Kalenderwoche 12 - Gemeinde Reichenbach

www.reichenbach-fils.de
Diese Ausgabe erscheint
auch online
20. März 2015
Ausgabe 12
2
AUF EINEN BLICK
Bürgermeisteramt
Reichenbach an der Fils
Telefon 5005-0
Sprechzeiten:
BürgerBüro (Tel. 5005-15)
Mo. 9-19 Uhr, Di. und Do. 7-16 Uhr,
Mi. 7 -13, Fr. 7-12 Uhr, Sa. 9-11 Uhr
Übrige Verwaltung:
Mo. 9-12 Uhr, 14-18 Uhr,
Di. bis Do. 8-12 Uhr, 14-16 Uhr
Fr. 8-12 Uhr
Bücherei: Tel. 984450
Mo., Do. 11-13 Uhr
Di., Fr. 11-13 und 15-19 Uhr
Bürgermeisteramt Hochdorf
Telefon 5006-0
Sprechzeiten:
Mo., Di., Do., Fr. 8-12 Uhr,
Mo. 16-18.30 Uhr
Mi. 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Sprechzeiten - Termine
mit Bürgermeister Kuttler, Frau Haller,
Frau Wimmer, Herrn Eckert und Herrn
Kerner nach telefonischer Vereinbarung.
Bürgermeisteramt Lichtenwald
Telefon 9463-0, Fax 9463-33
Sprechzeiten:
Mo., Di., Mi., Do. 8-12 Uhr,
Mo. 14-16 Uhr, Di., Do. 14-18 Uhr
Termine mit Bürgermeister Rentschler,
Herrn Rieker und Frau Mayer
nach telefonischer Vereinbarung.
NOTDIENSTE
Ärzte
Für die Gemeinden Reichenbach und
Lichtenwald
Notfallpraxis Esslingen am Klinikum
Esslingen, Hirschlandstr. 97,
73730 Esslingen,
Tel. 0711 1363400
Dienstzeit werktags von 18 Uhr bis
8 Uhr des folgenden Tages; an Wochenenden und Feiertagen von 8 Uhr bis
8 Uhr des folgenden Tages.
Für die Gemeinde Hochdorf
Wochentags ab 19 Uhr bis 8 Uhr und
an den Wochenenden und Feiertagen
gilt die zentrale Notfallnummer
Tel.: 07021 19292
für alle Notfallpraxen in den zuständigen Krankenhäusern.
Aus
allen
Gemeinden
Zuständig ist die zentrale kinder- und
jugendärztliche Notfallpraxis und die
Notaufnahme für Kinder und Jugendliche am Klinikum Esslingen, Hirschlandstraße 97, 73730 Esslingen.
Zu den angegebenen Zeiten können
Patienten ohne Voranmeldung in die
Klinik kommen, dort ist ständig ein
Arzt vorhanden.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist
nicht mit dem Rettungsdienst zu verwechseln, der in medizinischen Notfällen zu rufen ist. Dazu gehören insbesondere Verdacht auf Schlaganfall oder
Herzinfarkt, starke Blutungen, Atemnot
oder Vergiftungen. In diesen Fällen ist
sofort die 112 anzurufen.
20. März 2015 / Nr. 12
Sonn- und Feiertagsdienst in der
Krankenpflege
vom 21.03./ 22.03.2015
Reichenbach
Zahnärzte
Tel. 0711 7877755
Fr. Augsten
Hochdorf
Nacht- und Sonntagsdienst der
Apotheken
Der Notdienst beginnt morgens um
8:30 Uhr und endet um 8:30 Uhr des
nächsten Tages.
Samstag, 21.03.2015
Pinguin-Apotheke im Teckcenter,
Kirchheim/Teck, Stuttgarter Str. 2,
Tel. 07021 45064
Sonntag, 22.03.2015
Mörike-Apotheke, Kirchheim/Ötlingen,
Stuttgarter Str. 189/1, Tel. 07021 3252
Montag, 23.03.2015
Kirch-Apotheke, Hochdorf,
Kauzbühlstraße 1, Tel. 07153 958276
Dienstag, 24.03.2015
Apotheke am Markt, Plochingen,
Marktstraße 21, Tel. 07153 831710
Mittwoch, 25.03.2015
Eichen-Apotheke, Deizisau,
Olgastraße 14, Tel. 07153 22059
Mittwochnachmittags geöffnet:
Rathaus-Apotheke, Reichenbach,
Hauptstraße 11, Tel. 07153 54172
Kirch-Apotheke, Hochdorf,
Kauzmühlstraße 1, Tel. 07153 958276
Donnerstag, 26.03.2015
Berg'sche Apotheke, Wernau,
Kirchheimer Str. 97, Tel. 07153 32898
Freitag, 27.03.2015
Apotheke beim Hundertwasserbau,
Plochingen, Zehntgasse 1,
Tel. 07153 83360
Kinderärzte
Notdienst der Innungsbetriebe
Zentrale Rufnummer: 0180 6071100
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für
Kinder und Jugendliche:
Montag bis Freitag: 19 – 22 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag: 9 – 21 Uhr
Zu allen übrigen Zeiten übernimmt
die Notaufnahme des Klinikum Esslingen die Notfallversorgung.
Der Notdienst im Sanitär- und Gasheizungsbereich hat von 10 bis 18 Uhr
Bereitschaft
Samstag, 21.03.2015 und
Sonntag, 22.03.2015
Albrecht Lohri, Flaschnerei,
Baumreute 2, 73730 Esslingen a. N.,
Tel. 0711 371186
Fr. Kirkopoulou
Lichtenwald
Fr. Lauterbach
Impressum
Herausgeber sind die Gemeinden Reichenbach an der
Fils, Hochdorf, Lichtenwald und der Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils.
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt ist für Reichenbach Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7,
73262 Reichenbach o.V.i.A. für Hochdorf Bürgermeister Gerhard Kuttler, Kirchheimer
Straße 53, 73269 Hochdorf o.V.i.A.
für Lichtenwald Bürgermeister Ferdinand Rentschler,
Hauptstraße 34, 73669 Lichtenwald o.V.i.A.
und für den Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach
Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, 73262
Reichenbach o.V.i.A.
Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt
GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der
Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048,
www.nussbaummedien.de
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und für den
Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20,
71263 Weil der Stadt
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[email protected]
Textbeiträge für den Anzeiger:
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Fax 07033 2056, Info-Tel. 07033 525-132
Die mit Namen gezeichneten Artikel geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wider. Unaufgefordert eingesandte Manuskripte werden nur auf Verlangen zurückgesandt. Erscheinungsweise wöchentlich.
Geschäftsbedingungen Abonnement „Reichenbacher Anzeiger“: Das Bezugsgeld ist bei Rechnungszahler oder
bei Abbuchung jährlich im Voraus fällig. Abbestellungen sind nur zum Halbjahresende möglich und müssen
spätestens 2 Wochen vor Halbjahresende ausgesprochen werden. Bei höherer Gewalt oder Streik besteht
kein Lieferanspruch. Anspruch auf ganze oder teilweise
Rückerstattung besteht nicht, wenn der „Reichenbacher
Anzeiger“ durch höhere Gewalt nicht erscheinen oder
nicht zugestellt werden kann. Bei Diebstahl besteht kein
Anspruch auf Nachlieferung.
E-Mail: [email protected]
Aus
20. März 2015 / Nr. 12
allen
Stuttgarter Str. 4
73262 Reichenbach
Telefon 9511-0
Für pflegerische Notfälle erreichen unsere Patienten uns
am Wochenende und bei Nacht unter der
Telefonnummer 0171 7069939
Geschäftsführerin:
Brigitte Hummel, Telefon 951113
Pflegedienstleitung:
Gerlinde Mössinger, Telefon 951111
Essen auf Rädern: Telefon 951114
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag
9:00 - 12:30 Uhr
Montag und Mittwoch
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
Gemeinden
3
Mitgliederversammlung
Unsere Mitgliederversammlung war gut besucht. Das Interesse, das unserer Arbeit entgegengebracht wird, freut
uns. Wir danken unseren Mitgliedern für ihr Kommen, ihre
Aufmerksamkeit, das Nachfragen und die Rückmeldungen.
Und wir danken auch all denen, die Kontakt mit uns aufgenommen haben, um uns mitzuteilen, dass sie diesmal
leider nicht teilnehmen können. Auch das verbuchen wir als
positive Rückmeldung.
Die Mitgliedsbeiträge werden wie immer, sofern ein Lastschriftauftrag erteilt ist, Anfang April eingezogen werden. Die
Mitgliederversammlung 2016 wurde auf den 16. März 2016
festgelegt.
Besuchen Sie uns doch im Internet
unter www.diakonie-uf.de
Diakoniestation
Die Diakoniestation Untere Fils und der Sozialpsychiatrische Dienst für alte Menschen laden ein zur Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige
Angehörige, die ihre psychisch oder körperlich kranken Eltern, Schwiegereltern oder Ehepartner versorgen und pflegen,
sind täglich großen Belastungen ausgesetzt. Die Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige möchte hier Entlastung,
Unterstützung und Hilfestellung geben.
In dieser Gruppe können Sie Menschen mit ähnlichen Belastungen kennenlernen, sich gegenseitig über ihre Erfahrungen im Umgang mit den Pflegebedürftigen austauschen,
ihre Wünsche und Sorgen miteinander besprechen und sich
von Fachleuten beraten lassen. Die Gruppe steht allen Angehörigen von psychisch und körperlich pflegebedürftigen
Menschen offen.
