26. März 2015

Gemeinde Pöck ing
Niederschrift
zur öftentlichen Sitzung
des Gemeinderates
am Donnerstag, den 26. März 2Ol5
um 19:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses
Vorsitzender: Rainer Schnitzler, Erster Bürgermeister
Schri{tführer: Joseph Wodak, Nlichael Schmid
Der Erste Bürgermeisier Rainer Schnitzler erklärt die nichtöffentliche Sitzung
um 19:06 Uhr für eröffnet, Er stellt fest, dass sämtliche lvlitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und dass Zeitpunkt, ort und Tagesordnung für die öifentliche Sitzung rechtzeitig vorher bekannt gemacht worden sind.
den
sind
Von
Es
fehlt
21 N4itgiiedern (einschließlich Vorsitzendem)
19 anwesend.
entschuldigt:
Frau Amelie Erhard
Herr Albert Luppart
Herr Gregor Trummer Ortssprecher Aschering ist ebenfalls anwesend.
Der Erste Bürgermeister stelll fest, dass das Gremium somit beschlussfähig ist.
MaisinE
Pöcking
Seewiesen
Seite 91
t/
I----------l
Gemeinde Pöcking
1.
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des cemeinderates vom
26. Februar 2015 und vom 10. März 2015
Gegen die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates vom
26. Februar 2075 und 10. lvlärz 2015 bestehen keine Einwände.
2.
Haushaltsplan 2015;
mit Stellenplan 2015
sowie Finanzplan 2014 bis
-
20la
Haushaltssatzung
Beschluss:
19:0
AUJ Grund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung -GO- erlässt die Gen]einde Pöcking folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage bejgefügte Haushaltsplan für das Jahr
Er schließt
2015 wird hiermit festgesetzt;
mit
lm Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben
27.42A.2OO EUR
mit
5.635.700 EUR
ab.
§2
Kreditaufnahmen
trig[!
für
lnvestitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen sind
vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden festgesetzt
von 9.900 El.J R.
in
Höhe
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetä:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
260 v.H.
b) f|r die Grundstücke
260 v.H.
2.
24O u.fl.
(B)
Gewerbesteuer
(A)
§5
Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR.
§6
Weitere Festsetzungen werden dgt!vorgenommen.
§7
Diese Haushaltssatzung
Seite 92
tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2015 in Kraft
Gemeinde Pöck ing
Gemeinde Pöcking
Pöcking, den........
Rainer Schnitzler
Erster Bürgermeister
stellenplan 2015
Beschluss:
19:0
Der Stellenplan 2015 wird, wie vorgelegt (Entwuri vom 03.03.2015), genehmigt.
Finanzplan 2014 bis 2018
Beschluss:
19:0
Der Finanzplan 2014 bis 2018 wird, wie vorgelegt, genehmigt.
3.
Antrag Evangelische Pfarrgemeinde Pöcking auf Bezuschussung einer dringend
notwendigen barrierefreien Erweiterung und Teilverlegung des Pfarrbüros und der
Gemeinderäume
Beschlussr
14:5
Die Evangelische Pfarrgemeinde erhält für die geplante Baumaßnahme einen Zuschuss in Höhe von 30.000 EUR. Nach Abschluss der l\4aßflahme sind Einnahmen
und Ausgaben nachzuweisen.
4,
Nahversorgungsentwicklung in Pöcking;
Aktualisierung der Marktuntersuchung inklusive Szenarienbetrachtung zur Nähversorgungsentwicklung durch die CIMA
Folgende wesentliche Ergebnisse ergab die Aktualisierung der lllarktuntersuchung
durch die CIMA:
[4it der Verlagerung und Attraktivierung des Penny-lv]arKes sowie der sinnvollen
Nachnutzung des alten Penny-Standortes durch einen Bio-Supermarkt konnte, trotz
verstärkter Wettbewerbssituation im Umland (u.a. Entwicklungen in Starnberg und
Feldafing), die Kaufkraftbindung vor Ort gezielt erhöht werden.
Realistisches Ziel Jur Pöckine:
Weitere Erhöhung der Kaufkraftbindung bzw. Reduktion bisheriger Kaufkraftabflüs
Wettbewerbsstandorte (2.8. nach Starnberg) durch Qualifizierung/Attraktivierung des örtlichen Angebotes bei weiterhin auf das Gemeindegebiet
beschränktem Einzugsgebiet (ohne die Einwohner Niederpöckings!).
se in
Seile S3
Gemeinde Pöcking
Ausgangslage:
Der Edeka-lvlarkt kann mit einer Verkaufsfläche (VK) von aktuell rund 785 m2 inkl.
