4-2015 für Niedersachsen

H 6185
SCHUL
VERWALTUNGS
BLATT für Niedersachsen
4-2015
Amtsblatt des Niedersächsischen Kultusministeriums für Schule und Schulverwaltung
Aus dem Inhalt:
❙ Fachtagung
„Sprachbildung mit BiSS”
❙ Einstellung von Lehrkräften in den
Niedersächsischen Schuldienst …
Quereinstieg
❙ Ergebnis der Wahlen der Mitglieder des 14. Landeselternrats
Niedersachsen
Thema des Monats
Erinnerungskultur und Gedenkorte
1. April 2015 · Heft 4 · 141 - 184 · 67. Jahrgang
Verlag Hahnsche Buchhandlung
Marktstraße 12 · 31224 Peine
Schloss Warnsdorf ist eine staatlich anerkannte beihilfefähige Klinik
für Heilfasten, Naturheilverfahren, Innere Medizin, Psychosomatik und
Neurologie.
1910 im Stil eines englischen Herrenhauses erbaut, liegt es mit seinem
großzügigem Schlosspark direkt am Hemmeldorfer See, inmitten der
zauberhaften Landschaft Ostholsteins und nahe der Ostseebäder
Travemünde und Timmendorfer Strand.
Privatklinik Eberl
BAD TÖLZ
Alle Zulassungen für Sanatoriumsund stationäre Maßnahmen:
Psychosomatik / Burn-Out
Orthopädie
Innere Medizin
• modernste Diagnostik und Therapie
• großer Fitnessraum, Sauna, Dampfbad
• Thermal-Schwimmbad (31-32°C)
Kostenträger: Beihilfe und private Krankenkassen
Bei Angabe des Buchungscodes „Schulverwaltungsblatt Niedersachsen“
erwartet Sie ein kleines Willkommensgeschenk für Ihre Gesundheit.
Wir empfehlen:
Gesundheitspaket für Menschen mit akuten
STRESS- oder BURN-OUT SYNDROMEN
I
I
I
I
I
ab 7 Übernachtungen/Vollpension (auf Wunsch auch mit
1000 oder 1200 Kcal)
Umfangreiche ärztliche Betreuung: Eingangsuntersuchung,
großes Blutbild, Laborbesprechung, Visiten, Beratung, Abschlussuntersuchung mit Befundbericht
Teilnahme am täglichen Sportprogramm (Früh- und Wassergymnastik, Nordic-Walking, Bauch-Beine-Po)
Teilnahme am Entspannungstraining in der Gruppe (Yoga, Autogenes Training, Qi Gong, Bogenschießen, Pilates, Feldenkrais)
Nutzung von Sauna, Schwimmbad, Fitnessraum und Fahrrädern
im Pflegesatz enthalten
Ergänzend vor Ort buchbar: Psychotherapie, Entspannungstraining in
Einzelstunden, Massagen je nach Indikation (med. Rücken- oder Ganzkörpermassage, Lymphdrainage, Fußreflexzonenmassage). Beim Antrag
auf Kostenübernahme bei der KV/Beihilfe sind wir gern behilflich.
Privatklinik Eberl Telefon: 08041.78 72-0
Buchener Straße 17 Fax: 08041.78 72-78
D – 83646 Bad Tölz [email protected]
www.privatklinik-eberl.de
Schloss Warnsdorf Klinik
Dr. Scheele GmbH
Schloßstrasse 10 · 23626 Warnsdorf
Tel. 04502-8400 · Fax 04502-840284
www.schloss-warnsdorf.de
Sie geben alles. Wir
geben alles für Sie:
mit Lösungen für
Lehramtsanwärter/-innen.
Spezialist für den Öffentlichen Dienst.
Wir bieten von der Krankenversicherung bis zur Dienstunfähigkeitsversicherung Schutz von Anfang an – komme, was wolle.
Garantierte Dienstunfähigkeitsrente bis zu 1.800 Euro möglich
Höhe der Dienstunfähigkeitsversicherung an Bedarf anpassbar
Krankenversicherung zur Beihilfe mit Ausbildungskonditionen
Als Spezialversicherer exklusiv für den Öffentlichen Dienst geben wir
alles für Sie. Lassen Sie sich jetzt von Ihrem persönlichen Betreuer in
Ihrer Nähe beraten.
Mehr Informationen: www.DBV.de
oder Telefon 0800 166 55 94.
Ein Unternehmen der AXA Gruppe
SVBl 4/2015
VORWORT
141
VORWORT
Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in den Schulen und in der Schulverwaltung,
vor 70 Jahren, am 15.4.1945, wurde Bergen-Belsen befreit. Etwa
52.000 KZ-Häftlinge und mehr als 20.000 Kriegsgefangene kamen
im Lagerkomplex von Bergen-Belsen in den Jahren 1940 bis 1945
ums Leben, vor allem Juden und Jüdinnen aus allen Teilen Europas,
aber auch sowjetische Kriegsgefangene, Sinti und Roma, Menschen
aus dem Widerstand, Zeugen Jehovas und Menschen, die wegen
ihrer Homosexualität oder als sogenannte „Kriminelle“ verfolgt wurden.
Bergen-Belsen war nur ein Ort des Massenmords unter vielen anderen. Auch in vielen anderen Teilen
Niedersachsens, Deutschlands und Europas haben Nationalsozialisten fabrikmäßig gemordet. Insgesamt
starben mehr als 13 Millionen Menschen in Lagern, Ghettos, Gefängnissen und Euthanasieanstalten oder
wurden auf offenem Feld erschossen. Die NS-Verbrechen waren ein Gesellschaftsverbrechen, begangen
von vielen Millionen Tätern und Täterinnen, Profiteuren, Mitläufern und Menschen, die zugeschaut haben.
Wenn wir uns in diesem Jahr in vielen Veranstaltungen an die Befreiung Bergen-Belsens erinnern, sind dies
wichtige Anlässe der Würdigung, Ehrung und des Gedenkens all derer, die Opfer dieser rassistischen Politik
wurden. Wir dürfen niemals vergessen, was geschehen ist! Über diese Anlässe hinaus ist es unerlässlich,
sich stets wach und kritisch mit den Ursachen und Folgen der NS-Verbrechen auseinanderzusetzen – vor
allem auch in der Schule. Gedenken braucht Wissen, und es muss Folgen für unser Geschichtsbewusstsein
und für unser politisches Handeln haben. Ich freue mich deshalb besonders über die vielen engagierten
Lehrkräfte, die mit ihren Klassen in die zahlreichen niedersächsischen Gedenkstätten fahren, Projekte zum
Thema veranstalten oder Zeitzeugen in den Unterricht einladen. Ihnen gilt mein Dank.
Im Themenschwerpunkt des Ihnen vorliegenden Schulverwaltungsblattes finden Sie in diesem Monat
interessante Anregungen und Beispiele, wie Erinnerungskultur und Demokratiebildung im Unterricht und
in der Schulkultur umgesetzt werden können. Und Sie können auch nachlesen, welche Angebote die
Stiftung niedersächsische Gedenkstätten macht, um Schulen dabei zu unterstützen.
Die Bedeutung der authentischen Orte und damit der Gedenkstätten wächst – vor allem angesichts des
nahenden Endes der Zeitzeugenschaft. Darum investiert die Landesregierung in die Gedenkstätten und
stellt im Rahmen der „Zukunftsoffensive Bildung“ in dieser Legislaturperiode rund eine Million Euro pro
Jahr zusätzlich für die Gedenkstättenarbeit zur Verfügung. Damit wird diese wichtige Arbeit erstmals verstetigt.
Mit freundlichen Grüßen
Frauke Heiligenstadt
Niedersächsische Kultusministerin
INHALTSVERZEICHNIS
SVBl 4/2015
INHALT
VORWORT
Gedenken braucht Wissen, und es muss Folgen haben.................................................................... 141
Frauke Heiligenstadt
MITTEILUNGEN AUS DEM MK
DFJW-Juniorbotschafterinnen / -Juniorbotschafter...................................................................... 144
DFJW-Juniorbotschafterinnen / Juniorbotschafter
Seite 144
Deutsche und französische Juniorbotschafterinnen und Juniorbotschafter können für
Unterrichtsbesuche und Projekte mit Frankreichbezug in Schulen eingeladen werden.
Fachtagung „Sprachbildung mit BiSS“ am 2.7.2015 in Hannover ........................................... 144
Die Tagung will die zahlreichen Projekte von Sprachbildung und Leseförderung in
Niedersachsen zusammenführen und die Fach- und Lehrkräfte für die weitere Arbeit anregen.
Broschüre „Perspektive: Bildungssprache“ als Beihefter ............................................................. 144
AMTLICHER TEIL
Einstellung von Lehrkräften in den Niedersächsischen Schuldienst ohne eine
für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene
Lehramtsausbildung – Quereinstieg – ......................................................................................... 145
Wenn keine geeigneten Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehramtsausbildung gefunden
werden können, kann die Niedersächsische Landesschulbehörde beim Auswahlverfahren
Bewerbungen um den Quereinstieg einbeziehen.
Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen ......... 149
Wer die Staatsprüfung nicht mehr erfolgreich ablegen kann, kann grundsätzlich
nicht in den Schuldienst eingestellt werden.
Ergebnis der Wahlen der
Mitglieder des 14. Landeselternrats Niedersachsen
Seite 149
Standorte und Aufgaben der Studienseminare für die Lehrämter an Grund-, Hauptund Realschulen, für Sonderpädagogik, an Gymnasien und an
berufsbildenden Schulen ................................................................................................................... 149
„Für das Studienseminar Osnabrück für das Lehramt für Sonderpädagogik wird zum 26.1.2015
die Außenstelle Aurich eingerichtet.”
Delegation von Entscheidungsbefugnissen; Rechtsschutz für im
Geschäftsbereich des MK tätige Landesbedienstete ................................................................ 149
Übertragung von Befugnissen vom MK an die Niedersächsische Landesschulbehörde
und das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung
Ergebnis der Wahlen der Mitglieder des 14. Landeselternrats Niedersachsen .................... 149
„Amtszeit vom 14.3.2015 bis 13.3.2018“
Schülerfriedenspreis 2015 ..................................................................................................................... 151
„Die Beiträge sind bis zum 1.10.2015 beim Niedersächsischen Kultusministerium […] einzureichen.“
Weiterbildender Masterstudiengang Behindertenpädagogik (M.A.), Förderschwerpunkt Sehen oder Förderschwerpunkt Hören, der Universität Hamburg........................... 151
„Insgesamt stehen im Masterstudiengang in dem Förderschwerpunkt Sehen und in dem
Förderschwerpunkt Hören jeweils drei Studienplätze zur Verfügung.“
Neue Kurse im Programm des NLQ
Weiterbildung „Katholische Religion“ – Zertifikatsmaßnahme ................................................. 151
„Teilnehmerkreis: Katholische Lehrerinnen und Lehrer im Primar- und Sekundarbereich I,
die das Fach Katholische Religion unterrichten wollen, ohne es studiert zu haben.“
Weiterbildender Masterstudiengang Behindertenpädagogik (M.A.), Förder schwerpunkt Sehen oder
Förderschwerpunkt Hören,
der Universität Hamburg
Seite 151
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Allgemein ................................................................................................................................................... 152
Öffentliche Schulen ............................................................................................................................... 155
Schulen in freier Trägerschaft ........................................................................................................... 167
SVBl 4/2015
143
I
NICHTAMTLICHER TEIL
Thema des Monats
Erinnerungskultur und Gedenkorte .................................................................................................... 169
In der schulischen und außerschulischen Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte geht es darum,
einen generationsspezifischen Zugang zu dem Thema zu gewinnen. Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern wie der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten erweitert die Spielräume und
den Horizont historisch-politischer Bildung in der Schule, insbesondere im Zusammenhang mit Besuchen von Gedenkstätten. Der Thementeil zeigt gelungene Beispiele der schulischen Praxis und stellt
Angebote der Stiftung vor.
Seite 169
Wettbewerbe für Lehrkräfte und Schulen
Jugend trainiert für Olympia (Winterfinale)...................................................................................
MIXED UP 2015 .......................................................................................................................................
„Unsere Schulbibliothek im Bild“ – Wettbewerb um Niedersächsischen
Schulbibliothekspreis geht in die zweite Runde.......................................................................
Die Niedersachsen Filmklappe 2015 .................................................................................................
Erinnerungskultur
und Gedenkorte
175
175
175
176
Termine
Samba für Einsteiger (ohne Vorkenntnisse).................................................................................... 176
Chemie fachfremd unterrichten – Klasse 7/8 ................................................................................ 176
Raus aus dem Hamsterrad! Stressmanagement im anstrengenden Alltag........................... 177
Ganztagsschule – zwischen Vielfalt und Profilierung: Loccumer Konferenz für
Schulleiterinnen und Schulleiter an Haupt-, Real- und Oberschulen ............................... 177
Produktiver Umgang mit Störungen (nicht ausschließlich) im Religionsunterricht .......... 177
1. Loccumer Schulleitungskongress................................................................................................... 177
Schulrecht und Qualitätsentwicklung in Niedersachsen: Bausteine für
Führungskompetenz aus rechtlicher und schulpraktischer Perspektive ............................ 178
Gewalt, Mobbing, herausforderndes Verhalten in der Schule? ................................................ 178
Gelingende inklusive Übergänge von der GS zur Sek I:
Nachteilsausgleich – zielgleich – zieldifferent – wie gehe ich damit um?..................... 178
Medienpädagogische Elternarbeit: Erfahrungen und Modelle aus der Praxis ............................ 179
Inklusion in der Sek. I ............................................................................................................................ 179
Raus aus dem Hamsterrad!
Stressmanagement im
anstrengenden Alltag
Seite 177
Hinweise
Schule auf EssKurs – ein Gewinn für die schulische Verpflegung .......................................... 179
MINT-Schule Niedersachsen – Die Exzellenzauszeichnung für besonders
engagierte Schulen im MINT-Bereich .......................................................................................... 180
„denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule“ –
Das Schulprogramm der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.............................................. 180
Weltklasse! Bildung macht Zukunft: Plakate gestalten zur Bildung im Jahr 2030 ........... 181
Haus- und Straßensammlung der Deutschen Umwelthilfe ....................................................... 181
VR-RadPartie zum Tag der Niedersachsen ...................................................................................... 181
Spendenkartenaktion 2015 des Deutschen Jugendherbergswerks .......................................... 182
Damals
Das Schulverwaltungsblatt vor 60 Jahren ...................................................................................... 183
VR-RadPartie zum
Tag der Niedersachsen
Seite 181
144
MITTEILUNGEN AUS DEM MK
SVBl 4/2015
MITTEILUNGEN AUS DEM MK
DFJW-Juniorbotschafterinnen /
-Juniorbotschafter
– Beratungsteams „Kita und Grundschule im Übergang”
Zur Unterstützung der Aktivitäten des Deutsch-Französischen
Jugendwerks (DFJW) sind inzwischen 85 deutsche und französische Juniorbotschafterinnen und Juniorbotschafter im Einsatz, um das DFJW lokal zu repräsentieren und Projekte zu initiieren, die die Verbindung zwischen Deutschland und Frankreich für junge Menschen greifbar machen, zum Erlernen der
Partnersprache ermutigen und den interkulturellen Austausch
und Kompetenzerwerb unterstützen.
– Akademie für Leseförderung Niedersachsen
Für Schulen eröffnen sich dabei zahlreiche Einsatzmöglichkeiten, wie Unterrichtsbesuche mit der Vorstellung der vielfältigen Programme des Deutsch-Französischen Jugendwerks, die
Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Themen ateliers mit Frankreichbezug während Projektphasen, die Teilnahme an Vorlesetagen oder an speziellen Einzelprojekten.
Schulen können wie folgt Kontakt zu den Juniorbotschafterinnen und Juniorbotschaftern aufnehmen:
– über die EU-Beraterin / den EU-Berater der Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde in
Hannover und Braunschweig, Dezernate 4
– direkt per E-Mail: Mailadressen und mehr Informationen:
http://www.dfjw.org/juniorbotschafter
– Multiplikatoren „Sprachbildung im Übergang“
Die Fachtagung verfolgt drei konkrete Ziele:
– eine Übersicht über die in Niedersachsen laufenden Vorhaben der Sprachbildung schaffen:
Wer macht eigentlich was?
– einen Impuls geben zur Qualitätsentwicklung durch
Selbstevaluation:
Wie werden wir wirksamer?
– konkrete Ansätze für unterschiedliche Teilbereiche von
Sprachbildung vorstellen:
Was können wir von anderen lernen?
Die Tagung richtet sich an Fach- und Lehrkräfte, die an den
oben genannten Projekten teilnehmen. Sie steht aber auch
Personen offen, die sich neu für das Thema Sprachbildung interessieren.
Geplanter Ablauf:
10.30-12.00: Bestandsaufnahme: Projekte der Sprachbildung
in Niedersachsen
12.00-12.30: Impulsreferat: Qualitätsentwicklung
durch Selbstevaluation
Fachtagung „Sprachbildung mit BiSS“
am 2.7.2015 in Hannover
Wer gut Deutsch kann, hat die besten Karten für Bildungserfolg und gesellschaftliche Teilhabe. Die Alltagssprache reicht
allerdings nicht weit. In der Schule muss die eher schriftsprachlich und fachsprachlich geprägte Bildungssprache erworben werden. Diese braucht zum Beispiel, wer Schulbuch
oder Zeitung lesen, wer Aufsatz oder Bewerbungsbrief schreiben will.
Wie vermittelt man diese Sprachkenntnisse immer vielfältigeren Zielgruppen in Kita und Schule? Wie sorgt man für durchgängige Sprachbildung in allen Fächern und in allen Bildungsetappen von der Kita bis zu Berufs- und Hochschulreife? Wie
gelingt die Sprachbildung für Seiteneinsteiger in das deutsche
Bildungssystem? Diesen Fragen geht die Fachtagung „Sprachbildung mit BiSS“ am Donnerstag, 2.7.2015, in Hannover nach
und macht Antwort-Vorschläge. Sie will damit zugleich die
zahlreichen Projekte und Personen zusammenführen, die sich
in Niedersachsen für Sprachbildung und Leseförderung einsetzen. Damit sind vor allem die folgenden Projekte und Personengruppen gemeint:
– DaZNet – Netzwerk für Deutsch als Zweit- und Bildungssprache, Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Kompetenz
in Niedersachsen
– Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS)
– Modellvorhaben „Kita und Grundschule unter einem
Dach“
12.30-13.30: Mittagsimbiss
13.30-16.00: Neue Impulse für die eigene Arbeit
in Workshops
16.00-16.30: Abschluss-Plenum
Ort: Akademie des Sports, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10,
30169 Hannover
Zeit: Donnerstag, 2.7.2015, 10.30-16.30 Uhr
Anmeldung über VeDaB: Veranstaltungsnummer 15.27.10
Broschüre „Perspektive: Bildungssprache“
als Beihefter
Diesem Schulverwaltungsblatt 4/2015 ist die Broschüre „Perspektive: Bildungssprache“ des Niedersächsischen Kultusministeriums mit Informationen und Anregungen zum Thema
Sprachbildung in Niedersachsen beigeheftet. Eine Bestellung
zusätzlicher gedruckter Exemplare ist über bibliothek@mk.
niedersachsen.de möglich.
Darüber hinaus kann die Broschüre auf der Website des Niedersächsischen Kultusministeriums www.mk.niedersachsen.de
(unter Service > Publikationen > Weitere Themen) heruntergeladen werden.
SVBl 4/2015
AMTLICHER TEIL
145
AMTLICHER TEIL
Einstellung von Lehrkräften in den
Niedersächsischen Schuldienst ohne
eine für die Unterrichtstätigkeit in
Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene
Lehramtsausbildung – Quereinstieg –
RdErl. d. MK v. 23.2.2015 – 15-84 002-Q – VORIS 22410 –
Bezug: a) RdErl. d. MK v. 15.5.2014 (SVBl. S. 270 – Quereinstieg) – VORIS
22410 –
b) RdErl. d. MK v. 20.2.2014 (SVBl. S. 270 – Sondermaßnahme
BBS), geändert durch RdErl. d. MK v. 20.1.2015 (SVBl. S. 52)
– VORIS 22410 –
c) RdErl. d. MK v. 29.2.2012 (SVBl. S. 223 – Nichteignung), geändert durch RdErl. d. MK v. 23.2.2015 (SVBl. S. 149) – VORIS
22410 –
d) RdErl. d. MK v. 28.8.2012 (SVBl. S. 509 – Qualifizierungserlass)
– VORIS 20411 –
e) RdErl. d. MK v. 12.5.2011 (SVBl. S. 186 – Auswahlverfahrenserlass) – VORIS 22410 –
f) RdErl. d. MK v. 15.1.1996 (Nds. MBl. S. 334 – Eingruppierungserlass) – VORIS 20462 00 00 07 007 –
Aufgrund der Bedarfs- und Bewerberlage können sich für den
Schuldienst in Niedersachsen neben Lehrkräften mit Lehramtsausbildung auch Personen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit an den allgemein bildenden oder an den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung, die aufgrund einer anderweitigen
Ausbildung für den Unterricht qualifiziert sind (Quereinstieg),
bewerben.
1
1.1
Personenkreis
An allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen können sich bewerben:
1.1.1 Bewerberinnen und Bewerber mit einer in Niedersachsen nicht als gleichwertig anerkannten Lehrerausbildung, die über mindestens ein Lehrbefähigungsfach an
niedersächsischen allgemein bildenden Schulen verfügen, aber
a) noch kein Verfahren zur Anerkennung ihrer im Ausland absolvierten Lehrerausbildung angestrebt oder
abgeschlossen haben
b) bereits in Niedersachsen als Lehrkraft tätig waren
und den im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens
geforderten Anpassungslehrgang bzw. die geforderte
Eignungsprüfung nicht absolviert haben
c) bei denen im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens
festgestellt wurde, dass für eine Anerkennung /
Gleichstellung nur noch fachwissenschaftliche oder
fachdidaktische Anteile eines zweiten Faches fehlen
Bewerberinnen und Bewerber, die über eine abgeschlossene Lehrerausbildung im Herkunftsland verfügen, können sich auch auf Stellen mit der erforderlichen Zusatzqualifikation für entsprechenden herkunftssprachlichen
Unterricht bewerben.
1.1.2 Lehrkräfte aus Spanien, die an Sonderprogrammen zur
Erteilung von Unterricht im Fach Spanisch in Niedersachsen teilgenommen haben, können sich nach deren
Ablauf bewerben.
1.1.3 Diplomlehrerinnen und Diplomlehrer aus der ehemaligen DDR, die keine Bewährungsfeststellung nach den
Richtlinien der Kultusministerkonferenz (KMK) erhalten
haben und keine mind. zehnjährige Tätigkeit gemäß
Grundsatzbeschluss des Landespersonalausschusses
Nr. 30 (Bek. d. MI v. 12.2.2007, Nds. MBl. S. 153) nachgewiesen haben
1.1.4 Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen,
deren fachwissenschaftliche Ausbildung qualitativ mindestens einem Unterrichtsfach oder einer sonderpädagogischen Fachrichtung an allgemein bildenden
Schulen zugeordnet werden kann
1.1.5 Unterstufenlehrkräfte aus der ehemaligen DDR
1.1.6 Hauswirtschaftsmeisterinnen und Hauswirtschaftsmeister bzw. Hauswirtschaftliche Betriebsleiterinnen und
Hauswirtschaftliche Betriebsleiter
1.2
An berufsbildenden Schulen in Niedersachsen können
sich bewerben:
1.2.1 Bewerberinnen und Bewerber mit einer in Niedersachsen nicht als gleichwertig anerkannten Lehrerausbildung, die über mindestens ein Lehrbefähigungsfach
(berufliche Fachrichtung oder Unterrichtsfach) an niedersächsischen berufsbildenden Schulen verfügen, aber
a) noch kein Verfahren zur Anerkennung ihrer im Ausland absolvierten Lehrerausbildung angestrebt oder
abgeschlossen haben
b) bereits in Niedersachsen als Lehrkraft tätig waren
und den im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens
geforderten Anpassungslehrgang bzw. die geforderte
Eignungsprüfung nicht absolviert haben
c) bei denen im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens
festgestellt wurde, dass für eine Anerkennung /
Gleichstellung nur noch fachwissenschaftliche oder
fachdidaktische Anteile eines zweiten Faches fehlen
1.2.2 Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen,
deren fachwissenschaftliche Ausbildung qualitativ und
quantitativ mindestens zwei Lehrbefähigungsfächern
zugeordnet werden kann
Sofern der Hochschulabschluss ausschließlich einer beruflichen Fachrichtung der im Bezugserlass zu b genannten beruflichen Fachrichtungen des besonderen Bedarfs ohne Unterrichtsfach zugeordnet werden kann,
sind nach der Einstellung noch ergänzende Studienleis tungen in einem Unterrichtsfach zu erbringen.
Eine Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern,
deren Hochschulabschluss einer anderen als der im Bezugserlass zu b genannten beruflichen Fachrichtung
ohne Unterrichtsfach zugeordnet werden kann, ist nur
mit Zustimmung des Niedersächsischen Kultusministeriums in begründeten Einzelfällen möglich.
146
1.3
AMTLICHER TEIL
SVBl 4/2015
Personen, deren Nichteignung für eine Tätigkeit im
Schuldienst bereits gemäß Bezugserlass zu c festgestellt wurde, sind nicht bewerbungsfähig.
nur befristet, insbesondere zur Überbrückung bis zur
Zulassung zum Vorbereitungsdienst möglich. Eine unbefristete Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst dieser Personen kommt nur in Betracht, wenn
eine Verbeamtung aus Gründen, die in der jeweiligen
Person liegen, auch nach dem erfolgreichen Ableisten
des Vorbereitungsdienstes nicht möglich wäre und die
Bewerberin oder der Bewerber bei einer beabsichtigten
Einstellung an einer allgemein bildenden Schule ein Bedarfsfach für das jeweilige Lehramt und bei einer beabsichtigten Einstellung an einer berufsbildenden Schule
eine der im Bezugserlass zu b genannten beruflichen
Fachrichtungen vorweist.
Zudem sind Personen, die eine Eignungsprüfung oder
einen Anpassungslehrgang endgültig nicht erfolgreich
beendet haben, ebenfalls nicht bewerbungsfähig.
1.4
Bewerberinnen und Bewerber anderer Herkunftsländer
müssen ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens
Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) nachweisen.
2
Art des Hochschulabschlusses
2.1
Bewerbungen um Stellen an Gymnasien und Gesamtschulen, die für das Lehramt an Gymnasien bekannt
gegeben sind, und Bewerbungen um Stellen an berufsbildenden Schulen, die für das Lehramt an berufsbildenden Schulen bekannt gegeben sind, erfordern einen
der folgenden Hochschulabschlüsse:
a) Universitäres Diplom, Magister oder akkreditierten
Master, außer Master of Education
b) Master of Education oder Erste Staatsprüfung für das
Lehramt an Gymnasien oder für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
An berufsbildenden Schulen kann im Rahmen der Sondermaßnahme nach dem Bezugserlass zu b im Einzelfall
auch eine Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit einem Bachelor oder einem gleichwertigen
Abschluss erfolgen.
2.2
2.4
Bewerbungen um Stellen an Förderschulen oder um
Stellen, die für das Lehramt für Sonderpädagogik ausgeschrieben sind, setzen einen Hochschulabschluss der
Fachrichtung Sonderpädagogik oder einen inhaltlich
gleichwertigen Hochschulabschluss voraus.
2.5
Im Ausland erworbene Hochschulabschlüsse sind entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind eventuell
abweichende Hochschulstrukturen bzw. abweichende
Hochschulzugangsvoraussetzungen zu beachten.
