Ausschreibung ADAC-Clubsport-Kartrennen Grundlage dieser Ausschreibung ist das gültige Kart-Clubsport-Reglement 2015. Kartrennen. Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen und Regelungen des gültigen Kart-Clubsport-Reglement 2015 durchgeführt. Soweit durch diese Ausschreibung und das Kart-Clubsport-Reglement 2015 keine Regelungen getroffen sind, sollten die Regelungen des/r DMSB/CIK/ FIA herangezogen werden. Art. 8 Fahrerbesprechung Die Fahrerbesprechung für alle Klassen findet am 07.06.2015 gemäß Zeitplan am Abnahmezelt statt. - Alle Fahrer sind verpflichtet, an der Fahrerbesprechung teilzunehmen. Bei Nichtteilnahme an der Fahrerbesprechung wird eine Geldbuße von 50,00 € fällig. Art. 1 Veranstaltung Titel der Veranstaltung: Rennstrecke: Veranstaltungszeitraum: 53. ADAC Kartrennen Fassberg Kartbahn Fliegerhorst Fassberg - 880 m / Runde 6./7.Juni 2015 Art. 2 Veranstalter: Motor- und Touring-Club e.V. Fassberg im ADAC Falkenweg 5, 29328 Fassberg Tel.05055 / 8686 Telefax 05055 / 5304 Art. 9 Starterzahl Im Training sind 32 Fahrer und im Rennen sind 32 Fahrer zugelassen. Art. 10 Startart Alle Klassen starten „rollend“ – Klasse ADAC KZ 2 / Gentlemen / Rotax DD2 startet stehend Rennleitungsbüro im Fliegerhorst Fassberg ab 05.06.2015 ab 14.00 Uhr Tel./ Fax: 05055 / 1721361 Mobil: 0172/5428686 E-Mail [email protected] Art. 11 Training und Rennen Gem. Durchführungsbestimmungen des NAKC Art. 3 Durchgeführte Wettbewerbe Rennen BLZ 257 916 35 unter Stichwort - "53.ADAC Kart-Rennen 2015" vorzunehmen. Die Nennbestätigungen gelangen am 2. Juni 2015 zum Versand. Der Nennungsbestätigung liegen folgende Unterlagen bei: Durchfahrtsschein und Zeitplan Art. 12 Wertung – Platzierung Klasse R 1+2 R3 1/5 ADAC Bambini / Bambini light / WF / RK1 / Rotax Mini Max u. Micro Max 12Rd 18 Rd 2/6 ADAC X30 Junior / Rotax Max Junioren / KF J 14Rd 22 Rd Sieger ist der TN, der nach Zurücklegen der vorgesehenen Renndistanz als Erster über die Ziel-linie fährt. Die Platzierungen der Nachfolgenden TN ergeben sich aus der Anzahl der von ihnen gefahrenen Runden und der Reihenfolge des Überfahrens der Ziellinie. 3/7 ADAC X30 Senior / Rotax Max Senior 14Rd 22 Rd Art. 13 Parc fermé 4/8 KZ 2 / KZ 2 Gentlemen / Rotax Max DD2 14Rd 22 Rd Der "parc fermé" befindet sich neben dem Abnahmezelt. Die 3 Erstplatzierten jedes Rennens stellen die Fahrzeuge im "parc fermé" ab. Die nicht im "parc fermé" abgestellten Fahrzeuge müssen bis zum Ablauf der Protestfrist im Fahrerlager für Nachuntersuchungen bereitstehen. Die Wettbewerbe werden für den NAKC und die Gaumeisterschaften ADAC Hansa, Niedersachsen/Sachsen-Anhalt, Ostwestfalen-Lippe und Schleswig-Holstein gewertet. Art. 4 Zugelassene Klassen gem. Technische Bestimmungen des ADAC / NAKC Art. 14 Preise Für alle ausgeschriebenen Rotax-Klassen gelten die Technischen Bestimmungen des RMC Tageswertung aus allen drei Läufen gemäß Art. 9.2 – NAKC-Rahmenausschreibung 2015 . Klassensieger erhält immer einen Pokal. Art.5 Vorläufiger Zeitplan Art.15 Sportwarte Papierabnahme - Technische Abnahme 06.06.2015 16:30 Uhr 19:30 Uhr Freie Bahnbenutzung gegen Gebühr siehe Zeitplan 06.06.2015 08:30 Uhr 17:00 Uhr Papierabnahme - Technische Abnahme 07.06.2015 07.00 Uhr 10.00 Uhr Freies Training 07.06.2015 08.00 Uhr 09.30 Uhr Zeittraining 07.06.2015 09:30 Uhr 10:30 Uhr Rennen 07.06.2015 10.30 Uhr 16.00 Uhr Siegerehrung Renndirektor Rennleiter Stellvertreter Rennsekretär Leiter Streckensicherung Zeitnahme Zeitnahme ( Obmann ) Rennarzt Technische Kommissare 07.06.2015 um 17.00 Uhr bei Start und Ziel Art.6 Nennungsschluss - 07.06.2015 08:00 Uhr Vornennungsschluss : 29.05.2015 Art. 16 Schiedsrichter Art. 7 Nenngeld Klasse alle 90,- € Klasse alle 115,- € Technischer Kommissar (Anw.) Wolfgang Rosteck, Bielefeld Manfred Sudau, Faßberg Alexander Paul, Nienhagen