machen kann, aber nur dann wenn er dem Beschluss nicht zugestimmt hat, sich der Stimme enthalten hat oder in der Versammlung nicht anwesend gewesen ist. (4) Von den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft dürfen Umlagen nur erhoben werden, wenn und soweit dies zum Ausgleich des Haushaltsplans unabweisbar notwendig ist. § 15 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft (1) Die Satzung ist für die Dauer von einem Monat im Rathaus der Stadt Oederan öffentlich auszulegen. Ort und Zeit der Auslegung sind im „Oederaner Anzeiger“ dem Amtsblatt der Stadt Oederan bekannt zu machen. (2) Sonstige öffentliche Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft erfolgen im „Oederaner Anzeiger“. § 16 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt einen Monat nach der Bekanntmachung ihrer öffentlichen Auslegung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung vom 22.03.2013 außer Kraft. Oederan, den 27.03.2015 gez. J. Kullock (Jagdvorsteher) ❐ 9 Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger Nichtamtlicher Teil • 05/2015 Einladung zur Gedenkveranstaltung Die Gedenkveranstaltung anlässlich des 70. Jahrestages der Befreiung Deutschlands vom Hitlerfaschismus findet Erleben Sie dazu echt gute Beispiele von Oederaner Gebäuden am Sonnabend, dem 09.05.2015 zur Besichtigung von 10:00 bis 14:00 Uhr. Herzliche Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger! Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, Gebäude, welche mit den Programmen der Städtebauförderung eine umfassende Sanierung erfahren konnten oder zukünftig saniert werden sollen, intensiver kennen zu lernen. An drei Beispielen wollen wir deutlich machen, dass der Städtebau mit Kompromissen zwischen der Erhaltung wertvoller Bausubstanz im Sinne des Denkmalschutzes und dem Einbau einer zeitgemäßen Nutzung gelingen kann. In Gesprächen mit den Eigentümern, den Planungsbüros und Mitarbeitern des Stadtbauamtes können Erkenntnisse ausgetauscht und Wissenswertes in Erfahrung gebracht werden. 1. Tag der offenen Tür im Hospiz – der ehemaligen „Schustervilla“ Ort: Richard Wagner Straße 1, Eingang Hospiz Besichtigungsmöglichkeit des Gebäu- des und der Parkanlage im neu geschaffenen Pflegezentrum. Der Einklang zwischen denkmalschutzrechtlicher Sanierung und Herstellung einer zeitgemäßen Gebäudesubstanz kann an diesem aufgewerteten Ensemble erlebt werden. 2. Ein Wohn- und Geschäftshaus am Markt besichtigen Ort: Mark 14, Eingang am Markt Das stadtbildprägende Eckgebäude Markt 14 mit seinem sanierten Teil und dem Neubau als Lückenschluss kann bei Führungen besichtigt werden. Es stellt eine gelungene Kombination zwischen Erhaltung historischer Bausubstanz und moderner zweckentsprechender Architektur dar. 3. Vorstellung der Planungen zur Sanierung des Rathauses Ort: Markt 5, Eingangshalle Die Planungen der vorliegenden Baugenehmigung liegen in der ehemaligen Markthalle des Rathauses zur Einsichtnahme aus und werden erläutert. Eine Besichtigung des Kellergewölbes verdeutlicht die wertvolle historische Substanz des Rathauses. Ihr Stadtbauamt ❐ am Donnerstag, dem 07. Mai 2015, um 17:00 Uhr an der Gedenkstätte auf dem Teichplan in Oederan statt. Die Gestaltung übernehmen Schülerinnen und Schüler der Oederaner Oberschule. Wir bitten um rege Teilnahme. Steffen Schneider Bürgermeister Rita Hillmann Ortsgruppe VVN-BdA ❐ Sprechstunden des Friedensrichters Der Friedensrichter, Herr Schmuck ist an folgenden Tagen im Kleinen Gesellschaftsraum der Stadtverwaltung Oederan zu sprechen: Donnerstag, den 07.05.2015 (Findet im Besprechungszimmer des Bauamtes statt.) und Donnerstag, den 11.06.2015 jeweils von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Bedarf – dann bitte Terminvereinbarung über die Stadtverwaltung Oederan, Hauptamt, Tel.: 037292/27-111. ❐ Patricia Vonne – zwischen mexikanischem Feuer und amerikanischem Freigeist – am Sonnabend, dem 16. Mai 2015, ab 19:30 Uhr im Saal der Volkskunstschule Oederan Die Sängerin und Komponistin Patricia Vonne gehört zu den schillerndsten Figuren der heutigen texanischen Musikszene. Sie kreiert einen facettenreichen Sound aus kernigem Tex-Mex, Südstaaten Roots Rock gepaart mit einer Prise Country und den feurigen Klängen ihres mexikanischen Erbes, wie auf ihrer fünften CD „Rattle My Cage“ eindrucksvoll zu hören ist. Ihre Stimme ist stark, sinnlich und geschmeidig. Das ehemalige Fotomodell Patricia Vonne pendelt seit Jahren zwischen Musik und Film. So spielte sie nicht nur in Filmen ihres Bruders, Kultregisseur Robert Rodriguez (u.a. Once Upon a Time in Mexico, Desperado, Spy Kids, From Dusk till Dawn, Sin City), sondern schrieb auch Filmmusik wie „Traeme paz“ für „Irgendwann in Mexiko“ mit Johnny Depp und Salma Hayek oder „Mudpies & Gasoline“ für Hellride von Quentin Tarantino. Bei den 10 Dreharbeiten von Desperado lernt Patricia Tito & Tarantula kennen, die durch ihren Auftritt als Musiker und Darsteller in dem Film From Dusk Till Dawn weltweit bekannt wurden. Die junge Vonne wird als Bandmitglied engagiert für Titos erste große Europa Tournee. Davon inspiriert produzierte sie ihr Debut Album und legte damit den Grundstein für ihre Karriere. Beim renommierten Montreux Jazz Festival kürte das Publikum die „Ikone des Tex-Mex-Rocks mit dem gewissen UndergroundTouch“ zum besten Outdoor-Act 2013. Erleben Sie Patricia Vonne mit ihrem musikalischen Partner Robert LaRoche, der als vielseitiger, effektiver Gitarrero in Erscheinung tritt, sowie Harmen de Bresser am Bass und Peter van Santen am Schlagzeug. Kartenvorverkauf in der Stadtinformation Oederan, Markt 6 zum Preis von 17,00 € im VVK oder für 20,00 € an der Abendkasse Online-Bestellung unter www.oederan.de/veranstaltungen ❐ 05/2015 Oederaner Anzeiger • Offerten 11 Offerten • Oederaner Anzeiger 12 05/2015 05/2015 • Nichtamtlicher Teil Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan Die Urlaubszeit naht – beachten Sie die Gültigkeit Ihrer Dokumente! Informationen zur Beantragung von Dokumenten im Einwohnermeldeamt Ab dem vollendetem 16. Lebensjahr ist jeder Deutsche verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können (§1 PersAuswG). Manchmal benötigt man jedoch bereits zuvor ein Dokument (also auch Kinder unter 16 Jahre), beispielsweise wenn die Grenze in ein anderes Land überschritten werden soll. Nachfolgend einige Informationen zur Dokumentenbeantragung: 1. Dokumentenarten: Kinderreisepass: Die Ausstellung eines Kinderreisepasses kann ab Geburt erfolgen. Er ist 6 Jahre gültig und die Gültigkeit kann um bis zu 6 Jahre verlängert werden, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Für die Produktion müssen ca. 2 Tage eingeplant werden. Personalausweis: Ab 15 Jahre und 9 Monate besteht die Möglichkeit, einen Personalausweis mit allen Funktionen zu beantragen. Er ist 6 Jahre/10 Jahre (unter/ab 24 Jahre) gültig. Für die Produktion müssen ca. 2 Wochen eingeplant werden. Elektronischer Reisepass: Die Ausstellung eines elektronischen Reisepasses kann ab Geburt erfolgen und er ist 6 Jahre/10 Jahre (unter/ab 24 Jahre) gültig. Für die Produktion müssen ca. 3 Wochen eingeplant werden. Stadt Oederan unter dem Formulardownload heruntergeladen werden. 