Bäckerei nicht mehr den heutigen Kundenansprüchen gerecht werden und möchte
sich daher neu a!fstellen.
Szenario 1:
Erweiterung des bestehenden Edeka-Supermarktes auf maximal 1.200 m, VK.
Szenario 2:
Verlagerung des l\4arktes mit Erweiterung auf maximal 1.200 m2 VK plus Nachnutzung der Alt-lmmobilie durch einen Drogeriemarkt mit ca. 650 m, VK.
Das orioritär zur [Jmsetzune empfohlene Szenario ist:
Edeka-Erweiterung auf dem Bestandsgrundstück an der Weilheimer Straße 10 auf
maximal 1.200 m, Verkaufsfläche inklusive integrierter Bäckerei-Filiale.
Besründuns:
Der bestehende Standort erfüllt sowohl aus handelsökonomischer (Flächenpotenzial, l\,4arktpotenzial, Einzugsgebiet, Erreichbarkeit) wie städtebaulicher Sicht (Naheinzugsgebiet, mögliche Konflikie mit anderen Nutzungen, mögliche lmpulse für
angrenzende Nutzungen, Nähe zur Ortsmitte, lntegration in die Siedlungsstruktur,
kein zusätzlicher Flächenverbrauch) u. E. die erforderlichen Kriterien bestmöglich.
Aufgrund des begrenzten örtlichen lvlarktpotenzials u0d den geringen zur Verfügung
stehenden bindungsfähigen Potenzialen im Bereich Drogeriewaren an einem Standort wie Pöcking mit begrenztem Einzugsgebiet, kann die Ansiedlung eines Drogeriemarktes nich't empfohlen werden.
ln einem 1.200m2 g.oßen attraktiven Lebensmittelsupermarkt werden Drogeriewaren zukünitig in Pöcking in einer ausreichenden Breile und Sortimentstiefe m
Randsortiment vorgehalten, soda§s mit der Umsetzung von Szenario 1 auf dem Bestandsgrundstück die gesamtgemeindllche Grundversorgung der Pöckinger Bevölkerung in den Bereichen Lebensmittel und Drogeriewaren langfristig und nachfrageorientiert adäquat gewährleistet werden kann.
Beschluss:
19:0
Ein neues Grundstück zur Ansiedlung eines Lebensmittel- und/oder Drogeriemarktes wird aus ortsplanerischen und aus handelsökonomischen Gründen bauleitplanerisch !ig[! zur Verfügung gestellt.
Eine Erweiterung des bestehenden Lebensmittelvollversorgers an der Weilheimer
Straße wird aus ortsplanerischen sowie aus Gründen der Kaufkraftbindung grundsätzlich befürwortet.
5.
Antrag der Treuhandverwaltung IGMET GmbH aul Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke FlNrn. 1421 und 1432, Ferdinand-von"Miller-Str. 7 und
10, Gemarkung Pöcking, zur Schaffung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für die
Errichtung und den Betrieb eines Hotels mit Tagungs- und Veranstaltungsnutzungen (Seegrundstück) sowie für die Errichtung eines Hotels und den Ersatzbau für
Personalwohnungen mit Stellplätzen (Binnengrundstück)
Beschlussl
19:0
Es wird ein Bebauungsplan (Nr.
52 ,,Sondergebiet lG[rET") für die crundstücke
FlNrn, 1421 und 1432, Ferdinand-von-lM iller Str. 7 und 10, cemarkung Pöcking,
Seite 94
Gemeinde Pöcking
zur Schaffung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb
eines Hotels mit Tagungs- und Veranstaltungsnutzungen (Seegrundstück) sowie für
die Errichtung eines Hotels und den Ersatzbau für Personalwohnungen mit Stellplätzen und natürLich belüfteter Tiefgarage (Binnengrundstück) aufgestelli.
Zu gegebener Zeit ist ein eventuell erforder icher Antrag auf Herausnahme des Planungsgebietes aus der Landschaftsschulzgebietsverordnung zu stellen.
lvlit der Antragstellerin ist ejn städtebaulichet Veftiag zut Übernahme der Kosten für
die Bauleitplanung (sog. Kostenübernahmevertrag) zu schließen.
Empfehluns:
ln der Planung sind Stellplätze lür Elektro-lVIobile vorzusehen.
6.