Auch wer die Gruppe nur einmal kennenlernen will, ist
herzlich eingeladen. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Unkosten dieses Angebotes werden vom Krankenpflegeverein
Reichenbach getragen.
Das nächste Treffen findet am Mittwoch, 25. März 2015, von
14.00 - 15.30 Uhr in den Räumen der Diakoniestation Untere
Fils in der Stuttgarter Str. 4 statt.
Ambulanter Hospizdienst
Reichenbach . Hochdorf . Lichtenwald e.V.
Unser Hospiz-Angebot
Der ambulante Hospizdienst ist da für lebensbedrohlich erkrankte Menschen und die ihnen Nahestehenden. Unsere ehrenamtlichen MitarbeiterInnen kommen zu Ihnen nach
Hause oder auch ins Pflegeheim. Sie bringen Zeit mit und
Geduld, sie achten auf Wünsche und Bedürfnisse.
Rufen Sie uns an, wenn Sie eine Begleitung wünschen
oder auch nur Fragen haben. Wir stehen Ihnen gerne zur
Verfügung. Sie erreichen unsere Einsatzleiterin Ina-Susanne
Schick unter der Telefonnummer 0175 - 8 39 67 80. Mit ihr
können Sie Ihr Anliegen besprechen und klären, welche Unterstützung Sie brauchen. Es kostet Sie nix!
Scheuen Sie sich bitte auch nicht, eine Nachricht auf der
Mailbox zu hinterlassen, wenn Frau Schick nicht persönlich
erreichbar ist. Sie werden innerhalb von Stunden zurückgerufen.
Informationen über unsere Arbeit finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.hospizdienst-rhl.de
Trauercafé Regenbogen
Alles ist anders
Es war wirklich ein ganz besonderer Abend mit Angelika
Nill: Die Kirche St. Michael im warmen Schein vieler brennender Kerzen, die Besucher in den vorderen Bankreihen
ruhig und ganz aufmerksam der Vortragenden zugewandt.
Frau Nill berichtete sehr persönlich und authentisch über
ihre Erfahrungen beim Tod ihres Sohnes und ihren Weg
durch die Trauer und las dazu aus ihrem Buch „Alles ist
anders – Wege durch die Trauer beim Tod eines Kindes“.
Sie begann mit grundsätzlichen Überlegungen zu Themen
und Situationen aus dem Alltag im Umfeld von Tod und
Trauer, wie z.B.: Was ist hilfreich für die Hinterbliebenen?
Und was nicht? Wie geht das Leben weiter?
Als Höhepunkt des Abends las Frau Nill einen Text ihres
Sohnes, den sie - sicher zu recht - als Vermächtnis versteht. Geschrieben nach dem Tod des Opas, der Mutter
geschenkt, gut ein Jahr vor seinem Unfalltod. Tief berührt
gingen die Zuhörer mit und stimmten zum Schluss ein in ein
gemeinsames Abendlied, begleitet von Herrn Müller mit dem
Akkordeon. Zwei seiner Musikschüler hatten zuvor schon
den Abend mit Gitarrenspiel stimmig eingeleitet.
Wer sich näher interessiert für die Themen dieser Lesung
oder für das Buch von Angelika Nill, kann sich gerne wenden an Frau Dorothea Brux, Telefon 07153/ 5 97 22.
Das Trauercafé „Regenbogen“ lädt alle Trauernden ein
Die Hospizgruppen Reichenbach-Hochdorf-Lichtenwald, Plochingen und Deizisau laden trauernde Menschen herzlich
4
Aus
allen
ins Trauercafé „Regenbogen“ ein. Wir wollen trauernden
Menschen einen Ort bieten, an dem sie sich treffen und
miteinander ins Gespräch kommen können. Voraussetzungen
gibt es keine, denn es gilt: Jede und jeder ist mit ihren und
seinen Gefühlen im Trauercafé „Regenbogen“ immer und
jederzeit willkommen. Sie sind uns auch willkommen, unabhängig davon, wie weit der Trauerfall zurückliegt.
Dieses kostenlose Angebot für Trauernde findet jeweils am
letzten Montag eines Monats im Plochinger Café „Steiner
am Fluss“ auf dem ehemaligen Gartenschaugelände „Bruckenwasen“ statt, und zwar in der Zeit von 16 bis 18 Uhr.
Lediglich zu bestimmten Ferienzeiten gibt es Terminvorverlegungen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Nächste Termine: 23. März, 27. April
Kontakttelefon: 07153 - 52658
Gymnasium Plochingen
Anmeldung von Schülerinnen und Schülern am
Gymnasium Plochingen
Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler der 4. Grundschulklassen zur Aufnahme in Klasse 5 erfolgt am Gymnasium Plochingen, Tannenstr. 47, Sekretariat 1. Stock am
Mittwoch, 25.03. und Donnerstag, 26.03.2015, in der Zeit
von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr.
Um einen reibungslosen Ablauf ohne große Wartezeit zu garantieren, möchten wir die Grundschulen wie folgt aufteilen:
Mittwoch, 25.03.2015:
Breitwiesenschule Hochdorf, Brunnenschule und Lützelbachschule Reichenbach,
Teckschule und Schlossgartenschule Wernau
Donnerstag 26.03.2015:
GHS-Altbach, GHS Deizisau, GS-Lichtenwald,
Burgschule und Panoramaschule Plochingen
Ausnahmefälle werden selbstverständlich akzeptiert.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung einen Identitätsnachweis
(z. B. Geburtsurkunde oder einen Ausweis bzw. Pass des
Kindes) und das Formblatt 4 „Anmeldung an einer weiterführenden Schule“ im Original mit.
Für die Anmeldung in den bilingualen Zug müssen auch die
Kinder mitkommen, außerdem müssen die Halbjahresinformation und die Grundschulempfehlung vorgelegt werden.
StD Heiko Schweigert
Schulleiter
Gemeinden
20. März 2015 / Nr. 12
Wir bitten Sie, Vorruheständler und Jungrentner, geben Sie
doch einfach der Gesellschaft auch etwas zurück, ehrenamtlich bei SOR.
Zu alt für den Computer? Niemals! 
Wir zeigen Ihnen, wie es geht, von Senior/in zu Senior/in.
Informieren Sie sich im Internet unter
www.senioren-online-reichenbach-fils.de oder besuchen Sie
uns in unserem Domizil Wilhelmstraße 15 in Reichenbach:
dienstags offene Tür
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags offene Tür
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
und die Multimediagruppe
montags
von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Gutschein:
Schenken Sie einen Kursgutschein von SOR! Gutscheine
dienstags und donnerstags zu den üblichen Zeiten.
Melden Sie Ihre Interessen vorab per Mail unter
[email protected]. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots
geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
SOR-Homepage
Fairkauf Reichenbach
Am Samstag, den 21. März 2015 sind wir wieder mit fair
gehandelten Produkten auf dem Reichenbacher Wochenmarkt.
Auf folgende weitere Termine möchten wir Sie gerne hinweisen: Die Messe fair handeln findet wieder statt: vom
9. – 12. April in der Messe Stuttgart. Im Juni beteiligen wir
uns wieder am Mittelalter Spektakulum der Schützengilde
Reichenbach. Aber zunächst sehen wir uns - wenn Sie wollen- am Samstag, 21. März, zwischen 8:15 und 12:15 auf
dem Wochenmarkt vor dem Reichenbacher Rathaus.
Neue SOR-Kurse bis Juni 2015
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Std. Tag Uhrzeit Datum
2x2 Mi 09.30 nach Ab- 28
sprache
Tablet WS Fotobearbeitung 1x2 Fr 15.00 20.03.
14
Verkaufen im Internet
2x2 Mi 09.30 nach Ab- 28
sprache
Tablet WS E-Book/Zeitungen 1x2 Fr 15.00 27.03.
14
Reisen mit dem Internet
2x2 Mi 09.30 nach Ab- 28
sprache
Wandern und Radeln mit
3x2 Do 09.30 April nach 42
dem Smartphone
Absprache
Fotobearbeitung mit Adobe 4x2 Fr 09.30 17.04.
56
Fotobearbeitung mit Gimp
4x2 Fr 15.00 17.04.
56
Windows 8.1
2x2 Do 09.30 23.04.
28
MS Office 2007/2010
2x2 Do 09.30 07.05.
28
Power Point
3x2 Do. 09.30 11.06.
42
Kurs Thema
1515 Einkaufen Internet
1518
1519
1520
1521
1522
1523
1524
1525
1526
1527
Angaben ohne Gewähr
Der Wissendurst der Generation 50 plus
ist ungebrochen und wir benötigen weitere Internethelfer, die
unsere Mitglieder unterstützen. Leider werden durch unsere
Altersstruktur immer wieder Dozentenplätze frei und das
Wissen ist einfach unwiderruflich weg!
Jehovas Zeugen
„Ich, ja ich habe meinen König eingesetzt… Du bist mein Sohn.“
– Psalm 2:6a,7b; Gott über Jesus
„Ich will meinen Geist auf ihn legen, und er wird den Nationen
das Recht erklären.“ – Matthäus 12:18b; Gott über Jesus
„Mir ist alle Gewalt im Himmel und auf der Erde gegeben worden.“- Matthäus 28:18; Jesus
Samstag, 21. März
19.00 „Jesus Christus – der neue Herrscher der Erde“; Vortrag D. Niefer; Uhingen. Die Erde braucht eine Herrschaft,
die den menschlichen Intellekt und menschliche Macht übersteigt. Gott hat Christus als Weltherrscher vorgesehen, der
vom himmlischen Bereich aus operieren soll.