2. Mitzubringende Unterlagen für alle Dokumentenarten: 3. Die Gebühren betragen: – aktuelles (nicht älter als 6 Monate), biometrietaugliches Passbild – Geburtsurkunde bzw. bei verheirateten Bürgern die Heiratsurkunde Zur Beantragung der Dokumente ist es zwingend erforderlich, dass der/die Antragsteller/Antragstellerin persönlich erscheint. Bei Dokumenten für Kinder ist gesondert zu beachten: Zur Antragstellung von Kinderdokumenten muss das betroffenen Kind persönlich mit wenigstens einem Personensorgeberechtigten zur Antragstellung erscheinen. Außerdem ist es erforderlich, dass ein Antragsformular ausgefüllt wird, welches von allen Personensorgeberechtigten zu unterschreiben und bei der Antragstellung im Einwohnermeldeamt vorzulegen ist. Sollte alleiniges Sorgerecht bestehen, ist dies durch eine Negativbescheinigung nachzuweisen (wird ausgestellt vom Landratsamt Mittelsachsen, Abt. Jugend und Familie). Die Formulare zur Dokumentenbeantragung von Minderjährigen können im Einwohnermeldeamt abgeholt oder auf der Homepage der – Personalausweis unter 24 Jahre: 22,80 € – Personalausweis ab 24 Jahre: 28,80 € – Reisepass unter 24 Jahre: – Reisepass ab 24 Jahre: 37,50 € 59,00 € – Kinderreisepass 13,00 € Die Gebühren sind bei der Antragstellung in bar zu entrichten! 4. Die regulären Öffnungszeiten des Meldeamtes sind: Montag und Freitag Dienstag Donnerstag Samstag 9.00–12.00 Uhr 9.00–12.00 Uhr und 12.30–16.00 Uhr 9.00–12.00 Uhr und 12.30–18.00 Uhr nur nach Vereinbarung Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern unter Tel. 037292/27180 oder per E-Mail unter [email protected] zur Verfügung. Ihre Mitarbeiterinnen aus dem Einwoh❐ nermeldeamt Energieausweis – wer muss was? Fakten-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale Klarheit schaffen über die energetische Qualität eines Gebäudes und über die zu erwartenden Energiekosten – das soll der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV) leisten. Seit es ihn gibt, wird er jedoch auch heftig kritisiert, und über Rechte und Pflichten von Eigentümern, Käufern und Mietern gibt es zahlreiche Missverständnisse. Rainer Flegel, Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen, erläutert die Eckpunkte. Was steht drin? Der fünfseitige Energieausweis enthält neben grundlegenden Angaben zum Gebäude entweder die Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Zudem beinhaltet der Ausweis soweit möglich Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. „Hier handelt es sich ganz klar um Empfehlungen“, betont Flegel. „Niemand ist verpflichtet, die Liste abzuarbeiten. Am besten bespricht man mit einem Energieberater, was möglich und sinnvoll ist.“ Wer braucht einen Energieausweis? Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Bei Vermietung müssen die wichtigsten Kenndaten des Ausweises bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Ab 1.5.2015 gilt die Verletzung dieser Pflicht als Ordnungswidrigkeit. „Wer sein eigenes Haus seit Jahren selbst bewohnt und es weder verkaufen noch vermieten will, braucht also keinen Energieausweis – auch wenn es immer wieder Betrüger gibt, die das behaupten“, stellt Flegel klar. Wer stellt den Energieausweis aus? Ein Energieausweis muss von Fachleuten mit besonderer Qualifikation ausgestellt werden. Ein amtliches Zertifikat oder eine vollständige Liste aller Aussteller gibt es allerdings nicht. Hilfreich ist die Liste der dena (https://effizienzhaus.zukunfthaus.info/experten/suche-experten/). Sie bietet jedoch keine Gewähr für die Qualität der gelisteten Anbieter. Wichtig ist: Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung. „Wer plant, die Empfehlungen umzusetzen, sollte unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen“, empfiehlt Flegel. Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie hilft die anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch, an einem von 49 sächsischen Standorten, oder mit einem Energie-Check vor Ort. Für einkommens- schwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Terminvereinbarung für die Beratung der VBZ in Oederan und weitere Informationen werden unter 03 72 92 / 27-162 (Stadtverwaltung Oederan – Herr Ohm) angeboten. Die Nächste Energieberatung im Oederaner Rathaus: Die nächste Energieberatung der Verbraucherzentrale findet in Oederan am Donnerstag, 28. Mai 2015 von 14 bis 17:30 Uhr im Rathaus statt. Termine für eine persönliche Beratung können unter der Telefonnummer 03 72 92 / 27-162 (Stadtverwaltung Oederan – Herr Ohm) vereinbart werden. Ein Kostenbeitrag von fünf Euro wird für diese auch vom Bundes-wirtschaftsministerium geförderte Beratung erhoben. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) geförderten Beratungsangebote kostenfrei. ❐ 13 Offerten • Oederaner Anzeiger 14 05/2015 05/2015 • Nichtamtlicher Teil Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan DIE WEBEREI | Museum Oederan informiert! Veranstaltungen im Mai 2015 Schneiderkurs 02.05.2015 Schneiderkurs „Taschen und mehr“, TEX-0401/15 von 13.30 bis 17.00 Uhr Sybille Glöß aus Memmendorf Dozent: Inhalt: Aus handgewebten oder mitgebrachten Stoffen werden Taschen und mehr genäht, mit Entwurf, Schnittanfertigung und Nähen. Grundkenntnisse im Nähen sind erforderlich. Die eigene Nähmaschine ist erwünscht. Zubehör ist vorhanden. Die Textilkursgebühr für Erwachsene beträgt 7,00 €, für Ermäßigte 3,50 € zzgl. Materialkosten. Um Voranmeldung für alle Kurse wird bei unserer Handwebmeisterin Helga Hofmeister erbeten. Tel.-Nr.: 037292/27196, Fax: 037292/27129, E-Mail: [email protected]! Offenes Atelier mit Helga Hänel aus Grünberg Ab 14.05. (Himmelfahrt) bis 31.05.2015 erwarten Sie Impressionen von Landschafts- und Blumenmotiven in Öl. Im Erdgeschoss des Museums gewährt die Malerin am 14.05. 2015 von 14.00 bis 14.30 Uhr bei einem SCHAUMALEN Einblicke in ihr Können. In 30 Minuten entsteht durch eine Nass-inNass-Technik ein Ölgemälde. Lassen Sie sich an diesem Tag bei Kaffee und Kuchen zum Verweilen und Inspirieren verführen. Seit fast acht Jahren gibt es in Grünberg, Hauptstraße 12 eine Bob-Ross-Malschule. Als zertifizierte Bob-Ross-Malerin gibt Helga Hänel ihre Kenntnisse in dieser Technik in Tageskursen in kleinen Gruppen weiter. Sonderausstellung „Kombination aus Schmuck und Druck“ 31.03. – 07.06.2015 Die Hallenserin Beate Eismann ist über die Ländergrenzen als eine welterfahrene Künstlerin bekannt. Sie fertigt Schmuckstücke, wie Ketten und Broschen mit höchst interessanten Druckklischees an. Dabei kommen hochwertige Edelsteine und Metalle, wie Rotgold, Silber, Edelstahl u. a. zum Einsatz. Lassen Sie sich von einer modernen und sehr ansprechenden Kunst inspirieren. Die Ausstellung ist gekoppelt mit der Aufarbeitung der Historie von Oederaner Druckereien. Für unser Museum am bedeutendsten ist die Buchdruckerei Johann Gottlieb Wolf. Der Buchdrucker Johann Gottlieb Wolf aus Liptitz gründete 1846 die erste Buchdruckerei in Oederan. Im Oederaner Wochenblatt 27/1846 wird eine Etablissementsanzeige von Wolf veröffentlicht. Er befindet sich im Brandkataster 26, jetzt Markt 6 (Museum). Die Druckerei entstand erst zehn Jahre nach Gründung der Zeitung „Oederaner Wochenblatt“, die bis dahin in Chemnitz hergestellt wurde. 