42-2015 vom 27.03.2015

DER LANDRAT
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Amtsblatt des Kreises Recklinghausen
Nr. 42/2015 vom 27.03.2015
Bekanntmachung gemäß § 3a des
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Gesetzes
über
die
Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in Castrop-Rauxel
Die Firma Arbeitsgemeinschaft CAS Wind Gbr, 44575 Castrop-Rauxel,
beabsichtigt die Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in 44575
Castrop-Rauxel, Gemarkung Castrop-Rauxel Flur: 11, Flurstück: 55 zu
beantragen.
Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb einer
Windenergieanlage des Typs Enercon E 82 E2, NH 138,40 m, RD 82 m.
Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige
Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG) bedarf das beantrage Vorhaben einer Genehmigung nach
diesen Vorschriften.
Für
die
Vorhaben
wurde
im
Vorfeld
des
erforderlichen
Genehmigungsverfahrens ein Vorprüfungsverfahren (Screening) zur
Feststellung des Erfordernisses einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung
gemäß §§ 3 a-c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
durchgeführt.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass es einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
als
unselbstständiger
Teil
des
Genehmigungsverfahrens nicht bedarf, da u.a. erhebliche nachteilige
Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu besorgen sind.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Herausgeber:
Die Bekanntmachung der Feststellung erfolgt
Anwendung des § 10 Abs. 3 Satz 1 des BImSchG
in
entsprechender
Kreis Recklinghausen
Der Landrat
Kurt-Schumacher-Allee 1
Vorstehendes wird hiermit bekannt gemacht.
Recklinghausen, 25. März 2015
Kreis Recklinghausen
Der Landrat
I.A.
45657 Recklinghausen
Anforderungen von
Exemplaren beim
Kreis Recklinghausen
Fachdienst 10 – Zentrale
Aufgaben und Organisation
Telefon: 02361 53-3090
gez. Nau
Telefax: 02361 53-3290
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