19.35 „Bausteine einer starken und glücklichen Ehe“ (Psalm
127:1a). Gott rät uns durch die Bibel wiederholt zu wahrer
Liebe, tiefem Respekt, echter Demut, Geduld und zum Verzeihen. Er gibt darüber hinaus geschlechtsspezifische Hinweise für Mann und Frau, mit einer Qualität wie sie nur vom
Schöpfer kommen kann. Wir besprechen einschlägige Bibelpassagen und ihre Umsetzung. „Wachtturm“ 15. Jan 2015.
20. März 2015 / Nr. 12
Aus
allen
Donnerstag, 26. März
„Weisheit von oben in deinem Leben“ (Jakobus 3:17). Auf
dem Boden von Bescheidenheit, Demut und Gottesfurcht
wächst Weisheit gut, und wenn wir beharrlich um sie bitten,
wird Gott sie uns schenken. Diskurs auf der Grundlage des
Buches „Komm Jehova doch näher“ S.219-221
19.35 Kurs für Bibellehrer mit Kurzreferaten; 1.Sam. 10-13
20.10 Zweckmäßige Zusammenkünfte für Prediger und Bibellehrer. Besprechung
Ebersbach, Gottlieb-Haefele-Str. 18
Gemeinden
5
Weitere Informationen und Anmeldeunterlagen gibt es bei
Nicole Müller im Landratsamt Esslingen,
Telefon 0711/ 3902-2416.
INTERESSANTES & WISSENSWERTES
Sozialverband
VdK Ortsverband Hochdorf,
Lichtenwald und Reichenbach
Die Ortsverbände des Sozialverband VdK HochdorfLichtenwald-Reichenbach informieren:
Alle Zusammenkünfte öffentlich.
Biblische Bildung für jeden.
www.jw.org;
Sehen,
Hören,
Ausdrucken
Mitteilungen
Junior Ranger im Biosphärengebiet
Schwäbische Alb werden
Anmeldung zum Programm angelaufen
Für alle natur- und naturschutzinteressierten Jugendlichen
im Alter zwischen 12 und 16 Jahren bietet die untere
Naturschutzbehörde im Landratsamt Esslingen wieder ein
dreiteiliges Programm an, bei dem man vieles über die
Natur vor der Haustür erfahren kann, Naturerlebnisse sind
inklusive. Nach dem Besuch der Veranstaltungen bekommen
die Jugendlichen ein Zertifikat, das sie als Junior Ranger im
Biosphärengebiet Schwäbische Alb ausweist.
Das Programm, in dem Naturerlebnis und Naturerfahrung
im Vordergrund stehen, umfasst in diesem Jahr folgende
Veranstaltungen:
Am Freitag, dem 08.05.2015, kommt das Ökomobil mit Werner Paech vom Regierungspräsidium Stuttgart. Unter Anwendung von Mikroskopen und anderen Instrumenten wird
hier der Lebensraum Wasser einmal eingehend untersucht.
Fortgesetzt wird das Junior-Ranger-Camp am Samstag, dem
27.06.2015 mit einer Waldexpedition. Försterin Elke RimmeleMohl und Ranger Martin Gienger werden allerhand Interessantes über Flora und Fauna des Waldes erklären und zeigen.
Als Drittes steht am Mittwoch, dem 09.09. und Donnerstag,
dem 10.09.2015 eine Veranstaltung mit einer Übernachtung
auf dem Programm. Da wird es zuerst bei einer ausgeklügelten Wanderung unter fachkundiger Führung um den
Umgang mit Karte und Kompass gehen. Diese Instrumente
werden zur Wegbestimmung eingesetzt. Nach der Übernachtung im Harpprechthaus steht eine Exkursion durch
das Biosphärengebiet Schwäbische Alb mit dem Erkunden
verschiedener Lebensräume auf dem Programm.
Jugendliche, die an den beiden eintägigen und der zweitägigen Veranstaltung teilgenommen haben, erhalten ein Zertifikat
als Junior Ranger im Biosphärengebiet Schwäbische Alb sowie eine Junior-Ranger-Mütze. Können nicht alle Veranstaltungen besucht werden, kann Versäumtes im nächsten Jahr
nachgeholt und dann das Zertifikat erworben werden. Für
Junior Ranger, die das Zertifikat bereits in der Tasche haben,
wird jährlich eine gesonderte interessante Veranstaltung rund
um die Themen Natur und Naturschutz angeboten.
VdK fordert: Pflegenot wirksam entgegentreten
„Die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamts machen
erneut deutlich, wie gravierend der Handlungsbedarf in der
Pflege ist. Wir fordern die Bundesregierung auf, schnellstmöglich eine große Pflegereform auf den Weg zu bringen,
die ganzheitlich, bedarfsgerecht und zukunftsfähig ausgestaltet ist. Nur so kann der Pflegenot wirksam entgegengetreten
werden“, so kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des
Sozialverbands VdK Deutschland, die heute veröffentlichte
Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts. Demnach ist
die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland zwischen den
Jahren 2011 und 2013 um 5 Prozent auf insgesamt 2,63
Millionen gestiegen.
„Die Situation von Pflegebedürftigen, von Pflegenden und
Angehörigen muss in Deutschland vor dem Hintergrund einer
immer älter werdenden Gesellschaft grundlegend verbessert
werden“, fordert Mascher. „Das Pflegestärkungsgesetz 1 hat
zwar kleine Verbesserungen gebracht. Zentrale Herausforderungen der Pflege wie ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff,
die Stärkung von Prävention und Rehabilitation zur Vermeidung von dauerhafter Pflegebedürftigkeit, der Fachkräftemangel und das ungerechte Nebeneinander von privater und
gesetzlicher Pflegeversicherung sind nach wie vor ungelöst.“
Vor allem die längst überfällige Anpassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs an die Bedürfnisse von Menschen mit
kognitiven Einschränkungen müsse endlich kommen. „Zwei
Monate sind verstrichen, seitdem Bundesgesundheitsminister Gröhe nach einer erneuten Erprobungsphase konstatiert
hat, dass das neue Begutachtungsverfahren funktioniert. Alle
Fakten liegen auf dem Tisch, es muss nun endlich gehandelt und den Betroffenen rasch geholfen werden“, betont die
Sozialverband-VdK-Präsidentin.
Mascher fordert zudem, der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit oberste Priorität in der Pflegepolitik einzuräumen. Derzeit
werde der Grundsatz „Reha vor Pflege“ kaum umgesetzt,
kritisierte die VdK-Präsidentin. „Es ist belegt, dass sich durch
Prävention und Rehabilitation bei vielen älteren Patienten die
Pflegebedürftigkeit vermeiden oder hinausschieben lässt. Wegen der geringen Unterstützung der geriatrischen Rehabilitation im Gesundheitssystem werden hohe Pflegekosten und viel
persönliches Leid in Kauf genommen“, so Mascher.
Außerdem kritisiert die VdK-Präsidentin, dass immer mehr
Menschen „vom Pflegefall zum Sozialfall“ werden. Die Zahl
derjenigen, die Hilfe zur Pflege beantragen müssen, weil
die Pflegekosten die Rente übersteigen, wächst seit Jahren.
Nach den jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamts
müssen derzeit rund 444.000 Pflegebedürftige diese Form
von Sozialhilfe beantragen. Damit ist die Zahl in zwei Jahren um 8 Prozent gestiegen. Mascher: „Diese Zahlen belegen, dass zum einen die Leistungen der Pflegeversicherung
erheblich angehoben werden müssen, und zum anderen,
dass offenbar die sinkenden Renten Pflegebedürftigkeit zur
Armutsfalle werden lassen. Bei beiden Entwicklungen muss
gegengesteuert werden.“
6
Aus
allen
Gemeinden
20. März 2015 / Nr. 12
Der Papierverbrauch liegt bei etwa 45 bis 70 Tonnen pro Woche.
Ausstellung im Rathaus Ebersbach:
VorBILDER - SPORT und POLITIK vereint
gegen Rechtsextremismus; Vernissage
Samstag 21. März um 11 Uhr
Gegen Rechtsextremismus und Diskriminierung im Sport,
ebenso wie insgesamt in unserer Gesellschaft, und für ein
tolerantes, respektvolles und menschenwürdiges Miteinander!
Fouls von Rechtsaußen grenzen Menschen aus, beleidigen und verletzen sie – seelisch ebenso wie körperlich.
Und doch gibt es in unserer Gesellschaft diese Fouls von
Rechtsaußen, gibt es Diskriminierungen und Attacken auf
Menschen, nur weil sie anderer Herkunft sind, anders glauben, aussehen oder anders leben.
Auch der Sport als Freizeitbeschäftigung Nr. 1, insbesondere
der organisierte Sport mit seinen 91.000 Vereinen, ist davon
betroffen. Rechtsextreme und andere Extremisten gründen
nicht nur eigene Vereine oder organisieren Turniere und
Sportfreizeiten, sie werden auch ehrenamtlich in Sportvereinen tätig und trainieren Kinder und Jugendliche. Damit das
aufhört, müssen wir gemeinsam etwas tun, schon vorbeugend und erst recht bei Problemen!
Sport und Politik haben deshalb im Januar 2011 die gemeinsame Kampagne "Foul von Rechtsaußen – Sport und
Politik verein(t) für Toleranz, Respekt und Menschenwürde"
gestartet.
