ÄRZTEBLATT 4/2015 MECKLENBURG-VORPOMMERN Rotation und Verbundweiterbildung Tuberkulose in M-V – Erkennen, Behandeln, Vorbeugen Die Nichtärztliche Praxisassistentin im Blickpunkt Inhalt Leitartikel Rotation und Verbundweiterbildung Veranstaltungen und Kongresse 116 Wissenschaft und Forschung Tuberkulose in Mecklenburg-Vorpommern – Erkennen, Behandeln, Vorbeugen 117 Masern-Impfschutz aktualisieren 121 Offizielle Mitteilungen 122 Rostocker Behindertensport Verein von 1990 e. V. sucht betreuende Ärzte 122 Grippe-Situation in Mecklenburg-Vorpommern 123 124 131 Veranstaltung in anderen Kammerbereichen 132 Aus der Kassenärztlichen Vereinigung 133 Ausübung der Heilkunde – durch wen und wie? 134 Buchvorstellungen Für Sie gelesen 138 Sie kennen doch sicher den Schweriner Maler Carl Hinrichs? 139 Im Doppelpack ... Rostock und Kiel 140 Investition Kunst 140 HIV-Community-Preis 126 Ausschreibung des Langener Wissenschaftspreises 2015 127 Geschichtliches 127 Aus der Kammer 128 Service Ausschreibung für Praxisorientierte Zentren zur Primär- und Langzeitversorgung – PORT Veranstaltungen in unserem Kammerbereich 126 Aktuelles Die Nichtärztliche Praxisassistentin im Blickpunkt 130 Kulturecke Satzungen und Ordnungen Pillenschlucken, aber wie? Veranstaltungen der Ärztekammer M-V Kongressbericht Recht Dritte Änderung der Satzung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern 130 Öffentliche Ausschreibung Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zum Thema Hirntod und Entscheidung zur Organspende Aus der Praxis der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Impfkurse in Mecklenburg-Vorpommern 129 Große Namen, neue Perspektiven, Unerhörte Orte 141 Veranstaltungshöhepunkte der hmt im April 2015 142 Gesichter des Kalten Krieges 143 Personalien Rückkehr in Rostocks Universitäts-Kinderklinik: Prof. Dr. Michael Radke ist neuer Direktor 144 Wir beglückwünschen 145 Impressum 145 Hinweis: In dieser Ausgabe finden Sie eine Beilage der RSD Reise Service Deutschland GmbH sowie in einem Teil der Ausgabe eine Beilage zu den 11. Norddeutschen Herztagen. Für den Inhalt sind die Werbungtreibenden verantwortlich. AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG Seite 115 LEITARTIKEL Rotation und Verbundweiterbildung Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch in der neuen Legislaturperiode der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern gibt es wieder einige Schwerpunktthemen, so u. a. die Freiberuflichkeit, die ethisch ärztliche Auffassung zur Sterbebegleitung und als Dauerthema die Weiterbildung. In mehreren Gesprächen mit verschiedenen Fachkommissionen und verantwortlichen Weiterbildungsbefugten treten immer wieder Fragen auf, die die Rotation und Verbundweiterbildung betreffen. Seitens der Weiterbildungsbefugten wird argumentiert, dass man an die Universitäten kommende Rotationsassistenten nicht in die studentische Betreuung einbeziehen kann, da sie möglicherweise dafür ungeeignet seien. Im Übrigen könne man keinen Assistenten „nach außen“, im Sinne einer Verbundweiterbildung, geben, da diese ja wissenschaftliche Assistenten seien und Wissenschaft betreiben müssen. Weiterbildungsassistenten sind jedoch zum Zwecke der Weiterbildung angestellte Ärztinnen und Ärzte mit dem Ziel – bei voller Befugnis der Weiterbildungsstätte – in der Regel in der Mindestweiterbildungszeit die Facharztweiterbildung zu absolvieren. Wenn ein großes Zeitvolumen für wissenschaftliche Tätigkeit, für Forschung und experimentelle Arbeit aufgewendet wird, verkürzt sich logischerweise die für Weiterbildung zur Verfügung stehende Zeit, die dann hinten angehängt werden muss. Das Grundinteresse der Weiterbildungsassistenten und auch der Ärztekammer ist es – und sollte es auch für die Kliniken sein – eine qualitativ hochwertige Weiterbildung zu garantieren. Nicht nur, um die zunehmend ökonomisierten Ziele der Krankenhäuser zu erreichen, sondern in erster Linie, um den Patienten adäquat zu behandeln, die Patientensicherheit ständig zu erhöhen und somit den größtmöglich erreichbaren Gesundheitszustand für die Patientinnen und Patienten wieder zu erlangen. Wissenschaftliche Arbeit muss kein Kontrapunkt zur Weiterbildung sein, sondern es sollte die Einsicht bestehen, dass, wenn ich mich als Assistenzarzt für eine wissenschaftliche Karriere entscheide, ich logischerweise auch mehr Zeit benötige, um die Facharztreife zu erlangen. Zur Verbundweiterbildung sollte endlich bei allen Weiterbildungsbefugten die Einsicht reifen, dass für den Fall, das Weiterbildungsinhalte an kleineren Einrichtungen nicht zu erlangen sind, z. B. Neuroanästhesie, diese nur dort erlangt werden können, wo die entsprechenden Fächer auch vorhanden sind. Somit bedarf es eines kollegialen Austausches, denn die Arbeit an den delegierenden Häusern muss auch geschafft werden, d. h. die Patienten müssen versorgt werden. Hier gilt es, im positiven Sinne die Assistenten größerer Einrichtungen zu motivieren, im Rahmen der Rotation auch einmal einen kurzen Abschnitt an einer anderen Einrichtung zu erbringen. Letztendlich blickt damit der Assistent an einer voll befugten Weiterbildungsstätte auch einmal über den Tellerrand hinaus. Dies ist für die Kommunikation zwischen den Einrichtungen in der Vergangenheit stets von Vorteil gewesen. Weiterbildungsbefugte müssen am Ende der Weiterbildung für ihren Assistenten ein Zeugnis erstellen, das der Kammer einen kompletten Einblick über die geleistete Weiterbildung gibt. Diese Zeugnisse sollen der Realität entsprechen, sollen nicht geschönt sein wie Arbeitszeugnisse, sondern sollen den Assistenten vollumfänglich darstellen. Letzteres ist Grundlage für die Prüfer, die nach Kenntnis des Zeugnisses dann ein optimales Facharztprüfungsgespräch durchführen können. Im Namen des Vorstandes und des Prüfungsausschusses möchte ich an alle befugten Kolleginnen und Kollegen appellieren, sich dieser hohen Verantwortung bewusst zu sein. An alle Weiterbildungsassistenten appelliere ich, das Logbuch nicht am Ende der Weiterbildung auszufüllen, sondern die Vorgaben bzgl. der Gespräche mit dem Weiterbilder und die Ableistung der einzelnen Abschnitte zeitgerecht zu dokumentieren, um nicht selbst den Überblick über die Weiterbildung zu verlieren. In diesem Sinne verbleibe ich collegialiter Ihr Dr. med. A. Crusius Denn wissenschaftliche Arbeit ist auch im Sinne der Arbeitsverträge Arbeitszeit. Seite 116 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG Tuberkulose in Mecklenburg-Vorpommern – Erkennen, Behandeln, Vorbeugen* Hilte Geerdes-Fenge1, Carlos Fritzsche1, Wolfram Grüning2, Gerhard Bülow3, R. Otto-Knapp4, Rosemarie Zenke5, Martina Littmann6, Emil C. Reisinger1 Eine junge Bäckereifachverkäuferin, die nie Mecklenburg verlassen hatte und deren Husten nach drei Monaten immer noch nicht aufhörte; ein Asylbewerber ohne Vorerkrankungen, der durch Gewichtsverlust und ausgeprägten Aszites auffiel; ein alkoholkranker Rentner, dessen Mutter in den 50er Jahren eine offene Tuberkulose hatte und der jetzt einen Krampfanfall erleidet – drei Menschen mit Tuberkulose, bei denen die Erkrankung erst nach Monaten erkannt wurde. In Mecklenburg-Vorpommern erkranken wie im bundesdeutschen Durchschnitt fünf von 100.000 Einwohnern jährlich an Tuberkulose. Die Inzidenz ist bei Menschen, die in Afrika, Südostasien, Südamerika oder den Ländern der früheren Sowjetunion geboren wurden, achtfach höher. In Deutschland lag die Inzidenz der Tuberkulose nach dem zweiten Weltkrieg bei 300 von 100.000 Einwohnern, das entspricht der aktuellen Tuberkulose-Rate von Somalia. Die Infektionsrate lag im