REGIOREPORT - IHK Hochrhein-Bodensee

REGIO REPORT
IHK Hochrhein-Bodensee
Der französische
Schulleiter JeanLuc Schildknecht
(Bildmitte) stellte
die beiden Auszubildenden Ndimby
Rasoamanana und
Yannik Predieri
(rechts im Bild) bei
der Unterzeichnung
der Kooperationsvereinbarung vor.
Kooperationsvereinbarung zwischen Evonik Industries AG und Lycée Jean-Mermoz
Bildungspartnerschaft
überwindet Grenzen
Bildungspartnerschaften: Die Initiative der IHK
soll Unternehmen und Schulen zusammenbringen und die Zusammenarbeit in der beruflichen
Bildung verbessern. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Erstmals gelang dies
zwischen einer elsässischen Schule und einem
Industriebetrieb vom Hochrhein.
D
ie Evonik Industries AG (früher Degussa) in Rheinfelden ist
einer der größten Industriebetriebe am Hochrhein und stellt mit
1.200 Mitarbeitern eine Vielzahl chemischer Produkte her. Die jährliche Produktion liegt bei 300.000 Tonnen, das Areal ist 40 Hektar
groß. Wie Peter Dettelmann, Standortleiter des Unternehmens, bei
der Vorstellung der Bildungspartnerschaft und der Unterzeichnung
der Partnerschaftsurkunde in Rheinfelden hervorhob, braucht die
Firma hochqualifizierte Mitarbeiter. Diese bildet sie meist selbst
aus, sie ist mit 160 Auszubildenden der größte Ausbildungsbetrieb
in der Region. Umgekehrt möchte das Lycée Jean-Mermoz in St.
5 | 2015
Wirtschaft im Südwesten
Louis (nur wenige Kilometer nördlich von Basel gelegen) interessierte Schüler in langfristig sichere, gut bezahlte und erfüllende
Berufslaufbahnen führen. Im Elsass ist die Jugendarbeitslosenquote
zwar nicht so hoch wie im übrigen Frankreich, beträgt jedoch immer noch das Doppelte bis Dreifache der Arbeitslosenquote unter
deutschen Jugendlichen, so Jean-Luc Schildknecht, Leiter des Lycée
Jean-Mermoz. Die Schule ist die größte ihrer Art im Elsass. Sie
hat 2.200 Schüler, 250 Lehrer und 330 sonstige Angestellte. Zum
Auftrag des Lycée gehört es, die grenzüberschreitende Ausbildung
von Praktikanten und Auszubildenden zu fördern. Mit zwei jungen
Leuten beginnt nun ab September die praktische Zusammenarbeit.
Die Beiden werden Industriemechaniker lernen. Sie verfügen über
deutsche Sprachkenntnisse (die Sprachbarriere ist normalerweise
die größte Schwelle in der deutsch-französischen Ausbildung), leben
in St. Louis und können mit der Basler Straßenbahn und dem Zug
zwischen Basel Badischer Bahnhof und Rheinfelden ihren neuen
Arbeitgeber in einer knappen Stunde erreichen.
Das Lycée Mermoz bietet innerhalb des Baccalauréat professionnel
(das entspricht etwa unserem Wirtschaftsgymnasium) während acht
Wochen im ersten von drei Jahren die Möglichkeit, ein Praktikum in
einem deutschen Betrieb zu machen. Ab dem zweiten Jahr folgt dann
das sogenannte Bac Pro Dual, innerhalb dessen die praktische
17
REGIOREPORT IHK Hochrhein-Bodensee
Evnonik-Ausbildungsleiter
Klaus Lebherz, IHK-Präsident Thomas Conrady,
IHK-Hauptgeschäftsführer
Claudius Marx und der
französische Schulleiter
Jean-Luc Schildknecht .
INHALT
17
Bildungspartnerschaft
Evonik und Lycée Jean-Mermoz
besiegeln Kooperation
19
Einkaufstourismus
IHK warnt vor Bagatellgrenze für
Mehrwertsteuerrückerstattung
21
Taxistreit
Gute Nachbarschaft geht anders
22
IHK-Initiative „PROFILE“
Wasserkraftwerk in Rheinfelden
öffnet seine Pforten
23
Macht Strom mobil?
IHK und HWK initiieren Tag der
Elektromobilität
25
IHK unterstützt Existenzgründer
Lörracher Ölmanufaktur feiert
einjähriges Bestehen
28
BioLago-Netzwerk
Hochschulen engagieren sich
verstärkt
30
Gebührentarif
32
Lehrgänge und Seminare
18
Ausbildung im Betrieb stattfindet (entsprechend unserem dualen
System) und die begleitende schulische Ausbildung in Frankreich.
Am Ende kann eine Doppelqualifikation sowohl mit französischem
als auch mit deutschem Abschluss stehen.
Das duale System übrigens, so Rainer Reisgies, Ausbildungsberater
bei der IHK Hochrhein-Bodensee, erlebt derzeit im Elsass eine Renaissance. Restbestände waren noch aus der Zeit des Kaiserreichs,
als das Elsass deutsch war, vorhanden. Bei dem festlichen Anlass
unterschrieben IHK-Präsident Thomas Conrady, Hauptgeschäftsführer Claudius Marx, Schulleiter Jean-Luc Schildknecht, Evonik
Standortleiter Peter Dettelmann und der Ausbildungsleiter des Unternehmens Klaus Lebherz die IHK-Urkunde, die eine entsprechende
Bildungspartnerschaft dokumentiert sowie einen Kooperationsvertrag zwischen der Schule und dem Unternehmen. Basis dieser
Vereinbarungen ist ein Rahmenabkommen aus dem September
2013, das einerseits von den Ministerpräsidenten der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie den Kultusministern,
Vertretern der Arbeitsagenturen und der IHKs unterschrieben wurde
und andererseits von den Repräsentanten der Region Alsace, der
Académie de Strasbourg und den CCIs des Elsass.
orn
WIS im Internet
Die Berichte aus unserer Printausgabe
finden Sie kurz vor Erscheinen des
Heftes auch im Internet unter
www.wirtschaft-im-suedwesten.de
Sie erreichen uns per E-Mail unter:
[email protected]
Wirtschaft im Südwesten
5 | 2015
IHK warnt vor Bagatellgrenze für Mehrwertsteuerrückerstattung
Zu kurz gesprungen
Die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee warnt vor einer Bagatellgrenze
für die Mehrwertsteuerrückerstattung, wie sie immer wieder, jüngst von SPD und Grünen auf
Landesebene, ins Spiel gebracht wird.
er reflexartige Ruf nach Einführung eisiver wie unnötiger Eingriff in bestehende
Einzelhandelsstrukturen mit drastischen
ner solchen Grenze ist angesichts der
Schlangen an Kassen und Grenzübergängen
Folgen für Unternehmen und Beschäftigte,
und der Belastung des Zolls durchaus verwarnt Handelsexperte Bertram Paganini
ständlich“, meint IHK-Hauptgeschäftsführer
von der IHK. Ein echter Schildbürgerstreich
Claudius Marx. „Bei genauerem Hinsehen
zudem, denn die vermeintliche Entlastung
des Zolls kann auch ohne eine Bagatellspringt er jedoch gleich zweimal zu kurz.“
grenze erreicht werden – durch ein elektDenn zum einen richte eine solche Grenze
erheblichen wirtschaftlichen Schaden an,
ronisches System, wie es aktuell von einer
zum anderen gebe es bessere Lösungen
Arbeitsgruppe aus Zoll,
für das Problem, an denen bereits intensiv
IHK und Handel erarbeitet
wird. „Nicht die Erstattung
gearbeitet werde.
