Ärzteblatt April 2015 - Ärztekammer Mecklenburg

ÄRZTEBLATT
4/2015
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Rotation und Verbundweiterbildung
Tuberkulose in M-V – Erkennen, Behandeln, Vorbeugen
Die Nichtärztliche Praxisassistentin im Blickpunkt
Inhalt
Leitartikel
Rotation und Verbundweiterbildung
Veranstaltungen und Kongresse
116
Wissenschaft und Forschung
Tuberkulose in Mecklenburg-Vorpommern –
Erkennen, Behandeln, Vorbeugen
117
Masern-Impfschutz aktualisieren
121
Offizielle Mitteilungen
122
Rostocker Behindertensport Verein
von 1990 e. V. sucht betreuende Ärzte
122
Grippe-Situation in Mecklenburg-Vorpommern
123
124
131
Veranstaltung in anderen Kammerbereichen
132
Aus der Kassenärztlichen Vereinigung
133
Ausübung der Heilkunde – durch wen und wie?
134
Buchvorstellungen
Für Sie gelesen 138
Sie kennen doch sicher den Schweriner Maler
Carl Hinrichs?
139
Im Doppelpack ... Rostock und Kiel
140
Investition Kunst 140
HIV-Community-Preis
126
Ausschreibung des Langener
Wissenschaftspreises 2015
127
Geschichtliches
127
Aus der Kammer
128
Service
Ausschreibung für Praxisorientierte Zentren
zur Primär- und Langzeitversorgung – PORT
Veranstaltungen in unserem Kammerbereich
126
Aktuelles
Die Nichtärztliche Praxisassistentin
im Blickpunkt
130
Kulturecke
Satzungen und Ordnungen
Pillenschlucken, aber wie?
Veranstaltungen der Ärztekammer M-V
Kongressbericht
Recht
Dritte Änderung der Satzung der Ärztekammer
Mecklenburg-Vorpommern
130
Öffentliche Ausschreibung
Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme
zum Thema Hirntod und Entscheidung zur
Organspende
Aus der Praxis der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern
Impfkurse in Mecklenburg-Vorpommern
129
Große Namen, neue Perspektiven,
Unerhörte Orte
141
Veranstaltungshöhepunkte der hmt im
April 2015
142
Gesichter des Kalten Krieges
143
Personalien
Rückkehr in Rostocks Universitäts-Kinderklinik:
Prof. Dr. Michael Radke ist neuer Direktor
144
Wir beglückwünschen
145
Impressum
145
Hinweis: In dieser Ausgabe finden Sie eine Beilage der RSD Reise Service Deutschland GmbH sowie in einem Teil der Ausgabe eine
Beilage zu den 11. Norddeutschen Herztagen. Für den Inhalt sind die Werbungtreibenden verantwortlich.
AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG
Seite 115
LEITARTIKEL
Rotation und Verbundweiterbildung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch in der neuen Legislaturperiode der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern gibt es wieder einige Schwerpunktthemen, so u. a. die Freiberuflichkeit, die ethisch ärztliche Auffassung zur Sterbebegleitung und als Dauerthema die Weiterbildung.
In mehreren Gesprächen mit verschiedenen Fachkommissionen und verantwortlichen Weiterbildungsbefugten treten
immer wieder Fragen auf, die die Rotation und Verbundweiterbildung betreffen. Seitens der Weiterbildungsbefugten
wird argumentiert, dass man an die Universitäten kommende Rotationsassistenten nicht in die studentische Betreuung
einbeziehen kann, da sie möglicherweise dafür ungeeignet
seien. Im Übrigen könne man keinen Assistenten „nach außen“, im Sinne einer Verbundweiterbildung, geben, da diese
ja wissenschaftliche Assistenten seien und Wissenschaft betreiben müssen.
Weiterbildungsassistenten sind jedoch zum Zwecke der Weiterbildung angestellte Ärztinnen und Ärzte mit dem Ziel –
bei voller Befugnis der Weiterbildungsstätte – in der Regel in
der Mindestweiterbildungszeit die Facharztweiterbildung zu
absolvieren. Wenn ein großes Zeitvolumen für wissenschaftliche Tätigkeit, für Forschung und experimentelle Arbeit aufgewendet wird, verkürzt sich logischerweise die für Weiterbildung zur Verfügung stehende Zeit, die dann hinten angehängt werden muss.
Das Grundinteresse der Weiterbildungsassistenten und auch
der Ärztekammer ist es – und sollte es auch für die Kliniken
sein – eine qualitativ hochwertige Weiterbildung zu garantieren. Nicht nur, um die zunehmend ökonomisierten Ziele
der Krankenhäuser zu erreichen, sondern in erster Linie, um
den Patienten adäquat zu behandeln, die Patientensicherheit
ständig zu erhöhen und somit den größtmöglich erreichbaren Gesundheitszustand für die Patientinnen und Patienten
wieder zu erlangen.
Wissenschaftliche Arbeit muss kein Kontrapunkt zur Weiterbildung sein, sondern es sollte die Einsicht bestehen, dass,
wenn ich mich als Assistenzarzt für eine wissenschaftliche
Karriere entscheide, ich logischerweise auch mehr Zeit benötige, um die Facharztreife zu erlangen.
Zur Verbundweiterbildung sollte endlich bei allen Weiterbildungsbefugten die Einsicht reifen, dass für den Fall, das Weiterbildungsinhalte an kleineren Einrichtungen nicht zu erlangen sind, z. B. Neuroanästhesie, diese nur dort erlangt werden können, wo die entsprechenden Fächer auch vorhanden
sind. Somit bedarf es eines kollegialen Austausches, denn die
Arbeit an den delegierenden Häusern muss auch geschafft
werden, d. h. die Patienten müssen versorgt werden. Hier gilt
es, im positiven Sinne die Assistenten größerer Einrichtungen
zu motivieren, im Rahmen der Rotation auch einmal einen
kurzen Abschnitt an einer anderen Einrichtung zu erbringen.
Letztendlich blickt damit der Assistent an einer voll befugten
Weiterbildungsstätte auch einmal über den Tellerrand hinaus. Dies ist für die Kommunikation zwischen den Einrichtungen in der Vergangenheit stets von Vorteil gewesen.
Weiterbildungsbefugte müssen am Ende der Weiterbildung
für ihren Assistenten ein Zeugnis erstellen, das der Kammer
einen kompletten Einblick über die geleistete Weiterbildung
gibt. Diese Zeugnisse sollen der Realität entsprechen, sollen
nicht geschönt sein wie Arbeitszeugnisse, sondern sollen den
Assistenten vollumfänglich darstellen.
Letzteres ist Grundlage für die Prüfer, die nach Kenntnis des
Zeugnisses dann ein optimales Facharztprüfungsgespräch
durchführen können.
Im Namen des Vorstandes und des Prüfungsausschusses
möchte ich an alle befugten Kolleginnen und Kollegen appellieren, sich dieser hohen Verantwortung bewusst zu sein.
An alle Weiterbildungsassistenten appelliere ich, das Logbuch nicht am Ende der Weiterbildung auszufüllen, sondern
die Vorgaben bzgl. der Gespräche mit dem Weiterbilder und
die Ableistung der einzelnen Abschnitte zeitgerecht zu dokumentieren, um nicht selbst den Überblick über die Weiterbildung zu verlieren.
In diesem Sinne verbleibe ich
collegialiter
Ihr
Dr. med. A. Crusius
Denn wissenschaftliche Arbeit ist auch im Sinne der Arbeitsverträge Arbeitszeit.
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ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG
Tuberkulose in Mecklenburg-Vorpommern –
Erkennen, Behandeln, Vorbeugen*
Hilte Geerdes-Fenge1, Carlos Fritzsche1, Wolfram Grüning2, Gerhard Bülow3, R. Otto-Knapp4,
Rosemarie Zenke5, Martina Littmann6, Emil C. Reisinger1
Eine junge Bäckereifachverkäuferin, die nie Mecklenburg verlassen hatte und deren Husten nach drei Monaten immer noch
nicht aufhörte; ein Asylbewerber ohne Vorerkrankungen, der
durch Gewichtsverlust und ausgeprägten Aszites auffiel; ein
alkoholkranker Rentner, dessen Mutter in den 50er Jahren
eine offene Tuberkulose hatte und der jetzt einen Krampfanfall erleidet – drei Menschen mit Tuberkulose, bei denen die
Erkrankung erst nach Monaten erkannt wurde.
In Mecklenburg-Vorpommern erkranken wie im bundesdeutschen Durchschnitt fünf von 100.000 Einwohnern jährlich an
Tuberkulose. Die Inzidenz ist bei Menschen, die in Afrika,
Südostasien, Südamerika oder den Ländern der früheren Sowjetunion geboren wurden, achtfach höher. In Deutschland
lag die Inzidenz der Tuberkulose nach dem zweiten Weltkrieg bei 300 von 100.000 Einwohnern, das entspricht der
aktuellen Tuberkulose-Rate von Somalia. Die Infektionsrate
lag im Nachkriegsdeutschland so hoch, dass heute bei einem
Viertel der über 70-Jährigen mit einer latenten Tuberkuloseinfektion (LTBI) zu rechnen ist; bei heutigen Medizinstudenten oder Pflegeschülern hingegen liegt die Rate der LTBI unter 2 % [1].
Wer erkrankt an Tuberkulose?
Prinzipiell kann jeder an Tuberkulose erkranken, der sich jemals mit Tuberkuloseerregern infiziert hat. Das Erkrankungsrisiko ist umso höher, je jünger ein Mensch bei der Erstinfektion ist. Kleine Kinder haben nach intensiver Exposition, z. B.
in der Familie, ein Erkrankungsrisiko von bis zu 30 %. Ältere
Kinder und junge Erwachsene bis zum Alter von 35 Jahren
erkranken nach einer Infektion in ca. 15 %. Menschen, die
bei der Erstinfektion über 50 Jahre alt sind, haben ein Erkrankungsrisiko von unter 10 % [2; 3].
Der Artikel fasst die Inhalte der Tuberkulosefortbildung zusammen, die am
28. Januar 2015 in der Universitätsklinik Rostock stattfand und gemeinsam
von der Universitätsmedizin Rostock, dem Landesamt für Gesundheit und
Soziales Mecklenburg-Vorpommern und dem Landesverband der Pneumologen Mecklenburg-Vorpommern organisiert wurde.
*
Abteilung für Infektiologie und Tropenmedizin, Universitätsmedizin Rostock
Abteilung für Pneumologie, HELIOS Kliniken Schwerin
3
Landesverband der Pneumologen Mecklenburg-Vorpommern
4
Deutsches Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose, Berlin
5
Fachdienst Gesundheit, Landkreis Ludwigslust-Parchim
6
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
1
2
AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG
Die meisten Erkrankungen treten innerhalb der ersten zwei
Jahre nach der Ansteckung auf. Aber das Erkrankungsrisiko
bleibt über Jahrzehnte erhalten. Auch heute noch erkranken
Menschen an Tuberkulose, die sich als Kinder nach dem Krieg
infiziert haben. Jahrzehnte konnte ihr Immunsystem die eingeatmeten und abgekapselten Bakterien durch Granulombildung in Schach halten. Wenn aber die zelluläre Immunität
nicht mehr intakt ist, können sich die Erreger auch noch nach
einem halben Jahrhundert wieder vermehren und zur Tuberkulose führen. Risikofaktoren dafür sind z. B. hohes Alter,
HIV-Infektion, iatrogene Immunsuppression (z. B. Transplantation, Hochdosis-Cortison, Anti-TNF-a-Therapie), Alkoholismus, in geringerem Maße auch Erkrankungen wie Diabetes
oder Rheuma.
Auch Migranten aus Hochprävalenzländern haben ein hohes
Risiko, noch Jahre nach der Einwanderung eine Tuberkulose
zu entwickeln. Insbesondere bei Migranten aus den Ländern
der früheren Sowjetunion besteht ein höheres Risiko für Infektionen mit multiresistenten Erregern [4].
Tabelle: Bausteine der Tuberkulosediagnostik
1. Anamnese:
a. Symptome: chronischer Husten, Hämoptysen,
Gewichtsabnahme, Nachtschweiß
b. Exposition: Kontakt zu Tuberkulosekranken, Herkunft
aus einem Hochprävalenzland
c. Positiver Interferon-g-Release Assay (QuantiFERON-TB
oder T-Spot TB)
2. Radiologie:
a. Röntgen Thorax
b. Computertomographie der Lunge
3. Bakteriologische Diagnostik (Mikroskopie, PCR
und Kultur):
a. Sputum, ggf. provoziertes Sputum
b. Bronchoalveoläre Lavage mit 3 postbronchoskopischen
Sputen
c. Eventuell Magensaft, Urin oder Punktionsmaterial
4.Histologie (Nachweis von spezifischen Granulomen)
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WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG
häufig sind, sollte die Tuberkulosetherapie von HIV-Infizierten an spezialisierten Zentren erfolgen. Die Diagnostik der
Tuberkulose bei HIV-Patienten und anderen Immunsupprimierten stellt sich als schwierig dar, da die TB in dieser Patientengruppe oft symptomarm verläuft. Bei pulmonaler TB
ist das Röntgenbild weniger auffällig, im Sputum sind seltener säurefeste Stäbchen nachweisbar, häufiger liegen extrapulmonale Lokalisationen vor [6].
Extrapulmonale Tuberkulose
Bild 1: Infiltrate in beiden Oberlappen mit Kavernenbildung
Röntgenbilder: Institut für Radiologie, Universitätsmedizin Rostock
Lungentuberkulose
Ungefähr 60 % aller Tuberkuloseerkrankungen sind offene
Lungentuberkulosen mit Nachweis von Bakterien im Sputum,
20 % sind geschlossene Lungentuberkulosen, die noch nicht
ansteckend sind, 20 % sind extrapulmonale Organtuberkulosen. Symptome wie Husten, Auswurf mit oder ohne Blutbeimengung, Nachtschweiß und ungewollter Gewichtsverlust
können auf eine Tuberkulose hinweisen. Bei Menschen aus
Risikogruppen sollte ein Husten, der länger als drei Wochen
anhält, durch ein Thorax-Röntgenbild und eine Sputumuntersuchung auf säurefeste Stäbchen abgeklärt werden.
Die Tuberkulose kann nicht nur die Lunge betreffen, sondern
fast jedes andere Organ, insbesondere Pleura und Lymphknoten, aber auch Knochen, Gehirn, Leber, Darm, Peritoneum, Urogenitaltrakt, Haut und Auge [7; 8; 9; 10]. Die Diagnose wird oft erst spät gestellt, weil die extrapulmonale
Tuberkulose in Deutschland so selten geworden ist, dass sie
in die üblichen differentialdiagnostischen Erwägungen nicht
mehr einfließt. Auch die neuen Interferon-g-Release-Assays
(QuantiFERON® und T-Spot-TB®) helfen hier nur wenig weiter, da sie zwar eine jemals stattgehabte Infektion mit Tuberkuloseerregern nachweisen, aber nichts über eine aktive Erkrankung aussagen. Außerdem können diese Tests bei aktiver Tuberkulose in ca. 15 % falsch negativ sein [11]. Eine
sorgfältige Anamnese, bildgebende und meist auch bioptische Verfahren sind erforderlich, um die Diagnose sicher zu
stellen. Bei Knochentuberkulose empfiehlt die WHO, die
Therapiedauer auf neun Monate zu erhöhen, bei zerebraler
TB sogar auf zwölf Monate [12].
Tuberkulose bei Immunsuppression
Weltweit gibt es eine hohe Koinzidenz von HIV/AIDS und
Tuberkulose (TB). Da die Tuberkulose zu den AIDS-definierenden Erkrankungen zählt, sollte bei einer neu diagnostizierten Tuberkulose ein HIV-Test durchgeführt werden, um
eine Koinfektion rechtzeitig zu erkennen. Eine rasche antiretrovirale Therapie ist insbesondere bei niedrigen CD4Lymphozyten erforderlich, um die Letalität zu reduzieren
[5]. Bei Anstieg der CD4-Lymphozyten unter HIV-spezifischer Therapie und rascher Senkung der HI-Viruslast kann
ein Immunrekonstitutions-Inflammations-Syndrom (IRIS)
auftreten, insbesondere in den ersten drei bis acht Wochen
nach Beginn der antiretroviralen Therapie. Da Interaktionen
der Tuberkulosetherapie mit der antiretroviralen Therapie
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Bild 2: Pleuritis tuberculosa ohne Lungenbeteiligung
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG
Tuberkulosetherapie bei Menschen in
schwierigen Situationen
Mehr als die Hälfte der Tuberkuloseerkrankungen in
Deutschland wird bei Menschen diagnostiziert, die nicht in
Deutschland geboren wurden. Bei sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten kann eine mobile Tuberkulose-Aufklärung für Patienten ohne Deutschkenntnisse helfen.
