2. April 2015 Ausgabe 14 www.reichenbach-fils.de Diese Ausgabe erscheint auch online Gemeinderat beschließt Satzung über das Sanierungsgebiet „Zentrum Nord“ in Reichenbach Der Gemeinderat von Reichenbach hat in der letzten Sitzung den Satzungsbeschluss über das Sanierungsgebiet „Zentrum Nord“ gefasst. Das neue Sanierungsgebiet führt die vor vielen Jahren begonnene Sanierung des Ortszentrums konsequent weiter. Die umfassende vorbereitende Untersuchung wurde in verschiedenen Gemeinderatssitzungen von Herrn Wirth und Frau Datan vom Büro „die STEG Stadtentwicklung GmbH“ ausführlich vorgestellt. für den Fall, dass Private Aufwendungen für die Modernisierung bei der Steuer geltend machen wollen. In Ausnahmefällen ist auch eine Bezuschussung von Gebäudeabbrüchen möglich. Die Fördergrundsätze und einzelnen Fördersätze wurden ebenfalls schon vom Gemeinderat beschlossen und können bei der Gemeindeverwaltung nachgefragt werden. Alle Maßnahmen müssen bis spätestens 31.12.2022 abgeschlossen sein. Gemeinde und Private werden profitieren Die Notwendigkeit der städtebaulichen Neuordnung in dem Gebiet wurde in der Untersuchung deutlich. Die städtebaulichen Missstände wurden aufgezeigt und auch ein Maßnahmenplan erstellt. Der Maßnahmenplan stellt eine Richtschnur für den Gemeinderat und Verwaltung dar, wohin die Erneuerung gehen kann. Profitieren können von der Sanierung Gemeinde und private Eigentümer. Einen Zwang zum „Sanieren“ gibt es weder für die Gemeinde noch für die privaten Eigentümer. Die Verbesserung der Infrastruktur kommt allen Einwohnern von Reichenbach zugute. Die Verbesserung des Wohnungsumfeldes ist positiv für die Bewohner und Eigentümer. Auch können Eigentümer eine Förderung bei der Modernisierung der Gebäude als Zuschuss erhalten. Dies aber nur, wenn vor Beginn eine Vereinbarung mit der Gemeinde abgeschlossen wurde. Dies gilt auch Befragung der Beteiligten Erfreulich war die Beteiligung bei der Befragung im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung. 41 von 73 Eigentümern haben den Bogen ausgefüllt zurückgesandt. Die Angaben waren wichtig für das weitere Vorgehen und geben einen Hinweis über die Bereitschaft zur Modernisierung von Gebäuden. Über 51% der Befragten wollten sich an der Sanierung beteiligen, knapp 1/3 war noch unentschlossen. Dringender Sanierungsbedarf wurde vor allem bei der Fassade und Wärmedämmung gesehen. Bei der Frage nach Wünschen der Eigentümer wurden bessere Parkierungsmöglichkeiten, Reduzierung der Lärmbelästigung und Verbesserung Zustand der Straßen (v.a. der Hauptstraße) genannt. Positiv vermerkt wurden die guten Einkaufsmöglichkeiten in der Ortsmitte. Fortsetzung Seite 3 2 AUF EINEN BLICK Bürgermeisteramt Reichenbach an der Fils Telefon 5005-0 Sprechzeiten: BürgerBüro (Tel. 5005-15) Mo. 9-19 Uhr, Di. und Do. 7-16 Uhr, Mi. 7 -13, Fr. 7-12 Uhr, Sa. 9-11 Uhr Übrige Verwaltung: Mo. 9-12 Uhr, 14-18 Uhr, Di. bis Do. 8-12 Uhr, 14-16 Uhr Fr. 8-12 Uhr Bücherei: Tel. 984450 Mo., Do. 11-13 Uhr Di., Fr. 11-13 und 15-19 Uhr Bürgermeisteramt Hochdorf Telefon 5006-0 Sprechzeiten: Mo., Di., Do., Fr. 8-12 Uhr, Mo. 16-18.30 Uhr Mi. 8-12 Uhr und 13-16 Uhr Sprechzeiten - Termine mit Bürgermeister Kuttler, Frau Haller, Frau Wimmer, Herrn Eckert und Herrn Kerner nach telefonischer Vereinbarung. Bürgermeisteramt Lichtenwald Telefon 9463-0, Fax 9463-33 Sprechzeiten: Mo., Di., Mi., Do. 8-12 Uhr, Mo. 14-16 Uhr, Di., Do. 14-18 Uhr Termine mit Bürgermeister Rentschler, Herrn Rieker und Frau Mayer nach telefonischer Vereinbarung. NOTDIENSTE Ärzte Für die Gemeinden Reichenbach und Lichtenwald Notfallpraxis Esslingen am Klinikum Esslingen, Hirschlandstr. 97, 73730 Esslingen, Tel. 0711 1363400 Dienstzeit werktags von 18 Uhr bis 8 Uhr des folgenden Tages; an Wochenenden und Feiertagen von 8 Uhr bis 8 Uhr des folgenden Tages. Für die Gemeinde Hochdorf Wochentags ab 19 Uhr bis 8 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen gilt die zentrale Notfallnummer Tel.: 07021 19292 für alle Notfallpraxen in den zuständigen Krankenhäusern. Kinderärzte Zentrale Rufnummer: 0180 6071100 Ärztlicher Bereitschaftsdienst für Kinder und Jugendliche: Montag bis Freitag: 19 – 22 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag: 9 – 21 Uhr Zu allen übrigen Zeiten übernimmt die Notaufnahme des Klinikum Esslingen die Notfallversorgung. Aus allen Gemeinden Zuständig ist die zentrale kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis und die Notaufnahme für Kinder und Jugendliche am Klinikum Esslingen, Hirschlandstraße 97, 73730 Esslingen. Zu den angegebenen Zeiten können Patienten ohne Voranmeldung in die Klinik kommen, dort ist ständig ein Arzt vorhanden. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht mit dem Rettungsdienst zu verwechseln, der in medizinischen Notfällen zu rufen ist. Dazu gehören insbesondere Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt, starke Blutungen, Atemnot oder Vergiftungen. In diesen Fällen ist sofort die 112 anzurufen. Zahnärzte Tel. 0711 7877755 Nacht- und Sonntagsdienst der Apotheken Der Notdienst beginnt morgens um 8:30 Uhr und endet um 8:30 Uhr des nächsten Tages. Karfreitag, 03.04.21015 Rauner Apotheke, Kirchheim/Teck, Tannenbergstr. 40, Tel. 07021 52101 2. April 2015 / Nr. 14 Sonn- und Feiertagsdienst in der Krankenpflege vom 03.04.- 06.04.2015 Reichenbach 04. - 05.04.Fr. Uhlig 03.04. + 06.04. Fr. Schwarz Hochdorf 03. - 04.04 + 06.04. 05.04. Fr. Lauterbach Fr. Schuler Lichtenwald 03.04. Fr. Schindel Samstag, 04.04.2015 Center-Apotheke, Deizisau, Plochinger Str. 40, Tel. 07153 550077 Ostersonntag, 05.04.2015 Pinguin-Apotheke im NANZ-Center, Kirchheim/Teck, Stuttgarter Str. 1, Tel. 07021 8046171 Ostermontag, 06.04.2015 Central-Apotheke, Wernau, Kirchheimer Str. 98, Tel. 07153 31719 Dienstag, 07.04.2015 Adler-Apotheke, Kirchheim/Teck, Max-Eyth-Str. 33, Tel. 07021 2626 Mittwoch, 08.04.2015 Alb-Apotheke, Schlierbach, Gaiserstr. 8, Tel. 07021 44144 Mittwochnachmittags geöffnet: Rathaus-Apotheke, Reichenbach, Hauptstr. 11, Tel. 07153 54172 Kirch-Apotheke, Hochdorf, Kauzbühlstr. 1, Tel. 07153 958276 Donnerstag, 09.04.2015 Römer-Apotheke, Köngen, Hirschstr. 22, Tel. 07024 81151 Freitag, 10.04.2015 Apotheke am Markt, Wendlingen, Kirchheimer Str. 4, Tel. 07024 7313 Notdienst der Innungsbetriebe Der Notdienst im Sanitär- und Gasheizungsbereich hat von 10 bis 18 Uhr Bereitschaft Karfreitag, 03.04.2015 bis Ostermontag, 06.04.2015 Kurt Wenzelburger, Sanitär und Heiztechnik, Jacob-Brodbeck-Straße 56, 70794 Filderstadt, Tel. 0711 70709880 04.04. Fr. Schulz 05. - 06.04. Fr. Schäfer Impressum Herausgeber sind die Gemeinden Reichenbach an der Fils, Hochdorf, Lichtenwald und der Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt ist für Reichenbach Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, 73262 Reichenbach o.V.i.A. für Hochdorf Bürgermeister Gerhard Kuttler, Kirchheimer Straße 53, 73269 Hochdorf o.V.i.A. für Lichtenwald Bürgermeister Ferdinand Rentschler, Hauptstraße 34, 73669 Lichtenwald o.V.i.A. und für den Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, 73262 Reichenbach o.V.i.A. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048, www.nussbaummedien.de Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und für den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt Anzeigenannahme: Tel. 07161 93020-30, [email protected] Textbeiträge für den Anzeiger: E-Mail: [email protected] Fax 07033 2056, Info-Tel. 07033 525-132 Die mit Namen gezeichneten Artikel geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wider. Unaufgefordert eingesandte Manuskripte werden nur auf Verlangen zurückgesandt. Erscheinungsweise wöchentlich. Geschäftsbedingungen Abonnement „Reichenbacher Anzeiger“: Das Bezugsgeld ist bei Rechnungszahler oder bei Abbuchung jährlich im Voraus fällig. Abbestellungen sind nur zum Halbjahresende möglich und müssen spätestens 2 Wochen vor Halbjahresende ausgesprochen werden. Bei höherer Gewalt oder Streik besteht kein Lieferanspruch. Anspruch auf ganze oder teilweise Rückerstattung besteht nicht, wenn der „Reichenbacher Anzeiger“ durch höhere Gewalt nicht erscheinen oder nicht zugestellt werden kann. Bei Diebstahl besteht kein Anspruch auf Nachlieferung. E-Mail: [email protected] Aus 2. April 2015 / Nr. 14 allen Städtebauliche Missstände Die vorbereitende Untersuchung hat massive städtebauliche Mängel aufgezeigt. Dabei wurden strukturelle Mängel (Leerstände, Mindernutzung von Gebäuden), funktionale Mängel (hoher Parkdruck, problematische