Der Auftritt eines Arzneimittels – Bezeichnung, Packungsdesign und

Dr. Jutta Bürgermeister
Hexal AG Dr. Editha Räuscher
Consumer Health Care –
Science and Services GmbH,
Charité Universitätsmedizin
Berlin
Dr. Ulrich Reese
Clifford Chance Rechtsanwälte
RA Peter von Czettritz
PREU BOHLIG & PARTNER
Dr. Rose Schraitle
Bundesverband der
Arzneimittel-Hersteller e.V.,
BAH
Der Auftritt
eines Arzneimittels –
Bezeichnung,
Packungsdesign und
informierende Texte
17. Juni 2015
9:30 - 17:00 Uhr • Bonn
• Behördliche Empfehlungen zur Gestaltung der Arzneimittelbezeichnung
• Diskussion um Dachmarken im Arzneimittelbereich
• Aktuelle Anforderungen an Kennzeichnung und
informierende Texte
• Information des Verbrauchers/Patienten vs. Werbung
• Europäische Guidelines zu Inhalt und Gestaltung der
informierenden Texte
• Lesbarkeitstests
• Packungsdesign aus behördlicher und unternehmerischer Sicht
ZUM SEMINAR
Ziele der Veranstaltung
Erfolgskontrolle mit Zertifikat
Vor dem Hintergrund der zunehmenden internationalen Vermarktung von Arzneimitteln hat
die Europäische Union einheitliche rechtliche
Rahmenbedingungen für die Patienten- und
Verbraucherinformation festgesetzt. Die Fachinformation als Informationsmedium für die
Fachkreise, aber vor allem die Patienten- und
Verbraucherinformation durch die Angaben in
der Packungsbeilage und auf dem Behältnis
oder der äußeren Umhüllung sind immer wieder neuen Entwicklungen und Regelungen unterworfen. Die Kennzeichnungserfordernisse,
die sich aus der europäischen „Fälschungsrichtlinie“ ergeben, kommen demnächst hinzu.
Es stellt für die Unternehmen eine ständige Herausforderung dar, die Informationen über ein
Arzneimittel, die für die Fachkreise bzw. für die
Anwender wichtig sind, in kompakter und dennoch gut verständlicher Form zu präsentieren.
Die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung verlangt, dass der Erfolg von Schulungsmaßnahmen zu überprüfen ist. Hierzu hat
der BAH-WiDi ein E-Learning-Portal etabliert,
das auch für die Erfolgskontrolle unserer WiDiSeminare genutzt wird.
In der letzten Zeit richten die Behörden besonderes Augenmerk auf die Arzneimittelbezeichnung. Aus Sicht der Arzneimittel-Hersteller ist
der Name eines Arzneimittels prägend, er ist
Identifizierungsmerkmal und darüber hinaus ist
er ein wichtiger Teil der Marketingstrategie. Die
Bewertungskriterien und die Entscheidungspraxis der Behörden werden bei der Tagung
vorgestellt und diskutiert.
Ziel dieser Veranstaltung ist es, die rechtlichen
Rahmenbedingungen, die neuesten Entwicklungen auf nationaler und auf europäischer
Ebene und die Entscheidungspraxis der Zulassungsbehörden hinsichtlich Arzneimittelbezeichnung und informierender Texte darzustellen. Besonderer Wert wird auf die Praxisnähe
und auf die Aktualität der Informationen gelegt.
Den Teilnehmern sollen für die tägliche Arbeit
im Unternehmen praxistaugliche Anregungen
und Entscheidungshilfen gegeben werden.
Zielgruppe des Seminars
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des
Themas richtet sich die Veranstaltung an die
Geschäftsleitungen und leitenden Mitarbeiter der gesamten Arzneimittelindustrie. Insbesondere sind die leitenden Mitarbeiter der
Abteilungen Zulassung, Arzneimittelsicherheit,
Marketing, Produktmanagement, Recht sowie
medizinische Wissenschaft angesprochen.
Nach dem Seminar haben die Teilnehmer die
Möglichkeit, den entsprechend zusammengestellten Test kostenfrei über die E-LearningPlattform zu absolvieren und somit ein Teilnahmezertifikat mit Erfolgskontrolle zu erhalten.
Zu diesem Zweck erhalten alle Teilnehmer eine
E-Mail mit einem Link zur freiwilligen und kostenlosen Teilnahme am Wissenstest.
Tagungsort und Kontakt
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.
Ubierstraße 71 – 73
53173 Bonn
T 0228 957 45-0
F 0228 957 45-90
PROGRAMM 17. Juni 2015
9:30
Begrüßung und Eröffnung
Inhalt und Gestaltung der informierenden Texte – verbindliche Vorgaben,
Empfehlungen, Spielräume
• Rechtliche Grundlagen
• SmPC-Guideline, Readability-Guideline
• Templates/Empfehlungen der Quality of Review Documents Group (QRD)
• Empfehlungen der EMA zu Kennzeichnung und Packungsdesign zentral zugelassener, rezeptfreier Arzneimittel
Dr. Jutta Bürgermeister, Hexal AG
Dachmarken: Möglichkeiten und Grenzen der Verwendung einheitlicher
Produktbezeichnungen im Arzneimittelbereich
• Rechtliche und ökonomische Funktion von Marken; Markenstrategien
• Dachmarken/Familienmarken und Irreführungsverbot
• Entscheidungs- und Verwaltungspraxis von Gerichten und Behörden, u.a.
• Entscheidungen des OVG NRW vom 17.06.2013 (13 A 1113/11 – Fenistil) und
vom 12.02.2014 (13 A 1377/13 – Aktren) sowie
• Entscheidungen des VG Köln vom 16.09.2014 (7 K 4821/12 – Grippostad) und
des OLG Saarbrücken vom 15.10.2014 (1 U 24/14 – proff)
Dr. Ulrich Reese, Clifford Chance Rechtsanwälte
Produktinformation des Verbrauchers/Patienten versus Werbung
• Anwendungsbereich des HWG
• Abgrenzung Information/Werbung (Produktwerbung/Imagewerbung)
• Maßgebliche Rechtsprechung
• Irreführung und Haftung
• Besonderheiten wie Gesundheitsapps und QR-Codes
RA Peter von Czettritz, PREU BOHLIG & PARTNER
Packungsbeilage: Patientenfreundliche Gestaltung und Lesbarkeitstest
• Bessere Lesbarkeit durch geeignetes Design und Layout
• Lesbarkeitstest, Bridging
• Methodische Ansätze
• Welche Merkmale stehen für gute Lesbarkeit? Analyse einer Packungsbeilage
Dr. Editha Räuscher, Consumer Health Care – Science & Services GmbH, Charité-Universitätsmedizin Berlin
Packungsdesign aus rechtlicher und regulatorischer Sicht; Empfehlungen
• Behördenpraxis in Deutschland und in Europa
• „Look-alikes“ - Aktionsplan des BMG zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland
• Packungsdesign aus Sicht der pharmazeutischen Unternehmer – Möglichkeiten
und Grenzen der individuellen Gestaltung
Dr. Rose Schraitle, BAH
Moderation: Dr. Rose Schraitle
17:00 Ende
Wissenschafts- und Wirtschaftsdienst
des BAH
Ubierstraße 71 – 73
53173 Bonn
T 0228 95745-0
F 0228 95745-90
www.bah-bonn.de
[email protected]