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Waldkindergarten Dreieich e.V.
Schnuppervereinbarung
zwischen dem Verein „Waldkindergarten Dreieich e. V.“, vertreten durch den Vereinsvorstand, und
der/dem
Erziehungsberechtigten __________________________________________________________
Anschrift: ______________________________________________________________________
Telefon/Handy/Email: _____________________________________________________________
über die Betreuung des Kindes: _____________________________________________________
geb. am: _______________________________________________________________________
1. Gegenstand
Das Kind wird an den folgenden Terminen (max. 3 Tage) kostenfrei zum "Schnuppern" - zwecks
Kennenlernen der Einrichtung zur beabsichtigten späteren Aufnahme in diese - im
Waldkindergarten Dreieich e. V. betreut. Dieser Schnuppervertrag endet danach automatisch.
Termine (Datum): ______________________________________________________________
2. Betreuungszeit
Die Kindergarten-Öffnungszeiten sind von 8.00 bis 13.30 Uhr. Wir bitten Sie, bis spätestens 9.00
Uhr da zu sein, da die Kinder vom Sammeltreffpunkt aus gemeinsam aufbrechen. Während dieser
Zeit kann das Kind gemeinsam mit einem Elternteil oder alleine (nach Absprache mit den
Pädagoginnen) den Kindergarten besuchen.
Die Aufsichtspflicht für anwesende Geschwisterkinder liegt indes ausschließlich bei deren
Erziehungsberechtigten.
3. Versicherung:
Nach den derzeitig geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB VII, § 2
Abs.1 Nr. 8) in Verbindung mit der Betriebserlaubnis sind alle Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsträger ist die Unfallkasse
Hessen (www.ukh.de). Der Versicherungsschutz besteht auf dem direkten Weg zur und von der
Einrichtung, während des Aufenthaltes in der Einrichtung, während aller Veranstaltungen der
Einrichtung, außerhalb des Grundstückes (Spaziergang, Feste und dergleichen), insbesondere
auch während des Aufenthaltes im vom Forstamt zugewiesenen Waldstück und auf dem Weg
dorthin und zurück.
Schulkinder und Kinder unter drei Jahren sind während des Aufenthaltes in der Einrichtung nicht
notwendigerweise nach SGB VII in Verbindung mit der Betriebserlaubnis gegen Unfall versichert.
Für diese Kinder wird den Eltern empfohlen, eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Schnuppervertrag Waldkindergarten Dreieich e.V.
Stand: 05/2014
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Für vom Träger der Einrichtung oder von Mitarbeiterinnen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
verursachte Verluste, Beschädigungen und Verwechslung der Garderobe und Ausstattung der
Kinder wird vom Waldkindergarten Dreieich e. V. keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenso für
mitgebrachte Spielsachen, Fahrräder, etc.
3. Gesundheit und Notfall
Besondere Hinweise über eventuelle Erkrankungen des Kindes (Allergien, Medikamente,
Gebrechen, etc.):
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Wer ist im Notfall wie zu erreichen und zu informieren?
Name: _________________________ Telefon-Nr.: ____________________________
5. Datenweitergabe
Ich/Wir stimme/n zu, dass Bilder bzw. Fotos, die im Zusammenhang mit der Schnupper-Betreuung
im Waldkindergarten gemacht werden, veröffentlicht (Homepage, Presse, Fleyer usw.) werden
dürfen.
О Ja
О Nein
6. Einverständniserklärung
Ich/ Wir bin/sind damit einverstanden, dass
1. der Waldkindergarten Dreieich und seine MitarbeiterInnen für Erkrankungen durch Infektionen
(u. a. FSME-Infektion, Borreliose, alveoläre Echinokokkenkrankheit (Fuchsbandwurm),
übertragbare (Kinder-)Krankheiten, usw.) sowie für in diesem Zusammenhang auftretende
Folgen keine Haftung übernimmt,
2. bei Wespen- und Bienenstichen, sonstigen juckenden Ausschlägen (z.B. durch Brennessel)
oder Hautverletzungen sowie Zeckenbefall Soforthilfe (Entfernen der Zecke mit Zeckenzange,
Auftragen von Salben) durch die MitarbeiterInnen geleistet werden darf,
3. die MitarbeiterInnen mein/unser Kind mit Sonnencreme des Kindergartens (Ladival 20,
Gesichtssonnencreme) oder mit der von mir/uns abgegebenen und beschrifteten
Sonnencreme (Nicht-Zutreffendes streichen!) bei Bedarf versorgen,
4. homöopathische Mittel im Notfall und nach Ermessen der MitarbeiterInnen zum Einsatz
kommen, wie z.B. Arnica-Globulis bei kleinen Verletzungen oder Prellungen. Die
MitarbeiterInnen besitzen Kenntnis über Einsatzmöglichkeiten und Dosierung.
5. zur Abwehr von Zecken und Insekten natürliche Mittel, wie Zedan von den MitarbeiterInnen
aufgetragen werden dürfen.
Die Punkte 2, 3, 4 und 5 können bei Nicht-Einverständnis gestrichen werden.
Schnuppervertrag Waldkindergarten Dreieich e.V.
Stand: 05/2014
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Mit meiner/unserer Unterschrift bestätige/n ich/wir außerdem, dass ich/wir die unten genannten
Informationen und Merkblätter (siehe Homepage unter Download) gelesen und zur Kenntnis
genommen habe/n:
-
Informationen über Borreliose, FSME und Fuchsbandwurm (siehe „Informationen und Tipps
zum Kindergartenalltag im Wald“),
Merkblatt Infektionsschutzgesetz (Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte).
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(Ort, Datum)
(Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten)
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(Ort, Datum)
(Unterschrift Waldkindergarten Dreieich e. V.)
Noch einige wichtige Hinweise:
Bitte bringen Sie zum Schnuppern ein "Frühstück" und etwas zu Trinken für sich und Ihr Kind mit,
damit Sie an dem Frühstücksritual teilnehmen können.
Zudem empfehlen wir auch im Sommer langarmige Kleidung und lange Hosen zum Schutz vor
Insekten/Zecken. Bei nassem Wetter sind eine Matschhose und Gummistiefel vorteilhaft.
Waldkindergarten Dreieich e.V. / Postfach 30 11 52 / 63274 Dreieich
Geschäftsstelle: 0152-53000281 / Elterninfo: 0174-9737903
Email: [email protected] Internet: www.waldkindergarten-dreieich.de
Vorstand: Melanie Mihm, Silke Vogel, Susann Ulrich, Tanja Braut-Arens, Miriam van Geenen
Bankverbindung: IBAN DE16 5065 21 24 0039 1213 89 / BIC HELADEF1SLS /
Sparkasse Langen-Seligenstadt
Vereinsregister: VR 5165
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