Ausschreibung 53. Kart-Rennen

Ausschreibung ADAC-Clubsport-Kartrennen
Grundlage dieser Ausschreibung ist das gültige Kart-Clubsport-Reglement 2015. Kartrennen. Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen und Regelungen des gültigen Kart-Clubsport-Reglement 2015 durchgeführt.
Soweit durch diese Ausschreibung und das Kart-Clubsport-Reglement 2015 keine Regelungen getroffen sind,
sollten die Regelungen des/r DMSB/CIK/ FIA herangezogen werden.
Art. 8 Fahrerbesprechung
Die Fahrerbesprechung für alle Klassen findet am 07.06.2015 gemäß Zeitplan am Abnahmezelt
statt. - Alle Fahrer sind verpflichtet, an der Fahrerbesprechung teilzunehmen.
Bei Nichtteilnahme an der Fahrerbesprechung wird eine Geldbuße von 50,00 € fällig.
Art. 1 Veranstaltung
Titel der Veranstaltung:
Rennstrecke:
Veranstaltungszeitraum:
53. ADAC Kartrennen Fassberg
Kartbahn Fliegerhorst Fassberg - 880 m / Runde
6./7.Juni 2015
Art. 2 Veranstalter:
Motor- und Touring-Club e.V. Fassberg im ADAC
Falkenweg 5,
29328 Fassberg
Tel.05055 / 8686 Telefax 05055 / 5304
Art. 9 Starterzahl
Im Training sind 32 Fahrer und im Rennen sind 32 Fahrer zugelassen.
Art. 10 Startart
Alle Klassen starten „rollend“ – Klasse ADAC KZ 2 / Gentlemen / Rotax DD2 startet stehend
Rennleitungsbüro im Fliegerhorst Fassberg ab 05.06.2015 ab 14.00 Uhr
Tel./ Fax: 05055 / 1721361 Mobil: 0172/5428686
E-Mail
[email protected]
Art. 11 Training und Rennen
Gem. Durchführungsbestimmungen des NAKC
Art. 3 Durchgeführte Wettbewerbe
Rennen
BLZ 257 916 35 unter Stichwort - "53.ADAC Kart-Rennen 2015" vorzunehmen.
Die Nennbestätigungen gelangen am 2. Juni 2015 zum Versand.
Der Nennungsbestätigung liegen folgende Unterlagen bei: Durchfahrtsschein und Zeitplan
Art. 12 Wertung – Platzierung
Klasse
R 1+2
R3
1/5
ADAC Bambini / Bambini light / WF / RK1 / Rotax Mini Max u. Micro Max
12Rd
18 Rd
2/6
ADAC X30 Junior / Rotax Max Junioren / KF J
14Rd
22 Rd
Sieger ist der TN, der nach Zurücklegen der vorgesehenen Renndistanz als Erster über die Ziel-linie
fährt. Die Platzierungen der Nachfolgenden TN ergeben sich aus der Anzahl der von ihnen gefahrenen
Runden und der Reihenfolge des Überfahrens der Ziellinie.
3/7
ADAC X30 Senior / Rotax Max Senior
14Rd
22 Rd
Art. 13 Parc fermé
4/8
KZ 2 / KZ 2 Gentlemen / Rotax Max DD2
14Rd
22 Rd
Der "parc fermé" befindet sich neben dem Abnahmezelt. Die 3 Erstplatzierten jedes Rennens stellen
die Fahrzeuge im "parc fermé" ab.
Die nicht im "parc fermé" abgestellten Fahrzeuge müssen bis zum Ablauf der Protestfrist im Fahrerlager für Nachuntersuchungen bereitstehen.
Die Wettbewerbe werden für den NAKC und die Gaumeisterschaften ADAC Hansa, Niedersachsen/Sachsen-Anhalt, Ostwestfalen-Lippe und Schleswig-Holstein gewertet.
Art. 4 Zugelassene Klassen gem. Technische Bestimmungen des ADAC / NAKC
Art. 14 Preise
Für alle ausgeschriebenen Rotax-Klassen gelten die Technischen Bestimmungen des RMC
Tageswertung aus allen drei Läufen gemäß Art. 9.2 – NAKC-Rahmenausschreibung 2015 .
Klassensieger erhält immer einen Pokal.
Art.5 Vorläufiger Zeitplan
Art.15 Sportwarte
Papierabnahme - Technische Abnahme
06.06.2015
16:30 Uhr
19:30 Uhr
Freie Bahnbenutzung gegen Gebühr siehe Zeitplan
06.06.2015
08:30 Uhr
17:00 Uhr
Papierabnahme - Technische Abnahme
07.06.2015
07.00 Uhr
10.00 Uhr
Freies Training
07.06.2015
08.00 Uhr
09.30 Uhr
Zeittraining
07.06.2015
09:30 Uhr
10:30 Uhr
Rennen
07.06.2015
10.30 Uhr
16.00 Uhr
Siegerehrung
Renndirektor
Rennleiter
Stellvertreter
Rennsekretär
Leiter Streckensicherung
Zeitnahme
Zeitnahme ( Obmann )
Rennarzt
Technische Kommissare
07.06.2015 um 17.00 Uhr bei Start und Ziel
Art.6 Nennungsschluss - 07.06.2015
08:00 Uhr
Vornennungsschluss : 29.05.2015
Art. 16 Schiedsrichter
Art. 7 Nenngeld
Klasse
alle
90,- €
Klasse
alle
115,- €
Technischer Kommissar (Anw.)