Die Ausstellung in Ebersbach zeigt bis zum 16. April
Schwarz-Weiß-Fotografien von Angelika und Bernd Kohlmeier mit Texten von Kathrin Gerlof. Entstanden sind die Fotos
bei intensiven Gesprächen von 22 Sport- und Politikerpaaren, die sich an mitunter ungewöhnlichen Orten trafen, sich
Zeit nahmen und eine gemeinsame Aussage formulierten.
Eine Aussage, die ihr gemeinsames Anliegen unterstreicht:
sich gegen Rechtsextremismus und Diskriminierung und für
Respekt und Achtung der Menschenwürde einzusetzen, dies
auch öffentlich zu machen, andere dadurch mitzuziehen und
in diesem Sinne "VorBILDER" zu sein.
Wassonstnochinteressiert
Aus dem Verlag
Wassonstnoch
interessiert
Hauptsächlich zwischen Dienstagmittag
Das Herzstück der Produktion
und Freitagmorgen werden – inklusive Lohndruck für andere Betriebe – ca.
800.000 Exemplare gedruckt. Vier Rollenoffsetmaschinen
drucken in dieser Zeit rund um die Uhr mit einer Geschwindigkeit von bis zu 40.000 Bögen à 16 Seiten pro Stunde.
Eine Rolle hat ein Gewicht von einer bis eineinhalb Tonnen,
das entspricht einer Länge bis zu 17 km, also der Entfernung
zwischen Weil der Stadt und Calw. Die Metamorphose zum
fertigen Produkt befindet sich im Endstadium.
Der Innenteil der Mitteilungsblätter wird noch schwarz-weiß
auf einer Maschine gedruckt. Absolutes technisches Highlight
sind jedoch zwei Vierfarb-Druckmaschinen, die durch einen
ebenso unkonventionellen wie hochwertigen wasserlosen
Offsetdruck bestechen und vollkommen auf umweltgefährdende Feuchtmittel verzichten.
Ausschließlich speziell für dieses Verfahren entwickelte Farben finden hier Verwendung. Acht bis 32 Seiten im DIN A4Format können pro Maschine gleichzeitig gedruckt werden.
Das heißt, wenn beide Maschinen produzieren, sind insgesamt 64 Seiten im Achter-Sprung möglich.
Nussbaum ist für alle da!
Die Verlagsgruppe Nussbaum Medien, dazu gehören der
Hauptbetrieb in Weil der Stadt sowie die Zweigbetriebe in
Rottweil und Uhingen, ist in 23 der 35 Landkreise BadenWürttembergs tätig und stellt Amts- und private Mitteilungsblätter für Städte und Gemeinden her. Das Verbreitungsgebiet reicht von Bad Überkingen im Osten und Sexau im
Westen, von Flein im Norden bis Klettgau an der Schweizer
Grenze im Süden.
Da sich der Verlag schon bei der Gründung auf Amts- und
Mitteilungsblätter spezialisiert hat, fühlen sich kleine Gemeinden und große Kreisstädte gleichermaßen gut aufgehoben. So ist das Mitteilungsblatt der Ortsverwaltung Weigheim
(Stadt Villingen-Schwenningen) mit einer wöchentlichen
Auflage von 322 Exemplaren das kleinste Mitteilungsblatt,
während das Amtsblatt der großen Kreisstadt Göppingen mit
wöchentlich 30.423 Exemplaren die größte Druckauflage hat.
Insgesamt erhalten rund 650.000 Haushalte in Baden-Württemberg ein Amts- oder privates Mitteilungsblatt von der
Verlagsgruppe Nussbaum Medien. Dass auch kleine Mitteilungsblätter regelmäßig farbig gestaltete Titel- und Anzeigenseiten haben, ermöglicht der spezielle, auf die Produktion
der Amts- und Mitteilungsblätter ausgerichtete Maschinenpark der Zentraldruckerei in Weil der Stadt. Deren Papierverbrauch liegt bei jährlich rund 3.000 Tonnen – das entspricht
dem Gewicht von 600 ausgewachsenen Elefanten.
Besuchen Sie uns auf unserer Homepage:
www.nussbaummedien.de
Amtliche Bekanntmachungen,
Kirchen, Vereins- und
allgemeine Nachrichten
Sprechzeiten:
BürgerBüro (Tel. 50 05-15)
Mo. 9-19 Uhr
Fr. 7-12 Uhr
Di.-Do. 7-16 Uhr
Sa. 9-11 Uhr
vorübergehend Mittwochs nur bis
13 Uhr geöffnet
Bürgermeisteramt
Reichenbach an der Fils
Telefon 50 05-0
Übrige Verwaltung
www.reichenbach-fils.de
Wir gratulieren zum Geburtstag
23.03.,
24.03.,
24.03.,
26.03.,
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Reichenbach
20. März 2015 / Nr. 12
Siegfried Mayr, Lichtensteinstr. 17
Gertrud Kinder, Schorndorfer Str. 17
Marianne Fischer, Hohenzollernstr. 26
Lotte Lohwasser, Chrstiofstr. 1
Maria Gaida, Stuttgarter Str. 4
Stanislaus Lebioda, Wilhelmstr. 13
Lieselotte Flegel, Breslauer Str. 12
Osman Tanyeri, Marienstr. 43
Renate Saile, Teckstr. 15
Dieter Fischer, Bahnhofstr. 7
Freibad im Grünen: Jahreskarte
oder 10er-Karte als Ostergeschenk
Sofern Sie ein Geschenk für Ostern suchen: Wie wäre es
mit einer Jahreskarte oder
10er-Karte für das Freibad im Grünen?
Die Gemeinde Reichenbach verkauft vor Ostern bereits
Freibadkarten. Jahreskarten oder 10er-Karten eignen sich
bestens als Ostergeschenk. Der Verkauf findet im Rathaus,
Zimmer 5, während der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung von Montag, 30. März bis Mittwoch, 1.
April 2015 statt. Bitte beim Kauf einer Jahreskarte das Lichtbild nicht vergessen.
Der reguläre Vorverkauf für Jahreskarten und Familienkarten
findet vom Montag, den 4. Mai bis Freitag, den 15. Mai
2015 in der Rathauspforte statt. Das Freibad öffnet am
Samstag, den 16. Mai 2015 um 9.00 Uhr die Pforten. Die
Saison geht dieses Jahr bis zum Sonntag, den 13. September 2015.
Die Tageskarten, die Preise für die Saison-, Zehner- und
Familienkarten bleiben trotz steigender Kosten für das Jahr
2015 gleich.
Die Verbundkarte mit anderen Freibädern Sommer-hoch 5
gilt in den Bädern Reichenbach, Wernau, Deizisau, Wendlingen und auch im Freibad Kirchheim. Die 5 Partner wollen
mit der Zehnerkarte, die im Mai und im September auch
im Wernauer Hallenbad gilt, ihren Bürgern einen besseren
Service und Abwechslung bieten. In Reichenbach gibt es
die Sommer-hoch-5-Karte ab Saisoneröffnung ausschließlich
im Freibad im Grünen, direkt an der Freibadkasse zu kaufen.
Folgende Öffnungszeiten wurden für die Freibadsaison 2015
festgelegt:
16.05. – 05.06.2015 09.00 – 19.00 Uhr
06.06. – 03.07.2015 09.00 – 19.30 Uhr
04.07. – 30.08.2015 09.00 – 20.00 Uhr
31.08. – 13.09.2015 09.00 – 19.00 Uhr.
FUNDSACHEN
Im BürgerBüro wurden in der vergangenen Woche folgende
Fundgegenstände abgegeben:
- 1 Paar Damenlederhandschuhe
- 1 Brille
- 1 Katze
Die Fundgegenstände können beim BürgerBüro Zimmer 15 abgeholt werden. Tel. 5005-15, E-Mail: [email protected]
[email protected]
Mo. 9-12 Uhr, 14-18 Uhr,
Di.-Do. 8-12 Uhr, 14-16 Uhr,
Fr. 8-12Uhr
Grünschnitt-Sammelplatz Rinnenwiesen
am Feldweg nach Ebersbach:
März und 1. Aprilwoche 2015
Mittwoch
13.00 - 18.00 Uhr
Samstag
9.00 - 14.00 Uhr
Wertstoffcontainer im Gemeindebauhof
Mittwoch
15.00 - 17.30 Uhr
Samstag
9.00 - 12.00 Uhr
Schrott und Sperrmüll: siehe Müll-Kalender 2015
Hausmüll 2-wöchentlich:
Freitag, 27.03.2015
Hausmüll 4-wöchentlich:
Freitag, 27.03.2015
Bio-Tonne 2-wöchentlich: Samstag, 04.04.2015
Gelber Sack 2-wöchentlich: Montag, 23.03.2015
Altpapiersammlung
Straßenreinigung
Warentauschtag
Samstag, den 21.03.2015, RSV
Mittwoch, den 01.04.2015
Samstag, den 18.04.2015
Müllsammelaktion "Steinäcker "
Samstag, 28. März 2015 von 9.30 – 11.30 Uhr
Treffpunkt: Großer Spielplatz
Wer: Kinder mit ihren Eltern, Jugendliche, Erwachsene, einfach
alle, die sich gerne in diesem Gebiet aufhalten und spielen.
Mitzubringen:
- Handschuhe
- Eimer
- Zange, wenn möglich
Bereitgestellt werden Säcke und ein Vesper.