Der sogenannte Einkaufstourismus habe
ist das Problem, sondern
das Verfahren“, sagt Marx,
der Region an Bodensee und Hochrhein
„also müssen wir das Vernachhaltiges Wachstum beschert. Die
fahren optimieren, nicht
in den Landkreisen Konstanz, Waldshut
und Lörrach über viele Jahre hinweg entdie Erstattung reduzieren.“
standenen Verkaufsflächen seien auf die
Zu kurz gesprungen sei
grenzüberschreitende Nachfrage ausgeauch der Verweis auf die
legt. Gastronomie und andere Dienstleishohen Personalkosten
tungen profitierten ebenfalls. Weil aber
beim Zoll, ist man sich bei
unsere Nachbarn oft nur eine Brücke überder IHK sicher. Wer auf die
queren müssten oder – wie in Konstanz/
Kosten der Allgemeinheit
Kreuzlingen – nur ein paar hundert Meter
schaue, müsse auch die
zurücklegen, habe unsere Region für die
Einnahmeseite sehen, die
Nordschweiz Nahversorgungscharakter. Die
Gewerbesteuern der UnFolge: Die meisten
ternehmen und die LohnEinkäufe
liegen
steuern ihrer Mitarbeiter.
»Nicht die Erstattung
Dann werde schnell deutunter 50 Euro.
ist das Problem, sondern lich, dass die Mühe beim
Kappungsgrenzen
wie die aktuell disZoll sich lohne. „Was die
das Verfahren«
kutierten könnten
Kollegen beim Zoll leisten,
ist Wirtschaftsförderung
deshalb über 80
Prozent aller Ausfuhren von der Erstattung
im besten Sinne“, ist Marx überzeugt. Und
ausschließen. Kleine Unternehmen wären
er fügt hinzu: „Wer die Mehrwertsteuerrückbesonders betroffen.
erstattung ausbremst, nimmt den Turbo aus
dem Motor. Auch wenn der Motor deshalb
Eine Bagatellgrenze von 100 Euro, wie von
den Grünen diskutiert, wäre deshalb gerade
nicht stehen bleibt – besser wird der Vorkeine Bagatelle, sondern ein ebenso masschlag davon nicht“, so Marx.cw
Bild: M. Schuppich – Fotolia
D
Die IHK lehnt eine
Bagatellgrenze für
kleinere Beträge bei
der Mehrwertsteuerrückerstattung ab,
weil diese vor allem
kleinen Unternehmen
schaden könnte.
REGIOREPORT IHK Hochrhein-Bodensee
Die Servicestelle Go.for.europe sagt, wie’s ins Ausland geht
Fernweh während der Ausbildung?
IHK-Auszubildende vor ihrem
Auslandsaufenthalt in Engls Auszubildende oder Auszubildender ins Ausland und Spanien. In der ersland? Ja, natürlich! Immer mehr jungen Menschen
ten Reihe links außen ist die
zieht es während der Lehrzeit in die Ferne. Viele wissen
Go.for.europe-Projektleiterin
Verena König zu sehen. jedoch gar nicht, dass Auslandsaufenthalte keineswegs
A
nur Schülern und Studenten vorbehalten sind oder
sie glauben, dass der Weg dahin viel zu kompliziert
ist. Dabei ist alles ganz einfach: Go.for.europe, das
Gemeinschaftsprojekt der baden-württembergischen
Wirtschaft, vermittelt Praktikumsplätze, kümmert
sich um Bürokratisches und Finanzielles, steht den
Auszubildenden vor Ort zur Seite und berät auch die
Unternehmen. Seit 2008 hat Go.for.europe dazu beigetragen, dass über 1.700 Auszubildende aus BadenWürttemberg einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland
absolvieren konnten.
Im Schnitt gerade mal vier Prozent eines Ausbildungsjahrgangs gehen für Praktika oder andere Fortbildungen
ins Ausland, zeigen Zahlen der Nationalen Agentur Bildung (NA beim BIBB) für Europa. Zu wenig, findet die baden-württembergische Wirtschaft. Denn neues Lernen
und eigenes Wissen in die Fremde tragen, fördert nicht
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nur den europäischen Gedanken, sondern qualifiziert
auch junge Menschen weiter und bringt neue Impulse
in die heimischen Unternehmen. Baden-Württemberg
hat mit Go.for.europe in Trägerschaft des Baden-Württembergischen Handwerkstags, des Industrie- und
Handelskammertags und des Verbands der Metall- und
Elektroindustrie Südwestmetall eigene Servicestellen
an den Standorten Konstanz, Stuttgart, Esslingen und
Freiburg eingerichtet. Das Projekt wird unterstützt durch
das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft BadenWürttemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.
Wer noch in 2015 als Auszubildende/Auszubildender
im kaufmännischen Bereich, Handel, Dienstleistung
oder im HOGA-Gewerbe Interesse hat, sein Talentinventar in Europa aufzufrischen, kann sich aktuell für ein
Auslandspraktikum, das durch das Berufsbildungsprogramm „Erasmus+“ Berufsbildung bezuschusst wird,
bewerben. Der Auslandsaufenthalt findet in folgendem
Zeitraum statt:
4.10. – 31.10.2015 – 20 Plätze für Plymouth, England
4.10. – 31.10.2015 – 10 Plätze für Málaga, Spanien
Die Auslandspraktika sind Bestandteil der dualen Ausbildung. Nach erfolgreich abgeschlossenem Auslandsaufenthalt erhalten die Auszubildenden den Europass
Mobilität, ein europaweit anerkanntes Dokument und
zugleich eine wichtige Referenz für die weitere berufliche Karriere. „Der Europass ist bei Arbeitgebern sehr
beliebt und stellt für die Auszubildenden ein großes
Plus für ihr berufliches Weiterkommen dar. Darüber
hinaus können die jungen Erwachsenen nach abgeschlossener Ausbildung ihre Chancen auf dem in- und
ausländischen Arbeitsmarkt steigern“, betont Verena
König vom Baden-Württembergischen Industrie- und
Handelskammertag, Projektleitung Go.for.europe. vk
Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess:
unter www.goforeurope.de oder bei Verena König,
Projektleiterin bei der IHK Hochrhein-Bodensee,
Tel.07531 2860-157, [email protected]
Taxistreit
Gute Nachbarschaft geht anders
ie Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee hat Kenntnis über ein
aktuelles Schreiben des Kantons Zürich erhalten, das sich an Taxiunternehmen in Deutschland und Österreich richtet. Darin informiert
das Amt für Wirtschaft und Arbeit über die
Umsetzung der „Vorschriften zum Bringen
und Holen von Fahrgästen am Flughafen Zürich“. Demnach sei jede einzelne Fahrt von
und an den Flughafen Zürich „ab dem 9. Tag
im Kalenderjahr“ – wie schon bislang etwa
Handwerkerleistungen, die in der Schweiz erbracht werden – vorab über ein Onlineportal
anzumelden, andernfalls drohe eine Geldbuße von bis zu 5.000 Schweizer Franken. Und
nach 90 Tagen je Kalenderjahr sei Schluss.
Danach dürfe nurmehr gebracht, nicht aber
mehr abgeholt werden. Für Letzteres brauche
es dann eine Arbeitsbewilligung. Schließlich
seien ab dem 15. Einsatztag in der Schweiz
die dort geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten.
Die IHK ist nicht nur über den Stil verwundert.
Das Schreiben erreichte die Mitgliedsunternehmen ohne jede Vorankündigung. „Es hätte
doch nahegelegen, die neue Praxis anzukündigen und uns Gelegenheit zur Stellungnahme und Klärung offener Fragen zu geben“,
ärgert sich IHK-Verkehrsexpertin Yvonne
Feißt, „Auch eine Übergangsfrist hätten wir
erwartet. Gute Nachbarschaft geht anders!“
Zwar verzichtet die Schweiz freundlicherweise auf eine achttägige Voranmeldung jeder
einzelnen Fahrt – wohl, weil man erkannt hat,
dass kaum ein Taxifahrer auf dieser Welt weiß,
wen er eine Woche später befördern wird.
