Ausgabe 3/2015 - Kurstadt Bad Berka

der Stadt
AMTSBLATT Bad Berka
Mit den Ortsteilen: Bergern, Gutendorf, Meckfeld, Schoppendorf, Tannroda, Tiefengruben
14. Jahrgang
Freitag, den 27. März 2015
Heute lesen Sie:
Wichtiges auf einen Blick S. 2
Amtlicher Teil
S. 3
Nichtamtlicher Teil
S. 6
- Allgemeines
S. 6
- Tipps und Termine
S. 9
- Geburtstagsglückwünsche
Nr. 3/2015
Frohe Osterfeiertage
Ein friedliches, frohes und erholsames Osterfest
wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bad Berka
Dr. Volker Schaedel, Bürgermeister
S. 12
Ein Tipp für Ostern: ein Spaziergang auf der neu errichteten Ilmpromenade in Bad Berka
Das Goethe-Bad
im Grünen
Die nächste Ausgabe
erscheint am 24.04.2015.
Redaktionsschluss:
14.04.2015
27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015
Stadtverwaltung Bad Berka, Am Markt 10, 99438 Bad Berka
Tel.: 036458 550
Fax: 036458 55155
E-Mail: [email protected]
Homepage:www.bad-berka.de
Sprechtage:
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
-2Eigenbetrieb Kommunale Wohnungen,
Tiefengrubener Str. 14, 99438 Bad Berka
Tel.:
036458 31922
Havarietelefon außerhalb
der Bürozeiten, an Sonnund Feiertagen:
0800 7241801
Fax.:
036458 31923
E-Mail:[email protected]
Homepage:www.ekw.bad-berka.de
Sprechzeiten:
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
Termine der nächsten Bürgersprechstunden des Bürgermeisters:
Samstag, 28.03.2015
10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Samstag, 25.04.2015
(ohne Terminvergabe)
Samstag, 06.06.2015
Sprechzeiten Standesamt (Tel.: 036458 55-121 oder 122):
Montag, Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
Sprechzeiten Meldestelle (Tel.: 036458 55123 oder 132):
Montag, Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
Tourist-Information, Goetheallee 3, 99438 Bad Berka
Tel.: 036458 5790
Fax:
036458 57999
E-Mail:[email protected]
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag:
09:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Familien- und Jugendzentrum „Sonnenhöhe“,
Herderstr. 20, 99438 Bad Berka
Tel.:
036458 41036
E-Mail:[email protected]
Öffnungszeiten:
Montag
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 20:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr - 20:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 20:00 Uhr
Freitag
09:00 - 22:00 Uhr
Bibliothek, Am Zeughausplatz 11, 99438 Bad Berka
Tel.:
036458 5804
E-Mail:[email protected]
Homepage:www.stadtbibliothek.bad-berka.de
Öffnungszeiten Bad Berka:
Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
10:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Öffnungszeiten Tannroda (Bürgerhaus):
Donnerstag:
14:30 - 18:00 Uhr
Stadtarchiv, Am Zeughausplatz 11, 99438 Bad Berka
Tel.:
036458 5801
E-Mail:[email protected]
Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung
Bauhof, Tiefengrubener Str. 20, 99438 Bad Berka
Tel.:
036458 55160
Fax:
036458 41124
E-Mail:[email protected]
Friedhof, Friedhofstr. 4, 99438 Bad Berka
Tel./Fax:
036458 41573
Öffnungszeiten (Büro):
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr
Zweckverband JenaWasser, Rudolstädter Str. 39, 07745 Jena
Tel.:
03641 688480
Fax:
03641 688595
E-Mail:[email protected]
Internet:www.jenawasser.de
Ärztlicher Notdienst Weimar Stadt und Landkreis
Allgemeine Notfallsprechstunde der niedergelassenen Ärzte am Sophien- und Hufeland Klinikum Weimar GmbH
Montag, Dienstag und Donnerstag
19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Mittwoch und Freitag
16:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertage sowie
am 24.12. und 31.12.
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und
15:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Kontakt bei dringenden medizinischen Notfällen:
Notfallzentrum 03643 571000
Notfallambulanz der Zentralklinik Bad Berka:
Bei akuten Notfällen, rund um die Uhr, Telefon 036458 542001
Hausärztlicher Bereitschaftsdienst:
Die aktuelle ärztliche Bereitschaft erfahren Sie über die Kassenärztliche Vereinigung unter der Telefon-Nr. 116117. Die Nummer ist kostenfrei und bedarf keiner Vorwahl.
In akuten Fällen wenden Sie sich an den Notruf 112.
Apotheken-Notdienstplan
Dienstbereitschaft: beginnt 08:00 Uhr und endet am nächsten Tag
08:00 Uhr
DatumName
Telefonnummer
01.04.2015 Goethe-Apotheke, Weimar
03643 516427
02.04.2015 Hof-Apotheke, Weimar
03643 500004
03.04.2015 Liszt-Apotheke, Weimar
03643 53111
04.04.2015 Löwen-Apotheke, Weimar
03643 24760
05.04.2015 Linden-Apotheke, Blankenhain
036459 61650
06.04.2015 Klosterberg-Apotheke, Bad Berka
036458 31036
07.04.2015 Stern-Apotheke, Kranichfeld
036450 31324
08.04.2015 Stadt-Apotheke, Weimar
03643 202093
09.04.2015 Neue Theater-Apotheke, Weimar
03643 502250
10.04.2015 Adler-Apotheke, Weimar
03643 852150
11.04.2015 Apotheke am Goetheplatz, Weimar
03643 811800
12.04.2015 Apotheke am Jakobstor, Weimar
03643 850800
13.04.2015 Apotheke am Klinikum, Weimar
03643 776260
14.04.2015 Stadt-Apotheke, Blankenhain
036459 41260
15.04.2015 Schloss-Apotheke, Blankenhain
036459 63766
16.04.2015 Apotheke zur Alten Post, Bad Berka
036458 48520
17.04.2015 Goethe-Apotheke, Weimar
03643 516427
18.04.2015 Hof-Apotheke, Weimar
03643 500004
19.04.2015 Liszt-Apotheke, Weimar
03643 53111
20.04.2015 Löwen-Apotheke, Weimar
03643 24760
21.04.2015 Linden-Apotheke, Blankenhain
036459 61650
22.04.2015 Klosterberg-Apotheke, Bad Berka
036458 31036
23.04.2015 Stern-Apotheke, Kranichfeld
036450 31324
24.04.2015 Stadt-Apotheke, Weimar
03643 202093
25.04.2015 Neue Theater-Apotheke, Weimar
03643 502250
26.04.2015 Adler-Apotheke, Weimar
03643 852150
27.04.2015 Apotheke am Goetheplatz, Weimar
03643 811800
28.04.2015 Apotheke am Jakobstor, Weimar
03643 850800
29.04.2015 Apotheke am Klinikum, Weimar
03643 776260
30.04.2015 Stadt-Apotheke, Blankenhain
036459 41260
Die nächstgelegene Notdienstapotheke können Sie unter www.lak-thueringen.de (Landesapothekerkammer Thüringen) oder per SMS mit dem
Text „apo“ unter der 22833 abrufen.
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schnelle Bearbeitung
nerven- und zeitsparend
einzige vorgerichtliche Schlichtungsorganisation,
fern jeder sachfremden Interessen
Termine nach Vereinbarung
Bedrohung
Beleidigung
Körperverletzung
Hausfriedensbruch
Sachbeschädigung
Verletzung des Briefgeheimnisses
Nachbarrechtliche Streitigkeiten
Schiedsstelle Bad Berka
Am Markt 10, 99438 Bad Berka Tel. 036458 55-0
Schiedsmann: Herr Hofmann
Tel. 036458 47729
E-Mail: [email protected]
-327.03.2015 - Amtsblatt 3/2015
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt:
1. den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bad
Berka für das Jahr 2015 mit seinen Anlagen (einschließlich der
Änderungen).
2. die folgenden Deckungsvermerke gemäß § 18 Abs. 2 ThürGemHV
DeckungsUntergruppe
Bezeichnung
ring-Nr.
1
5410 - 5430;
Betriebskosten (Grundsteuern,
5460 - 5461
Hausgebühren, Heizmaterial,
Strom, Wasser)
2
5440
Reinigungskosten
3
5470
Sachversicherung
4
5000 - 5100
Unterhaltung der Grundstücke
und baulichen Anlagen
5
5500
Fahrzeughaltung
6
5600
Dienst- und Schutzkleidung
Bürgersprechstunden des Bürgermeisters
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ich möchte Sie darüber informieren, dass ich die nächsten Bürgersprechstunden wie folgt durchführen werde:
Samstag, 28. März 2015
Samstag, 25. April 2015
Samstag, 6. Juni 2015
Sie finden wie gewohnt im Rathaus, Zimmer R 002, in der Zeit von
10:00 bis 12:00 Uhr statt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht
notwendig.
Selbstverständlich können Sie auch außerhalb der Bürgersprechstunden einen separaten Termin mit meinem Sekretariat (Tel. 036458 55112, [email protected]) vereinbaren.
Bad Berka, 17.03.2015
gez. Dr. Volker Schaedel
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse
des Stadtrates der Stadt Bad Berka
In der Sitzung des Stadtrates am 26.01.2015 wurden nachfolgende
Beschlüsse gefasst. Die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
liegen nach Genehmigung der Niederschrift zu den Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Bad Berka, Am Markt
10, 99438 Bad Berka aus
In der öffentlichen Sitzung wurden folgende Beschlüsse
gefasst:
Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bad Berka für das Jahr
2015 mit seinen Anlagen
Vorl.-Nr.:
SR-078/2015
Beschl.-Nr.
055-06/2015
Entwurf des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes der
Stadt Bad Berka für die Jahre 2014 bis 2018
Vorl.-Nr.:
SR-080/2015
Beschl.-Nr.
056-06/2015
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf des Finanzplanes und
des Investitionsprogrammes der Stadt Bad Berka für die Jahre 2014 bis
2018 mit seinen Anlagen.
Nachbesetzung der Stadtratsausschüsse
(Fraktion: CDU Bad Berka)
Vorl.-Nr.:
SR-081/2015
Beschl.-Nr.
057-06/2015
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt die Besetzung des Bauausschusses, die Vertretung des Kurort- und Tourismusausschusses und die Vertretung des
Haupt- und Finanzausschusses mit Stadtrat Jens Reichelt (CDU-Fraktion) sowie die Besetzung des Bauausschusses mit Herrn Peter Endter als
fachkundiger Bürger und Herrn Holger Theermann als stellvertretender
fachkundiger Bürger.
Grundschule unter einem Dach
(Fraktion: CDU Bad Berka)
Vorl.-Nr.:
SR-082/2015
Beschl.-Nr.
058-06/2015
Beschlusstext:
Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, in einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung die Bereitstellung des städtischen Grundstücks in der
Wacholderbergstraße mit einem Ankauf eines Grundstücks am Siedlerweg für den Grundschulneubau zu vergleichen. Hierbei sollen die
Kosten für einen Neukauf inkl. Erschließung am Siedlerweg und einem
entgangenen Verkaufserlös des Gewerbegrundstückes in der Wacholderbergstraße gegenüber gestellt werden. Dazu sind die Grundstückseigentümer am Siedlerweg nach den Konditionen eines Verkaufs an
die Stadt Bad Berka zum Zweck eines Schulneubaus zu befragen. Die
Ergebnisse sollen dem Stadtrat vorgestellt werden, um den Beschluss
vom 22.09.2014 zur Bereitstellung eines Grundstückes für die Unterstützung des Grundschulneubaus zu konkretisieren.
Grundstück Neubau Grundschule Bad Berka
(Fraktion: FWG Bad Berka)
Vorl.-Nr.:
SR-083/2015
Beschl.-Nr.
059-06/2015
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, das Grundstück in der Wacholderbergstraße (Flur 7, Fl.-Stück 1000/43) bis zu
einer Entscheidung zum Standort des Neubaus der Grundschule nicht
zu vermarkten.
Für den Fall, dass das Grundstück der Standort des Neubaus der Grundschule werden wird, stellt die Stadt dem Landkreis das Grundstück kostenfrei zur Verfügung.
Baumaßnahme Herderstraße
Bauprogramm
Vorl.-Nr.:
SR-084/2015
Beschl.-Nr.
060-06/2015
Beschlusstext:
Der Stadtrat beschließt folgendes Bauprogramm:
· Grundhafter Straßenausbau auf gesamter Länge (Einmündung
Wielandstraße bis Einmündung Südstraße - ca. 247 m) als Mischverkehrsfläche;
27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015
-4· Bituminöse Fahrbahn;
Beschlusstext:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, o.g. Auftrag an folgende
· Straßenbreite je nach örtlichen Gegebenheiten zwischen 3,80 m
Firma zu vergeben:
an Engstellen, 4,80 m - 5,00 m auf der Geraden zwischen HausThomas GmbH Bauunternehmung
nummer 4 und 18 und Aufweitung im Kurvenbereich bei HausIndustriestraße 10
nummern 2b;
99427 Weimar
· Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster grau;
Angebotshöhe: 97.356,21 EUR
· Einseitige Querneigung und Führung des Oberflächenwassers
gegen Bord;
Starkregenereignis 20.06.2014
· Anschluss der Straßeneinläufe an den Regenwasserkanal unter
Auftragsvergabe
Beteiligung am Regenwasserkanal nach § 14 der OrtsdurchfahrtsSchadensbehebung des Rundweges um die Obstbaumwiese, OT Tierichtlinie;
fengruben
· Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage;
Vorl.-Nr.:HFA-041/2014
· Grunderwerb gemäß Beschlüsse des zuständigen Bauausschusses
Beschl.-Nr. 027-07/2015
Beschlusstext:
Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, o.g. Auftrag an folgende
Vorl.-Nr.:SR-085/2015
Firma zu vergeben:
Beschl.-Nr. 061-06/2015
Thomas GmbH Bauunternehmung
Beschlusstext:
Industriestraße 10
99427 Weimar
Der Stadtrat bevollmächtigt den Bürgermeister zur Auftragsvergabe der
Angebotshöhe: 46.482,00 EUR
Bauleistungen zur Behebung der Schäden infolge des Starkregenereignisses am 20.06.2013 im Ortsteil Gutendorf.
Bad Berka, 17.03.2015
gez. Dr. Volker Schaedel
Genehmigung der Niederschrift der 4. Sitzung des Stadtrates am
Bürgermeister
01.12.2014 (öffentlicher Teil)
Vorl.-Nr.:SR-086/2015
Beschl.-Nr. 062-06/2015
Beschlusstext:
Das Gremium genehmigt die Niederschrift der 4. Sitzung des Stadtrates
der Stadt Bad Berka am 01.12.2014 (öffentlicher Teil).
Genehmigung der Niederschrift der 5. Sitzung des Stadtrates am
15.12.2014 (öffentlicher Teil)
Vorl.-Nr.:SR-087/2015
Beschl.-Nr. 063-06/2015
Beschlusstext:
Das Gremium genehmigt die Niederschrift der 5. Sitzung des Stadtrates
der Stadt Bad Berka am 15.12.2014 (öffentlicher Teil).
