www.reichenbach-fils.de Diese Ausgabe erscheint auch online 20. März 2015 Ausgabe 12 2 AUF EINEN BLICK Bürgermeisteramt Reichenbach an der Fils Telefon 5005-0 Sprechzeiten: BürgerBüro (Tel. 5005-15) Mo. 9-19 Uhr, Di. und Do. 7-16 Uhr, Mi. 7 -13, Fr. 7-12 Uhr, Sa. 9-11 Uhr Übrige Verwaltung: Mo. 9-12 Uhr, 14-18 Uhr, Di. bis Do. 8-12 Uhr, 14-16 Uhr Fr. 8-12 Uhr Bücherei: Tel. 984450 Mo., Do. 11-13 Uhr Di., Fr. 11-13 und 15-19 Uhr Bürgermeisteramt Hochdorf Telefon 5006-0 Sprechzeiten: Mo., Di., Do., Fr. 8-12 Uhr, Mo. 16-18.30 Uhr Mi. 8-12 Uhr und 13-16 Uhr Sprechzeiten - Termine mit Bürgermeister Kuttler, Frau Haller, Frau Wimmer, Herrn Eckert und Herrn Kerner nach telefonischer Vereinbarung. Bürgermeisteramt Lichtenwald Telefon 9463-0, Fax 9463-33 Sprechzeiten: Mo., Di., Mi., Do. 8-12 Uhr, Mo. 14-16 Uhr, Di., Do. 14-18 Uhr Termine mit Bürgermeister Rentschler, Herrn Rieker und Frau Mayer nach telefonischer Vereinbarung. NOTDIENSTE Ärzte Für die Gemeinden Reichenbach und Lichtenwald Notfallpraxis Esslingen am Klinikum Esslingen, Hirschlandstr. 97, 73730 Esslingen, Tel. 0711 1363400 Dienstzeit werktags von 18 Uhr bis 8 Uhr des folgenden Tages; an Wochenenden und Feiertagen von 8 Uhr bis 8 Uhr des folgenden Tages. Für die Gemeinde Hochdorf Wochentags ab 19 Uhr bis 8 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen gilt die zentrale Notfallnummer Tel.: 07021 19292 für alle Notfallpraxen in den zuständigen Krankenhäusern. Aus allen Gemeinden Zuständig ist die zentrale kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis und die Notaufnahme für Kinder und Jugendliche am Klinikum Esslingen, Hirschlandstraße 97, 73730 Esslingen. Zu den angegebenen Zeiten können Patienten ohne Voranmeldung in die Klinik kommen, dort ist ständig ein Arzt vorhanden. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht mit dem Rettungsdienst zu verwechseln, der in medizinischen Notfällen zu rufen ist. Dazu gehören insbesondere Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt, starke Blutungen, Atemnot oder Vergiftungen. In diesen Fällen ist sofort die 112 anzurufen. 20. März 2015 / Nr. 12 Sonn- und Feiertagsdienst in der Krankenpflege vom 21.03./ 22.03.2015 Reichenbach Zahnärzte Tel. 0711 7877755 Fr. Augsten Hochdorf Nacht- und Sonntagsdienst der Apotheken Der Notdienst beginnt morgens um 8:30 Uhr und endet um 8:30 Uhr des nächsten Tages. Samstag, 21.03.2015 Pinguin-Apotheke im Teckcenter, Kirchheim/Teck, Stuttgarter Str. 2, Tel. 07021 45064 Sonntag, 22.03.2015 Mörike-Apotheke, Kirchheim/Ötlingen, Stuttgarter Str. 189/1, Tel. 07021 3252 Montag, 23.03.2015 Kirch-Apotheke, Hochdorf, Kauzbühlstraße 1, Tel. 07153 958276 Dienstag, 24.03.2015 Apotheke am Markt, Plochingen, Marktstraße 21, Tel. 07153 831710 Mittwoch, 25.03.2015 Eichen-Apotheke, Deizisau, Olgastraße 14, Tel. 07153 22059 Mittwochnachmittags geöffnet: Rathaus-Apotheke, Reichenbach, Hauptstraße 11, Tel. 07153 54172 Kirch-Apotheke, Hochdorf, Kauzmühlstraße 1, Tel. 07153 958276 Donnerstag, 26.03.2015 Berg'sche Apotheke, Wernau, Kirchheimer Str. 97, Tel. 07153 32898 Freitag, 27.03.2015 Apotheke beim Hundertwasserbau, Plochingen, Zehntgasse 1, Tel. 07153 83360 Kinderärzte Notdienst der Innungsbetriebe Zentrale Rufnummer: 0180 6071100 Ärztlicher Bereitschaftsdienst für Kinder und Jugendliche: Montag bis Freitag: 19 – 22 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag: 9 – 21 Uhr Zu allen übrigen Zeiten übernimmt die Notaufnahme des Klinikum Esslingen die Notfallversorgung. Der Notdienst im Sanitär- und Gasheizungsbereich hat von 10 bis 18 Uhr Bereitschaft Samstag, 21.03.2015 und Sonntag, 22.03.2015 Albrecht Lohri, Flaschnerei, Baumreute 2, 73730 Esslingen a. N., Tel. 0711 371186 Fr. Kirkopoulou Lichtenwald Fr. Lauterbach Impressum Herausgeber sind die Gemeinden Reichenbach an der Fils, Hochdorf, Lichtenwald und der Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt ist für Reichenbach Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, 73262 Reichenbach o.V.i.A. für Hochdorf Bürgermeister Gerhard Kuttler, Kirchheimer Straße 53, 73269 Hochdorf o.V.i.A. für Lichtenwald Bürgermeister Ferdinand Rentschler, Hauptstraße 34, 73669 Lichtenwald o.V.i.A. und für den Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, 73262 Reichenbach o.V.i.A. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048, www.nussbaummedien.de Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und für den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt Anzeigenannahme: Tel. 07161 93020-30, [email protected] Textbeiträge für den Anzeiger: E-Mail: [email protected] Fax 07033 2056, Info-Tel. 07033 525-132 Die mit Namen gezeichneten Artikel geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wider. Unaufgefordert eingesandte Manuskripte werden nur auf Verlangen zurückgesandt. Erscheinungsweise wöchentlich. Geschäftsbedingungen Abonnement „Reichenbacher Anzeiger“: Das Bezugsgeld ist bei Rechnungszahler oder bei Abbuchung jährlich im Voraus fällig. Abbestellungen sind nur zum Halbjahresende möglich und müssen spätestens 2 Wochen vor Halbjahresende ausgesprochen werden. Bei höherer Gewalt oder Streik besteht kein Lieferanspruch. Anspruch auf ganze oder teilweise Rückerstattung besteht nicht, wenn der „Reichenbacher Anzeiger“ durch höhere Gewalt nicht erscheinen oder nicht zugestellt werden kann. Bei Diebstahl besteht kein Anspruch auf Nachlieferung. E-Mail: [email protected] Aus 20. März 2015 / Nr. 12 allen Stuttgarter Str. 4 73262 Reichenbach Telefon 9511-0 Für pflegerische Notfälle erreichen unsere Patienten uns am Wochenende und bei Nacht unter der Telefonnummer 0171 7069939 Geschäftsführerin: Brigitte Hummel, Telefon 951113 Pflegedienstleitung: Gerlinde Mössinger, Telefon 951111 Essen auf Rädern: Telefon 951114 Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9:00 - 12:30 Uhr Montag und Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Gemeinden 3 Mitgliederversammlung Unsere Mitgliederversammlung war gut besucht. Das Interesse, das unserer Arbeit entgegengebracht wird, freut uns. Wir danken unseren Mitgliedern für ihr Kommen, ihre Aufmerksamkeit, das Nachfragen und die Rückmeldungen. Und wir danken auch all denen, die Kontakt mit uns aufgenommen haben, um uns mitzuteilen, dass sie diesmal leider nicht teilnehmen können. Auch das verbuchen wir als positive Rückmeldung. Die Mitgliedsbeiträge werden wie immer, sofern ein Lastschriftauftrag erteilt ist, Anfang April eingezogen werden. Die Mitgliederversammlung 2016 wurde auf den 16. März 2016 festgelegt. Besuchen Sie uns doch im Internet unter www.diakonie-uf.de Diakoniestation Die Diakoniestation Untere Fils und der Sozialpsychiatrische Dienst für alte Menschen laden ein zur Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige Angehörige, die ihre psychisch oder körperlich kranken Eltern, Schwiegereltern oder Ehepartner versorgen und pflegen, sind täglich großen Belastungen ausgesetzt. Die Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige möchte hier Entlastung, Unterstützung und Hilfestellung geben. In dieser Gruppe können Sie Menschen mit ähnlichen Belastungen kennenlernen, sich gegenseitig über ihre Erfahrungen im Umgang mit den Pflegebedürftigen austauschen, ihre Wünsche und Sorgen miteinander besprechen und sich von Fachleuten beraten lassen. Die Gruppe steht allen Angehörigen von psychisch und körperlich pflegebedürftigen Menschen offen. Auch wer die Gruppe nur einmal kennenlernen will, ist herzlich eingeladen. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Unkosten dieses Angebotes werden vom Krankenpflegeverein Reichenbach getragen. Das nächste Treffen findet am Mittwoch, 25. März 2015, von 14.00 - 15.30 Uhr in den Räumen der Diakoniestation Untere Fils in der Stuttgarter Str. 4 statt. Ambulanter Hospizdienst Reichenbach . Hochdorf . Lichtenwald e.V. Unser Hospiz-Angebot Der ambulante Hospizdienst ist da für lebensbedrohlich erkrankte Menschen und die ihnen Nahestehenden. Unsere ehrenamtlichen MitarbeiterInnen kommen zu Ihnen nach Hause oder auch ins Pflegeheim. Sie bringen Zeit mit und Geduld, sie achten auf Wünsche und Bedürfnisse. Rufen Sie uns an, wenn Sie eine Begleitung wünschen oder auch nur Fragen haben. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen unsere Einsatzleiterin Ina-Susanne Schick unter der Telefonnummer 0175 - 8 39 67 80. Mit ihr können Sie Ihr Anliegen besprechen und klären, welche Unterstützung Sie brauchen. Es kostet Sie nix! Scheuen Sie sich bitte auch nicht, eine Nachricht auf der Mailbox zu hinterlassen, wenn Frau Schick nicht persönlich erreichbar ist. Sie werden innerhalb von Stunden zurückgerufen. Informationen über unsere Arbeit finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.hospizdienst-rhl.de Trauercafé Regenbogen Alles ist anders Es war wirklich ein ganz besonderer Abend mit Angelika Nill: Die Kirche St. Michael im warmen Schein vieler brennender Kerzen, die Besucher in den vorderen Bankreihen ruhig und ganz aufmerksam der Vortragenden zugewandt. Frau Nill berichtete sehr persönlich und authentisch über ihre Erfahrungen beim Tod ihres Sohnes und ihren Weg durch die Trauer und las dazu aus ihrem Buch „Alles ist anders – Wege durch die Trauer beim Tod eines Kindes“. Sie begann mit grundsätzlichen Überlegungen zu Themen und Situationen aus dem Alltag im Umfeld von Tod und Trauer, wie z.B.: Was ist hilfreich für die Hinterbliebenen? Und was nicht? Wie geht das Leben weiter? Als Höhepunkt des Abends las Frau Nill einen Text ihres Sohnes, den sie - sicher zu recht - als Vermächtnis versteht. Geschrieben nach dem Tod des Opas, der Mutter geschenkt, gut ein Jahr vor seinem Unfalltod. Tief berührt gingen die Zuhörer mit und stimmten zum Schluss ein in ein gemeinsames Abendlied, begleitet von Herrn Müller mit dem Akkordeon. Zwei seiner Musikschüler hatten zuvor schon den Abend mit Gitarrenspiel stimmig eingeleitet. Wer sich näher interessiert für die Themen dieser Lesung oder für das Buch von Angelika Nill, kann sich gerne wenden an Frau Dorothea Brux, Telefon 07153/ 5 97 22. Das Trauercafé „Regenbogen“ lädt alle Trauernden ein Die Hospizgruppen Reichenbach-Hochdorf-Lichtenwald, Plochingen und Deizisau laden trauernde Menschen herzlich 4 Aus allen ins Trauercafé „Regenbogen“ ein. Wir wollen trauernden Menschen einen Ort bieten, an dem sie sich treffen und miteinander ins Gespräch kommen können. Voraussetzungen gibt es keine, denn es gilt: Jede und jeder ist mit ihren und seinen Gefühlen im Trauercafé „Regenbogen“ immer und jederzeit willkommen. Sie sind uns auch willkommen, unabhängig davon, wie weit der Trauerfall zurückliegt. Dieses kostenlose Angebot für Trauernde findet jeweils am letzten Montag eines Monats im Plochinger Café „Steiner am Fluss“ auf dem ehemaligen Gartenschaugelände „Bruckenwasen“ statt, und zwar in der Zeit von 16 bis 18 Uhr. Lediglich zu bestimmten Ferienzeiten gibt es Terminvorverlegungen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Nächste Termine: 23. März, 27. April Kontakttelefon: 07153 - 52658 Gymnasium Plochingen Anmeldung von Schülerinnen und Schülern am Gymnasium Plochingen Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler der 4. Grundschulklassen zur Aufnahme in Klasse 5 erfolgt am Gymnasium Plochingen, Tannenstr. 47, Sekretariat 1. Stock am Mittwoch, 25.03. und Donnerstag, 26.03.2015, in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr. Um einen reibungslosen Ablauf ohne große Wartezeit zu garantieren, möchten wir die Grundschulen wie folgt aufteilen: Mittwoch, 25.03.2015: Breitwiesenschule Hochdorf, Brunnenschule und Lützelbachschule Reichenbach, Teckschule und Schlossgartenschule Wernau Donnerstag 26.03.2015: GHS-Altbach, GHS Deizisau, GS-Lichtenwald, Burgschule und Panoramaschule Plochingen Ausnahmefälle werden selbstverständlich akzeptiert. Bitte bringen Sie zur Anmeldung einen Identitätsnachweis (z. B. Geburtsurkunde oder einen Ausweis bzw. Pass des Kindes) und das Formblatt 4 „Anmeldung an einer weiterführenden Schule“ im Original mit. Für die Anmeldung in den bilingualen Zug müssen auch die Kinder mitkommen, außerdem müssen die Halbjahresinformation und die Grundschulempfehlung vorgelegt werden. StD Heiko Schweigert Schulleiter Gemeinden 20. März 2015 / Nr. 12 Wir bitten Sie, Vorruheständler und Jungrentner, geben Sie doch einfach der Gesellschaft auch etwas zurück, ehrenamtlich bei SOR. Zu alt für den Computer? Niemals! Wir zeigen Ihnen, wie es geht, von Senior/in zu Senior/in. Informieren Sie sich im Internet unter www.senioren-online-reichenbach-fils.de oder besuchen Sie uns in unserem Domizil Wilhelmstraße 15 in Reichenbach: dienstags offene Tür von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr donnerstags offene Tür von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr und die Multimediagruppe montags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Gutschein: Schenken Sie einen Kursgutschein von SOR! Gutscheine dienstags und donnerstags zu den üblichen Zeiten. Melden Sie Ihre Interessen vorab per Mail unter [email protected]. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! SOR-Homepage Fairkauf Reichenbach Am Samstag, den 21. März 2015 sind wir wieder mit fair gehandelten Produkten auf dem Reichenbacher Wochenmarkt. Auf folgende weitere Termine möchten wir Sie gerne hinweisen: Die Messe fair handeln findet wieder statt: vom 9. – 12. April in der Messe Stuttgart. Im Juni beteiligen wir uns wieder am Mittelalter Spektakulum der Schützengilde Reichenbach. Aber zunächst sehen wir uns - wenn Sie wollen- am Samstag, 21. März, zwischen 8:15 und 12:15 auf dem Wochenmarkt vor dem Reichenbacher Rathaus. Neue SOR-Kurse bis Juni 2015 € Std. Tag Uhrzeit Datum 2x2 Mi 09.30 nach Ab- 28 sprache Tablet WS Fotobearbeitung 1x2 Fr 15.00 20.03. 14 Verkaufen im Internet 2x2 Mi 09.30 nach Ab- 28 sprache Tablet WS E-Book/Zeitungen 1x2 Fr 15.00 27.03. 14 Reisen mit dem Internet 2x2 Mi 09.30 nach Ab- 28 sprache Wandern und Radeln mit 3x2 Do 09.30 April nach 42 dem Smartphone Absprache Fotobearbeitung mit Adobe 4x2 Fr 09.30 17.04. 56 Fotobearbeitung mit Gimp 4x2 Fr 15.00 17.04. 56 Windows 8.1 2x2 Do 09.30 23.04. 28 MS Office 2007/2010 2x2 Do 09.30 07.05. 28 Power Point 3x2 Do. 09.30 11.06. 42 Kurs Thema 1515 Einkaufen Internet 1518 1519 1520 1521 1522 1523 1524 1525 1526 1527 Angaben ohne Gewähr Der Wissendurst der Generation 50 plus ist ungebrochen und wir benötigen weitere Internethelfer, die unsere Mitglieder unterstützen. Leider werden durch unsere Altersstruktur immer wieder Dozentenplätze frei und das Wissen ist einfach unwiderruflich weg! Jehovas Zeugen „Ich, ja ich habe meinen König eingesetzt… Du bist mein Sohn.“ – Psalm 2:6a,7b; Gott über Jesus „Ich will meinen Geist auf ihn legen, und er wird den Nationen das Recht erklären.“ – Matthäus 12:18b; Gott über Jesus „Mir ist alle Gewalt im Himmel und auf der Erde gegeben worden.“- Matthäus 28:18; Jesus Samstag, 21. März 19.00 „Jesus Christus – der neue Herrscher der Erde“; Vortrag D. Niefer; Uhingen. Die Erde braucht eine Herrschaft, die den menschlichen Intellekt und menschliche Macht übersteigt. Gott hat Christus als Weltherrscher vorgesehen, der vom himmlischen Bereich aus operieren soll. 19.35 „Bausteine einer starken und glücklichen Ehe“ (Psalm 127:1a). Gott rät uns durch die Bibel wiederholt zu wahrer Liebe, tiefem Respekt, echter Demut, Geduld und zum Verzeihen. Er gibt darüber hinaus geschlechtsspezifische Hinweise für Mann und Frau, mit einer Qualität wie sie nur vom Schöpfer kommen kann. Wir besprechen einschlägige Bibelpassagen und ihre Umsetzung. „Wachtturm“ 15. Jan 2015. 