Kreuzungsbereiche, fehlende Fußwegeverbindungen) und räumliche Mängel (Gestaltungsmängel im Grünbereich, fehlende Raumkanten durch Gebäude, Gestaltungsmängel im Erschließungsbereich) festgestellt. Städtebauliche Neuordnung Vom Büro „die STEG“ wurden verschiedene Entwicklungsschwerpunkte aufgezeigt. Diese sind in der Hauptstraße mit der Nutzung innerörtlicher Flächenpotentiale, dem Bereich Ecke Schorndorfer Straße/Wilhelmstraße mit einer Quartiersneubildung, Bereich Brunnenschule mit Quartiersneubildung, Gestaltung Vorbereich Brühlhalle/Koppscher Garten und Umnutzung Firmengebäude Electrostar. Neben einer Neubebauung von Flächen sollen auch Grünbereiche und Straßen neu gestaltet werden. Hier ist vor allem die Hauptstraße, aber auch die Karlstraße und Wilhelmstraße vorgesehen. Chance für die Gemeinde Nachdem im Bereich vom Rathaus bis zum Bahnhof durch die Ortskernsanierung viele positive Veränderungen stattgefunden haben, hat die Gemeinde durch die Aufnahme in das Landessanierungsprogramm die Chance auch im nördlichen Bereich das Ortsbild nachhaltig neu zu gestalten. Mit der Neugestaltung von öffentlichen Straßen und Plätzen werden auch die Standortbedingungen für den Einzelhandel und Dienstleistungen weiter gestärkt. Kosten und Finanzierung In der Kosten- und Finanzierungsübersicht wurden Kosten von ca. 4,6 Mio. € ermittelt. Allein 1,5 Mio. € sind für Erschließungs- und Gestaltungsmaßnahmen bei Straßen, Plätzen und Grünbereichen vorgesehen. Ein wesentlicher Kostenanteil beläuft sich auch auf den Ankauf von Grundstücksflächen durch die Gemeinde (1.85 Mio. €), die dann im Rahmen der Sanierung zum großen Teil wieder zur Bebauung verkauft werden sollen. Für private Modernisierungsmaßnahmen sind Mittel in Höhe von 440.000 € vorgesehen. Diese Kosten werden teilweise durch Rückflüsse aus Grundstücksveräußerungen (geschätzt in Höhe von 1,8 Mio. €), Ausgleichsbeiträge 25.000 € und Landeszuweisungen aus dem Landessanierungsprogramm von vorläufig 800.000 € gedeckt. Mindestens 1,1 Mio € ist der Eigenanteil der Gemeinde Reichenbach. Die Gemeinde hofft, dass bei einem Aufstockungsantrag weitere Landesmittel von max. 850.000 € zugesagt werden, damit die Lücke nicht bei der Gemeinde verbleibt. Nähere Auskünfte erteilt bei der Gemeindeverwaltung Kämmerer Wolfgang Steiger Tel. 07153/5005-17 ([email protected]) beim Sanierungsträger „die STEG“ Herr Wirth Tel. 0711/21068-121 ([email protected]) e hlstra Mü r Straß annsweile Baltm tz iler Straße er-Pla ße Baltmannswe ipp dor-D Theo Kirchstraße Abgrenzung förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet "Zentrum Nord" ca. 6,1 ha ße tra rS fe or nd rck ma Bis Bergstraße or Sch Reichenbach e rstraß Seidenstraße nne Bru e straß rbe Ge e nstraß Seidenstraße e Kirchstraß K 1208 Grabenstraße rfer Straß Schulstraße K 120 8 Schorndo Schulstraße e Schulstraße Kirchstraß e traße W AG Hauptstraße Wilhelmstraße Wilhelmstraße Paulin ens Karlstraße Wilhelmstraße raße Bismarckstraße Moltkestraße raße Reiche Hauptst nbach Karlst Brühl ers Schill Grundstra traße Römerweg Marienstraße Marienstraße raße Marienst K 120 ße 8 Grund Gemeinde Reichenbach an der Fils e nstraß Fürstenstraße Fürste Christofstraße Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme "Zentrum Nord" Ulmer Straße 2 L 119 raße r St rte ga Stutt fstraße h ac nho Bah nb iche Re FÖRMLICHE FESTLEGUNG 1:1000 Originalmaßstab Stuttgarter Straße 0 10 20 30 40 60 Bahnhofstraße 80 M Hauptgeschäftsstelle Stuttgart Olgastraße 54 70182 Stuttgart Projekt Nr. 83932 26.02.2015/je 3 Gemeinden Stuttgarter Str. 4 73262 Reichenbach Telefon 9511-0 Für pflegerische Notfälle erreichen unsere Patienten uns am Wochenende und bei Nacht unter der Telefonnummer 0171 7069939 Geschäftsführerin: Brigitte Hummel, Telefon 951113 Pflegedienstleitung: Gerlinde Mössinger, Telefon 951111 Essen auf Rädern: Telefon 951114 Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9:00 - 12:30 Uhr Montag und Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Besuchen Sie uns doch im Internet unter www.diakonie-uf.de Ambulanter Hospizdienst Reichenbach . Hochdorf . Lichtenwald e.V. Hospizdienst in Reichenbach, Hochdorf und Lichtenwald Der Ambulante Hospizdienst Reichenbach.Hochdorf.Lichtenwald e.V. ist eine Gruppe ehrenamtlich engagierter Männer und Frauen. Wir betreuen lebensbedrohlich erkrankte Menschen und ihre Angehörigen auch unter schwierigsten Bedingungen. Wir kommen in Privatwohnungen oder auch ins Pflegeheim. Wir sind professionell geschult für das, was wir tun. Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen und wir bemühen uns, immer aufrichtig, wertschätzend und einfühlsam zu sein. Wir bringen Zeit mit und Geduld, achten auf Wünsche und Bedürfnisse ganz unabhängig von Ihren Einstellungen oder Ihrer Religion. Rufen Sie uns an, wenn Sie Begleitung möchten oder auch nur Fragen haben. Wir arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich. Wir stehen mit all unseren Kräften zu Ihrer Verfügung. Sie erreichen unsere Einsatzleiterin Ina-Susanne Schick unter der Telefonnummer 0175 - 8 39 67 80. Sie wird mit Ihnen ein erstes Gespräch führen und Sie über alles Weitere informieren. Scheuen Sie sich nicht, eine Nachricht auf der Mailbox zu hinterlassen, wenn Frau Schick einmal nicht persönlich erreichbar ist, Sie werden innerhalb von Stunden zurückgerufen. Informationen über unser Arbeit finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.hospizdienst-rhl.de Trauercafé Regenbogen Das Trauercafé „Regenbogen“ lädt alle Trauernden ein Die Hospizgruppen Reichenbach-Hochdorf-Lichtenwald, Plochingen und Deizisau laden trauernde Menschen herzlich ins Trauercafé „Regenbogen“ ein. Wir wollen trauernden Menschen einen Ort bieten, an dem sie sich treffen und miteinander ins Gespräch kommen können. Voraussetzungen gibt es keine, denn es gilt: Jede und jeder ist mit ihren und seinen Gefühlen im Trauercafé „Regenbogen“ immer und jederzeit willkommen. Sie sind uns auch willkommen, unabhängig davon, wie weit der Trauerfall zurückliegt. Dieses kostenlose Angebot für Trauernde findet jeweils am letzten Montag eines Monats im Plochinger Café „Steiner am Fluss“ auf dem ehemaligen Gartenschaugelände „Bruckenwasen“ statt, und zwar in der Zeit von 16 bis 18 Uhr. Lediglich zu bestimmten Ferienzeiten gibt es Terminvorverlegungen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Nächste Termine: 27. April, 18. Mai, 29. Juni Kontakttelefon: 07153 - 52658 4 Aus allen Gemeinden 2. April 2015 / Nr. 14 Jehovas Zeugen Excel-Kurs Dienstag, 14. April 2015 von 15.00 - 17.00 Uhr und Mittwoch, 15. April 2015 von 09.30 - 11.30 Uhr. Was ist Excel? Bei SOR lernen Sie, was Excel überhaupt ist. Excel ist ein Tabellen-Kalkulationsprogramm von Microsoft. Mit ihm können Zahlen und Texte in Tabellenform zusammengestellt und auf verschiedenste Arten ausgewertet werden. Dem Anwender stehen dabei alle denkbaren Funktionen zur Verfügung, sei es die Statistik, die Finanzmathematik oder auch Berechnungen jeder Art. Die Tabellen befinden sich auf sogenannten Tabellenblättern, von denen sich wiederum 3 in einer Arbeitsmappe befinden. Es können auch weitere Tabellenblätter hinzugefügt oder gelöscht werden. Eine Tabelle besteht aus Zeilen (mit Zahlen bezeichnet), Spalten (mit Buchstaben bezeichnet, z.B.: A, CA) und den einzelnen Zellen. Das sind die Kreuzungen zwischen Spalte und Zeile (bezeichnet beispielsweise mit F8, CA83). Alle Werte oder Ergebnisse von Berechnungen können auch als Diagramm dargestellt werden. Bei dem kostenlosen Kurs für unsere Mitglieder erlernen Sie wie ein Haushaltsbuch erstellt wird. Dieses Lernprogramm beschränkt sich auf die Grundfunktionen, die für private Anwendungen im Einsteigerbereich notwendig sind. Auf Anfrage kann ein Kurs Office Calc am Dienstag. 21. April 2015 von 15.00 – 17.00 Uhr stattfinden. Weitere SOR-Kurse bis Juni 2015 Kurs 1515 1519 1521 1522 1523 1524 1525 1526 1527 Thema Einkaufen Internet Verkaufen im Internet Reisen mit dem Internet Wandern und Radeln mit dem Smartphone Fotobearbeitung mit Adobe Fotobearbeitung mit Gimp Windows 8.1 MS Office 2007/2010 Power Point Std. 2x2 2x2 2x2 Tag Mi Mi Mi Uhrzeit 09.30 09.30 09.30 3x2 Do 09.30 Datum nach Absprache nach Absprache nach Absprache € 28 28 28 42 4x2 Fr 09.30 April nach Absprache 17.04. 4x2 Fr 15.00 17.04. 56 2x2 Do 09.30 2x2 Do 09.30 3x2 Do. 09.30 23.04. 07.05. 11.06. 