der Stadt AMTSBLATT Bad Berka Mit den Ortsteilen: Bergern, Gutendorf, Meckfeld, Schoppendorf, Tannroda, Tiefengruben 14. Jahrgang Freitag, den 27. März 2015 Heute lesen Sie: Wichtiges auf einen Blick S. 2 Amtlicher Teil S. 3 Nichtamtlicher Teil S. 6 - Allgemeines S. 6 - Tipps und Termine S. 9 - Geburtstagsglückwünsche Nr. 3/2015 Frohe Osterfeiertage Ein friedliches, frohes und erholsames Osterfest wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bad Berka Dr. Volker Schaedel, Bürgermeister S. 12 Ein Tipp für Ostern: ein Spaziergang auf der neu errichteten Ilmpromenade in Bad Berka Das Goethe-Bad im Grünen Die nächste Ausgabe erscheint am 24.04.2015. Redaktionsschluss: 14.04.2015 27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015 Stadtverwaltung Bad Berka, Am Markt 10, 99438 Bad Berka Tel.: 036458 550 Fax: 036458 55155 E-Mail: [email protected] Homepage:www.bad-berka.de Sprechtage: Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr -2Eigenbetrieb Kommunale Wohnungen, Tiefengrubener Str. 14, 99438 Bad Berka Tel.: 036458 31922 Havarietelefon außerhalb der Bürozeiten, an Sonnund Feiertagen: 0800 7241801 Fax.: 036458 31923 E-Mail:[email protected] Homepage:www.ekw.bad-berka.de Sprechzeiten: Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Termine der nächsten Bürgersprechstunden des Bürgermeisters: Samstag, 28.03.2015 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Samstag, 25.04.2015 (ohne Terminvergabe) Samstag, 06.06.2015 Sprechzeiten Standesamt (Tel.: 036458 55-121 oder 122): Montag, Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch:geschlossen Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Sprechzeiten Meldestelle (Tel.: 036458 55123 oder 132): Montag, Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch:geschlossen Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Tourist-Information, Goetheallee 3, 99438 Bad Berka Tel.: 036458 5790 Fax: 036458 57999 E-Mail:[email protected] Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Familien- und Jugendzentrum „Sonnenhöhe“, Herderstr. 20, 99438 Bad Berka Tel.: 036458 41036 E-Mail:[email protected] Öffnungszeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 20:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr - 20:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 20:00 Uhr Freitag 09:00 - 22:00 Uhr Bibliothek, Am Zeughausplatz 11, 99438 Bad Berka Tel.: 036458 5804 E-Mail:[email protected] Homepage:www.stadtbibliothek.bad-berka.de Öffnungszeiten Bad Berka: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 10:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Öffnungszeiten Tannroda (Bürgerhaus): Donnerstag: 14:30 - 18:00 Uhr Stadtarchiv, Am Zeughausplatz 11, 99438 Bad Berka Tel.: 036458 5801 E-Mail:[email protected] Öffnungszeiten: nach Vereinbarung Bauhof, Tiefengrubener Str. 20, 99438 Bad Berka Tel.: 036458 55160 Fax: 036458 41124 E-Mail:[email protected] Friedhof, Friedhofstr. 4, 99438 Bad Berka Tel./Fax: 036458 41573 Öffnungszeiten (Büro): Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Zweckverband JenaWasser, Rudolstädter Str. 39, 07745 Jena Tel.: 03641 688480 Fax: 03641 688595 E-Mail:[email protected] Internet:www.jenawasser.de Ärztlicher Notdienst Weimar Stadt und Landkreis Allgemeine Notfallsprechstunde der niedergelassenen Ärzte am Sophien- und Hufeland Klinikum Weimar GmbH Montag, Dienstag und Donnerstag 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr Mittwoch und Freitag 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertage sowie am 24.12. und 31.12. 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr Kontakt bei dringenden medizinischen Notfällen: Notfallzentrum 03643 571000 Notfallambulanz der Zentralklinik Bad Berka: Bei akuten Notfällen, rund um die Uhr, Telefon 036458 542001 Hausärztlicher Bereitschaftsdienst: Die aktuelle ärztliche Bereitschaft erfahren Sie über die Kassenärztliche Vereinigung unter der Telefon-Nr. 116117. Die Nummer ist kostenfrei und bedarf keiner Vorwahl. In akuten Fällen wenden Sie sich an den Notruf 112. Apotheken-Notdienstplan Dienstbereitschaft: beginnt 08:00 Uhr und endet am nächsten Tag 08:00 Uhr DatumName Telefonnummer 01.04.2015 Goethe-Apotheke, Weimar 03643 516427 02.04.2015 Hof-Apotheke, Weimar 03643 500004 03.04.2015 Liszt-Apotheke, Weimar 03643 53111 04.04.2015 Löwen-Apotheke, Weimar 03643 24760 05.04.2015 Linden-Apotheke, Blankenhain 036459 61650 06.04.2015 Klosterberg-Apotheke, Bad Berka 036458 31036 07.04.2015 Stern-Apotheke, Kranichfeld 036450 31324 08.04.2015 Stadt-Apotheke, Weimar 03643 202093 09.04.2015 Neue Theater-Apotheke, Weimar 03643 502250 10.04.2015 Adler-Apotheke, Weimar 03643 852150 11.04.2015 Apotheke am Goetheplatz, Weimar 03643 811800 12.04.2015 Apotheke am Jakobstor, Weimar 03643 850800 13.04.2015 Apotheke am Klinikum, Weimar 03643 776260 14.04.2015 Stadt-Apotheke, Blankenhain 036459 41260 15.04.2015 Schloss-Apotheke, Blankenhain 036459 63766 16.04.2015 Apotheke zur Alten Post, Bad Berka 036458 48520 17.04.2015 Goethe-Apotheke, Weimar 03643 516427 18.04.2015 Hof-Apotheke, Weimar 03643 500004 19.04.2015 Liszt-Apotheke, Weimar 03643 53111 20.04.2015 Löwen-Apotheke, Weimar 03643 24760 21.04.2015 Linden-Apotheke, Blankenhain 036459 61650 22.04.2015 Klosterberg-Apotheke, Bad Berka 036458 31036 23.04.2015 Stern-Apotheke, Kranichfeld 036450 31324 24.04.2015 Stadt-Apotheke, Weimar 03643 202093 25.04.2015 Neue Theater-Apotheke, Weimar 03643 502250 26.04.2015 Adler-Apotheke, Weimar 03643 852150 27.04.2015 Apotheke am Goetheplatz, Weimar 03643 811800 28.04.2015 Apotheke am Jakobstor, Weimar 03643 850800 29.04.2015 Apotheke am Klinikum, Weimar 03643 776260 30.04.2015 Stadt-Apotheke, Blankenhain 036459 41260 Die nächstgelegene Notdienstapotheke können Sie unter www.lak-thueringen.de (Landesapothekerkammer Thüringen) oder per SMS mit dem Text „apo“ unter der 22833 abrufen. Bei uns können Sie nur gewinnen... Erfolgsquote von über 50 % Erfahrung einer über 170 Jahre bestehenden und funktionierenden Institution Schiedsmänner und Schiedsfrauen bürgernah unparteiisch kostengünstig schnelle Bearbeitung nerven- und zeitsparend einzige vorgerichtliche Schlichtungsorganisation, fern jeder sachfremden Interessen Termine nach Vereinbarung Bedrohung Beleidigung Körperverletzung Hausfriedensbruch Sachbeschädigung Verletzung des Briefgeheimnisses Nachbarrechtliche Streitigkeiten Schiedsstelle Bad Berka Am Markt 10, 99438 Bad Berka Tel. 036458 55-0 Schiedsmann: Herr Hofmann Tel. 036458 47729 E-Mail: [email protected] -327.03.2015 - Amtsblatt 3/2015 Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt: 1. den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bad Berka für das Jahr 2015 mit seinen Anlagen (einschließlich der Änderungen). 2. die folgenden Deckungsvermerke gemäß § 18 Abs. 2 ThürGemHV DeckungsUntergruppe Bezeichnung ring-Nr. 1 5410 - 5430; Betriebskosten (Grundsteuern, 5460 - 5461 Hausgebühren, Heizmaterial, Strom, Wasser) 2 5440 Reinigungskosten 3 5470 Sachversicherung 4 5000 - 5100 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 5 5500 Fahrzeughaltung 6 5600 Dienst- und Schutzkleidung Bürgersprechstunden des Bürgermeisters Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, ich möchte Sie darüber informieren, dass ich die nächsten Bürgersprechstunden wie folgt durchführen werde: Samstag, 28. März 2015 Samstag, 25. April 2015 Samstag, 6. Juni 2015 Sie finden wie gewohnt im Rathaus, Zimmer R 002, in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr statt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Selbstverständlich können Sie auch außerhalb der Bürgersprechstunden einen separaten Termin mit meinem Sekretariat (Tel. 036458 55112, [email protected]) vereinbaren. Bad Berka, 17.03.2015 gez. Dr. Volker Schaedel Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Bad Berka In der Sitzung des Stadtrates am 26.01.2015 wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst. Die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse liegen nach Genehmigung der Niederschrift zu den Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Bad Berka, Am Markt 10, 99438 Bad Berka aus In der öffentlichen Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst: Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bad Berka für das Jahr 2015 mit seinen Anlagen Vorl.-Nr.: SR-078/2015 Beschl.-Nr. 055-06/2015 Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes der Stadt Bad Berka für die Jahre 2014 bis 2018 Vorl.-Nr.: SR-080/2015 Beschl.-Nr. 056-06/2015 Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes der Stadt Bad Berka für die Jahre 2014 bis 2018 mit seinen Anlagen. Nachbesetzung der Stadtratsausschüsse (Fraktion: CDU Bad Berka) Vorl.-Nr.: SR-081/2015 Beschl.-Nr. 057-06/2015 Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt die Besetzung des Bauausschusses, die Vertretung des Kurort- und Tourismusausschusses und die Vertretung des Haupt- und Finanzausschusses mit Stadtrat Jens Reichelt (CDU-Fraktion) sowie die Besetzung des Bauausschusses mit Herrn Peter Endter als fachkundiger Bürger und Herrn Holger Theermann als stellvertretender fachkundiger Bürger. Grundschule unter einem Dach (Fraktion: CDU Bad Berka) Vorl.-Nr.: SR-082/2015 Beschl.-Nr. 058-06/2015 Beschlusstext: Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, in einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung die Bereitstellung des städtischen Grundstücks in der Wacholderbergstraße mit einem Ankauf eines Grundstücks am Siedlerweg für den Grundschulneubau zu vergleichen. Hierbei sollen die Kosten für einen Neukauf inkl. Erschließung am Siedlerweg und einem entgangenen Verkaufserlös des Gewerbegrundstückes in der Wacholderbergstraße gegenüber gestellt werden. Dazu sind die Grundstückseigentümer am Siedlerweg nach den Konditionen eines Verkaufs an die Stadt Bad Berka zum Zweck eines Schulneubaus zu befragen. Die Ergebnisse sollen dem Stadtrat vorgestellt werden, um den Beschluss vom 22.09.2014 zur Bereitstellung eines Grundstückes für die Unterstützung des Grundschulneubaus zu konkretisieren. Grundstück Neubau Grundschule Bad Berka (Fraktion: FWG Bad Berka) Vorl.-Nr.: SR-083/2015 Beschl.-Nr. 059-06/2015 Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, das Grundstück in der Wacholderbergstraße (Flur 7, Fl.-Stück 1000/43) bis zu einer Entscheidung zum Standort des Neubaus der Grundschule nicht zu vermarkten. Für den Fall, dass das Grundstück der Standort des Neubaus der Grundschule werden wird, stellt die Stadt dem Landkreis das Grundstück kostenfrei zur Verfügung. Baumaßnahme Herderstraße Bauprogramm Vorl.-Nr.: SR-084/2015 Beschl.-Nr. 060-06/2015 Beschlusstext: Der Stadtrat beschließt folgendes Bauprogramm: · Grundhafter Straßenausbau auf gesamter Länge (Einmündung Wielandstraße bis Einmündung Südstraße - ca. 247 m) als Mischverkehrsfläche; 27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015 -4· Bituminöse Fahrbahn; Beschlusstext: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, o.g. Auftrag an folgende · Straßenbreite je nach örtlichen Gegebenheiten zwischen 3,80 m Firma zu vergeben: an Engstellen, 4,80 m - 5,00 m auf der Geraden zwischen HausThomas GmbH Bauunternehmung nummer 4 und 18 und Aufweitung im Kurvenbereich bei HausIndustriestraße 10 nummern 2b; 99427 Weimar · Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster grau; Angebotshöhe: 97.356,21 EUR · Einseitige Querneigung und Führung des Oberflächenwassers gegen Bord; Starkregenereignis 20.06.2014 · Anschluss der Straßeneinläufe an den Regenwasserkanal unter Auftragsvergabe Beteiligung am Regenwasserkanal nach § 14 der OrtsdurchfahrtsSchadensbehebung des Rundweges um die Obstbaumwiese, OT Tierichtlinie; fengruben · Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage; Vorl.-Nr.:HFA-041/2014 · Grunderwerb gemäß Beschlüsse des zuständigen Bauausschusses Beschl.-Nr. 027-07/2015 Beschlusstext: Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, o.g. Auftrag an folgende Vorl.-Nr.:SR-085/2015 Firma zu vergeben: Beschl.-Nr. 061-06/2015 Thomas GmbH Bauunternehmung Beschlusstext: Industriestraße 10 99427 Weimar Der Stadtrat bevollmächtigt den Bürgermeister zur Auftragsvergabe der Angebotshöhe: 46.482,00 EUR Bauleistungen zur Behebung der Schäden infolge des Starkregenereignisses am 20.06.2013 im Ortsteil Gutendorf. Bad Berka, 17.03.2015 gez. Dr. Volker Schaedel Genehmigung der Niederschrift der 4. Sitzung des Stadtrates am Bürgermeister 01.12.2014 (öffentlicher Teil) Vorl.-Nr.:SR-086/2015 Beschl.-Nr. 062-06/2015 Beschlusstext: Das Gremium genehmigt die Niederschrift der 4. Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Berka am 01.12.2014 (öffentlicher Teil). Genehmigung der Niederschrift der 5. Sitzung des Stadtrates am 15.12.2014 (öffentlicher Teil) Vorl.