1849 übernahm Buchdrucker Bernhard Bornemann, der aber bereits im September 1850 die Buchdruckerei an Johann Ludwig Schlesinger abtrat. Johann Ludwig Schlesinger aus Freiberg erhält 1850 das Bürgerrecht in Oederan. Er besaß eine Buchhandlung, -druckerei Kurze Info zur Maltechnik: Der Malgrund wird mit verflüssigter Ölfarbe (weiß oder transparent) behandelt. Auf diesem nassen Untergrund werden alle benötigten Ölfarben aufgetragen. Je nach Motiv werden verschiedene Flach-, Rund- und Fächerpinsel benutzt, auch Spachtel. Die Farben werden auf der Palette gemischt, mit etwas Geschick auf die Spitzen der Naturhaare des Pinsels aufgenommen und so auf die Leinwand gebracht, dass sie sich dort nicht mehr vermischen. Mit dieser Nass-in-Nass-Malerei ist es möglich, an einem Tag ein Ölgemälde zu gestalten. Dies ist die richtige Technik für Ungeduldige, die nicht lange auf das fertige Ergebnis warten wollen. Ein Ölgemälde mit herkömmlichem Farbauftrag braucht sehr lange, weil Schicht für Schicht auf die Leinwand aufgebracht wird, trocknen muss, bevor man weitermachen kann. Helga Hänel ist 1948 in Borstendorf geboren, absolvierte eine Lehre als Industrieschneiderin und arbeitete später als Zahnarzthelferin in Grünhainichen. Fast 30 Jahre war sie als freiberufliche Keramikerin in Augustusburg tätig. Nach schwerer Krankheit half eine Ausbildung zur Künstlerin in den Niederlanden und in Berlin wie eine Medizin, die Gesundheit zu festigen. 15 Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger und war Redakteur des Oederaner Wochenblattes. Im Betrieb, Brandkataster 105, jetzt Große Kirchgasse 6, arbeiteten Ernst Schlesinger, Buchdrucker und Redakteur bis 1870 und nach dessen Tod die Ehefrau sowie der Sohn Heinrich Schlesinger. Unter dem Namen Buchdruckerei Schlesinger fungierte ab 1870 der Buchdrucker Ernst Jauchius und siedelte nach Brandkataster 109, jetzt Markt 12, um. Buchdrucker Bernhard Reißig gründete 1879 die „Oederaner Nachrichten“. Er war gelernter Kürschner von Beruf und erhielt am 17.09.1873 das Bürgerrecht in Oederan. Die Druckerei befand sich im Brandkataster 127, heute Chemnitzer Straße 8 und zeitweise um 1890/92 im BK 137, Große Kirchgasse 1. Buchdrucker im Brandkataster 109, jetzt Markt 12: Der Buchdrucker Ernst Jauchius, er verstarb 1896 und die Witwe übergab 1900 das Geschäft an Buchdrucker Otto Uhlmann aus Roßwein. Bis 1911 entwickelte sich der Betrieb in erfreulicher Weise. Allen Oederanern bekannt dürfte die Buchdruckerei Richard Sack sein. Richard Sack und Hermann Sperhake (nur bis 1912 Teilhaber) aus Borna übernahmen die Druckerei. 1912 gliederte Richard Sack eine Buchbinderei dem laufenden Betrieb an. 1917 wurde die erste Setzmaschine aufgestellt. Ab März 1917 erschien täglich die Zeitung „Oederaner Tageblatt, Amtsblatt“. 1918 ging die Druckerei von Berhard Reißig nebst Verlag der „Oederaner Nachrichten“ in den Besitz von Richard Sack unter dem Namen „Oederaner Tageblatt“ über. 1927 zählte die Buchund Kunstdruckerei Sack zu den leistungsstärksten und größten Buchdruckereien in der Kreishauptmannschaft Chemnitz. Sie fertigte außer dem „Oederaner Tageblatt“ illustrierte Zeitschriften, Druckschreibbücher und zahlreiche Broschüren und Bücher zur Regionalgeschichte an. Am 23.11.1936 übernimmt der Faktor Hans Drechsel die Buchdruckerei und den Verlag des „Oederaner Tageblattes“. Das letzte „Oederaner Tageblatt“ erscheint 1941. Bis 1945 kommt die „Heimatzeitung für Oederan, Flöha und Eppendorf“ heraus. Danach endet die Geschichte der Oederaner Presse. Als Buchbinderei hat der Betrieb noch bis 1953 unter Treuhänder und später Betriebsleiter Walter Geißler gearbeitet. Danach hieß er VEB Buchdruckwerkstätten Oederan. 1973 schloss in Oederan der Betrieb seine Türen und siedelte mit einem Teil des Maschinenparkes nach Hainichen um. In unserer Ausstellung ist erlebbar nachzuvollziehen, wie interessant und zeitaufwendig die Arbeit der Setzer und Drucker bis zur Einführung der Computertechnik war. Mittels eines Filmes im Multimedia unseres Museums wird die Arbeit ausführlich erläutert. Internationaler Museumtag Am 17. Mai 2015 feiern die Museen in Deutschland den 38. Internationalen Museumstag! Unter dem Motto „MUSEUM. GESELLSCHAFT. ZUKUNFT.“ dürfen wir uns wieder auf ein vielfältiges Programm, tolle Aktionen, spannende Entdeckungen und vieles mehr freuen. Im Oederaner Museum wird von 13.00 – 16.00 Uhr eine „Lebendige Druckerei“ im Sonderausstellungsbereich geöffnet. Der Grafiker Günter Wittwer aus Börnichen macht die Besucher mit dem Setzen und Drucken von Schriften und Klischees vertraut. Wer Muse verspürt, kann sich auch selbst an der Druckkunst versuchen. Der Eintritt ist an diesem Tag kostenlos. Öffnungszeiten zu Pfingsten 23./24.05.2015 Am Pfingstsamstag und -sonntag ist das Museum jeweils von 12.00 – 17.00 Uhr geöffnet. Am Sonntag sind Sie um 14.00 Uhr zu einer kostenlosen Webereiführung herzlichst eingeladen. 16 Nichtamtlicher Teil • 05/2015 Webkurs 30./31.05.2015 Webkurs „Musterungen durch Farbverflechtungen“, WEB-0402/15 jeweils von 10.00 bis 17.00 Uhr Inhalt: Mit einer mehrfarbigen Kette und mehrfarbigem Schuss werden in Leinwand- und Köperbindung die unterschiedlichen Farbeffekte erzielt. Die Webkursgebühr für Erwachsene beträgt 35,00 € / Tag bzw. 6 € / Std., für Ermäßigte 20 € / Tag bzw. 3 € / Std. zzgl. Materialkosten. Großer Aufruf für die Museumsnacht am 13.06.2015 „Hochzeit machen – gestern und heute – ein Abend im Museum“ Unsere Kammerzofe Agnes vom Hohen Stein, alias Birgit Lehmann, lädt pünktlich 19.00 Uhr zum Hochzeitmachen ein. Unsere Gäste werden mit Brot und Salz begrüßt und entrichten an der Museumstür ihre Brautgeschenke (Eintrittskarte), wie in der Oederaner Hochzeitsordnung von 1565 geregelt. Nach Verkündung der Hochzeitsordnung und des Abendprogrammes wird zünftig aufgespielt. An verschiedenen Stationen im Museum werden Hochzeitssträuße gebunden, Anekdoten vorgelesen, Hochzeitseinladungen, Tischkarten gesetzt und gedruckt u. v. a. m. Die Fragen, was gehörte in den Aussteuerschrank, wie wurden Monogramme aufgezeichnet und gestickt, werden von Fachkundigen beantwortet. Natürlich gehört zum Hochzeitmachen auch etwas für unseren Gaumen dazu. Im „Dreigängemenü“ soll getafelt werden. Zum Gelingen der Museumsnacht ist Ihre Mithilfe erwünscht. Bis 29.05.2015 hoffen wir auf Ihre Einsendungen von Hochzeitsfotos und -kleidung. Wünschenswert wäre es, Sie erscheinen zur Museumsnacht in Ihrer Hochzeitskleidung. Unsere Kammerzofe prämiert das originellste Brautpaar. Das Museum ermöglicht es Ihnen, an diesem Abend sich in Ihrem eigenen Hochzeitsstaat bzw. als „Hochzeitsgäste“ fotografieren zu lassen. Der Kartenvorverkauf findet ab 01.05.2015 an der Museumskasse / Stadtinformation statt. Der Eintritt von 20,00 Euro bzw. 16,00 Euro setzt sich zusammen aus: Erw. 12,50 Euro / Erm. 8,50 Euro Programm + 7,50 Euro Deftiges, Süßes und Flüssiges. Kontaktdaten: DIE WEBEREI | Museum Oederan, Markt 6, 09569 Oederan Tel.