28 28 42 Freitag 3. April 20.00 Gedächtnismahl zum Gedenken an den Tod Christi. Redner W. Calistro, Selters. Jeder ist herzlich eingeladen. Andere Orte als der angegebene unter www.jw.org Samstag 4. April 19.00 Ewiges Leben – wann? Vortrag W. Calistro, Selters. Die von Christus genannten Vorzeichen lassen auf eine nicht mehr lange Wartezeit schließen. Sonntag 5. April 9.30 „Ergreift das wirkliche Leben“; Vortrag W. Calistro, Selters. 10.10 „Wahre Liebe: Ist sie möglich?“ (Hohelied 8:6). Donnerstag 9. April „Weisheit von oben in deinem Leben“ „…nicht parteiisch, nicht heuchlerisch“ (Jakobus 3:17). 19.35 Kurs für Bibellehrer mit Kurzreferaten; 1. Sam. 16-18 20.10 „Wachtturm“ und „Erwachet“ im April mit den Titelthemen „Bibelkurs“ und „Erziehung“ / Alle Zusammenkünfte öffentlich. Biblische Bildung für jeden. www.jw.org; Sehen, Hören, Ausdrucken 56 Angaben ohne Gewähr Der Wissendurst der Generation 50 plus ist ungebrochen und wir benötigen weitere Internethelfer, die unsere Mitglieder unterstützen. Leider werden durch unsere Altersstruktur immer wieder Dozentenplätze frei und das Wissen ist einfach unwiderruflich weg! Wir bitten Sie, Vorruheständler und Jungrentner, geben Sie doch einfach der Gesellschaft auch etwas zurück, ehrenamtlich bei SOR. Zu alt für den Computer? Niemals! Wir zeigen Ihnen, wie es geht, von Senior/in zu Senior/in. Informieren Sie sich im Internet unter www.senioren-online-reichenbach-fils.de oder besuchen Sie uns in unserem Domizil Wilhelmstraße 15 in Reichenbach: dienstags offene Tür von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr donnerstags offene Tür von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr und die Multimediagruppe montags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Gutschein: „Tut dies immer wieder zur Erinnerung an mich!“ – Jesus gebietet in der Nacht vor seinem Tod das Abendmahl, Lukas 22:19,20; 1.Kor. 11:23-26 SOR-Homepage Schenken Sie einen Kursgutschein von SOR! Gutscheine dienstags und donnerstags zu den üblichen Zeiten. Melden Sie Ihre Interessen vorab per Mail unter [email protected]. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Mitteilungen Fördergelder für Baumschnitt von Streuobst gemeinsam beantragen Das Land Baden-Württemberg hat ein Förderprogramm für den Baumschnitt von Streuobst aufgelegt. Vereine, Städte und Gemeinden, Aufpreisinitiativen oder sonstige Zusammenschlüssen können noch bis zum 15. Mai diesen Jahres einen entsprechenden Förderantrag für ihre Baumschnittmaßnahmen im Bereich Streuobst beim für den Landkreis Esslingen zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart einreichen. Privatpersonen können auch, aber mindestens zu dritt und mit zusammen mindestens 100 Streuobstbäumen, ebenfalls gemeinsam einen Sammelantrag zur Förderung ihres Baumschnitts stellen. Alle diejenigen, die bislang noch nicht bei einem Förderantrag „untergekommen“ sind bzw. noch keine Mitstreiter gefunden haben, können sich noch bis Freitag, dem 10. April, bei der Obst- und Gartenbauberatung im Landratsamt Esslingen melden, um Zusammenschlüsse für einen Förderantrag zu bilden. Gefördert werden über einen Zeitraum von fünf Jahren bis zu zwei Baumschnittmaßnahmen mit jeweils 15 € pro Baum. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Vermittlung von Zusammenschlüssen von Privatpersonen für gemeinsame Förderanträge für den Baumschnitt von Streuobst gibt es bei der Obst- und Gartenbauberatung im Landratsamt Esslingen, Corina Schweikardt, Telefon 0711 3902-2421, [email protected]; Informationen zur Förderung: www.streuobst-bw.info Aus 2. April 2015 / Nr. 14 allen INTERESSANTES & WISSENSWERTES Gemeinden 5 sich Teilnehmer aus dem Vereinsgebiet des Schwäbischen Heimatbundes, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Teilen des Landes. Sonderpreis Kleindenkmale Ein Sonderpreis würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Kleindenkmalen. Dazu gehören unter anderem Gedenksteine, steinerne Ruhebänke und Bachbrücken, Trockenmauern, Feld- und Wegekreuze sowie Wegweiser oder Feldunterstände. Annahmeschluss für schriftliche Bewerbungen im Format DIN A4 ist der 31. Mai 2015. Kostenlose Informationsbroschüren mit den Teilnahmebedingungen und der Beschreibung preisgekrönter Projekte der Vorjahre sind beim Schwäbischen Heimatbund in Stuttgart sowie bei allen württembergischen Sparkassen erhältlich. Sämtliche Informationen sind auch unter www.kulturlandschaftspreis.de abrufbar. Die Verleihung der Preise findet im Herbst 2015 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. G Nehemia- Adonia-Musical in der Stadthalle Plochingen am Mittwoch, 8. April um 19.30 Uhr Theater und Tanz, eine coole Projektband und ein großer Chor Der Eintritt ist frei, eine freiwillige Spende zur Kostendeckung erbeten. Mehr Informationen unter www.adonia.de Wassonstnochinteressiert Aus dem Verlag Wassonstnoch interessiert Fotowettbewerb zum „Frühlingserwachen“ – Jetzt mitmachen und gewinnen! Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen des Jahres erwacht nun auch die Natur zu neuem Leben. Perfekt also, um endlich wieder mehr Zeit draußen zu verbringen und die schönsten Momente dieser Jahreszeit mit der Kamera festzuhalten und damit an unserem Fotowettbewerb „Frühlingserwachen“ teilzunehmen. Zu gewinnen gibt es für die zwei besten Hobby-Fotografen Schwäbischer Heimatbund: Ausschreibung Kulturlandschaftspreis 2015 2x 1 Veranstaltungsgutschein von www.eventim.de im Wert von 50 €! Tradition in Verbindung mit Innovation wird belohnt Der Schwäbische Heimatbund und der Sparkassenverband Baden-Württemberg vergeben auch in diesem Jahr den mit insgesamt 10.500 Euro dotierten Kulturlandschaftspreis. Er belohnt langjähriges Engagement für die typischen, von Menschenhand mitgestalteten Landschaften in Württemberg und den angrenzenden Regionen wie Streuobstwiesen, Steillagen-Weinberge oder traditionelle Wirtschaftsformen in Wald- oder Moorgebieten. Für Jugendliche und Vereine mit Jugendgruppen gibt es einen Sonderpreis. „Der unersetzliche Reichtum unserer verschiedenen und unverwechselbaren Landschaften als gewachsene Ökosysteme und Kulturgüter soll auch kommenden Generationen erhalten bleiben.“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes, die Zielrichtung des Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte oder zur Öffentlichkeitsarbeit. Der im letzten Jahr erfolgreich eingeführte Jugend-Kulturlandschaftspreis ist einer von sechs Hauptpreisen, die mit jeweils 1.500 Euro dotiert sind. Der seit 1991 vergebene Kulturlandschaftspreis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit mindestens drei Jahren engagieren. Bewerben können Und so geht´s: Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, müssen Sie sich lediglich kostenlos auf www.gemeindeklick.de anmelden und Ihren Schnappschuss unter dem Beitrag„Frühlingserwachen – Zeigen Sie, wie Sie den Frühling begrüßen“ hochladen. Vielleicht entdecken Sie Ihr Bild dann auch schon bald in Ihrem Amts- oder privaten Mitteilungsblatt! Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Verlagstipps: Das Einbinden von Schriften in Word können Sie wie folgt vornehmen: Im Menü von Microsoft Word unter „Extras“ -> „Optionen“ -> „Speichern“ das „TrueType Schriften einbetten“ aktivieren – danach die Datei wie gewohnt abspeichern. 6 Reichenbach Amtliche Bekanntmachungen, Kirchen, Vereins- und allgemeine Nachrichten Sprechzeiten: BürgerBüro (Tel. 50 05-15) Mo. 9-19 Uhr Fr. 7-12 Uhr Di.-Do. 7-16 Uhr Sa. 9-11 Uhr vorübergehend Mittwochs nur bis 13 Uhr geöffnet Bürgermeisteramt Reichenbach an der Fils Telefon 50 05-0 Übrige Verwaltung www.reichenbach-fils.de Wir gratulieren zum Geburtstag 04.04., 05.04., 05.04., 06.04., 06.04., 07.04., 08.04., 08.04., 08.04., 09.04., 10.04., 75 97 71 72 70 77 72 72 70 73 78 J.: J.: J.: J.: J.: J.: J.: J.: J.: J.: J.: 2. April 2015 / Nr. 14 Terezija Kasapovic, Ulmer Str. 5 Margot Krauß, Römerweg 2 Paraskevi Karali, Blumenstr. 61 Inge Kühn, Goethestr. 12 Ursula Stöcken, Weinbergstr. 40/1 Manfred Schaller, Karlstr. 10 Christine Hoffmann, Breslauer Str. 55 Frideriki Prokopidou, Rißhaldenweg 20 Marta Langstein, Neuffenstr. 12 Sigrid Rink, Danziger Str. 82 Katharina Schmidt, Karlstr. 