Anmeldungen (wegen des Vespers) und Infos: Sigrid Bayer
Tel.: 53114
Einladung
zum 22. Reichenbacher Warentauschtag
am Samstag, den 18. April 2015 von 8.30 bis 12.30 Uhr
im Foyer der Realschule
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Gemeinde Reichenbach veranstaltet am Samstag, den
18. April 2015 den 22. Warentauschtag im Foyer der Realschule in Reichenbach.
Schnäppchenjägern, Sammlern und Leuten die Überflüssiges
los werden wollen oder anderen, die diese Dinge brauchen
können, sind sie wohlbekannt: die Warentauschtage im Landkreis Esslingen. Diese Veranstaltung zur kostenlosen Weitergabe gebrauchter Sachen ist ein Beitrag zur Müllvermeidung.
An diesem Tag können Sie gut erhaltene, gebrauchsfähige
Haushaltsgegenstände oder andere nicht mehr benötigte
Waren in gutem Zustand in der Zeit von 8.30 - 10.30 Uhr
am Haupteingang des Foyers der Realschule abgeben.
Bitte verwenden Sie bei der Abgabe keine eigenen Körbe
und verpacken Sie die Einzelteile nicht in Zeitungspapier –
das beansprucht bei der Annahme zu viel Zeit.
Geben Sie Ihr Mitgebrachtes nur im Foyer ab. Dort stehen
freiwillige Helfer bereit um die Sachen entsprechend zu
ordnen. Wir möchten vermeiden, dass professionelle Flohmarktjäger Ihnen die Dinge auf dem Weg dorthin abjagen,
das ist nicht das Ziel eines Warentauschtages.
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Reichenbach
Von 11.00 - 12.30 Uhr liegen die gebrachten Gegenstände
geordnet bereit und Sie können mitnehmen, was Ihnen gefällt. Auf diese Weise finden viele Dinge einen neuen Besitzer.
Warentausch bedeutet
•Sie können bringen was Sie verschenken möchten, auch
wenn Sie nichts mitnehmen.
•Sie dürfen mitnehmen was Sie gebrauchen können, auch
wenn Sie nichts gebracht haben.
Ware, die angenommen wird:
Bücher, Spielzeug, Sportartikel, Haushaltswaren, Schallplatten, CDs, Geschirr, Werkzeug, Zimmerpflanzen, Gemälde,
Bett- und Tischwäsche, funktionierende Elektrogeräte usw.
Ware, die nicht angenommen wird:
Schuhe, Kleidung, kaputte oder beschädigte Teile, Ski und
Skistiefel, Computer und Computerteile.
Größere Gegenstände wie Möbel, Waschmaschinen, Kühlschränke usw. können über Aufkleber oder Foto am Fenster
neben dem Eingang zur Selbstabholung angeboten werden.
Bitte beachten Sie, dass das Halten im Schulgelände nur
zur Anlieferung der Waren gestattet ist. Das Parken im
Schulgelände ist grundsätzlich nicht erlaubt.
An diesem Tag ist wieder ein großes Gedränge zu erwarten.
Bitte die angegebenen Zeiten einhalten:
Warenannahme: 8:30 - 10:30 Uhr am Haupteingang zum
Foyer der Realschule
Warenabholung: 11:00 - 12:30 Uhr über den Westeingang
zum Foyer der Realschule
Partnerschaft Reichenbach an der Fils –
Sainte-Savine
Fahrt nach Sainte-Savine vom 18. bis 20. September 2015
Nachdem im letzten Jahr eine Delegation aus Sainte-Savine
zu Besuch in Reichenbach war, ist dieses Jahr im Herbst
wieder eine Fahrt nach Frankreich geplant.
Die Gemeindeverwaltung lädt alle Reichenbacher Bürgerinnen und Bürger, die gerne an der Fahrt vom 18. bis 20.
September 2015 teilnehmen wollen, herzlich ein.
Neben allen, die bereits Freunde und Gastfamilien in SainteSavine haben, sind auch frankreichinteressierte Mitfahrer eingeladen, die bisher noch keinen Kontakt nach Sainte-Savine
hatten, mitzufahren. Die Verwaltung wird sich dann mit den
Verantwortlichen jenseits des Rheins darum bemühen, passende Partner bzw. Gastfamilien zu finden.
Die Delegation wird mit einem Bus voraussichtlich am Freitagvormittag losfahren und gegen 22.00 Uhr am Sonntagabend wieder zurück in Reichenbach sein. Für die Fahrt mit
dem Bus wird ein Unkostenbeitrag erhoben.
Das Sainte-Saviner Partnerschaftskomitee bereitet derzeit
das Programm für den Besuch vor und freut sich über eine
möglichst große Delegation aus Reichenbach.
Für Fragen und Anmeldungen steht Sabine WeidenbacherRichter, Telefon 07153/5005-35 oder E-Mail: [email protected] gerne zur Verfügung.
Bei ihr können sich auch Vereine oder Organisationen melden,
die an einem Austausch mit Partnervereinen interessiert sind.
Seniorenbegegnungsstätte Moltkestraße
Die Montagsgruppe
lädt Sie - liebe Senioren und Seniorinnen montags von 13.30 – 16.30 Uhr
zu Spielen und Gesprächen in geselliger Runde bei Kaffee,
Kuchen u. a. in die Seniorenbegegnungsstätte
Wilhelmstr. 15, 73262 Reichenbach recht herzlich ein.
Auf Ihren Besuch freuen sich die Senioren/Seniorinnen und
das ganze Team.
Für Fragen steht Ihnen Ingeborg Böbel - Tel.: 07153/ 53962
- gerne zur Verfügung.
Gemeinde Reichenbach an der Fils - Landkreis Esslingen
Polizeiverordnung der Ortspolizeibehörde
Reichenbach an der Fils
gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen
20. März 2015 / Nr. 12
und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche
Umweltschutz-Verordnung)
Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1
und § 18 Abs. 1 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg
(PolG) in der Fassung vom 13. Januar 1992 (Gbl. S. 1) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2014 wird mit
Zustimmung des Gemeinderats verordnet:
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die
dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein
tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet (§ 2 Abs. 1 StrG).
(2) Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr
gewidmeten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Sind
solche Gehwege nicht vorhanden, gelten als Gehwege die
seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite
von 1,5 m. Als Gehwege gelten auch Fußwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche im Sinne von § 42 Abs.
4 a StVO und Treppen (Staffeln).
(3) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche,
gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes
dienen. Dazu gehören auch Verkehrsgrünanlagen und allgemein zugängliche Kinderspielplätze.
Abschnitt 2
Schutz gegen Lärmbelästigung
§ 2 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä.
(1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische
oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen
nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder
Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen
Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder
gespielt werden.
(2) Abs. 1 gilt nicht:
a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen
im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen,
b) für amtliche Durchsagen.
§ 3 Lärm aus Gaststätten
Aus Gaststätten und Versammlungsräumen, innerhalb der
im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von
Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch
den andere erheblich belästigt werden. Fenster und Türen
sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
§ 4 entfällt
§ 5 Haus- und Gartenarbeiten
(1) Haus- und Gartenarbeiten, die zur erheblichen Belästigung anderer führen können, dürfen in der Zeit von 12:00
Uhr bis 14:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr nicht
ausgeführt werden.
(2) Die Vorschriften nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung
des Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) bleiben unberührt.
§ 6 Lärm durch Tiere
Hunde und andere Tiere sind so zu halten, dass niemand
durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.
§ 7 Altglassammelbehälter
Altglassammelbehälter dürfen an Sonn- und Feiertagen und
in der Zeit von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr nicht benutzt werden.
Abschnitt 3
Umweltschädliches Verhalten und Belästigung der Allgemeinheit
§ 8 Abspritzen von Fahrzeugen
Das Abspritzen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen und
Flächen ist untersagt.
20. März 2015 / Nr. 12
Reichenbach
§ 9 Benutzung öffentlicher Brunnen
Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen sowie das Wasser zu verunreinigen.
§ 10 Verkauf von Lebensmitteln im Freien
Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, so sind für Speisereste und Abfälle geeignete
Behälter bereitzustellen.
§ 11 Gefahren durch Tiere
(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.
(2) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen
und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder
ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
(3) Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch
Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
(4) Hunde sind in allen bebauten Gebieten der Gemeinde
Reichenbach an der Fils an der Leine zu führen.
§ 12 Verunreinigung durch Hunde
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen,
dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen,
Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden
Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist
unverzüglich ordnungsgemäß zu beseitigen.
§ 13 Taubenfütterungsverbot
Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen sowie in Grün- und
Erholungsanlagen nicht gefüttert werden.
§ 14 Belästigung durch Ausdünstungen u. ä.
Übelriechende Gegenstände und Stoffe dürfen in der Nähe
von Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert werden, wenn Dritte dadurch in ihrer
Gesundheit
geschädigt oder erheblich belästigt werden.
§ 15 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen
(1) An öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grünund Erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden Einrichtungen ist ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde untersagt
- außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen,
Anschlagtafeln usw.) zu plakatieren;
- andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften oder
zu bemalen.
Dies gilt auch für bauliche oder sonstige Anlagen, die von
öffentlichen Straßen oder Grün- und Erholungsanlagen einsehbar sind.
(2) Die Erlaubnis nach Abs. 1 ist zu erteilen, wenn öffentliche
Belange nicht entgegenstehen, insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes nicht zu befürchten ist.
