Arbeitshilfe A-003- - Fachverband Biogas e.V.

Arbeitshilfe A-003Checkliste für den Betreiber / Arbeitgeber
als Grundlage zum Nachweis des sicheren
Betriebes seiner Biogasanlage
(im Folgenden auch als “Checkliste“ bezeichnet)
Stand Mai 2015
Der Fachverband Biogas e.V. hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1992 zu Deutschlands und Europas
größter und führender Interessensvertretung der Biogas-Branche entwickelt. Er vertritt Hersteller, Anlagenbauer, landwirtschaftliche wie auch industrielle Biogasanlagenbetreiber und Institutionen mit dem Ziel
der Förderung des Umweltschutzes und der Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung. Satzungsgemäß verfolgt der Fachverband Biogas folgende Primärziele:


Förderung von technischen Entwicklungen im Biogasbereich,
Förderung, Auswertung und Vermittlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen
Erfahrungen aus dem Bereich der Biogastechnik zum Wohle der Allgemeinheit und der Umwelt,
 Durchführung von Schulungen für Praxis und Beratung,
 Herausgabe von Publikationen in Schrift, Bild und Ton,
 Förderung des Erfahrungsaustausches durch Beteiligungen und Durchführung von Ausstellungen, Tagungen und anderen Veranstaltungen,
 Förderung
des
internationalen
Erfahrungsaustausches
durch
Herstellung
und Pflege von Kontakten im In- und Ausland,
 Förderung
eines
Beratungsnetzes
durch
Mitglieder
in
den
verschiedenen
Regionen,
 Erarbeitung von Qualitätsstandards für Planung und Errichtung von Biogasanlagen und Anlagenkomponenten.
 Erarbeitung von Qualitätsstandards für Biogas-Gärrückstände
 Erarbeitung von Qualitätsstandards zum Betrieb von Biogasanlagen
Auf europäischer Ebene wird der Fachverband Biogas von dem Europäischen Biogasverband (EBA)
vertreten, der sich im Jahr 2009 gründete und inzwischen mehr als 70 Mitglieder umfasst.
Herausgeber:
Fachverband Biogas e.V.
Angerbrunnenstr. 12
85356 Freising
Telefon: 08161-984660
Telefax: 08161-984670
E-Mail: [email protected]
Internet: www.biogas.org
Haftungsausschluss:
Die Checkliste soll praktische Hinweise zur Vorbereitung sicherheitsrelevanter Prüfungen bei Biogasanlagen liefern. Es entbindet den Verwender nicht, die gegebenen Hinweise auf Sachgerechtigkeit zu prüfen und ggf. entsprechend anzupassen. Die Checkliste wurde mit großer Sorgfalt erstellt, der Herausgeber kann aber für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie für eventuelle Druckfehler keine Haftung übernehmen.
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort ................................................................................................................................... 4
2. Dokumentenprüfung ............................................................................................................... 5
2.1 Gesamtanlage .................................................................................................................. 5
2.2 Anlagenteile ...................................................................................................................... 8
2.2.1 Siloanlage .................................................................................................................. 8
2.2.2 Annahmetechnik ........................................................................................................ 9
2.2.3 Behälter ................................................................................................................... 10
2.2.4 Substratsystem ........................................................................................................ 11
2.2.5 Gassystem............................................................................................................... 11
2.2.6 Bedienstände/Arbeitsstätte ...................................................................................... 12
2.2.7 Gasnutzung ............................................................................................................. 13
3. Übersicht zur Anlagenprüfung vor Ort (Sichtprüfung) ........................................................... 15
3.1 Gesamtanlage ................................................................................................................ 15
3.2 Anlagenteile .................................................................................................................... 16
3.2.1 Siloanlage ................................................................................................................ 16
3.2.2 Annahmetechnik ...................................................................................................... 17
3.2.3 Behälter ................................................................................................................... 17
3.2.4 Substratsystem ........................................................................................................ 18
3.2.5 Gassystem............................................................................................................... 18
3.2.6 Bedienstande/Arbeitsstätte ...................................................................................... 19
3.2.7 Gasnutzung ............................................................................................................. 20
4. Hinweise zu Prüfpflichten bei Biogasanlagen ....................................................................... 21
5. Herstellerpflichten................................................................................................................. 23
6. Anwendbare Regelwerke – nicht abschließend .................................................................... 24
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
1. Vorwort
Die Erarbeitung dieser beispielhaften Checkliste durch den Arbeitskreis Sicherheit bzw. durch die Arbeitsgruppe Sachverständige des Fachverbandes Biogas e.V. hat zum Ziel einen möglichst vollständigen
Überblick über die sicherheitstechnischen Erfordernisse einer Biogasanlage zu geben, welche der Betreiber zu verantworten hat. Sie bietet darüber hinaus eine Hilfestellung zur Vorbereitung auf verschiedene
Prüfungen. In dieser Checkliste wird zwischen zwei grundsätzlichen Prüfungen unterschieden. Der Dokumentenprüfung als zentraler schriftlicher Nachweis der Umsetzung der Vorgaben. Und der Sichtprüfung an der Anlage selbst, zur Kontrolle der technischen Anforderungen in der Praxis.
Je nach Bauart, Größe, Inputstoffe oder Standort der Anlage unterliegen Biogasanlagen den verschiedensten Anwendungsbereichen der jeweiligen Gesetze und Verordnungen, sodass die sicherheitstechnischen Erfordernisse variieren können und jeweils in einer Gefährdungsbeurteilung anlagenspezifisch betrachtet werden müssen.
Das bedeutet zum einen, dass nicht unbedingt für jede Biogasanlage im Einzelfall alle aufgelisteten
Punkte relevant sein müssen und zum anderen, dass die Checkliste für bestimmte Biogasanlagenkonstellationen auch Lücken beinhaltet, da ggf. weitere Anlagenteile auf der Biogasanlage installiert sind, die
an dieser Stelle nicht berücksichtigt sind z.B.