IHK-Hauptgeschäftsführer Claudius Marx,
hält das angekündigte Verfahren dennoch
für gänzlich untauglich: „Das Schreiben lässt
nicht nur offen, ab wann die neuen Regeln
Bild: Fotolia
D
überhaupt gelten sollen. Es wirft mehr Fragen
auf, als es beantwortet.“
Denn anders als eine Handwerkerleistung
wird die Beförderung nicht an einem bestimmten Ort erbracht. Welche Lohn- und
Arbeitsbedingungen sollen gelten, wenn die
Taxifahrt in Deutschland beginnt und über
Schaffhausen, den Aargau oder Thurgau in
den Kanton Zürich führt? Gelten sie nur für
den jeweiligen Teil der Fahrt? Und wenn ja,
ist die Dienstleistung dann nach Kilometeroder nach Zeitanteilen unterschiedlich zu
vergüten, je nachdem, wo oder wann sie
zurückgelegt wurden? Wie soll das alles
nachgewiesen und dokumentiert werden?
Und wenn der Chef selbst fährt, wie kann
oder muss er die fehlende Arbeitnehmereigenschaft nachweisen?
„Hier wurde nicht nur ohne Not mit der heißen Nadel gestrickt“, meint Marx. „Es wird
auch offensichtlich, dass Freizügigkeitsabkommen und 90-Tage-Regelung auf die
Dienstleistung einer Personenbeförderung
gar nicht passen, bei der weder der Anbieter, noch der Kunde in der Schweiz residieren, der Vertrag nach deutschem Recht in
Deutschland geschlossen wurde und lediglich ein Teil der Beförderungsleistung in der
Schweiz erbracht wird.“ Eben deshalb habe
man ja über Jahrzehnte eine pragmatische
Lösung gefunden und praktiziert. Wenn die
nun Hals über Kopf aufgegeben werde, entstehe der Eindruck, dass eher die Marktabschottung das Ziel sei, nicht ein geordnetes
Verfahren.
Die IHK will den betroffenen Unternehmen und
Mitgliedsfirmen weiterhin zur Seite stehen und
in einem Brief an die Kantonsregierung um
Klärung der offenen Fragen bitten sowie auf
eine praktikable Lösung drängen.cw
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REGIOREPort IHK Hochrhein-Bodensee
IHK-Initiative ermöglicht Unternehmensbesuche
Bild: Energiedienst Holding AG
Wasserkraftwerk in Rhein­felden öffnet seine Pforten
Das Wasserkraftwerk in Rheinfelden
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M
it dem Programm Firmen kennenlernen – kurz:
„PROFILE“ – unterstützen die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern den Wissensund Technologietransfer innerhalb der Wirtschaft. Das
ganze Jahr über laden Unternehmen Vertreter anderer
Firmen aus der Region zur Präsentation ihrer Erfolgskonzepte ein. Am 30. Juni öffnet die Energiedienst AG
die Pforten des Wasserkraftwerks Rheinfelden für regionale Führungskräfte und Fachleute.
In der Veranstaltungsreihe werden neueste Entwicklungen und Trends in Technik und Betriebsführung in
der Praxis demonstriert und diskutiert. Ein zentrales
Thema sind dabei innovative Energielösungen. Mit über
einem Jahrhundert Erfahrung ist die EnergiedienstGruppe ein „Vorzeigeunternehmen“ in Hinblick auf die
Verbindung von Ökologie und Ökonomie. Mithilfe von
Wasserkraft, einer der schonendsten Verfahren der
Stromgewinnung, versorgt die Energiedienst-Gruppe
rund 750.000 Menschen mit Ökostrom. Ende Juni haben die interessierten Besucher die Möglichkeit zur
Besichtigung des Wasserkraftwerks in Rheinfelden. Das
Programm beinhaltet einen Vortrag mit dem Thema
„Ökologisch – Ökonomisch – Regional: Mit Nachhaltigkeit die Zukunftsfähigkeit sichern“. Anschließend hat
der Teilnehmerkreis die Möglichkeit zu einem Rundgang
mit anschließendem Imbiss und Get-together.
ng
Besichtigung Wasserkraftwerk Rheinfelden am
30. Juni von 14 bis 17 Uhr. Die Teilnahmegebühr
beträgt 50 Euro, eine Anmeldung ist unbedingt
erforderlich. Anmeldung und Informationen bei:
Claudia Veit, [email protected],
Tel.: 07531 2860-127, www.profile.ihk.de
Bild: stockWERK – Fotolia
IHK und HWK initiieren Tag der Elektromobilität
Macht Strom mobil?
„Nur mit einer neuen Mobilitätskultur und einer nachhaltigen Mobilitätspolitik werden wir (Auto-)Mobilität auf Dauer für alle sichern“, verkündete 2010 der baden-württembergische Minister für Verkehr und
Infrastruktur Winfried Hermann. Nun wird in Konstanz Bilanz gezogen: Welche Errungenschaften gibt es?
Ist die Verknüpfung von Mobilität und Nachhaltigkeit gelungen? Am 17. Juni treffen Vertreter des Landes,
der Wirtschaft und Industrie auf interessierte Unternehmen, um über Neuerungen im Bereich E-Mobility
zu diskutieren.
D
ie zunehmende Bevölkerungsdichte,
der Klimawandel sowie die Verknappung fossiler Rohstoffe sind die Herausforderungen unserer Zeit. Deshalb sind
besonders im Automobilland Baden-Württemberg, wo jeder vierte Arbeitsplatz von
der Automobilindustrie abhängt, Innovationen in der Elektromobilität unverzichtbar.
Eine Weichenstellung für die Industrialisierung von E-Mobility ist notwendig, um
auch in Zukunft im Wettbewerb um herausragende Technologien auf dem Weltmarkt
zu bestehen.
Die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee und die Handwerkskammer
Konstanz nehmen diese Herausforderungen in der Vortragsreihe „Macht Strom
mobil?“ in den Blick. Zu den Gästen und
Referenten zählen Minister Winfried Her5 | 2015
Wirtschaft im Südwesten
mann und Franz Loogen von e-mobil BW,
der Landesagentur für Elektromobilität und
Brennstoffzellentechnologie Baden-Württemberg GmbH, Christian Klaiber, Gründer
der Initiative Zukunftsmobilität sowie Frank
Pawlitschek von Ubitricity und Gerd Burkert
(Energieagentur Kreis Konstanz gGmbH).
Zudem stellt Dr. Richard Leiner, Professor
an der HTWG Konstanz die „Solgenia“ –
das weltweit erste Boot mit solarer Brennstoffzellentechnik vor. Ein weiterer Gast ist
Jedrzej Gawlowski, Geschäftsführer der
Firma Sunyacht Concept UG innovative
Solar-Schiffskonstruktionen. Im Anschluss
an die Vorträge findet unter der Moderation des Hauptgeschäftsführers der IHK
Hochrhein-Bodensee, Claudius Marx, eine
Podiumsdiskussion über die angesprochenen Themen statt.
Das Programm für interessierte Unternehmen findet am 17. Juni von 14 bis 19 Uhr
auf der Insel Mainau statt. Am Vormittag
sind Schüler zum Tag der Elektromobilität
eingeladen. Die Jugendlichen hören Vorträge über die Wandlung des KfZ-Motors und
erhalten die Möglichkeit, sich über Berufsmöglichkeiten im Bereich der Mobilität zu
informieren. Zudem präsentiert an diesem
Tag die Zeppelin-Gewerbeschule aus Konstanz ihr Schulprojekt zum Thema Elektromobilität.
ng
Vortragsreihe zum Thema
„Macht Strom mobil?“ am 17. Juni
von 14 bis 19 Uhr, Insel Mainau,
Kastaniengarten. Weitere Informationen
bei: Claudia Veit, Tel.: 07531 2860-127,
www.konstanz.de
23
IHK Hochrhein-Bodensee REGIOREPORT
IHK Hochrhein-Bodensee unterstützt Existenzgründungen
Im beschaulichen Brombach,
einem Ortsteil Lörrachs, stellt
Matthias Lienemann seit einem
Jahr hochwertige Speiseöle
aus Nüssen und Saaten her.
