DER LANDRAT AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Amtsblatt des Kreises Recklinghausen Nr. 42/2015 vom 27.03.2015 Bekanntmachung gemäß § 3a des Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Gesetzes über die Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in Castrop-Rauxel Die Firma Arbeitsgemeinschaft CAS Wind Gbr, 44575 Castrop-Rauxel, beabsichtigt die Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in 44575 Castrop-Rauxel, Gemarkung Castrop-Rauxel Flur: 11, Flurstück: 55 zu beantragen. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Enercon E 82 E2, NH 138,40 m, RD 82 m. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantrage Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für die Vorhaben wurde im Vorfeld des erforderlichen Genehmigungsverfahrens ein Vorprüfungsverfahren (Screening) zur Feststellung des Erfordernisses einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung gemäß §§ 3 a-c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens nicht bedarf, da u.a. erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu besorgen sind. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Herausgeber: Die Bekanntmachung der Feststellung erfolgt Anwendung des § 10 Abs. 3 Satz 1 des BImSchG in entsprechender Kreis Recklinghausen Der Landrat Kurt-Schumacher-Allee 1 Vorstehendes wird hiermit bekannt gemacht. Recklinghausen, 25. März 2015 Kreis Recklinghausen Der Landrat I.A. 45657 Recklinghausen Anforderungen von Exemplaren beim Kreis Recklinghausen Fachdienst 10 – Zentrale Aufgaben und Organisation Telefon: 02361 53-3090 gez. Nau Telefax: 02361 53-3290 Das Amtsblatt des Kreises Recklinghausen kann als Email im Acrobat-Format (PDF-Datei) oder gegen Beteiligung an den Portokosten von 30,00 Euro jährlich abonniert werden. (siehe Herausgeber) [email protected] www.vestischer-kreis.de
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