2.6
Für die Fächer Musik und Kunst sowie Evangelische Religion, Katholische Religion und Islamischer Religionsunterricht wird als Bewerbungsvoraussetzung auch eine
in dem jeweiligen Fach erfolgreich absolvierte sonstige
Prüfung entsprechend der Regelungen im Eingruppierungserlass akzeptiert.
3
Fächer und Fachrichtungen
3.1
Allgemein bildende Schulen
Bewerbungen um Stellen an Haupt-, Real- oder Oberschulen sowie an Gesamtschulen mit dem Lehramt an
Grund- und Hauptschulen – Schwerpunkt Hauptschule –
oder mit dem Lehramt an Realschulen erfordern einen
der folgenden Hochschulabschlüsse:
a) Universitäres Diplom, Magister oder akkreditierten
Master, außer Master of Education
b) Master of Education oder Erste Staatsprüfung für das
Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt
an Realschulen oder das Lehramt an Grund-, Hauptund Realschulen
2.3
Eine Verbeamtung von Bewerberinnen und Bewerbern
mit einem unter Ziffer 2.1 Buchstabe b oder Ziffer 2.2
Buchstabe b genannten Hochschulabschluss auf der
Grundlage des § 8 Niedersächsische Laufbahnverordnung-Bildung (NLVO-Bildung) ist nicht möglich.
Aus Gründen der Sicherung der Unterrichtsqualität an
allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen werden Bewerberinnen und Bewerber mit einem unter Ziffer 2.1 Buchstabe b oder Ziffer 2.2 Buchstabe b genannten Hochschulabschluss grundsätzlich nicht eingestellt, wenn der Vorbereitungsdienst für ein Lehramt
nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nicht
mehr mit einer Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen
werden kann. Hierzu gehören in der Regel Personen, die
bereits mehr als 9 Monate Vorbereitungsdienst abgeleistet und diesen danach ohne Vorliegen von schwerwiegenden persönlichen Gründen (z. B. Erkrankung) beendet haben. Für Personen, die den Vorbereitungsdienst
auf eigenen Wunsch vorzeitig (vor Ablauf von neun
Monaten) beendet haben, kann eine Einstellung
grundsätzlich erst nach erfolgreichem Ableisten des
Vorbereitungsdienstes erfolgen.
Eine Einstellung von Personen, die den Vorbereitungsdienst nach Abschluss des Lehramtsstudiums noch nicht
angetreten haben oder ihn noch mit einer Staatsprüfung erfolgreich abschließen können, ist in der Regel
Die Bewerbungsfähigkeit für Stellen an allgemein bildenden Schulen ohne Förderschulen liegt nur vor, wenn
für mindestens ein Unterrichtsfach an allgemein bildenden Schulen die durch entsprechende Studien- und
Prüfungsleistungen nachgewiesene fachwissenschaftliche Ausbildung im Wesentlichen dem Bildungsstand
i. S. der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) vom 8.11.
2007 (Nds. GVBl. Nr. 33/2007 S. 488) in der jeweils gültigen Fassung entspricht und somit eine Zuordnung als
Lehrbefähigungsfach möglich ist.
Die Bewerbungsfähigkeit für Förderschulen liegt nur
vor, wenn für mindestens eine sonderpädagogische
Fachrichtung die durch entsprechende Studien- und
Prüfungsleistungen nachgewiesene fachwissenschaftliche Ausbildung im Wesentlichen dem Bildungsstand im
Sinne der Nds. MasterVO-Lehr entspricht und somit
eine Zuordnung als Lehrbefähigungsfach möglich ist.
Kann darüber hinaus kein Unterrichtsfach zugeordnet
werden, liegt zwar die Bewerbungsfähigkeit vor, es
müssen aber entsprechende Studienleistungen gem.
Nr. 6 nach der Einstellung berufsbegleitend nachgeholt
werden.
Die Niedersächsische Landesschulbehörde entscheidet,
ob die durch die Bewerberin oder den Bewerber er-
SVBl 4/2015
AMTLICHER TEIL
Die Schule oder die Niedersächsische Landesschulbehörde trifft anhand der Stellen-Bewerber-Liste eine
Vorauswahl der infrage kommenden Bewerbungen und
fordert die Zusendung der jeweiligen Bewerbungsunterlagen an.
brachten und gegenüber der Niedersächsischen Landesschulbehörde nachgewiesenen Studien- und Prüfungsleistungen einem oder mehreren Lehrbefähigungsfächern zugeordnet werden können.
Sofern für ein Studienfach, in der Regel das Hauptfach
des Studiums, die vorstehende Qualitätsanforderung erfüllt ist, können die erbrachten Studienleistungen ggf.
weiteren Fächern zugeordnet werden. Für die Zuordnung weiterer Fächer müssen die fachbezogenen Inhalte mindestens durch Teilprüfungen auf dem Niveau
fachbezogener Zwischenprüfungen, durch Vordiplome
oder Bachelorabschlüsse nachgewiesen sein. Andernfalls kommt lediglich eine Zuordnung als sonstiges Bewerbungsfach in Betracht.
Bewerberinnen und Bewerber anderer Herkunftsländer
können die Muttersprache als nachrangiges Bewerbungsfach angeben, wenn sie einen Nachweis einer
Lehrbefähigung für eine moderne Sprache entsprechend
der Nds. MasterVO-Lehr erbringen. Fächer des herkunftssprachlichen Unterrichts können als sonstiges Bewerbungsfach angegeben werden.
Die durch die Niedersächsische Landesschulbehörde
vorzunehmende Zuordnung der Bewerbungen zu den
jeweiligen schulformbezogenen Stellenausschreibungen
richtet sich nach der fachlichen, durch Studienabschluss erworbenen Qualifikation und der Eignung hinsichtlich des Einsatzes an bestimmten Schulformen.
Hierdurch wird festgelegt, auf welche Stellenausschreibungen Bewerbungsmöglichkeiten bestehen. Die ab schließende Prüfung der Lehrbefähigung für ein Lehramt erfolgt erst bei beabsichtigter Einstellung in den
Schuldienst in Hinblick auf die Schulform des vorgesehenen überwiegenden Einsatzes.
4.2
3.2
4.3
Nachweise über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen sind durch die Bewerberin oder den Bewerber
bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde für die
Zuordnung der Lehrbefähigungsfächer vorzulegen. In
Zweifelsfällen sind die Bewerbungsunterlagen dem Niedersächsischen Kultusministerium von der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Entscheidung vorzulegen.
4
Bewerberauswahl
4.1
Allgemein bildende Schulen
Können für Stellen an allgemein bildenden Schulen keine Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehramtsausbildung
gefunden werden, die über die ausgeschriebenen Lehrbefähigungsfächer verfügen, entscheidet die Niedersächsische Landesschulbehörde in Abstimmung mit der
jeweiligen Schule, ob das Auswahlverfahren unter Einbeziehung der Bewerbungen um den Quereinstieg fortgesetzt wird.
Auswahlentscheidung
Das Auswahlverfahren ist entsprechend den Regelungen
des Bezugserlasses zu e durchzuführen.
4.4
Weiteres Verfahren
Die abschließende Feststellung der Bewerbungsfähigkeit und der stellenbezogenen Einstellungsvoraussetzungen erfolgt bei beabsichtigter Einstellung in den
Schuldienst an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen durch die Niedersächsische Landesschulbehörde. Ein Einstellungsangebot erfolgt daher zunächst zwingend mit dem Vorbehalt der abschließenden
Prüfung der Bewerbungsfähigkeit auf die konkrete Stelle.
Berufsbildende Schulen
Die Bewerbungsfähigkeit für Stellen, die mit dem Lehramt an berufsbildenden Schulen ausgeschrieben sind,
liegt vor, wenn die erbrachten Studienleistungen zwei
Lehrbefähigungsfächern (berufliche Fachrichtung oder
Unterrichtsfach) im Sinne der Nds. MasterVO-Lehr zugeordnet werden können. Die Bewerbungsfähigkeit für
Fächer des besonderen Bedarfs ist in Nr. 1.2 geregelt.
Berufsbildende Schulen
Können für Stellen an berufsbildenden Schulen keine
Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehramtsausbildung gefunden werden, die über die ausgeschriebenen Lehrbefähigungsfächer verfügen, entscheidet die jeweilige
Schule, ob das Auswahlverfahren unter Einbeziehung
von Bewerbungen um den Quereinstieg fortgesetzt
wird.
Nachrangige oder sonstige Bewerbungsfächer begründen keinen Anspruch auf Anerkennung einer Lehrbefähigung.
Nachweise über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen sind durch die Bewerberin oder den Bewerber
bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde für die
Zuordnung der Lehrbefähigungsfächer vorzulegen. In
Zweifelsfällen sind die Bewerbungsunterlagen dem Niedersächsischen Kultusministerium von der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Entscheidung vorzulegen.
147
5
Einstellung im Beamten- oder Tarifbeschäftigtenverhältnis, Eingruppierung
5.1
Einstellung im Beamten- oder Tarifbeschäftigtenverhältnis
An allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen
ist eine Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe
möglich, wenn zusätzlich zum Erwerb der Laufbahnbefähigung die sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach § 8 NLVO-Bildung hat die
Lehrbefähigung für ein Lehramt (und damit gem. § 4
Satz 1 NLVO-Bildung die Laufbahnbefähigung) erworben, wer ein anderes Hochschulstudium als ein Lehramtsstudium mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat, wenn der Abschluss zwei Fächern im Sinne der Nds. MasterVO-Lehr
zugeordnet werden kann, und anschließend eine qualifizierte berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren
ausgeübt hat.
Über die Gleichwertigkeit eines nicht mit einem Mastergrad abgeschlossenen Hochschulstudiums entscheidet das Niedersächsische Kultusministerium.
148
AMTLICHER TEIL
Liegen die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht
vor, kann eine Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgen. Dabei wird in der Regel ein auf zwei
Jahre befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund gem.
§ 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geschlossen. Bestand innerhalb der vergangenen drei Jahre bereits ein Arbeitsverhältnis zum Land Niedersachsen, ist zu prüfen, ob noch ein befristeter Vertrag mit
Sachgrund gem. § 14 Abs. 1 TzBfG geschlossen werden
kann oder ein unbefristeter Vertrag mit einer sechsmonatigen Probezeit geschlossen werden muss. Im Regelfall ist aber vor Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages die berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme als Lehrkraft erfolgreich zu absolvieren.
5.2
SVBl 4/2015
6
Unabhängig davon, ob die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst im Beamtenverhältnis auf Probe oder im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt, beginnt
mit der Einstellung grundsätzlich eine berufsbegleitende pädagogisch-didaktische Qualifizierung, in der die
Einführung in die allgemeinen pädagogischen Aufgaben
von Lehrkräften sowie die Begleitung bei der Ausübung
der didaktischen und methodischen Lehrtätigkeit erfolgt.
Die Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme ist für
Lehrkräfte im Beamtenverhältnis auf Probe durch Bezugserlass zu d geregelt.
Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis mit einer
auflösenden Bedingung als Nebenabrede
Das erfolgreiche Absolvieren der Qualifizierungsmaßnahme ist grundsätzlich Voraussetzung für eine unbefristete Tätigkeit im Niedersächsischen Schuldienst.
Müssen entsprechende Studienleistungen nach der Einstellung berufsbegleitend nachgeholt werden, erfolgt
die Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis. Der Arbeitsvertrag ist mit einer auflösenden Bedingung als
Nebenabrede gem. § 21 TzBfG zu versehen.
Lehrkräfte, die an einer Förderschule eingestellt wurden
und deren Studieninhalte zum Einstellungszeitpunkt
nicht einem Unterrichtsfach zugeordnet werden konnten, müssen als weitere Voraussetzung während der
Qualifizierungsmaßnahme berufsbegleitend an einer
lehramtsausbildenden Hochschule ein allgemeines Unterrichtsfach, in der Regel Deutsch oder Mathematik,
nachstudieren und dabei einen Nachweis über mindestens 40 Leistungspunkte nach dem European Credit
Transfer System (ECTS) entsprechend den Vorgaben der
Nds. MasterVO-Lehr erbringen.
Der Inhalt der auflösenden Bedingung umfasst die Bestandteile und den Umfang der Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Verpflichtung zur zeitnahen Vorlage von
Leistungsnachweisen. Ebenso ist festzuhalten, dass der
Arbeitsvertrag endet, wenn die sich aus der Nebenabrede ergebende Qualifizierung nicht innerhalb von maximal drei Jahren erfolgreich abgeschlossen wird oder vor
Ablauf der Maximaldauer der Qualifizierung ein Teil der
zu erbringenden Studienleistungen endgültig nicht bestanden ist.
5.3
Lehrkräfte, die an einer berufsbildenden Schule eingestellt wurden und deren Studieninhalte zwar einer beruflichen Fachrichtung, jedoch zum Einstellungszeitpunkt nicht einem Unterrichtsfach zugeordnet werden
konnten, müssen als weitere Voraussetzung während
der Qualifizierungsmaßnahme berufsbegleitend an einer
Hochschule ein allgemeines Unterrichtsfach nachstudieren und dabei einen Nachweis über mindestens 50
Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer
System (ECTS) entsprechend den Vorgaben der Nds.
MasterVO-Lehr erbringen.
Eingruppierung
Die Eingruppierung einer Lehrkraft erfolgt in Abhängigkeit von der Qualifikation und vom schulformbezogenen
Einsatz. Bei kombinierten Systemen richtet sich die Eingruppierung in die jeweilige Entgeltgruppe (EGr.) nach
dem überwiegenden Einsatz. Maßgeblich sind allein die
Vorgaben des Bezugserlasses zu f.
Für Einstellungen an Förderschulen entspricht die Zuordnung von zwei oder mehr sonderpädagogischen Fachrichtungen nicht der Zuordnung zu zwei Fächern analog
der anderen allgemein bildenden Schulformen, sondern
ist wie die Zuordnung zu einem Fach zu werten.
7
Bewerbung um Einstellung für befristete Verträge
Für befristete Einstellungen von Lehrkräften zur Erteilung von Unterricht an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen, die aus dem Budget der Schulen finanziert werden, sowie für befristete Vertretungsverträge können sich zur Erteilung von Unterricht Personen
aus dem unter Nr. 1 genannten Personenkreis bewerben.
Abweichend von Ziffer 2.1 können sich auch Personen
bewerben, denen lediglich ein Lehrbefähigungsfach (Unterrichtsfach oder berufliche Fachrichtung) zugeordnet
werden kann.
In Zweifelsfällen ist dem Niedersächsischen Kultusministerium zu berichten. Auf Ziffer 2.10 und Ziffer 2.11 des
Eingruppierungserlasses wird insoweit hingewiesen.
Bei der tariflichen Stufenzuordnung von Lehrkräften
mit in den jeweiligen Einstellungsverfahren an allgemein bildenden Schulen festgelegten Fächern des besonderen Bedarfs soll gem. § 16 Abs. 2 Satz 4 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) durch
die Niedersächsische Landesschulbehörde der eröffnete
Handlungsspielraum ausgeschöpft werden. Förderliche
Zeiten können nur im Hinblick auf die Qualifikation für
die Fächer erworben werden, die aufgrund des Hochschulabschlusses unterrichtet werden dürfen. Zulagen
gem. § 16 Abs. 5 TV-L sind über das Niedersächsische
Kultusministerium beim Niedersächsischen Finanzministerium zu beantragen.
Berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme,
Feststellung der Eignung
Für befristete Einstellungen an allgemein bildenden
Schulen können sich darüber hinaus auch Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelor oder einem vergleichbaren Abschluss bewerben.
8
Schlussbestimmungen
Dieser RdErl. tritt am 2. 3. 2015 in Kraft und mit Ablauf
des 31.12.2020 außer Kraft. Der Bezugserlass zu a tritt
mit Ablauf des 1.3.2015 außer Kraft.
SVBl 4/2015
Einstellung von Lehrkräften an allgemein
bildenden und berufsbildenden Schulen
AMTLICHER TEIL
1.
RdErl. d. MK v. 23.2.2015 – 15-84 002 – VORIS 22410 –
Bezug: RdErl. d. MK v. 29.2.2012 (SVBl. S. 223) – VORIS 22410 –
149
Hiermit werden die dem MK nach Nummer 1.9 Satz 2
und Nummer 1.11 Satz 4 der Verwaltungsvorschrift (VV)
zu § 87 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) a. F.
(vgl. Bezugserlass) zustehenden Befugnisse zur Entscheidung über die Gewährung von Rechtsschutz für
Beamtinnen und Beamte auf
Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 2.3.2015 wie folgt
geändert:
1.1 die Niedersächsische Landesschulbehörde,
1.
In Nr. 1 wird in Absatz 3 nach dem ersten Spiegelstrich
folgender Spiegelstrich eingefügt:
1.2 das Niedersächsische Landesinstitut für schulische
Qualitätsentwicklung
„ – die wegen Nichteignung aus dem Vorbereitungsdienst entlassen wurden,“
übertragen.
2.
Auf die in den Nummern 1.9 Satz 2 und 1.11 Satz 4 der
VV zu § 87 NBG a. F. enthaltenen Einschränkungen der
Delegation wird hingewiesen.
In Nr. 1 wird nach Absatz 4 folgender Absatz angefügt:
„Aus Gründen der Sicherung der Unterrichtsqualität an
allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen wird
ebenfalls grundsätzlich nicht eingestellt, wer den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt nach der Ausbildungsund Prüfungsordnung nicht mehr mit einer Staatsprüfung erfolgreich abschließen kann.“
Diese Regelung gilt entsprechend für Beschäftigte.
2.
Dieser RdErl. tritt am 1.4.2015 in Kraft.
Ergebnis der Wahlen der Mitglieder
des 14. Landeselternrats Niedersachsen
Standorte und Aufgaben der Studienseminare für die Lehrämter an Grund-,
Haupt- und Realschulen, für Sonderpädagogik, an Gymnasien und an
berufsbildenden Schulen
RdErl. d. MK vom 15.1.2015 – 35 – 01542– VORIS – 20110 –
(Abdruck aus Nds. MBl.Nr. 3/2015 S. 91)
Bezug: a) Beschl. d. LReg. v. 4.11.2008 – MK – 13.3 – 01542 – (Nds. MBl.
S. 1157, SVBl. 2009, S. 34) geändert durch Beschl. d. LReg. v.
30.4.2013 – MK-22-84131 /1 – (Nds. MBl. 2014 S. 141)
b) RdErl. d. MK vom 17.12.2001 – 203/205 – 01542 – (Nds. MBl.
S. 4)
1. Gemäß Nummer 4 des Bezugsbeschlusses zu a wird Nummer 3 des Bezugsbeschlusses zu a mit Wirkung vom
1.2.2015 wie folgt geändert:
a) Buchstabe a wird gestrichen.
b) Die bisherigen Buchstaben b bis e werden Buchstaben
a bis d.
Bek. des MK v. 3.3.2015 – 26-81 501
In der Zeit vom 7.2.2015 bis 19.2.2015 sind die Wahlen zum
14. Landeselternrat Niedersachsen durchgeführt worden. Nachstehend wird das Ergebnis der Wahlen nach § 8 Abs. 2 Elternwahlordnung bekannt gegeben. Die dreijährige Amtszeit des
14. Landeselternrats beginnt mit der konstituierenden Sitzung
am 14.3.2015.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter und die Schulelternräte
sind auf dieses Wahlergebnis in geeigneter Form hinzuweisen.
Mitglieder und Ersatzmitglieder des 14. Landeselternrats
Niedersachsen
Amtszeit vom 14.3.2015 bis 13.3.2018
ehemaliger Regierungsbezirk Braunschweig
Schulform
Mitglied
Ersatzmitglied
Grundschulen
Peggy Plettner-Voigt
(Grundschule Oker
Goslar)
Claudio Celenza
(Grundschule
Comeniusstraße
Braunschweig)
Hauptschulen
Sigrid Gille
(Werla-Schule, Hauptund Realschule
Schladen)
Michael Zucker
(Hauptschule
Neustädter Tor
Osterode)
Realschulen
Udo Krause
(Realschule
Salzgitter-Thiede)
Birgit Wieschnewski
(Realschule GeorgEckert-Straße
Braunschweig)
Oberschulen
Christian Köhler
(Carl-Friedrich-GaußSchule, Oberschule
Velpke)
Mario Sauer
(Oberschule
Bad Gandersheim)
Gymnasien
Carola Burggraf-Köck Ralf Braun
(Gymnasium Julianum (Gymnasium am
Helmstedt)
Fredenberg Salzgitter)
Förderschulen
Rainer Kirchhoff
(Weperschule
Hardegsen)
c) Es wird folgender Satz angefügt:
„Für das Studienseminar Osnabrück für das Lehramt für
Sonderpädagogik wird zum 26.1.2015 die Außenstelle
Aurich eingerichtet.“
2. Der Bezugserlass zu b tritt mit Ablauf des 31.1.2015 außer
Kraft.
Delegation von Entscheidungsbefugnissen;
Rechtsschutz für im Geschäftsbereich des
MK tätige Landesbedienstete
RdErl. d. MK v. 1.4.2015 – 14 - 03 02 (17) – VORIS 20480 –
Bezug: Gem. RdErl. d. MI, d. StK u. d. übr. Min. v. 25.11.1992 (Nds. MBl.
1993 S. 93), zuletzt geändert durch Gem. RdErl. v. 1.9.2009 (Nds.
MBl. S. 871) – VORIS 20411 01 00 00 034 –
Hermann Wohlfahrt
(Pestalozzischule
Goslar)
150
AMTLICHER TEIL
SVBl 4/2015
Schulform
Mitglied
Ersatzmitglied
Schulform
Mitglied
Gesamtschulen
Elke Schmidt
(IGS Wallstraße
Wolfenbüttel)
Niels-Ole LinneHeidelmann
(IGS Bovenden)
Hauptschulen
Wolfgang Pabel
Carola Paletta
(Osteschule Haupt- und (Schule am Düvelshöpen
Realschule Hemmoor) Hauptschule Tostedt)
Berufsbildende
Schulen
Ramie Ghanam
Petra Liekefett
(BBS II des Landkreises (Carl-Gotthard-LangGifhorn)
hans-Schule BBS
Wolfenbüttel)
Realschulen
Stephan Forster
(Realschule Munster
im Schulzentrum
Schützenwald)
Michael Kuhn
(BBS Fredenberg,
Salzgitter)
Oberschulen
Martin Boeing
Jeanette Unruh
(Hanseschule Oedeme (Oberschule Bergen
Lüneburg)
mit gymn. Angebot)
Gymnasien
Reinhard Raabe
(Gymnasium Langen)
Silke Cassier-Rump
(Herzog-Ernst-Gymnasium Uelzen)
Förderschulen
Sabine Groth
(Pestalozzischule
Rotenburg / W.)
Irene Buhrdorf
(Janusz-KorczakSchule Zeven)
Gesamtschulen
Detlev Hansing
(KGS Waldschule
Schwanewede)
Iris Gronert
(IGS Buchholz)
Berufsbildende
Schulen
Bernd Förstenberg
(BBS Soltau)
keine Ersatzmitglieder
Schulen in freier
Trägerschaft
Dagmar Kullmann
(IGS St. Ursula
Duderstadt)
Erziehungsberechtigte Adnan Yoksulabakan
ausländischer Schüle- (Goetheschule
rinnen und Schüler
Gymnasium Einbeck)
André Kuhn
(Otto-BennemannSchule BBS Wirtschaft
und Verwaltung Braunschweig)
Jens Meschonat
(Freie Waldorfschule
Braunschweig in freier
Trägerschaft)
kein Ersatzmitglied
ehemaliger Regierungsbezirk Hannover
Schulform
Mitglied
Ersatzmitglied
Grundschulen
Andrea Keßler
(Verlässliche Grundschule Kirchhorst)
Gerd Schliemann
(Grundschule
Lauenhagen)
Hauptschulen
kein Mitglied
kein Ersatzmitglied
Realschulen
kein Mitglied
kein Ersatzmitglied
Oberschulen
Dubravko Knezevic
Heike Jung
(Grund- und Oberschule (Oberschule Burgwedel)
Pestalozzi-Schule
Hameln)
Gymnasien
Jörg Pfleger
(Johann-BeckmannGymnasium, Hoya)
Heike Schweizer
(Schiller-Gymnasium –
Europaschule Hameln)
Förderschulen
Heiko Schmidt
(Albert-SchweitzerSchule Hameln)
Manuela Lehmann
(Pestalozzischule
Langenhagen)
Gesamtschulen
Berufsbildende
Schulen
Schulen in freier
Trägerschaft
Ersatzmitglied
Jörg Dankert
(Realschule Vierkaten
Neu Wulmstorf)
kein 2. Mitglied
Schulen in freier
Trägerschaft
Ralf Flechtner
(CJD Chistophorusschule Göddenstedt,
Rosche)
Erziehungsberechtigte kein Mitglied
ausländischer Schülerinnen und Schüler
Judith Schubert
(Freie evangelische
Grundschule DruhwaldBispingen)
kein Ersatzmitglied
ehemaliger Regierungsbezirk Weser-Ems
Schulform
Mitglied
Ersatzmitglied
Grundschulen
Oliver Bremer
(Grundschule
Wardenburg)
Martin Burkhart
(Verlässliche Grundschule
Sengwarden, Wilhelmshaven)
Wolf-Rüdiger Kuster
Sabine Bartling
(IGS Nienburg / Weser) (Schule am Kanstein,
KGS Salzhemmendorf)
Hauptschulen
Jean Forman
(Hauptschule Innenstadt, Osnabrück)
Claudia Lahme
(Hauptschule Bramsche)
Sabine Echzell
Ilona Sundmacher
(Georg-von-Langen(BBS des Landkreises
Schule, BBS Holzminden) Hameln - Handelslehranstalt)
Realschulen
Stefan Bredehöft
(Realschule
Wildeshausen)
Silvia Warsen
(Wilhelm-Staehle-Schule,
Haupt- und Realschule
Neuenhaus)
Thomas Fernekohl
(BBS 6 der Region
Hannover)
Ralf Tennigkeit
(BBS Stadthagen des
Landkreises Schaumburg)
Oberschulen
Arwid Romey
(Oberschule Pingel
Anton, Cloppenburg)
Marian Witt
(Oberschule Waldschule
Hatten)
Gymnasien
Michael Kivelitz
(Ludwig-WindhorstSchule Hannover,
Oberschule mit gymnasialem Angebot in
kirchlicher Trägerschaft)
Dr. Rainer Gnauck
(Ludwig-WindhorstSchule Hannover,
Oberschule mit gymnasialem Angebot in
kirchlicher Trägerschaft)
Carsten Kahnert
(Dietrich-BonhoefferGymnasium Großenkneten)
Jan Herrmann
(Nieders. Internatsgymnasium Esens)
Förderschulen
Marianne Ley
(Schule am Bürgerbusch, Oldenburg)
Meike Berends
(Hunteschule
Wildeshausen)
Gesamtschulen
Thorsten Grützmacher Ibrahim Kahriman
(IGS Fürstenau)
(IGS Melle)
Berufsbildende
Schulen
Christiane Lange
Regina Adriaans
(Justus-von-Liebig(Gewerbl. BBS NordSchule, BBS III Vechta) horn des Landkreises
Grafschaft Bentheim)
Erziehungsberechtigte kein Mitglied
ausländischer Schülerinnen und Schüler
kein Ersatzmitglied
ehemaliger Regierungsbezirk Lüneburg
Schulform
Mitglied
Ersatzmitglied
Grundschulen
Mike Finke
(Grundschule
Suderburg)
Stephanie Wardetzki
(Grundschule
Guderhandviertel)
Christian Pothin
(BBS des Landkreises
Oldenburg, Wildeshausen)
Peter Pilawa
(BBS III Oldenburg)
SVBl 4/2015
AMTLICHER TEIL
Schulform
Mitglied
Ersatzmitglied
Schulen in freier
Trägerschaft
Nadine Deymann
(Bischöfl. Gymnasium
Marianum in freier
Trägerschaft, Meppen)
Barbara Kaethner
(Zinzendorfschule
Tossens – Gymnasium
in freier Trägerschaft)
Erziehungsberechtigte Fatma Ekizce
ausländischer Schüle- (KGS Osnabrückrinnen und Schüler
Schinkel)
kein Ersatzmitglied
Schülerfriedenspreis 2015
Bek. d. MK v. 17.3.2015 – 23-83012/1 (2015)
Bezug: RdErl. d. MK. v. 7.7.2011 (SVBl. S. 276) – VORIS 22410 –
Das Niedersächsische Kultusministerium beabsichtigt, auch in
diesem Jahr den Schülerfriedenspreis zu verleihen, und lädt
alle Schulen im Land zur Teilnahme ein.
