Merkblatt Arbeitszeit Jahreswechsel 2015/2016

Personal
Universität Zürich
Personal
Schönberggasse 2
CH-8001 Zürich
www.pa.uzh.ch
Merkblatt
Arbeitszeitregelung für den Jahreswechsel 2015/2016
und Gewährung von zwei bezahlten Urlaubstagen
Der Betrieb der Universität wird vom
Donnerstag, 24. Dezember 2015 bis und mit Sonntag, 3. Januar 2016, reduziert geführt.
Die Universitätsleitung hat gemäss den kantonalen Vorgaben beschlossen, dass zwei Tage
als bezahlter Urlaub gewährt werden. Bei voller Abwesenheit müssen bei einem Beschäftigungsgrad von 100% somit nur noch 18:36 Stunden kompensiert oder als Ferien bezogen
werden.
Angestellte, die in der Zeit vom 24. Dezember 2015 bis 3. Januar 2016 arbeiten, können die
zwei gewährten Tage bis zum 30. Juni 2016 beziehen. Diejenigen, die im Stundenlohn angestellt sind, haben die entsprechende Zeit (durchschnittliche Tagesarbeitszeit) ebenfalls
zugute.
Bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit in der Zeit vom 24. Dezember 2015
bis zum 3. Januar 2016 werden zwei Tage als bezahlter Urlaub gerechnet, die restlichen
maximal 18:36 Stunden (bei einem Beschäftigungsgrad von 100%) gelten als krankheitsbedingte Abwesenheit.
Diese Regelung gilt für alle Angestellten, die bis 31. Dezember 2015 oder länger angestellt
sind.
Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Personalsachbearbeiterin oder der zuständige Personalsachbearbeiter der Abteilung Personal. Professorinnen und Professoren wenden sich bitte direkt an die
Abteilung Professuren.
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MerkblattArbeitszeitJahreswechsel2015_16.docx
12. Juni 2015/BF