Info-Blatt „Lärm am Arbeitsplatz“ 1. Gefährdungen Aurale Störungen: Lärmschwerhörigkeit Extraaurale Störungen: Herzrasen, Konzentrationsstörungen, verlangsamtes Reaktionsvermögen, Schlafstörungen, Herzkreislauferkrankungen, Bluthochdruck, Migräne, Magen-Darm-Beschwerden, Herzinfarkt 2. Wichtigste Gesetze und Grundlagen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Lärm- und VibrationsArbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV), Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BlmSchV), Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse 123, 124, 125, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) 3. Grenzwerte Auslösewerte nach der LärmVibrationsArbSchV und nach wissenschaftlicher Erkenntnis: Ab 55 dB(A) Ab 65 dB(A) Ab 80 dB(A) Ab 85 dB(A) Zu laut für Büroarbeitsplätze mit überwiegend geistigen Tätigkeiten Der Körper reagiert auf Lärm, StressSymptome, Adrenalin-Ausschüttung Unterer Auslösewert – Gehörschädigungen können auftreten - Arbeitgeber muss Schutzmaßnahmen ergreifen Oberer Auslösewert – Hörschäden sind ohne Schutz sehr wahrscheinlich, Arbeitgeber muss strengere Schutzmaßnahmen ergreifen Seite 1 - 07.04.2015 Arbeitsschutz-Portal-Redaktion – www.arbeitsschutz-portal.de – [email protected] Was ist wie laut? Lärmbeispiele Ticken einer Uhr ca. 30 dB(A) Großraumbüro ca. 40 bis 50 dB(A) Kopierer in Betrieb ca. 60-70 dB(A) Telefonklingeln ca. 70 dB(A) Sprechen in ca. 1 m Abstand ca. 60 dB(A) PKW in 10 m Abstand ca. 70 dB(A) Straßenverkehr ca. 80 dB(A) Fabrikhalle ca. 90 dB(A) Winkelschleifer ca. 95 dB(A) Disco-Musik ca. 110 dB(A) Schmerzschwelle ca. 120 dB(A) Startendes Flugzeug ca. 130 dB(A) Achtung: Es handelt sich hier um Circa-Angaben und Beispiele. Die Entfernung zur Lärmquelle spielt immer eine Rolle. 4. Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip Technische Maßnahmen sollen Lärm am Entstehungsort verhindern. Beispiele: Anschaffung leiser Maschinen und Geräte; leise Arbeitsmaterialien (Tastatur, Kreissägeblätter …) und Arbeitsverfahren (Absaugen statt Abblasen, Gießen statt Schmieden, Kleben statt Nieten); Schallschutz, etwa Schalldämpfer für Maschinenteile, Hauben für Maschinen oder Trennwände für Büros; schallabsorbierende Wand- und Deckenverkleidungen. Organisatorische Maßnahmen sollen die Expositionsdauer reduzieren. Beispiele: feste Zeiten für bestimmte Tätigkeiten wie Telefonieren im Mehr-Personen-Büro; rotierende Tätigkeiten; Anordnung der Geräte (zum Beispiel Drucker, Telefon, Faxgerät im Büro); laute Tätigkeiten in eigene Räume verlegen. Persönliche Schutzmaßnahmen sollen Lärm beim Rezipienten verhindern: PSA in Form von Gehörschutz. Quellen: BMUB, BAuA, Arbeitsschutz-Portal Seite 2 - 07.04.2015 Arbeitsschutz-Portal-Redaktion – www.arbeitsschutz-portal.de – [email protected]
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