Bad Berka, 10.03.2015
gez. Dr. Volker Schaedel
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse
des Haupt- und Finanzausschusses
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.01.2015 wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst. Die in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse liegen nach Genehmigung der Niederschrift zu den
Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Bad
Berka, Am Markt 10, 99438 Bad Berka aus
In der öffentlichen Sitzung wurde folgender
Beschluss gefasst:
Dorferneuerung Schoppendorf
Ausschreibungsbeginn Außenbereichsentwässerung
Vorl.-Nr.:HFA-036/2014
Beschl.-Nr. 025-07/2015
Beschlusstext:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, das Ausschreibungsverfahren für den 1. Bauabschnitt der Außenbereichsentwässerung zu
beginnen.
In der nicht öffentlichen Sitzung
wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Starkregenereignis 20.06.2014
Auftragsvergabe
Schadensbehebung der Stichwege „Ziech“ und „Weg zu den Bungalows“, OT Tiefengruben
Vorl.-Nr.:HFA-040/2014
Beschl.-Nr. 026-07/2015
Benutzungs- und Entgeltordnung
für das Coudrayhaus
Inhaltsübersicht
§
1Allgemeines
2Benutzung
3Benutzungsausschluss
4 Pflichten der Benutzer
5 Übergabe der Räumlichkeiten
6Benutzungsdauer
7Benutzungsentgelt
8Haftung
9Hausrecht
10Inkrafttreten
Anlage: Entgeltordnung für das „Coudrayhaus“
Der Stadtrat der Stadt Bad Berka hat in seiner Sitzung am 09.03.2015
folgende Benutzungsordnung für das „Coudrayhaus“ und deren Anlage,
die Entgeltordnung für das „Coudrayhaus“, beschlossen:
§ 1 Allgemeines
(1) Das „Coudrayhaus“ der Stadt Bad Berka ist als „Haus des Gastes“ Teil des Kurbetriebes und der sozialen Infrastruktur der Stadt. Es
dient als Einrichtung dem kulturellen und gesellschaftlichen Leben der
Stadt, wobei die Einschränkungen im Rahmen der Fördermittelzuweisung zu berücksichtigen sind.
(2) Soweit das „Coudrayhaus“ nicht für eigene Zwecke der Stadt benötigt wird, steht es nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung und
im Rahmen des Belegungsplanes für kulturelle und gesellschaftliche
Veranstaltungen zur Verfügung.
§ 2 Benutzung
(1) Die Benutzung des „Coudrayhauses“ bedarf der Gestattung. Hierzu
ist spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung bei der Stadt Bad Berka
schriftlich ein Antrag zu stellen. In dem Antrag sind der Anlass und die
Art der Veranstaltung zu benennen.
(2) Die Benutzung wird durch den Abschluss eines schriftlichen Nutzungsvertrages gestattet, in welchem die vorliegende Benutzungsordnung als Vertragsbestandteil anerkannt wird. Erst der beidseitig
unterzeichnete Nutzungsvertrag bindet die Vertragsparteien. Eine Untervermietung sowie die Anmietung für Dritte sind unzulässig.
(3) Die Gestattung erfolgt im Rahmen freier Kapazitäten und richtet
sich nach dem Eingang der Anträge. Anträge werden maximal 1 Jahr im
Voraus angenommen.
(4) Ein Rechtsanspruch auf Benutzung besteht nicht.
(5) Aus wichtigen Gründen, zum Beispiel bei dringendem Eigenbedarf
in Katastrophenfällen, kann die Genehmigung zurückgenommen oder
eingeschränkt werden; das gilt auch bei nicht ordnungsgemäßer Be-
- 5 -
27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015
nutzung der Einrichtung, insbesondere bei einem Verstoß gegen die
(2) Der Nutzer überzeugt sich bei der Übergabe der überlassenen RäuBenutzungsordnung.
me von deren ordnungsgemäßem Zustand, sowie der Vollständigkeit
(6) Benutzer, die einen unsachgemäßen Gebrauch von der Einrichtung
des Inventars. Hierzu wird ein Protokoll gefertigt. Das „Coudrayhaus“
machen oder durch Zuwiderhandlungen gegen diese Benutzungsordgilt als ordnungsgemäß übergeben, wenn der Nutzer Mängel nicht unnung verstoßen, können künftig von der Benutzung ausgeschlossen
verzüglich anzeigt.
werden.
(3) Die Räumlichkeiten sind der Stadt in besenreinem Zustand zu(7) Die Stadt hat das Recht, das „Coudrayhaus“ aus Gründen der Pflege
rückzugeben. Durch einen Vertreter der Stadt erfolgt die Abnahme der
und Unterhaltung vorübergehend ganz oder teilweise zu schließen. Die
Räumlichkeiten. Festgestellte Schäden werden auf Kosten des Nutzers
Schließungszeiten werden rechtzeitig öffentlich bekanntgegeben.
beseitigt.
(8) Maßnahmen nach den Absätzen (4) bis (6) lösen keine Entschädigungsansprüche aus, ebenso wenig haftet die Stadt für eventuelle
§ 6 Benutzungsdauer
Einnahmeausfälle.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beginnt die Benutzungsdauer
im Zeitpunkt der Schlüsselübergabe und endet mit der Schlüsselrück§ 3 Benutzungsausschluss
gabe an die Stadt sowie der Feststellung der vertragsgemäßen Rückga(1) Die Benutzung kann versagt werden, wenn die Veranstaltung den
be des „Coudrayhauses“
Anforderungen des § 1 Abs. 1 nicht entspricht. Zu Prüfzwecken kann
die Stadt die Vorlage eines Veranstaltungsprogramms verlangen.
(2) Die Benutzung ist ausgeschlossen, wenn die Veranstaltung einen
menschenverachtenden oder menschenfeindlichen Inhalt hat. Das ist
insbesondere dann der Fall, wenn zu erwarten ist, dass
1. Inhalte vertreten werden, die geeignet sind, die Verbrechen des
Nationalsozialismus zu verharmlosen, diesen zu verherrlichen, das
Andenken Verstorbener zu verunglimpfen
2. sich die Veranstaltung gegen die Freiheit und Würde des Menschen bzw. den Gedanken der Völkerverständigung richtet
3. Symbole verwendet oder verbreitet werden, die im Geist verfassungsfeindlicher und verfassungswidriger Organisationen stehen
oder diese repräsentieren,
Mit seiner Unterschrift bekennt der Nutzer, dass die Veranstaltung keinen derartigen Inhalt hat.
§ 4 Pflichten der Benutzer
(1) Soweit die Pflichten der Benutzer nicht Gegenstand besonderer
vertraglicher Vereinbarungen sind, ergeben sie sich aus dieser Benutzungsordnung.
(2) Der Benutzer hat einen Verantwortlichen zu benennen, der während der Benutzung der Räumlichkeiten anwesend ist und für den zuständigen Verantwortlichen der Stadt erreichbar sein muss.
(3) Der Benutzer trägt die Verantwortung für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Insbesondere sind Lärmbelästigungen
der Nachbarn zu vermeiden. Die Versammlungsstättenverordnung, das
Jugendschutz- sowie das Sonn- und Feiertagsgesetz sind einzuhalten.
(4) Die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen sind zu beantragen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Gebühren sind zu entrichten.
(5) Park- und Halteverbote auf städtischen Flächen sind einzuhalten.
Rettungsfahrzeuge müssen das Gebäude ungehindert erreichen können.
(6) Das Rauchen ist im gesamten Gebäude gesetzlich verboten.
(7) Die Benutzung ist auf die Räume, Einrichtungen und Geräte beschränkt, die zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung erforderlich sind. (Nutzungsvertrag)
(8) Die Räumlichkeiten und das städtische Inventar sind pfleglich zu
behandeln. Die Benutzer haben dazu beizutragen, dass die Kosten für
die Unterhaltung und den Betrieb des „Coudrayhauses“ so gering wie
möglich gehalten werden. Vor allem ist auf einen sparsamen Verbrauch
von Strom, Gas und Wasser zu achten.
(9) Die Verwendung elektrischer Anlagen und Geräte am Stromnetz,
vor allem bei einer Nennleistung über 2000 Watt, ist nur nach Absprache gestattet.
(10) Beschädigungen am „Coudrayhauses“ bzw. an den Einrichtungsgegenständen sowie der Verlust von beweglichem Inventar sind der
Stadt unverzüglich zu melden.
(11) Der Nutzer ist zur Einstellung des Betriebes verpflichtet, wenn
die, für die Sicherheit der Räumlichkeiten, notwendigen Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.
(12) Der Benutzer sichert die Öffnungszeiten der Veranstaltungen
durch eigenes Personal und auf eigene Kosten ab. Bei mehrtägigen
Veranstaltungen sind die Öffnungszeiten über den Zeitraum gleich zu
halten.
(13) Die Stadt bewirbt die Veranstaltungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten (z.B. Internet, Amtsblatt). Dazu müssen die notwendigen
Unterlagen rechtzeitig vorliegen.
§ 5 Übergabe der Räumlichkeiten
(1) Die Übergabe der Räumlichkeiten erfolgt am Nutzungstag selbst
durch einen Vertreter der Stadt, die Rückgabe am Tage nach dem Nutzungstag, es sei denn, vertraglich wurde etwas anderes vereinbart.
§ 7 Benutzungsentgelt
(1) Von den Nutzern wird für die Dauer der Benutzung ein Benutzungsentgelt gemäß der Entgeltordnung (Anlage) erhoben.
(2) In dem Benutzungsentgelt enthalten sind der üblicherweise entstehende Aufwand für Heiz- und Betriebskosten sowie die Reinigungskosten. Kosten, die über den üblichen Aufwand hinausgehen, werden
gesondert berechnet.
(3) Erfordert die, anlässlich einer Veranstaltung verursachte, Verschmutzung der Räumlichkeiten eine spezielle, mit zusätzlichen Kosten
verbundene Reinigung, werden diese Kosten in Rechnung gestellt. Von
diesen zusätzlichen Kosten werden weitere 20% für den angefallenen
Verwaltungsaufwand berechnet.
(4) Schuldner für das Benutzungsentgelt ist derjenige, der den entsprechenden Nutzungsvertrag unterzeichnet. Das Benutzungsentgelt
ist 14 Tage vor der Veranstaltung fällig.
(5) Bis 4 Wochen vor der entsprechenden Veranstaltung sind Stornierungen kostenfrei, danach werden 50% des eigentlich anfallenden
Entgeltes in Rechnung gestellt.
§ 8 Haftung
(1) Die Benutzer haften für alle Schäden, die der Stadt Bad Berka
durch die Benutzung an den überlassenen Räumen, am Gebäude, den
Zugangswegen, baulichen Anlagen, Ausrüstungen und Gebrauchsgegenständen entstehen.
(2) Die Benutzer stellen die Stadt Bad Berka von etwaigen Haftpflichtansprüchen ihrer Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, den
Veranstaltungsbesuchern oder sonstiger Dritter für alle die Schäden
frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume
und Einrichtungsgegenstände sowie der Zugänge zu diesen stehen. Die
Stadt Bad Berka übernimmt keine Haftung für Unfälle oder den Diebstahl von Kleidungsstücken und anderen Gegenständen.
(3) Die Benutzer haben sich über eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzusichern, durch die auch Haftungsfreistellungen gemäß
Absatz (2) abgedeckt sind.
(4) Die Benutzer sind verpflichtet, bei Schnee- und Eisglätte, die während der Veranstaltung eintreten, die Zugangswege jederzeit in einem
verkehrssicheren Zustand zu halten. Für Unfälle, die auf mangelhafter
Durchführung dieser Verpflichtung beruhen, trägt der Benutzer selbst
die Verantwortung.
(5) Bei Überschreitung der maximal zulässigen Personenzahl gemäß
dem Brandschutzkonzept, haftet der Veranstalter für daraus resultierende Schäden jeglicher Art. Die zulässige Personenanzahl wird im Nutzungsvertrag gesondert benannt.
§ 9 Hausrecht
Das Hausrecht am „Coudrayhaus“ steht der Stadt als Eigentümerin zu,
es wird durch den Bürgermeister oder durch eine von ihm beauftragte
Person ausgeübt. Den rechtmäßigen Anordnungen des Bürgermeister
bzw. der beauftragten Person ist Folge zu leisten, ihnen steht ein jederzeitiges, kostenfreies Zutritts- und Kontrollrecht zu. Sofern keine
der in Satz 2 genannten Personen anwesend ist, übt der Nutzer das
Hausrecht aus.
§ 10 Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung mit seiner Anlage tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Bad Berka in Kraft.
Bad Berka, den 16.03.2015
gez. Dr. Volker Schaedel
Bürgermeister der Stadt Bad Berka
-Siegel-
27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015
-6-
Anlage
Entgeltordnung für das Coudrayhaus der Stadt Bad Berka
Nutzungsart
MietpreisErmäßigung
Kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen
110,00 EUR für 4 h
Bei einer Buchung von
(z.B. Kleinkunst, Lesungen, Bastelkurse,
220,00 EUR für 8 h
4 Veranstaltungen im Jahr
Tanzveranstaltungen) Inklusive Vor- und Nachbereitungszeit
wird ein Rabatt von 30% auf
den Gesamtpreis gewährt.
Die Termine müssen an
einem Stück gebucht werden.
Familienfeiern
(z.B. Hochzeitsfeiern, Ehejubiläen, besondere Geburtstage)
400,00 EUR
Inklusive Vor- und Nachbereitungszeit,
inklusive Reinigungskosten für
gesonderte Reinigung
Kunstausstellung 6 Wochen
Pro Jahr werden maximal 2 Ausstellungen
für eine Dauer von je 6 Wochen genehmigt.
500,00 EUR
Keine Ermäßigung
EintrittspreisErmäßigung
Dauerausstellung
3,00 EUR
1,50 EUR
Schwerbeschädigte
Schüler/Studenten
Kurkarte
Anträge für die Nutzung des Coudrayhauses werden ab 01.04.2015 entgegengenommen. Diese sind schriftlich bei der Tourist-Information
einzureichen, was auch per E-Mail erfolgen kann. ([email protected])
Anzugeben sind: Name, Anschrift, Telefonnummer und gewünschter Zeitraum sowie der Anlass und die Art der Veranstaltung.
Die Gestattung der Nutzung erfolgt im Rahmen freier Kapazitäten und richtet sich nach dem Eingang der Anträge.
Anträge werden maximal 1 Jahr im Voraus angenommen.
Ordnungsbehördliche Verordnung
über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten,
Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern, Wertstoffcontainern und Sperrmüll,
durch Leitungen, Schneeüberhang und Eiszapfen, Beeinträchtigung an
Einrichtungen für öffentliche Zwecke, mangelnde Hausnummerierung,
Tierhaltung, verwilderte Tauben, wildes Plakatieren, offene Feuer im
Freien, Lärm, Anpflanzungen und Herkulesstauden in der Stadt Bad
Berka vom 16.03.2015
c) die öffentlichen Toilettenanlagen;
(4) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Sinne dieser Verordnung sind gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung dienen.
Hierzu gehören:
a) Grün- und Parkanlagen, Gedenkplätze;
b)Kinderspielplätze;
c) Gewässer und deren Ufer.