- Wärmenutzungen (Gärresttrocknung, Wärmenetze…)
- ORC-Anlagen
- Gasaufbereitungs-/einspeiseanlagen u.a.
Als Grundlage für den genehmigungskonformen Betrieb ist schon bei der Errichtung der Biogasanlage
darauf zu achten, dass die jeweils geforderten Dokumentationspflichten aus der Genehmigung zur Inbetriebnahme auf dem Betriebsstandort vorliegen.
An der Ausarbeitung der Arbeitshilfe A-003 Checkliste für den Betreiber / Arbeitgeber als Grundlage zum Nachweis des sicheren Betriebes seiner Biogasanlage waren der Arbeitskreis Sicherheit
und die Arbeitsgruppe „Sachverständige“ des Fachverband Biogas e.V. beteiligt. Den jeweiligen
Personen sei für Ihre fachliche Unterstützung und Ihr Engagement gedankt.
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
2. Dokumentenprüfung
Bereich
Dokument
Bemerkungen
2.1 Gesamtanlage
Liste der sicherheitsrelevanten Alarme und
Abschaltungen
Funktionale Sicherheit
Rohrleitungs- und Instrumentenfliessbild
Bestandsplan für Leitungen
(min. Gasleitung, Substratleitung, Elektrische
Leitungen)
Verfahrensfließbild
Errichtererklärung bei Erstinbetriebnahme (BGV
A3) oder Prüfprotokolle (siehe unten)
Elektrische Sicherheit
Schaltplan
Beschreibung der Vorgehensweise bei Stromausfall
(auch als Bestandteil der Betriebsanleitung)
Nachweis der Eigensicherheit für eigensichere
Stromkreise (VDE 0165-1 DIN EN 60079-14)
Blitzrisikoanalyse nach VDE 0185 – 305 – 3; DIN
EN 62305 (TRBS 1201-T1 und TRBS 2152 T3)
Blitzschutzkonzept (äußerer und innerer
Blitzschutz)
Erdungsplan
Nachweis der fehlersicheren Ausführung
Explosionsschutzdokument (§9 und Anhang 2
Abschnitt 3 BetrSichV und §6 ff. GefStoffV)
Explosionsschutz
Ex-Zonenplan (nach Bestand)
Liste der ex-geschützten elektrischen und
nichtelektrischen Betriebsmittel inkl.
Konformitätserklärungen (auch EGBaumusterprüfbescheinigung entspr. Atex RL
94/9/EG (neu 2014/34/EU)
Instandhaltungskonzept als Ersatz der
wiederkehrende Prüfung (Anhang 2 Abschnitt 3
Nummer 5.4 BetrSichV)
Brandschutz
Brandschutzkonzept/Brandschutznachweis
Feuerwehrplan nach Massgabe der zuständigen
Behörde
Konformität
Genehmigungsbescheide
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
Genehmigungsanträge
Entscheidungen
Anordnungen
Dokumentation und
Prüfnachweise/
Betriebsanleitung Gesamtanlage
(§§7,10 +14 BetrSichV)
Funktionsprüfungen
Dokumentation der Substitutionsprüfung gemäß
TRGS 529 beim Einsatz von gefährlichen Zusatzund Hilfsstoffen (3.2.2 TRGS 529 Nr. 2)
Betriebsanleitungen der Komponenten ggf. inkl.
Einbauerklärungen
(§§4, 6,10,12,14,17; Anhang 2 Abschnitt 3
BetrSichV)
Lageplan der Anlage
Messprotokolle TA-Lärm, TA-Luft
Funktionsmatrix inkl. Parametrierung der Sensoren
mit allen sicherheitsrelevanten Folgeschaltungen
(Inbetriebnahmeprotokoll und wiederkehrend zu
prüfen)
Prüfplan inkl. Prüfprotokolle
Dichtheitsprüfung für gasbeaufschlagte
Anlagenteile
Prüffristenplan/Nachweis der durchgeführten
Prüfung der Gesamtanlage (§3 Abs. 7 BetrSichV)
Prüfprotokoll elektrische Anlage
(BGV A3; VSG 1.4 / DIN VDE 0100-600; VDE
0105-100bzw. VDE 0105-115 - Messen des
Schutzleiterwiderstands,Messen des
Isolationswiderstands, Kabelabschottung,
Messprotokoll Potentialausgleich etc.)
Wartungsplan/Nachweis der durchgeführten
Wartung der Gesamtanlage (mindestens der
sicherheitsrelevanten Wartungsarbeiten)
Nachweis der Fachkenntnisse der bef. Person (§2
BetrSichV)
Organisatorische
Regelungen
Gefährdungsbeurteilung (§3,4,7,9,10,11,12,13,19
BetrSichV/§ 6,7,8,9,11,14,15,18,19,22, Anhang 1
Nr 1 GefStoffV/§3ArbStättV/ §7BioStoffV) unter
Berücksichtigung arbeitsmedizinischer Beratung
(TRGS 529 Nr. 8)
Bewertung der betrieblichen Gefahrenquellen (12.
BImschV; LAI Teil 3)
Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
(§ 52bBImSchG)
Konzept zur Verhinderung von Störfällen
(§ 8, 12. BImSchV)
Notfallpläne (Massnahmen bei Unfall, Brand, Erste
Hilfe etc.)
Aufgabenübertragung (§ 7 ArbSchG)
Einweisungsvorlage für den Einsatz von
Fremdfirmen (siehe A-002 des FVB)
(§8 ArbSchG/§6 Abs. 4 BetrSichV/§15 GefStoffV)
Schriftliche Bestellung eines Koordinators bei
externen Mitarbeitern und der Verwendung von
Arbeitmitteln mit erhöhter Gefährdung durch
Arbeitgeber (§13 BetrSichV)
Unterweisungsnachweis für Mitarbeiter
(§12 ArbSchG)
Erlaubnis-Freigabeschein für Arbeiten mit
Zündgefahren
( §11 GefStoffV, Anhang 1 Nr. 1.4/ §3 Abs. 2,
Anhang 2 BetrSichV)
Vorlage zur Sicherheitsbelehrung von Besuchern
(S. 19 TI 4 - Sicherheitsregeln SVLFG)
Betriebsprotokoll der Biogasanlage mit
Aufzeichnungen über alle durchgeführten
Messungen, Kontroll- und Wartungsarbeiten,
besondere Vorkommnisse, Betriebsstörungen,
Angaben zu Substratangaben bei Kofermentaten
(TRGS 529 Nr. 5.)