20. März 2015 / Nr. 12 Aus allen Donnerstag, 26. März „Weisheit von oben in deinem Leben“ (Jakobus 3:17). Auf dem Boden von Bescheidenheit, Demut und Gottesfurcht wächst Weisheit gut, und wenn wir beharrlich um sie bitten, wird Gott sie uns schenken. Diskurs auf der Grundlage des Buches „Komm Jehova doch näher“ S.219-221 19.35 Kurs für Bibellehrer mit Kurzreferaten; 1.Sam. 10-13 20.10 Zweckmäßige Zusammenkünfte für Prediger und Bibellehrer. Besprechung Ebersbach, Gottlieb-Haefele-Str. 18 Gemeinden 5 Weitere Informationen und Anmeldeunterlagen gibt es bei Nicole Müller im Landratsamt Esslingen, Telefon 0711/ 3902-2416. INTERESSANTES & WISSENSWERTES Sozialverband VdK Ortsverband Hochdorf, Lichtenwald und Reichenbach Die Ortsverbände des Sozialverband VdK HochdorfLichtenwald-Reichenbach informieren: Alle Zusammenkünfte öffentlich. Biblische Bildung für jeden. www.jw.org; Sehen, Hören, Ausdrucken Mitteilungen Junior Ranger im Biosphärengebiet Schwäbische Alb werden Anmeldung zum Programm angelaufen Für alle natur- und naturschutzinteressierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 16 Jahren bietet die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Esslingen wieder ein dreiteiliges Programm an, bei dem man vieles über die Natur vor der Haustür erfahren kann, Naturerlebnisse sind inklusive. Nach dem Besuch der Veranstaltungen bekommen die Jugendlichen ein Zertifikat, das sie als Junior Ranger im Biosphärengebiet Schwäbische Alb ausweist. Das Programm, in dem Naturerlebnis und Naturerfahrung im Vordergrund stehen, umfasst in diesem Jahr folgende Veranstaltungen: Am Freitag, dem 08.05.2015, kommt das Ökomobil mit Werner Paech vom Regierungspräsidium Stuttgart. Unter Anwendung von Mikroskopen und anderen Instrumenten wird hier der Lebensraum Wasser einmal eingehend untersucht. Fortgesetzt wird das Junior-Ranger-Camp am Samstag, dem 27.06.2015 mit einer Waldexpedition. Försterin Elke RimmeleMohl und Ranger Martin Gienger werden allerhand Interessantes über Flora und Fauna des Waldes erklären und zeigen. Als Drittes steht am Mittwoch, dem 09.09. und Donnerstag, dem 10.09.2015 eine Veranstaltung mit einer Übernachtung auf dem Programm. Da wird es zuerst bei einer ausgeklügelten Wanderung unter fachkundiger Führung um den Umgang mit Karte und Kompass gehen. Diese Instrumente werden zur Wegbestimmung eingesetzt. Nach der Übernachtung im Harpprechthaus steht eine Exkursion durch das Biosphärengebiet Schwäbische Alb mit dem Erkunden verschiedener Lebensräume auf dem Programm. Jugendliche, die an den beiden eintägigen und der zweitägigen Veranstaltung teilgenommen haben, erhalten ein Zertifikat als Junior Ranger im Biosphärengebiet Schwäbische Alb sowie eine Junior-Ranger-Mütze. Können nicht alle Veranstaltungen besucht werden, kann Versäumtes im nächsten Jahr nachgeholt und dann das Zertifikat erworben werden. Für Junior Ranger, die das Zertifikat bereits in der Tasche haben, wird jährlich eine gesonderte interessante Veranstaltung rund um die Themen Natur und Naturschutz angeboten. VdK fordert: Pflegenot wirksam entgegentreten „Die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamts machen erneut deutlich, wie gravierend der Handlungsbedarf in der Pflege ist. Wir fordern die Bundesregierung auf, schnellstmöglich eine große Pflegereform auf den Weg zu bringen, die ganzheitlich, bedarfsgerecht und zukunftsfähig ausgestaltet ist. Nur so kann der Pflegenot wirksam entgegengetreten werden“, so kommentiert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, die heute veröffentlichte Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts. Demnach ist die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland zwischen den Jahren 2011 und 2013 um 5 Prozent auf insgesamt 2,63 Millionen gestiegen. „Die Situation von Pflegebedürftigen, von Pflegenden und Angehörigen muss in Deutschland vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft grundlegend verbessert werden“, fordert Mascher. „Das Pflegestärkungsgesetz 1 hat zwar kleine Verbesserungen gebracht. Zentrale Herausforderungen der Pflege wie ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, die Stärkung von Prävention und Rehabilitation zur Vermeidung von dauerhafter Pflegebedürftigkeit, der Fachkräftemangel und das ungerechte Nebeneinander von privater und gesetzlicher Pflegeversicherung sind nach wie vor ungelöst.“ Vor allem die längst überfällige Anpassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs an die Bedürfnisse von Menschen mit kognitiven Einschränkungen müsse endlich kommen. „Zwei Monate sind verstrichen, seitdem Bundesgesundheitsminister Gröhe nach einer erneuten Erprobungsphase konstatiert hat, dass das neue Begutachtungsverfahren funktioniert. Alle Fakten liegen auf dem Tisch, es muss nun endlich gehandelt und den Betroffenen rasch geholfen werden“, betont die Sozialverband-VdK-Präsidentin. Mascher fordert zudem, der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit oberste Priorität in der Pflegepolitik einzuräumen. Derzeit werde der Grundsatz „Reha vor Pflege“ kaum umgesetzt, kritisierte die VdK-Präsidentin. „Es ist belegt, dass sich durch Prävention und Rehabilitation bei vielen älteren Patienten die Pflegebedürftigkeit vermeiden oder hinausschieben lässt. Wegen der geringen Unterstützung der geriatrischen Rehabilitation im Gesundheitssystem werden hohe Pflegekosten und viel persönliches Leid in Kauf genommen“, so Mascher. Außerdem kritisiert die VdK-Präsidentin, dass immer mehr Menschen „vom Pflegefall zum Sozialfall“ werden. Die Zahl derjenigen, die Hilfe zur Pflege beantragen müssen, weil die Pflegekosten die Rente übersteigen, wächst seit Jahren. Nach den jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamts müssen derzeit rund 444.000 Pflegebedürftige diese Form von Sozialhilfe beantragen. Damit ist die Zahl in zwei Jahren um 8 Prozent gestiegen. Mascher: „Diese Zahlen belegen, dass zum einen die Leistungen der Pflegeversicherung erheblich angehoben werden müssen, und zum anderen, dass offenbar die sinkenden Renten Pflegebedürftigkeit zur Armutsfalle werden lassen. Bei beiden Entwicklungen muss gegengesteuert werden.“ 6 Aus allen Gemeinden 20. März 2015 / Nr. 12 Der Papierverbrauch liegt bei etwa 45 bis 70 Tonnen pro Woche. Ausstellung im Rathaus Ebersbach: VorBILDER - SPORT und POLITIK vereint gegen Rechtsextremismus; Vernissage Samstag 21. März um 11 Uhr Gegen Rechtsextremismus und Diskriminierung im Sport, ebenso wie insgesamt in unserer Gesellschaft, und für ein tolerantes, respektvolles und menschenwürdiges Miteinander! Fouls von Rechtsaußen grenzen Menschen aus, beleidigen und verletzen sie – seelisch ebenso wie körperlich. Und doch gibt es in unserer Gesellschaft diese Fouls von Rechtsaußen, gibt es Diskriminierungen und Attacken auf Menschen, nur weil sie anderer Herkunft sind, anders glauben, aussehen oder anders leben. Auch der Sport als Freizeitbeschäftigung Nr. 1, insbesondere der organisierte Sport mit seinen 91.000 Vereinen, ist davon betroffen. Rechtsextreme und andere Extremisten gründen nicht nur eigene Vereine oder organisieren Turniere und Sportfreizeiten, sie werden auch ehrenamtlich in Sportvereinen tätig und trainieren Kinder und Jugendliche. Damit das aufhört, müssen wir gemeinsam etwas tun, schon vorbeugend und erst recht bei Problemen! Sport und Politik haben deshalb im Januar 2011 die gemeinsame Kampagne "Foul von Rechtsaußen – Sport und Politik verein(t) für Toleranz, Respekt und Menschenwürde" gestartet. Die Ausstellung in Ebersbach zeigt bis zum 16. April Schwarz-Weiß-Fotografien von Angelika und Bernd Kohlmeier mit Texten von Kathrin Gerlof. Entstanden sind die Fotos bei intensiven Gesprächen von 22 Sport- und Politikerpaaren, die sich an mitunter ungewöhnlichen Orten trafen, sich Zeit nahmen und eine gemeinsame Aussage formulierten. Eine Aussage, die ihr gemeinsames Anliegen unterstreicht: sich gegen Rechtsextremismus und Diskriminierung und für Respekt und Achtung der Menschenwürde einzusetzen, dies auch öffentlich zu machen, andere dadurch mitzuziehen und in diesem Sinne "VorBILDER" zu sein. Wassonstnochinteressiert Aus dem Verlag Wassonstnoch interessiert Hauptsächlich zwischen Dienstagmittag Das Herzstück der Produktion und Freitagmorgen werden – inklusive Lohndruck für andere Betriebe – ca. 800.000 Exemplare gedruckt. Vier Rollenoffsetmaschinen drucken in dieser Zeit rund um die Uhr mit einer Geschwindigkeit von bis zu 40.000 Bögen à 16 Seiten pro Stunde. Eine Rolle hat ein Gewicht von einer bis eineinhalb Tonnen, das entspricht einer Länge bis zu 17 km, also der Entfernung zwischen Weil der