Mitglied im DAFV An alle Mitglieder! März 2015 Die Jahreshauptversammlung 2015 unseres Vereins findet am Sonntag, dem 29.03.2015 um 14.00 Uhr in der Gaststätte „Lindenkrug Löding“ in Witzeeze statt. Alle Vereinsmitglieder werden hiermit gebeten, an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vereinsvorsitzenden 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung 3. Ehrungen von Vereinsmitgliedern 4. Protokollverlesung über die Jahreshauptversammlung vom 24.03.2013 5. Satzungsänderungen: Das Vereinsmitglied Norman Abbott stellt diverse Anträge zur Abstimmung von Satzungsänderungen, auf Nachfrage des Vorstands – ohne Begründung: siehe Anhang / Kopie des Schreibens vom 28.01.2015. Die Verlesung und Abstimmung weiterer Anträge des Norman Abbott (ebenfalls unbegründet), die keine Satzungsänderungen betreffen, erfolgt unter TOP 13. Anträge. 6. Satzungsänderungen: Der Vorstand sieht nach eingehender Prüfung keinen Handlungsbedarf für Satzungsänderungen und stellt den Antrag, die Satzung in der Form zu belassen, wie sie ist. 7. Beschluss über den Austritt aus dem Landessportfischerverband Schleswig Holstein e.V. und dem DAFV. Hierzu siehe die Anmerkungen des Vorstandes auf Seite 2. 8. Beschluss über einen Gewässerkauf (Kiessee VIII / Z-Buhne) zum Preis von 34.068,10 € und teilweise Finanzierung durch die Raiffeisenbank Büchen. 9. Geschäfts- und Kassenberichte 10. Kassenprüfungsbericht und Entlastung des Vorstands 11. Wahl der Kassenprüfer 2015 / 2016 gem. § 15 der Vereinssatzung 12. Festlegung der Vereinsveranstaltungen 2015 13. Anträge 14. Festlegung der Mitgliedsbeiträge 2015 15. Festsetzung des Jahreshaushaltes 2015 16. Sonstiges Vereinsmitglieder, die der Versammlung Vorschläge oder Anträge zur Abstimmung vorlegen möchten, werden gebeten, diese bis zum 22.03.2015 schriftlich an den Vorsitzenden des Vereins, Spk. Ronald Wischmann, Bergstr. 7a, 21516 Müssen zu richten. Anträge, die nach dem 22.03.2015 gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden. Bei Anträgen bitte auch an eine entsprechende Begründung denken, damit der Vorstand im Vorwege die rechtlichen Grundlagen hierzu klären kann. Abstimmungen erfolgen durch Erheben der Sportfischerpässe - nicht vergessen!! Die Fangmeldungen für das Jahr 2014 können auf der Jahreshauptversammlung abgegeben werden oder sind bis zum 22.03.2015 an den Gewässerwart, Spk. Erik Burmester, Schäferkoppel 5c, 21493 Schwarzenbek, zu senden. Die Jahresbeiträge 2015 wurden gemäß unserer Vereinssatzung am 15. Dezember 2014 fällig. Zu diesem Termin haben wir die Beiträge bei den Spk. die am Lastschriftverfahren teilnehmen, abgebucht. Alle anderen Spk. werden gebeten, den Beitrag 2015 auf eines der unten genannten Konten zu überweisen. Bitte daran denken, dass ab 1. Januar auch wieder eine gültige Beitragsmarke Schleswig Holstein im Jahresfischereischein eingeklebt sein muss. Das gilt auch für Nicht-Schleswig Holsteiner! Mit freundlichen Grüßen und Petri Heil! WWW.SFVB.DE gez. Peter Tesch, Schriftführer Vorsitzender/Geschäftsstelle: Ronald Wischmann Bergstraße 7a 21516 Müssen Telefon 0 41 55 / 37 70 [email protected] Raiffeisenbank Büchen IBAN: DE37230641070002188821 BIC: GENODEF1BCH Stellvertretender Vorsitzender: Carsten Pauli Bergkoppel 5 21514 Fitzen Telefon 0 41 55 / 499 356 [email protected] Schriftführer: Peter Tesch Bismarckstraße 62 21493 Schwarzenbek Telefon 0 41 51 / 8 17 23 Bankverbindungen Kassenwartin: Karin Dallmann Pommernweg 8 21516 Müssen Telefon 0 41 55 / 808792 [email protected] Kreissparkasse Schwarzenbek IBAN: DE14230527500000020222 BIC: NOLADE21RZB Anmerkungen und Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 7: Auf der Jahreshauptversammlung des Landessportfischerverband Schleswig Holstein e.V. (LV) sollen Beschlüsse gefasst werden, die aus Sicht unseres Vorstandes für unseren Verein nicht tragbar sind. Das Thema ist sehr komplex