REGIO REPORT IHK Hochrhein-Bodensee Der französische Schulleiter JeanLuc Schildknecht (Bildmitte) stellte die beiden Auszubildenden Ndimby Rasoamanana und Yannik Predieri (rechts im Bild) bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung vor. Kooperationsvereinbarung zwischen Evonik Industries AG und Lycée Jean-Mermoz Bildungspartnerschaft überwindet Grenzen Bildungspartnerschaften: Die Initiative der IHK soll Unternehmen und Schulen zusammenbringen und die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung verbessern. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Erstmals gelang dies zwischen einer elsässischen Schule und einem Industriebetrieb vom Hochrhein. D ie Evonik Industries AG (früher Degussa) in Rheinfelden ist einer der größten Industriebetriebe am Hochrhein und stellt mit 1.200 Mitarbeitern eine Vielzahl chemischer Produkte her. Die jährliche Produktion liegt bei 300.000 Tonnen, das Areal ist 40 Hektar groß. Wie Peter Dettelmann, Standortleiter des Unternehmens, bei der Vorstellung der Bildungspartnerschaft und der Unterzeichnung der Partnerschaftsurkunde in Rheinfelden hervorhob, braucht die Firma hochqualifizierte Mitarbeiter. Diese bildet sie meist selbst aus, sie ist mit 160 Auszubildenden der größte Ausbildungsbetrieb in der Region. Umgekehrt möchte das Lycée Jean-Mermoz in St. 5 | 2015 Wirtschaft im Südwesten Louis (nur wenige Kilometer nördlich von Basel gelegen) interessierte Schüler in langfristig sichere, gut bezahlte und erfüllende Berufslaufbahnen führen. Im Elsass ist die Jugendarbeitslosenquote zwar nicht so hoch wie im übrigen Frankreich, beträgt jedoch immer noch das Doppelte bis Dreifache der Arbeitslosenquote unter deutschen Jugendlichen, so Jean-Luc Schildknecht, Leiter des Lycée Jean-Mermoz. Die Schule ist die größte ihrer Art im Elsass. Sie hat 2.200 Schüler, 250 Lehrer und 330 sonstige Angestellte. Zum Auftrag des Lycée gehört es, die grenzüberschreitende Ausbildung von Praktikanten und Auszubildenden zu fördern. Mit zwei jungen Leuten beginnt nun ab September die praktische Zusammenarbeit. Die Beiden werden Industriemechaniker lernen. Sie verfügen über deutsche Sprachkenntnisse (die Sprachbarriere ist normalerweise die größte Schwelle in der deutsch-französischen Ausbildung), leben in St. Louis und können mit der Basler Straßenbahn und dem Zug zwischen Basel Badischer Bahnhof und Rheinfelden ihren neuen Arbeitgeber in einer knappen Stunde erreichen. Das Lycée Mermoz bietet innerhalb des Baccalauréat professionnel (das entspricht etwa unserem Wirtschaftsgymnasium) während acht Wochen im ersten von drei Jahren die Möglichkeit, ein Praktikum in einem deutschen Betrieb zu machen. Ab dem zweiten Jahr folgt dann das sogenannte Bac Pro Dual, innerhalb dessen die praktische 17 REGIOREPORT IHK Hochrhein-Bodensee Evnonik-Ausbildungsleiter Klaus Lebherz, IHK-Präsident Thomas Conrady, IHK-Hauptgeschäftsführer Claudius Marx und der französische Schulleiter Jean-Luc Schildknecht . INHALT 17 Bildungspartnerschaft Evonik und Lycée Jean-Mermoz besiegeln Kooperation 19 Einkaufstourismus IHK warnt vor Bagatellgrenze für Mehrwertsteuerrückerstattung 21 Taxistreit Gute Nachbarschaft geht anders 22 IHK-Initiative „PROFILE“ Wasserkraftwerk in Rheinfelden öffnet seine Pforten 23 Macht Strom mobil? IHK und HWK initiieren Tag der Elektromobilität 25 IHK unterstützt Existenzgründer Lörracher Ölmanufaktur feiert einjähriges Bestehen 28 BioLago-Netzwerk Hochschulen engagieren sich verstärkt 30 Gebührentarif 32 Lehrgänge und Seminare 18 Ausbildung im Betrieb stattfindet (entsprechend unserem dualen System) und die begleitende schulische Ausbildung in Frankreich. Am Ende kann eine Doppelqualifikation sowohl mit französischem als auch mit deutschem Abschluss stehen. Das duale System übrigens, so Rainer Reisgies, Ausbildungsberater bei der IHK Hochrhein-Bodensee, erlebt derzeit im Elsass eine Renaissance. Restbestände waren noch aus der Zeit des Kaiserreichs, als das Elsass deutsch war, vorhanden. Bei dem festlichen Anlass unterschrieben IHK-Präsident Thomas Conrady, Hauptgeschäftsführer Claudius Marx, Schulleiter Jean-Luc Schildknecht, Evonik Standortleiter Peter Dettelmann und der Ausbildungsleiter des Unternehmens Klaus Lebherz die IHK-Urkunde, die eine entsprechende Bildungspartnerschaft dokumentiert sowie einen Kooperationsvertrag zwischen der Schule und dem Unternehmen. Basis dieser Vereinbarungen ist ein Rahmenabkommen aus dem September 2013, das einerseits von den Ministerpräsidenten der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie den Kultusministern, Vertretern der Arbeitsagenturen und der IHKs unterschrieben wurde und andererseits von den Repräsentanten der Region Alsace, der Académie de Strasbourg und den CCIs des Elsass. orn WIS im Internet Die Berichte aus unserer Printausgabe finden Sie kurz vor Erscheinen des Heftes auch im Internet unter www.wirtschaft-im-suedwesten.de Sie erreichen uns per E-Mail unter: [email protected] Wirtschaft im Südwesten 5 | 2015 IHK warnt vor Bagatellgrenze für Mehrwertsteuerrückerstattung Zu kurz gesprungen Die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee warnt vor einer Bagatellgrenze für die Mehrwertsteuerrückerstattung, wie sie immer wieder, jüngst von SPD und Grünen auf Landesebene, ins Spiel gebracht wird. er reflexartige Ruf nach Einführung eisiver wie unnötiger Eingriff in bestehende Einzelhandelsstrukturen mit drastischen ner solchen Grenze ist angesichts der Schlangen an Kassen und Grenzübergängen Folgen für Unternehmen und Beschäftigte, und der Belastung des Zolls durchaus verwarnt Handelsexperte Bertram Paganini ständlich“, meint IHK-Hauptgeschäftsführer von der IHK. Ein echter Schildbürgerstreich Claudius Marx. „Bei genauerem Hinsehen zudem, denn die vermeintliche Entlastung des Zolls kann auch ohne eine Bagatellspringt er jedoch gleich zweimal zu kurz.“ grenze erreicht werden – durch ein elektDenn zum einen richte eine solche Grenze erheblichen wirtschaftlichen Schaden an, ronisches System, wie es aktuell von einer zum anderen gebe es bessere Lösungen Arbeitsgruppe aus Zoll, für das Problem, an denen bereits intensiv IHK und Handel erarbeitet wird. „Nicht die Erstattung gearbeitet werde. Der sogenannte Einkaufstourismus habe ist das Problem, sondern das Verfahren“, sagt Marx, der Region an Bodensee und Hochrhein „also müssen wir das Vernachhaltiges Wachstum beschert. Die fahren optimieren, nicht in den Landkreisen Konstanz, Waldshut und Lörrach über viele Jahre hinweg entdie Erstattung reduzieren.