Arbeitshilfe A-003Checkliste für den Betreiber / Arbeitgeber als Grundlage zum Nachweis des sicheren Betriebes seiner Biogasanlage (im Folgenden auch als “Checkliste“ bezeichnet) Stand Mai 2015 Der Fachverband Biogas e.V. hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1992 zu Deutschlands und Europas größter und führender Interessensvertretung der Biogas-Branche entwickelt. Er vertritt Hersteller, Anlagenbauer, landwirtschaftliche wie auch industrielle Biogasanlagenbetreiber und Institutionen mit dem Ziel der Förderung des Umweltschutzes und der Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung. Satzungsgemäß verfolgt der Fachverband Biogas folgende Primärziele: Förderung von technischen Entwicklungen im Biogasbereich, Förderung, Auswertung und Vermittlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen aus dem Bereich der Biogastechnik zum Wohle der Allgemeinheit und der Umwelt, Durchführung von Schulungen für Praxis und Beratung, Herausgabe von Publikationen in Schrift, Bild und Ton, Förderung des Erfahrungsaustausches durch Beteiligungen und Durchführung von Ausstellungen, Tagungen und anderen Veranstaltungen, Förderung des internationalen Erfahrungsaustausches durch Herstellung und Pflege von Kontakten im In- und Ausland, Förderung eines Beratungsnetzes durch Mitglieder in den verschiedenen Regionen, Erarbeitung von Qualitätsstandards für Planung und Errichtung von Biogasanlagen und Anlagenkomponenten. Erarbeitung von Qualitätsstandards für Biogas-Gärrückstände Erarbeitung von Qualitätsstandards zum Betrieb von Biogasanlagen Auf europäischer Ebene wird der Fachverband Biogas von dem Europäischen Biogasverband (EBA) vertreten, der sich im Jahr 2009 gründete und inzwischen mehr als 70 Mitglieder umfasst. Herausgeber: Fachverband Biogas e.V. Angerbrunnenstr. 12 85356 Freising Telefon: 08161-984660 Telefax: 08161-984670 E-Mail: [email protected] Internet: www.biogas.org Haftungsausschluss: Die Checkliste soll praktische Hinweise zur Vorbereitung sicherheitsrelevanter Prüfungen bei Biogasanlagen liefern. Es entbindet den Verwender nicht, die gegebenen Hinweise auf Sachgerechtigkeit zu prüfen und ggf. entsprechend anzupassen. Die Checkliste wurde mit großer Sorgfalt erstellt, der Herausgeber kann aber für die Richtigkeit von Angaben, Hinweisen und Ratschlägen sowie für eventuelle Druckfehler keine Haftung übernehmen. 2- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort ................................................................................................................................... 4 2. Dokumentenprüfung ............................................................................................................... 5 2.1 Gesamtanlage .................................................................................................................. 5 2.2 Anlagenteile ...................................................................................................................... 8 2.2.1 Siloanlage .................................................................................................................. 8 2.2.2 Annahmetechnik ........................................................................................................ 9 2.2.3 Behälter ................................................................................................................... 10 2.2.4 Substratsystem ........................................................................................................ 11 2.2.5 Gassystem............................................................................................................... 11 2.2.6 Bedienstände/Arbeitsstätte ...................................................................................... 12 2.2.7 Gasnutzung ............................................................................................................. 13 3. Übersicht zur Anlagenprüfung vor Ort (Sichtprüfung) ........................................................... 15 3.1 Gesamtanlage ................................................................................................................ 15 3.2 Anlagenteile .................................................................................................................... 16 3.2.1 Siloanlage ................................................................................................................ 16 3.2.2 Annahmetechnik ...................................................................................................... 17 3.2.3 Behälter ................................................................................................................... 17 3.2.4 Substratsystem ........................................................................................................ 18 3.2.5 Gassystem............................................................................................................... 18 3.2.6 Bedienstande/Arbeitsstätte ...................................................................................... 19 3.2.7 Gasnutzung ............................................................................................................. 20 4. Hinweise zu Prüfpflichten bei Biogasanlagen ....................................................................... 