Gefahrstoffverzeichnis inkl. Sicherheitsdatenblätter
(§5 GefStoffV)
Brandschutzordnung Teil A,B,C nach DIN 14096
Betriebsanweisung - Inbetriebnahme der Anlage
Betriebsanweisung - Ausserbetriebnahme
Betriebsanweisung Normalbetrieb/organisatorischer Brand- und
Explosionsschutz
Betriebsanweisung - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Betriebsanweisung - Tätigkeiten mit Maschinen
Betriebsanweisung - Arbeiten mit Gasaustritt
Betriebsanweisung - Umgang mit Biostoffen
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
(Gärsubstrat)
Betriebsanweisung - Wasserrechtliche
Anforderungen
Betriebsanweisung –Annahme von Substraten
Betriebsanweisung – Abgabe von Substraten
Betriebsanweisung - Arbeiten auf hochgelegenen
Arbeitsplätzen
Betriebsanweisung - Alleinarbeit (gemäß TRGS 529
Nr. 5.5)
Betriebsanweisung - Alarmkette
Betriebsanweisung - Störungen (§3 BetrSichV/ TI 4;
z.B. Technische und organisatorische Massnahmen
bei Stromausfall, Betätigen des Not-Aus, etc.)
Betriebsanweisung - div.
BA Einsteigen in Gruben und Behältern und
Räumen unter Erdgleiche (BGR 117-1)
Teilnahmebestätigung Betreiberschulung (TRGS
529 Nr. 7)
Alarmierungsliste (Alarmplan), (§13 GefStoffV)
Havarieplan für Substrataustritt
2.2 Anlagenteile
2.2.1 Siloanlage
Bautechnische
Sicherheit
Baugrundgutachten
Statik
- Baugrundgutachten
- Statik Seitenwände (Fertigteil / Ortbeton)
- Nachweis zu Untergrund = Proctordichte
(Erfüllung Baugrundgutachten)
- Nachweis Überwachung ÜK (Beton)
- Schlussbericht Überwachung ÜK
- Zuordnung Bauklasse Asphalt
- Vorlage Erstprüfungsbericht Asphalt (Gültigkeit
max. 5 Jahre)
- Eignungsnachweis Asphalt
- Nachweis der Fugenausführung
- Eignungsnachweis Fugenbänder / Fugenbleche
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
(Ortbeton)
- Eignungsnachweis der Dichtstoffe
- Eignungsnachweis von Beschichtungsstoffen
siehe TRwS 792/793 für JGS-Anlagen
Herstellernachweise nach DIN 1045
Entwässerungskonzept/-plan inkl. Drainageleitung
(Lagerkapazität)
Funktionssicherheit
Nachweis der regelmäßigen Wartung von Fugen,
Beschichtungen, Dichtkrägen , Drainagen, etc.
Organisatorische
Regelungen
Betriebsanweisung – Fahrsilo
Inhalt: Einsilieren, Abdecken, Entnahme,
Aufdecken, Umgang mit Biostoffen,
Sickersafthandling
Fachbetriebsnachweis nach WHG aller
ausführenden Firmen
2.2.2 Annahmetechnik
Eintragsschnecke
Bautechnische
Sicherheit
Schutz gegen mechanische Einwirkungen z.B.
Abstützungen, Kompensatoren oder Anfahrschutz
(TRGS 529 Nr. 4.1)
Gastechnische
Sicherheit
Nachweis der ausreichenden Tauchtiefe (TRGS
529 Nr. 4.2.2 und 2.2.5 TI 4 - Sicherheitsregeln
SVLFG, Detailskizze)
Nachweis zur Sicherstellung der Mindesttauchtiefe
(Nachweis im Betriebsprotokoll bei Sichtkontrolle
Füllstand, fehlersichere Füllstandsmessung –
Nachweis in der Funktionsmatrix etc.)
Nachweis zur Sicherstellung der Gasdichtigkeit
(z.B. Beständigkeit gegenüber Korrosion, Abrasion
…) (Aufnahme im Prüfplan der Biogasanlage –
Quelle Betriebsanleitung)
Flüssigfütterung
Bautechnische
Sicherheit
Schutz gegen mechanische Einwirkungen z.B.
Abstützungen, Kompensatoren oder Anfahrschutz
(TRGS 529 Nr. 4.1)
Gastechnische
Sicherheit
Berücksichtigung in der Gefährdungsbeurteilung
(Normalbetrieb, Wartung) ggf. Aufnahme im
Explosionsschutzdokument
Substratvorlage im Freien
Bautechnische
Sicherheit
Schutz gegen mechanische Einwirkungen z.B.
Abstützungen, Kompensatoren oder Anfahrschutz
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
(TRGS 529 Nr. 4.1)
Gastechnische
Sicherheit
Berücksichtigung in der Gefährdungsbeurteilung
(Normalbetrieb, Wartung) ggf. Aufnahme im
Explosionsschutzdokument
Substratvorlage in Gebäuden
Bautechnische
Sicherheit
Schutz gegen mechanische Einwirkungen z.B.
Abstützungen, Kompensatoren oder Anfahrschutz
(TRGS 529 Nr. 4.1)
Gastechnische
Sicherheit
Nachweis der ausreichenden Abluftanlage (§ 7,11
GefStoffV)
Nachweis der ausreichenden Kapazität Biofilter
Prüfnachweise
Je nach Konzept:
Installationsprotokoll Gaswarnanlage
Wiederkehrend Prüfung der Funktionsfähigkeit der
Lüftungsanlage (jährlich)
Organisatorische
Regelungen
Betriebsanweisung - Gasalarm?