“ standenen Verkaufsflächen seien auf die Zu kurz gesprungen sei grenzüberschreitende Nachfrage ausgeauch der Verweis auf die legt. Gastronomie und andere Dienstleishohen Personalkosten tungen profitierten ebenfalls. Weil aber beim Zoll, ist man sich bei unsere Nachbarn oft nur eine Brücke überder IHK sicher. Wer auf die queren müssten oder – wie in Konstanz/ Kosten der Allgemeinheit Kreuzlingen – nur ein paar hundert Meter schaue, müsse auch die zurücklegen, habe unsere Region für die Einnahmeseite sehen, die Nordschweiz Nahversorgungscharakter. Die Gewerbesteuern der UnFolge: Die meisten ternehmen und die LohnEinkäufe liegen steuern ihrer Mitarbeiter. »Nicht die Erstattung Dann werde schnell deutunter 50 Euro. ist das Problem, sondern lich, dass die Mühe beim Kappungsgrenzen wie die aktuell disZoll sich lohne. „Was die das Verfahren« kutierten könnten Kollegen beim Zoll leisten, ist Wirtschaftsförderung deshalb über 80 Prozent aller Ausfuhren von der Erstattung im besten Sinne“, ist Marx überzeugt. Und ausschließen. Kleine Unternehmen wären er fügt hinzu: „Wer die Mehrwertsteuerrückbesonders betroffen. erstattung ausbremst, nimmt den Turbo aus dem Motor. Auch wenn der Motor deshalb Eine Bagatellgrenze von 100 Euro, wie von den Grünen diskutiert, wäre deshalb gerade nicht stehen bleibt – besser wird der Vorkeine Bagatelle, sondern ein ebenso masschlag davon nicht“, so Marx.cw Bild: M. Schuppich – Fotolia D Die IHK lehnt eine Bagatellgrenze für kleinere Beträge bei der Mehrwertsteuerrückerstattung ab, weil diese vor allem kleinen Unternehmen schaden könnte. REGIOREPORT IHK Hochrhein-Bodensee Die Servicestelle Go.for.europe sagt, wie’s ins Ausland geht Fernweh während der Ausbildung? IHK-Auszubildende vor ihrem Auslandsaufenthalt in Engls Auszubildende oder Auszubildender ins Ausland und Spanien. In der ersland? Ja, natürlich! Immer mehr jungen Menschen ten Reihe links außen ist die zieht es während der Lehrzeit in die Ferne. Viele wissen Go.for.europe-Projektleiterin Verena König zu sehen. jedoch gar nicht, dass Auslandsaufenthalte keineswegs A nur Schülern und Studenten vorbehalten sind oder sie glauben, dass der Weg dahin viel zu kompliziert ist. Dabei ist alles ganz einfach: Go.for.europe, das Gemeinschaftsprojekt der baden-württembergischen Wirtschaft, vermittelt Praktikumsplätze, kümmert sich um Bürokratisches und Finanzielles, steht den Auszubildenden vor Ort zur Seite und berät auch die Unternehmen. Seit 2008 hat Go.for.europe dazu beigetragen, dass über 1.700 Auszubildende aus BadenWürttemberg einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland absolvieren konnten. Im Schnitt gerade mal vier Prozent eines Ausbildungsjahrgangs gehen für Praktika oder andere Fortbildungen ins Ausland, zeigen Zahlen der Nationalen Agentur Bildung (NA beim BIBB) für Europa. Zu wenig, findet die baden-württembergische Wirtschaft. Denn neues Lernen und eigenes Wissen in die Fremde tragen, fördert nicht Anzeige nur den europäischen Gedanken, sondern qualifiziert auch junge Menschen weiter und bringt neue Impulse in die heimischen Unternehmen. Baden-Württemberg hat mit Go.for.europe in Trägerschaft des Baden-Württembergischen Handwerkstags, des Industrie- und Handelskammertags und des Verbands der Metall- und Elektroindustrie Südwestmetall eigene Servicestellen an den Standorten Konstanz, Stuttgart, Esslingen und Freiburg eingerichtet. Das Projekt wird unterstützt durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft BadenWürttemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Wer noch in 2015 als Auszubildende/Auszubildender im kaufmännischen Bereich, Handel, Dienstleistung oder im HOGA-Gewerbe Interesse hat, sein Talentinventar in Europa aufzufrischen, kann sich aktuell für ein Auslandspraktikum, das durch das Berufsbildungsprogramm „Erasmus+“ Berufsbildung bezuschusst wird, bewerben. Der Auslandsaufenthalt findet in folgendem Zeitraum statt: 4.10. – 31.10.2015 – 20 Plätze für Plymouth, England 4.10. – 31.10.2015 – 10 Plätze für Málaga, Spanien Die Auslandspraktika sind Bestandteil der dualen Ausbildung. Nach erfolgreich abgeschlossenem Auslandsaufenthalt erhalten die Auszubildenden den Europass Mobilität, ein europaweit anerkanntes Dokument und zugleich eine wichtige Referenz für die weitere berufliche Karriere. „Der Europass ist bei Arbeitgebern sehr beliebt und stellt für die Auszubildenden ein großes Plus für ihr berufliches Weiterkommen dar. Darüber hinaus können die jungen Erwachsenen nach abgeschlossener Ausbildung ihre Chancen auf dem in- und ausländischen Arbeitsmarkt steigern“, betont Verena König vom Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag, Projektleitung Go.for.europe. vk Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess: unter www.goforeurope.de oder bei Verena König, Projektleiterin bei der IHK Hochrhein-Bodensee, Tel.07531 2860-157, [email protected] Taxistreit Gute Nachbarschaft geht anders ie Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee hat Kenntnis über ein aktuelles Schreiben des Kantons Zürich erhalten, das sich an Taxiunternehmen in Deutschland und Österreich richtet. Darin informiert das Amt für Wirtschaft und Arbeit über die Umsetzung der „Vorschriften zum Bringen und Holen von Fahrgästen am Flughafen Zürich“. Demnach sei jede einzelne Fahrt von und an den Flughafen Zürich „ab dem 9. Tag im Kalenderjahr“ – wie schon bislang etwa Handwerkerleistungen, die in der Schweiz erbracht werden – vorab über ein Onlineportal anzumelden, andernfalls drohe eine Geldbuße von bis zu 5.000 Schweizer Franken. Und nach 90 Tagen je Kalenderjahr sei Schluss. Danach dürfe nurmehr gebracht, nicht aber mehr abgeholt werden. Für Letzteres brauche es dann eine Arbeitsbewilligung. Schließlich seien ab dem 15. Einsatztag in der Schweiz die dort geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Die IHK ist nicht nur über den Stil verwundert. Das Schreiben erreichte die Mitgliedsunternehmen ohne jede Vorankündigung. „Es hätte doch nahegelegen, die neue Praxis anzukündigen und uns Gelegenheit zur Stellungnahme und Klärung offener Fragen zu geben“, ärgert sich IHK-Verkehrsexpertin Yvonne Feißt, „Auch eine Übergangsfrist hätten wir erwartet. Gute Nachbarschaft geht anders!