21 5. Herstellerpflichten................................................................................................................. 23 6. Anwendbare Regelwerke – nicht abschließend .................................................................... 24 3- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung 1. Vorwort Die Erarbeitung dieser beispielhaften Checkliste durch den Arbeitskreis Sicherheit bzw. durch die Arbeitsgruppe Sachverständige des Fachverbandes Biogas e.V. hat zum Ziel einen möglichst vollständigen Überblick über die sicherheitstechnischen Erfordernisse einer Biogasanlage zu geben, welche der Betreiber zu verantworten hat. Sie bietet darüber hinaus eine Hilfestellung zur Vorbereitung auf verschiedene Prüfungen. In dieser Checkliste wird zwischen zwei grundsätzlichen Prüfungen unterschieden. Der Dokumentenprüfung als zentraler schriftlicher Nachweis der Umsetzung der Vorgaben. Und der Sichtprüfung an der Anlage selbst, zur Kontrolle der technischen Anforderungen in der Praxis. Je nach Bauart, Größe, Inputstoffe oder Standort der Anlage unterliegen Biogasanlagen den verschiedensten Anwendungsbereichen der jeweiligen Gesetze und Verordnungen, sodass die sicherheitstechnischen Erfordernisse variieren können und jeweils in einer Gefährdungsbeurteilung anlagenspezifisch betrachtet werden müssen. Das bedeutet zum einen, dass nicht unbedingt für jede Biogasanlage im Einzelfall alle aufgelisteten Punkte relevant sein müssen und zum anderen, dass die Checkliste für bestimmte Biogasanlagenkonstellationen auch Lücken beinhaltet, da ggf. weitere Anlagenteile auf der Biogasanlage installiert sind, die an dieser Stelle nicht berücksichtigt sind z.B. - Wärmenutzungen (Gärresttrocknung, Wärmenetze…) - ORC-Anlagen - Gasaufbereitungs-/einspeiseanlagen u.a. Als Grundlage für den genehmigungskonformen Betrieb ist schon bei der Errichtung der Biogasanlage darauf zu achten, dass die jeweils geforderten Dokumentationspflichten aus der Genehmigung zur Inbetriebnahme auf dem Betriebsstandort vorliegen. An der Ausarbeitung der Arbeitshilfe A-003 Checkliste für den Betreiber / Arbeitgeber als Grundlage zum Nachweis des sicheren Betriebes seiner Biogasanlage waren der Arbeitskreis Sicherheit und die Arbeitsgruppe „Sachverständige“ des Fachverband Biogas e.V. beteiligt. Den jeweiligen Personen sei für Ihre fachliche Unterstützung und Ihr Engagement gedankt. 4- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung 2. Dokumentenprüfung Bereich Dokument Bemerkungen 2.1 Gesamtanlage Liste der sicherheitsrelevanten Alarme und Abschaltungen Funktionale Sicherheit Rohrleitungs- und Instrumentenfliessbild Bestandsplan für Leitungen (min. Gasleitung, Substratleitung, Elektrische Leitungen) Verfahrensfließbild Errichtererklärung bei Erstinbetriebnahme (BGV A3) oder Prüfprotokolle (siehe unten) Elektrische Sicherheit Schaltplan Beschreibung der Vorgehensweise bei Stromausfall (auch als Bestandteil der Betriebsanleitung) Nachweis der Eigensicherheit für eigensichere Stromkreise (VDE 0165-1 DIN EN 60079-14) Blitzrisikoanalyse nach VDE 0185 – 305 – 3; DIN EN 62305 (TRBS 1201-T1 und TRBS 2152 T3) Blitzschutzkonzept (äußerer und innerer Blitzschutz) Erdungsplan Nachweis der fehlersicheren Ausführung Explosionsschutzdokument (§9 und Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV und §6 ff. GefStoffV) Explosionsschutz Ex-Zonenplan (nach Bestand) Liste der ex-geschützten elektrischen und nichtelektrischen Betriebsmittel inkl. Konformitätserklärungen (auch EGBaumusterprüfbescheinigung entspr. Atex RL 94/9/EG (neu 2014/34/EU) Instandhaltungskonzept als Ersatz der wiederkehrende Prüfung (Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.4 BetrSichV) Brandschutz Brandschutzkonzept/Brandschutznachweis Feuerwehrplan nach Massgabe der zuständigen Behörde Konformität Genehmigungsbescheide 5- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung Genehmigungsanträge Entscheidungen Anordnungen Dokumentation und Prüfnachweise/ Betriebsanleitung Gesamtanlage (§§7,10 +14 BetrSichV) Funktionsprüfungen Dokumentation der Substitutionsprüfung gemäß TRGS 529 beim Einsatz von gefährlichen Zusatzund Hilfsstoffen (3.2.2 TRGS 529 Nr. 2) Betriebsanleitungen der Komponenten ggf. inkl. Einbauerklärungen (§§4, 6,10,12,14,17; Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV) Lageplan der Anlage Messprotokolle TA-Lärm, TA-Luft Funktionsmatrix inkl. Parametrierung der Sensoren mit allen sicherheitsrelevanten Folgeschaltungen (Inbetriebnahmeprotokoll und wiederkehrend zu prüfen) Prüfplan inkl. Prüfprotokolle Dichtheitsprüfung für gasbeaufschlagte Anlagenteile Prüffristenplan/Nachweis der durchgeführten Prüfung der Gesamtanlage (§3 Abs. 7 BetrSichV) Prüfprotokoll elektrische Anlage (BGV A3; VSG 1.4 / DIN VDE 0100-600; VDE 0105-100bzw. VDE 0105-115 - Messen des Schutzleiterwiderstands,Messen des Isolationswiderstands, Kabelabschottung, Messprotokoll Potentialausgleich etc.) Wartungsplan/Nachweis der durchgeführten Wartung der Gesamtanlage (mindestens der sicherheitsrelevanten Wartungsarbeiten) Nachweis der Fachkenntnisse der bef. Person (§2 BetrSichV) Organisatorische Regelungen Gefährdungsbeurteilung (§3,4,7,9,10,11,12,13,19 BetrSichV/§ 6,7,8,9,11,14,15,18,19,22, Anhang 1 Nr 1 GefStoffV/§3ArbStättV/ §7BioStoffV) unter Berücksichtigung arbeitsmedizinischer Beratung (TRGS 529 Nr. 8) Bewertung der betrieblichen Gefahrenquellen (12. BImschV; LAI Teil 3) Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation 6- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung (§ 52bBImSchG) Konzept zur Verhinderung von Störfällen (§ 8, 12. BImSchV) Notfallpläne (Massnahmen bei Unfall, Brand, Erste Hilfe etc.) Aufgabenübertragung (§ 7 ArbSchG) Einweisungsvorlage für den Einsatz von Fremdfirmen (siehe A-002 des FVB) (§8 ArbSchG/§6 Abs. 4 BetrSichV/§15 GefStoffV) Schriftliche Bestellung eines Koordinators bei externen Mitarbeitern und der Verwendung von Arbeitmitteln mit erhöhter Gefährdung durch Arbeitgeber (§13 BetrSichV) Unterweisungsnachweis für Mitarbeiter (§12 ArbSchG) Erlaubnis-Freigabeschein für Arbeiten mit Zündgefahren ( §11 GefStoffV, Anhang 1 Nr. 1.4/ §3 Abs. 2, Anhang 2 BetrSichV) Vorlage zur Sicherheitsbelehrung von Besuchern (S. 19 TI 4 - Sicherheitsregeln SVLFG) Betriebsprotokoll der Biogasanlage mit Aufzeichnungen über alle durchgeführten Messungen, Kontroll- und Wartungsarbeiten, besondere Vorkommnisse, Betriebsstörungen, Angaben zu Substratangaben bei Kofermentaten (TRGS 529 Nr. 5.) Gefahrstoffverzeichnis inkl. Sicherheitsdatenblätter (§5 GefStoffV) Brandschutzordnung Teil A,B,C nach DIN 14096 Betriebsanweisung - Inbetriebnahme der Anlage Betriebsanweisung - Ausserbetriebnahme Betriebsanweisung Normalbetrieb/organisatorischer Brand- und Explosionsschutz Betriebsanweisung - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Betriebsanweisung - Tätigkeiten mit Maschinen Betriebsanweisung - Arbeiten mit Gasaustritt Betriebsanweisung - Umgang mit Biostoffen 7- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung (Gärsubstrat) Betriebsanweisung - Wasserrechtliche Anforderungen Betriebsanweisung –Annahme von Substraten Betriebsanweisung – Abgabe von Substraten Betriebsanweisung - Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen Betriebsanweisung - Alleinarbeit (gemäß TRGS 529 Nr. 5.5) Betriebsanweisung - Alarmkette Betriebsanweisung - Störungen (§3 BetrSichV/ TI 4; z.B. Technische und organisatorische Massnahmen bei Stromausfall, Betätigen des Not-Aus, etc.) Betriebsanweisung - div. BA Einsteigen in Gruben und Behältern und Räumen unter Erdgleiche (BGR 117-1) Teilnahmebestätigung Betreiberschulung (TRGS 529 Nr. 7) Alarmierungsliste (Alarmplan), (§13 GefStoffV) Havarieplan für Substrataustritt 2.2 Anlagenteile 2.2.1 Siloanlage Bautechnische Sicherheit Baugrundgutachten Statik - Baugrundgutachten - Statik Seitenwände (Fertigteil / Ortbeton) - Nachweis zu Untergrund = Proctordichte (Erfüllung Baugrundgutachten) - Nachweis Überwachung ÜK (Beton) - Schlussbericht Überwachung ÜK - Zuordnung Bauklasse Asphalt - Vorlage Erstprüfungsbericht Asphalt (Gültigkeit max. 5 Jahre) - Eignungsnachweis Asphalt - Nachweis der Fugenausführung - Eignungsnachweis Fugenbänder / Fugenbleche 8- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung (Ortbeton) - Eignungsnachweis der Dichtstoffe - Eignungsnachweis von Beschichtungsstoffen siehe TRwS 792/793 für JGS-Anlagen Herstellernachweise nach DIN 1045 Entwässerungskonzept/-plan inkl. Drainageleitung (Lagerkapazität) Funktionssicherheit Nachweis der regelmäßigen Wartung von Fugen, Beschichtungen, Dichtkrägen , Drainagen, etc. Organisatorische Regelungen Betriebsanweisung – Fahrsilo Inhalt: Einsilieren, Abdecken, Entnahme, Aufdecken, Umgang mit Biostoffen, Sickersafthandling Fachbetriebsnachweis nach WHG aller ausführenden Firmen 2.2.2 Annahmetechnik Eintragsschnecke Bautechnische Sicherheit Schutz gegen mechanische Einwirkungen z.B. Abstützungen, Kompensatoren oder Anfahrschutz (TRGS 529 Nr. 4.1) Gastechnische Sicherheit Nachweis der ausreichenden Tauchtiefe (TRGS 529 Nr. 4.2.2 und 2.2.5 TI 4 - Sicherheitsregeln SVLFG, Detailskizze) Nachweis zur Sicherstellung der Mindesttauchtiefe (Nachweis im Betriebsprotokoll bei Sichtkontrolle Füllstand, fehlersichere Füllstandsmessung – Nachweis in der Funktionsmatrix etc.) Nachweis zur Sicherstellung der Gasdichtigkeit (z.B. Beständigkeit gegenüber Korrosion, Abrasion …) (Aufnahme im Prüfplan der Biogasanlage – Quelle Betriebsanleitung) Flüssigfütterung Bautechnische Sicherheit Schutz gegen mechanische Einwirkungen z.B. Abstützungen, Kompensatoren oder Anfahrschutz (TRGS 529 Nr. 4.1) Gastechnische Sicherheit Berücksichtigung in der Gefährdungsbeurteilung (Normalbetrieb, Wartung) ggf. Aufnahme im Explosionsschutzdokument Substratvorlage im Freien Bautechnische Sicherheit Schutz gegen mechanische Einwirkungen z.B. Abstützungen, Kompensatoren oder Anfahrschutz 9- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung (TRGS 529 Nr. 4.1) Gastechnische Sicherheit Berücksichtigung in der Gefährdungsbeurteilung (Normalbetrieb, Wartung) ggf. Aufnahme im Explosionsschutzdokument Substratvorlage in Gebäuden Bautechnische Sicherheit Schutz gegen mechanische Einwirkungen z.B. Abstützungen, Kompensatoren oder Anfahrschutz (TRGS 529 Nr. 4.1) Gastechnische Sicherheit Nachweis der ausreichenden Abluftanlage (§ 7,11 GefStoffV) Nachweis der ausreichenden Kapazität Biofilter Prüfnachweise Je nach Konzept: Installationsprotokoll Gaswarnanlage Wiederkehrend Prüfung der Funktionsfähigkeit der Lüftungsanlage (jährlich) Organisatorische