Waldkindergarten Dreieich e.V. Schnuppervereinbarung zwischen dem Verein „Waldkindergarten Dreieich e. V.“, vertreten durch den Vereinsvorstand, und der/dem Erziehungsberechtigten __________________________________________________________ Anschrift: ______________________________________________________________________ Telefon/Handy/Email: _____________________________________________________________ über die Betreuung des Kindes: _____________________________________________________ geb. am: _______________________________________________________________________ 1. Gegenstand Das Kind wird an den folgenden Terminen (max. 3 Tage) kostenfrei zum "Schnuppern" - zwecks Kennenlernen der Einrichtung zur beabsichtigten späteren Aufnahme in diese - im Waldkindergarten Dreieich e. V. betreut. Dieser Schnuppervertrag endet danach automatisch. Termine (Datum): ______________________________________________________________ 2. Betreuungszeit Die Kindergarten-Öffnungszeiten sind von 8.00 bis 13.30 Uhr. Wir bitten Sie, bis spätestens 9.00 Uhr da zu sein, da die Kinder vom Sammeltreffpunkt aus gemeinsam aufbrechen. Während dieser Zeit kann das Kind gemeinsam mit einem Elternteil oder alleine (nach Absprache mit den Pädagoginnen) den Kindergarten besuchen. Die Aufsichtspflicht für anwesende Geschwisterkinder liegt indes ausschließlich bei deren Erziehungsberechtigten. 3. Versicherung: Nach den derzeitig geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB VII, § 2 Abs.1 Nr. 8) in Verbindung mit der Betriebserlaubnis sind alle Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsträger ist die Unfallkasse Hessen (www.ukh.de). Der Versicherungsschutz besteht auf dem direkten Weg zur und von der Einrichtung, während des Aufenthaltes in der Einrichtung, während aller Veranstaltungen der Einrichtung, außerhalb des Grundstückes (Spaziergang, Feste und dergleichen), insbesondere auch während des Aufenthaltes im vom Forstamt zugewiesenen Waldstück und auf dem Weg dorthin und zurück. Schulkinder und Kinder unter drei Jahren sind während des Aufenthaltes in der Einrichtung nicht notwendigerweise nach SGB VII in Verbindung mit der Betriebserlaubnis gegen Unfall versichert. Für diese Kinder wird den Eltern empfohlen, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Schnuppervertrag Waldkindergarten Dreieich e.V. Stand: 05/2014 Seite 1 von 1 Für vom Träger der Einrichtung oder von Mitarbeiterinnen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursachte Verluste, Beschädigungen und Verwechslung der Garderobe und Ausstattung der Kinder wird vom Waldkindergarten Dreieich e. V. keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenso für mitgebrachte Spielsachen, Fahrräder, etc. 3. Gesundheit und Notfall Besondere Hinweise über eventuelle Erkrankungen des Kindes (Allergien, Medikamente, Gebrechen, etc.): ________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________ Wer ist im Notfall wie zu erreichen und zu informieren? Name: _________________________ Telefon-Nr.: ____________________________ 5. Datenweitergabe Ich/Wir stimme/n zu, dass Bilder bzw. Fotos, die im Zusammenhang mit der Schnupper-Betreuung im Waldkindergarten gemacht werden, veröffentlicht (Homepage, Presse, Fleyer usw.) werden dürfen. О Ja О Nein 6. Einverständniserklärung Ich/ Wir bin/sind damit einverstanden, dass 1. der Waldkindergarten Dreieich und seine MitarbeiterInnen für Erkrankungen durch Infektionen (u. a. FSME-Infektion, Borreliose, alveoläre Echinokokkenkrankheit (Fuchsbandwurm), übertragbare (Kinder-)Krankheiten, usw.) sowie für in diesem Zusammenhang auftretende Folgen keine Haftung übernimmt, 2. bei Wespen- und Bienenstichen, sonstigen juckenden Ausschlägen (z.B. durch Brennessel) oder Hautverletzungen sowie Zeckenbefall Soforthilfe (Entfernen der Zecke mit Zeckenzange, Auftragen von Salben) durch die MitarbeiterInnen geleistet werden darf, 3. die MitarbeiterInnen mein/unser Kind mit Sonnencreme des Kindergartens (Ladival 20, Gesichtssonnencreme) oder mit der von mir/uns abgegebenen und beschrifteten Sonnencreme (Nicht-Zutreffendes streichen!) bei Bedarf versorgen, 4. homöopathische Mittel im Notfall und nach Ermessen der MitarbeiterInnen zum Einsatz kommen, wie z.B. Arnica-Globulis bei kleinen Verletzungen oder Prellungen. Die MitarbeiterInnen besitzen Kenntnis über Einsatzmöglichkeiten und Dosierung. 5. zur Abwehr von Zecken und Insekten natürliche Mittel, wie Zedan von den MitarbeiterInnen aufgetragen werden dürfen. Die Punkte 2, 3, 4 und 5 können bei Nicht-Einverständnis gestrichen werden. Schnuppervertrag Waldkindergarten Dreieich e.V. Stand: 05/2014 Seite 2 von 2 Mit meiner/unserer Unterschrift bestätige/n ich/wir außerdem, dass ich/wir die unten genannten Informationen und Merkblätter (siehe Homepage unter Download) gelesen und zur Kenntnis genommen habe/n: - Informationen über Borreliose, FSME und Fuchsbandwurm (siehe „Informationen und Tipps zum Kindergartenalltag im Wald“), Merkblatt Infektionsschutzgesetz (Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte). _____________________________________________________________________________ (Ort, Datum) (Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten) _____________________________________________________________________________ (Ort, Datum) (Unterschrift Waldkindergarten Dreieich e. V.) Noch einige wichtige Hinweise: Bitte bringen Sie zum Schnuppern ein "Frühstück" und etwas zu Trinken für sich und Ihr Kind mit, damit Sie an dem Frühstücksritual teilnehmen können. Zudem empfehlen wir auch im Sommer langarmige Kleidung und lange Hosen zum Schutz vor Insekten/Zecken. Bei nassem Wetter sind eine Matschhose und Gummistiefel vorteilhaft. Waldkindergarten Dreieich e.V. / Postfach 30 11 52 / 63274 Dreieich Geschäftsstelle: 0152-53000281 / Elterninfo: 0174-9737903 Email: [email protected] Internet: www.waldkindergarten-dreieich.de Vorstand: Melanie Mihm, Silke Vogel, Susann Ulrich, Tanja Braut-Arens, Miriam van Geenen Bankverbindung: IBAN DE16 5065 21 24 0039 1213 89 / BIC HELADEF1SLS / Sparkasse Langen-Seligenstadt Vereinsregister: VR 5165 Schnuppervertrag Waldkindergarten Dreieich e.V. Stand: 05/2014 Seite 3 von 3
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