“ Zwar verzichtet die Schweiz freundlicherweise auf eine achttägige Voranmeldung jeder einzelnen Fahrt – wohl, weil man erkannt hat, dass kaum ein Taxifahrer auf dieser Welt weiß, wen er eine Woche später befördern wird. IHK-Hauptgeschäftsführer Claudius Marx, hält das angekündigte Verfahren dennoch für gänzlich untauglich: „Das Schreiben lässt nicht nur offen, ab wann die neuen Regeln Bild: Fotolia D überhaupt gelten sollen. Es wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet.“ Denn anders als eine Handwerkerleistung wird die Beförderung nicht an einem bestimmten Ort erbracht. Welche Lohn- und Arbeitsbedingungen sollen gelten, wenn die Taxifahrt in Deutschland beginnt und über Schaffhausen, den Aargau oder Thurgau in den Kanton Zürich führt? Gelten sie nur für den jeweiligen Teil der Fahrt? Und wenn ja, ist die Dienstleistung dann nach Kilometeroder nach Zeitanteilen unterschiedlich zu vergüten, je nachdem, wo oder wann sie zurückgelegt wurden? Wie soll das alles nachgewiesen und dokumentiert werden? Und wenn der Chef selbst fährt, wie kann oder muss er die fehlende Arbeitnehmereigenschaft nachweisen? „Hier wurde nicht nur ohne Not mit der heißen Nadel gestrickt“, meint Marx. „Es wird auch offensichtlich, dass Freizügigkeitsabkommen und 90-Tage-Regelung auf die Dienstleistung einer Personenbeförderung gar nicht passen, bei der weder der Anbieter, noch der Kunde in der Schweiz residieren, der Vertrag nach deutschem Recht in Deutschland geschlossen wurde und lediglich ein Teil der Beförderungsleistung in der Schweiz erbracht wird.“ Eben deshalb habe man ja über Jahrzehnte eine pragmatische Lösung gefunden und praktiziert. Wenn die nun Hals über Kopf aufgegeben werde, entstehe der Eindruck, dass eher die Marktabschottung das Ziel sei, nicht ein geordnetes Verfahren. Die IHK will den betroffenen Unternehmen und Mitgliedsfirmen weiterhin zur Seite stehen und in einem Brief an die Kantonsregierung um Klärung der offenen Fragen bitten sowie auf eine praktikable Lösung drängen.cw Anzeige REGIOREPort IHK Hochrhein-Bodensee IHK-Initiative ermöglicht Unternehmensbesuche Bild: Energiedienst Holding AG Wasserkraftwerk in Rheinfelden öffnet seine Pforten Das Wasserkraftwerk in Rheinfelden Anzeige M it dem Programm Firmen kennenlernen – kurz: „PROFILE“ – unterstützen die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern den Wissensund Technologietransfer innerhalb der Wirtschaft. Das ganze Jahr über laden Unternehmen Vertreter anderer Firmen aus der Region zur Präsentation ihrer Erfolgskonzepte ein. Am 30. Juni öffnet die Energiedienst AG die Pforten des Wasserkraftwerks Rheinfelden für regionale Führungskräfte und Fachleute. In der Veranstaltungsreihe werden neueste Entwicklungen und Trends in Technik und Betriebsführung in der Praxis demonstriert und diskutiert. Ein zentrales Thema sind dabei innovative Energielösungen. Mit über einem Jahrhundert Erfahrung ist die EnergiedienstGruppe ein „Vorzeigeunternehmen“ in Hinblick auf die Verbindung von Ökologie und Ökonomie. Mithilfe von Wasserkraft, einer der schonendsten Verfahren der Stromgewinnung, versorgt die Energiedienst-Gruppe rund 750.000 Menschen mit Ökostrom. Ende Juni haben die interessierten Besucher die Möglichkeit zur Besichtigung des Wasserkraftwerks in Rheinfelden. Das Programm beinhaltet einen Vortrag mit dem Thema „Ökologisch – Ökonomisch – Regional: Mit Nachhaltigkeit die Zukunftsfähigkeit sichern“. Anschließend hat der Teilnehmerkreis die Möglichkeit zu einem Rundgang mit anschließendem Imbiss und Get-together. ng Besichtigung Wasserkraftwerk Rheinfelden am 30. Juni von 14 bis 17 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt 50 Euro, eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Anmeldung und Informationen bei: Claudia Veit, [email protected], Tel.: 07531 2860-127, www.profile.ihk.de Bild: stockWERK – Fotolia IHK und HWK initiieren Tag der Elektromobilität Macht Strom mobil? „Nur mit einer neuen Mobilitätskultur und einer nachhaltigen Mobilitätspolitik werden wir (Auto-)Mobilität auf Dauer für alle sichern“, verkündete 2010 der baden-württembergische Minister für Verkehr und Infrastruktur Winfried Hermann. Nun wird in Konstanz Bilanz gezogen: Welche Errungenschaften gibt es? Ist die Verknüpfung von Mobilität und Nachhaltigkeit gelungen? Am 17. Juni treffen Vertreter des Landes, der Wirtschaft und Industrie auf interessierte Unternehmen, um über Neuerungen im Bereich E-Mobility zu diskutieren. D ie zunehmende Bevölkerungsdichte, der Klimawandel sowie die Verknappung fossiler Rohstoffe sind die Herausforderungen unserer Zeit. Deshalb sind besonders im Automobilland Baden-Württemberg, wo jeder vierte Arbeitsplatz von der Automobilindustrie abhängt, Innovationen in der Elektromobilität unverzichtbar. Eine Weichenstellung für die Industrialisierung von E-Mobility ist notwendig, um auch in Zukunft im Wettbewerb um herausragende Technologien auf dem Weltmarkt zu bestehen. Die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee und die Handwerkskammer Konstanz nehmen diese Herausforderungen in der Vortragsreihe „Macht Strom mobil?“ in den Blick. Zu den Gästen und Referenten zählen Minister Winfried Her5 | 2015 Wirtschaft im Südwesten mann und Franz Loogen von e-mobil BW, der Landesagentur für Elektromobilität und Brennstoffzellentechnologie Baden-Württemberg GmbH, Christian Klaiber, Gründer der Initiative Zukunftsmobilität sowie Frank Pawlitschek von Ubitricity und Gerd Burkert (Energieagentur Kreis Konstanz gGmbH). Zudem stellt Dr. Richard Leiner, Professor an der HTWG Konstanz die „Solgenia“ – das weltweit erste Boot mit solarer Brennstoffzellentechnik vor. Ein weiterer Gast ist Jedrzej Gawlowski, Geschäftsführer der Firma Sunyacht Concept UG innovative Solar-Schiffskonstruktionen. Im Anschluss an die Vorträge findet unter der Moderation des Hauptgeschäftsführers der IHK Hochrhein-Bodensee, Claudius Marx, eine Podiumsdiskussion über die angesprochenen Themen statt. Das Programm für interessierte Unternehmen findet am 17. Juni von 14 bis 19 Uhr auf der Insel Mainau statt. Am Vormittag sind Schüler zum Tag der Elektromobilität eingeladen. Die Jugendlichen hören Vorträge über die Wandlung des KfZ-Motors und erhalten die Möglichkeit, sich über Berufsmöglichkeiten im Bereich der Mobilität zu informieren. Zudem präsentiert an diesem Tag die Zeppelin-Gewerbeschule aus Konstanz ihr Schulprojekt zum Thema Elektromobilität. ng Vortragsreihe zum Thema „Macht Strom mobil?