Auf www.explaintb.org stehen wesentliche Informationen
zur Tuberkulose in derzeit 42 Sprachen zum Ausdrucken bereit, die ExplainTB App für Android und iPhone kann von
den Patienten kostenlos heruntergeladen werden. Auch soziale Schwierigkeiten, Suchterkrankungen und psychiatrische
Komorbidität können die Einsicht in die Notwendigkeit der
sechsmonatigen Therapie einschränken. Darum ist die Kommunikation zwischen Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und Gesundheitsämtern rechtzeitig vor der
Entlassung notwendig, um bei diesen Patienten die Kontinuität der Therapie auch außerhalb des Krankenhauses zu gewährleisten. Die Tabletteneinnahme sollte bei Patienten mit
Complianceproblemen in der Arztpraxis, durch das Gesundheitsamt oder auch durch ambulante Pflegedienste überwacht werden. Verweigerung oder Abbruch der Therapie
muss den Gesundheitsämtern gemeldet werden [13].
Ambulante Tuberkulosetherapie
Die ambulante Tuberkulosetherapie sowohl der Lungenals auch der extrapulmonalen Tuberkulose sollte durch Pneumologen, Infektiologen oder entsprechend weitergebildete
Ärzte durchgeführt werden, die Kenntnisse über die Tuberkulosetherapie, mögliche Nebenwirkungen, Interaktionen
und die notwendigen Überwachungsintervalle haben.
Die Standardtherapie der Lungentuberkulose beginnt in der
Regel stationär, kann in einzelnen Fällen jedoch auch ambu-
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Bild 3: Bilaterale Lungentuberkulose
lant eingeleitet werden. Nach einer zweimonatigen Vierfachtherapie mit Isoniazid, Rifampicin, Pyrazinamid und Ethambutol erfolgt eine viermonatige Zweifachtherapie mit Isoniazid und Rifampicin. Zur Vermeidung einer peripheren Polyneuropathie kann Isoniazid mit Vitamin B6 (Pyridoxin) kombiniert werden. Die Patienten müssen auf typische Nebenwirkungen der Medikation hingewiesen werden (z. B. Rot­färbung
von Urin und Tränenflüssigkeit durch Rifampicin). Eine regelmäßige Überwachung von Blutbild und Leberwerten ist erforderlich.
Infektionsrisiko für medizinisches Personal
In Deutschland sind die Empfehlungen zur Infektionsprävention umfassend festgelegt [14]. Bei offener Tuberkulose wird
eine FFP-2-Maske für das Personal empfohlen, Tuberkulose-
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WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG
patienten
tragen
während des Transportes eine einfache
Mund-Nasen-Maske
(OP-Maske). Infektionsgefährdet sind
insbesondere Pflegekräfte, die in der
Geriatrie, Inneren
Medizin oder Notaufnahme arbeiten,
wo Patienten mit
unerkannter Tuberkulose
behandelt
Bild 4 a: Bilaterale Lungentuberkulose beider
werden.
Oberlappen mit ausgedehnten Kavernen
Mitarbeiter werden
in die Umgebungsuntersuchung einbezogen, wenn sie kumulativ mehr als acht
Stunden Kontakt zu einem Tuberkulosepatienten hatten,
oder wenn sie bei der Untersuchung oder Pflege einem erhöhten Risiko ausgesetzt waren (z. B. Reanimation, Hilfe
beim Abhusten, Bronchoskopie ohne Atemschutz) [15]. Im
Fall einer nachgewiesenen Ansteckung wird die Tuberkuloseinfektion als Berufskrankheit (BK 3101) anerkannt.
Bild 4 b: Kaverne im linken Oberlappen im CT deutlich besser zu erkennen
als im konventionellen Röntgenbild
Präventive Therapie nach frischer Infektion
Das Erkrankungsrisiko ist in den ersten zwei Jahren nach einer Infektion mit Mycobacterium tuberculosis am höchsten.
Da das Erkrankungsrisiko infizierter Kinder und junger Erwachsener bis 35 Jahre am höchsten ist, profitieren diese
Personengruppen von einer präventiven Therapie am meisten und sollten daher vorbeugend behandelt werden [16]. In
dieser Altersgruppe ist die Verträglichkeit der Isoniazidtherapie gut, die Rate relevanter hepatischer Nebenwirkungen
ist geringer als 1 % [17]. Zur Vorbeugung von Neuropathien
ist die Kombination mit Vitamin B6 zu empfehlen.
Als Alternative zur neunmonatigen Isoniazidtherapie ist seit
kurzem eine Verkürzung der Therapie auf drei Monate durch
eine wöchentliche Gabe von hochdosiertem Isoniazid und
Rifapentin (Priftin®) möglich [18], letzteres ist allerdings derzeit noch kostenintensiv und nur über die Internationale
Apotheke erhältlich.
Präventive Therapie bei Immunsuppression
Bei Patienten mit latenter Tuberkuloseinfektion kann es
durch eine iatrogene Immunsuppression zur Entwicklung einer aktiven Tuberkulose kommen. Insbesondere unter einer
Anti-TNF-a-Therapie (Infliximab/Remicade® > Adalimumab/
Humira® > Etanercept/Enbrel®) und unter einer Anti-CD20Therapie (Rituximab/MabThera®) ist das Tuberkuloserisiko bis
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Bild 4 b: Ausgedehntes Infiltrat mit Kaverne im rechten Oberlappen
zu achtfach erhöht [19]. Daher wird empfohlen, bereits einen
Monat vor Beginn dieser Therapien bei Patienten mit latenter Tuberkuloseinfektion eine vorbeugende Behandlung mit
Isoniazid zu beginnen und diese mindestens neun Monate
fortzuführen [20].
Die Tuberkulosefortbildung fand einen guten Anklang, sie
soll im Herbst in Schwerin fortgesetzt werden (4. November
2015, 17:00 bis 20:00 Uhr, HELIOS Kliniken Schwerin).
Literatur bei den Verfassern
Kontaktadresse:
Dr. med. Hilte Geerdes-Fenge
Abteilung für Infektionskrankheiten und Tropenmedizin
Zentrum für Innere Medizin
Universitätsmedizin Rostock
Ernst-Heydemann-Str. 6, 18057 Rostock
E-Mail: [email protected]
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG
Masern-Impfschutz aktualisieren
Für einen sicheren Schutz vor Masern-Infektionen sollen alle
Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag zweimal
mit einem kombinierten Masern-, Mumps- und Röteln(MMR-)Impfstoff geimpft werden. Die erste Impfung sollte
möglichst frühzeitig zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat,
die zweite Impfung zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat
verabreicht werden. Fehlende Impfungen sind bis zum 18.
Geburtstag nachzuholen.
Im Erwachsenenalter wird die Masern-Impfung als einmalige
MMR-Kombinationsimpfung für alle nach 1970 geborenen
Personen mit unklarem Impfstatus, ohne Masern-Impfung
oder mit nur einer Masern-Impfung in der Vorgeschichte,
empfohlen. Begründet wird diese Empfehlung damit, dass in
dieser Altersgruppe der jungen Erwachsenen die größten
Immunitätslücken zu finden sind. Bei älteren Personen zeigen vorliegende Seroprävalenzuntersuchungen, dass bei den
Geburtsjahrgängen vor 1970 deutschlandweit ein Immunitätsniveau von mindestens 95 % erreicht wird.
Wenn wissentlich keine Maserninfektion in der Kindheit
durchgemacht wurde und keine Masernimpfung erfolgt ist,
kann eine Masernimpfung (als MMR-Impfung) auch bei vor
1970 Geborenen durchgeführt werden. Sie ist jedoch als
Standardimpfung keine Pflichtleistung der Krankenkassen
(individuelle Nachfrage bei der Krankenkasse oder Privatfinanzierung möglich).
Besonders wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Kindern mit Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen. Dadurch
wird ein individueller Schutz für das geimpfte Kind erreicht
und gleichzeitig werden Kinder, die aus medizinischer Indikation nicht geimpft werden können, geschützt.
Literatur bei der Verfasserin:
Dr. med. Martina Littmann
Gesundheitsabteilung
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS)
Zusammenfassung aktuelle Masern-Impfempfehlungen
Alter
Impfempfehlung
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag
Zwei MMR-Impfungen
11. bis 14. Lebensmonat*
1. MMR-Impfung
15. bis 23. Lebensmonat
2. MMR-Impfung
Ab 2 bis 18 Jahre
Nachholen versäumter Impfungen
Erwachsene
Nach 1970 geborene Personen, die
� ungeimpft sind,
� in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden oder
� nicht wissen, ob sie gegen Masern geimpft wurden
Kontaktpersonen zu Masern-Erkrankten
� Ungeimpfte Personen ab einem Alter von 9 Monaten bzw.
� in der Kindheit nur einmal geimpfte Personen oder
� Personen mit unklarem Impfstatus
Einmalige MMR-Impfung
Einmalige MMR-Impfung, möglichst innerhalb von 3
Tagen nach Kontakt.
*ab 9 Monaten bei bevorstehender Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung möglich (erfolgt die Erstimpfung vor dem Alter von 11 Monaten, muss die 2. MMRImpfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden)
AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG
Seite 121
OFFIZIELLE MITTEILUNGEN
Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zum Thema Hirntod und Entscheidung
zur Organspende
In einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme geht der
Deutsche Ethikrat auf die Kontroverse über den Hirntod ein.
Er fordert Verbesserungen bei der Information und Kommunikation rund um die Organspende. Außerdem fordert er
eine gesetzliche Regelung zu organprotektiven Maßnahmen.
Jeder Mensch muss die Möglichkeit haben, seine individuelle
Entscheidung zur Organspende auf der Grundlage hinreichender Information zu treffen. Dies gilt auch für die Frage,
wann der Mensch tot ist. Um das Vertrauen in die Transplantationsmedizin in Deutschland zu stärken, sind Transparenz
und eine offene gesellschaftliche Diskussion notwendig.
Diese Fragen können nicht allein mit der Kompetenz naturwissenschaftlicher oder medizinischer Experten beantwortet
werden, sondern bedürfen der ethischen Reflexion. Einstimmig ist der Deutsche Ethikrat der Auffassung, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme
festzuhalten ist. Die Mehrheit des Deutschen Ethikrates ist
dabei der Auffassung, dass der Hirntod ein sicheres Todeszeichen ist und die Spende lebenswichtiger Organe nur zulässig
sein darf, wenn der Tod des möglichen Organspenders festgestellt ist.
Im Interesse einer verlässlichen Hirntoddiagnostik sieht der
Deutsche Ethikrat die Ärzteschaft in der Pflicht. Durch
eine entsprechende Aus-, Fort- und Weiterbildung ist die
hohe medizinische Fachkompetenz der untersuchenden
Ärzte zu gewährleisten. Fachkompetente Ärzte sollten
flächendeckend und zeitnah zur Verfügung stehen.
Der Deutsche Ethikrat hält es für unerlässlich, in allen Bundesländern gemäß den bundesrechtlichen Vorgaben unverzüglich die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen,
dass in den Entnahmekrankenhäusern Transplantationsbeauftragte bestellt werden und diese ihre Aufgabe angemessen erfüllen können.
Hinsichtlich der organprotektiven Maßnahmen sieht die Mehrheit des Deutschen Ethikrates auch gesetzlichen Handlungsbedarf. In einem Sondervotum lehnen drei Mitglieder des
Deutschen Ethikrates die geforderte gesetzliche Regelung
organprotektiver Maßnahmen vor Feststellung des Hirntodes
ab und erklären, dass sich der ärztliche Behandlungsauftrag
grundsätzlich auf das Wohl des Patienten konzentriert und
nicht auf eine theoretische Möglichkeit zur Organspende.
Der vollständige Text der Stellungnahme ist im Internet unter http://www.ethikrat.org/publikationen/stellungnahmen/
hirntod-und-entscheidung-zur-organspende.pdf zu finden.
(Pressemitteilung des Deutschen Ethikrates
vom 24.02.2015, bearbeitet von W. S.)
Die Ärztekammer M-V unterstützt die Forderung des Ethikrates und führte am 13.03.2015 bereits die Fortbildung
„Rostocker Seminar: Hirntoddiagnostik“ durch.
Die Auswertung dieser Veranstaltung erfolgt im nächsten
Heft.
Rostocker Behindertensport Verein von 1990 e. V.
sucht betreuende Ärzte
Der Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport Mecklenburg-Vorpommern e. V. hat den Rostocker Behindertensport Verein von 1990 e. V. aufgefordert, eine betreuende
Ärztin oder einen betreuenden Arzt für den Rehabilitationssport zu benennen. Als Grundlage dafür wurde die Nr. 12 der
Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das
Funktionstraining vom 01.01.2011 angegeben.
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Der Verein hat sich zuerst an die Kassenärztliche Vereinigung
gewandt, die diese Bitte zur Benennung einer Ärztin oder eines Arztes an die Ärztekammer weiterleitete.
Wir möchten die Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind,
diese Tätigkeit zu übernehmen, bitten, sich direkt an den o. g.
Verein (Tel.: 0381 7681020) zu wenden.
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
OFFIZIELLE MITTEILUNGEN
Grippe-Situation in Mecklenburg-Vorpommern
Erstmals seit Jahresbeginn ist die Anzahl der labordiagnostisch bestätigten Grippe-Erkrankungen in Mecklenburg-Vorpommern gesunken. Dem Landesamt für Gesundheit und
Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) wurden im Jahr
2015 bislang 1831 Influenza-Fälle gemeldet. Es gab einen Todesfall.
Der Entwicklungstrend bei den Meldezahlen und die Ergebnisse der zusätzlichen Überwachung deuten darauf hin, dass
der Höhepunkt der diesjährigen Grippewelle in Mecklenburg-Vorpommern überwunden scheint.
Seit Anfang des Jahres waren in M-V wöchentlich steigende
Influenza-Erkrankungszahlen zu verzeichnen. Da in diese Erfassung, wie alle Jahre zuvor auch, nur die labordiagnostischen Fälle eingehen, ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen.
An das LAGuS gemeldete Influenza-Erkrankungen:
� 11.Kalenderwoche: 337
� 10.Kalenderwoche: 422 � 9.Kalenderwoche: 379
Die Erkrankungszahlen liegen deutlich höher als zum gleichen
Zeitpunkt im Vorjahr (insgesamt 121). Im Vergleich zur Saison
2012/2013 sind sie jedoch deutlich niedriger (3209).
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Zu den einfach durchzuführenden Hygieneregeln mit einem nicht zu unterschätzenden Schutzeffekt zählen unter
anderem:
� das Vermeiden von Händegeben, Anhusten, Anniesen,
� das Vermeiden von Berührungen der Augen, von Nase
oder Mund,
� die Nutzung und sichere Entsorgung von Einmaltaschentüchern,
� die intensive Raumlüftung,
� das gründliche Händewaschen nach Personenkontakten,
nach der Benutzung von Sanitäreinrichtungen und vor der
Nahrungsaufnahme sowie bei Kontakt mit Gegenständen
oder Materialien von Erkrankten,
� die Empfehlung an fiederhaft Erkrankte, im eigenen Interesse zu Hause zu bleiben, um weitere Ansteckungen zu
verhindern,
� die Vermeidung von direkten Kontakten zu möglicherweise erkrankten Personen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.lagus.mvregierung.de
Anja Neutzling
Öffentlichkeitsarbeit
LAGuS
Seite 123
RECHT
Aus der Praxis der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern
Pflicht zur sachgerechten Organisation und Koordinierung der Behandlungsabläufe
Kasuistik
Wegen einer massiven genitalen Blutung wurde die zum
damaligen Zeitpunkt 77-jährige Patientin im Klinikum am
2. August notfallmäßig aufgenommen. Als Ursache dieser
Blutung fand sich ein enddifferenziertes Adenokarzinom,
das zu erheblichen operativen Interventionen zwang. Im
Rahmen der präoperativ erforderlichen Diagnostik wurde
zystoskopisch ein unauffälliger Befund erhoben; zur Optimierung der Operationsbehandlung wurde am 3. August
beidseits eine Harnleiterschiene im Sinne eines DoubleJ-Stents eingelegt. Wegen einer Kolonperforation musste
am 8. August notfallmäßig laparotomiert werden mit Sigma-Rektumsegmentresektion, Hartmann-Situation und Stomaanlage.
worden seien. Von geriatrischer Seite wird darauf hingewiesen, dass sich aus den vorliegenden Arzt- und Verlegungsberichten kein Hinweis ergeben hätte, inwieweit die Double-J-Stents gewechselt oder entfernt werden sollten.