Den Schritt in die Selbstständigkeit schaffte der Visionär
im Mai 2014. Von der Idee
bis hin zur Realisierung und
darüber hinaus begleitete die
IHK Hochrhein-Bodensee die
Existenzgründung.
Ölmanufaktur
feiert einjähriges Bestehen
J
eder große Erfolg war zuerst eine kleine
Idee.“ Dieses Sprichwort umschreibt treffend, worauf es bei einer Existenzgründung
ankommt: die gute Idee. Die Industrie- und Handelskammern unterstützen Visionäre deutschlandweit, um deren Ideen zur erfolgreichen
Etablierung auf dem Markt zu verhelfen. Im
Gebiet Hochrhein-Bodensee arbeitet seit 2013
der ursprünglich aus dem technisch-grafischen
Bereich stammende Unternehmer Matthias
Lienemann eng mit der IHK zusammen.
Einkauf, über die Produktion, bis hin zur
Abfüllung und Flaschenetikettierung – verlaufen von Hand. Um das Pressverfahren
möglichst schonend zu gestalten, verwendet Matthias Lienemann heute eine so genannte Schneckenpresse aus Edelstahl mit
integrierter Wasserkühlung. Die Nüsse und
Saaten können mit ihr bei einer Temperatur
unter 37 Grad Celsius verarbeitet werden.
„Mit der Kaltpressung ist gewährleistet,
dass Vitamine, Mineralien und mehrfach
ungesättigte Fettsäuren erhalten bleiben“,
erklärt Lienemann. Außerdem werde dieEtwas Neues wagen
sen wichtigen Inhaltsstoffen zuliebe auf eine
Vor zwei Jahren entschied sich Lienemann mit
Filtration verzichtet: „Die Öle werden zehn
der „Ölmanufaktur Brombach“ etwas Neues zu
Tage in Edelstahlbehältern gelagert. Dabei
wagen. Er stellte zuerst mit einer einfachen
setzen sich die Feststoffe ab und alle WirkÖlpresse mehr als 20 Öle her, um sein Handstoffe bleiben enthalten.“
Seit einem Jahr stellt Matthias Lienemann in
werk vor Familie, Freunden und Bekannten auf
Matthias Lienemann legt großen Wert
Lörrach-Brombach wertvolle Speiseöle her.
den Prüfstand zu stellen. Das Ergebnis: Die
darauf, hochwertige Produkte herzustelmeisten von Lienemann produzierten Speiselen. Eine große Sorgfalt bestünde deshalb
sowohl in der Ölproduktion, als auch bei der Qualität und der
öle stießen auf rege Begeisterung. Um den Traum von der professiBeschaffung der Rohstoffe, die zum überwiegenden Teil aus kononellen Produktionsstätte in die Wirklichkeit umzusetzen, wandte
trolliert biologischem Anbau stammten. Das Speiseöl ist im Onsich der Unternehmer an die IHK Hochrhein-Bodensee. Es sei gut,
einen kompetenten Ansprechpartner zu haben, sagt Lienemann:
lineshop des Betriebs (www.oelmanufaktur-brombach.de) sowie
„Bei Fragen zur Gewerbeanmeldung sowie zu Genehmigungen und
im Stapflehus in Binzen, im Naturkostladen Bionara in Freiburg
zu Vorschriften, die im Lebensmittelbereich besonders zu beachten
und in einem Delikatess-Einzelhandelsgeschäft in Hegenheim/
sind, wurde ich persönlich unterstützt. Damit stand meiner Idee von
Elsass erhältlich. Mit jeder verkauften Flasche unterstützt die
der eigenen Ölproduktion nichts mehr im Wege.“
Ölmanufaktur Brombach ein soziales Schulprojekt in Peru. Ein Jahr
nach seiner Gründung kann das Unternehmen auf einen ersten
erfolgreichen Schritt auf dem Weg von der kleinen Idee zum großen
Öl aus der Manufaktur
Erfolg zurückblicken.
ng
Ein Jahr nach der Existenzgründung stellt Lienemann 17 unterschiedlichste Sorten in der hauseigenen Ölmanufaktur her. Dabei
IHK Gründungsberatung, Reinhart König, Tel. 07531 2860-135,
ist der Name Programm, denn sämtliche Arbeitsschritte – vom
[email protected]
5 | 2015
Wirtschaft im Südwesten
25
Bild: Gooseman - Fotolia
Veranstaltung zur Sicherheit im Unternehmen
Gefährdungsbeurteilung veranschaulichen
I
n der Veranstaltung „Gefährdungsbeurteilung und
Unterweisung – Lösungsvorschläge für Kleinbetriebe“ sollen Unternehmen die Möglichkeit bekommen,
die Wichtigkeit der Gefährdungsbeurteilung aus Sicht
von Ministerium und Gewerbeaufsicht zur erfahren.
Die Arbeitsplanung berücksichtigt bereits, welche
Werkzeuge oder Geräte benötigt werden
ob der Mitarbeiter die vorgesehene
Es geht nicht um die und
Aufgabe fachlich und menschlich aus„perfekte“ Gefähr- führen kann. Gefährdungsbeurteilung,
und Betriebsanweisung
dungsbeurteilung Unterweisung
unterstützen dabei. Der Unternehmer ist
für die Organisation des Arbeitsschutzes verantwortlich. Er bestimmt, wie er den Arbeitsschutz organisiert. Aber er muss den Arbeitsschutz
organisieren.
Die Themen der Veranstaltung: Allgemeines zur Gefährdungsbeurteilung, die Rechtsgrundlagen im Arbeitsschutzgesetz und in den Fachverordnungen zum
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Beispiel Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung.
Es geht um die Anschaulichkeit, nicht um die „perfekte“ Gefährdungsbeurteilung – man findet immer noch
etwas, das besser gemacht werden kann, nur: Ist es
prioritär? Und: Das Arbeitsschutzgesetz lässt „Nachbesserung“ zu. In einer Übung soll dies veranschaulicht
werden. Eine Abschlussdiskussion mit den Vertretern
von Ministerium und Gewerbeaufsicht runden die Thematik ab. Als Dozenten sind der Ministerialrat Alfred
Schröder vom Umweltministerium Baden-Württemberg
und Hans-Werner Martini von der Gewerbeaufsicht Lörrach eingeladen. Die kostenlose Veranstaltung findet
am 12. Mai von 13.30 bis 17 Uhr in der IHK HochrheinBodensee, E.-Fr.-Gottschalk-Weg 1, 79650 Schopfheim
statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Michael Zierer, Tel. 07622 3907-214
[email protected]
Kleinsendungen unter 1.000 Euro
Zertifikatslehrgang
Zoll-Vereinfachung
weiterhin möglich
Personalreferent/in IHK
m kleinen Grenzverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz
werden täglich viele Waren exportiert, die unter 1.000 Euro Warenwert liegen. Seien es nun Ersatzteile für eine Maschine, ein neuer
Dichtungssatz, die Blumen für das Frühjahrsbeet oder die Auslieferung
eines Schrankes. Diese Ausfuhren müssen weiterhin weder schriftlich
noch elektronisch über das Zollsystem angemeldet werden.