“ am 17. Juni von 14 bis 19 Uhr, Insel Mainau, Kastaniengarten. Weitere Informationen bei: Claudia Veit, Tel.: 07531 2860-127, www.konstanz.de 23 IHK Hochrhein-Bodensee REGIOREPORT IHK Hochrhein-Bodensee unterstützt Existenzgründungen Im beschaulichen Brombach, einem Ortsteil Lörrachs, stellt Matthias Lienemann seit einem Jahr hochwertige Speiseöle aus Nüssen und Saaten her. Den Schritt in die Selbstständigkeit schaffte der Visionär im Mai 2014. Von der Idee bis hin zur Realisierung und darüber hinaus begleitete die IHK Hochrhein-Bodensee die Existenzgründung. Ölmanufaktur feiert einjähriges Bestehen J eder große Erfolg war zuerst eine kleine Idee.“ Dieses Sprichwort umschreibt treffend, worauf es bei einer Existenzgründung ankommt: die gute Idee. Die Industrie- und Handelskammern unterstützen Visionäre deutschlandweit, um deren Ideen zur erfolgreichen Etablierung auf dem Markt zu verhelfen. Im Gebiet Hochrhein-Bodensee arbeitet seit 2013 der ursprünglich aus dem technisch-grafischen Bereich stammende Unternehmer Matthias Lienemann eng mit der IHK zusammen. Einkauf, über die Produktion, bis hin zur Abfüllung und Flaschenetikettierung – verlaufen von Hand. Um das Pressverfahren möglichst schonend zu gestalten, verwendet Matthias Lienemann heute eine so genannte Schneckenpresse aus Edelstahl mit integrierter Wasserkühlung. Die Nüsse und Saaten können mit ihr bei einer Temperatur unter 37 Grad Celsius verarbeitet werden. „Mit der Kaltpressung ist gewährleistet, dass Vitamine, Mineralien und mehrfach ungesättigte Fettsäuren erhalten bleiben“, erklärt Lienemann. Außerdem werde dieEtwas Neues wagen sen wichtigen Inhaltsstoffen zuliebe auf eine Vor zwei Jahren entschied sich Lienemann mit Filtration verzichtet: „Die Öle werden zehn der „Ölmanufaktur Brombach“ etwas Neues zu Tage in Edelstahlbehältern gelagert. Dabei wagen. Er stellte zuerst mit einer einfachen setzen sich die Feststoffe ab und alle WirkÖlpresse mehr als 20 Öle her, um sein Handstoffe bleiben enthalten.“ Seit einem Jahr stellt Matthias Lienemann in werk vor Familie, Freunden und Bekannten auf Matthias Lienemann legt großen Wert Lörrach-Brombach wertvolle Speiseöle her. den Prüfstand zu stellen. Das Ergebnis: Die darauf, hochwertige Produkte herzustelmeisten von Lienemann produzierten Speiselen. Eine große Sorgfalt bestünde deshalb sowohl in der Ölproduktion, als auch bei der Qualität und der öle stießen auf rege Begeisterung. Um den Traum von der professiBeschaffung der Rohstoffe, die zum überwiegenden Teil aus kononellen Produktionsstätte in die Wirklichkeit umzusetzen, wandte trolliert biologischem Anbau stammten. Das Speiseöl ist im Onsich der Unternehmer an die IHK Hochrhein-Bodensee. Es sei gut, einen kompetenten Ansprechpartner zu haben, sagt Lienemann: lineshop des Betriebs (www.oelmanufaktur-brombach.de) sowie „Bei Fragen zur Gewerbeanmeldung sowie zu Genehmigungen und im Stapflehus in Binzen, im Naturkostladen Bionara in Freiburg zu Vorschriften, die im Lebensmittelbereich besonders zu beachten und in einem Delikatess-Einzelhandelsgeschäft in Hegenheim/ sind, wurde ich persönlich unterstützt. Damit stand meiner Idee von Elsass erhältlich. Mit jeder verkauften Flasche unterstützt die der eigenen Ölproduktion nichts mehr im Wege.“ Ölmanufaktur Brombach ein soziales Schulprojekt in Peru. Ein Jahr nach seiner Gründung kann das Unternehmen auf einen ersten erfolgreichen Schritt auf dem Weg von der kleinen Idee zum großen Öl aus der Manufaktur Erfolg zurückblicken. ng Ein Jahr nach der Existenzgründung stellt Lienemann 17 unterschiedlichste Sorten in der hauseigenen Ölmanufaktur her. Dabei IHK Gründungsberatung, Reinhart König, Tel. 07531 2860-135, ist der Name Programm, denn sämtliche Arbeitsschritte – vom [email protected] 5 | 2015 Wirtschaft im Südwesten 25 Bild: Gooseman - Fotolia Veranstaltung zur Sicherheit im Unternehmen Gefährdungsbeurteilung veranschaulichen I n der Veranstaltung „Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung – Lösungsvorschläge für Kleinbetriebe“ sollen Unternehmen die Möglichkeit bekommen, die Wichtigkeit der Gefährdungsbeurteilung aus Sicht von Ministerium und Gewerbeaufsicht zur erfahren. Die Arbeitsplanung berücksichtigt bereits, welche Werkzeuge oder Geräte benötigt werden ob der Mitarbeiter die vorgesehene Es geht nicht um die und Aufgabe fachlich und menschlich aus„perfekte“ Gefähr- führen kann. Gefährdungsbeurteilung, und Betriebsanweisung dungsbeurteilung Unterweisung unterstützen dabei. Der Unternehmer ist für die Organisation des Arbeitsschutzes verantwortlich. Er bestimmt, wie er den Arbeitsschutz organisiert. Aber er muss den Arbeitsschutz organisieren. Die Themen der Veranstaltung: Allgemeines zur Gefährdungsbeurteilung, die Rechtsgrundlagen im Arbeitsschutzgesetz und in den Fachverordnungen zum Anzeige Beispiel Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung. Es geht um die Anschaulichkeit, nicht um die „perfekte“ Gefährdungsbeurteilung – man findet immer noch etwas, das besser gemacht werden kann, nur: Ist es prioritär? Und: Das Arbeitsschutzgesetz lässt „Nachbesserung“ zu. In einer Übung soll dies veranschaulicht werden. Eine Abschlussdiskussion mit den Vertretern von Ministerium und Gewerbeaufsicht runden die Thematik ab. Als Dozenten sind der Ministerialrat Alfred Schröder vom Umweltministerium Baden-Württemberg und Hans-Werner Martini von der Gewerbeaufsicht Lörrach eingeladen. Die kostenlose Veranstaltung findet am 12. Mai von 13.30 bis 17 Uhr in der IHK HochrheinBodensee, E.-Fr.