Stadt und Calw. Die Metamorphose zum fertigen Produkt befindet sich im Endstadium. Der Innenteil der Mitteilungsblätter wird noch schwarz-weiß auf einer Maschine gedruckt. Absolutes technisches Highlight sind jedoch zwei Vierfarb-Druckmaschinen, die durch einen ebenso unkonventionellen wie hochwertigen wasserlosen Offsetdruck bestechen und vollkommen auf umweltgefährdende Feuchtmittel verzichten. Ausschließlich speziell für dieses Verfahren entwickelte Farben finden hier Verwendung. Acht bis 32 Seiten im DIN A4Format können pro Maschine gleichzeitig gedruckt werden. Das heißt, wenn beide Maschinen produzieren, sind insgesamt 64 Seiten im Achter-Sprung möglich. Nussbaum ist für alle da! Die Verlagsgruppe Nussbaum Medien, dazu gehören der Hauptbetrieb in Weil der Stadt sowie die Zweigbetriebe in Rottweil und Uhingen, ist in 23 der 35 Landkreise BadenWürttembergs tätig und stellt Amts- und private Mitteilungsblätter für Städte und Gemeinden her. Das Verbreitungsgebiet reicht von Bad Überkingen im Osten und Sexau im Westen, von Flein im Norden bis Klettgau an der Schweizer Grenze im Süden. Da sich der Verlag schon bei der Gründung auf Amts- und Mitteilungsblätter spezialisiert hat, fühlen sich kleine Gemeinden und große Kreisstädte gleichermaßen gut aufgehoben. So ist das Mitteilungsblatt der Ortsverwaltung Weigheim (Stadt Villingen-Schwenningen) mit einer wöchentlichen Auflage von 322 Exemplaren das kleinste Mitteilungsblatt, während das Amtsblatt der großen Kreisstadt Göppingen mit wöchentlich 30.423 Exemplaren die größte Druckauflage hat. Insgesamt erhalten rund 650.000 Haushalte in Baden-Württemberg ein Amts- oder privates Mitteilungsblatt von der Verlagsgruppe Nussbaum Medien. Dass auch kleine Mitteilungsblätter regelmäßig farbig gestaltete Titel- und Anzeigenseiten haben, ermöglicht der spezielle, auf die Produktion der Amts- und Mitteilungsblätter ausgerichtete Maschinenpark der Zentraldruckerei in Weil der Stadt. Deren Papierverbrauch liegt bei jährlich rund 3.000 Tonnen – das entspricht dem Gewicht von 600 ausgewachsenen Elefanten. Besuchen Sie uns auf unserer Homepage: www.nussbaummedien.de Amtliche Bekanntmachungen, Kirchen, Vereins- und allgemeine Nachrichten Sprechzeiten: BürgerBüro (Tel. 50 05-15) Mo. 9-19 Uhr Fr. 7-12 Uhr Di.-Do. 7-16 Uhr Sa. 9-11 Uhr vorübergehend Mittwochs nur bis 13 Uhr geöffnet Bürgermeisteramt Reichenbach an der Fils Telefon 50 05-0 Übrige Verwaltung www.reichenbach-fils.de Wir gratulieren zum Geburtstag 23.03., 24.03., 24.03., 26.03., 26.03., 27.03., 27.03., 27.03., 27.03., 27.03., 74 78 77 95 81 88 86 78 75 70 J.: J.: J.: J.: J.: J.: J.: J.: J.: J.: 7 Reichenbach 20. März 2015 / Nr. 12 Siegfried Mayr, Lichtensteinstr. 17 Gertrud Kinder, Schorndorfer Str. 17 Marianne Fischer, Hohenzollernstr. 26 Lotte Lohwasser, Chrstiofstr. 1 Maria Gaida, Stuttgarter Str. 4 Stanislaus Lebioda, Wilhelmstr. 13 Lieselotte Flegel, Breslauer Str. 12 Osman Tanyeri, Marienstr. 43 Renate Saile, Teckstr. 15 Dieter Fischer, Bahnhofstr. 7 Freibad im Grünen: Jahreskarte oder 10er-Karte als Ostergeschenk Sofern Sie ein Geschenk für Ostern suchen: Wie wäre es mit einer Jahreskarte oder 10er-Karte für das Freibad im Grünen? Die Gemeinde Reichenbach verkauft vor Ostern bereits Freibadkarten. Jahreskarten oder 10er-Karten eignen sich bestens als Ostergeschenk. Der Verkauf findet im Rathaus, Zimmer 5, während der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung von Montag, 30. März bis Mittwoch, 1. April 2015 statt. Bitte beim Kauf einer Jahreskarte das Lichtbild nicht vergessen. Der reguläre Vorverkauf für Jahreskarten und Familienkarten findet vom Montag, den 4. Mai bis Freitag, den 15. Mai 2015 in der Rathauspforte statt. Das Freibad öffnet am Samstag, den 16. Mai 2015 um 9.00 Uhr die Pforten. Die Saison geht dieses Jahr bis zum Sonntag, den 13. September 2015. Die Tageskarten, die Preise für die Saison-, Zehner- und Familienkarten bleiben trotz steigender Kosten für das Jahr 2015 gleich. Die Verbundkarte mit anderen Freibädern Sommer-hoch 5 gilt in den Bädern Reichenbach, Wernau, Deizisau, Wendlingen und auch im Freibad Kirchheim. Die 5 Partner wollen mit der Zehnerkarte, die im Mai und im September auch im Wernauer Hallenbad gilt, ihren Bürgern einen besseren Service und Abwechslung bieten. In Reichenbach gibt es die Sommer-hoch-5-Karte ab Saisoneröffnung ausschließlich im Freibad im Grünen, direkt an der Freibadkasse zu kaufen. Folgende Öffnungszeiten wurden für die Freibadsaison 2015 festgelegt: 16.05. – 05.06.2015 09.00 – 19.00 Uhr 06.06. – 03.07.2015 09.00 – 19.30 Uhr 04.07. – 30.08.2015 09.00 – 20.00 Uhr 31.08. – 13.09.2015 09.00 – 19.00 Uhr. FUNDSACHEN Im BürgerBüro wurden in der vergangenen Woche folgende Fundgegenstände abgegeben: - 1 Paar Damenlederhandschuhe - 1 Brille - 1 Katze Die Fundgegenstände können beim BürgerBüro Zimmer 15 abgeholt werden. Tel. 5005-15, E-Mail: [email protected] [email protected] Mo. 9-12 Uhr, 14-18 Uhr, Di.-Do. 8-12 Uhr, 14-16 Uhr, Fr. 8-12Uhr Grünschnitt-Sammelplatz Rinnenwiesen am Feldweg nach Ebersbach: März und 1. Aprilwoche 2015 Mittwoch 13.00 - 18.00 Uhr Samstag 9.00 - 14.00 Uhr Wertstoffcontainer im Gemeindebauhof Mittwoch 15.00 - 17.30 Uhr Samstag 9.00 - 12.00 Uhr Schrott und Sperrmüll: siehe Müll-Kalender 2015 Hausmüll 2-wöchentlich: Freitag, 27.03.2015 Hausmüll 4-wöchentlich: Freitag, 27.03.2015 Bio-Tonne 2-wöchentlich: Samstag, 04.04.2015 Gelber Sack 2-wöchentlich: Montag, 23.03.2015 Altpapiersammlung Straßenreinigung Warentauschtag Samstag, den 21.03.2015, RSV Mittwoch, den 01.04.2015 Samstag, den 18.04.2015 Müllsammelaktion "Steinäcker " Samstag, 28. März 2015 von 9.30 – 11.30 Uhr Treffpunkt: Großer Spielplatz Wer: Kinder mit ihren Eltern, Jugendliche, Erwachsene, einfach alle, die sich gerne in diesem Gebiet aufhalten und spielen. Mitzubringen: - Handschuhe - Eimer - Zange, wenn möglich Bereitgestellt werden Säcke und ein Vesper. Anmeldungen (wegen des Vespers) und Infos: Sigrid Bayer Tel.: 53114 Einladung zum 22. Reichenbacher Warentauschtag am Samstag, den 18. April 2015 von 8.30 bis 12.30 Uhr im Foyer der Realschule Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Gemeinde Reichenbach veranstaltet am Samstag, den 18. April 2015 den 22. Warentauschtag im Foyer der Realschule in Reichenbach. Schnäppchenjägern, Sammlern und Leuten die Überflüssiges los werden wollen oder anderen, die diese Dinge brauchen können, sind sie wohlbekannt: die Warentauschtage im Landkreis Esslingen. Diese Veranstaltung zur kostenlosen Weitergabe gebrauchter Sachen ist ein Beitrag zur Müllvermeidung. An diesem Tag können Sie gut erhaltene, gebrauchsfähige Haushaltsgegenstände oder andere nicht mehr benötigte Waren in gutem Zustand in der Zeit von 8.30 - 10.30 Uhr am Haupteingang des Foyers der Realschule abgeben. Bitte verwenden Sie bei der Abgabe keine eigenen Körbe und verpacken Sie die Einzelteile nicht in Zeitungspapier – das beansprucht bei der Annahme zu viel Zeit. Geben Sie Ihr Mitgebrachtes nur im Foyer ab. Dort stehen freiwillige Helfer bereit um die Sachen entsprechend zu ordnen. Wir möchten vermeiden, dass professionelle Flohmarktjäger Ihnen die Dinge auf dem Weg dorthin abjagen, das ist nicht das Ziel eines Warentauschtages. 