Aufgrund der §§ 27, 44, 45,und 46 Abs.1 des Thüringer Gesetzes über
die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz -OBG-) vom 18. Juni 1993 (GVBl. S. 323), geändert durch
Gesetze vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S. 265), vom 20. Juni 2002
(GVBl. S. 247), vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 568) erlässt die Stadt
Bad Berka als Ordnungsbehörde folgende Verordnung:
§3
Verunreinigungen
§1
Geltungsbereich
Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der
Stadt Bad Berka, sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nicht
ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
§2
Begriffsbestimmungen
(1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse oder eine öffentlich-rechtliche
Widmung - alle befestigten und unbefestigten, dem öffentlichen Verkehr oder einzelnen Arten des öffentlichen Verkehrs dienenden Flächen, einschließlich der Plätze und Fußgängerzonen.
(2) Zu den öffentlichen Straßen gehören:
a) der Straßenkörper, einschließlich der Geh- und Radwege, Brücken,
Tunnel, Treppen, Durchgänge, Böschungen, Stützmauern, Gänge,
Gräben, Entwässerungsanlagen, Park, -Trenn - und Seitenstreifen,
Dämme, Rand - und Sicherheitsstreifen;
b) der Luftraum über dem Straßenkörper;
c) das Zubehör, wie z. B. Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen
und -anlagen aller Art, die der Sicherheit oder Leichtigkeit des
Straßenverkehrs oder dem Schutz der Anlieger dienen und die
Bepflanzung;
(3) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse die der Allgemeinheit im Stadtgebiet zugänglichen
a) öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gemäß § 2 Abs.4;
b) alle der Öffentlichkeit allgemein zugänglichen Flächen und
(1) Es ist verboten:
a) öffentliche Straßen und öffentliche Anlagen zu verunreinigen; besonders dürfen Papier, Obstreste oder andere Abfälle nicht auf die
öffentlichen Straßen und in öffentliche Anlagen geworfen werden;
b) öffentliche Straßen oder sonstige öffentliche bauliche Anlagen
und Einrichtungen wie Denkmäler, Einfriedungen, Tore, Brücken,
Bänke, Verteilerschränke, Brunnen, Bäume, Blumenkübel, Papierkörbe, Müllbehälter, Streumaterialkästen, Fahrgastwartehallen,
Hinweistafeln des öffentlichen Nahverkehrs, öffentliche Absperrungen oder ähnliche Einrichtungen zu beschädigen, zu beschmutzen, zu entfernen, mit Plakaten zu bekleben, zu bemalen, zu
beschreiben, zu besprühen oder zu beschmieren;
c) auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art zu waschen oder abzuspritzen;
d) verunreinigende, besonders ölige, teerige, brennbare, explosive,
säure- und laugenhaltige oder andere umwelt- oder grundwasserschädigende Flüssigkeiten und häusliche Abwässer in die Gosse
zu schütten. Das trifft auch für Baustoffe, insbesondere Zement,
Mörtel, Beton sowie ähnliche Materialien zu.
(2) Wer für Zuwiderhandlungen im Sinne des Absatzes 1 als Ordnungspflichtiger verantwortlich ist, hat den ordnungsgemäßen Zustand unverzüglich wieder herzustellen.
§4
Wildes Zelten
Das Lagern, Zelten oder Übernachten auf öffentlichen Straßen oder in
öffentlichen Anlagen ist untersagt.
§5
Wasser und Eisglätte
Wasser darf nur in die Gosse geschüttet werden, wenn es ungehindert
abfließen kann; bei Frostwetter jedoch nur, wenn hierdurch keine Glätte entsteht.
- 7 -
27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015
Bereichen,
auf
Märkten,
bei
Umzügen,
Veranstaltungen und Festen nur
§6
an der Leine geführt werden.
Betreten und Befahren von Eisflächen
(3) Es ist untersagt, Haustiere auf öffentlichen Straßen und in öfEisflächen aller Gewässer dürfen nur Betreten und Befahren werden,
fentlichen Anlagen unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen, auf Kinderwenn sie durch die Stadtverwaltung dafür freigegeben worden sind.
spielplätzen mitzuführen und in öffentlichen Brunnen oder Planschbecken baden zu lassen.
§7
(4) Durch Kot von Haustieren dürfen öffentliche Straßen und öffentliSchneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden
chen Anlagen nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung
Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, durch die Verkehrsteiloder Haltung von Tieren Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung
nehmer auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen gefährvon Verunreinigungen verpflichtet. Die Straßenreinigungspflicht der
det werden können, müssen unverzüglich durch den Eigentümer oder
Grundstücksanlieger wird dadurch nicht berührt.
andere Berechtigte beseitigt werden. Ist die sofortige Beseitigung
nicht möglich, müssen Sicherheitsmaßnahmen wie Absperrungen oder
§ 13
Aufstellen von Warnzeichen getroffen werden.
Bekämpfung verwilderter Tauben
(1) Verwilderte Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
§8
nicht gefüttert werden.
Abfallbehälter, Wertstoffcontainer, Sperrmüll
(2) Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken, Wohn(1) Abfallbehälter (Papierkörbe) an öffentlichen Straßen und in öfräumen oder anderen Räumen haben Maßnahmen der Stadt Bad Berka
fentlichen Anlagen dürfen nur zur Aufnahme kleiner Mengen von Aboder ihrer Beauftragten zur Beseitigung der Nistplätze verwilderter
fällen unbedeutender Art (z. B. Zigarettenschachteln, Pappbecher und
Tauben oder zur Erschwerung des Nistens von verwilderten Tauben zu
-teller, Obstreste) benutzt werden. Jede zweckwidrige Benutzung, insdulden.
besondere das Einbringen von Hausmüll, ist verboten.
(2) Abfallbehälter, sowie Wertstoffcontainer (z. B. für Blechdosen,
§ 14
Glas, Textilien, Altpapier) dürfen nicht durchsucht, Gegenstände daWildes Plakatieren
raus nicht entnommen oder verstreut werden. Dasselbe gilt auch für
(1) Plakate und andere Werbeanschläge dürfen nur dort angebracht
Sperrmüll, soweit die Gegenstände zum Abholen bereitgestellt sind.
werden, wo dies ausdrücklich zu gelassen ist.
Sperrmüll ist ferner gefahrlos und so am Straßenrand abzustellen, dass
(2) In öffentlichen Anlagen ist es nicht gestattet:
Schachtdeckel und Abdeckungen von Versorgungsanlagen usw. nicht
a) Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Geschäftsempfehlungen
verdeckt oder in ihrer Sichtbarkeit und Funktion beeinträchtigt werden.
und sonstige Werbeschriften zu verteilen, abzuwerfen oder mit
(3) Abfallbehälter (Mülltonnen) und Abfallbehältnisse (gelbe Säcke)
anderen Werbemitteln zu werben;
dürfen erst am Vortag der Entsorgung ab 18:00 Uhr zur Abholung bereitb)
Waren oder Leistungen durch Ausschellen oder Ausrufen anzubiegestellt werden. Mülltonnen sind am Tag der Entsorgung bis 19:00 Uhr
ten;
wieder zu beräumen.
c) Werbestände, Werbetafeln oder ähnliche Werbeträger aufzustellen
oder anzubringen.
§9
(3) Nach Abschluss von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden
Leitungen
sind die Werbeträger von den Verantwortlichen innerhalb einer Woche
Anlagen und Straßen dürfen mit Leitungen, Antennen und ähnlichen
zu entfernen.
Gegenständen nicht überspannt werden. Berechtigungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen bleiben unberührt.
§ 15
Offene Feuer im Freien
§ 10
(1) Das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- oder anderen ofEinrichtungen für öffentliche Zwecke
fenen Brauchtumsfeuern im Freien ist nicht erlaubt.
Schieber, Armaturen, Revisions- und Kanalschächte und ähnliche
(2) Die Ausnahmegenehmigung nach § 18 ersetzt nicht die notwendig
Einrichtungen für die Wasser- und Abwasserentsorgung, LöschwasseZustimmung des Grundstückseigentümers oder Besitzers.
rentnahmestellen, Schaltschränke, Transformations- und Reglersta(3) Jedes nach § 18 zugelassene Feuer im Freien ist dauernd durch
tionen sowie Einrichtungen wie Vermessungspunkte, Schilder für die
eine volljährige Person zu beaufsichtigen. Bevor die Feuerstelle verlasStraßenbezeichnung, Hinweisschilder auf Gas-, Wasser-, Fernwärme-,
sen wird, sind Feuer und Glut abzulöschen.
Post- und Stromleitungen sowie Entwässerungsanlagen dürfen nicht
(4) Andere Bestimmungen (wie z. B. das Abfallbeseitigungs-, Waldbeschädigt, geändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder für ihre
und Naturschutzrecht oder landesrechtliche Verordnungen über die
Zwecke unbrauchbar gemacht werden. Insbesondere ist es verboten,
Entsorgung von pflanzlichen Abfällen) nach denen offene Feuer im
Hydranten für die Löschwasserentnahme zu verdecken.
Freien gestattet oder verboten sind, bleiben unberührt.
§ 11
Hausnummern
(1) Jedes Haus ist vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten auf
eigene Kosten mit der dem Grundstück von der Stadt Bad Berka zugeteilten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer muss von der
Straße aus erkennbar sein und lesbar erhalten werden.
(2) Die festgesetzte Hausnummer ist unmittelbar neben dem Haupteingang deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht
an der Straßenseite, so ist die Hausnummer an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstückes in Nähe des Haupteinganges anzubringen. Verdeckt ein Vorgarten das Wohngebäude zur
Straße hin oder lässt ein solcher die Hausnummer nicht erkennen, so
ist diese an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen.
(3) Die Hausnummern müssen aus wasserfestem Material bestehen.
Als Hausnummern sind arabische Ziffern zu verwenden. Die Ziffern
müssen sich in der Farbe deutlich vom Untergrund abheben und mindestens 10 cm hoch sein.
§ 12
Tierhaltung
(1) Tiere dürfen nur so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht
gefährdet oder belästigt wird.
(2) Hunde sind auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen
innerhalb bebauter Ortslagen an der Leine zu führen. Sonstige Haustiere dürfen auf Wegen von Grün- und Parkanlagen, im Bereich der
Fußgängerzone, einschließlich des Marktplatzes, in verkehrsberuhigten
§ 16
Lärmschutz
(1) Jeder hat sich auch außerhalb der Ruhezeiten nach Abs. 2 so zu
verhalten, dass anderen nicht mehr als den Umständen unvermeidbar
durch Geräusche gefährdet oder belästigt wird.
(2) Ruhezeit ist an Werktagen die Zeit von:
13.00 bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe); für den Schutz der Nachtruhe
(22.00 - 6.00 Uhr) gilt § 7 der 4. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz.
(3) Während der Mittagsruhe sind Tätigkeiten verboten, die die Ruhe
unbeteiligter Personen stören. Das gilt insbesondere für das Ausklopfen von Gegenständen (Teppichen, Polstermöbeln, Matratzen i.a.),
auch bei offenen Balkonen und bei geöffneten Fenstern.
(4) Das Verbot des Absatzes 3 gilt nicht für Arbeiten und Betätigungen
gewerblicher oder land- und forstwirtschaftlicher Art, wenn die Arbeiten üblich sind und die Grundsätze des Absatzes 1 beachtet werden
und insbesondere bei den ruhestörenden Arbeiten in geschlossenen
Räumen (Werkstätten, Montagehallen, Lagerräumen u.a.) Fenster und
Türen geschlossen sind. Für Geräte und Maschinen im Sinne der Geräte
-und Maschinenlärmverordnung (32. BlMSchV vom 29. August 2002,
BGBl. S. 3478) gelten die dortigen Regelungen.
(5) Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 3 sind zulässig, wenn
ein besonderes öffentliches Interesse die Ausführung der Arbeiten in
dieser Zeit gebietet.
(6) Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen
nur in solcher Lautstärke betrieben bzw. gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden.
27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015
-820.§ 16 Abs. 6 Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte oder Musikins(7) Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltendes Bellen
trumente in einer Lautstärke, die unbeteiligte Personen stört,
oder Heulen mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.
betreibt;
Das Gleiche gilt sinngemäß für das Halten von anderen Tieren.
21.§ 16 Abs. 7 Hunde oder andere Tiere so hält, dass andere durch
(8) Für Ruhezeiten an Sonntagen, gesetzlichen und religiösen Feiertaanhaltendes Bellen oder andere Lautäußerungen mehr als nach
gen gilt das Thüringer Feiertagsgesetz vom 21. Dezember 1994 (GVBl.
den Umständen unvermeidbar gestört werden;
S. 1221) in der jeweils gültigen Fassung.
22.§ 17 Abs. 1 durch Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk die
Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der Ver- und Entsorgung
§ 17
beeinträchtigt, den Verkehrsraum über Geh- und Radwege nicht
Anpflanzungen
bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen
Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk, insbesondere Zweige von
nicht bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freihält;
Bäumen, Sträuchern und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum
23.§ 18 Abs. 1 die Herkulesstaude anbaut oder ansiedelt;
hineinwachsen, dürfen die Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der
24.§ 18 Abs. 2 dem Verlangen der Stadt Bad Berka zur Entfernung
Ver- und Entsorgung nicht beeinträchtigen.
und/oder ordnungsgemäßen Entsorgung der Herkulesstauden
Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von
nicht nachkommt;
mindestens 2,50 m, über Fahrbahnen bis zu einer Höhe von mindes(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß §§ 50, 51 Abs. 1 OBG mit
tens 4,50 m freigehalten werden.
einer Geldbuße bis fünftausend Euro geahndet werden.
(3) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung
§ 18
der Ordnungswidrigkeiten im Sinne von Absatz 1 ist, soweit nicht eine
Herkulesstaude
ausdrückliche Zuweisung durch andere gesetzliche Bestimmungen an
(1) Der Anbau oder das Ansiedeln der Herkulesstaude (Riesen-BärenSonderordnungsbehörden besteht, die Stadt Bad Berka (§ 51 Abs.2 Nr.
klau u. a.) in der Land- und Forstwirtschaft, im Erwerbsgartenbau, in
3 Thüringer Ordnungsbehördengesetz).
Gärten und in Parks sowie sonstigen Grundstücken ist untersagt.
(2) Die Stadt Bad Berka kann von dem Eigentümer bzw. Nutzungs§ 20
berechtigten von Grundstücken verlangen, die vorhandenen HerkulesGeltungsdauer
stauden zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Diese Verordnung gilt bis zum 31.12.2017
§ 19
Ausnahmen
Die Ordnungsbehörde kann auf schriftlichen Antrag in begründeten
Fällen, zeitlich begrenzte Ausnahmen zulassen, sofern kein öffentliches Interesse entgegensteht.