-Gottschalk-Weg 1, 79650 Schopfheim statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Michael Zierer, Tel. 07622 3907-214 [email protected] Kleinsendungen unter 1.000 Euro Zertifikatslehrgang Zoll-Vereinfachung weiterhin möglich Personalreferent/in IHK m kleinen Grenzverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz werden täglich viele Waren exportiert, die unter 1.000 Euro Warenwert liegen. Seien es nun Ersatzteile für eine Maschine, ein neuer Dichtungssatz, die Blumen für das Frühjahrsbeet oder die Auslieferung eines Schrankes. Diese Ausfuhren müssen weiterhin weder schriftlich noch elektronisch über das Zollsystem angemeldet werden. Die Möglichkeit zur Abgabe der mündlichen Zollanmeldung stand nach den neuen europäischen Verzollungsrichtlinien zur Disposition. „Es wäre für unsere Wirtschaft in der Region eine enorme bürokratische Hürde gewesen, wenn nun für die Ausfuhr von Cent-Artikeln in die Schweiz eine elektronische Ausfuhranmeldung, und das möglichst 24 Stunden vorher, erstellt werden müsste“, so Uwe Böhm, Geschäftsführer International der Industrie- und Handelskammer HochrheinBodensee. Nun können die bisher gewohnten Verfahren weiterhin auch über das Jahr 2016 hinaus angewendet werden. Der Exporteur geht mit seiner Rechnung zum Zoll und lässt sie lediglich bei der Ausfuhr abstempeln. Erst bei Rechnungsbeträgen über 1.000 Euro greifen dann die verpflichtenden Anmeldeverfahren. Dies war ein wesentliches Anliegen der IHK Hochrhein-Bodensee bei den Änderungen im neuen Zollrecht der EU. Es war nicht einfach, die EU von der Bedeutung für die Region an der EU-Außengrenze zu überzeugen. Sicherlich war es aber positiv, dass der zuständige EU-Kommissionsmitarbeiter sich ein eigenes Bild vor Ort an den Grenzübergängen über das enorme Aufkommen gemacht hat. „Oft wirkt der persönliche Eindruck mehr als seitenlange Stellungnahmen“, so Böhm. In welcher Form es ab Mai 2016 eine mündliche Zollanmeldung auch bei der Einfuhr aus der Schweiz in die EU geben wird, ist allerdings noch offen. bö Uwe Böhm, Telefon: 07622 3907218, [email protected] as Aufgabengebiet in der Personalabteilung in den Unternehmen ist vielfältig: Talente zu finden, zu fördern und an das Unternehmen zu binden gehört genauso zur modernen Personalwirtschaft wie die Kenntnis aktueller arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen. Wie kann man die Personalverantwortlichen in Fragen der Personalbeschaffung oder Personalverwaltung kompetent unterstützen? In welchen Themen in Bezug auf die Personalentwicklung können Mitarbeiter/-innen unterstützt werden? Welche Gesetze sind für die Personalabteilung von Bedeutung? Diese und viele weitere Fragen werden in dem von der IHK neu entwickelten Zertifikatslehrgang beantwortet, der ab 10. Juni in Konstanz startet. Der Lehrgang richtet sich an Einsteiger/-innen in den Personalbereich und an Mitarbeiter/-innen in Unternehmen, die ihre Kenntnisse im Bereich der Personalarbeit aufbauen und erweitern wollen. Er findet berufsbegleitend zwei Mal wöchentlich abends und gelegentlich samstags in Konstanz statt. Bei entsprechender Berufserfahrung im Personalbereich kann in der Folge der öffentlich-rechtliche Abschluss zum/zur Personalfachkaufmann/Personalfachkauffrau erworben werden, der für leitende Aufgaben im Personalbereich qualifiziert. Einen finanziellen Anreiz, in die berufliche Weiterbildung zu investieren, bietet die Fachkursförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Über die Fachkursförderungen kann ein Rabatt in Höhe von 30 bis hin zu 50 Prozent, gewährt werden. ke Bild: momius – Fotolia Bild: Cyril Hou - Fotolia I D Katharina Eckert, Tel.: 07622 3907-211, katharina.eckert@ konstanz.ihk.de oder im Internet www.konstanz.ihk.de, Dokument-Nr. 14360171 Anzeige REGIOREPORT IHK Hochrhein-Bodensee BioLago-Netzwerk Hochschulen engagieren sich verstärkt B ioLago verbindet Wissenschaft und Wirtschaft der Life Science-Branche in der Vierländerregion Bodensee. Die ExzellenzUniversität Konstanz ist dabei der entscheidende Wissensträger für die Unternehmen im Netzwerk. Als Fördermitglied wird sie sich noch stärker im Netzwerk engagieren bei Veranstaltungen, Kooperationsprojekten und beim Wissenstransfer. Auch die Hochschule Furtwangen ist nun mit ihrer Fakultät „Medical & Life Science“ Mitglied bei BioLago. Sie ergänzt die angewandte Forschung in den Bereichen Biotechnologie, Bioverfahrenstechnik und molekulare Medizin. Durch die Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft im BioLago-Netzwerk werden Innovationen gefördert und der Wirtschaftsraum Bodensee wird gestärkt. Unter den rund 90 Mitgliedern sind viele kleine und mittlere Unternehmen, aber auch sieben Hochschulen und Forschungseinrichtungen, etwa die Exzellenzuniversität Konstanz, das Thurgauer Biotechnologie-Institut und mehrere Fachhochschulen. Das hochwertige Forschungs- und Bildungsangebot ist als Wissensquelle für die mittelständische Wirtschaft wichtig, die oft keine eigene Forschung und Entwicklung betreibt. Die Universität Konstanz ist seit Jahren im BioLago-Netzwerk engagiert: Es gibt gemeinsame Veranstaltungen wie „Uni meets Pharma“ und „Wissenschaft trifft Wirtschaft“, in denen sich Unternehmer, Wissenschaftler und Dienstleister regelmäßig über neue Produkte und Verfahren in der Life Science-Branche austauschen. Darüber hinaus agiert die Universität Konstanz für die Netzwerkunternehmen als zentrale Wissensquelle für Innovationen. Sie ist jetzt Fördermitglied von BioLago geworden: mit diesem besonderen Engagement soll die langjährige Kooperation weiter ausgebaut werden. Neben den bestehenden Veranstaltungen sind gemeinsame Projekte und Initiativen für die Ausbildung von Fachkräften in der Life Science-Branche, aber auch für den Wissens- und Technologietransfer geplant. Der Rektor Ulrich Rüdiger unterstützt dieses Anliegen: „Life Science ist ein zentraler Bereich der Universität Konstanz in Forschung und Lehre. BioLago ist für uns ein unverzichtbarer Partner für den Wissens- und Kompetenztransfer mit der Wirtschaft im Bodenseeraum, der unseren Wissenschaft- lern, dem wissenschaftlichen Nachwuchs und den Studierenden zugutekommt.