Nachkriegsdeutschland so hoch, dass heute bei einem Viertel der über 70-Jährigen mit einer latenten Tuberkuloseinfektion (LTBI) zu rechnen ist; bei heutigen Medizinstudenten oder Pflegeschülern hingegen liegt die Rate der LTBI unter 2 % [1]. Wer erkrankt an Tuberkulose? Prinzipiell kann jeder an Tuberkulose erkranken, der sich jemals mit Tuberkuloseerregern infiziert hat. Das Erkrankungsrisiko ist umso höher, je jünger ein Mensch bei der Erstinfektion ist. Kleine Kinder haben nach intensiver Exposition, z. B. in der Familie, ein Erkrankungsrisiko von bis zu 30 %. Ältere Kinder und junge Erwachsene bis zum Alter von 35 Jahren erkranken nach einer Infektion in ca. 15 %. Menschen, die bei der Erstinfektion über 50 Jahre alt sind, haben ein Erkrankungsrisiko von unter 10 % [2; 3]. Der Artikel fasst die Inhalte der Tuberkulosefortbildung zusammen, die am 28. Januar 2015 in der Universitätsklinik Rostock stattfand und gemeinsam von der Universitätsmedizin Rostock, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern und dem Landesverband der Pneumologen Mecklenburg-Vorpommern organisiert wurde. * Abteilung für Infektiologie und Tropenmedizin, Universitätsmedizin Rostock Abteilung für Pneumologie, HELIOS Kliniken Schwerin 3 Landesverband der Pneumologen Mecklenburg-Vorpommern 4 Deutsches Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose, Berlin 5 Fachdienst Gesundheit, Landkreis Ludwigslust-Parchim 6 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern 1 2 AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG Die meisten Erkrankungen treten innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Ansteckung auf. Aber das Erkrankungsrisiko bleibt über Jahrzehnte erhalten. Auch heute noch erkranken Menschen an Tuberkulose, die sich als Kinder nach dem Krieg infiziert haben. Jahrzehnte konnte ihr Immunsystem die eingeatmeten und abgekapselten Bakterien durch Granulombildung in Schach halten. Wenn aber die zelluläre Immunität nicht mehr intakt ist, können sich die Erreger auch noch nach einem halben Jahrhundert wieder vermehren und zur Tuberkulose führen. Risikofaktoren dafür sind z. B. hohes Alter, HIV-Infektion, iatrogene Immunsuppression (z. B. Transplantation, Hochdosis-Cortison, Anti-TNF-a-Therapie), Alkoholismus, in geringerem Maße auch Erkrankungen wie Diabetes oder Rheuma. Auch Migranten aus Hochprävalenzländern haben ein hohes Risiko, noch Jahre nach der Einwanderung eine Tuberkulose zu entwickeln. Insbesondere bei Migranten aus den Ländern der früheren Sowjetunion besteht ein höheres Risiko für Infektionen mit multiresistenten Erregern [4]. Tabelle: Bausteine der Tuberkulosediagnostik 1. Anamnese: a. Symptome: chronischer Husten, Hämoptysen, Gewichtsabnahme, Nachtschweiß b. Exposition: Kontakt zu Tuberkulosekranken, Herkunft aus einem Hochprävalenzland c. Positiver Interferon-g-Release Assay (QuantiFERON-TB oder T-Spot TB) 2. Radiologie: a. Röntgen Thorax b. Computertomographie der Lunge 3. Bakteriologische Diagnostik (Mikroskopie, PCR und Kultur): a. Sputum, ggf. provoziertes Sputum b. Bronchoalveoläre Lavage mit 3 postbronchoskopischen Sputen c. Eventuell Magensaft, Urin oder Punktionsmaterial 4.Histologie (Nachweis von spezifischen Granulomen) Seite 117 WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG häufig sind, sollte die Tuberkulosetherapie von HIV-Infizierten an spezialisierten Zentren erfolgen. Die Diagnostik der Tuberkulose bei HIV-Patienten und anderen Immunsupprimierten stellt sich als schwierig dar, da die TB in dieser Patientengruppe oft symptomarm verläuft. Bei pulmonaler TB ist das Röntgenbild weniger auffällig, im Sputum sind seltener säurefeste Stäbchen nachweisbar, häufiger liegen extrapulmonale Lokalisationen vor [6]. Extrapulmonale Tuberkulose Bild 1: Infiltrate in beiden Oberlappen mit Kavernenbildung Röntgenbilder: Institut für Radiologie, Universitätsmedizin Rostock Lungentuberkulose Ungefähr 60 % aller Tuberkuloseerkrankungen sind offene Lungentuberkulosen mit Nachweis von Bakterien im Sputum, 20 % sind geschlossene Lungentuberkulosen, die noch nicht ansteckend sind, 20 % sind extrapulmonale Organtuberkulosen. Symptome wie Husten, Auswurf mit oder ohne Blutbeimengung, Nachtschweiß und ungewollter Gewichtsverlust können auf eine Tuberkulose hinweisen. Bei Menschen aus Risikogruppen sollte ein Husten, der länger als drei Wochen anhält, durch ein Thorax-Röntgenbild und eine Sputumuntersuchung auf säurefeste Stäbchen abgeklärt werden. Die Tuberkulose kann nicht nur die Lunge betreffen, sondern fast jedes andere Organ, insbesondere Pleura und Lymphknoten, aber auch Knochen, Gehirn, Leber, Darm, Peritoneum, Urogenitaltrakt, Haut und Auge [7; 8; 9; 10]. Die Diagnose wird oft erst spät gestellt, weil die extrapulmonale Tuberkulose in Deutschland so selten geworden ist, dass sie in die üblichen differentialdiagnostischen Erwägungen nicht mehr einfließt. Auch die neuen Interferon-g-Release-Assays (QuantiFERON® und T-Spot-TB®) helfen hier nur wenig weiter, da sie zwar eine jemals stattgehabte Infektion mit Tuberkuloseerregern nachweisen, aber nichts über eine aktive Erkrankung aussagen. Außerdem können diese Tests bei aktiver Tuberkulose in ca. 15 % falsch negativ sein [11]. Eine sorgfältige Anamnese, bildgebende und meist auch bioptische Verfahren sind erforderlich, um die Diagnose sicher zu stellen. Bei Knochentuberkulose empfiehlt die WHO, die Therapiedauer auf neun Monate zu erhöhen, bei zerebraler TB sogar auf zwölf Monate [12]. Tuberkulose bei Immunsuppression Weltweit gibt es eine hohe Koinzidenz von HIV/AIDS und Tuberkulose (TB). Da die Tuberkulose zu den AIDS-definierenden Erkrankungen zählt, sollte bei einer neu diagnostizierten Tuberkulose ein HIV-Test durchgeführt werden, um eine Koinfektion rechtzeitig zu erkennen. Eine rasche antiretrovirale Therapie ist insbesondere bei niedrigen CD4Lymphozyten erforderlich, um die Letalität zu reduzieren [5]. Bei Anstieg der CD4-Lymphozyten unter HIV-spezifischer Therapie und rascher Senkung der HI-Viruslast kann ein Immunrekonstitutions-Inflammations-Syndrom (IRIS) auftreten, insbesondere in den ersten drei bis acht Wochen nach Beginn der antiretroviralen Therapie. Da Interaktionen der Tuberkulosetherapie mit der antiretroviralen Therapie Seite 118 Bild 2: Pleuritis tuberculosa ohne Lungenbeteiligung ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG Tuberkulosetherapie bei Menschen in schwierigen Situationen Mehr als die Hälfte der Tuberkuloseerkrankungen in Deutschland wird bei Menschen diagnostiziert, die nicht in Deutschland geboren wurden. Bei sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten kann eine mobile Tuberkulose-Aufklärung für Patienten ohne Deutschkenntnisse helfen. Auf www.explaintb.org stehen wesentliche Informationen zur Tuberkulose in derzeit 42 Sprachen zum Ausdrucken bereit, die ExplainTB App für Android und iPhone kann von den Patienten kostenlos heruntergeladen werden. Auch soziale Schwierigkeiten, Suchterkrankungen und psychiatrische Komorbidität können die Einsicht in die Notwendigkeit der sechsmonatigen Therapie einschränken. Darum ist die Kommunikation zwischen Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und Gesundheitsämtern rechtzeitig vor der Entlassung notwendig, um bei diesen Patienten die Kontinuität der Therapie auch außerhalb des Krankenhauses zu gewährleisten. Die Tabletteneinnahme sollte bei Patienten mit Complianceproblemen in der Arztpraxis, durch das Gesundheitsamt oder auch durch ambulante Pflegedienste überwacht werden. Verweigerung oder Abbruch der Therapie muss den Gesundheitsämtern gemeldet werden [13]. Ambulante Tuberkulosetherapie Die ambulante Tuberkulosetherapie sowohl der Lungenals auch der extrapulmonalen Tuberkulose sollte durch Pneumologen, Infektiologen oder entsprechend weitergebildete Ärzte durchgeführt werden, die Kenntnisse über die Tuberkulosetherapie, mögliche Nebenwirkungen, Interaktionen und die notwendigen Überwachungsintervalle haben. Die Standardtherapie der Lungentuberkulose beginnt in der Regel stationär, kann in einzelnen Fällen jedoch auch ambu- AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG Bild 3: Bilaterale Lungentuberkulose lant eingeleitet werden. Nach einer zweimonatigen Vierfachtherapie mit Isoniazid, Rifampicin, Pyrazinamid und Ethambutol erfolgt eine viermonatige Zweifachtherapie mit Isoniazid und Rifampicin. Zur Vermeidung einer peripheren Polyneuropathie kann Isoniazid mit Vitamin B6 (Pyridoxin) kombiniert werden. Die Patienten müssen auf typische Nebenwirkungen der Medikation hingewiesen werden (z. B. Rotfärbung von Urin und Tränenflüssigkeit durch Rifampicin). Eine regelmäßige Überwachung von Blutbild und Leberwerten ist erforderlich. Infektionsrisiko für medizinisches Personal In Deutschland sind die Empfehlungen zur Infektionsprävention umfassend festgelegt [14]. Bei offener Tuberkulose wird eine FFP-2-Maske für das Personal empfohlen, Tuberkulose- Seite 119 WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG patienten tragen während des Transportes eine einfache Mund-Nasen-Maske (OP-Maske). Infektionsgefährdet sind insbesondere Pflegekräfte, die in der Geriatrie, Inneren Medizin oder Notaufnahme arbeiten, wo Patienten mit unerkannter Tuberkulose behandelt Bild 4 a: Bilaterale Lungentuberkulose beider werden. Oberlappen mit ausgedehnten Kavernen Mitarbeiter werden in die Umgebungsuntersuchung einbezogen, wenn sie kumulativ mehr als acht Stunden Kontakt zu einem Tuberkulosepatienten hatten, oder wenn sie bei der Untersuchung oder Pflege einem erhöhten Risiko ausgesetzt waren (z. B. Reanimation, Hilfe beim Abhusten, Bronchoskopie ohne Atemschutz) [15]. Im Fall einer nachgewiesenen Ansteckung wird die Tuberkuloseinfektion als Berufskrankheit (BK 3101) anerkannt. Bild 4 b: Kaverne im linken Oberlappen im CT deutlich besser zu erkennen als im konventionellen Röntgenbild Präventive Therapie nach frischer Infektion Das Erkrankungsrisiko ist in den ersten zwei Jahren nach einer Infektion mit Mycobacterium tuberculosis am höchsten. Da das Erkrankungsrisiko infizierter Kinder und junger Erwachsener bis 35 Jahre am höchsten ist, profitieren diese Personengruppen von einer präventiven Therapie am meisten und sollten daher vorbeugend behandelt werden [16]. In dieser Altersgruppe ist die Verträglichkeit der Isoniazidtherapie gut, die Rate relevanter hepatischer Nebenwirkungen ist geringer als 1 % [17]. Zur Vorbeugung von Neuropathien ist die Kombination mit Vitamin B6 zu empfehlen. Als Alternative zur neunmonatigen Isoniazidtherapie ist seit kurzem eine Verkürzung der Therapie auf drei Monate durch eine wöchentliche Gabe von hochdosiertem Isoniazid und Rifapentin (Priftin®) möglich [18], letzteres ist allerdings derzeit noch kostenintensiv und nur über die Internationale Apotheke erhältlich. Präventive Therapie bei Immunsuppression Bei Patienten mit latenter Tuberkuloseinfektion kann es durch eine iatrogene Immunsuppression zur Entwicklung einer aktiven Tuberkulose kommen. Insbesondere unter einer Anti-TNF-a-Therapie (Infliximab/Remicade® > Adalimumab/ Humira® > Etanercept/Enbrel®) und unter einer Anti-CD20Therapie (Rituximab/MabThera®) ist das Tuberkuloserisiko bis Seite 120 Bild 4 b: Ausgedehntes Infiltrat mit Kaverne im rechten Oberlappen zu achtfach erhöht [19]. Daher wird empfohlen, bereits einen Monat vor Beginn dieser Therapien bei Patienten mit latenter Tuberkuloseinfektion eine vorbeugende Behandlung mit Isoniazid zu beginnen und diese mindestens neun Monate fortzuführen [20]. Die Tuberkulosefortbildung fand einen guten Anklang, sie soll im Herbst in Schwerin fortgesetzt werden (4. November 2015, 17:00 bis 20:00 Uhr, HELIOS Kliniken Schwerin). Literatur bei den Verfassern Kontaktadresse: Dr. med. Hilte Geerdes-Fenge Abteilung für Infektionskrankheiten und Tropenmedizin Zentrum für Innere Medizin Universitätsmedizin Rostock Ernst-Heydemann-Str. 6, 18057 Rostock E-Mail: [email protected] ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG Masern-Impfschutz aktualisieren Für einen sicheren Schutz vor Masern-Infektionen sollen alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag zweimal mit einem kombinierten Masern-, Mumps- und Röteln(MMR-)Impfstoff geimpft werden. Die erste Impfung sollte möglichst frühzeitig zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat, die zweite Impfung zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat verabreicht werden. Fehlende Impfungen sind bis zum 18. Geburtstag nachzuholen. Im Erwachsenenalter wird die Masern-Impfung als einmalige MMR-Kombinationsimpfung für alle nach 1970 geborenen Personen mit unklarem Impfstatus, ohne Masern-Impfung oder mit nur einer Masern-Impfung in der Vorgeschichte, empfohlen. Begründet wird diese Empfehlung damit, dass in dieser Altersgruppe der jungen Erwachsenen die größten Immunitätslücken zu finden sind. Bei älteren Personen zeigen vorliegende Seroprävalenzuntersuchungen, dass bei den Geburtsjahrgängen vor 1970 deutschlandweit ein Immunitätsniveau von mindestens 95 % erreicht wird. Wenn wissentlich keine Maserninfektion in der Kindheit durchgemacht wurde und keine Masernimpfung erfolgt ist, kann eine Masernimpfung (als MMR-Impfung) auch bei vor 1970 Geborenen durchgeführt werden. Sie ist jedoch als Standardimpfung keine Pflichtleistung der Krankenkassen (individuelle Nachfrage bei der Krankenkasse oder Privatfinanzierung möglich). Besonders wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Kindern mit Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen. Dadurch wird ein individueller Schutz für das geimpfte Kind erreicht und gleichzeitig werden Kinder, die aus medizinischer Indikation nicht geimpft werden können, geschützt. Literatur bei der Verfasserin: Dr. med. Martina Littmann Gesundheitsabteilung Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) Zusammenfassung aktuelle Masern-Impfempfehlungen Alter Impfempfehlung Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag Zwei MMR-Impfungen 11. bis 14. Lebensmonat* 1. MMR-Impfung 15. bis 23. Lebensmonat 2. MMR-Impfung Ab 2 bis 18 Jahre Nachholen versäumter Impfungen Erwachsene Nach 1970 geborene Personen, die � ungeimpft sind, � in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden oder � nicht wissen, ob sie gegen Masern geimpft wurden Kontaktpersonen zu Masern-Erkrankten � Ungeimpfte Personen ab einem Alter von 9 Monaten bzw. � in der Kindheit nur einmal geimpfte Personen oder � Personen mit unklarem Impfstatus Einmalige MMR-Impfung Einmalige MMR-Impfung, möglichst innerhalb von 3 Tagen nach Kontakt. *ab 9 Monaten bei bevorstehender Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung möglich (erfolgt die Erstimpfung vor dem Alter von 11 Monaten, muss die 2. MMRImpfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres gegeben werden) AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG Seite 121 OFFIZIELLE MITTEILUNGEN Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme zum Thema Hirntod und Entscheidung zur Organspende In einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme geht der Deutsche Ethikrat auf die Kontroverse über den Hirntod ein. Er fordert Verbesserungen bei der Information und Kommunikation rund um die