Personal Universität Zürich Personal Schönberggasse 2 CH-8001 Zürich www.pa.uzh.ch Merkblatt Arbeitszeitregelung für den Jahreswechsel 2015/2016 und Gewährung von zwei bezahlten Urlaubstagen Der Betrieb der Universität wird vom Donnerstag, 24. Dezember 2015 bis und mit Sonntag, 3. Januar 2016, reduziert geführt. Die Universitätsleitung hat gemäss den kantonalen Vorgaben beschlossen, dass zwei Tage als bezahlter Urlaub gewährt werden. Bei voller Abwesenheit müssen bei einem Beschäftigungsgrad von 100% somit nur noch 18:36 Stunden kompensiert oder als Ferien bezogen werden. Angestellte, die in der Zeit vom 24. Dezember 2015 bis 3. Januar 2016 arbeiten, können die zwei gewährten Tage bis zum 30. Juni 2016 beziehen. Diejenigen, die im Stundenlohn angestellt sind, haben die entsprechende Zeit (durchschnittliche Tagesarbeitszeit) ebenfalls zugute. Bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit in der Zeit vom 24. Dezember 2015 bis zum 3. Januar 2016 werden zwei Tage als bezahlter Urlaub gerechnet, die restlichen maximal 18:36 Stunden (bei einem Beschäftigungsgrad von 100%) gelten als krankheitsbedingte Abwesenheit. Diese Regelung gilt für alle Angestellten, die bis 31. Dezember 2015 oder länger angestellt sind. Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Personalsachbearbeiterin oder der zuständige Personalsachbearbeiter der Abteilung Personal. Professorinnen und Professoren wenden sich bitte direkt an die Abteilung Professuren. Seite 1/1 MerkblattArbeitszeitJahreswechsel2015_16.docx 12. Juni 2015/BF
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