Ggf. Dokumentation der Einsatzstoffe im
Betriebstagebuch (Informationspapier UBA 2006)1
2.2.3 Behälter
Bautechnische
Sicherheit
Herstellernachweise nach DIN 1045
Materialnachweis/Betongüte, Überwachungsklasse,
Expositionsklasse, Eignung des verwendeten
Dichtungsmaterials
Schutz gegen mechanische Einwirkungen z.B.
Abstützungen, Kompensatoren oder Anfahrschutz
(TRGS 529 Nr. 4.1)
Baugrundgutachten
Standsicherheitsnachweis inkl. Berücksichtigung
von Medieneigenschaften, dynamischen und
thermischen Beanspruchungen;
Übereinstimmung von (Typen-)Statik mit
Bauausführung (z.B. alle Öffnungen
berücksichtigt?, Alle Einbauten berücksichtigt?)
Systemzeichnung sowie die Nachweise zum
Dichtungssystem von Wanddurchdringungen
Organisatorische
Regelungen
Ggf. Betriebsanweisung für die Dosierung der
Luftzufuhr zur Entschwefelung (Dosiertabelle)
1siehe:
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/informationspapier-zur-sicherheit-beibiogasanlagen
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
Betriebsanweisung für das Einsteigen in Behälter
(FvB -A001)2 BG AV?
Betriebsanweisung für das Öffnen des Gassystems
(Wartung Rührwerke etc.)
ggf. Betriebsanweisung für das sichere Entnehmen
von Gärsubstrat
Ggf. Betriebsanweisung zur Über/Unterdrucksicherung
ggf. Betriebsanweisung für das Bedienen der
Kurbel für die Höhenverstellung der
Tauchmotorrührwerke (Fetteinpressung)
Fachbetriebsnachweis nach WHG / DVGW für
Installation, Wartung und Störungsbeseitigung
durch Fremdfirma für Arbeiten mit
wassergefährdeten Stoffen / Gasgefahren
Brandschutz
Nachweis der Erfüllung des Brandschutzkonzeptes
Prüfnachweise
Nachweis des ordnungsgemäßen Einbaus des
Leckerkennungssystems
Dichtheitsprüfung Behälter, Eignungsnachweis des
Fugenband/blech
Nachweis des Medienbeständigkeit des Betons im
Gasbereich.
2.2.4 Substratsystem
Bautechnische
Sicherheit
Eignungsnachweis, Herstellererklärung, UVBeständigkeit über erdgleiche verlegte Leitungen
(TRGS 529 Nr. 4)
Prüfnachweise
Dichtheitsprüfung Substratleitung
2.2.5 Gassystem
Bautechnische
Sicherheit
Standortspezifischer Nachweis der Einhaltung der
statischen Anforderungen (insbesondere bzgl.
Wind- und Schneelasten) für den Gasspeicher
Schutz gegen mechanische Einwirkungen z.B.
Abstützungen, Kompensatoren oder Anfahrschutz
(TRGS 529 Nr. 4.1)
Prinzipskizze Befestigung Folie/Behälter
Gastechnische
Sicherheit
Materialbescheinigung zum
Foliengasspeichersystem (2.4.1 TI 4 Sicherheitsregeln SVLFG)
Material Gasleitung ( TI 4, ) Ggf. erweiterte
Anforderungen nach DVGW-Regelwerk (z.B. bei
2siehe:
http://www.biogas.org/edcom/webfvb.nsf/id/DE_Arbeitshilfen
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
Satelliten BHKW, Biogasaufbereitungsanlagen),
UV-Beständigkeit über erdgleiche verlegte
Leitungen (TRGS 529 Nr. 4)
Nachweis der ausreichenden Dimensionierung der
Über-/Unterdrucksicherung
Funktionale Sicherheit
Ggf. Nachweis der Funktionssicherheit des
gasführenden Systems / Übersicht über
Betriebsdrücke und Ansprechdrücke von allen
gasführenden Anlagenteilen
Dichtigkeitsprüfung gasbeaufschlagte Anlagenteile
vor Inbetriebnahme und wiederkehrend
Prüfnachweise
(TRBS 2152-2 Punkt 2.4.3.5/TI4 2.8.1
Tragluftdach:
Ggf. Prüfplan Methangehalt in der Stützluft von
Tragluftdächern und Nachweis der ausreichenden
Lüftung des Folienzwischenraumes
Organisatorische
Regelungen
Qualifikationsnachweis gemäß DVS-Richtlinie
2212-1 bzw. DVGW-Arbeitsblatt GW 330
2.2.5.1 Kondensatschacht
Gastechnische
sicherheit
Ausführungszeichnung
Jährliche Funktionsprüfung bei Einsatz von Lüftern
(Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.3 BetrSichV)
Organisatorische
Regelungen
Betriebsanweisung für das Einsteigen
Ggf. Betriebsanweisung für das Benutzen der
Tauchpumpe
Prüfnachweise
Dichtigkeitsprüfung
2.2.5.2 Aktivkohlefilter
Organisatorische
Regelungen
Betriebsanweisung für das Wechseln der
Aktivkohle, Ggf. Entsorgungsnachweis und
Sicherheitsdatenblätter
Jährliche Funktionsprüfung bei Einsatz von Lüftern
(Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.3 BetrSichV)
2.2.6 Bedienstände/Arbeitsstätte
Unterirdische Bedienstände
Gastechnische
Sicherheit/
Beschreibung des Sicherheitskonzeptes für das
Betreten je nach Konzept:
Arbeitsschutz
Nachweis ausreichender Luftwechsel vor Betreten
(2.1.4 TI 4, ASR 5)
Ggf. Aufnahme der Folgehandlungen bei Auslösen
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
des Leckagesensors in die Funktionsmatrix
Prüfnachweise
Ggf. je nach Konzept:
Inbetriebnahmeprotokoll Gaswarnanlage,
Nachweis der Wartung von Signalanlagen und
Lüftungstechnischen Anlagen (§53 ArbStättV)
Jährliche Funktionsprüfung bei Einsatz von Lüftern
(Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.3 BetrSichV)
Organisatorische
Regelungen
Betriebsanweisung für das Betreten
2.2.7 Gasnutzung
2.2.7.1 BHKW Aufstellungsraum
Bautechnische
Sicherheit
Ggf. Standsicherheitsnachweis Aufstellungsraum
Gastechnische
Sicherheit
Beschreibung des umgesetzten
Sicherheitskonzeptes:
Nachweis der ausreichenden Lüftung
Inbetriebnahmeprotokoll Gaswarnanlage
Konformitätserklärung der kompletten
Gasregelstrecke
Funktionale Sicherheit
Inbetriebnahmeprotokoll BHKW
Aufnahme der Folgehandlungen bei Auslösen der
Schnellschlußventile, Gaswarnanlage,
Rauchmelder etc.