§ 20
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 50 des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen:
1. § 3 Abs. 1 Buchstabe c auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art wäscht oder abspritzt;
2. § 3 Abs. 1 Buchstabe d umwelt- oder grundwasserschädliche
Flüssigkeiten, häusliche Abwässer und Baustoffe in die Gosse
schüttet;
3. § 4 auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen lagert,
zeltet oder übernachtet;
4. § 5 Wasser, das nicht ungehindert abfließen kann, oder Wasser
bei Frostwetter in die Gosse schüttet;
5. § 6 nicht freigegebene Eisflächen betritt oder befährt;
6. § 7 Abs. 1 Abfallbehälter zweckwidrig benutzt;
7. § 7 Abs. 2 Abfallbehälter durchsucht, Gegenstände daraus entnimmt, Sperrmüll entnimmt oder verstreut und Sperrmüll nicht
gefahrlos zum Abholen bereitstellt;
8. § 9 Schneeüberhang und Eiszapfen nicht unverzüglich beseitigt
oder keine Sicherheitsmaßnahmen durch Absperrungen oder von
Warnzeichen trifft;
9. § 10 Einrichtungen für öffentliche Zwecke beschädigt, ändert,
verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder unbrauchbar macht;
10.§ 12 Abs. 1 Tiere so hält, dass die Allgemeinheit gefährdet oder
belästigt wird;
11.§ 12 Abs. 2 Hunde auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen
Anlagen innerhalb bebauter Ortslagen oder sonstige Haustiere auf
Wegen von Park -und Grünanlagen, im Bereich der Fußgängerzone, einschließlich des Marktplatzes, in verkehrsberuhigten Bereichen, auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen
nicht an der Leine führt;
12.§ 12 Abs. 3 Haustiere unbeaufsichtigt umherlaufen, mitführt oder
baden lässt;
13.§ 12 Abs. 4 Verunreinigungen durch Haustiere nicht sofort beseitigt;
14.§ 13 verwilderte Tauben füttert;
15.§ 14 Abs. 1 Plakate oder andere Werbeanschläge anbringt;
16.§ 14 Abs. 2 Werbung betreibt, Waren oder Leistungen anbietet,
Werbeträger aufstellt oder anbringt;
17.§ 15 Abs. 1 Oster-, Lager oder andere Brauchtumsfeuer im Freien
anlegt;
18.§ 15 Abs. 3 zugelassene Feuer nicht durch eine volljährige Person
beaufsichtigt und nach Verlassen der Feuerstelle ablöscht;
19.§ 16 Abs. 3 während der Mittagsruhezeit Tätigkeiten ausübt, die
die Ruhe Unbeteiligter stören;
§ 21
In Kraft-Treten
Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach Verkündigung in Kraft.
Bad Berka, 16.03.2015
Stadt Bad Berka
gez. Dr. Volker Schaedel
Bürgermeister
(Siegel)
Hinweise an alle Hundehalterinnen
und Hundehalter
Bedauerlicherweise erhalten wir zunehmend Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Straßen und Flächen im Stadtgebiet.
Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen, Plätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich.
Leidtragend sind Spaziergänger, die in die „Häufchen“ hineintreten.
Mit diesen Verschmutzungen im Bereich der öffentlichen Anlagen und
Spielplätzen wird der städtische Bauhof tagtäglich konfrontiert. Hundekot, insbesondere auf Spielplätzen, ist nicht nur eine hässliche bzw.
ärgerliche Angelegenheit, sondern kann auch für Kinder gesundheitsschädlich sein. Und letztlich sind auch die Haus- und Grundstückseigentümer verärgert, wenn sie die Hundehaufen beim Reinigen der
Gehwege entfernen müssen.
Diese Seite der Hundehaltung kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein vermieden werden.
Lassen Sie Ihren Hund niemals unbeaufsichtigt umherlaufen.
Meiden Sie Spielplätze, auf denen Hunde prinzipiell nicht mitgeführt
werden dürfen. Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sind dafür tabu. Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein Geschäft
verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es
ist nicht Sache der Stadt Bad Berka oder Ihrer Mitmenschen, Hundekot
zu beseitigen.
Auch ist es ein Irrglaube, dass durch die Hundesteuer dies alles abgegolten ist. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlichrechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa Reinigung der
Straße von Hundekot) gegenübersteht.
Beachten Sie diese einfachen Regeln nicht, so begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie sich
beim Gassi gehen mit einer Tüte, einem Stück Papier oder einer Pappe
bewaffnen und damit den Kot Ihres Vierbeiners einsammeln, tragen Sie
mit dazu bei, unser Stadtgebiet sauber zu halten.
Im Bereich stark frequentierter Wege sind speziell für die Beseitigung
dieser Verunreinigungen Spender für Hundekot-Beutel und Abfallbehälter aufgestellt. Nutzen Sie diese Leistung, die als Service der Stadt
- 9 -
27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015
Bad Berka angeboten wird. Beseitigen Sie umgehend die Hinterlassensoll am
schaften Ihres Hundes von Gehweg, Straße oder Plätzen, nur dann sind
Sie und Ihr „bester Freund“ von allen Mitbürgern stets gern gesehen.
Mittwoch, 20.05.2015, 09:00 Uhr,
Saal 26, im Gerichtsgebäude Ernst-Kohl-Straße 23a
Bad Berka, den 16.03.2015
gez. Dr. Volker Schaedel
durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Bürgermeister
Der gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzte Verkehrswert beträgt:
Blatt 3617 lfd. Nr. 1 164.000 EUR
Amtsgericht Weimar
Geschäftsnummer K 13/14
Beschluss
Das im
Grundbuch von Bad Berka, Blatt 3653, Grundbuchamt Weimar eingetragene Grundeigentum
lfd. Nr. 1 Gemarkung Bad Berka
Flur 5 Flurstück 828/93, Gebäude- und Freifläche
Friedrichsdorfer Straße 15 zu 263 qm
Einfamilienhaus, Reihenmittelhaus, Bj. 1999, EG, OG, ausgebautes DG,
Wf. ca. 122 qm, Terrasse
soll am
Mittwoch, 29.04.2015, 13:00 Uhr
Saal 26, im Gerichtsgebäude Ernst-Kohl-Straße 23a
zur Aufhebung der Gemeinschaft versteigert werden.
Der gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzte Verkehrswert beträgt:
Blatt 3653 lfd. Nr. 1 138.000 EUR.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem
Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und
wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt
und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des
Antragstellers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des
nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige
Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht
der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes
tritt.
Es ist zweckmäßig, spätestens zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.
Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
erklären.
Weimar, den 28.01.2015
Schwarzbach
Rechtspflegerin
Ausgefertigt:
99423 Weimar, 02.03.2015
Döllner, Justizangestellte
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Amtsgericht Weimar
Geschäftsnummer K 36/14
Beschluss
Das im
Grundbuch von Bad Berka, Blatt 3617, Grundbuchamt Weimar eingetragene Grundeigentum
lfd. Nr. 1 Gemarkung Bad Berka
Flur 5 Flurstück 828/110, Gebäude- und Freifläche
Friedrichsdorfer Straße 12 zu 692 qm
freistehendes EFH (4 Zi., Kü., Bad, Gäste-WC), Bj. 2000, eingeschossig, ausgebautes DG, Spitzboden nicht nutzbar, nicht unterkellert, mit
Garten u. 2 PKW-Stellplätzen
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus
dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden
und wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt
und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des
Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des
nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige
Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht
der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes
tritt.
Es ist zweckmäßig, spätestens zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.
Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
erklären.
Weimar, den 26.01.2015
Leicht
Rechtspflegerin
Ausgefertigt:
99423 Weimar, 10.03.2015
Döllner, Justizangestellte
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
- Siegel -
Öffentliche Stellenausschreibung
Die Stadt Bad Berka ist eine Kurstadt im Herzen Thüringens mit derzeit 65 Beschäftigten und einem Haushaltsvolumen von ca. 13 Mio.
Euro. Sie ist nur 12 km von der Klassikerstadt Weimar und 20 km von
der Landeshauptstadt Erfurt und der Universitätsstadt Jena entfernt.
Im Amt „Innere Verwaltung“ der Stadtverwaltung Bad Berka ist zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter/in für Haushalt, Organisation
und Personalwirtschaft
in Vollzeit zu besetzen.
Die Einstellung erfolgt nach § 14 Abs. 2 TzBfG befristet für 2 Jahre.
Die Ausschreibung richtet sich daher nur an Personen, die in den
letzten drei Jahren nicht in einem befristeten oder unbefristeten
Arbeitsverhältnis zur Stadt Bad Berka gestanden haben. Eine Weiterbeschäftigung nach dem Ende der Befristung ist möglich und wird
angestrebt.
Die Stelle ist aufgrund des Aufgabenprofils für Berufsanfänger nicht
geeignet.
Ihre Aufgaben:
- Mitwirkung bei der Erstellung des Haushaltsplanes, der Jahresrechnung und der mittelfristigen Finanzplanung
- Mitwirkung bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel und
Überwachung der Haushaltsführung
- Erstellung von Statistiken, Auswertungen und Berichten
- Mitwirkung bei der monatlichen Entgeltabrechnung
- Begleitung von Personalprozessen vom Eintritt bis zum Austritt
- Führung der Personalakten
- Pflege und Betreuung des Zeitwirtschaftssystems
- Erstellung von Schadensmeldungen für Versicherungen
Ihr Profil:
- abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r
oder eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung
27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015
- 10 „Annettes Ferienstübchen... einfach wohlfühlen!“ trägt und nun
- Berufserfahrung in mindestens einem der genannten Aufgabenmit einem Gütesiegel von 3 Sternen vom DTV ausgestattet ist.
bereiche ist zwingend erforderlich
Im Hinblick auf die erneute Kurortprädikatisierung im Jahre 2016 ist
- Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung ist von Vorteil
eine Qualifizierung unserer Bad Berkaer Vermieter durch den Deutschen
- routinierter Umgang mit MS-Office, insbesondere Excel
Tourismusverband e.V. von großer Bedeutung. Neben Herrn Stubner
- sorgfältige, strukturierte und systematische Arbeitsweise
haben wir im Jahre 2014 und 2015 weitere neue Vermieter hinzube- Bereitschaft zur Arbeit über die üblichen Arbeitszeiten hinaus
kommen, z.B. die Ferienwohnung „OHA“ von Rainer Machulla oder das
„Apartment Ilmtal-Jena“ von Herrn Rolf Schmidt in der Tiefengrubener
Unser Angebot:
Straße. Wir freuen uns auf weiteren Zuwachs und Klassifizierungen un- leistungsgerechte Bezahlung nach den tariflichen Regelungen
serer Beherbergungsbetriebe.
des TVöD in der Entgeltgruppe 8
Die Mitarbeiter der Tourist-Information Bad Berka
- gleitende Arbeitszeit
- 30 Tage Jahresurlaub
- betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Blumenschmuckwettbewerb 2015
- eine vielseitige und interessante Tätigkeit
Schwerbehinderte Bewerber werden bei im Wesentlichen gleicher
Eignung und Befähigung bevorzugt eingestellt.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis 22.04.2014.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an:
Stadtverwaltung Bad Berka
Innere Verwaltung
Amtsleiterin Frau Christin Goldhorn - persönlich Am Markt 10
99438 Bad Berka
oder Mail an: [email protected]
Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgt keine Eingangsbestätigung.
Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen
in Kopie einzureichen. Diese verbleiben bei der Stadtverwaltung und
werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Verfahrens werden
die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet.
Bei gewünschter Rücksendung bitten wir um Beilage eines ausreichend frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Bad Berka, den 17.03.2015
gez. Dr. Volker Schaedel
Bürgermeister
Neues Reservierungssystem
in der Tourist-Information
Mitte des Jahres schließt sich die Tourist-Information Bad Berka an
das landesweite Reservierungssystem THÜRIS an. THÜRIS ist ein Reservierungssystem für Beherbergungsbetriebe und beschäftigt sich
mit dem Vertrieb von Beherbergungsleistungen und ausgewählten
Pauschalangeboten. Bad Berka wird dabei ein Anschließer an die
THÜRIS-Buchungsstelle in Weimar sein und übernimmt weiterhin die
Vermittlung von Beherbergungsbetrieben, setzt aber eine Teilnahme
der Bad Berkaer Vermieter am System THÜRIS voraus. Eine Anmeldung
für den Vermieter ist kostenfrei, Grundvoraussetzung ist lediglich ein
Internetanschluss - über dem sich der Vermieter einloggen und seine
Belegungen eintragen kann. Ziel dabei ist es, den Service für die Gäste
zu verbessern.
Aktuell sind in Thüringen 1.300 Vermieter Mitglied im System THÜRIS
und es existieren circa 30 Buchungsstellen thüringenweit.
Bei Interesse und weiteren Informationen können Sie sich bei der
Tourist-Information Bad Berka melden.
Herzlichen Glückwunsch
an „Annettes Ferienstübchen“
Wir wünschen Herrn Stubner alles Gute und freuen uns über die Klassifizierung seiner Ferienwohnung durch den Deutschen Tourismusverband e.V.
Seit dem 2. März 2015 ist die Unterkunft bei der Tourist-Information
Bad Berka als Ferienwohnung gemeldet - die den liebevollen Titel
Bad Berka soll aufblühen - mit Ihrer Hilfe!
Für das Frühjahr 2015 lobt die Stadt Bad Berka einen Blumenschmuckwettbewerb am Coudray-Haus aus. Zeitgleich mit der Inbetriebnahme
des sanierten Gebäudes soll auch die neue Panoramaterrasse einen floralen Blickfang erhalten.
Wie funktioniert der Wettbewerb?
Unsere Gartenbauabteilung bereitet große Pflanzkübel mit einem
Durchmesser von 90 - 120 cm vor, die Sie dann kreativ bepflanzen und
gestalten dürfen. Dafür wird den Wettbewerbsteilnehmern ein Startkapital zur Verfügung gestellt.
Während der Sommersaison von Mai bis Ende September werden die
Kreationen regelmäßig durch eine Jury begutachtet und bewertet.
Dem Gestalter/ der Gestalterin des Kübels mit der originellsten Bepflanzung, dem besten Pflegezustand und der längsten Blütezeit winken attraktive Preise.
Nähere Information zum Wettbewerb erhalten Sie in der TouristInformation unter 036458 5790 oder unter Tel.: 036458-55161, 01743452248
Machen Sie mit und bringen Sie Ihre Stadt zum Blühen!
Glocken für Bad Berka
Beim großen Stadtbrand 13.07.1608 wurde auch die Kirche völlig
zerstört. Es muss ein furchtbarer Brand gewesen sein, bei dem sogar
die Glocken im Turm geschmolzen waren. Auf sich allein angewiesen,
errichteten die Berkaer zunächst ein provisorisches Kirchengebäude
an gleicher Stelle, um zumindest Gottesdienste feiern zu können. Der
Turm blieb als Ruine stehen. 1609 bauten sie hier beim Kloster einen
Glockenstuhl aus Holz und schafften drei neue Glocken an (daher früher Glockenhausplatz).
Die beiden kleinen Glocken, nach Schäden mehrfach umgegossen,
wurden 1917 dem 1. Weltkrieg geopfert und bereits 1919 durch Eisenhartgussglocken ersetzt. Die Bronzeglocke, als einzige aus dem
historischen Geläut übrig, hat bereits eine kleine Odyssee hinter sich.
Sie wurde im zweiten Weltkrieg zu Rüstungszwecken eingezogen, doch
dann dazu nicht mehr gebraucht. Durch den Spürsinn und das Engagement einer Bad Berkaer Familie und des damaligen Pfarrers Schubert
wurde die größte Glocke des Bad Berkaer Geläuts 1947 auf dem Glockenfriedhof in Hamburg gefunden und kehrte am 1. Advent 1949 auf
ihren angestammten Platz zurück. „Ich ruf mit meinem Klangk und
Schall/ Zu Gottes Dienst die Christen all. O Christe mit dem göttlichen
Schein. Erleuchte die Hertzen der Gemein“, steht unter anderem an
ihrer Schulter.