Zweck des Preises ist es, Leistungen von Schülerinnen und
Schülern zu würdigen, die
– der Aufarbeitung von Terrorherrschaft und Diktatur,
– dem friedlichen Zusammenleben und der Vorbeugung von
Gewalt,
– der Förderung des Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Sprache, Kultur und Religion und
– dem Abbau von Vorurteilen dienen.
Im Rahmen des Schülerfriedenspreises wird auch in diesem
Jahr wieder ein Sonderpreis für Zivilcourage vergeben. Dieser
Preis wird aus den Einsendungen der Beiträge zum Schülerfriedenspreis ausgewählt, die insbesondere das Bemühen um
ein fried- und verständnisvolles Miteinander in der Schule
und im öffentlichen Leben verdeutlichen.
Die Beiträge sind bis zum 1.10.2015 beim Niedersächsischen
Kultusministerium, Referat 23, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, einzureichen.
Weiterbildender Masterstudiengang
Behindertenpädagogik (M.A.), Förder schwerpunkt Sehen oder Förderschwer punkt Hören, der Universität Hamburg
151
mehrjährige Berufserfahrung verfügen, bewerben. Insgesamt
stehen im Masterstudiengang in dem Förderschwerpunkt Sehen und in dem Förderschwerpunkt Hören jeweils drei Studienplätze zur Verfügung. Bei dem Förderschwerpunkt Hören
wird die Bereitschaft vorausgesetzt, studienbegleitend Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache auf- bzw. auszubauen.
Die Gebühren für die Teilnahme an diesem Masterstudiengang
einschließlich der Semestergebühr werden vom Niedersächsischen Kultusministerium übernommen. Die ausgewählten
Lehrkräfte erhalten für die Zeit ihres berufsbegleitenden Studiums (ab WS 2015/16) 10 Anrechnungsstunden wöchentlich.
Bewerbung
Die Bewerbungen um Teilnahme an dem Masterstudiengang
sind unter Angabe der Dienst- und Privatanschrift auf dem
Dienstweg (über Schulleitung und Niedersächsische Landesschulbehörde) an das Niedersächsische Kultusministerium,
Referat 35, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, zu richten. In
der Bewerbung ist unbedingt anzugeben, für welchen Förderschwerpunkt Sie sich besonders interessieren.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Eine Kopie der Bewerbung ist direkt an das Niedersächsische Kultusministerium – Referat 35 - zu senden.
Der schriftlichen Bewerbung sind beizufügen:
– tabellarischer Lebenslauf
– Kopien des Masterzeugnisses (Erste Staatsprüfung) und
der Staatsprüfung (Zweite Staatsprüfung)
– Eignungsaussage der Schulleiterin oder des Schulleiters
Bewerbungsschluss ist der 1.5.2014 (Poststempel für Ausfertigung an MK).
Rückfragen sind zu richten an Frau Struck, Tel.: 0511
1207267, E-Mail: [email protected], oder
Frau Köster, Tel.: 0511 1207277, E-Mail: jutta.koester@mk.
niedersachsen.de.
Neue Kurse im Programm des
Niedersächsischen Landesinstituts für
schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)
Bek. d. MK v. 9.3.2015 – 35-84 112/212 HH
Beschreibung
Die Universität Hamburg bietet einen weiterbildenden Mas terstudiengang Behindertenpädagogik (M. A.) in den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören an. Es handelt sich hierbei
um einen Teilzeitstudiengang im Umfang von 60 Leistungspunkten. Er beginnt zum Wintersemester 2015/16 und dauert
zwei Jahre (vier Semester).
Zur Teilnahme an diesem Masterstudiengang können sich interessierte Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für
Sonderpädagogik, die an öffentlichen Schulen im Bereich des
Niedersächsischen Kultusministeriums tätig sind und über
Weiterbildung „Katholische Religion“ –
Zertifikatsmaßnahme
Ziele
Die im September 2015 beginnende und im Februar 2017 endende Weiterbildungsmaßnahme soll interessierte Kolleginnen und Kollegen in die Lage versetzen, das Fach Katholische
Religion in der Grundschule und im Sekundarbereich I (mit
Ausnahme des Gymnasiums) qualifiziert zu unterrichten. Dazu
werden Grundkenntnisse und Fähigkeiten in Theologie und
Didaktik des katholischen Religionsunterrichts und in ökumenischer Zusammenarbeit vermittelt.
152
AMTLICHER TEIL
SVBl 4/2015
Inhalte
Hinweise
Ausgehend von der Frage nach der Bedeutung des Religionsunterrichts in der Schule werden grundlegende Themen wie
die Frage nach Gott und Jesus Christus, die Bibel als Ur-Kunde des Glaubens bearbeitet und die Kirche als Heilsangebot
reflektiert. Die fachwissenschaftlichen Themen werden in Verbindung mit didaktischen Perspektiven erarbeitet.
Nähere Informationen werden erteilt im Rahmen einer Informationsveranstaltung am Freitag, 3.7.2015, um 15.30 Uhr im
Bischöflichen Generalvikariat, Sitzungsraum der Hauptabteilung Bildung, Domhof 24, Hildesheim.
Das Land Niedersachsen vergibt nach Abschluss der Maßnahme ein Zertifikat, in dem die erfolgreiche Teilnahme bescheinigt wird. Von kirchlicher Seite wird im Anschluss daran auf
Antrag zunächst die kirchliche Unterrichtserlaubnis erteilt
und später die Missio canonica durch den Diözesanbischof
verliehen.
Veranstaltungsnummer: 15.40.11
Teilnehmerkreis
Katholische Lehrerinnen und Lehrer im Primar- und Sekundarbereich I, die das Fach Katholische Religion unterrichten wollen, ohne es studiert zu haben; vorrangig für Lehrkräfte aus
den Bereichen der Niedersächsischen Landesschulbehörde,
Regionalabteilungen Braunschweig, Hannover und Lüneburg
Anmeldung
Veranstaltungstermin: 30.9.2015 bis 1.10.2015 (Kurs I)
Veranstaltungsort: Hildesheim, Priesterseminar
Online-Anmeldung über https://vedab.de/veran.php?vid=73922
Gleichzeitige Anmeldung per E-Mail: [email protected]
Anmeldeschluss: 20.7.2015
Ansprechpartnerin im NLQ: Birgit Hantelmann
E-Mail: [email protected]
Tel.: 05121 1695260
Veranstaltungskosten
Die Finanzierung erfolgt durch NLQ und Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim. Fahrtkosten werden nicht erstattet.
STELLENAUSSCHREIBUNGEN1)
Allgemein
1. Niedersächsisches Kultusministerium
Im Niedersächsischen Kultusministerium ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten
einer Bearbeiterin / eines Bearbeiters
im Referat 24
(Berufsorientierung, Gesundheitsförderung, Schulsport)
zu besetzen. Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe
A 15 BBesO bewertet. Eine entsprechende Planstelle steht zur
Verfügung.
Der Dienstposteninhaberin bzw. dem -inhaber obliegt die Leitung der gemeinsamen Koordinierungsstelle des Landes Niedersachsen und der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen
der Bundesagentur für Arbeit für Maßnahmen zur vertieften
Berufsorientierung. Die Koordinierungsstelle unterstützt die
allgemein bildenden Schulen bei der Umsetzung ihres schuleigenen Konzepts zur Berufsorientierung und stellt ein Angebot
von geprüften Modulen zur vertieften Berufsorientierung bereit, die das Regelangebot von Schule und Berufsberatung ergänzen und von den Schulen nach Bedarf und Kapazitäten
abgerufen werden können.
Bewerberinnen und Bewerber müssen über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung verfügen. Die Laufbahnvoraussetzungen für die Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe
A 15 im Niedersächsischen Kultusministerium müssen vorliegen. In Abhängigkeit von der erworbenen Lehramtsbefähigung
kann dies den Nachweis einer mindestens zweijährigen Schulleitungstätigkeit und einer mindestens dreijährigen erfolgreichen Verwaltungstätigkeit erfordern; letztere kann im Bedarfsfall auch auf dem zu besetzenden Dienstposten abgeleistet werden.
Kenntnisse und Erfahrungen in der Planung und Durchführung berufsorientierender und berufsbildender Maßnahmen
sind ebenso wie Verwaltungserfahrungen und fachliche Kompetenz im Umgang mit Kammern und Verbänden von Vorteil.
Daneben werden Kooperations- und Teamfähigkeit, ein hohes
Maß an Flexibilität und Belastbarkeit sowie die ausgeprägte
Fähigkeit zu konzeptionellem Denken erwartet.
Der Dienstposten ist bedingt teilzeitgeeignet.
1) nachzulesen auch im Internet unter http://www.mk.niedersachsen.de
(-> Service -> Schulverwaltungsblatt – Stellenausschreibungen)
SVBl 4/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Das Niedersächsische Kultusministerium strebt in allen Bereichen und Positionen an, eine Unterrepräsentanz i. S. des NGG
abzubauen. Daher sind Bewerbungen von Männern besonders
erwünscht.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Das Niedersächsische Kultusministerium ist im Rahmen des
audit berufundfamilie® als familienfreundlicher Arbeitgeber
zertifiziert.
153
Maßnahmenplanung, bei der Erstellung eines Qualifizierungskonzepts sowie dem Aufbau eines internen Qualitätsmanagements,
– Gestaltung der zur Umsetzung notwendigen innerschulischen Organisationsstrukturen,
– Förderung von Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer
in geeigneten Organisationsstrukturen,
– Teamentwicklung und Verbesserung von Kommunikation
und Kooperation,
Bewerbungen sind mit einem aussagekräftigen Lebenslauf sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die
Personalakten innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen der
Stellenausschreibung auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 13, Schiffgraben 12, 30159
Hannover, zu richten.
– Unterstützung von regionalen Vernetzungen und Begleitung von Schulverbünden, Netzwerken und Kooperationen,
Für fachliche Rückfragen steht Herr Roselieb, Tel.: 0511
1207124, zur Verfügung.
– Dokumentation und Evaluation der Beratungs- und Unterstützungsarbeit,
2. Niedersächsische Landesschulbehörde
– Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Angebots des Beratungs- und Unterstützungssystems.
In der Niedersächsischen Landesschulbehörde sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt
4 Stellen für
Schulentwicklungsberaterinnen / Schulentwicklungsberater
(BesGr. A 13)
zu besetzen.
Der Einsatz ist voraussichtlich für folgende Dienstorte vorgesehen:
Regionalabteilung Hannover:
Außenstelle Holzminden (2 Stellen)
Regionalabteilung Lüneburg:
Außenstelle Rotenburg (1 Stelle)
Regionalabteilung Osnabrück:
Außenstelle Aurich (1 Stelle)
Schulentwicklungsberaterinnen und -berater (SEB) unterstützen Schulen aller Schulformen und Studienseminare, sich systematisch und kontinuierlich weiterzuentwickeln sowie nachhaltig zu verbessern. Grundlage dazu bilden das Niedersächsische Schulgesetz, der Orientierungsrahmen Schulqualität,
Bildungsstandards und Kerncurricula sowie die Ergebnisse der
in Niedersachsen praktizierten Verfahren zur internen und externen Evaluation.
Die SEB sind Teil des Beratungs- und Unterstützungssystems
der Niedersächsischen Landesschulbehörde.
Sie unterstützen Schulen und Studienseminare auf Nachfrage
im Prozess ihrer systematischen Qualitätsentwicklung. Dabei
beraten und begleiten sie die Leiterinnen und Leiter der Schulen und Studienseminare sowie die schulischen Gremien,
Steuer- und Projektgruppen und die Kollegien.
Aufgaben der Schulentwicklungsberaterinnen und -berater
Unterstützung und Begleitung bei der Qualitätsentwicklung
auf der Schulebene, hierzu gehören u. a.:
– Entwicklung eines Schul- bzw. Seminarprogramms, insbesondere bei der Leitbildentwicklung, der internen Bestandsaufnahme sowie der dafür notwendigen Durchführung
und Auswertung von Evaluationsverfahren, der Ziel- und
– enge Zusammenarbeit mit anderen Beraterinnen und Beratern des Beratungs- und Unterstützungssystems der
Niedersächsischen Landesschulbehörde,
Anforderungen / Auswahlkriterien
Schulentwicklungsberaterinnen und -berater bringen umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen aus der Entwicklung des
Systems Schule und der Beratung von Schulen unterschiedlicher Schulformen mit. Dazu gehören im Wesentlichen:
– Kenntnisse über niedersächsische bildungspolitische Ziele
und Vorhaben sowie Materialien zur Qualitätsentwicklung
in Niedersachsen (z. B. Orientierungsrahmen Schulqualität, Seminarqualität. Schulinspektion, Inklusion),
– Kenntnisse wesentlicher Grundlagen systematischer Qualitätsentwicklung in Organisationen, vor allem in Schulen
und Studienseminaren, u. a.,
– Kenntnisse und methodische Kompetenzen in den Bereichen des Qualitäts-, Projekt- und Prozessmanagements,
– Evaluations- und Methodenkompetenz für Diagnoseverfahren zur Ermittlung des Entwicklungsstandes einer
Schule / eines Studienseminars, für Datenfeedback und zur
Identifikation von Verbesserungsbereichen,
– Kenntnisse unterschiedlicher Beratungsansätze und deren
Wirkungsgefüge,
– Erfahrungen in der Gestaltung von Kommunikations- und
Beratungssituationen,
– Grundkenntnisse in der Organisation eines Verwaltungsarbeitsplatzes und sicherer Umgang mit dem PC und der
standardmäßigen Anwendersoftware.
Darüber hinaus erfordert der Dienstposten / Arbeitsplatz die
Fähigkeit zum konzeptionellen Denken, zur Kooperation sowie
zur Teamfähigkeit.
Adressatenkreis:
Bewerben können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für
eines der Lehrämter an allgemein bildenden Schulen oder dem
Lehramt an berufsbildenden Schulen, die über Beratungserfahrungen für Schulen verfügen.
Die Auswahlentscheidung trifft die Niedersächsische Landesschulbehörde.
Die Dienstposten / Arbeitsplätze sind grundsätzlich teilzeitgeeignet.
154
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
SVBl 4/2015
Bewerbung
Schulentwicklungsberaterin bzw. -berater
Name
Vorname
Privatanschrift:
PLZ, Ort
Straße, Nr.
Telefon
Fax
E-Mail
Geburtsdatum
im Schuldienst seit
Dienstanschrift
Schule
Schulform
PLZ, Ort
Straße, Nr.
Telefon
Fax
E-Mail
Schulleiterin / Schulleiter
zust. Dezernentin / Dezernent
Dienstbezeichnung / Unterrichtsfächer
Schulische Funktion
Sonstige Funktionen mit gewährten Anrechnungsstunden
Tatsächliche Unterrichtsverpflichtung (wöchentlich)
Bitte machen Sie zusätzliche Angaben zu folgenden Punkten:
1. Dienstlicher Werdegang
2. Nachweise zu den in der Ausschreibung genannten Erwartungen / Auswahlkriterien (Nachweise sind beizufügen)
3. Unterrichtseinsatz, Klassenlehrkraft, Stundenanteile, sonstige Aufgaben u. a.
Ort, Datum
Unterschrift
SVBl 4/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
155
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei
gleicher Befähigung und Eignung bevorzugt.
Deutsche Schule Barranquilla, Kolumbien
(frei zum 1.8.2015; Bewerbungsschluss 30.4.2015)
Die Bewerbung ist mit dem anliegenden Vordruck sowie einer
Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte auf dem Dienstweg bis spätestens 21.4.2015 an die Niedersächsischen Landesschulbehörde, Dezernat Zentrale Aufgaben, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zu senden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fachdezernenten der
Regionalabteilung
Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht
Klassenstufen: 1-12
Schülerzahl: 902
Deutsches Sprachdiplom der KMK
Sekundarabschluss des Landes
Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GiB)
Hannover:
Frau Mau, Tel.: 0511 1062433,
E-Mail: [email protected]
Lüneburg:
Herr Matthies, Tel.: 04131 152736,
E-Mail: [email protected]
Osnabrück:
Herr Janßen, Tel.: 04441 9499811,
E-Mail: [email protected]
3. Niedersächsisches Landesinstitut für
schulische Qualitätsentwicklung (Berichtigung)
Die Ausschreibung des Niedersächsischen Landesinstituts für
schulische Qualitätsentwicklung einer Stelle in der Abteilung
4 – Qualifizierung von Leitungspersonal, Fachbereich 42 – Berufsbegleitende Qualifizierung, abgedruckt in Nr. 7 des Allgemeinen Teils im Schulverwaltungsblatt 3 / 2015, Seiten 103 /
104, wird auf Seite 104 im zweiten Spiegelstrich der Bewerbungsvoraussetzungen wie folgt berichtigt:
– Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und für Sonderpädagogik,
4. Deutsche Auslandsschulen
Das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – schreibt folgende Schulleiterstelle an deutschen
Auslandsschulen aus:
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II (BesGr. A 14 /
A 15) bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Spanischkenntnisse sind erwünscht.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen
im Gastland wird erwartet.
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter
www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem
Dienstweg an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für
das Auslandsschulwesen –, Barbarastraße 1, 50728 Köln, zu
richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen
ist gleichzeitig an das Niedersächsische Kultusministerium,
Referat 33, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, zu senden.
Außerdem werden die Bewerberinnen und Bewerber gebeten,
sich unmittelbar mit der im Niedersächsischen Kultusministerium zuständigen Referentin für das Auslandsschulwesen,
Frau Busse, in Verbindung zu setzen (Tel.: 0511 1207237;
E-Mail: [email protected]). Um direkte Übersendung einer Ausfertigung des Bewerbungsschreibens, eines
ausgefüllten Fragebogens und eines tabellarischen Lebenslaufs an die Zentralstelle (als Vorabinformation) wird gebeten.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung
angegebenen Besoldungs- / Vergütungsgruppen innehaben.
Bewerberinnen und Bewerber dürfen zum ausgeschriebenen
Zeitpunkt des Amtsantritts das 61. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Drittbewerbungen sind bei Zweit- bzw. Drittausschreibungen
zulässig, ansonsten werden sie nicht berücksichtigt.
Öffentliche Schulen und Studienseminare
Nachstehend werden gemäß § 45 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) freie oder frei werdende
Planstellen an öffentlichen Schulen und an Studienseminaren ausgeschrieben:
1. Muster der Ausschreibung:
a) Name der Schule und Schulform, Name des Studienseminars;
b) Schulträger;
c) Art der Stelle, Termin des Freiwerdens oder der voraussichtlichen Einrichtung
(sofern kein Termin angegeben wird, ist die Stelle sofort zu besetzen);
d) soweit erforderlich, zusätzliche Angaben über die Schule oder das Studienseminar, die Stelle, die gewünschte fachliche
oder persönliche Eignung, die Religionszugehörigkeit;
156
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
SVBl 4/2015
e) bei Besetzung auf Zeit: Dauer, für die die Stelle zu besetzen ist
(außerdem ist unter der Ausschreibung ohne Kennbuchstabe eine Angabe über Wohnungsbeschaffung zulässig);
f) Name und Tel.-Nr. der zuständigen Dezernentin / des zuständigen Dezernenten oder
g) Name und Tel.-Nr. der Schulleiterin / des Schulleiters der für die Ausschreibung zuständigen Schule, Anschrift der Schule.
Angabe bei erneuter Ausschreibung: „(erneute Ausschreibung)“ oder bei erneuter Ausschreibung nach dem Niedersächsischen
Gleichberechtigungsgesetz (NGG): „(erneute Ausschreibung gemäß § 11 Abs. 2 NGG)“.
2. Die Stellenausschreibungen richten sich sowohl an weibliche als auch an männliche Interessenten. Ziel ist es, Frauen und
Männern eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen. Bewerbungen von Angehörigen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts werden daher besonders begrüßt.
3. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
4. Die zu besetzenden Stellen sind grundsätzlich teilzeitgeeignet. Bei Funktionsstellen kann durch Teilzeitbeschäftigung nur die
Unterrichtsverpflichtung, nicht die Funktionstätigkeit ermäßigt werden.
5. Bewerbungen um Stellen innerhalb des eigenen Bezirks sind grundsätzlich auf dem Dienstwege an die zuständigen Regionalabteilungen der Landesschulbehörde zu richten. Andernfalls sind sie unmittelbar bei der Regionalabteilung der Landesschulbehörde, die die Stelle ausgeschrieben hat, einzureichen und gleichzeitig der für die Bewerberin / den Bewerber zuständigen
Regionalabteilung der Landesschulbehörde auf dem Dienstwege anzuzeigen.
6. Abweichend von Nr. 5 gilt:
Bei der Ausschreibung von Stellen an Schulen im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit sind Bewerbungen unmittelbar an die
unter Nr. 1 Buchst. g) genannte Person zu richten. Gleichzeitig ist die Bewerbung der für die Bewerberin / den Bewerber zuständigen Regionalabteilung der Landesschulbehörde anzuzeigen.
7. Für Ausschreibungen von Funktionsstellen, die keine Angaben zur Lehrbefähigung enthalten, gilt Folgendes:
Bei den nachstehend genannten Lehrbefähigungen handelt es sich um Lehrbefähigungen im Sinne der NLVO-Bildung. Ihnen
stehen Ergänzungsqualifikationen nach Maßgabe des sogenannten Qualifizierungserlasses gleich. Die Lehrbefähigung für das
Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen muss auf einem in der NLVO-Bildung genannten Weg erworben worden sein
(vgl. § 14 NLVO-Bildung). Bei Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen muss
der jeweilige Ausbildungsschwerpunkt (Grundschule bzw. Hauptschule und Realschule) mit der Schulform der ausgeschriebenen Stelle übereinstimmen oder es muss eine mindestens zweijährige überwiegende Unterrichtstätigkeit an dieser Schulform
nachgewiesen werden; die zweite Alternative gilt beim Ausbildungsschwerpunkt Grundschule nicht für Realschulfunktionsstellen.
Um ausgeschriebene Stellen an Grundschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und
Hauptschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an Hauptschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und
Hauptschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an Realschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen
oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an Oberschulen ohne gymnasiales Angebot können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für
das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt und Realschulen bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an Oberschulen mit gymnasialem Angebot können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das
Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Grund-, Haupt und Realschulen oder für
das Lehramt an Gymnasien bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an Förderschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an Gymnasien können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien bewerben.
Um ausgeschriebene Stellen an zusammengefassten Schulen können sich Lehrkräfte bewerben, die jeweils für die einzelnen
vorhandenen Schulformen der zusammengefassten Schule bewerbungsfähig wären.
Um ausgeschriebene Stellen an Integrierten und an Kooperativen Gesamtschulen im Sekundarbereich I sowie um Stellen einer
Didaktischen Leiterin / eines Didaktischen Leiters, einer Ständigen Vertreterin / eines Ständigen Vertreters der Schulleiterin /
des Schulleiters und um Stellen einer Schulleiterin / eines Schulleiters an diesen Schulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Grund-, Haupt- und
Realschulen oder für das Lehramt an Gymnasien bewerben. Um ausgeschriebene Schulzweigleiterstellen an Kooperativen Gesamtschulen können sich Lehrkräfte bewerben, die die Lehrbefähigung für die dem jeweiligen Schulzweig entsprechende
Schulform besitzen. Um ausgeschriebene Stellen an Integrierten und an Kooperativen Gesamtschulen im Sekundarbereich II
können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien bewerben.
SVBl 4/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
157
Um ausgeschriebene Stellen an berufsbildenden Schulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an
berufsbildenden Schulen in einem an der Schule geführten Berufsbereich bewerben.
8. Die Bewerbungsschreiben mit tabellarischem Lebenslauf sind dreifach einzureichen. Der tabellarische Lebenslauf muss
mindestens folgende Angaben enthalten: Name, Geburtsdatum, Lehrbefähigung einschließlich der Fächer und der Ergebnisse
der ersten und zweiten Staatsprüfung, derzeitige Schule, Amtsbezeichnung und gegebenenfalls derzeitige Funktion. Bei Bewerbungen für eine Stelle an Grundschulen und Hauptschulen muss auch die Religionszugehörigkeit in der Übersicht angegeben werden (§ 52 Abs. 5 NSchG).
9. Die Bewerberinnen / Bewerber werden darauf hingewiesen, dass diese Angaben auch an die Schule, an der die Stelle besetzt
werden soll, und an den entsprechenden Schulträger im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach dem Niedersächsischen
Schulgesetz weitergegeben werden.
10. Bewerbungen müssen spätestens vier Wochen nach dem Tage der Ausschreibung bei der Landesschulbehörde / bei der Schule, die die Stelle ausgeschrieben hat, eingehen. Als Tag der Ausschreibung gilt das auf dem Titelblatt des Heftes des Schulverwaltungsblatts vermerkte Ausgabedatum.
11. Grundsätzlich werden alle Stellen zur Besetzung auf Lebenszeit ausgeschrieben. Die Stellen können aber auch auf Zeit übertragen werden (§ 44 Absätze 1 und 5 NSchG).
12. Die Übernahme der Leitung einer Schule verpflichtet gemäß Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 16.4.2004
(I/2-84201) zur Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme für neu ernannte Schulleiterinnen und -leiter.
13. Die Stellenausschreibungen von Leiterinnen und Leitern eines fachdidaktischen oder pädagogischen Seminars an den Studienseminaren für Lehrämter erfolgen durch dreiwöchigen Aushang in den Schulen der entsprechenden Schulform im Zuständigkeitsbereich der Regionalabteilung der NLSchB sowie im Extranet (Schulinfo Niedersachsen) der NLSchB.
Niedersächsische Landesschulbehörde,
Regionalabteilung Braunschweig
Grundschulen, Hauptschulen,
Grund- und Hauptschulen,
Haupt- und Realschulen
1. Braunschweig
a) Grundschule Gartenstadt
b) Stadt Braunschweig
c) Rektorin / Rektor (A 13)
f) Frau Ihbe,
Tel.: 0531 4843268
2. Duderstadt
a) Grundschule Langenhagen
b) Stadt Duderstadt
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z), frei
zum 1.8.2015
f) Frau Schlote,
Tel.: 0551 3910420
5. Müden (Aller)
a) Aller-Oker-Schule, Grundschule
b) Samtgemeinde Meinersen
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Herr Adam,
Tel.: 0531 4843235
6. Osloß
a) Mühlenbergschule, Grundschule
b) Samtgemeinde Boldecker Land
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
f) Frau Niebaum,
Tel.: 0531 4843245
7. Osterode a.H.
a) Hauptschule Neustädter Tor
b) Landkreis Osterode a.H.