Inbetriebnahmeprotokoll Rauchmelder, ggf.
Brandmeldeanlage
Brandschutz
Nachweis der Eignung von Durchführungen
entsprechend Brandschutzklasse
Prüfprotokoll Gaswarnanlage (Jährliche
Funktionsprüfung bei Einsatz von Lüftern (Anhang
2 Abschnitt 3 Nummer 5. BetrSichV))
Prüfnachweise
Wartungsnachweis Rauchmelder, ggf.
Rauchmeldeanlage
Dichtigkeitsprüfung Gasleitung
Prüfprotokoll „Anlage zum Lagern, Abfüllen und
Umschlagen wassergefährdender Stoffe“
(§62 WHG, /VAwS)
Inkl. allg. bauaufsichtliche Zulassung von
Magnetheberschutzventil
Organisatorische
Betriebsanweisung: Verhalten bei Gasalarm,
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
Regelungen
Rauchalarm
2.2.7.2 Fackel
Funktionale Sicherheit
Inbetriebnahmeprotokolll Fackel
Konformitätserklärung/Baumusterprüfungen der
Flammendurchschlagsicherungen,
ggf. Feuerungsautomat, Schnellschlussventil,
Flammenüberwachung
Nachweis der ausreichenden Dimensionierung
Betriebsanweisung
Prüfnachweise
Dichtigkeitsprüfung
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
3. Übersicht zur Anlagenprüfung vor Ort (Sichtprüfung)
Bereich
Prüfung vor Ort
Bemerkungen
3.1 Gesamtanlage
Bautechnische
Sicherheit
Offensichtliche Mängel ,Korrosion, Dichtigkeit
Behälterschwächung, Leckagen, Schadstellen,
Standsicherheit etc.
Gastechnische
Sicherheit
Sichere Aufstellung/Einbau von gasbeaufschlagten
Anlagenteilen
(Stichproben mit Gaspürgerät),
Mess-und Regeleinrichtungen ausreichend und
fachgerecht eingebaut, Übereinstimmung mit R& I
Fließbild
Funktionale Sicherheit
Funktionsmatrix plausibel, ggf. Stichprobenprüfung
Sichtprüfung Leckerkennungssystem
Ggf. Havariewall funktionstüchtig
Ggf. Umzäunung ggf. mit Schlüsseldepot
fertiggestellt
Elektrische Sicherheit
Allg. Sichtprüfung bez. Verlegung der Elektrokabel
Elektrische Anlage: Beschaffenheit und Betrieb
entsprechend Ex-Zone
Erdungsanschlüsse/Potentialausgleich ausgeführt
Umsetzung Notstromkonzept
Schutzabstände zu Freileitungen
Unabhängige Spannungsversorgung für
Telefone/Wahlgeräte, die die Alarmkette auslösen
vorhanden
Ausreichend Überspannungsschutz vorhanden
Sind alle gasbeaufschlagten Anlagenteile und
Räume in denen Gas auftreten kann in der
Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Ex-Schutz
beurteilt worden? Ggf. mit Zonenausweisung, ExSchutzkonzept plausibel
Explosionsschutz
Sind alle Zündquellen berücksichtigt worden?
Betriebsmittel in Ex- Zonen mit der richtigen
Kategorie
Brandschutz
Ggf. Brandschutzkonzept umgesetzt
Begehung mit der Feuerwehr durchgeführt
Feuerlöscher ausreichend, gewartet und richtig
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
positioniert (gemäß TRGS 800 und ASR A2.2)
Konformität
Übereinstimmung mit Genehmigungsbescheid
Anlagenteile gemäß Dokumentation
Betriebsanweisungen ausreichend
Betriebsanweisungen können technisch und
organisatorisch umgesetzt werden
Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung
vorhanden, (BGV A8)
Arbeitsschutz
Eingangskontrolle vor der Annahme von
Kofermenten (Abfällen) hinsichtlich pH-Wert,
Säure-Basen-Reaktion, Mischversuch
Sichere Ausführung von Arbeits- und
Bedienpodesten, Schachtabdeckungen, Behälter,
Gruben, Aufstiege und Leitern
Lagerung und Verwendung (Dosierung) von
Gefahrstoffen nach dem Stand der Technik gem.
TRGS 529 Nr. 4.5.2 und 4.5.3
Messgerät ggf. vorhanden
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ggf.
vorhanden und einsatzbereit
Sichere Kommunikationsverbindung nach extern
Erste Hilfe / Verbandskasten (gemäß ArbStättV und
UVV; DIN 13157; DIN 13169; DIN 13164 bzw. GUV
20.6)
Fluchtwege vorhanden und nicht verstellt
Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen
sind als Fluchttüren ausgeführt.
Verkehrswege rutschhemmend, ohne Hindernisse,
ausreichend beleuchtet mit ausreichend Freiraum
Ausreichende Vorkehrungen zur Hygiene
(Waschgelegenheit mit fließendem Wasser,
Hautschutz, Hautdesinfektion)
Arbeitsmedizinische/Sicherheitstechnische
Beratung und Vorsorge durchgeführt
Aushänge zur Information an geeigneter Stelle
vorhanden (Brandschutzordnung Teil A, ExZonenplan, Feuerwehrplan etc.)