und eine Diskussion im Rahmen einer Jahreshauptversammlung zu umfangreich. Der Vorstand hat sich eingehend mit dem Thema beschäftigt und die nachfolgenden Empfehlungen und Begründungen einstimmig beschlossen. Wir haben daher aus Gründen der Fristwahrung im Dezember 2014 den Austritt des SFVB aus dem LV zum 31.12.2015 erklärt, unter Vorbehalt der Zustimmung unserer Jahreshauptversammlung 2015. Begründung 1: Der LV plant den Kauf einer Teilfläche des Westensees in der Nähe von Kiel zum Preis von rd. 650.000,-- €, zzgl. einer Leibrentenregelung in Höhe von 10.000,-- € jährlich, die bis zum Ableben des Verkäufers gezahlt werden muss. Bis dahin verzichtet der LV auch auf diverse Einnahmen (andere Nutzungen als Fischerei), zahlt aber dennoch für anfallende Kosten. Der LV hat Rücklagen für Gewässerkäufe gebildet, will diese aber nicht antasten, sondern die komplette Finanzierung auf die im LV organisierten Angler umlegen. Konkret bedeutet das eine einmalige Umlage in Höhe von 16,-- € pro Mitglied, bzw. 22,50 € pro Mitglied auf 15 Jahre (a 1,50 €) verteilt. Für uns würde es bedeuten, einmalig rd. 9.000,-- € oder 12.500,-- € auf 15 Jahre verteilt. Jeder Angler könne als Ausgleich einmalig eine Tageskarte mit Bootsnutzung für den Westensee kostenlos bekommen. Nach starken Protesten auch anderer Vereine wird der LV eine Option anbieten, die eine hälftige Beteiligung des Landesjagdverbandes beinhaltet. Wir vertreten die Ansicht, dass der LV die Finanzierung aus eigener Kraft schaffen muss, wir müssen unsere Käufe auch selbst finanzieren. Aufgrund der Entfernung haben Angler aus unserer Gegend auch keinen Nutzen von diesem Gewässer. Begründung 2: Die Verschmelzung des VDSF mit dem DAV zum DAFV sollte eigentlich eine bürokratische Schlankheitskur bewirken, also Verringerung der Kosten. Der DAFV benötigt aber dringend eine Beitrags-Erhöhung in Höhe von 1,-- € pro Angler. Außerdem sind mehrere Landesverbände aus dem DAFV ausgetreten, was eine weitere künftige Belastung nach sich ziehen wird. Der LV selbst wird voraussichtlich einen Antrag auf Beitragserhöhung in Höhe von 0,50 € stellen, der aber begründet ist und von uns unterstützt wird. Begründung 3: Ein weiterer Punkt ist, dass wir die Publikationen des Präsidiums des DAFV im Sinne der politischen Neutralität für bedenklich halten. Dieses betrifft die eine grundsätzliche Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Wir zahlen derzeit rd. 4.200,-- € (7,50 € / Mitglied, egal ob passiv, aktiv, Jugend oder Senior) an den LV. Darin enthalten sind die Beiträge für den DAFV, LV und Kreissportfischerverband. Bei einer Erhöhung von 1,-- € für den DAFV, 0,50 € für den LV und einer Umlage von 1,50,-- € (15 Jahre lang) für den Gewässerkauf Westensee liegen wir künftig bei 10,50 € / Mitglied, also 40% mehr als bisher. Zusammen müssten wir dann jährlich rd. 5.900,-- € an den LV überweisen. Wir sehen in naher Zukunft weitere Erhöhungen. Seit vielen Jahren finanzieren wir selbst Gewässerkäufe, die wir jährlich mit 7.500,-- € tilgen. Bei einem Austritt haben wir die ersparte Summe jährlich für eigene Investitionen zur Verfügung. In der Mitgliedschaft sind auch Versicherungen enthalten, die wir bereits größtenteils selbst in unseren eigenen Versicherungen abgedeckt haben. Der Erwerb von Kanal- und Elbe-Karten ist für Angler, die in keinem dem LV angehörenden Verein organisiert sind, derzeit erheblich teurer. So das Argument des LV. Zusammenfassend haben wir den Austritt vorbehaltlich der Zustimmung unserer Jahreshauptversammlung 2015 erklärt für den Fall, dass • • • eine Beteiligung der Mitglieder an der Finanzierung des Westensee und / oder eine Erhöhung des Beitrages für den DAFV beschlossen wird und / oder keine konkrete und nachvollziehbare Erklärung bezüglich der politischen Neutralität des DAFV geliefert wird. Der Vorstand
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