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z),
frei zum 1.8.2015
f) Herr Ballhausen,
Tel.: 0551 3910415
3. Hohenhameln
a) Grundschule Hohenhameln/
Clauen
b) Gemeinde Hohenhameln
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z), frei zum 1.8.2015
f) Frau Lenius,
Tel.: 0531 4843231
8. Peine
a) Grundschule RosenthalSchwicheldt
b) Stadt Peine
c) Rektorin / Rektor (A 13)
f) Frau Lenius,
Tel.: 0531 4843231
4. Ilsede
a) Johann-Peter-Hundeiker-Schule,
Grundschule Groß Lafferde
b) Gemeinde Ilsede
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
f) Frau Lenius,
Tel.: 0531 4843231
9. Rühen
a) Grundschule Rühen
b) Samtgemeinde Brome
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z)
f) Frau Niebaum,
Tel.: 0531 4843245
(erneute Ausschreibung)
10.Salzgitter
a) Grundschule St. Michael
b) Stadt Salzgitter
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z)
f) Frau Heumann,
Tel.: 0531 4843842
11. Salzgitter
a) Grundschule Thiede
b) Stadt Salzgitter
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Frau Heumann,
Tel.: 0531 4843842
12.Wolfsburg
a) Grundschule Ehmen/Mörse
b) Stadt Wolfsburg
c) Konrektorin / Konrektor (A 13),
frei zum 1.8.2015
d) Zunächst kann nur ein Amt der
BesGr. A 12 + Z übertragen
werden.
f) Frau Niebaum,
Tel.: 0531 4843245
13.Wolfsburg
a) Regenbogenschule, Grundschule
b) Stadt Wolfsburg
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z)
d) Die Stelle ist an der Grundschule
Waldschule Eichelkamp, Schule
in kirchlicher Trägerschaft
(Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannover, vertreten durch
das Evangelische Schulwerk), zu
besetzen. Lehrkräfte im Beamtenverhältnis des Landes Nieder-
158
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
sachsen können zum Dienst an
der Grundschule Waldschule
Eichelkamp nach § 155 Abs. 2
NSchG beurlaubt werden. Vorausgesetzt wird die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der
EKD.
f) Frau Niebaum,
Tel.: 0531 4843245
14.Wolfsburg
a) Regenbogenschule, Grundschule
b) Stadt Wolfsburg
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
d) Die Stelle ist an der Grundschule
Waldschule Eichelkamp, Schule
in kirchlicher Trägerschaft
(Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers, vertreten durch
das Evangelische Schulwerk), zu
besetzen. Lehrkräfte im Beamtenverhältnis des Landes Niedersachsen können zum Dienst an
der Grundschule Waldschule
Eichelkamp nach § 155 Abs. 2
NSchG beurlaubt werden. Vorausgesetzt wird die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der
EKD.
f) Frau Niebaum,
Tel.: 0531 4843245
Oberschulen
1. Uslar
a) Sollingschule, Oberschule
b) Landkreis Northeim
c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als Didaktische Leiterin /
Didaktischer Leiter (A 14),
voraussichtlich frei zum
1.8.2015
f) Herr Hetzer,
Tel.: 0551 3910418
SVBl 4/2015
2. Braunschweig
a) Gymnasium Neue Oberschule
b) Stadt Braunschweig
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin /
ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters
(A 15 + Z), frei zum 1.2.2016
f) Frau Steckhan,
Tel.: 0531 4843689
3. Braunschweig
a) Wilhelm-Gymnasium
Braunschweig
b) Stadt Braunschweig
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Koordinierung des Sekundarbereichs I sowie eines Oberstufenjahrgangs einschließlich der
Durchführung der jeweiligen
Abiturprüfungen, Koordinierung
und Weiterentwicklung des
Ganztagsangebots, Koordinierung des Aufgabenfelds A, Mitwirkung bei der Schulstatistik.
Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
f) Frau Steckhan,
Tel.: 0531 4843689
4. Göttingen
a) Max-Planck-Gymnasium
b) Stadt Göttingen
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum
1.8.2016
d) Koordinierung des Sekundarbereichs I (Jahrgänge 8 – 10), Mitwirkung bei der Lehrbuchausleihe und Organisation des Mittagessens, Koordination des Bereichs Gesundheitsfürsorge. Eine
spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
f) Herr Dziomba,
Tel.: 0531 4843223
Gymnasien
(einschl. Abendgymnasien und Kollegs)
1. Braunschweig
a) Gymnasium MartinoKatharineum
b) Stadt Braunschweig
c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin /
Schulleiter (A 16), voraussichtlich frei zum 1.2.2016
f) Frau Steckhan,
Tel.: 0531 4843689
Gesamtschulen
1. Bad Lauterberg
a) Kooperative Gesamtschule Bad
Lauterberg, Kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
b) Landkreis Osterode a. H.
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Fachbereich Arbeit / Wirtschaft /
Technik. Eine spätere Änderung
der Fachbereichszuordnung
bleibt vorbehalten. Es können
sich Lehrkräfte mit dem Lehramt
an Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen
oder an Realschulen bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit
(sieben Jahre) zu besetzen.
g) Herr Jacobi,
Tel.: 05524 85210
Kooperative Gesamtschule Bad
Lauterberg, Zechenstr. 112,
37431 Bad Lauterberg
2. Bodenfelde
a) Heinrich-Roth-Gesamtschule,
Integrierte Gesamtschule ohne
gymnasiale Oberstufe
b) Landkreis Northeim
c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor als Leiterin / Leiter
einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe (A 15), voraussichtlich frei zum 1.2.2016
f) Frau Markert,
Tel.: 0531 4843047
(erneute Ausschreibung nach
§11 Abs. 2 NGG)
3. Braunschweig
a) Wilhelm-Bracke-Gesamtschule,
Integrierte Gesamtschule mit
gymnasialer Oberstufe
b) Stadt Braunschweig
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Fachbereich Mathematik / Informatik. Eine spätere Änderung
der Fachbereichszuordnung
bleibt vorbehalten.
e) Die Stelle ist auf Zeit
(sieben Jahre) zu besetzen.
g) Herr Rollinger,
Tel.: 0531 4704600
Wilhelm-Bracke-Gesamtschule,
Rheinring 12, 38120 Braunschweig
4. Braunschweig
a) Wilhelm-Bracke-Gesamtschule,
Integrierte Gesamtschule mit
gymnasialer Oberstufe
b) Stadt Braunschweig
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13), voraussichtlich frei
zum 1.8.2015
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-,
Haupt- und Realschulen oder an
Realschulen bewerben.
SVBl 4/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
e) Die Stelle ist auf Zeit
(sieben Jahre). zu besetzen.
g) Herr Rollinger,
Tel.: 0531 4704600
Wilhelm-Bracke-Gesamtschule,
Rheinring 12, 38120 Braunschweig
159
sche Leiterin / Didaktischer
Leiter (A 15)
f) Frau Markert,
Tel.: 0531 4843047
Berufsbildende Schulen
5. Goslar
a) Adolf-Grimme-Gesamtschule,
Integrierte Gesamtschule ohne
gymnasiale Oberstufe
b) Landkreis Goslar
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14)
g) Herr Liesenberg,
Tel.: 05321 335411
Adolf-Grimme-Gesamtschule,
Bei der Eiche 5, 38642 Goslar
6. Lengede
a) Integrierte Gesamtschule
Lengede
b) Landkreis Peine
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Mathematik /
Naturwissenschaften. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten.
g) Herr Dr. Braun,
Tel.: 05344 2629200
Integrierte Gesamtschule
Lengede, Bodenstedter Weg 35,
38268 Lengede
7. Peine
a) Integrierte Gesamtschule Peine,
Integrierte Gesamtschule mit
gymnasialer Oberstufe
b) Landkreis Peine
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13)
d) Fachbereich Arbeit / Wirtschaft /
Technik. Eine spätere Änderung
der Fachbereichszuordnung
bleibt vorbehalten. Es können
sich Lehrkräfte mit dem Lehramt
an Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen
oder an Realschulen bewerben.
g) Frau Pavlidis,
Tel.: 05171 940090
Integrierte Gesamtschule Peine,
Pelikanstr. 16, 31228 Peine
8. Salzgitter
a) Integrierte Gesamtschule Salzgitter, Integrierte Gesamtschule
ohne gymnasiale Oberstufe
b) Stadt Salzgitter
c) Studiendirektorin / Studiendirektor oder Gesamtschulrektorin /
Gesamtschulrektor als Didakti-
1. Braunschweig
a) Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung
Braunschweig
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachberaterin / Fachberater in der Schulaufsicht (A 15)
d) Die Befähigung für das Lehramt
an berufsbildenden Schulen in
der beruflichen Fachrichtung
Wirtschaftswissenschaften
(Wirtschaft und Verwaltung) ist
zwingend erforderlich. Wesentliche Aufgabenschwerpunkte liegen in der Betreuung der Profilfächer des beruflichen Gymnasiums Wirtschaft und der Fachoberschule Wirtschaft. Erwartet
werden mehrjährige unterrichtliche Erfahrungen in diesen
Schulformen. Ferner werden umfangreiche Kenntnisse über die
Implementierung neuer kaufmännischer Curricula in kaufmännischen Bildungsgängen
einschließlich der Kenntnisse
über landesbezogene Arbeitskreise sowie Kompetenzen im
Bereich der Unterrichtsentwicklung, der Rahmenrichtlinienarbeit und des schulischen Qualitätsmanagements auf Basis des
Kernaufgabenmodells-BBS
(KAM-BBS) erwartet. Das Stellenprofil umfasst Fachbearbeiteraufgaben landesweit. Der
Wirkungskreis liegt vorrangig in
der Regionalabteilung Osnabrück. Eine spätere Änderung
der Aufgabenzuordnung bleibt
vorbehalten.
f) Herr Beckermann,
Tel.: 0531 4843552
(erneute Ausschreibung)
2. Göttingen
a) Berufsbildende Schulen Ritterplan, Berufsbildende Schulen 3
Göttingen
b) Landkreis Göttingen
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum
1.8.2015
d) Voraussetzung für die Bewerbung ist das Lehramt an berufs-
bildenden Schulen in der Fachrichtung Sozialpädagogik sowie
einschlägige Unterrichtserfahrungen in den an der Schule
geführten Schulformen. Der
Schwerpunkt des Stellenprofils
ist die Koordinierung der schulfachlichen und schulorganisatorischen Aufgaben in der Abteilung Sozialpädagogik. Dazu
gehören u.a. die Organisation
der sozialpädagogischen Bildungsgänge sowie deren Prüfungsabläufe, die Betreuung und
Weiterentwicklung der Bildungsgänge, die Beteiligung an Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung sowie des
Qualitätsmanagements und Controllings. Erwartet werden Kompetenzen und Erfahrungen in der
Teamleitung, in der Arbeit mit
gp-Untis und BBS-Planung sowie in der Schulentwicklung und
im Qualitätsmanagement auf
der Basis des Kernaufgabenmodells (KAM-BBS). Das Aufgabenprofil der Stelle unterliegt einer
kontinuierlichen Anpassung entsprechend den Erfordernissen
der Schulentwicklung. Weitere
Informationen zur Schule finden
Sie unter http:/www.bbsritterplan.de.
f) Frau Due,
Tel.: 0531 4843241
(erneute Ausschreibung)
3. Goslar
a) Berufsbildende Schulen 1
Goslar – Am Stadtgarten –
b) Landkreis Goslar
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum
1.8.2015
d) Voraussetzung für die Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einem an
der Schule geführten Berufsfeld.
Zu den Schwerpunkten des Stellenprofils gehört die Koordinierung und die Weiterentwicklung
von schulfachlichen und schulorganisatorischen Aufgaben für
die Bildungsgänge der Beruflichen Gymnasien und der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Wirtschaft. Weitere Aufgaben bestehen in der Koordinierung des
Fortbildungsmanagements sowie
im Auf- und Ausbau von internationalen Schulprojekten und
160
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
-partnerschaften. Erwartet werden Kompetenzen im Bereich
des schulischen Qualitätsmanagements auf der Basis des KAMBBS sowie Kenntnisse und Erfahrungen in der Unterrichtsund Teamentwicklung.
Das Aufgabenprofil unterliegt
einer ständigen Anpassung entsprechend den Erfordernissen
der Schulentwicklung. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
Weitere Informationen zur
Schule finden Sie unter
http:/www.bbs1goslar.de.
f) Herr Beckermann,
Tel.: 0531 4843552
4. Königslutter am Elm
a) Steinmetzschule, Berufsbildende
Schule Königslutter am Elm
b) Landkreis Helmstedt
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin /
ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 15),
frei zum 1.9.2015
d) Voraussetzung für die Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer an
der Schule geführten beruflichen
Fachrichtung. Der Dienstposteninhaberin / dem Dienstposteninhaber obliegen schulfachliche
und schulorganisatorische Aufgaben. Erwartet werden Kompetenzen und Erfahrungen im
Bereich des schulischen Qualitätsmanagements nach dem
Kernaufgabenmodell (KAM-BBS),
in der EDV / Netzwerk-Administration sowie im Bereich
Steinmetz / Steintechnik mit
Softwareanwendungen im Bauund Steinmetzbereich. Der
sichere Umgang mit BBS-Planung wird vorausgesetzt. Das
Aufgabenprofil unterliegt einer
kontinuierlichen Anpassung entsprechend den Anforderungen
der Schulentwicklung. Nähere
Information erhalten Sie unter
www.steinmetzschule.com.
f) Herr Barckmann,
Tel.: 0531 4843832
Studienseminare
1. Göttingen
a) Studienseminar Göttingen für
das Lehramt an Gymnasien
SVBl 4/2015
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin /
ständiger Vertreter der Leiterin /
des Leiters des Studienseminars
(A 15 + Z)
d) Erfahrungen in der Ausbildung
von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst und Mitarbeit in der
Seminarentwicklung sind erforderlich. Voraussetzungen für
eine Bewerbung ist das Lehramt
an Gymnasien.
f) Herr Hoffmeister,
Tel.: 0531 4843400
(erneute Ausschreibung nach
§ 11 Abs. 2 NGG)
Niedersächsische Landesschulbehörde,
Regionalabteilung Hannover
Grundschulen, Hauptschulen,
Grund- und Hauptschulen,
Haupt- und Realschulen
1. Bad Salzdetfurth
a) Joseph-Müller-Grundschule
Groß Düngen
b) Stadt Bad Salzdetfurth
c) Rektorin / Rektor (A 13), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
f) Herr Börker,
Tel.: 05531 936922
2. Boffzen
a) Grundschule am Sollingtor
b) Samtgemeinde Boffzen
c) Rektorin / Rektor (A 13)
f) Herr Langeheine,
Tel.: 05531 936912
(erneute Ausschreibung)
3. Burgdorf
a) Gudrun-Pausewang-Grundschule
b) Stadt Burgdorf
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Herr Möring,
Tel.: 0511 1067038
(erneute Ausschreibung)
4. Diepholz
a) Grundschule Aschen
b) Stadt Diepholz
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
f) Frau Carstens,
Tel.: 04242 16962120
(erneute Ausschreibung)
5. Emmerthal
a) Grundschule Amelgatzen
b) Gemeinde Emmerthal
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
f) Herr Langeheine,
Tel.: 05531 936912
(erneute Ausschreibung)
6. Hannover
a) Hoffmann-von-FallerslebenSchule, Grundschule
b) Landeshauptstadt Hannover
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Herr Lübker,
Tel.: 0511 106 2460
7. Weyhe
a) Grundschule Lahausen
b) Gemeinde Weyhe
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Herr Hippenstiel,
Tel.: 04242 16962124
8. Weyhe
a) Grundschule Kirchweyhe
b) Gemeinde Weyhe
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z), voraussichtlich
frei zum 1.8.2015
f) Herr Hippenstiel,
Tel.: 04242 16962124
Oberschulen
1. Bockenem
a) Oberschule Bockenem
b) Landkreis Hildesheim
c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor (A 15), voraussichtlich
frei zum 1.2.2016
f) Herr Börker,
Tel.: 05531 936922
2. Hessisch Oldendorf (Berichtigung)
Die im Schulverwaltungsblatt
03/2015 auf Seite 113 unter Nr. 1
bei den Schulformen der Oberschulen abgedruckte Stellenausschreibung einer Oberschulrektorin / eines
Oberschulrektors der Oberschule
Hessisch Oldendorf wird bezüglich
Buchstabe c) wie folgt berichtigt:
c) Oberschulkonrektorin / Oberschulkonrektor (A 14 + Z),
voraussichtlich frei zum
1.8.2015
3. Laatzen
a) Erich-Kästner-Oberschule
b) Stadt Laatzen
c) Oberschulkonrektorin /
Oberschulkonrektor (A 14 + Z)
f) Herr Brandt,
Tel.: 0511 1062448
SVBl 4/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
4. Nordstemmen
a) Marienbergschule, Oberschule
b) Landkreis Hildesheim
c) Oberschulkonrektorin /
Oberschulkonrektor (A 14)
f) Frau Wolters,
Tel.: 05181 846012
Realschulen
1. Holzminden
a) Dr.-Jasper-Realschule
b) Landkreis Holzminden
c) Realschulkonrektorin /
Realschulkonrektor (A 14)
d) Informatikkenntnisse für die
gesamte Schulverwaltung sind
sehr erwünscht.
f) Herr Langeheine,
Tel.: 05531 936912
(erneute Ausschreibung)
Förderschulen
1. Hildesheim
a) Schule im Bockfeld, Förderschule
mit den Schwerpunkten geistige,
körperliche und motorische
Entwicklung
b) Zweckverband Förderzentrum
Schule im Bockfeld
c) Förderschulkonrektorin /
Förderschulkonrektor (A 15)
f) Frau Evers,
Tel.: 05181 846018
Gymnasien
(einschl. Abendgymnasien und Kollegs)
1. Bruchhausen-Vilsen
a) Gymnasium Bruchhausen-Vilsen
b) Samtgemeinde BruchhausenVilsen
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin /
ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters
(A 15 + Z)
f) Herr Blasche-Hesse,
Tel.: 0511 1062318
2. Holzminden
a) Campe-Gymnasium Holzminden
b) Landkreis Holzminden
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum
1.8.2015
d) Koordinierung des Sekundarbereichs l, Koordinierung des Aufgabenfeldes A, Mitarbeit bei der
161
Erstellung des Stunden- und
Vertretungsplans. Eine spätere
Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
f) Herr Dr. Stock,
Tel.: 0511 1062313
(erneute Ausschreibung)
3. Hannover
a) Humboldtschule Hannover,
Gymnasium
b) Landeshauptstadt Hannover
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Koordination der Qualifikationsphase und der Abiturprüfung,
Koordination der Fächer des
Aufgabenfeldes B, Koordination
der Maßnahmen zur Schulqualität sowie Entwicklung und
Durchführung von Evaluationsverfahren, Mitwirkung bei der
Erstellung der Schulstatistik,
Redaktion des schuleigenen Mitteilungsblattes. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung
bleibt vorbehalten.
f) Frau Strickstrack-García,
Tel.: 0511 1062386
(erneute Ausschreibung gem.
§ 11 Abs. 2 NGG)
Gesamtschulen
1. Garbsen
a) Integrierte Gesamtschule
Garbsen
b) Stadt Garbsen
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer
Integrierten Gesamtschule
(A 13 / A14), voraussichtlich
frei zum 18.8.2015
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-,
Haupt- und Realschulen, an
Realschulen, an Gymnasien sowie an berufsbildenden Schulen
bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit
(7 Jahre) zu besetzen.
g) Herr Hadaschik,
Tel.: 05131 707100
Integrierte Gesamtschule
Garbsen, Meyenfelder
Str. 8 - 16, 30823 Garbsen
2. Garbsen
a) Integrierte Gesamtschule
Garbsen
b) Stadt Garbsen
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum 1.2.2016
d) Koordinierung des Sekundarbereiches II, Leitung eines Jahrgangs der gymnasialen Oberstufe, Mitwirkung bei der Organisation der Abiturprüfung, Erstellung des Vertretungs- und Aufsichtsplans der Sekundarstufe II.
Fundierte EDV-Kenntnisse in den
Programmen Hera Oberstufe und
Untis sind erforderlich. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. Es
können sich Lehrkräfte mit dem
Lehramt an Gymnasien bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (7 Jahre)
zu besetzen.
f) Herr Dr. Stock,
Tel.: 0511 1062313
3. Hannover
a) Integrierte Gesamtschule Linden
b) Landeshauptstadt Hannover
c) Gesamtschulrektorin / Gesamtschulrektor oder Studiendirektorin / Studiendirektor als
Didaktische Leiterin / Didaktischer Leiter (A 15), voraussichtlich frei zum 1.2.2016
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-,
Haupt- und Realschulen, an
Realschulen sowie an Gymnasien
bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit (7 Jahre)
zu besetzen.
f) Herr Andresen,
Tel.: 0511 1062454
4. Hannover
a) Integrierte Gesamtschule
Hannover-Linden
b) Landeshauptstadt Hannover
c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter (A 15)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
sowie an Gymnasien bewerben.
Die Bereitschaft zur Versetzung
an die Integrierte Gesamtschule
Hannover-Linden und die anschließende Beurlaubung an die
Ev. Integrierte Gesamtschule
Wunstorf ist erforderlich.
e) Die Stelle ist ggf. auf Zeit
(sieben Jahre) zu besetzen.
f) Herr Andresen,
Tel.: 0511 1062454
162
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
5. Hildesheim
a) Oskar-Schindler-Gesamtschule,
Integrierte Gesamtschule
b) Stadt Hildesheim
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer
Integrierten Gesamtschule
(A 13 / A 14)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-,
Haupt- und Realschulen, an
Realschulen sowie an Gymnasien
bewerben.
g) Herr Stöveken,
Tel.: 05121 3018800
Oskar-Schindler-Gesamtschule,
Bromberger Straße 36,
31141 Hildesheim
(erneute Ausschreibung)
6. Ronnenberg
a) Marie Curie Schule, Kooperative
Gesamtschule
b) Stadt Ronnenberg
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Fachbereich Arbeit / Wirtschaft /
Technik. Eine spätere Änderung
der Fachbereichszuordnung
bleibt vorbehalten. Es können
sich Lehrkräfte mit dem Lehramt
an Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen
sowie an Realschulen bewerben.
f) Herr Dr. Hellberg,
Tel.: 0511 43869310
Marie Curie Schule Ronnenberg,
Am Sportpark 1,
30952 Ronnenberg
7. Salzhemmendorf
a) Schule am Kanstein, Kooperative
Gesamtschule Salzhemmendorf
b) Landkreis Hameln-Pyrmont
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A13), voraussichtlich
frei zum 1.8.2015
d) Fachbereich Naturwissenschaften, Betreuung der Fächer Biologie, Chemie und Physik im
Haupt-, Realschul- und Gymnasialzweig (Sekundarstufe I
und II) in Zusammenarbeit mit
den jeweiligen Schulzweigleitungen. Eine spätere Änderung der
Fachbereichszuordnung bleibt
vorbehalten. Es können sich
Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen
sowie an Realschulen bewerben.
f) Frau Sprengel,
Tel.: 05153 80760
SVBl 4/2015
Kooperative Gesamtschule
Salzhemmendorf, Lauensteiner
Weg 24, 31020 Salzhemmendorf
Niedersächsische Landesschulbehörde,
Regionalabteilung Lüneburg
Grundschulen, Hauptschulen,
Grund- und Hauptschulen,
Haupt- und Realschulen
1. Bad Fallingbostel
a) Grundschule HermannLöns-Schule
b) Stadt Bad Fallingbostel
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
f) Herr Kochan-Rönisch,
Tel.: 05141 924741
2. Balje
a) Grundschule Balje
b) Samtgemeinde Nordkehdingen
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z),
frei zum 1.8.2015
f) Herr Schwebe,
Tel.: 04141 935131
oder 04721 662314
(erneute Ausschreibung)
3. Bergen
a) Grundschule Dahlhof Sülze
b) Stadt Bergen
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z),
frei zum 1.8.2015
f) Herr Reinert,
Tel.: 05141 924744
4. Buchholz
a) Grundschule Steinbeck
b) Stadt Buchholz
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z), frei zum 1.8.2015
d) Die Bewerberin / Der Bewerber
sollte über PC-Kenntnisse
(Homepage, Zeugnisprogramme)
verfügen.
f) Frau Oppermann,
Tel.: 04131 152113
5. Dahlenburg
a) Grundschule Fürstenwallschule
b) Samtgemeinde Dahlenburg
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z)
f) Frau Bleich,
Tel.: 04131 152149
6. Dannenberg
a) Grundschule Prisser
b) Samtgemeinde Dannenberg
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z),
frei zum 1.8.2015
f) Herr Kamp,
Tel.: 04131 152153
7. Langlingen
a) Grundschule Langlingen
b) Samtgemeinde Flotwedel
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
f) Herr Reinert,
Tel.: 05141 924744
8. Munster
a) Hauptschule Munster
b) Landkreis Heidekreis
c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z)
f) Herr Kochan-Rönisch,
Tel.: 05141 924741
9. Schwarmstedt
a) Grundschule Bothmer
b) Samtgemeinde Schwarmstedt
c) Rektorin / Rektor (A 13),
frei zum 1.2.2016
f) Herr Kochan-Rönisch,
Tel.: 05141 924741
10.Sottrum
a) Morgenstern Grundschule
b) Gemeinde Sottrum
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
f) Frau Dorweiler,
Tel.: 04261 840627
11. Wienhausen
a) Grundschule Wienhausen
b) Samtgemeinde Flotwedel
c) Rektorin / Rektor (A 13)
f) Herr Reinert,
Tel.: 05141 924744
Oberschulen
1. Oldendorf
a) Grund- und Oberschule
Oldendorf
b) Samtgemeinde Oldendorf
c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als Schulleiterin / Schulleiter (A 15), frei zum 1.8.2016
d) Eine freie Planstelle steht
zurzeit nicht zur Verfügung.
f) Herr Schwebe,
Tel.: 04141 935131
oder 04721 662314
(erneute Ausschreibung
gem. § 11 Abs. 2 NGG)
Gymnasien
(einschl. Abendgymnasien und Kollegs)
1. Bleckede
a) Gymnasium Bleckede
b) Landkreis Lüneburg
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15)
SVBl 4/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
d) Koordination der Arbeit in der
Sekundarstufe I, Koordination
des Ganztagsschulbetriebs, Mitarbeit bei der Planung und
Durchführung von schulinternen
Evaluationsmaßnahmen, Mitarbeit bei der Entwicklung und
Umsetzung des Fortbildungskonzeptes. Eine spätere Änderung
der Aufgabenzuordnung bleibt
vorbehalten.
f) Herr Mangold,
Tel.: 04131 152741
2. Bremerhaven
a) Gymnasium Wesermünde
b) Landkreis Cuxhaven
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin /
ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters
(A 15 + Z)
f) Herr Mangold,
Tel.: 04131 152741
3. Bremervörde
a) Gymnasium Bremervörde
b) Landkreis Rotenburg / Wümme
c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin /
Schulleiter (A 16)
f) Herr Mischke,
Tel.: 04131 152007
4. Buchholz
a) Albert-Einstein-Gymnasium
b) Landkreis Harburg
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum
1.2.2016
d) Oberstufenkoordination, Koordination der Einführungsphase
und des Übergangs in die Oberstufe, Mitarbeit beim Vertretungs- und Stundenplan, Erfahrungen mit SV-Plan und Untis
erwünscht, Betreuung des Schulbudgets einschließlich der Vertragsgestaltung im Ganztagsbereich, Mitarbeit in der Schulverwaltung, Erfahrungen mit Winschool erwünscht. Eine spätere
Änderung der Aufgabenzuordnungen bleibt vorbehalten.
f) Frau Reimers,
Tel.: 04131 152745
5. Hemmoor
a) Gymnasium Warstade
b) Landkreis Cuxhaven
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum
1.8.2015
163
d) Koordinierung des Aufgabenfeldes A, Vertretungsplanung, Koordination der Sekundarstufe I,
Aufnahme und Betreuung von
Austauschschülerinnen und
-schülern. Fundierte EDV-Kenntnisse sind erforderlich. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
f) Herr Mangold,
Tel.: 04131 152741
6. Lüneburg
a) Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung
Lüneburg
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachberaterin / Fachberater in der Schulaufsicht für das
Fach Evangelische Religion
(A 15), frei zum 1.8.2015
d) Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Lehrbefähigung im
Fach Evangelische Religion
sowie das Lehramt an Gymnasien.
f) Frau Reimers,
Tel.: 04131 152745
7. Neu Wulmstorf
a) Gymnasium Neu Wulmstorf
b) Landkreis Harburg
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum
1.8.2015
d) Koordinierung und Betreuung
der Jahrgänge 7 bis 10, Koordinierung des Aufgabenfeldes A,
Verwaltung der Schulhaushalte,
Mithilfe beim Vertretungsplan.
Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
f) Frau Reimers,
Tel.: 04131 152745
g) Frau Marx,
Tel.: 05844 98810
Drawehn-Schule, Kooperative
Gesamtschule, Uelzener Str. 10,
29459 Clenze
(erneute Ausschreibung)
2. Schneverdingen
a) Kooperative Gesamtschule
Schneverdingen
b) Landkreis Heidekreis
c) Rektorin / Rektor als Leiterin /
Leiter des Hauptschulzweiges
(A 13), frei zum 1.5.2015
g) Herr Taghi-Khani,
Tel.: 05193 51980
Kooperative Gesamtschule
Schneverdingen,
Am Timmenrahde 28 – 30,
29640 Schneverdingen
3. Tarmstedt
a) Kooperative Gesamtschule
Tarmstedt
b) Samtgemeinde Tarmstedt
c) Realschulrektorin / Realschulrektor als Leiterin / Leiter des
Realschulzweiges (A 14 + Z)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Realschulen
bewerben.
f) Herr Mischke,
Tel.: 04131 152007
(erneute Ausschreibung)
4. Gesamtschulen im Land
Niedersachsen
c) Fachmoderatorin / Fachmoderator an Gesamtschulen in Niedersachsen für Evangelische Religion (A 15), frei zum 1.2.2016
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
sowie an Gymnasien bewerben.
e) Die Stelle ist auf Zeit
(sieben Jahre) zu besetzen.
f) Frau Assenheimer,
Tel.: 04131 152168
Gesamtschulen
1. Clenze
a) Drawehn-Schule Clenze,
Kooperative Gesamtschule
b) Landkreis Lüchow-Dannenberg
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter
(A 13 / A 14)
d) Fachbereich Deutsch. Es können
sich Lehrkräfte mit dem Lehramt
an Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen,
an Realschulen sowie an Gymnasien bewerben.
Niedersächsische Landesschulbehörde,
Regionalabteilung Osnabrück
Grundschulen, Hauptschulen,
Grund- und Hauptschulen,
Haupt- und Realschulen
1. Bad Laer
a) Grundschule am Salzbach
b) Gemeinde Bad Laer
164
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
c) Rektorin / Rektor (A 14), voraussichtlich frei zum 1.2.2016
d) Ganztagsschule
f) Herr Gillmann,
Tel.: 0541 314325
2. Bockhorst
a) Grundschule Bockhorst
b) Samtgemeinde Nordhümmling
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z),
frei zum 1.8.2015
f) Frau Mull,
Tel.: 05931 933718
(erneute Ausschreibung)
3. Delmenhorst
a) Käthe-Kollwitz-Schule,
Grundschule
b) Stadt Delmenhorst
c) Rektorin / Rektor (A 13)
d) Ganztagsschule
f) Herr Book,
Tel.: 0441 9499848
(erneute Ausschreibung)
4. Dinklage
a) Kardinal-von-Galen-Schule,
Katholische Grundschule
b) Stadt Dinklage
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
d) Ganztagsschule, Schule für
Schülerinnen und Schüler katholischen Bekenntnisses
f) Frau Helmerichs,
Tel.: 0441 9499846
(erneute Ausschreibung)
5. Friesoythe
a) Evangelische Grundschule
Edewechterdamm
b) Stadt Friesoythe
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
d) Grundschule für Schülerinnen
und Schüler evangelischen
Bekenntnisses
f) Herr Barth,
Tel.: 0441 9499843
(erneute Ausschreibung)
6. Ganderkesee
a) Grundschule Lange Straße
b) Gemeinde Ganderkesee
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z), voraussichtlich frei
zum 1.8.2015
f) Herr Book,
Tel.: 0441 9499848
(erneute Ausschreibung)
7. Garrel
a) Katholische Grundschule Garrel
b) Gemeinde Garrel
c) Rektorin / Rektor (A 14)
d) Schule für Schülerinnen und
Schüler katholischen Bekenntnisses
SVBl 4/2015
f) Herr Barth,
Tel.: 0441 9499843
8. Haselünne
a) Grundschule Flechum-Westerloh
b) Stadt Haselünne
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
d) Ganztagsschule. Es können sich
auch Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an
Grund-, Haupt- und Realschulen
(Schwerpunkt: Hauptschule und
Realschule) bewerben.
f) Frau Westerkamp,
Tel.: 05931 933716
(erneute Ausschreibung)
9. Lähden
a) Grund- und Hauptschule
Lähden-Holte
b) Samtgemeinde Herzlake
c) Rektorin / Rektor (A 13)
d) Ganztagsschule. Der Hauptschulzweig läuft aufsteigend
aus.
f) Frau Westerkamp,
Tel.: 05931 933716
(erneute Ausschreibung)
10.Lähden
a) Grundschule Lähden
b) Samtgemeinde Herzlake
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
d) Ganztagsschule. Es können sich
auch Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an
Grund-, Haupt- und Realschulen
(Schwerpunkt: Hauptschule und
Realschule) bewerben.
f) Frau Westerkamp,
Tel.: 05931 933716
(erneute Ausschreibung)
11. Leer
a) Grundschule Hoheellernschule
b) Stadt Leer
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
d) Ganztagsschule
f) Frau de Vries,
Tel.: 04941 131018
(erneute Ausschreibung)
12.Lemwerder
a) Grundschule Lemwerder-Mitte
b) Gemeinde Lemwerder
c) Rektorin / Rektor (A 13),
frei zum 1.8.2015
f) Frau Thiesen,
Tel.: 0441 9499812
(erneute Ausschreibung)
13.Moormerland
a) Grundschule Oldersum
b) Gemeinde Moormerland
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
f) Frau de Vries,
Tel.: 04941 131018
14.Ostercappeln (Berichtigung)
Die im Schulverwaltungsblatt
3/2015 auf Seite 121 unter Nr. 32
bei den Schulformen Grundschulen,
Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Haupt- und Realschulen
abgedruckte Stellenausschreibung
einer Rektorin / eines Rektors wird
bezüglich Buchstabe c) wie folgt
berichtigt:
c) Rektorin / Rektor (A 13),
frei zum 1.8.2015
15.Papenburg
a) Amandusschule, Grundschule
b) Stadt Papenburg
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
d) Ganztagsschule
f) Frau Mull,
Tel.: 05931 933718
(erneute Ausschreibung)
16.Rhauderfehn
a) Grundschule Langholt
b) Gemeinde Rhauderfehn
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z), frei zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Herr Radomski,
Tel.: 04941 131000
(erneute Ausschreibung)
17.Schüttorf
a) Katholische Grundschule
Schüttorf
b) Samtgemeinde Schüttorf
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z)
d) Schule für Schülerinnen und
Schüler katholischen Bekenntnisses
f) Herr Nögel,
Tel.: 05931 933730
(erneute Ausschreibung)
18.Südbrookmerland
a) Grundschule Victorbur
b) Gemeinde Südbrookmerland
c) Rektorin / Rektor (A 13), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Herr Krömer,
Tel.: 04941 131009
(erneute Ausschreibung)
19.Vechta
a) Christophorusschule,
Grundschule
b) Stadt Vechta
c) Konrektorin / Konrektor
(A 12 + Z)
d) Ganztagsschule
f) Frau Mörking,
SVBl 4/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Tel.: 0441 9499883
(erneute Ausschreibung)
20.Vechta
a) Grundschule Liobaschule
b) Stadt Vechta
c) Rektorin / Rektor (A 13),
frei zum 1.8.2015
f) Frau Mörking,
Tel.: 0441 9499883
21.Westoverledingen
a) Grundschule Völlenerkönigsfehn
b) Gemeinde Westoverledingen
c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z),
voraussichtlich frei zum
1.8.2015
f) Herr Radomski,
Tel.: 04941 131000
Förderschulen
1. Nordenham
a) Schule Am Siel, Förderschule mit
den Förderschwerpunkten Lernen
und geistige Entwicklung
b) Landkreis Wesermarsch
c) Förderschulkonrektorin / Förderschulkonrektor (A 14), frei zum
1.2.2016
d) Ganztagsschule
f) Frau Thiesen,
Tel.: 0441 9499812
2. Oldenburg
a) Förderschule Borchersweg,
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und
motorische Entwicklung
b) Stadt Oldenburg
c) Förderschulkonrektorin / Förderschulkonrektor (A 14 + Z), frei
zum 1.2.2016
f) Frau Büürma,
Tel.: 0441 9499815
Oberschulen
1. Bösel
a) Oberschule Bösel
b) Gemeinde Bösel
c) Oberschulkonrektorin / Oberschulkonrektor (A 14 + Z), frei
zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Herr Barth,
Tel.: 0441 9499843
2. Edewecht
a) Grund- und Oberschule
Friedrichsfehn
165
b) Gemeinde Edewecht
c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als Didaktische Leiterin /
Didaktischer Leiter (A 14), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Herr Janßen,
Tel.: 0441 9499811
3. Herzlake
a) Oberschule Hasetal
b) Samtgemeinde Herzlake
c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor (A 14 + Z), frei zum
1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Frau Westerkamp,
Tel.: 05931 933716
(erneute Ausschreibung)
4. Spelle
a) Oberschule Spelle, Oberschule
mit Gymnasialzweig
b) Samtgemeinde Spelle
c) Zweite Oberschulkonrektorin /
Zweiter Oberschulkonrektor
(A 14), voraussichtlich frei zum
1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Herr Nögel,
Tel.: 05931 933730
5. Uelsen
a) Oberschule Uelsen
b) Samtgemeinde Uelsen
c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor (A 15), voraussichtlich frei
zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule, zum 1.8.2015
genehmigte Oberschule
f) Frau Westerkamp,
Tel.: 05931 933716
6. Uelsen
a) Oberschule Uelsen
b) Samtgemeinde Uelsen
c) Oberschulkonrektorin / Oberschulkonrektor (A 14 + Z), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule, zum 1.8.2015
genehmigte Oberschule
f) Frau Westerkamp,
Tel.: 05931 933716
7. Vechta
a) Geschwister-Scholl-Schule
Vechta, Oberschule
b) Stadt Vechta
c) Zweite Oberschulkonrektorin /
Zweiter Oberschulkonrektor
(A 14)
d) Ganztagsschule
f) Frau Mörking,
Tel.: 0441 9499883
8. Werlte
a) Oberschule Albert-TrautmannSchule Werlte
b) Samtgemeinde Werlte
c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als Didaktische Leiterin /
Didaktischer Leiter (A 14 + Z),
frei zum 1.2.2016
d) Ganztagsschule
f) Frau Mull,
Tel.: 05931 933718
9. Westerholt
a) David-Fabricius-Ganztagsschule,
Oberschule
b) Landkreis Wittmund
c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor (A 14 + Z)
d) Ganztagsschule
f) Frau Kaminski,
Tel.: 04941 131007
(erneute Ausschreibung)
10.Wiefelstede
a) Oberschule Wiefelstede, Oberschule mit Gymnasialzweig
b) Gemeinde Wiefelstede
c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter (A 15), frei zum
1.2.2016
d) Ganztagsschule
f) Herr Janßen,
Tel.: 0441 9499811
Realschulen
1. Georgsmarienhütte
a) Realschule Georgsmarienhütte
b) Stadt Georgsmarienhütte
c) Realschulkonrektorin / Realschulkonrektor (A 14 + Z), voraussichtlich frei zum 1.8.2015
d) Ganztagsschule
f) Herr Gillmann,
Tel.: 0541 314325
Gymnasien
(einschl. Abendgymnasien und Kollegs)
1. Emlichheim
a) Gymnasium an der Vechte
b) Landkreis Grafschaft Bentheim
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin /
ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 15),
frei zum 1.8.2015
f) Herr Wieziolkowski,
Tel.: 0541 314279
166
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
2. Nordhorn
a) Gymnasium Nordhorn
b) Landkreis Grafschaft Bentheim
c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin /
Schulleiter (A 16), voraussichtlich frei zum 1.2.2016
f) Herr Wieziolkowski,
Tel.: 0541 314279
Gesamtschulen
1. Fürstenau
a) Integrierte Gesamtschule
Fürstenau
b) Samtgemeinde Fürstenau
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14)
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
sowie an Gymnasien bewerben.
g) Herr Sander,
Tel.: 05901 93110
Integrierte Gesamtschule
Fürstenau, Schorfteichstraße 21,
49584 Fürstenau
2. Lingen
a) Integrierte Gesamtschule
Emsland
b) Landkreis Emsland
c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14), voraussichtlich frei ab 1.8.2015
d Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
sowie an Gymnasien bewerben.
g) Herr Weber,
Tel.: 0591 610640
Integrierte Gesamtschule
Emsland, Heidekampstraße 1,
49809 Lingen
3. Marienhafe
a) Integrierte Gesamtschule
Marienhafe
b) Samtgemeinde Brookmerland
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Naturwissenschaften / Technik. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten.
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
sowie an Gymnasien bewerben.
SVBl 4/2015
g) Herr Jüchems,
Tel.: 04934 91800
Integrierte Gesamtschule
Marienhafe, Speckweg 8,
26529 Marienhafe
4. Osnabrück (Berichtigung)
Die im Schulverwaltungsblatt
3/2015 auf Seite 123 unter Nr. 11
bei den Schulformen der Gesamtschulen abgedruckte Stellenausschreibung einer Studiendirektorin /
eines Studiendirektors als Leiterin /
Leiter des Gymnasialzweigs der
Kooperativen Gesamtschule Osnabrück-Schinkel wird bezüglich
Buchstabe d) wie folgt berichtigt:
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Gymnasien
bewerben.
5. Rastede
a) Kooperative Gesamtschule
Rastede
b) Gemeinde Rastede
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13)
d) Fachbereich Sport / Ganztag.
Eine spätere Änderung der Aufgabenbereichszuordnung bleibt
vorbehalten. Es können sich
Lehrkräfte mit dem Lehramt an
Grund- und Hauptschulen, an
Grund-, Haupt- und Realschulen
sowie an Realschulen bewerben.
g) Herr Kip,
Tel.: 04402 92640
Kooperative Gesamtschule
Rastede, Wilhelmstraße 5,
26180 Rastede
6. Wardenburg
a) Integrierte Gesamtschule
Am Everkamp
b) Landkreis Oldenburg
c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14)
d) Fachbereich Mathematik /
Naturwissenschaften / neue
Technologien. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten.
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Grund- und
Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen
sowie an Gymnasien bewerben.
g) Herr Schmaeck,
Tel.: 04407 71740
Integrierte Gesamtschule
Am Everkamp, Am Everkamp 1,
26203 Wardenburg
7. Wiesmoor (Berichtigung)
Die im Schulverwaltungsblatt
3/2015 auf Seite 123 unter Nr. 13
bei den Schulformen der Gesamtschulen abgedruckte Stellenausschreibung einer Studiendirektorin /
eines Studiendirektors als Leiterin /
Leiter des Gymnasialzweigs der
Kooperativen Gesamtschule Wiesmoor wird bezüglich Buchstabe d)
wie folgt berichtigt:
d) Es können sich Lehrkräfte mit
dem Lehramt an Gymnasien
bewerben.
Berufsbildende Schulen
1. Delmenhorst
a) Kerschensteiner Schule, Berufsbildende Schulen 2 Delmenhorst
b) Stadt Delmenhorst
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15)
d) Zum Stellenprofil gehören die
Koordinierung schulfachlicher
und schulorganisatorischer Aufgaben der Bildungsgänge Hauswirtschaft, Ernährung, Körperpflege, Pflege und Sozialpädagogik (Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule, Berufseinstiegsschule). Erwartet werden
Erfahrungen und Kompetenzen
in der Schulentwicklung und im
Qualitätsmanagement sowie bei
der Stundenplanerstellung und
Vertretungsplanung mit dem
Programm UNTIS. Voraussetzung
für die Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen
in einer der o. g. Fachrichtungen. Das Aufgabenprofil unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung entsprechend den Anforderungen der Schulentwicklung. Eine spätere Änderung der
Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
f) Frau Meyer-Stürze,
Tel.: 0541 314215
2. Delmenhorst
a) Kerschensteiner Schule,
Berufsbildende Schulen 2
Delmenhorst
b) Stadt Delmenhorst
c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15)
d) Zum Stellenprofil gehören die
Koordinierung schulfachlicher
und schulorganisatorischer Aufgaben der Bildungsgänge Bauund Holztechnik, Farb- und
SVBl 4/2015
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
Raumgestaltung sowie für die
Berufseinstiegsschule (BEK und
BVJ). Weiterhin ist die Zusammenarbeit mit den allgemein
bildenden Schulen im Bereich
Berufsorientierung sowie den
Werkstätten für behinderte
Menschen und die Koordination
der Region des Lernens (RDL)
Bestandteil dieser Stelle. Erwartet werden Erfahrungen und
Kompetenzen in der Schulentwicklung und im Qualitätsmanagement sowie bei der Stundenplanerstellung und Vertretungsplanung mit dem Programm
UNTIS. Voraussetzung für die
Bewerbung ist das Lehramt an
berufsbildenden Schulen in einer
167
der o. g. Fachrichtungen und
vertiefte Erfahrungen in den
oben genannten Aufgabenbereichen. Das Aufgabenprofil unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung an die Erfordernisse der
Schulentwicklung. Eine spätere
Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
f) Frau Meyer-Stürze,
Tel.: 0541 314215
Studienseminare
1. Osnabrück
a) Studienseminar Osnabrück für
das Lehramt an Gymnasien
Schulen in freier Trägerschaft
1. Hildesheim
Am Bischöflichen Gymnasium Josephinum, einem staatlich
anerkannten Gymnasium in Trägerschaft des Bistums Hildesheim, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die höherwertige
Funktion
einer Studiendirektorin / eines Studiendirektors
- zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (BesGr. A 15 BBesO)
c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin /
ständiger Vertreter der Leiterin /
des Leiters des Studienseminars
(A 15 + Z), voraussichtlich frei
zum 1.2.2016
d) Erfahrungen in der Ausbildung
von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst und Mitarbeit in der
Seminarentwicklung sind erforderlich. Voraussetzungen für
eine Bewerbung ist das Lehramt
an Gymnasien.
f) Herr Eilert,
Tel.: 0541 314243
(erneute Ausschreibung
nach § 11 Abs. 2 NGG)
Wir bieten:
– ein Umfeld mit hoher Bereitschaft, innovative Wege zu
gehen,
– die Tätigkeit an einer Schule mit exzellentem Ruf und
freundlicher Atmosphäre,
– ein engagiertes und leistungsfähiges Kollegium.
Wir erwarten:
– das überzeugte Eintreten für die Erziehungs- und Bildungsziele einer katholischen Schule,
mit dem Aufgabenschwerpunkt Schulseelsorge und Koordination des 10. Jahrgangs zu besetzen.
– die aktive Zugehörigkeit zur katholischen Kirche,
Zu dem Aufgabenschwerpunkt gehören insbesondere folgende
Bereiche:
– Erfahrungen im Bereich Schulorganisation.
– Schulseelsorge und religiöses Schulleben (Gottesdienste,
Feste im Kirchjahr, Tage religiöser Orientierung, theologische Vorträge),
– Kontakt zu kirchlichen Einrichtungen,
– Koordination des 10. Jahrgangs (Informationen, Wahlen,
Klassenarbeiten, Klassenbücher),
– Koordination des Aufgabenfeldes A.
Das Bischöfliche Gymnasium Josephinum befindet sich in unmittelbarer Nähe des Domes im Zentrum der Stadt Hildesheim. Zurzeit besuchen ca. 950 Schülerinnen und Schüler aus
Stadt und Landkreis die Schule. Auf dem Fundament einer
1200-jährigen Tradition gewährleistet die Schule moderne,
weltoffene, anspruchsvolle Bildung in sprachlichen und naturwissenschaftlichen Schwerpunkten. Konzeptionell ist die
Schule dem christlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag verpflichtet.
– das Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen,
Lehrkräfte im Beamtenverhältnis des Landes Niedersachsen
können mit ihrer Zustimmung zum Dienst an das Bischöfliche
Gymnasium Josephinum in Hildesheim nach § 155 Abs. 2
NSchG beurlaubt werden. Der beurlaubten Lehrkraft wird für
die Dauer der Wahrnehmung dieser höherwertigen Funktion
neben den Dienstbezügen aus dem statusrechtlichen Amt eine
Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem bisherigen Grundgehalt und dem Grundgehalt einer Studiendirektorin / eines Studiendirektors der Besoldungsgruppe A 15
BBesO gezahlt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum
30.4.2015 zu richten an das Bischöfliche Generalvikariat,
Hauptabteilung Bildung, Domhof 18-21, 31134 Hildesheim.
Für weitere Auskünfte stehen Herr Dr. Wächter, Tel.: 05121
307280 oder per E-Mail: [email protected], und Herr Haunhorst, Bischöfliches Gymnasium
Josephinum, Domhof 7, 31134 Hildesheim, Tel.: 05121 17950,
E-Mail: [email protected], zur Verfügung.
168
STELLENAUSSCHREIBUNGEN
SVBl 4/2015
2. Wolfsburg
Wir erwarten:
Das Bistum Hildesheim sucht zum 1.8.2015 für die
– eine inspirierende Führungspersönlichkeit, die sich mit Engagement und Kreativität in die Weiterentwicklung der
Schule einbringt,
Leitung der Eichendorffschule in Wolfsburg
– staatlich anerkannte Oberschule
in katholischer Trägerschaft –
– das überzeugte Eintreten für die Erziehungs- und Bildungsziele einer katholischen Schule,
eine fachlich und pädagogisch überdurchschnittlich qualifizierte Führungspersönlichkeit.
– die aktive Zugehörigkeit zur katholischen Kirche,
Die Eichendorffschule legt besonderen Wert auf eine intensive
Förderung der Kernfächer, auf religiöse Erziehung und auf
eine umfassende Entwicklung der Persönlichkeit und stellt damit in Wolfsburg ein besonderes Angebot dar. Die Schule ist
dem Bildungsauftrag einer katholischen Schule verpflichtet.
Dies bedeutet eine qualitativ anspruchsvolle schulische Bildung, eine auf die Wahrnehmung von persönlicher und gesellschaftlicher Verantwortung abzielende Werterziehung und
eine Orientierung an inklusiven Konzepten. Die Schule hat
475 Schülerinnen und Schüler, wobei rund 140 die zum
1.8.2013 begründete Schulform Oberschule in den Jahrgängen
5 und 6 und die übrigen die Haupt- und Realschule in den
Jahrgängen 7 bis 10 besuchen.
Wünschenswert sind Erfahrungen in Leitungsfunktionen sowie Kenntnisse im Fundraising bzw. in der Akquise von Drittmitteln.
Wir bieten:
– ein Umfeld mit hoher Bereitschaft, innovative Wege zu
gehen,
– die Tätigkeit in einer Schule mit sehr gutem Ruf und
freundlicher Atmosphäre,
– ein engagiertes und leistungsfähiges Kollegium.
– das Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen.
Das Bistum Hildesheim fördert aktiv die Gleichstellung von
Männern und Frauen im kirchlichen Dienst und möchte den
Anteil weiblicher Führungskräfte erhöhen. Daher ermuntern
wir besonders Frauen, sich auf diese Funktion zu bewerben.
Lehrkräfte im Beamtenverhältnis des Landes Niedersachsen
können mit ihrer Zustimmung zum Dienst an die Eichendorffschule nach § 155 NSchG unter Fortzahlung der Dienstbezüge
beurlaubt werden.
Wenn Sie die verantwortliche Mitwirkung an der Gestaltung
der Eichendorffschule als Herausforderung und reizvolle Aufgabe empfinden, freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Richten
Sie diese bitte mit den üblichen Unterlagen bis 30.4.2015 an
das Bischöfliche Generalvikariat, Hauptabteilung Bildung,
Domhof 18-21, 31134 Hildesheim.
Für weitere Auskünfte steht Herr Dr. Wächter unter Tel. 05121
307280 oder per E-Mail: [email protected], zur Verfügung.
SVBl 4/2015
NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
Thema des Monats
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das steht im Artikel 1
des Grundgesetzes. Die Gedenkstättenarbeit als Teil der historisch-politischen Bildung in niedersächsischen Schulen beschäftigt sich vor allem mit der Zeit des Nationalsozialismus,
in der die Menschenwürde systematisch missachtet wurde.
Insgesamt starben mehr als 13 Millionen Menschen in Lagern,
Ghettos, Gefängnissen und Euthanasieanstalten oder wurden
auf offenem Feld erschossen.
Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten hat den gesetzlichen Auftrag, dazu beitragen, dass das Wissen über das historische Geschehen in den Jahren 1933 bis 1945, insbesondere über
diedes
Geschichte
Verfolgung Das
undsteht
Widerstand
auf
Die
Würde
Menschen von
ist unantastbar.
im Artikel
1
demGrundgesetzes.
Gebiet des Landes
Niedersachsen, im Bewusstsein
derdes
Die Gedenkstättenarbeit
als Teil der his
Menschen wach gehalten
weiter getragen wird.
Die Stiftorisch-politischen
Bildungund
in niedersächsischen
Schulen
beGedenkstätten
und Woltung ist Trägerin
schäftigt
sich vor der
allem
mit der Zeit Bergen-Belsen
des Nationalsozialismus,
fenbüttel
zuständig für die
Förderung missachtet
und Beratung
der
in
der dieund
Menschenwürde
systematisch
wurde.
Gedenkstätten
undmehr
Erinnerungsinitiativen
in Niedersachsen,
Insgesamt
starben
als 13 Millionen Menschen
in Lagern,
darunter Gefängnissen
die Gedenkstätten
DIZ Emslandlager,oder
Moringen,
Ghettos,
und Euthanasieanstalten
wurden
Salzgitter-Drütte,
Sandbostel, Augustaschacht / Ohrbeck und
auf
offenem Feld erschossen.
Liebenau. So verbindet sie staatliche Verantwortung und bürDie
Stiftung niedersächsische
Gedenkstätten
hat den
gerschaftliches
Engagement für
die Aufarbeitung
der gesetzVerbrelichen
Auftrag,
dazu beitragen, und
dass die
das Wissen
überan
dasseine
hisNationalsozialismus
Erinnerung
chen des
torische
Geschehen
in
den
Jahren
1933
bis
1945,
insbesondeOpfer in Niedersachsen.
re über die Geschichte von Verfolgung und Widerstand auf
Wer sich
kritisch
mit der Niedersachsen,
gruppenbezogenen
Menschenfeinddem
Gebiet
des Landes
im Bewusstsein
der
lichkeit im wach
Nationalsozialismus
auseinandersetzt,
derDie
wird
zu
gehalten und weiter
getragen wird.
StifMenschen
der Überzeugung
kommen,
dass Menschenrechte
fürund
alle Wolgleitung
ist Trägerin der
Gedenkstätten
Bergen-Belsen
chermaßen
gelten
müssen.
Diese
Rechte
sind
weltweit,
auch
fenbüttel und zuständig für die Förderung und Beratung der
in Deutschland, und
weiterhin
bedroht. So gibt es
Gedenkstätten
Erinnerungsinitiativen
in StimmungsmaNiedersachsen,
sowie die
che gegendie
Menschen
mit Zuwanderungsgeschichte
darunter
Gedenkstätten
DIZ Emslandlager, Moringen,
angebliche Islamisierung
des Abendlandes.
Es gibt
rassistische
Salzgitter-Drütte,
Sandbostel,
Augustaschacht
/ Ohrbeck
und
Hetze gegen
Roma aussie
Südosteuropa
und antisemitische
PaLiebenau.