(3) Wer entgegen den Verboten des § 15 Abs. 1 außerhalb
von zugelassenen Plakatträgern plakatiert oder andere als
dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt, ist zur
unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. Die Beseitigungspflicht trifft unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3
des Polizeigesetzes auch den Veranstalter oder die sonstige
Person, die auf den jeweiligen Plakatanschlägen oder Darstellungen nach Satz 1 als Verantwortlicher benannt wird.
§ 16 Belästigung der Allgemeinheit
(1)
Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grünund Erholungsanlagen ist untersagt:
1. das Nächtigen,
2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche Betteln sowie das Anstiften von
Minderjährigen zu dieser Art de Bettelns,
3. das Verrichten der Notdurft,
4. das Lagern oder dauerhafte Verweilen außerhalb von
Freiausschankflächen oder Einrichtungen, wie Grillstellen u.ä., ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke
des Alkoholgenusses, wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich zu belästigen,
5. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln,
6. Gegenstände wegzuwerfen oder abzulagern außer in
dafür bestimmte Abfallbehälter.
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(2)Die Vorschriften des Strafgesetzbuches, des Betäubungsmittelgesetzes, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des Landesabfallgesetzes bleiben unberührt.
Abschnitt 4
Schutz der Grün- und Erholungsanlagen
§ 17 Ordnungsvorschriften
(1) In den Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt,
1. Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlagenflächen außerhalb der Wege und Plätze und der
besonders freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten;
2. sich außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten;
Wegesperren zu beseitigen oder zu verändern oder
Einfriedungen und Sperren zu überklettern;
3. außerhalb der Kinderspielplätze und der entsprechend
gekennzeichneten Tummelplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu treiben, wenn dadurch die Ruhe
Dritter gestört oder Besucher belästigt werden können;
4. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen und sonstige Anlagenteile zu verändern oder aufzugraben und außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer anzumachen;
5. Pflanzen, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine zu
entfernen;
6. auf Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen
werden;
7. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen
und andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu beschmutzen oder zu entfernen;
8. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen und
zu fischen;
9. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benützen sowie außerhalb der dafür besonders bestimmten und
entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport
(Rodeln, Skilaufen und Schlittschuhlaufen) zu treiben,
zu reiten, zu zelten, zu baden oder Boot zu fahren;
10. Parkwege, Rasenflächen und Anpflanzungen zu befahren und Fahrzeuge abzustellen; dies gilt nicht
für Kinderwagen und fahrbare Krankenstühle sowie
für Kinderfahrzeuge, wenn dadurch andere Besucher
nicht gefährdet werden.
§ 17 a
(1) Schulhöfe werden außerhalb des Schulbetriebes als öffentliche Kinderspielplätze zur Verfügung gestellt. Für sie
gelten daher außerhalb des Schulbetriebs die Vorschriften
für Kinderspielplätze entsprechend. Ausgenommen hiervon
ist das Begehen der öffentlichen Fußwege.
(2) Spielplätze in bewohnten Gebieten dürfen von 20:00 Uhr
bis 08:00 Uhr, Sportplätze in der Zeit von 22:00 Uhr bis
07:00 Uhr nicht benutzt werden. In der Zeit von 12:00 Uhr
bis 14:00 Uhr muss der Spielbetrieb auf das Ruhebedürfnis
der Anlieger Rücksicht nehmen. Entsprechendes gilt für das
Spielen in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen.
(3) Auf Sport- und Kinderspielplätzen ist das Mitführen von
Hunden, ausgenommen Blindenhunden, verboten.
(4) Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn-/ Spielgeräte
und sonstigen Spieleinrichtungen dürfen nur von Kindern
bis zum 14. Lebensjahr benutzt werden, es sei denn, eine
Benutzungsordnung sieht eineandere Regelung vor.
(5) Auf Kinderspielplätzen ist es untersagt, Glasflaschen bzw.
Gläser mitzubringen sowie dort alkoholische Getränke zu
sich zu nehmen oder sich im Zustand erkennbarer Trunkenheit dort aufzuhalten.
(6) Auf Kinderspielplätzen ist das Rauchen untersagt.
(7) Bei Sportplätzen bleiben die Vorschriften nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere die Sportanlagenlärmschutzverordnung, unberührt.
Abschnitt 5
Anbringen von Hausnummern
§ 18 Hausnummern
(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an
dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der
Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern
zu versehen.
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Reichenbach
(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die
das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche
Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die
Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m
an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn
sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des
Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die
von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am
Grundstückszugang angebracht werden.
(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo,
wie und in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen
sind, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit
oder Ordnung geboten ist.
Abschnitt 6
Schlussbestimmungen
§ 19 Zulassung von Ausnahmen
(1) Entsteht für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den
Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine
öffentlichen Interessen entgegenstehen.
(2) Vom Verbot des Alkoholkonsums auf Schulhöfen und des
Rauchverbotes (§ 17 a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 und
Abs. 6) kann die jeweilige Schulleitung Ausnahmen zulassen.
(3) Die Ortspolizeibehörde kann für die Gemeinde Reichenbach an der Fils als Betreiber der Anlagen nach Abschnitt
4 auf Antrag Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 17
und 17 a zulassen.
§ 20 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinn von § 18 Abs. 1 Polizeigesetz
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
entgegen § 2 Abs. 1 Rundfunkgeräte, Lautsprecher,
Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere
mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung so benutzt, dass andere erheblich belästigt werden,
2.
entgegen § 3 aus Gaststätten und Versammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, durch den
andere erheblich belästigt werden,
3.
entgegen § 5 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten
durchführt,
4.
entgegen § 6 Tiere so hält, dass andere erheblich
belästigt werden,
5.entgegen § 7 Altglassammelbehälter benutzt,
6.entgegen § 8 Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und
Flächen abspritzt,
7.
entgegen § 9 öffentliche Brunnen entgegen ihrer
Zweckbestimmung benutzt, sie beschmutzt oder das
Wasser verunreinigt,
8.entgegen § 10 geeignete Behälter für Speisereste und
Abfälle nicht bereit hält,
9.
entgegen § 11 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere gefährdet werden,
10.
entgegen § 11 Abs. 2 das Halten gefährlicher Tiere
der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt,
11.entgegen § 11 Abs. 3 Hunde frei umherlaufen lässt,
12.entgegen § 11 Abs. 4 Hunde nicht an der Leine führt,
13.
entgegen § 12 als Halter oder Führer eines Hundes
verbotswidrig abgelegten Hundekot nicht unverzüglich
ordnungsgemäß beseitigt,
14.Tauben entgegen § 13 füttert,
15.entgegen § 14 übelriechende Gegenstände und Stoffe lagert, verarbeitet oder befördert,
16.
entgegen § 15 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür
zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt, oder
als Verpflichteter der in § 15 Abs. 3 beschriebenen
Beseitigungspflicht nicht nachkommt,
17.entgegen § 16 Abs.1 Nr. 1 nächtigt,
18.entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 2 bettelt oder Minderjährige
zu solchem Betteln anstiftet,
19.entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 3 die Notdurft verrichtet,
20.
entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 4 außerhalb von Freiausschankflächen oder Einrichtungen wie Grillstellen oder
20. März 2015 / Nr. 12
ähnliches ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke
des Alkoholgenusses lagert oder dauerhaft verweilt,
21.entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 5 Betäubungsmittel öffentlich konsumiert,
22. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 6 Gegenstände wegwirft
oder ablagert,
23. Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlagenflächen entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 1 betritt,
24. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 2 außerhalb der freigegebenen Zeiten sich in nicht dauernd geöffneten
Anlagen oder Anlagenteilen aufhält, Wegesperren beseitigt oder verändert oder Einfriedungen und Sperren
überklettert,
25. außerhalb der Kinderspielplätze und der entsprechend
gekennzeichneten Tummelplätze entgegen § 17 Abs.
1 Nr. 3 spielt oder sportliche Übungen treibt,
26. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige
Anlagenteile nach § 17 Abs. 1 Nr. 4 verändert oder
aufgräbt oder außerhalb zugelassener Feuerstellen
Feuer macht,
27. Pflanzen, Gras, Laub, Kompost, Erde, Sand oder
Steine entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 5 entfernt,
28. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 6 Hunde auf Kinderspielplätze und Liegewiesen mitnimmt,
29. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen
und andere Einrichtungen entgegen § 17 Abs. 1 Nr.
7 beschriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt oder entfernt, soweit nicht der Tatbestand der Sachbeschädigung verwirklicht ist.
30. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 8 Gewässer oder Wasserbecken verunreinigt oder darin fischt,
31. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 9 Schieß-, Wurf- oder
Schleudergeräte benützt sowie außerhalb der dafür
bestimmten oder entsprechend gekennzeichneten
Stellen Wintersport (Rodeln, Skilaufen oder Schlittschuhlaufen) betreibt, reitet, zeltet, badet oder Boot
fährt,
32. Parkwege, Rasenflächen oder Anpflanzungen entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 10 befährt oder Fahrzeuge
abstellt,
33.entgegen § 17 a Abs. 2 Sport-/Kinderspielplätze und
Schulhöfe, Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigte
Bereiche benutzt oder
34.entgegen § 17 a Abs. 3 auf Sport-/Kinderspielplätzen
und Schulhöfe Hunde mitführt, ausgenommen Blindenhunde oder
35.entgegen § 17 a Abs. 4 auf Kinderspielplätzen aufgestellte Turn-/Spielgeräte und sonstige Spieleinrichtungen benützt oder
36.
entgegen § 17 a Abs. 5 auf Kinderspielplätze oder
Schulhöfe Glasflaschen und Gläser mitbringt, alkoholische Getränke zu sich nimmt oder sich in erkennbarer Trunkenheit dort aufhält,
37.
entgegen § 17 a Abs. 6 auf Kinderspielplätzen oder
Schulhöfen raucht.