Regelungen Betriebsanweisung - Gasalarm? Ggf. Dokumentation der Einsatzstoffe im Betriebstagebuch (Informationspapier UBA 2006)1 2.2.3 Behälter Bautechnische Sicherheit Herstellernachweise nach DIN 1045 Materialnachweis/Betongüte, Überwachungsklasse, Expositionsklasse, Eignung des verwendeten Dichtungsmaterials Schutz gegen mechanische Einwirkungen z.B. Abstützungen, Kompensatoren oder Anfahrschutz (TRGS 529 Nr. 4.1) Baugrundgutachten Standsicherheitsnachweis inkl. Berücksichtigung von Medieneigenschaften, dynamischen und thermischen Beanspruchungen; Übereinstimmung von (Typen-)Statik mit Bauausführung (z.B. alle Öffnungen berücksichtigt?, Alle Einbauten berücksichtigt?) Systemzeichnung sowie die Nachweise zum Dichtungssystem von Wanddurchdringungen Organisatorische Regelungen Ggf. Betriebsanweisung für die Dosierung der Luftzufuhr zur Entschwefelung (Dosiertabelle) 1siehe: http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/informationspapier-zur-sicherheit-beibiogasanlagen 10- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung Betriebsanweisung für das Einsteigen in Behälter (FvB -A001)2 BG AV? Betriebsanweisung für das Öffnen des Gassystems (Wartung Rührwerke etc.) ggf. Betriebsanweisung für das sichere Entnehmen von Gärsubstrat Ggf. Betriebsanweisung zur Über/Unterdrucksicherung ggf. Betriebsanweisung für das Bedienen der Kurbel für die Höhenverstellung der Tauchmotorrührwerke (Fetteinpressung) Fachbetriebsnachweis nach WHG / DVGW für Installation, Wartung und Störungsbeseitigung durch Fremdfirma für Arbeiten mit wassergefährdeten Stoffen / Gasgefahren Brandschutz Nachweis der Erfüllung des Brandschutzkonzeptes Prüfnachweise Nachweis des ordnungsgemäßen Einbaus des Leckerkennungssystems Dichtheitsprüfung Behälter, Eignungsnachweis des Fugenband/blech Nachweis des Medienbeständigkeit des Betons im Gasbereich. 2.2.4 Substratsystem Bautechnische Sicherheit Eignungsnachweis, Herstellererklärung, UVBeständigkeit über erdgleiche verlegte Leitungen (TRGS 529 Nr. 4) Prüfnachweise Dichtheitsprüfung Substratleitung 2.2.5 Gassystem Bautechnische Sicherheit Standortspezifischer Nachweis der Einhaltung der statischen Anforderungen (insbesondere bzgl. Wind- und Schneelasten) für den Gasspeicher Schutz gegen mechanische Einwirkungen z.B. Abstützungen, Kompensatoren oder Anfahrschutz (TRGS 529 Nr. 4.1) Prinzipskizze Befestigung Folie/Behälter Gastechnische Sicherheit Materialbescheinigung zum Foliengasspeichersystem (2.4.1 TI 4 Sicherheitsregeln SVLFG) Material Gasleitung ( TI 4, ) Ggf. erweiterte Anforderungen nach DVGW-Regelwerk (z.B. bei 2siehe: http://www.biogas.org/edcom/webfvb.nsf/id/DE_Arbeitshilfen 11- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung Satelliten BHKW, Biogasaufbereitungsanlagen), UV-Beständigkeit über erdgleiche verlegte Leitungen (TRGS 529 Nr. 4) Nachweis der ausreichenden Dimensionierung der Über-/Unterdrucksicherung Funktionale Sicherheit Ggf. Nachweis der Funktionssicherheit des gasführenden Systems / Übersicht über Betriebsdrücke und Ansprechdrücke von allen gasführenden Anlagenteilen Dichtigkeitsprüfung gasbeaufschlagte Anlagenteile vor Inbetriebnahme und wiederkehrend Prüfnachweise (TRBS 2152-2 Punkt 2.4.3.5/TI4 2.8.1 Tragluftdach: Ggf. Prüfplan Methangehalt in der Stützluft von Tragluftdächern und Nachweis der ausreichenden Lüftung des Folienzwischenraumes Organisatorische Regelungen Qualifikationsnachweis gemäß DVS-Richtlinie 2212-1 bzw. DVGW-Arbeitsblatt GW 330 2.2.5.1 Kondensatschacht Gastechnische sicherheit Ausführungszeichnung Jährliche Funktionsprüfung bei Einsatz von Lüftern (Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.3 BetrSichV) Organisatorische Regelungen Betriebsanweisung für das Einsteigen Ggf. Betriebsanweisung für das Benutzen der Tauchpumpe Prüfnachweise Dichtigkeitsprüfung 2.2.5.2 Aktivkohlefilter Organisatorische Regelungen Betriebsanweisung für das Wechseln der Aktivkohle, Ggf. Entsorgungsnachweis und Sicherheitsdatenblätter Jährliche Funktionsprüfung bei Einsatz von Lüftern (Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.3 BetrSichV) 2.2.6 Bedienstände/Arbeitsstätte Unterirdische Bedienstände Gastechnische Sicherheit/ Beschreibung des Sicherheitskonzeptes für das Betreten je nach Konzept: Arbeitsschutz Nachweis ausreichender Luftwechsel vor Betreten (2.1.4 TI 4, ASR 5) Ggf. Aufnahme der Folgehandlungen bei Auslösen 12- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung des Leckagesensors in die Funktionsmatrix Prüfnachweise Ggf. je nach Konzept: Inbetriebnahmeprotokoll Gaswarnanlage, Nachweis der Wartung von Signalanlagen und Lüftungstechnischen Anlagen (§53 ArbStättV) Jährliche Funktionsprüfung bei Einsatz von Lüftern (Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.3 BetrSichV) Organisatorische Regelungen Betriebsanweisung für das Betreten 2.2.7 Gasnutzung 2.2.7.1 BHKW Aufstellungsraum Bautechnische Sicherheit Ggf. Standsicherheitsnachweis Aufstellungsraum Gastechnische Sicherheit Beschreibung des umgesetzten Sicherheitskonzeptes: Nachweis der ausreichenden Lüftung Inbetriebnahmeprotokoll Gaswarnanlage Konformitätserklärung der kompletten Gasregelstrecke Funktionale Sicherheit Inbetriebnahmeprotokoll BHKW Aufnahme der Folgehandlungen bei Auslösen der Schnellschlußventile, Gaswarnanlage, Rauchmelder