Organspende. Außerdem fordert er eine gesetzliche Regelung zu organprotektiven Maßnahmen. Jeder Mensch muss die Möglichkeit haben, seine individuelle Entscheidung zur Organspende auf der Grundlage hinreichender Information zu treffen. Dies gilt auch für die Frage, wann der Mensch tot ist. Um das Vertrauen in die Transplantationsmedizin in Deutschland zu stärken, sind Transparenz und eine offene gesellschaftliche Diskussion notwendig. Diese Fragen können nicht allein mit der Kompetenz naturwissenschaftlicher oder medizinischer Experten beantwortet werden, sondern bedürfen der ethischen Reflexion. Einstimmig ist der Deutsche Ethikrat der Auffassung, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten ist. Die Mehrheit des Deutschen Ethikrates ist dabei der Auffassung, dass der Hirntod ein sicheres Todeszeichen ist und die Spende lebenswichtiger Organe nur zulässig sein darf, wenn der Tod des möglichen Organspenders festgestellt ist. Im Interesse einer verlässlichen Hirntoddiagnostik sieht der Deutsche Ethikrat die Ärzteschaft in der Pflicht. Durch eine entsprechende Aus-, Fort- und Weiterbildung ist die hohe medizinische Fachkompetenz der untersuchenden Ärzte zu gewährleisten. Fachkompetente Ärzte sollten flächendeckend und zeitnah zur Verfügung stehen. Der Deutsche Ethikrat hält es für unerlässlich, in allen Bundesländern gemäß den bundesrechtlichen Vorgaben unverzüglich die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in den Entnahmekrankenhäusern Transplantationsbeauftragte bestellt werden und diese ihre Aufgabe angemessen erfüllen können. Hinsichtlich der organprotektiven Maßnahmen sieht die Mehrheit des Deutschen Ethikrates auch gesetzlichen Handlungsbedarf. In einem Sondervotum lehnen drei Mitglieder des Deutschen Ethikrates die geforderte gesetzliche Regelung organprotektiver Maßnahmen vor Feststellung des Hirntodes ab und erklären, dass sich der ärztliche Behandlungsauftrag grundsätzlich auf das Wohl des Patienten konzentriert und nicht auf eine theoretische Möglichkeit zur Organspende. Der vollständige Text der Stellungnahme ist im Internet unter http://www.ethikrat.org/publikationen/stellungnahmen/ hirntod-und-entscheidung-zur-organspende.pdf zu finden. (Pressemitteilung des Deutschen Ethikrates vom 24.02.2015, bearbeitet von W. S.) Die Ärztekammer M-V unterstützt die Forderung des Ethikrates und führte am 13.03.2015 bereits die Fortbildung „Rostocker Seminar: Hirntoddiagnostik“ durch. Die Auswertung dieser Veranstaltung erfolgt im nächsten Heft. Rostocker Behindertensport Verein von 1990 e. V. sucht betreuende Ärzte Der Verband für Behinderten- und Rehabilitationssport Mecklenburg-Vorpommern e. V. hat den Rostocker Behindertensport Verein von 1990 e. V. aufgefordert, eine betreuende Ärztin oder einen betreuenden Arzt für den Rehabilitationssport zu benennen. Als Grundlage dafür wurde die Nr. 12 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2011 angegeben. Seite 122 Der Verein hat sich zuerst an die Kassenärztliche Vereinigung gewandt, die diese Bitte zur Benennung einer Ärztin oder eines Arztes an die Ärztekammer weiterleitete. Wir möchten die Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, diese Tätigkeit zu übernehmen, bitten, sich direkt an den o. g. Verein (Tel.: 0381 7681020) zu wenden. ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN OFFIZIELLE MITTEILUNGEN Grippe-Situation in Mecklenburg-Vorpommern Erstmals seit Jahresbeginn ist die Anzahl der labordiagnostisch bestätigten Grippe-Erkrankungen in Mecklenburg-Vorpommern gesunken. Dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) wurden im Jahr 2015 bislang 1831 Influenza-Fälle gemeldet. Es gab einen Todesfall. Der Entwicklungstrend bei den Meldezahlen und die Ergebnisse der zusätzlichen Überwachung deuten darauf hin, dass der Höhepunkt der diesjährigen Grippewelle in Mecklenburg-Vorpommern überwunden scheint. Seit Anfang des Jahres waren in M-V wöchentlich steigende Influenza-Erkrankungszahlen zu verzeichnen. Da in diese Erfassung, wie alle Jahre zuvor auch, nur die labordiagnostischen Fälle eingehen, ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. An das LAGuS gemeldete Influenza-Erkrankungen: � 11.Kalenderwoche: 337 � 10.Kalenderwoche: 422 � 9.Kalenderwoche: 379 Die Erkrankungszahlen liegen deutlich höher als zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr (insgesamt 121). Im Vergleich zur Saison 2012/2013 sind sie jedoch deutlich niedriger (3209). AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG Zu den einfach durchzuführenden Hygieneregeln mit einem nicht zu unterschätzenden Schutzeffekt zählen unter anderem: � das Vermeiden von Händegeben, Anhusten, Anniesen, � das Vermeiden von Berührungen der Augen, von Nase oder Mund, � die Nutzung und sichere Entsorgung von Einmaltaschentüchern, � die intensive Raumlüftung, � das gründliche Händewaschen nach Personenkontakten, nach der Benutzung von Sanitäreinrichtungen und vor der Nahrungsaufnahme sowie bei Kontakt mit Gegenständen oder Materialien von Erkrankten, � die Empfehlung an fiederhaft Erkrankte, im eigenen Interesse zu Hause zu bleiben, um weitere Ansteckungen zu verhindern, � die Vermeidung von direkten Kontakten zu möglicherweise erkrankten Personen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.lagus.mvregierung.de Anja Neutzling Öffentlichkeitsarbeit LAGuS Seite 123 RECHT Aus der Praxis der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Pflicht zur sachgerechten Organisation und Koordinierung der Behandlungsabläufe Kasuistik Wegen einer massiven genitalen Blutung wurde die zum damaligen Zeitpunkt 77-jährige Patientin im Klinikum am 2. August notfallmäßig aufgenommen. Als Ursache dieser Blutung fand sich ein enddifferenziertes Adenokarzinom, das zu erheblichen operativen Interventionen zwang. Im Rahmen der präoperativ erforderlichen Diagnostik wurde zystoskopisch ein unauffälliger Befund erhoben; zur Optimierung der Operationsbehandlung wurde am 3. August beidseits eine Harnleiterschiene im Sinne eines DoubleJ-Stents eingelegt. Wegen einer Kolonperforation musste am 8. August notfallmäßig laparotomiert werden mit Sigma-Rektumsegmentresektion, Hartmann-Situation und Stomaanlage. worden seien. Von geriatrischer Seite wird darauf hingewiesen, dass sich aus den vorliegenden Arzt- und Verlegungsberichten kein Hinweis ergeben hätte, inwieweit die Double-J-Stents gewechselt oder entfernt werden sollten. Entscheidung der Schlichtungsstelle Bei massiver gynäkologischer Blutung und fortgeschrittener gynäkologischer Tumorerkrankung war die Harnleiterschienung präoperativ zur Vermeidung intraoperativer Läsionen indiziert. Ausweislich des vorliegenden Konsilberichtes der Urologischen Abteilung vom 7. August erfolgte der Hinweis, die Schienen nach operativer Intervention je nach Verlauf zu wechseln oder zu entfernen. Schließlich wurde um Wiedervorstellung gebeten. In einem zweiten Eingriff wurde eine Operation mit Hysterektomie nach Wertheim Meigs durchgeführt. Im Rahmen der postoperativen Phase kam es zu einer tiefen Beinvenenthrombose sowie zu einer Lungenembolie, auch zu Sekundärheilungen. Insgesamt gesehen war ein zweieinhalbmonatiger stationärer Aufenthalt zunächst in der Gynäkologie, phasenweise auf der Intensivstation, danach in der Allgemeinchirurgie und zuletzt in der Geriatrischen Klinik erforderlich. Im Verlegungsbericht der Gynäkologischen Abteilung auf die Allgemeinchirurgische Abteilung wird die Schienenversorgung beschrieben; im Verlegungsbericht der Allgemeinchirurgie auf die Geriatrische Abteilung wird diese nicht mehr erwähnt. Im Entlassungsbericht aus der