So verbindet
staatliche Verantwortung
und bürrolen auf Israel-kritischen
Kundgebungen.
Engagement
für die Aufarbeitung der Verbregerschaftliches
chen des Nationalsozialismus und die Erinnerung an seine
Opfer in Niedersachsen.
Erinnerungskultur und Gedenkorte
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das steht im Artikel 1
des Grundgesetzes. Die Gedenkstättenarbeit als Teil der historisch-politischen Bildung in niedersächsischen Schulen beschäftigt sich vor allem mit der Zeit des Nationalsozialismus,
in der die Menschenwürde systematisch missachtet wurde.
Insgesamt starben mehr als 13 Millionen Menschen in Lagern,
Ghettos, Gefängnissen und Euthanasieanstalten oder wurden
auf offenem Feld erschossen.
Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten hat den gesetzlichen Auftrag, dazu beizutragen, dass das Wissen über das
historische Geschehen in den Jahren 1933 bis 1945, insbesondere über die Geschichte von Verfolgung und Widerstand
auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen, im Bewusstsein
der Menschen wach gehalten und weitergetragen wird. Die
Stiftung ist Trägerin der Gedenkstätten Bergen-Belsen und
Wolfenbüttel und zuständig für die Förderung und Beratung
der Gedenkstätten und Erinnerungsinitiativen in Niedersachsen, darunter die Gedenkstätten DIZ Emslandlager, Moringen,
Salzgitter-Drütte, Sandbostel, Augustaschacht / Ohrbeck und
Liebenau. So verbindet sie staatliche Verantwortung und bürgerschaftliches Engagement für die Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus und die Erinnerung an seine
Opfer in Niedersachsen.
Einen aktuellen Überblick über die Informations- und Bildungsmöglichkeiten in den niedersächsischen Gedenkstätten
bietet das neue Bildungsportal geschichte-bewusst-sein.de, das
sich insbesondere an Lehrerinnen und Lehrer und andere Multiplikatoren richtet. Es führt in Themen und Methoden der
Gedenkstättenarbeit ein, stellt innovative Projekte vor und
weist auf aktuelle Veranstaltungen und Fortbildungen in den
Gedenkstätten hin.
Gedenken braucht Wissen. Und es braucht Kontextualisierung.
Grundlage der historisch-politischen Bildungsarbeit ist deshalb das jeweilige historische Geschehen vor Ort, eingebettet
in die Gesellschaftsgeschichte des Nationalsozialismus. Das
schließt Aktualitätsbezüge jenseits falscher historischer Analogien keineswegs aus: Wer sich kritisch mit der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit im Nationalsozialismus auseinandersetzt, der wird zu der Überzeugung kommen, dass
Menschenrechte für alle gleichermaßen gelten müssen. Diese
Rechte sind weltweit, auch in Deutschland, weiterhin bedroht,
auch wenn das mit der NS-Verfolgung nicht gleichgesetzt
werden kann. So gibt es Stimmungsmache gegen Menschen
mit Zuwanderungsgeschichte sowie die angebliche Islamisierung des Abendlandes. Es gibt rassistische Hetze gegen Roma
aus Südosteuropa und antisemitische Parolen auf Israel-kritischen Kundgebungen.
Schulische Erinnerungskultur ist ein Mittel, schon den Anfängen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu begegnen. Dabei sollten die Grundsätze beachtet werden, die unter
der Überschrift „Erinnern für die Zukunft“ als „Empfehlungen
zur Erinnerungskultur als Gegenstand historisch-politischer
Bildung in der Schule“ am 11.12.2014 von der Kultusministerkonferenz beschlossen worden sind.
Schulische Erinnerungskultur ist ein Mittel, schon den Anfängen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu begegnen. Dabei sollten die Grundsätze beachtet werden, die unter
der Überschrift „Erinnern für die Zukunft“ als „Empfehlungen
zur Erinnerungskultur als Gegenstand historisch-politischer
Bildung in der Schule“ am 11.12.2014 von der Kultusministerkonferenz beschlossen worden sind.
169
Beim individuellen und gesellschaftlichen Erinnern geht es
darum, einen generationsspezifischen Zugang zu dem Thema
zu gewinnen, durch eine neue Auseinandersetzung, Einordnung und Bewertung von historischen Überlieferungen und
Spuren. Das kultursensible und multiperspektivische Erinnern
knüpft daran an, dass die Kinder und Jugendlichen unserer
heutigen multikulturell geprägten Gesellschaft unterschiedliche Erfahrungen, Verständnisse und Bewertungen von historischen Ereignissen und Entwicklungen mitbringen. Das legt die
Beschäftigung mit unterschiedlichen Traditionen der Kämpfe
um Freiheit, Selbstbestimmung und Demokratie nahe und erleichtert diese. Der Grundsatz des Reflexiven Erinnerns und
Handlungsorientierung hält dazu an, die Beschäftigung mit
Vergangenem mit der Gestaltung einer demokratischen und
friedlichen Zukunft zu verbinden.
Viele niedersächsische Schulen integrieren den Besuch von
Orten der Erinnerung, Gedenkstätten und Museen in ein langfristig wirkendes pädagogisches Konzept historisch-politischer
Bildung. Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern
wie der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten erweitert die
Spielräume und den Horizont historisch-politischer Bildung in
der Schule.
Im Folgenden werden gelungene Beispiele der schulischen
Praxis sowie Angebote der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten vorgestellt.
Wer sich kritisch mit der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit im Nationalsozialismus auseinandersetzt, der wird zu
der Überzeugung kommen, dass Menschenrechte für alle gleichermaßen gelten müssen. Diese Rechte sind weltweit, auch
in Deutschland, weiterhin bedroht. So gibt es Stimmungsmache gegen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sowie die
angebliche Islamisierung des Abendlandes. Es gibt rassistische
Hetze gegen Roma aus Südosteuropa und antisemitische Parolen auf Israel-kritischen Kundgebungen.
Schulische Erinnerungskultur ist ein Mittel, schon den Anfängen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu begegnen. Dabei sollten die Grundsätze beachtet werden, die unter
der Überschrift „Erinnern für die Zukunft“ als „Empfehlungen
zur Erinnerungskultur als Gegenstand historisch-politischer
Bildung in der Schule“ am 11.12.2014 von der Kultusministerkonferenz beschlossen worden sind.
Beim individuellen und gesellschaftlichen Erinnern geht es
darum, einen generationsspezifischen Zugang zu dem Thema
zu gewinnen, durch eine neue Auseinandersetzung, Einordnung und Bewertung von historischen Überlieferungen und
In der schulischen und außerschulischen Auseinandersetzung
Waldpädagogikzentrum Ostheide - Haus Siedenholz
mit der NS-Geschichte geht es darum, einen generationsspezifischen Zugang zu dem Thema zu gewinnen, durch eine
neue Auseinandersetzung, Einordnung und Bewertung von historischen Überlieferungen und Spuren – kurz: Es geht um ein
kritisches Geschichtsbewusstsein und um die Vermittlung eines historischen Urteilsvermögens. Die kultursensible und
multiperspektivische Annäherung an die Geschichte und ihre
Folgen knüpft daran an, dass die Kinder und Jugendlichen unserer heutigen multikulturell geprägten Gesellschaft unterschiedliche Erfahrungen, Verständnisse und Bewertungen von
historischen Ereignissen und Entwicklungen mitbringen. Das
legt die Beschäftigung mit unterschiedlichen Traditionen der
Kämpfe um Freiheit, Selbstbestimmung und Demokratie nahe
und erleichtert diese.
Viele niedersächsische Schulen integrieren den Besuch von
historischen Orten, Gedenkstätten und Museen in ein langfristig wirkendes pädagogisches Konzept historisch-politischer
Bildung. Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern
wie der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten erweitert die
Spielräume und den Horizont historisch-politischer Bildung in
der Schule.
Im Folgenden werden gelungene Beispiele der schulischen
Praxis sowie Angebote der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten vorgestellt.
170
NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
SVBl 4/2015
Kunstunterricht entwickelt Entwürfe für Gedenkstätte
in Schneverdingen
GeDenkMal soll an KZ-Häftlingstransporte erinnern
Schneverdingen liegt auf halber Strecke zwischen den ehemaligen Konzentrationslagern in Neuengamme bei Hamburg und
Bergen-Belsen in der Heide. Ende des Zweiten Weltkriegs fuhren Züge mit KZ-Häftlingen zwischen den beiden Lagern hin
und her. Ein Zug hielt in Schneverdingen, um vermeintlich
wichtigere Züge durchzulassen. Ein solcher Halt bot Häftlingen mitunter Gelegenheit zum Fluchtversuch. Vor allem jedoch wurden Tote zurückgelassen: an Hunger und Krankheit
Gestorbene, aber auch bei Fluchtversuchen Erschossene. 62
von ihnen haben – namenlos – ihre letzte Ruhestätte auf dem
Friedhof in Schneverdingen gefunden. 70 Jahre nach der Befreiung der Konzentrationslager durch die Alliierten soll jetzt
in Schneverdingen der Opfer des Nazi-Regimes und insbesondere der KZ-Häftlinge der Bahntransporte gedacht werden.
Die Kooperative Gesamtschule (KGS) Schneverdingen spielt
dabei eine wichtige Rolle.
„Denkmal – Skulptur und Plastik im öffentlichen Raum“ waren die Hauptthemen im ersten Schulhalbjahr 2013/14 der
Qualifikationsphase im Rahmen des Zentralabiturs im Fach
Kunst in Niedersachsen. Denkmäler von Michelangelo, Rodin,
Gropius und Beuys sollten die Grundlage für die praktische
Auseinandersetzung mit dreidimensionalen Figuren und Objekten bilden. Die Kunstlehrerinnen Eva Rüggeberg und Constance Gronostay der KGS Schneverdingen sahen darüber hinaus die Möglichkeit der praktischen Betätigung für die Schülerinnen und Schüler ihrer Kunst-Leistungskurse. „Die Stadt
Schneverdingen plante nämlich zu der Zeit, das Draisinen -
häuschen neben dem Schneverdinger Bahnhof in ein Denkmal
im öffentlichen Raum für die Toten der KZ-Häftlingstransporte durch die Stadt zu verwandeln“, erinnert sich Eva Rüggeberg.
Für ein solches Denkmal musste erst einmal historisches Wissen vermittelt werden. Dazu konnten sich die Lehrerinnen auf
die Vorarbeit von jetzigen und früheren Geschichts-Lehrkräften der Schule stützen, die unter anderem schon in den
1980er Jahren Zeitzeugen befragt und eine Ausstellung im
Heimatmuseum veranstaltet hatten. Zwei davon, einer noch
im aktiven Dienst, einer im Ruhestand, beteiligten sich am
neuen Denkmalprojekt der Kunstkurse und gaben ihr Wissen
an die Nachwuchskünstlerinnen und -künstler weiter. Dann
kam die künstlerische Umsetzung: 26 Modelle für die Ausgestaltung des etwa 12 Quadratmeter großen Backsteinhäuschens entstanden, auf 40x40-cm-Platten, mit etwas Platz um
das Häuschen für Bepflanzung und / oder Sitzbank.
Das Ergebnis fiel so überzeugend aus, dass die Stadt Schneverdingen auf eine „richtige“ Ausschreibung des Denkmals
verzichtete und beschloss, eines der Modelle aus dem Kunstunterricht zu realisieren. Aber welches? Das sollte unter Beteiligung der Öffentlichkeit von einer Expertenjury entschieden werden – und nicht nach den Noten, die die Lehrerinnen
den Schülerarbeiten am Ende des 1. Semesters gegeben hatten. Alle 26 Modelle konnten im Herbst 2014 zweieinhalb
Wochen lang in einer Ausstellung in der örtlichen Sparkasse
von jedermann begutachtet werden.
Dann tagte die Jury, der neben Vertretern der Stadt, des Kulturlebens und der Schule auch der Geschäftsführer der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, Jens-Christian Wagner,
angehörte. Die Wahl fiel auf das Modell von Tamara Deuter.
Es sieht als zentrales Element einen Käfig aus Holz mit Nägeln darin vor. Über dem Käfig schwebt eine Steinplatte, um
den Käfig herum gibt es Sitzmöglichkeiten und Informationstafeln. „Die Kombination von Gedenken und Information gefiel der Jury“, erläutert Frau Rüggeberg. Wichtig sei aber auch
gewesen, dass dieses Konzept technisch und finanziell machbar schien.
Jetzt ist die Stadt Schneverdingen am Zuge und kümmert sich
um die Realisierung des Konzepts. Ziel: die Eröffnung des „GeDenkMals“ im Januar 2016. In der Wartezeit wird von einer
Initiative „GeDenkMal“ ein Veranstaltungsprogramm gestaltet,
das die Auseinandersetzung mit dem Nazismus auf der Tagesordnung hält. „Damit soll auch ein Akzent gegen Neonazis gesetzt werden“, sagt Eva Rüggeberg. Eine der Veranstaltungen
wird eine szenische Lesung mit Aussagen von Zeitzeuginnen
und Zeitzeugen sein, die eine der Deutsch-Kolleginnen zurzeit
vorbereitet. Auch der Kunstunterricht ist wieder beteiligt: Er
sorgt für das Bühnenbild.
SVBl 4/2015
NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
171
Deutsch-polnische Archivarbeit
Emder Schülerinnen und Schüler auf den Spuren deportierter Juden
Manchmal muss man aus Emden bis nach Lodz fahren, um
Mitbürgerinnen und Mitbürgern von früher auf die Spur zu
kommen – bis zu ihrem traurigen Ende. Diese Erfahrung haben Schülerinnen und Schüler der BBS II Emden (www.bbs2emden.de) im vergangenen Jahr gemacht. Sie entdeckten im
Staatsarchiv in der polnischen Stadt Lodz eine Postkarte, die
Lazarus Altgenug aus Lodz, dem damaligen Litzmannstadt, an
seinen Bruder Josef in Emden richtete. Er fragt darin nach
dessen Wohlergehen und klagt über eigene Gesundheitsbeschwerden. Die Karte wurde nie abgeschickt. Warum? Weil
Lazarus Altgenug einer von vielen nach Polen deportierten Juden war. Diese durften zwar Postkarten schreiben, adressieren
und frankieren. Abgeschickt wurden sie jedoch nicht – lediglich archiviert!
Solche Entdeckungen im polnischen Archiv ermöglicht ein
Schüleraustauschprojekt, das der Geschichtslehrer Gero Conring im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft der BBS II Emden
mit einer polnischen Partnerschule in Lodz durchführt. Die AG
richtet sich an historisch besonders interessierte Schülerinnen
und Schüler, die gemeinsam mit polnischen Austauschpartnerinnen und -partnern Archivrecherche betreiben. Mit Lodz
wurde eine Partnerstadt gewählt, die sich für solche Recherchen anbietet: Hier befand sich während des 2. Weltkriegs eines der größten Juden-Ghettos in Europa.
Die zehn bis zwölf Schülerinnen und Schüler der AG stammen
aus dem Vollzeitbereich der BBS, vor allem dem beruflichen
Gymnasium. „Dadurch ist die kontinuierliche Arbeit in der AG
sichergestellt“, erläutert Gero Conring. Die Partnerschaft verbindet die Emder BBS mit dem 3. Lyzeum in Lodz. Der Austausch schließt die Unterbringung in Gastfamilien ein und besteht nicht nur aus Archivarbeit. Zu dem einwöchigen Besuch
im März 2014 gehörte auch ein Besuch in der Partnerschule
sowie bei einem jüdisch-orthodoxen Gottesdienst.
Zurück zum Schicksal der deportierten Juden. Die jugendlichen Rechercheure fanden nicht nur die nicht abgeschickte
Postkarte von Lazarus Altgenug. Sie fanden auch seine „Abmeldung“ auf einem Formular des „Aeltesten der Juden in
Litzmannstadt“. Dort heißt es: „Der Obengenannte verliess am
6.II.42 die Wohn. Nr. … an der Gnesener (Greisenheim) Str. 26
Ursache: gestorben“. Ob er an Hunger, Krankheit oder Kälte
starb, das weiß man nicht. Immerhin ist er – anders als zuvor
vermutet – nicht in Auschwitz-Birkenau umgebracht worden.
Die Emder Schülerinnen und Schüler konnten anhand von Mikrofilmrollen im Stadtarchiv Lodz das Schicksal mehrerer Juden aus Emden rekonstruieren. Die Max-Windmüller-Gesellschaft in Emden (www.mwg-emden.de) unterstützt das Projekt als außerschulischer Partner. Die Ergebnisse der Recher-
chen sind auf einer eigenen Website www.emden-lodz.de anschaulich und einprägsam dokumentiert. Darüber hinaus soll
die Recherche Spuren in den Straßen Emdens hinterlassen.
Die gefundenen Daten werden sich auf Stolpersteinen vor den
ehemaligen Häusern der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger wiederfinden – gegen das Vergessen, als Teil der Emder
Erinnerungskultur.
Das Projekt wurde mit dem Schülerfriedenspreis 2014 des
Niedersächsischen Kultusministeriums ausgezeichnet.
172
NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
SVBl 4/2015
Durch die Hand ins Herz und in den Kopf
Ein Auschwitzbegegnungsprojekt der BBS 6 in Hannover
Fährst du mit nach Oswiecim? Diese Frage stellten Lehrkräfte der BBS 6 in Hannover Anfang des laufenden Schuljahres
Schülern des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ). Hinter dieser Frage steckt ein ganz besonderes Projekt, das deutsch-polnischen Jugendaustausch, praktische handwerkliche Arbeit und Erinnerungskultur miteinander verbindet. Die fast ausschließlich männlichen Teilnehmenden, zumeist im Alter von 15 bis 17 Jahren, treffen sich nämlich nacheinander in Deutschland
und Polen, um sich jeweils 14 Tage lang kennenzulernen, Reparaturarbeiten auszuführen und gemeinsam Gedenkorte aufzusuchen, insbesondere das Konzentrationslager in Auschwitz. So heißt Oswiecim auf Deutsch – und deshalb heißt das
Ganze auch „Auschwitzbegegnungsprojekt“.
„Durch die Hand ins Herz und in den Kopf“ – nach diesem
Motto möchte BBS-Lehrer Stephan Spieß dabei vorgehen. Das
beginnt schon beim Besuch der polnischen Gruppe bei den
deutschen Partnern, der immer im Herbst stattfindet. Die
Handarbeit war im vergangenen Herbst die Instandsetzung
von Blockhütten des CVJM-Heims in Abbensen. Beim Gegenbesuch in Polen im Mai dieses Jahres wird die Reparatur und
Instandsetzung eines Kinderspielplatzes in Oswiecim und im
Kinderdorf „Janusz Korczak“ in die Hand genommen.
Für Herz und Kopf sind andere Programmpunkte vorgesehen.
Der Besuch der polnischen Jugendlichen in Deutschland begann traditionsgemäß mit einer Woche in Berlin, die nicht nur
zum Brandenburger Tor und zum Reichstag führte, sondern
auch zum Holocaust-Mahnmal und zum Jüdischen Museum.
Beim Besuch in Oswiecim steht natürlich der Besuch im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau an zentraler Stelle.
„Aber es geht nicht ausschließlich um das Gedenken. Wir wollen, dass die Jugendlichen auch Freizeit und Spaß haben“, betont Karl-Ernst Sickfeld, einer der beiden Begleitlehrer des
Projekts an der BBS 6. Deshalb gebe es neben Arbeit und Besichtigungen ein Freizeitprogramm – und stets gutes Essen,
ergänzt er lächelnd.
Die Austausch-Jugendlichen aus Deutschland kommen von
der BBS 6, von der Werk-statt-Schule Hannover und vom Kolping Berufsbildungswerk Hettstedt. Die polnischen Partner
sind von der Don Bosco Salesianer Berufsschule in Oswiecim.
Insgesamt umfasst die Gruppe zwischen 40 und 45 Personen.
Es sind sozial- und bildungsbenachteiligte junge Menschen
aus Deutschland sowie Flüchtlinge aus Kriegsgebieten mit
sehr unterschiedlichen schulischen Hintergründen. Kann man
ihnen ein so anspruchsvolles Thema wie das Gedenken an die
Judenverfolgung im Nationalsozialismus zumuten?
Stephan Spieß und Karl-Ernst Sickfeld sind davon überzeugt,
dass das geht – und sie erleben es jetzt im sechsten Jahr in
Folge im Team mit Claus Schütte von der Schülerberatung an
der BBS 6. Entscheidend sind offenbar der Einstieg über die
praktische Tätigkeit und das sich dabei entwickelnde Vertrauensverhältnis zwischen den erwachsenen Betreuern und den
Jugendlichen. Wenn man etwas zusammen repariert oder aufbaut und dabei gemeinsam schwitzt, schimpft und lacht,
schafft man eine Grundlage, auf der auch Gespräche über
Auschwitz und die Judenverfolgung möglich sind, haben die
drei festgestellt.
Besonders bemerkenswert findet Karl-Ernst Sickfeld, dass oft
auch muslimische Schüler über das Auschwitz-Begegnungsprojekt einen Zugang zum Thema Judenverfolgung finden und
gegen Antisemitismus „geimpft“ werden. Für fast alle bedeutet das Projekt außerdem einen Schritt in die Selbstständigkeit, indem sie zwei Wochen in einer Gruppe arbeiten, lernen
und leben, weit weg von zu Hause.
Wer mehr über das Projekt erfahren will, kann sich einen
Filmbericht des NDR ansehen: „Von Hannover nach Auschwitz”, online in der Mediathek von www.ndr.de.
SVBl 4/2015
NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
173
Durch Planspiele zu den Menschenrechten
Projekt Entrechtung als Lebenserfahrung – Netzwerk für Menschenrechtsbildung
Das Thema „Menschenrechte“ ist wichtig für die historischpolitische Bildung, nicht zuletzt zur Prävention gegen NeoNazismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Die Postulierung von Menschenrechten hat den Weg zur modernen Demokratie geebnet, und ihre Verletzung durch Staaten und
Personen ist regelmäßig Gegenstand der öffentlichen Diskussion und weitreichender politischer Konflikte. Aber wie kann
man Schülerinnen und Schülern einen Zugang zu diesem Thema eröffnen, der ihr Engagement auslöst und nachhaltig
wirkt, statt sie einzuschläfern? Dazu hat das Team des Projekts Entrechtung als Lebenserfahrung der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten eine Peer-Seminarreihe „Fight for
your Rights – Menschenrechte gestern und heute“ konzipiert
und im Rahmen des Modularen Qualifizierungsprogramms
(MQP) „Geschichte ist nicht von gestern: Entrechtung und
Menschenrechte in Vergangenheit und Gegenwart“ u. a. Planspiele entwickelt.
Das Planspiel „Die Fahrt der Exodus 1947“ wird im Zusammenhang mit einem ausführlichen Besuch der Gedenkstätte
Bergen-Belsen angeboten. Bergen-Belsen war nicht nur
Kriegsgefangenen- und Konzentrationslager, sondern nach
dem Ende des Zweiten Weltkriegs auch Camp für „Displaced
Persons (DPs)“, also Auffanglager für durch den Krieg heimatlos Gewordene. Zum Teil zu dieser Personengruppe gehören
die 4.500 Jüdinnen und Juden, die 1947 versuchten, mit dem
Schiff „Exodus 1947“ nach Palästina auszuwandern. Sie wurden jedoch von den Briten daran gehindert und nach einer
Odyssee schließlich bei Lübeck in Lagern untergebracht. „Im
Planspiel durchlaufen die Teilnehmenden sechs an historischen Fakten orientierte Stationen und lernen so das Schicksal von Opfern des Nationalsozialismus sowie deren Schwierigkeiten und Herausforderungen im Migrationsprozess kennen“, sagt Anja Schade, die Entwicklerin. Das Seminar erfordert zwei Tage, wovon ein Tag in der Gedenkstätte stattfindet.
Beim „Insel Camp Human Rights – ICH” geht es um eine Inselsituation. Die Teilnehmenden sollen sich vorstellen, ein Jahr
lang auf einer Insel zusammenzuleben und dafür sinnvolle allgemeine Regeln aufzustellen. Dabei sollen sie sich nicht selbst
darstellen, sondern Rollen übernehmen, um die Vielfalt der
Gesellschaft zu repräsentieren. „Es geht darum, dass die Menschenrechte nicht vorgegeben, sondern von den Jugendlichen
selbst gleichsam neu erfunden werden – als sinnvolle Hilfsmittel der Bewältigung von Problemen und Konflikten im Zusammenleben“, sagt Bernd Grafe-Ulke, einer der beiden Projektleiter. Zeitrahmen für die Durchführung: ein ganzer Tag
oder zwei halbe Tage.
Das Planspiel „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) – Fallsimulationen“ macht konkretere Vorgaben. Die
Teilnehmenden sollen sich anhand realer Fälle von Menschenrechtsverletzungen mit der Europäischen Konvention für
Menschenrechte und der Funktionsweise des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte auseinandersetzen. Einer
der beiden zur Wahl stehenden Fälle betrifft die Mitarbeiterin
einer Pflegeeinrichtung, die ihrem Arbeitgeber mit rechtlichen
Schritten gedroht hatte, falls sich an den Arbeits- und Pflegebedingungen nichts ändere. Daraufhin wurde ihr fristgerecht
gekündigt. Wurde damit ihr Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt? Die Teilnehmenden des Planspiels übernehmen die verschiedenen Rollen im Prozess: beschwerdeführende und beklagte Partei, Richterinnen / Richter, Presse,
Interessenverbände. Das Spiel beginnt nach der Einarbeitung
in die Rollen mit einer Pressekonferenz. „So können sich die
Jugendlichen in ihre jeweilige Rolle hineinargumentieren“, erläutert Herr Grafe-Ulke. Es folgen Verhandlung, Urteilsverkündung und, wenn genügend Zeit bleibt, eine Abschluss-Pressekonferenz. Zeitrahmen auch hier: ein ganzer Tag oder zwei
halbe Tage.
Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten bietet das Planspiel „Die Fahrt der Exodus“ für Jugendliche und Erwachsene
an. Die anderen beiden Planspiele richten sich vorrangig an
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, darunter Lehrkräfte.
„Und die setzen die Planspiele dann im eigenen Unterricht
oder in anderen Bildungskontexten um“, sagt Bernd GrafeUlke. Ausführliche Informationen zu den Planspielen findet
man auf der Website http://geschichte-bewusst-sein.de.
174
NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS
SVBl 4/2015
Menschen achten – Rechte verstehen
Altersgerechte Zugänge für jüngere Schülerinnen und Schüler
Wie neuere Forschungen zeigen, haben bereits Grundschulkinder detaillierte Vorstellungen zu Holocaust und Nationalsozialismus – und sie stellen hierzu Fragen. Eine Auseinandersetzung mit der Zeit des Nationalsozialismus und der Ausgrenzung und Verfolgung von Bevölkerungsgruppen kann
deshalb schon früh beginnen: in der Grundschule und in den
unteren Klassen der weiterführenden Schulen. So kann die
Schule entgegenwirken, dass sich durch verschiedene Medien
vermittelte oder in Gesprächen aufgeschnappte Wissensbruchstücke früh zu einem falschen Bild verfestigen.
„Damit ist zum Beispiel die Reduzierung auf die Vorstellung
gemeint: Es lag alles an Hitler, der war‘s“, erläutert Ulrike
Pastoor, die Leiterin des Projekts „Menschen achten – Rechte
verstehen“ der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten. Die ses Projekt wendet sich an Lehrkräfte und andere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die mit jüngeren Schülerinnen
und Schülern zum Thema Nationalsozialismus und Verfolgung
arbeiten wollen.
dieser einzelnen Person – als Kind. Deren Biografie wird in Bezug gesetzt zu den gesellschaftspolitischen Entwicklungen im
Nationalsozialismus, sodass die Schülerinnen und Schüler einen Zusammenhang zwischen beidem herstellen können. So
gewinnen sie auch Einsichten in die Entstehung und die
Struktur des Nationalsozialismus und erfahren Politik und Geschichte als etwas, das von handelnden Personen aktiv gestaltet wird.
