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sicherheits - qualitäts – engineering
+ management
Die neue NÖ Bauordnung 2014
Seminar Nr. OVR 42
Inhalt:
Gegenüberstellung alt - neu
neue und geänderte rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Neuerungen werden erläutert und mit Praxisbeispielen dargestellt.
Vortragender: Hr. HR. Dr. Gerald KIENASTBERGER
Seminar Nr. OVR 42 D – Mittwoch, 20. Mai 2015
Ort:
Krems
Die neue NÖ Bautechnik-Verordnung 2014
Seminar Nr. OVR 43
Inhalt:
Ein Überblick mit der Gegenüberstellung alt – neu,
Änderungen im Hinblick auf den baulichen Brandschutz ,
Klassifizierung nach den Gebäudeklassen,
Eingliederung der OIB-Richtlinien in die NÖ Bautechnik-Verordnung
Vortragende:
Hr. DI. Dieter SCHNAUFER und Hr. Dr. Gerhard DÜH
Seminar-Nr. OVR 43 D – Donnerstag, 21. Mai 2015
Ort:
Wr.Neustadt
Die bisher gültige NÖ BTV hat alle Ermächtigungen der NÖ BO taxativ angeführt. D.h., dass die einzelnen Kapitel
alle Maßnahmen ohne Unterschied der fachlichen Zugehörigkeit aufgelistet. Die NÖ BTV 2014 geht andere
Wege.
Jene Maßnahmen, die in den OIB- Richtlinien nicht geregelt sind, stehen in den §1 bis …. aufgelistet. Dazu
Begriffsbestimmungen, die über jene der OIB- Richtlinien hinausgehen.
Sämtliche Regelungen über Heizungsanlagen, sowie Lagerungen brennbarer Flüssigkeiten etc. erfolgen nach
neu festgelegten Einstufungen.
In den OIB- Richtlinien sind Ergänzungen und Abänderungen vorgenommen, die auf die regionalen Bedürfnisse
in NÖ Rücksicht nehmen.
Regelungen in dieser Art zeigen sich in der OIB NÖ 2.0, 2.1, 2.2 und 2.3, sowie bei Bemessungen von
Fluchtwegen.
Auch ist die Systematik soweit geändert, dass die Vorgaben auf mehrere OIB NÖs aufgeteilt sind, d.h. es muß
bei der Bearbeitung immer eine Querlesung vorgenommen werden, um alle Erfordernisse aus allen Richtlinien
zusammen zu fassen.
Im Seminar soll über Systematik und Inhalte ein Überblick vermittelt werden, der den Einstieg in diese Materie
ermöglicht.
Eine Vertiefung in die OIB NÖ 2.0 bis 2.3 mit Beispielen wird im Seminar OVR 44- Brandschutz in der NÖBTV
geboten.
BRANDSCHUTZ IN DER NÖ BTV
Inhalt:
OIB 2.0 Allgemeiner Brandschutz
OIB 2.1 Betriebsbauten
OIB 2.2 Garagen
OIB 2.3 Hochhäuser
Seminar Nr. OVR 44
Vertiefungsseminar
Regulierungen der Sonderbauten, Garagen, Carports, etc. einschließlich der Querverweise zu den OIB-RL 3 und 4. Lösungsansätze mit dem Aufzeigen von Bewertungsspielräumen und Einbringen von Erfahrungen mit den OIB-RL aus anderen Bundesländern.
Vortragender:
Hr. Dr. Gerhard DÜH und Hr. Ing. Gottfried ZEININGER
Seminar-Nr. OVR 44 B – Donnerstag, 11. Juni 2015
Ort: Krems/Wr.Neustadt
Die OIB NÖ, 2.0, 2.1, 2.2 und 2.3 zusammen mit den Begriffsbestimmungen regeln im wesentlichen Zusammenhang die brandschutztechnischen Anforderungen. Eine Reihe von Vorgaben sind schon aus den bisherigen Regelwerken bekannt. Neu sind die Einstufungen nach Gebäudeklassen, die grundsätzlichen Anforderungen vorgeben. Hilfreich sind auch die Tabellen, in denen die Anforderungen zusammengefasst sind.