Die Lebensdauer der Stahlglocken wird mit ca. 70 Jahren geschätzt.
Diese Zeit ist lange verstrichen, und die Gutachter stellten Ermüdungserscheinungen am Material fest. Wir müssen uns darauf einstellen, dass
beide Glocken in naher Zukunft zu ersetzen sind, und dieses ist nicht
für ein Taschengeld zu haben. Der Kirchengemeinde ist schon seit vielen Jahren daran gelegen, für die neuen Glocken zu sparen. So hat
zum Beispiel unser Hermann Schmalfuß, anlässlich seines 70. Geburtstages gebeten, ihm nichts zu schenken, stattdessen für die Glocken
zu spenden und hat damit dem Projekt „Glocken für Bad Berka“ den
entscheidenden Impuls gegeben. Inzwischen gingen viele Spenden von
Privatpersonen, dem Kirchenreis, der Sparkasse Mittelthüringen und
dem Thüringer Ministerium für Finanzen ein und in den letzten fünf
Jahren haben wir auch die Erlöse des Weinzeltes zum Brunnenfest in
das „Glocken-Projekt“ einbezogen.
Am 25.02.2015 wurde ein weiter Meilenstein auf den Weg zu einem
neuen Geläut geschafft.
- 11 -
27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015
Durch die Firma Turmuhren & Glocken Willing aus Gräfenhain wurde die
Bei den Damen war Irina Gerlach (Weimar, 22:53 min) Schnellste vor
Reike Kobbert (SV Bad Berka, 23:20 min) und Maja Blümel (AC Apolda,
Glocke 1, die verbliebene Bronzeglocke von 1609, mit einem neuen Joch
24:50 min).
aus Eiche versehen. Bei der Gelegenheit wurde die Glocke um ca. 25°
Auf der 9 km-Strecke siegte Frank Heinemann (Saalfelder LV, 37:03
gedreht, um die Anschlagpunkte zu verändern. Außerdem erhielt die
min) vor Christian Thomas (LAV Saale-Rennsteig, 44:46 min) und Mario
Glocke einen neu geschmiedeten Klöppel.
Andrä (Lauffreunde Dittmar Schmalkalden, 46:40 min).
Nun liegt „nur“ noch eine Etappe vor uns, der Guss der beiden neuen
Bei den Damen war Juliane Mähr (KS Sportsworld, 45:09 min) SchnellsGlocken. Hier müssen wir noch einmal alles in Bewegung setzen um die
te vor Silvia Bärwolf (Lauffreunde Breitungen, 47:42 min) und Andrea
noch fehlenden Mittel zusammen zu bekommen.
Kobbert (SV Bad Berka, 53:03 min).
Die Glocken sollten uns allen am Herzen liegen, nicht nur der KirAuf der 14 km-Strecke siegte Christop Brandt (USV Erfurt, 51:58 min)
chengemeinde. Wir freuen uns alle mit dem Brautpaar, wenn wir die
vor Christoph Weigel (USV Erfurt, 54:01 min) und Dominik Koch (RennHochzeitsglocken hören, oder sind betrübt, wenn die Trauerglocke
steiglaufverein LG Süd, 54:36 min).
erschallt. Jeden Tag um 18:00 Uhr läutet die Feierabendglocke und
Bei den Damen war Helena Kling (Erfurt, 1:23:18 h) Schnellste vor
wir wissen alle, dass zur Ruhe kommen können, oder die Kinder vom
Jana Schippel (Erfurt, 1:28:08 min) und Ulrike Fröber (TSG Jena,
Spielen langsam den Heimweg antraten sollen. Die Kirche ist auch ein
1:28:25 min).
kultureller Ort in unsrer Stadt, so rufen die Glocken auch zu Konzerten
Jüngste Teilnehmerin war Nele-Pauline Beyer aus Saalfeld (Geb-Jahr
und anderen kulturellen Veranstaltungen. Lassen Sie sich begeistern,
2012), jüngster Teilnehmer Jakob Weerth aus Weimar (Geb.-Jahr 2011).
die Kirche gehört in unsere Stadt und mit ihr die Glocken, die weit in
Älteste Teilnehmerin war Elisabeth Onißeit vom AC Apolda (Geb.-Jahr
des schöne Ilmtal hinein erschallen.
1944), ältester Teilnehmer Jürgen Ellerkamm vom GutsMuths-Rennsteigez. Rolf Sedlacek
glaufverein (Geb.-Jahr 1938)
Die Organisatoren von FWG und SV Bad Berka bedanken sich herzlichen
beim BCV für die Bereitstellung des Raumes, dem Forstamt Bad Berka
für die Genehmigung, der Stadt Bad Berka und Platzwart Michael Dawidow für die Bereitstellung des Platzes und beim Stadionsprecher des
FC Einheit Bad Berka, Matthias Finholdt, für die musikalische Ausgestaltung der Veranstaltung.
gez. Helmut Zenker
gez. Oliver Salomon
Vorsitzender FWG
Vorsitzender SV Bad Berka
Jahresbericht: Ilmtal-Fliegenfischer e.V.
Bad Berka blickte auf ein arbeitsreiches Jahr
2014 zurück
Einladung zum Kegeln!
Aufruf an ALLE - Kinder, Jugendliche,
Erwachsene - Mädchen und Jungen,
Männer und Frauen!
e
Der Kegelverein des SV Bad Berka sucht neue Mitglieder ob alt oder jung - um seine Mannschaften zu komplettieren.
Du hast Interesse an einem Präzisionssport und möchtest gerne mit
Freunden Deine Freizeit bei Spiel, Sport und Spaß verbringen?
Dann bist Du herzlich eingeladen, einen kostenlosen Schnupperkegelkurs auf einer supermodernen Kegelbahn zu absolvieren.
Kommt einfach mit Freunden, Freundinnen, den Eltern oder alleine
an einem Mittwoch ab 18:00 Uhr in das Zeughaus von Bad Berka
(Gaststätte „Zum Zeughaus“), bringt Turnschuhe mit und dann geht
es schon auf eine der 4 Bahnen mit automatischer Kegelaufstellung.
Fachliche Beratung ist gewährleistet, denn der Mittwoch ist auch immer unser Trainingstag.
Wir freuen uns auf Euch!
gez. Immanuel Gotthardt
Vorsitzender des Kegelvereins
Bericht vom „Lauf in den Frühling“ in Bad Berka
Mit einem neuen Teilnehmerrekord endete der 10. Lauf in den Frühling
in Bad Berka.
Obwohl das Wetter mit Regen und 2°C für schlechte Bedingungen sorgte, ließen es sich 100 Läuferinnen und Läufer nicht nehmen, beim
ersten Laufwettbewerb 2015 im Weimarer Land dabei zu sein.
Die Runde über 400m absolvierte Carlo Kobelt (Empor Weimar 06) in
1:27 min als Schnellster.
Über 2 km siegte Tristan Strien (AC Apolda) in 9:01 min.
Auf der 4 km-Strecke siegte Roberto Kobelt (HSV Weimar, 19:47 min)
vor Lucas Beyer (Saalfelder LV, 20:07 min) und Lenny Gerlach (HSV
Weimar, 22:21 min).
In seiner Jahreshauptversammlung am 13.02.2015 blickte der IlmtalFliegenfischer e.V. Bad Berka im 22. Jahr seines Bestehens auf ein
arbeitsreiches Vorjahr zurück. Die 15 Mitglieder des Vereins leisteten
2014 in zahlreichen Arbeitseinsätzen an den beiden Pachtgewässern
des Vereins Ilm und Schwarza knapp 200 Stunden ehrenamtlicher und
gemeinnütziger Arbeit. Fortlaufend summiert seit Vereinsgründung
1993 ergibt dies eine stolze Zahl von insgesamt rund 7.250 Stunden!
Zu tun gab es auch 2014 wieder eine Menge: Fischbesatzmaßnahmen,
Gewässer- und Uferpflegearbeiten, der traditionelle, alljährliche Frühjahrsputz an der Ilm gemeinsam mit der Stadt Bad Berka und natürlich
kam auch das gesellige Vereinsleben, das praktische Fliegenfischen und
das Heranführen von Kindern und Jugendlichen an unsere schöne Passion nicht zu kurz.
Die fischereiliche Hegearbeit wurde konsequent fortgeführt. Besondere
Aufgabe des Vereins ist der Aufbau und die Pflege eines für die Ilm
arttypischen, heimischen Fischbestandes. Hierzu gehören neben dem
regelmäßigen Besatz von Ilm und Schwarza mit Bachforelleneiern und
-Brut sowie mit Jung-Äschen und Kleinfischen anderer Arten auch diverse Pflege- und Aufräumarbeiten am Ufer und im Gewässer.
Der Hegeauftrag geht in Erfüllung, sofern das Ilm- und Schwarza-Tal
über die Jahre von schlimmen Ereignissen verschont bleiben, die Flüsse ganzjährig genügend unverschmutztes, kühles Wasser führen und im
Winter von durchziehenden, raubenden Kormoranschwärmen möglichst
nicht heimgesucht werden. Dies alles gleicht jedoch in heutigen Zeiten
oft einem Lottospiel ...
Sorgen machte uns 2014 so manche der zahlreichen Ilm-Baustellen
durch teilweise hochgradige Gewässerverschmutzung mit noch nicht
abschätzbaren Schäden an Flora und Fauna des Flusses. An der Baustelle der Uferpromenade Ilmstraße in Bad Berka wurde das ganze Jahr
über verhältnismäßig sauber gearbeitet und die Baustelle durch einen
Schutzwall zum Gewässer hin abgedichtet. Am Ende der Bauphase (Betonierarbeiten Treppe) wurde die Abdichtung jedoch massiv undicht
und man pumpte zementhaltiges Abwasser über Stunden in die Ilm,
was zur Schädigung des Fischbestandes und der Laichplätze führte, auf
denen zu dieser Zeit gerade reger Fortpflanzungsbetrieb herrschte. Die
Nachkommen auf dieser Strecke müssen wir leider abschreiben.
Auf der Baustelle „Hangsicherung Trebestraße Bad Berka“ im Sommer
nutzte die Baufirma in unglaublicher Ignoranz das Flussbett der Ilm
auf rd. 80 Meter Länge, um mit einem schweren Bagger Steinmaterial
in Zehnminutentakt hin- und herzufahren. Die Folge war eine massivste Gewässertrübung und Verschmutzung mit Auswirkungen bis nach
Weimar! Nach Androhung eines Baustopps mit Hilfe von Polizei und
Staatsanwaltschaft wurde der Unsinn zunächst gestoppt, später fand
man einen Weg, die Baustelle vom Gelände des ehemaligen Ilmparadies
27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015
- 12 aus ohne größere Beeinträchtigungen zu bedienen. Die gut strukturierWie können Sie mitmachen?
te Gewässerstrecke an der Trebestraße wurde jedoch komplett zerstört/
1. Besuchen Sie die Veranstaltungen oder nehmen Sie an unserer
zerfahren und der Hang sieht jetzt aus wie ein Industriekanal.
Online-Befragung teil und teilen Sie uns mit, was Ihnen für
Baustelle Abtragung Kiesbank am Käsewerk, um den Abflussquerdie Entwicklung der Region wichtig ist!
schnitt aus Hochwasserschutzgründen zu erhöhen: trotz Einbindung
Zur Auftaktveranstaltung, die am 14.04.2015, 17:00 Uhr im Zeugvon uns und der Dachverbände seit über einem Jahr und Festlegung,
haus in Bad Berka stattfindet, laden wir Sie hiermit herzlich ein.
wann unter Berücksichtigung der Laichzeiten der verschiedenen FischBitte geben Sie uns eine Rückmeldung bzgl. Ihrer Teilnahme, damit die
arten die Maßnahmen durchgeführt werden, wurden diese dann doch
Veranstaltung optimal vorbereitet werden kann.
und entgegen aller protokollierten Absprachen und ohne nochmalige
Weitere themenbezogenen Arbeitsgruppen bzw. Workshops, in denen
Information an uns im November 2014 durchgeführt, während der
z.B. Handlungsfelder, Ziele und konkrete Projektideen besprochen werBachforellenlaichzeit!
den, sind geplant. Auch hier können Sie mitarbeiten. Die Termine für
Ebenfalls während der Bachforellenlaichzeit führte der neue Betreidie Arbeitsgruppen werden in der Auftaktveranstaltung bzw. auf der
ber der Wasserkraftanlage (der sich auch „Fischereisachverständiger“
nennt) am ehemaligen Martinswerk Dammsicherungsarbeiten aus und
Internetseite der RAG www.leader-rag-wei.de veröffentlicht.
verschmutzte dabei die Ilm durch absolut stümperhafte Baggerarbeiten
Wenn Sie Ihre Anregungen lieber schriftlich einreichen wollen, haben
und Herumfahren mit dem Bagger im Flussbett aufs Äußerste. Diesem
Sie die Möglichkeit bis zum 08.04.2015 an unserer Online-Befragung
Treiben wurde durch die Behörden und dem Eingreifen der Thüringer
unter www.leader-rag-wei.de teilzunehmen.
Anglerdachverbände ein (vorläufiges) Ende gesetzt.
2. Sie wollen selbst ein Projekt umsetzen? Senden Sie uns Ihre
Wünschen würden wir uns nach wie vor dringend, dass mancher GeIdee für Ihr konkretes Projekt!
wässeranlieger einsichtig wird und die wilde Müll- und GartenabfallGesucht
sind Projektideen, die dazu dienen, die ländliche Entwicklung
Entsorgung in und an der Ilm unterlässt. Außerdem wäre in diesem
der Region nachhaltig zu unterstützen. Reichen Sie Ihre innovativen
Zusammenhang die unerlaubte Wasserentnahme durch Ilmanlieger im
Ideen z.B. für die Verbesserung der Lebensqualität, die Stärkung der
Sommer mit elektrischen Pumpen zu erwähnen, welche sich bei HäuWirtschaft, den Ausbau von Wertschöpfungsketten für regionale Profung in trockenen, warmen Perioden, also dann, wenn sowieso schon
dukte, den Ausbau der touristischen Infrastruktur, die Verbesserung
jeder Tropfen im Fluss fehlt, sehr ungünstig aufs Gewässer auswirken
kann - bis hin zum Fischsterben! Viel zu oft hören wir die geläufige
der Mobilität, die und den Erhalt der Natur- und Kulturlandschaft usw.
Ausrede: „... ach das bisschen Wasser, was ich nehme, das fällt doch
bei uns ein.
gar nicht ins Gewicht...“. Die Aussage würde stimmen, wenn es ein
Projektideen können einreichen: alle Akteure, die die LEADER-Region
Einzelfall wäre - aber Hunderte von Anliegern machen zur selben Zeit
zukunftsfähig gestalten wollen, darunter Kommunen, Vereine, Unterdas Gleiche! Die Fliegenfischer sind zwar meist die ersten, die solche
nehmen oder Privatpersonen, die in der Region Weimarer Land-MitteltÄrgernisse und deren Auswirkungen bemerken, jedoch sollten regelmähüringen ansässig sind und/oder ihr Vorhaben auf die Region ausrichßige behördliche Kontrollgänge erfolgen und die Ahndung der Verstöten. Bitte senden Sie Ihre Projektidee bis zum 08.04.2015 (per Mail,
ße von den zuständigen Ordnungsbehörden intensiver wahrgenommen
per Fax oder per Post) an die RAG Weimarer Land-Mittelthüringen e.V.
werden (und nicht erst, wenn Not am Mann ist und jemand anruft).