18 BürgerBüro am Ostersamstag geschlossen Am Ostersamstag, dem 4. April 2015, ist das BürgerBüro geschlossen. Ab Dienstag, 7. April 2015, sind wir ab 7.00 Uhr wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Partnerschaft Reichenbach an der Fils – Sainte-Savine Fahrt nach Sainte-Savine vom 18. bis 20. September 2015 Nachdem im letzten Jahr eine Delegation aus Sainte-Savine zu Besuch in Reichenbach war, ist dieses Jahr im Herbst wieder eine Fahrt nach Frankreich geplant. Die Gemeindeverwaltung lädt alle Reichenbacher Bürgerinnen und Bürger, die gerne an der Fahrt vom 18. bis 20. September 2015 teilnehmen wollen, herzlich ein. Neben allen, die bereits Freunde und Gastfamilien in SainteSavine haben, sind auch frankreichinteressierte Mitfahrer eingeladen, die bisher noch keinen Kontakt nach Sainte-Savine hatten, mitzufahren. Die Verwaltung wird sich dann mit den Verantwortlichen jenseits des Rheins darum bemühen, passende Partner bzw. Gastfamilien zu finden. Die Delegation wird mit einem Bus voraussichtlich am Freitagvormittag losfahren und gegen 22.00 Uhr am Sonntagabend wieder zurück in Reichenbach sein. Für die Fahrt mit dem Bus wird ein Unkostenbeitrag erhoben. Das Sainte-Saviner Partnerschaftskomitee bereitet derzeit das Programm für den Besuch vor und freut sich über eine möglichst große Delegation aus Reichenbach. Für Fragen und Anmeldungen steht Sabine Weidenbacher-Richter, Telefon 07153/5005-35 oder E-Mail: [email protected] gerne zur Verfügung. Bei ihr können sich auch Vereine oder Organisationen melden, die an einem Austausch mit Partnervereinen interessiert sind. [email protected] Mo. 9-12 Uhr, 14-18 Uhr, Di.-Do. 8-12 Uhr, 14-16 Uhr, Fr. 8-12Uhr Grünschnitt-Sammelplatz Rinnenwiesen am Feldweg nach Ebersbach: März und 1. Aprilwoche 2015 Mittwoch 13.00 - 18.00 Uhr Samstag 9.00 - 14.00 Uhr Wertstoffcontainer im Gemeindebauhof Mittwoch 15.00 - 17.30 Uhr Samstag 9.00 - 12.00 Uhr Schrott und Sperrmüll: siehe Müll-Kalender 2015 Hausmüll 2-wöchentlich: Samstag, 11.04.2015 Hausmüll 4-wöchentlich: Freitag, 24.04.2015 Bio-Tonne 2-wöchentlich: Samstag, 04.04.2015 Gelber Sack 2-wöchentlich: Dienstag, 07.04.2015 Altpapiersammlung Samstag, den 18.04.2015, Straßenreinigung Warentauschtag CVJM Mittwoch, den 15.04.2015 Samstag, den 18.04.2015 Das Sonn- und Feiertagsgesetz während der Ostertage: Kein Tanz und kein Sport am Karfreitag Nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz sind an Gründonnerstag, Karfreitag und Ostersamstag öffentliche Tanzunterhaltungen, aber auch Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen ganztägig verboten. Zusätzlich sind an Karfreitag ab 0:00 Uhr öffentliche Veranstaltungen, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen oder die nicht der Würdigung des Feiertages dienen sowie Sportveranstaltungen verboten. Auch der Betrieb von Spielautomaten ist am Karfreitag in Gaststätten und Spielhallen verboten. Am Ostersonntag sind Sportveranstaltungen erst ab 11:00 Uhr erlaubt. Wir bitten um Beachtung. Einladung zum 22. Reichenbacher Warentauschtag am Samstag, den 18. April 2015 von 8.30 bis 12.30 Uhr im Foyer der Realschule Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Gemeinde Reichenbach veranstaltet am Samstag, den 18. April 2015 den 22. Warentauschtag im Foyer der Realschule in Reichenbach. Schnäppchenjägern, Sammlern und Leuten die Überflüssiges los werden wollen oder anderen, die diese Dinge brauchen können, sind sie wohlbekannt: die Warentauschtage im Landkreis Esslingen. Diese Veranstaltung zur kostenlosen Weitergabe gebrauchter Sachen ist ein Beitrag zur Müllvermeidung. An diesem Tag können Sie gut erhaltene, gebrauchsfähige Haushaltsgegenstände oder andere nicht mehr benötigte Waren in gutem Zustand in der Zeit von 8.30 - 10.30 Uhr am Haupteingang des Foyers der Realschule abgeben. Bitte verwenden Sie bei der Abgabe keine eigenen Körbe und verpacken Sie die Einzelteile nicht in Zeitungspapier – das beansprucht bei der Annahme zu viel Zeit. 2. April 2015 / Nr. 14 Reichenbach Geben Sie Ihr Mitgebrachtes nur im Foyer ab. Dort stehen freiwillige Helfer bereit um die Sachen entsprechend zu ordnen. Wir möchten vermeiden, dass professionelle Flohmarktjäger Ihnen die Dinge auf dem Weg dorthin abjagen, das ist nicht das Ziel eines Warentauschtages. Von 11.00 - 12.30 Uhr liegen die gebrachten Gegenstände geordnet bereit und Sie können mitnehmen, was Ihnen gefällt. Auf diese Weise finden viele Dinge einen neuen Besitzer. Warentausch bedeutet •Sie können bringen was Sie verschenken möchten, auch wenn Sie nichts mitnehmen. •Sie dürfen mitnehmen was Sie gebrauchen können, auch wenn Sie nichts gebracht haben. Ware, die