Entscheidung der Schlichtungsstelle
Bei massiver gynäkologischer Blutung und fortgeschrittener
gynäkologischer Tumorerkrankung war die Harnleiterschienung präoperativ zur Vermeidung intraoperativer Läsionen
indiziert. Ausweislich des vorliegenden Konsilberichtes der
Urologischen Abteilung vom 7. August erfolgte der Hinweis,
die Schienen nach operativer Intervention je nach Verlauf
zu wechseln oder zu entfernen. Schließlich wurde um Wiedervorstellung gebeten.
In einem zweiten Eingriff wurde eine Operation mit Hysterektomie nach Wertheim Meigs durchgeführt. Im Rahmen
der postoperativen Phase kam es zu einer tiefen Beinvenenthrombose sowie zu einer Lungenembolie, auch zu Sekundärheilungen. Insgesamt gesehen war ein zweieinhalbmonatiger stationärer Aufenthalt zunächst in der Gynäkologie,
phasenweise auf der Intensivstation, danach in der Allgemeinchirurgie und zuletzt in der Geriatrischen Klinik erforderlich.
Im Verlegungsbericht der Gynäkologischen Abteilung auf
die Allgemeinchirurgische Abteilung wird die Schienenversorgung beschrieben; im Verlegungsbericht der Allgemeinchirurgie auf die Geriatrische Abteilung wird diese nicht
mehr erwähnt. Im Entlassungsbericht aus der Geriatrischen
Abteilung wird auf wiederholte Harnwegsinfekte, eine unauffällige sonographische Untersuchung der Nieren und die
Notwendigkeit der hausärztlichen Weiterbehandlung, gegebenenfalls fachurologische Betreuung, hingewiesen.
Nach Entlassung aus der stationären Behandlung am 16. November klagte die Patientin weiter über rezidivierende
Harnwegsinfekte. Es wurde seitens der nachbehandelnden
Hausärztin im Februar des darauffolgenden Jahres ein Urologe eingeschaltet, der als Ursache der rezidivierenden Infekte die Double-J-Stents diagnostizierte und sie sofort entfernte. In der Folgezeit besserten sich die Blasenbeschwerden.
Hinweise auf Harnleiterschienenversorgung sind lediglich
im Verlegungsbericht der Gynäkologischen Abteilung gegeben, allerdings in den weiteren Berichten nicht mehr zu finden. Auch in der umfangreichen Krankenblattdokumentation finden sich keine entsprechenden Hinweise.
Seitens der Patientin wird vorgeworfen, dass die
Harnleiterschienen nicht zeitnah entfernt worden seien, auch dass man sich im Rahmen der langwierigen Krankenhausaufenthalte um dieses Problem nie gekümmert
habe.
Seitens der leitenden Ärzte der unterschiedlichen Abteilungen, in denen die Patientin behandelt wurde, wird von gynäkologischer Seite nur erwähnt, dass Schienen eingelegt
Seite 124
Nach Ansicht der Schlichtungsstelle liegt ein Versäumnis
vor. Zum einen wäre eine entsprechende Information an
die Patientin erforderlich gewesen, gegebenenfalls auch die
Aushändigung eines so genannten Schienenpasses. Zum anderen hätte der urologischen Bitte um Wiedervorstellung
nach Abschluss der operativen Interventionen gefolgt werden müssen, auch unter der Fragestellung, wie mit den
Schienen zu verfahren sei.
Auch in den Verlegungsberichten hätte diese Schienenversorgung erwähnt werden müssen, damit nachbehandelnde
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
RECHT
Abteilungen sich diesem Problem hätten widmen können.
Spätestens jedoch zur endgültigen Entlassung aus stationärer Behandlung wäre hier die weitere Planung hinsichtlich
der Schienenversorgung notwendig und erforderlich gewesen.
Nach Ansicht der Schlichtungsstelle liegt hier ein fehlerhaftes Handeln der Ärzte und damit ein Organisationsverschulden des Klinikums vor.
Bei rechtzeitiger Intervention nach Abschluss der operativen Maßnahmen und gegebenenfalls Entfernung der Schienen wären der Patientin mehrmonatige Beschwerden durch
die Harnwegsinfekte und die daraus resultierenden Probleme und Schmerzen erspart geblieben.
AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG
Fazit
„Wer schreibt, der bleibt…“
Bei der Übergabe von Patienten kann die Pflichtverletzung
einer sachgerechten Organisation und Koordinierung der
Behandlungsabläufe zur Haftung führen.
Verfasser:
Dr. med. J. Lachmund
Facharzt für Urologie, Ärztliches Mitglied
Ass. jur. Kerstin Kols
Geschäftsführerin
Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen
der norddeutschen Ärztekammern
Hans-Böckler-Allee 3, 30173 Hannover
Seite 125
SATZUNGEN UND ORDNUNGEN / AKTUELLES
Dritte Änderung der Satzung der
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Vom 19. März 2015
Aufgrund des § 23 Absatz 2 Nr. 1 des Heilberufsgesetzes
Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Januar 1993, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. April 2014 (GVOBl. M-V S. 150, 152) wird die Satzung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Oktober 1994, zuletzt geändert
durch Satzung vom 7. Juli 2006 (AmtsBl. M-V/AAz., S 1168;
Ärztebl. M-V, S. 310) wie folgt geändert:
Artikel 2
Artikel 1
Rostock, 2. Februar 2015
1. § 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Ärztliche Berufsausübung ist jede Tätigkeit, bei der ärztliche Fachkenntnisse angewendet oder mitverwendet werden.“
gez. Dr. med. Andreas Crusius
Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Die dritte Änderung der Satzung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern tritt am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Ärztekammer MecklenburgVorpommern folgenden Kalendermonats in Kraft.
Genehmigt: Schwerin, 17. März 2015
2. Nach § 13 wird folgender § 13 a eingefügt:
㤠13 a
Ehrenmitgliedschaft
Die Kammerversammlung der Ärztekammer MecklenburgVorpommern kann ehemaligen Mitgliedern des Vorstandes,
die sich mit ihrem ehrenamtlichen Engagement über mehrere
Wahlperioden hinweg herausragende Verdienste um das Gesundheitswesen und die Ärzteschaft Mecklenburg-Vorpommern erworben haben, die Ehrenmitgliedschaft im Vorstand
der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern verleihen.“
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales
Mecklenburg-Vorpommern
Im Auftrag
gez. Dr. Manfred Ruhberg
Ausgefertigt: Rostock, 19. März 2015
gez. Dr. med. Andreas Crusius
Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
HIV-Community-Preis
Wer sich in seiner Stadt oder Gemeinde gezielt für die Verbesserung der Lebenssituation und Versorgung von Menschen mit HIV einsetzt, kann sich um den HIV-CommunityPreis bewerben. Die Deutsche AIDS-Gesellschaft, die Deutsche AIDS-Hilfe, die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter und Janssen loben in diesem Jahr den Förderpreis zum zweiten Mal
aus.
Der HIV-Community-Preis ist mit 12.000 Euro dotiert und
wird alle zwei Jahre verliehen.
fördern und beste Beispiele in der Öffentlichkeit bekannt
machen. Noch bis zum 15. April 2015 können sich Interessierte mit ihren Projekten um den Preis bewerben.
Der Förderpreis richtet sich an Vereine, Verbände und
gGmbHs sowie an Selbsthilfeorganisationen und Beratungsstellen, medizinische Einrichtungen und soziale Dienste.
Der Preis will nachahmenswerte Ideen in der Früherkennung,
Versorgung und sozialen Integration von Menschen mit HIV
(Nach einer Pressemitteilung des Projektbüros
HIV-Community-Preis)
Seite 126
Weitere Informationen zum Preis, zu den Initiatoren und zur
Ausschreibung finden Sie unter: http://www.hiv-community-preis.de.
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
AKTUELLES / GESCHICHTLICHES
Ausschreibung des Langener Wissenschaftspreises 2015
Der Langener Wissenschaftspreis wird für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten in verschiedenen wissen­schaftlichen
Fachgebieten vom Paul-Ehrlich-Institut ausgeschrieben. Er ist
mit 15.000 Euro dotiert und wird am 06.11.2015 verliehen.
Es sind Einzel- und auch Gruppenbewerbungen möglich. Die
Bewerbungsfrist endet am 22. Mai 2015.
Der Langener Wissenschaftspreis wird für Arbeiten – vor allem junger Wissenschaftler – auf den folgenden Gebieten
ausgeschrieben:
� der Infektiologie in der Human- und Veterinärmedizin
(zum Beispiel Virologie, Bakteriologie, Immunologie),
� der Erforschung von innovativen biomedizinischen Präventions- und Therapiestrategien,
� der Hämatologie,
� der Allergologie,
� der Gen- und Zelltherapie und des Tissue Engineering,
� der Arzneimittelsicherheit und Pharmako-Epidemiologie
sowie damit in Verbindung stehende technologische Verfahren.
Weitere Informationen zum Preis und dem Bewerbungsverfahren finden Sie unter: http://www.pei.de
(Nach einer Information des Paul-Ehrlich-Institus, Langen)
Pillenschlucken, aber wie?
„Allens hett sin Wissenschaft, secht de Ollsch un puust dat
Licht mit`n Hinnelsten ut“. Auweia! Aber auch Pillenschlucken hat seine Wissenschaft.
Vieles wird falsch gemacht. Köstlich in Film und Fernsehen zu
beobachten, wenn der Kopf theatralisch nach hinten geschleudert wird, der Mund sich zum Scheunentor öffnet und
die Tabletten hineingeschüttet werden. Laut Umfrage hat
ein Drittel aller Patienten Probleme bei der Einnahme.
In einer wissenschaftlichen Studie von Wissenschaftlern der
Medizinischen Universitätskliniken Heidelberg wurde nach
geeigneten Techniken erleichternder Einnahme geforscht. Es
resultierten zwei „Neuerervorschläge“ (Erinnern Sie sich
noch was das war? 30 DDR-Mark gab`s als Mindestlohn).
Die Arbeitsgruppe unter Leitung ihres Professors erfand zum
einen den „Tabletten-Flaschentrick“. Die Tablette wird auf
die Zunge gelegt und stilles Wasser aus einer flexiblen Plastikflasche unter leichtem Neigen des Kopfes aufgesaugt.
Beim „Kapsel-Nicktrick“ wird die Kapsel ebenfalls auf die
Zunge positioniert, ein Schluck Wasser genommen, einen
Moment gewartet, der Kopf zur Brust geneigt und schon
schwimmt sie hinab in des Bäuchleins Innere.
Aufgrund ähnlicher Erwägungen brachte bereits vor 125 Jahren die Firma Gg, Jb. Mürle in Pforzheim als Neuheit ihren
„Pillen-Einnehmer“ zum Verkaufspreis von 60 Pfennigen auf
AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG
den Markt, wie die Pharmazeutische Zeitung vom 14.10.1890
auf S. 647 berichtete. Ein versilberter Reif – innen ein kleines
Körbchen für die Tablette –
wird auf ein Trinkgefäß gestülpt. Nach kurzem Schluck
strömt das Wasser ins Körbchen
und schon beginnt abwärts die
Reise der Tablette via Mund in
den Schlund.
OPhR Dr. Hans Feldmeier
Rostock-Warnemünde
PS: Apropos Wissenschaft: Es gab in der DDR eine Arbeitsgemeinschaft „Weltanschauliche und wissenschaftstheoretische
Probleme in der Medizin“, der auch Soziologen und Philosophen angehörten. Zur Vorbereitung der Geraer Tagung
„Wissenschaftlichkeit im ärztlichen Alltag“ waren Thesen in
der Wochenzeitung humanitas zur Diskussion gestellt.
Als ich mich gegen den damals inflationär gebrauchten Wissenschaftsbegriff räusperte, wurde ich zum Vortrag „Fragen
und Gedanken eines Apothekers“ gebeten, der in der Zeitschrift für ärztliche Fortbildung 81/1987, Seite 495, veröffentlicht wurde.(Kann, falls nicht zur Hand, per E-Mail beim Verfasser angefordert werden.)
Seite 127
AUS DER KAMMER
Die Nichtärztliche Praxisassistentin im
Blickpunkt
Möglichkeiten der Delegation ärztlicher Leistungen
In Zeiten der drohenden Unterversorgung und der zunehmenden Multimorbidität älterer Bürger, sind Lösungen zur
Sicherstellung der medizinischen Versorgung gefragt. Somit
ist der Einsatz von den Arzt entlastenden Fachkräften ein
Schritt in die richtige Richtung, um weiterhin die medizinische Primärversorgung in Mecklenburg-Vorpommern zu
garantieren.
Der Präsident der Ärztekammer Dr. Crusius wurde zur Tätigkeit der Nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPa) befragt.
Warum bietet die Ärztekammer die Fortbildung der
Medizinischen Fachangestellten zur Nichtärztlichen
Praxisassistentin (NäPa) an?
Wir bieten die Qualifikation zur Nichtärztlichen Praxisassistentin an, weil wir damit Fachpersonal im eigenen Land
schaffen wollen, was auch den Ärzten, die ja zum Teil eine
Belastung von 67 Stunden pro Woche in der Praxis haben,
zugute kommt. Es soll eine Erleichterung für Ärzte sein, die
langwierig chronisch kranke Patienten betreuen. Dass sie jemanden haben, der zwischen den ärztlichen Hausbesuchen
die Patienten aufsucht, um zu sehen, wie das aktuelle Befinden ist und ob sich etwas am Krankheitsbild geändert hat.
Welche besonderen Eigenschaften muss nach Ihrer
Meinung eine NäPa mitbringen?
Die Nichtärztliche Praxisassistentin muss die fachliche Qualifikation mitbringen und Empathie mit den Patienten haben. Sie muss auch die Fähigkeit zur Selbstkritik haben und
bereit sein, dass, was sie beim Hausbesuch am Patienten
feststellt, ständig, ohne sich selbst zu überschätzen, mit
dem Arzt rückzukoppeln. Die entsprechenden Hinweise
vom Arzt muss sie für die weitere Vorgehensweise beachten, d. h. sie muss die Anwendungen, die sie am Patienten
vollführt, mit dem Arzt besprechen. Sie ist quasi die linke
Hand des Praxisleiters.
Inwiefern ist die Nichtärztliche Praxisassistentin mit
der Gemeindeschwester zu DDR-Zeiten vergleichbar?
Die Nichtärztliche Praxisassistentin ist schon in gewisser
Hinsicht mit der Gemeindeschwester aus DDR-Zeiten verSeite 128
gleichbar. Die Gemeindeschwester hat für den Arzt, der die
Sprechstunde durchgeführt hat, die Medikamente von der
Apotheke geholt und sie mit entsprechenden Hinweisen an
die Patienten ausgeteilt. Sie hat auch Blutzucker und Blutdruck gemessen, Verbände gewechselt oder auch intramuskuläre und subkutane Injektionen durchgeführt. Insofern
ist die Gemeindeschwester eigentlich das Sinnbild einer
Nichtärztlichen Praxisassistentin oder sogar noch höher
qualifiziert als diese.
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ausreichend
qualifizierte Nichtärztliche Praxisassistentinnen?
Ausreichend Nichtärztliche Praxisassistentinnen haben wir
nicht. Aktuell sind 183 Nichtärztliche Praxisassistentinnen
ausgebildet und 60 Teilnehmerinnen schon für die nächsten
Kurse registriert.
