MietMiet- und Benutzerordnung für die Räumlichkeiten der Katholischen Kirchengemeinde St. Rochus und Augustinus (laut Kv-Beschluss vom 18.03.2015) Hausrecht Eigentümer der Räumlichkeiten in den Katholischen Gemeindezentren St. Augustinus, St. Edith Stein und St. Rochus ist die Katholische Kirchengemeinde St. Rochus und Augustinus vertreten durch den Kirchenvorstand, dem auch das Hausrecht zusteht. Das Hausrecht übt der Pfarrer, der stellvertretende Vorsitzende des KV oder eine andere vom Kirchenvorstand beauftragte Person aus. Nutzung Die Räumlichkeiten stehen vorrangig für die Gruppen und Gremien der Kirchengemeinde und des Seelsorgebereiches zur Verfügung. Darüber hinaus können die Räumlichkeiten auch anderen Interessenten zur Verfügung gestellt werden. Anträge auf Daueranmietung sind dem Kirchenvorstand zur Genehmigung vorzulegen. Der Mieter verpflichtet sich, keine Nutzung zuzulassen, die gegen das Ansehen und Wirken der Katholischen Kirche gerichtet ist. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist der Pfarrer oder ein anderer Beauftragter der Kirchengemeinde zur sofortigen Beendigung der Veranstaltung berechtigt. Eine Weitervermietung an Dritte ist nicht zulässig. Nutzungsentgelt Das Nutzungsentgelt berechnet sich nach dem in der Anlage beigefügten Tarif. Das Nutzungsentgelt ist vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Aus besonderen Gründen kann im Einzelfall von der Erhebung des Nutzungsentgeltes ganz oder teilweise abgesehen werden. Der Pfarrer legt dem Kirchenvorstand jährlich eine Zusammenstellung über die mietfreien/ermäßigten Veranstaltungen vor. Das Nutzungsentgelt für Daueranmietungen wird gesondert festgesetzt und ist dem Kirchenvorstand zur Entscheidung vorzulegen. Die Räumlichkeiten werden für Veranstaltungen der Kirchengemeinde und des Seelsorgebereiches, ihrer Gremien und der in der Kirchengemeinde tätigen, kirchlich anerkannten Organisationen und Einrichtungen unentgeltlich überlassen. Benutzungsvertrag Über die Benutzung der Räumlichkeiten entscheidet der Pfarrer, der stellvertretende Vorsitzende des KV oder eine andere vom Kirchenvorstand dazu beauftragte Person. Übergabe Für jede Veranstaltung ist seitens des Benutzers eine verantwortliche Person zu benennen, die für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich ist. Räumlichkeiten und Schlüssel werden vor der Veranstaltung von einem Bevollmächtigten übergeben und nach der Veranstaltung abgenommen. Ein etwaiger Schlüsselverlust ist sofort mitzuteilen. Benutzerordnung Der Veranstalter hat bei Nutzung der Räumlichkeiten folgende Dinge u.a. zu beachten: Vor und während der Veranstaltung Rauchverbot: In allen Räumen besteht Rauchverbot. Höchstbesucherzahl: Die Saalnutzung ist nur für max. 199 Personen erlaubt. Lärmbelästigung: Ab 22 Uhr sind die Fenster geschlossen zu halten und die Musik ist auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Bei Verstößen gegen die Landesimmissionsordnung werden der Ordnungsbehörde Namen und Adresse des verantwortlichen Mieters bekannt gegeben. Versicherungsschutz: Es besteht kein Versicherungsschutz seitens der Pfarrgemeinde. Die Nutzung der Mieträume geschieht auf eigene Gefahr. Auf die Aufsichtspflicht bei anwesenden Kindern wird hingewiesen. Die verschuldensunabhänigige Haftung des Vermieters wegen Mängeln der Mietsache, die bei Abschluss des Mietvertrages vorhanden waren, wird ausgeschlossen. Genehmigungen: Soweit für die Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, ist die Beschaffung der Genehmigung ausschließlich Sache des Mieters. Die Kirchengemeinde haftet nicht für die Versagung der Genehmigung. Der Mieter prüft in eigener Verantwortung, ob für seine Veranstaltung eine Lizenz bei der GEMA zu erwerben ist. Die Lizenz ist vom Mieter zu beschaffen. Er hat die Kirchengemeinde von allen in Betracht kommenden Ansprüchen der GEMA freizustellen. Dekoration: Es ist nicht erlaubt Nägel in die Wände zu schlagen oder Klebestreifen auf die Fensterscheiben zu kleben. Dekorationen müssen rückstandslos wieder entfernt werden. Nach der Veranstaltung: Alle Einrichtungsgegenstände (Tische, Stühle etc.) sind im gereinigten Zustand wieder so zu platzieren, wie sie vorher standen. Die Räume sind „besenrein“ zu verlassen. Müll, Speisereste, Papiertischdecken, Verpackungen etc., sind selbst zu entsorgen. Die Pfarrei stellt hierfür keine Abfallbehälter bereit. Alle Türen und Fenster sind zu schließen. Prüfen Sie, dass die „Notausgangstür“ geschlossen ist. Die Beleuchtung ist auszuschalten, auch auf den Toiletten. Die Heizkörper sind auf Stufe 1 abzudrehen (Frostschutz). Bei Küchenmitmietung: Küchenmitmietung In der Küche dürfen keine Speisen frittiert oder in Fett gebacken werden (Fritten, Reibekuchen,..) Die Anleitung zur sachgerechten Nutzung der Spülmaschine ist zu beachten. Es dürfen keine Lebensmittel und Getränke in der Küche/in den Kühlschränken und sonstigen Ablagen zurückgelassen werden. Unabhängig vom Wert werden verbliebene Waren seitens des Kirchenvorstandes auf Kosten des Mieters entsorgt. Geschirr, Bestecke etc. sind an den vorgegebenen Plätzen vollzählig wieder einzuräumen. Geschirr, Bestecke etc. aus dem Kirchenbestand dürfen nicht außerhalb der gemieteten Räume benutzt oder nach Hause mitgenommen werden. Mitgebrachtes Geschirr, Bestecke, Gläser etc. müssen vollzählig wieder zurückgenommen werden. Eine Überlassung an die Kirchengemeinde bedarf der ausdrücklichen Zustimmung. Die Küche ist sauber und aufgeräumt zu verlassen. Schäden Schäden etc. sind umgehend mitzuteilen. Für Beschädigungen, Verluste und/oder Verschmutzungen von Räumen und Einrichtungsgegenständen haftet der Mieter. Derartige Unregelmäßigkeiten sind bei der Abrechnung der Kaution schriftlich anzuzeigen. Gebührenordnung für die Räumlichkeiten der Katholischen Kirchengemeinde St. Rochus und und Augustinus Mietdauer bis 4 Std. bis 8 Std. über 8 Std. St. Augustinus -Saal ( 102 qm) Küche ( 12 qm) -Gruppenraum ( 20 qm ) -Partyraum ( 45 qm ) 80,00 € 140,00 € 200,00 € 10,00 € 20,00 € 15,00 € 30,00 € 20,00 € 40,00 € 80,00 € 40,00 € 20,00 € 10,00 € 140,00 € 40,00 € 30,00 € 15,00 € 200,00 € 40,00 € 50,00 € 20,00 € St. Edith Stein -Saal ( 138 qm) Küche ( 20 qm ) -Großer Gruppenraum ( 42 qm) -Kleiner Gruppenraum ( 20 qm) St. Rochus -Saal ( 134 qm ) Küche ( 10 qm ) -Konferenzraum ( 38 qm) 80,00 € 140,00 € 200,00 € 20,00 € 30,00 € 50,00 € 20,00 € 5,00 € 30,00 € 7,50 € 40,00 € 10,00 € Energiekostenzuschlag in der Zeit vom 1.10. bis 30.4. für Saal für Gruppenräume Kaution für Saal: für Gruppenraum: 150,00 € 50,00 € Es fällt zusätzlich eine Abwicklungsgebühr von € 30,30,- pro Vermietung an. Vereine des OFA und katholische Vereine zahlen für satzungsgemäße Veranstaltungen nur die Abwicklungsgebühr (€ (€ 30,30,-) und die Kaution. Kaution
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