Traurig sind wir auch über den derzeitigen Zustand des Ilmparadies,
denn sehr gerne würden wir unsere Veranstaltungsreihe „Thüringer
Fliegenfischer-Forum“, von welcher immerhin bereits fünf in Bad Berka stattfanden, dort fortführen. Dies ist aber nach derzeitigem Stand
längerfristig unmöglich.
Das „7. Fliegenfischer-Forum“ findet deshalb erstmals nicht in Bad
Berka, sondern in der Landgutdomäne Groschwitz bei Rudolstadt statt.
Das bedeutet ganz erhebliche Verbesserungen in Stil & Ambiente, bei
den Ausstellungs- und Vortragsräumen, der gastronomischen Versorgung am Ort, den hervorragenden Übernachtungsmöglichkeiten etc.
Bitte vormerken: Am 26.09.2015 ist dort publikumsoffener Hauptveranstaltungstag und alle Interessierten zusammen mit ihren Familien
sind ganz herzlich dazu eingeladen.
Mitglieder des Vereins nehmen interessierte Bürger auch gerne einmal
mit ans Wasser und zeigen, worauf es beim Fliegenfischen ankommt.
Wer Kontakt mit dem Verein aufnehmen möchte, erreicht ihn unter
036458 31003 (Herr Müller). Einen Auszug aus der Vereinschronik und
eine riesige Sammlung an aktuellen Themen und Informationen über
das Fliegenfischen finden Sie im Internet unter: www.fliegenfischerforum.de.
gez. Michael Müller, 1. Vorsitzender des IFFV
Regionale Entwicklungsstrategie 2014 - 2020
für die Region Weimarer Land-Mittelthüringen
Gestalten Sie mit uns die Zukunft unserer Region!
Die Region Weimarer Land-Mittelthüringen bewirbt sich um Anerkennung als LEADER Region für den Förderzeitraum 2014 - 2020. Damit
soll der erfolgreiche LEADER-Prozess in der Region fortgeführt werden.
Grundlage der Bewerbung ist eine Regionale Entwicklungsstrategie, die
bis zum 30.05.2015 zu erarbeiten ist. Mit dieser Strategie wird festgelegt, in welchen Handlungsfeldern bis zum Jahr 2020 schwerpunktmäßig Fördermittel eingesetzt werden können.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die gern hier leben, sich für ihre Region
einsetzen und mit guten Ideen die Zukunft unserer Region aktiv mitgestalten wollen, sind herzlich zu einer Mitarbeit eingeladen. Ob Dorfbewohner, Mittelständler, Verein oder kommunaler Vertreter - entwickeln
Sie mit uns Ideen für die Zukunft unserer Region!
Kontaktdaten:
Regionale LEADER - Aktionsgruppe Weimarer Land - Mittelthüringen e.V.
Geschäftstelle der RAG / LEADER Management:
LEADER Manager: Angela Graupe, Gabriele Klaiber, Kupferstraße 1,
99441 Mellingen
Tel. 036453 86538, 86516; Fax 86515; E-Mail [email protected], [email protected]
gez. Sylvia Sippach
RAG-Vorsitzende
Klimaschutzpreis „Die blaue Libelle“
Die Klimaschutzstiftung Jena-Thüringen und die Ostthüringer Zeitung
machen sich gemeinsam stark für den Klimaschutz. Beide Partner vergeben in diesem Jahr erstmalig einen gemeinsamen Preis für Klimaschutzprojekte aus Thüringen - „Die blaue Libelle“. Der Preis soll das
Bewusstsein für den Klimaschutz in Thüringen schärfen und beispielgebende Ideen zum Klimaschutz fördern.
Es werden innovative Ideen und Projekte zu Energieeinsparung, erneuerbaren Energien und zum rationalen Energieeinsatz ausgezeichnet.
Mitmachen beim Wettbewerb kann jeder - Privatperson, Unternehmen,
Institutionen, Schulen, Forschungseinrichtungen und Vereine. Voraussetzung ist, dass die Projekte noch nicht abgeschlossen sind. Der Gesamtbetrag von insgesamt 15.000 EUR wird unter den Projektträgern
mit der höchsten Umsatzwahrscheinlichkeit aufgeteilt. Der Gewinner
des Hauptpreises bekommt 5.000 EUR.
Projektanträge können bis 30.04.2015 gesandt werden an:
Klimaschutzstiftung Jena-Thüringen
Kennwort „Die blaue Libelle“
Rudolstädter Straße 39, 07745 Jena
oder per E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen zum Klimaschutzpreis: http://www.klimastiftung-thueringen.de/projekte/fuer-alle.html
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Wohnungsangebote des EKW Bad Berka
Wohnungsangebote im Wohngebiet
Blankenhainer Straße in Bad Berka
3-Zimmer-Wohnung mit Küche, Bad und Balkon
im 4. OG
Wohnfläche:
60,47 qm
Kaltmiete:
328,63 EUR/Monat
Warmmiete:
460,00 EUR/Monat
bezugsfertig ab:
sofort
3-Zimmer-Wohnung mit Küche, Bad, Wohndiele und Balkon
im 4. OG
Wohnfläche:
72,96 qm
Kaltmiete:
386,71 EUR/Monat
Warmmiete:
550,00 EUR/Monat
bezugsfertig ab:
sofort
Wohnungsangebot im OT München
2-Zimmer-Wohnung mit Küche, Bad und Balkon im EG
Wohnfläche:
48,41 qm
Kaltmiete:
244,10 EUR/Monat
Warmmiete:
350,00 EUR/Monat
bezugsfertig ab:
sofort
Weitere Wohnungsangebote erhalten Sie auf Nachfrage.
Gewerberäume
Gewerberäume (Büroräume o. ä.) in Tannroda und Bad Berka ab sofort
zu vermieten.
Bei Interesse können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, gern geben wir Ihnen nähere Informationen zu unseren Gewerbeobjekten.
Kontaktdaten: siehe Seite 2!
Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.ekw.bad-berka.de
Wir wünschen unseren Mieterinnen und Mietern sowie unseren Geschäftspartnern ein frohes Osterfest.
Das Team des EKW Bad Berka
27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015
Sprechstunden im Rathaussaal Bad Berka
Schuldnerberatung
jeden 3. Dienstag im Monat (von 13:00 bis 16:30 Uhr)
Sozialpsychiatrischer Dienst
jeden 2. und 4. Dienstag im Monat (von 09:00 bis 12:00 Uhr)
Familien- und Jugendzentrum Bad Berka
Freizeitangebote der Jugendarbeit
Mi 01.04.15 Fahrt in die Therme Hohenfelden
Do 02.04.15 Osterbasteln, Mittagessen, Ostereier suchen
Fr 03.04.15 Karfreitag
Mo 06.04.15 Di 07.04.15 Mi 08.04.15 Do 09.04.15 Fr 10.04.15 Ostermontag
Jugendcafé - Karten- und Brettspiele
Kochen - Nudeln mit Bolognese/ Salat
Armbänder herstellen
Fußball für Kids
Mo 13.04.15 Di 14.04.15 Mi 15.04.15 Do 16.04.15 Fr 17.04.15 JC Tannroda - Kuchen backen
Jugendcafé - Töpfern für Kids, 5EUR
Kochen - Senfsoße und Ei
Kreativnachmittag - Speckstein
Spiele im Freien
Mo 20.04.15 Di 21.04.15 Mi 22.04.15 Do 23.04.15 Fr 24.04.15 JC Tannroda - Kreativnachmittag
Jugendcafé - Karten- und Brettspiele
Kochen - Brotaufstriche
Windlichter
kreatives Gestalten zum Muttertag
Mo 27.04.15 Di 28.04.15 Mi 29.04.15 Do 30.04.15 JC Tannroda - Geschlossen
Jugendcafé - Inliner fahren
Kochen - Lasagne
Töpfern für Kids, 5EUR
Krabbelgruppe Bad Berka
Montag zwischen 09:00 - 12:00 Uhr für Mütter und Väter mit ihrem
Kind zwischen 0 bis 2 Jahre.
Seniorentreff Bad Berka
Montag, 13:30 - 16:00 Uhr
Oma-Opa-Dienst Bad Berka
Interessierte Omas und Opas können sich melden.
Wochenmarkt in Bad Berka
Jeden Freitag, von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr,
auf dem Marktplatz Bad Berka
Dort finden Sie:
· Lebensmittel: Fleischereiwaren, Obst, Gemüse und Honig
·Textilien
Suchtberatung
Ansprechpartner: Herr Zahlten, Terminvereinbarung
unter 036446524343
Erziehungs- und Familienberatung
Ansprechpartner: Frau Mauder, Terminvereinbarung unter 036446524343
Beratungsservice Rentenversicherung
jeden ersten Donnerstag im Monat (von 16:00 bis 18:00 Uhr)
Ansprechpartner: Herr Torborg
Tel.: 03644563660 (Mo. - Do. 19:30 - 20:15 Uhr)
E-Mail: [email protected]
Eröffnung der Kneipp-Saison 2015
Am 01.04.2015 ist es wieder soweit, um 10:00 Uhr findet in der
Kneipp-Anlage am Goethebrunnen mit dem Bürgermeister und dem
Kneippverein Bad Berka das traditionelle Anwassern statt. Alle Gäste
und Bad Berkaer sind herzlich zu einem erfrischenden Gang durch das
Kneippbecken eingeladen.
Am 11.05.2015 um 14:00 Uhr feiert der Kneipp-Verein Bad Berka das
10-jährige Jubiläum des Bad Berkaer Kneipp-Beckens und den 194.
Geburtstag von Pfarrer Kneipp.
27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015
Osterkrone schmückt bald wieder
den Brunnen am Markt
- 14 9.Diskussion
10.Geselliges Beisammensein
Der Frühling naht und damit auch die Zeit dem Brunnen am Markt seine
Osterkrone aufzusetzen. Dafür bemalen die kleinen Osterhasen in den
Kindertagesstätten schon ganz fleißig viele Eier bunt.
Am 02.04.2015, 10:00 Uhr, sind die Bad Berkaer und die Gäste der
Stadt herzlich eingeladen, zu sehen, wie unsere Jüngsten den Osterbrunnen mit ihren selbst gestalteten Ostereiern schmücken.
Hinweis:
Jagdgenossen können sich durch eine Person ihres Vertrauens vertreten lassen. Diese Personen sind aber nur dann stimmberechtigt, wenn
sie dem Vorstand eine schriftliche Vollmacht des zu vertretenden
Jagdgenossen aushändigen.
gez. Jagdvorsteher Fred Köhler
Neuer Rundweg in Bad Berka
wird Ludwig Häfner gewidmet
Tiefengruben und sein Wasserreichtum
Osterwanderung am Karfreitag, 3. April 2015
Tiefengrubens Osterwanderung, die der Obstbauverein traditionell am
Karfreitag, 3. April 2015 organisiert, beschäftigt sich in diesem Jahr
mit dem Thema Wasser. Startpunkt ist 09:30 Uhr am Dorfteich Tiefengruben. Von dort aus geht es zum Wasserwerk, das an diesem Tag vom
Wasserversorgungszweckverband Weimar extra für die Osterwanderer
zur Besichtigung geöffnet wird. Weiter führt der Weg von dort aus zum
Standort des ehemaligen Außenlagers des KZ Buchenwald - dann zum
Hochbehälter Tiefengruben, durch das Tonndorfer Tal und den Münchner Grund zu zahlreichen Quellen, die schon seit vielen Jahrzehnten für
die Wasserversorgung des Umlandes sorgen. Über die Birkenquelle bei
Bad Berka und den Bechegrund geht es dann wieder nach Tiefengruben
zurück. Die ca. 11 km lange interessante Tour endet gegen 14:00 Uhr
wieder am Ausgangspunkt. Die Wanderleitung übernehmen Hannfried
Rötsch und Hella Tänzer. Alle Teilnehmer sollten an geeignete Kleidung, wetterfestes Schuhwerk und etwas Wegzehrung denken.
Jagdgenossenschaft Tiefengruben
Einladung
Hiermit laden wir alle Grundstückseigentümer (Jagdgenossen) in der Gemarkung Tiefengruben zu der am
Freitag, 10.04.2015,
um 19.30 Uhr,
im Vereinshaus Tiefengruben
stattfindenden
Jagdgenossenschaftsvollversammlung
ein.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorstands (Jagdvorsteher)
3. Kassenbericht (Rechnungsführer)
4. Prüfung des Kassenstandes durch die amtierenden Rechnungsprüfer und Entlastung des Vorstands
5. Berufung eines Wahlvorstands
6. Wahl des neuen Vorstands unserer Jagdgenossenschaft und der
Rechnungsprüfer
7. Bericht der Jagdpächter
8. Bekanntgabe des Wahlergebnisses und Übergabe an den neuen
Vorstand
Bad Berka war sein Leben. In Bad Berka wurde Ludwig Häfner geboren. Dort ist er aufgewachsen, und schon sehr frühzeitig befasste er
sich - angeregt durch Eltern und Großeltern - mit der Geschichte und
dem Leben der Stadt. Vieles in Bad Berka trägt seine Handschrift: das
Stadtarchiv, in dem er nach der Wende sein Hobby zum Beruf machen
konnte. Der Paulinenturm: Als das Bauwerk in den 1980er Jahren baupolizeilich gesperrt und vom Einsturz bedroht war, gründete er eine
Interessengemeinschaft, scharte Gleichgesinnte um sich, organisierte
Technik und die Bergsteiger der Weimarer Hochschule für Architektur und Bauwesen und sorgte in unzähligen Stunden für den Erhalt
des Bad Berkaer Wahrzeichens. Auch der Pfarrbrücke konnte er in den
1980er Jahren nicht beim Verfall zuschauen und reparierte sie mit freiwilligen Helfern. Den Schlossberg holte Ludwig Häfner nach der Wende
aus seinem Dornröschenschlaf, rückte die wechselvolle Geschichte von
Kurpark, Coudrayhaus, Zeughaus und Rathaus ins richtige Licht und
belebte die Tradition der Bad Berkaer Brunnenfestumzüge wieder neu.
Wichtig war ihm bei allem, Bad Berkas Vorzüge, nämlich die schöne
waldreiche Umgebung, die interessante Geschichte und die vielen oft
unbemerkten oder vergessenen Sehenswürdigkeiten rund um Bad Berka
wieder zugänglich zu machen und sinnvoll mit der Kurortentwicklung
zu verknüpfen. Schließlich sollen Bad Berkas Besucher und Kurgäste
erholt, zufrieden und mit neuen Eindrücken nach Hause zurückkehren,
aber auch gern wieder nach Bad Berka kommen. Das brachte ihn 1993
auf die Idee, Rundwanderwege zwischen 4 und 10 km rund um Bad Berka anzulegen und auszuschildern. Routen also, die gut in 1 - 3 Stunden
zu erwandern sind und die landschaftlichen Besonderheiten mit Naturschönheiten, besonderen Aussichtspunkten und interessanten Örtlichkeiten verbinden. Benannt sind sie nach bekannten Persönlichkeiten,
die in und für Bad Berka wirkten, wie z.B. Prof. Tegtmeier, Heinrich
Schütz, Justizrat Reinhard, Förster Brommer oder Ludwig Geist.