8 Reichenbach Von 11.00 - 12.30 Uhr liegen die gebrachten Gegenstände geordnet bereit und Sie können mitnehmen, was Ihnen gefällt. Auf diese Weise finden viele Dinge einen neuen Besitzer. Warentausch bedeutet •Sie können bringen was Sie verschenken möchten, auch wenn Sie nichts mitnehmen. •Sie dürfen mitnehmen was Sie gebrauchen können, auch wenn Sie nichts gebracht haben. Ware, die angenommen wird: Bücher, Spielzeug, Sportartikel, Haushaltswaren, Schallplatten, CDs, Geschirr, Werkzeug, Zimmerpflanzen, Gemälde, Bett- und Tischwäsche, funktionierende Elektrogeräte usw. Ware, die nicht angenommen wird: Schuhe, Kleidung, kaputte oder beschädigte Teile, Ski und Skistiefel, Computer und Computerteile. Größere Gegenstände wie Möbel, Waschmaschinen, Kühlschränke usw. können über Aufkleber oder Foto am Fenster neben dem Eingang zur Selbstabholung angeboten werden. Bitte beachten Sie, dass das Halten im Schulgelände nur zur Anlieferung der Waren gestattet ist. Das Parken im Schulgelände ist grundsätzlich nicht erlaubt. An diesem Tag ist wieder ein großes Gedränge zu erwarten. Bitte die angegebenen Zeiten einhalten: Warenannahme: 8:30 - 10:30 Uhr am Haupteingang zum Foyer der Realschule Warenabholung: 11:00 - 12:30 Uhr über den Westeingang zum Foyer der Realschule Partnerschaft Reichenbach an der Fils – Sainte-Savine Fahrt nach Sainte-Savine vom 18. bis 20. September 2015 Nachdem im letzten Jahr eine Delegation aus Sainte-Savine zu Besuch in Reichenbach war, ist dieses Jahr im Herbst wieder eine Fahrt nach Frankreich geplant. Die Gemeindeverwaltung lädt alle Reichenbacher Bürgerinnen und Bürger, die gerne an der Fahrt vom 18. bis 20. September 2015 teilnehmen wollen, herzlich ein. Neben allen, die bereits Freunde und Gastfamilien in SainteSavine haben, sind auch frankreichinteressierte Mitfahrer eingeladen, die bisher noch keinen Kontakt nach Sainte-Savine hatten, mitzufahren. Die Verwaltung wird sich dann mit den Verantwortlichen jenseits des Rheins darum bemühen, passende Partner bzw. Gastfamilien zu finden. Die Delegation wird mit einem Bus voraussichtlich am Freitagvormittag losfahren und gegen 22.00 Uhr am Sonntagabend wieder zurück in Reichenbach sein. Für die Fahrt mit dem Bus wird ein Unkostenbeitrag erhoben. Das Sainte-Saviner Partnerschaftskomitee bereitet derzeit das Programm für den Besuch vor und freut sich über eine möglichst große Delegation aus Reichenbach. Für Fragen und Anmeldungen steht Sabine WeidenbacherRichter, Telefon 07153/5005-35 oder E-Mail: [email protected] gerne zur Verfügung. Bei ihr können sich auch Vereine oder Organisationen melden, die an einem Austausch mit Partnervereinen interessiert sind. Seniorenbegegnungsstätte Moltkestraße Die Montagsgruppe lädt Sie - liebe Senioren und Seniorinnen montags von 13.30 – 16.30 Uhr zu Spielen und Gesprächen in geselliger Runde bei Kaffee, Kuchen u. a. in die Seniorenbegegnungsstätte Wilhelmstr. 15, 73262 Reichenbach recht herzlich ein. Auf Ihren Besuch freuen sich die Senioren/Seniorinnen und das ganze Team. Für Fragen steht Ihnen Ingeborg Böbel - Tel.: 07153/ 53962 - gerne zur Verfügung. Gemeinde Reichenbach an der Fils - Landkreis Esslingen Polizeiverordnung der Ortspolizeibehörde Reichenbach an der Fils gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen 20. März 2015 / Nr. 12 und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) in der Fassung vom 13. Januar 1992 (Gbl. S. 1) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2014 wird mit Zustimmung des Gemeinderats verordnet: Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen § 1 Begriffsbestimmungen (1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet (§ 2 Abs. 1 StrG). (2) Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Sind solche Gehwege nicht vorhanden, gelten als Gehwege die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,5 m. Als Gehwege gelten auch Fußwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche im Sinne von § 42 Abs. 4 a StVO und Treppen (Staffeln). (3) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Dazu gehören auch Verkehrsgrünanlagen und allgemein zugängliche Kinderspielplätze. Abschnitt 2 Schutz gegen Lärmbelästigung § 2 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä. (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden. (2) Abs. 1 gilt nicht: a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen, b) für amtliche Durchsagen. § 3 Lärm aus Gaststätten Aus Gaststätten und Versammlungsräumen, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch den andere erheblich belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. § 4 entfällt § 5 Haus- und Gartenarbeiten (1) Haus- und Gartenarbeiten, die zur erheblichen Belästigung anderer führen können, dürfen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr nicht ausgeführt werden. (2) Die Vorschriften nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung des Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) bleiben unberührt. § 6 Lärm durch Tiere Hunde und andere Tiere sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird. § 7 Altglassammelbehälter Altglassammelbehälter dürfen an Sonn- und Feiertagen und in der Zeit von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr nicht benutzt werden. Abschnitt 3 Umweltschädliches Verhalten und Belästigung der Allgemeinheit § 8 Abspritzen von Fahrzeugen Das Abspritzen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen und Flächen ist untersagt. 20. März 2015 / Nr. 12 Reichenbach § 9 Benutzung öffentlicher Brunnen Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen sowie das Wasser zu verunreinigen. § 10 Verkauf von Lebensmitteln im Freien Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, so sind für Speisereste und Abfälle geeignete Behälter bereitzustellen. § 11 Gefahren durch Tiere (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. (2) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. (3) Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. (4) Hunde sind in allen bebauten Gebieten der Gemeinde Reichenbach an der Fils an der Leine zu führen. § 12 Verunreinigung durch Hunde Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich ordnungsgemäß zu beseitigen. § 13 Taubenfütterungsverbot Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden. § 14 Belästigung durch Ausdünstungen u. ä. Übelriechende Gegenstände und Stoffe dürfen in der Nähe von Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert werden, wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder erheblich belästigt werden. § 15 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen (1) An öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grünund Erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden Einrichtungen ist ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde untersagt - außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen, Anschlagtafeln usw.) zu plakatieren; - andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften oder zu bemalen. Dies gilt auch für bauliche oder sonstige Anlagen, die von öffentlichen Straßen oder Grün- und Erholungsanlagen einsehbar sind. (2) Die Erlaubnis nach Abs. 1 ist zu erteilen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes nicht zu befürchten ist. (3) Wer entgegen den Verboten des § 15 Abs. 1 außerhalb von zugelassenen Plakatträgern plakatiert oder andere als dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt, ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. Die Beseitigungspflicht trifft unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Polizeigesetzes auch den Veranstalter oder die sonstige Person, die auf den jeweiligen Plakatanschlägen oder Darstellungen nach Satz 1 als Verantwortlicher benannt wird. § 16 Belästigung der Allgemeinheit (1) Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grünund Erholungsanlagen ist untersagt: 1. das Nächtigen, 2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche Betteln sowie das Anstiften von Minderjährigen zu dieser Art de Bettelns, 3. das Verrichten der Notdurft, 4. das Lagern oder dauerhafte Verweilen außerhalb von Freiausschankflächen oder Einrichtungen, wie Grillstellen u.ä., ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses, wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich zu belästigen, 5. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln, 6. Gegenstände wegzuwerfen oder abzulagern außer in dafür bestimmte Abfallbehälter. 9 (2)Die Vorschriften des Strafgesetzbuches, des Betäubungsmittelgesetzes, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des Landesabfallgesetzes bleiben unberührt. Abschnitt 4 Schutz der Grün- und Erholungsanlagen § 17 Ordnungsvorschriften (1) In den Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt, 1. Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlagenflächen außerhalb der Wege und Plätze und der besonders freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten; 2. sich außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten; Wegesperren zu beseitigen oder zu verändern oder Einfriedungen und Sperren zu überklettern; 3. außerhalb der Kinderspielplätze und der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu treiben, wenn dadurch die Ruhe Dritter gestört oder Besucher belästigt werden können; 4. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen und sonstige Anlagenteile zu verändern oder aufzugraben und außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer anzumachen; 5. Pflanzen, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine zu entfernen; 6. auf Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden; 7. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen und andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu beschmutzen oder zu entfernen; 8. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen und zu fischen; 9. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benützen sowie außerhalb der dafür besonders bestimmten und entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport (Rodeln, Skilaufen und Schlittschuhlaufen) zu treiben, zu reiten, zu zelten, zu baden oder Boot zu fahren; 10. Parkwege, Rasenflächen und Anpflanzungen zu befahren und Fahrzeuge abzustellen; dies gilt nicht für Kinderwagen und fahrbare Krankenstühle sowie für Kinderfahrzeuge, wenn dadurch andere Besucher nicht gefährdet werden. § 17 a (1) Schulhöfe werden außerhalb des Schulbetriebes als öffentliche Kinderspielplätze zur Verfügung gestellt. Für sie gelten daher außerhalb des Schulbetriebs die Vorschriften für Kinderspielplätze entsprechend. Ausgenommen hiervon ist das Begehen der öffentlichen Fußwege. (2) Spielplätze in bewohnten Gebieten dürfen von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr, Sportplätze in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht benutzt werden. In der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr muss der Spielbetrieb auf das Ruhebedürfnis der Anlieger Rücksicht nehmen. Entsprechendes gilt für das Spielen in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen. (3) Auf Sport- und Kinderspielplätzen ist das Mitführen von Hunden, ausgenommen Blindenhunden, verboten. (4) Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn-/ Spielgeräte und sonstigen Spieleinrichtungen dürfen nur von Kindern bis zum 14. Lebensjahr benutzt werden, es sei denn, eine Benutzungsordnung sieht eineandere Regelung vor. (5) Auf Kinderspielplätzen ist es untersagt, Glasflaschen bzw. Gläser mitzubringen sowie dort alkoholische Getränke zu sich zu nehmen oder sich im Zustand erkennbarer Trunkenheit dort aufzuhalten. (6) Auf Kinderspielplätzen ist das Rauchen untersagt. (7) Bei Sportplätzen bleiben die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere die Sportanlagenlärmschutzverordnung, unberührt. Abschnitt 5 Anbringen von Hausnummern § 18 Hausnummern (1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen. 10 Reichenbach (2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden. (3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist. Abschnitt 6 Schlussbestimmungen § 19 Zulassung von Ausnahmen (1) Entsteht für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. (2) Vom Verbot des Alkoholkonsums auf Schulhöfen und des Rauchverbotes (§ 17 a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 und Abs. 6) kann die jeweilige Schulleitung Ausnahmen zulassen. (3) Die Ortspolizeibehörde kann für die Gemeinde Reichenbach an der Fils als Betreiber der Anlagen nach Abschnitt 4 auf Antrag Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 17 und 17 a zulassen. § 20 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinn von § 18 Abs. 1 Polizeigesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Abs. 1 Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung so benutzt, dass andere erheblich belästigt werden, 2. entgegen § 3 aus Gaststätten und Versammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere erheblich belästigt werden, 3. entgegen § 5 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten durchführt, 4. entgegen § 6 Tiere so hält, dass andere erheblich belästigt werden, 5.entgegen § 7 Altglassammelbehälter benutzt, 6.entgegen § 8 Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Flächen abspritzt, 7. entgegen § 9 öffentliche Brunnen entgegen ihrer Zweckbestimmung benutzt, sie beschmutzt oder das Wasser verunreinigt, 8.entgegen § 10 geeignete Behälter für Speisereste und Abfälle nicht bereit hält, 9. entgegen § 11 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere gefährdet werden, 10. entgegen § 11 Abs. 2 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt, 11.entgegen § 11 Abs. 3 Hunde frei umherlaufen lässt, 12.entgegen § 11 Abs. 4 Hunde nicht an der Leine führt, 13. entgegen § 12 als Halter oder Führer eines Hundes verbotswidrig abgelegten Hundekot nicht unverzüglich ordnungsgemäß beseitigt, 14.Tauben entgegen § 13 füttert, 15.entgegen § 14 übelriechende Gegenstände und Stoffe lagert, verarbeitet oder befördert, 16. entgegen § 15 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt, oder als Verpflichteter der in § 15 Abs. 3 beschriebenen Beseitigungspflicht nicht nachkommt, 17.entgegen § 16 Abs.1 Nr. 1 nächtigt, 18.entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 2 bettelt oder Minderjährige zu solchem Betteln anstiftet, 19.entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 3 die Notdurft verrichtet, 20. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 4 außerhalb von Freiausschankflächen oder Einrichtungen wie Grillstellen oder 20. März 2015 / Nr. 12 ähnliches ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses lagert oder dauerhaft verweilt, 21.entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 5 Betäubungsmittel öffentlich konsumiert, 22. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 6 Gegenstände wegwirft oder ablagert, 23. Anpflanzungen, Rasenflächen und sonstige Anlagenflächen entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 1 betritt, 24. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 2 außerhalb der freigegebenen Zeiten sich in nicht dauernd geöffneten Anlagen oder Anlagenteilen aufhält, Wegesperren beseitigt oder verändert oder Einfriedungen und Sperren überklettert, 25. außerhalb der Kinderspielplätze und der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 3 spielt oder sportliche Übungen treibt, 26. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteile nach § 17 Abs. 1 Nr. 4 verändert oder aufgräbt oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer macht, 27. Pflanzen, Gras, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 5 entfernt, 28. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 6 Hunde auf Kinderspielplätze und Liegewiesen mitnimmt, 29. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen und andere Einrichtungen entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 7 beschriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt oder entfernt, soweit nicht der Tatbestand der Sachbeschädigung verwirklicht ist. 30. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 8 Gewässer oder Wasserbecken verunreinigt oder darin fischt, 31. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 9 Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte benützt sowie außerhalb der dafür bestimmten oder entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport (Rodeln, Skilaufen oder Schlittschuhlaufen) betreibt, reitet, zeltet, badet oder Boot fährt, 32. Parkwege, Rasenflächen oder Anpflanzungen entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 10 befährt oder Fahrzeuge abstellt, 33.entgegen § 17 a Abs. 2 Sport-/Kinderspielplätze und Schulhöfe, Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigte Bereiche benutzt oder 34.entgegen § 17 a Abs. 3 auf Sport-/Kinderspielplätzen und Schulhöfe Hunde mitführt, ausgenommen Blindenhunde oder 35.entgegen § 17 a Abs. 4 auf Kinderspielplätzen aufgestellte Turn-/Spielgeräte und sonstige Spieleinrichtungen benützt oder 36. entgegen § 17 a Abs. 5 auf Kinderspielplätze oder Schulhöfe Glasflaschen und Gläser mitbringt, alkoholische Getränke zu sich nimmt oder sich in erkennbarer Trunkenheit dort aufhält, 37. entgegen § 17 a Abs. 6 auf Kinderspielplätzen oder Schulhöfen raucht. 