Können auch Medizinische Fachangestellte, die sich
zur VERAH, Agnes und Co. fortgebildet haben, die
Aufgaben einer NäPa übernehmen?
VERAH und Agnes können natürlich auch die Aufgaben einer
Nichtärztlichen Praxisassistentin, die vom Spitzenverband
Bund und von der KBV als Einzige bestätigt wurde, übernehÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
AUS DER KAMMER / SERVICE
men, wenn sie eine entsprechende Anpassungsqualifikation
von 20 Stunden fachspezifischer Fortbildung mit Abschlussprüfung absolviert haben. Ab dem Jahr 2015 wurde das Curriculum der VERAH angepasst und auch anerkannt.
Mit dieser Fortbildung werden medizinische Fachkräfte qualifiziert, delegierbare Leistungen in Abstimmung mit ihrem Arzt außerhalb der Praxis auszuführen. Welche Aufgaben gehören zu den delegierbaren
Leistungen?
Delegation ist die Übertragung bestimmter Tätigkeiten an
ärztliche oder nichtärztliche Mitarbeiter zur selbständigen
Erledigung. Leistungen, die der Arzt wegen ihrer Art und der
damit verbundenen Gefährlichkeit nicht höchstpersönlich
erbringen muss, darf er an nichtärztliche Mitarbeiter delegieren.
Wenn vom Arzt verordnet und verantwortet, kann eine
Nichtärztliche Praxisassistentin bestimmte Medikamente
spritzen, Blutzuckerbestimmungen durchführen, das Langzeit-EKG anlegen, Blutgasanalysen abnehmen und Verbandwechsel durchführen. Patienten die noch keine Diagnose
haben, sind nicht Tätigkeitsfeld der Nichtärztlichen Praxisassistentin. Die Nichtärztliche Praxisassistentin darf keine
Eingriffe vornehmen und keine Therapien ohne Rücksprache mit dem Arzt festsetzen.
Kommt es nicht manchmal zur Überschreitung der
Kompetenzen einer NäPa?
Bei Nichtärztlichen Praxisassistentinnen, die sich als „Little
Doctor” sehen, könnte es schon zu Kompetenzüberschreitungen kommen. Es sollte der Grundsatz gelten: „Schuster
bleib bei deinen Leisten“.
Wer haftet, wenn der Patient bei der Durchführung einer delegierbaren Leistung zu Schaden kommt?
Der Arzt haftet, wenn der Patient bei einer delegierbaren
Leistung zu Schaden kommt. Deshalb sollte sich der Arzt
auch im Vorhinein von der Qualifikation seiner Nichtärztlichen Praxisassistentin überzeugen, sie anleiten, überwachen und zu regelmäßigen Fortbildungen schicken.
Wir danken Herrn Dr. Crusius für die detaillierte Beantwortung der Fragen.
Das Interview führte Sylvie Kather.
Ausschreibung für Patientenorientierte Zentren
zur Primär- und Langzeitversorgung – PORT
Die Robert Bosch Stiftung sucht Pioniere, die für Deutschland innovative, umfassende und exzellente Gesundheitszentren zur Primär- und Langzeitversorgung in einer
Region umsetzen wollen.
Die Ausschreibung wendet sich an Vorreiter, die sich in
der Planung oder Vorbereitung für derartige Gesundheitszentren befinden. Die Stiftung fördert zunächst eine
neunmonatige Konzeptentwicklungsphase für die PORTZentren. Bis zu acht Initiativen werden sowohl mit einer
finanziellen Förderung von jeweils bis zu 50.000 Euro als
auch durch begleitende Aktivitäten unterstützt.
AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG
Die Anmeldung von Bewerbern zum Förderprogramm – zunächst zu einem verbindlichen Informationstag – erfolgt
über die Online-Bewerbungsplattform. Anmeldeschluss für
den Informationstag am 29.05.2015 in Stuttgart ist der
15. April 2015.
Weitere Informationen finden Interessenten unter: www.
bosch-stiftung.de/port.
(Nach einer Mitteilung der Robert Bosch Stiftung)
Seite 129
VERANSTALTUNGEN UND KONGRESSE
Veranstaltungskalender
Impfkurse in
Mecklenburg-Vorpommern
Grundkurs: Erwerb des Impfzertifikates der
Ärztekammer M-V
Refresher-Kurs: Voraussetzung: Impfzertifikat einer Ärztekammer
Gebühr: Grundkurs: 80,00 €, Refresher-Kurs: 40,00 €,
Erweiterter Refresher-Kurs: 50,00 € (Ärzte), 20,00 €
(medizinisches Assistenzpersonal)
Kurse der Ärztekammer M-V
Rostock:
12.09.2015, 10:00 – 15:00 Uhr
Impftag der Ärztekammer M-V
(Erweiterter Refresher-Kurs) 6 P 06.11.2015, 09:00 – 15:00 Uhr
Grundkurs (Im Rahmen der 24. Seminar- und Fortbildungswoche der
Ärztekammer M-V)
6 P Schwerin:
(Festsaal, Haus 13 (Ebene 2), HELIOS Kliniken Schwerin
GmbH, Wismarsche Str. 393 – 397, 19055 Schwerin)
13.06.2015, 10:00 – 15:30 Uhr
Grundkurs
6 P
13.06.2015, 12:30 – 15:30 Uhr
Refresher-Kurs 4P Leitung: Frau Dr. med. M. Littmann,
Herr Priv.-Doz. Dr. med. habil. M. Löbermann
Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung,
August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock,
Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040,
E-Mail: [email protected]
Kurse anerkannter Kursleiter im
Kammerbereich
Greifswald:
11.04.2015, 09:00 – 12:30 Uhr
Refresher-Kurs 4P
11.04.2015, 09:00 – 14:30 Uhr
Grundkurs
6P
Leitung: Frau Priv.-Doz. Dr. med. habil. R. Bruns
Ort / Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald,
Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin,
Frau Priv.-Doz. Dr. med. habil. R. Bruns,
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald,
Tel.: 03834 866378, Fax: 03834 866483,
Internet: http://www.medizin.uni-greifswald.de,
E-Mail: [email protected]
Rostock:
10.06.2015, 14:00 – 17:30 Uhr
Fachärztlicher Refresher-Kurs 4 P
Ort: Technologiepark, Friedrich-Barnewitz-Str. 3,
18119 Rostock-Warnemünde
Seite 130
Leitung: Frau Dr. med. M. Littmann
Anmeldung: Berufsverband der Frauenärzte,
Herr Dipl.-Med. U. Freitag,
Turnerweg 11 a, 23970 Wismar,
Tel.: 03841 283432, Fax: 03841 283433,
E-Mail: [email protected]
Neubrandenburg:
10.10.2015, 10:30 – 14:15 Uhr
Refresher-Kurs
4P
10.10.2015, 08:30 – 14:15 Uhr
Grundkurs
6P
Ort: Institut für Hygiene, Dietrich-BonhoefferKlinikum Neubrandenburg,
Salvador-Allende-Str. 30, 17036 Neubrandenburg
Leitung: Frau Dr. med. M. Littmann,
Herr Priv.-Doz. Dr. med. habil. J. Hallauer
Anmeldung: Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum
Neubrandenburg, Institut für Hygiene, Sekretariat,
Salvador-Allende-Str. 30, 17036 Neubrandenburg,
Tel.: 0395 7752061, Fax: 0395 775192061,
E-Mail: [email protected]
Ein vollständiges und aktualisiertes Angebot finden
Sie auf der Internetseite: http://www.aek-mv.de
� Fortbildung � Veranstaltungskalender
80-Stunden-Kurs zum Erwerb der
Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
(80 Stunden; nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer)
Termin: 07.07.2015, 08:00 Uhr –
81 P
14.07.2015, 17:15 Uhr
Ort: Ärztekammer M-V, Universitätsmedizin Rostock
und Berufsfeuerwehr Rostock
Leitung: Herr Dr. med. M. Gloger,
Herr Dr. med. B. Werner
Gebühr: 700,00 €
Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung,
August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock,
Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040,
E-Mail: [email protected]
Refresher-Kurse „Der Praxisnotfall“
Veranstaltungen der
Ärztekammer M-V
Strukturierte curriculare Fortbildung
„Geriatrische Grundversorgung“
(jeweils 20 Stunden)
Termine: jeweils 09:00 Uhr (1. Tag) –
je 22 P
18:00 Uhr (2. Tag)
17. – 18.04.2015 Modul 4 – 9
05. – 06.06.2015 Modul 10, 11
Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a,
18055 Rostock
Leitung: Herr Dr. med. L. M. Drach
Gebühr: jeweils 200,00 €
Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung,
August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock,
Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040,
E-Mail: [email protected]
Spezialkurs im Strahlenschutz für
Ärzte (und Medizinphysiker)
Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a,
18055 Rostock
Leitung: Herr Dr. med. J.-C. Kröger
Gebühr: 140,00 € (bei Komplettbuchung von Grundund Spezialkurs: 250,00 €)
Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung,
August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock,
Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040,
E-Mail: [email protected]
zum Erreichen der Fachkunde Strahlenschutz nach
Röntgenverordnung
(Voraussetzung: Besuch des Grundkurses)
Termin: 04.06.2014, 13:00 Uhr –
21 P
06.06.2014, 13:00 Uhr
(Herz-Lungen-Wiederbelebung)
(für niedergelassene Ärzte und deren Assistenzpersonal,
jeweils 09:00 – 16:00 Uhr)
je 9 P 05.09.2015 Greifswald
21.11.2015 Neubrandenburg
Gebühr: 100,00 € Ärzte, 80,00 € Assistenzpersonal
Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung,
August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock,
Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040,
E-Mail: [email protected]
Aktualisierung der Fachkunde
im Strahlenschutz nach Röntgen­
verordnung
Termin: 19.09.2015, 09:00 – 16:00 Uhr 9 P
Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a,
18055 Rostock
Leitung: Herr Dr. med. J.-C. Kröger
Gebühr: 100,00 €
Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung,
August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock,
Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040,
E-Mail: [email protected]
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
VERANSTALTUNGEN UND KONGRESSE
Veranstaltungen in unserem
Kammerbereich
Internet: http://www.medizin.uni-greifswald.de,
E-Mail: [email protected]
Folgende Veranstalter bieten in M-V
Balintgruppenarbeit an:
Wöchentliche Fortbildung der Abteilung für Kinderchirurgie der Chirurgischen Klinik und Poliklinik der
Universitätsmedizin Rostock je 1 P
Gadebusch – Frau Dipl.-Med. A. Hachtmann,
Tel.: 03886 212440
Greifswald – Frau Dr. med. B. Noack,
Tel.: 03834 594664
Rostock – Frau Dr. med. K. Birke, Tel.: 038203 44606
Schwerin – Herr Dr. med. P. Herzog, Tel.: 0385 5777373
Stralsund – Herr Dr. med. Dr. jur. M. Gillner,
Tel.: 03831 452200
Fortbildungsveranstaltungen der
Serrahner Diakoniewerk gGmbH
Interdisziplinäre suchtmedizinische
Fallkonferenz
je 3 P
Termine: dienstags, jeweils 13:30 – 15:00 Uhr Verhaltenstherapie bei
Suchter­krankungen
je 3 P
Termine: jeden letzten Dienstag im Monat,
jeweils 15:00 – 16:30 Uhr
Ort: kleiner Konferenzraum, Serrahner Diakoniewerk
gGmbH, Fachklinik für Abhängigkeitserkrankungen,
Am Pfarrhof 1, 18292 Serrahn
Leitung: Herr Dr. med. W. Traub
Anmeldung: Serrahner Diakoniewerk gGmbH,
Fachklinik für Abhängigkeitserkrankungen,
Sekretariat Frau A. Dammeier, Am Pfarrhof 1, 18292
Serrahn, Tel.: 038456 62580, Fax: 038456 62585,
Internet: http://www.rehaklinik-serrahn.de,
E-Mail: [email protected]
Montagsweiterbildung der Klinik
für Orthopädie und Orthopädische
Chirurgie der Universitätsmedizin
Greifswald
je 2 P
Termine: montags, jeweils 07:30 – 08:30 Uhr Ort: Raum J02.17, Klinik und Poliklinik für Orthopädie
und Orthopädische Chirurgie, Universitätsmedizin
Greifswald, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1,
17475 Greifswald
Leitung: Herr Prof. Dr. med. H. Merk
Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald, Klinik
und Poliklinik für Orthopädie und Orthopädische
Chirurgie, Frau M. A. S. Kühl, Ferdinand-SauerbruchStr. 1, 17475 Greifswald, Tel.: 03834 867213,
AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG
Termine: donnerstags, jeweils 08:15 – 09:00 Uhr
Leitung: Herr Prof. Dr. med. G. Stuhldreier
Ort / Anmeldung: Universitätsmedizin Rostock,
Chirurgische Klinik und Poliklinik,
Abteilung für Kinderchirurgie, Ernst-Heydemann-Str. 8,
18057 Rostock, Tel.: 0381 4946251
Fortbildungen der Carl-FriedrichFlemming-Klinik, HELIOS Kliniken
Schwerin GmbH
je 2 P
Fortschritt in der Diagnostik und der Therapie
psychischer Erkrankungen
Termine: jeweils 18:00 – 19:30 Uhr
15.04.2015 Diagnostik und Behandlung der
narzisstischen Persönlichkeitsstörung
03.06.2015 Förderung von Resilienz in der
psychiatrisch-psychotherapeutischen
Behandlung – Was Menschen stark macht
05.08.2015 Burnout: Welche Behandlungen haben sich wirklich bewährt?
Ort: Festsaal, Haus 13, Carl-Friedrich-Flemming-Klinik,
HELIOS Kliniken Schwerin GmbH,
Wismarsche Str. 393 – 397, 19049 Schwerin
Leitung: Herr Prof. Dr. med. A. Broocks
Anmeldung: HELIOS Kliniken Schwerin GmbH,
Carl-Friedrich-Flemming-Klinik, Klinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Frau S. Steinigk, Wismarsche Str.
393 – 397, 19049 Schwerin, Tel.: 0385 5203200,
E-Mail: [email protected]
Stralsunder Kolposkopiekurs –
Interventionelle Kolposkopie
Termin: 17.04.2015, 08:30 Uhr –
18 P
18.04.2015, 18:00 Uhr
Ort: Fachhochschule Stralsund, Schwedenschanze 15,
18435 Stralsund
Leitung: Herr Prof. Dr. med. habil. J. Heinrich
Anmeldung: Nord-Süd-Kongress, Frau S. Moebs,
Felderstr. 89 – 91, 51371 Leverkusen,
Tel.: 0214 73467770, Fax: 0214 73467772,
Internet: http://www.nordsuedkongress.de,
E-Mail: [email protected]
Meditation – Einführung und Anleitung zum Einsatz in der Praxis
Vortrag: 17.04.2015, 13:30 – 15:00 Uhr
Workshop: 17.04.2015, 15:30 Uhr –
18.04.2015, 13:00 Uhr gesamt 11 P
Ort: Aula, AHG Klinik Waren, Am Kurpark 1,
17192 Waren (Müritz)
Leitung: Herr Dr. med. O. Kristof,
Herr Dr. U. Ott (Freiburg)
Gebühr: 15,00 € (Vortrag),
150,00 € (Vortrag und Workshop)
Anmeldung: AHG Klinik Waren, Frau K. Völz,
Am Kurpark 1, 17192 Waren (Müritz),
Tel.: 03991 635420, Fax: 03991 535426,
E-Mail: [email protected]
5. Greifswalder Pädiatrietage
Termin: 17.04.2015, 14:00 Uhr –
18.04.2015, 17:15 Uhr
gesamt 14 P
Ort: Hörsaal Nord, Universitätsmedizin Greifswald,
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald
Leitung: Herr Prof. Dr. med. H. Lode
Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald, Klinik
und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin,
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald,
Sekretariat Frau S. Peuß / Frau M. Sbach,
Tel.: 03834 866301, Fax: 03834 866410,
E-Mail [email protected]
Fortbildungen der Landesgruppe
Mecklenburg-Vorpommern
im Deutschen Berufsverband der
HNO-Ärzte
25.04.2015 Frühjahrstagung
19.09.2015 Herbsttagung
Ort: pentahotel, Schwaansche Str. 6, 18055 Rostock
Leitung: Frau Dipl.-Med. A. von Schütz
Gebühr: 25,00 € (Mitglieder), 50,00 € (Nichtmitglieder)
Anmeldung: CongressCompany Jaenisch GmbH,
Frau S. Lidemann, Tannenweg 22 / Speicher II,
18059 Rostock, Tel.: 0381 8003980, Fax: 0381
8003988, E-Mail: [email protected]
Güstrower Workshop „Sonografiegeführte Regionalanästhesie und
sonografiegeführte Gefäßpunktionen“
mit praktischen Demonstrationen am Patienten im
OP-Saal und auf der ITS
Seite 131
VERANSTALTUNGEN UND KONGRESSE
(AFS Module 1 – 3: Grundlagen, Gefäße, Nerven)
nach den Vorgaben der DGAI
Termin: 26.04.2015, 10:00 Uhr –
28.04.2015, 18:00 Uhr
Ort: Kurhaus am Inselsee, Heidelberg 1,
18273 Güstrow /KMG Klinikum Güstrow GmbH,
Friedrich-Trendelenburg-Allee 1, 18273 Güstrow
Leitung: Herr Dr. med. T. Noky
Anmeldung: KMG Klinikum Güstrow GmbH, Klinik für
Anästhesiologie und Intensivtherapie, Herr T. Teichmann
/ Frau Hinz, Friedrich-Trendelenburg-Allee 1, 1
8273 Güstrow, Tel.: 03843 343479, Fax: 03843 343360,
E-Mail: [email protected]
Jubiläumsveranstaltung:
50. Jahrestagung der Gesellschaft
der Internisten MecklenburgVorpommerns e. V.