Geriatrischen Abteilung wird auf wiederholte Harnwegsinfekte, eine unauffällige sonographische Untersuchung der Nieren und die Notwendigkeit der hausärztlichen Weiterbehandlung, gegebenenfalls fachurologische Betreuung, hingewiesen. Nach Entlassung aus der stationären Behandlung am 16. November klagte die Patientin weiter über rezidivierende Harnwegsinfekte. Es wurde seitens der nachbehandelnden Hausärztin im Februar des darauffolgenden Jahres ein Urologe eingeschaltet, der als Ursache der rezidivierenden Infekte die Double-J-Stents diagnostizierte und sie sofort entfernte. In der Folgezeit besserten sich die Blasenbeschwerden. Hinweise auf Harnleiterschienenversorgung sind lediglich im Verlegungsbericht der Gynäkologischen Abteilung gegeben, allerdings in den weiteren Berichten nicht mehr zu finden. Auch in der umfangreichen Krankenblattdokumentation finden sich keine entsprechenden Hinweise. Seitens der Patientin wird vorgeworfen, dass die Harnleiterschienen nicht zeitnah entfernt worden seien, auch dass man sich im Rahmen der langwierigen Krankenhausaufenthalte um dieses Problem nie gekümmert habe. Seitens der leitenden Ärzte der unterschiedlichen Abteilungen, in denen die Patientin behandelt wurde, wird von gynäkologischer Seite nur erwähnt, dass Schienen eingelegt Seite 124 Nach Ansicht der Schlichtungsstelle liegt ein Versäumnis vor. Zum einen wäre eine entsprechende Information an die Patientin erforderlich gewesen, gegebenenfalls auch die Aushändigung eines so genannten Schienenpasses. Zum anderen hätte der urologischen Bitte um Wiedervorstellung nach Abschluss der operativen Interventionen gefolgt werden müssen, auch unter der Fragestellung, wie mit den Schienen zu verfahren sei. Auch in den Verlegungsberichten hätte diese Schienenversorgung erwähnt werden müssen, damit nachbehandelnde ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN RECHT Abteilungen sich diesem Problem hätten widmen können. Spätestens jedoch zur endgültigen Entlassung aus stationärer Behandlung wäre hier die weitere Planung hinsichtlich der Schienenversorgung notwendig und erforderlich gewesen. Nach Ansicht der Schlichtungsstelle liegt hier ein fehlerhaftes Handeln der Ärzte und damit ein Organisationsverschulden des Klinikums vor. Bei rechtzeitiger Intervention nach Abschluss der operativen Maßnahmen und gegebenenfalls Entfernung der Schienen wären der Patientin mehrmonatige Beschwerden durch die Harnwegsinfekte und die daraus resultierenden Probleme und Schmerzen erspart geblieben. AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG Fazit „Wer schreibt, der bleibt…“ Bei der Übergabe von Patienten kann die Pflichtverletzung einer sachgerechten Organisation und Koordinierung der Behandlungsabläufe zur Haftung führen. Verfasser: Dr. med. J. Lachmund Facharzt für Urologie, Ärztliches Mitglied Ass. jur. Kerstin Kols Geschäftsführerin Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee 3, 30173 Hannover Seite 125 SATZUNGEN UND ORDNUNGEN / AKTUELLES Dritte Änderung der Satzung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Vom 19. März 2015 Aufgrund des § 23 Absatz 2 Nr. 1 des Heilberufsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Januar 1993, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. April 2014 (GVOBl. M-V S. 150, 152) wird die Satzung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Oktober 1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 7. Juli 2006 (AmtsBl. M-V/AAz., S 1168; Ärztebl. M-V, S. 310) wie folgt geändert: Artikel 2 Artikel 1 Rostock, 2. Februar 2015 1. § 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Ärztliche Berufsausübung ist jede Tätigkeit, bei der ärztliche Fachkenntnisse angewendet oder mitverwendet werden.“ gez. Dr. med. Andreas Crusius Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Die dritte Änderung der Satzung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern tritt am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Ärztekammer MecklenburgVorpommern folgenden Kalendermonats in Kraft. Genehmigt: Schwerin, 17. März 2015 2. Nach § 13 wird folgender § 13 a eingefügt: „§ 13 a Ehrenmitgliedschaft Die Kammerversammlung der Ärztekammer MecklenburgVorpommern kann ehemaligen Mitgliedern des Vorstandes, die sich mit ihrem ehrenamtlichen Engagement über mehrere Wahlperioden hinweg herausragende Verdienste um das Gesundheitswesen und die Ärzteschaft Mecklenburg-Vorpommern erworben haben, die Ehrenmitgliedschaft im Vorstand der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern verleihen.“ Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Im Auftrag gez. Dr. Manfred Ruhberg Ausgefertigt: Rostock, 19. März 2015 gez. Dr. med. Andreas Crusius Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern HIV-Community-Preis Wer sich in seiner Stadt oder Gemeinde gezielt für die Verbesserung der Lebenssituation und Versorgung von Menschen mit HIV einsetzt, kann sich um den HIV-CommunityPreis bewerben. Die Deutsche AIDS-Gesellschaft, die Deutsche AIDS-Hilfe, die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter und Janssen loben in diesem Jahr den Förderpreis zum zweiten Mal aus. Der HIV-Community-Preis ist mit 12.000 Euro dotiert und wird alle zwei Jahre verliehen. fördern und beste Beispiele in der Öffentlichkeit bekannt machen. Noch bis zum 15. April 2015 können sich Interessierte mit ihren Projekten um den Preis bewerben. Der Förderpreis richtet sich an Vereine, Verbände und gGmbHs sowie an Selbsthilfeorganisationen und Beratungsstellen, medizinische Einrichtungen und soziale Dienste. Der Preis will nachahmenswerte Ideen in der Früherkennung, Versorgung und sozialen Integration von Menschen mit HIV (Nach einer Pressemitteilung des Projektbüros HIV-Community-Preis) Seite 126 Weitere Informationen zum Preis, zu den Initiatoren und zur Ausschreibung finden Sie unter: http://www.hiv-community-preis.de. ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN AKTUELLES / GESCHICHTLICHES Ausschreibung des Langener Wissenschaftspreises 2015 Der Langener Wissenschaftspreis wird für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten in verschiedenen wissenschaftlichen Fachgebieten vom Paul-Ehrlich-Institut ausgeschrieben. Er ist mit 15.000 Euro dotiert und wird am 06.11.2015 verliehen. Es sind Einzel- und auch Gruppenbewerbungen möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 22. Mai 2015. Der Langener Wissenschaftspreis wird für Arbeiten – vor allem junger Wissenschaftler – auf den folgenden Gebieten ausgeschrieben: � der Infektiologie in der Human- und Veterinärmedizin (zum Beispiel Virologie, Bakteriologie, Immunologie), � der Erforschung von innovativen biomedizinischen Präventions- und Therapiestrategien, � der Hämatologie, � der Allergologie, � der Gen- und Zelltherapie und des Tissue Engineering, � der Arzneimittelsicherheit und Pharmako-Epidemiologie sowie damit in Verbindung stehende technologische Verfahren. Weitere Informationen zum Preis und dem Bewerbungsverfahren finden Sie unter: http://www.pei.de (Nach einer Information des Paul-Ehrlich-Institus, Langen) Pillenschlucken, aber wie? „Allens hett sin Wissenschaft, secht de Ollsch un puust dat Licht mit`n Hinnelsten ut“. Auweia! Aber auch Pillenschlucken hat seine Wissenschaft. Vieles wird falsch gemacht. Köstlich in Film und Fernsehen zu beobachten, wenn der Kopf theatralisch nach hinten geschleudert wird, der Mund sich zum Scheunentor öffnet und die Tabletten hineingeschüttet werden. Laut Umfrage hat ein Drittel aller Patienten Probleme bei der Einnahme. In einer wissenschaftlichen Studie von Wissenschaftlern der Medizinischen