Die Möglichkeit zur Abgabe der mündlichen Zollanmeldung stand nach
den neuen europäischen Verzollungsrichtlinien zur Disposition. „Es
wäre für unsere Wirtschaft in der Region eine enorme bürokratische
Hürde gewesen, wenn nun für die Ausfuhr von Cent-Artikeln in die
Schweiz eine elektronische Ausfuhranmeldung, und das möglichst 24
Stunden vorher, erstellt werden müsste“, so Uwe Böhm, Geschäftsführer International der Industrie- und Handelskammer HochrheinBodensee. Nun können die bisher gewohnten Verfahren weiterhin
auch über das Jahr 2016 hinaus angewendet werden. Der Exporteur
geht mit seiner Rechnung zum Zoll und lässt sie lediglich bei der
Ausfuhr abstempeln. Erst bei Rechnungsbeträgen über 1.000 Euro
greifen dann die verpflichtenden Anmeldeverfahren.
Dies war ein wesentliches Anliegen der IHK Hochrhein-Bodensee bei
den Änderungen im neuen Zollrecht der EU. Es war nicht einfach, die
EU von der Bedeutung für die
Region an der EU-Außengrenze zu überzeugen. Sicherlich
war es aber positiv, dass der
zuständige EU-Kommissionsmitarbeiter sich ein eigenes
Bild vor Ort an den Grenzübergängen über das enorme
Aufkommen gemacht hat. „Oft
wirkt der persönliche Eindruck mehr als seitenlange Stellungnahmen“,
so Böhm. In welcher Form es ab Mai 2016 eine mündliche Zollanmeldung auch bei der Einfuhr aus der Schweiz in die EU geben wird, ist
allerdings noch offen.
bö
Uwe Böhm, Telefon: 07622 3907218, [email protected]
as Aufgabengebiet in der Personalabteilung in den Unternehmen ist vielfältig: Talente zu finden, zu fördern und an das Unternehmen zu binden gehört genauso zur modernen Personalwirtschaft
wie die Kenntnis aktueller arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen.
Wie kann man die Personalverantwortlichen in Fragen der Personalbeschaffung oder Personalverwaltung kompetent unterstützen?
In welchen Themen in Bezug
auf die Personalentwicklung
können Mitarbeiter/-innen
unterstützt werden? Welche
Gesetze sind für die Personalabteilung von Bedeutung?
Diese und viele weitere Fragen werden in dem von der
IHK neu entwickelten Zertifikatslehrgang beantwortet,
der ab 10. Juni in Konstanz
startet.
Der Lehrgang richtet sich
an Einsteiger/-innen in den
Personalbereich und an
Mitarbeiter/-innen in Unternehmen, die ihre Kenntnisse im Bereich der Personalarbeit aufbauen und erweitern wollen. Er findet berufsbegleitend zwei Mal
wöchentlich abends und gelegentlich samstags in Konstanz statt.
Bei entsprechender Berufserfahrung im Personalbereich kann in der
Folge der öffentlich-rechtliche Abschluss zum/zur Personalfachkaufmann/Personalfachkauffrau erworben werden, der für leitende
Aufgaben im Personalbereich qualifiziert.
Einen finanziellen Anreiz, in die berufliche Weiterbildung zu investieren, bietet die Fachkursförderung aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds. Über die Fachkursförderungen kann ein Rabatt in Höhe
von 30 bis hin zu 50 Prozent, gewährt werden.
ke
Bild: momius – Fotolia
Bild: Cyril Hou - Fotolia
I
D
Katharina Eckert, Tel.: 07622 3907-211, katharina.eckert@
konstanz.ihk.de oder im Internet www.konstanz.ihk.de,
Dokument-Nr. 14360171
Anzeige
REGIOREPORT IHK Hochrhein-Bodensee
BioLago-Netzwerk
Hochschulen engagieren sich verstärkt
B
ioLago verbindet Wissenschaft und Wirtschaft der Life Science-Branche in der
Vierländerregion Bodensee. Die ExzellenzUniversität Konstanz ist dabei der entscheidende Wissensträger für die Unternehmen
im Netzwerk. Als Fördermitglied wird sie
sich noch stärker im Netzwerk engagieren
bei Veranstaltungen, Kooperationsprojekten
und beim Wissenstransfer. Auch die Hochschule Furtwangen ist nun mit ihrer Fakultät
„Medical & Life Science“ Mitglied bei BioLago. Sie ergänzt die angewandte Forschung
in den Bereichen Biotechnologie, Bioverfahrenstechnik und molekulare Medizin.
Durch die Kooperation von Wirtschaft und
Wissenschaft im BioLago-Netzwerk werden
Innovationen gefördert und der Wirtschaftsraum Bodensee wird gestärkt. Unter den
rund 90 Mitgliedern sind viele kleine und
mittlere Unternehmen, aber auch sieben
Hochschulen und Forschungseinrichtungen, etwa die Exzellenzuniversität Konstanz,
das Thurgauer Biotechnologie-Institut und
mehrere Fachhochschulen. Das hochwertige Forschungs- und Bildungsangebot ist
als Wissensquelle für die mittelständische
Wirtschaft wichtig, die oft keine eigene Forschung und Entwicklung betreibt.
Die Universität Konstanz ist seit Jahren
im BioLago-Netzwerk engagiert: Es gibt
gemeinsame Veranstaltungen wie „Uni
meets Pharma“ und „Wissenschaft trifft
Wirtschaft“, in denen sich Unternehmer,
Wissenschaftler und Dienstleister regelmäßig über neue Produkte und Verfahren
in der Life Science-Branche austauschen.
Darüber hinaus agiert die Universität Konstanz für die Netzwerkunternehmen als
zentrale Wissensquelle für Innovationen.
Sie ist jetzt Fördermitglied von BioLago
geworden: mit diesem besonderen Engagement soll die langjährige Kooperation weiter ausgebaut werden. Neben
den bestehenden Veranstaltungen sind
gemeinsame Projekte und Initiativen für
die Ausbildung von Fachkräften in der
Life Science-Branche, aber auch für den
Wissens- und Technologietransfer geplant.
Der Rektor Ulrich Rüdiger unterstützt dieses
Anliegen: „Life Science ist ein zentraler Bereich der Universität Konstanz in Forschung
und Lehre. BioLago ist für uns ein unverzichtbarer Partner für den Wissens- und
Kompetenztransfer mit der Wirtschaft im
Bodenseeraum, der unseren Wissenschaft-
lern, dem wissenschaftlichen Nachwuchs
und den Studierenden zugutekommt.“
Als neues Hochschulmitglied ist die Fakultät
„Medical & Life Science“ der Hochschule
Furtwangen mit Standort Villingen-Schwenningen dem BioLago-Netzwerk beigetreten. Die Hochschule betreibt Lehre und
Forschung für die Bioverfahrenstechnik
sowie molekulare und technische Medizin.
Die Studiengänge leisten einen Beitrag zu
mehr Lebensqualität und Gesundheit; sie
befassen sich mit der Biotechnologie, Umwelttechnik und Nachhaltigkeit, aber auch
der Diagnostik, Therapie und Prävention
von Krankheiten. Die Fakultät „Medical &
Life Science“ ist sehr forschungsstark und
sucht über BioLago neue Kontakte zur Wirtschaft, um Lehre und Forschung praxisnah
zu gestalten.
Das Institut für Angewandte Forschung
(IAF) ist der zentrale Ansprechpartner der
Hochschule für Forschung, Entwicklung
und Transfer. Dekan Professor Hans-Peter
Eigner betont das Interesse der Fakultät an
Unternehmenskontakten in den Bereichen
Biotechnologie, Bioverfahrenstechnik und
molekularer Medizin und Medizintechnik.
Man wünscht sich gemeinsame Entwicklungsprojekte und eine praxisbezogene Beratung bei der Ausbildung von Studierenden.