etc. Inbetriebnahmeprotokoll Rauchmelder, ggf. Brandmeldeanlage Brandschutz Nachweis der Eignung von Durchführungen entsprechend Brandschutzklasse Prüfprotokoll Gaswarnanlage (Jährliche Funktionsprüfung bei Einsatz von Lüftern (Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5. BetrSichV)) Prüfnachweise Wartungsnachweis Rauchmelder, ggf. Rauchmeldeanlage Dichtigkeitsprüfung Gasleitung Prüfprotokoll „Anlage zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe“ (§62 WHG, /VAwS) Inkl. allg. bauaufsichtliche Zulassung von Magnetheberschutzventil Organisatorische Betriebsanweisung: Verhalten bei Gasalarm, 13- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung Regelungen Rauchalarm 2.2.7.2 Fackel Funktionale Sicherheit Inbetriebnahmeprotokolll Fackel Konformitätserklärung/Baumusterprüfungen der Flammendurchschlagsicherungen, ggf. Feuerungsautomat, Schnellschlussventil, Flammenüberwachung Nachweis der ausreichenden Dimensionierung Betriebsanweisung Prüfnachweise Dichtigkeitsprüfung 14- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung 3. Übersicht zur Anlagenprüfung vor Ort (Sichtprüfung) Bereich Prüfung vor Ort Bemerkungen 3.1 Gesamtanlage Bautechnische Sicherheit Offensichtliche Mängel ,Korrosion, Dichtigkeit Behälterschwächung, Leckagen, Schadstellen, Standsicherheit etc. Gastechnische Sicherheit Sichere Aufstellung/Einbau von gasbeaufschlagten Anlagenteilen (Stichproben mit Gaspürgerät), Mess-und Regeleinrichtungen ausreichend und fachgerecht eingebaut, Übereinstimmung mit R& I Fließbild Funktionale Sicherheit Funktionsmatrix plausibel, ggf. Stichprobenprüfung Sichtprüfung Leckerkennungssystem Ggf. Havariewall funktionstüchtig Ggf. Umzäunung ggf. mit Schlüsseldepot fertiggestellt Elektrische Sicherheit Allg. Sichtprüfung bez. Verlegung der Elektrokabel Elektrische Anlage: Beschaffenheit und Betrieb entsprechend Ex-Zone Erdungsanschlüsse/Potentialausgleich ausgeführt Umsetzung Notstromkonzept Schutzabstände zu Freileitungen Unabhängige Spannungsversorgung für Telefone/Wahlgeräte, die die Alarmkette auslösen vorhanden Ausreichend Überspannungsschutz vorhanden Sind alle gasbeaufschlagten Anlagenteile und Räume in denen Gas auftreten kann in der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Ex-Schutz beurteilt worden? Ggf. mit Zonenausweisung, ExSchutzkonzept plausibel Explosionsschutz Sind alle Zündquellen berücksichtigt worden? Betriebsmittel in Ex- Zonen mit der richtigen Kategorie Brandschutz Ggf. Brandschutzkonzept umgesetzt Begehung mit der Feuerwehr durchgeführt Feuerlöscher ausreichend, gewartet und richtig 15- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung positioniert (gemäß TRGS 800 und ASR A2.2) Konformität Übereinstimmung mit Genehmigungsbescheid Anlagenteile gemäß Dokumentation Betriebsanweisungen ausreichend Betriebsanweisungen können technisch und organisatorisch umgesetzt werden Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung vorhanden, (BGV A8) Arbeitsschutz Eingangskontrolle vor der Annahme von Kofermenten (Abfällen) hinsichtlich pH-Wert, Säure-Basen-Reaktion, Mischversuch Sichere Ausführung von Arbeits- und Bedienpodesten, Schachtabdeckungen, Behälter, Gruben, Aufstiege und Leitern Lagerung und Verwendung (Dosierung) von Gefahrstoffen nach dem Stand der Technik gem. TRGS 529 Nr. 4.5.2 und 4.5.3 Messgerät ggf. vorhanden Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ggf. vorhanden und einsatzbereit Sichere Kommunikationsverbindung nach extern Erste Hilfe / Verbandskasten (gemäß ArbStättV und UVV; DIN 13157; DIN 13169; DIN 13164 bzw. GUV 20.6) Fluchtwege vorhanden und nicht verstellt Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen sind als Fluchttüren ausgeführt. Verkehrswege rutschhemmend, ohne Hindernisse, ausreichend beleuchtet mit ausreichend Freiraum Ausreichende Vorkehrungen zur Hygiene (Waschgelegenheit mit fließendem Wasser, Hautschutz, Hautdesinfektion) Arbeitsmedizinische/Sicherheitstechnische Beratung und Vorsorge durchgeführt Aushänge zur Information an geeigneter Stelle vorhanden (Brandschutzordnung Teil A, ExZonenplan, Feuerwehrplan etc.) 3.2 Anlagenteile 3.2.1 Siloanlage Bautechnische Anforderungen TRWS 793 und TRWS 792 umgesetzt (bis zum Erlaß sind die Anforderungen 16- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung Sicherheit auf Länderebene zu beachten) Funktionale Sicherheit Sickersaftableitung und Auffangeinrichtung funktionstüchtig Arbeitsschutz Sicheres Entnehmen sichergestellt Absturzsicherung 3.2.2 Annahmetechnik Eintragsschnecke Funktionale Sicherheit Not-Aus vorhanden und gekennzeichnet Ggf. Anfahrschutz Befülltrichter einsehbar Arbeitsschutz Befülltrichter vor Hineinstürzen gesichert Emissionsarme Einbringung von gefährlichen Zusatz- und Hilfsstoffen Flüssigfütterung Substratvorlage im Freien Substratvorlage in Gebäuden Bautechnische Sicherheit Anforderungen TRWS 793 umgesetzt (bis zum Erlaß sind die Anforderungen auf Länderebene zu beachten) Gastechnische Sicherheit Sicherheitskonzept analog Dokumentation umgesetzt Das Befüllen erfolgt über feste Flanschverbindung, Befüllstutzen und Förderschnecken im geschlossenen System, sichere Abführung der Grubenabluft/entstehende Gase; Überwachung des Abgas/Abluftstroms inkl. Alarmierung bei Ausfall Arbeitsschutz Optischer und