-Nr.:SR-087/2015 Beschl.-Nr. 063-06/2015 Beschlusstext: Das Gremium genehmigt die Niederschrift der 5. Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Berka am 15.12.2014 (öffentlicher Teil). Bad Berka, 10.03.2015 gez. Dr. Volker Schaedel Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.01.2015 wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst. Die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse liegen nach Genehmigung der Niederschrift zu den Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Bad Berka, Am Markt 10, 99438 Bad Berka aus In der öffentlichen Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Dorferneuerung Schoppendorf Ausschreibungsbeginn Außenbereichsentwässerung Vorl.-Nr.:HFA-036/2014 Beschl.-Nr. 025-07/2015 Beschlusstext: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, das Ausschreibungsverfahren für den 1. Bauabschnitt der Außenbereichsentwässerung zu beginnen. In der nicht öffentlichen Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst: Starkregenereignis 20.06.2014 Auftragsvergabe Schadensbehebung der Stichwege „Ziech“ und „Weg zu den Bungalows“, OT Tiefengruben Vorl.-Nr.:HFA-040/2014 Beschl.-Nr. 026-07/2015 Benutzungs- und Entgeltordnung für das Coudrayhaus Inhaltsübersicht § 1Allgemeines 2Benutzung 3Benutzungsausschluss 4 Pflichten der Benutzer 5 Übergabe der Räumlichkeiten 6Benutzungsdauer 7Benutzungsentgelt 8Haftung 9Hausrecht 10Inkrafttreten Anlage: Entgeltordnung für das „Coudrayhaus“ Der Stadtrat der Stadt Bad Berka hat in seiner Sitzung am 09.03.2015 folgende Benutzungsordnung für das „Coudrayhaus“ und deren Anlage, die Entgeltordnung für das „Coudrayhaus“, beschlossen: § 1 Allgemeines (1) Das „Coudrayhaus“ der Stadt Bad Berka ist als „Haus des Gastes“ Teil des Kurbetriebes und der sozialen Infrastruktur der Stadt. Es dient als Einrichtung dem kulturellen und gesellschaftlichen Leben der Stadt, wobei die Einschränkungen im Rahmen der Fördermittelzuweisung zu berücksichtigen sind. (2) Soweit das „Coudrayhaus“ nicht für eigene Zwecke der Stadt benötigt wird, steht es nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung und im Rahmen des Belegungsplanes für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen zur Verfügung. § 2 Benutzung (1) Die Benutzung des „Coudrayhauses“ bedarf der Gestattung. Hierzu ist spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung bei der Stadt Bad Berka schriftlich ein Antrag zu stellen. In dem Antrag sind der Anlass und die Art der Veranstaltung zu benennen. (2) Die Benutzung wird durch den Abschluss eines schriftlichen Nutzungsvertrages gestattet, in welchem die vorliegende Benutzungsordnung als Vertragsbestandteil anerkannt wird. Erst der beidseitig unterzeichnete Nutzungsvertrag bindet die Vertragsparteien. Eine Untervermietung sowie die Anmietung für Dritte sind unzulässig. (3) Die Gestattung erfolgt im Rahmen freier Kapazitäten und richtet sich nach dem Eingang der Anträge. Anträge werden maximal 1 Jahr im Voraus angenommen. (4) Ein Rechtsanspruch auf Benutzung besteht nicht. (5) Aus wichtigen Gründen, zum Beispiel bei dringendem Eigenbedarf in Katastrophenfällen, kann die Genehmigung zurückgenommen oder eingeschränkt werden; das gilt auch bei nicht ordnungsgemäßer Be- - 5 - 27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015 nutzung der Einrichtung, insbesondere bei einem Verstoß gegen die (2) Der Nutzer überzeugt sich bei der Übergabe der überlassenen RäuBenutzungsordnung. me von deren ordnungsgemäßem Zustand, sowie der Vollständigkeit (6) Benutzer, die einen unsachgemäßen Gebrauch von der Einrichtung des Inventars. Hierzu wird ein Protokoll gefertigt. Das „Coudrayhaus“ machen oder durch Zuwiderhandlungen gegen diese Benutzungsordgilt als ordnungsgemäß übergeben, wenn der Nutzer Mängel nicht unnung verstoßen, können künftig von der Benutzung ausgeschlossen verzüglich anzeigt. werden. (3) Die Räumlichkeiten sind der Stadt in besenreinem Zustand zu(7) Die Stadt hat das Recht, das „Coudrayhaus“ aus Gründen der Pflege rückzugeben. Durch einen Vertreter der Stadt erfolgt die Abnahme der und Unterhaltung vorübergehend ganz oder teilweise zu schließen. Die Räumlichkeiten. Festgestellte Schäden werden auf Kosten des Nutzers Schließungszeiten werden rechtzeitig öffentlich bekanntgegeben. beseitigt. (8) Maßnahmen nach den Absätzen (4) bis (6) lösen keine Entschädigungsansprüche aus, ebenso wenig haftet die Stadt für eventuelle § 6 Benutzungsdauer Einnahmeausfälle. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beginnt die Benutzungsdauer im Zeitpunkt der Schlüsselübergabe und endet mit der Schlüsselrück§ 3 Benutzungsausschluss gabe an die Stadt sowie der Feststellung der vertragsgemäßen Rückga(1) Die Benutzung kann versagt werden, wenn die Veranstaltung den be des „Coudrayhauses“ Anforderungen des § 1 Abs. 1 nicht entspricht. Zu Prüfzwecken kann die Stadt die Vorlage eines Veranstaltungsprogramms verlangen. (2) Die Benutzung ist ausgeschlossen, wenn die Veranstaltung einen menschenverachtenden oder menschenfeindlichen Inhalt hat. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn zu erwarten ist, dass 1. Inhalte vertreten werden, die geeignet sind, die Verbrechen des Nationalsozialismus zu verharmlosen, diesen zu verherrlichen, das Andenken Verstorbener zu verunglimpfen 2. sich die Veranstaltung gegen die Freiheit und Würde des Menschen bzw. den Gedanken der Völkerverständigung richtet 3. Symbole verwendet oder verbreitet werden, die im Geist verfassungsfeindlicher und verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, Mit seiner Unterschrift bekennt der Nutzer, dass die Veranstaltung keinen derartigen Inhalt hat. § 4 Pflichten der Benutzer (1) Soweit die Pflichten der Benutzer nicht Gegenstand besonderer vertraglicher Vereinbarungen sind, ergeben sie sich aus dieser Benutzungsordnung. (2) Der Benutzer hat einen Verantwortlichen zu benennen, der während der Benutzung der Räumlichkeiten anwesend ist und für den zuständigen Verantwortlichen der Stadt erreichbar sein muss. (3) Der Benutzer trägt die Verantwortung für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Insbesondere sind Lärmbelästigungen der Nachbarn zu vermeiden. Die Versammlungsstättenverordnung, das Jugendschutz- sowie das Sonn- und Feiertagsgesetz sind einzuhalten. (4) Die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen sind zu beantragen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Gebühren sind zu entrichten. (5) Park- und Halteverbote auf städtischen Flächen sind einzuhalten. Rettungsfahrzeuge müssen das Gebäude ungehindert erreichen können. (6) Das Rauchen ist im gesamten Gebäude gesetzlich verboten. (7) Die Benutzung ist auf die Räume, Einrichtungen und Geräte beschränkt, die zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung erforderlich sind. (Nutzungsvertrag) (8) Die Räumlichkeiten und das städtische Inventar sind pfleglich zu behandeln. Die Benutzer haben dazu beizutragen, dass die Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb des „Coudrayhauses“ so gering wie möglich gehalten werden. Vor allem ist auf einen sparsamen Verbrauch von Strom, Gas und Wasser zu achten. (9) Die Verwendung elektrischer Anlagen und Geräte am Stromnetz, vor allem bei einer Nennleistung über 2000 Watt, ist nur nach Absprache gestattet. (10) Beschädigungen am „Coudrayhauses“ bzw. an den Einrichtungsgegenständen sowie der Verlust von beweglichem Inventar sind der Stadt unverzüglich zu melden. (11) Der Nutzer ist zur Einstellung des Betriebes verpflichtet, wenn die, für die Sicherheit der Räumlichkeiten, notwendigen Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können. (12) Der Benutzer sichert die Öffnungszeiten der Veranstaltungen durch eigenes Personal und auf eigene Kosten ab. Bei mehrtägigen Veranstaltungen sind die Öffnungszeiten über den Zeitraum gleich zu halten. (13) Die Stadt bewirbt die Veranstaltungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten (z.B. Internet, Amtsblatt). Dazu müssen die notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorliegen. § 5 Übergabe der Räumlichkeiten (1) Die Übergabe der Räumlichkeiten erfolgt am Nutzungstag selbst durch einen Vertreter der Stadt, die Rückgabe am Tage nach dem Nutzungstag, es sei denn, vertraglich wurde etwas anderes vereinbart. § 7 Benutzungsentgelt (1) Von den Nutzern wird für die Dauer der Benutzung ein Benutzungsentgelt gemäß der Entgeltordnung (Anlage) erhoben. (2) In dem Benutzungsentgelt enthalten sind der üblicherweise entstehende Aufwand für Heiz- und Betriebskosten sowie die Reinigungskosten. Kosten, die über den üblichen Aufwand hinausgehen, werden gesondert berechnet. (3) Erfordert die, anlässlich einer Veranstaltung verursachte, Verschmutzung der Räumlichkeiten eine spezielle, mit zusätzlichen Kosten verbundene Reinigung, werden diese Kosten in Rechnung gestellt. Von diesen zusätzlichen Kosten werden weitere 20% für den angefallenen Verwaltungsaufwand berechnet. (4) Schuldner für das Benutzungsentgelt ist derjenige, der den entsprechenden Nutzungsvertrag unterzeichnet. Das Benutzungsentgelt ist 14 Tage vor der Veranstaltung fällig. (5) Bis 4 Wochen vor der entsprechenden Veranstaltung sind Stornierungen kostenfrei, danach werden 50% des eigentlich anfallenden Entgeltes in Rechnung gestellt. § 8 Haftung (1) Die Benutzer haften für alle Schäden, die der Stadt Bad Berka durch die Benutzung an den überlassenen Räumen, am Gebäude, den Zugangswegen, baulichen Anlagen, Ausrüstungen und Gebrauchsgegenständen entstehen. (2) Die Benutzer stellen die Stadt Bad Berka von etwaigen Haftpflichtansprüchen ihrer Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, den Veranstaltungsbesuchern oder sonstiger Dritter für alle die Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Einrichtungsgegenstände sowie der Zugänge zu diesen stehen. Die Stadt Bad Berka übernimmt keine Haftung für Unfälle oder den Diebstahl von Kleidungsstücken und anderen Gegenständen. (3) Die Benutzer haben sich über eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzusichern, durch die auch Haftungsfreistellungen gemäß Absatz (2) abgedeckt sind. (4) Die Benutzer sind verpflichtet, bei Schnee- und Eisglätte, die während der Veranstaltung eintreten, die Zugangswege jederzeit in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für Unfälle, die auf mangelhafter Durchführung dieser Verpflichtung beruhen, trägt der Benutzer selbst die Verantwortung. (5) Bei Überschreitung der maximal zulässigen Personenzahl gemäß dem Brandschutzkonzept, haftet der Veranstalter für daraus resultierende Schäden jeglicher Art. Die zulässige Personenanzahl wird im Nutzungsvertrag gesondert benannt. § 9 Hausrecht Das Hausrecht am „Coudrayhaus“ steht der Stadt als Eigentümerin zu, es wird durch den Bürgermeister oder durch eine von ihm beauftragte Person ausgeübt. Den rechtmäßigen Anordnungen des Bürgermeister bzw. der beauftragten Person ist Folge zu leisten, ihnen steht ein jederzeitiges, kostenfreies Zutritts- und Kontrollrecht zu. Sofern keine der in Satz 2 genannten Personen anwesend ist, übt der Nutzer das Hausrecht aus. § 10 Inkrafttreten Die Benutzungsordnung mit seiner Anlage tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Bad Berka in Kraft. Bad Berka, den 16.03.2015 gez. Dr. Volker Schaedel Bürgermeister der Stadt Bad Berka -Siegel- 27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015 -6- Anlage Entgeltordnung für das Coudrayhaus der Stadt Bad Berka Nutzungsart MietpreisErmäßigung Kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen 110,00 EUR für 4 h Bei einer Buchung von (z.B. Kleinkunst, Lesungen, Bastelkurse, 220,00 EUR für 8 h 4 Veranstaltungen im Jahr Tanzveranstaltungen) Inklusive Vor- und Nachbereitungszeit wird ein Rabatt von 30% auf den Gesamtpreis gewährt. Die Termine müssen an einem Stück gebucht werden. Familienfeiern (z.B. Hochzeitsfeiern, Ehejubiläen, besondere Geburtstage) 400,00 EUR Inklusive Vor- und Nachbereitungszeit, inklusive Reinigungskosten für gesonderte Reinigung Kunstausstellung 6 Wochen Pro Jahr werden maximal 2 Ausstellungen für eine Dauer von je 6 Wochen genehmigt. 500,00 EUR Keine Ermäßigung EintrittspreisErmäßigung Dauerausstellung 3,00 EUR 1,50 EUR Schwerbeschädigte Schüler/Studenten Kurkarte Anträge für die Nutzung des Coudrayhauses werden ab 01.04.2015 entgegengenommen. Diese sind schriftlich bei der Tourist-Information einzureichen, was auch per E-Mail erfolgen kann. ([email protected]) Anzugeben sind: Name, Anschrift, Telefonnummer und gewünschter Zeitraum sowie der Anlass und die Art der Veranstaltung. Die Gestattung der Nutzung erfolgt im Rahmen freier Kapazitäten und richtet sich nach dem Eingang der Anträge. Anträge werden maximal 1 Jahr im Voraus angenommen. Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern, Wertstoffcontainern und Sperrmüll, durch Leitungen, Schneeüberhang und Eiszapfen, Beeinträchtigung an Einrichtungen für öffentliche Zwecke, mangelnde Hausnummerierung, Tierhaltung, verwilderte Tauben, wildes Plakatieren, offene Feuer im Freien, Lärm, Anpflanzungen und Herkulesstauden in der Stadt Bad Berka vom 16.03.2015 c) die öffentlichen Toilettenanlagen; (4) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Sinne dieser Verordnung sind gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung dienen. Hierzu gehören: a) Grün- und Parkanlagen, Gedenkplätze; b)Kinderspielplätze; c) Gewässer und deren Ufer. Aufgrund der §§ 27, 44, 45,und 46 Abs.1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz -OBG-) vom 18. Juni 1993 (GVBl. S. 323), geändert durch Gesetze vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S. 265), vom 20. Juni 2002 (GVBl. S. 247), vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 568) erlässt die Stadt Bad Berka als Ordnungsbehörde folgende Verordnung: §3 Verunreinigungen §1 Geltungsbereich Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Bad Berka, sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. §2 Begriffsbestimmungen (1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse oder eine öffentlich-rechtliche Widmung - alle befestigten und unbefestigten, dem öffentlichen Verkehr oder einzelnen Arten des öffentlichen Verkehrs dienenden Flächen, einschließlich der Plätze und Fußgängerzonen. (2) Zu den öffentlichen Straßen gehören: a) der Straßenkörper, einschließlich der Geh- und Radwege, Brücken, Tunnel, Treppen, Durchgänge, Böschungen, Stützmauern, Gänge, Gräben, Entwässerungsanlagen, Park, -Trenn - und Seitenstreifen, Dämme, Rand - und Sicherheitsstreifen; b) der Luftraum über dem Straßenkörper; c) das Zubehör, wie z. B. Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und -anlagen aller Art, die der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs oder dem Schutz der Anlieger dienen und die Bepflanzung; (3) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse die der Allgemeinheit im Stadtgebiet zugänglichen a) öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gemäß § 2 Abs.4; b) alle der Öffentlichkeit allgemein zugänglichen Flächen und (1) Es ist verboten: a) öffentliche Straßen und öffentliche Anlagen zu verunreinigen; besonders dürfen Papier, Obstreste oder andere Abfälle nicht auf die öffentlichen Straßen und in öffentliche Anlagen geworfen werden; b) öffentliche Straßen oder sonstige öffentliche bauliche Anlagen und Einrichtungen wie Denkmäler, Einfriedungen, Tore, Brücken, Bänke, Verteilerschränke, Brunnen, Bäume, Blumenkübel, Papierkörbe, Müllbehälter, Streumaterialkästen, Fahrgastwartehallen, Hinweistafeln des öffentlichen Nahverkehrs, öffentliche Absperrungen oder ähnliche Einrichtungen zu beschädigen, zu beschmutzen, zu entfernen, mit Plakaten zu bekleben, zu bemalen, zu beschreiben, zu besprühen oder zu beschmieren; c) auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art zu waschen oder abzuspritzen; d) verunreinigende, besonders ölige, teerige, brennbare, explosive, säure- und laugenhaltige oder andere umwelt- oder grundwasserschädigende Flüssigkeiten und häusliche Abwässer in die Gosse zu schütten. Das trifft auch für Baustoffe, insbesondere Zement, Mörtel, Beton sowie ähnliche Materialien zu. (2) Wer für Zuwiderhandlungen im Sinne des Absatzes 1 als Ordnungspflichtiger verantwortlich ist, hat den ordnungsgemäßen Zustand unverzüglich wieder herzustellen. §4 Wildes Zelten Das Lagern, Zelten oder Übernachten auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen ist untersagt. §5 Wasser und Eisglätte Wasser darf nur in die Gosse geschüttet werden, wenn es ungehindert abfließen kann; bei Frostwetter jedoch nur, wenn hierdurch keine Glätte entsteht. - 7 - 27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015 Bereichen, auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen nur §6 an der Leine geführt werden. Betreten und Befahren von Eisflächen (3) Es ist untersagt, Haustiere auf öffentlichen Straßen und in öfEisflächen aller Gewässer dürfen nur Betreten und Befahren werden, fentlichen Anlagen unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen, auf Kinderwenn sie durch die Stadtverwaltung dafür freigegeben worden sind. spielplätzen mitzuführen und in öffentlichen Brunnen oder Planschbecken baden zu lassen. §7 (4) Durch Kot von Haustieren dürfen öffentliche Straßen und öffentliSchneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden chen Anlagen nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, durch die Verkehrsteiloder Haltung von Tieren Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung nehmer auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen gefährvon Verunreinigungen verpflichtet. Die Straßenreinigungspflicht der det werden können, müssen unverzüglich durch den Eigentümer oder Grundstücksanlieger wird dadurch nicht berührt. andere Berechtigte beseitigt werden. Ist die sofortige Beseitigung nicht möglich, müssen Sicherheitsmaßnahmen wie Absperrungen oder § 13 Aufstellen von Warnzeichen getroffen werden. Bekämpfung verwilderter Tauben (1) Verwilderte Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen und Plätzen §8 nicht gefüttert werden. Abfallbehälter, Wertstoffcontainer, Sperrmüll (2) Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken, Wohn(1) Abfallbehälter (Papierkörbe) an öffentlichen Straßen und in öfräumen oder anderen Räumen haben Maßnahmen der Stadt Bad Berka fentlichen Anlagen dürfen nur zur Aufnahme kleiner Mengen von Aboder ihrer Beauftragten zur Beseitigung der Nistplätze verwilderter fällen unbedeutender Art (z. B. Zigarettenschachteln, Pappbecher und Tauben oder zur Erschwerung des Nistens von verwilderten Tauben zu -teller, Obstreste) benutzt werden. Jede zweckwidrige Benutzung, insdulden. besondere das Einbringen von Hausmüll, ist verboten. (2) Abfallbehälter, sowie Wertstoffcontainer (z. B. für Blechdosen, § 14 Glas, Textilien, Altpapier) dürfen nicht durchsucht, Gegenstände daWildes Plakatieren raus nicht entnommen oder verstreut werden. Dasselbe gilt auch für (1) Plakate und andere Werbeanschläge dürfen nur dort angebracht Sperrmüll, soweit die Gegenstände zum Abholen bereitgestellt sind. werden, wo dies ausdrücklich zu gelassen ist. Sperrmüll ist ferner gefahrlos und so am Straßenrand abzustellen, dass (2) In öffentlichen Anlagen ist es nicht gestattet: Schachtdeckel und Abdeckungen von Versorgungsanlagen usw. nicht a) Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Geschäftsempfehlungen verdeckt oder in ihrer Sichtbarkeit und Funktion beeinträchtigt werden. und sonstige Werbeschriften zu verteilen, abzuwerfen oder mit (3) Abfallbehälter (Mülltonnen) und Abfallbehältnisse (gelbe Säcke) anderen Werbemitteln zu werben; dürfen erst am Vortag der Entsorgung ab 18:00 Uhr zur Abholung bereitb) Waren oder Leistungen durch Ausschellen oder Ausrufen anzubiegestellt werden. Mülltonnen sind am Tag der Entsorgung bis 19:00 Uhr ten; wieder zu beräumen. c) Werbestände, Werbetafeln oder ähnliche Werbeträger aufzustellen oder anzubringen. §9 (3) Nach Abschluss von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden Leitungen sind die Werbeträger von den Verantwortlichen innerhalb einer Woche Anlagen und Straßen dürfen mit Leitungen, Antennen und ähnlichen zu entfernen. Gegenständen nicht überspannt werden. Berechtigungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen bleiben unberührt. § 15 Offene Feuer im Freien § 10 (1) Das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- oder anderen ofEinrichtungen für öffentliche Zwecke fenen Brauchtumsfeuern im Freien ist nicht erlaubt. Schieber, Armaturen, Revisions- und Kanalschächte und ähnliche (2) Die Ausnahmegenehmigung nach § 18 ersetzt nicht die notwendig Einrichtungen für die Wasser- und Abwasserentsorgung, LöschwasseZustimmung des Grundstückseigentümers oder Besitzers. rentnahmestellen, Schaltschränke, Transformations- und Reglersta(3) Jedes nach § 18 zugelassene Feuer im Freien ist dauernd durch tionen sowie Einrichtungen wie Vermessungspunkte, Schilder für die eine volljährige Person zu beaufsichtigen. Bevor die Feuerstelle verlasStraßenbezeichnung, Hinweisschilder auf Gas-, Wasser-, Fernwärme-, sen wird, sind Feuer und Glut abzulöschen. Post- und Stromleitungen sowie Entwässerungsanlagen dürfen nicht (4) Andere Bestimmungen (wie z. B. das Abfallbeseitigungs-, Waldbeschädigt, geändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder für ihre und Naturschutzrecht oder landesrechtliche Verordnungen über die Zwecke unbrauchbar gemacht werden. Insbesondere ist es verboten, Entsorgung von pflanzlichen Abfällen) nach denen offene Feuer im Hydranten für die Löschwasserentnahme zu verdecken. Freien gestattet oder verboten sind, bleiben unberührt. § 11 Hausnummern (1) Jedes Haus ist vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück von der Stadt Bad Berka zugeteilten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer muss von der Straße aus erkennbar sein und lesbar erhalten werden. (2) Die festgesetzte Hausnummer ist unmittelbar neben dem Haupteingang deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist die Hausnummer an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstückes in Nähe des Haupteinganges anzubringen. Verdeckt ein Vorgarten das Wohngebäude zur Straße hin oder lässt ein solcher die Hausnummer nicht erkennen, so ist diese an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen. (3) Die Hausnummern müssen aus wasserfestem Material bestehen. Als Hausnummern sind arabische Ziffern zu verwenden. Die Ziffern müssen sich in der Farbe deutlich vom Untergrund abheben und mindestens 10 cm hoch sein. § 12 Tierhaltung (1) Tiere dürfen nur so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet oder belästigt wird. (2) Hunde sind auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen innerhalb bebauter Ortslagen an der Leine zu führen. Sonstige Haustiere dürfen auf Wegen von Grün- und Parkanlagen, im Bereich der Fußgängerzone, einschließlich des Marktplatzes, in verkehrsberuhigten § 16 Lärmschutz (1) Jeder hat sich auch außerhalb der Ruhezeiten nach Abs. 2 so zu verhalten, dass anderen nicht mehr als den Umständen unvermeidbar durch Geräusche gefährdet oder belästigt wird. (2) Ruhezeit ist an Werktagen die Zeit von: 13.00 bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe); für den Schutz der Nachtruhe (22.00 - 6.00 Uhr) gilt § 7 der 4. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz. (3) Während der Mittagsruhe sind Tätigkeiten verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen stören. Das gilt insbesondere für das Ausklopfen von Gegenständen (Teppichen, Polstermöbeln, Matratzen i.a.), auch bei offenen Balkonen und bei geöffneten Fenstern. (4) Das Verbot des Absatzes 3 gilt nicht für Arbeiten und Betätigungen gewerblicher oder land- und forstwirtschaftlicher Art, wenn die Arbeiten üblich sind und die Grundsätze des Absatzes 1 beachtet werden und insbesondere bei den ruhestörenden Arbeiten in geschlossenen Räumen (Werkstätten, Montagehallen, Lagerräumen u.a.) Fenster und Türen geschlossen sind. Für Geräte und Maschinen im Sinne der Geräte -und Maschinenlärmverordnung (32. BlMSchV vom 29. August 2002, BGBl. S. 3478) gelten die dortigen Regelungen. (5) Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 3 sind zulässig, wenn ein besonderes öffentliches Interesse die Ausführung der Arbeiten in dieser Zeit gebietet. (6) Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben bzw. gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden. 27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015 -820.§ 16 Abs. 6 Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte oder Musikins(7) Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltendes Bellen trumente in einer Lautstärke, die unbeteiligte Personen stört, oder Heulen mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird. betreibt; Das Gleiche gilt sinngemäß für das Halten von anderen Tieren. 21.§ 16 Abs. 7 Hunde oder andere Tiere so hält, dass andere durch (8) Für Ruhezeiten an Sonntagen, gesetzlichen und religiösen Feiertaanhaltendes Bellen oder andere Lautäußerungen mehr als nach gen gilt das Thüringer Feiertagsgesetz vom 21. Dezember 1994 (GVBl. den Umständen unvermeidbar gestört werden; S. 1221) in der jeweils gültigen Fassung. 22.