-Nr.: 037292/27128, Fax: 037292/27129 Email: [email protected] Öffnungszeiten: Dienstag – Sonntag 12.00 – 17.00 Uhr montags (auch an Feiertagen) geschlossen Die Museumsmitarbeiter. ❐ 05/2015 Oederaner Anzeiger • Offerten 17 Offerten • Oederaner Anzeiger 18 05/2015 05/2015 • Nichtamtlicher Teil Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan Informationen des SB Wirtschaftsförderung- und Tourismusentwicklung Karriere in Oederan – Job- und Ausbildungsangebote auf städtischer Internetseite Ingenieur, Koch, Kraftfahrer, Produktmanager, Webentwickler, Bäcker, Fleischer, Elektriker, Produktionsmitarbeiter usw. usf. Oederaner Unternehmen haben zahlreiche offene Arbeitsstellen. Wer sich darüber informieren möchte, der kann dies nun über die städtische Homepage tun. Unter www.oederan.de/karriere haben wir Unternehmen zusammengefasst, die offene Stellen anbieten. Von der Liste wird meist direkt zu den Stellenbeschreibungen auf der jeweils unternehmenseigenen Homepage verlinkt. Die über www.oederan.de/karriere erreichbaren Jobangebote zeigen einen Ausschnitt in Oederan offerierter Arbeitsstellen. Der Überblick ist also nicht vollständig. Sollte Ihr Unternehmen Arbeitsstellen anbieten und Sie möchten dies auch über die städtische Internetseite tun, dann übermitteln Sie uns Ihre Daten über folgende Kontaktmöglichkeiten: Stadtverwaltung Oederan Markt 5 09569 Oederan 037292/439817 [email protected] insectlounge OpenAir mit neuer Homepage Nach mehrjähriger Pause fand 2012 erstmals wieder das insectlounge OpenAir Musikfestival im Börnichener Park statt. Am 31. Juli und 1. August 2015 gibt es die vierte Auflage seit der Wiedergeburt. Geplant wird mit 12 Bands, einem Liedermacher und einem DJ. Damit sich Interessenten unkompliziert über das Festival informieren können, gibt es seit einigen Wochen eine neue Internetseite. Sie zeigt nicht nur die aktuellen Entwicklungen auf. Zugleich ist es möglich, sich über Bildergalerien weit zurückliegende Auflagen des Festivals in Erinnerung zu rufen. Die Homepage ist über folgende Adresse erreichbar: www.insectlounge.de. Dr. Marco Metzler ❐ 19 Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger 20 Nichtamtlicher Teil • 05/2015 05/2015 • Nichtamtlicher Teil Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan AUS DEN ORTSTEILEN Nur noch wenige Tage bis die Grashalme fliegen Kirchbach lädt zur ersten Heuernte ein Schon seit Anfang des Jahres fiebern die Organisatoren dem diesjährigen Himmelfahrtswochenende entgegen. Dann fällt nach fünf Jahren wieder einmal der Startschuss zum traditionellen Heumachfest in Kirchbach. Vom 15. bis 17. Mai 2015 laden die Kirchbacher bereits zum 6. Mal zum Fest rund um die traditionellen bäuerlichen Tätigkeiten des Heumachens ein. Die kleinen und großen Besucher erwartet ein abwechslungsreiches und buntgemischtes Programm. Los geht’s am 15. Mai ab 15 Uhr mit dem Schüler- und Jahrgangstreffen. Eingeladen sind dabei alle ehemaligen Schülerinnen und Schüler aus Kirchbach, welche bis 1992 eingeschult wurden. Besondere Höhepunkte der dreitägigen Veranstaltung sind der Festumzug am Samstag, welcher alte und moderne Techniken des Heumachens und das gemeinsame kulturelle Dorfleben zeigt sowie der anschließende Wettstreit im traditionellen Grashauen. Hier müssen die Teilnehmer auf einer abgesteckten Fläche nicht nur Muskelkraft und Schnelligkeit sondern auch Qualität im Umgang mit der Sense unter Beweis stellen. Für die jungen Besucher des Dorffestes werden am 16. Mai unter dem Motto „Auf dem Bauernhof…“ interessante Betätigungsmöglichkeiten geboten. So können diese unter anderem Kirchbach zu Pferde erkunden und im Streichelgehege Kleintiere ganz nah erleben. Zudem lockt eine Tombola mit einzigartigen Preisen. Hierfür haben sich die Kirchbacher etwas ganz Besonderes einfallen lassen. Verlost werden dieses Jahr nämlich neben Preisen, die dankenswerterweise von Firmen aus Oederan und dessen Umgebung zur Verfügung gestellt worden, Produkte und Selbstgemachtes der Dorfbewohner. Am Samstagabend bietet dann der Heumacherball in der Traktorenhalle Zeit und Möglichkeit zum geselligen Beisammensein und Tanz. Hier wird „Another Joyride“ ab 19 Uhr mit Live-Musik von damals bis heute für die Unterhaltung von Jung und Junggebliebenen sorgen. Seinen Ausklang findet das Fest schließlich am Sonntag mit dem Festgottesdienst in der Dorfkirche und dem anschließenden Frühschoppen mit Musik in der Festhalle. Darüber hinaus wird am gesamten Festwochenende eine Fotoausstellung unter dem Motto „Kirchbach und das liebe Vieh“ zu sehen sein. Organisator des Heumacherfestest ist der Kirchbacher Kulturverein e.V. Die Vorbereitungen zu dieser Veranstaltung, welche nach der erfolgreichen Teilnahme am europäischen Wettbewerb Entente Florale 2013, ein weiterer Höhepunkt in Kirchbach sein wird, laufen bereits seit Herbst 2014. Um die vielen anstehenden Aufgaben zu bewältigen, tagten die Dorfbewohner dabei in mehreren Arbeitsgruppen und ohne die zusätzliche Hilfe von Ortsvorsteher und Ortschaftsrat, Feuerwehr, Kirche und vor allem der einbezogenen Jugend wäre das ganze Dorffest keineswegs zu stemmen. Ein besonderer Dank gilt zudem der Stadt Oederan sowie den regionalen Firmen, welche das Heumachfest 2015 mit finanziellen Mitteln unterstützen! Anmeldung zum Wettbewerb im Grashauen: Plätze begrenzt! Anmeldung bitte bei Bernd Heilmann unter 037292 23338 oder 0162 5682582 16.05.2015) * Wettkampffläche: 5 x 10 m für Männer; 3 x 5 m für Frauen und Jugendliche bis 16 Jahre * Sensenblatt bis 90 cm Kartenvorverkauf Heumacherball: Auch hier begrenzte Plätze! per Email: [email protected] per Telefon bzw. SMS: 0173 9597724 Versand gegen Gebühr möglich. ❐ VVK: 8 € | AK: 9 € Autor/in: Denise Lippmann Titelgrafik: © Constanze Riedel-Sturge Bilder: © Torsten Quednau Wichtige Infos zum Fest auch unter fest2015.kirchbach-sachsen.de Anmeldung zum Festumzug: Sie haben ein versichertes Fahrzeug oder eine andere Idee zur Mitgestaltung des Festumzuges? Dann melden Sie sich bei uns per E-mail: [email protected] per Telefon: 037292 / 63928 21 Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger Nichtamtlicher Teil • 05/2015 Liebe Seniorinnen und Senioren, am Dienstag, dem 26. Mai 2015, 15.00 Uhr erleben wir unsere „Puppenspieler Maritta und Klaus“ aus Gahlenz mit einem Mix aus ihren derzeitigen Programmen. Dazu laden wir Euch alle in den Gemeinschaftsraum der Gahlenzer Schule, wie gewohnt 14:00 Uhr zu Kaffee und Kuchen ganz herzlich ein. Mit den Künstlern unseres Ortes wollen wir dann frohe Stunden der Unterhaltung genießen. Bitte sagt es weiter und Gäste aus unseren Nachbarorten sind ebenfalls recht herzlich ab 15:00 Uhr zur Darbietung des Programmes willkommen. Zur Planung des Raumbedarfes bitte ich um telefonische Anmeldung unter 037292 459898. Wir freuen uns sehr, wenn wieder recht viele diese Gelegenheit zum Beisammensein nutzen. Also herzlich willkommen Eure Ute mit Team ❐ Informationen der Volkssolidarität – Ortsgruppe Frankenstein Rückblick Spiel - Nachmittag am Dienstag, 17. 03. 2015 In fröhlicher Runde startete unser Spielenachmittag am 17. März mit neuen Informationen vom Regionalverband der Volkssolidarität und mit einen kleinen Imbiss. Anschließend vergnügten sich die 18 anwesenden Mitglieder und Gäste bei Skat, Rommè und Brettspielen. Staatsoperette Dresden am Mittwoch, 01. 04. 