Weitere Informationen zur Hochschule unter
www.hs-furtwangen.de und im Mitgliedsprofil bei BioLago (www.BioLago.org).
bl
Seminar im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Wirtschaftsrecht für Unternehmer“
Datensicherheit: Gegen Virusbefall und Festplattencrash
D
ie Sicherung von Daten ist in kleinen und mittelständischen
Unternehmen oft nicht ausreichend geregelt – mit weitreichenden und kostenintensiven Folgen von möglichen Datenverlusten bei Virenbefall oder Hardware-Ausfall. Die Datensicherheit
ist aber eine grundlegende Voraussetzung für jede erfolgreiche
unternehmerische Tätigkeit und ist darüber hinaus erforderlich,
um die handels- und steuerrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Kleine und mittelständische Unternehmen müssen sich daher zunehmend mit den Herausforderungen der Datensicherheit und hoher
IT-Verfügbarkeit auseinandersetzen. Wie kann verlässliche Datensicherheit unter Berücksichtigung der typischen Strukturen von
KMUs gestaltet werden?
Folgende Themen werden behandelt:
Gesetzliche Anforderungen an elektronische Daten und Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung(GoBD und GDPdU)
Gefährdungspotenziale bei fehlender Datensicherheit
28
Schutzbedürftigkeit der unterschiedlichen Unternehmensdaten
Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit
Das Seminar stellt keine technischen Lösungen zur Datensicherheit
vor, sondern stellt die Anforderungen aus rechtlicher und steuerlicher
Sicht sowie deren Umsetzung in der Praxis dar. Es wendet sich daher
primär an Mitglieder der Geschäftsführung und der Verwaltung. tv
Die Veranstaltung findet statt:
In Schopfheim im Gebäude der IHK Hochrhein-Bodensee, E.-Fr.Gottschalkweg 1, am 19. Mai, 16 bis 19 Uhr,
in Konstanz im Gebäude der IHK Hochrhein-Bodensee, Schützenstr.
8, am 20. Mai, 16 bis 19 Uhr.
Die Teilnahmegebühr beträgt 90 Euro.
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen in diesem
Jahr: www.konstanz.ihk.de Suchwort <Wirtschaftsrecht>.
Wirtschaft im Südwesten
5 | 2015
Schüler bei der Suche nach Praktikumsplätzen in einem Unternehmen –
eine Hospitanz kann entscheidend für die Berufswahl sein.
Berufsfachschüler suchen Praktikumsplätze
Den richtigen Beruf finden
S
eit dem Schuljahr 2013/14 bietet die Robert-Gerwig-Schule
für Wirtschaftsschüler ein Ganztageskonzept mit zwei je dreiwöchigen Praktikumswochen im ersten Schuljahr an. Rund ein
Viertel der Schüler, die mit Hauptschulabschluss in zwei Jahren
die Fachschulreife erwerben, haben diese neue Form gewählt. Die
Schülerin Franziska Hauser begründet dies: „Durch das Praktikum
habe ich die Möglichkeit, den richtigen Beruf für mich zu finden.“ Ihr
Mitschüler Fabio Stärk ergänzt: „Hier kann ich Kontakte zu späteren
Arbeitgebern knüpfen.“ Mit diesem neuen, zusätzlichen Angebot
verfolgt die Schule das Ziel, die Schüler umfassender zu fördern
und damit ihre Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss sowie auf
einen gelingenden Übergang in eine berufliche Ausbildung deutlich
zu erhöhen. Dafür sucht die Robert-Gerwig-Schule Unternehmen,
die Schüler durch eine Praktikumsstelle unterstützen.
sk
www.rgs-singen.de
Sachverständige
Erneute öffentliche
Bestellung
Am 20. März 2015 wurde erneut öffentlich bestellt:
Dipl.-ing. (FH) Ralph Mathes,
gottlieb-Daimler-Straße 15, 78224 Singen
Tel.: 07731 984250, Fax: 07731 984251,
E-Mail: [email protected],
Internet: www.bausachverstaendiger-mathes.de
Sachgebiet: Schäden an Gebäuden
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist befristet
bis zum 5. Juli 2020.
5 | 2015
Wirtschaft im Südwesten
29
REGIOREPort IHK Hochrhein-Bodensee
Gebührentarif ab 1. Mai 2015
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee hat
in ihrer Sitzung am 27. März 2015 gem. § 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung
des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956
(BGBI. I. S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes zur Förderung
der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.
Juli 2013 (BGBl. I, S. 2749) und gem. § 3 Abs. 2 b) der Satzung der IHK HochrheinBodensee vom 6. Dezember 2011 sowie gem. § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung
der IHK Hochrhein-Bodensee vom 28. November 2007 den Gebührentarif wie
folgt neu gefasst:
Zuschlag für
1. Außenwirtschaft / International
Gebührentatbestand
1.1
Ausstellen eines Carnets
*) auch für Mitglieder der Handwerkskammer
1.2
Nachbearbeitung eines Carnets
1.3
Regulierung nicht ordnungsgemäß abgefertigter Carnets
1.4
Ausstellen von Ursprungszeugnissen sowie dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen inklusive bis
drei Kopien
1.5
für jede, ab 4. Kopie
1.6
Ausstellung von elektronischen Ursprungszeugnissen
1.7
Elektronische Ausstellung von dem Wirtschaftsverkehr
dienenden Bescheinigungen
nicht IHK-­
Zugehörige
Gebühr EUR
40,00*)
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.2.5
2.2.6
2.2.7
2.3
2.3.1
30
Sonderfälle Ausbildung / Umschulung
Für Umschulungsverhältnisse, die nicht im Rahmen der
Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultus und
Sport Baden-Württemberg und den Kammern über die gemeinsame Abschlussprüfungen gem. § 34 BBiG abgewickelt werden, erhöhen sich die unter 2.1.1 vorgesehenen
Gebühren
Bei Nichtteilnahme an der Umschulungsprüfung wird die
unter 2.2.1 vorgesehene Gebühr zurückerstattet
Wiederholung einer Abschluss- oder Umschulungsprüfung
Zusatzbearbeitungsgebühr bei verspäteter Anmeldung zur
Zwischen- und Abschlussprüfung
Prüfungsgebühr für Zusatzqualifikationen (ZQ)
für Auszubildende
Wiederholungsprüfung Zusatzqualifikation
Die Gebühr nach 2.2.5 ermäßigt sich bei Rücktritt von der
Prüfung
Weiterbildung
Prüfungen gem. § 4 Ausbilder-Eignungsverordnung
a) Gesamtprüfung
b) mündlicher Prüfungsteil
c) schriftlicher Prüfungsteil
2.3.3
2.3.4
2.3.5
EUR
60,00
2.3.6
2.3.7
25,00
50,00
9,00
2,50
9,00
9,00
2. Berufliche Bildung
2.1
Berufsausbildung und Umschulung
2.1.1
Betreuung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungs170,00 70,00
verhältnisses Pauschalgebühr für die Eintragung und
Prüfungen in allen Ausbildungsberufen, die nicht unter die
Ausnahme 2.1.1.1 oder 2.1.1.2 fallen
2.1.1.1 Berufskraftfahrer
550,00 150,00
2.1.1.2 Hotel- und Gastronomieberufe
195,00 70,00
2.1.2
Bei Auflösung eines Berufsausbildungs- oder
Umschulungsverhältnisses ermäßigt sich die Gebühr:
a) vor Beginn der Ausbildung auf
40,00 10,00
