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SGS BR News
Info 11-06-15
Liebe KollegInnen!
Nach erfolgreicher Absolvierung der konstituierenden Sitzung des Betriebsrates, in
dieser ersten Sitzung werden der Vorsitzende des Gremiums und dessen
Stellvertreter gewählt, eine Geschäftsordnung erlassen und andere organisatorische
Fragen geklärt, möchte ich Euch das neue gewählte Team samt den dazugehörigen
Aufgaben ein wenig vorstellen.
ULBERT Gernot
EICHINGER Christian
BR Vorsitzender,
BR - Info
Standort Penzing
+43 664 80117 25151
[email protected]
Betriebsrat,
Schriftführer Stellvertreter
Standort SIE – City
+43 664 80117 22740
[email protected]
ANDERL Erwin
STEINER Claudia
BR Vorsitzender Stellvertreter,
Behinderten Ressort
Standort SIE – City
+43 664 80117 15725
[email protected]
Betriebsratsmitglied
Standort Penzing
+43 5 1707 36835
[email protected]
DEGEN Gerhard
Betriebsrat,
Kassier
Standort SIE – City
+43 664 80117 15732
[email protected]
ANDERKA Ernst
Betriebsrat, BR – Info,
Behinderten Ressort, Schriftführer
Standort Leberstraße
+43 664 80117 21400
[email protected]
ELIASEK Leopold
BAUM Robert
Betriebsratsmitglied
Austrian Airlines
+43 664 80117 15593
AMMER Peter
Betriebsratsmitglied
LH St. Pölten
+43 664 4400406
JASAROSKI Edail
Betriebsratsmitglied
Austrian Airlines
+43 664 80117 15592
[email protected]
Betriebsrat,
Kassier Stellvertreter
Standort RUTH
+43 664 80117 16005
Dieses BR Team, steht Euch wie immer jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung und soll jedem
Mitarbeiter die Möglichkeit geben eine optimale Vertretung zu erhalten!
Auch wurden die Sozialleistung des Betriebsratsfonds überarbeitet und sind ab sofort gültig und im
Anschluss ersichtlich.
Sozialleistungen des Betriebsratsfonds
Betriebsrat für Arbeiter
Siemens Gebäudemanagement & -Services G.m.b.H.
Stand 2011
Liebe KollegInnen!
Solidarität ist für uns kein leeres Schlagwort! Es ist daher erste Aufgabe des Betriebsratsfonds,
Mitarbeiter in besonderen Fällen zu unterstützen. Dies gilt insbesondere bei Notfällen wie lange
Krankenstände, Spitalsaufenthalt oder bei Begräbniskosten. Darüber hinaus gibt es Leistungen zu
besonderen Anlässen wie Jubiläumsgeld, Heirats- und Geburtengabe und die Weihnachtsaktion.
Förderungen gibt es für gemeinschaftliche Aktivitäten in den Abteilungen.
Die zweite und noch wichtigere Aufgabe des Betriebsratsfonds ist es, für schwierige Zeiten
vorzusorgen.
Ein herzliches „Glück Auf“
Euer Arbeiterbetriebsrat
1. Krankenunterstützung
Nach 6-monatiger Firmenzugehörigkeit (außer bei Arbeitsunfall- hier besteht sofortiger Anspruch)
wird bei Erkrankung bzw. Spitalsaufenthalt unter Beachtung folgender Gegebenheiten eine
Krankenunterstützung ausbezahlt.
Bei Erkrankung gebührt ab dem 1. Tag nach Erschöpfung der Entgeltfortzahlung durch den
Arbeitgeber ein Taggeld von alt € 1,50 €, angehoben auf € 2,00, wenn der Krankenstand
mindestens
7 Tage gedauert hat.
Bei Aufenthalten im Krankenhaus, Heil- u. Pflegeanstalten, wo die Pflegegebühren von den
Krankenkassen getragen werden sowie bei Kuraufenthalten, die von Sozialversicherungsträgern
bezahlt werden, gebührt ein Taggeld von alt € 1,50 €, angehoben auf € 2,00.
Der Anspruch besteht immer, unabhängig vom Stand der Entgeltfortzahlung. Dies gilt auch für die
Dauer des Aufenthaltes im Spital bei der Geburt eines Kindes.
Für jene Kolleginnen und Kollegen, denen bei einem Spitalsaufenthalt ein Selbstkostenbeitrag in
der allgemeinen Gebührenklasse verrechnet wurde, erhöht sich das Taggeld auf € 7 für die Tage,
für die dieser Kostenbeitrag bezahlt wurde.
Nachweis: Abrechnung der Krankenkassa, Rechnung der Krankenanstalt,
Beleg des Sozialversicherungsträgers
Die Krankenunterstützung + Spitalsgeld wird bis zu einem Höchstbetrag von € 700 pro Jahr
gewährt. Für Krankenstände sowie Karenzurlaube im Sinne des Mutterschutzgesetzes wird keine
Krankenunterstützung bezahlt.
