SGS BR News Info 11-06-15 Liebe KollegInnen! Nach erfolgreicher Absolvierung der konstituierenden Sitzung des Betriebsrates, in dieser ersten Sitzung werden der Vorsitzende des Gremiums und dessen Stellvertreter gewählt, eine Geschäftsordnung erlassen und andere organisatorische Fragen geklärt, möchte ich Euch das neue gewählte Team samt den dazugehörigen Aufgaben ein wenig vorstellen. ULBERT Gernot EICHINGER Christian BR Vorsitzender, BR - Info Standort Penzing +43 664 80117 25151 [email protected] Betriebsrat, Schriftführer Stellvertreter Standort SIE – City +43 664 80117 22740 [email protected] ANDERL Erwin STEINER Claudia BR Vorsitzender Stellvertreter, Behinderten Ressort Standort SIE – City +43 664 80117 15725 [email protected] Betriebsratsmitglied Standort Penzing +43 5 1707 36835 [email protected] DEGEN Gerhard Betriebsrat, Kassier Standort SIE – City +43 664 80117 15732 [email protected] ANDERKA Ernst Betriebsrat, BR – Info, Behinderten Ressort, Schriftführer Standort Leberstraße +43 664 80117 21400 [email protected] ELIASEK Leopold BAUM Robert Betriebsratsmitglied Austrian Airlines +43 664 80117 15593 AMMER Peter Betriebsratsmitglied LH St. Pölten +43 664 4400406 JASAROSKI Edail Betriebsratsmitglied Austrian Airlines +43 664 80117 15592 [email protected] Betriebsrat, Kassier Stellvertreter Standort RUTH +43 664 80117 16005 Dieses BR Team, steht Euch wie immer jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung und soll jedem Mitarbeiter die Möglichkeit geben eine optimale Vertretung zu erhalten! Auch wurden die Sozialleistung des Betriebsratsfonds überarbeitet und sind ab sofort gültig und im Anschluss ersichtlich. Sozialleistungen des Betriebsratsfonds Betriebsrat für Arbeiter Siemens Gebäudemanagement & -Services G.m.b.H. Stand 2011 Liebe KollegInnen! Solidarität ist für uns kein leeres Schlagwort! Es ist daher erste Aufgabe des Betriebsratsfonds, Mitarbeiter in besonderen Fällen zu unterstützen. Dies gilt insbesondere bei Notfällen wie lange Krankenstände, Spitalsaufenthalt oder bei Begräbniskosten. Darüber hinaus gibt es Leistungen zu besonderen Anlässen wie Jubiläumsgeld, Heirats- und Geburtengabe und die Weihnachtsaktion. Förderungen gibt es für gemeinschaftliche Aktivitäten in den Abteilungen. Die zweite und noch wichtigere Aufgabe des Betriebsratsfonds ist es, für schwierige Zeiten vorzusorgen. Ein herzliches „Glück Auf“ Euer Arbeiterbetriebsrat 1. Krankenunterstützung Nach 6-monatiger Firmenzugehörigkeit (außer bei Arbeitsunfall- hier besteht sofortiger Anspruch) wird bei Erkrankung bzw. Spitalsaufenthalt unter Beachtung folgender Gegebenheiten eine Krankenunterstützung ausbezahlt. Bei Erkrankung gebührt ab dem 1. Tag nach Erschöpfung der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ein Taggeld von alt € 1,50 €, angehoben auf € 2,00, wenn der Krankenstand mindestens 7 Tage gedauert hat. Bei Aufenthalten im Krankenhaus, Heil- u. Pflegeanstalten, wo die Pflegegebühren von den Krankenkassen getragen werden sowie bei Kuraufenthalten, die von Sozialversicherungsträgern bezahlt werden, gebührt ein Taggeld von alt € 1,50 €, angehoben auf € 2,00. Der Anspruch besteht immer, unabhängig vom Stand der Entgeltfortzahlung. Dies gilt auch für die Dauer des Aufenthaltes im Spital bei der Geburt eines Kindes. Für jene Kolleginnen und Kollegen, denen bei einem Spitalsaufenthalt ein Selbstkostenbeitrag in der allgemeinen Gebührenklasse verrechnet wurde, erhöht sich das Taggeld auf € 7 für die Tage, für die dieser Kostenbeitrag bezahlt wurde. Nachweis: Abrechnung der Krankenkassa, Rechnung der Krankenanstalt, Beleg des Sozialversicherungsträgers Die Krankenunterstützung + Spitalsgeld wird bis zu einem Höchstbetrag von € 700 pro Jahr gewährt. Für Krankenstände sowie Karenzurlaube im Sinne des Mutterschutzgesetzes wird keine Krankenunterstützung bezahlt. 