Rundschreiben 1 2015 (2) - Sportfischereiverein Büchen eV

Mitglied im DAFV
An alle Mitglieder!
März 2015
Die Jahreshauptversammlung 2015 unseres Vereins findet am Sonntag, dem 29.03.2015 um 14.00
Uhr in der Gaststätte „Lindenkrug Löding“ in Witzeeze statt. Alle Vereinsmitglieder werden
hiermit gebeten, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vereinsvorsitzenden
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
3. Ehrungen von Vereinsmitgliedern
4. Protokollverlesung über die Jahreshauptversammlung vom 24.03.2013
5. Satzungsänderungen: Das Vereinsmitglied Norman Abbott stellt diverse Anträge zur
Abstimmung von Satzungsänderungen, auf Nachfrage des Vorstands – ohne Begründung:
siehe Anhang / Kopie des Schreibens vom 28.01.2015. Die Verlesung und Abstimmung
weiterer Anträge des Norman Abbott (ebenfalls unbegründet), die keine
Satzungsänderungen betreffen, erfolgt unter TOP 13. Anträge.
6. Satzungsänderungen: Der Vorstand sieht nach eingehender Prüfung keinen
Handlungsbedarf für Satzungsänderungen und stellt den Antrag, die Satzung in der Form
zu belassen, wie sie ist.
7. Beschluss über den Austritt aus dem Landessportfischerverband Schleswig Holstein e.V.
und dem DAFV. Hierzu siehe die Anmerkungen des Vorstandes auf Seite 2.
8. Beschluss über einen Gewässerkauf (Kiessee VIII / Z-Buhne) zum Preis von 34.068,10 € und
teilweise Finanzierung durch die Raiffeisenbank Büchen.
9. Geschäfts- und Kassenberichte
10. Kassenprüfungsbericht und Entlastung des Vorstands
11. Wahl der Kassenprüfer 2015 / 2016 gem. § 15 der Vereinssatzung
12. Festlegung der Vereinsveranstaltungen 2015
13. Anträge
14. Festlegung der Mitgliedsbeiträge 2015
15. Festsetzung des Jahreshaushaltes 2015
16. Sonstiges
Vereinsmitglieder, die der Versammlung Vorschläge oder Anträge zur Abstimmung vorlegen
möchten, werden gebeten, diese bis zum 22.03.2015 schriftlich an den Vorsitzenden des Vereins, Spk.
Ronald Wischmann, Bergstr. 7a, 21516 Müssen zu richten. Anträge, die nach dem 22.03.2015 gestellt
werden, können nicht berücksichtigt werden. Bei Anträgen bitte auch an eine entsprechende
Begründung denken, damit der Vorstand im Vorwege die rechtlichen Grundlagen hierzu klären kann.
Abstimmungen erfolgen durch Erheben der Sportfischerpässe - nicht vergessen!!
Die Fangmeldungen für das Jahr 2014 können auf der Jahreshauptversammlung abgegeben werden
oder sind bis zum 22.03.2015 an den Gewässerwart, Spk. Erik Burmester, Schäferkoppel 5c, 21493
Schwarzenbek, zu senden.
Die Jahresbeiträge 2015 wurden gemäß unserer Vereinssatzung am 15. Dezember 2014 fällig. Zu
diesem Termin haben wir die Beiträge bei den Spk. die am Lastschriftverfahren teilnehmen,
abgebucht. Alle anderen Spk. werden gebeten, den Beitrag 2015 auf eines der unten genannten Konten
zu überweisen. Bitte daran denken, dass ab 1. Januar auch wieder eine gültige Beitragsmarke
Schleswig Holstein im Jahresfischereischein eingeklebt sein muss. Das gilt auch für Nicht-Schleswig
Holsteiner!
Mit freundlichen Grüßen und Petri Heil!
WWW.SFVB.DE
gez. Peter Tesch, Schriftführer
Vorsitzender/Geschäftsstelle:
Ronald Wischmann
Bergstraße 7a
21516 Müssen
Telefon 0 41 55 / 37 70
[email protected]
Raiffeisenbank Büchen
IBAN: DE37230641070002188821
BIC: GENODEF1BCH
Stellvertretender Vorsitzender:
Carsten Pauli
Bergkoppel 5
21514 Fitzen
Telefon 0 41 55 / 499 356
[email protected]
Schriftführer:
Peter Tesch
Bismarckstraße 62
21493 Schwarzenbek
Telefon 0 41 51 / 8 17 23
Bankverbindungen
Kassenwartin:
Karin Dallmann
Pommernweg 8
21516 Müssen
Telefon 0 41 55 / 808792
[email protected]
Kreissparkasse Schwarzenbek
IBAN: DE14230527500000020222
BIC: NOLADE21RZB
Anmerkungen und Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 7:
Auf der Jahreshauptversammlung des Landessportfischerverband Schleswig Holstein e.V. (LV) sollen
Beschlüsse gefasst werden, die aus Sicht unseres Vorstandes für unseren Verein nicht tragbar sind.