§ 17 Abs. 1 durch Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk die Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der Ver- und Entsorgung § 17 beeinträchtigt, den Verkehrsraum über Geh- und Radwege nicht Anpflanzungen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk, insbesondere Zweige von nicht bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freihält; Bäumen, Sträuchern und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum 23.§ 18 Abs. 1 die Herkulesstaude anbaut oder ansiedelt; hineinwachsen, dürfen die Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der 24.§ 18 Abs. 2 dem Verlangen der Stadt Bad Berka zur Entfernung Ver- und Entsorgung nicht beeinträchtigen. und/oder ordnungsgemäßen Entsorgung der Herkulesstauden Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von nicht nachkommt; mindestens 2,50 m, über Fahrbahnen bis zu einer Höhe von mindes(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß §§ 50, 51 Abs. 1 OBG mit tens 4,50 m freigehalten werden. einer Geldbuße bis fünftausend Euro geahndet werden. (3) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung § 18 der Ordnungswidrigkeiten im Sinne von Absatz 1 ist, soweit nicht eine Herkulesstaude ausdrückliche Zuweisung durch andere gesetzliche Bestimmungen an (1) Der Anbau oder das Ansiedeln der Herkulesstaude (Riesen-BärenSonderordnungsbehörden besteht, die Stadt Bad Berka (§ 51 Abs.2 Nr. klau u. a.) in der Land- und Forstwirtschaft, im Erwerbsgartenbau, in 3 Thüringer Ordnungsbehördengesetz). Gärten und in Parks sowie sonstigen Grundstücken ist untersagt. (2) Die Stadt Bad Berka kann von dem Eigentümer bzw. Nutzungs§ 20 berechtigten von Grundstücken verlangen, die vorhandenen HerkulesGeltungsdauer stauden zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Diese Verordnung gilt bis zum 31.12.2017 § 19 Ausnahmen Die Ordnungsbehörde kann auf schriftlichen Antrag in begründeten Fällen, zeitlich begrenzte Ausnahmen zulassen, sofern kein öffentliches Interesse entgegensteht. § 20 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 50 des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen: 1. § 3 Abs. 1 Buchstabe c auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art wäscht oder abspritzt; 2. § 3 Abs. 1 Buchstabe d umwelt- oder grundwasserschädliche Flüssigkeiten, häusliche Abwässer und Baustoffe in die Gosse schüttet; 3. § 4 auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen lagert, zeltet oder übernachtet; 4. § 5 Wasser, das nicht ungehindert abfließen kann, oder Wasser bei Frostwetter in die Gosse schüttet; 5. § 6 nicht freigegebene Eisflächen betritt oder befährt; 6. § 7 Abs. 1 Abfallbehälter zweckwidrig benutzt; 7. § 7 Abs. 2 Abfallbehälter durchsucht, Gegenstände daraus entnimmt, Sperrmüll entnimmt oder verstreut und Sperrmüll nicht gefahrlos zum Abholen bereitstellt; 8. § 9 Schneeüberhang und Eiszapfen nicht unverzüglich beseitigt oder keine Sicherheitsmaßnahmen durch Absperrungen oder von Warnzeichen trifft; 9. § 10 Einrichtungen für öffentliche Zwecke beschädigt, ändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder unbrauchbar macht; 10.§ 12 Abs. 1 Tiere so hält, dass die Allgemeinheit gefährdet oder belästigt wird; 11.§ 12 Abs. 2 Hunde auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen innerhalb bebauter Ortslagen oder sonstige Haustiere auf Wegen von Park -und Grünanlagen, im Bereich der Fußgängerzone, einschließlich des Marktplatzes, in verkehrsberuhigten Bereichen, auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen nicht an der Leine führt; 12.§ 12 Abs. 3 Haustiere unbeaufsichtigt umherlaufen, mitführt oder baden lässt; 13.§ 12 Abs. 4 Verunreinigungen durch Haustiere nicht sofort beseitigt; 14.§ 13 verwilderte Tauben füttert; 15.§ 14 Abs. 1 Plakate oder andere Werbeanschläge anbringt; 16.§ 14 Abs. 2 Werbung betreibt, Waren oder Leistungen anbietet, Werbeträger aufstellt oder anbringt; 17.§ 15 Abs. 1 Oster-, Lager oder andere Brauchtumsfeuer im Freien anlegt; 18.§ 15 Abs. 3 zugelassene Feuer nicht durch eine volljährige Person beaufsichtigt und nach Verlassen der Feuerstelle ablöscht; 19.§ 16 Abs. 3 während der Mittagsruhezeit Tätigkeiten ausübt, die die Ruhe Unbeteiligter stören; § 21 In Kraft-Treten Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach Verkündigung in Kraft. Bad Berka, 16.03.2015 Stadt Bad Berka gez. Dr. Volker Schaedel Bürgermeister (Siegel) Hinweise an alle Hundehalterinnen und Hundehalter Bedauerlicherweise erhalten wir zunehmend Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Straßen und Flächen im Stadtgebiet. Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen, Plätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Leidtragend sind Spaziergänger, die in die „Häufchen“ hineintreten. Mit diesen Verschmutzungen im Bereich der öffentlichen Anlagen und Spielplätzen wird der städtische Bauhof tagtäglich konfrontiert. Hundekot, insbesondere auf Spielplätzen, ist nicht nur eine hässliche bzw. ärgerliche Angelegenheit, sondern kann auch für Kinder gesundheitsschädlich sein. Und letztlich sind auch die Haus- und Grundstückseigentümer verärgert, wenn sie die Hundehaufen beim Reinigen der Gehwege entfernen müssen. Diese Seite der Hundehaltung kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein vermieden werden. Lassen Sie Ihren Hund niemals unbeaufsichtigt umherlaufen. Meiden Sie Spielplätze, auf denen Hunde prinzipiell nicht mitgeführt werden dürfen. Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sind dafür tabu. Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein Geschäft verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Stadt Bad Berka oder Ihrer Mitmenschen, Hundekot zu beseitigen. Auch ist es ein Irrglaube, dass durch die Hundesteuer dies alles abgegolten ist. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlichrechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa Reinigung der Straße von Hundekot) gegenübersteht. Beachten Sie diese einfachen Regeln nicht, so begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie sich beim Gassi gehen mit einer Tüte, einem Stück Papier oder einer Pappe bewaffnen und damit den Kot Ihres Vierbeiners einsammeln, tragen Sie mit dazu bei, unser Stadtgebiet sauber zu halten. Im Bereich stark frequentierter Wege sind speziell für die Beseitigung dieser Verunreinigungen Spender für Hundekot-Beutel und Abfallbehälter aufgestellt. Nutzen Sie diese Leistung, die als Service der Stadt - 9 - 27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015 Bad Berka angeboten wird. Beseitigen Sie umgehend die Hinterlassensoll am schaften Ihres Hundes von Gehweg, Straße oder Plätzen, nur dann sind Sie und Ihr „bester Freund“ von allen Mitbürgern stets gern gesehen. Mittwoch, 20.05.2015, 09:00 Uhr, Saal 26, im Gerichtsgebäude Ernst-Kohl-Straße 23a Bad Berka, den 16.03.2015 gez. Dr. Volker Schaedel durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. Bürgermeister Der gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzte Verkehrswert beträgt: Blatt 3617 lfd. Nr. 1 164.000 EUR Amtsgericht Weimar Geschäftsnummer K 13/14 Beschluss Das im Grundbuch von Bad Berka, Blatt 3653, Grundbuchamt Weimar eingetragene Grundeigentum lfd. Nr. 1 Gemarkung Bad Berka Flur 5 Flurstück 828/93, Gebäude- und Freifläche Friedrichsdorfer Straße 15 zu 263 qm Einfamilienhaus, Reihenmittelhaus, Bj. 1999, EG, OG, ausgebautes DG, Wf. ca. 122 qm, Terrasse soll am Mittwoch, 29.04.2015, 13:00 Uhr Saal 26, im Gerichtsgebäude Ernst-Kohl-Straße 23a zur Aufhebung der Gemeinschaft versteigert werden. Der gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzte Verkehrswert beträgt: Blatt 3653 lfd. Nr. 1 138.000 EUR. Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Antragstellers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Es ist zweckmäßig, spätestens zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Weimar, den 28.01.2015 Schwarzbach Rechtspflegerin Ausgefertigt: 99423 Weimar, 02.03.2015 Döllner, Justizangestellte Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Amtsgericht Weimar Geschäftsnummer K 36/14 Beschluss Das im Grundbuch von Bad Berka, Blatt 3617, Grundbuchamt Weimar eingetragene Grundeigentum lfd. Nr. 1 Gemarkung Bad Berka Flur 5 Flurstück 828/110, Gebäude- und Freifläche Friedrichsdorfer Straße 12 zu 692 qm freistehendes EFH (4 Zi., Kü., Bad, Gäste-WC), Bj. 2000, eingeschossig, ausgebautes DG, Spitzboden nicht nutzbar, nicht unterkellert, mit Garten u. 2 PKW-Stellplätzen Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Es ist zweckmäßig, spätestens zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Weimar, den 26.01.2015 Leicht Rechtspflegerin Ausgefertigt: 99423 Weimar, 10.03.2015 Döllner, Justizangestellte Urkundsbeamter der Geschäftsstelle - Siegel - Öffentliche Stellenausschreibung Die Stadt Bad Berka ist eine Kurstadt im Herzen Thüringens mit derzeit 65 Beschäftigten und einem Haushaltsvolumen von ca. 13 Mio. Euro. Sie ist nur 12 km von der Klassikerstadt Weimar und 20 km von der Landeshauptstadt Erfurt und der Universitätsstadt Jena entfernt. Im Amt „Innere Verwaltung“ der Stadtverwaltung Bad Berka ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiter/in für Haushalt, Organisation und Personalwirtschaft in Vollzeit zu besetzen. Die Einstellung erfolgt nach § 14 Abs. 2 TzBfG befristet für 2 Jahre. Die Ausschreibung richtet sich daher nur an Personen, die in den letzten drei Jahren nicht in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zur Stadt Bad Berka gestanden haben. Eine Weiterbeschäftigung nach dem Ende der Befristung ist möglich und wird angestrebt. Die Stelle ist aufgrund des Aufgabenprofils für Berufsanfänger nicht geeignet. Ihre Aufgaben: - Mitwirkung bei der Erstellung des Haushaltsplanes, der Jahresrechnung und der mittelfristigen Finanzplanung - Mitwirkung bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel und Überwachung der Haushaltsführung - Erstellung von Statistiken, Auswertungen und Berichten - Mitwirkung bei der monatlichen Entgeltabrechnung - Begleitung von Personalprozessen vom Eintritt bis zum Austritt - Führung der Personalakten - Pflege und Betreuung des Zeitwirtschaftssystems - Erstellung von Schadensmeldungen für Versicherungen Ihr Profil: - abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung 27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015 - 10 „Annettes Ferienstübchen... einfach wohlfühlen!“ trägt und nun - Berufserfahrung in mindestens einem der genannten Aufgabenmit einem Gütesiegel von 3 Sternen vom DTV ausgestattet ist. bereiche ist zwingend erforderlich Im Hinblick auf die erneute Kurortprädikatisierung im Jahre 2016 ist - Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung ist von Vorteil eine Qualifizierung unserer Bad Berkaer Vermieter durch den Deutschen - routinierter Umgang mit MS-Office, insbesondere Excel Tourismusverband e.V. von großer Bedeutung. Neben Herrn Stubner - sorgfältige, strukturierte und systematische Arbeitsweise haben wir im Jahre 2014 und 2015 weitere neue Vermieter hinzube- Bereitschaft zur Arbeit über die üblichen Arbeitszeiten hinaus kommen, z.B. die Ferienwohnung „OHA“ von Rainer Machulla oder das „Apartment Ilmtal-Jena“ von Herrn Rolf Schmidt in der Tiefengrubener Unser Angebot: Straße. Wir freuen uns auf weiteren Zuwachs und Klassifizierungen un- leistungsgerechte Bezahlung nach den tariflichen Regelungen serer Beherbergungsbetriebe. des TVöD in der Entgeltgruppe 8 Die Mitarbeiter der Tourist-Information Bad Berka - gleitende Arbeitszeit - 30 Tage Jahresurlaub - betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen - Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Blumenschmuckwettbewerb 2015 - eine vielseitige und interessante Tätigkeit Schwerbehinderte Bewerber werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt eingestellt. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis 22.04.2014. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an: Stadtverwaltung Bad Berka Innere Verwaltung Amtsleiterin Frau Christin Goldhorn - persönlich Am Markt 10 99438 Bad Berka oder Mail an: [email protected] Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgt keine Eingangsbestätigung. Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Diese verbleiben bei der Stadtverwaltung und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung bitten wir um Beilage eines ausreichend frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Bad Berka, den 17.03.2015 gez. Dr. Volker Schaedel Bürgermeister Neues Reservierungssystem in der Tourist-Information Mitte des Jahres schließt sich die Tourist-Information Bad Berka an das landesweite Reservierungssystem THÜRIS an. THÜRIS ist ein Reservierungssystem für Beherbergungsbetriebe und beschäftigt sich mit dem Vertrieb von Beherbergungsleistungen und ausgewählten Pauschalangeboten. Bad Berka wird dabei ein Anschließer an die THÜRIS-Buchungsstelle in Weimar sein und übernimmt weiterhin die Vermittlung von Beherbergungsbetrieben, setzt aber eine Teilnahme der Bad Berkaer Vermieter am System THÜRIS voraus. Eine Anmeldung für den Vermieter ist kostenfrei, Grundvoraussetzung ist lediglich ein Internetanschluss - über dem sich der Vermieter einloggen und seine Belegungen eintragen kann. Ziel dabei ist es, den Service für die Gäste zu verbessern. Aktuell sind in Thüringen 1.300 Vermieter Mitglied im System THÜRIS und es existieren circa 30 Buchungsstellen thüringenweit. Bei Interesse und weiteren Informationen können Sie sich bei der Tourist-Information Bad Berka melden. Herzlichen Glückwunsch an „Annettes Ferienstübchen“ Wir wünschen Herrn Stubner alles Gute und freuen uns über die Klassifizierung seiner Ferienwohnung durch den Deutschen Tourismusverband e.V. Seit dem 2. März 2015 ist die Unterkunft bei der Tourist-Information Bad Berka als Ferienwohnung gemeldet - die den liebevollen Titel Bad Berka soll aufblühen - mit Ihrer Hilfe! Für das Frühjahr 2015 lobt die Stadt Bad Berka einen Blumenschmuckwettbewerb am Coudray-Haus aus. Zeitgleich mit der Inbetriebnahme des sanierten Gebäudes soll auch die neue Panoramaterrasse einen floralen Blickfang erhalten. Wie funktioniert der Wettbewerb? Unsere Gartenbauabteilung bereitet große Pflanzkübel mit einem Durchmesser von 90 - 120 cm vor, die Sie dann kreativ bepflanzen und gestalten dürfen. Dafür wird den Wettbewerbsteilnehmern ein Startkapital zur Verfügung gestellt. Während der Sommersaison von Mai bis Ende September werden die Kreationen regelmäßig durch eine Jury begutachtet und bewertet. Dem Gestalter/ der Gestalterin des Kübels mit der originellsten Bepflanzung, dem besten Pflegezustand und der längsten Blütezeit winken attraktive Preise. Nähere Information zum Wettbewerb erhalten Sie in der TouristInformation unter 036458 5790 oder unter Tel.: 036458-55161, 01743452248 Machen Sie mit und bringen Sie Ihre Stadt zum Blühen! Glocken für Bad Berka Beim großen Stadtbrand 13.07.1608 wurde auch die Kirche völlig zerstört. Es muss ein furchtbarer Brand gewesen sein, bei dem sogar die Glocken im Turm geschmolzen waren. Auf sich allein angewiesen, errichteten die Berkaer zunächst ein provisorisches Kirchengebäude an gleicher Stelle, um zumindest Gottesdienste feiern zu können. Der Turm blieb als Ruine stehen. 1609 bauten sie hier beim Kloster einen Glockenstuhl aus Holz und schafften drei neue Glocken an (daher früher Glockenhausplatz). Die beiden kleinen Glocken, nach Schäden mehrfach umgegossen, wurden 1917 dem 1. Weltkrieg geopfert und bereits 1919 durch Eisenhartgussglocken ersetzt. Die Bronzeglocke, als einzige aus dem historischen Geläut übrig, hat bereits eine kleine Odyssee hinter sich. Sie wurde im zweiten Weltkrieg zu Rüstungszwecken eingezogen, doch dann dazu nicht mehr gebraucht. Durch den Spürsinn und das Engagement einer Bad Berkaer Familie und des damaligen Pfarrers Schubert wurde die größte Glocke des Bad Berkaer Geläuts 1947 auf dem Glockenfriedhof in Hamburg gefunden und kehrte am 1. Advent 1949 auf ihren angestammten Platz zurück. „Ich ruf mit meinem Klangk und Schall/ Zu Gottes Dienst die Christen all. O Christe mit dem göttlichen Schein. Erleuchte die Hertzen der Gemein“, steht unter anderem an ihrer Schulter. Die Lebensdauer der Stahlglocken wird mit ca. 70 Jahren geschätzt. Diese Zeit ist lange verstrichen, und die Gutachter stellten Ermüdungserscheinungen am Material fest. Wir müssen uns darauf einstellen, dass beide Glocken in naher Zukunft zu ersetzen sind, und dieses ist nicht für ein Taschengeld zu haben. Der Kirchengemeinde ist schon seit vielen Jahren daran gelegen, für die neuen Glocken zu sparen. So hat zum Beispiel unser Hermann Schmalfuß, anlässlich seines 70. Geburtstages gebeten, ihm nichts zu schenken, stattdessen für die Glocken zu spenden und hat damit dem Projekt „Glocken für Bad Berka“ den entscheidenden Impuls gegeben. Inzwischen gingen viele Spenden von Privatpersonen, dem Kirchenreis, der Sparkasse Mittelthüringen und dem Thüringer Ministerium für Finanzen ein und in den letzten fünf Jahren haben wir auch die Erlöse des Weinzeltes zum Brunnenfest in das „Glocken-Projekt“ einbezogen. Am 25.02.2015 wurde ein weiter Meilenstein auf den Weg zu einem neuen Geläut geschafft. - 11 - 27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015 Durch die Firma Turmuhren & Glocken Willing aus Gräfenhain wurde die Bei den Damen war Irina Gerlach (Weimar, 22:53 min) Schnellste vor Reike Kobbert (SV Bad Berka, 23:20 min) und Maja Blümel (AC Apolda, Glocke 1, die verbliebene Bronzeglocke von 1609, mit einem neuen Joch 24:50 min). aus Eiche versehen. Bei der Gelegenheit wurde die Glocke um ca. 25° Auf der 9 km-Strecke siegte Frank Heinemann (Saalfelder LV, 37:03 gedreht, um die Anschlagpunkte zu verändern. Außerdem erhielt die min) vor Christian Thomas (LAV Saale-Rennsteig, 44:46 min) und Mario Glocke einen neu geschmiedeten Klöppel. Andrä (Lauffreunde Dittmar Schmalkalden, 46:40 min). Nun liegt „nur“ noch eine Etappe vor uns, der Guss der beiden neuen Bei den Damen war Juliane Mähr (KS Sportsworld, 45:09 min) SchnellsGlocken. Hier müssen wir noch einmal alles in Bewegung setzen um die te vor Silvia Bärwolf (Lauffreunde Breitungen, 47:42 min) und Andrea noch fehlenden Mittel zusammen zu bekommen. Kobbert (SV Bad Berka, 53:03 min). Die Glocken sollten uns allen am Herzen liegen, nicht nur der KirAuf der 14 km-Strecke siegte Christop Brandt (USV Erfurt, 51:58 min) chengemeinde. Wir freuen uns alle mit dem Brautpaar, wenn wir die vor Christoph Weigel (USV Erfurt, 54:01 min) und Dominik Koch (RennHochzeitsglocken hören, oder sind betrübt, wenn die Trauerglocke steiglaufverein LG Süd, 54:36 min). erschallt. Jeden Tag um 18:00 Uhr läutet die Feierabendglocke und Bei den Damen war Helena Kling (Erfurt, 1:23:18 h) Schnellste vor wir wissen alle, dass zur Ruhe kommen können, oder die Kinder vom Jana Schippel (Erfurt, 1:28:08 min) und Ulrike Fröber (TSG Jena, Spielen langsam den Heimweg antraten sollen. Die Kirche ist auch ein 1:28:25 min). kultureller Ort in unsrer Stadt, so rufen die Glocken auch zu Konzerten Jüngste Teilnehmerin war Nele-Pauline Beyer aus Saalfeld (Geb-Jahr und anderen kulturellen Veranstaltungen. Lassen Sie sich begeistern, 2012), jüngster Teilnehmer Jakob Weerth aus Weimar (Geb.-Jahr 2011). die Kirche gehört in unsere Stadt und mit ihr die Glocken, die weit in Älteste Teilnehmerin war Elisabeth Onißeit vom AC Apolda (Geb.-Jahr des schöne Ilmtal hinein erschallen. 1944), ältester Teilnehmer Jürgen Ellerkamm vom GutsMuths-Rennsteigez. Rolf Sedlacek glaufverein (Geb.-Jahr 1938) Die Organisatoren von FWG und SV Bad Berka bedanken sich herzlichen beim BCV für die Bereitstellung des Raumes, dem Forstamt Bad Berka für die Genehmigung, der Stadt Bad Berka und Platzwart Michael Dawidow für die Bereitstellung des Platzes und beim Stadionsprecher des FC Einheit Bad Berka, Matthias Finholdt, für die musikalische Ausgestaltung der Veranstaltung. gez. Helmut Zenker gez. Oliver Salomon Vorsitzender FWG Vorsitzender SV Bad Berka Jahresbericht: Ilmtal-Fliegenfischer e.V. Bad Berka blickte auf ein arbeitsreiches Jahr 2014 zurück Einladung zum Kegeln! Aufruf an ALLE - Kinder, Jugendliche, Erwachsene - Mädchen und Jungen, Männer und Frauen! e Der Kegelverein des SV Bad Berka sucht neue Mitglieder ob alt oder jung - um seine Mannschaften zu komplettieren. Du hast Interesse an einem Präzisionssport und möchtest gerne mit Freunden Deine Freizeit bei Spiel, Sport und Spaß verbringen? Dann bist Du herzlich eingeladen, einen kostenlosen Schnupperkegelkurs auf einer supermodernen Kegelbahn zu absolvieren. Kommt einfach mit Freunden, Freundinnen, den Eltern oder alleine an einem Mittwoch ab 18:00 Uhr in das Zeughaus von Bad Berka (Gaststätte „Zum Zeughaus“), bringt Turnschuhe mit und dann geht es schon auf eine der 4 Bahnen mit automatischer Kegelaufstellung. Fachliche Beratung ist gewährleistet, denn der Mittwoch ist auch immer unser Trainingstag. Wir freuen uns auf Euch! gez. Immanuel Gotthardt Vorsitzender des Kegelvereins Bericht vom „Lauf in den Frühling“ in Bad Berka Mit einem neuen Teilnehmerrekord endete der 10. Lauf in den Frühling in Bad Berka. Obwohl das Wetter mit Regen und 2°C für schlechte Bedingungen sorgte, ließen es sich 100 Läuferinnen und Läufer nicht nehmen, beim ersten Laufwettbewerb 2015 im Weimarer Land dabei zu sein. Die Runde über 400m absolvierte Carlo Kobelt (Empor Weimar 06) in 1:27 min als Schnellster. Über 2 km siegte Tristan Strien (AC Apolda) in 9:01 min. Auf der 4 km-Strecke siegte Roberto Kobelt (HSV Weimar, 19:47 min) vor Lucas Beyer (Saalfelder LV, 20:07 min) und Lenny Gerlach (HSV Weimar, 22:21 min). In seiner Jahreshauptversammlung am 13.02.2015 blickte der IlmtalFliegenfischer e.V. Bad Berka im 22. Jahr seines Bestehens auf ein arbeitsreiches Vorjahr zurück. Die 15 Mitglieder des Vereins leisteten 2014 in zahlreichen Arbeitseinsätzen an den beiden Pachtgewässern des Vereins Ilm und Schwarza knapp 200 Stunden ehrenamtlicher und gemeinnütziger Arbeit. Fortlaufend summiert seit Vereinsgründung 1993 ergibt dies eine stolze Zahl von insgesamt rund 7.250 Stunden! Zu tun gab es auch 2014 wieder eine Menge: Fischbesatzmaßnahmen, Gewässer- und Uferpflegearbeiten, der traditionelle, alljährliche Frühjahrsputz an der Ilm gemeinsam mit der Stadt Bad Berka und natürlich kam auch das gesellige Vereinsleben, das praktische Fliegenfischen und das Heranführen von Kindern und Jugendlichen an unsere schöne Passion nicht zu kurz. Die fischereiliche Hegearbeit wurde konsequent fortgeführt. Besondere Aufgabe des Vereins ist der Aufbau und die Pflege eines für die Ilm arttypischen, heimischen Fischbestandes. Hierzu gehören neben dem regelmäßigen Besatz von Ilm und Schwarza mit Bachforelleneiern und -Brut sowie mit Jung-Äschen und Kleinfischen anderer Arten auch diverse Pflege- und Aufräumarbeiten am Ufer und im Gewässer. Der Hegeauftrag geht in Erfüllung, sofern das Ilm- und Schwarza-Tal über die Jahre von schlimmen Ereignissen verschont bleiben, die Flüsse ganzjährig genügend unverschmutztes, kühles Wasser führen und im Winter von durchziehenden, raubenden Kormoranschwärmen möglichst nicht heimgesucht werden. Dies alles gleicht jedoch in heutigen Zeiten oft einem Lottospiel ... Sorgen machte uns 2014 so manche der zahlreichen Ilm-Baustellen durch teilweise hochgradige Gewässerverschmutzung mit noch nicht abschätzbaren Schäden an Flora und Fauna des Flusses. An der Baustelle der Uferpromenade Ilmstraße in Bad Berka wurde das ganze Jahr über verhältnismäßig sauber gearbeitet und die Baustelle durch einen Schutzwall zum Gewässer hin abgedichtet. Am Ende der Bauphase (Betonierarbeiten Treppe) wurde die Abdichtung jedoch massiv undicht und man pumpte zementhaltiges Abwasser über Stunden in die Ilm, was zur Schädigung des Fischbestandes und der Laichplätze führte, auf denen zu dieser Zeit gerade reger Fortpflanzungsbetrieb herrschte. Die Nachkommen auf dieser Strecke müssen wir leider abschreiben. Auf der Baustelle „Hangsicherung Trebestraße Bad Berka“ im Sommer nutzte die Baufirma in unglaublicher Ignoranz das Flussbett der Ilm auf rd. 80 Meter Länge, um mit einem schweren Bagger Steinmaterial in Zehnminutentakt hin- und herzufahren. Die Folge war eine massivste Gewässertrübung und Verschmutzung mit Auswirkungen bis nach Weimar! Nach Androhung eines Baustopps mit Hilfe von Polizei und Staatsanwaltschaft wurde der Unsinn zunächst gestoppt, später fand man einen Weg, die Baustelle vom Gelände des ehemaligen Ilmparadies 27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015 - 12 aus ohne größere Beeinträchtigungen zu bedienen. Die gut strukturierWie können Sie mitmachen? te Gewässerstrecke an der Trebestraße wurde jedoch komplett zerstört/ 1. Besuchen Sie die Veranstaltungen oder nehmen Sie an unserer zerfahren und der Hang sieht jetzt aus wie ein Industriekanal. Online-Befragung teil und teilen Sie uns mit, was Ihnen für Baustelle Abtragung Kiesbank am Käsewerk, um den Abflussquerdie Entwicklung der Region wichtig ist! schnitt aus Hochwasserschutzgründen zu erhöhen: trotz Einbindung Zur Auftaktveranstaltung, die am 14.04.2015, 17:00 Uhr im Zeugvon uns und der Dachverbände seit über einem Jahr und Festlegung, haus in Bad Berka stattfindet, laden wir Sie hiermit herzlich ein. wann unter Berücksichtigung der Laichzeiten der verschiedenen FischBitte geben Sie uns eine Rückmeldung bzgl. Ihrer Teilnahme, damit die arten die Maßnahmen durchgeführt werden, wurden diese dann doch Veranstaltung optimal vorbereitet werden kann. und entgegen aller protokollierten Absprachen und ohne nochmalige Weitere themenbezogenen Arbeitsgruppen bzw. Workshops, in denen Information an uns im November 2014 durchgeführt, während der z.B. Handlungsfelder, Ziele und konkrete Projektideen besprochen werBachforellenlaichzeit! den, sind geplant. Auch hier können Sie mitarbeiten. Die Termine für Ebenfalls während der Bachforellenlaichzeit führte der neue Betreidie Arbeitsgruppen werden in der Auftaktveranstaltung bzw. auf der ber der Wasserkraftanlage (der sich auch „Fischereisachverständiger“ nennt) am ehemaligen Martinswerk Dammsicherungsarbeiten aus und Internetseite der RAG www.leader-rag-wei.de veröffentlicht. verschmutzte dabei die Ilm durch absolut stümperhafte Baggerarbeiten Wenn Sie Ihre Anregungen lieber schriftlich einreichen wollen, haben und Herumfahren mit dem Bagger im Flussbett aufs Äußerste. Diesem Sie die Möglichkeit bis zum 08.04.2015 an unserer Online-Befragung Treiben wurde durch die Behörden und dem Eingreifen der Thüringer unter www.leader-rag-wei.de teilzunehmen. Anglerdachverbände ein (vorläufiges) Ende gesetzt. 