H 6185 SCHUL VERWALTUNGS BLATT für Niedersachsen 4-2015 Amtsblatt des Niedersächsischen Kultusministeriums für Schule und Schulverwaltung Aus dem Inhalt: ❙ Fachtagung „Sprachbildung mit BiSS” ❙ Einstellung von Lehrkräften in den Niedersächsischen Schuldienst … Quereinstieg ❙ Ergebnis der Wahlen der Mitglieder des 14. Landeselternrats Niedersachsen Thema des Monats Erinnerungskultur und Gedenkorte 1. April 2015 · Heft 4 · 141 - 184 · 67. Jahrgang Verlag Hahnsche Buchhandlung Marktstraße 12 · 31224 Peine Schloss Warnsdorf ist eine staatlich anerkannte beihilfefähige Klinik für Heilfasten, Naturheilverfahren, Innere Medizin, Psychosomatik und Neurologie. 1910 im Stil eines englischen Herrenhauses erbaut, liegt es mit seinem großzügigem Schlosspark direkt am Hemmeldorfer See, inmitten der zauberhaften Landschaft Ostholsteins und nahe der Ostseebäder Travemünde und Timmendorfer Strand. 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Ein Unternehmen der AXA Gruppe SVBl 4/2015 VORWORT 141 VORWORT Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen und in der Schulverwaltung, vor 70 Jahren, am 15.4.1945, wurde Bergen-Belsen befreit. Etwa 52.000 KZ-Häftlinge und mehr als 20.000 Kriegsgefangene kamen im Lagerkomplex von Bergen-Belsen in den Jahren 1940 bis 1945 ums Leben, vor allem Juden und Jüdinnen aus allen Teilen Europas, aber auch sowjetische Kriegsgefangene, Sinti und Roma, Menschen aus dem Widerstand, Zeugen Jehovas und Menschen, die wegen ihrer Homosexualität oder als sogenannte „Kriminelle“ verfolgt wurden. Bergen-Belsen war nur ein Ort des Massenmords unter vielen anderen. Auch in vielen anderen Teilen Niedersachsens, Deutschlands und Europas haben Nationalsozialisten fabrikmäßig gemordet. Insgesamt starben mehr als 13 Millionen Menschen in Lagern, Ghettos, Gefängnissen und Euthanasieanstalten oder wurden auf offenem Feld erschossen. Die NS-Verbrechen waren ein Gesellschaftsverbrechen, begangen von vielen Millionen Tätern und Täterinnen, Profiteuren, Mitläufern und Menschen, die zugeschaut haben. Wenn wir uns in diesem Jahr in vielen Veranstaltungen an die Befreiung Bergen-Belsens erinnern, sind dies wichtige Anlässe der Würdigung, Ehrung und des Gedenkens all derer, die Opfer dieser rassistischen Politik wurden. Wir dürfen niemals vergessen, was geschehen ist! Über diese Anlässe hinaus ist es unerlässlich, sich stets wach und kritisch mit den Ursachen und Folgen der NS-Verbrechen auseinanderzusetzen – vor allem auch in der Schule. Gedenken braucht Wissen, und es muss Folgen für unser Geschichtsbewusstsein und für unser politisches Handeln haben. Ich freue mich deshalb besonders über die vielen engagierten Lehrkräfte, die mit ihren Klassen in die zahlreichen niedersächsischen Gedenkstätten fahren, Projekte zum Thema veranstalten oder Zeitzeugen in den Unterricht einladen. Ihnen gilt mein Dank. Im Themenschwerpunkt des Ihnen vorliegenden Schulverwaltungsblattes finden Sie in diesem Monat interessante Anregungen und Beispiele, wie Erinnerungskultur und Demokratiebildung im Unterricht und in der Schulkultur umgesetzt werden können. Und Sie können auch nachlesen, welche Angebote die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten macht, um Schulen dabei zu unterstützen. Die Bedeutung der authentischen Orte und damit der Gedenkstätten wächst – vor allem angesichts des nahenden Endes der Zeitzeugenschaft. Darum investiert die Landesregierung in die Gedenkstätten und stellt im Rahmen der „Zukunftsoffensive Bildung“ in dieser Legislaturperiode rund eine Million Euro pro Jahr zusätzlich für die Gedenkstättenarbeit zur Verfügung. Damit wird diese wichtige Arbeit erstmals verstetigt. Mit freundlichen Grüßen Frauke Heiligenstadt Niedersächsische Kultusministerin INHALTSVERZEICHNIS SVBl 4/2015 INHALT VORWORT Gedenken braucht Wissen, und es muss Folgen haben.................................................................... 141 Frauke Heiligenstadt MITTEILUNGEN AUS DEM MK DFJW-Juniorbotschafterinnen / -Juniorbotschafter...................................................................... 144 DFJW-Juniorbotschafterinnen / Juniorbotschafter Seite 144 Deutsche und französische Juniorbotschafterinnen und Juniorbotschafter können für Unterrichtsbesuche und Projekte mit Frankreichbezug in Schulen eingeladen werden. Fachtagung „Sprachbildung mit BiSS“ am 2.7.2015 in Hannover ........................................... 144 Die Tagung will die zahlreichen Projekte von Sprachbildung und Leseförderung in Niedersachsen zusammenführen und die Fach- und Lehrkräfte für die weitere Arbeit anregen. Broschüre „Perspektive: Bildungssprache“ als Beihefter ............................................................. 144 AMTLICHER TEIL Einstellung von Lehrkräften in den Niedersächsischen Schuldienst ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung – Quereinstieg – ......................................................................................... 145 Wenn keine geeigneten Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehramtsausbildung gefunden werden können, kann die Niedersächsische Landesschulbehörde beim Auswahlverfahren Bewerbungen um den Quereinstieg einbeziehen. Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen ......... 149 Wer die Staatsprüfung nicht mehr erfolgreich ablegen kann, kann grundsätzlich nicht in den Schuldienst eingestellt werden. Ergebnis der Wahlen der Mitglieder des 14. Landeselternrats Niedersachsen Seite 149 Standorte und Aufgaben der Studienseminare für die Lehrämter an Grund-, Hauptund Realschulen, für Sonderpädagogik, an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen ................................................................................................................... 149 „Für das Studienseminar Osnabrück für das Lehramt für Sonderpädagogik wird zum 26.1.2015 die Außenstelle Aurich eingerichtet.” Delegation von Entscheidungsbefugnissen; Rechtsschutz für im Geschäftsbereich des MK tätige Landesbedienstete ................................................................ 149 Übertragung von Befugnissen vom MK an die Niedersächsische Landesschulbehörde und das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung Ergebnis der Wahlen der Mitglieder des 14. Landeselternrats Niedersachsen .................... 149 „Amtszeit vom 14.3.2015 bis 13.3.2018“ Schülerfriedenspreis 2015 ..................................................................................................................... 151 „Die Beiträge sind bis zum 1.10.2015 beim Niedersächsischen Kultusministerium […] einzureichen.“ Weiterbildender Masterstudiengang Behindertenpädagogik (M.A.), Förderschwerpunkt Sehen oder Förderschwerpunkt Hören, der Universität Hamburg........................... 151 „Insgesamt stehen im Masterstudiengang in dem Förderschwerpunkt Sehen und in dem Förderschwerpunkt Hören jeweils drei Studienplätze zur Verfügung.“ Neue Kurse im Programm des NLQ Weiterbildung „Katholische Religion“ – Zertifikatsmaßnahme ................................................. 151 „Teilnehmerkreis: Katholische Lehrerinnen und Lehrer im Primar- und Sekundarbereich I, die das Fach Katholische Religion unterrichten wollen, ohne es studiert zu haben.“ Weiterbildender Masterstudiengang Behindertenpädagogik (M.A.), Förder schwerpunkt Sehen oder Förderschwerpunkt Hören, der Universität Hamburg Seite 151 STELLENAUSSCHREIBUNGEN Allgemein ................................................................................................................................................... 152 Öffentliche Schulen ............................................................................................................................... 155 Schulen in freier Trägerschaft ........................................................................................................... 167 SVBl 4/2015 143 I NICHTAMTLICHER TEIL Thema des Monats Erinnerungskultur und Gedenkorte .................................................................................................... 169 In der schulischen und außerschulischen Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte geht es darum, einen generationsspezifischen Zugang zu dem Thema zu gewinnen. Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern wie der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten erweitert die Spielräume und den Horizont historisch-politischer Bildung in der Schule, insbesondere im Zusammenhang mit Besuchen von Gedenkstätten. Der Thementeil zeigt gelungene Beispiele der schulischen Praxis und stellt Angebote der Stiftung vor. Seite 169 Wettbewerbe für Lehrkräfte und Schulen Jugend trainiert für Olympia (Winterfinale)................................................................................... MIXED UP 2015 ....................................................................................................................................... „Unsere Schulbibliothek im Bild“ – Wettbewerb um Niedersächsischen Schulbibliothekspreis geht in die zweite Runde....................................................................... Die Niedersachsen Filmklappe 2015 ................................................................................................. Erinnerungskultur und Gedenkorte 175 175 175 176 Termine Samba für Einsteiger (ohne Vorkenntnisse).................................................................................... 176 Chemie fachfremd unterrichten – Klasse 7/8 ................................................................................ 176 Raus aus dem Hamsterrad! Stressmanagement im anstrengenden Alltag........................... 177 Ganztagsschule – zwischen Vielfalt und Profilierung: Loccumer Konferenz für Schulleiterinnen und Schulleiter an Haupt-, Real- und Oberschulen ............................... 177 Produktiver Umgang mit Störungen (nicht ausschließlich) im Religionsunterricht .......... 177 1. Loccumer Schulleitungskongress................................................................................................... 177 Schulrecht und Qualitätsentwicklung in Niedersachsen: Bausteine für Führungskompetenz aus rechtlicher und schulpraktischer Perspektive ............................ 178 Gewalt, Mobbing, herausforderndes Verhalten in der Schule? ................................................ 178 Gelingende inklusive Übergänge von der GS zur Sek I: Nachteilsausgleich – zielgleich – zieldifferent – wie gehe ich damit um?..................... 178 Medienpädagogische Elternarbeit: Erfahrungen und Modelle aus der Praxis ............................ 179 Inklusion in der Sek. I ............................................................................................................................ 179 Raus aus dem Hamsterrad! Stressmanagement im anstrengenden Alltag Seite 177 Hinweise Schule auf EssKurs – ein Gewinn für die schulische Verpflegung .......................................... 179 MINT-Schule Niedersachsen – Die Exzellenzauszeichnung für besonders engagierte Schulen im MINT-Bereich .......................................................................................... 180 „denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule“ – Das Schulprogramm der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.............................................. 180 Weltklasse! Bildung macht Zukunft: Plakate gestalten zur Bildung im Jahr 2030 ........... 181 Haus- und Straßensammlung der Deutschen Umwelthilfe ....................................................... 181 VR-RadPartie zum Tag der Niedersachsen ...................................................................................... 181 Spendenkartenaktion 2015 des Deutschen Jugendherbergswerks .......................................... 182 Damals Das Schulverwaltungsblatt vor 60 Jahren ...................................................................................... 183 VR-RadPartie zum Tag der Niedersachsen Seite 181 144 MITTEILUNGEN AUS DEM MK SVBl 4/2015 MITTEILUNGEN AUS DEM MK DFJW-Juniorbotschafterinnen / -Juniorbotschafter – Beratungsteams „Kita und Grundschule im Übergang” Zur Unterstützung der Aktivitäten des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) sind inzwischen 85 deutsche und französische Juniorbotschafterinnen und Juniorbotschafter im Einsatz, um das DFJW lokal zu repräsentieren und Projekte zu initiieren, die die Verbindung zwischen Deutschland und Frankreich für junge Menschen greifbar machen, zum Erlernen der Partnersprache ermutigen und den interkulturellen Austausch und Kompetenzerwerb unterstützen. – Akademie für Leseförderung Niedersachsen Für Schulen eröffnen sich dabei zahlreiche Einsatzmöglichkeiten, wie Unterrichtsbesuche mit der Vorstellung der vielfältigen Programme des Deutsch-Französischen Jugendwerks, die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Themen ateliers mit Frankreichbezug während Projektphasen, die Teilnahme an Vorlesetagen oder an speziellen Einzelprojekten. Schulen können wie folgt Kontakt zu den Juniorbotschafterinnen und Juniorbotschaftern aufnehmen: – über die EU-Beraterin / den EU-Berater der Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde in Hannover und Braunschweig, Dezernate 4 – direkt per E-Mail: Mailadressen und mehr Informationen: http://www.dfjw.org/juniorbotschafter – Multiplikatoren „Sprachbildung im Übergang“ Die Fachtagung verfolgt drei konkrete Ziele: – eine Übersicht über die in Niedersachsen laufenden Vorhaben der Sprachbildung schaffen: Wer macht eigentlich was? – einen Impuls geben zur Qualitätsentwicklung durch Selbstevaluation: Wie werden wir wirksamer? – konkrete Ansätze für unterschiedliche Teilbereiche von Sprachbildung vorstellen: Was können wir von anderen lernen? Die Tagung richtet sich an Fach- und Lehrkräfte, die an den oben genannten Projekten teilnehmen. Sie steht aber auch Personen offen, die sich neu für das Thema Sprachbildung interessieren. Geplanter Ablauf: 10.30-12.00: Bestandsaufnahme: Projekte der Sprachbildung in Niedersachsen 12.00-12.30: Impulsreferat: Qualitätsentwicklung durch Selbstevaluation Fachtagung „Sprachbildung mit BiSS“ am 2.7.2015 in Hannover Wer gut Deutsch kann, hat die besten Karten für Bildungserfolg und gesellschaftliche Teilhabe. Die Alltagssprache reicht allerdings nicht weit. In der Schule muss die eher schriftsprachlich und fachsprachlich geprägte Bildungssprache erworben werden. Diese braucht zum Beispiel, wer Schulbuch oder Zeitung lesen, wer Aufsatz oder Bewerbungsbrief schreiben will. Wie vermittelt man diese Sprachkenntnisse immer vielfältigeren Zielgruppen in Kita und Schule? Wie sorgt man für durchgängige Sprachbildung in allen Fächern und in allen Bildungsetappen von der Kita bis zu Berufs- und Hochschulreife? Wie gelingt die Sprachbildung für Seiteneinsteiger in das deutsche Bildungssystem? Diesen Fragen geht die Fachtagung „Sprachbildung mit BiSS“ am Donnerstag, 2.7.2015, in Hannover nach und macht Antwort-Vorschläge. Sie will damit zugleich die zahlreichen Projekte und Personen zusammenführen, die sich in Niedersachsen für Sprachbildung und Leseförderung einsetzen. Damit sind vor allem die folgenden Projekte und Personengruppen gemeint: – DaZNet – Netzwerk für Deutsch als Zweit- und Bildungssprache, Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Kompetenz in Niedersachsen – Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS) – Modellvorhaben „Kita und Grundschule unter einem Dach“ 12.30-13.30: Mittagsimbiss 13.30-16.00: Neue Impulse für die eigene Arbeit in Workshops 16.00-16.30: Abschluss-Plenum Ort: Akademie des Sports, Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannover Zeit: Donnerstag, 2.7.2015, 10.30-16.30 Uhr Anmeldung über VeDaB: Veranstaltungsnummer 15.27.10 Broschüre „Perspektive: Bildungssprache“ als Beihefter Diesem Schulverwaltungsblatt 4/2015 ist die Broschüre „Perspektive: Bildungssprache“ des Niedersächsischen Kultusministeriums mit Informationen und Anregungen zum Thema Sprachbildung in Niedersachsen beigeheftet. Eine Bestellung zusätzlicher gedruckter Exemplare ist über bibliothek@mk. niedersachsen.de möglich. Darüber hinaus kann die Broschüre auf der Website des Niedersächsischen Kultusministeriums www.mk.niedersachsen.de (unter Service > Publikationen > Weitere Themen) heruntergeladen werden. SVBl 4/2015 AMTLICHER TEIL 145 AMTLICHER TEIL Einstellung von Lehrkräften in den Niedersächsischen Schuldienst ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung – Quereinstieg – RdErl. d. MK v. 23.2.2015 – 15-84 002-Q – VORIS 22410 – Bezug: a) RdErl. d. MK v. 15.5.2014 (SVBl. S. 270 – Quereinstieg) – VORIS 22410 – b) RdErl. d. MK v. 20.2.2014 (SVBl. S. 270 – Sondermaßnahme BBS), geändert durch RdErl. d. MK v. 20.1.2015 (SVBl. S. 52) – VORIS 22410 – c) RdErl. d. MK v. 29.2.2012 (SVBl. S. 223 – Nichteignung), geändert durch RdErl. d. MK v. 23.2.2015 (SVBl. S. 149) – VORIS 22410 – d) RdErl. d. MK v. 28.8.2012 (SVBl. S. 509 – Qualifizierungserlass) – VORIS 20411 – e) RdErl. d. MK v. 12.5.2011 (SVBl. S. 186 – Auswahlverfahrenserlass) – VORIS 22410 – f) RdErl. d. MK v. 15.1.1996 (Nds. MBl. S. 334 – Eingruppierungserlass) – VORIS 20462 00 00 07 007 – Aufgrund der Bedarfs- und Bewerberlage können sich für den Schuldienst in Niedersachsen neben Lehrkräften mit Lehramtsausbildung auch Personen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit an den allgemein bildenden oder an den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung, die aufgrund einer anderweitigen Ausbildung für den Unterricht qualifiziert sind (Quereinstieg), bewerben. 1 1.1 Personenkreis An allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen können sich bewerben: 1.1.1 Bewerberinnen und Bewerber mit einer in Niedersachsen nicht als gleichwertig anerkannten Lehrerausbildung, die über mindestens ein Lehrbefähigungsfach an niedersächsischen allgemein bildenden Schulen verfügen, aber a) noch kein Verfahren zur Anerkennung ihrer im Ausland absolvierten Lehrerausbildung angestrebt oder abgeschlossen haben b) bereits in Niedersachsen als Lehrkraft tätig waren und den im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens geforderten Anpassungslehrgang bzw. die geforderte Eignungsprüfung nicht absolviert haben c) bei denen im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens festgestellt wurde, dass für eine Anerkennung / Gleichstellung nur noch fachwissenschaftliche oder fachdidaktische Anteile eines zweiten Faches fehlen Bewerberinnen und Bewerber, die über eine abgeschlossene Lehrerausbildung im Herkunftsland verfügen, können sich auch auf Stellen mit der erforderlichen Zusatzqualifikation für entsprechenden herkunftssprachlichen Unterricht bewerben. 1.1.2 Lehrkräfte aus Spanien, die an Sonderprogrammen zur Erteilung von Unterricht im Fach Spanisch in Niedersachsen teilgenommen haben, können sich nach deren Ablauf bewerben. 1.1.3 Diplomlehrerinnen und Diplomlehrer aus der ehemaligen DDR, die keine Bewährungsfeststellung nach den Richtlinien der Kultusministerkonferenz (KMK) erhalten haben und keine mind. zehnjährige Tätigkeit gemäß Grundsatzbeschluss des Landespersonalausschusses Nr. 30 (Bek. d. MI v. 12.2.2007, Nds. MBl. S. 153) nachgewiesen haben 1.1.4 Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, deren fachwissenschaftliche Ausbildung qualitativ mindestens einem Unterrichtsfach oder einer sonderpädagogischen Fachrichtung an allgemein bildenden Schulen zugeordnet werden kann 1.1.5 Unterstufenlehrkräfte aus der ehemaligen DDR 1.1.6 Hauswirtschaftsmeisterinnen und Hauswirtschaftsmeister bzw. Hauswirtschaftliche Betriebsleiterinnen und Hauswirtschaftliche Betriebsleiter 1.2 An berufsbildenden Schulen in Niedersachsen können sich bewerben: 1.2.1 Bewerberinnen und Bewerber mit einer in Niedersachsen nicht als gleichwertig anerkannten Lehrerausbildung, die über mindestens ein Lehrbefähigungsfach (berufliche Fachrichtung oder Unterrichtsfach) an niedersächsischen berufsbildenden Schulen verfügen, aber a) noch kein Verfahren zur Anerkennung ihrer im Ausland absolvierten Lehrerausbildung angestrebt oder abgeschlossen haben b) bereits in Niedersachsen als Lehrkraft tätig waren und den im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens geforderten Anpassungslehrgang bzw. die geforderte Eignungsprüfung nicht absolviert haben c) bei denen im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens festgestellt wurde, dass für eine Anerkennung / Gleichstellung nur noch fachwissenschaftliche oder fachdidaktische Anteile eines zweiten Faches fehlen 1.2.2 Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen, deren fachwissenschaftliche Ausbildung qualitativ und quantitativ mindestens zwei Lehrbefähigungsfächern zugeordnet werden kann Sofern der Hochschulabschluss ausschließlich einer beruflichen Fachrichtung der im Bezugserlass zu b genannten beruflichen Fachrichtungen des besonderen Bedarfs ohne Unterrichtsfach zugeordnet werden kann, sind nach der Einstellung noch ergänzende Studienleis tungen in einem Unterrichtsfach zu erbringen. Eine Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern, deren Hochschulabschluss einer anderen als der im Bezugserlass zu b genannten beruflichen Fachrichtung ohne Unterrichtsfach zugeordnet werden kann, ist nur mit Zustimmung des Niedersächsischen Kultusministeriums in begründeten Einzelfällen möglich. 146 1.3 AMTLICHER TEIL SVBl 4/2015 Personen, deren Nichteignung für eine Tätigkeit im Schuldienst bereits gemäß Bezugserlass zu c festgestellt wurde, sind nicht bewerbungsfähig. nur befristet, insbesondere zur Überbrückung bis zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst möglich. Eine unbefristete Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst dieser Personen kommt nur in Betracht, wenn eine Verbeamtung aus Gründen, die in der jeweiligen Person liegen, auch nach dem erfolgreichen Ableisten des Vorbereitungsdienstes nicht möglich wäre und die Bewerberin oder der Bewerber bei einer beabsichtigten Einstellung an einer allgemein bildenden Schule ein Bedarfsfach für das jeweilige Lehramt und bei einer beabsichtigten Einstellung an einer berufsbildenden Schule eine der im Bezugserlass zu b genannten beruflichen Fachrichtungen vorweist. Zudem sind Personen, die eine Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang endgültig nicht erfolgreich beendet haben, ebenfalls nicht bewerbungsfähig. 1.4 Bewerberinnen und Bewerber anderer Herkunftsländer müssen ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) nachweisen. 2 Art des Hochschulabschlusses 2.1 Bewerbungen um Stellen an Gymnasien und Gesamtschulen, die für das Lehramt an Gymnasien bekannt gegeben sind, und Bewerbungen um Stellen an berufsbildenden Schulen, die für das Lehramt an berufsbildenden Schulen bekannt gegeben sind, erfordern einen der folgenden Hochschulabschlüsse: a) Universitäres Diplom, Magister oder akkreditierten Master, außer Master of Education b) Master of Education oder Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien oder für das Lehramt an berufsbildenden Schulen An berufsbildenden Schulen kann im Rahmen der Sondermaßnahme nach dem Bezugserlass zu b im Einzelfall auch eine Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern mit einem Bachelor oder einem gleichwertigen Abschluss erfolgen. 2.2 2.4 Bewerbungen um Stellen an Förderschulen oder um Stellen, die für das Lehramt für Sonderpädagogik ausgeschrieben sind, setzen einen Hochschulabschluss der Fachrichtung Sonderpädagogik oder einen inhaltlich gleichwertigen Hochschulabschluss voraus. 2.5 Im Ausland erworbene Hochschulabschlüsse sind entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind eventuell abweichende Hochschulstrukturen bzw. abweichende Hochschulzugangsvoraussetzungen zu beachten. 