Compliance – auch für den Mittelstand 70. Treffen des Billbrookkreis e.V., Hotel Böttcherhof, Hamburg, 04.05.2015 Henning Michaelsen, Chief Compliance Officer, Aurubis AG 04.05.2015 1 Aurubis, ein integrierter Kupferproduzent 04.05.2015 2 Compliance: Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Verhaltensrichtlinien Was ist Compliance? » Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, vertraglicher Verpflichtungen, freiwilliger Selbstverpflichtungen und vom Unternehmen selbst gesetzter Vorschriften (z.B. Satzung, Verhaltenskodex). „Compliance-Dreiklang“: Prävention, Kontrolle und Sanktionen » Prävention: Verhaltenskodex, interne Richtlinien, Beratung und Schulungen » Kontrolle: durch Interne Revision oder externe Dienstleister (z.B. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit Fraud-Risk-Compliance Spezialisierung) » Sanktionen: arbeits-, zivil- und strafrechtliche Konsequenzen Folgen fehlender Compliance: » Imageschaden, Schadenersatzansprüche, Strafverfahren, Geldstrafen 19.05.15 3 » „It takes 20 years to build a reputation and five minutes to lose it.“ (Warren Buffet) 04.05.2015 4 Pflicht zur Einführung einer ComplianceOrganisation Compliance-Pflicht in der AG und der GmbH Unternehmensleitung § 76 AktG, § 130 OWiG § 43 Abs. 1 GmbHG 04.05.2015 Risikoprävention § 91 Abs. 2 AktG § 43 Abs. 1 GmbHG Sorgfältige Geschäftsleitung /Business Judgement Rule § 93 Abs. 1 S. 1-2 AktG § 43 Abs. 1 GmbHG Corporate Governance DCGK, § 191 AktG 5 Die sieben Grundelemente eines Compliance Management Systems nach IDW EPS 980 Compliance Management System Kultur 04.05.2015 Ziele Organisation Risiken Programm Kommunikation Überwachung und Verbesserung 6 Compliance bei Aurubis: • IDW EPS 980 als Basis • Compliance in der Unternehmensstrategie verankert („Tone from the Top“) • Aurubis Compliance Prinzip: Jeder Unternehmensangehörige hat dafür Sorge zu tragen, dass innerhalb des ihm zugewiesenen Aufgaben- und Verantwortungsbereichs alle relevanten Gesetze, Normen und internen Vorschriften eingehalten werden. Compliance ist somit die Pflicht und Aufgabe eines jeden Konzernangehörigen bezogen auf seinen Aufgabenbereich. • Code of Conduct (Werte und Richtlinien) • Wertediskussion unter Einbeziehung aller Standorte • Implementierung der Werte und Richtlinien durch „Werte-Workshops“ 04.05.2015 7 Compliance bei Aurubis: Code of Conduct 04.05.2015 8 Compliance bei Aurubis: • Sicherung der Rechtstreue • Analyse und Prävention von Compliance-Risiken • Die Vermeidung von Haftungsansprüchen und sonstigen Rechtsnachteilen gegenüber Aurubis, seinen Organen und Mitarbeitern • Die Wahrung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit von Aurubis 04.05.2015 9 Compliance bei Aurubis: 04.05.2015 10 Compliance bei Aurubis: • Erfassung sämtlicher Prozesse im Unternehmen (Schwerpunkt Beschaffungsund Verkaufsprozesse) • Risikoanalyse der einzelnen Prozesse im Hinblick auf Compliance-Risiken (Korruption, Kartellrecht, Business Partner Risiken) • Regelmäßiges Reporting der Tochterfirmen/Werksleiter/Central Functions an Risk-Management und Compliance 04.05.2015 11 Compliance bei Aurubis: • Internationale Whistleblower-Hotline (24/7/365) • Konsequente und einheitliche Verfolgung von Compliance-Verstößen (Special Audits) • Arbeits-/zivil- und strafrechtliche Konsequenzen 04.05.2015 12 Compliance bei Aurubis: und • Internet • Intranet • Schulungen zu den Themen Antikorruption, Kartellrecht, Business Partner (Präsenzschulung und E-Learning) • Compliance-Hotline für allgemeine Fragen, z.B. zu Geschenken und Einladungen • Regelmäßige Veröffentlichungen in der Mitarbeiterzeitschrift • „Christmas Special“ Rundmail im Vorfeld von z.B. Weihnachten, Fußball-WM • Überwachung und Verbesserung durch Geschäftsführung und Interne Revision 04.05.2015 13 Compliance-Beispiel: Umgang mit Interessenkonflikten » Finanzielle oder persönliche Beziehungen zu Kunden, Lieferanten, Dienstleistern oder Wettbewerbern von Schwermetall können Interessenkonflikte auslösen und Entscheidungen bei der Arbeit beeinflussen. » Mögliche Interessenkonflikte sollten dem Vorgesetzten sofort offen gelegt werden. » Bei Geschäftsbeziehungen zu Dritten sind nur sachliche Kriterien zu berücksichtigen. Geschäfts- und Vertragspartner sind daher insbesondere nach folgenden Kriterien auszuwählen: » » » » » » » » » » Preis & Qualität Zuverlässigkeit Bonität technologischer Standard Produkteignung Bestehen langfristiger und konfliktfreier Geschäftsbeziehungen Zertifizierung nach den ISO-Standards Zertifizierung nach der europäischen Öko-Audit-Verordnung vorhandenes Qualitätsmanagement sonstige anerkannte Zertifizierungen und Zulassungen Transparenzprinzip 19.05.15 14 Compliance-Beispiel: Anti-Korruption Zuwendungen Stets unzulässig sind: » Bargeldgeschenke und Gutscheine (z.B. Warengutscheine) anzunehmen oder anzubieten; » Zuwendungen, die an die Privatadresse gerichtet sind, zu akzeptieren oder Zuwendungen an Privatadressen zu richten; » öffentlichen Amtsträgern unzulässige Geschenke, Einladungen oder andere Vorteile anzubieten und zu gewähren; » Maschinen und Geräte von Lieferanten für private Zwecke auszuleihen; » Zuwendungen, die in Form von Service-Leistungen (z.B. Unterstützung privater Bauvorhaben) oder anderen unbaren Vorteilen gegeben werden, anzunehmen oder anzubieten oder private Dienstleistungen von Geschäftspartnern zu nicht marktüblichen Preisen (Markttest) in Anspruch zu nehmen; » Übernahme von reisebezogenen Kosten (z.B. Flüge, Übernachtung). 19.05.15 15 Compliance-Beispiel: Anti-Korruption Nach Einzelfallprüfung zulässige Zuwendungen: Geschenke, Einladungen und sonstige Vorteile dürfen im geschäftlichen Verkehr nur dann gewährt oder angenommen werden, wenn sie » allgemein üblich, » symbolhaft und » geringwertig sind, » in einem angemessenen Verhältnis mit einem legitimen Geschäftszweck stehen » und die Beeinflussung einer geschäftlichen Entscheidung ausgeschlossen ist. » 1.) Geschenke bis € 50,00/Jahr und 2.) übliche angemessene Geschäftsessen: Genehmigung durch Vorgesetzten » größere Geschenke, exklusive Einladungen (VIP-Lounge, etc.): Genehmigung durch Vorgesetzten + CCO Transparenzprinzip 19.05.15 16
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