2015 Für Mitglieder und Freunde präsentierte die Staatsoperette Dresden am 01.04.15 die Operette „Eine Nacht in Venedig“. Die Frankensteiner waren die Ersten, die früh in den Bus stiegen und wir nahmen natürlich unterwegs noch Viele bis nach Dresden mit. Die komische Operette, mit Verwechslungen und Intrigen hat uns allen sehr gut gefallen und gegen 14.00 Uhr wurde nach einen kleinen Imbiss die Heimreise angetreten. Veranstaltung im Monat Mai – Ölmühle Dörnthal am 07. 05. 2015 Wir laden alle Mitglieder und Interessenten recht herzlich ein, mit uns am Donnerstag, 07.05.2015 in die Ölmühle nach Dörnthal zu fahren. Treff ist um 14.30 Uhr auf dem Sportplatz in Frankenstein. In der Ölmühle werden wir zu einer kleinen Führung erwartet. Natürlich kann auch u.a. frisches Leinöl gekauft werden. Anschließend fahren bzw. laufen wir in die 300 m entferte Braun-Mühle zum Abendessen. Es gibt dort natürlich auch Buttermilchgetzen mit Leinöl und vieles mehr. Bitte die Teilnahme bis zum 05.05.2015 melden. Vorschau für den Monat Juni 2015 Jubiläumsfeier in Frankenstein am 06.06. und 07.06.2015 Wir möchten gemeinsam mit Euch das 125- jährige Jubiläum der Feuerwehr Frankenstein feiern. Hier einige Auszüge der geplanten Aktivitäten: Beginn der Veranstaltungen am 06.06.2015 14.00 Uhr mit einen Familienfest. Bei Sport und Spiel können sich bis ca. 16.00 Uhr die Kinder und Jugend auf dem Sportplatz die Zeit vertreiben, dabei dürfen natürlich die Hüpfburgen nicht fehlen sowie die beliebten Rundfahrten mit dem Feuerwehrauto. In dieser Zeit werden auch die Kameraden der FFW Oederan mit der Drehleiter auf dem Sportplatz den Gästen die Möglichkeit geben, die Aussicht auf Frankenstein von oben zu genießen. Es wird ein Stand zum Luftgewehrschießen aufgebaut und natürlich ist auch „Tag der offenen Tür“ bei der Frankensteiner Wehr. Geplant sind auch Film- bzw. Bilderdokumentationen über die Geschichte der Wehr. Um 16.00Uhr findet in der Halle eine Schwarzlichttheater – Aufführung von Kindern der Schule Oederan für die ganze Familie statt. Alle treffen sich abends zum Lampionbzw. Fakelumzug und der Abend wird hoffentlich bei schönen Wetter in gemütlichen Runden um Feuerschalen ausklingen. Am Sonntag, dem 07.06.2015 beginnt um 10.00 Uhr die öffentliche Festveranstaltung mit Einmarsch der FFW Frankenstein, Ansprache, Auszeichnungen, Glückwünsche, Frühschoppen mit der Oederaner Blaskapelle, Sänger „Zwini“ aus Oederan und weiteren Überraschungen. Mit Beginn bis Ende aller Veranstaltungen an beiden Tagen ist für musikalische Unterhaltung sowie für Essen und Trinken gesorgt. Eine Fahrt mit der Muldentalbahn von Holzhau nach Freiberg am 12. 06. 2015 Wir unternehmen eine Halbtagsfahrt nach Holzhau und treffen uns 12.00 Uhr in Frankenstein, Haltestelle Dorfweg. Durch das Erzgebirge geht die Fahrt bis Holzhau. Gemeinsam wird im Naturhotel Lindenhof Kaffee getrunken und dann fahren wir mit der Muldentalbahn entlang der Freiberger Mulde von Holzhau zurück in die Bergstadt Freiberg. Ankunft ist 17.15 Uhr in Freiberg und dann zurück mit dem Bus. Wer Fahrdienste für unsere Veranstaltungen bzw. Einkäufe u.a. benötigt, bitte melden bei: Frau Schrör: 037321/ 4530 oder Frau Karasek 037321 / 383 Auf eine weitere gute Zusammenarbeit freut sich Ihr Vorstand der Ortgruppe Frankenstein/Memmendorf ❐ Der Sportverein Schönerstadt e.V. informiert Am 12.04.2015 trafen die Fußballer des Sportverein Schönerstadt e.V. auf die Mannschaft der SG Döhlen. Trotz starken Auftretens unserer Mannschaft gegen den Tabellen-Ersten der 1.Kreisklasse im Kleinfeldfußball war eine Niederlage nicht zu vermeiden. Die Gäste führten zum Ab- 22 pfiff mit 4:2. Die Schönerstädter stehen somit auf dem dritten Tabellenplatz. Im Mai 2015 treffen die Fußballer des Sportverein Schönerstadt e.V. in einem weiteren Ausscheid die Mannschaft des FC Crimmitschau. Anstoß ist am 03.05.2015 um 10:00 Uhr auf dem Sportplatz in Schönerstadt an der Turnhalle. Bereits Mitte April startete wie auch in den letzten Jahren wieder die NordicWalking-Saison in Schönerstadt. Treffpunkt ist immer donnerstags 19:00 Uhr an der Turnhalle. Zu den Übungsstunden sind auch Anfänger gern gesehen. Informationen bei Uwe Klöden (Telefon 037292-65784). ❐ 05/2015 Oederaner Anzeiger • Offerten 23 Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger Nichtamtlicher Teil • 05/2015 SV Grün-Weiß Breitenau Himmelfahrtsturnier 2015 Das 14. Himmelfahrtsturnier für Freizeitmannschaften der SV Grün-Weiß Breitenau findet am 14. Mai 2015 statt. Wir würden uns freuen, wenn sich auch diesmal viele Freizeitkicker zu Himmelfahrt auf dem Sportplatz in Breitenau einfinden. Anmeldungen zu diesem Turnier: Dirk Mahrla unter Tel. (037292) 21361, Handy 0172/2477946 oder per E-Mail: [email protected] Turnier für Betriebsmannschaften Das 3. Turnier für Betriebsmannschaften des SV Grün-Weiß Breitenau findet am 15. Mai 2015 statt. Pokalverteidiger des Kleinfeldturniers ist das Team der Firma Neubert aus Falkenau. Wir würden uns freuen, wenn die Firmen aus der Umgebung auch in diesem Jahr wieder teilnehmen. Meldungen zur Teilnahme bitte an: Friedhelm Krasselt, OT Breitenau Augustusburger Str. 53 E-Mail: [email protected] Tel. Festnetz: (037292) 30321 oder Tel. Mobil: 0176/64242523 Friedhelm Krasselt Stellv. Vereinsvorsitzender ❐ Dorfmuseum Gahlenz Alter und neuer Hofbaum im Dorfmuseum Gahlenz Aus sicherheitstechnischen Gründen, musste die Hoflinde im Innenbereich der Hofanlage des Dorfmuseums am 26.03.2015 leider gefällt werden. Ein vorher erstelltes Gutachten des Sachverständigenbüros Jens Pfeiffer in Freiberg ergab, dass der hohle Baumstamm eine zu geringe Restwandstärke aufwies und die im verbliebenen Holz sehr schlechte Holzqualität, die Stand- und Bruchsicherheit des Baumes nicht mehr gewährleistete. Der Zustand des Baumes stellte somit eine Gefahr für die Besucher und die in unmittelbarer Nähe stehenden Gebäude dar. Die nachfolgende Entscheidung der Baumfällung fiel allen Beteiligten nicht leicht, denn für das Dorfmuseum hatte der Hofbaum eine besondere gestalterische Bedeutung und bildete mit den Gebäuden des Dreiseitenhofes ein sehr schönes Ensemble. Sorgen bereitete der Baum den Verantwortlichen schon längere Zeit. Bereits Anfang der 90iger Jahre verursachte ein Blitzeinschlag eine Risswunde vom Stammfuß bis in den Kronenbereich. Ein starker Rückschnitt und an der Risswunde angebrachte Eisenringe, sollten die Lebensdauer des Baumes verlängern – was auch fast 25 Jahre gelang. Bei der Hoflinde handelte es sich um eine Winterlinde mit einem geschätzten Alter von etwa 180 Jahren. Die Linde, ein typischer und weitverbreiteter Hausbaum, wurde in unserer Region auf vielen Bauernhöfen gepflanzt. Vielerorts gab es auch eine „Dorflinde“ als Treffpunkt der Geselligkeit und Ort der Rechtsprechung. Als Friede- und Freudebaum verkörperte die Linde menschliche Gesittung, Eintracht und Frieden. Botanisch unterscheidet man die Sommerlinde (Tilia platyphyllos) und die Winterlinde (Tilia cordata). Der deutsche Name steht in Bezug zu weich und geschmeidig, wegen des biegsamen Bastgewebes unter der Rinde und des weichen Holzes, das deshalb bei Schnitzern sehr beliebt ist. Das Bastgewebe verwendete man als Flechtmaterial und aus Leinfasern vermischt mit Lindenbast, webte man einst auch Kleidungsstücke. Wie