Hier Informationen zu Urabstimmung

Mehr Wertschätzung
im Sozial- und Erziehungsdienst
INFORMATION
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
die Verhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) sind am 21.04. gescheitert. Jetzt
kommt es zur Urabstimmung und dafür bitten wir herzlich um Ihre Unterstützung!
Urabstimmung - Was, wann, wo?
Bei der Urabstimmung werden die Mitglieder
im Sozial- und Erziehungsdienst befragt, ob
sie sich für einen unbefristeten Ausstand aussprechen. Antworten mehr als 75 Prozent der
Befragten mit Ja, kommt es zum Vollstreik. Die
Abstimmung ist geheim und per Urnenwahl
oder Briefwahl möglich. Die Entscheidung für
eines der beiden Verfahren trifft der jeweilige
Orts-/Kreisverband. Genauere Informationen
erhalten Sie dort.
Die Urabstimmung findet im Zeitraum von
Montag, 27.04. bis Montag, 04.05.2015 statt.
Urabstimmung - und dann?
Nach Ablauf der Frist erfolgt die Auszählung
der Stimmen.
Bei Urnenwahl werden die Stimmen durch den
Abstimmungsvorstand vor Ort ausgezählt und
das Ergebnis der Landesgeschäftsstelle mitgeteilt. Die Stimmen der Briefwahl werden von
der Landesgeschäftsstelle selbst ausgewertet.
Bei mehr als 75 Prozent Ja-Stimmen, kann die
Landesstreikleitung zu Vollstreiks aufrufen.
Sollte im Anschluss an die Streikaktionen seitens der Arbeitgeber ein Angebot vorliegen,
das die Verhandlungskommission akzeptiert,
erfolgt eine zweite Urabstimmung.
Wer ist abstimmungsberechtigt?
Abstimmen können alle komba Mitglieder im
Sozial- und Erziehungsdienst, die unter den
Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen.
Ausgenommen sind jedoch Auszubildende,
Praktikantinnen und Praktikanten nach dem
TVPöD, PIAs und hauswirtschaftliche Kräfte.
Streikgeld
Die Durchführung der Urabstimmung ist
als Arbeitskampfmaßnahme zu werten und
kann während der Arbeitszeit erfolgen. Der
Arbeitgeber ist berechtigt, für die Zeit des Abstimmungsvorganges und auch während der
Arbeit in den Abstimmungsvorständen, das
Entgelt einzubehalten. Das Streikgeld wird gemäß Streikgeldunterstützungsordnung auch
für die Urabstimmung gezahlt.
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an die Landesstreikleitung:
Michael Kaulen, 0221/ 912 852-40
Jürgen Nüss, 0221/ 912 852-31
www.komba.de/nrw