Universitätskliniken Heidelberg wurde nach geeigneten Techniken erleichternder Einnahme geforscht. Es resultierten zwei „Neuerervorschläge“ (Erinnern Sie sich noch was das war? 30 DDR-Mark gab`s als Mindestlohn). Die Arbeitsgruppe unter Leitung ihres Professors erfand zum einen den „Tabletten-Flaschentrick“. Die Tablette wird auf die Zunge gelegt und stilles Wasser aus einer flexiblen Plastikflasche unter leichtem Neigen des Kopfes aufgesaugt. Beim „Kapsel-Nicktrick“ wird die Kapsel ebenfalls auf die Zunge positioniert, ein Schluck Wasser genommen, einen Moment gewartet, der Kopf zur Brust geneigt und schon schwimmt sie hinab in des Bäuchleins Innere. Aufgrund ähnlicher Erwägungen brachte bereits vor 125 Jahren die Firma Gg, Jb. Mürle in Pforzheim als Neuheit ihren „Pillen-Einnehmer“ zum Verkaufspreis von 60 Pfennigen auf AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG den Markt, wie die Pharmazeutische Zeitung vom 14.10.1890 auf S. 647 berichtete. Ein versilberter Reif – innen ein kleines Körbchen für die Tablette – wird auf ein Trinkgefäß gestülpt. Nach kurzem Schluck strömt das Wasser ins Körbchen und schon beginnt abwärts die Reise der Tablette via Mund in den Schlund. OPhR Dr. Hans Feldmeier Rostock-Warnemünde PS: Apropos Wissenschaft: Es gab in der DDR eine Arbeitsgemeinschaft „Weltanschauliche und wissenschaftstheoretische Probleme in der Medizin“, der auch Soziologen und Philosophen angehörten. Zur Vorbereitung der Geraer Tagung „Wissenschaftlichkeit im ärztlichen Alltag“ waren Thesen in der Wochenzeitung humanitas zur Diskussion gestellt. Als ich mich gegen den damals inflationär gebrauchten Wissenschaftsbegriff räusperte, wurde ich zum Vortrag „Fragen und Gedanken eines Apothekers“ gebeten, der in der Zeitschrift für ärztliche Fortbildung 81/1987, Seite 495, veröffentlicht wurde.(Kann, falls nicht zur Hand, per E-Mail beim Verfasser angefordert werden.) Seite 127 AUS DER KAMMER Die Nichtärztliche Praxisassistentin im Blickpunkt Möglichkeiten der Delegation ärztlicher Leistungen In Zeiten der drohenden Unterversorgung und der zunehmenden Multimorbidität älterer Bürger, sind Lösungen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung gefragt. Somit ist der Einsatz von den Arzt entlastenden Fachkräften ein Schritt in die richtige Richtung, um weiterhin die medizinische Primärversorgung in Mecklenburg-Vorpommern zu garantieren. Der Präsident der Ärztekammer Dr. Crusius wurde zur Tätigkeit der Nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPa) befragt. Warum bietet die Ärztekammer die Fortbildung der Medizinischen Fachangestellten zur Nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPa) an? Wir bieten die Qualifikation zur Nichtärztlichen Praxisassistentin an, weil wir damit Fachpersonal im eigenen Land schaffen wollen, was auch den Ärzten, die ja zum Teil eine Belastung von 67 Stunden pro Woche in der Praxis haben, zugute kommt. Es soll eine Erleichterung für Ärzte sein, die langwierig chronisch kranke Patienten betreuen. Dass sie jemanden haben, der zwischen den ärztlichen Hausbesuchen die Patienten aufsucht, um zu sehen, wie das aktuelle Befinden ist und ob sich etwas am Krankheitsbild geändert hat. Welche besonderen Eigenschaften muss nach Ihrer Meinung eine NäPa mitbringen? Die Nichtärztliche Praxisassistentin muss die fachliche Qualifikation mitbringen und Empathie mit den Patienten haben. Sie muss auch die Fähigkeit zur Selbstkritik haben und bereit sein, dass, was sie beim Hausbesuch am Patienten feststellt, ständig, ohne sich selbst zu überschätzen, mit dem Arzt rückzukoppeln. Die entsprechenden Hinweise vom Arzt muss sie für die weitere Vorgehensweise beachten, d. h. sie muss die Anwendungen, die sie am Patienten vollführt, mit dem Arzt besprechen. Sie ist quasi die linke Hand des Praxisleiters. Inwiefern ist die Nichtärztliche Praxisassistentin mit der Gemeindeschwester zu DDR-Zeiten vergleichbar? Die Nichtärztliche Praxisassistentin ist schon in gewisser Hinsicht mit der Gemeindeschwester aus DDR-Zeiten verSeite 128 gleichbar. Die Gemeindeschwester hat für den Arzt, der die Sprechstunde durchgeführt hat, die Medikamente von der Apotheke geholt und sie mit entsprechenden Hinweisen an die Patienten ausgeteilt. Sie hat auch Blutzucker und Blutdruck gemessen, Verbände gewechselt oder auch intramuskuläre und subkutane Injektionen durchgeführt. Insofern ist die Gemeindeschwester eigentlich das Sinnbild einer Nichtärztlichen Praxisassistentin oder sogar noch höher qualifiziert als diese. Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ausreichend qualifizierte Nichtärztliche Praxisassistentinnen? Ausreichend Nichtärztliche Praxisassistentinnen haben wir nicht. Aktuell sind 183 Nichtärztliche Praxisassistentinnen ausgebildet und 60 Teilnehmerinnen schon für die nächsten Kurse registriert. Können auch Medizinische Fachangestellte, die sich zur VERAH, Agnes und Co. fortgebildet haben, die Aufgaben einer NäPa übernehmen? VERAH und Agnes können natürlich auch die Aufgaben einer Nichtärztlichen Praxisassistentin, die vom Spitzenverband Bund und von der KBV als Einzige bestätigt wurde, übernehÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN AUS DER KAMMER / SERVICE men, wenn sie eine entsprechende Anpassungsqualifikation von 20 Stunden fachspezifischer Fortbildung mit Abschlussprüfung absolviert haben. Ab dem Jahr 2015 wurde das Curriculum der VERAH angepasst und auch anerkannt. Mit dieser Fortbildung werden medizinische Fachkräfte qualifiziert, delegierbare Leistungen in Abstimmung mit ihrem Arzt außerhalb der Praxis auszuführen. Welche Aufgaben gehören zu den delegierbaren Leistungen? Delegation ist die Übertragung bestimmter Tätigkeiten an ärztliche oder nichtärztliche Mitarbeiter zur selbständigen Erledigung. Leistungen, die der Arzt wegen ihrer Art und der damit verbundenen Gefährlichkeit nicht höchstpersönlich erbringen muss, darf er an nichtärztliche Mitarbeiter delegieren. Wenn vom Arzt verordnet und verantwortet, kann eine Nichtärztliche Praxisassistentin bestimmte Medikamente spritzen, Blutzuckerbestimmungen durchführen, das Langzeit-EKG anlegen, Blutgasanalysen abnehmen und Verbandwechsel durchführen. Patienten die noch keine Diagnose haben, sind nicht Tätigkeitsfeld der Nichtärztlichen Praxisassistentin. Die Nichtärztliche Praxisassistentin darf keine Eingriffe vornehmen und keine Therapien ohne Rücksprache mit dem Arzt festsetzen. Kommt es nicht manchmal zur Überschreitung der Kompetenzen einer NäPa? Bei Nichtärztlichen Praxisassistentinnen, die sich als „Little Doctor” sehen, könnte es schon zu Kompetenzüberschreitungen kommen. Es sollte der Grundsatz gelten: „Schuster bleib bei deinen Leisten“. Wer haftet, wenn der Patient bei der Durchführung einer delegierbaren Leistung zu Schaden kommt? Der Arzt haftet, wenn der Patient bei einer delegierbaren Leistung zu Schaden kommt. Deshalb sollte sich der Arzt auch im Vorhinein von der Qualifikation seiner Nichtärztlichen Praxisassistentin überzeugen, sie anleiten, überwachen und zu regelmäßigen Fortbildungen schicken. Wir danken Herrn Dr. Crusius für die detaillierte Beantwortung der Fragen. Das Interview führte Sylvie Kather. Ausschreibung für Patientenorientierte Zentren zur Primär- und Langzeitversorgung – PORT Die Robert Bosch Stiftung sucht Pioniere, die für Deutschland innovative, umfassende und exzellente Gesundheitszentren zur Primär- und Langzeitversorgung in einer Region umsetzen wollen. Die Ausschreibung wendet sich an Vorreiter, die sich in der Planung oder Vorbereitung für derartige Gesundheitszentren befinden. Die Stiftung fördert