Der 7. Rundwanderweg wird nun für Ludwig Häfner eingerichtet, um
damit an sein Schaffen für Bad Berka zu erinnern, ihn zu würdigen. An
der Planung und Umsetzung arbeiten gegenwärtig federführend Wanderwegewart Joachim Pluntke sowie Hella und Volker Tänzer mit Hochdruck, denn bereits am 11. April 2015 soll der Weg eingeweiht werden.
An diesem Tag wäre Ludwig Häfner 80 Jahre alt geworden.
Ein herzliches Dankeschön gilt allen, die das Vorhaben bereits jetzt
aktiv begleiten und unterstützen, allen voran das Forstamt Bad Berka,
Vereine, Firmen, Privatpersonen, die Stadt Bad Berka.
Die Einweihung des neuen Ludwig-Häfner-Rundweges findet mit einer geführten Wanderung am Sonnabend, 11. April 2015, 10:00 Uhr
statt. Treffpunkt ist am Goethebrunnen Bad Berka. Die 10 km lange
Tour verbindet einige Orte und Projekte, die Ludwig Häfner immer am
Herzen lagen.
gez. Hella Tänzer
Stadtbibliothek Bad Berka - Bücherfrühling 2015
Mittwoch, 15. April 2015, 19.30 Uhr
Stadtbibliothek Bad Berka
Claudia & Nadja Beinert
„Die Herrin der Kathedrale“ und „Die Kathedrale der Ewigkeit“
Uta von Naumburg - die schönste und rätselhafteste Frau des Mittelalters.
Aus den wenigen historisch belegten Spuren der Uta von Naumburg
haben Claudia und Nadja Beinert zwei farbenreiche, spannende Romane geschrieben. Die Zwillingsschwestern sind zum diesjährigen Bücherfrühling unsere Gäste und nehmen uns mit auf die Reise in das
mittelalterliche Ballenstedt, Meissen und Naumburg.
Eintritt: 5,00 EUR/ 4,00
- 15 -
27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015
Mittwoch, 22. April 2015
Wald-Wellness in Bad Berka
Stadtbibliothek Bad Berka / Lesung für die Grundschule „Am Hexenberg“, Bad Berka
Waldwellness in Bad Berka - das ist Wellness in und mit der Natur des
Stadtbibliothek Nebenstelle Tannroda/ Lesung für die Grundschule
Mittleren Ilmtales.
Tannroda
Nutzen Sie die reichen Schätze der Natur für Entspannung und GesunMichael Kirchschlager
dung. Wir bieten Ihnen dafür einen Mix aus Qigong, Yoga, Kräuter- und
„Emil rettet Thüringen“
Drachenritter Michael ist dabei gewesen, als Drache Emil das Land vor
Meditationswanderungen inmitten der Natur.
dem bösen Herzog Heinrich der Grimmige rettet. Einen feuerspuckenden Drachen werden die Kinder während unserer Lesung sicher nicht
zu sehen bekommen, dafür einen leibhaftigen Ritter mit Kettenhemd,
Schwert und spannenden Geschichten.
Bildquelle: Thüringer Tourismus GmbH
******
13. April bis 24. April 2015
Stöbern - Finden - Schmökern
Viele Leser haben uns Bücher zum Weitergeben überlassen. Manche
fast neu, warten auf neue Besitzer. Zwei Wochen lang kann in den
Fluren im Zeughaus in Bücherkisten gestöbert werden.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Neue VHS Kurse in Bad Berka beginnen
nach den Osterferien
Englisch - auffrischen oder neu erlernen
Mittwochs, 16:30 - 18:00 Uhr, ab 15.04.
im Lesesaal (Zeughaus)
Machen Sie mit - es lohnt sich!
Pilates am Vormittag
Freitags, 10:30 - 11:30 Uhr, ab 17.04.
in der Ergotherapie Bad Berka (Kellnersbergstr.10)
Pilates kräftigt die Körpermitte und streckt die Wirbelsäule!
Orientalischer Tanz
Mittwochs, 17:30 - 19:00 Uhr, ab 15.04.
am Hexenberg (Sporthalle Grundschule),
Fitnesstraining und Entspannung zugleich!
Digitale Fotografie und Bildbearbeitung
Workshoptag am Sonnabend, 10:00 - 17:00 Uhr
Im Frühling schöne Fotos machen!
Schnupperkurs „Gedächtnistraining“
im Lesesaal (Zeughaus)
offen für Interessierte
und
Informationen zu allen VHS Kursen
1. und 3. Donnerstag im Monat, 16:00 - 17:30 Uhr
Interessierte melden sich bitte!
VHS Außenstelle Bad Berka - Karin Pollex 0160 94 655 904
Lernen Sie die altindische Lehre der Einheit von Körper, Geist und Seele mit Frau Panknin beim Yoga im Kurpark kennen oder gehen Sie mit
unserer qualifizierten Yogalehrerin auf eine Meditationsreise „Zurück
zur Quelle“ in den Dammbachsgrund. Auf den Spuren von Sebastian
Kneipp wird eine Kneipp-Wanderung mit Herrn Peter Weber definitiv
zum Erlebnis und zeigt Ihnen die Heilkraft des „Bad Berkaer Wassers“.
Auch für die Jenigen die schon immer mehr über die Verwendung von
Kräutern erfahren wollten bieten wir mit einer unserer ausgebildeten
Wanderführerinnen Frau Heike Klein einen Kräuterspaziergang an.
Melden Sie sich an für einen unserer Termine unter 036458 5790, in der
Tourist-Information Bad Berka:
- 18. April: Kräuterwanderung ab 14:00 Uhr, Treffpunkt Goethebrunnen
- 25. April: Erlebnis-Kneippwanderung mit Peter Weber, 14:00 Uhr
ab Goethebrunnen
- 26. April: Workshop Qigong um 14:00 Uhr im Kurpark
Vorschau:
- 04. Juni: Yoga mit Frau Kerstin Panknin umrahmt vom LichtKlang-Erlebnis des Parkgeflüsters, 21:00 - 22:00 Uhr im Kurpark
- 06. Juni: Erlebnis-Kneippwanderung mit Peter Weber, 09:30 Uhr
ab Goethebrunnen
- 2. Juli: Yoga unter dem Motto „Klangreise“ mit Live-Klang-Begleitung von Stephan Baecke
- 11. Juli: Erlebnis-Kneippwanderung mit Peter Weber, 09:30 Uhr
ab Goethebrunnen
- 31. Juli: „Zurück zur Quelle“ - ein meditativer Yoga-Spaziergang
im Dammbachsgrund
- 13: August: Yoga mit Frau Kerstin Panknin umrahmt vom LichtKlang-Erlebnis des Parkgeflüsters, 21:00 -22:00 Uhr im Kurpark
„Neue Chancen bei Tinnitus - Wie Ihr Gehör mit
einem geeigneten Gehörtraining wieder Ruhe
finden kann.“
Neueste Untersuchungen lassen einen Zusammenhang von Tinnitus
und Schwerhörigkeit vermuten, da bei 80 % aller Tinnitus-Betroffenen eine, im Laufe von mehreren Jahren schleichende, Hörminderung
festgestellt wurde. Im Vortrag, am 21. April 2015, 19:00 Uhr, in der
Adelsberg-Klinik, wird erläutert, wie sich Betroffene, mithilfe eines geeigneten Gehörtrainings, wieder auf ihre Umwelt konzentrieren können
und wie so das lästige Ohrgeräusch in den Hintergrund tritt.
27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015
- 16 -
„13. Nordic-Walking Tag“ „5. Nordic-Bäder-Cup“
ANMELDUNG zum „Nordic-Walking-Tag 2015“ in Bad
Berka
* Pflichtfelder
* Name, Vorname: ................................................................
( ) *männlich
( ) *weiblich
* Geburtsjahr: .....................................................................
*Straße: .............................................................................
*Land/PLZ/Ort:....................................................................
Verein: ...............................................................................
*Tel.: ................................................................................
Am Sonntag, den 26. April 2015 geht es in Bad Berka an die Stöcke:
der 13. Nordic-Walking-Tag ist zugleich Auftakt für den „5. NordicBäder-Cup“, an dem sich weitere Thüringer Kurorte beteiligen. Los
geht es um 08.30 Uhr mit einer musikalischen Begrüßung durch den
Wanderführer Heinz Luger und einer Erwärmung mit einem qualifizierten Trainer.
Wir bieten 2 landschaftlich reizvolle Strecken an: den 15 km langen
Kohlgrund-Walk und den 9 km langen Kneipp-Walk. Die Läufer der
Kohlgrund-Route starten 09:00 Uhr am Goethebrunnen und die Läufer
der Kneipp-Route um 09:30 Uhr.
Nach der Rückkehr gibt es eine kleine Stärkung mit Bratwurst und Getränken durch das Hotel Am Goethebrunnen. Eine begrenzte Anzahl an
Nordic Walking-Stöcken kann vor Ort kostenfrei ausgeliehen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Tourist-Information Bad
Berka, Telefon 036458/5790, E-Mail: [email protected] und Sie können sich vor Ort ab 08:00 Uhr oder vorab auf der Website unter www.
bad-berka.de anmelden.
Anmelde- und Teilnahmebedingungen für den Bad Berkaer
„Nordic-Walking-Tag“ 2015
Anmeldung: Anmeldeformular per Fax an 036458 55155 oder per Post
an den Veranstalter; Anmeldeschluss: 17. April 2015 (Nachmeldemöglichkeit am Veranstaltungstag bei Ausgabe der Startunterlagen)
Startgebühr für die Wertungsläufe: 26.04.2015
Kneipp-Walk
9 km
8,00 EUR
Kohlgrund-Walk
15 km
8,00 EUR
Kinder bis 14 Jahre frei
Überweisung der Startgebühr auf das Konto der Stadt Bad Berka unter:
IBAN: DE 6582 0510 0004 1000 0116
BIC: HELADEF 1 WEM
(Zahlungseingang bis 17.04.2015)
Als Verwendungszweck geben Sie bitte folgende Daten an:
7900.1500
Namen des Teilnehmers
den entsprechenden Walk
Nach Zahlungseingang auf dem Konto der Stadtverwaltung erhalten
Sie per E-Mail oder per Fax die Bestätigung.
Ausgabe Startunterlagen:
am 26.04.2015, ab 08:00 Uhr
Kurpark, Eingang Goethebrunnen, 99438 Bad Berka
*E-Mail (für Anmeldebestätigung): .........................................
Ich starte beim:
( ) Kneipp - Walk - 9 km
( ) Kohlgrund - Walk - 15 km
Erklärung: Mit der Teilnahme erklärt der Aktive den Haftungsausschluss der Veranstalter für Personen und Schäden jeglicher Art an
und wird weder gegen den Veranstalter und Sponsoren noch gegen
die Kommunen bzw. die Besitzer privater Wege Ansprüche wegen
Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die durch
die Teilnahme am Wettbewerb entstehen können. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Begleitpersonen. Bekannt ist, dass
keine durchgängig freie Wegstrecke garantiert werden kann. Bei
plötzlich auftretendem Fahrzeugverkehr müssen die Teilnehmer
der Sicherheit aller übrigen Verkehrsteilnehmer Vorrang vor dem
Wettkampfziel einräumen. Die Teilnehmer haben den Weisungen
der Polizei und der Streckenposten Folge zu leisten. Der Teilnehmer erklärt, dass er gesund und bei einer Krankenkasse versichert
ist, einen ausreichenden Trainingszustand besitzt und damit einverstanden ist, dass in der Meldung genannte Daten zu Zwecken
der Veranstaltungsorganisation lt. Datenschutzgesetz maschinell
gespeichert werden sowie von ihm gemachte Fotos und Videos
in fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch
genutzt werden können. Werbung für politische Parteien und politische Gruppierungen sind vor, während und nach der Veranstaltung nicht zulässig. Ich versichere, dass ich meine Startnummer
nicht an Dritte weitergeben werde.
Unterschrift: ......................................................................
Ort, Datum: .........................................................................
Weitere Informationen über: Tourist-Information der Stadt Bad Berka
Goetheallee 3, 99438 Bad Berka
Tel. 036458-5790 oder Fax: 036458 57999, E-Mail [email protected]
Einladung zur Jahreshauptversammlung des
Kneippvereins Bad Berka e.V. am 27.04.2015
Am Montag, den 27.04.2015, 19:00 Uhr, findet im Familienzentrum
Herderstraße die Jahreshauptversammlung statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
3. Anträge zur Tagesordnung und Bestätigung
4. Bericht des 1. Vorsitzenden für den Zeitraum 28.04.2014 26.04.2015
5. Finanzbericht der Schatzmeisterin
6. Bericht der Rechnungsprüfer
7. Aussprache über die Berichte
8. Antrag auf Entlastung des Vorstandes
9. Wahl der Kassenprüfer
10.Vorstellung des Veranstaltungsplanes 2015
11.Schlusswort des 1. Vorsitzenden
- 17 -
27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015
Sonnabend, 04.04.2015
10:00 Uhr
Kirchen- und Orgelführung
Stadtkirche St. Marien
Alle Vereinsmitglieder und Freunde des Kneippvereines sind herzlich
eingeladen.
Vorstand des Kneippvereines Bad Berka e.V.
gez. Norbert Naperkowski
1. Vorsitzender
12:45 Uhr
Erlenweg
Busfahrt in den ältesten Ort Thüringens:
Arnstadt
Fahrt: 12,00 EUR
Anmeldung bis 01.04.2015 in der TouristInformation
13:30 Uhr
Goethebrunnen
Geocaching Schnuppertour
die moderne Schatzsuche per GPS
max. 6 Personen, pro Person: 3,00 EUR
vorherige Anmeldung unter: 036458 5790
Sonntag, 05.04.2015
Tanz um den Maibaum
Am Donnerstag, den 30. April
2015, um 15:00 Uhr wird auf
dem Bad Berkaer Marktplatz
der Maibaum gesetzt, dann
sind Gäste willkommen und
herzlich eingeladen! Schon
jetzt proben die Kinder der
Kindertagesstätten
eifrig
für ihren Auftritt. Nachdem
die Männer vom städtischen
Bauhof den mit bunten Bändern geschmückten Baum
aufgestellt haben, werden
die Jüngsten ihre Lieder und
Tänze rund um den Maibaum
vorführen.