Hauptthemen: Nephrologie, Faszinosum Innere
Medizin, Update Innere Medizin
Termin: 08.05.2015, 15:00 Uhr –
09.05.2015, ca. 15:00 Uhr
Ort: Industrie- und Handelskammer zu Schwerin,
Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin
Leitung: Herr Prof. Dr. med. habil. H.-C. Schober,
Herr Prof. Dr. med. D. Werner
Gebühr: 30,00 € (Mitglieder GdI, DGIM, BDI), 50,00 €
(Nichtmitglieder), 20,00 € (Rentner),
10,00 € (Studenten und Pflegepersonal)
Information: Gesellschaft der Internisten Mecklenburg-Vorpommerns e. V., c/o Klinikum Südstadt
Rostock, Klinik für Innere Medizin I,
Herr Prof. Dr. med. habil. H.-C. Schober, Südring 81,
18059 Rostock, Fax: 0381 44015099,
E-Mail: [email protected]
Internationales Orthopädisches
Symposium
anlässlich des 60-jährigen Jubiläums der Orthopädischen Klinik an der Universitätsmedizin Greifswald
Termin: 09.05.2015, 09:00 – 15:15 Uhr
Ort: Alfried-Krupp-Wissenschaftskolleg,
Martin-Luther-Str. 14, 17489 Greifswald
Leitung: Herr Prof. Dr. med. H. Merk
Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald, Klinik
und Poliklinik für Orthopädie und Orthopädische
Chirurgie, Frau M. A. S. Kühl, Ferdinand-SauerbruchStr. 1, 17475 Greifswald, Tel.: 03834 867213,
Internet: http://www.medizin.uni-greifswald.de,
E-Mail: [email protected]
Komplette Akupunkturausbildung
der DGfAN e. V.
zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Akupunktur
(KV Qualifikation)
laufendes Kurssystem:
16. – 17.05.2015 Praktikumskurs 01
17.05.2015 Fallseminar
Seite 132
XV. Warnemünder Akupunktur-Neuraltherapie-Woche
16. – 23.05.2015
Ort: Akupunkturfortbildungszentrum Kur- und Ferienhotel „Sanddorn“, Strandweg 12, 18119 RostockWarnemünde / Hotel Neptun, Seestr. 19,
18119 Rostock-Warnemünde
Leitung: Frau Dr. med. R. Schwanitz
Anmeldung: Deutsche Gesellschaft für Akupunktur
und Neuraltherapie (DGfAN) e. V., Geschäftsstelle,
Mühlgasse 18 b, 07356 Bad Lobenstein,
Tel.: 036651 55075, Fax: 036651 55074,
Internet: http://www.dgfan.de,
E-Mail: [email protected] oder
Akupunkturfortbildungszentrum,
Frau Dr. med. R. Schwanitz, Strandweg 12,
18119 Rostock-Warnemünde, Tel.: 0381 5439935,
Fax: 0381 5439988, E-Mail: [email protected]
Der Patient mit Bauchschmerzen
(Teil 1)
Termin: 20.05.2015, 16:30 – 21:00 Uhr
Ort: Gutshaus Stolpe, Peenstr. 33,
17391 Stolpe bei Anklam
Leitung / Anmeldung: Herr Dr. med. M. Wiersbitzky,
Leipziger Allee 60, 17389 Anklam,
Tel.: 03971 293662, Fax: 03971 293684
Fortgeschrittene Techniken der
Thoraxchirurgie – 2. und 3.
Operationskurs
je 17 P
Termine: 20. – 21.05.2015 / 29. – 30.10.2015,
jeweils 08:00 – 17:00 Uhr Ort: Institut für Experimentelle Chirurgie mit zentraler
Versuchstierhaltung, Schillingallee 69 a, 18057 Rostock
Gebühr: je 490,00 €
Leitung / Anmeldung: Universitätsmedizin Rostock,
Herr Dr. med. R. Oerter, Chirurgische Klinik und Poliklinik, Abteilung für Allgemein-, Thorax-, Gefäß- und
Transplantationschirurgie, Arbeitsbereich
Thoraxchirurgie, Schillingallee 35, 18057 Rostock,
Tel.: 0381 4946287, Fax: 0381 4946002,
E-Mail: [email protected]
25. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Pneumologie und Allergologie (APPA) e. V.
Termin: 29.05.2015, 13:30 Uhr –
31.05.2015, 13:05 Uhr
Ort: Stadthalle Rostock, Südring 90, 18059 Rostock
Leitung: Frau Dr. med. K. Breuel
Anmeldung: INTERCOM Dresden GmbH, Frau S. Wolf,
Frau A. Binning, Zellescher Weg 3, 01069 Dresden,
Tel.: 0351 320173-50 / -30, Fax: 0351 32017333,
E-Mail: [email protected], [email protected]
4. Haffsymposium der Sportmedizin
Termin: 05.06.2015, 14:00 Uhr –
06.06.2015, 18:00 Uhr
Ort: Bürgersaal, Altes Bollwerk 9, 17373 Ueckermünde
Gebühr: 100,00 € (Mitglieder des Sportärztebundes),
125,00 € (Nichtmitglieder)
Anmeldung: AMEOS Klinikum Ueckermünde,
Klinik für Chirurgie, Sekretariat Frau E. Engelke-Haß,
Ravensteinstr. 23, 17373 Ueckermünde,
Tel.: 039771 412201, Fax: 039771 41209,
Internet: http://www.ameos.eu,
E-Mail: [email protected]
24. und 25. Sonographiekurse der
Säuglingshüfte
(nach den Richtlinien der DEGUM und der KBV)
20. – 21.06.2015 Grundkurs
19. – 20.09.2015 Aufbaukurs
19. – 20.03.2016 Abschlusskurs
Ort: Klinik und Poliklinik für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Universitätsmedizin Greifswald,
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald
Leitung: Herr Prof. Dr. med. H. Merk
Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald, Klinik
und Poliklinik für Orthopädie und Orthopädische
Chirurgie, Frau M. A. S. Kühl, Ferdinand-SauerbruchStr. 1, 17475 Greifswald, Tel.: 03834 867213,
Internet: http://www.medizin.uni-greifswald.de,
E-Mail: [email protected]
Veranstaltung in anderen
Kammerbereichen
15. AINS-Symposium
(AINS: Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin,
Schmerztherapie)
11 P
Termin: 26.06.2015, 12:15 Uhr –
27.06.2015, 14:30 Uhr
Workshops am 27.06.2015,
jeweils 15:00 – 18:00 Uhr:
je 5 P
- Atemwegsmanagement mit Simulatortraing
- Ultraschallgesteuerte Nervenblockaden
- EKG für die tägliche Praxis
- Sonographie in der Intensivmedizin
Ort: Hörsaal der Chirurgie, Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein, Campus Kiel,
Arnold-Heller-Str. 3, Haus 12, 24105 Kiel
Leitung: Herr Prof. Dr. med. M. Steinfath
Gebühr: 60,00 € (Symposium), 25,00 € pro Workshop
Anmeldung: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein,
Campus Kiel, Klinik für Anästhesiologie und Operative
Intensivmedizin, Sekretariat Frau A. Lauerwald,
Arnold-Heller-Str. 3, Haus 12, 24105 Kiel,
Tel.: 0431 5972991, Fax: 0431 5973002,
Internet: http://www.uni-kiel.de/anaesthesie/ains,
E-Mail: [email protected]
Detailliertere Angaben und weitere Fortbildungs­­
veranstaltungen finden Sie auf der Internetseite:
http://www.baek.de � Fortbildungs­portal
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
AUS DER KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG
Öffentliche Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen gemäß §103 Abs. 3 a und 4 SGB V
Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern schreibt auf Antrag folgende Vertragsarztsitze zur Übernahme
durch einen Nachfolger aus, da es sich um für weitere Zulassungen gesperrte Gebiete handelt.
Planungsbereich Übergabetermin
Bewerbungsfrist
Ausschreibungsnr.
Mittelbereich Schwerin Stadtgebiet
Hausarzt
Hausarzt
Hausarzt
Hausarzt (Praxisanteil)
nächstmöglich
nächstmöglich
nächstmöglich
1. Juli 2015
15. April 2015
15. April 2015
15. April 2015
15. April 2015
15/05/13
21/03/13
08/07/13
18/02/14
Mittelbereich Neubrandenburg Stadtgebiet
Hausarzt (halber Vertragsarztsitz)
nächstmöglich
15. April 2015
17/01/14/1
nächstmöglich
1. Juli 2015
15. April 2015
15. April 2015
04/01/15
04/03/15
nächstmöglich
nächstmöglich
15. April 2015
15. April 2015
20/01/14
19/12/14
Planungsbereich Schwerin/Wismar/Nordwestmecklenburg
Psychologischer Psychotherapeut
nächstmöglich
(halber Psychotherapeutensitz)
15. April 2015
19/01/15
1. Oktober 2015
1. Juli 2015
15. April 2015
15. April 2015
23/01/14
26/01/15
nächstmöglich
15. April 2015
18/10/14
nächstmöglich
15. April 2015
21/01/14/1
Planungsbereich Neubrandenburg/Mecklenburg-Strelitz
Facharzt für Augenheilkunde
nächstmöglich
15. April 2015
22/08/14
Planungsbereich Bad Doberan
Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten
nächstmöglich
15. April 2015
06/01/14
Planungsbereich Ludwigslust
Facharzt für Nervenheilkunde
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
31. Dezember 2015
nächstmöglich
15. April 2015
15. April 2015
17/06/14
26/11/14
Planungsbereich Parchim
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
nächstmöglich
15. April 2015
02/12/13
Planungsbereich Rügen
Facharzt für Chirurgie
Facharzt für Nervenheilkunde
nächstmöglich
nächstmöglich
15. April 2015
15. April 2015
07/11/13
08/01/15
Planungsbereich Uecker-Randow
Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten
nächstmöglich
15. April 2015
20/10/14
Planungsbereich Güstrow
Facharzt für Urologie (halber Praxisanteil) nächstmöglich
15. April 2015
15/01/15
Hausärztliche Versorgung
Spezialisierte fachärztliche Versorgung
Raumordnungsregion Westmecklenburg
Facharzt für Innere Medizin (fachärztlich) (Praxisanteil)
Phlebologische Praxis
Gesonderte fachärztliche Versorgung
KV-Bezirk (Land Mecklenburg-Vorpommern)
Facharzt für Nuklearmedizin (Praxisanteil)
Facharzt für Pathologie (Praxisanteil)
Allgemeine fachärztliche Versorgung
Planungsbereich Stralsund/Nordvorpommern
Facharzt für Augenheilkunde
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Planungsbereich Greifswald/Ostvorpommern
Psychologischer Psychotherapeut
(halber Psychotherapeutensitz)
Psychotherapeut für Kinder und Jugendliche
(halber Psychotherapeutensitz)
Die Ausschreibungen erfolgen zunächst anonym. Bewerbungen sind unter Angabe der Ausschreibungsnummer an die
Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, Postfach 16 01 45, 19091 Schwerin, zu richten.
Den Bewerbungsunterlagen sind beizufügen:
• Auszug aus dem Arztregister;
• Nachweise über die seit der Eintragung in das Arztregister ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten;
• Lebenslauf;
• Behördenführungszeugnis im Original.
AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG
Seite 133
KONGRESSBERICHT
Ausübung der Heilkunde – durch wen und wie?
Delegation, Substitution, Assistenz – 44. Symposion für Juristen und Ärzte
der Kaiserin-Friedrich-Stiftung Berlin am 20. / 21. Februar 2015
Kernfrage des § 63 Abs. 3 c SGB V: Delegation oder Substitution?
Ziele und Folgen von Delegation / Substitution
Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz (Heidelberg/Mannheim): „Ärztemangel, zunehmende Komplexität der Medizin und Arbeitsverdichtung, Akademisierung nichtärztlicher Gesundheitsberufe sowie Wirtschaftlichkeitsdruck
und Finanzierungsprobleme führen verstärkt zu der Frage nach einer
Neuordnung der Aufgaben und Aufgabenteilung im Gesundheitswesen.“
Der Begriff „Heilkunde“ wird bisher nur im Heilpraktikergesetz (§ 1 Abs. 2) von 1939 definiert! In § 2 der Bundesärzteordnung wird der Terminus zwar verwendet, aber nicht erklärt.
Delegation ist die Übertragung bestimmter Tätigkeiten auf
andere Berufsgruppen und auf Weiterbildungsassistenten im
ärztlichen Bereich. Nicht jede ärztliche Leistung ist delegationsfähig! Für den Delegierenden bestehen Instruktions- und Überwachungspflicht, er trägt die Anordnungsverantwortung. Der
Delegat hat Durchführungsverantwortung und die Sorgfaltspflicht. Für ein Fehlverhalten des Delegaten, der in der Regel
kein Vertragspartner ist, haftet somit auch der Delegierende.
Substitution, die Übernahme bestimmter Tätigkeiten durch
eine andere Berufsgruppe, bedeutet volle Anordnungs- und
Durchführungsverantwortung und damit auch Haftung für
diese. In der Medizin gelten für Substitution zahlreiche Einschränkungen, so der Arztvorbehalt, höchstpersönliche Leistungserbringungspflicht und es wird bestimmtes Fachwissen
vorausgesetzt. Gesundheitspolitisch gewünschte Veränderungen bei verschiedenen Berufsbildern sollen durch Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3 c, SGB V geprüft werden. Man bezieht
sich dabei auf andere Länder (Skandinavien, Schweiz, USA
usw.) in denen im Bereich der Pflegefachkräfte bereits akademisch untermauerte Regelungen existieren.
Assistenz ist eine untergeordnete Stellung ohne eigene Entscheidungskompetenz. Aufsicht, Weisung und Verantwortung
hat derjenige, dem geholfen wird.
Seite 134
Gesundheitspolitisch wird, ausgehend von den Arztzahlen, gefragt, wofür ärztliche Kompetenz eingesetzt werden muss und
ob nicht auch andere Berufsgruppen zur Ausübung der Heilkunde befähigt werden können! Ist also der Arztvorbehalt zu
weit gefasst? Lassen sich ärztliche Tätigkeiten besonders im
ambulanten Bereich anders, d. h. wirtschaftlicher, organisieren? Derzeitig ist die Delegation von bestimmten Tätigkeiten
im ärztlichen Bereich auf Nichtärzte im vertragsärztlichen Bereich nach Bundesmantelvertrag (BMV-Ä) und Einheitlichem
Bewertungsmaßstab (EBM) geregelt. In der Krankenhausversorgung sind Arzt- und Pflegekompetenz im Krankenhauspflegesatz eingeordnet. Der Substitution ärztlicher Tätigkeiten
steht der Arztvorbehalt entgegen, weshalb Modelle für entsprechend veränderte Grenzziehungen geschaffen werden
sollen.