38. entgegen § 18 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht,
39. unleserliche Hausnummernschilder entgegen § 18
Abs. 2 nicht unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend § 18 Abs. 2 anbringt.
(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 19 zugelassen worden ist.
§ 21 Inkrafttreten
(1) Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die früheren Polizeiverordnungen,
die dieser Polizeiverordnung entsprechen oder widersprechen außer Kraft, insbesondere die Polizeiverordnung vom
06.06.2011.
Reichenbach an der Fils, den 18.03.2015
gez.:
Richter
Bürgermeister
Reichenbach
20. März 2015 / Nr. 12
Hinweis gem. § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung
Baden-Württemberg
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder von aufgrund der
Gemeindeordnung erlassenen Verfahrensvorschriften beim
Zustandekommen dieser Richtlinien ist nach § 4 Abs. 4
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich,
wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines
Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch
später geltend machen, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder
- die Bekanntmachung verletzt worden sind, oder
- der Bürgermeister den Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder
- vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den
Beschluss beanstandet hat oder
- ein Dritter die Verfahrensverletzung rechtzeitig gerügt hat.
Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde
Reichenbach an der Fils, Hauptstraße 7, 73262 Reichenbach
an der Fils geltend zu machen.
Reichenbach an der Fils, den 18.03.2015
gez.:
Richter
Bürgermeister
2. Reichenbacher So – Fe – La
(Sommerferien-Lager)
für alle Reichenbacher Schulkinder
von 6 – 12 Jahren
Wann?
Von Montag, 10.08.2015 – Freitag, 14.08.2015
Täglich von 9 – 17 Uhr
Wo?
Rund um die Vereinsgaststätte „Zum Rädle“
(Kanalstraße) in Reichenbach
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Künstler aus Oberboihingen im 2. Quartal seine Bilder aus.
In der Ausstellung „flutterby“ sind gegenständliche, abstrakte,
und sakrale Werke zu sehen. Der Künstler zeigt auch Reiseeindrücke aus Europa und Südamerika. Kunzmann arbeitet
mit Acryltechnik auch in Form von Falten- und Objektbildern.
Die Vernissage findet am 30. März um 19 Uhr im Rathaus
statt.
Dazu ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen.
Die Ausstellung ist bis Ende Juni zu den bekannten Öffnungszeiten des Rathauses zu sehen. Der Künstler ermuntert alle Kunstinteressierten zum "Vorbeiflattern".
Kulturbeirat: Volles Haus beim Kindertheater
Wertvolle Finanzspritze durch Überlassung Promitrunkerlös
Doppelten Grund zum Strahlen hatten die Verantwortlichen
des Kulturbeirats in der vergangenen Woche. Erst konnte
am Sonntag, 8. März mit dem Kindertheater Räuber Hotzenplotz eine sehr gut gefüllte Brühlhalle verbucht werden.
Einen Tag später durften die Mitglieder dann den Erlös des
letztjährigen Promitrunkverkaufes beim Weihnachtsmarkt entgegennehmen.
Was erwartet Euch?
Viel Spaß, Spiele und spannende Aktionen !!!
Die Teilnahme kostet pro Kind 60 €
(inkl. Mittagessen, Getränke und einem kleinen
Snack am Nachmittag).
Anmelde-Start ist der 27.04.2015. Alle weiteren
Informationen gibt es in den nächsten Wochen im Reichenbacher
Anzeiger oder auf www.reichenbach-fils.de.
Wir freuen uns auf Euch!
Katja Fischer, Petra Schultz und das „So-Fe-La“-Team
(E-Mail: [email protected])
Neue Ausstellung im Rathaus:
Vernissage am 30. März
Ab Ende März ist im Reichenbacher Rathaus wieder eine
Ausstellung zu sehen. Mit Siegfried Kunzmann stellt ein
Einer der Klassiker unter den Kinderbüchern ist Otfried
Preußlers "Räuber Hotzenplotz" aus dem Jahr 1962. Die
Hochdorfer Theatergruppe Sapperlapapp begeisterte auch
mit der Neuauflage ihres Hotzenplotzes wieder die weit über
300 großen und kleinen Gäste, die trotz schönstem Wetter
den Weg in die Brühlhalle fanden.
Das Abenteuer von Kasperl und Seppel und wie sie versuchen, Räuber Hotzenplotz, der Kasperls Großmutter die
Kaffeemühle gestohlen hat, dingfest zu machen, ist für die
ganze Familie immer wieder spannend.
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Reichenbach
Auch die anderen Charaktere Zauberer Petrosilius Zwackelmann und Wachtmeister Dimpfelmoser durften natürlich in
der lustigen Aufführung nicht fehlen.
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ermitteln, dass diese von der Gewerbebehörde kommen.
Die Gemeinde Reichenbach an der Fils und auch keine
andere Gewerbebehörde verschickt tatsächlich Schreiben,
um kostenpflichtige Vertragsangebote für Eintragungen in
Internetregistern oder ähnliches anzubieten. Oftmals sind
in diesen Schreiben schon die Daten der Gewerbebetriebe
eingepflegt und sollen nur per Fax bestätigt werden. Bitte achten Sie darauf, dass solche Registrierungen meist
kostenpflichtig sind und mit einem mehrmonatigen Vertrag
verbunden.
Kontrollieren Sie Schreiben bitte genau, bevor Sie diese bestätigen oder zurückfaxen. Auch telefonisch werden Firmen
aufgefordert „Korrekturabzüge“ oder ähnliches zu bestätigen,
obwohl kein Auftrag vorliegt.
Die Bürgerinformationsbroschüre für die Gemeinde Reichenbach wird in Kooperation mit der WIR herausgegeben. Anfragen von anderen sind hier nicht mit der Gemeinde/ WIR
abgestimmt.
In diesem Zusammenhang weist die Gemeinde Reichenbach
an der Fils auch darauf hin, dass eine Gewerbeanmeldung
im BürgerBüro unumgänglich ist, auch wenn ein Handelsregistereintrag besteht. Gewerbean-, ab- und ummeldungen
können Sie jederzeit auf dem BürgerBüro zu den Öffnungszeiten durchführen.
Anpflanzungen zurückschneiden
Für das leibliche Wohl während des Familiennachmittags
sorgten die Gymnastikmädels "Kipanyas", die die Gäste mit
Kaffee und Kuchen sowie kalten Getränken bestens versorgten und so ihre Teamkasse ein wenig aufbesserten.
Am 9. März durften die Vertreter des Kulturbeirats dann aus
den Händen von Bürgermeister Bernhard Richter sowie den
Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderats immerhin 843,90 Euro
für die Kultur unter der Rathauslinde entgegennehmen. Richter
nutzte die Gelegenheit und dankte allen Mitgliedern des Kulturbeirats für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement.
Diesem Lob schlossen sich die Fraktionsvorsitzenden an.
Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden übergeben den Vertreterinnen des Kulturbeirats den Erlös aus dem letztjährigen
Promitrunk-Verkaufs
Die nächste Veranstaltung des Kulturbeirats werden die
Stuttgarter Saloniker sein, die am 19. Juli unter der Rathauslinde auftreten werden.
Gewerbeanmeldungen und Gewerbeauskünfte
nur über das BürgerBüro
Derzeit erhalten Gewerbebetriebe behördenähnliche Schreiben, die beim oberflächlichen Lesen teilweise den Eindruck
Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen auf privaten Grundstücken dürfen die Sicherheit des Straßenverkehrs
nicht behindern.
Häufig ragen Zweige von Bäumen und Sträuchern aus privaten Grundstücken über die Grundstücksgrenze hinaus in
den Gehweg, Fußwege oder in die Straße.
Nach § 11 Abs. 2 FStrG sowie § 28 Abs. 2 StrG BadenWürttemberg ist dies nicht zulässig, wenn dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden kann.
Um derartige Beeinträchtigungen zu vermeiden, muss bei
öffentlichen Verkehrsflächen der Luftraum über den Fahrbahnen mind. bis 4,50 m, über Geh- und Radwegen bis
mind. 2,50 m Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen
freigehalten werden.
Der Bewuchs ist entlang der Geh- und Radwege bis zur
Geh- bzw. Radweghinterkante zurückzuschneiden.
Bei Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mind. 0,75 m einzuhalten. Sofern ein Hochbord
(Randstein) vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand vom
Fahrbahnrand auf 0,50 m reduziert werden.
Das Austreiben während der Wachstumsperiode ist dabei
jeweils zu berücksichtigen.
Bezüglich der Sichtverhältnisse an Knotenpunkten muss zumindest gewährleistet sein, dass ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer bei Anfahrt aus dem Stand, ohne nennenswerte Behinderung bevorrechtigter Fahrzeuge, sicher
einbiegen oder kreuzen kann.
Die Grundstücksbesitzer werden auf ihre Verpflichtungen
hingewiesen und gebeten Abhilfe zu schaffen, sofern die
Verkehrssicherheit durch Bewuchs beeinträchtigt wird.