Antrag des Herrn Edmund Kieninger aul Anderung des Bebauungsplanes Nr. 17
,,Seeuferbereich Niederpöcking" für das Grundstück FlNr. 1424, Ferdinand-vonMillersk. 1, Gemarkung Pöcking, zur Schaffung der Zulässigkeitsvoraussetzungen
für den Neubau eines weiteren Einfamilienhauses mit Stellplätzen
Beschluss:
19:0
Es wird ein Bebauungsplan für das Grundstück FIN{. 7424, Ferdinand-von-l\4illerStr. 1, Gemarkung Pöcking, zur SchafJung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für den
Neubau eines weiteren Eintamilienhauses aufgestellt.
lm Bebauungsplanentwurf ist folgendes zu beachten:
Die erforderlichen Stellplätze sind im Bebauungsplan aufzuzeigen.
Die Höhenentwicklung des neuen Gebäudes ist jn Bezug auf das celändeniveau zu
prüfen.
Zu gegebener Zeit ist ein eventuell erforderlicher Antrag auf Herausnahme des Planungsgebietes aus der LandschaJtsschutzgebietsverordnung zu stellen.
N4it dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten für
die Bauleitplanung (sog. Kostenübernahmevertrag) zu schließen.
7.
Bauantrag Dr. Walter Keller, Cathrina, Marius und Moritz Keller;
Ersatzneubau gemäß § 35 BaUGB für ein Wohngebäude mit Stellplätzen
Seeweg 15, FlNr, 132219, Gemarkung Pöcking
Anschreiben des Landratsamtes Starnberg zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
Nach eingehender Diskussion zu diesem TOP hat die Verwaltung der Rechtsauffassung des Landratsamtes Starnberg
Kreisbauamt folgend folgenden Beschlussantrag gestellt:
,,Das gemeindliche Einvernehmen zu diesern Bauantrag wird erteilt."
-
Selte 95
Gemeinde Pöcking
Beschluss:
7tL2
(abgelehnt !)
Somit ist der Verwaltungsantrag abgelehnt, d.h. das gemeindliche Einvernehmen
wurde verweigert.
8.
Gemeindekindergarten Pöcking;
6, Anderungssatzung zur Kindergarten-Gebührensatzung;
Gebührenerhöhung ab 01. September 2015
Die Steliungnahme des Elternbeirates wurde eingeholt. Eine lvlitteilung zur Gebührenerhöhung an den kath. Kindergarten St. Pius ist erfolgt.
Beschluss:
19:0
Satzung zu. 6. Anderung der
Kindergarten-Gebührensatzung vom I 1. Juli 2006,
Die Gemeinde Pöcking erlässt lolgende Satzung zur 6. Änderung der KindergartenGebührensatzung vom 11. Juli 2006.
§1
§ 5 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung:
Die monatliche Benutzungsgebühr beträgt für das erste in den Kindergarten aufgenommene Kind einer Familie bei einer Buchungszeit von
bis 4,5 Stunden täglch bntspicht bls 22,5 Std. wöchentlich)
77.50 EUR
über 4,5 bis 5,0 Stunden täglich (entspncht über 22,5 bts 25,0 Std. wöchentlich) 81,50 EUR
über 5,0 bis 5,5 Stunden täglich (entspricht über 25,0 bis 27,5 Std. wöchent/ich.) 85,00 EUR
über 5,5 bis 6,0 Stunden .äg/ich (entsprichl übel 27,5 bis 3O,O Std. wöchent/ich) 89,00 EUR
über 6,0 bis 6,5 Stunden täglich (entspricht über 30,0 bls 32,5 Std. wdchentlich) 93,00 EUR
über 6,5 bis 7,0 Stunden täglch bntspricht über 32,5 bts 35,0 Std. w(Ehentlich) 97,00 EUR
über 7,0 bis 7,5 Stunden tägllch (entspricht über 35,0 bis 37,5 Std. wöchent/lch) 101,50 EUR
übet" 7,5 bis 8,0 Stunden täglich (entspricht über 37,5 bis 40,0 Std. wöchentlich) 105,50 EUR
iber 8,0 bis 8,5 Stunden täglich (entspticht über 40,0 bis 42,5 Std- wöchent11O,OO EUR
-
lich)
§ 2 lnkrafttreten
Diese Anderungssatzung
Pöcking, den
Seite 96
tritt am 01.
September
2015 in Kraft.
Gemeinde Pöcking
Rainer Schnitzler
Erster Bürgermeister
Ende der öflentlichen
Sonder-Sitzungr 20:33
Uhr
fuat"t, il/,,/
Rarner
Erster
Schnitzler
Bürgerrneister
Seite q7
Jrod P4
Joseph Wodal{
[4ichael Schmid
Schriftführer
Schriftfiihrer