sehr unsere Vorahnen den vielbesungenen Lindenbaum verehrten, zeigen viele Flur-, Ortsund häufig auch Familiennamen. Unter dem dichten Blätterdach suchte man im Sommer gern ein schattiges Plätzchen zum Verweilen. Bei der Winterlinde sind die Blätter etwas kleiner, beidseitig kahl und in den Nervenwinkeln rötlich behaart. Die Winterlinde 24 Ausgerüstet mit Gießkannen wurde der geschmückte Baum von den Kindern reichlich mit Wasser begossen. Ein leckeres Eis schmeckte, sitzend auf dem Rand des alten Stumpfes, allen Kindern gut. Auch wenn dieser Baum nicht mehr dem ursprünglichen Zweck auf einem Bauernhof entspricht, so möge er gut wachsen und gedeihen und auch in Zukunft ein Ort sein, wo sich Menschen gern versammeln und gute Begegnungen miteinander haben. An dieser Stelle ein besonderes Dankeschön an den Bauhofleiter Steffen Kempe und sein Team, für die zügige und sehr gut organisierte Ausführung dieser „schmerzlichen“ Maßnahme. Beate Mühl, Dorfmuseum Gahlenz blüht in der Regel 2–3 Wochen nach der Sommerlinde, ihre Blüten gelten als beste Bienenweide und verbreiten einen betörenden Duft. Als „Haustee“ sehr geschätzt, lässt sich aus frischen oder getrockneten Lindenblüten ein aromatischer Tee zubereiten. Im Winter wirkt er heiß getrunken, fiebersenkend und schweißtreibend bei Erkältungen – im Sommer kalt getrunken, ist er ein gutes Erfrischungsgetränk. Eine neue achtjährige Winterlinde pflanzten Mitarbeiter des Bauhofes der Stadt Oederan vor Ostern im Hof des Dorfmuseums in den alten hohlen Baumstumpf hinein. Diesen Anlass nutzten Kinder der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ Gahlenz, im Beisein von Ortsvorsteher Lothar Hofmeister und der Baumbeauftragten Sabine Eichhorn, am 16.04.2015 zu einer kleinen Baumweihe. Veranstaltungen und Feiertagsöffnungszeiten im Dorfmuseum Gahlenz: 02.05.2015, Kräuterseminar mit Angelika Künzel, 9.30–13.30 Uhr Thema: Frühjahrskur mit Kräutern Kräuter für eine Frühjahrskur ansehen, sammeln und verkosten. Einen Wildkräuter- Smoothie, Frischpflanzensaft, bunten Wiesensalat und eine Wildkräutersuppe zubereiten und gemeinsam essen. Anmeldung und weitere Info unter 037292 20213 10.05.2015 Muttertag, 14.00–17.00 Uhr Alle Mütter erhalten ein kleines Überraschungsgeschenk! 14.05.2015 Himmelfahrt, 14.00–17.00 Uhr 17.05.2015, Internationaler Museumstag, 10.00–17.00 Uhr Thema: Uromas Küche und nützliche Küchenhelfer Mit Präsentation, Vorführungen und traditionellen Gerichten. Eintritt frei! 24.05. und 25.05.2015, Pfingsten, jeweils 14.00–17.00 Uhr 30.05.2015, Kurs: Sensen dengeln, 9.30–11.30 Uhr Praktische Sensenunterweisung, Sensen und Dengelwerkzeuge können mitgebracht werden. Mit vorheriger Anmeldung! ❐ 05/2015 • Nichtamtlicher Teil Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan Jubilare aus Oederan und den Ortsteilen Börnichen, Breitenau, Frankenstein, Gahlenz, Görbersdorf, Hartha, Kirchbach, Lößnitztal, Memmendorf, Schönerstadt und Wingendorf, die im Monat Mai 2015 75 Jahre und älter werden Der Bürgermeister, die Mitglieder des Stadtrates sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gratulieren auf das Herzlichste. Herr Herr Herr Frau Herr Frau Herr Herr Herr Frau Frau Herr Frau Frau Frau Herr Herr Herr Frau Herr Frau Herr Frau Frau Frau Frau Frau Herr Herr Frau Frau Frau Herr Herr Frau Herr Herr Herr Herr Herr Frau Frau Herr Frau Frau Frau Herr Herr Frau Frau Frau Herr Herr Frau Frau Herr Frau Manfred Neuenfeldt Günter Oehme Werner Rudolph Ruth Michler Dittmar Reupert Ilse Müller Manfred Klemm Heinz Wächtler Heinz Walther Marianne Wießner Hanna Andrae Roland Grunewald Hildegard Herold Annette Pietsch Christa Röntsch Walter Bergelt Klaus Ungethüm Otto Arndt Ursula Gamm Rolf Täuber Gerda Dietrich Herbert Bennewitz Gerda Hänel Brigitte Helbig Helga Kaden Veronika Kühne Irene Radzanowski Heinz Wache Erhard Lemke Hella Weinhold Karin Wessel Ingeburg Brand Gerhard Kamprad Eckehard Knappe Erika Arnold Gerhard Liebs Lothar Schlicht Werner Dressel Johannes Göthel Manfred Röntsch Erika Walther Ingeborg Hofmann Gerhard Melzer Waltraut Schröter Helga Schulze Ruth Steinert Willibald Stowasser Heinz Andrae Ruth Stiller Anna Strocka Hanni Einert Paul Kasüske Heinz Kittler Gudrun Münzner Christa Dehne Hansjürgen Opitz Gertrud Strobelt am 02.05. am 02.05. am 02.05. am 04.05. am 04.05. am 05.05. am 06.05. am 06.05. am 06.05. am 06.05. am 07.05. am 07.05. am 07.05. am 07.05. am 08.05. am 09.05. am 09.05. am 10.05. am 11.05. am 12.05. am 13.05. am 14.05. am 17.05. am 17.05. am 17.05. am 19.05. am 19.05. am 19.05. am 20.05. am 20.05. am 20.05. am 22.05. am 22.05. am 22.05. am 24.05. am 24.05. am 24.05. am 25.05. am 25.05. am 25.05. am 25.05. am 26.05. am 27.05. am 27.05. am 27.05. am 27.05. am 27.05. am 28.05. am 28.05. am 28.05. am 29.05. am 29.05. am 29.05. am 29.05. am 30.05. am 30.05. am 30.05. zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum zum 75. Geburtstag 80. Geburtstag 75. Geburtstag 82. Geburtstag 75. Geburtstag 76. Geburtstag 80. Geburtstag 91. Geburtstag 83. Geburtstag 84. Geburtstag 87. Geburtstag 75. Geburtstag 83. Geburtstag 78. Geburtstag 75. Geburtstag 95. Geburtstag 75. Geburtstag 80. Geburtstag 79. Geburtstag 76. Geburtstag 81. Geburtstag 78. Geburtstag 88. Geburtstag 78. Geburtstag 75. Geburtstag 75. Geburtstag 88. Geburtstag 76. Geburtstag 75. Geburtstag 83. Geburtstag 75. Geburtstag 82. Geburtstag 90. Geburtstag 77. Geburtstag 75. Geburtstag 75. Geburtstag 85. Geburtstag 75. Geburtstag 83. Geburtstag 80. Geburtstag 87. Geburtstag 90. Geburtstag 86. Geburtstag 79. Geburtstag 85. Geburtstag 87. Geburtstag 75. Geburtstag 94. Geburtstag 77. Geburtstag 94. Geburtstag 76. Geburtstag 78. Geburtstag 83. Geburtstag 78. Geburtstag 79. Geburtstag 79. Geburtstag 84. Geburtstag Ortsteil Börnichen Frau Annelies Rieger am 10.05. zum 87. Geburtstag Ortsteil Breitenau Frau Isolde Jenke Herr Hans Seidel Herr Heinz Lange Frau Annemarie Warmuth Frau Monika Geller Herr Manfred Pönisch Herr Bernd Trometer Herr Dr. Günter Braune am 01.05. am 05.05. am 07.05. am 10.05. am 14.05. am 15.05. am 19.05. am 21.05. zum zum zum zum zum zum zum zum 77. Geburtstag 77. Geburtstag 76. Geburtstag 83. Geburtstag 75. Geburtstag 81. Geburtstag 75. Geburtstag 80. Geburtstag Ortsteil Frankenstein Frau Inge Feldmann Herr Gerd Mrosek am 04.05. zum am 30.05. zum 85. Geburtstag 76. Geburtstag Ortsteil Gahlenz Frau Ingeborg Schmidt Herr Rainer Uhlemann Frau Helene Wolfsdorf Herr Hans Kaden Herr Werner Behnke Herr Arnd Seifert Frau Hildegard Spillner am 10.05. am 13.05. am 13.05. am 17.05. am 20.05. am 21.05. am 30.05. zum zum zum zum zum zum zum 81. Geburtstag 75. Geburtstag 88. Geburtstag 80. Geburtstag 76. Geburtstag 78. Geburtstag 84. Geburtstag Ortsteil Görbersdorf Frau Anita Rülke Herr Siegfried Merbeth am 07.05. zum am 24.05. zum 82. Geburtstag 84. Geburtstag Ortsteil Hartha Frau Irene Schlimpert am 05.05. zum 85. Geburtstag Ortsteil Kirchbach Frau Gisela Lentzsch Frau Christa Richter Herr Karl Hofmann Frau Hilde Schade am 07.05. am 09.05. am 21.05. am 23.05. zum zum zum zum 76. Geburtstag 87. Geburtstag 81. Geburtstag 94. Geburtstag Ortsteil Memmendorf Frau Ruth Schlott Herr Dieter Hammer am 19.05. zum am 22.05. zum 78. Geburtstag 75. Geburtstag Ortsteil Schönerstadt Herr Frank Müller Herr Gerhard Eckardt Frau Jutta Aurich Frau Waltraut Schmieder Frau Lisa Dyhr Frau Anneliese Müller Frau Renate Böhme Herr Peter Woeste am 03.05. am 10.05. am 14.05. am 15.05. am 21.05. am 22.05. am 26.05. am 29.05. zum zum zum zum zum zum zum zum 75. Geburtstag 77. Geburtstag 83. Geburtstag 75. Geburtstag 80. Geburtstag 82. Geburtstag 77. Geburtstag 81. Geburtstag Ortsteil Wingendorf Frau Margot Schmieder am 27.05. zum 83. Geburtstag 25 Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger 26 Nichtamtlicher Teil • 05/2015 05/2015 • Nichtamtlicher Teil Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan Gottesdienstzeiten – Katholische Kirche „St. Theresia“ Flöha Monat Mai 2015 5. Sonntag der Osterzeit Samstag, 02.05. 