Wolfgang Rosteck, Bielefeld
Manfred Sudau, Faßberg
Alexander Paul, Nienhagen
Klaus Fürlinger, Fassberg
Wilhelm Wienk, Celle / Michael Schmidt, Winsen
Ihr Dienstleister, Eckernförde
Dominik Spahr, Kiel
Dr. Keßler, Faßberg
Josef Griese, Enger
Stephan Prodinger; Bielefeld
Dirk Meyer, Faßberg
Vorsitzender
bis Vornennungsschluss
30.05.2015
bis Nennungsschluss
07.06.2015
Das Nenngeld ist der Nennung als Scheck beizufügen. Überweisungen sind durch Quittung nachzuweisen und an: MTC Faßberg e.V. im ADAC Volksbank Südheide Kto.Nr. 21 741 700 -
Wolfram Lehmann, Bielefeld
Jürgen Konopatzki, Hildesheim
NN
Art. 17 Weitere Bestimmungen
Das Reglement Kart-Clubsport-Reglement 2015 und die NAKC Bestimmungen sowie deren
Ausführungsbestimmungen inkl. genehmigten Bulletins und die Umweltbestimmungen des DMSB sind Bestandteil
dieser Ausschreibung.
Wird ein Rennen abgebrochen und es wird der abbruchverursachende Fahrer eindeutig festgestellt, kann der
Rennleiter/Starter diesem Fahrer die Wiederaufnahme dieses Rennens (Neustart / Restart) verweigern.
Von den Teilnehmern wird eine Kaution von € 35,- für die Reinhaltung des Standplatzes im Fahrerlager sowie Strom /
Duschen erhoben. Für die Entsorgung von veranstaltungsspezifischem Müll werden € 15,- einbehalten. Die Kaution
von € 20,- wird nach Abnahme des Standplatzes durch den Veranstalter zurückgezahlt, wenn der Platz sauber
verlassen wird. Die Kaution wird am Freitag bzw. Samstag bei Einfahrt in das Fahrerlager erhoben.
53. ADAC Kart- Rennen
Faßberg
06./07. Juni 2015
Die Reinhaltung des Fahrerlagers ist eine selbstverständliche Pflicht. Werfen Sie bitte Abfälle und ähnliches nur in die
aufgestellten Mülltonnen.
Umweltauflagen: - Jeder Teilnehmer hat beim Auftanken, sowie bei Arbeiten am Motor im Fahrerlager eine Schutzfolie ( 2 x 2 m ) unter sein Kart / Arbeitsplatz zu legen. Diese Schutzfolien sind von den Teilnehmern wieder
mitzunehmen und vorschriftsmäßig zu entsorgen.
Für Altöl und ähnliches sind gesonderte Behälter aufgestellt.
Jeder Teilnehmer hat an/in seinem Montageplatz-/Zelt einen 6 kg Feuerlöscher bereitzuhalten
Qualifikations- und Rennergebnisse sowie Startaufstellungen werden am Offiziellen Aushang bei der Papierabnahme ausgehängt. - Alle Fahrer müssen sich hier ständig informieren.
Das Fahren mit Karts oder sonstigen nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen im Fahrerlager und auf den Zufahrtsstraßen
ist verboten. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.
Nach jedem Unfall muss das Kart vom Fahrer unaufgefordert den Technischen Kommissaren zur Begutachtung vorgeführt werden.
Das Betreten der Rennstrecke durch Helfer / Betreuer ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Rennleitung
erlaubt. Ausgefallene Karts sind von den Fahrern unverzüglich von der Strecke zu entfernen!
Im Fliegerhorst ist jeder Handel mit Waren oder Dienstleistungen ohne Genehmigung des Veranstalters verboten.
Alle Händler müssen sich beim Veranstalter anmelden.
Das Mitbringen von Hunden auf das Veranstaltungsgelände ist verboten.
Wegen der Waldbrandgefahr ist das Grillen mit offenem Feuer (Holzkohle etc.) im Fahrerlager und
Veranstaltungsgelände strengstens verboten.
Wie in den Vorjahren darf im Fahrerlager auf dem Fliegerhorst übernachtet werden.
Norddeutscher ADAC Kart Cup 2015
ADAC-Hansa-Kart-Pokal
ADAC-Kart-Meisterschaft ADAC-Ostwestfalen.-Lippe und
ADAC-Niedersachsen/Sachsen-Anhalt
Unterschrift des Rennleiters
als Vertreter des Veranstalters
Diese Ausschreibung wurde vom Fachbereich Sport geprüft
und die Durchführung der Veranstaltung unter
Reg.-Nr. CK 01/15 am 10.04.2015 genehmigt
Ausschreibung
ADAC
Niedersachsen/Sachsen-Anhalt
gez.
i.A. F. Landgraf
Stempel, Unterschrift
Veranstalter:
Motor-u. Touring-Club e.V. Faßberg
im ADAC
Falkenweg 5 29328 Faßberg
Tel. 05055/8686 Fax 05055/5304