OiB- Richtlinie 2
Brandschutz
Ausgabe: Oktober 2011-Revision Dezember 2011
In der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014
Regelt die allgemeinen Anforderungen, gereiht
nach den Nachweispunkten
- Allgemeine Anforderungen u. Tragfähigkeit im
Brandfall
- Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb
des Bauwerks
- Ausbreitung von Feuer auf andere Bauwerke
- Flucht und Rettungswege
- Brandbekämpfung
Daran sind systematische Anforderungen beschrieben. – Immer auf Gebäudeklassen bezogen. Alles
was im Baurecht, bezogen auf den Brandschutz,
vorgesehen ist, ist hier vorgegeben.
Darüber hinaus sind land – u. forstwirtschaftliche
Betriebe, Wohn – u. Wirtschaftsgebäude, Schul- u.
Kindergartengebäude, Beherbergungsstätten,
Studentenheime und Verkaufsstätten zusätzlich
geregelt. D.h., dass spezielle Anforderungen und
Abweichungen zu den Regelungen, zu beachten
sind.
Im Einzelnen können über das „gleichwertige
Abweichen“ Änderungen konsumiert werden.
Das Seminar behandelt an Beispielen Objekte, die
gemeinsam zur Bewertung kommen.
Die Sondergebäude wie Krankenhäuser, Alters – u.
Pflegeheime etc. sind verpflichtend mit BS – Konzepten zu begründen. (Siehe Praxisseminar
„Brandschutzkonzepte“)
Bestimmte Gebäudenutzungen sind in eigenen
Richtlinien behandelt.
OiB- Richtlinie 2.1
Brandschutz bei Betriebsbauten
Ausgabe: Oktober 2011
In der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014
Betriebsbauten benötigen in verschiedenen Bereichen vergrößerte Brandabschnitts-Flächen, Erleichterungen in den Feuerwiderstandsklassen etc.
Auch die dafür bestimmten Begriffe sind zu deuten
und anzuwenden. Z.B. Hauptbrandabschnitte,
Schutzabstände etc. Auch die Lagerungen in Betriebsgebäuden sind neu geregelt und werden im
Seminar an Praxisbeispielen aufgezeigt und auch
gemeinsam aufgearbeitet.
OiB- Richtlinie 2.2
Brandschutz bei Garagen,
überdachten Stellplätzen und
Parkdecks
Ausgabe: Oktober 2011
In der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014
Die Einstufung nach Größen und daraus abgeleitet
die Anforderungen bilden das Gerüst der Beurteilung. Gerade dem Brennpunkt von überdachten
Stellplätzen und Kleingaragen wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Schutzabstände, eingebaute Garagen in und an
Wohngebäuden bringen Anforderungen die im Genehmigungsverfahren beurteilt werden müssen.
Über die Richtlinie 2.0 hinaus bzw. teilweise im Ersatz dazu, sind die Festlegungen nach der Höhenentwicklung von 22,0m Fluchtniveau bis 32,0m, bis
90,0m und darüber hinaus dargelegt. Die Verschärfung betreffen überwiegend die brennbaren Baustoffe (A2) und die Feuerwiderstandsklasse R90.
Zusätzliche Info:
Zu den Texten der OIB- Richtlinien NÖ gib es noch
Erläuterungen NÖ dazu. Darüber hinaus die Erläuterungen der Originalausgaben der OIB- Richtlinien
und Merkblätter der MA37 Wien, die wertvolle Hinweise auf die Einschätzung und Beurteilung jener
Institutionen und Länder gewonnen werden, die schon
länger die Regeln der OIB anwenden.