16.30 Uhr 18.00 Uhr Sonntag, 03.05. 09.00 Uhr 10.30 Uhr Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst in in in in Eppendorf Oederan Augustusburg Flöha Mittwoch, 06.05. 09.00 Uhr Gottesdienst in Oederan Donnerstag, 07.05. 09.00 Uhr Gottesdienst in Flöha 6. Sonntag der Osterzeit Samstag, 09.05. 16.30 Uhr 18.00 Uhr Sonntag, 10.05. 09.00 Uhr 10.30 Uhr Gottesdienst in Eppendorf Gottesdienst in Augustusburg Gottesdienst in Oederan Familiengottesdienst in Flöha Mittwoch, 20.05. 09.00 Uhr Gottesdienst in Oederan Donnerstag, 21.05. 09.00 Uhr Gottesdienst in Flöha 18.00 Uhr Hl. Messe in Augustusburg, anschl. Treffen der Verantwortungsgemeinschaft Pfingsten Samstag, 23.05. Sonntag, 24.05. Montag, 25.05. Hochfest Christi Himmelfahrt Mittwoch, 13.05. 18.00 Uhr Vorabendgottesdienst in Augustusburg Donnerstag, 14.05. 08.30 Uhr Gottesdienst in Flöha anschl. Wanderung nach Oederan zum gemeinsamen Grillen gegen 12.00 Uhr 7. Sonntag der Osterzeit Samstag, 16.05. 16.30 Uhr 18.00 Uhr Sonntag, 17.05. 09.00 Uhr 10.30 Uhr Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst in in in in Eppendorf Oederan Augustusburg Flöha Stadtführung im Mai Auf Fadensuche…die etwas andere Stadtführung am Sonntag, dem 17. Mai 2015, Beginn 10:00 Uhr Treffpunkt: DIEWEBEREI|Museum Oederan Die Stadtführerin Frau Waltraud Göpfert lädt an diesem Tag zu einer Führung der ganz besonderen Art ein. Das Thema lautet: „Auf Fadensuche durch Oederan...“ – Interessantes aus Handwerk und Industrie. Ab 14:00 Uhr besteht die Möglichkeit, in der WEBEREI|Museum Oederan an einer kostenlosen Führung durch die Weberei teilzunehmen. ❐ 16.30 18.00 09.00 10.30 Uhr Uhr Uhr Uhr Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst in in in in Eppendorf Augustusburg Oederan Flöha 10.30 Uhr Gottesdienst in Flöha Mittwoch, 27.05. 09.00 Uhr Gottesdienst in Augustusburg Donnerstag, 28.05. 09.00 Uhr Gottesdienst in Flöha Hochfest Dreifaltigkeitssonntag Samstag, 30.05. 14.00 Uhr Trauung in Flöha 14.00 Uhr Taufe in Augustusburg Samstag, 30.05. 16.30 Uhr Gottesdienst in Eppendorf 18.00 Uhr Gottesdienst in Oederan Sonntag, 31.05. 09.00 Uhr Gottesdienst in Augustusburg 10.30 Uhr Gottesdienst in Flöha ❐ Wanderwochen – echt erzgebirgisch –Frühlingswanderwochen– Unter diesem Thema lädt die Stadtinformation Oederan alle Wanderfreunde am Donnerstag, dem 21. Mai 2015 zu einer geführten Wanderung zu den schönsten Aussichtspunkten rund um Oederan ein. Im Gasthof Börnichen ist eine Einkehr geplant. Treffpunkt: Parkplatz Klein Erzgebirge Beginn: 9:30 Uhr Länge der Tour: ca 12 km Wanderführer: Herr Bernd Emmrich Stadtinformation Oederan: Tel.: 037292/27128 ❐ ANZEIGEN 27 Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger Nichtamtlicher Teil • 05/2015 SPORT IN OEDERAN Termine des Oederaner SC im Mai 2015 Oederaner SC 1 Freitag, 01.05.2015 Sonntag, 10.05.2015 Sonntag, 17.05.2015 Sonntag, 31.05.2015 15:00 15:00 15:00 15:00 Uhr Uhr Uhr Uhr Oederaner SC TSV Großwaltersdorf SV Barkas Frankenberg SV Einheit Bräunsdorf – – – – BSC Motor Rochlitz Oederaner SC Oederaner SC Oederaner SC Oederaner SC 2 Freitag, 01.05.2015 Sonntag, 10.05.2015 Sonntag, 17.05.2015 Sonntag, 31.05.2015 13:00 13:00 13:00 13:00 Uhr Uhr Uhr Uhr Oederaner SC 2 SpG Großvoigtsberg/Gro‘sch 2 Oederaner SC 2 Oederaner SC 2 – – – – Kleinwaltersdorfer SV 2 Oederaner SC 2 SpG Bräunsdorf/Riechberg 2 SV Oberschöna 2 A-Junioren – Die Heimspiele der SpG OSC/Falkenau/Breitenau finden in Oederan Freitag, 01.05.2015 11:00 Uhr SpG OSC/Falkenau/Breitenau – Samstag, 09.05.2015 14:00 Uhr SpG OSC/Falkenau/Breitenau – Sonntag, 31.05.2015 12:00 Uhr SV Mulda – statt! SV Mulda SV Grün-Weiß Niederwiesa SpG Falkenau/OSC/Breitenau B-Junioren – Die Heimspiele der SpG Falkenau/OSC/Breitenau finden in Falkenau statt! Die Ansetzungen der Platzierungsrunde standen bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht fest! C-Junioren – Die Heimspiele der SpG Falkenau/OSC/Breitenau finden in Oederan statt! Samstag, 09.05.2015 10:30 Uhr FV Neuhausen/Cämmerswalde – SpG Falkenau/OSC/Breitenau Samstag, 30.05.2015 10:30 Uhr LSV Großhartmannsdorf – SpG Falkenau/OSC/Breitenau D-Junioren – Die Heimspiele der SpG OSC/Breitenau finden in Oederan statt! Samstag, 09.05.2015 10:00 Uhr Siebenlehner SV – SpG OSC/Breitenau Samstag, 30.05.2015 11:00 Uhr SpG OSC/Breitenau – BSC Freiberg 2 E-Junioren – Die Heimspiele der SpG OSC/Breitenau finden in Oederan statt! Sonntag, 31.05.2015 9:00 Uhr SV Fortuna Langenau – SpG OSC/Breitenau F-Junioren – Die Heimspiele der SpG Breitenau/OSC finden in Breitenau statt! Freitag, 01.05.2015 10:00 Uhr SpG Breitenau/OSC – SV Grün-Weiß Leubsdorf Dienstag, 19.05.2015 17:30 Uhr LSV Großhartmannsdorf – SpG Breitenau/OSC Samstag, 30.05.2015 10:00 Uhr SpG Breitenau/OSC – SV Grün-Weiß Niederwiesa Alte Herren Freitag, 08.05.2015 Freitag, 22.05.2015 Freitag, 29.05.2015 18:30 Uhr 18:30 Uhr 18:45 Uhr Zuger SV 1990 Oederaner SC Oederaner SC – Oederaner SC – Roßweiner SV – SV Tirol Dittmannsdorf Thomas Blasius (OSC Spielausschuss) Das Vereinsheim des Oederaner SC: Treffpunkt nicht nur zu Heimspielen – Nutzen Sie unsere Einrichtung für Ihre Veranstaltung! Aktuelle Infos unter www.oederaner-sportclub.de und bei Facebook Platzwart im Ehrenamt gesucht Der OSC sucht dringend einen fußballbegeisterten Hobbygärtner der sich ehrenamtlich um die Rasenpflege unserer beiden Plätze kümmert. Kontakt: Telefon: 28 [email protected] 37292 / 20323 oder 0177 / 8237576 ❐ 05/2015 • Nichtamtlicher Teil Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan wünscht der Vorstand des Oederaner SC allen Mitgliedern, Fans, Sponsoren und ihren Familien Der Der HV HV Oederan Oederan informiert: informiert Heimspiele im Mai 2015: Samstag, 09.05.2015 12:00 Uhr 13:30 Uhr 16:00 Uhr 18:00 Uhr wB wD Frauen Männer HV HV HV HV Oederan Oederan Oederan Oederan SG Stahl Chemnitz HC Annaberg-Buchholz SV Plauen-Oberlosa 04 II SSV Chemnitz-Rottluff Vorstand des HVO ❐ Termine Klein-Erzgebirge Mai 2015 Der Wonnemonat Mai wartet mit einer ganzen Reihe von Feiertagen auf, die jeder auf seine Art zu nutzen weiß. Muttertag, Himmelfahrt und Pfingsten sind die Gelegenheit einmal „Danke“ zu sagen, die tägliche Arbeit liegenzulassen und intensiv Zeit miteinander zu verbringen. Das Klein-Erzgebirge bietet sich da als Familien-Ziel geradezu an! An dieser Stelle noch einmal der Tipp für alle Oederaner: Inhaber des Saisontickets „OederanCard“ erhalten für ihre Gäste den Eintritt ins Klein-Erzgebirge zum Gruppenpreis. Die „OederanCard“ ist auch weiterhin an der Kasse des Klein-Erzgebirge und an der Stadtinformation erhältlich. Info-Tel. 03 72 92/ 5 99-0 01. Mai 09. Mai 10. Mai 14. Mai 24.