Das Thema ist sehr komplex und eine Diskussion im Rahmen einer Jahreshauptversammlung zu
umfangreich. Der Vorstand hat sich eingehend mit dem Thema beschäftigt und die nachfolgenden
Empfehlungen und Begründungen einstimmig beschlossen.
Wir haben daher aus Gründen der Fristwahrung im Dezember 2014 den Austritt des SFVB aus dem
LV zum 31.12.2015 erklärt, unter Vorbehalt der Zustimmung unserer Jahreshauptversammlung 2015.
Begründung 1:
Der LV plant den Kauf einer Teilfläche des Westensees in der Nähe von Kiel zum Preis von rd.
650.000,-- €, zzgl. einer Leibrentenregelung in Höhe von 10.000,-- € jährlich, die bis zum Ableben des
Verkäufers gezahlt werden muss. Bis dahin verzichtet der LV auch auf diverse Einnahmen (andere
Nutzungen als Fischerei), zahlt aber dennoch für anfallende Kosten.
Der LV hat Rücklagen für Gewässerkäufe gebildet, will diese aber nicht antasten, sondern die
komplette Finanzierung auf die im LV organisierten Angler umlegen. Konkret bedeutet das eine
einmalige Umlage in Höhe von 16,-- € pro Mitglied, bzw. 22,50 € pro Mitglied auf 15 Jahre (a 1,50 €)
verteilt. Für uns würde es bedeuten, einmalig rd. 9.000,-- € oder 12.500,-- € auf 15 Jahre verteilt. Jeder
Angler könne als Ausgleich einmalig eine Tageskarte mit Bootsnutzung für den Westensee kostenlos
bekommen.
Nach starken Protesten auch anderer Vereine wird der LV eine Option anbieten, die eine hälftige
Beteiligung des Landesjagdverbandes beinhaltet.
Wir vertreten die Ansicht, dass der LV die Finanzierung aus eigener Kraft schaffen muss, wir müssen
unsere Käufe auch selbst finanzieren. Aufgrund der Entfernung haben Angler aus unserer Gegend
auch keinen Nutzen von diesem Gewässer.
Begründung 2:
Die Verschmelzung des VDSF mit dem DAV zum DAFV sollte eigentlich eine bürokratische
Schlankheitskur bewirken, also Verringerung der Kosten. Der DAFV benötigt aber dringend eine
Beitrags-Erhöhung in Höhe von 1,-- € pro Angler. Außerdem sind mehrere Landesverbände aus dem
DAFV ausgetreten, was eine weitere künftige Belastung nach sich ziehen wird. Der LV selbst wird
voraussichtlich einen Antrag auf Beitragserhöhung in Höhe von 0,50 € stellen, der aber begründet ist
und von uns unterstützt wird.
Begründung 3:
Ein weiterer Punkt ist, dass wir die Publikationen des Präsidiums des DAFV im Sinne der politischen
Neutralität für bedenklich halten. Dieses betrifft die eine grundsätzliche Voraussetzung für die
Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Wir zahlen derzeit rd. 4.200,-- € (7,50 € / Mitglied, egal ob passiv, aktiv, Jugend oder Senior) an den
LV. Darin enthalten sind die Beiträge für den DAFV, LV und Kreissportfischerverband.
Bei einer Erhöhung von 1,-- € für den DAFV, 0,50 € für den LV und einer Umlage von 1,50,-- € (15
Jahre lang) für den Gewässerkauf Westensee liegen wir künftig bei 10,50 € / Mitglied, also 40% mehr
als bisher. Zusammen müssten wir dann jährlich rd. 5.900,-- € an den LV überweisen. Wir sehen in
naher Zukunft weitere Erhöhungen.
Seit vielen Jahren finanzieren wir selbst Gewässerkäufe, die wir jährlich mit 7.500,-- € tilgen. Bei
einem Austritt haben wir die ersparte Summe jährlich für eigene Investitionen zur Verfügung.
In der Mitgliedschaft sind auch Versicherungen enthalten, die wir bereits größtenteils selbst in unseren
eigenen Versicherungen abgedeckt haben.
Der Erwerb von Kanal- und Elbe-Karten ist für Angler, die in keinem dem LV angehörenden Verein
organisiert sind, derzeit erheblich teurer. So das Argument des LV.
Zusammenfassend haben wir den Austritt vorbehaltlich der Zustimmung unserer
Jahreshauptversammlung 2015 erklärt für den Fall, dass
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eine Beteiligung der Mitglieder an der Finanzierung des Westensee und / oder
eine Erhöhung des Beitrages für den DAFV beschlossen wird und / oder
keine konkrete und nachvollziehbare Erklärung bezüglich der politischen Neutralität des DAFV
geliefert wird.
Der Vorstand