“ Als neues Hochschulmitglied ist die Fakultät „Medical & Life Science“ der Hochschule Furtwangen mit Standort Villingen-Schwenningen dem BioLago-Netzwerk beigetreten. Die Hochschule betreibt Lehre und Forschung für die Bioverfahrenstechnik sowie molekulare und technische Medizin. Die Studiengänge leisten einen Beitrag zu mehr Lebensqualität und Gesundheit; sie befassen sich mit der Biotechnologie, Umwelttechnik und Nachhaltigkeit, aber auch der Diagnostik, Therapie und Prävention von Krankheiten. Die Fakultät „Medical & Life Science“ ist sehr forschungsstark und sucht über BioLago neue Kontakte zur Wirtschaft, um Lehre und Forschung praxisnah zu gestalten. Das Institut für Angewandte Forschung (IAF) ist der zentrale Ansprechpartner der Hochschule für Forschung, Entwicklung und Transfer. Dekan Professor Hans-Peter Eigner betont das Interesse der Fakultät an Unternehmenskontakten in den Bereichen Biotechnologie, Bioverfahrenstechnik und molekularer Medizin und Medizintechnik. Man wünscht sich gemeinsame Entwicklungsprojekte und eine praxisbezogene Beratung bei der Ausbildung von Studierenden. Weitere Informationen zur Hochschule unter www.hs-furtwangen.de und im Mitgliedsprofil bei BioLago (www.BioLago.org). bl Seminar im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Wirtschaftsrecht für Unternehmer“ Datensicherheit: Gegen Virusbefall und Festplattencrash D ie Sicherung von Daten ist in kleinen und mittelständischen Unternehmen oft nicht ausreichend geregelt – mit weitreichenden und kostenintensiven Folgen von möglichen Datenverlusten bei Virenbefall oder Hardware-Ausfall. Die Datensicherheit ist aber eine grundlegende Voraussetzung für jede erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit und ist darüber hinaus erforderlich, um die handels- und steuerrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Kleine und mittelständische Unternehmen müssen sich daher zunehmend mit den Herausforderungen der Datensicherheit und hoher IT-Verfügbarkeit auseinandersetzen. Wie kann verlässliche Datensicherheit unter Berücksichtigung der typischen Strukturen von KMUs gestaltet werden? Folgende Themen werden behandelt: Gesetzliche Anforderungen an elektronische Daten und Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung(GoBD und GDPdU) Gefährdungspotenziale bei fehlender Datensicherheit 28 Schutzbedürftigkeit der unterschiedlichen Unternehmensdaten Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit Das Seminar stellt keine technischen Lösungen zur Datensicherheit vor, sondern stellt die Anforderungen aus rechtlicher und steuerlicher Sicht sowie deren Umsetzung in der Praxis dar. Es wendet sich daher primär an Mitglieder der Geschäftsführung und der Verwaltung. tv Die Veranstaltung findet statt: In Schopfheim im Gebäude der IHK Hochrhein-Bodensee, E.-Fr.Gottschalkweg 1, am 19. Mai, 16 bis 19 Uhr, in Konstanz im Gebäude der IHK Hochrhein-Bodensee, Schützenstr. 8, am 20. Mai, 16 bis 19 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt 90 Euro. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen in diesem Jahr: www.konstanz.ihk.de Suchwort <Wirtschaftsrecht>. Wirtschaft im Südwesten 5 | 2015 Schüler bei der Suche nach Praktikumsplätzen in einem Unternehmen – eine Hospitanz kann entscheidend für die Berufswahl sein. Berufsfachschüler suchen Praktikumsplätze Den richtigen Beruf finden S eit dem Schuljahr 2013/14 bietet die Robert-Gerwig-Schule für Wirtschaftsschüler ein Ganztageskonzept mit zwei je dreiwöchigen Praktikumswochen im ersten Schuljahr an. Rund ein Viertel der Schüler, die mit Hauptschulabschluss in zwei Jahren die Fachschulreife erwerben, haben diese neue Form gewählt. Die Schülerin Franziska Hauser begründet dies: „Durch das Praktikum habe ich die Möglichkeit, den richtigen Beruf für mich zu finden.“ Ihr Mitschüler Fabio Stärk ergänzt: „Hier kann ich Kontakte zu späteren Arbeitgebern knüpfen.“ Mit diesem neuen, zusätzlichen Angebot verfolgt die Schule das Ziel, die Schüler umfassender zu fördern und damit ihre Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss sowie auf einen gelingenden Übergang in eine berufliche Ausbildung deutlich zu erhöhen. Dafür sucht die Robert-Gerwig-Schule Unternehmen, die Schüler durch eine Praktikumsstelle unterstützen. sk www.rgs-singen.de Sachverständige Erneute öffentliche Bestellung Am 20. März 2015 wurde erneut öffentlich bestellt: Dipl.-ing. (FH) Ralph Mathes, gottlieb-Daimler-Straße 15, 78224 Singen Tel.: 07731 984250, Fax: 07731 984251, E-Mail: [email protected], Internet: www.bausachverstaendiger-mathes.de Sachgebiet: Schäden an Gebäuden Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist befristet bis zum 5. Juli 2020. 5 | 2015 Wirtschaft im Südwesten 29 REGIOREPort IHK Hochrhein-Bodensee Gebührentarif ab 1. Mai 2015 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee hat in ihrer Sitzung am 27. März 2015 gem. § 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBI. I. S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl. I, S. 2749) und gem. § 3 Abs. 2 b) der Satzung der IHK HochrheinBodensee vom 6. Dezember 2011 sowie gem. § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung der IHK Hochrhein-Bodensee vom 28. November 2007 den Gebührentarif wie folgt neu gefasst: Zuschlag für 1. Außenwirtschaft / International Gebührentatbestand 1.1 Ausstellen eines Carnets *) auch für Mitglieder der Handwerkskammer 1.2 Nachbearbeitung eines Carnets 1.3 Regulierung nicht ordnungsgemäß abgefertigter Carnets 1.4 Ausstellen von Ursprungszeugnissen sowie dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen inklusive bis drei Kopien 1.5 für jede, ab 4. Kopie 1.6 Ausstellung von elektronischen Ursprungszeugnissen 1.7 Elektronische Ausstellung von dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen nicht IHK- Zugehörige Gebühr EUR 40,00*) 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 2.2.6 2.2.7 2.3 2.3.1 30 Sonderfälle Ausbildung / Umschulung Für Umschulungsverhältnisse, die nicht im Rahmen der Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultus und Sport Baden-Württemberg und den Kammern über die gemeinsame Abschlussprüfungen gem. § 34 BBiG abgewickelt werden, erhöhen sich die unter 2.1.1 vorgesehenen Gebühren Bei Nichtteilnahme an der Umschulungsprüfung wird die unter 2.2.1 vorgesehene Gebühr zurückerstattet Wiederholung einer Abschluss- oder Umschulungsprüfung Zusatzbearbeitungsgebühr bei verspäteter Anmeldung zur Zwischen- und Abschlussprüfung Prüfungsgebühr für Zusatzqualifikationen (ZQ) für Auszubildende Wiederholungsprüfung Zusatzqualifikation Die Gebühr nach 2.2.5 ermäßigt sich bei Rücktritt von der Prüfung Weiterbildung Prüfungen gem. § 4 Ausbilder-Eignungsverordnung a) Gesamtprüfung b) mündlicher Prüfungsteil c) schriftlicher Prüfungsteil 2.3.3 2.3.4 2.3.5 EUR 60,00 2.3.6 2.3.7 25,00 50,00 9,00 2,50 9,00 9,00 2. Berufliche Bildung 2.1 Berufsausbildung und Umschulung 2.1.1 Betreuung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungs170,00 70,00 verhältnisses Pauschalgebühr für die Eintragung und Prüfungen in allen Ausbildungsberufen, die nicht unter die Ausnahme 2.1.1.1 oder 2.1.1.2 fallen 2.1.1.1 Berufskraftfahrer 550,00 150,00 2.1.1.2 Hotel- und Gastronomieberufe 195,00 70,00 2.1.2 Bei Auflösung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses ermäßigt sich die Gebühr: a) vor Beginn der Ausbildung auf 40,00 10,00 b) innerhalb der Probezeit auf 40,00 10,00 c) v or Aufforderung zur ersten Teil- oder 85,00 25,00 Zwischenprüfung auf Bei Übernahme eines Azubis nach abgelegter erster Teil85,00 2.1.3 oder Zwischenprüfung oder in einen aufbauenden Aus bildungsvertrag reduziert sich die Eintragungsgebühr auf 2.1.4 Abschlussprüfung nach Zulassung in besonderen Fällen 170,00 (§ 45 Abs. 2 BBiG): in allen Ausbildungsberufen, die nicht unter die Ausnahmen 2.1.4.1 oder 2.1.4.2 fallen a) b ei Rücktritt von der Prüfung einen Tag vor der Prüfung Volle Gebühr b) bei Rücktritt von der Prüfung 7 Arbeitstage vor der Prüfung 75 % c) bei Rücktritt von der Prüfung 14 Arbeitstage 50 % vor der Prüfung 2.1.4.1 Berufskraftfahrer 550,00 2.1.4.2 Hotel- und Gastronomieberufe 195,00 2.2 2.2.1 2.3.2 um 100 % 150,00 50,00 100,00 – 300,00 50,00 – 125,00 um 50 % 170,00 – 300,00 85,00 – 150,00 85,00 – 150,00 2.3.8 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3 2.4.4 2.4.5 2.4.6 2.4.7 Wiederholung einer Prüfung gem. § 4 Ausbilder-Eignungsverordnung a) Gesamtprüfung 130,00 – 240,00 b) mündlicher Prüfungsteil 70,00 – 130,00 c) schriftlicher Prüfungsteil 60,00 – 110,00 Prüfungsgebühr für die Durchführung der Meisterprüfung a) Basisqualifikation 200,00 – 400,00 b) Handlungsspezifische Qualifikationen 300,00 – 500,00 Sonstige gewerblich-technische Fortbildungsprüfungen 200,00 – 800,00 Prüfungsgebühr für die Durchführung von kaufmännischen Fortbildungsprüfungen a) ohne AEVO-Prüfung 200,00 – 800,00 b) mit AEVO-Prüfung 300,00 – 900,00 Wiederholung einer Fortbildungsprüfung 200,00 – 800,00 Rücktritt von einer Fortbildungsprüfung: a) bei Rücktritt von der Prüfung einen Tag vor der Prüfung Volle Gebühr b) bei Rücktritt von der Prüfung 7 Arbeitstage 75 % vor der Prüfung c) bei Rücktritt von der Prüfung 14 Arbeitstage 50 % vor der Prüfung Bearbeitung eines Widerspruchs 50,00 – 100,00 Ersatzausfertigungen / Gleichwertigkeitsbescheinigung / verspätete Anmeldung Ersatzausfertigung von Prüfungsdokumenten 80,00 Feststellung der Gleichwertigkeit oder Stellungnahmen zu 50,00 – 500,00 (ausländischen) Prüfungszeugnissen 60,00 Bestätigung der Gleichwertigkeit sonstiger Prüfungszeugnisse einer anderen Bildungsstätte, soweit nicht ander weitig geregelt Bestätigung der Gleichwertigkeit anderer Abschlüsse 50,00 – 155,00 (z. B. Techniker) in Teilbereichen Anrechnung anderer Prüfungsleistungen 50,00 – 155,00 Übersetzung eines Zeugnisses 50,00 Zusatzbearbeitungsgebühr bei verspäteter Anmeldung 50,00 zur Weiterbildungsprüfung 3. Handel und Dienstleistungen 3.1 Unterrichtungsverfahren im Gaststättengewerbe 3.1.1 Unterrichtung im Gaststättengewerbe 3.1.2 Ausstellung von Ersatzbescheinigungen über die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren 3.1.3 Kosten für die Beiziehung eines Dolmetschers 3.1.4 Einzelunterrichtung 3.1.5 Bescheinigung über die Befreiung vom Unterrichtungs verfahren aufgrund besonderer Qualifikation 3.2 Bewachungsgewerbe 3.2.1 Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe 3.2.2 Rücktritt von einer Sachkundeprüfung: a) bei Rücktritt von der Prüfung einen Tag vor der Prüfung b) b ei Rücktritt von der Prüfung 7 Arbeitstage vor der Prüfung c) bei Rücktritt von der Prüfung 14 Arbeitstage vor der Prüfung 3.2.3 Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe für unselbstständiges Bewachungspersonal 3.2.4 Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe für Selbstständige, gesetzliche Vertreter einer juristischen Person, Betriebsleiter 3.2.5 Ausstellung von Ersatzbescheinigungen über die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren 4. Recht 4.1 Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen 4.1.1 Bearbeitung eines Antrags auf öffentliche Bestellung und Entscheidung darüber 4.1.2 Bearbeitung eines Antrags auf Erweiterung des Fachgebiets und Entscheidung darüber 4.1.3 Öffentliche Bestellung und Vereidigung 4.1.4 Verlängerung einer befristeten öffentlichen Bestellung 4.1.5 Bearbeitung eines Antrags auf Errichtung einer Zweigniederlassung und Entscheidung darüber Widerspruchsgebühr (bei Zurückweisung des Widerspruchs) 4.1.6 - im Fall 4.1.1 Wirtschaft im Südwesten 85,00 30,00 135,00 280,00 30,00 150,00 – 300,00 Volle Gebühr 75 % 50 % 425,00 850,00 30,00 300,00 150,00 300,00 150,00 100,00 300,00 5 | 2015 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.2.6 4.2.7 4.2.8 4.2.9 4.2.10 4.2.11 4.3 4.3.1 4.3.2 - im Fall 4.1.2 und 4.1.4 150,00 - im Fall 4.1.5 100,00 Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Versicherungsvermittler Erlaubnisverfahren 275,00 Erlaubnisbefreiung 150,00 Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Versicherungs50,00 berater unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis 30,00 Rücknahme/Widerruf einer Erlaubnis oder 150,00 – 250,00 Erlaubnisbefreiung Registrierung 25,00 – 50,00 Ergänzung/Änderung Registerdaten außerhalb 15,00 – 50,00 Gewerbeanzeige Eintragung/Veränderung der (beabsichtigten) Betätigung bis 20,00 in anderem EU- oder EWR-Staat (pro Staat) und Änderungen der Registerdaten, soweit für die IHK eine Pflicht zur Weiterleitung der Information besteht Schriftliche Auskünfte aus dem Register 15,00 Prüfung nach § 15 VersVermVO 100,00 – 400,00 Überprüfung der Erlaubnis- bzw. Erlaubnisbefreiungsvor100,00 aussetzungen infolge personenbezogener Änderungen Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Finanzanlagevermittler und Honorar-Finanzanlagenberater Erlaubnisverfahren 275,00 – 350,00 4.3.4 Durchführung des Erlaubnisverfahrens unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 oder 3 GewO Erweiterung/Reduzierung der bestehenden Erlaubnis gem. § 34 f GewO oder § 34 h GewO um eine oder mehrere Kategorien Ersatzausstellung Gewerbeerlaubnis 4.3.5 Rücknahme/Widerruf einer Erlaubnis 4.3.3 4.3.6 Anforderung des Prüfberichtes gem. § 24 Abs. 1 FinVermV 4.3.7 4.3.8 Ergänzung/Änderung der Registerdaten außerhalb Gewerbeanzeige Schriftliche Auskünfte aus dem Register 4.3.9 Prüfung nach § 24 Abs. 2 FinVermV 4.3.10 4.3.11 Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen infolge personenbezogener Änderungen Registrierung 4.3.12 Registrierung von beschäftigten Personen (je Person) 50,00 50,00 – 250,00 30,00 150,00 – 250,00 50,00 – 100,00 25,00 15,00 100,00 – 400,00 100,00 25,00 5.1.1 Erstmalige Eintragung