zunächst eine neunmonatige Konzeptentwicklungsphase für die PORTZentren. Bis zu acht Initiativen werden sowohl mit einer finanziellen Förderung von jeweils bis zu 50.000 Euro als auch durch begleitende Aktivitäten unterstützt. AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG Die Anmeldung von Bewerbern zum Förderprogramm – zunächst zu einem verbindlichen Informationstag – erfolgt über die Online-Bewerbungsplattform. Anmeldeschluss für den Informationstag am 29.05.2015 in Stuttgart ist der 15. April 2015. Weitere Informationen finden Interessenten unter: www. bosch-stiftung.de/port. (Nach einer Mitteilung der Robert Bosch Stiftung) Seite 129 VERANSTALTUNGEN UND KONGRESSE Veranstaltungskalender Impfkurse in Mecklenburg-Vorpommern Grundkurs: Erwerb des Impfzertifikates der Ärztekammer M-V Refresher-Kurs: Voraussetzung: Impfzertifikat einer Ärztekammer Gebühr: Grundkurs: 80,00 €, Refresher-Kurs: 40,00 €, Erweiterter Refresher-Kurs: 50,00 € (Ärzte), 20,00 € (medizinisches Assistenzpersonal) Kurse der Ärztekammer M-V Rostock: 12.09.2015, 10:00 – 15:00 Uhr Impftag der Ärztekammer M-V (Erweiterter Refresher-Kurs) 6 P 06.11.2015, 09:00 – 15:00 Uhr Grundkurs (Im Rahmen der 24. Seminar- und Fortbildungswoche der Ärztekammer M-V) 6 P Schwerin: (Festsaal, Haus 13 (Ebene 2), HELIOS Kliniken Schwerin GmbH, Wismarsche Str. 393 – 397, 19055 Schwerin) 13.06.2015, 10:00 – 15:30 Uhr Grundkurs 6 P 13.06.2015, 12:30 – 15:30 Uhr Refresher-Kurs 4P Leitung: Frau Dr. med. M. Littmann, Herr Priv.-Doz. Dr. med. habil. M. Löbermann Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock, Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040, E-Mail: [email protected] Kurse anerkannter Kursleiter im Kammerbereich Greifswald: 11.04.2015, 09:00 – 12:30 Uhr Refresher-Kurs 4P 11.04.2015, 09:00 – 14:30 Uhr Grundkurs 6P Leitung: Frau Priv.-Doz. Dr. med. habil. R. Bruns Ort / Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald, Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin, Frau Priv.-Doz. Dr. med. habil. R. Bruns, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald, Tel.: 03834 866378, Fax: 03834 866483, Internet: http://www.medizin.uni-greifswald.de, E-Mail: [email protected] Rostock: 10.06.2015, 14:00 – 17:30 Uhr Fachärztlicher Refresher-Kurs 4 P Ort: Technologiepark, Friedrich-Barnewitz-Str. 3, 18119 Rostock-Warnemünde Seite 130 Leitung: Frau Dr. med. M. Littmann Anmeldung: Berufsverband der Frauenärzte, Herr Dipl.-Med. U. Freitag, Turnerweg 11 a, 23970 Wismar, Tel.: 03841 283432, Fax: 03841 283433, E-Mail: [email protected] Neubrandenburg: 10.10.2015, 10:30 – 14:15 Uhr Refresher-Kurs 4P 10.10.2015, 08:30 – 14:15 Uhr Grundkurs 6P Ort: Institut für Hygiene, Dietrich-BonhoefferKlinikum Neubrandenburg, Salvador-Allende-Str. 30, 17036 Neubrandenburg Leitung: Frau Dr. med. M. Littmann, Herr Priv.-Doz. Dr. med. habil. J. Hallauer Anmeldung: Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg, Institut für Hygiene, Sekretariat, Salvador-Allende-Str. 30, 17036 Neubrandenburg, Tel.: 0395 7752061, Fax: 0395 775192061, E-Mail: [email protected] Ein vollständiges und aktualisiertes Angebot finden Sie auf der Internetseite: http://www.aek-mv.de � Fortbildung � Veranstaltungskalender 80-Stunden-Kurs zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin (80 Stunden; nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer) Termin: 07.07.2015, 08:00 Uhr – 81 P 14.07.2015, 17:15 Uhr Ort: Ärztekammer M-V, Universitätsmedizin Rostock und Berufsfeuerwehr Rostock Leitung: Herr Dr. med. M. Gloger, Herr Dr. med. B. Werner Gebühr: 700,00 € Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock, Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040, E-Mail: [email protected] Refresher-Kurse „Der Praxisnotfall“ Veranstaltungen der Ärztekammer M-V Strukturierte curriculare Fortbildung „Geriatrische Grundversorgung“ (jeweils 20 Stunden) Termine: jeweils 09:00 Uhr (1. Tag) – je 22 P 18:00 Uhr (2. Tag) 17. – 18.04.2015 Modul 4 – 9 05. – 06.06.2015 Modul 10, 11 Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock Leitung: Herr Dr. med. L. M. Drach Gebühr: jeweils 200,00 € Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock, Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040, E-Mail: [email protected] Spezialkurs im Strahlenschutz für Ärzte (und Medizinphysiker) Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock Leitung: Herr Dr. med. J.-C. Kröger Gebühr: 140,00 € (bei Komplettbuchung von Grundund Spezialkurs: 250,00 €) Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock, Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040, E-Mail: [email protected] zum Erreichen der Fachkunde Strahlenschutz nach Röntgenverordnung (Voraussetzung: Besuch des Grundkurses) Termin: 04.06.2014, 13:00 Uhr – 21 P 06.06.2014, 13:00 Uhr (Herz-Lungen-Wiederbelebung) (für niedergelassene Ärzte und deren Assistenzpersonal, jeweils 09:00 – 16:00 Uhr) je 9 P 05.09.2015 Greifswald 21.11.2015 Neubrandenburg Gebühr: 100,00 € Ärzte, 80,00 € Assistenzpersonal Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock, Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040, E-Mail: [email protected] Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach Röntgen verordnung Termin: 19.09.2015, 09:00 – 16:00 Uhr 9 P Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock Leitung: Herr Dr. med. J.-C. Kröger Gebühr: 100,00 € Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock, Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040, E-Mail: [email protected] ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN VERANSTALTUNGEN UND KONGRESSE Veranstaltungen in unserem Kammerbereich Internet: http://www.medizin.uni-greifswald.de, E-Mail: [email protected] Folgende Veranstalter bieten in M-V Balintgruppenarbeit an: Wöchentliche Fortbildung der Abteilung für Kinderchirurgie der Chirurgischen Klinik und Poliklinik der Universitätsmedizin Rostock je 1 P Gadebusch – Frau Dipl.-Med. A. Hachtmann, Tel.: 03886 212440 Greifswald – Frau Dr. med. B. Noack, Tel.: 03834 594664 Rostock – Frau Dr. med. K. Birke, Tel.: 038203 44606 Schwerin – Herr Dr. med. P. Herzog, Tel.: 0385 5777373 Stralsund – Herr Dr. med. Dr. jur. M. Gillner, Tel.: 03831 452200 Fortbildungsveranstaltungen der Serrahner Diakoniewerk gGmbH Interdisziplinäre suchtmedizinische Fallkonferenz je 3 P Termine: dienstags, jeweils 13:30 – 15:00 Uhr Verhaltenstherapie bei Suchterkrankungen je 3 P Termine: jeden letzten Dienstag im Monat, jeweils 15:00 – 16:30 Uhr Ort: kleiner Konferenzraum, Serrahner Diakoniewerk gGmbH, Fachklinik für Abhängigkeitserkrankungen, Am Pfarrhof 1, 18292 Serrahn Leitung: Herr Dr. med. W. Traub Anmeldung: Serrahner Diakoniewerk gGmbH, Fachklinik für Abhängigkeitserkrankungen, Sekretariat Frau A. Dammeier, Am Pfarrhof 1, 18292 Serrahn, Tel.: 038456 62580, Fax: 038456 62585, Internet: http://www.rehaklinik-serrahn.de, E-Mail: [email protected] Montagsweiterbildung der Klinik für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie der Universitätsmedizin Greifswald je 2 P Termine: montags, jeweils 07:30 – 08:30 Uhr Ort: Raum J02.17, Klinik und Poliklinik für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Universitätsmedizin Greifswald, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald Leitung: Herr Prof. Dr. med. H. Merk Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald, Klinik und Poliklinik für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Frau M. A. S. Kühl, Ferdinand-SauerbruchStr. 