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EINWILLIGUNG IN DIE VERÖFFENTLICHUNG
VON PERSONENBEZOGENEN DATEN
(§5 Landesdatenschutzgesetz)
Geburten und Sterbefälle können veröffentlicht werden, wenn die Eltern des Kindes oder bei Sterbefällen die
Angehörigen (oder in deren Auftrag die Bestattungsinstitute), ihr Einverständnis erklären. Durch die Verweigerung der
Einwilligung entsteht kein Rechtsnachteil. Bei einem Wohnsitz in Reichenbach an der Fils erfolgt die Veröffentlichung im
„Reichenbacher Anzeiger“. Damit ist es auch anderen Presseorganen erlaubt, diese Mitteilungen zu veröffentlichen.
Name, Vorname: ______________________________ Tel.-Nr.: ______________ (falls wir Rückfragen haben)
Anschrift:
________________________________________________________________________
Geburt – Geburtenregisternummer: _____________________
Angaben zum Kind
Familienname
Vornamen
Geburtsdatum
Geburtsort
Name der Mutter
Name des Vaters
Straße, Hausnummer
73262 Reichenbach an der Fils
Sterbefall – Sterberegisternummer: _____________________
Angaben zum/zur Verstorbenen
Familienname
Vornamen
Straße, Hausnummer
73262 Reichenbach an der Fils
Sterbedatum, Sterbeort
EINWILLIGUNG
Hiermit ermächtige/n ich/wir die Gemeinde Reichenbach an der Fils zur Veröffentlichung meiner/unserer hier
benannten persönlichen Daten (Geburt, Sterbefall) im Mitteilungsblatt und im Internet.
(Bei Geburten sind beide Unterschriften der Sorgeberechtigten bzw. der Ehepartner notwendig!)
___________________________________________
Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift
_____________________________________________
Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift
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Reichenbach
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Auch in diesem Jahr durfte jedes Kind ein eigenes Spiel
herstellen.
Aktuelles auf der Homepage
Haben Sie den Bericht zur Hauptversammlung im letzten
Reichenbacher Anzeiger verpasst?
Oder wollen Sie etwas über die Fahrzeugübergabe und Vorstellung unseres neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
HLF20 erfahren?
Oder interessieren Sie sich für die Einsätze der Reichenbacher Wehr?
Alle diese Informationen finden Sie immer aktuell auf der
Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Reichenbach unter
www.feuerwehr.reichenbach-fils.de
Fleißig wurde gebastelt und gemalt.
Es entstanden nette Spielgruppen, die sich dann an den
gemeinsamen Spielen erfreuten.
Frühling und Ostern
Die Sonne strahlt, Blumen und Baumblüten kommen hervor,
uns zieht es in die Natur. Ostern naht - die Frühlings-Ausstellung in der Bücherei zeigt Bücher fürs Osterbasteln und
Frühjahrs-Deko, leichte Menüs fürs Fest kochen, Routen für
Spaziergänge und Wanderungen im Kreis und natürlich viele
Oster-Bilderbücher und Natursachbücher, was man alles im
Frühling draußen so entdecken kann.
Die Bücherei ist in der Karwoche (30.03.-03.04.) geschlossen. Am Freitag, 27.03. können DVDs bis Dienstag 07.04.
nach Ostern ausgeliehen werden.
Plattform Reichenbacher Senioren
Kontaktzeiten im Rathaus:
Mittwoch, 10.00 - 12.00 Uhr, Zimmer 3
Tel.: 07153 5005-34
Kontaktperson: Martin Allmendinger, Diakon
E-Mail-Adresse: [email protected]
Außerhalb der Kontaktzeit wird Ihr Anruf an
Martin Allmendinger weitergeleitet. Bitte nutzen Sie
diese Möglichkeit zur Terminvereinbarung.
Schön war es, dass man Zeit füreinander hatte und die
neuen Spiele kennen lernen konnte.
Anschließend gab es eine kleine Kaffeepause die zum gemütlichen Austausch genutzt wurde.
Trotz voll ausgelasteten Räumlichkeiten war es ein schöner
und gelungener Nachmittag.
Seniorita
Sprachförderung Reichenbach
Spielenachmittag für Familien
Am Samstag, dem 28. Februar 2015, veranstalteten wir
wieder unseren beliebten Spielenachmittag.
Sehr viele Familien besuchten an diesem Nachmittag unsere
Räumlichkeiten in der Blumenstraße.
Kontaktzeiten bei SENIORita, Siegenbergplatz 5
Montag und Dienstag von 10.00 bis 11.00 Uhr und
Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Telefon: (07153) 99 64 056
Kontaktperson: Joachim Schrader
E-Mail: [email protected]
Internet: www.seniorita-bgr.de
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Reichenbach
Die Baugenossenschaft Reichenbach/Fils eG bietet Ihnen
viele Hilfen und Dienstleistungen an. Wir beraten, helfen und
vermitteln, weil wir Ihnen das Leben leichter machen wollen.
Wir bieten Ihnen kostenfrei an:
- Kleine Reparaturen in Wohnung und Haus - Kulturveranstaltungen - Fahrdienste zum Arzt - Fahrdienste ins Krankenhaus - Fahrdienste zum Einkaufen - Fahrdienste auf den
Friedhof - PC-Dienstleistungen
Testen Sie SENIORita !!!
Bei Bedarf wird ein kostenloser Fahrdienst für alle Veranstaltungen und Aktivitäten eingerichtet. Melden Sie sich dazu
bitte rechtzeitig bei SENIORita an.
Laufende Aktivitäten
Kaffee- und Spielenachmittag jeden 4. Mittwoch im Monat
ab 14.30 Uhr.
Fitness-Treff jeden Mittwoch um 9 Uhr am Siegenbergplatz
5 unter der Leitung von Anni Wöllhaf
(Fit mit den „fünf“ Esslingern)
Yoga für Senioren mit Bettina Raisch
jeden Montag von 10 bis 11 Uhr.
Gemeinsamer Mittagstisch an jedem zweiten Mittwoch im
Monat um 12:15 Uhr.
Bitte melden Sie sich bei SENIORita an, wenn Sie daran
teilnehmen möchten.
Gemeinsamer Fahrdienst von PRS und SENIORita
Nach der erfolgreichen Zusammenführung der Fahrdienste
von SENIORita und der PRS erfolgt die Koordination der
Anfragen und die Einteilung der Fahrerinnen und Fahrer
künftig über Joachim Schrader während der Bürozeiten von
SENIORita. Nach Möglichkeit sollten Sie einen Vorlauf von
mindestens zwei Arbeitstagen einräumen. Allen Fahrerinnen
und Fahrern steht das „Stadtmobil“, das seinen Standort am
Siegenbergplatz 5 hat, zur Verfügung.
Fahrerinnen und Fahrer gesucht
Die zunehmende Zahl der Anfragen nach Fahrdiensten veranlasst uns zu diesem Aufruf. Deshalb sprechen wir in
diesem Zusammenhang auch solche Personen an die gerne
bereit sind, einen solchen Dienst für bedürftige Bürgerinnen
und Bürger selbstbestimmt, ehrenamtlich und freiwillig anzubieten. Bitte wenden Sie sich auch an Joachim Schrader,
siehe oben.
Die Betreuungskräfte des Albrecht-Teichmann-Stifts
Räumen Sie Ihren Kleiderschrank
Wir suchen gut erhaltene Damenkleidung,
Schuhe, Taschen, und Accessoires
Abgabetermin:
Freitag, 20.3.15 von 17 – 18 Uhr
für unseren
4. Damenkleiderbazar
Verkauf an alle Frauen
Tolle Schnäppchen von Markenkleidung Gr. 36-48
Samstag, 21. März 2015
14 – 17 Uhr
Für Kaffee und Kuchen ist gesorgt
Der Erlös dient zur Anschaffung eines Sportgeräts für die
Bewohner des ATS
Albrecht-Teichmann-Stift, Christofstr. 1
Reichenbach, Tel. 07153-609200
Albrecht-TeichmannStift
Neues Betreuungskonzept im Albrecht-Teichmann-Stift
Weitere Möglichkeiten durch neue rechtliche Vorgaben in
der Betreuung der Bewohner/innen werden im TeichmannStift zu 100 Prozent umgesetzt.
Die Richtlinien zur Betreuung der Bewohner/innen und Aufgaben der Betreuungskräfte wurden fortgeschrieben und
bieten neue Möglichkeiten. Insbesondere kann nun allen
BewohnerInnen eine noch umfangreichere Betreuung und
Aktivierung angeboten werden. Hierfür wurden weitere qualifizierte Betreuungskräfte eingestellt. Die Ziele, die damit erreicht werden sollen, sind zum Beispiel, den BewohnerInnen
die Lebensqualität zu erhöhen, die Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft zu ermöglichen, Sicherheit und Orientierung
zu vermitteln und den BewohnerInnen eine höhere Wertschätzung entgegenzubringen. 6 Betreuungskräfte haben an
7 Tagen in der Woche unter anderem folgende Angebote:
- Kommunikation und Wahrnehmung (wie Gespräche, Vorlesen, Musik, Wohlfühlbad)
- Ressourcenorientierte Beschäftigung (wie Backen, Wäsche
sortieren, Spiele, Erinnerungsarbeit, Zeitung lesen)
- Bewegung (wie Spaziergänge, Sitzgymnastik, )
- Kulturelle, künstlerische Angebote (Singen, Malen, Konzerte, jahreszeitliche Feste)
- Sonstiges (Begleitung zu Gottesdienst, Besuchshund)
Die Betreuungen und Aktivierungen werden einzeln und/oder
in der Gruppe angeboten. Tatkräftige Unterstützung erhalten
die Betreuungskräfte durch zahlreiche ehrenamtliche Helfer/
innen.