einer Organisation in das Register 280,00 – 930,00 5.1.2 Ergänzung der Eintragung um einen neuen, bisher noch nicht in das Umweltmanagement der Organisation ein bezogenen Standort oder Teilstandort Prüfung der Voraussetzungen für den Bestand der Eintragung nach Ablauf der Frist zur Vorlage einer neuen Umwelterklärung Eintragung nach vorübergehender Aufhebung oder Streichung der Eintragung Im Widerspruchsverfahren bei Zurückweisung des Widerspruchs 100,00 – 510,00 5.1.4 5.1.5 5.1.6 5.2 5.2.1 5.2.2 100,00 – 510,00 180,00 – 930,00 Die Gebühr beträgt das 1,5-fache der vollen Amtshandlungsgebühr Hat eine Organisation eine Mehrzahl von Standorten, auch im europäischen Ausland, kann die Register führende Stelle wegen eines daraus resultierenden Mehraufwands die in Nr. 5.1.1 bis 5.1.5 genannten Gebühren um bis zu 25 v. H. je zusätzlichem Standort überschreiten Umsetzung der Chemikalien- und Klimaschutzverordnung Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien- Klimaschutzverordnung aufgrund einer erfolgreich abgelegten IHK- oder HWK-Abschluss- oder Weiterbildungsprüfung Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen 5 | 2015 Wirtschaft im Südwesten Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einschlägiger Vorkenntnisse 40,00 – 60,00 6. Verkehr 6.1 Gefahrgutfahrerschulung gem. GGVSE/ADR 6.1.1 Anerkennung eines Lehrganges: a) für den ersten Kursteil 510,00 b) für jeden weiteren Kursteil 255,00 6.1.2 Wiedererteilung der Anerkennung a) für den ersten Kursteil 255,00 b) für jeden weiteren Kursteil 130,00 6.1.3 Modifikation einer Anerkennung 50,00 – 255,00 6.1.4 Prüfung für Gefahrgutfahrer je Kurs 50,00 6.1.5 Lehrgangsbetreuung je Kurs 50,00 6.1.6 Ersatzausstellung einer ADR-Bescheinigung 30,00 Umschreibung von ADR-Bescheinigungen anderer Behörden 6.1.7 40,00 6.2 Gefahrgutbeauftragtenschulung gem. GbV 6.2.1 Anerkennung eines Lehrgangs a) für den ersten Verkehrsträger 560,00 b) für jeden weiteren Verkehrsträger 360,00 6.2.2 Wiedererteilung der Anerkennung a) für den ersten Verkehrsträger 460,00 b) für jeden weiteren Verkehrsträger 180,00 6.2.3 Modifikation einer Anerkennung 50,00 – 255,00 6.2.4 Prüfung für Gefahrgutbeauftragte 125,00 6.2.5 Ersatzausstellung eines Schulungsnachweises 45,00 6.3 Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr: beschleunigte Grundqualifikation 6.3.1 Regelprüfung 110,00 6.3.2 Prüfung Quereinsteiger 90,00 6.3.3 Prüfung Umsteiger 90,00 Die Gebühr ermäßigt sich bei Rücktritt von einer Prüfung 50 v. H. der vollen 6.3.4 nach Zulassung, Gebühr jedoch vor deren Beginn, auf 45,00 6.3.5 Ersatzausstellung einer Bescheinigung 100,00 – 150,00 6.3.6 Sonderkosten für Zusatzprüfung 7. Zentrale Dienste Mahngebühren 7.1 Erste Mahnung 7.2 Zweite Mahnung 7.3 Beitreibung 5,00 15,00 25,00 20,00 5. Umwelt 5.1 Maßnahmen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der Register führenden Stelle nach 3 Kapitel 2 und der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 und §§ 32 – 36 des Umwelt-Audit-Gesetzes (UAG) 5.1.3 5.2.3 Konstanz, den 27. März 2015 IHK Hochrhein-Bodensee gez. gez. Thomas Conrady Prof. Dr. Claudius Marx PräsidentHauptgeschäftsführer Gem. § 11 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) wird die von der Vollversammlung der IHK Hochrhein-Bodensee am 27. März 2015 beschlossene Änderung des Gebührentarifs mit Wirkung vom 1. Mai 2015 genehmigt. Stuttgart, den 31. März 2015 AZ: 82-4221.2-03/64 Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg gez. Dieter Mähler Regierungsdirektor Der vorstehende Gebührentarif wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt “Wirtschaft im Südwesten“ veröffentlicht. 20,00 – 40,00 Konstanz, den 1. April 2015 IHK Hochrhein-Bodensee 40,00 – 200,00 gez. gez. Thomas Conrady Prof. Dr. Claudius Marx PräsidentHauptgeschäftsführer 31 REGIOREPort IHK Hochrhein-Bodensee Lehrgänge und Seminare der IHK Wann? Was? Wo? Euro Informationen: Konstanz, Tel.: 07531 2860-118; Schopfheim, Tel.: 07622 3907-230, www.konstanz.ihk.de Ausbildungsakademie 13.05.15 Azubi-Seminar: Der Kunde am Telefon – die richtigen Worte finden Konstanz 99,00 18.06.15 Ausbilderreihe: Wie ticken Auszubildende? Generation Facebook – Wie damit umgehen? Konstanz 150,00 04.05.15 Zollprozesse ins Managementsystem integrieren Konstanz 270,00 07.05.15 Incoterms 2010 Konstanz 140,00 15.06.15 Lieferantenerklärungen – Bedeutung, Regeln, Konsequenzen Schopfheim 270,00 30.06.15 Export-, Zoll- und Versandpapiere richtig erstellen – Übung macht den Meister! Schopfheim 270,00 17.06.15 Warenverkehr mit der Schweiz Schopfheim 270,00 Außenwirtschaft Betriebswirtschaft / Einkauf/Logistik / Marketing/Vertrieb ab 12.05.15 Social Media Manager (IHK) – Zertifikatslehrgang Schopfheim 1.300,00 ab 18.05.15 Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Nicht-Kaufleute – Zertifikatslehrgang Schopfheim 900,00 auf Anfrage Logistikmanager/in – Zertifikatslehrgang Konstanz 1.900,00 ab 06.05.15 Management-Assistent/in (IHK) – Zertifikatslehrgang Schopfheim 2.150,00 30.06.15 Büroorganisation statt Papierberge Schopfheim 270,00 11.06.15 Zeitgemäße Geschäftskorrespondenz – Die richtigen Worte finden Konstanz 270,00 Betriebliches Eingliederungsmanagement Schopfheim 90,00 Waldshut/Singen auf Anfrage Büromanagement Gesundheit 20.05.15 ab Frühjahr 2015 Präsenzkraft in der Pflege – Zertifikatslehrgang Personalwesen/Persönlichkeitsentwicklung 16.06.15 Sicheres Auftreten im Job Konstanz 270,00 18.+19.06.15 Grundkurs – Lohn- und Gehaltsabrechnung Konstanz 490,00 23.06.15 Körpersprache verstehen und nutzen Schopfheim 270,00 24.06.15 Mein persönliches Potential nutzen Schopfheim 270,00 Konstanz 990,00 ab Frühjahr 2015 Fachkraft für Lohn- und Gehaltsabrechnung – Zertifikatslehrgang Führung ab 04.05.15 Professionelles Business Coaching – Zertifikatslehrgang Überlingen auf Anfrage 08.05.15 Hilfe, ich bin Vorgesetzte/r! Konstanz 270,00 20.05.15 Vertrauen ist gut, Kontrolle ist normal! Konstanz 270,00 15.06.15 Junger Fuchs führt alten Hasen Konstanz 270,00 Konstanz auf Anfrage Konstanz 620,00 Immobilienmanagement ab Frühjahr 2015 Professionelles Immobilienmanagement – Zertifikatslehrgang Qualitätsmanagement 12.+13.05.15 QM-Lehrgangsmodul „Auditmethodik“ Das Angebot weiterer Weiterbildungsanbieter ist zu finden unter www.wis.ihk.de. 32 Wirtschaft im Südwesten 5 | 2015
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