38. entgegen § 18 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht, 39. unleserliche Hausnummernschilder entgegen § 18 Abs. 2 nicht unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend § 18 Abs. 2 anbringt. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 19 zugelassen worden ist. § 21 Inkrafttreten (1) Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die früheren Polizeiverordnungen, die dieser Polizeiverordnung entsprechen oder widersprechen außer Kraft, insbesondere die Polizeiverordnung vom 06.06.2011. Reichenbach an der Fils, den 18.03.2015 gez.: Richter Bürgermeister Reichenbach 20. März 2015 / Nr. 12 Hinweis gem. § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Richtlinien ist nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn - die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder - die Bekanntmachung verletzt worden sind, oder - der Bürgermeister den Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder - vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder - ein Dritter die Verfahrensverletzung rechtzeitig gerügt hat. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber der Gemeinde Reichenbach an der Fils, Hauptstraße 7, 73262 Reichenbach an der Fils geltend zu machen. Reichenbach an der Fils, den 18.03.2015 gez.: Richter Bürgermeister 2. Reichenbacher So – Fe – La (Sommerferien-Lager) für alle Reichenbacher Schulkinder von 6 – 12 Jahren Wann? Von Montag, 10.08.2015 – Freitag, 14.08.2015 Täglich von 9 – 17 Uhr Wo? Rund um die Vereinsgaststätte „Zum Rädle“ (Kanalstraße) in Reichenbach 11 Künstler aus Oberboihingen im 2. Quartal seine Bilder aus. In der Ausstellung „flutterby“ sind gegenständliche, abstrakte, und sakrale Werke zu sehen. Der Künstler zeigt auch Reiseeindrücke aus Europa und Südamerika. Kunzmann arbeitet mit Acryltechnik auch in Form von Falten- und Objektbildern. Die Vernissage findet am 30. März um 19 Uhr im Rathaus statt. Dazu ist die Bevölkerung recht herzlich eingeladen. Die Ausstellung ist bis Ende Juni zu den bekannten Öffnungszeiten des Rathauses zu sehen. Der Künstler ermuntert alle Kunstinteressierten zum "Vorbeiflattern". Kulturbeirat: Volles Haus beim Kindertheater Wertvolle Finanzspritze durch Überlassung Promitrunkerlös Doppelten Grund zum Strahlen hatten die Verantwortlichen des Kulturbeirats in der vergangenen Woche. Erst konnte am Sonntag, 8. März mit dem Kindertheater Räuber Hotzenplotz eine sehr gut gefüllte Brühlhalle verbucht werden. Einen Tag später durften die Mitglieder dann den Erlös des letztjährigen Promitrunkverkaufes beim Weihnachtsmarkt entgegennehmen. Was erwartet Euch? Viel Spaß, Spiele und spannende Aktionen !!! Die Teilnahme kostet pro Kind 60 € (inkl. Mittagessen, Getränke und einem kleinen Snack am Nachmittag). Anmelde-Start ist der 27.04.2015. Alle weiteren Informationen gibt es in den nächsten Wochen im Reichenbacher Anzeiger oder auf www.reichenbach-fils.de. Wir freuen uns auf Euch! Katja Fischer, Petra Schultz und das „So-Fe-La“-Team (E-Mail: [email protected]) Neue Ausstellung im Rathaus: Vernissage am 30. März Ab Ende März ist im Reichenbacher Rathaus wieder eine Ausstellung zu sehen. Mit Siegfried Kunzmann stellt ein Einer der Klassiker unter den Kinderbüchern ist Otfried Preußlers "Räuber Hotzenplotz" aus dem Jahr 1962. Die Hochdorfer Theatergruppe Sapperlapapp begeisterte auch mit der Neuauflage ihres Hotzenplotzes wieder die weit über 300 großen und kleinen Gäste, die trotz schönstem Wetter den Weg in die Brühlhalle fanden. Das Abenteuer von Kasperl und Seppel und wie sie versuchen, Räuber Hotzenplotz, der Kasperls Großmutter die Kaffeemühle gestohlen hat, dingfest zu machen, ist für die ganze Familie immer wieder spannend. 12 Reichenbach Auch die anderen Charaktere Zauberer Petrosilius Zwackelmann und Wachtmeister Dimpfelmoser durften natürlich in der lustigen Aufführung nicht fehlen. 20. März 2015 / Nr. 12 ermitteln, dass diese von der Gewerbebehörde kommen. Die Gemeinde Reichenbach an der Fils und auch keine andere Gewerbebehörde verschickt tatsächlich Schreiben, um kostenpflichtige Vertragsangebote für Eintragungen in Internetregistern oder ähnliches anzubieten. Oftmals sind in diesen Schreiben schon die Daten der Gewerbebetriebe eingepflegt und sollen nur per Fax bestätigt werden. Bitte achten Sie darauf, dass solche Registrierungen meist kostenpflichtig sind und mit einem mehrmonatigen Vertrag verbunden. Kontrollieren Sie Schreiben bitte genau, bevor Sie diese bestätigen oder zurückfaxen. Auch telefonisch werden Firmen aufgefordert „Korrekturabzüge“ oder ähnliches zu bestätigen, obwohl kein Auftrag vorliegt. Die Bürgerinformationsbroschüre für die Gemeinde Reichenbach wird in Kooperation mit der WIR herausgegeben. Anfragen von anderen sind hier nicht mit der Gemeinde/ WIR abgestimmt. In diesem Zusammenhang weist die Gemeinde Reichenbach an der Fils auch darauf hin, dass eine Gewerbeanmeldung im BürgerBüro unumgänglich ist, auch wenn ein Handelsregistereintrag besteht. Gewerbean-, ab- und ummeldungen können Sie jederzeit auf dem BürgerBüro zu den Öffnungszeiten durchführen. Anpflanzungen zurückschneiden Für das leibliche Wohl während des Familiennachmittags sorgten die Gymnastikmädels "Kipanyas", die die Gäste mit Kaffee und Kuchen sowie kalten Getränken bestens versorgten und so ihre Teamkasse ein wenig aufbesserten. Am 9. März durften die Vertreter des Kulturbeirats dann aus den Händen von Bürgermeister Bernhard Richter sowie den Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderats immerhin 843,90 Euro für die Kultur unter der Rathauslinde entgegennehmen. Richter nutzte die Gelegenheit und dankte allen Mitgliedern des Kulturbeirats für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement. Diesem Lob schlossen sich die Fraktionsvorsitzenden an. Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden übergeben den Vertreterinnen des Kulturbeirats den Erlös aus dem letztjährigen Promitrunk-Verkaufs Die nächste Veranstaltung des Kulturbeirats werden die Stuttgarter Saloniker sein, die am 19. Juli unter der Rathauslinde auftreten werden. Gewerbeanmeldungen und Gewerbeauskünfte nur über das BürgerBüro Derzeit erhalten Gewerbebetriebe behördenähnliche Schreiben, die beim oberflächlichen Lesen teilweise den Eindruck Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen auf privaten Grundstücken dürfen die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht behindern. Häufig ragen Zweige von Bäumen und Sträuchern aus privaten Grundstücken über die Grundstücksgrenze hinaus in den Gehweg, Fußwege oder in die Straße. Nach § 11 Abs. 2 FStrG sowie § 28 Abs. 2 StrG BadenWürttemberg ist dies nicht zulässig, wenn dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden kann. Um derartige Beeinträchtigungen zu vermeiden, muss bei öffentlichen Verkehrsflächen der Luftraum über den Fahrbahnen mind. bis 4,50 m, über Geh- und Radwegen bis mind. 2,50 m Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. Der Bewuchs ist entlang der Geh- und Radwege bis zur Geh- bzw. Radweghinterkante zurückzuschneiden. Bei Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mind. 0,75 m einzuhalten. Sofern ein Hochbord (Randstein) vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand vom Fahrbahnrand auf 0,50 m reduziert werden. Das Austreiben während der Wachstumsperiode ist dabei jeweils zu berücksichtigen. Bezüglich der Sichtverhältnisse an Knotenpunkten muss zumindest gewährleistet sein, dass ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer bei Anfahrt aus dem Stand, ohne nennenswerte Behinderung bevorrechtigter Fahrzeuge, sicher einbiegen oder kreuzen kann. Die Grundstücksbesitzer werden auf ihre Verpflichtungen hingewiesen und gebeten Abhilfe zu schaffen, sofern die Verkehrssicherheit durch Bewuchs beeinträchtigt wird. 20. März 2015 / Nr. 12 Reichenbach 13 EINWILLIGUNG IN DIE VERÖFFENTLICHUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN (§5 Landesdatenschutzgesetz) Geburten und Sterbefälle können veröffentlicht werden, wenn die Eltern des Kindes oder bei Sterbefällen die Angehörigen (oder in deren Auftrag die Bestattungsinstitute), ihr Einverständnis erklären. Durch die Verweigerung der Einwilligung entsteht kein Rechtsnachteil. Bei einem Wohnsitz in Reichenbach an der Fils erfolgt die Veröffentlichung im „Reichenbacher Anzeiger“. Damit ist es auch anderen Presseorganen erlaubt, diese Mitteilungen zu veröffentlichen. Name, Vorname: ______________________________ Tel.