Compliance – auch für den Mittelstand 70. Treffen des Billbrookkreis

Compliance – auch für den
Mittelstand
70. Treffen des Billbrookkreis e.V.,
Hotel Böttcherhof,
Hamburg, 04.05.2015
Henning Michaelsen,
Chief Compliance Officer,
Aurubis AG
04.05.2015
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Aurubis, ein integrierter Kupferproduzent
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Compliance: Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben und der Verhaltensrichtlinien
Was ist Compliance?
»  Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, vertraglicher
Verpflichtungen, freiwilliger Selbstverpflichtungen und vom Unternehmen selbst
gesetzter Vorschriften (z.B. Satzung, Verhaltenskodex).
„Compliance-Dreiklang“: Prävention, Kontrolle und Sanktionen
»  Prävention: Verhaltenskodex, interne Richtlinien, Beratung und Schulungen
»  Kontrolle: durch Interne Revision oder externe Dienstleister
(z.B. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit Fraud-Risk-Compliance
Spezialisierung)
»  Sanktionen: arbeits-, zivil- und strafrechtliche Konsequenzen
Folgen fehlender Compliance:
»  Imageschaden, Schadenersatzansprüche, Strafverfahren, Geldstrafen
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»  „It takes 20 years to build a reputation and five minutes to lose it.“
(Warren Buffet)
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Pflicht zur Einführung einer ComplianceOrganisation
Compliance-Pflicht
in der AG und der GmbH
Unternehmensleitung
§ 76 AktG, § 130 OWiG
§ 43 Abs. 1 GmbHG
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Risikoprävention
§ 91 Abs. 2 AktG
§ 43 Abs. 1 GmbHG
Sorgfältige Geschäftsleitung /Business
Judgement Rule
§ 93 Abs. 1 S. 1-2 AktG
§ 43 Abs. 1 GmbHG
Corporate Governance
DCGK, § 191 AktG
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Die sieben Grundelemente eines Compliance
Management Systems nach IDW EPS 980
Compliance
Management
System
Kultur
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Ziele
Organisation
Risiken
Programm
Kommunikation
Überwachung
und
Verbesserung
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Compliance bei Aurubis:
•  IDW EPS 980 als Basis
•  Compliance in der Unternehmensstrategie verankert („Tone from the Top“)
•  Aurubis Compliance Prinzip: Jeder Unternehmensangehörige hat dafür Sorge zu tragen, dass
innerhalb des ihm zugewiesenen Aufgaben- und Verantwortungsbereichs alle relevanten Gesetze,
Normen und internen Vorschriften eingehalten werden. Compliance ist somit die Pflicht und Aufgabe
eines jeden Konzernangehörigen bezogen auf seinen Aufgabenbereich.
•  Code of Conduct (Werte und Richtlinien)
•  Wertediskussion unter Einbeziehung aller Standorte
•  Implementierung der Werte und Richtlinien durch „Werte-Workshops“
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Compliance bei Aurubis:
Code of Conduct
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Compliance bei Aurubis:
•  Sicherung der Rechtstreue
•  Analyse und Prävention von Compliance-Risiken
•  Die Vermeidung von Haftungsansprüchen und sonstigen Rechtsnachteilen
gegenüber Aurubis, seinen Organen und Mitarbeitern
•  Die Wahrung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit von Aurubis
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Compliance bei Aurubis:
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Compliance bei Aurubis:
•  Erfassung sämtlicher Prozesse im Unternehmen (Schwerpunkt Beschaffungsund Verkaufsprozesse)
•  Risikoanalyse der einzelnen Prozesse im Hinblick auf Compliance-Risiken
(Korruption, Kartellrecht, Business Partner Risiken)
•  Regelmäßiges Reporting der Tochterfirmen/Werksleiter/Central Functions an
Risk-Management und Compliance
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Compliance bei Aurubis:
•  Internationale Whistleblower-Hotline (24/7/365)
•  Konsequente und einheitliche Verfolgung von Compliance-Verstößen (Special
Audits)
•  Arbeits-/zivil- und strafrechtliche Konsequenzen
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Compliance bei Aurubis:
und
•  Internet
•  Intranet
•  Schulungen zu den Themen Antikorruption, Kartellrecht, Business Partner
(Präsenzschulung und E-Learning)
•  Compliance-Hotline für allgemeine Fragen, z.B. zu Geschenken und Einladungen
•  Regelmäßige Veröffentlichungen in der Mitarbeiterzeitschrift
•  „Christmas Special“ Rundmail im Vorfeld von z.B. Weihnachten, Fußball-WM
•  Überwachung und Verbesserung durch Geschäftsführung und Interne Revision
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Compliance-Beispiel:
Umgang mit Interessenkonflikten
»  Finanzielle oder persönliche Beziehungen zu Kunden, Lieferanten, Dienstleistern oder
Wettbewerbern von Schwermetall können Interessenkonflikte auslösen und Entscheidungen bei der
Arbeit beeinflussen.
»  Mögliche Interessenkonflikte sollten dem Vorgesetzten sofort offen gelegt werden.
»  Bei Geschäftsbeziehungen zu Dritten sind nur sachliche Kriterien zu berücksichtigen. Geschäfts- und
Vertragspartner sind daher insbesondere nach folgenden Kriterien auszuwählen:
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» 
Preis & Qualität
Zuverlässigkeit
Bonität
technologischer Standard
Produkteignung
Bestehen langfristiger und konfliktfreier Geschäftsbeziehungen
Zertifizierung nach den ISO-Standards
Zertifizierung nach der europäischen Öko-Audit-Verordnung
vorhandenes Qualitätsmanagement
sonstige anerkannte Zertifizierungen und Zulassungen
Transparenzprinzip
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Compliance-Beispiel: Anti-Korruption
Zuwendungen
Stets unzulässig sind:
»  Bargeldgeschenke und Gutscheine (z.B. Warengutscheine) anzunehmen oder
anzubieten;
»  Zuwendungen, die an die Privatadresse gerichtet sind, zu akzeptieren oder
Zuwendungen an Privatadressen zu richten;
»  öffentlichen Amtsträgern unzulässige Geschenke, Einladungen oder andere
Vorteile anzubieten und zu gewähren;
»  Maschinen und Geräte von Lieferanten für private Zwecke auszuleihen;
»  Zuwendungen, die in Form von Service-Leistungen (z.B. Unterstützung privater
Bauvorhaben) oder anderen unbaren Vorteilen gegeben werden, anzunehmen
oder anzubieten oder private Dienstleistungen von Geschäftspartnern zu nicht
marktüblichen Preisen (Markttest) in Anspruch zu nehmen;
»  Übernahme von reisebezogenen Kosten (z.B. Flüge, Übernachtung).
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Compliance-Beispiel: Anti-Korruption
Nach Einzelfallprüfung zulässige Zuwendungen:
Geschenke, Einladungen und sonstige Vorteile dürfen im geschäftlichen Verkehr nur dann gewährt
oder angenommen werden, wenn sie
»  allgemein üblich,
»  symbolhaft und
»  geringwertig sind,
»  in einem angemessenen Verhältnis mit einem legitimen Geschäftszweck stehen
»  und die Beeinflussung einer geschäftlichen Entscheidung ausgeschlossen ist.
»  1.) Geschenke bis € 50,00/Jahr und 2.) übliche angemessene Geschäftsessen: Genehmigung
durch Vorgesetzten
»  größere Geschenke, exklusive Einladungen (VIP-Lounge, etc.): Genehmigung durch
Vorgesetzten + CCO
Transparenzprinzip
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