2.6 Für die Fächer Musik und Kunst sowie Evangelische Religion, Katholische Religion und Islamischer Religionsunterricht wird als Bewerbungsvoraussetzung auch eine in dem jeweiligen Fach erfolgreich absolvierte sonstige Prüfung entsprechend der Regelungen im Eingruppierungserlass akzeptiert. 3 Fächer und Fachrichtungen 3.1 Allgemein bildende Schulen Bewerbungen um Stellen an Haupt-, Real- oder Oberschulen sowie an Gesamtschulen mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen – Schwerpunkt Hauptschule – oder mit dem Lehramt an Realschulen erfordern einen der folgenden Hochschulabschlüsse: a) Universitäres Diplom, Magister oder akkreditierten Master, außer Master of Education b) Master of Education oder Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen oder das Lehramt an Grund-, Hauptund Realschulen 2.3 Eine Verbeamtung von Bewerberinnen und Bewerbern mit einem unter Ziffer 2.1 Buchstabe b oder Ziffer 2.2 Buchstabe b genannten Hochschulabschluss auf der Grundlage des § 8 Niedersächsische Laufbahnverordnung-Bildung (NLVO-Bildung) ist nicht möglich. Aus Gründen der Sicherung der Unterrichtsqualität an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen werden Bewerberinnen und Bewerber mit einem unter Ziffer 2.1 Buchstabe b oder Ziffer 2.2 Buchstabe b genannten Hochschulabschluss grundsätzlich nicht eingestellt, wenn der Vorbereitungsdienst für ein Lehramt nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nicht mehr mit einer Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Hierzu gehören in der Regel Personen, die bereits mehr als 9 Monate Vorbereitungsdienst abgeleistet und diesen danach ohne Vorliegen von schwerwiegenden persönlichen Gründen (z. B. Erkrankung) beendet haben. Für Personen, die den Vorbereitungsdienst auf eigenen Wunsch vorzeitig (vor Ablauf von neun Monaten) beendet haben, kann eine Einstellung grundsätzlich erst nach erfolgreichem Ableisten des Vorbereitungsdienstes erfolgen. Eine Einstellung von Personen, die den Vorbereitungsdienst nach Abschluss des Lehramtsstudiums noch nicht angetreten haben oder ihn noch mit einer Staatsprüfung erfolgreich abschließen können, ist in der Regel Die Bewerbungsfähigkeit für Stellen an allgemein bildenden Schulen ohne Förderschulen liegt nur vor, wenn für mindestens ein Unterrichtsfach an allgemein bildenden Schulen die durch entsprechende Studien- und Prüfungsleistungen nachgewiesene fachwissenschaftliche Ausbildung im Wesentlichen dem Bildungsstand i. S. der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) vom 8.11. 2007 (Nds. GVBl. Nr. 33/2007 S. 488) in der jeweils gültigen Fassung entspricht und somit eine Zuordnung als Lehrbefähigungsfach möglich ist. Die Bewerbungsfähigkeit für Förderschulen liegt nur vor, wenn für mindestens eine sonderpädagogische Fachrichtung die durch entsprechende Studien- und Prüfungsleistungen nachgewiesene fachwissenschaftliche Ausbildung im Wesentlichen dem Bildungsstand im Sinne der Nds. MasterVO-Lehr entspricht und somit eine Zuordnung als Lehrbefähigungsfach möglich ist. Kann darüber hinaus kein Unterrichtsfach zugeordnet werden, liegt zwar die Bewerbungsfähigkeit vor, es müssen aber entsprechende Studienleistungen gem. Nr. 6 nach der Einstellung berufsbegleitend nachgeholt werden. Die Niedersächsische Landesschulbehörde entscheidet, ob die durch die Bewerberin oder den Bewerber er- SVBl 4/2015 AMTLICHER TEIL Die Schule oder die Niedersächsische Landesschulbehörde trifft anhand der Stellen-Bewerber-Liste eine Vorauswahl der infrage kommenden Bewerbungen und fordert die Zusendung der jeweiligen Bewerbungsunterlagen an. brachten und gegenüber der Niedersächsischen Landesschulbehörde nachgewiesenen Studien- und Prüfungsleistungen einem oder mehreren Lehrbefähigungsfächern zugeordnet werden können. Sofern für ein Studienfach, in der Regel das Hauptfach des Studiums, die vorstehende Qualitätsanforderung erfüllt ist, können die erbrachten Studienleistungen ggf. weiteren Fächern zugeordnet werden. Für die Zuordnung weiterer Fächer müssen die fachbezogenen Inhalte mindestens durch Teilprüfungen auf dem Niveau fachbezogener Zwischenprüfungen, durch Vordiplome oder Bachelorabschlüsse nachgewiesen sein. Andernfalls kommt lediglich eine Zuordnung als sonstiges Bewerbungsfach in Betracht. Bewerberinnen und Bewerber anderer Herkunftsländer können die Muttersprache als nachrangiges Bewerbungsfach angeben, wenn sie einen Nachweis einer Lehrbefähigung für eine moderne Sprache entsprechend der Nds. MasterVO-Lehr erbringen. Fächer des herkunftssprachlichen Unterrichts können als sonstiges Bewerbungsfach angegeben werden. Die durch die Niedersächsische Landesschulbehörde vorzunehmende Zuordnung der Bewerbungen zu den jeweiligen schulformbezogenen Stellenausschreibungen richtet sich nach der fachlichen, durch Studienabschluss erworbenen Qualifikation und der Eignung hinsichtlich des Einsatzes an bestimmten Schulformen. Hierdurch wird festgelegt, auf welche Stellenausschreibungen Bewerbungsmöglichkeiten bestehen. Die ab schließende Prüfung der Lehrbefähigung für ein Lehramt erfolgt erst bei beabsichtigter Einstellung in den Schuldienst in Hinblick auf die Schulform des vorgesehenen überwiegenden Einsatzes. 4.2 3.2 4.3 Nachweise über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen sind durch die Bewerberin oder den Bewerber bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde für die Zuordnung der Lehrbefähigungsfächer vorzulegen. In Zweifelsfällen sind die Bewerbungsunterlagen dem Niedersächsischen Kultusministerium von der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Entscheidung vorzulegen. 4 Bewerberauswahl 4.1 Allgemein bildende Schulen Können für Stellen an allgemein bildenden Schulen keine Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehramtsausbildung gefunden werden, die über die ausgeschriebenen Lehrbefähigungsfächer verfügen, entscheidet die Niedersächsische Landesschulbehörde in Abstimmung mit der jeweiligen Schule, ob das Auswahlverfahren unter Einbeziehung der Bewerbungen um den Quereinstieg fortgesetzt wird. Auswahlentscheidung Das Auswahlverfahren ist entsprechend den Regelungen des Bezugserlasses zu e durchzuführen. 4.4 Weiteres Verfahren Die abschließende Feststellung der Bewerbungsfähigkeit und der stellenbezogenen Einstellungsvoraussetzungen erfolgt bei beabsichtigter Einstellung in den Schuldienst an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen durch die Niedersächsische Landesschulbehörde. Ein Einstellungsangebot erfolgt daher zunächst zwingend mit dem Vorbehalt der abschließenden Prüfung der Bewerbungsfähigkeit auf die konkrete Stelle. Berufsbildende Schulen Die Bewerbungsfähigkeit für Stellen, die mit dem Lehramt an berufsbildenden Schulen ausgeschrieben sind, liegt vor, wenn die erbrachten Studienleistungen zwei Lehrbefähigungsfächern (berufliche Fachrichtung oder Unterrichtsfach) im Sinne der Nds. MasterVO-Lehr zugeordnet werden können. Die Bewerbungsfähigkeit für Fächer des besonderen Bedarfs ist in Nr. 1.2 geregelt. Berufsbildende Schulen Können für Stellen an berufsbildenden Schulen keine Lehrkräfte mit abgeschlossener Lehramtsausbildung gefunden werden, die über die ausgeschriebenen Lehrbefähigungsfächer verfügen, entscheidet die jeweilige Schule, ob das Auswahlverfahren unter Einbeziehung von Bewerbungen um den Quereinstieg fortgesetzt wird. Nachrangige oder sonstige Bewerbungsfächer begründen keinen Anspruch auf Anerkennung einer Lehrbefähigung. Nachweise über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen sind durch die Bewerberin oder den Bewerber bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde für die Zuordnung der Lehrbefähigungsfächer vorzulegen. In Zweifelsfällen sind die Bewerbungsunterlagen dem Niedersächsischen Kultusministerium von der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Entscheidung vorzulegen. 147 5 Einstellung im Beamten- oder Tarifbeschäftigtenverhältnis, Eingruppierung 5.1 Einstellung im Beamten- oder Tarifbeschäftigtenverhältnis An allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen ist eine Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe möglich, wenn zusätzlich zum Erwerb der Laufbahnbefähigung die sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach § 8 NLVO-Bildung hat die Lehrbefähigung für ein Lehramt (und damit gem. § 4 Satz 1 NLVO-Bildung die Laufbahnbefähigung) erworben, wer ein anderes Hochschulstudium als ein Lehramtsstudium mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat, wenn der Abschluss zwei Fächern im Sinne der Nds. MasterVO-Lehr zugeordnet werden kann, und anschließend eine qualifizierte berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren ausgeübt hat. Über die Gleichwertigkeit eines nicht mit einem Mastergrad abgeschlossenen Hochschulstudiums entscheidet das Niedersächsische Kultusministerium. 148 AMTLICHER TEIL Liegen die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht vor, kann eine Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgen. Dabei wird in der Regel ein auf zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund gem. § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geschlossen. Bestand innerhalb der vergangenen drei Jahre bereits ein Arbeitsverhältnis zum Land Niedersachsen, ist zu prüfen, ob noch ein befristeter Vertrag mit Sachgrund gem. § 14 Abs. 1 TzBfG geschlossen werden kann oder ein unbefristeter Vertrag mit einer sechsmonatigen Probezeit geschlossen werden muss. Im Regelfall ist aber vor Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages die berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme als Lehrkraft erfolgreich zu absolvieren. 5.2 SVBl 4/2015 6 Unabhängig davon, ob die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst im Beamtenverhältnis auf Probe oder im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt, beginnt mit der Einstellung grundsätzlich eine berufsbegleitende pädagogisch-didaktische Qualifizierung, in der die Einführung in die allgemeinen pädagogischen Aufgaben von Lehrkräften sowie die Begleitung bei der Ausübung der didaktischen und methodischen Lehrtätigkeit erfolgt. Die Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme ist für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis auf Probe durch Bezugserlass zu d geregelt. Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis mit einer auflösenden Bedingung als Nebenabrede Das erfolgreiche Absolvieren der Qualifizierungsmaßnahme ist grundsätzlich Voraussetzung für eine unbefristete Tätigkeit im Niedersächsischen Schuldienst. Müssen entsprechende Studienleistungen nach der Einstellung berufsbegleitend nachgeholt werden, erfolgt die Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis. Der Arbeitsvertrag ist mit einer auflösenden Bedingung als Nebenabrede gem. § 21 TzBfG zu versehen. Lehrkräfte, die an einer Förderschule eingestellt wurden und deren Studieninhalte zum Einstellungszeitpunkt nicht einem Unterrichtsfach zugeordnet werden konnten, müssen als weitere Voraussetzung während der Qualifizierungsmaßnahme berufsbegleitend an einer lehramtsausbildenden Hochschule ein allgemeines Unterrichtsfach, in der Regel Deutsch oder Mathematik, nachstudieren und dabei einen Nachweis über mindestens 40 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS) entsprechend den Vorgaben der Nds. MasterVO-Lehr erbringen. Der Inhalt der auflösenden Bedingung umfasst die Bestandteile und den Umfang der Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Verpflichtung zur zeitnahen Vorlage von Leistungsnachweisen. Ebenso ist festzuhalten, dass der Arbeitsvertrag endet, wenn die sich aus der Nebenabrede ergebende Qualifizierung nicht innerhalb von maximal drei Jahren erfolgreich abgeschlossen wird oder vor Ablauf der Maximaldauer der Qualifizierung ein Teil der zu erbringenden Studienleistungen endgültig nicht bestanden ist. 5.3 Lehrkräfte, die an einer berufsbildenden Schule eingestellt wurden und deren Studieninhalte zwar einer beruflichen Fachrichtung, jedoch zum Einstellungszeitpunkt nicht einem Unterrichtsfach zugeordnet werden konnten, müssen als weitere Voraussetzung während der Qualifizierungsmaßnahme berufsbegleitend an einer Hochschule ein allgemeines Unterrichtsfach nachstudieren und dabei einen Nachweis über mindestens 50 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS) entsprechend den Vorgaben der Nds. MasterVO-Lehr erbringen. Eingruppierung Die Eingruppierung einer Lehrkraft erfolgt in Abhängigkeit von der Qualifikation und vom schulformbezogenen Einsatz. Bei kombinierten Systemen richtet sich die Eingruppierung in die jeweilige Entgeltgruppe (EGr.) nach dem überwiegenden Einsatz. Maßgeblich sind allein die Vorgaben des Bezugserlasses zu f. Für Einstellungen an Förderschulen entspricht die Zuordnung von zwei oder mehr sonderpädagogischen Fachrichtungen nicht der Zuordnung zu zwei Fächern analog der anderen allgemein bildenden Schulformen, sondern ist wie die Zuordnung zu einem Fach zu werten. 7 Bewerbung um Einstellung für befristete Verträge Für befristete Einstellungen von Lehrkräften zur Erteilung von Unterricht an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen, die aus dem Budget der Schulen finanziert werden, sowie für befristete Vertretungsverträge können sich zur Erteilung von Unterricht Personen aus dem unter Nr. 1 genannten Personenkreis bewerben. Abweichend von Ziffer 2.1 können sich auch Personen bewerben, denen lediglich ein Lehrbefähigungsfach (Unterrichtsfach oder berufliche Fachrichtung) zugeordnet werden kann. In Zweifelsfällen ist dem Niedersächsischen Kultusministerium zu berichten. Auf Ziffer 2.10 und Ziffer 2.11 des Eingruppierungserlasses wird insoweit hingewiesen. Bei der tariflichen Stufenzuordnung von Lehrkräften mit in den jeweiligen Einstellungsverfahren an allgemein bildenden Schulen festgelegten Fächern des besonderen Bedarfs soll gem. § 16 Abs. 2 Satz 4 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) durch die Niedersächsische Landesschulbehörde der eröffnete Handlungsspielraum ausgeschöpft werden. Förderliche Zeiten können nur im Hinblick auf die Qualifikation für die Fächer erworben werden, die aufgrund des Hochschulabschlusses unterrichtet werden dürfen. Zulagen gem. § 16 Abs. 5 TV-L sind über das Niedersächsische Kultusministerium beim Niedersächsischen Finanzministerium zu beantragen. Berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme, Feststellung der Eignung Für befristete Einstellungen an allgemein bildenden Schulen können sich darüber hinaus auch Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelor oder einem vergleichbaren Abschluss bewerben. 8 Schlussbestimmungen Dieser RdErl. tritt am 2. 3. 2015 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft. Der Bezugserlass zu a tritt mit Ablauf des 1.3.2015 außer Kraft. SVBl 4/2015 Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen AMTLICHER TEIL 1. RdErl. d. MK v. 23.2.2015 – 15-84 002 – VORIS 22410 – Bezug: RdErl. d. MK v. 29.2.2012 (SVBl. S. 223) – VORIS 22410 – 149 Hiermit werden die dem MK nach Nummer 1.9 Satz 2 und Nummer 1.11 Satz 4 der Verwaltungsvorschrift (VV) zu § 87 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) a. F. (vgl. Bezugserlass) zustehenden Befugnisse zur Entscheidung über die Gewährung von Rechtsschutz für Beamtinnen und Beamte auf Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 2.3.2015 wie folgt geändert: 1.1 die Niedersächsische Landesschulbehörde, 1. In Nr. 1 wird in Absatz 3 nach dem ersten Spiegelstrich folgender Spiegelstrich eingefügt: 1.2 das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung „ – die wegen Nichteignung aus dem Vorbereitungsdienst entlassen wurden,“ übertragen. 2. Auf die in den Nummern 1.9 Satz 2 und 1.11 Satz 4 der VV zu § 87 NBG a. F. enthaltenen Einschränkungen der Delegation wird hingewiesen. In Nr. 1 wird nach Absatz 4 folgender Absatz angefügt: „Aus Gründen der Sicherung der Unterrichtsqualität an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen wird ebenfalls grundsätzlich nicht eingestellt, wer den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt nach der Ausbildungsund Prüfungsordnung nicht mehr mit einer Staatsprüfung erfolgreich abschließen kann.“ Diese Regelung gilt entsprechend für Beschäftigte. 2. Dieser RdErl. tritt am 1.4.2015 in Kraft. Ergebnis der Wahlen der Mitglieder des 14. Landeselternrats Niedersachsen Standorte und Aufgaben der Studienseminare für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen, für Sonderpädagogik, an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen RdErl. d. MK vom 15.1.2015 – 35 – 01542– VORIS – 20110 – (Abdruck aus Nds. MBl.Nr. 3/2015 S. 91) Bezug: a) Beschl. d. LReg. v. 4.11.2008 – MK – 13.3 – 01542 – (Nds. MBl. S. 1157, SVBl. 2009, S. 34) geändert durch Beschl. d. LReg. v. 30.4.2013 – MK-22-84131 /1 – (Nds. MBl. 2014 S. 141) b) RdErl. d. MK vom 17.12.2001 – 203/205 – 01542 – (Nds. MBl. S. 4) 1. Gemäß Nummer 4 des Bezugsbeschlusses zu a wird Nummer 3 des Bezugsbeschlusses zu a mit Wirkung vom 1.2.2015 wie folgt geändert: a) Buchstabe a wird gestrichen. b) Die bisherigen Buchstaben b bis e werden Buchstaben a bis d. Bek. des MK v. 3.3.2015 – 26-81 501 In der Zeit vom 7.2.2015 bis 19.2.2015 sind die Wahlen zum 14. Landeselternrat Niedersachsen durchgeführt worden. Nachstehend wird das Ergebnis der Wahlen nach § 8 Abs. 2 Elternwahlordnung bekannt gegeben. Die dreijährige Amtszeit des 14. Landeselternrats beginnt mit der konstituierenden Sitzung am 14.3.2015. Die Schulleiterinnen und Schulleiter und die Schulelternräte sind auf dieses Wahlergebnis in geeigneter Form hinzuweisen. Mitglieder und Ersatzmitglieder des 14. Landeselternrats Niedersachsen Amtszeit vom 14.3.2015 bis 13.3.2018 ehemaliger Regierungsbezirk Braunschweig Schulform Mitglied Ersatzmitglied Grundschulen Peggy Plettner-Voigt (Grundschule Oker Goslar) Claudio Celenza (Grundschule Comeniusstraße Braunschweig) Hauptschulen Sigrid Gille (Werla-Schule, Hauptund Realschule Schladen) Michael Zucker (Hauptschule Neustädter Tor Osterode) Realschulen Udo Krause (Realschule Salzgitter-Thiede) Birgit Wieschnewski (Realschule GeorgEckert-Straße Braunschweig) Oberschulen Christian Köhler (Carl-Friedrich-GaußSchule, Oberschule Velpke) Mario Sauer (Oberschule Bad Gandersheim) Gymnasien Carola Burggraf-Köck Ralf Braun (Gymnasium Julianum (Gymnasium am Helmstedt) Fredenberg Salzgitter) Förderschulen Rainer Kirchhoff (Weperschule Hardegsen) c) Es wird folgender Satz angefügt: „Für das Studienseminar Osnabrück für das Lehramt für Sonderpädagogik wird zum 26.1.2015 die Außenstelle Aurich eingerichtet.“ 2. Der Bezugserlass zu b tritt mit Ablauf des 31.1.2015 außer Kraft. Delegation von Entscheidungsbefugnissen; Rechtsschutz für im Geschäftsbereich des MK tätige Landesbedienstete RdErl. d. MK v. 1.4.2015 – 14 - 03 02 (17) – VORIS 20480 – Bezug: Gem. RdErl. d. MI, d. StK u. d. übr. Min. v. 25.11.1992 (Nds. MBl. 1993 S. 93), zuletzt geändert durch Gem. RdErl. v. 1.9.2009 (Nds. MBl. S. 871) – VORIS 20411 01 00 00 034 – Hermann Wohlfahrt (Pestalozzischule Goslar) 150 AMTLICHER TEIL SVBl 4/2015 Schulform Mitglied Ersatzmitglied Schulform Mitglied Gesamtschulen Elke Schmidt (IGS Wallstraße Wolfenbüttel) Niels-Ole LinneHeidelmann (IGS Bovenden) Hauptschulen Wolfgang Pabel Carola Paletta (Osteschule Haupt- und (Schule am Düvelshöpen Realschule Hemmoor) Hauptschule Tostedt) Berufsbildende Schulen Ramie Ghanam Petra Liekefett (BBS II des Landkreises (Carl-Gotthard-LangGifhorn) hans-Schule BBS Wolfenbüttel) Realschulen Stephan Forster (Realschule Munster im Schulzentrum Schützenwald) Michael Kuhn (BBS Fredenberg, Salzgitter) Oberschulen Martin Boeing Jeanette Unruh (Hanseschule Oedeme (Oberschule Bergen Lüneburg) mit gymn. Angebot) Gymnasien Reinhard Raabe (Gymnasium Langen) Silke Cassier-Rump (Herzog-Ernst-Gymnasium Uelzen) Förderschulen Sabine Groth (Pestalozzischule Rotenburg / W.) Irene Buhrdorf (Janusz-KorczakSchule Zeven) Gesamtschulen Detlev Hansing (KGS Waldschule Schwanewede) Iris Gronert (IGS Buchholz) Berufsbildende Schulen Bernd Förstenberg (BBS Soltau) keine Ersatzmitglieder Schulen in freier Trägerschaft Dagmar Kullmann (IGS St. Ursula Duderstadt) Erziehungsberechtigte Adnan Yoksulabakan ausländischer Schüle- (Goetheschule rinnen und Schüler Gymnasium Einbeck) André Kuhn (Otto-BennemannSchule BBS Wirtschaft und Verwaltung Braunschweig) Jens Meschonat (Freie Waldorfschule Braunschweig in freier Trägerschaft) kein Ersatzmitglied ehemaliger Regierungsbezirk Hannover Schulform Mitglied Ersatzmitglied Grundschulen Andrea Keßler (Verlässliche Grundschule Kirchhorst) Gerd Schliemann (Grundschule Lauenhagen) Hauptschulen kein Mitglied kein Ersatzmitglied Realschulen kein Mitglied kein Ersatzmitglied Oberschulen Dubravko Knezevic Heike Jung (Grund- und Oberschule (Oberschule Burgwedel) Pestalozzi-Schule Hameln) Gymnasien Jörg Pfleger (Johann-BeckmannGymnasium, Hoya) Heike Schweizer (Schiller-Gymnasium – Europaschule Hameln) Förderschulen Heiko Schmidt (Albert-SchweitzerSchule Hameln) Manuela Lehmann (Pestalozzischule Langenhagen) Gesamtschulen Berufsbildende Schulen Schulen in freier Trägerschaft Ersatzmitglied Jörg Dankert (Realschule Vierkaten Neu Wulmstorf) kein 2. Mitglied Schulen in freier Trägerschaft Ralf Flechtner (CJD Chistophorusschule Göddenstedt, Rosche) Erziehungsberechtigte kein Mitglied ausländischer Schülerinnen und Schüler Judith Schubert (Freie evangelische Grundschule DruhwaldBispingen) kein Ersatzmitglied ehemaliger Regierungsbezirk Weser-Ems Schulform Mitglied Ersatzmitglied Grundschulen Oliver Bremer (Grundschule Wardenburg) Martin Burkhart (Verlässliche Grundschule Sengwarden, Wilhelmshaven) Wolf-Rüdiger Kuster Sabine Bartling (IGS Nienburg / Weser) (Schule am Kanstein, KGS Salzhemmendorf) Hauptschulen Jean Forman (Hauptschule Innenstadt, Osnabrück) Claudia Lahme (Hauptschule Bramsche) Sabine Echzell Ilona Sundmacher (Georg-von-Langen(BBS des Landkreises Schule, BBS Holzminden) Hameln - Handelslehranstalt) Realschulen Stefan Bredehöft (Realschule Wildeshausen) Silvia Warsen (Wilhelm-Staehle-Schule, Haupt- und Realschule Neuenhaus) Thomas Fernekohl (BBS 6 der Region Hannover) Ralf Tennigkeit (BBS Stadthagen des Landkreises Schaumburg) Oberschulen Arwid Romey (Oberschule Pingel Anton, Cloppenburg) Marian Witt (Oberschule Waldschule Hatten) Gymnasien Michael Kivelitz (Ludwig-WindhorstSchule Hannover, Oberschule mit gymnasialem Angebot in kirchlicher Trägerschaft) Dr. Rainer Gnauck (Ludwig-WindhorstSchule Hannover, Oberschule mit gymnasialem Angebot in kirchlicher Trägerschaft) Carsten Kahnert (Dietrich-BonhoefferGymnasium Großenkneten) Jan Herrmann (Nieders. Internatsgymnasium Esens) Förderschulen Marianne Ley (Schule am Bürgerbusch, Oldenburg) Meike Berends (Hunteschule Wildeshausen) Gesamtschulen Thorsten Grützmacher Ibrahim Kahriman (IGS Fürstenau) (IGS Melle) Berufsbildende Schulen Christiane Lange Regina Adriaans (Justus-von-Liebig(Gewerbl. BBS NordSchule, BBS III Vechta) horn des Landkreises Grafschaft Bentheim) Erziehungsberechtigte kein Mitglied ausländischer Schülerinnen und Schüler kein Ersatzmitglied ehemaliger Regierungsbezirk Lüneburg Schulform Mitglied Ersatzmitglied Grundschulen Mike Finke (Grundschule Suderburg) Stephanie Wardetzki (Grundschule Guderhandviertel) Christian Pothin (BBS des Landkreises Oldenburg, Wildeshausen) Peter Pilawa (BBS III Oldenburg) SVBl 4/2015 AMTLICHER TEIL Schulform Mitglied Ersatzmitglied Schulen in freier Trägerschaft Nadine Deymann (Bischöfl. Gymnasium Marianum in freier Trägerschaft, Meppen) Barbara Kaethner (Zinzendorfschule Tossens – Gymnasium in freier Trägerschaft) Erziehungsberechtigte Fatma Ekizce ausländischer Schüle- (KGS Osnabrückrinnen und Schüler Schinkel) kein Ersatzmitglied Schülerfriedenspreis 2015 Bek. d. MK v. 17.3.2015 – 23-83012/1 (2015) Bezug: RdErl. d. MK. v. 7.7.2011 (SVBl. S. 276) – VORIS 22410 – Das Niedersächsische Kultusministerium beabsichtigt, auch in diesem Jahr den Schülerfriedenspreis zu verleihen, und lädt alle Schulen im Land zur Teilnahme ein. Zweck des Preises ist es, Leistungen von Schülerinnen und Schülern zu würdigen, die – der Aufarbeitung von Terrorherrschaft und Diktatur, – dem friedlichen Zusammenleben und der Vorbeugung von Gewalt, – der Förderung des Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Sprache, Kultur und Religion und – dem Abbau von Vorurteilen dienen. Im Rahmen des Schülerfriedenspreises wird auch in diesem Jahr wieder ein Sonderpreis für Zivilcourage vergeben. Dieser Preis wird aus den Einsendungen der Beiträge zum Schülerfriedenspreis ausgewählt, die insbesondere das Bemühen um ein fried- und verständnisvolles Miteinander in der Schule und im öffentlichen Leben verdeutlichen. Die Beiträge sind bis zum 1.10.2015 beim Niedersächsischen Kultusministerium, Referat 23, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, einzureichen. Weiterbildender Masterstudiengang Behindertenpädagogik (M.A.), Förder schwerpunkt Sehen oder Förderschwer punkt Hören, der Universität Hamburg 151 mehrjährige Berufserfahrung verfügen, bewerben. Insgesamt stehen im Masterstudiengang in dem Förderschwerpunkt Sehen und in dem Förderschwerpunkt Hören jeweils drei Studienplätze zur Verfügung. Bei dem Förderschwerpunkt Hören wird die Bereitschaft vorausgesetzt, studienbegleitend Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache auf- bzw. auszubauen. Die Gebühren für die Teilnahme an diesem Masterstudiengang einschließlich der Semestergebühr werden vom Niedersächsischen Kultusministerium übernommen. Die ausgewählten Lehrkräfte erhalten für die Zeit ihres berufsbegleitenden Studiums (ab WS 2015/16) 10 Anrechnungsstunden wöchentlich. Bewerbung Die Bewerbungen um Teilnahme an dem Masterstudiengang sind unter Angabe der Dienst- und Privatanschrift auf dem Dienstweg (über Schulleitung und Niedersächsische Landesschulbehörde) an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 35, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, zu richten. In der Bewerbung ist unbedingt anzugeben, für welchen Förderschwerpunkt Sie sich besonders interessieren. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Eine Kopie der Bewerbung ist direkt an das Niedersächsische Kultusministerium – Referat 35 - zu senden. Der schriftlichen Bewerbung sind beizufügen: – tabellarischer Lebenslauf – Kopien des Masterzeugnisses (Erste Staatsprüfung) und der Staatsprüfung (Zweite Staatsprüfung) – Eignungsaussage der Schulleiterin oder des Schulleiters Bewerbungsschluss ist der 1.5.2014 (Poststempel für Ausfertigung an MK). Rückfragen sind zu richten an Frau Struck, Tel.: 0511 1207267, E-Mail: [email protected], oder Frau Köster, Tel.: 0511 1207277, E-Mail: jutta.koester@mk. niedersachsen.de. Neue Kurse im Programm des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) Bek. d. MK v. 9.3.2015 – 35-84 112/212 HH Beschreibung Die Universität Hamburg bietet einen weiterbildenden Mas terstudiengang Behindertenpädagogik (M. A.) in den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören an. Es handelt sich hierbei um einen Teilzeitstudiengang im Umfang von 60 Leistungspunkten. Er beginnt zum Wintersemester 2015/16 und dauert zwei Jahre (vier Semester). Zur Teilnahme an diesem Masterstudiengang können sich interessierte Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik, die an öffentlichen Schulen im Bereich des Niedersächsischen Kultusministeriums tätig sind und über Weiterbildung „Katholische Religion“ – Zertifikatsmaßnahme Ziele Die im September 2015 beginnende und im Februar 2017 endende Weiterbildungsmaßnahme soll interessierte Kolleginnen und Kollegen in die Lage versetzen, das Fach Katholische Religion in der Grundschule und im Sekundarbereich I (mit Ausnahme des Gymnasiums) qualifiziert zu unterrichten. Dazu werden Grundkenntnisse und Fähigkeiten in Theologie und Didaktik des katholischen Religionsunterrichts und in ökumenischer Zusammenarbeit vermittelt. 152 AMTLICHER TEIL SVBl 4/2015 Inhalte Hinweise Ausgehend von der Frage nach der Bedeutung des Religionsunterrichts in der Schule werden grundlegende Themen wie die Frage nach Gott und Jesus Christus, die Bibel als Ur-Kunde des Glaubens bearbeitet und die Kirche als Heilsangebot reflektiert. Die fachwissenschaftlichen Themen werden in Verbindung mit didaktischen Perspektiven erarbeitet. Nähere Informationen werden erteilt im Rahmen einer Informationsveranstaltung am Freitag, 3.7.2015, um 15.30 Uhr im Bischöflichen Generalvikariat, Sitzungsraum der Hauptabteilung Bildung, Domhof 24, Hildesheim. Das Land Niedersachsen vergibt nach Abschluss der Maßnahme ein Zertifikat, in dem die erfolgreiche Teilnahme bescheinigt wird. Von kirchlicher Seite wird im Anschluss daran auf Antrag zunächst die kirchliche Unterrichtserlaubnis erteilt und später die Missio canonica durch den Diözesanbischof verliehen. Veranstaltungsnummer: 15.40.11 Teilnehmerkreis Katholische Lehrerinnen und Lehrer im Primar- und Sekundarbereich I, die das Fach Katholische Religion unterrichten wollen, ohne es studiert zu haben; vorrangig für Lehrkräfte aus den Bereichen der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilungen Braunschweig, Hannover und Lüneburg Anmeldung Veranstaltungstermin: 30.9.2015 bis 1.10.2015 (Kurs I) Veranstaltungsort: Hildesheim, Priesterseminar Online-Anmeldung über https://vedab.de/veran.php?vid=73922 Gleichzeitige Anmeldung per E-Mail: [email protected] Anmeldeschluss: 20.7.2015 Ansprechpartnerin im NLQ: Birgit Hantelmann E-Mail: [email protected] Tel.: 05121 1695260 Veranstaltungskosten Die Finanzierung erfolgt durch NLQ und Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim. Fahrtkosten werden nicht erstattet. STELLENAUSSCHREIBUNGEN1) Allgemein 1. Niedersächsisches Kultusministerium Im Niedersächsischen Kultusministerium ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten einer Bearbeiterin / eines Bearbeiters im Referat 24 (Berufsorientierung, Gesundheitsförderung, Schulsport) zu besetzen. Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 15 BBesO bewertet. Eine entsprechende Planstelle steht zur Verfügung. Der Dienstposteninhaberin bzw. dem -inhaber obliegt die Leitung der gemeinsamen Koordinierungsstelle des Landes Niedersachsen und der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit für Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung. Die Koordinierungsstelle unterstützt die allgemein bildenden Schulen bei der Umsetzung ihres schuleigenen Konzepts zur Berufsorientierung und stellt ein Angebot von geprüften Modulen zur vertieften Berufsorientierung bereit, die das Regelangebot von Schule und Berufsberatung ergänzen und von den Schulen nach Bedarf und Kapazitäten abgerufen werden können. Bewerberinnen und Bewerber müssen über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung verfügen. Die Laufbahnvoraussetzungen für die Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 15 im Niedersächsischen Kultusministerium müssen vorliegen. In Abhängigkeit von der erworbenen Lehramtsbefähigung kann dies den Nachweis einer mindestens zweijährigen Schulleitungstätigkeit und einer mindestens dreijährigen erfolgreichen Verwaltungstätigkeit erfordern; letztere kann im Bedarfsfall auch auf dem zu besetzenden Dienstposten abgeleistet werden. Kenntnisse und Erfahrungen in der Planung und Durchführung berufsorientierender und berufsbildender Maßnahmen sind ebenso wie Verwaltungserfahrungen und fachliche Kompetenz im Umgang mit Kammern und Verbänden von Vorteil. Daneben werden Kooperations- und Teamfähigkeit, ein hohes Maß an Flexibilität und Belastbarkeit sowie die ausgeprägte Fähigkeit zu konzeptionellem Denken erwartet. Der Dienstposten ist bedingt teilzeitgeeignet. 1) nachzulesen auch im Internet unter http://www.mk.niedersachsen.de (-> Service -> Schulverwaltungsblatt – Stellenausschreibungen) SVBl 4/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN Das Niedersächsische Kultusministerium strebt in allen Bereichen und Positionen an, eine Unterrepräsentanz i. S. des NGG abzubauen. Daher sind Bewerbungen von Männern besonders erwünscht. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Das Niedersächsische Kultusministerium ist im Rahmen des audit berufundfamilie® als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. 153 Maßnahmenplanung, bei der Erstellung eines Qualifizierungskonzepts sowie dem Aufbau eines internen Qualitätsmanagements, – Gestaltung der zur Umsetzung notwendigen innerschulischen Organisationsstrukturen, – Förderung von Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer in geeigneten Organisationsstrukturen, – Teamentwicklung und Verbesserung von Kommunikation und Kooperation, Bewerbungen sind mit einem aussagekräftigen Lebenslauf sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakten innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen der Stellenausschreibung auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 13, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, zu richten. – Unterstützung von regionalen Vernetzungen und Begleitung von Schulverbünden, Netzwerken und Kooperationen, Für fachliche Rückfragen steht Herr Roselieb, Tel.: 0511 1207124, zur Verfügung. – Dokumentation und Evaluation der Beratungs- und Unterstützungsarbeit, 2. Niedersächsische Landesschulbehörde – Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Angebots des Beratungs- und Unterstützungssystems. In der Niedersächsischen Landesschulbehörde sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt 4 Stellen für Schulentwicklungsberaterinnen / Schulentwicklungsberater (BesGr. A 13) zu besetzen. Der Einsatz ist voraussichtlich für folgende Dienstorte vorgesehen: Regionalabteilung Hannover: Außenstelle Holzminden (2 Stellen) Regionalabteilung Lüneburg: Außenstelle Rotenburg (1 Stelle) Regionalabteilung Osnabrück: Außenstelle Aurich (1 Stelle) Schulentwicklungsberaterinnen und -berater (SEB) unterstützen Schulen aller Schulformen und Studienseminare, sich systematisch und kontinuierlich weiterzuentwickeln sowie nachhaltig zu verbessern. Grundlage dazu bilden das Niedersächsische Schulgesetz, der Orientierungsrahmen Schulqualität, Bildungsstandards und Kerncurricula sowie die Ergebnisse der in Niedersachsen praktizierten Verfahren zur internen und externen Evaluation. Die SEB sind Teil des Beratungs- und Unterstützungssystems der Niedersächsischen Landesschulbehörde. Sie unterstützen Schulen und Studienseminare auf Nachfrage im Prozess ihrer systematischen Qualitätsentwicklung. Dabei beraten und begleiten sie die Leiterinnen und Leiter der Schulen und Studienseminare sowie die schulischen Gremien, Steuer- und Projektgruppen und die Kollegien. Aufgaben der Schulentwicklungsberaterinnen und -berater Unterstützung und Begleitung bei der Qualitätsentwicklung auf der Schulebene, hierzu gehören u. a.: – Entwicklung eines Schul- bzw. Seminarprogramms, insbesondere bei der Leitbildentwicklung, der internen Bestandsaufnahme sowie der dafür notwendigen Durchführung und Auswertung von Evaluationsverfahren, der Ziel- und – enge Zusammenarbeit mit anderen Beraterinnen und Beratern des Beratungs- und Unterstützungssystems der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Anforderungen / Auswahlkriterien Schulentwicklungsberaterinnen und -berater bringen umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen aus der Entwicklung des Systems Schule und der Beratung von Schulen unterschiedlicher Schulformen mit. Dazu gehören im Wesentlichen: – Kenntnisse über niedersächsische bildungspolitische Ziele und Vorhaben sowie Materialien zur Qualitätsentwicklung in Niedersachsen (z. B. Orientierungsrahmen Schulqualität, Seminarqualität. Schulinspektion, Inklusion), – Kenntnisse wesentlicher Grundlagen systematischer Qualitätsentwicklung in Organisationen, vor allem in Schulen und Studienseminaren, u. a., – Kenntnisse und methodische Kompetenzen in den Bereichen des Qualitäts-, Projekt- und Prozessmanagements, – Evaluations- und Methodenkompetenz für Diagnoseverfahren zur Ermittlung des Entwicklungsstandes einer Schule / eines Studienseminars, für Datenfeedback und zur Identifikation von Verbesserungsbereichen, – Kenntnisse unterschiedlicher Beratungsansätze und deren Wirkungsgefüge, – Erfahrungen in der Gestaltung von Kommunikations- und Beratungssituationen, – Grundkenntnisse in der Organisation eines Verwaltungsarbeitsplatzes und sicherer Umgang mit dem PC und der standardmäßigen Anwendersoftware. Darüber hinaus erfordert der Dienstposten / Arbeitsplatz die Fähigkeit zum konzeptionellen Denken, zur Kooperation sowie zur Teamfähigkeit. Adressatenkreis: Bewerben können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für eines der Lehrämter an allgemein bildenden Schulen oder dem Lehramt an berufsbildenden Schulen, die über Beratungserfahrungen für Schulen verfügen. Die Auswahlentscheidung trifft die Niedersächsische Landesschulbehörde. Die Dienstposten / Arbeitsplätze sind grundsätzlich teilzeitgeeignet. 154 STELLENAUSSCHREIBUNGEN SVBl 4/2015 Bewerbung Schulentwicklungsberaterin bzw. -berater Name Vorname Privatanschrift: PLZ, Ort Straße, Nr. Telefon Fax E-Mail Geburtsdatum im Schuldienst seit Dienstanschrift Schule Schulform PLZ, Ort Straße, Nr. Telefon Fax E-Mail Schulleiterin / Schulleiter zust. Dezernentin / Dezernent Dienstbezeichnung / Unterrichtsfächer Schulische Funktion Sonstige Funktionen mit gewährten Anrechnungsstunden Tatsächliche Unterrichtsverpflichtung (wöchentlich) Bitte machen Sie zusätzliche Angaben zu folgenden Punkten: 1. Dienstlicher Werdegang 2. Nachweise zu den in der Ausschreibung genannten Erwartungen / Auswahlkriterien (Nachweise sind beizufügen) 3. Unterrichtseinsatz, Klassenlehrkraft, Stundenanteile, sonstige Aufgaben u. a. Ort, Datum Unterschrift SVBl 4/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 155 Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Befähigung und Eignung bevorzugt. Deutsche Schule Barranquilla, Kolumbien (frei zum 1.8.2015; Bewerbungsschluss 30.4.2015) Die Bewerbung ist mit dem anliegenden Vordruck sowie einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte auf dem Dienstweg bis spätestens 21.4.2015 an die Niedersächsischen Landesschulbehörde, Dezernat Zentrale Aufgaben, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zu senden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fachdezernenten der Regionalabteilung Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht Klassenstufen: 1-12 Schülerzahl: 902 Deutsches Sprachdiplom der KMK Sekundarabschluss des Landes Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GiB) Hannover: Frau Mau, Tel.: 0511 1062433, E-Mail: [email protected] Lüneburg: Herr Matthies, Tel.: 04131 152736, E-Mail: [email protected] Osnabrück: Herr Janßen, Tel.: 04441 9499811, E-Mail: [email protected] 3. Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (Berichtigung) Die Ausschreibung des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung einer Stelle in der Abteilung 4 – Qualifizierung von Leitungspersonal, Fachbereich 42 – Berufsbegleitende Qualifizierung, abgedruckt in Nr. 7 des Allgemeinen Teils im Schulverwaltungsblatt 3 / 2015, Seiten 103 / 104, wird auf Seite 104 im zweiten Spiegelstrich der Bewerbungsvoraussetzungen wie folgt berichtigt: – Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und für Sonderpädagogik, 4. Deutsche Auslandsschulen Das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – schreibt folgende Schulleiterstelle an deutschen Auslandsschulen aus: Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II (BesGr. A 14 / A 15) bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L Spanischkenntnisse sind erwünscht. Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet. Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen –, Barbarastraße 1, 50728 Köln, zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 33, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, zu senden. Außerdem werden die Bewerberinnen und Bewerber gebeten, sich unmittelbar mit der im Niedersächsischen Kultusministerium zuständigen Referentin für das Auslandsschulwesen, Frau Busse, in Verbindung zu setzen (Tel.: 0511 1207237; E-Mail: [email protected]). Um direkte Übersendung einer Ausfertigung des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines tabellarischen Lebenslaufs an die Zentralstelle (als Vorabinformation) wird gebeten. Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebenen Besoldungs- / Vergütungsgruppen innehaben. Bewerberinnen und Bewerber dürfen zum ausgeschriebenen Zeitpunkt des Amtsantritts das 61. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Drittbewerbungen sind bei Zweit- bzw. Drittausschreibungen zulässig, ansonsten werden sie nicht berücksichtigt. Öffentliche Schulen und Studienseminare Nachstehend werden gemäß § 45 Abs. 1 und § 52 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) freie oder frei werdende Planstellen an öffentlichen Schulen und an Studienseminaren ausgeschrieben: 1. Muster der Ausschreibung: a) Name der Schule und Schulform, Name des Studienseminars; b) Schulträger; c) Art der Stelle, Termin des Freiwerdens oder der voraussichtlichen Einrichtung (sofern kein Termin angegeben wird, ist die Stelle sofort zu besetzen); d) soweit erforderlich, zusätzliche Angaben über die Schule oder das Studienseminar, die Stelle, die gewünschte fachliche oder persönliche Eignung, die Religionszugehörigkeit; 156 STELLENAUSSCHREIBUNGEN SVBl 4/2015 e) bei Besetzung auf Zeit: Dauer, für die die Stelle zu besetzen ist (außerdem ist unter der Ausschreibung ohne Kennbuchstabe eine Angabe über Wohnungsbeschaffung zulässig); f) Name und Tel.-Nr. der zuständigen Dezernentin / des zuständigen Dezernenten oder g) Name und Tel.-Nr. der Schulleiterin / des Schulleiters der für die Ausschreibung zuständigen Schule, Anschrift der Schule. Angabe bei erneuter Ausschreibung: „(erneute Ausschreibung)“ oder bei erneuter Ausschreibung nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG): „(erneute Ausschreibung gemäß § 11 Abs. 2 NGG)“. 2. Die Stellenausschreibungen richten sich sowohl an weibliche als auch an männliche Interessenten. Ziel ist es, Frauen und Männern eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen. Bewerbungen von Angehörigen des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts werden daher besonders begrüßt. 3. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. 4. Die zu besetzenden Stellen sind grundsätzlich teilzeitgeeignet. Bei Funktionsstellen kann durch Teilzeitbeschäftigung nur die Unterrichtsverpflichtung, nicht die Funktionstätigkeit ermäßigt werden. 5. Bewerbungen um Stellen innerhalb des eigenen Bezirks sind grundsätzlich auf dem Dienstwege an die zuständigen Regionalabteilungen der Landesschulbehörde zu richten. Andernfalls sind sie unmittelbar bei der Regionalabteilung der Landesschulbehörde, die die Stelle ausgeschrieben hat, einzureichen und gleichzeitig der für die Bewerberin / den Bewerber zuständigen Regionalabteilung der Landesschulbehörde auf dem Dienstwege anzuzeigen. 6. Abweichend von Nr. 5 gilt: Bei der Ausschreibung von Stellen an Schulen im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit sind Bewerbungen unmittelbar an die unter Nr. 1 Buchst. g) genannte Person zu richten. Gleichzeitig ist die Bewerbung der für die Bewerberin / den Bewerber zuständigen Regionalabteilung der Landesschulbehörde anzuzeigen. 7. Für Ausschreibungen von Funktionsstellen, die keine Angaben zur Lehrbefähigung enthalten, gilt Folgendes: Bei den nachstehend genannten Lehrbefähigungen handelt es sich um Lehrbefähigungen im Sinne der NLVO-Bildung. Ihnen stehen Ergänzungsqualifikationen nach Maßgabe des sogenannten Qualifizierungserlasses gleich. Die Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen muss auf einem in der NLVO-Bildung genannten Weg erworben worden sein (vgl. § 14 NLVO-Bildung). Bei Lehrkräften mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen muss der jeweilige Ausbildungsschwerpunkt (Grundschule bzw. Hauptschule und Realschule) mit der Schulform der ausgeschriebenen Stelle übereinstimmen oder es muss eine mindestens zweijährige überwiegende Unterrichtstätigkeit an dieser Schulform nachgewiesen werden; die zweite Alternative gilt beim Ausbildungsschwerpunkt Grundschule nicht für Realschulfunktionsstellen. Um ausgeschriebene Stellen an Grundschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an Hauptschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an Realschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Realschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an Oberschulen ohne gymnasiales Angebot können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen oder für das Lehramt an Grund-, Haupt und Realschulen bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an Oberschulen mit gymnasialem Angebot können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Grund-, Haupt und Realschulen oder für das Lehramt an Gymnasien bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an Förderschulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an Gymnasien können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien bewerben. Um ausgeschriebene Stellen an zusammengefassten Schulen können sich Lehrkräfte bewerben, die jeweils für die einzelnen vorhandenen Schulformen der zusammengefassten Schule bewerbungsfähig wären. Um ausgeschriebene Stellen an Integrierten und an Kooperativen Gesamtschulen im Sekundarbereich I sowie um Stellen einer Didaktischen Leiterin / eines Didaktischen Leiters, einer Ständigen Vertreterin / eines Ständigen Vertreters der Schulleiterin / des Schulleiters und um Stellen einer Schulleiterin / eines Schulleiters an diesen Schulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen oder für das Lehramt an Gymnasien bewerben. Um ausgeschriebene Schulzweigleiterstellen an Kooperativen Gesamtschulen können sich Lehrkräfte bewerben, die die Lehrbefähigung für die dem jeweiligen Schulzweig entsprechende Schulform besitzen. Um ausgeschriebene Stellen an Integrierten und an Kooperativen Gesamtschulen im Sekundarbereich II können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien bewerben. SVBl 4/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 157 Um ausgeschriebene Stellen an berufsbildenden Schulen können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einem an der Schule geführten Berufsbereich bewerben. 8. Die Bewerbungsschreiben mit tabellarischem Lebenslauf sind dreifach einzureichen. Der tabellarische Lebenslauf muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name, Geburtsdatum, Lehrbefähigung einschließlich der Fächer und der Ergebnisse der ersten und zweiten Staatsprüfung, derzeitige Schule, Amtsbezeichnung und gegebenenfalls derzeitige Funktion. Bei Bewerbungen für eine Stelle an Grundschulen und Hauptschulen muss auch die Religionszugehörigkeit in der Übersicht angegeben werden (§ 52 Abs. 5 NSchG). 9. Die Bewerberinnen / Bewerber werden darauf hingewiesen, dass diese Angaben auch an die Schule, an der die Stelle besetzt werden soll, und an den entsprechenden Schulträger im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach dem Niedersächsischen Schulgesetz weitergegeben werden. 10. Bewerbungen müssen spätestens vier Wochen nach dem Tage der Ausschreibung bei der Landesschulbehörde / bei der Schule, die die Stelle ausgeschrieben hat, eingehen. Als Tag der Ausschreibung gilt das auf dem Titelblatt des Heftes des Schulverwaltungsblatts vermerkte Ausgabedatum. 11. Grundsätzlich werden alle Stellen zur Besetzung auf Lebenszeit ausgeschrieben. Die Stellen können aber auch auf Zeit übertragen werden (§ 44 Absätze 1 und 5 NSchG). 