3.2 Anlagenteile
3.2.1 Siloanlage
Bautechnische
Anforderungen TRWS 793 und TRWS 792
umgesetzt (bis zum Erlaß sind die Anforderungen
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
Sicherheit
auf Länderebene zu beachten)
Funktionale Sicherheit
Sickersaftableitung und Auffangeinrichtung
funktionstüchtig
Arbeitsschutz
Sicheres Entnehmen sichergestellt
Absturzsicherung
3.2.2 Annahmetechnik
Eintragsschnecke
Funktionale Sicherheit
Not-Aus vorhanden und gekennzeichnet
Ggf. Anfahrschutz
Befülltrichter einsehbar
Arbeitsschutz
Befülltrichter vor Hineinstürzen gesichert
Emissionsarme Einbringung von gefährlichen
Zusatz- und Hilfsstoffen
Flüssigfütterung
Substratvorlage im Freien
Substratvorlage in Gebäuden
Bautechnische
Sicherheit
Anforderungen TRWS 793 umgesetzt (bis zum
Erlaß sind die Anforderungen auf Länderebene zu
beachten)
Gastechnische
Sicherheit
Sicherheitskonzept analog Dokumentation
umgesetzt
Das Befüllen erfolgt über feste Flanschverbindung,
Befüllstutzen und Förderschnecken im
geschlossenen System,
sichere Abführung der Grubenabluft/entstehende
Gase; Überwachung des Abgas/Abluftstroms inkl.
Alarmierung bei Ausfall
Arbeitsschutz
Optischer und akustischer Alarm vorhanden
Gaswarnsensor richtig platziert
3.2.3 Behälter
Bautechnische
Sicherheit
Anforderungen TRWS 793 umgesetzt (bis zum
Erlaß sind die Anforderungen auf Länderebene zu
beachten)
Gastechnische
Lufteinbringung Entschwefelung:
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
Rückschlagventil möglichst nah am Behälter
ausserhalb eines umschlossenen Raumes
vorhanden, keine weiteren Armaturen vorhanden
Sicherheit
Richtig montiert und funktionssicher
Lufteinblasung nicht > 6Vol%
Unterfüllungen werden verhindert
Abblaseleitung nach TI 4
Mess-und Regeleinrichtungen ausreichend und
fachgerecht eingebaut: min. Überfüllsicherung,
Über- /Unterdrucksicherung,
Funktionale Sicherheit
Entleerungsarmatur absperrbar,
manipulationssicher. Ggf. gegen Anfahren
geschützt, unter Flüssigkeitsspiegel
Zusätzlicher Schnellschlußschieber an
Substratleitungsdurchgängen unter dem
Flüssigkeitsspiegel direkt am Behälterausgang
Einbauten/Armaturen fachgerecht eingebaut
aus geeigneten Materialien
Anlagenteile mit Kondensatanfall auf
frostsichereren Einbau prüfen.
Arbeitsschutz
Ggf. Größe Einstiegsöffnung
3.2.4 Substratsystem
Ordentliche Verlegung von Rohrleitungen mit
Leckageerkennungssystem, ggf. Anfahrschutz,
Drucküberwachung, Ausreichende Stabilität bei der
Verlegung, Subtratentnahme gegen
unabsichtliches Öffnen gesichert, Absperrarmatur
zwischen den Behältern, UV-Schutz
Funktionale Sicherheit
Anforderungen TRWS 793 umgesetzt (bis zum
Erlaß sind die Anforderungen auf Länderebene zu
beachten)
3.2.5 Gassystem
Gastechnische
Sicherheit
Tragluftgebläse Ex-geschützt oder Rückfluss sicher
verhindert
Keine offensichtlichen Undichtigkeiten erkennbar
Lagerräume für Kissenspeicher mit wirksamer
Lüftung
UV-Schutz über erdgleicher verlegter Gasleitungen
Funktionale Sicherheit
Klemmschlauchüberwachung vorhanden
Über- und Unterdrucksicherungen müssen leicht
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
und gefahrlos zugänglich u. kontrollierbar sein
Unterdrucküberwachung vorhanden
System für Störmeldung vor Ansprechen der
Unterdrucksicherung bzw. Zwangsabschaltung des
Gasverbrauchers
Anfahrschutz für Gasleitungen, ggf.
gasbeaufschlagte Anlagenteile
Gasleitungen in Räumen aus Stahl
Durchfluß gekennzeichnet
Ausreichende Stabilität bei der Verlegung,
ordentliche Verlegung von Gasleitungen
Schutz vor thermischer Beschädigung
Absperrarmatur zwischen den Behältern
Armaturen zur Gasentnahme gegen
unabsichtliches Öffnen geschützt
Brandschutz
Schutzabstände eingehalten
Kondensatschacht
Bautechnische
Sicherheit
Anforderungen TRWS 793 umgesetzt (bis zum
Erlaß sind die Anforderungen auf Länderebene zu
beachten)
Gastechnische
Sicherheit
Natürliche Lüftung vorhanden, Tauchtiefe
ausreichend
Funktionale Sicherheit
Deckel gegen Unbefugte gesichert
Ggf. Füllstandsüberwachung vorhanden
Ggf. zweiter getrennter Schacht vorhanden
Aktivkohlefilter
Gastechnische
Sicherheit
Sicherer Wechsel gewährleistet?
Inertisierung möglich, sicheres Ableiten der Gase.