OiB- Richtlinie 2.3
Brandschutz bei Gebäuden mit
einem Fluchtniveau von mehr
als 22 m
Ausgabe: Oktober 2011
In der Fassung der NÖ Bautechnikverordnung 2014
GRUNDLAGEN UND BEURTEILUNG VON BRANDSCHUTZKONZEPTEN
Gleichwertiges Abweichen
Seminar Nr. OVR 45
Inhalt:
Beispielsammlungen und Ermessungsspielräume bei gleichwertigem Abweichen.
Vortragende:
Hr. Dr. Gerhard DÜH und Hr. Ing. Albert BRIX
Seminar-Nr. OVR 45 A
neuer Termin in Planung
Ort: Krems/Wiener Neustadt
Für einzelne Objekte sind Brandschutzkonzepte exlege vorgeschrieben. Dazu zählen Sondergebäude wie
a) Versammlungsstätten > 1.000P
b) Krankenhäuser
c) Alters- und Pflegeheime
d) Justizanstalten
e) sonstige Sondergebäude
Dazu ist der OIB- Leitfaden „Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte“ zu verwenden. Wie der
Name dies darstellt, sind die konzeptiven Maßnahmen darzustellen, die als Kompensation zur Erreichung des
Schutzzieles vorgeschlagen werden.
Sind dies wesentliche Abweichungen mit komplexen Auswirkungen, so sind nach den Nachweispunkten alle Auswirkungen zur Erreichung des Sicherheitsstandards darzustellen. Beweise sind zu führen.
- Standfestigkeit im Brandfall
- Brand- und Rauchentstehung und- Ausbreitung im Inneren
- Brandübertragung im Äußeren
- Fluchtwege
- Sicherheit für Einsatzkräfte
Seminar Nr. OVR 45
Diese Zielsetzungen sind in der NÖ BO und in den Richtlinien OIB 2.0 fixiert.
Für Abweichungen mit geringer Auswirkung genügen die Aufzählungen der nicht zu erfüllenden Vorgaben und
die Kompensationen dafür, sowie die notwendigen Begründungen dazu.
Für einzelne Abweichpunkte genügen auch eine oder mehrere Ersatzmaßnahmen zum Abweichungsfall
Natürlich ist eine zusammenfassende Beschreibung der brandschutztechnischen Maßnahmen auch ohne
„gleichwertiges Abweichen“ eine Hilfe zur Beurteilung der geplanten Bauvorhaben.
Ziel des Seminars ist die praxisgerechte Beurteilung von Situationen an verschiedenen Objekten in kleinerem
Umfang in Plan und Schrift.
Danach wird an Teilen von umfangreichen Objekten die Beurteilung der Unterlagen, sowie das „gleichwertige
Abweichen“ geübt. Das Verfassen entsprechender Begründungen und Niederschriften schließt jeweils die einzelnen Bearbeitungen ab.
Sollten die Teilnehmer spezielle Übungsobjekte präsentieren wollen, so wären diese im Voraus einzusenden.
Dazu steht unsere Anmeldestelle zur Verfügung, persönliche Arbeitsgeräte und –material sind mitzubringen.
Änderungen vorbehalten!
OVR 45 – Grundlagen u. Beurteilung von Brandschutzkonzepten
OVR 42 – Die neue NÖ Bauordnung 2014
OVR 43 – Die neue NÖ Bautechnik-Verordnung 2014
OVR 44 – Brandschutz in der NÖ BTV
neuer Termin in Planung
□ 20.05.2015
Krems
□ 21.05.2015
Wr.Neustadt
□ Krems/ □ Wr.Neustadt*)
□ 11.06.2015
*) zutreffenden Ort bitte ankreuzen
Seminarzeiten: 08.30 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
Preis für Tagesseminare: € 205,00 + MWSt. /Person (incl. Pausengetränke und Mittagessen)
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Anschrift:
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bis 20 Tage vor Seminarbeginn 70 % der Rechnungssumme in Rechnung gestellt werden. Zahlungsziel 20 Tage nach Erhalt der
Anmeldebestätigung, spätestens jedoch bis Seminarbeginn.
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