akustischer Alarm vorhanden Gaswarnsensor richtig platziert 3.2.3 Behälter Bautechnische Sicherheit Anforderungen TRWS 793 umgesetzt (bis zum Erlaß sind die Anforderungen auf Länderebene zu beachten) Gastechnische Lufteinbringung Entschwefelung: 17- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung Rückschlagventil möglichst nah am Behälter ausserhalb eines umschlossenen Raumes vorhanden, keine weiteren Armaturen vorhanden Sicherheit Richtig montiert und funktionssicher Lufteinblasung nicht > 6Vol% Unterfüllungen werden verhindert Abblaseleitung nach TI 4 Mess-und Regeleinrichtungen ausreichend und fachgerecht eingebaut: min. Überfüllsicherung, Über- /Unterdrucksicherung, Funktionale Sicherheit Entleerungsarmatur absperrbar, manipulationssicher. Ggf. gegen Anfahren geschützt, unter Flüssigkeitsspiegel Zusätzlicher Schnellschlußschieber an Substratleitungsdurchgängen unter dem Flüssigkeitsspiegel direkt am Behälterausgang Einbauten/Armaturen fachgerecht eingebaut aus geeigneten Materialien Anlagenteile mit Kondensatanfall auf frostsichereren Einbau prüfen. Arbeitsschutz Ggf. Größe Einstiegsöffnung 3.2.4 Substratsystem Ordentliche Verlegung von Rohrleitungen mit Leckageerkennungssystem, ggf. Anfahrschutz, Drucküberwachung, Ausreichende Stabilität bei der Verlegung, Subtratentnahme gegen unabsichtliches Öffnen gesichert, Absperrarmatur zwischen den Behältern, UV-Schutz Funktionale Sicherheit Anforderungen TRWS 793 umgesetzt (bis zum Erlaß sind die Anforderungen auf Länderebene zu beachten) 3.2.5 Gassystem Gastechnische Sicherheit Tragluftgebläse Ex-geschützt oder Rückfluss sicher verhindert Keine offensichtlichen Undichtigkeiten erkennbar Lagerräume für Kissenspeicher mit wirksamer Lüftung UV-Schutz über erdgleicher verlegter Gasleitungen Funktionale Sicherheit Klemmschlauchüberwachung vorhanden Über- und Unterdrucksicherungen müssen leicht 18- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung und gefahrlos zugänglich u. kontrollierbar sein Unterdrucküberwachung vorhanden System für Störmeldung vor Ansprechen der Unterdrucksicherung bzw. Zwangsabschaltung des Gasverbrauchers Anfahrschutz für Gasleitungen, ggf. gasbeaufschlagte Anlagenteile Gasleitungen in Räumen aus Stahl Durchfluß gekennzeichnet Ausreichende Stabilität bei der Verlegung, ordentliche Verlegung von Gasleitungen Schutz vor thermischer Beschädigung Absperrarmatur zwischen den Behältern Armaturen zur Gasentnahme gegen unabsichtliches Öffnen geschützt Brandschutz Schutzabstände eingehalten Kondensatschacht Bautechnische Sicherheit Anforderungen TRWS 793 umgesetzt (bis zum Erlaß sind die Anforderungen auf Länderebene zu beachten) Gastechnische Sicherheit Natürliche Lüftung vorhanden, Tauchtiefe ausreichend Funktionale Sicherheit Deckel gegen Unbefugte gesichert Ggf. Füllstandsüberwachung vorhanden Ggf. zweiter getrennter Schacht vorhanden Aktivkohlefilter Gastechnische Sicherheit Sicherer Wechsel gewährleistet? Inertisierung möglich, sicheres Ableiten der Gase. In Räumen ausreichende Lüftung möglich 3.2.6 Bedienstande/Arbeitsstätte Unterirdischer Bedienstand Gastechnische Sicherheit Umsetzung des Sicherheitskonzeptes für das Betreten je nach Konzept: Zwangslüftung vorhanden Gassensoren richtig platziert Optischer und akustischer Alarm vorhanden 19- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung 3.2.7 Gasnutzung BHKW Gastechnische Sicherheit Ausstatttung in Abhängigkeit vom Sicherheitskonzept nach TI 4: Strömungswächter vorhanden Gassensoren richtig platziert Gasregelstrecke nach TI 4 Schwingungsentkopplung Gasdruckerhöhungsgebläse vorhanden Gashaupthahn ausserhalb des Gebäudes vorhanden und beschildert Funktionale Sicherheit Beleuchteter Not-Aus vorhanden und beschildert In Gebäuden: Brandabschottung zu anderen Bereichen, Wände und Decken F90, Türen T 30 Brandschutz Abstände zu heißen Oberflächen Saubere Betriebsführung Ölwanne vorhanden Schutzabstand zu Gasspeichern 6m Ggf. Rauchmelder vorhanden Arbeitsschutz Optischer und akustischer Alarm Abluft ins Freie Fackel Gastechnische Sicherheit Sichere Aufstellung Flamme in ausreichender Höhe Funktionale Sicherheit Flammendurchschlagsicherungen vorhanden Absperrarmatur Automatisch: Flammenüberwachung vorhanden selbsttätig schließende automatische Absperrarmatur vorhanden Baumusterzugelassener Feuerungsautomat Arbeitsschutz Handbetrieb: Sicherer Bedienstand (5m vom Fackelkopf) 20- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung 4. Hinweise zu Prüfpflichten bei Biogasanlagen Bundesimmissionsschutzgesetz Eine Prüfung nach §29a BImschG wird von der zuständigen Behörde angeordnet. Einzelheiten über Art und Umfang der sicherheitstechnischen Prüfungen sowie über die Vorlage des Prüfungsergebnisses können von der Behörde vorgegeben werden. Es empfiehlt sich, den Prüfumfang und die Fachgebiete für die der Sachverständige zugelassen sein muss mit der Behörde abzustimmen, wenn Genehmigungsbescheid nichts konkretisiert ist. Der Betreiber muss einen Sachverständigen beauftragen, der von der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandesandes zugelassen ist. Wenn es sich um eine Biogasanlage handelt die dem Störfallrecht unterliegt, wird zusätzlich das Sicherheitskonzept, das Sicherheitsmanagementsystem und die systematische Gefahrenanalyse