Ausstellungen
Rathaus
bis 02.04.2015
„Farbtöne“
Aquarelle von Bettina Albrecht - Erfurt
09.04. - 15.05.2015
„Momente in der Natur“
Fotoausstellung von Isabell Daniel
und Hartmut Steckert
Tourist-Information
31.03.- 31.05.2015
„Gesichter aus aller Welt“
Fotoausstellung von Helga Klameth
14:00 Uhr
Goethebrunnen
Dienstag, 07.04.2015
18:30 Uhr
Gruslige Orte und unheimliche Geschichten
Rathaus
Nachtwächter Rudolf
pro Person: 5,00 EUR
Mittwoch, 08.04.2015
15:00 Uhr
Wasser Luft und Goethes Geist
Goethebrunnen
Stadtführung mit Ute Werneburg
pro Person: 3,00 EUR / mit Kurkarte frei
Donnerstag, 09.04.2015
18:00 Uhr Ausstellungseröffnung „Momente in
Rathaus
der Natur“
Landschafts- und Naturfotographie im
Mittleren Ilmtal
19:00 Uhr
Adelsberg-Klinik
19:00 Uhr
Adelsberg-Klinik
Tages-Make-up leicht gemacht
mit Iris und Helga, pro Person: 3,00 EUR
Donnerstag, 02.04.2015
10:00 Uhr
Osterbrunnen schmücken
Marktplatz
mit den Kindern der Kita´s
Freitag, 03.04.2015
09:00 Uhr
Osterwanderung
11 km
Dorfteich
„Wasserreichtum rund um Tiefengruben“
Tiefengruben
mit Hella Tänzer und Hannfried Rötsch
Vietnam & Laos
Dia-Vortrag mit Helga Klameth, Abendkasse
Freitag, 10.04.2015
13:00 Uhr Fahrt zur Gedenkstätte Buchenwald
Erlenweg Fahrt und Führung: 9,00 EUR
Anmeldung bis 08.04.2015 in der TouristInformation
Sonnabend, 11.04.2015
09:00 Uhr
Auf den Spuren des Dachses
9 km
Goethebrunnen
Wanderung mit Helga und Kurt Klameth
Kosten: 3,00 EUR / mit Kurkarte frei
12:45 Uhr
Erlenweg
Fahrt in die Landeshauptstadt Erfurt
Ihr Begleiter: Klaus Lutterberg
Fahrt und Führung: 16,00 EUR
Anmeldung bis 08.04.2015 in der TouristInformation
14:00 Uhr P Coudray-Haus
„Riesen - Ritter - Mythen“
mit „Eichold“ Werner Christmann unterwegs
zu einer sagenhaften Abenteuertour auf dem
Schlossberg Bad Berka, Kosten: 3,00 EUR pro
Person
Veranstaltungen
Mittwoch, 01.04.2015
10:00 Uhr
Eröffnung der Kneipp-Saison 2015
Kneippanlage
mit dem Bürgermeister und dem Kneippverein
Bad Berka e.V.
Osterspaziergang
mit dem Badeinspektor Heinrich Friedrich Schütz
pro Person: 3,00 EUR
Montag, 13.04.2015
19:00 Uhr
Filmabend
Ilmtal-Klinik
„Die Thomaner“
Dienstag, 14.04.2015
15:00 Uhr
Zu den Buschwindröschen
Goethebrunnen
Wanderung mit Joachim Pluntke
Kosten: 3,00 EUR / mit Kurkarte frei
19:00 Uhr
Adelsberg-Klinik
6 km
Volks- und Liederabend
mit dem Männergesangverein Bad Berka e.V.
Donnerstag, 16.04.2015
19:00 Uhr
Adelsberg-Klinik
Bad Berkaer Bilderbogen
Virtueller Spaziergang durch Bad Berka und
seine Umgebung mit Hella Tänzer, Abendkasse
27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015
Sonnabend, 18.04.2015
09:00 Uhr
Zum wilden Heidingsburger
Goethebrunnen
Wanderung mit Manfred Oelke
Kosten: 3,00 EUR / mit Kurkarte frei
- 18 18:00 Uhr 9 km
Meckfeld
Gemeindehaus
Busfahrt in die Klassikerstadt Weimar
Ihre Begleiterin: Bärbel Zweigert
Fahrt: 16,00 EUR pro Person
Anmeldung bis 16.04.2015 in der TouristInformation
12:45 Uhr
Erlenweg
Sonntag, 19.04.2015
15:00 Uhr
Zeughaus
Thüringer Nachmittag
mit dem Trio Biteras
Kartenvorverkauf in der Tourist-Information
Montag, 20.04.2015
19:00 Uhr
Filmabend
Ilmtal-Klinik
„Brot und Tulpen“
Mittwoch, 22.04.2015
Zentangle
meditatives Zeichnen mit Isolde
Materialkosten: 2,00 EUR
Donnerstag, 23.04.2015
19:00 Uhr
„... die Uhr hat 7 geschlagen“
Rathaus
mit Nachtwächter Rudolf, pro Person: 3,00 EUR
Sonnabend, 25.04.2015
09:00 Uhr
Das Revier der Europäischen Wildkatze
Goethebrunnen
Wanderung mit Helga und Kurt Klameth10 km
Kosten: 3,00 EUR / mit Kurkarte frei
Fahrt durch das wildromantische Schwarzatal
Fahrt: 12,00 EUR
Anmeldung bis 23.04.2015 in der TouristInformation
12:45 Uhr
Erlenweg
17:00 Uhr
Zeughaus
Frühjahrskonzert
mit dem Männergesangverein Bad Berka und
dem Chor „A Tempo“ Tiefengruben
Maibaumsetzen
mit anschließendem Fackelumzug
zum Sportplatz
19:00 Uhr
Bergern
Walpurgisnacht am Hexenberg
Walpurgisnacht im Mondenschein,
die Hexen Bergerns laden ein!
19:30 Uhr
Traditionsfeuer
Schoppendorf
Lampionumzug durch´s Dorf
Treffpunkt: Vereinshaus
Gottesdienste in Bad Berka und Ortsteilen
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bad Berka
02.04.
19:00 Uhr
03.04.
10:00 Uhr
05.04.
10:00 Uhr
12.04.
10:00 Uhr
19.04.
10:00 Uhr
26.04.
10:00 Uhr
Bad Berkaer Nordic-Walking-Tag
Nordic-Bäder-Cup 2015
in Zusammenarbeit mit der BARMER GEK
Weimar
14:00 Uhr
Welt Tai Chi & Qigong Tag
KurparkWorkshop
Tischabendmahl mit Abendbrot
(Teilnahme mit vorheriger Anmeldung)
Gottesdienst mit Abendmahl und mit
dem Hymnus „Sabat mater“ gesungen
von den Chören aus Bad Berka und
Pößneck
Ostergottesdienst mit dem
Posaunenchor
Gottesdienst
Gottesdienst
Gottesdienst
Zentralklinik
02.04.
03.04.
05.04.
09.04.
12.04.
16.04.
19.04.
23.04.
26.04.
30.04.
16.00 Uhr
10:00 Uhr
10:00 Uhr
19.00 Uhr
10.00 Uhr
19.00 Uhr
10.00 Uhr
19.00 Uhr
10.00 Uhr
19:00 Uhr
Wortgottesdienst
Karfreitagsandacht
Ev. Oster-Gottesdienst
Geistliche Abendmusik
Ev. Gottesdienst
Heilige Messe
Ev. Gottesdienst
Geistliche Abendmusik
Ev. Gottesdienst
Heilige Messe
Katholische Kirche in Bad Berka
02.04.
03.04.
04.04.
06.04.
09.04.
11.04.
19.04.
23.04.
26.04.
Sonntag, 26.04.2015
09:00 Uhr
Goethebrunnen
18:00 Uhr
Tiefengruben
- barrierefreier Zugang
Dienstag, 21.04.2015
19:00 Uhr
„Neue Chancen bei Tinnitus - Wie Ihr
Adelsberg-Klinik
Gehör mit einem geeigneten Gehörtraining
wieder Ruhe finden kann.“
Vortrag mit Herrrn Ganß, Hörakustikermeister
19:00 Uhr
Adelsberg-Klinik
Meckfelder Maifeuer
(Vorbereitung Maifeuer: 25.04.,
09:00 - 11:00 Uhr: Holz-Sammelaktion)
19:00 Uhr
15:00 Uhr
18:00 Uhr
10:30 Uhr
19:00 Uhr
18:00 Uhr
10:30 Uhr
19:00 Uhr
10:30 Uhr
Heilige Messe vom letzten Abendmahl
Feier vom Leiden und Sterben des Herrn
Feier der Osternacht
Hochamt
Abendmesse
Zentralgottesdienst
Hochamt
Abendmesse
Hochamt
Evangelisch-Lutherische Kirche Tannroda
Dienstag, 28.04.2015
15:00 Uhr
„Dort, wo die Hexen tanzten“
Goethebrunnen
Wanderung mit Joachim Pluntke
Kosten: 3,00 EUR / mit Kurkarte frei
8 km
Mittwoch, 29.04.2015
Buchlesung
„Ich wollt, ich wär ein Pandabär“
& „Mein verlorener Sohn“ mit Bärbel Zweigert
Donnerstag, 30.04.2015
19:00 Uhr
Adelsberg-Klinik
15:00 Uhr
Marktplatz
Maibaumsetzen
mit einem Programm der Kinder unserer
Kindertagesstätten „Am Adelsberg“,
„Sonnenhöhe“ und „Am Kurpark“
03.04.
10:30 Uhr
05.04.
10:30 Uhr
18.04.
19.30 Uhr
26.04.
17:00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl
(im Pfarrhaus)
Gottesdienst
Taizégottesdienst
Gottesdienst (im Pfarrhaus)
Evangelisch-Lutherische Kirche Tiefengruben
06.04.
14:00 Uhr
Ostertaufgottesdienst
Evangelisch-Lutherische Kirche Gutendorf
19.04.
14:00 Uhr
Zu-Gast-in-Gottesdienst
Evangelisch-Lutherische Kirche Meckfeld
06.04.
09:30 Uhr
Gottesdienst
- 19 -
27.03.2015 - Amtsblatt 3/2015
am 30.04. Herr Eckehard Steimann am 30.04. Frau Gerda Weißleder Die Stadtverwaltung Bad Berka übermittelt herzliche Geburtstagsgrüße und wünscht allen Jubilaren beste Gesundheit, Wohlergehen
und persönlich alles Gute.
Bad Berka
am 01.04. am 01.04. am 01.04. am 02.04. am 03.04. am 04.04. am 04.04. am 04.04. am 05.04. am 05.04. am 06.04. am 06.04. am 06.04. am 07.04. am 07.04. am 08.04. am 09.04. am 09.04. am 10.04. am 11.04. am 11.04. am 11.04. am 13.04. am 13.04. am 13.04. am 13.04. am 13.04. am 14.04. am 14.04. am 15.04. am 16.04. am 17.04. am 17.04. am 17.04. am 17.04. am 17.04. am 18.04. am 18.04. am 20.04. am 22.04. am 22.04. am 22.04. am 23.04. am 23.04. am 23.04. am 23.04. am 24.04. am 24.04. am 24.04. am 24.04. am 25.04. am 25.04. am 25.04. am 25.04. am 25.04. am 26.04. am 26.04. am 26.04. am 27.04. am 27.04. am 27.04. am 27.04. am 27.04. am 27.04. am 28.04. am 28.04. am 28.04. am 28.04. am 30.04. am 30.04. am 30.04. Herr Wilfried Graf Herr Wolfgang Müller Frau Gisela Rötsch Herr Wolfgang Handwerk Frau Elfriede Kallmeyer Herr Roland Franke Herr Dr. Eberhard Lüdde Frau Ingrid Schachtschabel Herr Lothar Streit Herr Werner Zühlke Herr Gunder Eichhorn Herr Klaus Opfer Herr Wolfgang Tietze Frau Christa Müller Herr Reinhard Schwarz Herr Manfred Schlenstedt Herr Hans Lakotta Herr Bert Wollschläger Herr Rainer Steinhauer Frau Barbara Behrendt Frau Ingrid Frischmuth Frau Monika Wycislok Frau Frieda Groß
Frau Käthe Hampel Herr Fritz Linke Herr Ruppert Musil Herr Horst Schachtschabel Frau Hannelore Hannes Herr Helmut Richter Frau Lieselotte Richter Herr Rainer Plomitzer Frau Gisela Eckert Frau Dr. Ursula Flatau Frau Johanna Hemkes Herr Albert Krämer Herr Rudi Arnold Saalfeld Frau Margit Kesting Herr Kurt Roltsch Herr Dr. Hilmar Kormann Herr Achim Dornberger Frau Elfriede Müller Herr Dr. Jürgen Schmidt Frau Ruth Haack Herr Rudolf Sprenger Frau Christina Tittel Frau Dorothea Vogt Frau Margrit Dunker Frau Elisabeth Eule Herr Peter Janich Herr Siegfried Linß
Frau Bettina Katz Herr Wolfgang Kesting Herr Werner Lakotta Frau Elfriede Pliquett Frau Gisela Wehling Frau Rosalind Döhring Frau Heidemarie Nußbaum Herr Lutz Reinhardt Frau Isa Anding Herr Arno Gebauer Herr Gerhard Kästner Frau Gerda Kracht Frau Katharina Scheidt Herr Manfred Schorr Herr Dr. Wolfgang Gross Frau Christa Tschirner Frau Regina Utterodt Herr Rainer Wurmstich Frau Renate Goering Herr Wolfgang Niegsch Frau Ursula Rohland zum 81. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
Bad Berka OT Bergern
am 02.04. Herr Werner Lindner am 14.04. Herr Wolfgang Drengk am 15.04. Herr Wolfgang Röder zum 80. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
Bad Berka OT Gutendorf
am 05.04. Frau Karla Wurmstich am 09.04. Frau Gudrun Apel zum 76. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
Bad Berka OT Kottendorf
am 05.04. Frau Brigitte Kosubek am 25.04. Frau Hannelore Fanghänel zum 65. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Bad Berka OT Meckfeld
am 02.04. am 06.04. am 12.04. am 20.04. am 30.04. Herr Lothar Boxberger Frau Edeltraut Wurmstich Herr Bernd Schedlinski Frau Silvia Hofmann Frau Marion Schröter zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
Bad Berka OT München
am 21.04. Frau Gisela Koch zum 78. Geburtstag
Bad Berka OT Schoppendorf
am 15.04. Frau Elfriede Detzner am 19.04. Frau Roswitha Ehrhardt zum 95. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Bad Berka OT Tannroda
am 01.04. am 01.04. am 02.04. am 17.04. am 18.04. am 19.04. am 19.04. am 19.04. am 22.04. am 22.04. am 23.04. am 25.04. am 25.04. am 27.04. am 28.04. am 28.04. am 29.04. am 30.04. Frau Elfriede Langenberg Frau Ursula Mielke Herr Georg Ignatjew Frau Margitta Oehler Frau Karin Wedekind Herr Jürgen Andrae Frau Bärbel Bischoff Frau Jutta Hupel Herr Herbert Faidt Frau Christa Köhler Herr Udo Meyer Frau Ruth Eismann Herr Richard Schweitzer Frau Margarete Franke Frau Hildegard Schütze Frau Marlis Wünsche Frau Thea Schröter Herr Eugen Rothe zum 88. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
Bad Berka OT Tiefengruben
am 07.04. am 08.04. am 12.04. am 21.04. am 22.04. am 22.04. Frau Heidrun Leuthardt Herr Karl Dornberger Frau Karin Kotzer Frau Regina Michael Frau Gisela Grade Herr Günther Rosenkranz zum 67. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
Impressum
Amtsblatt der Stadt Bad Berka
Herausgeber: Stadt Bad Berka, Am Markt 10, Telefon: 03 64 58 / 5 50
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
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Verlagsleiter: Mirko Reise
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