–25. Mai NEU ::: NEU ::: NEU Nach umfangreicher Umgestaltung im „Haus am Klein-Erzgebirge“ finden Sie „RANi´S Holzkunststübchen“ mit feiner Holzkunst aus dem Erzgebirge nun im Erdgeschoss. Das Obergeschoss wurde zu „RANi´S-Tenne“. Hier erwarten Sie zukünftig verschiedene Veranstaltungen und Konzerte. Der Raum steht ebenfalls für Familien- und Firmenfeiern zur Verfü❐ gung. 12. Oederaner Lauftag – Rund um das Klein-Erzgebirge Deutsch-Tschechischer Begegnungstag Muttertag mit einer kleinen Aufmerksamkeit für alle Damen Himmelfahrt mit Live-Musik Pfingsten im Miniaturpark 29 Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger Nichtamtlicher Teil • 05/2015 Der Kleingartenverein „Morgensonne“ Oederan e.V. gibt bekannt: Die Gartenfreunde des KGV „Morgensonne“ Oederan e.V. treffen sich zu ihrer diesjährigen Jahreshauptversammlung am Sonnabend, dem 02. Mai 2015, um 10:00 Uhr in ihrem Vereinsheim. Der Vorstand wird Rechenschaft über die geleistete Arbeit 2014 ablegen. Danach werden die Vorhaben und Anfragen an den Vorstand für dieses Jahr beraten. Interessenten des Vereins sind als Gast zu dieser Versammlung gern willkommen. turnahen Garten, in dem eine kleine Laube bald ihr Eigen sein kann. Die Gestaltung sowie die Bepflanzung ihres Gartens können Sie, unter Berücksichtigung unserer Kleingartenordnung, selbst bestimmen. Leckeres Obst und Gemüse, selbstverständlich ohne Schadstoffe, sowie duftende Blumen – das ist doch was!!! Familien mit Kindern sind in unserer Anlage herzlichst willkommen! Für Kinder kann ein Garten durchaus zu einem ganz besonderen Erlebnisraum werden. Überzeugen sie sich von unserem Angebot persönlich und vereinbaren sie gleich einen Besichtigungstermin. Hier nur zwei Beispiele freier Gärten: (siehe Bilder unten) Ansprechpartner: Vorsitzender Günter Föhst unter Telefon: 01629688621 oder Mail: [email protected] ❐ So viel wie nötig – Ein Kleingarten in der Gartenanlage „Morgensonne“ Oederan e.V. Wir bieten mehrere Gärten in unserer Anlage zur Pacht. Alle Kleingärten verfügen über einen eigenen Strom-und Wasseranschluss. Mit einem geringen finanziellen Einsatz erwerben sie in Kürze einen na- Informationen des Erlebnisbad Oederan Saisonstart 2015 Das Team des Erlebnisbads Oederan bereitet seit März die Saison 2015 vor. Bevor das Bad seine Türen für Gäste öffnet, gibt es viel zu tun. So müssen etwa alle Becken abgelassen, gereinigt und mit frischem Wasser gefüllt, die Pumpenanlagen in Betrieb genommen, Spiel- und Sportgeräte aufgebaut oder die Außenanlagen hergerichtet werden. Ist alle Arbeit getan, kann die Saison beginnen. Unsererseits ist geplant, ab Samstag, dem 16. Mai 2015 Gäste zu empfangen. Letztlich bestimmt bei einem Freibad allerdings das Wetter, an welchem Tag unsere Saison beginnt. zum Eintrittspreis Kosten von 25 €/Gruppe an. Grills können beim Badpersonal ausgeliehen werden. Gern kümmert sich zudem der Badkiosk um die Verpflegung der Übernachtungsgäste. Anmeldungen nehmen die Schwimmmeister im Erlebnisbad persönlich oder telefonisch unter 037292/4407 entgegen. Stadtverwaltung Oederan Erlebnisbad Oederan ❐ Zelten im Erlebnisbad Wie in den vergangenen Jahren laden wir Schulklassen, Vereine und Feuerwehren herzlich ein, auf unserem Gelände im Zelt zu übernachten. Dabei fallen zusätzlich Wasser- und Bodenanalysen Am Dienstag, dem 02. Juni 2015 bietet die AfU e.V. die Möglichkeit in der Zeit von 11:00 bis 12:00 Uhr in Eppendorf, Heiner-Müller-Oberschule, Großwaltersdorfer Straße 6a und von 16:00 bis 17:00 Uhr in Oederan, Oberschule, Frankenberger Straße 21 Wasser- und Bodenproben untersuchen zu lassen. 30 Gegen einen Unkostenbeitrag kann das Wasser sofort auf den pH-Wert und die Nitratkonzentration untersucht werden. Dazu sollten Sie frisch abgefülltes Wasser (ca. 1 Liter) in einer Mineralwasserflasche mitbringen. Auf Wunsch kann die Probe auch auf verschiedene Einzelparamater z. Bsp. Schwermetalle oder auf Brauchwasser –bzw. Trinkwasserqualität überprüft werden. Weiterhin werden auch Bodenproben für eine Nährstoffbedarfsermittlung entgegen genommen. Hierzu ist es notwendig, an mehreren Stellen des Gartens Boden auszuheben, so dass insgesamt ca. 500 Gramm der Mischprobe für die Untersuchung zur Verfügung stehen. Eine Beratung zu weiteren Umweltproble❐ men ist möglich. 05/2015 • Nichtamtlicher Teil Oederaner Anzeiger • Regionales Kassenärztlicher Notfalldienst Der Kassenärztliche Notfalldienst beginnt Montag, Dienstag und Donnerstag 19:00 Uhr, Mittwoch und Freitag 14:00 Uhr sowie Samstag, Sonntag, an gesetzlichen Feiertagen und Brückentagen 7:00 Uhr. Er endet jeweils am nächsten Tag 7:00 Uhr. Ärztliche Hausbesuche können während dieser Notfalldienstzeiten über die zentrale Hausbesuchsvermittlung Tel.-Nr. 116 117 (ohne Vorwahl) angemeldet werden. Für lebendbedrohliche Fälle und Notfälle, bei denen eine Krankenhauseinweisung von vornherein unabdingbar erscheint, steht weiterhin der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 zur Verfügung. Für Arztkonsultationen akut erkrankter Patienten, bei denen Hausbesuche nicht angezeigt sind, stehen während der Notfalldienstzeiten nur noch die Notfallambulanzen der umliegenden Krankenhäuser zur Verfügung. ❐ Wochenenddienst der Zahnärzte Sprechzeiten: Sonnabend von 9:00 bis 12:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen von 10:00 bis 11:00 Uhr 01.05.2015 Dr. Solveig Becker Karl-Liebknecht-Straße 1, 09575 Eppendorf Tel.: 937293/259 16./17.05.2015 Dr. med. Jörg Pastrnek Straße der Einheit 7, 09569 Falkenau Tel.: 03726/4871 23.05.2015 Dr. Heinz-Peter Krause August-Bebel-Straße 58, 09579 Borstendorf Tel.: 037294/7180 24.05.2015 Dr. Matthias Moser Am Kurplatz 6, 09573 Augustusburg Tel.: 037291/6262 02./03.05.2015 Dr. Christine Kindermann Freiberger Straße 15, 09569 Oederan Tel.: 037292/4220 09./10.05.2015 DS Viloa Kadner Enge Gasse 6, 09569 Oederan Tel.: 037292/60227 25.05.2015 Dr. Müller Zur Baumwolle 26, 09557 Flöha Tel.: 03726/72950 14./15.05.2015 Dr. Wirth Querstraße 4, 09573 Augustusburg Tel.: 037291/38080 30./31.05.2015 DS Petra Klemm Rudolf-Breitscheid-Straße 37, 09557 Flöha Tel.: 03726/6166 Bereitschaftsplan der Apotheken vom 27.04.2015; 8:00 Uhr bis 04.05.2015; 8:00 Uhr Löwen Apotheke Flöha, Fritz-Heckert-Straße 60 Tel.: 03726/720326 vom 04.05.2015; 8:00 Uhr bis 11.05.2015; 8:00 Uhr Hirsch Apotheke Gelenau, Straße der Einheit 110 Tel.: 037297/7284 Apotheke am Brühl Oederan, Lange Straße 5 Tel.: 037292/4139 oder 4130 vom 11.05.2015; 8:00 Uhr bis 18.05.2015; 8:00 Uhr Apotheke am Park Flöha, Augustusburger Straße 77 Tel.: 03726/784761 vom 18.05.2015; 8:00 Uhr bis 25.05.2015; 8:00 Uhr Apotheke an der Kuppe Gornau, Dittersdorfer Straße 9 Tel.: 03725/344015 vom 25.05.2015; 8:00 Uhr bis 01.06.2015; 8:00 Uhr Linden-Apotheke Zschopau, Beethovenstraße 2 Tel.: 03725/23814 Apotheke Niederwiesa, Dresdner Straße 6b Tel.: 03726/2318 ANZEIGEN 31 Offerten • Oederaner Anzeiger 32 05/2015
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