2. Heirats- und Geburtengabe (Erhöhung) Nach 2-jähriger Firmenzugehörigkeit besteht anlässlich der eigenen Eheschließung bzw. Geburt eines leiblichen Kindes Anspruch auf Heirats- und Geburtengabe. Heiratsgabe von € 75 alt, angehoben auf € 100 Geburtengabe von € 75 alt, angehoben auf € 100 3. Begräbniskostenbeitrag Die Anwartschaft besteht nach 6-monaatiger Firmenzugehörigkeit. a) Bei Ableben des Ehepartners oder einer /eines Lebenspartner/in, wenn eine Lebensgemeinschaft im Sinne des ASVG vorliegt (Mitversicherung) € 75 alt, angehoben auf € 100 b) Bei Ableben eines Kindes/ Adoptivkindes (solange Anspruch auf € 75 alt, angehoben auf € 100 Familienbeihilfe besteht) c) Bei Ableben der Mutter oder des Vaters € 75 alt, angehoben auf € 100 4. Kranzspende Beim Ableben einer/s aktiven Kollegen oder Firmenpensionisten wird namens aller MitarbeiterInnen vom Betriebsrat eine Kranzspende veranlasst. 5. Weihnachtsaktion Jährlich gibt es eine Weihnachtsaktion in Höhe von € 50.-- für alle MitarbeiterInnen. Voraussetzung für die Anwartschaft ist ein mit 1. Oktober des entsprechenden Jahres bestehendes Arbeitsverhältnis. 5. Kinderweihnachtsaktion Voraussetzung für die Anwartschaft ist ein mit 1. Oktober des entsprechenden Jahres bestehendes Arbeitsverhältnis. Unsere Kolleginnen und Kollegen erhalten für ihre Kinder ab dem 1. bis zum 15. Lebensjahr anlässlich des Weihnachtsfestes ein Warenpaket Im Wert von ca. € 20.--. 7. Kurskostenbeitrag Die Anwartschaft besteht nach 1-jähriger Firmenzugehörigkeit. Für berufsbildende Kurse wird die Hälfte der Kurskosten, jedoch maximal alt € 90, angehoben auf € 100 pro Kalenderjahr auf Antrag und nach Vorlage der Kursbestätigungen (mehrere Kurse möglich) ausbezahlt. Der Kostenbeitrag wird insbesondere auch für den Besuch der TGA (Werkmeisterschule) nach oben genannten Richtlinien gewährt. Nachweis: Kursbestätigung, Zahlungsnachweis 8. Förderung gemeinschaftlicher Aktivitäten Für die vom Zuständigen Betriebsrat geplanten bzw. durchgeführten Aktivitäten (z.B. Abteilungsausflüge, Exkursionen) bis Euro 15 /Koll. und Jahr Für sonstige im Rahmen der Abteilung durchgeführten Aktivitäten bis Euro 6/Koll. und Jahr. Nachweis: Rechnungen 9. Sportförderung Für die im Rahmen der Abteilung durchgeführten sportlichen Aktivitäten Nachweis: Rechnungen 10. Jubiläumsgeld Bei Erreichung eines Dienstjubiläums gelangen folgende Barleistungen zur Auszahlung: 25-jähriges Dienstjubiläum Euro 500 35-jähriges Dienstjubiläum Euro 600 40-jähriges Dienstjubiläum Euro 700 11. Impfzuschuss (Änderung) Impfzuschuss in Höhe von € 10.-- für jede Impfung! Nachweis: Beleg vom Arzt, dem vollen Namen und der Bezeichnung der Impfung. Allgemeines Anspruchsberechtigt für alle Sozialleistungen sind jene Kolleginnen und Kollegen, die am Tage, an dem die Anspruchsvoraussetzung erfüllt ist, Betriebsratsumlagen den Arbeiterbetriebsrat der Fa. SGS entrichten. Der Anspruch auf Bar- und Sachleistungen erlischt mit Ablauf eines Jahres ab Entstehen des Anspruches. Ein Rechtsanspruch auf nicht konsumierte Leistungen besteht nicht. Der Betriebsrat behält sich Änderungen vorstehender Leistungen der Art, Höhe und des Umfanges nach, vor. GLÜCK AUF Gernot ULBERT Betriebsratsvorsitzender der Arbeiter Penzinger Straße 76 1140 Wien, Österreich Tel: +43 (0) 51707-25151 Fax: +43 (0) 51707-55151 Mobil: +43 (0) 664/8011725151 mailto: [email protected] web: http://netzwerke.oegb.at/sgs_br web: http://www.siemens.at/sgs
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