Standespolitisch wird auf die Kooperationsbereitschaft und die
Teamorientierung aller Gesundheitsberufe verwiesen. Für die
Ärzte wird eine stärkere Entlastung von bürokratischem Ballast, von Administration und wirtschaftsorientierter Dokumentation gefordert. Delegation ist gewünscht und schon lange
medizinischer Alltag. Beispiele sind operationstechnischer Assistent (OTA), chirurgisch technischer Assistent (CTA), medizinischer Assistent für Anästhesie (MAfA), medizinische Fachangestellte (MFA), Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis
(VERAH) usw. Eine Verbesserung der Aus- und Weiterbildung
solcher Gesundheitsfachberufe für deren zunehmend komplexere Tätigkeiten muss kontinuierlich erfolgen.
Eine Substitution, hin zu einer nichtärztlichen Versorgungsebene, ist aber kontraproduktiv. Die qualitativ hohe medizinische
Betreuung und die Patientensicherheit dürfen nicht unterlaufen werden. Die medizinische Qualität ist in Deutschland im
Vergleich zu anderen Ländern deutlich besser! Mit der Akademisierung der nichtärztlichen Berufe und deren totale SelbÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
KONGRESSBERICHT
ständigkeit wird sich zudem das Gesundheitswesen verteuern.
Aus der Sicht des Patienten ist es zunächst gleichgültig wer
ihm Hilfe und Heilung bringt. Er betrachtet die Behandlung
ohnehin als arbeitsteilige Angelegenheit verschiedener Berufsgruppen. Wichtig sind ihm Vertrauen, Linderung und Heilung. Aber aus soziologischer Sicht leiden Patienten an Koordinations- und Kooperationsdefiziten der Akteure. Deshalb
besteht besonders für chronisch Kranke und in den Altenheimen ein komplexer Bedarf an nichtärztlichen Leistungserbringern. Die Aufgaben aller medizinischen Berufsgruppen bedürfen einer Neuverteilung!
Vom Arzt am Krankenhaus wird die Substitution ärztlicher Tätigkeiten abgelehnt. Die ärztliche Kernkompetenz darf auch
nicht durch Delegation unterlaufen werden. Für die Kompetenzen der einzelnen Fachgebiete müssen von deren Fachgesellschaften Standards definiert werden. Die aufzubringende
Sorgfalt wird bestimmt von der Gefahr, die für den einzelnen
Patienten besteht. An Beispielen wird über Gefahren bei Parallelnarkosen, bei der Sedierung bei Endoskopien und auch bei
der Spinalanalgesie berichtet. Intensivmedizinische Leistungen
lassen sich leichter delegieren, doch müssen für das Pflegepersonal ärztliche Weisung bindend und Kontrolle gesichert sein.
Für den niedergelassenen Arzt ist Kooperation zwischen ihm
und medizinischen Fachangestellten obligat. Die Möglichkeiten
eigenverantwortlicher Tätigkeiten, z. B. bei dezentraler Versorgung zu Hause, fordern und fördern interprofessionelle Teams.
Eine Ausweitung der Aus- und Weiterbildung nichtärztlicher
Berufe macht diese attraktiver und für den Nachwuchs interessanter. Während in Deutschland nur Hebammen Leistungen im
Direktzugang erbringen dürfen, können das in anderen Ländern bereits Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten usw.
Die Delegation ärztlicher Aufgaben an entsprechend geschultes Personal (VERAH, NäPa (Nichtärztliche Praxisassistentin)
etc.) wird schon von den Krankenkassen gefördert und auch
honoriert.
Für den Deutschen Pflegerat ist eine Reform aller Gesundheitsfachberufe mit Neuverteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten und damit auch der Haftung, eine Grundsatzfrage
im Gesundheitssystem. Ausbildungs- und Studiengänge sollen
eine neue Ausrichtung erhalten, um die patientennahe Versorgung zu gewährleisten. Dafür sind klare Regeln durch den Gesetzgeber erforderlich. Die bereits erwähnten Modellvorhaben
nach § 63 SGB 5 müssen in die Wege geleitet und ihre Machbarkeit geprüft werden. Letztlich muss natürlich der Patient
entsprechende Informationen erhalten durch wen seine Behandlung, nach einer Arztkonsultation, erfolgt.
In einer anschließenden Diskussion wurde befürchtet, dass
dann, speziell auf dem flachen Lande, die flächendeckende medizinische Versorgung nicht mehr vom Hausarzt, sondern von
AGNES oder VERAH übernommen wird. Hebammenarbeit ist
AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG
Podiumsdiskussion zu jedem Themenkomplex; hier zu den Zielen und Folgen von Delegation / Substitution, (v. l. n. r.) mit Karin Stötzner, Patientenbeauftragte des Berliner Senats, Dr. Theodor Windhorst, Präsident der
Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Ulrich Orlowski (BMG) und Dr. Gisela
Albrecht, Geschäftsführerin der Kaiserin-Friedrich-Stiftung
bereits Substitution, welche problematisch wird, wenn Komplikationen entstanden sind.
Juristische Implikationen
Berufsrechtlich ist für eine Delegation die Lockerung des Arztvorbehaltes in Diagnostik und Therapie nicht möglich. Es gilt
die höchstpersönliche Leistungserbringung. Delegiert aber der
Arzt an einen nichtärztlichen Mitarbeiter oder Weiterbildungsassistenten, dann bestehen Anleitungs- und Überwachungspflicht. Je nach medizinischen Erfordernissen muss sogar Rufnähe gewährleistet sein. Der Hausbesuch gehört zur unverzichtbaren allgemeinmedizinischen Kernkompetenz. Folgebesuche, bzw. Langzeitbetreuung sind bei Überprüfung der
nichtärztlichen Mitarbeiter möglich. Das Modell der „Gemeindeschwester“ (AGNES) erfordert einen telemedizinischen Kontakt mit dem Arzt, der so seiner Überwachungspflicht nachkommt (Pflegeweiterentwicklungsgesetz vom 28.05.2008,
BGBl I, S. 874). Für bestimmte Patientengruppen (z. B. in Altenheimen) sind Delegationsvereinbarungen und Genehmigungen notwendig, die in Anlage 8 BMV-Ä geregelt sind. Zur Diskussion steht ein Gesetzentwurf vom 13.10.2014 zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, in welchem in diesem Fall ein vorheriger Arzt-Patienten-Kontakt als Voraussetzung nicht mehr
erforderlich ist! Hier kollidieren dann berufs- und vertragsärztliche Qualitätsnormen.
Arbeitsrechtlich verlangt die Delegation einer Tätigkeit nach
dem Direktionsrecht die Erteilung einer Weisung. Voraussetzung ist ein Arbeitsvertrag mit (oder und) einer Nebenabrede.
Es kann dabei ein tariflicher Anspruch auf Höhergruppierung
beim Entgelt entstehen. Bei vorhandenem Betriebsrat ist dessen Mitbestimmung zu berücksichtigen. Der Arbeitnehmer ist
zur weisungsgemäßen Ausübung verpflichtet.
Haftungsrechtlich geht bei einer Substitution, wie sie in verschiedenen Modellvorhaben vorgesehen ist, die Haftung an
den Ausführenden über. Es besteht aber die Gefahr, dass der
Patient darüber nicht aufgeklärt wurde, wer die medizinische
Leistung erbringt.
Seite 135
KONGRESSBERICHT
Die Delegation einer Leistung an den Nichtarzt kann zur Haftung für den Arzt bei missglücktem Ausgang ohne konkret
festgestellten Behandlungsfehler führen. Es besteht immer
zunächst eine Kausalitätsvermutung. Haftung ergibt sich auch
wegen Organisationsmangel beim Einsatz ungeeigneter Hilfspersonen. Deren oft vorhandene Selbstüberschätzung muss
berücksichtigt werden. Vom Gesetzgeber wird immer der Facharztstandard erwartet. Das gilt für Privatversicherte wie für
GKV-Patienten, zumal bei letzteren Zwangsmitgliedschaft und
Beitragspflicht bestehen. Ob und in welchem Umfang delegierte Leistungen erstattungsfähig sind, ist fraglich. Vom Patienten und von den Sozialversicherungsträgern könnten Forderungen als Abrechnungsbetrug gewertet werden!
Die Aufgabenverteilung ist nicht Sache des Strafrechts. Die
rechtlichen Grenzen müssen immer fachmedizinisch gezogen
werden. Eine Grenzüberschreitung ist „Fahrlässigkeit“
(§§ 222, 229 StGB). Unsicherheiten bestehen bei der Reichweite der Pflicht zur Vorsicht bei Weisungsempfängern. Bei Behandlungsfehlern durch Systemfehler ist auch ein mögliches
Organisationsverschulden der Leitungsebene zu berücksichtigen. Bei der Liquidation nicht persönlich erbrachter Leistungen
droht eine Strafverfolgung wegen Betrugs!
Unter den knapp 200 Teilnehmern überwogen die Juristen mit zwei zu eins.
In einer Diskussion kam zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber
eine klare Substitution nur im besonderen Fall, z. B. bei chronischen Erkrankungen genehmigen wird und den Arzt wohl
nicht aus seiner Verantwortung entlässt. Bei der Empfehlung
einen Heilpraktiker oder auch Osteopathen aufzusuchen, sind
diese voll verantwortlich für den Behandlungsverlauf, weil es
sich nach dem Heilpraktikergesetz um eine anerkannte berufliche Qualifikation handelt.
Am 2. Tag des Symposions wurden praktische Probleme zum
Thema referiert.
Sowohl der ärztliche, pflegerische als auch der medizintechnische Bereich im Krankenhaus sind auf interprofessionelle ZuSeite 136
sammenarbeit angewiesen, so dass die Delegation bestimmter
Leistungen erfolgen muss. Diese darf das Risiko für den Patienten nicht erhöhen. Die Messung vieler Parameter, das Legen
venöser Zugänge, Wundverbände etc. und natürlich Assistenz
sind unter ärztlicher Anweisung und Überprüfung selbstverständlich. Substitution wird ablehnt.
Beim Thema Telemedizin bleiben für den Juristen zunächst alle
bestehenden Rechte! Für die Erbringung medizinischer Leistungen über eine räumliche Distanz ist der Facharztstandard haftungsrechtlich besonders bezüglich der Sorgfalt zu beachten.
Arztvorbehalt gilt auch berufsrechtlich. Nach § 7 der Musterberufsordnung ist ausschließliche Fernbehandlung verboten.
Der notwendige persönliche Arzt-Patienten-Kontakt darf nicht
unterbleiben. Eine Konkretisierung, auch bezüglich der Aufklärungspflicht und der Dokumentation, muss noch erfolgen. In
der Rechtsprechung existieren zur Fernbehandlung einige wichtige Urteile, die sie für unzulässig erklären. Beim Heilmittelwerberecht fehlt Rechtssicherheit, weil hier strafrechtliche Verbote
nicht klargestellt sind. Im Sozialrecht der GKV werden derzeitig
nur wenige telemedizinische Leistungen vergütet. Ein E-HealthGesetz liegt nur im Referentenentwurf vor. Hier muss für den
elektronischen Arztbrief oder z. B. den
Medikamentenplan die Identitätsprüfung gesichert sein, was durch eine entsprechende Gesundheitskarte ermöglicht werden sollte.
Der Berufsverband der Dermatologen
weist auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung hin, in welchem delegationsfähige Leistungen eine Neuregelung
der finanziellen Bewertung erhalten sollen! Damit wäre dann der Weg für eine
Substitution gewisser ärztlicher Leistungen geebnet. Die Liste delegationsfähiger Leistungen ist in der Dermatologie
groß.
Die Übertragung dermatologischer Arbeiten an das Fachpersonal entlastet allerdings den Arzt und wertet die Kompetenz des Personals auf.
Laut einer Studie sind in dermatologischen Praxen viele Tätigkeiten, sogar kleine Operationen durch nichtärztliche Mitarbeiter Realität.
Bei dem Augenarzt und Optiker besteht vielfach eine gute Zusammenarbeit. Der Optiker als Handwerker darf Untersuchungen ohne Gefahrenpotential durchführen – wie jeder Bürger!
Er darf die Refraktion am Auge messen, weil das eine technische Leistung ist und keine Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes. Der Optiker darf Kontaktlinsen anpassen. Er darf
den Augeninnendruck messen, weil auch das eine Erhebung
von Messwerten ist, die in Normskalen eingeordnet werden. Es
besteht jedoch die Gefahr, dass er die Augen prüft, Hilfsmittel
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
KONGRESSBERICHT
anpasst und Erkrankungen am Auge nicht erkennt. Die Befundung und Wertung gemessener Parameter, das Erkennen von
Erkrankungen in allen Augenabschnitten kann letztlich nur
dem Fachwissen des Augenarztes vorbehalten bleiben.
Der Hörakustiker sieht in der Weiterentwicklung der Gesundheitshandwerke, also einer Substitution, nur Vorteile für die
Versicherten. Schwerhörigkeit nimmt in der Bevölkerung zu.
Man rechnet 2030 mit über 10 Millionen Menschen. Aus Sicht
der GKV und des GBA besteht kein Kausalzusammenhang zwischen Schwerhörigkeit und behandlungsbedürftiger Neuerkrankung. Deshalb wird eine ärztliche Verordnung von Hörhilfen derzeitig nur für die Erstversorgung gefordert (Hilfsmittelrichtlinie § 92 Abs. 1, Satz 2 Nr. 6 SGB 5).
Der HNO-Arzt weist auf die Indikationsstellung hin, die erst
nach gründlicher Untersuchung erfolgen darf und fordert nach
Anpassung der Hörhilfe die Kontrolle des Versorgungserfolges.
Eine Folgeverordnung muss durch medizinische Notwendigkeit
begründet sein. Für Schwerhörigkeit gibt es eine große Zahl
von Fehlinterpretationen. Es besteht die Gefahr des Übersehens schwerwiegender Erkrankungen. Bei den vorhandenen
hohen Preisen wird der Patient schnell nur zum Kunden! Als
niedergelassener Arzt delegiert auch der spezielle Facharzt
technische Leistungen an medizinische Fachangestellte, muss
aber die Verantwortung dafür übernehmen.
In einer Diskussion wurde hervorgehoben, dass auch in der
Berufsausbildung eine nicht zu übersehende Dynamik besteht,
so dass Gesundheitsberufe und -handwerker zunehmend als
Ersatz in medizinische Bereiche eindringen werden. Bei allen
Akteuren wird deshalb eine große Kooperationsbereitschaft
erforderlich sein.
Ausgehend von der Struktur der Ärzteschaft und der Arztdichte in Deutschland wurde die Zusammenarbeit zwischen Chefarzt – Oberarzt – Assistent besprochen. Für Qualität und Sorgfalt gilt der Facharztstandard. Eine Delegation ärztlicher Aufgaben an den Assistenzarzt setzt Weiterbildungsstand, Aufsicht und Kontrolle voraus und es gelten natürlich Anordnungsund Durchführungsverantwortung. Eine Substitution ist nicht
möglich. An Hand unerwünschter Ereignisse (UE) werden Patientensicherheit und Fehlermanagement analysiert. UE sind
beim Assistenzarzt wie auch beim Facharzt möglich.
Folgen der Abrechnung
Wahlarztbehandlung ist nur im Krankenhaus möglich, wo der
Patient bereits im Rahmen der DRG-vergüteten Leistung Anspruch auf ärztliche Behandlung hat und zusätzlich Chefarztbehandlung wählt. Wahlärzte sind deshalb nur angestellte oder
beamtete Ärzte. Freiberufliche Honorarärzte können keine
Wahlärzte sein. Nach dem Gebührenrecht (§ 1 Abs. 1 GOÄ) ist
nur die selbständige oder die unter Aufsicht nach fachlicher
Weisung erbrachte ärztliche Leistung abrechenbar. Für die VerAUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG
tretung müssen beim Abschluss des Wahlarztvertrages ein oder
mehrere ständige Vertreter benannt sein, die dann die Leistung
persönlich erbringen müssen. Gebührenrechtlich ist eine Delegation auch bei Operationen usw. möglich, was allerdings vertragsrechtlich nur bei ungeplanter Verhinderung gilt! Bezüglich
der Leistungen von Konsiliarärzten in den „Funktionsfächern“
bestehen berufspolitische Probleme. Der Krankenhausträger als
Vertragspartner des Patienten muss entsprechende Rahmenbedingungen und Verträge für sog. Liquidationsgemeinschaften
schaffen, um Abrechnungsbetrug zu vermeiden.