2. Sie wollen selbst ein Projekt umsetzen? Senden Sie uns Ihre Wünschen würden wir uns nach wie vor dringend, dass mancher GeIdee für Ihr konkretes Projekt! wässeranlieger einsichtig wird und die wilde Müll- und GartenabfallGesucht sind Projektideen, die dazu dienen, die ländliche Entwicklung Entsorgung in und an der Ilm unterlässt. Außerdem wäre in diesem der Region nachhaltig zu unterstützen. Reichen Sie Ihre innovativen Zusammenhang die unerlaubte Wasserentnahme durch Ilmanlieger im Ideen z.B. für die Verbesserung der Lebensqualität, die Stärkung der Sommer mit elektrischen Pumpen zu erwähnen, welche sich bei HäuWirtschaft, den Ausbau von Wertschöpfungsketten für regionale Profung in trockenen, warmen Perioden, also dann, wenn sowieso schon dukte, den Ausbau der touristischen Infrastruktur, die Verbesserung jeder Tropfen im Fluss fehlt, sehr ungünstig aufs Gewässer auswirken kann - bis hin zum Fischsterben! Viel zu oft hören wir die geläufige der Mobilität, die und den Erhalt der Natur- und Kulturlandschaft usw. Ausrede: „... ach das bisschen Wasser, was ich nehme, das fällt doch bei uns ein. gar nicht ins Gewicht...“. Die Aussage würde stimmen, wenn es ein Projektideen können einreichen: alle Akteure, die die LEADER-Region Einzelfall wäre - aber Hunderte von Anliegern machen zur selben Zeit zukunftsfähig gestalten wollen, darunter Kommunen, Vereine, Unterdas Gleiche! Die Fliegenfischer sind zwar meist die ersten, die solche nehmen oder Privatpersonen, die in der Region Weimarer Land-MitteltÄrgernisse und deren Auswirkungen bemerken, jedoch sollten regelmähüringen ansässig sind und/oder ihr Vorhaben auf die Region ausrichßige behördliche Kontrollgänge erfolgen und die Ahndung der Verstöten. Bitte senden Sie Ihre Projektidee bis zum 08.04.2015 (per Mail, ße von den zuständigen Ordnungsbehörden intensiver wahrgenommen per Fax oder per Post) an die RAG Weimarer Land-Mittelthüringen e.V. werden (und nicht erst, wenn Not am Mann ist und jemand anruft). Traurig sind wir auch über den derzeitigen Zustand des Ilmparadies, denn sehr gerne würden wir unsere Veranstaltungsreihe „Thüringer Fliegenfischer-Forum“, von welcher immerhin bereits fünf in Bad Berka stattfanden, dort fortführen. Dies ist aber nach derzeitigem Stand längerfristig unmöglich. Das „7. Fliegenfischer-Forum“ findet deshalb erstmals nicht in Bad Berka, sondern in der Landgutdomäne Groschwitz bei Rudolstadt statt. Das bedeutet ganz erhebliche Verbesserungen in Stil & Ambiente, bei den Ausstellungs- und Vortragsräumen, der gastronomischen Versorgung am Ort, den hervorragenden Übernachtungsmöglichkeiten etc. Bitte vormerken: Am 26.09.2015 ist dort publikumsoffener Hauptveranstaltungstag und alle Interessierten zusammen mit ihren Familien sind ganz herzlich dazu eingeladen. Mitglieder des Vereins nehmen interessierte Bürger auch gerne einmal mit ans Wasser und zeigen, worauf es beim Fliegenfischen ankommt. Wer Kontakt mit dem Verein aufnehmen möchte, erreicht ihn unter 036458 31003 (Herr Müller). Einen Auszug aus der Vereinschronik und eine riesige Sammlung an aktuellen Themen und Informationen über das Fliegenfischen finden Sie im Internet unter: www.fliegenfischerforum.de. gez. Michael Müller, 1. Vorsitzender des IFFV Regionale Entwicklungsstrategie 2014 - 2020 für die Region Weimarer Land-Mittelthüringen Gestalten Sie mit uns die Zukunft unserer Region! Die Region Weimarer Land-Mittelthüringen bewirbt sich um Anerkennung als LEADER Region für den Förderzeitraum 2014 - 2020. Damit soll der erfolgreiche LEADER-Prozess in der Region fortgeführt werden. Grundlage der Bewerbung ist eine Regionale Entwicklungsstrategie, die bis zum 30.05.2015 zu erarbeiten ist. Mit dieser Strategie wird festgelegt, in welchen Handlungsfeldern bis zum Jahr 2020 schwerpunktmäßig Fördermittel eingesetzt werden können. Alle Bürgerinnen und Bürger, die gern hier leben, sich für ihre Region einsetzen und mit guten Ideen die Zukunft unserer Region aktiv mitgestalten wollen, sind herzlich zu einer Mitarbeit eingeladen. Ob Dorfbewohner, Mittelständler, Verein oder kommunaler Vertreter - entwickeln Sie mit uns Ideen für die Zukunft unserer Region! Kontaktdaten: Regionale LEADER - Aktionsgruppe Weimarer Land - Mittelthüringen e.V. Geschäftstelle der RAG / LEADER Management: LEADER Manager: Angela Graupe, Gabriele Klaiber, Kupferstraße 1, 99441 Mellingen Tel. 036453 86538, 86516; Fax 86515; E-Mail [email protected], [email protected] gez. Sylvia Sippach RAG-Vorsitzende Klimaschutzpreis „Die blaue Libelle“ Die Klimaschutzstiftung Jena-Thüringen und die Ostthüringer Zeitung machen sich gemeinsam stark für den Klimaschutz. Beide Partner vergeben in diesem Jahr erstmalig einen gemeinsamen Preis für Klimaschutzprojekte aus Thüringen - „Die blaue Libelle“. Der Preis soll das Bewusstsein für den Klimaschutz in Thüringen schärfen und beispielgebende Ideen zum Klimaschutz fördern. Es werden innovative Ideen und Projekte zu Energieeinsparung, erneuerbaren Energien und zum rationalen Energieeinsatz ausgezeichnet. Mitmachen beim Wettbewerb kann jeder - Privatperson, Unternehmen, Institutionen, Schulen, Forschungseinrichtungen und Vereine. Voraussetzung ist, dass die Projekte noch nicht abgeschlossen sind. Der Gesamtbetrag von insgesamt 15.000 EUR wird unter den Projektträgern mit der höchsten Umsatzwahrscheinlichkeit aufgeteilt. Der Gewinner des Hauptpreises bekommt 5.000 EUR. Projektanträge können bis 30.04.2015 gesandt werden an: Klimaschutzstiftung Jena-Thüringen Kennwort „Die blaue Libelle“ Rudolstädter Straße 39, 07745 Jena oder per E-Mail: [email protected] Weitere Informationen zum Klimaschutzpreis: http://www.klimastiftung-thueringen.de/projekte/fuer-alle.html - 13 - Wohnungsangebote des EKW Bad Berka Wohnungsangebote im Wohngebiet Blankenhainer Straße in Bad Berka 3-Zimmer-Wohnung mit Küche, Bad und Balkon im 4. OG Wohnfläche: 60,47 qm Kaltmiete: 328,63 EUR/Monat Warmmiete: 460,00 EUR/Monat bezugsfertig ab: sofort 3-Zimmer-Wohnung mit Küche, Bad, Wohndiele und Balkon im 4. OG Wohnfläche: 72,96 qm Kaltmiete: 386,71 EUR/Monat Warmmiete: 550,00 EUR/Monat bezugsfertig ab: sofort Wohnungsangebot im OT München 2-Zimmer-Wohnung mit Küche, Bad und Balkon im EG Wohnfläche: 48,41 qm Kaltmiete: 244,10 EUR/Monat Warmmiete: 350,00 EUR/Monat bezugsfertig ab: sofort Weitere Wohnungsangebote erhalten Sie auf Nachfrage. Gewerberäume Gewerberäume (Büroräume o. ä.) in Tannroda und Bad Berka ab sofort zu vermieten. Bei Interesse können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, gern geben wir Ihnen nähere Informationen zu unseren Gewerbeobjekten. Kontaktdaten: siehe Seite 2! Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.ekw.bad-berka.de Wir wünschen unseren Mieterinnen und Mietern sowie unseren Geschäftspartnern ein frohes Osterfest. Das Team des EKW Bad Berka 27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015 Sprechstunden im Rathaussaal Bad Berka Schuldnerberatung jeden 3. Dienstag im Monat (von 13:00 bis 16:30 Uhr) Sozialpsychiatrischer Dienst jeden 2. und 4. Dienstag im Monat (von 09:00 bis 12:00 Uhr) Familien- und Jugendzentrum Bad Berka Freizeitangebote der Jugendarbeit Mi 01.04.15 Fahrt in die Therme Hohenfelden Do 02.04.15 Osterbasteln, Mittagessen, Ostereier suchen Fr 03.04.15 Karfreitag Mo 06.04.15 Di 07.04.15 Mi 08.04.15 Do 09.04.15 Fr 10.04.15 Ostermontag Jugendcafé - Karten- und Brettspiele Kochen - Nudeln mit Bolognese/ Salat Armbänder herstellen Fußball für Kids Mo 13.04.15 Di 14.04.15 Mi 15.04.15 Do 16.04.15 Fr 17.04.15 JC Tannroda - Kuchen backen Jugendcafé - Töpfern für Kids, 5EUR Kochen - Senfsoße und Ei Kreativnachmittag - Speckstein Spiele im Freien Mo 20.04.15 Di 21.04.15 Mi 22.04.15 Do 23.04.15 Fr 24.04.15 JC Tannroda - Kreativnachmittag Jugendcafé - Karten- und Brettspiele Kochen - Brotaufstriche Windlichter kreatives Gestalten zum Muttertag Mo 27.04.15 Di 28.04.15 Mi 29.04.15 Do 30.04.15 JC Tannroda - Geschlossen Jugendcafé - Inliner fahren Kochen - Lasagne Töpfern für Kids, 5EUR Krabbelgruppe Bad Berka Montag zwischen 09:00 - 12:00 Uhr für Mütter und Väter mit ihrem Kind zwischen 0 bis 2 Jahre. Seniorentreff Bad Berka Montag, 13:30 - 16:00 Uhr Oma-Opa-Dienst Bad Berka Interessierte Omas und Opas können sich melden. Wochenmarkt in Bad Berka Jeden Freitag, von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr, auf dem Marktplatz Bad Berka Dort finden Sie: · Lebensmittel: Fleischereiwaren, Obst, Gemüse und Honig ·Textilien Suchtberatung Ansprechpartner: Herr Zahlten, Terminvereinbarung unter 036446524343 Erziehungs- und Familienberatung Ansprechpartner: Frau Mauder, Terminvereinbarung unter 036446524343 Beratungsservice Rentenversicherung jeden ersten Donnerstag im Monat (von 16:00 bis 18:00 Uhr) Ansprechpartner: Herr Torborg Tel.: 03644563660 (Mo. - Do. 19:30 - 20:15 Uhr) E-Mail: [email protected] Eröffnung der Kneipp-Saison 2015 Am 01.04.2015 ist es wieder soweit, um 10:00 Uhr findet in der Kneipp-Anlage am Goethebrunnen mit dem Bürgermeister und dem Kneippverein Bad Berka das traditionelle Anwassern statt. Alle Gäste und Bad Berkaer sind herzlich zu einem erfrischenden Gang durch das Kneippbecken eingeladen. Am 11.05.2015 um 14:00 Uhr feiert der Kneipp-Verein Bad Berka das 10-jährige Jubiläum des Bad Berkaer Kneipp-Beckens und den 194. Geburtstag von Pfarrer Kneipp. 27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015 Osterkrone schmückt bald wieder den Brunnen am Markt - 14 9.Diskussion 10.Geselliges Beisammensein Der Frühling naht und damit auch die Zeit dem Brunnen am Markt seine Osterkrone aufzusetzen. Dafür bemalen die kleinen Osterhasen in den Kindertagesstätten schon ganz fleißig viele Eier bunt. Am 02.04.2015, 10:00 Uhr, sind die Bad Berkaer und die Gäste der Stadt herzlich eingeladen, zu sehen, wie unsere Jüngsten den Osterbrunnen mit ihren selbst gestalteten Ostereiern schmücken. Hinweis: Jagdgenossen können sich durch eine Person ihres Vertrauens vertreten lassen. Diese Personen sind aber nur dann stimmberechtigt, wenn sie dem Vorstand eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden Jagdgenossen aushändigen. gez. Jagdvorsteher Fred Köhler Neuer Rundweg in Bad Berka wird Ludwig Häfner gewidmet Tiefengruben und sein Wasserreichtum Osterwanderung am Karfreitag, 3. April 2015 Tiefengrubens Osterwanderung, die der Obstbauverein traditionell am Karfreitag, 3. April 2015 organisiert, beschäftigt sich in diesem Jahr mit dem Thema Wasser. Startpunkt ist 09:30 Uhr am Dorfteich Tiefengruben. Von dort aus geht es zum Wasserwerk, das an diesem Tag vom Wasserversorgungszweckverband Weimar extra für die Osterwanderer zur Besichtigung geöffnet wird. Weiter führt der Weg von dort aus zum Standort des ehemaligen Außenlagers des KZ Buchenwald - dann zum Hochbehälter Tiefengruben, durch das Tonndorfer Tal und den Münchner Grund zu zahlreichen Quellen, die schon seit vielen Jahrzehnten für die Wasserversorgung des Umlandes sorgen. Über die Birkenquelle bei Bad Berka und den Bechegrund geht es dann wieder nach Tiefengruben zurück. Die ca. 11 km lange interessante Tour endet gegen 14:00 Uhr wieder am Ausgangspunkt. Die Wanderleitung übernehmen Hannfried Rötsch und Hella Tänzer. Alle Teilnehmer sollten an geeignete Kleidung, wetterfestes Schuhwerk und etwas Wegzehrung denken. Jagdgenossenschaft Tiefengruben Einladung Hiermit laden wir alle Grundstückseigentümer (Jagdgenossen) in der Gemarkung Tiefengruben zu der am Freitag, 10.04.2015, um 19.30 Uhr, im Vereinshaus Tiefengruben stattfindenden Jagdgenossenschaftsvollversammlung ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorstands (Jagdvorsteher) 3. Kassenbericht (Rechnungsführer) 4. Prüfung des Kassenstandes durch die amtierenden Rechnungsprüfer und Entlastung des Vorstands 5. Berufung eines Wahlvorstands 6. Wahl des neuen Vorstands unserer Jagdgenossenschaft und der Rechnungsprüfer 7. Bericht der Jagdpächter 8. Bekanntgabe des Wahlergebnisses und Übergabe an den neuen Vorstand Bad Berka war sein Leben. In Bad Berka wurde Ludwig Häfner geboren. Dort ist er aufgewachsen, und schon sehr frühzeitig befasste er sich - angeregt durch Eltern und Großeltern - mit der Geschichte und dem Leben der Stadt. Vieles in Bad Berka trägt seine Handschrift: das Stadtarchiv, in dem er nach der Wende sein Hobby zum Beruf machen konnte. Der Paulinenturm: Als das Bauwerk in den 1980er Jahren baupolizeilich gesperrt und vom Einsturz bedroht war, gründete er eine Interessengemeinschaft, scharte Gleichgesinnte um sich, organisierte Technik und die Bergsteiger der Weimarer Hochschule für Architektur und Bauwesen und sorgte in unzähligen Stunden für den Erhalt des Bad Berkaer Wahrzeichens. Auch der Pfarrbrücke konnte er in den 1980er Jahren nicht beim Verfall zuschauen und reparierte sie mit freiwilligen Helfern. Den Schlossberg holte Ludwig Häfner nach der Wende aus seinem Dornröschenschlaf, rückte die wechselvolle Geschichte von Kurpark, Coudrayhaus, Zeughaus und Rathaus ins richtige Licht und belebte die Tradition der Bad Berkaer Brunnenfestumzüge wieder neu. Wichtig war ihm bei allem, Bad Berkas Vorzüge, nämlich die schöne waldreiche Umgebung, die interessante Geschichte und die vielen oft unbemerkten oder vergessenen Sehenswürdigkeiten rund um Bad Berka wieder zugänglich zu machen und sinnvoll mit der Kurortentwicklung zu verknüpfen. Schließlich sollen Bad Berkas Besucher und Kurgäste erholt, zufrieden und mit neuen Eindrücken nach Hause zurückkehren, aber auch gern wieder nach Bad Berka kommen. Das brachte ihn 1993 auf die Idee, Rundwanderwege zwischen 4 und 10 km rund um Bad Berka anzulegen und auszuschildern. Routen also, die gut in 1 - 3 Stunden zu erwandern sind und die landschaftlichen Besonderheiten mit Naturschönheiten, besonderen Aussichtspunkten und interessanten Örtlichkeiten verbinden. Benannt sind sie nach bekannten Persönlichkeiten, die in und für Bad Berka wirkten, wie z.B. Prof. Tegtmeier, Heinrich Schütz, Justizrat Reinhard, Förster Brommer oder Ludwig Geist. Der 7. Rundwanderweg wird nun für Ludwig Häfner eingerichtet, um damit an sein Schaffen für Bad Berka zu erinnern, ihn zu würdigen. An der Planung und Umsetzung arbeiten gegenwärtig federführend Wanderwegewart Joachim Pluntke sowie Hella und Volker Tänzer mit Hochdruck, denn bereits am 11. April 2015 soll der Weg eingeweiht werden. An diesem Tag wäre Ludwig Häfner 80 Jahre alt geworden. Ein herzliches Dankeschön gilt allen, die das Vorhaben bereits jetzt aktiv begleiten und unterstützen, allen voran das Forstamt Bad Berka, Vereine, Firmen, Privatpersonen, die Stadt Bad Berka. Die Einweihung des neuen Ludwig-Häfner-Rundweges findet mit einer geführten Wanderung am Sonnabend, 11. April 2015, 10:00 Uhr statt. Treffpunkt ist am Goethebrunnen Bad Berka. Die 10 km lange Tour verbindet einige Orte und Projekte, die Ludwig Häfner immer am Herzen lagen. gez. Hella Tänzer Stadtbibliothek Bad Berka - Bücherfrühling 2015 Mittwoch, 15. April 2015, 19.30 Uhr Stadtbibliothek Bad Berka Claudia & Nadja Beinert „Die Herrin der Kathedrale“ und „Die Kathedrale der Ewigkeit“ Uta von Naumburg - die schönste und rätselhafteste Frau des Mittelalters. Aus den wenigen historisch belegten Spuren der Uta von Naumburg haben Claudia und Nadja Beinert zwei farbenreiche, spannende Romane geschrieben. Die Zwillingsschwestern sind zum diesjährigen Bücherfrühling unsere Gäste und nehmen uns mit auf die Reise in das mittelalterliche Ballenstedt, Meissen und Naumburg. Eintritt: 5,00 EUR/ 4,00 - 15 - 27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015 Mittwoch, 22. April 2015 Wald-Wellness in Bad Berka Stadtbibliothek Bad Berka / Lesung für die Grundschule „Am Hexenberg“, Bad Berka Waldwellness in Bad Berka - das ist Wellness in und mit der Natur des Stadtbibliothek Nebenstelle Tannroda/ Lesung für die Grundschule Mittleren Ilmtales. Tannroda Nutzen Sie die reichen Schätze der Natur für Entspannung und GesunMichael Kirchschlager dung. Wir bieten Ihnen dafür einen Mix aus Qigong, Yoga, Kräuter- und „Emil rettet Thüringen“ Drachenritter Michael ist dabei gewesen, als Drache Emil das Land vor Meditationswanderungen inmitten der Natur. dem bösen Herzog Heinrich der Grimmige rettet. Einen feuerspuckenden Drachen werden die Kinder während unserer Lesung sicher nicht zu sehen bekommen, dafür einen leibhaftigen Ritter mit Kettenhemd, Schwert und spannenden Geschichten. Bildquelle: Thüringer Tourismus GmbH ****** 13. April bis 24. April 2015 Stöbern - Finden - Schmökern Viele Leser haben uns Bücher zum Weitergeben überlassen. Manche fast neu, warten auf neue Besitzer. Zwei Wochen lang kann in den Fluren im Zeughaus in Bücherkisten gestöbert werden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Neue VHS Kurse in Bad Berka beginnen nach den Osterferien Englisch - auffrischen oder neu erlernen Mittwochs, 16:30 - 18:00 Uhr, ab 15.04. im Lesesaal (Zeughaus) Machen Sie mit - es lohnt sich! Pilates am Vormittag Freitags, 10:30 - 11:30 Uhr, ab 17.04. in der Ergotherapie Bad Berka (Kellnersbergstr.10) Pilates kräftigt die Körpermitte und streckt die Wirbelsäule! Orientalischer Tanz Mittwochs, 17:30 - 19:00 Uhr, ab 15.04. am Hexenberg (Sporthalle Grundschule), Fitnesstraining und Entspannung zugleich! Digitale Fotografie und Bildbearbeitung Workshoptag am Sonnabend, 10:00 - 17:00 Uhr Im Frühling schöne Fotos machen! Schnupperkurs „Gedächtnistraining“ im Lesesaal (Zeughaus) offen für Interessierte und Informationen zu allen VHS Kursen 1. und 3. Donnerstag im Monat, 16:00 - 17:30 Uhr Interessierte melden sich bitte! VHS Außenstelle Bad Berka - Karin Pollex 0160 94 655 904 Lernen Sie die altindische Lehre der Einheit von Körper, Geist und Seele mit Frau Panknin beim Yoga im Kurpark kennen oder gehen Sie mit unserer qualifizierten Yogalehrerin auf eine Meditationsreise „Zurück zur Quelle“ in den Dammbachsgrund. Auf den Spuren von Sebastian Kneipp wird eine Kneipp-Wanderung mit Herrn Peter Weber definitiv zum Erlebnis und zeigt Ihnen die Heilkraft des „Bad Berkaer Wassers“. Auch für die Jenigen die schon immer mehr über die Verwendung von Kräutern erfahren wollten bieten wir mit einer unserer ausgebildeten Wanderführerinnen Frau Heike Klein einen Kräuterspaziergang an. Melden Sie sich an für einen unserer Termine unter 036458 5790, in der Tourist-Information Bad Berka: - 18. April: Kräuterwanderung ab 14:00 Uhr, Treffpunkt Goethebrunnen - 25. April: Erlebnis-Kneippwanderung mit Peter Weber, 14:00 Uhr ab Goethebrunnen - 26. April: Workshop Qigong um 14:00 Uhr im Kurpark Vorschau: - 04. Juni: Yoga mit Frau Kerstin Panknin umrahmt vom LichtKlang-Erlebnis des Parkgeflüsters, 21:00 - 22:00 Uhr im Kurpark - 06. Juni: Erlebnis-Kneippwanderung mit Peter Weber, 09:30 Uhr ab Goethebrunnen - 2. Juli: Yoga unter dem Motto „Klangreise“ mit Live-Klang-Begleitung von Stephan Baecke - 11. Juli: Erlebnis-Kneippwanderung mit Peter Weber, 09:30 Uhr ab Goethebrunnen - 31. Juli: „Zurück zur Quelle“ - ein meditativer Yoga-Spaziergang im Dammbachsgrund - 13: August: Yoga mit Frau Kerstin Panknin umrahmt vom LichtKlang-Erlebnis des Parkgeflüsters, 21:00 -22:00 Uhr im Kurpark „Neue Chancen bei Tinnitus - Wie Ihr Gehör mit einem geeigneten Gehörtraining wieder Ruhe finden kann.“ Neueste Untersuchungen lassen einen Zusammenhang von Tinnitus und Schwerhörigkeit vermuten, da bei 80 % aller Tinnitus-Betroffenen eine, im Laufe von mehreren Jahren schleichende, Hörminderung festgestellt wurde. Im Vortrag, am 21. April 2015, 19:00 Uhr, in der Adelsberg-Klinik, wird erläutert, wie sich Betroffene, mithilfe eines geeigneten Gehörtrainings, wieder auf ihre Umwelt konzentrieren können und wie so das lästige Ohrgeräusch in den Hintergrund tritt. 27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015 - 16 - „13. Nordic-Walking Tag“ „5. Nordic-Bäder-Cup“ ANMELDUNG zum „Nordic-Walking-Tag 2015“ in Bad Berka * Pflichtfelder * Name, Vorname: ................................................................ ( ) *männlich ( ) *weiblich * Geburtsjahr: ..................................................................... *Straße: ............................................................................. *Land/PLZ/Ort:.................................................................... Verein: ............................................................................... *Tel.: ................................................................................ Am Sonntag, den 26. April 2015 geht es in Bad Berka an die Stöcke: der 13. Nordic-Walking-Tag ist zugleich Auftakt für den „5. NordicBäder-Cup“, an dem sich weitere Thüringer Kurorte beteiligen. Los geht es um 08.30 Uhr mit einer musikalischen Begrüßung durch den Wanderführer Heinz Luger und einer Erwärmung mit einem qualifizierten Trainer. Wir bieten 2 landschaftlich reizvolle Strecken an: den 15 km langen Kohlgrund-Walk und den 9 km langen Kneipp-Walk. Die Läufer der Kohlgrund-Route starten 09:00 Uhr am Goethebrunnen und die Läufer der Kneipp-Route um 09:30 Uhr. Nach der Rückkehr gibt es eine kleine Stärkung mit Bratwurst und Getränken durch das Hotel Am Goethebrunnen. Eine begrenzte Anzahl an Nordic Walking-Stöcken kann vor Ort kostenfrei ausgeliehen werden. Weitere Informationen erhalten Sie über die Tourist-Information Bad Berka, Telefon 036458/5790, E-Mail: [email protected] und Sie können sich vor Ort ab 08:00 Uhr oder vorab auf der Website unter www. bad-berka.de anmelden. Anmelde- und Teilnahmebedingungen für den Bad Berkaer „Nordic-Walking-Tag“ 2015 Anmeldung: Anmeldeformular per Fax an 036458 55155 oder per Post an den Veranstalter; Anmeldeschluss: 17. April 2015 (Nachmeldemöglichkeit am Veranstaltungstag bei Ausgabe der Startunterlagen) Startgebühr für die Wertungsläufe: 26.04.2015 Kneipp-Walk 9 km 8,00 EUR Kohlgrund-Walk 15 km 8,00 EUR Kinder bis 14 Jahre frei Überweisung der Startgebühr auf das Konto der Stadt Bad Berka unter: IBAN: DE 6582 0510 0004 1000 0116 BIC: HELADEF 1 WEM (Zahlungseingang bis 17.04.2015) Als Verwendungszweck geben Sie bitte folgende Daten an: 7900.1500 Namen des Teilnehmers den entsprechenden Walk Nach Zahlungseingang auf dem Konto der Stadtverwaltung erhalten Sie per E-Mail oder per Fax die Bestätigung. Ausgabe Startunterlagen: am 26.04.2015, ab 08:00 Uhr Kurpark, Eingang Goethebrunnen, 99438 Bad Berka *E-Mail (für Anmeldebestätigung): ......................................... Ich starte beim: ( ) Kneipp - Walk - 9 km ( ) Kohlgrund - Walk - 15 km Erklärung: Mit der Teilnahme erklärt der Aktive den Haftungsausschluss der Veranstalter für Personen und Schäden jeglicher Art an und wird weder gegen den Veranstalter und Sponsoren noch gegen die Kommunen bzw. die Besitzer privater Wege Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die durch die Teilnahme am Wettbewerb entstehen können. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Begleitpersonen. Bekannt ist, dass keine durchgängig freie Wegstrecke garantiert werden kann. Bei plötzlich auftretendem Fahrzeugverkehr müssen die Teilnehmer der Sicherheit aller übrigen Verkehrsteilnehmer Vorrang vor dem Wettkampfziel einräumen. Die Teilnehmer haben den Weisungen der Polizei und der Streckenposten Folge zu leisten. Der Teilnehmer erklärt, dass er gesund und bei einer Krankenkasse versichert ist, einen ausreichenden Trainingszustand besitzt und damit einverstanden ist, dass in der Meldung genannte Daten zu Zwecken der Veranstaltungsorganisation lt. Datenschutzgesetz maschinell gespeichert werden sowie von ihm gemachte Fotos und Videos in fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch genutzt werden können. Werbung für politische Parteien und politische Gruppierungen sind vor, während und nach der Veranstaltung nicht zulässig. Ich versichere, dass ich meine Startnummer nicht an Dritte weitergeben werde. Unterschrift: ...................................................................... Ort, Datum: ......................................................................... Weitere Informationen über: Tourist-Information der Stadt Bad Berka Goetheallee 3, 99438 Bad Berka Tel. 036458-5790 oder Fax: 036458 57999, E-Mail [email protected] Einladung zur Jahreshauptversammlung des Kneippvereins Bad Berka e.V. am 27.04.2015 Am Montag, den 27.04.2015, 19:00 Uhr, findet im Familienzentrum Herderstraße die Jahreshauptversammlung statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3. Anträge zur Tagesordnung und Bestätigung 4. Bericht des 1. Vorsitzenden für den Zeitraum 28.04.2014 26.04.2015 5. Finanzbericht der Schatzmeisterin 6. Bericht der Rechnungsprüfer 7. Aussprache über die Berichte 8. Antrag auf Entlastung des Vorstandes 9. Wahl der Kassenprüfer 10.Vorstellung des Veranstaltungsplanes 2015 11.Schlusswort des 1. Vorsitzenden - 17 - 27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015 Sonnabend, 04.04.2015 10:00 Uhr Kirchen- und Orgelführung Stadtkirche St. Marien Alle Vereinsmitglieder und Freunde des Kneippvereines sind herzlich eingeladen. Vorstand des Kneippvereines Bad Berka e.V. gez. Norbert Naperkowski 1. Vorsitzender 12:45 Uhr Erlenweg Busfahrt in den ältesten Ort Thüringens: Arnstadt Fahrt: 12,00 EUR Anmeldung bis 01.04.2015 in der TouristInformation 13:30 Uhr Goethebrunnen Geocaching Schnuppertour die moderne Schatzsuche per GPS max. 6 Personen, pro Person: 3,00 EUR vorherige Anmeldung unter: 036458 5790 Sonntag, 05.04.2015 Tanz um den Maibaum Am Donnerstag, den 30. April 2015, um 15:00 Uhr wird auf dem Bad Berkaer Marktplatz der Maibaum gesetzt, dann sind Gäste willkommen und herzlich eingeladen! Schon jetzt proben die Kinder der Kindertagesstätten eifrig für ihren Auftritt. Nachdem die Männer vom städtischen Bauhof den mit bunten Bändern geschmückten Baum aufgestellt haben, werden die Jüngsten ihre Lieder und Tänze rund um den Maibaum vorführen. Ausstellungen Rathaus bis 02.04.2015 „Farbtöne“ Aquarelle von Bettina Albrecht - Erfurt 09.04. - 15.05.2015 „Momente in der Natur“ Fotoausstellung von Isabell Daniel und Hartmut Steckert Tourist-Information 31.03.- 31.05.2015 „Gesichter aus aller Welt“ Fotoausstellung von Helga Klameth 14:00 Uhr Goethebrunnen Dienstag, 07.04.2015 18:30 Uhr Gruslige Orte und unheimliche Geschichten Rathaus Nachtwächter Rudolf pro Person: 5,00 EUR Mittwoch, 08.04.2015 15:00 Uhr Wasser Luft und Goethes Geist Goethebrunnen Stadtführung mit Ute Werneburg pro Person: 3,00 EUR / mit Kurkarte frei Donnerstag, 09.04.2015 18:00 Uhr Ausstellungseröffnung „Momente in Rathaus der Natur“ Landschafts- und Naturfotographie im Mittleren Ilmtal 19:00 Uhr Adelsberg-Klinik 19:00 Uhr Adelsberg-Klinik Tages-Make-up leicht gemacht mit Iris und Helga, pro Person: 3,00 EUR Donnerstag, 02.04.2015 10:00 Uhr Osterbrunnen schmücken Marktplatz mit den Kindern der Kita´s Freitag, 03.04.2015 09:00 Uhr Osterwanderung 11 km Dorfteich „Wasserreichtum rund um Tiefengruben“ Tiefengruben mit Hella Tänzer und Hannfried Rötsch Vietnam & Laos Dia-Vortrag mit Helga Klameth, Abendkasse Freitag, 10.04.2015 13:00 Uhr Fahrt zur Gedenkstätte Buchenwald Erlenweg Fahrt und Führung: 9,00 EUR Anmeldung bis 08.04.2015 in der TouristInformation Sonnabend, 11.04.2015 09:00 Uhr Auf den Spuren des Dachses 9 km Goethebrunnen Wanderung mit Helga und Kurt Klameth Kosten: 3,00 EUR / mit Kurkarte frei 12:45 Uhr Erlenweg Fahrt in die Landeshauptstadt Erfurt Ihr Begleiter: Klaus Lutterberg Fahrt und Führung: 16,00 EUR Anmeldung bis 08.04.2015 in der TouristInformation 14:00 Uhr P Coudray-Haus „Riesen - Ritter - Mythen“ mit „Eichold“ Werner Christmann unterwegs zu einer sagenhaften Abenteuertour auf dem Schlossberg Bad Berka, Kosten: 3,00 EUR pro Person Veranstaltungen Mittwoch, 01.04.2015 10:00 Uhr Eröffnung der Kneipp-Saison 2015 Kneippanlage mit dem Bürgermeister und dem Kneippverein Bad Berka e.V. Osterspaziergang mit dem Badeinspektor Heinrich Friedrich Schütz pro Person: 3,00 EUR Montag, 13.04.2015 19:00 Uhr Filmabend Ilmtal-Klinik „Die Thomaner“ Dienstag, 14.04.2015 15:00 Uhr Zu den Buschwindröschen Goethebrunnen Wanderung mit Joachim Pluntke Kosten: 3,00 EUR / mit Kurkarte frei 19:00 Uhr Adelsberg-Klinik 6 km Volks- und Liederabend mit dem Männergesangverein Bad Berka e.V. Donnerstag, 16.04.2015 19:00 Uhr Adelsberg-Klinik Bad Berkaer Bilderbogen Virtueller Spaziergang durch Bad Berka und seine Umgebung mit Hella Tänzer, Abendkasse 27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015 Sonnabend, 18.04.2015 09:00 Uhr Zum wilden Heidingsburger Goethebrunnen Wanderung mit Manfred Oelke Kosten: 3,00 EUR / mit Kurkarte frei - 18 18:00 Uhr 9 km Meckfeld Gemeindehaus Busfahrt in die Klassikerstadt Weimar Ihre Begleiterin: Bärbel Zweigert Fahrt: 16,00 EUR pro Person Anmeldung bis 16.04.2015 in der TouristInformation 12:45 Uhr Erlenweg Sonntag, 19.04.2015 15:00 Uhr Zeughaus Thüringer Nachmittag mit dem Trio Biteras Kartenvorverkauf in der Tourist-Information Montag, 20.04.2015 19:00 Uhr Filmabend Ilmtal-Klinik „Brot und Tulpen“ Mittwoch, 22.04.2015 Zentangle meditatives Zeichnen mit Isolde Materialkosten: 2,00 EUR Donnerstag, 23.04.2015 19:00 Uhr „... die Uhr hat 7 geschlagen“ Rathaus mit Nachtwächter Rudolf, pro Person: 3,00 EUR Sonnabend, 25.04.2015 09:00 Uhr Das Revier der Europäischen Wildkatze Goethebrunnen Wanderung mit Helga und Kurt Klameth10 km Kosten: 3,00 EUR / mit Kurkarte frei Fahrt durch das wildromantische Schwarzatal Fahrt: 12,00 EUR Anmeldung bis 23.04.2015 in der TouristInformation 12:45 Uhr Erlenweg 17:00 Uhr Zeughaus Frühjahrskonzert mit dem Männergesangverein Bad Berka und dem Chor „A Tempo“ Tiefengruben Maibaumsetzen mit anschließendem Fackelumzug zum Sportplatz 19:00 Uhr Bergern Walpurgisnacht am Hexenberg Walpurgisnacht im Mondenschein, die Hexen Bergerns laden ein! 19:30 Uhr Traditionsfeuer Schoppendorf Lampionumzug durch´s Dorf Treffpunkt: Vereinshaus Gottesdienste in Bad Berka und Ortsteilen Evangelisch-Lutherische Kirche in Bad Berka 02.04. 19:00 Uhr 03.04. 10:00 Uhr 05.04. 10:00 Uhr 12.04. 10:00 Uhr 19.04. 10:00 Uhr 26.04. 10:00 Uhr Bad Berkaer Nordic-Walking-Tag Nordic-Bäder-Cup 2015 in Zusammenarbeit mit der BARMER GEK Weimar 14:00 Uhr Welt Tai Chi & Qigong Tag KurparkWorkshop Tischabendmahl mit Abendbrot (Teilnahme mit vorheriger Anmeldung) Gottesdienst mit Abendmahl und mit dem Hymnus „Sabat mater“ gesungen von den Chören aus Bad Berka und Pößneck Ostergottesdienst mit dem Posaunenchor Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst Zentralklinik 02.04. 03.04. 05.04. 09.04. 12.04. 16.04. 19.04. 23.04. 26.04. 30.04. 16.00 Uhr 10:00 Uhr 10:00 Uhr 19.00 Uhr 10.00 Uhr 19.00 Uhr 10.00 Uhr 19.00 Uhr 10.00 Uhr 19:00 Uhr Wortgottesdienst Karfreitagsandacht Ev. Oster-Gottesdienst Geistliche Abendmusik Ev. Gottesdienst Heilige Messe Ev. Gottesdienst Geistliche Abendmusik Ev. Gottesdienst Heilige Messe Katholische Kirche in Bad Berka 02.04. 03.04. 04.04. 06.04. 09.04. 11.04. 19.04. 23.04. 26.04. Sonntag, 26.04.2015 09:00 Uhr Goethebrunnen 18:00 Uhr Tiefengruben - barrierefreier Zugang Dienstag, 21.04.2015 19:00 Uhr „Neue Chancen bei Tinnitus - Wie Ihr Adelsberg-Klinik Gehör mit einem geeigneten Gehörtraining wieder Ruhe finden kann.“ Vortrag mit Herrrn Ganß, Hörakustikermeister 19:00 Uhr Adelsberg-Klinik Meckfelder Maifeuer (Vorbereitung Maifeuer: 25.04., 09:00 - 11:00 Uhr: Holz-Sammelaktion) 19:00 Uhr 15:00 Uhr 18:00 Uhr 10:30 Uhr 19:00 Uhr 18:00 Uhr 10:30 Uhr 19:00 Uhr 10:30 Uhr Heilige Messe vom letzten Abendmahl Feier vom Leiden und Sterben des Herrn Feier der Osternacht Hochamt Abendmesse Zentralgottesdienst Hochamt Abendmesse Hochamt Evangelisch-Lutherische Kirche Tannroda Dienstag, 28.04.2015 15:00 Uhr „Dort, wo die Hexen tanzten“ Goethebrunnen Wanderung mit Joachim Pluntke Kosten: 3,00 EUR / mit Kurkarte frei 8 km Mittwoch, 29.04.2015 Buchlesung „Ich wollt, ich wär ein Pandabär“ & „Mein verlorener Sohn“ mit Bärbel Zweigert Donnerstag, 30.04.2015 19:00 Uhr Adelsberg-Klinik 15:00 Uhr Marktplatz Maibaumsetzen mit einem Programm der Kinder unserer Kindertagesstätten „Am Adelsberg“, „Sonnenhöhe“ und „Am Kurpark“ 03.04. 10:30 Uhr 05.04. 10:30 Uhr 18.04. 19.30 Uhr 26.04. 17:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (im Pfarrhaus) Gottesdienst Taizégottesdienst Gottesdienst (im Pfarrhaus) Evangelisch-Lutherische Kirche Tiefengruben 06.04. 14:00 Uhr Ostertaufgottesdienst Evangelisch-Lutherische Kirche Gutendorf 19.04. 14:00 Uhr Zu-Gast-in-Gottesdienst Evangelisch-Lutherische Kirche Meckfeld 06.04. 09:30 Uhr Gottesdienst - 19 - 27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015 am 30.04. Herr Eckehard Steimann am 30.04. Frau Gerda Weißleder Die Stadtverwaltung Bad Berka übermittelt herzliche Geburtstagsgrüße und wünscht allen Jubilaren beste Gesundheit, Wohlergehen und persönlich alles Gute. Bad Berka am 01.04. am 01.04. am 01.04. am 02.04. am 03.04. am 04.04. am 04.04. am 04.04. am 05.04. am 05.04. am 06.04. am 06.04. am 06.04. am 07.04. am 07.04. am 08.04. am 09.04. am 09.04. am 10.04. am 11.04. am 11.04. am 11.04. am 13.04. am 13.04. am 13.04. am 13.04. am 13.04. am 14.04. am 14.04. am 15.04. am 16.04. am 17.04. am 17.04. am 17.04. am 17.04. am 17.04. am 18.04. am 18.04. am 20.04. am 22.04. am 22.04. am 22.04. am 23.04. am 23.04. am 23.04. am 23.04. am 24.04. am 24.04. am 24.04. am 24.04. am 25.04. am 25.04. am 25.04. am 25.04. am 25.04. am 26.04. am 26.04. am 26.04. am 27.04. am 27.04. am 27.04. am 27.04. am 27.04. am 27.04. am 28.04. am 28.04. am 28.04. am 28.04. am 30.04. am 30.04. am 30.04. Herr Wilfried Graf Herr Wolfgang Müller Frau Gisela Rötsch Herr Wolfgang Handwerk Frau Elfriede Kallmeyer Herr Roland Franke Herr Dr. Eberhard Lüdde Frau Ingrid Schachtschabel Herr Lothar Streit Herr Werner Zühlke Herr Gunder Eichhorn Herr Klaus Opfer Herr Wolfgang Tietze Frau Christa Müller Herr Reinhard Schwarz Herr Manfred Schlenstedt Herr Hans Lakotta Herr Bert Wollschläger Herr Rainer Steinhauer Frau Barbara Behrendt Frau Ingrid Frischmuth Frau Monika Wycislok Frau Frieda Groß Frau Käthe Hampel Herr Fritz Linke Herr Ruppert Musil Herr Horst Schachtschabel Frau Hannelore Hannes Herr Helmut Richter Frau Lieselotte Richter Herr Rainer Plomitzer Frau Gisela Eckert Frau Dr. Ursula Flatau Frau Johanna Hemkes Herr Albert Krämer Herr Rudi Arnold Saalfeld Frau Margit Kesting Herr Kurt Roltsch Herr Dr. Hilmar Kormann Herr Achim Dornberger Frau Elfriede Müller Herr Dr. Jürgen Schmidt Frau Ruth Haack Herr Rudolf Sprenger Frau Christina Tittel Frau Dorothea Vogt Frau Margrit Dunker Frau Elisabeth Eule Herr Peter Janich Herr Siegfried Linß Frau Bettina Katz Herr Wolfgang Kesting Herr Werner Lakotta Frau Elfriede Pliquett Frau Gisela Wehling Frau Rosalind Döhring Frau Heidemarie Nußbaum Herr Lutz Reinhardt Frau Isa Anding Herr Arno Gebauer Herr Gerhard Kästner Frau Gerda Kracht Frau Katharina Scheidt Herr Manfred Schorr Herr Dr. Wolfgang Gross Frau Christa Tschirner Frau Regina Utterodt Herr Rainer Wurmstich Frau Renate Goering Herr Wolfgang Niegsch Frau Ursula Rohland zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 77. Geburtstag Bad Berka OT Bergern am 02.04. Herr Werner Lindner am 14.04. Herr Wolfgang Drengk am 15.04. Herr Wolfgang Röder zum 80. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 65. Geburtstag Bad Berka OT Gutendorf am 05.04. Frau Karla Wurmstich am 09.04. Frau Gudrun Apel zum 76. Geburtstag zum 72. Geburtstag Bad Berka OT Kottendorf am 05.04. Frau Brigitte Kosubek am 25.04. Frau Hannelore Fanghänel zum 65. Geburtstag zum 75. Geburtstag Bad Berka OT Meckfeld am 02.04. am 06.04. am 12.04. am 20.04. am 30.04. Herr Lothar Boxberger Frau Edeltraut Wurmstich Herr Bernd Schedlinski Frau Silvia Hofmann Frau Marion Schröter zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 66. Geburtstag Bad Berka OT München am 21.04. Frau Gisela Koch zum 78. Geburtstag Bad Berka OT Schoppendorf am 15.04. Frau Elfriede Detzner am 19.04. Frau Roswitha Ehrhardt zum 95. Geburtstag zum 70. Geburtstag Bad Berka OT Tannroda am 01.04. am 01.04. am 02.04. am 17.04. am 18.04. am 19.04. am 19.04. am 19.04. am 22.04. am 22.04. am 23.04. am 25.04. am 25.04. am 27.04. am 28.04. am 28.04. am 29.04. am 30.04. Frau Elfriede Langenberg Frau Ursula Mielke Herr Georg Ignatjew Frau Margitta Oehler Frau Karin Wedekind Herr Jürgen Andrae Frau Bärbel Bischoff Frau Jutta Hupel Herr Herbert Faidt Frau Christa Köhler Herr Udo Meyer Frau Ruth Eismann Herr Richard Schweitzer Frau Margarete Franke Frau Hildegard Schütze Frau Marlis Wünsche Frau Thea Schröter Herr Eugen Rothe zum 88. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 76. Geburtstag Bad Berka OT Tiefengruben am 07.04. am 08.04. am 12.04. am 21.04. am 22.04. am 22.04. Frau Heidrun Leuthardt Herr Karl Dornberger Frau Karin Kotzer Frau Regina Michael Frau Gisela Grade Herr Günther Rosenkranz zum 67. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 87. Geburtstag Impressum Amtsblatt der Stadt Bad Berka Herausgeber: Stadt Bad Berka, Am Markt 10, Telefon: 03 64 58 / 5 50 Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. 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