12. Die Übernahme der Leitung einer Schule verpflichtet gemäß Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 16.4.2004 (I/2-84201) zur Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme für neu ernannte Schulleiterinnen und -leiter. 13. Die Stellenausschreibungen von Leiterinnen und Leitern eines fachdidaktischen oder pädagogischen Seminars an den Studienseminaren für Lehrämter erfolgen durch dreiwöchigen Aushang in den Schulen der entsprechenden Schulform im Zuständigkeitsbereich der Regionalabteilung der NLSchB sowie im Extranet (Schulinfo Niedersachsen) der NLSchB. Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Haupt- und Realschulen 1. Braunschweig a) Grundschule Gartenstadt b) Stadt Braunschweig c) Rektorin / Rektor (A 13) f) Frau Ihbe, Tel.: 0531 4843268 2. Duderstadt a) Grundschule Langenhagen b) Stadt Duderstadt c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z), frei zum 1.8.2015 f) Frau Schlote, Tel.: 0551 3910420 5. Müden (Aller) a) Aller-Oker-Schule, Grundschule b) Samtgemeinde Meinersen c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Herr Adam, Tel.: 0531 4843235 6. Osloß a) Mühlenbergschule, Grundschule b) Samtgemeinde Boldecker Land c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) f) Frau Niebaum, Tel.: 0531 4843245 7. Osterode a.H. a) Hauptschule Neustädter Tor b) Landkreis Osterode a.H. c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z), frei zum 1.8.2015 f) Herr Ballhausen, Tel.: 0551 3910415 3. Hohenhameln a) Grundschule Hohenhameln/ Clauen b) Gemeinde Hohenhameln c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z), frei zum 1.8.2015 f) Frau Lenius, Tel.: 0531 4843231 8. Peine a) Grundschule RosenthalSchwicheldt b) Stadt Peine c) Rektorin / Rektor (A 13) f) Frau Lenius, Tel.: 0531 4843231 4. Ilsede a) Johann-Peter-Hundeiker-Schule, Grundschule Groß Lafferde b) Gemeinde Ilsede c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) f) Frau Lenius, Tel.: 0531 4843231 9. Rühen a) Grundschule Rühen b) Samtgemeinde Brome c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z) f) Frau Niebaum, Tel.: 0531 4843245 (erneute Ausschreibung) 10.Salzgitter a) Grundschule St. Michael b) Stadt Salzgitter c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z) f) Frau Heumann, Tel.: 0531 4843842 11. Salzgitter a) Grundschule Thiede b) Stadt Salzgitter c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Frau Heumann, Tel.: 0531 4843842 12.Wolfsburg a) Grundschule Ehmen/Mörse b) Stadt Wolfsburg c) Konrektorin / Konrektor (A 13), frei zum 1.8.2015 d) Zunächst kann nur ein Amt der BesGr. A 12 + Z übertragen werden. f) Frau Niebaum, Tel.: 0531 4843245 13.Wolfsburg a) Regenbogenschule, Grundschule b) Stadt Wolfsburg c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z) d) Die Stelle ist an der Grundschule Waldschule Eichelkamp, Schule in kirchlicher Trägerschaft (Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannover, vertreten durch das Evangelische Schulwerk), zu besetzen. Lehrkräfte im Beamtenverhältnis des Landes Nieder- 158 STELLENAUSSCHREIBUNGEN sachsen können zum Dienst an der Grundschule Waldschule Eichelkamp nach § 155 Abs. 2 NSchG beurlaubt werden. Vorausgesetzt wird die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD. f) Frau Niebaum, Tel.: 0531 4843245 14.Wolfsburg a) Regenbogenschule, Grundschule b) Stadt Wolfsburg c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) d) Die Stelle ist an der Grundschule Waldschule Eichelkamp, Schule in kirchlicher Trägerschaft (Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers, vertreten durch das Evangelische Schulwerk), zu besetzen. Lehrkräfte im Beamtenverhältnis des Landes Niedersachsen können zum Dienst an der Grundschule Waldschule Eichelkamp nach § 155 Abs. 2 NSchG beurlaubt werden. Vorausgesetzt wird die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD. f) Frau Niebaum, Tel.: 0531 4843245 Oberschulen 1. Uslar a) Sollingschule, Oberschule b) Landkreis Northeim c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als Didaktische Leiterin / Didaktischer Leiter (A 14), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 f) Herr Hetzer, Tel.: 0551 3910418 SVBl 4/2015 2. Braunschweig a) Gymnasium Neue Oberschule b) Stadt Braunschweig c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 15 + Z), frei zum 1.2.2016 f) Frau Steckhan, Tel.: 0531 4843689 3. Braunschweig a) Wilhelm-Gymnasium Braunschweig b) Stadt Braunschweig c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Koordinierung des Sekundarbereichs I sowie eines Oberstufenjahrgangs einschließlich der Durchführung der jeweiligen Abiturprüfungen, Koordinierung und Weiterentwicklung des Ganztagsangebots, Koordinierung des Aufgabenfelds A, Mitwirkung bei der Schulstatistik. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Frau Steckhan, Tel.: 0531 4843689 4. Göttingen a) Max-Planck-Gymnasium b) Stadt Göttingen c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum 1.8.2016 d) Koordinierung des Sekundarbereichs I (Jahrgänge 8 – 10), Mitwirkung bei der Lehrbuchausleihe und Organisation des Mittagessens, Koordination des Bereichs Gesundheitsfürsorge. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Herr Dziomba, Tel.: 0531 4843223 Gymnasien (einschl. Abendgymnasien und Kollegs) 1. Braunschweig a) Gymnasium MartinoKatharineum b) Stadt Braunschweig c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin / Schulleiter (A 16), voraussichtlich frei zum 1.2.2016 f) Frau Steckhan, Tel.: 0531 4843689 Gesamtschulen 1. Bad Lauterberg a) Kooperative Gesamtschule Bad Lauterberg, Kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe b) Landkreis Osterode a. H. c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Fachbereich Arbeit / Wirtschaft / Technik. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen oder an Realschulen bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben Jahre) zu besetzen. g) Herr Jacobi, Tel.: 05524 85210 Kooperative Gesamtschule Bad Lauterberg, Zechenstr. 112, 37431 Bad Lauterberg 2. Bodenfelde a) Heinrich-Roth-Gesamtschule, Integrierte Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe b) Landkreis Northeim c) Gesamtschuldirektorin / Gesamtschuldirektor als Leiterin / Leiter einer Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe (A 15), voraussichtlich frei zum 1.2.2016 f) Frau Markert, Tel.: 0531 4843047 (erneute Ausschreibung nach §11 Abs. 2 NGG) 3. Braunschweig a) Wilhelm-Bracke-Gesamtschule, Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe b) Stadt Braunschweig c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Fachbereich Mathematik / Informatik. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben Jahre) zu besetzen. g) Herr Rollinger, Tel.: 0531 4704600 Wilhelm-Bracke-Gesamtschule, Rheinring 12, 38120 Braunschweig 4. Braunschweig a) Wilhelm-Bracke-Gesamtschule, Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe b) Stadt Braunschweig c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen oder an Realschulen bewerben. SVBl 4/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben Jahre). zu besetzen. g) Herr Rollinger, Tel.: 0531 4704600 Wilhelm-Bracke-Gesamtschule, Rheinring 12, 38120 Braunschweig 159 sche Leiterin / Didaktischer Leiter (A 15) f) Frau Markert, Tel.: 0531 4843047 Berufsbildende Schulen 5. Goslar a) Adolf-Grimme-Gesamtschule, Integrierte Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe b) Landkreis Goslar c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14) g) Herr Liesenberg, Tel.: 05321 335411 Adolf-Grimme-Gesamtschule, Bei der Eiche 5, 38642 Goslar 6. Lengede a) Integrierte Gesamtschule Lengede b) Landkreis Peine c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14) d) Fachbereich Mathematik / Naturwissenschaften. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. g) Herr Dr. Braun, Tel.: 05344 2629200 Integrierte Gesamtschule Lengede, Bodenstedter Weg 35, 38268 Lengede 7. Peine a) Integrierte Gesamtschule Peine, Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe b) Landkreis Peine c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13) d) Fachbereich Arbeit / Wirtschaft / Technik. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen oder an Realschulen bewerben. g) Frau Pavlidis, Tel.: 05171 940090 Integrierte Gesamtschule Peine, Pelikanstr. 16, 31228 Peine 8. Salzgitter a) Integrierte Gesamtschule Salzgitter, Integrierte Gesamtschule ohne gymnasiale Oberstufe b) Stadt Salzgitter c) Studiendirektorin / Studiendirektor oder Gesamtschulrektorin / Gesamtschulrektor als Didakti- 1. Braunschweig a) Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachberaterin / Fachberater in der Schulaufsicht (A 15) d) Die Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften (Wirtschaft und Verwaltung) ist zwingend erforderlich. Wesentliche Aufgabenschwerpunkte liegen in der Betreuung der Profilfächer des beruflichen Gymnasiums Wirtschaft und der Fachoberschule Wirtschaft. Erwartet werden mehrjährige unterrichtliche Erfahrungen in diesen Schulformen. Ferner werden umfangreiche Kenntnisse über die Implementierung neuer kaufmännischer Curricula in kaufmännischen Bildungsgängen einschließlich der Kenntnisse über landesbezogene Arbeitskreise sowie Kompetenzen im Bereich der Unterrichtsentwicklung, der Rahmenrichtlinienarbeit und des schulischen Qualitätsmanagements auf Basis des Kernaufgabenmodells-BBS (KAM-BBS) erwartet. Das Stellenprofil umfasst Fachbearbeiteraufgaben landesweit. Der Wirkungskreis liegt vorrangig in der Regionalabteilung Osnabrück. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Herr Beckermann, Tel.: 0531 4843552 (erneute Ausschreibung) 2. Göttingen a) Berufsbildende Schulen Ritterplan, Berufsbildende Schulen 3 Göttingen b) Landkreis Göttingen c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum 1.8.2015 d) Voraussetzung für die Bewerbung ist das Lehramt an berufs- bildenden Schulen in der Fachrichtung Sozialpädagogik sowie einschlägige Unterrichtserfahrungen in den an der Schule geführten Schulformen. Der Schwerpunkt des Stellenprofils ist die Koordinierung der schulfachlichen und schulorganisatorischen Aufgaben in der Abteilung Sozialpädagogik. Dazu gehören u.a. die Organisation der sozialpädagogischen Bildungsgänge sowie deren Prüfungsabläufe, die Betreuung und Weiterentwicklung der Bildungsgänge, die Beteiligung an Maßnahmen der Personal- und Organisationsentwicklung sowie des Qualitätsmanagements und Controllings. Erwartet werden Kompetenzen und Erfahrungen in der Teamleitung, in der Arbeit mit gp-Untis und BBS-Planung sowie in der Schulentwicklung und im Qualitätsmanagement auf der Basis des Kernaufgabenmodells (KAM-BBS). Das Aufgabenprofil der Stelle unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung entsprechend den Erfordernissen der Schulentwicklung. Weitere Informationen zur Schule finden Sie unter http:/www.bbsritterplan.de. f) Frau Due, Tel.: 0531 4843241 (erneute Ausschreibung) 3. Goslar a) Berufsbildende Schulen 1 Goslar – Am Stadtgarten – b) Landkreis Goslar c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum 1.8.2015 d) Voraussetzung für die Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einem an der Schule geführten Berufsfeld. Zu den Schwerpunkten des Stellenprofils gehört die Koordinierung und die Weiterentwicklung von schulfachlichen und schulorganisatorischen Aufgaben für die Bildungsgänge der Beruflichen Gymnasien und der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung – Schwerpunkt Wirtschaft. Weitere Aufgaben bestehen in der Koordinierung des Fortbildungsmanagements sowie im Auf- und Ausbau von internationalen Schulprojekten und 160 STELLENAUSSCHREIBUNGEN -partnerschaften. Erwartet werden Kompetenzen im Bereich des schulischen Qualitätsmanagements auf der Basis des KAMBBS sowie Kenntnisse und Erfahrungen in der Unterrichtsund Teamentwicklung. Das Aufgabenprofil unterliegt einer ständigen Anpassung entsprechend den Erfordernissen der Schulentwicklung. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. Weitere Informationen zur Schule finden Sie unter http:/www.bbs1goslar.de. f) Herr Beckermann, Tel.: 0531 4843552 4. Königslutter am Elm a) Steinmetzschule, Berufsbildende Schule Königslutter am Elm b) Landkreis Helmstedt c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 15), frei zum 1.9.2015 d) Voraussetzung für die Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer an der Schule geführten beruflichen Fachrichtung. Der Dienstposteninhaberin / dem Dienstposteninhaber obliegen schulfachliche und schulorganisatorische Aufgaben. Erwartet werden Kompetenzen und Erfahrungen im Bereich des schulischen Qualitätsmanagements nach dem Kernaufgabenmodell (KAM-BBS), in der EDV / Netzwerk-Administration sowie im Bereich Steinmetz / Steintechnik mit Softwareanwendungen im Bauund Steinmetzbereich. Der sichere Umgang mit BBS-Planung wird vorausgesetzt. Das Aufgabenprofil unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung entsprechend den Anforderungen der Schulentwicklung. Nähere Information erhalten Sie unter www.steinmetzschule.com. f) Herr Barckmann, Tel.: 0531 4843832 Studienseminare 1. Göttingen a) Studienseminar Göttingen für das Lehramt an Gymnasien SVBl 4/2015 c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Leiterin / des Leiters des Studienseminars (A 15 + Z) d) Erfahrungen in der Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst und Mitarbeit in der Seminarentwicklung sind erforderlich. Voraussetzungen für eine Bewerbung ist das Lehramt an Gymnasien. f) Herr Hoffmeister, Tel.: 0531 4843400 (erneute Ausschreibung nach § 11 Abs. 2 NGG) Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Hannover Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Haupt- und Realschulen 1. Bad Salzdetfurth a) Joseph-Müller-Grundschule Groß Düngen b) Stadt Bad Salzdetfurth c) Rektorin / Rektor (A 13), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 f) Herr Börker, Tel.: 05531 936922 2. Boffzen a) Grundschule am Sollingtor b) Samtgemeinde Boffzen c) Rektorin / Rektor (A 13) f) Herr Langeheine, Tel.: 05531 936912 (erneute Ausschreibung) 3. Burgdorf a) Gudrun-Pausewang-Grundschule b) Stadt Burgdorf c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Herr Möring, Tel.: 0511 1067038 (erneute Ausschreibung) 4. Diepholz a) Grundschule Aschen b) Stadt Diepholz c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) f) Frau Carstens, Tel.: 04242 16962120 (erneute Ausschreibung) 5. Emmerthal a) Grundschule Amelgatzen b) Gemeinde Emmerthal c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) f) Herr Langeheine, Tel.: 05531 936912 (erneute Ausschreibung) 6. Hannover a) Hoffmann-von-FallerslebenSchule, Grundschule b) Landeshauptstadt Hannover c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Herr Lübker, Tel.: 0511 106 2460 7. Weyhe a) Grundschule Lahausen b) Gemeinde Weyhe c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Herr Hippenstiel, Tel.: 04242 16962124 8. Weyhe a) Grundschule Kirchweyhe b) Gemeinde Weyhe c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 f) Herr Hippenstiel, Tel.: 04242 16962124 Oberschulen 1. Bockenem a) Oberschule Bockenem b) Landkreis Hildesheim c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor (A 15), voraussichtlich frei zum 1.2.2016 f) Herr Börker, Tel.: 05531 936922 2. Hessisch Oldendorf (Berichtigung) Die im Schulverwaltungsblatt 03/2015 auf Seite 113 unter Nr. 1 bei den Schulformen der Oberschulen abgedruckte Stellenausschreibung einer Oberschulrektorin / eines Oberschulrektors der Oberschule Hessisch Oldendorf wird bezüglich Buchstabe c) wie folgt berichtigt: c) Oberschulkonrektorin / Oberschulkonrektor (A 14 + Z), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 3. Laatzen a) Erich-Kästner-Oberschule b) Stadt Laatzen c) Oberschulkonrektorin / Oberschulkonrektor (A 14 + Z) f) Herr Brandt, Tel.: 0511 1062448 SVBl 4/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 4. Nordstemmen a) Marienbergschule, Oberschule b) Landkreis Hildesheim c) Oberschulkonrektorin / Oberschulkonrektor (A 14) f) Frau Wolters, Tel.: 05181 846012 Realschulen 1. Holzminden a) Dr.-Jasper-Realschule b) Landkreis Holzminden c) Realschulkonrektorin / Realschulkonrektor (A 14) d) Informatikkenntnisse für die gesamte Schulverwaltung sind sehr erwünscht. f) Herr Langeheine, Tel.: 05531 936912 (erneute Ausschreibung) Förderschulen 1. Hildesheim a) Schule im Bockfeld, Förderschule mit den Schwerpunkten geistige, körperliche und motorische Entwicklung b) Zweckverband Förderzentrum Schule im Bockfeld c) Förderschulkonrektorin / Förderschulkonrektor (A 15) f) Frau Evers, Tel.: 05181 846018 Gymnasien (einschl. Abendgymnasien und Kollegs) 1. Bruchhausen-Vilsen a) Gymnasium Bruchhausen-Vilsen b) Samtgemeinde BruchhausenVilsen c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 15 + Z) f) Herr Blasche-Hesse, Tel.: 0511 1062318 2. Holzminden a) Campe-Gymnasium Holzminden b) Landkreis Holzminden c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum 1.8.2015 d) Koordinierung des Sekundarbereichs l, Koordinierung des Aufgabenfeldes A, Mitarbeit bei der 161 Erstellung des Stunden- und Vertretungsplans. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Herr Dr. Stock, Tel.: 0511 1062313 (erneute Ausschreibung) 3. Hannover a) Humboldtschule Hannover, Gymnasium b) Landeshauptstadt Hannover c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Koordination der Qualifikationsphase und der Abiturprüfung, Koordination der Fächer des Aufgabenfeldes B, Koordination der Maßnahmen zur Schulqualität sowie Entwicklung und Durchführung von Evaluationsverfahren, Mitwirkung bei der Erstellung der Schulstatistik, Redaktion des schuleigenen Mitteilungsblattes. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Frau Strickstrack-García, Tel.: 0511 1062386 (erneute Ausschreibung gem. § 11 Abs. 2 NGG) Gesamtschulen 1. Garbsen a) Integrierte Gesamtschule Garbsen b) Stadt Garbsen c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule (A 13 / A14), voraussichtlich frei zum 18.8.2015 d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen, an Gymnasien sowie an berufsbildenden Schulen bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (7 Jahre) zu besetzen. g) Herr Hadaschik, Tel.: 05131 707100 Integrierte Gesamtschule Garbsen, Meyenfelder Str. 8 - 16, 30823 Garbsen 2. Garbsen a) Integrierte Gesamtschule Garbsen b) Stadt Garbsen c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), voraussichtlich frei zum 1.2.2016 d) Koordinierung des Sekundarbereiches II, Leitung eines Jahrgangs der gymnasialen Oberstufe, Mitwirkung bei der Organisation der Abiturprüfung, Erstellung des Vertretungs- und Aufsichtsplans der Sekundarstufe II. Fundierte EDV-Kenntnisse in den Programmen Hera Oberstufe und Untis sind erforderlich. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (7 Jahre) zu besetzen. f) Herr Dr. Stock, Tel.: 0511 1062313 3. Hannover a) Integrierte Gesamtschule Linden b) Landeshauptstadt Hannover c) Gesamtschulrektorin / Gesamtschulrektor oder Studiendirektorin / Studiendirektor als Didaktische Leiterin / Didaktischer Leiter (A 15), voraussichtlich frei zum 1.2.2016 d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen sowie an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (7 Jahre) zu besetzen. f) Herr Andresen, Tel.: 0511 1062454 4. Hannover a) Integrierte Gesamtschule Hannover-Linden b) Landeshauptstadt Hannover c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter (A 15) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen sowie an Gymnasien bewerben. Die Bereitschaft zur Versetzung an die Integrierte Gesamtschule Hannover-Linden und die anschließende Beurlaubung an die Ev. Integrierte Gesamtschule Wunstorf ist erforderlich. e) Die Stelle ist ggf. auf Zeit (sieben Jahre) zu besetzen. f) Herr Andresen, Tel.: 0511 1062454 162 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 5. Hildesheim a) Oskar-Schindler-Gesamtschule, Integrierte Gesamtschule b) Stadt Hildesheim c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter im Sekundarbereich I einer Integrierten Gesamtschule (A 13 / A 14) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen sowie an Gymnasien bewerben. g) Herr Stöveken, Tel.: 05121 3018800 Oskar-Schindler-Gesamtschule, Bromberger Straße 36, 31141 Hildesheim (erneute Ausschreibung) 6. Ronnenberg a) Marie Curie Schule, Kooperative Gesamtschule b) Stadt Ronnenberg c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Fachbereich Arbeit / Wirtschaft / Technik. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie an Realschulen bewerben. f) Herr Dr. Hellberg, Tel.: 0511 43869310 Marie Curie Schule Ronnenberg, Am Sportpark 1, 30952 Ronnenberg 7. Salzhemmendorf a) Schule am Kanstein, Kooperative Gesamtschule Salzhemmendorf b) Landkreis Hameln-Pyrmont c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A13), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Fachbereich Naturwissenschaften, Betreuung der Fächer Biologie, Chemie und Physik im Haupt-, Realschul- und Gymnasialzweig (Sekundarstufe I und II) in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulzweigleitungen. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie an Realschulen bewerben. f) Frau Sprengel, Tel.: 05153 80760 SVBl 4/2015 Kooperative Gesamtschule Salzhemmendorf, Lauensteiner Weg 24, 31020 Salzhemmendorf Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Lüneburg Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Haupt- und Realschulen 1. Bad Fallingbostel a) Grundschule HermannLöns-Schule b) Stadt Bad Fallingbostel c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) f) Herr Kochan-Rönisch, Tel.: 05141 924741 2. Balje a) Grundschule Balje b) Samtgemeinde Nordkehdingen c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z), frei zum 1.8.2015 f) Herr Schwebe, Tel.: 04141 935131 oder 04721 662314 (erneute Ausschreibung) 3. Bergen a) Grundschule Dahlhof Sülze b) Stadt Bergen c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z), frei zum 1.8.2015 f) Herr Reinert, Tel.: 05141 924744 4. Buchholz a) Grundschule Steinbeck b) Stadt Buchholz c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z), frei zum 1.8.2015 d) Die Bewerberin / Der Bewerber sollte über PC-Kenntnisse (Homepage, Zeugnisprogramme) verfügen. f) Frau Oppermann, Tel.: 04131 152113 5. Dahlenburg a) Grundschule Fürstenwallschule b) Samtgemeinde Dahlenburg c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z) f) Frau Bleich, Tel.: 04131 152149 6. Dannenberg a) Grundschule Prisser b) Samtgemeinde Dannenberg c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z), frei zum 1.8.2015 f) Herr Kamp, Tel.: 04131 152153 7. Langlingen a) Grundschule Langlingen b) Samtgemeinde Flotwedel c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) f) Herr Reinert, Tel.: 05141 924744 8. Munster a) Hauptschule Munster b) Landkreis Heidekreis c) Rektorin / Rektor (A 13 + Z) f) Herr Kochan-Rönisch, Tel.: 05141 924741 9. Schwarmstedt a) Grundschule Bothmer b) Samtgemeinde Schwarmstedt c) Rektorin / Rektor (A 13), frei zum 1.2.2016 f) Herr Kochan-Rönisch, Tel.: 05141 924741 10.Sottrum a) Morgenstern Grundschule b) Gemeinde Sottrum c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) f) Frau Dorweiler, Tel.: 04261 840627 11. Wienhausen a) Grundschule Wienhausen b) Samtgemeinde Flotwedel c) Rektorin / Rektor (A 13) f) Herr Reinert, Tel.: 05141 924744 Oberschulen 1. Oldendorf a) Grund- und Oberschule Oldendorf b) Samtgemeinde Oldendorf c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als Schulleiterin / Schulleiter (A 15), frei zum 1.8.2016 d) Eine freie Planstelle steht zurzeit nicht zur Verfügung. f) Herr Schwebe, Tel.: 04141 935131 oder 04721 662314 (erneute Ausschreibung gem. § 11 Abs. 2 NGG) Gymnasien (einschl. Abendgymnasien und Kollegs) 1. Bleckede a) Gymnasium Bleckede b) Landkreis Lüneburg c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15) SVBl 4/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN d) Koordination der Arbeit in der Sekundarstufe I, Koordination des Ganztagsschulbetriebs, Mitarbeit bei der Planung und Durchführung von schulinternen Evaluationsmaßnahmen, Mitarbeit bei der Entwicklung und Umsetzung des Fortbildungskonzeptes. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Herr Mangold, Tel.: 04131 152741 2. Bremerhaven a) Gymnasium Wesermünde b) Landkreis Cuxhaven c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 15 + Z) f) Herr Mangold, Tel.: 04131 152741 3. Bremervörde a) Gymnasium Bremervörde b) Landkreis Rotenburg / Wümme c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin / Schulleiter (A 16) f) Herr Mischke, Tel.: 04131 152007 4. Buchholz a) Albert-Einstein-Gymnasium b) Landkreis Harburg c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum 1.2.2016 d) Oberstufenkoordination, Koordination der Einführungsphase und des Übergangs in die Oberstufe, Mitarbeit beim Vertretungs- und Stundenplan, Erfahrungen mit SV-Plan und Untis erwünscht, Betreuung des Schulbudgets einschließlich der Vertragsgestaltung im Ganztagsbereich, Mitarbeit in der Schulverwaltung, Erfahrungen mit Winschool erwünscht. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnungen bleibt vorbehalten. f) Frau Reimers, Tel.: 04131 152745 5. Hemmoor a) Gymnasium Warstade b) Landkreis Cuxhaven c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum 1.8.2015 163 d) Koordinierung des Aufgabenfeldes A, Vertretungsplanung, Koordination der Sekundarstufe I, Aufnahme und Betreuung von Austauschschülerinnen und -schülern. Fundierte EDV-Kenntnisse sind erforderlich. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Herr Mangold, Tel.: 04131 152741 6. Lüneburg a) Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Lüneburg c) Studiendirektorin / Studiendirektor als Fachberaterin / Fachberater in der Schulaufsicht für das Fach Evangelische Religion (A 15), frei zum 1.8.2015 d) Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Lehrbefähigung im Fach Evangelische Religion sowie das Lehramt an Gymnasien. f) Frau Reimers, Tel.: 04131 152745 7. Neu Wulmstorf a) Gymnasium Neu Wulmstorf b) Landkreis Harburg c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15), frei zum 1.8.2015 d) Koordinierung und Betreuung der Jahrgänge 7 bis 10, Koordinierung des Aufgabenfeldes A, Verwaltung der Schulhaushalte, Mithilfe beim Vertretungsplan. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Frau Reimers, Tel.: 04131 152745 g) Frau Marx, Tel.: 05844 98810 Drawehn-Schule, Kooperative Gesamtschule, Uelzener Str. 10, 29459 Clenze (erneute Ausschreibung) 2. Schneverdingen a) Kooperative Gesamtschule Schneverdingen b) Landkreis Heidekreis c) Rektorin / Rektor als Leiterin / Leiter des Hauptschulzweiges (A 13), frei zum 1.5.2015 g) Herr Taghi-Khani, Tel.: 05193 51980 Kooperative Gesamtschule Schneverdingen, Am Timmenrahde 28 – 30, 29640 Schneverdingen 3. Tarmstedt a) Kooperative Gesamtschule Tarmstedt b) Samtgemeinde Tarmstedt c) Realschulrektorin / Realschulrektor als Leiterin / Leiter des Realschulzweiges (A 14 + Z) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Realschulen bewerben. f) Herr Mischke, Tel.: 04131 152007 (erneute Ausschreibung) 4. Gesamtschulen im Land Niedersachsen c) Fachmoderatorin / Fachmoderator an Gesamtschulen in Niedersachsen für Evangelische Religion (A 15), frei zum 1.2.2016 d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen sowie an Gymnasien bewerben. e) Die Stelle ist auf Zeit (sieben Jahre) zu besetzen. f) Frau Assenheimer, Tel.: 04131 152168 Gesamtschulen 1. Clenze a) Drawehn-Schule Clenze, Kooperative Gesamtschule b) Landkreis Lüchow-Dannenberg c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14) d) Fachbereich Deutsch. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen, an Realschulen sowie an Gymnasien bewerben. Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Osnabrück Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Haupt- und Realschulen 1. Bad Laer a) Grundschule am Salzbach b) Gemeinde Bad Laer 164 STELLENAUSSCHREIBUNGEN c) Rektorin / Rektor (A 14), voraussichtlich frei zum 1.2.2016 d) Ganztagsschule f) Herr Gillmann, Tel.: 0541 314325 2. Bockhorst a) Grundschule Bockhorst b) Samtgemeinde Nordhümmling c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z), frei zum 1.8.2015 f) Frau Mull, Tel.: 05931 933718 (erneute Ausschreibung) 3. Delmenhorst a) Käthe-Kollwitz-Schule, Grundschule b) Stadt Delmenhorst c) Rektorin / Rektor (A 13) d) Ganztagsschule f) Herr Book, Tel.: 0441 9499848 (erneute Ausschreibung) 4. Dinklage a) Kardinal-von-Galen-Schule, Katholische Grundschule b) Stadt Dinklage c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) d) Ganztagsschule, Schule für Schülerinnen und Schüler katholischen Bekenntnisses f) Frau Helmerichs, Tel.: 0441 9499846 (erneute Ausschreibung) 5. Friesoythe a) Evangelische Grundschule Edewechterdamm b) Stadt Friesoythe c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) d) Grundschule für Schülerinnen und Schüler evangelischen Bekenntnisses f) Herr Barth, Tel.: 0441 9499843 (erneute Ausschreibung) 6. Ganderkesee a) Grundschule Lange Straße b) Gemeinde Ganderkesee c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 f) Herr Book, Tel.: 0441 9499848 (erneute Ausschreibung) 7. Garrel a) Katholische Grundschule Garrel b) Gemeinde Garrel c) Rektorin / Rektor (A 14) d) Schule für Schülerinnen und Schüler katholischen Bekenntnisses SVBl 4/2015 f) Herr Barth, Tel.: 0441 9499843 8. Haselünne a) Grundschule Flechum-Westerloh b) Stadt Haselünne c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) d) Ganztagsschule. Es können sich auch Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (Schwerpunkt: Hauptschule und Realschule) bewerben. f) Frau Westerkamp, Tel.: 05931 933716 (erneute Ausschreibung) 9. Lähden a) Grund- und Hauptschule Lähden-Holte b) Samtgemeinde Herzlake c) Rektorin / Rektor (A 13) d) Ganztagsschule. Der Hauptschulzweig läuft aufsteigend aus. f) Frau Westerkamp, Tel.: 05931 933716 (erneute Ausschreibung) 10.Lähden a) Grundschule Lähden b) Samtgemeinde Herzlake c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) d) Ganztagsschule. Es können sich auch Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (Schwerpunkt: Hauptschule und Realschule) bewerben. f) Frau Westerkamp, Tel.: 05931 933716 (erneute Ausschreibung) 11. Leer a) Grundschule Hoheellernschule b) Stadt Leer c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) d) Ganztagsschule f) Frau de Vries, Tel.: 04941 131018 (erneute Ausschreibung) 12.Lemwerder a) Grundschule Lemwerder-Mitte b) Gemeinde Lemwerder c) Rektorin / Rektor (A 13), frei zum 1.8.2015 f) Frau Thiesen, Tel.: 0441 9499812 (erneute Ausschreibung) 13.Moormerland a) Grundschule Oldersum b) Gemeinde Moormerland c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) f) Frau de Vries, Tel.: 04941 131018 14.Ostercappeln (Berichtigung) Die im Schulverwaltungsblatt 3/2015 auf Seite 121 unter Nr. 32 bei den Schulformen Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Haupt- und Realschulen abgedruckte Stellenausschreibung einer Rektorin / eines Rektors wird bezüglich Buchstabe c) wie folgt berichtigt: c) Rektorin / Rektor (A 13), frei zum 1.8.2015 15.Papenburg a) Amandusschule, Grundschule b) Stadt Papenburg c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) d) Ganztagsschule f) Frau Mull, Tel.: 05931 933718 (erneute Ausschreibung) 16.Rhauderfehn a) Grundschule Langholt b) Gemeinde Rhauderfehn c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z), frei zum 1.8.2015 d) Ganztagsschule f) Herr Radomski, Tel.: 04941 131000 (erneute Ausschreibung) 17.Schüttorf a) Katholische Grundschule Schüttorf b) Samtgemeinde Schüttorf c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z) d) Schule für Schülerinnen und Schüler katholischen Bekenntnisses f) Herr Nögel, Tel.: 05931 933730 (erneute Ausschreibung) 18.Südbrookmerland a) Grundschule Victorbur b) Gemeinde Südbrookmerland c) Rektorin / Rektor (A 13), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Ganztagsschule f) Herr Krömer, Tel.: 04941 131009 (erneute Ausschreibung) 19.Vechta a) Christophorusschule, Grundschule b) Stadt Vechta c) Konrektorin / Konrektor (A 12 + Z) d) Ganztagsschule f) Frau Mörking, SVBl 4/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN Tel.: 0441 9499883 (erneute Ausschreibung) 20.Vechta a) Grundschule Liobaschule b) Stadt Vechta c) Rektorin / Rektor (A 13), frei zum 1.8.2015 f) Frau Mörking, Tel.: 0441 9499883 21.Westoverledingen a) Grundschule Völlenerkönigsfehn b) Gemeinde Westoverledingen c) Rektorin / Rektor (A 12 + Z), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 f) Herr Radomski, Tel.: 04941 131000 Förderschulen 1. Nordenham a) Schule Am Siel, Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung b) Landkreis Wesermarsch c) Förderschulkonrektorin / Förderschulkonrektor (A 14), frei zum 1.2.2016 d) Ganztagsschule f) Frau Thiesen, Tel.: 0441 9499812 2. Oldenburg a) Förderschule Borchersweg, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung b) Stadt Oldenburg c) Förderschulkonrektorin / Förderschulkonrektor (A 14 + Z), frei zum 1.2.2016 f) Frau Büürma, Tel.: 0441 9499815 Oberschulen 1. Bösel a) Oberschule Bösel b) Gemeinde Bösel c) Oberschulkonrektorin / Oberschulkonrektor (A 14 + Z), frei zum 1.8.2015 d) Ganztagsschule f) Herr Barth, Tel.: 0441 9499843 2. Edewecht a) Grund- und Oberschule Friedrichsfehn 165 b) Gemeinde Edewecht c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als Didaktische Leiterin / Didaktischer Leiter (A 14), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Ganztagsschule f) Herr Janßen, Tel.: 0441 9499811 3. Herzlake a) Oberschule Hasetal b) Samtgemeinde Herzlake c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor (A 14 + Z), frei zum 1.8.2015 d) Ganztagsschule f) Frau Westerkamp, Tel.: 05931 933716 (erneute Ausschreibung) 4. Spelle a) Oberschule Spelle, Oberschule mit Gymnasialzweig b) Samtgemeinde Spelle c) Zweite Oberschulkonrektorin / Zweiter Oberschulkonrektor (A 14), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Ganztagsschule f) Herr Nögel, Tel.: 05931 933730 5. Uelsen a) Oberschule Uelsen b) Samtgemeinde Uelsen c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor (A 15), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Ganztagsschule, zum 1.8.2015 genehmigte Oberschule f) Frau Westerkamp, Tel.: 05931 933716 6. Uelsen a) Oberschule Uelsen b) Samtgemeinde Uelsen c) Oberschulkonrektorin / Oberschulkonrektor (A 14 + Z), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Ganztagsschule, zum 1.8.2015 genehmigte Oberschule f) Frau Westerkamp, Tel.: 05931 933716 7. Vechta a) Geschwister-Scholl-Schule Vechta, Oberschule b) Stadt Vechta c) Zweite Oberschulkonrektorin / Zweiter Oberschulkonrektor (A 14) d) Ganztagsschule f) Frau Mörking, Tel.: 0441 9499883 8. Werlte a) Oberschule Albert-TrautmannSchule Werlte b) Samtgemeinde Werlte c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor als Didaktische Leiterin / Didaktischer Leiter (A 14 + Z), frei zum 1.2.2016 d) Ganztagsschule f) Frau Mull, Tel.: 05931 933718 9. Westerholt a) David-Fabricius-Ganztagsschule, Oberschule b) Landkreis Wittmund c) Oberschulrektorin / Oberschulrektor (A 14 + Z) d) Ganztagsschule f) Frau Kaminski, Tel.: 04941 131007 (erneute Ausschreibung) 10.Wiefelstede a) Oberschule Wiefelstede, Oberschule mit Gymnasialzweig b) Gemeinde Wiefelstede c) Direktorstellvertreterin / Direktorstellvertreter (A 15), frei zum 1.2.2016 d) Ganztagsschule f) Herr Janßen, Tel.: 0441 9499811 Realschulen 1. Georgsmarienhütte a) Realschule Georgsmarienhütte b) Stadt Georgsmarienhütte c) Realschulkonrektorin / Realschulkonrektor (A 14 + Z), voraussichtlich frei zum 1.8.2015 d) Ganztagsschule f) Herr Gillmann, Tel.: 0541 314325 Gymnasien (einschl. Abendgymnasien und Kollegs) 1. Emlichheim a) Gymnasium an der Vechte b) Landkreis Grafschaft Bentheim c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Schulleiterin / des Schulleiters (A 15), frei zum 1.8.2015 f) Herr Wieziolkowski, Tel.: 0541 314279 166 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 2. Nordhorn a) Gymnasium Nordhorn b) Landkreis Grafschaft Bentheim c) Oberstudiendirektorin / Oberstudiendirektor als Schulleiterin / Schulleiter (A 16), voraussichtlich frei zum 1.2.2016 f) Herr Wieziolkowski, Tel.: 0541 314279 Gesamtschulen 1. Fürstenau a) Integrierte Gesamtschule Fürstenau b) Samtgemeinde Fürstenau c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14) d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen sowie an Gymnasien bewerben. g) Herr Sander, Tel.: 05901 93110 Integrierte Gesamtschule Fürstenau, Schorfteichstraße 21, 49584 Fürstenau 2. Lingen a) Integrierte Gesamtschule Emsland b) Landkreis Emsland c) Jahrgangsleiterin / Jahrgangsleiter (A 13 / A 14), voraussichtlich frei ab 1.8.2015 d Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen sowie an Gymnasien bewerben. g) Herr Weber, Tel.: 0591 610640 Integrierte Gesamtschule Emsland, Heidekampstraße 1, 49809 Lingen 3. Marienhafe a) Integrierte Gesamtschule Marienhafe b) Samtgemeinde Brookmerland c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14) d) Fachbereich Naturwissenschaften / Technik. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen sowie an Gymnasien bewerben. SVBl 4/2015 g) Herr Jüchems, Tel.: 04934 91800 Integrierte Gesamtschule Marienhafe, Speckweg 8, 26529 Marienhafe 4. Osnabrück (Berichtigung) Die im Schulverwaltungsblatt 3/2015 auf Seite 123 unter Nr. 11 bei den Schulformen der Gesamtschulen abgedruckte Stellenausschreibung einer Studiendirektorin / eines Studiendirektors als Leiterin / Leiter des Gymnasialzweigs der Kooperativen Gesamtschule Osnabrück-Schinkel wird bezüglich Buchstabe d) wie folgt berichtigt: d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien bewerben. 5. Rastede a) Kooperative Gesamtschule Rastede b) Gemeinde Rastede c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13) d) Fachbereich Sport / Ganztag. Eine spätere Änderung der Aufgabenbereichszuordnung bleibt vorbehalten. Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie an Realschulen bewerben. g) Herr Kip, Tel.: 04402 92640 Kooperative Gesamtschule Rastede, Wilhelmstraße 5, 26180 Rastede 6. Wardenburg a) Integrierte Gesamtschule Am Everkamp b) Landkreis Oldenburg c) Fachbereichsleiterin / Fachbereichsleiter (A 13 / A 14) d) Fachbereich Mathematik / Naturwissenschaften / neue Technologien. Eine spätere Änderung der Fachbereichszuordnung bleibt vorbehalten. d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Grund-, Hauptund Realschulen, an Realschulen sowie an Gymnasien bewerben. g) Herr Schmaeck, Tel.: 04407 71740 Integrierte Gesamtschule Am Everkamp, Am Everkamp 1, 26203 Wardenburg 7. Wiesmoor (Berichtigung) Die im Schulverwaltungsblatt 3/2015 auf Seite 123 unter Nr. 13 bei den Schulformen der Gesamtschulen abgedruckte Stellenausschreibung einer Studiendirektorin / eines Studiendirektors als Leiterin / Leiter des Gymnasialzweigs der Kooperativen Gesamtschule Wiesmoor wird bezüglich Buchstabe d) wie folgt berichtigt: d) Es können sich Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien bewerben. Berufsbildende Schulen 1. Delmenhorst a) Kerschensteiner Schule, Berufsbildende Schulen 2 Delmenhorst b) Stadt Delmenhorst c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15) d) Zum Stellenprofil gehören die Koordinierung schulfachlicher und schulorganisatorischer Aufgaben der Bildungsgänge Hauswirtschaft, Ernährung, Körperpflege, Pflege und Sozialpädagogik (Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule, Berufseinstiegsschule). Erwartet werden Erfahrungen und Kompetenzen in der Schulentwicklung und im Qualitätsmanagement sowie bei der Stundenplanerstellung und Vertretungsplanung mit dem Programm UNTIS. Voraussetzung für die Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer der o. g. Fachrichtungen. Das Aufgabenprofil unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung entsprechend den Anforderungen der Schulentwicklung. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Frau Meyer-Stürze, Tel.: 0541 314215 2. Delmenhorst a) Kerschensteiner Schule, Berufsbildende Schulen 2 Delmenhorst b) Stadt Delmenhorst c) Studiendirektorin / Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (A 15) d) Zum Stellenprofil gehören die Koordinierung schulfachlicher und schulorganisatorischer Aufgaben der Bildungsgänge Bauund Holztechnik, Farb- und SVBl 4/2015 STELLENAUSSCHREIBUNGEN Raumgestaltung sowie für die Berufseinstiegsschule (BEK und BVJ). Weiterhin ist die Zusammenarbeit mit den allgemein bildenden Schulen im Bereich Berufsorientierung sowie den Werkstätten für behinderte Menschen und die Koordination der Region des Lernens (RDL) Bestandteil dieser Stelle. Erwartet werden Erfahrungen und Kompetenzen in der Schulentwicklung und im Qualitätsmanagement sowie bei der Stundenplanerstellung und Vertretungsplanung mit dem Programm UNTIS. Voraussetzung für die Bewerbung ist das Lehramt an berufsbildenden Schulen in einer 167 der o. g. Fachrichtungen und vertiefte Erfahrungen in den oben genannten Aufgabenbereichen. Das Aufgabenprofil unterliegt einer kontinuierlichen Anpassung an die Erfordernisse der Schulentwicklung. Eine spätere Änderung der Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten. f) Frau Meyer-Stürze, Tel.: 0541 314215 Studienseminare 1. Osnabrück a) Studienseminar Osnabrück für das Lehramt an Gymnasien Schulen in freier Trägerschaft 1. Hildesheim Am Bischöflichen Gymnasium Josephinum, einem staatlich anerkannten Gymnasium in Trägerschaft des Bistums Hildesheim, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die höherwertige Funktion einer Studiendirektorin / eines Studiendirektors - zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (BesGr. A 15 BBesO) c) Studiendirektorin / Studiendirektor als ständige Vertreterin / ständiger Vertreter der Leiterin / des Leiters des Studienseminars (A 15 + Z), voraussichtlich frei zum 1.2.2016 d) Erfahrungen in der Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst und Mitarbeit in der Seminarentwicklung sind erforderlich. Voraussetzungen für eine Bewerbung ist das Lehramt an Gymnasien. f) Herr Eilert, Tel.: 0541 314243 (erneute Ausschreibung nach § 11 Abs. 2 NGG) Wir bieten: – ein Umfeld mit hoher Bereitschaft, innovative Wege zu gehen, – die Tätigkeit an einer Schule mit exzellentem Ruf und freundlicher Atmosphäre, – ein engagiertes und leistungsfähiges Kollegium. Wir erwarten: – das überzeugte Eintreten für die Erziehungs- und Bildungsziele einer katholischen Schule, mit dem Aufgabenschwerpunkt Schulseelsorge und Koordination des 10. Jahrgangs zu besetzen. – die aktive Zugehörigkeit zur katholischen Kirche, Zu dem Aufgabenschwerpunkt gehören insbesondere folgende Bereiche: – Erfahrungen im Bereich Schulorganisation. – Schulseelsorge und religiöses Schulleben (Gottesdienste, Feste im Kirchjahr, Tage religiöser Orientierung, theologische Vorträge), – Kontakt zu kirchlichen Einrichtungen, – Koordination des 10. Jahrgangs (Informationen, Wahlen, Klassenarbeiten, Klassenbücher), – Koordination des Aufgabenfeldes A. Das Bischöfliche Gymnasium Josephinum befindet sich in unmittelbarer Nähe des Domes im Zentrum der Stadt Hildesheim. Zurzeit besuchen ca. 950 Schülerinnen und Schüler aus Stadt und Landkreis die Schule. Auf dem Fundament einer 1200-jährigen Tradition gewährleistet die Schule moderne, weltoffene, anspruchsvolle Bildung in sprachlichen und naturwissenschaftlichen Schwerpunkten. Konzeptionell ist die Schule dem christlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag verpflichtet. – das Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen, Lehrkräfte im Beamtenverhältnis des Landes Niedersachsen können mit ihrer Zustimmung zum Dienst an das Bischöfliche Gymnasium Josephinum in Hildesheim nach § 155 Abs. 2 NSchG beurlaubt werden. Der beurlaubten Lehrkraft wird für die Dauer der Wahrnehmung dieser höherwertigen Funktion neben den Dienstbezügen aus dem statusrechtlichen Amt eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem bisherigen Grundgehalt und dem Grundgehalt einer Studiendirektorin / eines Studiendirektors der Besoldungsgruppe A 15 BBesO gezahlt. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 30.4.2015 zu richten an das Bischöfliche Generalvikariat, Hauptabteilung Bildung, Domhof 18-21, 31134 Hildesheim. Für weitere Auskünfte stehen Herr Dr. Wächter, Tel.: 05121 307280 oder per E-Mail: [email protected], und Herr Haunhorst, Bischöfliches Gymnasium Josephinum, Domhof 7, 31134 Hildesheim, Tel.: 05121 17950, E-Mail: [email protected], zur Verfügung. 168 STELLENAUSSCHREIBUNGEN SVBl 4/2015 2. Wolfsburg Wir erwarten: Das Bistum Hildesheim sucht zum 1.8.2015 für die – eine inspirierende Führungspersönlichkeit, die sich mit Engagement und Kreativität in die Weiterentwicklung der Schule einbringt, Leitung der Eichendorffschule in Wolfsburg – staatlich anerkannte Oberschule in katholischer Trägerschaft – – das überzeugte Eintreten für die Erziehungs- und Bildungsziele einer katholischen Schule, eine fachlich und pädagogisch überdurchschnittlich qualifizierte Führungspersönlichkeit. – die aktive Zugehörigkeit zur katholischen Kirche, Die Eichendorffschule legt besonderen Wert auf eine intensive Förderung der Kernfächer, auf religiöse Erziehung und auf eine umfassende Entwicklung der Persönlichkeit und stellt damit in Wolfsburg ein besonderes Angebot dar. Die Schule ist dem Bildungsauftrag einer katholischen Schule verpflichtet. Dies bedeutet eine qualitativ anspruchsvolle schulische Bildung, eine auf die Wahrnehmung von persönlicher und gesellschaftlicher Verantwortung abzielende Werterziehung und eine Orientierung an inklusiven Konzepten. Die Schule hat 475 Schülerinnen und Schüler, wobei rund 140 die zum 1.8.2013 begründete Schulform Oberschule in den Jahrgängen 5 und 6 und die übrigen die Haupt- und Realschule in den Jahrgängen 7 bis 10 besuchen. Wünschenswert sind Erfahrungen in Leitungsfunktionen sowie Kenntnisse im Fundraising bzw. in der Akquise von Drittmitteln. Wir bieten: – ein Umfeld mit hoher Bereitschaft, innovative Wege zu gehen, – die Tätigkeit in einer Schule mit sehr gutem Ruf und freundlicher Atmosphäre, – ein engagiertes und leistungsfähiges Kollegium. – das Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen. Das Bistum Hildesheim fördert aktiv die Gleichstellung von Männern und Frauen im kirchlichen Dienst und möchte den Anteil weiblicher Führungskräfte erhöhen. Daher ermuntern wir besonders Frauen, sich auf diese Funktion zu bewerben. Lehrkräfte im Beamtenverhältnis des Landes Niedersachsen können mit ihrer Zustimmung zum Dienst an die Eichendorffschule nach § 155 NSchG unter Fortzahlung der Dienstbezüge beurlaubt werden. Wenn Sie die verantwortliche Mitwirkung an der Gestaltung der Eichendorffschule als Herausforderung und reizvolle Aufgabe empfinden, freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Richten Sie diese bitte mit den üblichen Unterlagen bis 30.4.2015 an das Bischöfliche Generalvikariat, Hauptabteilung Bildung, Domhof 18-21, 31134 Hildesheim. Für weitere Auskünfte steht Herr Dr. Wächter unter Tel. 05121 307280 oder per E-Mail: [email protected], zur Verfügung. SVBl 4/2015 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS Thema des Monats Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das steht im Artikel 1 des Grundgesetzes. Die Gedenkstättenarbeit als Teil der historisch-politischen Bildung in niedersächsischen Schulen beschäftigt sich vor allem mit der Zeit des Nationalsozialismus, in der die Menschenwürde systematisch missachtet wurde. Insgesamt starben mehr als 13 Millionen Menschen in Lagern, Ghettos, Gefängnissen und Euthanasieanstalten oder wurden auf offenem Feld erschossen. Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten hat den gesetzlichen Auftrag, dazu beitragen, dass das Wissen über das historische Geschehen in den Jahren 1933 bis 1945, insbesondere über diedes Geschichte Verfolgung Das undsteht Widerstand auf Die Würde Menschen von ist unantastbar. im Artikel 1 demGrundgesetzes. Gebiet des Landes Niedersachsen, im Bewusstsein derdes Die Gedenkstättenarbeit als Teil der his Menschen wach gehalten weiter getragen wird. Die Stiftorisch-politischen Bildungund in niedersächsischen Schulen beGedenkstätten und Woltung ist Trägerin schäftigt sich vor der allem mit der Zeit Bergen-Belsen des Nationalsozialismus, fenbüttel zuständig für die Förderung missachtet und Beratung der in der dieund Menschenwürde systematisch wurde. Gedenkstätten undmehr Erinnerungsinitiativen in Niedersachsen, Insgesamt starben als 13 Millionen Menschen in Lagern, darunter Gefängnissen die Gedenkstätten DIZ Emslandlager,oder Moringen, Ghettos, und Euthanasieanstalten wurden Salzgitter-Drütte, Sandbostel, Augustaschacht / Ohrbeck und auf offenem Feld erschossen. Liebenau. So verbindet sie staatliche Verantwortung und bürDie Stiftung niedersächsische Gedenkstätten hat den gerschaftliches Engagement für die Aufarbeitung der gesetzVerbrelichen Auftrag, dazu beitragen, und dass die das Wissen überan dasseine hisNationalsozialismus Erinnerung chen des torische Geschehen in den Jahren 1933 bis 1945, insbesondeOpfer in Niedersachsen. re über die Geschichte von Verfolgung und Widerstand auf Wer sich kritisch mit der Niedersachsen, gruppenbezogenen Menschenfeinddem Gebiet des Landes im Bewusstsein der lichkeit im wach Nationalsozialismus auseinandersetzt, derDie wird zu gehalten und weiter getragen wird. StifMenschen der Überzeugung kommen, dass Menschenrechte fürund alle Wolgleitung ist Trägerin der Gedenkstätten Bergen-Belsen chermaßen gelten müssen. Diese Rechte sind weltweit, auch fenbüttel und zuständig für die Förderung und Beratung der in Deutschland, und weiterhin bedroht. So gibt es Gedenkstätten Erinnerungsinitiativen in StimmungsmaNiedersachsen, sowie die che gegendie Menschen mit Zuwanderungsgeschichte darunter Gedenkstätten DIZ Emslandlager, Moringen, angebliche Islamisierung des Abendlandes. Es gibt rassistische Salzgitter-Drütte, Sandbostel, Augustaschacht / Ohrbeck und Hetze gegen Roma aussie Südosteuropa und antisemitische PaLiebenau. So verbindet staatliche Verantwortung und bürrolen auf Israel-kritischen Kundgebungen. Engagement für die Aufarbeitung der Verbregerschaftliches chen des Nationalsozialismus und die Erinnerung an seine Opfer in Niedersachsen. Erinnerungskultur und Gedenkorte Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das steht im Artikel 1 des Grundgesetzes. Die Gedenkstättenarbeit als Teil der historisch-politischen Bildung in niedersächsischen Schulen beschäftigt sich vor allem mit der Zeit des Nationalsozialismus, in der die Menschenwürde systematisch missachtet wurde. Insgesamt starben mehr als 13 Millionen Menschen in Lagern, Ghettos, Gefängnissen und Euthanasieanstalten oder wurden auf offenem Feld erschossen. Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten hat den gesetzlichen Auftrag, dazu beizutragen, dass das Wissen über das historische Geschehen in den Jahren 1933 bis 1945, insbesondere über die Geschichte von Verfolgung und Widerstand auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen, im Bewusstsein der Menschen wach gehalten und weitergetragen wird. Die Stiftung ist Trägerin der Gedenkstätten Bergen-Belsen und Wolfenbüttel und zuständig für die Förderung und Beratung der Gedenkstätten und Erinnerungsinitiativen in Niedersachsen, darunter die Gedenkstätten DIZ Emslandlager, Moringen, Salzgitter-Drütte, Sandbostel, Augustaschacht / Ohrbeck und Liebenau. So verbindet sie staatliche Verantwortung und bürgerschaftliches Engagement für die Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus und die Erinnerung an seine Opfer in Niedersachsen. Einen aktuellen Überblick über die Informations- und Bildungsmöglichkeiten in den niedersächsischen Gedenkstätten bietet das neue Bildungsportal geschichte-bewusst-sein.de, das sich insbesondere an Lehrerinnen und Lehrer und andere Multiplikatoren richtet. Es führt in Themen und Methoden der Gedenkstättenarbeit ein, stellt innovative Projekte vor und weist auf aktuelle Veranstaltungen und Fortbildungen in den Gedenkstätten hin. Gedenken braucht Wissen. Und es braucht Kontextualisierung. Grundlage der historisch-politischen Bildungsarbeit ist deshalb das jeweilige historische Geschehen vor Ort, eingebettet in die Gesellschaftsgeschichte des Nationalsozialismus. Das schließt Aktualitätsbezüge jenseits falscher historischer Analogien keineswegs aus: Wer sich kritisch mit der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit im Nationalsozialismus auseinandersetzt, der wird zu der Überzeugung kommen, dass Menschenrechte für alle gleichermaßen gelten müssen. Diese Rechte sind weltweit, auch in Deutschland, weiterhin bedroht, auch wenn das mit der NS-Verfolgung nicht gleichgesetzt werden kann. So gibt es Stimmungsmache gegen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sowie die angebliche Islamisierung des Abendlandes. Es gibt rassistische Hetze gegen Roma aus Südosteuropa und antisemitische Parolen auf Israel-kritischen Kundgebungen. Schulische Erinnerungskultur ist ein Mittel, schon den Anfängen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu begegnen. Dabei sollten die Grundsätze beachtet werden, die unter der Überschrift „Erinnern für die Zukunft“ als „Empfehlungen zur Erinnerungskultur als Gegenstand historisch-politischer Bildung in der Schule“ am 11.12.2014 von der Kultusministerkonferenz beschlossen worden sind. Schulische Erinnerungskultur ist ein Mittel, schon den Anfängen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu begegnen. Dabei sollten die Grundsätze beachtet werden, die unter der Überschrift „Erinnern für die Zukunft“ als „Empfehlungen zur Erinnerungskultur als Gegenstand historisch-politischer Bildung in der Schule“ am 11.12.2014 von der Kultusministerkonferenz beschlossen worden sind. 169 Beim individuellen und gesellschaftlichen Erinnern geht es darum, einen generationsspezifischen Zugang zu dem Thema zu gewinnen, durch eine neue Auseinandersetzung, Einordnung und Bewertung von historischen Überlieferungen und Spuren. Das kultursensible und multiperspektivische Erinnern knüpft daran an, dass die Kinder und Jugendlichen unserer heutigen multikulturell geprägten Gesellschaft unterschiedliche Erfahrungen, Verständnisse und Bewertungen von historischen Ereignissen und Entwicklungen mitbringen. Das legt die Beschäftigung mit unterschiedlichen Traditionen der Kämpfe um Freiheit, Selbstbestimmung und Demokratie nahe und erleichtert diese. Der Grundsatz des Reflexiven Erinnerns und Handlungsorientierung hält dazu an, die Beschäftigung mit Vergangenem mit der Gestaltung einer demokratischen und friedlichen Zukunft zu verbinden. Viele niedersächsische Schulen integrieren den Besuch von Orten der Erinnerung, Gedenkstätten und Museen in ein langfristig wirkendes pädagogisches Konzept historisch-politischer Bildung. Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern wie der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten erweitert die Spielräume und den Horizont historisch-politischer Bildung in der Schule. Im Folgenden werden gelungene Beispiele der schulischen Praxis sowie Angebote der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten vorgestellt. Wer sich kritisch mit der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit im Nationalsozialismus auseinandersetzt, der wird zu der Überzeugung kommen, dass Menschenrechte für alle gleichermaßen gelten müssen. Diese Rechte sind weltweit, auch in Deutschland, weiterhin bedroht. So gibt es Stimmungsmache gegen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sowie die angebliche Islamisierung des Abendlandes. Es gibt rassistische Hetze gegen Roma aus Südosteuropa und antisemitische Parolen auf Israel-kritischen Kundgebungen. Schulische Erinnerungskultur ist ein Mittel, schon den Anfängen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu begegnen. Dabei sollten die Grundsätze beachtet werden, die unter der Überschrift „Erinnern für die Zukunft“ als „Empfehlungen zur Erinnerungskultur als Gegenstand historisch-politischer Bildung in der Schule“ am 11.12.2014 von der Kultusministerkonferenz beschlossen worden sind. Beim individuellen und gesellschaftlichen Erinnern geht es darum, einen generationsspezifischen Zugang zu dem Thema zu gewinnen, durch eine neue Auseinandersetzung, Einordnung und Bewertung von historischen Überlieferungen und In der schulischen und außerschulischen Auseinandersetzung Waldpädagogikzentrum Ostheide - Haus Siedenholz mit der NS-Geschichte geht es darum, einen generationsspezifischen Zugang zu dem Thema zu gewinnen, durch eine neue Auseinandersetzung, Einordnung und Bewertung von historischen Überlieferungen und Spuren – kurz: Es geht um ein kritisches Geschichtsbewusstsein und um die Vermittlung eines historischen Urteilsvermögens. Die kultursensible und multiperspektivische Annäherung an die Geschichte und ihre Folgen knüpft daran an, dass die Kinder und Jugendlichen unserer heutigen multikulturell geprägten Gesellschaft unterschiedliche Erfahrungen, Verständnisse und Bewertungen von historischen Ereignissen und Entwicklungen mitbringen. Das legt die Beschäftigung mit unterschiedlichen Traditionen der Kämpfe um Freiheit, Selbstbestimmung und Demokratie nahe und erleichtert diese. Viele niedersächsische Schulen integrieren den Besuch von historischen Orten, Gedenkstätten und Museen in ein langfristig wirkendes pädagogisches Konzept historisch-politischer Bildung. Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern wie der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten erweitert die Spielräume und den Horizont historisch-politischer Bildung in der Schule. Im Folgenden werden gelungene Beispiele der schulischen Praxis sowie Angebote der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten vorgestellt. 170 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS SVBl 4/2015 Kunstunterricht entwickelt Entwürfe für Gedenkstätte in Schneverdingen GeDenkMal soll an KZ-Häftlingstransporte erinnern Schneverdingen liegt auf halber Strecke zwischen den ehemaligen Konzentrationslagern in Neuengamme bei Hamburg und Bergen-Belsen in der Heide. Ende des Zweiten Weltkriegs fuhren Züge mit KZ-Häftlingen zwischen den beiden Lagern hin und her. Ein Zug hielt in Schneverdingen, um vermeintlich wichtigere Züge durchzulassen. Ein solcher Halt bot Häftlingen mitunter Gelegenheit zum Fluchtversuch. Vor allem jedoch wurden Tote zurückgelassen: an Hunger und Krankheit Gestorbene, aber auch bei Fluchtversuchen Erschossene. 62 von ihnen haben – namenlos – ihre letzte Ruhestätte auf dem Friedhof in Schneverdingen gefunden. 70 Jahre nach der Befreiung der Konzentrationslager durch die Alliierten soll jetzt in Schneverdingen der Opfer des Nazi-Regimes und insbesondere der KZ-Häftlinge der Bahntransporte gedacht werden. Die Kooperative Gesamtschule (KGS) Schneverdingen spielt dabei eine wichtige Rolle. „Denkmal – Skulptur und Plastik im öffentlichen Raum“ waren die Hauptthemen im ersten Schulhalbjahr 2013/14 der Qualifikationsphase im Rahmen des Zentralabiturs im Fach Kunst in Niedersachsen. Denkmäler von Michelangelo, Rodin, Gropius und Beuys sollten die Grundlage für die praktische Auseinandersetzung mit dreidimensionalen Figuren und Objekten bilden. Die Kunstlehrerinnen Eva Rüggeberg und Constance Gronostay der KGS Schneverdingen sahen darüber hinaus die Möglichkeit der praktischen Betätigung für die Schülerinnen und Schüler ihrer Kunst-Leistungskurse. „Die Stadt Schneverdingen plante nämlich zu der Zeit, das Draisinen - häuschen neben dem Schneverdinger Bahnhof in ein Denkmal im öffentlichen Raum für die Toten der KZ-Häftlingstransporte durch die Stadt zu verwandeln“, erinnert sich Eva Rüggeberg. Für ein solches Denkmal musste erst einmal historisches Wissen vermittelt werden. Dazu konnten sich die Lehrerinnen auf die Vorarbeit von jetzigen und früheren Geschichts-Lehrkräften der Schule stützen, die unter anderem schon in den 1980er Jahren Zeitzeugen befragt und eine Ausstellung im Heimatmuseum veranstaltet hatten. Zwei davon, einer noch im aktiven Dienst, einer im Ruhestand, beteiligten sich am neuen Denkmalprojekt der Kunstkurse und gaben ihr Wissen an die Nachwuchskünstlerinnen und -künstler weiter. Dann kam die künstlerische Umsetzung: 26 Modelle für die Ausgestaltung des etwa 12 Quadratmeter großen Backsteinhäuschens entstanden, auf 40x40-cm-Platten, mit etwas Platz um das Häuschen für Bepflanzung und / oder Sitzbank. Das Ergebnis fiel so überzeugend aus, dass die Stadt Schneverdingen auf eine „richtige“ Ausschreibung des Denkmals verzichtete und beschloss, eines der Modelle aus dem Kunstunterricht zu realisieren. Aber welches? Das sollte unter Beteiligung der Öffentlichkeit von einer Expertenjury entschieden werden – und nicht nach den Noten, die die Lehrerinnen den Schülerarbeiten am Ende des 1. Semesters gegeben hatten. Alle 26 Modelle konnten im Herbst 2014 zweieinhalb Wochen lang in einer Ausstellung in der örtlichen Sparkasse von jedermann begutachtet werden. Dann tagte die Jury, der neben Vertretern der Stadt, des Kulturlebens und der Schule auch der Geschäftsführer der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten, Jens-Christian Wagner, angehörte. Die Wahl fiel auf das Modell von Tamara Deuter. Es sieht als zentrales Element einen Käfig aus Holz mit Nägeln darin vor. Über dem Käfig schwebt eine Steinplatte, um den Käfig herum gibt es Sitzmöglichkeiten und Informationstafeln. „Die Kombination von Gedenken und Information gefiel der Jury“, erläutert Frau Rüggeberg. Wichtig sei aber auch gewesen, dass dieses Konzept technisch und finanziell machbar schien. Jetzt ist die Stadt Schneverdingen am Zuge und kümmert sich um die Realisierung des Konzepts. Ziel: die Eröffnung des „GeDenkMals“ im Januar 2016. In der Wartezeit wird von einer Initiative „GeDenkMal“ ein Veranstaltungsprogramm gestaltet, das die Auseinandersetzung mit dem Nazismus auf der Tagesordnung hält. „Damit soll auch ein Akzent gegen Neonazis gesetzt werden“, sagt Eva Rüggeberg. Eine der Veranstaltungen wird eine szenische Lesung mit Aussagen von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen sein, die eine der Deutsch-Kolleginnen zurzeit vorbereitet. Auch der Kunstunterricht ist wieder beteiligt: Er sorgt für das Bühnenbild. SVBl 4/2015 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS 171 Deutsch-polnische Archivarbeit Emder Schülerinnen und Schüler auf den Spuren deportierter Juden Manchmal muss man aus Emden bis nach Lodz fahren, um Mitbürgerinnen und Mitbürgern von früher auf die Spur zu kommen – bis zu ihrem traurigen Ende. Diese Erfahrung haben Schülerinnen und Schüler der BBS II Emden (www.bbs2emden.de) im vergangenen Jahr gemacht. Sie entdeckten im Staatsarchiv in der polnischen Stadt Lodz eine Postkarte, die Lazarus Altgenug aus Lodz, dem damaligen Litzmannstadt, an seinen Bruder Josef in Emden richtete. Er fragt darin nach dessen Wohlergehen und klagt über eigene Gesundheitsbeschwerden. Die Karte wurde nie abgeschickt. Warum? Weil Lazarus Altgenug einer von vielen nach Polen deportierten Juden war. Diese durften zwar Postkarten schreiben, adressieren und frankieren. Abgeschickt wurden sie jedoch nicht – lediglich archiviert! Solche Entdeckungen im polnischen Archiv ermöglicht ein Schüleraustauschprojekt, das der Geschichtslehrer Gero Conring im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft der BBS II Emden mit einer polnischen Partnerschule in Lodz durchführt. Die AG richtet sich an historisch besonders interessierte Schülerinnen und Schüler, die gemeinsam mit polnischen Austauschpartnerinnen und -partnern Archivrecherche betreiben. Mit Lodz wurde eine Partnerstadt gewählt, die sich für solche Recherchen anbietet: Hier befand sich während des 2. Weltkriegs eines der größten Juden-Ghettos in Europa. Die zehn bis zwölf Schülerinnen und Schüler der AG stammen aus dem Vollzeitbereich der BBS, vor allem dem beruflichen Gymnasium. „Dadurch ist die kontinuierliche Arbeit in der AG sichergestellt“, erläutert Gero Conring. Die Partnerschaft verbindet die Emder BBS mit dem 3. Lyzeum in Lodz. Der Austausch schließt die Unterbringung in Gastfamilien ein und besteht nicht nur aus Archivarbeit. Zu dem einwöchigen Besuch im März 2014 gehörte auch ein Besuch in der Partnerschule sowie bei einem jüdisch-orthodoxen Gottesdienst. Zurück zum Schicksal der deportierten Juden. Die jugendlichen Rechercheure fanden nicht nur die nicht abgeschickte Postkarte von Lazarus Altgenug. Sie fanden auch seine „Abmeldung“ auf einem Formular des „Aeltesten der Juden in Litzmannstadt“. Dort heißt es: „Der Obengenannte verliess am 6.II.42 die Wohn. Nr. … an der Gnesener (Greisenheim) Str. 26 Ursache: gestorben“. Ob er an Hunger, Krankheit oder Kälte starb, das weiß man nicht. Immerhin ist er – anders als zuvor vermutet – nicht in Auschwitz-Birkenau umgebracht worden. Die Emder Schülerinnen und Schüler konnten anhand von Mikrofilmrollen im Stadtarchiv Lodz das Schicksal mehrerer Juden aus Emden rekonstruieren. Die Max-Windmüller-Gesellschaft in Emden (www.mwg-emden.de) unterstützt das Projekt als außerschulischer Partner. Die Ergebnisse der Recher- chen sind auf einer eigenen Website www.emden-lodz.de anschaulich und einprägsam dokumentiert. Darüber hinaus soll die Recherche Spuren in den Straßen Emdens hinterlassen. Die gefundenen Daten werden sich auf Stolpersteinen vor den ehemaligen Häusern der jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger wiederfinden – gegen das Vergessen, als Teil der Emder Erinnerungskultur. Das Projekt wurde mit dem Schülerfriedenspreis 2014 des Niedersächsischen Kultusministeriums ausgezeichnet. 172 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS SVBl 4/2015 Durch die Hand ins Herz und in den Kopf Ein Auschwitzbegegnungsprojekt der BBS 6 in Hannover Fährst du mit nach Oswiecim? Diese Frage stellten Lehrkräfte der BBS 6 in Hannover Anfang des laufenden Schuljahres Schülern des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ). Hinter dieser Frage steckt ein ganz besonderes Projekt, das deutsch-polnischen Jugendaustausch, praktische handwerkliche Arbeit und Erinnerungskultur miteinander verbindet. Die fast ausschließlich männlichen Teilnehmenden, zumeist im Alter von 15 bis 17 Jahren, treffen sich nämlich nacheinander in Deutschland und Polen, um sich jeweils 14 Tage lang kennenzulernen, Reparaturarbeiten auszuführen und gemeinsam Gedenkorte aufzusuchen, insbesondere das Konzentrationslager in Auschwitz. So heißt Oswiecim auf Deutsch – und deshalb heißt das Ganze auch „Auschwitzbegegnungsprojekt“. „Durch die Hand ins Herz und in den Kopf“ – nach diesem Motto möchte BBS-Lehrer Stephan Spieß dabei vorgehen. Das beginnt schon beim Besuch der polnischen Gruppe bei den deutschen Partnern, der immer im Herbst stattfindet. Die Handarbeit war im vergangenen Herbst die Instandsetzung von Blockhütten des CVJM-Heims in Abbensen. Beim Gegenbesuch in Polen im Mai dieses Jahres wird die Reparatur und Instandsetzung eines Kinderspielplatzes in Oswiecim und im Kinderdorf „Janusz Korczak“ in die Hand genommen. Für Herz und Kopf sind andere Programmpunkte vorgesehen. Der Besuch der polnischen Jugendlichen in Deutschland begann traditionsgemäß mit einer Woche in Berlin, die nicht nur zum Brandenburger Tor und zum Reichstag führte, sondern auch zum Holocaust-Mahnmal und zum Jüdischen Museum. Beim Besuch in Oswiecim steht natürlich der Besuch im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau an zentraler Stelle. „Aber es geht nicht ausschließlich um das Gedenken. Wir wollen, dass die Jugendlichen auch Freizeit und Spaß haben“, betont Karl-Ernst Sickfeld, einer der beiden Begleitlehrer des Projekts an der BBS 6. Deshalb gebe es neben Arbeit und Besichtigungen ein Freizeitprogramm – und stets gutes Essen, ergänzt er lächelnd. Die Austausch-Jugendlichen aus Deutschland kommen von der BBS 6, von der Werk-statt-Schule Hannover und vom Kolping Berufsbildungswerk Hettstedt. Die polnischen Partner sind von der Don Bosco Salesianer Berufsschule in Oswiecim. Insgesamt umfasst die Gruppe zwischen 40 und 45 Personen. Es sind sozial- und bildungsbenachteiligte junge Menschen aus Deutschland sowie Flüchtlinge aus Kriegsgebieten mit sehr unterschiedlichen schulischen Hintergründen. Kann man ihnen ein so anspruchsvolles Thema wie das Gedenken an die Judenverfolgung im Nationalsozialismus zumuten? Stephan Spieß und Karl-Ernst Sickfeld sind davon überzeugt, dass das geht – und sie erleben es jetzt im sechsten Jahr in Folge im Team mit Claus Schütte von der Schülerberatung an der BBS 6. Entscheidend sind offenbar der Einstieg über die praktische Tätigkeit und das sich dabei entwickelnde Vertrauensverhältnis zwischen den erwachsenen Betreuern und den Jugendlichen. Wenn man etwas zusammen repariert oder aufbaut und dabei gemeinsam schwitzt, schimpft und lacht, schafft man eine Grundlage, auf der auch Gespräche über Auschwitz und die Judenverfolgung möglich sind, haben die drei festgestellt. Besonders bemerkenswert findet Karl-Ernst Sickfeld, dass oft auch muslimische Schüler über das Auschwitz-Begegnungsprojekt einen Zugang zum Thema Judenverfolgung finden und gegen Antisemitismus „geimpft“ werden. Für fast alle bedeutet das Projekt außerdem einen Schritt in die Selbstständigkeit, indem sie zwei Wochen in einer Gruppe arbeiten, lernen und leben, weit weg von zu Hause. Wer mehr über das Projekt erfahren will, kann sich einen Filmbericht des NDR ansehen: „Von Hannover nach Auschwitz”, online in der Mediathek von www.ndr.de. SVBl 4/2015 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS 173 Durch Planspiele zu den Menschenrechten Projekt Entrechtung als Lebenserfahrung – Netzwerk für Menschenrechtsbildung Das Thema „Menschenrechte“ ist wichtig für die historischpolitische Bildung, nicht zuletzt zur Prävention gegen NeoNazismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Die Postulierung von Menschenrechten hat den Weg zur modernen Demokratie geebnet, und ihre Verletzung durch Staaten und Personen ist regelmäßig Gegenstand der öffentlichen Diskussion und weitreichender politischer Konflikte. Aber wie kann man Schülerinnen und Schülern einen Zugang zu diesem Thema eröffnen, der ihr Engagement auslöst und nachhaltig wirkt, statt sie einzuschläfern? Dazu hat das Team des Projekts Entrechtung als Lebenserfahrung der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten eine Peer-Seminarreihe „Fight for your Rights – Menschenrechte gestern und heute“ konzipiert und im Rahmen des Modularen Qualifizierungsprogramms (MQP) „Geschichte ist nicht von gestern: Entrechtung und Menschenrechte in Vergangenheit und Gegenwart“ u. a. Planspiele entwickelt. Das Planspiel „Die Fahrt der Exodus 1947“ wird im Zusammenhang mit einem ausführlichen Besuch der Gedenkstätte Bergen-Belsen angeboten. Bergen-Belsen war nicht nur Kriegsgefangenen- und Konzentrationslager, sondern nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs auch Camp für „Displaced Persons (DPs)“, also Auffanglager für durch den Krieg heimatlos Gewordene. Zum Teil zu dieser Personengruppe gehören die 4.500 Jüdinnen und Juden, die 1947 versuchten, mit dem Schiff „Exodus 1947“ nach Palästina auszuwandern. Sie wurden jedoch von den Briten daran gehindert und nach einer Odyssee schließlich bei Lübeck in Lagern untergebracht. „Im Planspiel durchlaufen die Teilnehmenden sechs an historischen Fakten orientierte Stationen und lernen so das Schicksal von Opfern des Nationalsozialismus sowie deren Schwierigkeiten und Herausforderungen im Migrationsprozess kennen“, sagt Anja Schade, die Entwicklerin. Das Seminar erfordert zwei Tage, wovon ein Tag in der Gedenkstätte stattfindet. Beim „Insel Camp Human Rights – ICH” geht es um eine Inselsituation. Die Teilnehmenden sollen sich vorstellen, ein Jahr lang auf einer Insel zusammenzuleben und dafür sinnvolle allgemeine Regeln aufzustellen. Dabei sollen sie sich nicht selbst darstellen, sondern Rollen übernehmen, um die Vielfalt der Gesellschaft zu repräsentieren. „Es geht darum, dass die Menschenrechte nicht vorgegeben, sondern von den Jugendlichen selbst gleichsam neu erfunden werden – als sinnvolle Hilfsmittel der Bewältigung von Problemen und Konflikten im Zusammenleben“, sagt Bernd Grafe-Ulke, einer der beiden Projektleiter. Zeitrahmen für die Durchführung: ein ganzer Tag oder zwei halbe Tage. Das Planspiel „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) – Fallsimulationen“ macht konkretere Vorgaben. Die Teilnehmenden sollen sich anhand realer Fälle von Menschenrechtsverletzungen mit der Europäischen Konvention für Menschenrechte und der Funktionsweise des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auseinandersetzen. Einer der beiden zur Wahl stehenden Fälle betrifft die Mitarbeiterin einer Pflegeeinrichtung, die ihrem Arbeitgeber mit rechtlichen Schritten gedroht hatte, falls sich an den Arbeits- und Pflegebedingungen nichts ändere. Daraufhin wurde ihr fristgerecht gekündigt. Wurde damit ihr Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt? Die Teilnehmenden des Planspiels übernehmen die verschiedenen Rollen im Prozess: beschwerdeführende und beklagte Partei, Richterinnen / Richter, Presse, Interessenverbände. Das Spiel beginnt nach der Einarbeitung in die Rollen mit einer Pressekonferenz. „So können sich die Jugendlichen in ihre jeweilige Rolle hineinargumentieren“, erläutert Herr Grafe-Ulke. Es folgen Verhandlung, Urteilsverkündung und, wenn genügend Zeit bleibt, eine Abschluss-Pressekonferenz. Zeitrahmen auch hier: ein ganzer Tag oder zwei halbe Tage. Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten bietet das Planspiel „Die Fahrt der Exodus“ für Jugendliche und Erwachsene an. Die anderen beiden Planspiele richten sich vorrangig an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, darunter Lehrkräfte. „Und die setzen die Planspiele dann im eigenen Unterricht oder in anderen Bildungskontexten um“, sagt Bernd GrafeUlke. Ausführliche Informationen zu den Planspielen findet man auf der Website http://geschichte-bewusst-sein.de. 174 NICHTAMTLICHER TEIL / THEMA DES MONATS SVBl 4/2015 Menschen achten – Rechte verstehen Altersgerechte Zugänge für jüngere Schülerinnen und Schüler Wie neuere Forschungen zeigen, haben bereits Grundschulkinder detaillierte Vorstellungen zu Holocaust und Nationalsozialismus – und sie stellen hierzu Fragen. Eine Auseinandersetzung mit der Zeit des Nationalsozialismus und der Ausgrenzung und Verfolgung von Bevölkerungsgruppen kann deshalb schon früh beginnen: in der Grundschule und in den unteren Klassen der weiterführenden Schulen. So kann die Schule entgegenwirken, dass sich durch verschiedene Medien vermittelte oder in Gesprächen aufgeschnappte Wissensbruchstücke früh zu einem falschen Bild verfestigen. „Damit ist zum Beispiel die Reduzierung auf die Vorstellung gemeint: Es lag alles an Hitler, der war‘s“, erläutert Ulrike Pastoor, die Leiterin des Projekts „Menschen achten – Rechte verstehen“ der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten. Die ses Projekt wendet sich an Lehrkräfte und andere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die mit jüngeren Schülerinnen und Schülern zum Thema Nationalsozialismus und Verfolgung arbeiten wollen. dieser einzelnen Person – als Kind. Deren Biografie wird in Bezug gesetzt zu den gesellschaftspolitischen Entwicklungen im Nationalsozialismus, sodass die Schülerinnen und Schüler einen Zusammenhang zwischen beidem herstellen können. So gewinnen sie auch Einsichten in die Entstehung und die Struktur des Nationalsozialismus und erfahren Politik und Geschichte als etwas, das von handelnden Personen aktiv gestaltet wird. Beim Zugang über Kinderliteratur stehen neben den dokumentarischen auch erfundene Geschichten im Mittelpunkt. Durch die freie Wahl der Protagonistin oder des Protagonisten (meist ein Kind im Alter der lesenden Kinder), die freie imaginatorische Ausgestaltung der Handlung, aber auch die Freiheiten in der sprachlichen Gestaltung kann eine Geschichte behutsam und altersgerecht erzählt werden. Wer Kindern das Thema nahebringen möchte, der braucht einen altersgerechten Ansatz. Zwei Zugänge werden im Rahmen des Projekts „Menschen achten – Rechte verstehen“ beschritten: das Lernen an Biografien und der Zugang über Kinderliteratur. Aber ist dieser Zugang nicht schon reichlich gewählt worden? Man denke an Bücher wie „Damals war es Friedrich“ von Hans Peter Richter oder „Als Hitler das rosa Kaninchen stahl“ von Judith Kerr, die seit Jahrzehnten als Ganzschriften in der Schule gelesen werden. „Ja, aber diese alten Klassiker sind teilweise sehr umstritten und es gibt neuere Bücher, die sehr gut für die Behandlung des Themas Nationalsozialismus geeignet sind“, sagt Ulrike Pastoor. Beim biografieorientieren Ansatz setzen sich Lernende und Lehrende mit der Lebensgeschichte eines anderen Menschen auseinander. Dessen reales Schicksal zur Zeit des Nationalsozialismus, aber auch sein Leben davor und (im besten Falle) danach werden rekonstruiert und anhand von Dokumenten greifbar. Dazu gehören Fotos, Briefe, aber auch Ausweise, Schulhefte und andere konkrete Spuren des damaligen Lebens Diese Bücher können Lehrkräfte dank der Fortbildungsangebote des Projekts „Menschen achten – Rechte verstehen“ kennen lernen. Die Veranstaltungen des seit 2013 laufenden Projekts sollen jedoch nicht nur informieren, sondern auch als Werkstatt für die Erarbeitung von Unterrichtsmaterialien und als Forum des Austausches zwischen Gedenkstätten und Schulen dienen. SVBl 4/2015 NICHTAMTLICHER TEIL 175 NICHTAMTLICHER TEIL Es werden sieben Preise im Wert von je 2.500 Euro vergeben. Wettbewerbe Anerkannte Wettbewerbe des Bundes und des Landes Nähere Informationen zum Wettbewerb und Anmeldung online unter: www.mixed-up-wettbewerb.de Bewerbungszeitraum: 1.4. bis 15.5.2015 Jugend trainiert für Olympia (Winterfinale) Bundesfinale Winter vom 22.2. bis 26.2.2015 in Nesselwang Am Bundesfinale des Bundeswettbewerbs der Schulen „Jugend trainiert für Olympia“ vom 22. bis 26.2.2015 (Winterfinale) in Nesselwang haben aus Niedersachsen sechs Schulmannschaften teilgenommen. Die Wettkämpfe wurden in den Sportarten Skilanglauf, Ski Alpin und Skisprung ausgetragen, wobei die niedersächsischen Mannschaften ausschließlich an den Wettbewerben im Skilanglauf teilgenommen haben. Das Gesamtergebnis der niedersächsischen Mannschaften ist nachfolgender Übersicht zu entnehmen: Jugend trainiert für Olympia Platz Schule und Ort Sportart WK 17. Robert-Koch-Schule, Clausthal-Zellerfeld Skilanglauf III Jungen 13. Werner-von-SiemensGymnasium, Bad Harzburg Skilanglauf III Jungen 10. Robert-Koch-Schule, Clausthal-Zellerfeld Skilanglauf III Mädchen 11. Haupt- und Realschule Clausthal-Zellerfeld, Clausthal-Zellerfeld Skilanglauf III Mädchen 19. Wilhelm-Gymnasium, Braunschweig Skilanglauf IV Mixed 20. Hoffmann-von-Fallersleben Gymnasium, Braunschweig Skilanglauf IV Mixed Andere Wettbewerbe MIXED UP 2015 Kontakt: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ), Fachstelle Kultur macht Schule / Wettbewerb MIXED UP, Ulrike Münter, Küppelstein 34, 42857 Remscheid, Tel.: 02191 / 794397, E-Mail: [email protected]; Internet: www.kultur-macht-schule.de, www.mixed-up-wettbewerb.de „Unsere Schulbibliothek im Bild“ – Wettbewerb um Niedersächsischen Schulbibliothekspreis geht in die zweite Runde Schulbibliotheken werden in Niedersachsen durch das Netzwerk Niedersächsischer Schulbibliotheken, die Regionalbeauftragten für Schulbibliotheksarbeit, die Akademie für Leseförderung Niedersachsen sowie das Niedersächsische Kultusministerium unterstützt. Zwei Pfeiler sind dabei der alljährliche Schulbibliothekstag und der jedes Jahr vergebene Niedersächsische Schulbibliothekspreis. Damit hat die Schulbibliotheksarbeit einen festen Platz in der niedersächsischen Schullandschaft. Zum zweiten Mal schreibt nun das Niedersächsische Kultusministerium den Niedersächsischen Schulbibliothekspreis aus. Unter dem Motto „Unsere Schulbibliothek im Bild“ sind diesmal alle niedersächsischen Schulen mit einer Schulbibliothek eingeladen, ihre Bibliothek mit einem selbst geschossenen Foto zu präsentieren. Die Bilder sollen Personen „in Aktion“ zeigen; sie sollen mit einem passenden Titel eingereicht werden und können vorher etwas bearbeitet worden sein (z. B. Collage, Kolorierungen). Die Fotos müssen im Originalformat und in höchstmöglicher Auflösung eingereicht werden. Die beteiligten Personen sollten genannt werden. Bei den abgebildeten Personen ist das Recht am eigenen Bild zu beachten. Die Auswahlkriterien sind: Thema und Titel des Fotos, Originalität, Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern. Einsendungen sind per E-Mail oder auf dem Postweg möglich. Einsendeschluss: 22.7.2015 MIXED UP, der bundesweite Wettbewerb für Kooperationen zwischen Kultur und Schule, wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundesvereinigung für Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) 2015 wieder ausgelobt. Gesucht werden Bildungspartnerschaften, die nachhaltig gut zusammenarbeiten und Kindern und Jugendlichen künstlerisches Schaffen, umfassenden Kompetenzerwerb und Persönlichkeitsbildung ermöglichen. Beim Niedersächsischen Schulbibliothekstag am 29.9.2015 an der Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule in Göttingen werden drei Bibliotheken für ihre Gewinnerfotos mit Urkunde und Geldpreis ausgezeichnet. Der Jury gehören die Regionalbeauftragten für Schulbibliotheksarbeit in Niedersachsen und die Akademie für Leseförderung Niedersachsen an. Teilnahmeberechtigt sind Kooperationsteams, die aus mindestens einem außerschulischen kulturellen Bildungspartner und mindestens einer allgemein bildenden Schule bestehen. Akademie für Leseförderung Niedersachsen, Waterloostraße 8, 30169 Hannover, Tel.: 0511 1267215, E-Mail: viktoria.bothe@ gwlb.de Kontakt: 176 NICHTAMTLICHER TEIL Die Niedersachsen Filmklappe 2015 Ein Kurzfilmwettbewerb für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen In neuem Gewand, aber weiterhin mit der bewährten Wettbewerbsstruktur organisiert die Medienberatung Niedersachsen – unterstützt vom Niedersächsischen Kultusministerium, dem NLQ, der Niedersächsischen Landesschulbehörde sowie den kommunalen Schulträgern – im Schuljahr 2014/15 wieder zahlreiche regionale „Filmklappen”, um Kinder und Jugendliche zu ermutigen, sich aktiv gestalterisch mit dem Medium Film auseinanderzusetzen und – sei es in privater Initiative oder im Rahmen eines schulisch unterstützten Projektes – einen Kurzfilm zu realisieren. Filme, die in diesem Schuljahr realisiert wurden, können bis zum 15.9.2015 bei den regionalen Filmklappen eingereicht werden. SVBl 4/2015 Die meisten niedersächsischen Medienzentren stellen darüber hinaus Videoequipment und PC-Schnittplätze für die Filmarbeit zur Verfügung. Auf der Internetseite www.filmklappe.com werden die zurzeit 17 regionalen Filmklappen-Kurzfilmwettbewerbe vorgestellt, und es können die Flyer mit den detaillierten Teilnahmebedingungen eingesehen werden. Weitere Auskünfte erteilen die kommunalen Medienzentren und Bildstellen. Termine 24.4.2015 Aurich Samba für Einsteiger (ohne Vorkenntnisse) Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Klassen-, Gruppenoder Einzelarbeit handelt. Auch das Thema des Films kann frei gewählt werden. für Lehrkräfte des Fachbereichs Musik, Leiter von AGs und fachfremde interessierte Lehrkräfte Wichtig ist jedoch, dass der Film eine nachvollziehbare Geschichte erzählt und die grundlegenden Elemente der Filmgestaltung berücksichtigt. Aller Anfang ist leicht: die ersten Schritte in die Musik Brasiliens. Das vorgestellte Konzept wird in Grundschulen, Sekundarstufen, Förderschulen, Musikschulen, in der Erwachsenenbildung und in der Arbeit mit Behinderten praktiziert und der Zielgruppe vom Niveau her angepasst. Da es sich um einen Kurzfilmwettbewerb handelt, darf die Länge eines Films (ohne Abspann) 15 Minuten nicht überschreiten. Darüber hinaus ist auf die Einhaltung der Urheberrechtsbestimmungen zu achten! Bei jeder regionalen Filmklappe wird eine Jury bestehend aus Medienpädagogen, Filmschaffenden und Schülervertreter/innen die Gewinner in den folgenden fünf Alterskategorien ermitteln: Kindertagesstätten / Grundschulen Förderschulen Klassen 5-7 Klassen 8-10 Klassen 11-13, BBS Einige regionale Filmklappen loben auch thematisch gebundene Sonderpreise aus. Die Sieger einer regionalen Filmklappe werden in einer feierlichen Preisverleihung in einem der örtlichen Kinos ausgezeichnet. Diese regionalen Preisträger treten dann einige Monate später auf Landesebene bei der „Niedersachsen Filmklappe” gegeneinander an. Um die dokumentarische Filmarbeit von Kindern und Jugendlichen aufzuwerten, sind die regionalen Filmklappen aufgefordert, neben den Siegerfilmen der Alterskategorien jeweils einen sehenswerten dokumentarischen Beitrag beim Landeswettbewerb zusätzlich mit einzureichen, auch wenn dieser auf regionaler Ebene keinen Preis erhalten hat. Die Jury der Niedersachsen Filmklappe wird unter diesen Einreichungen dann einen Sonderpreis „Dokumentation” ausloben. Die medienpädagogischen Beraterinnen und Berater und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den teilnehmenden Medienzentren stehen sowohl den Kindern und Jugendlichen als auch interessierten Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern bei allen medienpädagogischen und technischen Fragen gerne beratend und unterstützend zur Seite. Anhand von praktischen Übungen, bei der sich die Teilnehmenden in die Situation des Schülers oder der Schülerin begeben, wird das Konzept anschaulich dargestellt. Die Arbeit mit Trommelstöcken, erste Schritte des körperlichen Erlebens sowie der Aufbau von Sambaarrangements werden erarbeitet. Ziele: Die Teilnehmenden erhalten einen Einblick in die vielfältigen Möglichkeiten zum Einsatz von Trommeln zur Förderung der Schülerinnen und Schüler, zur Gestaltung des Musikunterrichts oder zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls und können ihr Wissen praktisch umsetzen. Zeit: 24.4.2015, 8.00 bis 12.00 Uhr Ort: Grundschule Sandhorst, Eheweg 15, Aurich Leitung: Udo Patschkowski, River-Musik Trommelschule, Drochtersen (www.river-music.de) Veranstalterin: Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung in Aurich Kosten: 50 Euro Informationen: Gabriele Kleen, Tel.: 04941 179987 Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KAUR.517. 055) 4.-5.5.2015 Lingen Chemie fachfremd unterrichten – Klasse 7/8 für Lehrkräfte der Klassen 7 und 8 an Haupt-, Real-, Oberund Gesamtschulen sowie Gymnasien Eindrucksvolle und markante Experimente bilden den Kern eines motivierenden Chemieunterrichts. Mit einfachen, aber zugleich instruktiven Experimenten sollen verschiedene Themen erschlossen werden. Schwerpunktthemen der Veranstaltung sind: Kleidung – die zweite Haut; Reinigungsmittel – Säure, SVBl 4/2015 NICHTAMTLICHER TEIL 177 Basen, Lösungen; Kosmetik, selbst hergestellt. Mit Hilfe der Themen und ausgewählter Experimente werden die verschiedenen Basiskonzepte theoretisch erläutert. Zeit: 4.5.2015, 14.30 Uhr, bis 5.5.2015, 15.00 Uhr Ort: Ludwig-Windthorst-Haus, Gerhard-Kues-Straße 16, 49808 Lingen Informationen: www.lwh.de Kontakt: [email protected] Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KLIN. 1505-04.002) hintergrund sorgen“ (StEG-Konsortium 2010, 6). Können Ganztagsschulen das alles leisten? Bei der Tagung werden die Ergebnisse der letzten Langzeitstudie zum Ganztagsunterricht in Deutschland (StEG) vorgestellt, Möglichkeiten einer veränderten Lern- und Lebenskultur in Schule erörtert und ein Beispiel für die Gestaltung eines Ganztagsangebotes vorgestellt und diskutiert. Ein Konferenzteil mit Vertreterinnen und Vertretern des Niedersächsischen Kultusministeriums und der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen schließt die Tagung ab. Zeit: 7.5.2015, 10.00 Uhr, bis 8.5.2015, 13.00 Uhr Ort: Rehburg-Loccum Leitung: Dietmar Peter 7.-8.5.2015 Lingen Raus aus dem Hamsterrad! Stressmanagement im anstrengenden Alltag Im Berufsalltag geht uns leicht das Gefühl für und der Kontakt zu uns selbst verloren. Es entstehen Stress, Unzufriedenheit und Hamsterrad-Gefühle. Diese Spirale gilt es in diesem Workshop zu durchbrechen. Ein bewusstes Stopp-Signal zu setzen und sich eine Pause für die eigene körperliche, geistige und seelische Gesundheit zu erlauben steht am Beginn dieses Kurses. Schließlich geht es um eine Neuausrichtung, damit Zufriedenheit, Ausgleich und Wertschätzung der eigenen Bedürfnisse und Wünsche wieder mehr Platz im eigenen Leben bekommen. Grundlage für dieses Seminar ist die Arbeit mit ZRM®, dem Zürcher Ressourcen Modell, einem Selbstmanagement-Training, das in den 1990er Jahren von Maja Storch und Frank Krause an der Uni Zürich entwickelt worden ist. Zeit: 7.5.2015, 15.30 Uhr, bis 8.5.2015, 17.30 Uhr Ort: Ludwig-Windthorst-Haus, Gerhard-Kues-Straße 16, 49808 Lingen Informationen: www.lwh.de Kontakt: [email protected] Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KLIN.1505-07.010) 7.-8.5.2015 Rehburg-Loccum Ganztagsschule – zwischen Vielfalt und Profilierung Loccumer Konferenz für Schulleiterinnen und Schulleiter an Haupt-, Real- und Oberschulen für Schulleitungen an niedersächsischen Haupt-, Real- und Oberschulen Der Ausbau der Ganztagsschule ist in Deutschland in der Öffentlichkeit kaum ernsthaft umstritten. Vielen gilt die Ganztagsschule als Hoffnungsträgerin für die Zukunft von Schule. So wird der Ganztagsschule in unterschiedlichen Zusammenhängen die Lösung aktueller bildungspolitischer Herausforderungen und sozialer Problemlagen zugeschrieben. Die Ganztagsschule „soll Lernmotivation und Schulfreude erhöhen, den Erwerb von sozialen und kognitiven Fähigkeiten fördern, soziale Benachteiligung kompensieren, eine Balance zwischen Familie und Arbeitswelt schaffen und außerdem für die bessere Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrations- Veranstalter: Religionspädagogisches Institut Loccum, Uhlhornweg 10-12, 31547 Rehburg-Loccum Kosten: 15 Euro Informationen: www.rpi-loccum.de Anmeldung: [email protected] 11.-13.5.2015 Rehburg-Loccum Produktiver Umgang mit Störungen (nicht ausschließlich) im Religionsunterricht für Lehrkräfte, Pastorinnen und Pastoren, Diakoninnen und Diakone, die in berufsbildenden Schulen Religionsunterricht erteilen Schulischer Unterricht wird statistisch alle 2,6 Minuten gestört. Diese Situation belastet nicht nur die Unterrichtenden, sondern ist auch Ausdruck der Belastungen der Schülerinnen und Schüler. Unterricht als ein Gesamtsystem zu begreifen, an dem viele beteiligt sind (auch mehr als die im Raum Anwesenden!), kann ein Schlüssel für ein neues eigenes Herangehen an die damit zusammenhängenden Schwierigkeiten sein. In der Veranstaltung wird mit den Mitteln der Gewaltfreien Kommunikation nach Rosenberg und Ideen aus dem Bereich des Systemischen Denkens an typischen Unterrichtssituationen gearbeitet. Zeit: 11.5.2015, 15.30 Uhr, bis 13.5.2015, 13.00 Uhr Ort: Rehburg-Loccum Leitung: Bettina Wittmann-Stasch, Prof. Dr. Gottfried Orth Veranstalter: Religionspädagogisches Institut Loccum, Uhlhornweg 10-12, 31547 Rehburg-Loccum Kosten: 30 Euro Informationen: www.rpi-loccum.de Anmeldung: [email protected] 12.-13.5.2015 Rehburg-Loccum 1. Loccumer Schulleitungskongress Die Ev. Heimvolkshochschule Loccum veranstaltet am 12./13. 5.2015 das 1. Praxisforum für Schulleitungen aus Niedersachsen in Kooperation mit dem Schulleitungsverband Nieder - 178 NICHTAMTLICHER TEIL SVBl 4/2015 sachen e. V. (SLVN): zwei Tage mit praxisbezogener Information, aktuellen Anregungen und persönlichem Austausch in Loccum. – Einführungsvortrag von Gerald Nolte (Nds. Kultusministerium): Was für Schulleitungen neu wird: Auswirkungen der Schulgesetznovelle auf die Arbeit der Schulleitungen – Hauptvortrag von Prof. Dr. Thomas Ziehe (Leibniz Universität Hannover): Wie sich das Verhältnis zur „Wirklichkeit“ ändert – Jugendlicher Mentalitätswandel und die Lernkultur der Schule Die fünf Praxisforen: – Souverän den Führungsalltag meistern: Umgang mit schwierigen Kollegen – Die Rolle der Schulleitung bei der Teamentwicklung – Konferenzen und Dienstbesprechungen: Routineveranstaltungen oder kreatives Arbeitsfeld? – Unterrichtsbesuche durch die Schulleitung: Pflichtaufgabe oder Führungsinstrument? – Schule lebenswert machen: Anregungen zur Gestaltung von Lern- und Lebensräumen Zeit: 12.-13.5.2015 Ort: Ev. HVHS Loccum, Hormannshausen 6-8, 31547 Rehburg-Loccum Kosten: 265 Euro (Seminargebühr, Unterkunft und Verpflegung, Einzelzimmer mit Dusche / WC), 233 Euro (Seminargebühr inkl. Verpflegung) Informationen: www.hvhs-loccum.de Informationen: www.lwh.de Kontakt: [email protected] Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KLIN.1505-18.015) 20.-22.5.2015 Rehburg-Loccum Gewalt, Mobbing, herausforderndes Verhalten in der Schule? für Lehrkräfte, die im Rahmen von Inklusion oder Integration evangelischen Religionsunterricht in der Sekundarstufe I erteilen, sowie für Förderschullehrkräfte, Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Inklusion oder Integration tätig sind oder sein werden Gewalt – und Mobbing als spezielle Erscheinungsform der Gewalt – scheinen eine immer größere Rolle an Schulen zu spielen. Fraglich ist dabei, ob dies (auch) ein Gender-Thema ist und ob sich dieses Phänomen durch die Einführung „inklusiver Schulen“ verstärkt. Wie können wir mit (drohender) Gewalt an Schulen umgehen, wie präventive und deeskalierende Arbeit leisten? Wie können wir diesen Herausforderungen angesichts einer immer heterogeneren Schülerschaft begegnen? Welchen Beitrag kann der Religionsunterricht zur Prävention und Deeskalierung von Gewalt leisten? In der Fortbildung wollen wir diesen Fragen nachgehen, Handlungsmöglichkeiten entdecken und gemeinsam reflektieren. Zeit: 20.5.2015, 15.30 Uhr, bis 22.5.2015, 13.00 Uhr Anmeldung: [email protected] Ort: Rehburg-Loccum Leitung: Birte Hagestedt 18.-19.5.2015 und 23.-24.6.2015 Lingen Schulrecht und Qualitätsentwicklung in Niedersachsen: Bausteine für Führungskompetenz aus rechtlicher und schulpraktischer Perspektive Im schulischen Alltag wird von Führungskräften rechtssicheres Handeln erwartet. Letztlich kann jede Entscheidung, welche auf Schulleitungsebene getroffen wird, rechtlich überprüft werden. Dies bedeutet, dass Führungskräfte über das entsprechende Handwerkszeug verfügen sollten und Entscheidungen schnell und möglichst rechtssicher treffen können sollten. Hierfür sollen neben einem soliden Grundwissen und rechtlichen Überblick auch Vertiefungen im Bereich „Aufsicht und Haftung“ sowie „Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen“ an zahlreichen Praxisbeispielen thematisiert werden. Daneben sind auch Führungsinstrumente und -kompetenzen im innerschulischen Verhältnis gefragt. Qualitätsentwicklung und Personalmanagement stehen dabei in engem Zusammenhang. Neben Grundlagen zur Kommunikation und zum Austausch innerhalb der eigenen Schule soll mit dem Instrument der „Gegenseitigen Fallberatung“ eine praktische Möglichkeit zum Austausch mit anderen schulischen Führungskräften erarbeitet werden. Zeit: 18.