Für den vertragsärztlichen Bereich sind delegierbare Leistungen und deren Vergütung in Anlage 8 des BMV-Ä geregelt. Es
bestehen Qualitätsanforderungen an das nichtärztliche Personal, die Verantwortung liegt beim Vertragsarzt. Geplant ist
durch den Bewertungsausschuss bei der Weiterentwicklung
des EBM die Delegationsfähigkeit ärztlicher Leistungen zu berücksichtigen! Neu ist seit 01.01.2015, dass ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen nicht nur in unterversorgten Regionen, sondern auch in der Arztpraxis erbracht werden
dürfen.
In der Diskussion wurde zur Frage der Delegation im Medizinischen Versorgungs-Zentrum (MVZ) eines Krankenhauses
festgestellt, dass hier das Kassenarztrecht gilt und damit eine
Delegation an einen nicht im MVZ gemeldeten Arzt nicht
möglich ist.
Das Gebäude der Kaiserin-Friedrich-Stiftung am Robert-Koch-Platz in Berlin
Fazit
Die Delegation ärztlicher Leistungen wird sich weiterentwickeln. Die Verantwortung bei der Weisung und Kontrolle
bleibt beim Arzt. Die Dynamik in der Berufsausbildung und
den Studiengängen in den Gesundheitsberufen wird, weil politisch gewünscht, auch die Substitution nicht aufhalten. Hier
ist dann besonders auch die Rechtsprechung gefordert. Die
Kooperation aller Akteure und das Verständnis untereinander
sind mehr denn je erforderlich.
Dr. med. Claus Brock, Neubrandenburg
Seite 137
BUCHVORSTELLUNGEN
Für Sie gelesen
Erkenntnisse und Irrtümer in Medizin
und Naturwissenschaften
Hans R. Kricheldorf
Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014
259 Seiten, 2 Abb., gebunden, € 19,99
ISBN 978-3-662-43362-1
Wer neue Ideen hat, stößt
oftmals zuerst auf Ablehnung. Das ist in den Naturwissenschaften und in der
Medizin nicht anders als
im täglichen Leben. Oft ist
aber der Irrtum der Durchbruch zu neuem Wissen.
Im vorliegenden Buch wird
untersucht, inwieweit Naturwissenschaften langfristig verlässliche Erkenntnisse hervorbringen und
auf welche Weise Irrtümer
und Fehler durch stetes Voranschreiten der Forschung immer
wieder beseitigt werden können.
Der Autor Prof. Dr. Hans R. Kricheldorf lehrte und forschte an
den Universitäten Freiburg und Hamburg im Fachbereich der
Makromolekularen Chemie.
Das Buch ist in zwei große Kapitel gegliedert.
Im ersten Teil beschäftigt sich der Autor mit den Fragen, was
unter Naturwissenschaften, Naturgesetzen und Grundlagenforschung grundsätzlich zu verstehen ist. Dabei beschreibt er
die Arbeitsweise naturwissenschaftlicher Forschung als Suche
nach Beobachtungen, Messungen und Experimenten, die unabhängig von Zeit, Raum und den subjektiven Eigenschaften
des Forschers wiederholt werden können. Es wird auch erläutert, wie Paradigmenwechsel und Fortschritt in den Naturwissenschaften zusammenhängen.
Im 4. Abschnitt: „Wie viel Naturwissenschaft steckt in der
Medizin?“ erfolgt eine etwas einseitige, betont naturwissenschaftliche Betrachtung. Eine Unterscheidung zwischen Mediziner und Arzt erfolgt nicht.
Natürlich unterliegt die Medizin einer naturwissenschaftlichen Ausrichtung, dieses sind letztendlich auch ihre Fortschritte und Erfolge.
Nur ärztliches Handeln begründet sich vielfach auf Erfahrung. Was hilft einem Chirurgen evidencebasiertes Wissen,
Seite 138
wenn er nicht operieren kann. Zahlreiche Entscheidungen sind
auch dann notwendig, wenn sichere Erkenntnisse nicht vorliegen und doch gehandelt werden muss. So geht ärztliches Arbeiten weit über wissenschaftlich begründetes hinaus.
Der zweite Teil ist eine Sammlung von Irrtümern aus Medizin, Biologie, Chemie, Physik und Geologie; dabei wird erläutert, wie diese schließlich berichtigt wurden. Einige Beispiele
aus der Medizin sind: die Entdeckung des Blutkreislaufs, der
Ursprung des Kindbettfiebers, die Entwicklung der Lokalanästhesie oder die Entstehung des Magengeschwürs. Die beschriebenen Ereignisse sind dem Arzt meistens bekannt.
Der Autor zeigt in diesem unterhaltsamen Buch, dass auch in
der Wissenschaft irren nur allzu menschlich und eine Stufe
auf dem Weg zu gesicherten Erkenntnissen ist („Es irrt der
Mensch, solang er strebt.“, Goethe, Faust I).
Mancher Leser wird staunen, der Laie wundert sich, wie viele
Irrtümer und Denkfehler sich in unserem porösen Alltagswissen eingenistet haben, Die Anfälligkeit für Irrtümer hängt
nicht vom Intelligenzquotienten ab, auch aufgeklärte Zeitgenossen laufen immer wieder in die Falle.
Das Buch bietet ein lehrreiches Lesevergnügen, und das nicht
nur für naturwissenschaftlich oder historisch Interessierte.
Prof. H. H. Büttner, Wismar
Im Zeichen des Roten Kreuzes
Siegfried Akkermann
Georg Olms Verlag Hildesheim Zürich New York 2013
243 Seiten, 18 Abb., gebunden, € 19,80
ISBN 978-3-487-08528-9
Dieses Buch ist schwer einzuordnen: Es ist keine Biografie
und trägt doch zahlreiche (auto-) biografische Züge; es ist
kein Reisebericht und berichtet doch über Reisen und Kontakte, die nur wenigen DDR-Bürgern vergönnt waren. Der
Autor – 1935 im Baltikum geboren – studierte in Rostock Medizin, wurde Facharzt für Sozialhygiene und erhielt 1975 den
Lehrstuhl für Sozialhygiene an dieser Universität. Von 1981
bis 1987 war Siegfried Akkermann Präsident des Deutschen
Roten Kreuzes (DRK) der DDR. In dieser Funktion hatte er
vielfältige internationale und nationale Kontakte, über die
er in diesem Buch berichtet.
Seine Begegnungen mit dem Präsidenten des Spanischen Roten Kreuzes Enrique de la Mata-Gorostizaga, dem Staatspräsidenten von Mozambique Joaquim Chissano, dem philippinischen Staatspräsidenten Marcos, der RK-Präsidentin von Kambodscha Phlech Piroun, dem afghanischen Staatspräsidenten
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
BUCHVORSTELLUNGEN / KULTURECKE
Nadschibullah, mit Walter
Ulbricht und Erich Honecker, mit Tamara Danz und
mit Manfred von Ardenne
stellt er im jeweiligen historischen und geopolitischen Kontext dar.
Akkermann kann durchaus
interessant erzählen. Plastisch schildert er seine Eindrücke von der Schreckens­
herrschaft des Pol-Pot-Regimes bei seinem Besuch
in Kambodscha. Das Buch
ist durchaus geeignet,
durch die differenzierte
Darstellung von Volksstämmen und regionalen Machtfaktoren ein besseres Verständnis für die Situation in Afghanistan
zu wecken.
Immer dann, wenn seine persönlichen Kontakte zur Sprache
kommen, wird seine zweifellos nicht unbedeutende Rolle im
Rahmen der internationalen Beziehungen der Rotkreuz- und
Rothalbmond-Organisationen gern und immer wieder hervorgehoben.
Das Fazit eines „alten Kameraden“ des DRK – der Rezensent
ist es seit mehr als 40 Jahren – fällt ähnlich schwer wie die
Einordnung: Es werden Episoden aus einer vergangenen Zeit
und aus einer vergangenen gesellschaftlichen Epoche berichtet – leider viel zu oft auch aus dem Blickwinkel dieser Epoche.
Viel zu selten lässt der Autor eine kritische Sicht auf das gesellschaftliche Umfeld der „sozialistischen Massenorganisation“
DRK erkennen – am ehesten noch in seinen Begegnungen mit
der Partei- und Staatsführung der DDR und insbesondere in
einem persönlichen Gespräch mit Manfred von Ardenne.
Dr. W. Schimanke, Rostock
Sie kennen doch sicher den Schweriner Maler
Carl Hinrichs?
Die Besuche der Ärzteseniorinnen und -senioren in der Kunstmühle Schwaan haben inzwischen Tradition. Ich erinnere an
die interessanten Führungen zu den Ausstellungen „Marie
Hager“, „Worpswede in seiner Vielfalt“ oder zuletzt „Dachau,
eine bayrische Künstlerkolonie“.
Das Gute sind nicht nur die kompetenten und aufschlussreichen Führungen durch den Museumsleiter Herrn Brünner und
Frau Lisa Jürß, sondern auch das anschließende Miteinander in
der Gaststätte zum gemeinsamen Essen und reichlich Gelegenheit zum Gedankenaustausch.
Wir wollen auch dieses Jahr die Tradition fortsetzen und zwar
am Donnerstag, den 23.04.2015 um 11:00 Uhr zur Ausstellung der Malerei von Carl Hinrichs und am 26.08.2015 ebenfalls um 11:00 Uhr zu einer Ausstellung des weniger bekannten aber sehr interessanten Malers Otto Tarnogrocki zu seinem 140. Geburtstag.
Carl Hinrichs lebte von 1903 bis 1990, er war der Sohn eines
Schweriner Fotografen und Musikers. Mal- und Zeichenunterricht erhielt er bei Wilhelm Facklam in Schwerin und studierte von 1950 bis 1951 an der Deutschen Akademie der Künste
bei Heinrich Ehmsen.
Otto Tarnogrocki (1875 bis 1946) studierte Malerei in Weimar,
Stuttgart und Paris und besuchte Schwaan zu mehreren MalAUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG
Ärztesenioren in der Kunstmühle Schwaan
aufenthalten mit Bunke, Bartels und Heinsohn. Er malte impressionistische Landschaften und – seit 1904 in Stettin ansässig – Stettiner Hafenszenen.
Es erwarten Sie also interessante Museumsführungen.
In einem Gedicht unserer Kollegin Wanitschke heißt es:
„Wenn du es willst, werde ich dich begleiten. Suchen, entdecken wirst du allein“.
Ich freue mich auf unsere Begegnung in der Kunstmühle
Schwaan und auf das anschließende gemeinsame Mahl.
Bernhard Scholz
Seite 139
KULTURECKE
Im Doppelpack .... Rostock und Kiel
Im Jahr 2012 – nach der gemeinsamen Ausstellung unter dem
Titel „Mee(h)r-ART“ in den schönen Räumlichkeiten der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sind sich die beiden
Künstlerinnen Claudia Kassner und Ute Kleist einig – das
möchten wir gern wiederholen.
Und so freuen sie sich, ihre malerische Reise in Zwei-Fünfzehn zwischen Abstraktion und Gegenständlichkeit in eine
neue Phase zu führen.
Hand in Hand – Claudia Kassner
Ich hoffe! – Ute Kleist
Investition Kunst
Fotografien aus der Sammlung
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Noch bis zum 31.05.2015 ist im Schloss Güstrow die Ausstellung über das fotokünstlerische Schaffen in Mecklenburg-Vorpommern zu sehen. Gezeigt werden 60 Werke von
16 Künstlern, die einen repräsentativen Überblick bieten.
Damit wird der größte Teil der Ankäufe aus der Sparte Fotografie präsentiert, die das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in einem Zeitraum von 20 Jahren – zwischen 1994 und 2014 – getätigt hat. Es sind klassische und
experimentelle Schwarz-Weiß-Fotografien in der Kleinen
Seite 140
Phantasievoll und authentisch prägen hier Farben, Formen
und Strukturen, verschmelzen in Sichtweisen, die erlebbar
und erlebt sind.
Ist es hier ein Tag auf See, das Spüren von Wind und Wellen,
ein Spaziergang am Meer, Gischt, die an Buhnen prallt, der
Duft einer Blumenwiese – ist es dort die Kunst des Loslassens,
der Flügelschlag einer Libelle, das knock knock des Herzens,
dass zu inspirieren weiß.
Gezeigt werden etwa fünfzig, zum Teil großformatige
Arbeiten aus den letzten
drei Jahren ihres Schaffens
in den Techniken Aquarell-,
Acryl-Mischtechniken und
Pastellkreide.
Claudia Kassner und Ute
Kleist heißen Sie herzlich
willkommen zu dieser ARTistischen Augenreise.
Die Ausstellungseröffnung
ist am 28. April 2015 um
18.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Ärztekammer
Mecklenburg-Vorpommern.
Bis zum 30. Juni 2015 können Sie hier malerisch auf
Tuchfühlung gehen.
Galerie im Nordflügel
des Schlosses zu sehen,
aber auch farbige Arbeiten im Grenzbereich
zwischen Malerei und
Fotografie (im Wirtschaftsgebäude),
entstanden zwischen ca.
Udo Rathke, Liquid Red I
© Land M-V
1985 und 2014.
Alle vertretenen Künstler leben und arbeiten – zumindest zeitweise – in Mecklenburg-Vorpommern.
(Nach einer Pressemitteilung des Staatlichen Museums
Schwerin / Ludwigslust / Güstrow)
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
KULTURECKE
Große Namen, neue Perspektiven,
Unerhörte Orte
25 Jahre Festspiele Mecklenburg Vorpommern
Angesichts der Vielfalt im Programmheft der Jubiläumsfestspiele fällt es ausgesprochen schwer einen Überblick über
dieses kulturelle Highlight zu vermitteln. Die 61 Spielorte auf
der Karte im Heft sind über das ganze Land verteilt – von A
wie Ahrenshoop bis Z wie Zarrentin.
Das Spektrum der 124 Veranstaltungen zwischen dem 20.
Juni und dem 19. September 2015 wird am besten durch
die angebotenen Themenreihen verdeutlicht. Die Preisträger-Konzerte vermitteln ein Wiederhören mit bereits früher
erfolgreichen Interpreten der Festspiele wie dem Streichquartett Quatuor Ebène (01.08. Wismar), dem Danish String
Quartet (25.06. Fürstenhagen) oder Daniel Müller-Schott,
Violoncello (04.07. Ullrichshusen). Mit zwei Pavillons der
Jahrhunderte werden jeweils über drei Tage das musikhistorisch bedeutsame Jahr 1808 präsentiert (11. bis 13.09. Ullrichshusen) und ein Blick in die Zukunft des Musiklebens (Zukunftsszenario 2050) riskiert (24. bis 26.07. Landsdorf).
In der Reihe Meisterpianisten treten eine Reihe prominenter Künstler auf (u. a. Mitsuko Uchida, Pierre-Laurent Aimard
und Kit Armstrong), die zudem noch vor dem eigentlichen
Konzert in die Werke einführen. Bereits seit 20 Jahren ist die
Junge Elite auf den Festspielen präsent. Höhepunkt dieser
Reihe ist das dreitägige Kammermusikfest auf Schloss Bothmer mit einem sehr vielfältigen tag- und abendfüllenden
Programm.
Nicht nur große Namen aus aller Welt sind in MecklenburgVorpommern zu Gast – auch die Musikwelt des Landes (u. a.
die Norddeutsche Philharmonie, das Landesjugendorchester,
der NDR-Chor, die Herzogliche HofKapelle) präsentiert sich
in diesem Festivalsommer. Höhepunkt der Musik aus M-V ist
zweifellos das Musikfest in Ludwigslust am 18. September.
Open Air Musikfeste finden u. a. in Dargun, in Ludwigslust
und auf Schloss Bothmer bei Klütz statt. Das Kinder- und Familienfest am 28.06. in Hasenwinkel bietet auf 15 Bühnen im
Park ein abwechslungsreiches Programm für Groß und Klein.
