Erneuerungswahl Friedensrichter/in, Wahlanordnung, 2. Wahlgang

Gemeinderat
Seestrasse 59
8703 Erlenbach
Tel. 044 913 88 11
Fax 044 913 88 01
[email protected]
www.erlenbach.ch
Amtliche Publikation
Erneuerungswahl
Friedensrichter/in für die Amtsdauer 2015-2021 vom
14. Juni 2015 (2. Wahlgang)
Wahlanordnung
Der zweite Wahlgang der Erneuerungswahl des Friedensrichters oder der Friedensrichterin
der Gemeinde Erlenbach für die Amtsdauer 2015-2021 findet am Sonntag, 14. Juni 2015,
statt.
Die Durchführung dieser Erneuerungswahl erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über
die politischen Rechte vom 1. September 2003 (GPR), der dazugehörigen Verordnung vom
27. Oktober 2004 (VPR) sowie den Bestimmungen der Gemeindeordnung Erlenbach (GO)
vom 23. September 2001. Gemäss Art. 7 Abs. 1 GO erfolgt die Wahl mit einem leeren
Wahlzettel. Wählbar sind alle stimmberechtigten Personen, die ihren politischen Wohnsitz
im Kanton Zürich haben und damit auch Personen, welche im ersten Wahlgang vom
8. März 2015 nicht zur Wahl standen.
Personen, die sich zur Wahl stellen wollen, haben sich bis spätestens am 27. März 2015
selber mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf, genauer Adresse
und Wohnort schriftlich beim Gemeinderat, Seestrasse 59, 8703 Erlenbach, anzumelden.
Zusätzlich können der Rufname sowie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Ein entsprechendes Anmeldeformular ist bei der Gemeinderatskanzlei erhältlich
([email protected], Tel. 044 913 88 11). Es kann auch auf der Homepage der Gemeinde (www.erlenbach.ch / Onlineschalter / Gemeinderatskanzlei / Erneuerungswahl Friedensrichter/in Erlenbach, Formular für Aufführung auf Beiblatt) heruntergeladen werden.
Die Wahlberechtigten erhalten zusammen mit dem leeren Wahlzettel ein Beiblatt, auf welchem alle Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind, die ihre Anmeldung
fristgerecht eingereicht haben. Das Beiblatt darf nicht als Wahlzettel verwendet werden. Im
zweiten Wahlgang entscheidend ist das relative Mehr.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen
Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet,
schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Erlenbach, 20. März 2015
Gemeinderat Erlenbach