-19.5.2015 und 23.-24.6.2015 Ort: Ludwig-Windthorst-Haus, Gerhard-Kues-Straße 16, 49808 Lingen Veranstalter: Religionspädagogisches Institut Loccum, Uhlhornweg 10-12, 31547 Rehburg-Loccum Kosten: 30 Euro Informationen: www.rpi-loccum.de Anmeldung: [email protected] 21.5.2015 Cloppenburg Gelingende inklusive Übergänge von der GS zur Sek I Nachteilsausgleich - zielgleich - zieldifferent – wie gehe ich damit um? für Lehrkräfte aller Schulformen und Interessierte Die VBE Bezirksverbände Osnabrück-Emsland und OldenburgOstfriesland laden ein zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur Weiterentwicklung der inklusiven Schule in Niedersachsen. Informationen zum Thema: – Fachberaterinnen und Fachberater für sonderpädagogische Förderung – Erfahrungsberichte aus Schulen Zeit: 21.5.2015, 15.30 bis 18.00 Uhr SVBl 4/2015 NICHTAMTLICHER TEIL 179 Ort: Kath. Akademie Stapelfeld, Stapelfelder Kirchstraße 13, 49661 Cloppenburg – Prävention, Intervention u. a. im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung von Schülerinnen und Schülern Veranstalter: VBE Bezirksverbände Osnabrück-Emsland und Oldenburg-Ostfriesland – Formen der Kooperation – Diagnostik, Förderplanung Informationen und Anmeldung: bis zum 15.5.2015 online über www.vbebezirk.de – Beratung Weitere Informationen zum Tagungsort und zur Anreise unter www.ka-stapelfeld.de – Erfahrungsaustausch und Reflexion, gegenseitige Vorstellung von erfolgreichen Umsetzungsmodellen 3.6.2015 Zeit: Modul 1: 8.-9.6.2015 Modul 2: 9.-10.11.2015 Modul 3: 11.-12.4.2016 Modul 4: 29.-30.8.2016, jeweils 9.00 bis 17.00 Uhr Hannover Medienpädagogische Elternarbeit Erfahrungen und Modelle aus der Praxis – Tagung – Kinder und Jugendliche wachsen mit immer neuen Kommunikations- und Vernetzungsmöglichkeiten auf, die viele Chancen bieten, aber auch Gefahren mit sich bringen. Die Kinder, die über mobile Endgeräte und über einen unbeschränkten Zugang zum Internet verfügen, werden immer jünger. Eltern sind ständig neu gefordert, sich mit den Entwicklungen und den damit aufkommenden Erziehungsfragen auseinanderzusetzen. Das verunsichert viele Mütter und Väter, insbesondere auch Eltern, die aus anderen Herkunftsländern kommen und zum Teil Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache und Kultur haben. Sie alle benötigen bei der Medienerziehung in der Familie Unterstützung. Ort: Ringhotel Residenz, Am Markt 13-15, Wittmund In dieser Veranstaltung wird aufgezeigt, wie eine gute Elternarbeit gelingen kann und welche Konzepte Eltern und im Besonderen auch Eltern mit Migrationshintergrund ansprechen, um ihre Erziehungsverantwortung und -kompetenz zu stärken. Hinweise Zeit: 3.6.2015 – ganztägig Leitung: Thomas Wittkowski, Wolfgang Hinrichs Veranstalterin: Kompetenzzentrum für Lehrerfortbildung in Aurich Informationen: Gabriele Kleen, Tel.: 04941 179987 Anmeldung: www.vedab.de (Veranstaltungsnummer: KAUR.524. 553.1) Schule auf EssKurs – ein Gewinn für die schulische Verpflegung Verbraucherzentrale startet neue Bewerbungsrunde fürs Schuljahr 2015/16 Ort: Akademie des Sports, Hannover Leitung: Eva Hanel Veranstalterin: Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen Kosten: 60 Euro (inkl. vegetarischer Verpflegung) Informationen: http://www.jugendschutz-niedersachsen.de/ Anmeldung: [email protected], Buchungsnummer: M1530 Die Verbraucherzentrale Niedersachsen lädt erneut niedersächsische Schulen zur Teilnahme am Programm „Schule auf EssKurs“ ein. Gefragt sind eigene Ideen und Vorhaben für eine bessere Schulverpflegung. Die Schulen können ihre Bewerbungsunterlagen ab sofort bis zum 31.7.2015 einreichen. Beim Umsetzungsprozess werden die Schulen fachlich und individuell vom Ernährungsteam der Verbraucherzentrale begleitet. Bei Erfolg winkt am Ende eine Sterne-Auszeichnung. Ausgewogene Schulverpflegung sichert Schülergesundheit 8.-9.6.2015 und Folgeveranstaltungen Wittmund Inklusion in der Sek. I für Lehrkräfte in der Sek. I Diese Fortbildungsveranstaltungen in Wittmund bestehen aus vier je zweitägigen Modulen und umfassen unter anderem folgende Themenbereiche: – Grundlagen inklusiver Bildung – Inklusion und Schulentwicklung – Unterrichtsgestaltung – Unterrichtsdidaktik zur Unterstützung der inklusiven Bildung – Lernförderung Eine gute und ausgewogene Schulverpflegung ist die Basis für ein gutes Lernergebnis und für eine bestmögliche Gesundheit. Doch die Qualität des Schulessens entspricht in der Praxis häufig nicht den Erwartungen. Die Ernährung der Schülerinnen und Schüler ist vielerorts weder ausgewogen noch schmackhaft oder nachhaltig. Mit dem EssKurs-Programm haben die Ernährungsberaterinnen der Verbraucherzentrale neue Wege eingeschlagen, um die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler optimal zu fördern. In neun Monaten Ideen und Pläne umsetzen und alles dokumentieren Bis zum 31.7.2015 können interessierte Schulen ihr Konzept einreichen. Wichtig ist, dass dabei eine nachhaltige und qualitative Verbesserung der Verpflegungssituation beim Mittagsangebot berücksichtigt wird. Pausenverpflegung, Ernährungs- 180 NICHTAMTLICHER TEIL SVBl 4/2015 bildung oder Rahmenbedingungen bei den Mahlzeiten können weitere Handlungsfelder betreffen. renden Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit die positive Außendarstellung der Schule. Die vom Ernährungsteam ausgewählten Schulen werden rechtzeitig zum neuen Schuljahr informiert und können rasch damit beginnen, ihre Ideen und Pläne umzusetzen. Dafür haben sie etwa neun Monate Zeit. Fortschritte des Prozesses sind dabei vom schuleigenen Team zu dokumentieren. Schulen können auch mehrmals an dem Programm teilnehmen – sie sichern sich dadurch eine kontinuierliche Weiterentwicklung als Schule „auf EssKurs“. Wer erhält die Auszeichnung MINT-Schule Niedersachsen? Die zur Bewerbung notwendigen Unterlagen sowie weitere Details stehen auf der Homepage als Download zur Verfügung unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/neue-rundeschule-auf-esskurs. Nach erfolgreicher Umsetzung gibt es am Ende des Schuljahres eine Auszeichnung mit EssKurs-Sternen. Damit gewinnen die teilnehmenden Schulen nicht nur eine verbesserte Schulverpflegung, sondern es wird auch das Schulprofil nach innen und außen gestärkt. Jede niedersächsische Schule mit Sekundarstufe I (ausgenommen Gymnasien) kann sich um die Zertifizierung bewerben. Hierfür muss sie einen Fragebogen (Versand der Unterlagen im April 2015 oder abrufbar unter www.mint-schulen.de) ausfüllen, der von einer fachkundigen Jury aus MINT-Lehrkräften und Unternehmensvertretern ausgewertet wird. Kommt die Schule in die engere Wahl, so folgt ein Besuch durch JuryMitglieder für einen persönlichen Eindruck. Überzeugt die Schule auch hierbei, wird sie im Frühjahr 2016 zur MINTSchule Niedersachsen ernannt. Das Zertifikat behält seine Gültigkeit für vier Jahre. Nach Ablauf dieser Frist kann sich die Schule um eine Re-Zertifizierung bewerben. Bei Fragen steht Ihnen gerne Frau Imme-Kathrin Wasserscheidt von der Stiftung NiedersachsenMetall, Tel.: 0511 8505302, E-Mail: [email protected], als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Das Programm „Schule auf EssKurs“ wird gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Eine Teilnahme ist für die Schulen kostenfrei. Ansprechpartnerin: Kathrin Bratschke, Ernährungsreferat, Koordinatorin von „Schule auf EssKurs“, Tel.: 0511 9119643, E-Mail: k.bratschke@ vzniedersachsen.de MINT-Schule Niedersachsen – Die Exzellenzauszeichnung für besonders engagierte Schulen im MINT-Bereich MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik – Schulfächer, die als Grundlage zahlreicher Berufsbilder von großer Bedeutung sind. Immer mehr Schulen vertiefen daher ihr Profil im MINT-Bereich – und einige von ihnen sind dabei überdurchschnittlich erfolgreich. Um die Strahlkraft dieser Leuchttürme in der niedersächsischen Bildungslandschaft weithin sichtbar werden zu lassen und so Eltern und Schülern Orientierung zu geben, Unternehmen auf die Chancen guter Zusammenarbeit mit diesen Schulen aufmerksam zu machen und zur Fortsetzung der Anstrengungen zu motivieren, verleihen die Stiftungen der niedersächsischen Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Kultusministerium die gemeinsame Exzellenzauszeichnung MINTSchule Niedersachsen. Was hat eine Schule von der Auszeichnung? Mit der Ernennung erhält die ausgezeichnete Schule Zugang zum Netzwerk besonders engagierter MINT-Schulen. Halbjährliche Netzwerktreffen, Workshops, finanzielle Unterstützung für den MINT-Bereich sowie weitere Förderangebote gehören zu den Vorteilen der Mitgliedschaft. Das Netzwerk steht hilfreich bei der Anbahnung von Kontakten zur niedersächsischen Wirtschaft zur Seite und unterstützt mit flankie- „denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule“ – Das Schulprogramm der Deutschen Stiftung Denkmalschutz Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat ihr Schulprogramm „denkmal aktiv – Kulturerbe macht Schule“ erneut ausgeschrieben. Zwischen dem 18.3.2015 und dem 18.5.2015 haben weiterführende Schulen aller Schulformen die Möglichkeit, sich mit einem Projekt zu den Themen Kulturerbe und Denkmalschutz um Teilnahme an „denkmal aktiv“ im Schuljahr 2015/16 zu bewerben. Gebaute Geschichte zu erleben und dabei das kulturelle Erbe als Teil der eigenen Geschichte kennen zu lernen – das ist die Idee von „denkmal aktiv“. Die Sensibilisierung junger Menschen für landes-, regional- und lokalgeschichtliche Themen am Beispiel des baukulturellen Erbes sowie die Etablierung dieser Themen im Schulalltag – das ist das Ziel der bundesweiten Initiative. Mit „denkmal aktiv“ unterstützt die Initiatorin die Entdeckung von Denkmalen als außerschulische Lernorte sowie die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern. „denkmal aktiv“ steht unter der Schirmherrschaft der Deutschen UNESCO-Kommission. Schulen, die zur Teilnahme an „denkmal aktiv“ ausgewählt werden, werden von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz fachlich-koordinativ begleitet und finanziell mit rund 2.000 Euro (Projekt / Schuljahr) unterstützt. Die Auswahl erfolgt durch eine Jury. Zielgruppen: allgemein bildende und berufsbildende Schulen der Sekundarstufen I + II sowie Einrichtungen der Lehrerausund -fortbildung Ausschreibung und Bewerbungsunterlagen: Download unter www.denkmal-aktiv.de SVBl 4/2015 NICHTAMTLICHER TEIL Bewerbungsschluss: 18.5.2015 Information: Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Dr. Susanne Braun, Schlegelstraße 1, 53113 Bonn; Tel.: 0228 9091450, E-Mail: [email protected]; Website: www.denkmalaktiv.de Weltklasse! Bildung macht Zukunft: Plakate gestalten zur Bildung im Jahr 2030 Weltklasse! Bildung macht Zukunft – so lautet das Motto der Aktionswochen 2015 der Globalen Bildungskampagne vom 26.4. bis 5.7.2015. Die Globale Bildungskampagne ist ein internationales Bündnis von Gewerkschaften und Entwicklungsorganisationen, das in Deutschland von elf Organisationen getragen wird und sich weltweit für die Umsetzung des Menschenrechts auf Bildung einsetzt. In diesem Jahr dreht sich alles um die Bedeutung von Bildung in unserer globalisierten Welt. Welche Kompetenzen und welches Wissen brauchen Schülerinnen und Schüler, um in einer sich rasch wandelnden Welt zurechtzukommen und drängenden Herausforderungen wie dem Klimawandel oder der immer größer werdenden Schere zwischen Arm und Reich entgegenzutreten? Was sollten Schülerinnen und Schüler rund um den Globus – egal ob in Berlin, Hongkong oder Addis Abeba – lernen, um verantwortungsbewusste Menschen zu werden und sich ihre Träume erfüllen zu können? Was muss Bildung jetzt und in Zukunft leisten? Mit der Aktion „Weltklasse! Bildung macht Zukunft“ werden Schülerinnen und Schüler aufgefordert, Plakate zu gestalten, die zeigen, wie sie sich die Bildung im Jahr 2030 vorstellen. Lehrkräfte können das Thema im Unterricht behandeln und dazu die Aktions- und Unterrichtsmaterialien nutzen, die von der Globalen Bildungskampagne herausgegeben werden und kostenlos bestellt oder über das Internet heruntergeladen werden können. Die kreativsten Botschaften der Schülerinnen und Schüler werden auf Postkarten gedruckt und an Politikerinnen und Politiker gesendet, um die Bedeutung guter Bildung für alle zu unterstreichen. Weitere Informationen findet man auf www.bildungskampagne.org. Haus- und Straßensammlung der Deutschen Umwelthilfe Sie brauchen Geld, um Ihre guten Projektideen zu verwirklichen? Sie möchten – Ihren Schulhof naturnah gestalten – eine Solaranlage für das Schuldach anschaffen oder andere Energiesparprojekte durchführen – ein grünes Klassenzimmer einrichten – mit Ihren Schülerinnen und Schülern ein Umweltzentrum oder einen Bauernhof besuchen – die Ernährungssituation an Ihrer Schule optimieren 181 – oder ein anderes interessantes Umweltprojekt durchführen? Dann motivieren Sie Ihre Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an der Sammlung. Neun Schulen im Landkreis Braunschweig ersammeln innerhalb des kurzen Sammlungszeitraumes jedes Jahr knapp 30.000 Euro. Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), ein gemeinnütziger, privater und unabhängiger Natur- und Umweltschutzverband, organisiert für alle Schulen in Niedersachsen seit Jahren die Haus- und Straßensammlung. 70 Prozent der selbst gesammelten Gelder bekommt die Schule für ihre eigenen Projekte. 20 Prozent fließen in Projekte von landesweiter Bedeutung. 10 Prozent behält die Deutsche Umwelthilfe ein. Dafür stellt sie den Schulen sämtliche für die Sammlung notwendigen Materialien (Dosen, Banderolen, Listen, Plakate) sowie einen ausführlichen Sammlungswegweiser zur Verfügung. Die Sammlung findet in Niedersachsen vom 15.-30.6.2015 statt. Nähere Informationen und Bestellformulare finden Sie auf der Internetseite www.duh.de oder Sie wenden sich direkt an uns: Deutsche Umwelthilfe e. V., Landesgeschäftsstelle für Niedersachsen, Goebenstraße 3 a, 30161 Hannover, Tel: 0511 39080513, Fax: 0511 39080519, E-Mail: [email protected] VR-RadPartie zum Tag der Niedersachsen Im Rahmen des 34. Tages der Niedersachsen 2015 vom 26.28.6.2015 in Hildesheim wird am 26.6.2015 eine eintägige Radtour durchgeführt. Gestartet wird in der Domstadt Bad Gandersheim, über den Skulpturenweg führt die Strecke in den Klosterpark nach Lamspringe zur Klosterkirche. Nach einer Pause wird die Fahrt fortgesetzt und über Sehlem und Bodenburg der Kurpark in Bad Salzdetfurth mit der Gradieranlage erreicht, wo eine zweite Rast eingelegt wird. Das letzte Teilstück führt über Groß Düngen in die UNESCO-Weltkulturerbe-Stadt Hildesheim. Die Strecke verläuft auf 48 km gut ausgebauten Radwegen bzw. abgesicherten Straßen ohne große Steigungen. Jederzeit kann man sich unterwegs der Radtour anschließen. Mit dieser Radtour, die vom LandesSportBund Niedersachsen e. V. und den Volksbanken Raiffeisenbanken organisiert wird, erhalten alle Radsportbegeisterten Gelegenheit, einen abwechslungsreichen Kulturraum im Süden Niedersachsens kennen zu lernen. Die Teilnahme von allgemein bildenden Schulen und beruflichen Vollzeitschulen wird von den Organisatoren ausdrücklich begrüßt und gilt bei vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung als Schulveranstaltung. Teil nehmen können Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 (ab dem vollendeten 13. Lebensjahr) in Begleitung einer Lehrkraft aus allen Schulorten Niedersachsens. Sie haben wie alle anderen Teilnehmenden die Möglichkeit, in Hildesheim kostenfrei zu übernachten, um die vielfältigen Programmangebote des Landesfestes an dem Wochenende erleben zu können. Ausführliche Informationen zur VR-RadPartie und das Anmeldeformular sind auf der Internetseite des Kreissportbundes Hildesheim unter www.ksb-hi.de/ zu finden. 182 NICHTAMTLICHER TEIL Spendenkartenaktion 2015 des Deutschen Jugendherbergswerks Die Spendenkartenaktion wird in den Schulen Niedersachsens in der Zeit vom 15.4.2015 bis 15.10.2015 durchgeführt. Die Postkartenserie trägt in diesem Jahr den Titel „Tierische Momente“. Die 50 Tierfotos eignen sich zum Sammeln, Verschenken und Verschicken. Den über 500 Jugendherbergen in Deutschland helfen die Postkarten außerdem, wichtige Um- und Ausbauten vorzunehmen. So bleiben die Häuser attraktiv und die Gäste, zumeist Schulklassen, können sich wohl fühlen. Interessierte Schulen erhalten weitere Informationen beim DJHLandesverband Hannover e. V., Tel.: 0511 164020, Fax: 0511 1640232, E-Mail: [email protected], www.djh-niedersachsen.de. SVBl 4/2015 Der wigy e. V. sucht ab sofort für 15 - 20 Stunden pro Woche Mitarbeiter/-in zur Erstellung von Unterrichtsmaterialien wigy ist eine Initiative, die sich für den Ökonomieunterricht an allgemeinbildenden Schulen engagiert. Kernstück ist ein Onlinepool für Lehrkräfte mit rund 2.000 unterstützenden Angeboten für den Wirtschaftsunterricht aller Schulformen und Schulstufen. Schwerpunktmäßig entwickeln wir beim wigy e.V. multimediale Lehr- und Lernmaterialien für den Einsatz im schulischen Unterricht und realisieren internetgestützte Angebote. Zentrale Aufgabe ist die Entwicklung bzw. Überarbeitung von Unterrichtsmaterialien für Lehrkräfte. Dies umfasst u.a. • die Entwicklung von neuen Unterrichtsmaterialien für den Wirtschaftsunterricht • die Anpassung und Aktualisierung bestehender Materialien aus dem wigy Onlinepool auf www.wigy.de • die Bereitstellung und Pflege von Online-Angeboten Vorausgesetzt werden: • ein Lehramtsstudium, gerne im Bereich Ökonomische Bildung, Wirtschaftspädagogik oder vergleichbare Lehrämter • Interesse am Bereich „Ökonomische Bildung“ • die Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten • die Fähigkeit, selbstständig und als Teil des wigy Teams zu arbeiten. Wünschenswert sind: • fachdidaktische und fachwissenschaftliche Kenntnisse, die für die Materialienerstellung erforderlich sind • Kenntnisse in Content Management Systemen (optimal Typo 3) Wir bieten: • Einblicke in interessante Aufgabenfelder rund um die Materialienproduktion und im Bereich digitaler Medien • Arbeit in einem engagierten Team Ihre Bewerbung richten Sie bitte kurzfristig per E-Mail oder auf dem Postweg an: wigy e. V. Martina Raker · Bismarckstr. 31 26122 Oldenburg · 0441-361303-30 E-Mail: [email protected] · www.wigy.de Redaktionsschluss ist der 5. des Vormonats. Titelfoto: Schülerinnen und Schüler bei der (Gedenk-) Arbeit in Auschwitz-Birkenau und Lodz (Fotos: BBS 6 Hannover, BBS II Emden) Herausgeber: Niedersächsisches Kultusministerium Schiffgraben 12, 30159 Hannover Kontakt: Anita Lichy, Tel.: 0511 1207253 Redaktion: Dr. Andreas Müller (verantwortlich für den Inhalt), Dr. Ulrike Behrens, Petra Crysmann, Cornelia Hartwig, Jutta Köster, Petra Polley Weitere Mitarbeit: Anna Iaccheo-Nestola, Christina Jagemann, Gisela Wahner-Meyer E-Mail: [email protected] Weitere Bildquellen: von Cobber17, Jpbazard – CC BY-SA 2.5 – via Wikimedia Commons (S. 142), Funakoshi – gemeinfrei – via Wikimedia Commons (S. 142), W!B – gemeinfrei – via Wikimedia Commons (S. 142), Jacquelinekato – CC BY-SA 3.0 – via Wikimedia Commons (S. 143), Bill Branson – gemeinfrei – via Wikimedia Commons (S. 143), Wietzebilder – CC BY-SA 3.0 – via Wikimedia Commons (S. 169), KGS Schneverdingen (S. 170), BBS II Emden (S. 171), BBS 6 Hannover (S. 172), CherryX - CC-BY-SA 3.0/de – via Wikimedia Commons (S. 173), Stiftung niedersächsische Gedenkstätten (S. 174) Anzeigen: A.V.I. Allgemeine Verlags- und Informationsgesellschaft mbH Am Ortfelde 100, 30916 Isernhagen Tel.: 0511 7795380 E-Mail: [email protected] Bestellungen / Verlag: Hahnsche Buchhandlung Marktstraße 12, 31224 Peine Tel.: 05171 5405737 E-Mail: [email protected] Gesamtherstellung: Liskow Druck GmbH Oldenburger Allee 23, 30659 Hannover Erscheinungsweise: monatlich Kündigungsfrist: zwei Monate Preise: Jahresabonnement: 39,95 Euro einschl. MwSt. und Versandkosten Einzelheft: 3,95 Euro einschl. MwSt. zuzüglich Versandkosten. SVBl 4/2015 NICHTAMTLICHER TEIL 183 DAMALS DAS SCHULVERWALTUNGSBLATT VOR 60 JAHREN APRIL 1955 – 7. JAHRGANG, HEFT 4 Ferienaufenthalt Um die Schwierigkeiten, die sich bei der Fürsorge für In den diesjährigen Sommerferien stelle ich die Lehrer - diese Kinder – insbesondere auch bei ihrer Rückführung in die Heimat – ergeben können, herabzumindern fortbildungsheime Braunlage im Harz, Tannerstr. 40, Dreibergen bei Bad Zwischenahn (Oldb.), Rinteln an der Weser, Ostertorstr. 2, Schloss Schwöbber über Hameln (Weser) und um eine möglichst einheitliche Regelung der Zweifelsfragen zu erzielen, ist ein Gutachterausschuss für unbegleitete Kinder (unaccompanied children) gebildet worden […] (S. 96) erholungsbedürftigen Lehrkräften des Landes Niedersachsen und ihren Angehörigen wieder zur Verfügung. Atomenergie für den Frieden Die Zimmer (zum größten Teil mit 2 bis 4 Betten ausge- Eine Ausstellung über die friedlichen Anwendungs- stattet) sind besonders für Familien geeignet. Auch Ein- möglichkeiten der Atomenergie in Landwirtschaft, In- zelpersonen werden aufgenommen, wenn sie damit einver- dustrie und Medizin wird vom 7. April bis 8. Mai 1955 standen sind, dass sie u. U. mit einem weiteren Einzelgast in Hamburg, Planten und Blomen, Halle C, gezeigt. Die in einem Zimmer untergebracht werden. Bettwäsche wird Schau enthält viele Beispiele und Modelle, u. a. einen vom Heim gestellt; Handtücher sind mitzubringen. […] Kernreaktor in Originalgröße. Führungen für Gruppen Die Teilnehmer werden vom zuständigen Regierungs-/ (Schulen, Hochschulen usw.) sind vorgesehen. Anmel - Verwaltungspräsidenten nach sozialen Gesichtspunkten dungen werden erbeten an den Informationsdienst des ausgewählt. (S. 94) US.-Generalkonsulats, Hamburg, Lombardsbrücke 1, Tel. 44 10 61. Zur Vorbereitung des Besuches können Unbegleitete Kinder (unaccompanied children) bei derselben Anschrift Broschüren angefordert wer- in der Bundesrepublik, Mitwirkung bei den. (S. 112) Ermittlungen im Ausland Im Bundesgebiet leben z. Z. noch etwa 300 unbegleitete Kinder. Diese heimatlosen Kinder wurden bisher von alliierten Stellen betreut. Ihre Betreuung ist nunmehr auf deutsche Stellen übergegangen. Beachten Sie in dieser Ausgabe bitte folgende Beilagen: Hafenmuseum Speicher XI, Seibert GmbH Multi-Media Verlag und Verlagsgruppe Beltz Anzeigenschluss für die Mai-Ausgabe ist am 15.4.15 184 NICHTAMTLICHER TEIL SVBl 4/2015 Im Fachbereich 4 der Universität Hildesheim ist im Lehrbereich Technik zum 01.10.2015 die Stelle einer/eines wissenschaftlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiters (TV-L Entgeltgruppe 13, 50 %) bis zum 30.09.2018 zu besetzen. Die Stelle ist besonders geeignet, von einer Lehrkraft auf dem Wege der Teilabordnung besetzt zu werden. Bewerben können sich in diesem Fall Lehrkräfte, die das Fach Technik an allgemeinbildenden Schulen in der Sekundarstufe I oder an berufsbildenden Schulen unterrichten, und die über mehrjährige Unterrichtserfahrung verfügen. Die prinzipielle Möglichkeit einer Abordnung ist vor einer Bewerbung mit der jeweiligen Schulleitung zu klären. Kennziffer: 2015/20 Bewerbungsschluss: 24.04.2015 'LHYROOVWlQGLJH6WHOOHQDXVVFKUHLEXQJ¿QGHQ6LHXQWHU http://www.uni-hildesheim.de/stellenmarkt Individuelle Lerntagebücher, Schulplaner und Hausaufgabenhefte für Ihre Schule mit Ihrer Titelgestaltung DIN A5 // 100 Seiten 500 Stück: 2,95 € . 250 Stück: 4,45 € dein-lerntagebuch.de Fordern Sie unser kostenloses Musterseitenpaket an! Verlag Eichendorffstr. 16 –18 . 68167 Mannheim Tel. 0621. 41 866 88 . www.d-signverlag.de Schul-Organisation Schülerbetriebspraktika Erwartung, Vorbereitung, Bericht vor Ort, Nachbereitung, Zertifikat. 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