Beim Zugang über Kinderliteratur stehen neben den dokumentarischen auch erfundene Geschichten im Mittelpunkt.
Durch die freie Wahl der Protagonistin oder des Protagonisten
(meist ein Kind im Alter der lesenden Kinder), die freie imaginatorische Ausgestaltung der Handlung, aber auch die Freiheiten in der sprachlichen Gestaltung kann eine Geschichte
behutsam und altersgerecht erzählt werden.
Wer Kindern das Thema nahebringen möchte, der braucht einen altersgerechten Ansatz. Zwei Zugänge werden im Rahmen des Projekts „Menschen achten – Rechte verstehen“ beschritten: das Lernen an Biografien und der Zugang über Kinderliteratur.
Aber ist dieser Zugang nicht schon reichlich gewählt worden?
Man denke an Bücher wie „Damals war es Friedrich“ von Hans
Peter Richter oder „Als Hitler das rosa Kaninchen stahl“ von
Judith Kerr, die seit Jahrzehnten als Ganzschriften in der
Schule gelesen werden. „Ja, aber diese alten Klassiker sind
teilweise sehr umstritten und es gibt neuere Bücher, die sehr
gut für die Behandlung des Themas Nationalsozialismus geeignet sind“, sagt Ulrike Pastoor.
Beim biografieorientieren Ansatz setzen sich Lernende und
Lehrende mit der Lebensgeschichte eines anderen Menschen
auseinander. Dessen reales Schicksal zur Zeit des Nationalsozialismus, aber auch sein Leben davor und (im besten Falle)
danach werden rekonstruiert und anhand von Dokumenten
greifbar. Dazu gehören Fotos, Briefe, aber auch Ausweise,
Schulhefte und andere konkrete Spuren des damaligen Lebens
Diese Bücher können Lehrkräfte dank der Fortbildungsangebote des Projekts „Menschen achten – Rechte verstehen“ kennen lernen. Die Veranstaltungen des seit 2013 laufenden Projekts sollen jedoch nicht nur informieren, sondern auch als
Werkstatt für die Erarbeitung von Unterrichtsmaterialien und
als Forum des Austausches zwischen Gedenkstätten und
Schulen dienen.
SVBl 4/2015
NICHTAMTLICHER TEIL
175
NICHTAMTLICHER TEIL
Es werden sieben Preise im Wert von je 2.500 Euro vergeben.
Wettbewerbe
Anerkannte Wettbewerbe des Bundes und des Landes
Nähere Informationen zum Wettbewerb und Anmeldung
online unter: www.mixed-up-wettbewerb.de
Bewerbungszeitraum: 1.4. bis 15.5.2015
Jugend trainiert für Olympia (Winterfinale)
Bundesfinale Winter vom 22.2. bis 26.2.2015 in Nesselwang
Am Bundesfinale des Bundeswettbewerbs der Schulen „Jugend trainiert für Olympia“ vom 22. bis 26.2.2015 (Winterfinale) in Nesselwang haben aus Niedersachsen sechs Schulmannschaften teilgenommen.
Die Wettkämpfe wurden in den Sportarten Skilanglauf, Ski Alpin und Skisprung ausgetragen, wobei die niedersächsischen
Mannschaften ausschließlich an den Wettbewerben im Skilanglauf teilgenommen haben.
Das Gesamtergebnis der niedersächsischen Mannschaften ist
nachfolgender Übersicht zu entnehmen:
Jugend trainiert für Olympia
Platz Schule und Ort
Sportart
WK
17.
Robert-Koch-Schule,
Clausthal-Zellerfeld
Skilanglauf
III Jungen
13.
Werner-von-SiemensGymnasium, Bad Harzburg
Skilanglauf
III Jungen
10.
Robert-Koch-Schule,
Clausthal-Zellerfeld
Skilanglauf
III Mädchen
11.
Haupt- und Realschule
Clausthal-Zellerfeld,
Clausthal-Zellerfeld
Skilanglauf
III Mädchen
19.
Wilhelm-Gymnasium,
Braunschweig
Skilanglauf
IV Mixed
20.
Hoffmann-von-Fallersleben
Gymnasium, Braunschweig
Skilanglauf
IV Mixed
Andere Wettbewerbe
MIXED UP
2015
Kontakt:
Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V.
(BKJ), Fachstelle Kultur macht Schule / Wettbewerb MIXED UP,
Ulrike Münter, Küppelstein 34, 42857 Remscheid, Tel.: 02191 /
794397, E-Mail: [email protected]; Internet:
www.kultur-macht-schule.de, www.mixed-up-wettbewerb.de
„Unsere Schulbibliothek im Bild“ –
Wettbewerb um Niedersächsischen
Schulbibliothekspreis geht in die
zweite Runde
Schulbibliotheken werden in Niedersachsen durch das Netzwerk Niedersächsischer Schulbibliotheken, die Regionalbeauftragten für Schulbibliotheksarbeit, die Akademie für Leseförderung Niedersachsen sowie das Niedersächsische Kultusministerium unterstützt. Zwei Pfeiler sind dabei der alljährliche
Schulbibliothekstag und der jedes Jahr vergebene Niedersächsische Schulbibliothekspreis. Damit hat die Schulbibliotheksarbeit einen festen Platz in der niedersächsischen Schullandschaft.
Zum zweiten Mal schreibt nun das Niedersächsische Kultusministerium den Niedersächsischen Schulbibliothekspreis aus.
Unter dem Motto „Unsere Schulbibliothek im Bild“ sind diesmal alle niedersächsischen Schulen mit einer Schulbibliothek
eingeladen, ihre Bibliothek mit einem selbst geschossenen
Foto zu präsentieren. Die Bilder sollen Personen „in Aktion“
zeigen; sie sollen mit einem passenden Titel eingereicht werden und können vorher etwas bearbeitet worden sein (z. B.
Collage, Kolorierungen). Die Fotos müssen im Originalformat
und in höchstmöglicher Auflösung eingereicht werden. Die
beteiligten Personen sollten genannt werden. Bei den abgebildeten Personen ist das Recht am eigenen Bild zu beachten.
Die Auswahlkriterien sind: Thema und Titel des Fotos, Originalität, Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern. Einsendungen sind per E-Mail oder auf dem Postweg möglich.
Einsendeschluss: 22.7.2015
MIXED UP, der bundesweite Wettbewerb für Kooperationen
zwischen Kultur und Schule, wird vom Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundesvereinigung für Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V.
(BKJ) 2015 wieder ausgelobt. Gesucht werden Bildungspartnerschaften, die nachhaltig gut zusammenarbeiten und Kindern und Jugendlichen künstlerisches Schaffen, umfassenden
Kompetenzerwerb und Persönlichkeitsbildung ermöglichen.
Beim Niedersächsischen Schulbibliothekstag am 29.9.2015 an
der Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule in Göttingen
werden drei Bibliotheken für ihre Gewinnerfotos mit Urkunde
und Geldpreis ausgezeichnet. Der Jury gehören die Regionalbeauftragten für Schulbibliotheksarbeit in Niedersachsen und
die Akademie für Leseförderung Niedersachsen an.
Teilnahmeberechtigt sind Kooperationsteams, die aus mindestens einem außerschulischen kulturellen Bildungspartner und
mindestens einer allgemein bildenden Schule bestehen.
Akademie für Leseförderung Niedersachsen, Waterloostraße 8,
30169 Hannover, Tel.: 0511 1267215, E-Mail: viktoria.bothe@
gwlb.de
Kontakt:
176
NICHTAMTLICHER TEIL
Die Niedersachsen Filmklappe 2015
Ein Kurzfilmwettbewerb für Kinder und Jugendliche
in Niedersachsen
In neuem Gewand, aber weiterhin mit der bewährten Wettbewerbsstruktur organisiert die Medienberatung Niedersachsen –
unterstützt vom Niedersächsischen Kultusministerium, dem
NLQ, der Niedersächsischen Landesschulbehörde sowie den
kommunalen Schulträgern – im Schuljahr 2014/15 wieder zahlreiche regionale „Filmklappen”, um Kinder und Jugendliche
zu ermutigen, sich aktiv gestalterisch mit dem Medium Film
auseinanderzusetzen und – sei es in privater Initiative oder im
Rahmen eines schulisch unterstützten Projektes – einen Kurzfilm zu realisieren.
Filme, die in diesem Schuljahr realisiert wurden, können bis
zum 15.9.2015 bei den regionalen Filmklappen eingereicht
werden.
SVBl 4/2015
Die meisten niedersächsischen Medienzentren stellen darüber
hinaus Videoequipment und PC-Schnittplätze für die Filmarbeit zur Verfügung.
Auf der Internetseite www.filmklappe.com werden die zurzeit
17 regionalen Filmklappen-Kurzfilmwettbewerbe vorgestellt,
und es können die Flyer mit den detaillierten Teilnahmebedingungen eingesehen werden. Weitere Auskünfte erteilen die
kommunalen Medienzentren und Bildstellen.
Termine
24.4.2015
Aurich
Samba für Einsteiger (ohne Vorkenntnisse)
Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Klassen-, Gruppenoder Einzelarbeit handelt. Auch das Thema des Films kann frei
gewählt werden.
für Lehrkräfte des Fachbereichs Musik, Leiter von AGs und
fachfremde interessierte Lehrkräfte
Wichtig ist jedoch, dass der Film eine nachvollziehbare Geschichte erzählt und die grundlegenden Elemente der Filmgestaltung berücksichtigt.
Aller Anfang ist leicht: die ersten Schritte in die Musik Brasiliens. Das vorgestellte Konzept wird in Grundschulen, Sekundarstufen, Förderschulen, Musikschulen, in der Erwachsenenbildung und in der Arbeit mit Behinderten praktiziert und der
Zielgruppe vom Niveau her angepasst.
Da es sich um einen Kurzfilmwettbewerb handelt, darf die
Länge eines Films (ohne Abspann) 15 Minuten nicht überschreiten. Darüber hinaus ist auf die Einhaltung der Urheberrechtsbestimmungen zu achten!
Bei jeder regionalen Filmklappe wird eine Jury bestehend aus
Medienpädagogen, Filmschaffenden und Schülervertreter/innen die Gewinner in den folgenden fünf Alterskategorien ermitteln:
Kindertagesstätten / Grundschulen
Förderschulen
Klassen 5-7
Klassen 8-10
Klassen 11-13, BBS
Einige regionale Filmklappen loben auch thematisch gebundene Sonderpreise aus.
Die Sieger einer regionalen Filmklappe werden in einer feierlichen Preisverleihung in einem der örtlichen Kinos ausgezeichnet.
Diese regionalen Preisträger treten dann einige Monate später
auf Landesebene bei der „Niedersachsen Filmklappe” gegeneinander an.
Um die dokumentarische Filmarbeit von Kindern und Jugendlichen aufzuwerten, sind die regionalen Filmklappen aufgefordert, neben den Siegerfilmen der Alterskategorien jeweils einen sehenswerten dokumentarischen Beitrag beim Landeswettbewerb zusätzlich mit einzureichen, auch wenn dieser
auf regionaler Ebene keinen Preis erhalten hat. Die Jury der
Niedersachsen Filmklappe wird unter diesen Einreichungen
dann einen Sonderpreis „Dokumentation” ausloben.
Die medienpädagogischen Beraterinnen und Berater und die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den teilnehmenden Medienzentren stehen sowohl den Kindern und Jugendlichen als
auch interessierten Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern bei allen medienpädagogischen und technischen Fragen
gerne beratend und unterstützend zur Seite.
Anhand von praktischen Übungen, bei der sich die Teilnehmenden in die Situation des Schülers oder der Schülerin begeben, wird das Konzept anschaulich dargestellt. Die Arbeit
mit Trommelstöcken, erste Schritte des körperlichen Erlebens
sowie der Aufbau von Sambaarrangements werden erarbeitet.
Ziele: Die Teilnehmenden erhalten einen Einblick in die vielfältigen Möglichkeiten zum Einsatz von Trommeln zur Förderung der Schülerinnen und Schüler, zur Gestaltung des Musikunterrichts oder zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls und
können ihr Wissen praktisch umsetzen.
Zeit: 24.4.2015, 8.00 bis 12.00 Uhr
Ort: Grundschule Sandhorst, Eheweg 15, Aurich
Leitung: Udo Patschkowski, River-Musik Trommelschule,
Drochtersen (www.river-music.de)
Veranstalterin: Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung in
Aurich
Kosten: 50 Euro
Informationen: Gabriele Kleen, Tel.: 04941 179987
Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KAUR.517.
055)
4.-5.5.2015
Lingen
Chemie fachfremd unterrichten – Klasse 7/8
für Lehrkräfte der Klassen 7 und 8 an Haupt-, Real-, Oberund Gesamtschulen sowie Gymnasien
Eindrucksvolle und markante Experimente bilden den Kern eines motivierenden Chemieunterrichts. Mit einfachen, aber zugleich instruktiven Experimenten sollen verschiedene Themen
erschlossen werden. Schwerpunktthemen der Veranstaltung
sind: Kleidung – die zweite Haut; Reinigungsmittel – Säure,
SVBl 4/2015
NICHTAMTLICHER TEIL
177
Basen, Lösungen; Kosmetik, selbst hergestellt. Mit Hilfe der
Themen und ausgewählter Experimente werden die verschiedenen Basiskonzepte theoretisch erläutert.
Zeit: 4.5.2015, 14.30 Uhr, bis 5.5.2015, 15.00 Uhr
Ort: Ludwig-Windthorst-Haus, Gerhard-Kues-Straße 16, 49808
Lingen
Informationen: www.lwh.de
Kontakt: [email protected]
Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KLIN. 1505-04.002)
hintergrund sorgen“ (StEG-Konsortium 2010, 6). Können Ganztagsschulen das alles leisten?
Bei der Tagung werden die Ergebnisse der letzten Langzeitstudie zum Ganztagsunterricht in Deutschland (StEG) vorgestellt,
Möglichkeiten einer veränderten Lern- und Lebenskultur in
Schule erörtert und ein Beispiel für die Gestaltung eines Ganztagsangebotes vorgestellt und diskutiert.
Ein Konferenzteil mit Vertreterinnen und Vertretern des Niedersächsischen Kultusministeriums und der Konföderation
evangelischer Kirchen in Niedersachsen schließt die Tagung ab.
Zeit: 7.5.2015, 10.00 Uhr, bis 8.5.2015, 13.00 Uhr
Ort: Rehburg-Loccum
Leitung: Dietmar Peter
7.-8.5.2015
Lingen
Raus aus dem Hamsterrad!
Stressmanagement im anstrengenden Alltag
Im Berufsalltag geht uns leicht das Gefühl für und der Kontakt zu uns selbst verloren. Es entstehen Stress, Unzufriedenheit und Hamsterrad-Gefühle. Diese Spirale gilt es in diesem
Workshop zu durchbrechen. Ein bewusstes Stopp-Signal zu
setzen und sich eine Pause für die eigene körperliche, geistige
und seelische Gesundheit zu erlauben steht am Beginn dieses
Kurses. Schließlich geht es um eine Neuausrichtung, damit
Zufriedenheit, Ausgleich und Wertschätzung der eigenen Bedürfnisse und Wünsche wieder mehr Platz im eigenen Leben
bekommen. Grundlage für dieses Seminar ist die Arbeit mit
ZRM®, dem Zürcher Ressourcen Modell, einem Selbstmanagement-Training, das in den 1990er Jahren von Maja Storch und
Frank Krause an der Uni Zürich entwickelt worden ist.
Zeit: 7.5.2015, 15.30 Uhr, bis 8.5.2015, 17.30 Uhr
Ort: Ludwig-Windthorst-Haus, Gerhard-Kues-Straße 16, 49808
Lingen
Informationen: www.lwh.de
Kontakt: [email protected]
Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KLIN.1505-07.010)
7.-8.5.2015
Rehburg-Loccum
Ganztagsschule – zwischen Vielfalt und Profilierung
Loccumer Konferenz für Schulleiterinnen und
Schulleiter an Haupt-, Real- und Oberschulen
für Schulleitungen an niedersächsischen Haupt-, Real- und
Oberschulen
Der Ausbau der Ganztagsschule ist in Deutschland in der Öffentlichkeit kaum ernsthaft umstritten. Vielen gilt die Ganztagsschule als Hoffnungsträgerin für die Zukunft von Schule.
So wird der Ganztagsschule in unterschiedlichen Zusammenhängen die Lösung aktueller bildungspolitischer Herausforderungen und sozialer Problemlagen zugeschrieben. Die Ganztagsschule „soll Lernmotivation und Schulfreude erhöhen, den
Erwerb von sozialen und kognitiven Fähigkeiten fördern, soziale Benachteiligung kompensieren, eine Balance zwischen
Familie und Arbeitswelt schaffen und außerdem für die bessere Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrations-
Veranstalter: Religionspädagogisches Institut Loccum, Uhlhornweg 10-12, 31547 Rehburg-Loccum
Kosten: 15 Euro
Informationen: www.rpi-loccum.de
Anmeldung: [email protected]
11.-13.5.2015
Rehburg-Loccum
Produktiver Umgang mit Störungen
(nicht ausschließlich) im Religionsunterricht
für Lehrkräfte, Pastorinnen und Pastoren, Diakoninnen und
Diakone, die in berufsbildenden Schulen Religionsunterricht
erteilen
Schulischer Unterricht wird statistisch alle 2,6 Minuten gestört. Diese Situation belastet nicht nur die Unterrichtenden,
sondern ist auch Ausdruck der Belastungen der Schülerinnen
und Schüler. Unterricht als ein Gesamtsystem zu begreifen, an
dem viele beteiligt sind (auch mehr als die im Raum Anwesenden!), kann ein Schlüssel für ein neues eigenes Herangehen an die damit zusammenhängenden Schwierigkeiten sein.
In der Veranstaltung wird mit den Mitteln der Gewaltfreien
Kommunikation nach Rosenberg und Ideen aus dem Bereich
des Systemischen Denkens an typischen Unterrichtssituationen gearbeitet.
Zeit: 11.5.2015, 15.30 Uhr, bis 13.5.2015, 13.00 Uhr
Ort: Rehburg-Loccum
Leitung: Bettina Wittmann-Stasch, Prof. Dr. Gottfried Orth
Veranstalter: Religionspädagogisches Institut Loccum, Uhlhornweg 10-12, 31547 Rehburg-Loccum
Kosten: 30 Euro
Informationen: www.rpi-loccum.de
Anmeldung: [email protected]
12.-13.5.2015
Rehburg-Loccum
1. Loccumer Schulleitungskongress
Die Ev. Heimvolkshochschule Loccum veranstaltet am 12./13.
5.2015 das 1. Praxisforum für Schulleitungen aus Niedersachsen in Kooperation mit dem Schulleitungsverband Nieder -
178
NICHTAMTLICHER TEIL
SVBl 4/2015
sachen e. V. (SLVN): zwei Tage mit praxisbezogener Information, aktuellen Anregungen und persönlichem Austausch in
Loccum.
– Einführungsvortrag von Gerald Nolte (Nds. Kultusministerium): Was für Schulleitungen neu wird: Auswirkungen
der Schulgesetznovelle auf die Arbeit der Schulleitungen
– Hauptvortrag von Prof. Dr. Thomas Ziehe (Leibniz Universität Hannover): Wie sich das Verhältnis zur „Wirklichkeit“
ändert – Jugendlicher Mentalitätswandel und die Lernkultur der Schule
Die fünf Praxisforen:
– Souverän den Führungsalltag meistern: Umgang mit
schwierigen Kollegen
– Die Rolle der Schulleitung bei der Teamentwicklung
– Konferenzen und Dienstbesprechungen: Routineveranstaltungen oder kreatives Arbeitsfeld?
– Unterrichtsbesuche durch die Schulleitung: Pflichtaufgabe
oder Führungsinstrument?
– Schule lebenswert machen: Anregungen zur Gestaltung
von Lern- und Lebensräumen
Zeit: 12.-13.5.2015
Ort: Ev. HVHS Loccum, Hormannshausen 6-8, 31547 Rehburg-Loccum
Kosten: 265 Euro (Seminargebühr, Unterkunft und Verpflegung, Einzelzimmer mit Dusche / WC), 233 Euro (Seminargebühr inkl. Verpflegung)
Informationen: www.hvhs-loccum.de
Informationen: www.lwh.de
Kontakt: [email protected]
Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KLIN.1505-18.015)
20.-22.5.2015
Rehburg-Loccum
Gewalt, Mobbing, herausforderndes Verhalten
in der Schule?
für Lehrkräfte, die im Rahmen von Inklusion oder Integration
evangelischen Religionsunterricht in der Sekundarstufe I erteilen, sowie für Förderschullehrkräfte, Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Inklusion oder Integration tätig sind oder sein werden
Gewalt – und Mobbing als spezielle Erscheinungsform der Gewalt – scheinen eine immer größere Rolle an Schulen zu spielen. Fraglich ist dabei, ob dies (auch) ein Gender-Thema ist
und ob sich dieses Phänomen durch die Einführung „inklusiver
Schulen“ verstärkt.
Wie können wir mit (drohender) Gewalt an Schulen umgehen,
wie präventive und deeskalierende Arbeit leisten? Wie können
wir diesen Herausforderungen angesichts einer immer heterogeneren Schülerschaft begegnen? Welchen Beitrag kann der
Religionsunterricht zur Prävention und Deeskalierung von Gewalt leisten?
In der Fortbildung wollen wir diesen Fragen nachgehen, Handlungsmöglichkeiten entdecken und gemeinsam reflektieren.
Zeit: 20.5.2015, 15.30 Uhr, bis 22.5.2015, 13.00 Uhr
Anmeldung: [email protected]
Ort: Rehburg-Loccum
Leitung: Birte Hagestedt
18.-19.5.2015 und 23.-24.6.2015
Lingen
Schulrecht und Qualitätsentwicklung in Niedersachsen: Bausteine für Führungskompetenz aus
rechtlicher und schulpraktischer Perspektive
Im schulischen Alltag wird von Führungskräften rechtssicheres Handeln erwartet. Letztlich kann jede Entscheidung, welche auf Schulleitungsebene getroffen wird, rechtlich überprüft werden. Dies bedeutet, dass Führungskräfte über das
entsprechende Handwerkszeug verfügen sollten und Entscheidungen schnell und möglichst rechtssicher treffen können
sollten. Hierfür sollen neben einem soliden Grundwissen und
rechtlichen Überblick auch Vertiefungen im Bereich „Aufsicht
und Haftung“ sowie „Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen“ an zahlreichen Praxisbeispielen thematisiert werden.
Daneben sind auch Führungsinstrumente und -kompetenzen
im innerschulischen Verhältnis gefragt. Qualitätsentwicklung
und Personalmanagement stehen dabei in engem Zusammenhang. Neben Grundlagen zur Kommunikation und zum Austausch innerhalb der eigenen Schule soll mit dem Instrument
der „Gegenseitigen Fallberatung“ eine praktische Möglichkeit
zum Austausch mit anderen schulischen Führungskräften erarbeitet werden.
Zeit: 18.-19.5.2015 und 23.-24.6.2015
Ort: Ludwig-Windthorst-Haus, Gerhard-Kues-Straße 16, 49808
Lingen
Veranstalter: Religionspädagogisches Institut Loccum, Uhlhornweg 10-12, 31547 Rehburg-Loccum
Kosten: 30 Euro
Informationen: www.rpi-loccum.de
Anmeldung: [email protected]
21.5.2015
Cloppenburg
Gelingende inklusive Übergänge von der GS zur Sek I
Nachteilsausgleich - zielgleich - zieldifferent –
wie gehe ich damit um?
für Lehrkräfte aller Schulformen und Interessierte
Die VBE Bezirksverbände Osnabrück-Emsland und OldenburgOstfriesland laden ein zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur Weiterentwicklung der inklusiven Schule in
Niedersachsen.
Informationen zum Thema:
– Fachberaterinnen und Fachberater für sonderpädagogische Förderung
– Erfahrungsberichte aus Schulen
Zeit: 21.5.2015, 15.30 bis 18.00 Uhr
SVBl 4/2015
NICHTAMTLICHER TEIL
179
Ort: Kath. Akademie Stapelfeld, Stapelfelder Kirchstraße 13,
49661 Cloppenburg
– Prävention, Intervention u. a. im Bereich der emotionalen
und sozialen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern
Veranstalter: VBE Bezirksverbände Osnabrück-Emsland und
Oldenburg-Ostfriesland
– Formen der Kooperation
– Diagnostik, Förderplanung
Informationen und Anmeldung: bis zum 15.5.2015 online
über www.vbebezirk.de
– Beratung
Weitere Informationen zum Tagungsort und zur Anreise unter
www.ka-stapelfeld.de
– Erfahrungsaustausch und Reflexion, gegenseitige Vorstellung von erfolgreichen Umsetzungsmodellen
3.6.2015
Zeit: Modul 1: 8.-9.6.2015
Modul 2: 9.-10.11.2015
Modul 3: 11.-12.4.2016
Modul 4: 29.-30.8.2016,
jeweils 9.00 bis 17.00 Uhr
Hannover
Medienpädagogische Elternarbeit
Erfahrungen und Modelle aus der Praxis – Tagung –
Kinder und Jugendliche wachsen mit immer neuen Kommunikations- und Vernetzungsmöglichkeiten auf, die viele Chancen bieten, aber auch Gefahren mit sich bringen. Die Kinder,
die über mobile Endgeräte und über einen unbeschränkten
Zugang zum Internet verfügen, werden immer jünger. Eltern
sind ständig neu gefordert, sich mit den Entwicklungen und
den damit aufkommenden Erziehungsfragen auseinanderzusetzen. Das verunsichert viele Mütter und Väter, insbesondere
auch Eltern, die aus anderen Herkunftsländern kommen und
zum Teil Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache und Kultur haben. Sie alle benötigen bei der Medienerziehung in der
Familie Unterstützung.
Ort: Ringhotel Residenz, Am Markt 13-15, Wittmund
In dieser Veranstaltung wird aufgezeigt, wie eine gute Elternarbeit gelingen kann und welche Konzepte Eltern und im Besonderen auch Eltern mit Migrationshintergrund ansprechen,
um ihre Erziehungsverantwortung und -kompetenz zu stärken.
Hinweise
Zeit: 3.6.2015 – ganztägig
Leitung: Thomas Wittkowski, Wolfgang Hinrichs
Veranstalterin: Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung in
Aurich
Informationen: Gabriele Kleen, Tel.: 04941 179987
Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KAUR.524.
553.1)
Schule auf EssKurs –
ein Gewinn für die schulische Verpflegung
Verbraucherzentrale startet neue Bewerbungsrunde fürs
Schuljahr 2015/16
Ort: Akademie des Sports, Hannover
Leitung: Eva Hanel
Veranstalterin: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen
Kosten: 60 Euro (inkl. vegetarischer Verpflegung)
Informationen: http://www.jugendschutz-niedersachsen.de/
Anmeldung: [email protected], Buchungsnummer: M1530
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen lädt erneut niedersächsische Schulen zur Teilnahme am Programm „Schule auf
EssKurs“ ein. Gefragt sind eigene Ideen und Vorhaben für eine
bessere Schulverpflegung. Die Schulen können ihre Bewerbungsunterlagen ab sofort bis zum 31.7.2015 einreichen.
Beim Umsetzungsprozess werden die Schulen fachlich und individuell vom Ernährungsteam der Verbraucherzentrale begleitet. Bei Erfolg winkt am Ende eine Sterne-Auszeichnung.