In Räumen ausreichende Lüftung möglich
3.2.6 Bedienstande/Arbeitsstätte
Unterirdischer Bedienstand
Gastechnische
Sicherheit
Umsetzung des Sicherheitskonzeptes für das
Betreten je nach Konzept:
Zwangslüftung vorhanden
Gassensoren richtig platziert
Optischer und akustischer Alarm vorhanden
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
3.2.7 Gasnutzung
BHKW
Gastechnische
Sicherheit
Ausstatttung in Abhängigkeit vom
Sicherheitskonzept nach TI 4:
Strömungswächter vorhanden
Gassensoren richtig platziert
Gasregelstrecke nach TI 4
Schwingungsentkopplung
Gasdruckerhöhungsgebläse vorhanden
Gashaupthahn ausserhalb des Gebäudes
vorhanden und beschildert
Funktionale Sicherheit
Beleuchteter Not-Aus vorhanden und beschildert
In Gebäuden: Brandabschottung zu anderen
Bereichen, Wände und Decken F90, Türen T 30
Brandschutz
Abstände zu heißen Oberflächen
Saubere Betriebsführung
Ölwanne vorhanden
Schutzabstand zu Gasspeichern 6m
Ggf. Rauchmelder vorhanden
Arbeitsschutz
Optischer und akustischer Alarm
Abluft ins Freie
Fackel
Gastechnische
Sicherheit
Sichere Aufstellung
Flamme in ausreichender Höhe
Funktionale Sicherheit
Flammendurchschlagsicherungen vorhanden
Absperrarmatur
Automatisch:
Flammenüberwachung vorhanden
selbsttätig schließende automatische
Absperrarmatur vorhanden
Baumusterzugelassener Feuerungsautomat
Arbeitsschutz
Handbetrieb:
Sicherer Bedienstand (5m vom Fackelkopf)
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
4. Hinweise zu Prüfpflichten bei Biogasanlagen
Bundesimmissionsschutzgesetz
Eine Prüfung nach §29a BImschG wird von der zuständigen Behörde angeordnet. Einzelheiten über
Art und Umfang der sicherheitstechnischen Prüfungen sowie über die Vorlage des Prüfungsergebnisses können von der Behörde vorgegeben werden. Es empfiehlt sich, den Prüfumfang und die Fachgebiete für die der Sachverständige zugelassen sein muss mit der Behörde abzustimmen, wenn Genehmigungsbescheid nichts konkretisiert ist. Der Betreiber muss einen Sachverständigen beauftragen, der von der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandesandes zugelassen ist.
Wenn es sich um eine Biogasanlage handelt die dem Störfallrecht unterliegt, wird zusätzlich das Sicherheitskonzept, das Sicherheitsmanagementsystem und die systematische Gefahrenanalyse geprüft.
Betriebssicherheitsverordnung
Prüfung nach § 15 Abs. 1-3 vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfung nach § 16 Abs. 15 Abs.
1-4 sowie Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV
Die Prüfung nach §15 Abs. 1-3 ist vor Inbetriebnahme durchführen zu lassen. Sie beinhaltet die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich der
Montage, der Installation, den Aufstellungsbedingungen und der sicheren Funktion.
Der Betreiber hat zu ermitteln, welche Anlagen überwachungsbedürftig sind:
 Geräte, Schutzsysteme sowie Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der
Richtlinie 94/9/EG, z.B. Gaswarnanlage, Ex-geschützte Betriebsmittel, (siehe auch TRBS
1201-1) [technischen Prüfung und Ordnungsprüfung]
 Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 97/23/EG z.B. Rohrleitungen mit zulässigem Druck
<0,5bar, Kompressoren mit einem Druckinhaltsprodukt >1000 (PS x V ) [äußere Prüfungen,
innere Prüfungen und Festigkeitsprüfungen]
Wiederkehrende Prüfung nach § 16 Abs. 1-4 BetrSichV.
Eine überwachungsbedürftige Anlage und ihre Anlagenteile sind wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Der Betreiber hat die Prüffristen auf der Grundlage einer sicherheitstechnischen Bewertung zu ermitteln. Bei der Festlegung der Prüffristen dürfen die Höchstfristen nicht
überschritten werden.
Beispiele:
 Kompressoren mit einem Druckinhaltsprodukt >1000 (PS x V ) [äußeren Prüfungen: 2 Jahre,
innere Prüfungen 5 Jahre und Festigkeitsprüfungen 10 Jahre]
 Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind mindestens alle 6 Jahre auf Explosionssicherheit zu prüfen. Zusätzlich sind z.B. Sicherheitsvorrichtungen mindestens alle 3 Jahre zu
prüfen (Anhang 2 Abschnitt 3 5.2 BetrSichV).
Die Überprüfung nach § 15 BetrSichV / Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4 ist vor der erstmaligen Nutzung
von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen durchführen zu lassen. Sie dient dem Nachweis der Richtigkeit des Explosionsschutzkonzepts und seiner Umsetzung. Die Prüfungen nach Anhang 4 Ziffer 3.8. müssen nur im Falle einer umfassenden Anlagenänderung wiederholt werden.
Der Betreiber ist für die Veranlassung der Prüfungen sowie die Einhaltung der Fristen verantwortlich
und muss die Prüfer (befähigte Personen oder eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)) selbst
bestellen. Der Umfang der Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung ist in der TRBS 1201 Teil 1
- Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in
explosionsgefährdeten Bereichen beschrieben.
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
Wasserhaushaltsgesetz
Der Betreiber hat die Dichtheit der Anlage und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen
regelmäßig zu kontrollieren. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall anordnen, dass der Betreiber
einen Überwachungsvertrag mit einem Fachbetrieb nach § 62 abschließt, wenn er selbst nicht die
erforderliche Sachkunde besitzt und auch nicht über sachkundiges Personal verfügt.


Betreiber haben Anlagen außerhalb von Schutzgebieten und außerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach Maßgabe der in Anlage 5 geregelten Prüfzeitpunkte und -intervalle auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen.
Betreiber haben Anlagen in Schutzgebieten und in festgesetzten oder vorläufig gesicherten
Überschwemmungsgebieten nach Maßgabe der in Anlage 6 geregelten Prüfzeitpunkte und intervalle auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen.
Die zuständige Behörde kann unabhängig davon eine einmalige Prüfung oder wiederkehrende Prüfungen anordnen, insbesondere wenn die Besorgnis einer nachteiligen Veränderung von Gewässereigenschaften besteht.