-Nr.: ______________ (falls wir Rückfragen haben) Anschrift: ________________________________________________________________________ Geburt – Geburtenregisternummer: _____________________ Angaben zum Kind Familienname Vornamen Geburtsdatum Geburtsort Name der Mutter Name des Vaters Straße, Hausnummer 73262 Reichenbach an der Fils Sterbefall – Sterberegisternummer: _____________________ Angaben zum/zur Verstorbenen Familienname Vornamen Straße, Hausnummer 73262 Reichenbach an der Fils Sterbedatum, Sterbeort EINWILLIGUNG Hiermit ermächtige/n ich/wir die Gemeinde Reichenbach an der Fils zur Veröffentlichung meiner/unserer hier benannten persönlichen Daten (Geburt, Sterbefall) im Mitteilungsblatt und im Internet. (Bei Geburten sind beide Unterschriften der Sorgeberechtigten bzw. der Ehepartner notwendig!) ___________________________________________ Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift _____________________________________________ Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift 14 Reichenbach 20. März 2015 / Nr. 12 Auch in diesem Jahr durfte jedes Kind ein eigenes Spiel herstellen. Aktuelles auf der Homepage Haben Sie den Bericht zur Hauptversammlung im letzten Reichenbacher Anzeiger verpasst? Oder wollen Sie etwas über die Fahrzeugübergabe und Vorstellung unseres neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20 erfahren? Oder interessieren Sie sich für die Einsätze der Reichenbacher Wehr? Alle diese Informationen finden Sie immer aktuell auf der Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Reichenbach unter www.feuerwehr.reichenbach-fils.de Fleißig wurde gebastelt und gemalt. Es entstanden nette Spielgruppen, die sich dann an den gemeinsamen Spielen erfreuten. Frühling und Ostern Die Sonne strahlt, Blumen und Baumblüten kommen hervor, uns zieht es in die Natur. Ostern naht - die Frühlings-Ausstellung in der Bücherei zeigt Bücher fürs Osterbasteln und Frühjahrs-Deko, leichte Menüs fürs Fest kochen, Routen für Spaziergänge und Wanderungen im Kreis und natürlich viele Oster-Bilderbücher und Natursachbücher, was man alles im Frühling draußen so entdecken kann. Die Bücherei ist in der Karwoche (30.03.-03.04.) geschlossen. Am Freitag, 27.03. können DVDs bis Dienstag 07.04. nach Ostern ausgeliehen werden. Plattform Reichenbacher Senioren Kontaktzeiten im Rathaus: Mittwoch, 10.00 - 12.00 Uhr, Zimmer 3 Tel.: 07153 5005-34 Kontaktperson: Martin Allmendinger, Diakon E-Mail-Adresse: [email protected] Außerhalb der Kontaktzeit wird Ihr Anruf an Martin Allmendinger weitergeleitet. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit zur Terminvereinbarung. Schön war es, dass man Zeit füreinander hatte und die neuen Spiele kennen lernen konnte. Anschließend gab es eine kleine Kaffeepause die zum gemütlichen Austausch genutzt wurde. Trotz voll ausgelasteten Räumlichkeiten war es ein schöner und gelungener Nachmittag. Seniorita Sprachförderung Reichenbach Spielenachmittag für Familien Am Samstag, dem 28. Februar 2015, veranstalteten wir wieder unseren beliebten Spielenachmittag. Sehr viele Familien besuchten an diesem Nachmittag unsere Räumlichkeiten in der Blumenstraße. Kontaktzeiten bei SENIORita, Siegenbergplatz 5 Montag und Dienstag von 10.00 bis 11.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr Telefon: (07153) 99 64 056 Kontaktperson: Joachim Schrader E-Mail: [email protected] Internet: www.seniorita-bgr.de 20. März 2015 / Nr. 12 15 Reichenbach Die Baugenossenschaft Reichenbach/Fils eG bietet Ihnen viele Hilfen und Dienstleistungen an. Wir beraten, helfen und vermitteln, weil wir Ihnen das Leben leichter machen wollen. Wir bieten Ihnen kostenfrei an: - Kleine Reparaturen in Wohnung und Haus - Kulturveranstaltungen - Fahrdienste zum Arzt - Fahrdienste ins Krankenhaus - Fahrdienste zum Einkaufen - Fahrdienste auf den Friedhof - PC-Dienstleistungen Testen Sie SENIORita !!! Bei Bedarf wird ein kostenloser Fahrdienst für alle Veranstaltungen und Aktivitäten eingerichtet. Melden Sie sich dazu bitte rechtzeitig bei SENIORita an. Laufende Aktivitäten Kaffee- und Spielenachmittag jeden 4. Mittwoch im Monat ab 14.30 Uhr. Fitness-Treff jeden Mittwoch um 9 Uhr am Siegenbergplatz 5 unter der Leitung von Anni Wöllhaf (Fit mit den „fünf“ Esslingern) Yoga für Senioren mit Bettina Raisch jeden Montag von 10 bis 11 Uhr. Gemeinsamer Mittagstisch an jedem zweiten Mittwoch im Monat um 12:15 Uhr. Bitte melden Sie sich bei SENIORita an, wenn Sie daran teilnehmen möchten. Gemeinsamer Fahrdienst von PRS und SENIORita Nach der erfolgreichen Zusammenführung der Fahrdienste von SENIORita und der PRS erfolgt die Koordination der Anfragen und die Einteilung der Fahrerinnen und Fahrer künftig über Joachim Schrader während der Bürozeiten von SENIORita. Nach Möglichkeit sollten Sie einen Vorlauf von mindestens zwei Arbeitstagen einräumen. Allen Fahrerinnen und Fahrern steht das „Stadtmobil“, das seinen Standort am Siegenbergplatz 5 hat, zur Verfügung. Fahrerinnen und Fahrer gesucht Die zunehmende Zahl der Anfragen nach Fahrdiensten veranlasst uns zu diesem Aufruf. Deshalb sprechen wir in diesem Zusammenhang auch solche Personen an die gerne bereit sind, einen solchen Dienst für bedürftige Bürgerinnen und Bürger selbstbestimmt, ehrenamtlich und freiwillig anzubieten. Bitte wenden Sie sich auch an Joachim Schrader, siehe oben. Die Betreuungskräfte des Albrecht-Teichmann-Stifts Räumen Sie Ihren Kleiderschrank Wir suchen gut erhaltene Damenkleidung, Schuhe, Taschen, und Accessoires Abgabetermin: Freitag, 20.3.15 von 17 – 18 Uhr für unseren 4. Damenkleiderbazar Verkauf an alle Frauen Tolle Schnäppchen von Markenkleidung Gr. 36-48 Samstag, 21. März 2015 14 – 17 Uhr Für Kaffee und Kuchen ist gesorgt Der Erlös dient zur Anschaffung eines Sportgeräts für die Bewohner des ATS Albrecht-Teichmann-Stift, Christofstr. 1 Reichenbach, Tel. 07153-609200 Albrecht-TeichmannStift Neues Betreuungskonzept im Albrecht-Teichmann-Stift Weitere Möglichkeiten durch neue rechtliche Vorgaben in der Betreuung der Bewohner/innen werden im TeichmannStift zu 100 Prozent umgesetzt. Die Richtlinien zur Betreuung der Bewohner/innen und Aufgaben der Betreuungskräfte wurden fortgeschrieben und bieten neue Möglichkeiten. Insbesondere kann nun allen BewohnerInnen eine noch umfangreichere Betreuung und Aktivierung angeboten werden. Hierfür wurden weitere qualifizierte Betreuungskräfte eingestellt. Die Ziele, die damit erreicht werden sollen, sind zum Beispiel, den BewohnerInnen die Lebensqualität zu erhöhen, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, Sicherheit und Orientierung zu vermitteln und den BewohnerInnen eine höhere Wertschätzung entgegenzubringen. 6 Betreuungskräfte haben an 7 Tagen in der Woche unter anderem folgende Angebote: - Kommunikation und Wahrnehmung (wie Gespräche, Vorlesen, Musik, Wohlfühlbad) - Ressourcenorientierte Beschäftigung (wie Backen, Wäsche sortieren, Spiele, Erinnerungsarbeit, Zeitung lesen) - Bewegung (wie Spaziergänge, Sitzgymnastik, ) - Kulturelle, künstlerische Angebote (Singen, Malen, Konzerte, jahreszeitliche Feste) - Sonstiges (Begleitung zu Gottesdienst, Besuchshund) Die Betreuungen und Aktivierungen werden einzeln und/oder in der Gruppe angeboten. Tatkräftige Unterstützung erhalten die Betreuungskräfte durch zahlreiche ehrenamtliche Helfer/ innen.
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