b) innerhalb der Probezeit auf
40,00 10,00
c) v or Aufforderung zur ersten Teil- oder
85,00 25,00
Zwischenprüfung auf
Bei Übernahme eines Azubis nach abgelegter erster Teil85,00
2.1.3
oder Zwischenprüfung oder in einen aufbauenden Aus­
bildungsvertrag reduziert sich die Eintragungsgebühr auf
2.1.4
Abschlussprüfung nach Zulassung in besonderen Fällen
170,00
(§ 45 Abs. 2 BBiG): in allen Ausbildungsberufen, die nicht
unter die Ausnahmen 2.1.4.1 oder 2.1.4.2 fallen
a) b ei Rücktritt von der Prüfung einen Tag vor der Prüfung Volle Gebühr
b) bei Rücktritt von der Prüfung 7 Arbeitstage vor der Prüfung
75 %
c) bei Rücktritt von der Prüfung 14 Arbeitstage
50 %
vor der Prüfung
2.1.4.1 Berufskraftfahrer
550,00
2.1.4.2 Hotel- und Gastronomieberufe
195,00
2.2
2.2.1
2.3.2
um 100 %
150,00
50,00
100,00 – 300,00
50,00 – 125,00
um 50 %
170,00 – 300,00
85,00 – 150,00
85,00 – 150,00
2.3.8
2.4
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.4.4
2.4.5
2.4.6
2.4.7
Wiederholung einer Prüfung
gem. § 4 Ausbilder-Eignungsverordnung
a) Gesamtprüfung
130,00 – 240,00
b) mündlicher Prüfungsteil
70,00 – 130,00
c) schriftlicher Prüfungsteil
60,00 – 110,00
Prüfungsgebühr für die Durchführung der Meisterprüfung
a) Basisqualifikation
200,00 – 400,00
b) Handlungsspezifische Qualifikationen
300,00 – 500,00
Sonstige gewerblich-technische Fortbildungsprüfungen
200,00 – 800,00
Prüfungsgebühr für die Durchführung von
kaufmännischen Fortbildungsprüfungen
a) ohne AEVO-Prüfung
200,00 – 800,00
b) mit AEVO-Prüfung
300,00 – 900,00
Wiederholung einer Fortbildungsprüfung
200,00 – 800,00
Rücktritt von einer Fortbildungsprüfung:
a) bei Rücktritt von der Prüfung einen Tag vor der Prüfung
Volle Gebühr
b) bei Rücktritt von der Prüfung 7 Arbeitstage
75 %
vor der Prüfung
c) bei Rücktritt von der Prüfung 14 Arbeitstage
50 %
vor der Prüfung
Bearbeitung eines Widerspruchs
50,00 – 100,00
Ersatzausfertigungen / Gleichwertigkeits­bescheinigung / verspätete Anmeldung
Ersatzausfertigung von Prüfungsdokumenten
80,00
Feststellung der Gleichwertigkeit oder Stellungnahmen zu
50,00 – 500,00
(ausländischen) Prüfungszeugnissen
60,00
Bestätigung der Gleichwertigkeit sonstiger Prüfungszeugnisse einer anderen Bildungsstätte, soweit nicht ander­
weitig geregelt
Bestätigung der Gleichwertigkeit anderer Abschlüsse
50,00 – 155,00
(z. B. Techniker) in Teilbereichen
Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
50,00 – 155,00
Übersetzung eines Zeugnisses
50,00
Zusatzbearbeitungsgebühr bei verspäteter Anmeldung
50,00
zur Weiterbildungsprüfung
3. Handel und Dienstleistungen
3.1
Unterrichtungsverfahren im Gaststättengewerbe
3.1.1
Unterrichtung im Gaststättengewerbe
3.1.2
Ausstellung von Ersatzbescheinigungen über die
Teilnahme am Unterrichtungsverfahren
3.1.3
Kosten für die Beiziehung eines Dolmetschers
3.1.4
Einzelunterrichtung
3.1.5
Bescheinigung über die Befreiung vom Unterrichtungs­
verfahren aufgrund besonderer Qualifikation
3.2
Bewachungsgewerbe
3.2.1
Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe
3.2.2
Rücktritt von einer Sachkundeprüfung:
a) bei Rücktritt von der Prüfung einen Tag vor der Prüfung
b) b ei Rücktritt von der Prüfung 7 Arbeitstage vor der
Prüfung
c) bei Rücktritt von der Prüfung 14 Arbeitstage vor der
Prüfung
3.2.3
Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe für
unselbstständiges Bewachungspersonal
3.2.4
Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe für
Selbstständige, gesetzliche Vertreter einer juristischen
Person, Betriebsleiter
3.2.5
Ausstellung von Ersatzbescheinigungen über die
­Teilnahme am Unterrichtungsverfahren
4. Recht
4.1
Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
4.1.1
Bearbeitung eines Antrags auf öffentliche Bestellung und
Entscheidung darüber
4.1.2
Bearbeitung eines Antrags auf Erweiterung des
Fachgebiets und Entscheidung darüber
4.1.3
Öffentliche Bestellung und Vereidigung
4.1.4
Verlängerung einer befristeten öffentlichen Bestellung
4.1.5
Bearbeitung eines Antrags auf Errichtung einer
­Zweigniederlassung und Entscheidung darüber
Widerspruchsgebühr (bei Zurückweisung des Widerspruchs)
4.1.6
- im Fall 4.1.1
Wirtschaft im Südwesten
85,00
30,00
135,00
280,00
30,00
150,00 – 300,00
Volle Gebühr
75 %
50 %
425,00
850,00
30,00
300,00
150,00
300,00
150,00
100,00
300,00
5 | 2015
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.2.6
4.2.7
4.2.8
4.2.9
4.2.10
4.2.11
4.3
4.3.1
4.3.2
- im Fall 4.1.2 und 4.1.4
150,00
- im Fall 4.1.5
100,00
Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Versicherungsvermittler
Erlaubnisverfahren
275,00
Erlaubnisbefreiung
150,00
Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Versicherungs50,00
berater unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach dem
Rechtsberatungsgesetz
Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis
30,00
Rücknahme/Widerruf einer Erlaubnis oder
150,00 – 250,00
Erlaubnisbefreiung
Registrierung
25,00 – 50,00
Ergänzung/Änderung Registerdaten außerhalb
15,00 – 50,00
Gewerbeanzeige
Eintragung/Veränderung der (beabsichtigten) Betätigung
bis 20,00
in anderem EU- oder EWR-Staat (pro Staat) und
Änderungen der Registerdaten, soweit für die IHK eine
Pflicht zur Weiterleitung der Information besteht
Schriftliche Auskünfte aus dem Register
15,00
Prüfung nach § 15 VersVermVO
100,00 – 400,00
Überprüfung der Erlaubnis- bzw. Erlaubnisbefreiungsvor100,00
aussetzungen infolge personenbezogener Änderungen
Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Finanzanlagevermittler und
Honorar-Finanzanlagenberater
Erlaubnisverfahren
275,00 – 350,00
4.3.4
Durchführung des Erlaubnisverfahrens unter Vorlage der
bisherigen Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 oder
3 GewO
Erweiterung/Reduzierung der bestehenden Erlaubnis
gem. § 34 f GewO oder § 34 h GewO um eine oder
mehrere Kategorien
Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis
4.3.5
Rücknahme/Widerruf einer Erlaubnis
4.3.3
4.3.6
Anforderung des Prüfberichtes gem. § 24 Abs. 1 FinVermV
4.3.7
4.3.8
Ergänzung/Änderung der Registerdaten außerhalb
Gewerbeanzeige
Schriftliche Auskünfte aus dem Register
4.3.9
Prüfung nach § 24 Abs. 2 FinVermV
4.3.10
4.3.11
Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge
personenbezogener Änderungen
Registrierung
4.3.12
Registrierung von beschäftigten Personen (je Person)
50,00
50,00 – 250,00
30,00
150,00 – 250,00
50,00 – 100,00
25,00
15,00
100,00 – 400,00
100,00
25,00
5.1.1
Erstmalige Eintragung einer Organisation in das Register