Betreiber haben Anlagen, bei ein erheblicher oder ein gefährlicher Mangel festgestellt worden ist,
nach Beseitigung des Mangels erneut prüfen zu lassen.
Die Prüfungen werden von zugelassenen Sachverständigen nach § 32 AwSV durchgeführt.
Prüfung der elektrischen Anlage
Nach § 5 BGV A3 / DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel hat der Unternehmer
dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die erste Prüfung hat vor Inbetriebnahme zu erfolgen (alternativ kann durch
den Hersteller eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Installation erfolgen). Die Prüfung muss durch
eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgen.
Die wiederkehrende Prüffrist beträgt je nach Beanspruchung durch Umgebungstemperatur, Staub,
Feuchtigkeit, Korrosion oder dergleichen ein bis vier Jahre.
Brandschutz
Die Brandverhütungsschau ist eine Aufgabe der unteren Baurechtsbehörde und in den Bundesländern
unterschiedlich geregelt. Zur Erfüllung dieser Aufgabe können Sachverständige herangezogen werden, die an der Brandverhütungsschau teilnehmen oder diese im Auftrag der Baurechtsbehörde
durchführen. Die Brandverhütungsschau sollte regelmäßig durchgeführt werden, z.B. in Zeitabständen
von höchstens fünf Jahren.
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
5. Herstellerpflichten
Der Hersteller darf Maschinen nur in den Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, wenn sie die Sicherheit und die Gesundheit von Personen, Haustieren und Gütern und die Umwelt nicht gefährden.
Als Hersteller gilt jede natürliche oder juristische Person, die eine Maschine konstruiert oder baut.
Zu den Herstellerpflichten gehört unter anderem, dass vor dem Inverkehrbringen oder vor der Inbetriebnahme einer Maschine folgende technische Unterlagen verfügbar sein müssen:
o
o
o
o
o
eine Übersichtszeichnung der Maschine und die Schaltpläne der Steuerkreise sowie
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Funktionsweise der Maschine erforderlich sind,
vollständige Detailzeichnungen,
gegebenenfalls die Einbauerklärung für unvollständige Maschinen und die Montageanleitung für solche unvollständigen Maschinen,
gegebenenfalls eine Kopie der EG-Konformitätserklärung für in die Maschine eingebaute andere Maschinen oder Produkte,
eine Kopie der EG-Konformitätserklärung;
Ein Exemplar der Betriebsanleitung der Maschine (Der Inhalt einer Betriebsanleitung ist im Anhang 1
Nr. 1.7.4.2. der Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen festgelegt), muss vom Hersteller bereitgestellt
werden.
Für den Betrieb einer Biogasanlage bedeutet das, dass mindestens für alle eingebauten und verwendeten Maschinen z.B. Rührwerke, BKHWs, die Betriebsanleitungen vorliegen müssen.
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
6. Anwendbare Regelwerke – nicht abschließend
Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen - ATEX-Produkt-Richtlinie Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur
Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit
ProdSG – Produktsicherheitsgesetz, Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
ProdSV - Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz
9. ProdSV – Maschinenverordnung, Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit
und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
ArbStättV – Arbeitsstättenverordnung
ASR - Technischen Regeln für Arbeitsstätten
ASR A1.3 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen,
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände,
ASR A4.3 - Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe,
Empfehlung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach § 55 Arbeitsstättenverordnung
BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung 2015
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und
über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit
TRBS 1111 - Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
TRBS 1112 Teil 1 - Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten, Beurteilung und Schutzmaßnahmen
TRBS 1201 - Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
TRBS 1201 Teil 1 - Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen
TRBS 1203 Teil 1 Befähigte Personen - Besondere Anforderungen – Explosionsgefährdungen
TRBS 1203 Teil 3 - Befähigte Personen- Besondere Anforderungen - Elektrische Gefährdungen
TRBS 2152 , sowie Teil 1-4 - Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre, Allgemeines
TRBS 2153 - Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen
PSA-BV - PSA-Benutzungsverordnung
BioStoffV - Biostoffverordnung
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
TRBA - Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
TRBA 214 - Abfallbehandlungsanlagen
TRBA 230 - Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Landund Forstwirtschaft und vergleichbaren Tätigkeiten
TRBA 500 - Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
GefStoffV – Gefahrstoffverordnung 2015
TRGS - Technische Regeln für Gefahrstoffe
TRGS 529 - Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas
TRGS 407 - Tätigkeiten mit Gasen - Gefährdungsbeurteilung
TRGS 555 - Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten
TRGS 800 - Brandschutzmaßnahmen
D-GUV-V- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
BGV A1 / DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
BGV A3 / DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
D-GUV-R-Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
BGR 104 / DGUV Regel 113-001 - Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)
BGR/GUV-R 117-1 / DGUV Regel 113-004 - Behälter, Silos und enge Räume - Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen
BGR 121 / DGUV Regel 109-002 - Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen
BGR 126 / DGUV Regel 103-003 - Arbeiten in umschlossenen Räumen - von abwassertechnischen Anlagen
BGR 500 / DGUV Regel 100-500 - Betreiben von Arbeitsmitteln
Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz
VSG 1.1 Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz
VSG 1.4 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
VSG 2.1Arbeitsstätten, bauliche Anlagen und Einrichtungen
VSG 2.2 Lagerstätten
VSG 2.8 Güllelagerung, Gruben, Kanäle und Brunnen
BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche,
Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
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Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
4. BImSchV - Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
12. BImSchV - Störfall-Verordnung
WHG - Wasserhaushaltsgesetz - Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
TRwS Technische Regeln wassergefährdender Stoffe
AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen –EntwurfBauGB – Baugesetzbuch
Landesbauordnungen der Länder
BBodSchG - Bundes-Bodenschutzgesetz
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten
Weitere Regelwerke, Normen
TI 4, Technische Informationen 4, Sicherheitsregeln für Biogasanlagen
DVGW-Regelwerke
DWA-Regelwerk
DIN Normen
VDI Richtlinien
VDE Richtlinien
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