Ausgewogene Schulverpflegung sichert Schülergesundheit
8.-9.6.2015 und Folgeveranstaltungen
Wittmund
Inklusion in der Sek. I
für Lehrkräfte in der Sek. I
Diese Fortbildungsveranstaltungen in Wittmund bestehen aus
vier je zweitägigen Modulen und umfassen unter anderem
folgende Themenbereiche:
– Grundlagen inklusiver Bildung
– Inklusion und Schulentwicklung
– Unterrichtsgestaltung
– Unterrichtsdidaktik zur Unterstützung der inklusiven Bildung
– Lernförderung
Eine gute und ausgewogene Schulverpflegung ist die Basis für
ein gutes Lernergebnis und für eine bestmögliche Gesundheit.
Doch die Qualität des Schulessens entspricht in der Praxis
häufig nicht den Erwartungen. Die Ernährung der Schülerinnen und Schüler ist vielerorts weder ausgewogen noch
schmackhaft oder nachhaltig. Mit dem EssKurs-Programm haben die Ernährungsberaterinnen der Verbraucherzentrale neue
Wege eingeschlagen, um die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler optimal zu fördern.
In neun Monaten Ideen und Pläne umsetzen und alles dokumentieren
Bis zum 31.7.2015 können interessierte Schulen ihr Konzept
einreichen. Wichtig ist, dass dabei eine nachhaltige und qualitative Verbesserung der Verpflegungssituation beim Mittagsangebot berücksichtigt wird. Pausenverpflegung, Ernährungs-
180
NICHTAMTLICHER TEIL
SVBl 4/2015
bildung oder Rahmenbedingungen bei den Mahlzeiten können
weitere Handlungsfelder betreffen.
renden Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit die positive
Außendarstellung der Schule.
Die vom Ernährungsteam ausgewählten Schulen werden rechtzeitig zum neuen Schuljahr informiert und können rasch damit beginnen, ihre Ideen und Pläne umzusetzen. Dafür haben
sie etwa neun Monate Zeit. Fortschritte des Prozesses sind
dabei vom schuleigenen Team zu dokumentieren. Schulen
können auch mehrmals an dem Programm teilnehmen – sie
sichern sich dadurch eine kontinuierliche Weiterentwicklung
als Schule „auf EssKurs“.
Wer erhält die Auszeichnung MINT-Schule Niedersachsen?
Die zur Bewerbung notwendigen Unterlagen sowie weitere
Details stehen auf der Homepage als Download zur Verfügung
unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/neue-rundeschule-auf-esskurs.
Nach erfolgreicher Umsetzung gibt es am Ende des Schuljahres eine Auszeichnung mit EssKurs-Sternen. Damit gewinnen
die teilnehmenden Schulen nicht nur eine verbesserte Schulverpflegung, sondern es wird auch das Schulprofil nach innen
und außen gestärkt.
Jede niedersächsische Schule mit Sekundarstufe I (ausgenommen Gymnasien) kann sich um die Zertifizierung bewerben.
Hierfür muss sie einen Fragebogen (Versand der Unterlagen
im April 2015 oder abrufbar unter www.mint-schulen.de) ausfüllen, der von einer fachkundigen Jury aus MINT-Lehrkräften
und Unternehmensvertretern ausgewertet wird. Kommt die
Schule in die engere Wahl, so folgt ein Besuch durch JuryMitglieder für einen persönlichen Eindruck. Überzeugt die
Schule auch hierbei, wird sie im Frühjahr 2016 zur MINTSchule Niedersachsen ernannt. Das Zertifikat behält seine
Gültigkeit für vier Jahre. Nach Ablauf dieser Frist kann sich
die Schule um eine Re-Zertifizierung bewerben.
Bei Fragen steht Ihnen gerne Frau Imme-Kathrin Wasserscheidt von der Stiftung NiedersachsenMetall, Tel.: 0511
8505302, E-Mail: [email protected], als
Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Das Programm „Schule auf EssKurs“ wird gefördert durch das
Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz. Eine Teilnahme ist für die Schulen kostenfrei.
Ansprechpartnerin:
Kathrin Bratschke, Ernährungsreferat, Koordinatorin von
„Schule auf EssKurs“, Tel.: 0511 9119643, E-Mail: k.bratschke@
vzniedersachsen.de
MINT-Schule Niedersachsen –
Die Exzellenzauszeichnung für besonders
engagierte Schulen im MINT-Bereich
MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften
und Technik – Schulfächer, die als Grundlage zahlreicher Berufsbilder von großer Bedeutung sind. Immer mehr Schulen
vertiefen daher ihr Profil im MINT-Bereich – und einige von
ihnen sind dabei überdurchschnittlich erfolgreich.
Um die Strahlkraft dieser Leuchttürme in der niedersächsischen Bildungslandschaft weithin sichtbar werden zu lassen
und so Eltern und Schülern Orientierung zu geben, Unternehmen auf die Chancen guter Zusammenarbeit mit diesen Schulen aufmerksam zu machen und zur Fortsetzung der Anstrengungen zu motivieren, verleihen die Stiftungen der niedersächsischen Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Kultusministerium die gemeinsame Exzellenzauszeichnung MINTSchule Niedersachsen.
Was hat eine Schule von der Auszeichnung?
Mit der Ernennung erhält die ausgezeichnete Schule Zugang
zum Netzwerk besonders engagierter MINT-Schulen. Halbjährliche Netzwerktreffen, Workshops, finanzielle Unterstützung für den MINT-Bereich sowie weitere Förderangebote
gehören zu den Vorteilen der Mitgliedschaft. Das Netzwerk
steht hilfreich bei der Anbahnung von Kontakten zur niedersächsischen Wirtschaft zur Seite und unterstützt mit flankie-
„denkmal aktiv –
Kulturerbe macht Schule“ –
Das Schulprogramm der
Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat ihr Schulprogramm
„denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule“ erneut ausgeschrieben.
Zwischen dem 18.3.2015 und dem 18.5.2015 haben weiterführende Schulen aller Schulformen die Möglichkeit, sich mit
einem Projekt zu den Themen Kulturerbe und Denkmalschutz
um Teilnahme an „denkmal aktiv“ im Schuljahr 2015/16 zu
bewerben.
Gebaute Geschichte zu erleben und dabei das kulturelle Erbe
als Teil der eigenen Geschichte kennen zu lernen – das ist die
Idee von „denkmal aktiv“. Die Sensibilisierung junger Menschen für landes-, regional- und lokalgeschichtliche Themen
am Beispiel des baukulturellen Erbes sowie die Etablierung
dieser Themen im Schulalltag – das ist das Ziel der bundesweiten Initiative. Mit „denkmal aktiv“ unterstützt die Initiatorin die Entdeckung von Denkmalen als außerschulische Lernorte sowie die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern. „denkmal aktiv“ steht unter der Schirmherrschaft der
Deutschen UNESCO-Kommission.
Schulen, die zur Teilnahme an „denkmal aktiv“ ausgewählt
werden, werden von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
fachlich-koordinativ begleitet und finanziell mit rund 2.000
Euro (Projekt / Schuljahr) unterstützt. Die Auswahl erfolgt
durch eine Jury.
Zielgruppen: allgemein bildende und berufsbildende Schulen
der Sekundarstufen I + II sowie Einrichtungen der Lehrerausund -fortbildung
Ausschreibung und Bewerbungsunterlagen: Download unter
www.denkmal-aktiv.de
SVBl 4/2015
NICHTAMTLICHER TEIL
Bewerbungsschluss: 18.5.2015
Information: Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Dr. Susanne
Braun, Schlegelstraße 1, 53113 Bonn; Tel.: 0228 9091450,
E-Mail: [email protected]; Website: www.denkmalaktiv.de
Weltklasse! Bildung macht Zukunft:
Plakate gestalten zur Bildung im Jahr 2030
Weltklasse! Bildung macht Zukunft – so lautet das Motto der
Aktionswochen 2015 der Globalen Bildungskampagne vom
26.4. bis 5.7.2015. Die Globale Bildungskampagne ist ein internationales Bündnis von Gewerkschaften und Entwicklungsorganisationen, das in Deutschland von elf Organisationen
getragen wird und sich weltweit für die Umsetzung des Menschenrechts auf Bildung einsetzt. In diesem Jahr dreht sich alles um die Bedeutung von Bildung in unserer globalisierten
Welt. Welche Kompetenzen und welches Wissen brauchen
Schülerinnen und Schüler, um in einer sich rasch wandelnden
Welt zurechtzukommen und drängenden Herausforderungen
wie dem Klimawandel oder der immer größer werdenden
Schere zwischen Arm und Reich entgegenzutreten? Was sollten Schülerinnen und Schüler rund um den Globus – egal ob
in Berlin, Hongkong oder Addis Abeba – lernen, um verantwortungsbewusste Menschen zu werden und sich ihre Träume
erfüllen zu können? Was muss Bildung jetzt und in Zukunft
leisten?
Mit der Aktion „Weltklasse! Bildung macht Zukunft“ werden
Schülerinnen und Schüler aufgefordert, Plakate zu gestalten,
die zeigen, wie sie sich die Bildung im Jahr 2030 vorstellen.
Lehrkräfte können das Thema im Unterricht behandeln und
dazu die Aktions- und Unterrichtsmaterialien nutzen, die von
der Globalen Bildungskampagne herausgegeben werden und
kostenlos bestellt oder über das Internet heruntergeladen
werden können. Die kreativsten Botschaften der Schülerinnen
und Schüler werden auf Postkarten gedruckt und an Politikerinnen und Politiker gesendet, um die Bedeutung guter Bildung für alle zu unterstreichen.
Weitere Informationen findet man auf www.bildungskampagne.org.
Haus- und Straßensammlung
der Deutschen Umwelthilfe
Sie brauchen Geld, um Ihre guten Projektideen zu verwirklichen?
Sie möchten
– Ihren Schulhof naturnah gestalten
– eine Solaranlage für das Schuldach anschaffen oder andere Energiesparprojekte durchführen
– ein grünes Klassenzimmer einrichten
– mit Ihren Schülerinnen und Schülern ein Umweltzentrum
oder einen Bauernhof besuchen
– die Ernährungssituation an Ihrer Schule optimieren
181
– oder ein anderes interessantes Umweltprojekt durchführen?
Dann motivieren Sie Ihre Schülerinnen und Schüler für die
Teilnahme an der Sammlung. Neun Schulen im Landkreis
Braunschweig ersammeln innerhalb des kurzen Sammlungszeitraumes jedes Jahr knapp 30.000 Euro.
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), ein gemeinnütziger,
privater und unabhängiger Natur- und Umweltschutzverband,
organisiert für alle Schulen in Niedersachsen seit Jahren die
Haus- und Straßensammlung. 70 Prozent der selbst gesammelten Gelder bekommt die Schule für ihre eigenen Projekte.
20 Prozent fließen in Projekte von landesweiter Bedeutung.
10 Prozent behält die Deutsche Umwelthilfe ein. Dafür stellt
sie den Schulen sämtliche für die Sammlung notwendigen
Materialien (Dosen, Banderolen, Listen, Plakate) sowie einen
ausführlichen Sammlungswegweiser zur Verfügung.
Die Sammlung findet in Niedersachsen vom 15.-30.6.2015
statt.
Nähere Informationen und Bestellformulare finden Sie auf der
Internetseite www.duh.de oder Sie wenden sich direkt an uns:
Deutsche Umwelthilfe e. V., Landesgeschäftsstelle für Niedersachsen, Goebenstraße 3 a, 30161 Hannover, Tel: 0511
39080513, Fax: 0511 39080519, E-Mail: [email protected]
VR-RadPartie zum Tag der Niedersachsen
Im Rahmen des 34. Tages der Niedersachsen 2015 vom 26.28.6.2015 in Hildesheim wird am 26.6.2015 eine eintägige
Radtour durchgeführt. Gestartet wird in der Domstadt Bad
Gandersheim, über den Skulpturenweg führt die Strecke in
den Klosterpark nach Lamspringe zur Klosterkirche. Nach einer Pause wird die Fahrt fortgesetzt und über Sehlem und Bodenburg der Kurpark in Bad Salzdetfurth mit der Gradieranlage erreicht, wo eine zweite Rast eingelegt wird. Das letzte
Teilstück führt über Groß Düngen in die UNESCO-Weltkulturerbe-Stadt Hildesheim. Die Strecke verläuft auf 48 km gut
ausgebauten Radwegen bzw. abgesicherten Straßen ohne
große Steigungen. Jederzeit kann man sich unterwegs der
Radtour anschließen.
Mit dieser Radtour, die vom LandesSportBund Niedersachsen
e. V. und den Volksbanken Raiffeisenbanken organisiert wird,
erhalten alle Radsportbegeisterten Gelegenheit, einen abwechslungsreichen Kulturraum im Süden Niedersachsens kennen zu lernen. Die Teilnahme von allgemein bildenden Schulen und beruflichen Vollzeitschulen wird von den Organisatoren ausdrücklich begrüßt und gilt bei vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung als Schulveranstaltung. Teil nehmen können Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 (ab
dem vollendeten 13. Lebensjahr) in Begleitung einer Lehrkraft
aus allen Schulorten Niedersachsens. Sie haben wie alle anderen Teilnehmenden die Möglichkeit, in Hildesheim kostenfrei
zu übernachten, um die vielfältigen Programmangebote des
Landesfestes an dem Wochenende erleben zu können.
Ausführliche Informationen zur VR-RadPartie und das Anmeldeformular sind auf der Internetseite des Kreissportbundes
Hildesheim unter www.ksb-hi.de/ zu finden.
182
NICHTAMTLICHER TEIL
Spendenkartenaktion 2015 des
Deutschen Jugendherbergswerks
Die Spendenkartenaktion wird in den Schulen Niedersachsens
in der Zeit vom 15.4.2015 bis 15.10.2015 durchgeführt. Die
Postkartenserie trägt in diesem Jahr den Titel „Tierische Momente“.
Die 50 Tierfotos eignen sich zum Sammeln, Verschenken und
Verschicken. Den über 500 Jugendherbergen in Deutschland
helfen die Postkarten außerdem, wichtige Um- und Ausbauten vorzunehmen. So bleiben die Häuser attraktiv und die
Gäste, zumeist Schulklassen, können sich wohl fühlen. Interessierte Schulen erhalten weitere Informationen beim DJHLandesverband Hannover e. V., Tel.: 0511 164020, Fax: 0511
1640232, E-Mail: [email protected],
www.djh-niedersachsen.de.
SVBl 4/2015
Der wigy e. V. sucht ab sofort für 15 - 20 Stunden pro Woche
Mitarbeiter/-in zur Erstellung von Unterrichtsmaterialien
wigy ist eine Initiative, die sich für den Ökonomieunterricht an allgemeinbildenden
Schulen engagiert. Kernstück ist ein Onlinepool für Lehrkräfte mit rund 2.000
unterstützenden Angeboten für den Wirtschaftsunterricht aller Schulformen und
Schulstufen. Schwerpunktmäßig entwickeln wir beim wigy e.V. multimediale
Lehr- und Lernmaterialien für den Einsatz im schulischen Unterricht und realisieren
internetgestützte Angebote.
Zentrale Aufgabe ist die Entwicklung bzw. Überarbeitung von Unterrichtsmaterialien
für Lehrkräfte. Dies umfasst u.a.
• die Entwicklung von neuen Unterrichtsmaterialien für den Wirtschaftsunterricht
• die Anpassung und Aktualisierung bestehender Materialien aus dem wigy
Onlinepool auf www.wigy.de
• die Bereitstellung und Pflege von Online-Angeboten
Vorausgesetzt werden:
• ein Lehramtsstudium, gerne im Bereich Ökonomische Bildung, Wirtschaftspädagogik oder vergleichbare Lehrämter
• Interesse am Bereich „Ökonomische Bildung“
• die Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten
• die Fähigkeit, selbstständig und als Teil des wigy Teams zu arbeiten.
Wünschenswert sind:
• fachdidaktische und fachwissenschaftliche Kenntnisse, die für die
Materialienerstellung erforderlich sind
• Kenntnisse in Content Management Systemen (optimal Typo 3)
Wir bieten:
• Einblicke in interessante Aufgabenfelder rund um die Materialienproduktion
und im Bereich digitaler Medien
• Arbeit in einem engagierten Team
Ihre Bewerbung richten Sie bitte kurzfristig per E-Mail oder auf dem Postweg an:
wigy e. V.
Martina Raker · Bismarckstr. 31
26122 Oldenburg · 0441-361303-30
E-Mail: [email protected] · www.wigy.de
Redaktionsschluss ist der 5. des Vormonats.
Titelfoto: Schülerinnen und Schüler bei der (Gedenk-)
Arbeit in Auschwitz-Birkenau und Lodz
(Fotos: BBS 6 Hannover, BBS II Emden)
Herausgeber:
Niedersächsisches Kultusministerium
Schiffgraben 12, 30159 Hannover
Kontakt:
Anita Lichy, Tel.: 0511 1207253
Redaktion:
Dr. Andreas Müller (verantwortlich für den Inhalt),
Dr. Ulrike Behrens, Petra Crysmann, Cornelia Hartwig,
Jutta Köster, Petra Polley
Weitere Mitarbeit: Anna Iaccheo-Nestola, Christina Jagemann,
Gisela Wahner-Meyer
E-Mail: [email protected]
Weitere Bildquellen:
von Cobber17, Jpbazard – CC BY-SA 2.5 – via Wikimedia Commons (S. 142), Funakoshi – gemeinfrei – via Wikimedia Commons
(S. 142), W!B – gemeinfrei – via Wikimedia Commons (S. 142),
Jacquelinekato – CC BY-SA 3.0 – via Wikimedia Commons (S. 143),
Bill Branson – gemeinfrei – via Wikimedia Commons (S. 143),
Wietzebilder – CC BY-SA 3.0 – via Wikimedia Commons (S. 169),
KGS Schneverdingen (S. 170), BBS II Emden (S. 171), BBS 6 Hannover (S. 172), CherryX - CC-BY-SA 3.0/de – via Wikimedia Commons (S. 173), Stiftung niedersächsische Gedenkstätten (S. 174)
Anzeigen:
A.V.I. Allgemeine Verlags- und Informationsgesellschaft mbH
Am Ortfelde 100, 30916 Isernhagen
Tel.: 0511 7795380
E-Mail: [email protected]
Bestellungen / Verlag:
Hahnsche Buchhandlung
Marktstraße 12, 31224 Peine
Tel.: 05171 5405737
E-Mail: [email protected]
Gesamtherstellung:
Liskow Druck GmbH
Oldenburger Allee 23, 30659 Hannover
Erscheinungsweise: monatlich
Kündigungsfrist: zwei Monate
Preise:
Jahresabonnement: 39,95 Euro einschl. MwSt. und Versandkosten
Einzelheft: 3,95 Euro einschl. MwSt. zuzüglich Versandkosten.
SVBl 4/2015
NICHTAMTLICHER TEIL
183
DAMALS
DAS SCHULVERWALTUNGSBLATT VOR 60 JAHREN
APRIL 1955 – 7. JAHRGANG, HEFT 4
Ferienaufenthalt
Um die Schwierigkeiten, die sich bei der Fürsorge für
In den diesjährigen Sommerferien stelle ich die Lehrer -
diese Kinder – insbesondere auch bei ihrer Rückführung in die Heimat – ergeben können, herabzumindern
fortbildungsheime
Braunlage im Harz, Tannerstr. 40,
Dreibergen bei Bad Zwischenahn (Oldb.),
Rinteln an der Weser, Ostertorstr. 2,
Schloss Schwöbber über Hameln (Weser)
und um eine möglichst einheitliche Regelung der
Zweifelsfragen zu erzielen, ist ein Gutachterausschuss
für unbegleitete Kinder (unaccompanied children) gebildet worden […] (S. 96)
erholungsbedürftigen Lehrkräften des Landes Niedersachsen und ihren Angehörigen wieder zur Verfügung.
Atomenergie für den Frieden
Die Zimmer (zum größten Teil mit 2 bis 4 Betten ausge-
Eine Ausstellung über die friedlichen Anwendungs-
stattet) sind besonders für Familien geeignet. Auch Ein-
möglichkeiten der Atomenergie in Landwirtschaft, In-
zelpersonen werden aufgenommen, wenn sie damit einver-
dustrie und Medizin wird vom 7. April bis 8. Mai 1955
standen sind, dass sie u. U. mit einem weiteren Einzelgast
in Hamburg, Planten und Blomen, Halle C, gezeigt. Die
in einem Zimmer untergebracht werden. Bettwäsche wird
Schau enthält viele Beispiele und Modelle, u. a. einen
vom Heim gestellt; Handtücher sind mitzubringen. […]
Kernreaktor in Originalgröße. Führungen für Gruppen
Die Teilnehmer werden vom zuständigen Regierungs-/
(Schulen, Hochschulen usw.) sind vorgesehen. Anmel -
Verwaltungspräsidenten nach sozialen Gesichtspunkten
dungen werden erbeten an den Informationsdienst des
ausgewählt. (S. 94)
US.-Generalkonsulats, Hamburg, Lombardsbrücke 1,
Tel. 44 10 61. Zur Vorbereitung des Besuches können
Unbegleitete Kinder (unaccompanied children)
bei derselben Anschrift Broschüren angefordert wer-
in der Bundesrepublik, Mitwirkung bei
den. (S. 112)
Ermittlungen im Ausland
Im Bundesgebiet leben z. Z. noch etwa 300 unbegleitete
Kinder. Diese heimatlosen Kinder wurden bisher von
alliierten Stellen betreut. Ihre Betreuung ist nunmehr
auf deutsche Stellen übergegangen.
Beachten Sie in dieser Ausgabe bitte folgende Beilagen:
Hafenmuseum Speicher XI,
Seibert GmbH Multi-Media Verlag
und Verlagsgruppe Beltz
Anzeigenschluss für die Mai-Ausgabe ist am 15.4.15
184
NICHTAMTLICHER TEIL
SVBl 4/2015
Im Fachbereich 4 der Universität
Hildesheim ist im Lehrbereich
Technik zum 01.10.2015 die
Stelle einer/eines
wissenschaftlichen
Mitarbeiterin/Mitarbeiters
(TV-L Entgeltgruppe 13, 50 %)
bis zum 30.09.2018 zu besetzen.
Die Stelle ist besonders geeignet, von einer Lehrkraft auf dem Wege
der Teilabordnung besetzt zu werden. Bewerben können sich in diesem
Fall Lehrkräfte, die das Fach Technik an allgemeinbildenden Schulen in
der Sekundarstufe I oder an berufsbildenden Schulen unterrichten,
und die über mehrjährige Unterrichtserfahrung verfügen. Die prinzipielle Möglichkeit einer Abordnung ist vor einer Bewerbung mit der
jeweiligen Schulleitung zu klären.
Kennziffer: 2015/20
Bewerbungsschluss: 24.04.2015
'LHYROOVWlQGLJH6WHOOHQDXVVFKUHLEXQJ¿QGHQ6LHXQWHU
http://www.uni-hildesheim.de/stellenmarkt
Individuelle Lerntagebücher, Schulplaner
und Hausaufgabenhefte für Ihre Schule
mit Ihrer Titelgestaltung
DIN A5 // 100 Seiten
500 Stück: 2,95 € . 250 Stück: 4,45 €
dein-lerntagebuch.de
Fordern Sie unser kostenloses Musterseitenpaket an!
Verlag Eichendorffstr. 16 –18 . 68167 Mannheim
Tel. 0621. 41 866 88 . www.d-signverlag.de
Schul-Organisation
Schülerbetriebspraktika
Erwartung, Vorbereitung,
Bericht vor Ort,
Nachbereitung, Zertifikat.
Alles in einem
Arbeitsheft!
www.schulorganisation.com
DIDACTA
MESSENEUHEITEN
•
•
•
•
•
Lehrmittel
Wandkarten
Lehrtafeln
Lernsoftware
Interaktive Medien
Schülerlernhilfen
25% Messerabatt
bis 30.4.15 – Code: Didacta15
www.lerndino.de
Stiefel Eurocart GmbH, Tel. 0 84 56/92 42 02, 85101 Lenting
Anzeigenschaltung über:
Allgemeine Verlags- und Informationsgesellschaft mbH · E-Mail: [email protected]
NABU - Woldenhof
Klassenfahrten nach Ostfriesland
- S ch u l b a
u ern h of u
n d U m we
- L a n d wi r
l tzen tru m
ts ch aft u n
d
N atu rs ch
- i n d i vi d u
u tz z u m M
el l e P rog r
i tm a c h e n
am m pl an
- U n terku
u
ng
n ft wah l w
ei se i n H e
u h erberg
e od er B e
tte n
NABU-Woldenhof - Forlitzer Str. 1 21 - 26624 Wiegboldsbur
Tel. 04942-990394 - [email protected] - www.woldenhof.de
DAS LEBEN iST
WiSSEN.
´ S WEiTER!
GiB
DIE JUGENDHERBERGEN
IHR PÄDAGOGISCHER PARTNER FÜR KLASSENFAHRTEN
UNSER ANGEBOT FÜR IHRE KLASSENFAHRT IN DIE
NIEDERSÄCHSISCHEN JUGENDHERBERGEN:
•
•
•
•
Erlebnispädagogische Programme zur Teambildung und
zu sozialem Lernen
Natur hautnah in unseren Umwelt|Jugendherbergen
Jugendkultur live in unseren Kultur|Jugendherbergen
Gruppenräume für Unterricht und Freizeitgestaltung
UND DAS SEIT ÜBER 100 JAHREN ALS PARTNER DER SCHULEN!
AUSFÜHRLICHE INFOS: www.jugendherberge.de
oder direkt bei den DJH-Landesverbänden
Hannover • 0511 16402-22/-37
[email protected]
Nordmark • 040 655995-66/-77
[email protected]
Unterweser-Ems • 0421 59830-50
[email protected]
!
HÖSSENSPORTZENTRUM
langjährige Erfahrung im
!!
!
!
Schullandheim –
Tagungshaus
Jugendherbergsbereich
KOMFORTABLES UND GRUPPENORIENTIERTES WOHNEN AM
WALDRAND
Einzel-, Doppel- und Mehrbettzimmer
ERLEBNISPÄDAGOGIK UND SPORTLICHE AKTIVITÄTEN VERBINDEN
Hallen- und Freibad
!
Sporthallen / Außensportanlagen
THEMENFAHRTEN WIE BSPW. SPORT / ERNÄHRUNG / BASTELSPASS
ZUR FÖRDERUNG DER TEAMFÄHIGKEIT UND SOZIALER
!
KOMPETENZEN
Niedrigseilgarten
Draisinenfahrt
Försterei Führung
!
!
!
!
Ernährungsberatung / Schwimmen uvm.
ANGEBOTE FÜR SPEZIELLE ERNÄHRUNG BEI
UNVERTRÄGLICHKEITEN WIE
Laktoseintoleranz
Glutenunverträglichkeit
darüber hinaus vegetarische und halalkonforme Kost
Ausführliche Informationen unter:
[email protected]
www.hoessen.de
!
Tel.: 04488-84690
HÖSSENSPORTZENTRUM ! JAHNALLEE 1 ! 26655 WESTERSTEDE
Info: Arbeitsgemeinschaft
Hamburger Schullandheime e.V.
T: 040 22739781
www.HausLankau.de
Lesen Sie die aktuelle Ausgabe sofort nach dem Erscheinen
Finden Sie schnell und bequem wichtige Fachinhalte
Recherchieren Sie online im umfangreichen Archiv
Abonnieren Sie Ihr persönliches Exemplar einfach unter www.schulverwaltungsblattniedersachsen.de/unsere-angebote und seien Sie immer gut informiert.
Sie sind bereits Abonnent. Dann melden Sie sich unter www.schulverwaltungsblattniedersachsen.de/archiv an. Sie erhalten sofort Zugriff auf die aktuelle Ausgabe und
das Archiv vom SCHULVERWALTUNGSBLATT für Niedersachsen (ab 2007) – ohne Zusatzkosten, ohne weiteren Aufwand.
Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns bitte an (05171) 5405737 oder
schreiben Sie uns eine E-Mail: [email protected]