Klaus Fürlinger, Fassberg Wilhelm Wienk, Celle / Michael Schmidt, Winsen Ihr Dienstleister, Eckernförde Dominik Spahr, Kiel Dr. Keßler, Faßberg Josef Griese, Enger Stephan Prodinger; Bielefeld Dirk Meyer, Faßberg Vorsitzender bis Vornennungsschluss 30.05.2015 bis Nennungsschluss 07.06.2015 Das Nenngeld ist der Nennung als Scheck beizufügen. Überweisungen sind durch Quittung nachzuweisen und an: MTC Faßberg e.V. im ADAC Volksbank Südheide Kto.Nr. 21 741 700 - Wolfram Lehmann, Bielefeld Jürgen Konopatzki, Hildesheim NN Art. 17 Weitere Bestimmungen Das Reglement Kart-Clubsport-Reglement 2015 und die NAKC Bestimmungen sowie deren Ausführungsbestimmungen inkl. genehmigten Bulletins und die Umweltbestimmungen des DMSB sind Bestandteil dieser Ausschreibung. Wird ein Rennen abgebrochen und es wird der abbruchverursachende Fahrer eindeutig festgestellt, kann der Rennleiter/Starter diesem Fahrer die Wiederaufnahme dieses Rennens (Neustart / Restart) verweigern. Von den Teilnehmern wird eine Kaution von € 35,- für die Reinhaltung des Standplatzes im Fahrerlager sowie Strom / Duschen erhoben. Für die Entsorgung von veranstaltungsspezifischem Müll werden € 15,- einbehalten. Die Kaution von € 20,- wird nach Abnahme des Standplatzes durch den Veranstalter zurückgezahlt, wenn der Platz sauber verlassen wird. Die Kaution wird am Freitag bzw. Samstag bei Einfahrt in das Fahrerlager erhoben. 53. ADAC Kart- Rennen Faßberg 06./07. Juni 2015 Die Reinhaltung des Fahrerlagers ist eine selbstverständliche Pflicht. Werfen Sie bitte Abfälle und ähnliches nur in die aufgestellten Mülltonnen. Umweltauflagen: - Jeder Teilnehmer hat beim Auftanken, sowie bei Arbeiten am Motor im Fahrerlager eine Schutzfolie ( 2 x 2 m ) unter sein Kart / Arbeitsplatz zu legen. Diese Schutzfolien sind von den Teilnehmern wieder mitzunehmen und vorschriftsmäßig zu entsorgen. Für Altöl und ähnliches sind gesonderte Behälter aufgestellt. Jeder Teilnehmer hat an/in seinem Montageplatz-/Zelt einen 6 kg Feuerlöscher bereitzuhalten Qualifikations- und Rennergebnisse sowie Startaufstellungen werden am Offiziellen Aushang bei der Papierabnahme ausgehängt. - Alle Fahrer müssen sich hier ständig informieren. Das Fahren mit Karts oder sonstigen nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen im Fahrerlager und auf den Zufahrtsstraßen ist verboten. Zuwiderhandlungen können bestraft werden. Nach jedem Unfall muss das Kart vom Fahrer unaufgefordert den Technischen Kommissaren zur Begutachtung vorgeführt werden. Das Betreten der Rennstrecke durch Helfer / Betreuer ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Rennleitung erlaubt. Ausgefallene Karts sind von den Fahrern unverzüglich von der Strecke zu entfernen! Im Fliegerhorst ist jeder Handel mit Waren oder Dienstleistungen ohne Genehmigung des Veranstalters verboten. Alle Händler müssen sich beim Veranstalter anmelden. Das Mitbringen von Hunden auf das Veranstaltungsgelände ist verboten. Wegen der Waldbrandgefahr ist das Grillen mit offenem Feuer (Holzkohle etc.) im Fahrerlager und Veranstaltungsgelände strengstens verboten. Wie in den Vorjahren darf im Fahrerlager auf dem Fliegerhorst übernachtet werden. Norddeutscher ADAC Kart Cup 2015 ADAC-Hansa-Kart-Pokal ADAC-Kart-Meisterschaft ADAC-Ostwestfalen.-Lippe und ADAC-Niedersachsen/Sachsen-Anhalt Unterschrift des Rennleiters als Vertreter des Veranstalters Diese Ausschreibung wurde vom Fachbereich Sport geprüft und die Durchführung der Veranstaltung unter Reg.-Nr. CK 01/15 am 10.04.2015 genehmigt Ausschreibung ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt gez. i.A. F. Landgraf Stempel, Unterschrift Veranstalter: Motor-u. Touring-Club e.V. Faßberg im ADAC Falkenweg 5 29328 Faßberg Tel. 05055/8686 Fax 05055/5304
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