2. Heirats- und Geburtengabe (Erhöhung)
Nach 2-jähriger Firmenzugehörigkeit besteht anlässlich der eigenen Eheschließung bzw. Geburt
eines leiblichen Kindes Anspruch auf Heirats- und Geburtengabe.
Heiratsgabe von € 75 alt, angehoben auf € 100
Geburtengabe von € 75 alt, angehoben auf € 100
3. Begräbniskostenbeitrag
Die Anwartschaft besteht nach 6-monaatiger Firmenzugehörigkeit.
a) Bei Ableben des Ehepartners oder einer /eines Lebenspartner/in, wenn
eine Lebensgemeinschaft im Sinne des ASVG vorliegt
(Mitversicherung) € 75 alt, angehoben auf € 100
b) Bei Ableben eines Kindes/ Adoptivkindes (solange Anspruch auf
€ 75 alt, angehoben auf € 100
Familienbeihilfe besteht)
c) Bei Ableben der Mutter oder des Vaters € 75 alt, angehoben auf € 100
4. Kranzspende
Beim Ableben einer/s aktiven Kollegen oder Firmenpensionisten wird namens aller
MitarbeiterInnen vom Betriebsrat eine Kranzspende veranlasst.
5. Weihnachtsaktion
Jährlich gibt es eine Weihnachtsaktion in Höhe von € 50.-- für alle MitarbeiterInnen. Voraussetzung
für die Anwartschaft ist ein mit 1. Oktober des entsprechenden Jahres bestehendes
Arbeitsverhältnis.
5. Kinderweihnachtsaktion
Voraussetzung für die Anwartschaft ist ein mit 1. Oktober des entsprechenden Jahres
bestehendes Arbeitsverhältnis.
Unsere Kolleginnen und Kollegen erhalten für ihre Kinder ab dem 1. bis zum 15. Lebensjahr
anlässlich des Weihnachtsfestes ein Warenpaket Im Wert von ca. € 20.--.
7. Kurskostenbeitrag
Die Anwartschaft besteht nach 1-jähriger Firmenzugehörigkeit. Für berufsbildende Kurse wird die
Hälfte der Kurskosten, jedoch maximal alt € 90, angehoben auf € 100 pro Kalenderjahr auf Antrag
und nach Vorlage der Kursbestätigungen (mehrere Kurse möglich) ausbezahlt. Der Kostenbeitrag
wird insbesondere auch für den Besuch der TGA (Werkmeisterschule) nach oben genannten
Richtlinien gewährt.
Nachweis:
Kursbestätigung, Zahlungsnachweis
8. Förderung gemeinschaftlicher Aktivitäten
Für die vom Zuständigen Betriebsrat geplanten bzw. durchgeführten Aktivitäten
(z.B. Abteilungsausflüge, Exkursionen) bis Euro 15 /Koll. und Jahr
Für sonstige im Rahmen der Abteilung durchgeführten Aktivitäten bis Euro 6/Koll.
und Jahr.
Nachweis:
Rechnungen
9. Sportförderung
Für die im Rahmen der Abteilung durchgeführten sportlichen Aktivitäten
Nachweis:
Rechnungen
10. Jubiläumsgeld
Bei Erreichung eines Dienstjubiläums gelangen folgende Barleistungen zur Auszahlung:
25-jähriges Dienstjubiläum Euro 500
35-jähriges Dienstjubiläum Euro 600
40-jähriges Dienstjubiläum Euro 700
11. Impfzuschuss (Änderung)
Impfzuschuss in Höhe von € 10.-- für jede Impfung!
Nachweis:
Beleg vom Arzt, dem vollen Namen und der Bezeichnung der Impfung.
Allgemeines
Anspruchsberechtigt für alle Sozialleistungen sind jene Kolleginnen und Kollegen, die am Tage, an
dem die Anspruchsvoraussetzung erfüllt ist, Betriebsratsumlagen den Arbeiterbetriebsrat der Fa.
SGS entrichten.
Der Anspruch auf Bar- und Sachleistungen erlischt mit Ablauf eines Jahres ab Entstehen des
Anspruches.
Ein Rechtsanspruch auf nicht konsumierte Leistungen besteht nicht.
Der Betriebsrat behält sich Änderungen vorstehender Leistungen der Art, Höhe und des Umfanges
nach, vor.
GLÜCK AUF
Gernot ULBERT
Betriebsratsvorsitzender der Arbeiter
Penzinger Straße 76
1140 Wien, Österreich
Tel: +43 (0) 51707-25151
Fax: +43 (0) 51707-55151
Mobil: +43 (0) 664/8011725151
mailto: [email protected]
web: http://netzwerke.oegb.at/sgs_br
web: http://www.siemens.at/sgs