angenommen wird: Bücher, Spielzeug, Sportartikel, Haushaltswaren, Schallplatten, CDs, Geschirr, Werkzeug, Zimmerpflanzen, Gemälde, Bett- und Tischwäsche, funktionierende Elektrogeräte usw. Ware, die nicht angenommen wird: Schuhe, Kleidung, kaputte oder beschädigte Teile, Ski und Skistiefel, Computer und Computerteile. Größere Gegenstände wie Möbel, Waschmaschinen, Kühlschränke usw. können über Aufkleber oder Foto am Fenster neben dem Eingang zur Selbstabholung angeboten werden. Bitte beachten Sie, dass das Halten im Schulgelände nur zur Anlieferung der Waren gestattet ist. Das Parken im Schulgelände ist grundsätzlich nicht erlaubt. An diesem Tag ist wieder ein großes Gedränge zu erwarten. Bitte die angegebenen Zeiten einhalten: Warenannahme:8:30 - 10:30 Uhr am Haupteingang zum Foyer der Realschule Warenabholung:11:00 - 12:30 Uhr über den Westeingang zum Foyer der Realschule Plattform Reichenbacher Senioren Kontaktzeiten im Rathaus: Mittwoch, 10.00 - 12.00 Uhr, Zimmer 3 Tel.: 07153 5005-34 Kontaktperson: Martin Allmendinger, Diakon E-Mail-Adresse: [email protected] Außerhalb der Kontaktzeit wird Ihr Anruf an Martin Allmendinger weitergeleitet. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit zur Terminvereinbarung. Vorankündigung: Am 15. April findet keine Sprechstunde statt. Seniorita Kontaktzeiten bei SENIORita, Siegenbergplatz 5 Montag und Dienstag von 10.00 bis 11.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr Telefon: (07153) 99 64 056 Kontaktperson: Joachim Schrader E-Mail: [email protected] Internet: www.seniorita-bgr.de Die Baugenossenschaft Reichenbach/Fils eG bietet Ihnen viele Hilfen und Dienstleistungen an. Wir beraten, helfen und vermitteln, weil wir Ihnen das Leben leichter machen wollen. Wir bieten Ihnen kostenfrei an: - Kleine Reparaturen in Wohnung und Haus - Kulturveranstaltungen - Fahrdienste zum Arzt - Fahrdienste ins Krankenhaus - Fahrdienste zum Einkaufen - Fahrdienste auf den Friedhof - PC-Dienstleistungen Testen Sie SENIORita !!! Bei Bedarf wird ein kostenloser Fahrdienst für alle Veranstaltungen und Aktivitäten eingerichtet. Melden Sie sich dazu bitte rechtzeitig bei SENIORita an. 7 Laufende Aktivitäten Kaffee- und Spielenachmittag jeden 4. Mittwoch im Monat ab 14.30 Uhr. Fitness-Treff jeden Mittwoch um 9 Uhr am Siegenbergplatz 5 unter der Leitung von Anni Wöllhaf (Fit mit den „fünf“ Esslingern) Yoga für Senioren mit Bettina Raisch jeden Montag von 10 bis 11 Uhr. Gemeinsamer Mittagstisch an jedem zweiten Mittwoch im Monat um 12:15 Uhr. Bitte melden Sie sich bei SENIORita an, wenn Sie daran teilnehmen möchten. Gemeinsamer Fahrdienst von PRS und SENIORita Nach der erfolgreichen Zusammenführung der Fahrdienste von SENIORita und der PRS erfolgt die Koordination der Anfragen und die Einteilung der Fahrerinnen und Fahrer künftig über Joachim Schrader während der Bürozeiten von SENIORita. Nach Möglichkeit sollten Sie einen Vorlauf von mindestens zwei Arbeitstagen einräumen. Allen Fahrerinnen und Fahrern steht das „Stadtmobil“, das seinen Standort am Siegenbergplatz 5 hat, zur Verfügung. Fahrerinnen und Fahrer gesucht Die zunehmende Zahl der Anfragen nach Fahrdiensten veranlasst uns zu diesem Aufruf. Deshalb sprechen wir in diesem Zusammenhang auch solche Personen an die gerne bereit sind, einen solchen Dienst für bedürftige Bürgerinnen und Bürger selbstbestimmt, ehrenamtlich und freiwillig anzubieten. Bitte wenden Sie sich auch an Joachim Schrader, siehe nebenstehende Spalte. Albrecht-TeichmannStift Aufmerksame und interessierte BeobachterInnen des Neubaus „Betreutes Wohnen“ beim Albrecht-Teichmann-Stift „Gott schütze uns vor Feuer und Wind und vor Arbeitern, die langsam sind.“ Flott voran gehen die Baumaßnahmen in der direkten Nachbarschaft des Albrecht-Teichmann-Stifts. Es entsteht eine Seniorenwohnanlage für Betreutes Wohnen mit 30 Wohnungen. Und…. den BewohnerInnen des Stifts entgeht nichts. Wann kommt der Zement für den Boden des 1. Stocks? Kann bis zur Dunkelheit der Zement verarbeitet werden? Oder es kommt eine neue Lieferung der Steine für die Wände. Das Interesse ist sehr groß, die Baufortschritte genau zu beobachten. So manche Gardinen in den Zimmern der BewohnerInnen gehen gar nicht mehr zu.
© Copyright 2024 ExpyDoc