280,00 – 930,00
5.1.2
Ergänzung der Eintragung um einen neuen, bisher noch
nicht in das Umweltmanagement der Organisation ein­
bezogenen Standort oder Teilstandort
Prüfung der Voraussetzungen für den Bestand der
Eintragung nach Ablauf der Frist zur Vorlage einer neuen
Umwelterklärung
Eintragung nach vorübergehender Aufhebung
oder Streichung der Eintragung
Im Widerspruchsverfahren bei Zurückweisung
des Widerspruchs
100,00 – 510,00
5.1.4
5.1.5
5.1.6
5.2
5.2.1
5.2.2
100,00 – 510,00
180,00 – 930,00
Die Gebühr beträgt das
1,5-fache der vollen
Amtshandlungsgebühr
Hat eine Organisation eine Mehrzahl von Standorten, auch im europäischen Ausland, kann die Register
führende Stelle wegen eines daraus resultierenden
Mehraufwands die in Nr. 5.1.1 bis 5.1.5 genannten
Gebühren um bis zu 25 v. H. je zusätzlichem Standort
überschreiten
Umsetzung der Chemikalien- und Klimaschutzverordnung
Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien- Klimaschutzverordnung aufgrund einer erfolgreich
abgelegten IHK- oder HWK-Abschluss- oder Weiterbildungsprüfung
Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
aufgrund mehrerer Teilprüfungen
5 | 2015
Wirtschaft im Südwesten
Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einschlägiger Vorkenntnisse
40,00 – 60,00
6. Verkehr
6.1
Gefahrgutfahrerschulung gem. GGVSE/ADR
6.1.1
Anerkennung eines Lehrganges:
a) für den ersten Kursteil
510,00
b) für jeden weiteren Kursteil
255,00
6.1.2
Wiedererteilung der Anerkennung
a) für den ersten Kursteil
255,00
b) für jeden weiteren Kursteil
130,00
6.1.3
Modifikation einer Anerkennung
50,00 – 255,00
6.1.4
Prüfung für Gefahrgutfahrer je Kurs
50,00
6.1.5
Lehrgangsbetreuung je Kurs
50,00
6.1.6
Ersatzausstellung einer ADR-Bescheinigung
30,00
Umschreibung von ADR-Bescheinigungen anderer Behörden
6.1.7
40,00
6.2
Gefahrgutbeauftragtenschulung gem. GbV
6.2.1
Anerkennung eines Lehrgangs
a) für den ersten Verkehrsträger
560,00
b) für jeden weiteren Verkehrsträger
360,00
6.2.2
Wiedererteilung der Anerkennung
a) für den ersten Verkehrsträger
460,00
b) für jeden weiteren Verkehrsträger
180,00
6.2.3
Modifikation einer Anerkennung
50,00 – 255,00
6.2.4
Prüfung für Gefahrgutbeauftragte
125,00
6.2.5
Ersatzausstellung eines Schulungsnachweises
45,00
6.3
Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr:
beschleunigte Grundqualifikation
6.3.1
Regelprüfung
110,00
6.3.2
Prüfung Quereinsteiger
90,00
6.3.3
Prüfung Umsteiger
90,00
Die Gebühr ermäßigt sich bei Rücktritt von einer Prüfung
50 v. H. der vollen
6.3.4
nach Zulassung,
Gebühr
jedoch vor deren Beginn, auf
45,00
6.3.5
Ersatzausstellung einer Bescheinigung
100,00 – 150,00
6.3.6
Sonderkosten für Zusatzprüfung
7. Zentrale Dienste
Mahngebühren
7.1
Erste Mahnung
7.2
Zweite Mahnung
7.3
Beitreibung
5,00
15,00
25,00
20,00
5. Umwelt
5.1
Maßnahmen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der Register
­führenden Stelle nach 3 Kapitel 2 und der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 und
§§ 32 – 36 des Umwelt-Audit-Gesetzes (UAG)
5.1.3
5.2.3
Konstanz, den 27. März 2015
IHK Hochrhein-Bodensee
gez.
gez.
Thomas Conrady
Prof. Dr. Claudius Marx
PräsidentHauptgeschäftsführer
Gem. § 11 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und
Handelskammern (IHKG) wird die von der Vollversammlung der IHK Hochrhein-Bodensee am
27. März 2015 beschlossene Änderung des Gebührentarifs mit Wirkung vom 1. Mai 2015
genehmigt.
Stuttgart, den 31. März 2015
AZ: 82-4221.2-03/64
Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
gez.
Dieter Mähler
Regierungsdirektor
Der vorstehende Gebührentarif wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt “Wirtschaft
im Südwesten“ veröffentlicht.
20,00 – 40,00
Konstanz, den 1. April 2015
IHK Hochrhein-Bodensee
40,00 – 200,00
gez.
gez.
Thomas Conrady
Prof. Dr. Claudius Marx
PräsidentHauptgeschäftsführer
31
REGIOREPort IHK Hochrhein-Bodensee
Lehrgänge und Seminare der IHK
Wann?
Was?
Wo?
Euro
Informationen: Konstanz, Tel.: 07531 2860-118; Schopfheim, Tel.: 07622 3907-230, www.konstanz.ihk.de
Ausbildungsakademie
13.05.15
Azubi-Seminar: Der Kunde am Telefon – die richtigen Worte finden
Konstanz
99,00
18.06.15
Ausbilderreihe: Wie ticken Auszubildende? Generation Facebook – Wie damit umgehen?
Konstanz
150,00
04.05.15
Zollprozesse ins Managementsystem integrieren
Konstanz
270,00
07.05.15
Incoterms 2010
Konstanz
140,00
15.06.15
Lieferantenerklärungen – Bedeutung, Regeln, Konsequenzen
Schopfheim
270,00
30.06.15
Export-, Zoll- und Versandpapiere richtig erstellen – Übung macht den Meister!
Schopfheim
270,00
17.06.15
Warenverkehr mit der Schweiz
Schopfheim
270,00
Außenwirtschaft
Betriebswirtschaft / Einkauf/Logistik / Marketing/Vertrieb
ab 12.05.15
Social Media Manager (IHK) – Zertifikatslehrgang
Schopfheim
1.300,00
ab 18.05.15
Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Nicht-Kaufleute – Zertifikatslehrgang
Schopfheim
900,00
auf Anfrage
Logistikmanager/in – Zertifikatslehrgang
Konstanz
1.900,00
ab 06.05.15
Management-Assistent/in (IHK) – Zertifikatslehrgang
Schopfheim
2.150,00
30.06.15
Büroorganisation statt Papierberge
Schopfheim
270,00
11.06.15
Zeitgemäße Geschäftskorrespondenz – Die richtigen Worte finden
Konstanz
270,00
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Schopfheim
90,00
Waldshut/Singen
auf Anfrage
Büromanagement
Gesundheit
20.05.15
ab Frühjahr 2015 Präsenzkraft in der Pflege – Zertifikatslehrgang
Personalwesen/Persönlichkeitsentwicklung
16.06.15
Sicheres Auftreten im Job
Konstanz
270,00
18.+19.06.15
Grundkurs – Lohn- und Gehaltsabrechnung
Konstanz
490,00
23.06.15
Körpersprache verstehen und nutzen
Schopfheim
270,00
24.06.15
Mein persönliches Potential nutzen
Schopfheim
270,00
Konstanz
990,00
ab Frühjahr 2015 Fachkraft für Lohn- und Gehaltsabrechnung – Zertifikatslehrgang
Führung
ab 04.05.15
Professionelles Business Coaching – Zertifikatslehrgang
Überlingen
auf Anfrage
08.05.15
Hilfe, ich bin Vorgesetzte/r!
Konstanz
270,00
20.05.15
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist normal!
Konstanz
270,00
15.06.15
Junger Fuchs führt alten Hasen
Konstanz
270,00
Konstanz
auf Anfrage
Konstanz
620,00
Immobilienmanagement
ab Frühjahr 2015 Professionelles Immobilienmanagement – Zertifikatslehrgang
Qualitätsmanagement
12.+13.05.15
QM-Lehrgangsmodul „Auditmethodik“
Das Angebot weiterer Weiterbildungsanbieter ist zu finden unter www.wis.ihk.de.
32
Wirtschaft im Südwesten
5 | 2015