Die Themenreihe Landpartie verbindet den Besuch eines
eher weniger bekannten Parks oder auch eine Schifffahrt
(14.08. Stolpe) mit einem Konzert.
Die Musikfestspiele Mecklenburg Vorpommern sind seit jeher für ihre Experimentierfreude und ungewöhnliche Spielstätten bekannt. Im Sommer 2015 wird Musik begleitet von
Gesprächen und Führungen an Unerhörten Orten aufgeAUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG
Anne-Sophie Mutter und Mutter´s Virtuosi sind auf dem Picknick-Konzert in
Redefin am 5. September 2015 zu hören.
(Foto: Tina Tahir / DG, mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Grammophon)
führt: In der Schiffsschraubenfabrik in Waren (17.07.), in einer Druckerei in Neubrandenburg (15.08.), im KdF-Koloss von
Prora (24.07.) und (auf Spuren des Architekten Ulrich Müther)
im Rettungsturm am Strand von Binz (17.09.). Zu den Experimenten 2015 gehört auch ein Fahrradkonzert in und um
Schwerin am 21.06., bei dem unterschiedliche Spielstätten
mit Fahrrädern angefahren werden.
Dies kann nur ein kleiner Einblick in das Programm sein, mit
dem die Festspiele nahezu jeden Musikgeschmack ansprechen.
Der Kartenverkauf hat begonnen; Karten unter Telefon
0385 5918585 oder unter [email protected];
weitere Informationen www.festspiele-mv.de
Dr. Wilfried Schimanke
Seite 141
KULTURECKE
Veranstaltungshöhepunkte der hmt im April 2015
Schauspielstudierende bringen Westhoffs Film
„Shoppen“ auf die Bühne
Die wahre Liebe zu finden, ist das Ziel der meisten Menschen.
Dies sollte in einer Großstadt kein Problem sein. Doch gerade
hier nutzen immer mehr Menschen das „Speed-Dating“, um
den Partner fürs Leben zu finden. Das Spielfilmdebüt „Shoppen“ von Regisseur und Autor Ralf Westhoff zeigt genau diese unromantische Art des Kennenlernens und was am Ende
daraus wird.
Die Schauspielstudierenden des 3. Studienjahres haben sich
diesem Thema angenommen und bringen die facettenreichen
Beziehungsgeschichten auf die Bühne des Katharinensaals.
Regie führt die freischaffende Regisseurin Uta Koschel.
Solistin Anne-Kristin Grimm
Schauspielstudierende des 3. Studienjahres treten in facettenreichen
Beziehungsgeschichten auf.
Foto: Thomas Häntzschel
Die Premiere findet am Freitag, den 17. April 2015, um 19:30
Uhr in der Hochschule für Musik und Theater (hmt) Rostock
statt. Weitere Aufführungen folgen am 18.04.2015 sowie am
29. und 30.05.2015.
Eintritt: 11,50 € (erm. 6,00 €) zzgl. Abendkassenzuschlag
Besondere Sinfonik im Hochschulorchesterkonzert
Herausragende Sinfonik und eine vergleichsweise große Instrumentalbesetzung stehen auf dem Programm des HochschulSeite 142
orchesterkonzerts zu Beginn des Sommersemesters. Mit Johannes Brahms Violinkonzert D-Dur op. 77 erklingt eines der
bekanntesten Werke dieser Gattung. Solistin ist die 20-jährige
Anne-Kristin Grimm, die im 3. Semester bei Prof. Christiane
Hutcap studiert und bereits auf zahlreiche Preise und eine
rege Konzerttätigkeit verweisen kann.
Als eines der am brillantesten instrumentierten Orchesterwerke aller Zeiten gilt Béla Bartóks Konzert für Orchester, das
ebenfalls aufgeführt wird. Weiterhin erklingt Zoltán Kodálys
„Háry János Suite“. Dirigent ist Prof. Christfried Göckeritz.
Die Konzerte finden am Dienstag, den 28. April 2015, und
Mittwoch, den 29. April 2015, um jeweils 19:30 Uhr im Katharinensaal der hmt Rostock statt. Jeweils vor Beginn der Konzerte um 18:45 Uhr wird im Kapitelsaal eine Konzerteinführung angeboten.
Eintritt: 11,50 € (erm. 6,00 €) zzgl. Abendkassenzuschlag
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
KULTURECKE
Gesichter des Kalten Krieges
Das Museum „Grenzhus“ in Schlagsdorf
Kalter Krieg und Spionage sind die Materie, in
der er sich bestens auskennt: Prof. Thomas
Wegener Friis.
Dies ist der Titel einer Wanderausstellung (im Original: Faces of
Cold War), die am 7. März 2015 im „Grenzhus“ in Schlagsdorf
(Kreis Nord-West Mecklenburg) eröffnet wurde und dort noch
bis zum 14. Juni 2015 zu sehen ist. Gezeigt werden 25 Tafeln
zu fünf Themen, wobei jedes der beteiligten Länder Estland,
Polen, Dänemark, Norwegen und Deutschland jeweils eine Tafel zu jedem Thema angefertigt hat. Museen und Bildungsträger der beteiligten Länder haben die Inhalte der Tafeln in eigener Verantwortung ausgewählt und gestaltet. Das Ergebnis ist
ein regelrechtes Kaleidoskop von Facetten des Kalten Krieges.
Als „Bedeutendes Ereignis“ hat Norwegen den Abschuss der U2
am 1. Mai 1960 über der Sowjetunion thematisiert. Für das
deutsche Team war die Öffnung der Grenze bei Mustin mit
Wiederherstellung der durchgängigen Straßenverbindung zwischen Gadebusch und Ratzeburg das bedeutende Ereignis. Zum
Thema „Angst“ demonstriert Estland die Anstrengungen der
Zivilverteidigung der ehemaligen Sowjetrepublik zum Schutz
der Bürger in einem Kernwaffenkrieg. Aus Polen kommt die
Karte des polnischen Generalstabes zur Invasion des Warschau-
Furchtlos und doch Ausdruck der Furcht voreinander: Gegenseitige Beobachtung von BGS und Grenztruppen der DDR.
AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG
Im Freigelände des Grenzhus werden die Sperranlagen begehbar …
er Paktes in Westeuropa und eine Abbildung eines Nuklearwaffenbunkers in der Gemeinde Borne Sulinowo, die bis zum Abzug der Sowjettruppen zu mehr als der Hälfte ihres Territoriums
sowjetische Garnison war. Unter dem Thema „Spionage“ wird
dann ein Luftbild eben dieser Garnison gezeigt, welches von
NATO-Flugzeugen aufgenommen wurde. Zu diesem Thema findet sich auch ein Foto des „Hotels der Spione“ in Rostock-Warnemünde. Als „Stätten des Kalten Krieges“ werden u. a. der
sowjetische Marinestützpunkt Paldiski in Estland, die NATOÜberwachungsstation auf Bornholm und die deutsch-deutsche
Grenze zwischen Lübeck und Herrnburg thematisiert. Als Dokumente zum Thema „Entspannung“ wird der im Ergebnis der
„Neuen Ostpolitik“ eingeführte kleine Grenzverkehr zwischen
der DDR und der BRD, die Auszeichnung des rumänischen Präsidenten Ceausescu mit dem höchsten dänischen Orden durch
die Königin und Chrustschow´s Besuch in Norwegen vier Jahre
nach dem U2-Zwischenfall thematisiert.
Zur Eröffnung der Ausstellung hat der Historiker Prof. Thomas
Wegener Friis einen sehr lebhaften Vortrag über die Geheimdienste im Kalten Krieg gehalten. Wegener Friis ist Netzwerkkoordinator am Zentrum für Studien zur Geschichte des
Kalten Krieges an der Süddänischen Universität in Odense und
hat für die dänische Regierung zu diesem Thema geforscht.
Das Grenzhus Schlagsdorf dokumentiert in einer Dauerausstellung die Geschichte der innerdeutschen Grenze mit all Ihren
Facetten – von der systematischen Aussiedlung der Bewohner
aus dem Grenzstreifen, dem Alltag im Grenzgebiet bis hin zum
pioniertechnischen Ausbau der Sperranlagen. Auch ohne die
Wanderausstellung ist der Besuch sehr empfehlenswert. Außerdem wird in einer Sonderschau „Natur – Grenze“ eindrucksvoll
dokumentiert, wie sich die Natur den ehemaligen Grenzstreifen
erobert.
Das Grenzhus Schlagsdorf ist montags bis freitags von 10:00 bis
16:30 Uhr, samstags und sonntags von 10:00 bis 18:00 Uhr geöffnet (www.grenzhus.de).
Dr. Wilfried Schimanke
Seite 143
PERSONALIEN
Rückkehr in Rostocks Universitäts-Kinderklinik:
Prof. Dr. Michael Radke ist neuer Direktor
Ein waschechter Mecklenburger leitet seit Januar 2015 die
Kinder- und Jugendklinik der Universitätsmedizin Rostock.
Prof. Dr. Michael Radke, geboren in Schwerin, hat in Magdeburg und Rostock studiert und war in der Hansestadt seit
1980 schon als Assistenzarzt tätig.
Seit 17 Jahren leitet er die Kinder- und Jugendklinik am Klinikum Westbrandenburg in Potsdam und nun zusätzlich auch
das Rostocker Pendant.
Seinen neuen alten Arbeitsplatz kennt der 61-Jährige gut –
und weiß daher, was zu tun ist: „Wir haben einige gut funktionierende Bereiche in der Klinik, etwa die Kinder-Intensivmedizin, Kinder-Onkologie und Kinder-Nephrologie“, sagt
er. „Das Haus bietet daher eine solide Grundlage, um künftig
weitere effektive Strukturen aufzubauen. Wie das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ), das im Frühjahr starten wird.“
Als 14. Direktor der Rostocker Kinder- und Jugendklinik hat
er sich einiges vorgenommen: Eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben ist es, die Etablierung eines Eltern-Kind-Zentrums
in der Hansestadt vorzubereiten, ein Gemeinschaftsprojekt
zwischen der Universitätsmedizin Rostock und dem SüdstadtKlinikum. „Mit dem Eltern-Kind-Zentrum machen wir demnächst einen großen Schritt nach vorn – es wird die Kindermedizin in der Hansestadt und damit auch im Land Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig machen und dem Fachkräftemangel durch hohe Anziehungskraft und Attraktivität für
den wissenschaftlichen Nachwuchs entgegentreten.“
Mit seinen Vorhaben reagiert Prof. Radke auf die Herausforderungen, die die demografische Entwicklung an die Kinderund Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern stellt. An
der Universitäts-Kinderklinik möchte er ein Zentrum für chronisch kranke Kinder und Jugendliche etablieren. Im Fokus
stehen dabei Autoimmunerkrankungen, von Diabetes über
Rheuma bis hin zu Nieren- und chronisch entzündlichen
Darmerkrankungen – dafür gibt es bis heute keine Heilung.
Doch auch Kinder mit diesen schwerwiegenden Krankheiten
haben ein Recht darauf, ihre Kindheit, Pubertät und Persönlichkeitsentfaltung mit guter Lebensqualität zu meistern. Das
möchte er durch eine hervorragende und interdisziplinäre
Versorgung mit Spezialisten langfristig sicherstellen. zehnte betreut werden
müssen. Früher oder
später sind Kinder- und
Jugendärzte naturgemäß nicht mehr die
richtigen Ansprechpartner. Die Überführung –
Transition – junger Patienten in die Erwachsenenmedizin sei allerdings in Deutschland
bisher schlecht organisiert.
Damit möchte sich Radke nicht abfinden: „Wir
müssen die Kollegen,
die keine Kinderärzte
sind, auf jugendmedizinische Aspekte vorbereiten und für die ÜberProf. Michael Radke hat große Pläne
für seine neue Wirkungsstätte.
nahme der BetreuungsFoto: privat
verantwortung für junge Erwachsene mit pro­
blematischen Krankheiten sensibilisieren.“
Natürlich werde es einige Zeit dauern, alle Pläne in die Tat
umzusetzen, räumt der Klinikchef ein. Doch er hat klare Ziele
vor Augen und ist optimistisch: „Mein Credo lautet: Gute
Medizin ist nur möglich in gut funktionierenden Strukturen.
Ich sehe mich verpflichtet, mehr zu leisten als „nur“ medizinisch zu versorgen.“
Dabei liege ihm besonders die Ausbildung des wissenschaftlichen und ärztlichen Nachwuchses am Herzen. Denn schließlich sind die heutigen Studenten und Assistenzärzte die Experten von morgen.
(Nach einer Mitteilung
der Universitätsmedizin Rostock)
Ein weiteres Problem sieht der Mediziner darin, dass Kinder
mit chronischen Erkrankungen häufig über mehrere JahrSeite 144
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
PERSONALIEN
Wir beglückwünschen
Veröffentlicht werden nur die Namen der Jubilare,
die mit der Publikation einverstanden sind.
50. Geburtstag im Mai 2015
Dr. med. Kirsten Seifert
Dr. med. Ira Buchner
Dr. med. Christine Hantschel
Dr. med. Arne Müller
03.05.1965
12.05.1965
13.05.1965
31.05.1965
Schwerin
Ribnitz-Damgarten
Demmin
Neubrandenburg / Ellerdorf
60. Geburtstag im Mai 2015
Dr. med. Reinhard von Bremen-Kühne 01.05.1955
Dr. med. Norbert Bank
02.05.1955
Dr. med. Marion Rüting
07.05.1955
Dr. med. Norbert Knaack
08.05.1955
Dr. med. Gabriele Kraatz
16.05.1955
Dr. med. Bärbel Thiel
21.05.1955
Gebhardt Semrau
23.05.1955
Hagenow / Schwerin
Schwerin
Rostock
Marlow
Kühlungsborn
Schwerin
Göhren / Marktschellenberg
65. Geburtstag im Mai 2015
Dr. med. Helmut Buchholz
Dipl.-Med. Gisa Czieschnek
25.05.1950 Neustrelitz
25.05.1950 Rostock
70. Geburtstag im Mai 2015
Dr. med. Lothar Kruse
SR Dr. med. Ilse Hoop
13.05.1945 Hohen Wangelin
14.05.1945 Bützow
75. Geburtstag im Mai 2015
SR Dr. med. Monika Kaczmarek
Dr. med. Walter Brietzke
Dr. med. Klaus Krull
Dr. med. Gisela Prieß
Doz. Dr. med. habil. Jutta Hein
Oda Mertens
MR Dr. med. Hans-Dieter Seiboth
02.05.1940
09.05.1940
11.05.1940
13.05.1940
14.05.1940
18.05.1940
24.05.1940
Rostock
Schwerin
Pasewalk
Rostock
Ostseebad Wustrow
Gneven
Lühmannsdorf
80. Geburtstag im Mai 2015
OMR Dr. med. Günter Borkhardt
Dr. med. Ulrich Delling
Prof. Dr. med. habil. Horst Klinkmann
Dr. med. Detlef-Jürgen Ahrens
05.05.1935
06.05.1935
07.05.1935
11.05.1935
Pasewalk
Dierhagen
Rostock
Seebad Bansin
85. Geburtstag im Mai 2015
Dr. med. Arnold Felbel
Dr. med. Inge Müller
OMR Dr. med. Ingeborg Heitz
13.05.1930 Parchim
13.05.1930 Rostock
24.05.1930 Bad Doberan
90. Geburtstag im Mai 2015
Prof. em. Dr. sc. med. Dr. med. dent.
Gert-Horst Schumacher
AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG
21.05.1925 Rostock
Impressum
HERAUSGEBER
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
August-Bebel-Straße 9a
18055 Rostock
Telefon:0381 49280-0
Telefax: 0381 49280-80
REDAKTION Dr. med. A. Crusius
(Chefredakteur)
Dr. med. W. Schimanke
(stellvertr. Chefredakteur)
Prof. Dr. med. H. Büttner
Dr. med. R. Bruhn
Dr. med. C. Brock
Dr. med. G. Langhans
A NSCHRIFT DER REDAKTION Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
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Service Deutschland GmbH sowie in einem Teil der Ausgabe eine Beilage zu den 11. Norddeutschen Herztagen.
Für den Inhalt sind die Werbungtreibenden verantwortlich.
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Seite 146
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