Info-Blatt „Lärm am Arbeitsplatz“ - Das Arbeitsschutz

Info-Blatt „Lärm am Arbeitsplatz“
1.
Gefährdungen
Aurale Störungen: Lärmschwerhörigkeit
Extraaurale Störungen: Herzrasen, Konzentrationsstörungen, verlangsamtes
Reaktionsvermögen, Schlafstörungen, Herzkreislauferkrankungen, Bluthochdruck, Migräne,
Magen-Darm-Beschwerden, Herzinfarkt
2.
Wichtigste Gesetze und Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Lärm- und VibrationsArbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), Technische Regeln zur Lärm- und
Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV), Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), 32.
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Geräte und
Maschinenlärmschutzverordnung (32. BlmSchV), Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse 123,
124, 125, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Verordnung zum
Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
3.
Grenzwerte
Auslösewerte nach der LärmVibrationsArbSchV und nach wissenschaftlicher Erkenntnis:
Ab 55 dB(A)
Ab 65 dB(A)
Ab 80 dB(A)
Ab 85 dB(A)
Zu laut für Büroarbeitsplätze mit
überwiegend geistigen Tätigkeiten
Der Körper reagiert auf Lärm, StressSymptome, Adrenalin-Ausschüttung
Unterer Auslösewert – Gehörschädigungen
können auftreten - Arbeitgeber muss
Schutzmaßnahmen ergreifen
Oberer Auslösewert – Hörschäden sind ohne
Schutz sehr wahrscheinlich, Arbeitgeber
muss strengere Schutzmaßnahmen ergreifen
Seite 1 - 07.04.2015
Arbeitsschutz-Portal-Redaktion – www.arbeitsschutz-portal.de – [email protected]
Was ist wie laut? Lärmbeispiele
Ticken einer Uhr
ca. 30 dB(A)
Großraumbüro
ca. 40 bis 50 dB(A)
Kopierer in Betrieb
ca. 60-70 dB(A)
Telefonklingeln
ca. 70 dB(A)
Sprechen in ca. 1 m Abstand
ca. 60 dB(A)
PKW in 10 m Abstand
ca. 70 dB(A)
Straßenverkehr
ca. 80 dB(A)
Fabrikhalle
ca. 90 dB(A)
Winkelschleifer
ca. 95 dB(A)
Disco-Musik
ca. 110 dB(A)
Schmerzschwelle
ca. 120 dB(A)
Startendes Flugzeug
ca. 130 dB(A)
Achtung: Es handelt sich hier um Circa-Angaben und Beispiele. Die Entfernung zur
Lärmquelle spielt immer eine Rolle.
4.
Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip
Technische Maßnahmen sollen Lärm am Entstehungsort verhindern. Beispiele: Anschaffung
leiser Maschinen und Geräte; leise Arbeitsmaterialien (Tastatur, Kreissägeblätter …) und
Arbeitsverfahren (Absaugen statt Abblasen, Gießen statt Schmieden, Kleben statt Nieten);
Schallschutz, etwa Schalldämpfer für Maschinenteile, Hauben für Maschinen oder
Trennwände für Büros; schallabsorbierende Wand- und Deckenverkleidungen.
Organisatorische Maßnahmen sollen die Expositionsdauer reduzieren. Beispiele: feste
Zeiten für bestimmte Tätigkeiten wie Telefonieren im Mehr-Personen-Büro; rotierende
Tätigkeiten; Anordnung der Geräte (zum Beispiel Drucker, Telefon, Faxgerät im Büro); laute
Tätigkeiten in eigene Räume verlegen.
Persönliche Schutzmaßnahmen sollen Lärm beim Rezipienten verhindern: PSA in Form von
Gehörschutz.
Quellen: BMUB, BAuA, Arbeitsschutz-Portal
Seite 2 - 07.04.2015
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