geprüft. Betriebssicherheitsverordnung Prüfung nach § 15 Abs. 1-3 vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfung nach § 16 Abs. 15 Abs. 1-4 sowie Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV Die Prüfung nach §15 Abs. 1-3 ist vor Inbetriebnahme durchführen zu lassen. Sie beinhaltet die Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich der Montage, der Installation, den Aufstellungsbedingungen und der sicheren Funktion. Der Betreiber hat zu ermitteln, welche Anlagen überwachungsbedürftig sind: Geräte, Schutzsysteme sowie Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 94/9/EG, z.B. Gaswarnanlage, Ex-geschützte Betriebsmittel, (siehe auch TRBS 1201-1) [technischen Prüfung und Ordnungsprüfung] Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 97/23/EG z.B. Rohrleitungen mit zulässigem Druck <0,5bar, Kompressoren mit einem Druckinhaltsprodukt >1000 (PS x V ) [äußere Prüfungen, innere Prüfungen und Festigkeitsprüfungen] Wiederkehrende Prüfung nach § 16 Abs. 1-4 BetrSichV. Eine überwachungsbedürftige Anlage und ihre Anlagenteile sind wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Der Betreiber hat die Prüffristen auf der Grundlage einer sicherheitstechnischen Bewertung zu ermitteln. Bei der Festlegung der Prüffristen dürfen die Höchstfristen nicht überschritten werden. Beispiele: Kompressoren mit einem Druckinhaltsprodukt >1000 (PS x V ) [äußeren Prüfungen: 2 Jahre, innere Prüfungen 5 Jahre und Festigkeitsprüfungen 10 Jahre] Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind mindestens alle 6 Jahre auf Explosionssicherheit zu prüfen. Zusätzlich sind z.B. Sicherheitsvorrichtungen mindestens alle 3 Jahre zu prüfen (Anhang 2 Abschnitt 3 5.2 BetrSichV). Die Überprüfung nach § 15 BetrSichV / Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 4 ist vor der erstmaligen Nutzung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen durchführen zu lassen. Sie dient dem Nachweis der Richtigkeit des Explosionsschutzkonzepts und seiner Umsetzung. Die Prüfungen nach Anhang 4 Ziffer 3.8. müssen nur im Falle einer umfassenden Anlagenänderung wiederholt werden. Der Betreiber ist für die Veranlassung der Prüfungen sowie die Einhaltung der Fristen verantwortlich und muss die Prüfer (befähigte Personen oder eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)) selbst bestellen. Der Umfang der Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung ist in der TRBS 1201 Teil 1 - Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen beschrieben. 21- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung Wasserhaushaltsgesetz Der Betreiber hat die Dichtheit der Anlage und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen regelmäßig zu kontrollieren. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall anordnen, dass der Betreiber einen Überwachungsvertrag mit einem Fachbetrieb nach § 62 abschließt, wenn er selbst nicht die erforderliche Sachkunde besitzt und auch nicht über sachkundiges Personal verfügt. Betreiber haben Anlagen außerhalb von Schutzgebieten und außerhalb von festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach Maßgabe der in Anlage 5 geregelten Prüfzeitpunkte und -intervalle auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Betreiber haben Anlagen in Schutzgebieten und in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten nach Maßgabe der in Anlage 6 geregelten Prüfzeitpunkte und intervalle auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Die zuständige Behörde kann unabhängig davon eine einmalige Prüfung oder wiederkehrende Prüfungen anordnen, insbesondere wenn die Besorgnis einer nachteiligen Veränderung von Gewässereigenschaften besteht. Betreiber haben Anlagen, bei ein erheblicher oder ein gefährlicher Mangel festgestellt worden ist, nach Beseitigung des Mangels erneut prüfen zu lassen. Die Prüfungen werden von zugelassenen Sachverständigen nach § 32 AwSV durchgeführt. Prüfung der elektrischen Anlage Nach § 5 BGV A3 / DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die erste Prüfung hat vor Inbetriebnahme zu erfolgen (alternativ kann durch den Hersteller eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Installation erfolgen). Die Prüfung muss durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgen. Die wiederkehrende Prüffrist beträgt je nach Beanspruchung durch Umgebungstemperatur, Staub, Feuchtigkeit, Korrosion oder dergleichen ein bis vier Jahre. Brandschutz Die Brandverhütungsschau ist eine Aufgabe der unteren Baurechtsbehörde und in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Zur Erfüllung dieser Aufgabe können Sachverständige herangezogen werden, die an der Brandverhütungsschau teilnehmen oder diese im Auftrag der Baurechtsbehörde durchführen. Die Brandverhütungsschau sollte regelmäßig durchgeführt werden, z.B. in Zeitabständen von höchstens fünf Jahren. 22- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung 5. Herstellerpflichten Der Hersteller darf Maschinen nur in den Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, wenn sie die Sicherheit und die Gesundheit von Personen, Haustieren und Gütern und die Umwelt nicht gefährden. Als Hersteller gilt jede natürliche oder juristische Person, die eine Maschine konstruiert oder baut. Zu den Herstellerpflichten gehört unter anderem, dass vor dem Inverkehrbringen oder vor der Inbetriebnahme einer Maschine folgende technische Unterlagen verfügbar sein müssen: o o o o o eine Übersichtszeichnung der Maschine und die Schaltpläne der Steuerkreise sowie Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Funktionsweise der Maschine erforderlich sind, vollständige Detailzeichnungen, gegebenenfalls die Einbauerklärung für unvollständige Maschinen und die Montageanleitung für solche unvollständigen Maschinen, gegebenenfalls eine Kopie der EG-Konformitätserklärung für in die Maschine eingebaute andere Maschinen oder Produkte, eine Kopie der EG-Konformitätserklärung; Ein Exemplar der Betriebsanleitung der Maschine (Der Inhalt einer Betriebsanleitung ist im Anhang 1 Nr. 1.7.4.2. der Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen festgelegt), muss vom Hersteller bereitgestellt werden. Für den Betrieb einer Biogasanlage bedeutet das, dass mindestens für alle eingebauten und verwendeten Maschinen z.B. Rührwerke, BKHWs, die Betriebsanleitungen vorliegen müssen. 23- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung 6. Anwendbare Regelwerke – nicht abschließend Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen - ATEX-Produkt-Richtlinie Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit ProdSG – Produktsicherheitsgesetz, Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt ProdSV - Verordnungen zum Produktsicherheitsgesetz 9. ProdSV – Maschinenverordnung, Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit ArbStättV – Arbeitsstättenverordnung ASR - Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen, ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, ASR A4.3 - Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe, Empfehlung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach § 55 Arbeitsstättenverordnung BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung 2015 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes TRBS - Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 - Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung TRBS 1112 Teil 1 - Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten, Beurteilung und Schutzmaßnahmen TRBS 1201 - Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen TRBS 1201 Teil 1 - Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen TRBS 1203 Teil 1 Befähigte Personen - Besondere Anforderungen – Explosionsgefährdungen TRBS 1203 Teil 3 - Befähigte Personen- Besondere Anforderungen - Elektrische Gefährdungen TRBS 2152 , sowie Teil 1-4 - Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre, Allgemeines TRBS 2153 - Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen PSA-BV - PSA-Benutzungsverordnung BioStoffV - Biostoffverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen 24- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung TRBA - Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 214 - Abfallbehandlungsanlagen TRBA 230 - Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Landund Forstwirtschaft und vergleichbaren Tätigkeiten TRBA 500 - Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen GefStoffV – Gefahrstoffverordnung 2015 TRGS - Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 529 - Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas TRGS 407 - Tätigkeiten mit Gasen - Gefährdungsbeurteilung TRGS 555 - Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten TRGS 800 - Brandschutzmaßnahmen D-GUV-V- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV A1 / DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit BGV A3 / DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel D-GUV-R-Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR 104 / DGUV Regel 113-001 - Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) BGR/GUV-R 117-1 / DGUV Regel 113-004 - Behälter, Silos und enge Räume - Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen BGR 121 / DGUV Regel 109-002 - Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen BGR 126 / DGUV Regel 103-003 - Arbeiten in umschlossenen Räumen - von abwassertechnischen Anlagen BGR 500 / DGUV Regel 100-500 - Betreiben von Arbeitsmitteln Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz VSG 1.1 Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz VSG 1.4 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel VSG 2.1Arbeitsstätten, bauliche Anlagen und Einrichtungen VSG 2.2 Lagerstätten VSG 2.8 Güllelagerung, Gruben, Kanäle und Brunnen BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz 25- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz 4. BImSchV - Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 12. BImSchV - Störfall-Verordnung WHG - Wasserhaushaltsgesetz - Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen TRwS Technische Regeln wassergefährdender Stoffe AwSV - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen –EntwurfBauGB – Baugesetzbuch Landesbauordnungen der Länder BBodSchG - Bundes-Bodenschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten Weitere Regelwerke, Normen TI 4, Technische Informationen 4, Sicherheitsregeln für Biogasanlagen DVGW-Regelwerke DWA-Regelwerk DIN Normen VDI Richtlinien VDE Richtlinien 26- Arbeitshilfe A-003 “Checkliste zur Dokumentations- und Sichtprüfung
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