1, 17475 Greifswald, Tel.: 03834 867213, AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG Termine: donnerstags, jeweils 08:15 – 09:00 Uhr Leitung: Herr Prof. Dr. med. G. Stuhldreier Ort / Anmeldung: Universitätsmedizin Rostock, Chirurgische Klinik und Poliklinik, Abteilung für Kinderchirurgie, Ernst-Heydemann-Str. 8, 18057 Rostock, Tel.: 0381 4946251 Fortbildungen der Carl-FriedrichFlemming-Klinik, HELIOS Kliniken Schwerin GmbH je 2 P Fortschritt in der Diagnostik und der Therapie psychischer Erkrankungen Termine: jeweils 18:00 – 19:30 Uhr 15.04.2015 Diagnostik und Behandlung der narzisstischen Persönlichkeitsstörung 03.06.2015 Förderung von Resilienz in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung – Was Menschen stark macht 05.08.2015 Burnout: Welche Behandlungen haben sich wirklich bewährt? Ort: Festsaal, Haus 13, Carl-Friedrich-Flemming-Klinik, HELIOS Kliniken Schwerin GmbH, Wismarsche Str. 393 – 397, 19049 Schwerin Leitung: Herr Prof. Dr. med. A. Broocks Anmeldung: HELIOS Kliniken Schwerin GmbH, Carl-Friedrich-Flemming-Klinik, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Frau S. Steinigk, Wismarsche Str. 393 – 397, 19049 Schwerin, Tel.: 0385 5203200, E-Mail: [email protected] Stralsunder Kolposkopiekurs – Interventionelle Kolposkopie Termin: 17.04.2015, 08:30 Uhr – 18 P 18.04.2015, 18:00 Uhr Ort: Fachhochschule Stralsund, Schwedenschanze 15, 18435 Stralsund Leitung: Herr Prof. Dr. med. habil. J. Heinrich Anmeldung: Nord-Süd-Kongress, Frau S. Moebs, Felderstr. 89 – 91, 51371 Leverkusen, Tel.: 0214 73467770, Fax: 0214 73467772, Internet: http://www.nordsuedkongress.de, E-Mail: [email protected] Meditation – Einführung und Anleitung zum Einsatz in der Praxis Vortrag: 17.04.2015, 13:30 – 15:00 Uhr Workshop: 17.04.2015, 15:30 Uhr – 18.04.2015, 13:00 Uhr gesamt 11 P Ort: Aula, AHG Klinik Waren, Am Kurpark 1, 17192 Waren (Müritz) Leitung: Herr Dr. med. O. Kristof, Herr Dr. U. Ott (Freiburg) Gebühr: 15,00 € (Vortrag), 150,00 € (Vortrag und Workshop) Anmeldung: AHG Klinik Waren, Frau K. Völz, Am Kurpark 1, 17192 Waren (Müritz), Tel.: 03991 635420, Fax: 03991 535426, E-Mail: [email protected] 5. Greifswalder Pädiatrietage Termin: 17.04.2015, 14:00 Uhr – 18.04.2015, 17:15 Uhr gesamt 14 P Ort: Hörsaal Nord, Universitätsmedizin Greifswald, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald Leitung: Herr Prof. Dr. med. H. Lode Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald, Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald, Sekretariat Frau S. Peuß / Frau M. Sbach, Tel.: 03834 866301, Fax: 03834 866410, E-Mail [email protected] Fortbildungen der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern im Deutschen Berufsverband der HNO-Ärzte 25.04.2015 Frühjahrstagung 19.09.2015 Herbsttagung Ort: pentahotel, Schwaansche Str. 6, 18055 Rostock Leitung: Frau Dipl.-Med. A. von Schütz Gebühr: 25,00 € (Mitglieder), 50,00 € (Nichtmitglieder) Anmeldung: CongressCompany Jaenisch GmbH, Frau S. Lidemann, Tannenweg 22 / Speicher II, 18059 Rostock, Tel.: 0381 8003980, Fax: 0381 8003988, E-Mail: [email protected] Güstrower Workshop „Sonografiegeführte Regionalanästhesie und sonografiegeführte Gefäßpunktionen“ mit praktischen Demonstrationen am Patienten im OP-Saal und auf der ITS Seite 131 VERANSTALTUNGEN UND KONGRESSE (AFS Module 1 – 3: Grundlagen, Gefäße, Nerven) nach den Vorgaben der DGAI Termin: 26.04.2015, 10:00 Uhr – 28.04.2015, 18:00 Uhr Ort: Kurhaus am Inselsee, Heidelberg 1, 18273 Güstrow /KMG Klinikum Güstrow GmbH, Friedrich-Trendelenburg-Allee 1, 18273 Güstrow Leitung: Herr Dr. med. T. Noky Anmeldung: KMG Klinikum Güstrow GmbH, Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie, Herr T. Teichmann / Frau Hinz, Friedrich-Trendelenburg-Allee 1, 1 8273 Güstrow, Tel.: 03843 343479, Fax: 03843 343360, E-Mail: [email protected] Jubiläumsveranstaltung: 50. Jahrestagung der Gesellschaft der Internisten MecklenburgVorpommerns e. V. Hauptthemen: Nephrologie, Faszinosum Innere Medizin, Update Innere Medizin Termin: 08.05.2015, 15:00 Uhr – 09.05.2015, ca. 15:00 Uhr Ort: Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Leitung: Herr Prof. Dr. med. habil. H.-C. Schober, Herr Prof. Dr. med. D. Werner Gebühr: 30,00 € (Mitglieder GdI, DGIM, BDI), 50,00 € (Nichtmitglieder), 20,00 € (Rentner), 10,00 € (Studenten und Pflegepersonal) Information: Gesellschaft der Internisten Mecklenburg-Vorpommerns e. V., c/o Klinikum Südstadt Rostock, Klinik für Innere Medizin I, Herr Prof. Dr. med. habil. H.-C. Schober, Südring 81, 18059 Rostock, Fax: 0381 44015099, E-Mail: [email protected] Internationales Orthopädisches Symposium anlässlich des 60-jährigen Jubiläums der Orthopädischen Klinik an der Universitätsmedizin Greifswald Termin: 09.05.2015, 09:00 – 15:15 Uhr Ort: Alfried-Krupp-Wissenschaftskolleg, Martin-Luther-Str. 14, 17489 Greifswald Leitung: Herr Prof. Dr. med. H. Merk Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald, Klinik und Poliklinik für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Frau M. A. S. Kühl, Ferdinand-SauerbruchStr. 1, 17475 Greifswald, Tel.: 03834 867213, Internet: http://www.medizin.uni-greifswald.de, E-Mail: [email protected] Komplette Akupunkturausbildung der DGfAN e. V. zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Akupunktur (KV Qualifikation) laufendes Kurssystem: 16. – 17.05.2015 Praktikumskurs 01 17.05.2015 Fallseminar Seite 132 XV. Warnemünder Akupunktur-Neuraltherapie-Woche 16. – 23.05.2015 Ort: Akupunkturfortbildungszentrum Kur- und Ferienhotel „Sanddorn“, Strandweg 12, 18119 RostockWarnemünde / Hotel Neptun, Seestr. 19, 18119 Rostock-Warnemünde Leitung: Frau Dr. med. R. Schwanitz Anmeldung: Deutsche Gesellschaft für Akupunktur und Neuraltherapie (DGfAN) e. V., Geschäftsstelle, Mühlgasse 18 b, 07356 Bad Lobenstein, Tel.: 036651 55075, Fax: 036651 55074, Internet: http://www.dgfan.de, E-Mail: [email protected] oder Akupunkturfortbildungszentrum, Frau Dr. med. R. Schwanitz, Strandweg 12, 18119 Rostock-Warnemünde, Tel.: 0381 5439935, Fax: 0381 5439988, E-Mail: [email protected] Der Patient mit Bauchschmerzen (Teil 1) Termin: 20.05.2015, 16:30 – 21:00 Uhr Ort: Gutshaus Stolpe, Peenstr. 33, 17391 Stolpe bei Anklam Leitung / Anmeldung: Herr Dr. med. M. Wiersbitzky, Leipziger Allee 60, 17389 Anklam, Tel.: 03971 293662, Fax: 03971 293684 Fortgeschrittene Techniken der Thoraxchirurgie – 2. und 3. Operationskurs je 17 P Termine: 20. – 21.05.2015 / 29. – 30.10.2015, jeweils 08:00 – 17:00 Uhr Ort: Institut für Experimentelle Chirurgie mit zentraler Versuchstierhaltung, Schillingallee 69 a, 18057 Rostock Gebühr: je 490,00 € Leitung / Anmeldung: Universitätsmedizin Rostock, Herr Dr. med. R. Oerter, Chirurgische Klinik und Poliklinik, Abteilung für Allgemein-, Thorax-, Gefäß- und Transplantationschirurgie, Arbeitsbereich Thoraxchirurgie, Schillingallee 35, 18057 Rostock, Tel.: 0381 4946287, Fax: 0381 4946002, E-Mail: [email protected] 25. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Pneumologie und Allergologie (APPA) e. V. Termin: 29.05.2015, 13:30 Uhr – 31.05.2015, 13:05 Uhr Ort: Stadthalle Rostock, Südring 90, 18059 Rostock Leitung: Frau Dr. med. K. Breuel Anmeldung: INTERCOM Dresden GmbH, Frau S. Wolf, Frau A. Binning, Zellescher Weg 3, 01069 Dresden, Tel.: 0351 320173-50 / -30, Fax: 0351 32017333, E-Mail: [email protected], [email protected] 4. Haffsymposium der Sportmedizin Termin: 05.06.2015, 14:00 Uhr – 06.06.2015, 18:00 Uhr Ort: Bürgersaal, Altes Bollwerk 9, 17373 Ueckermünde Gebühr: 100,00 € (Mitglieder des Sportärztebundes), 125,00 € (Nichtmitglieder) Anmeldung: AMEOS Klinikum Ueckermünde, Klinik für Chirurgie, Sekretariat Frau E. Engelke-Haß, Ravensteinstr. 23, 17373 Ueckermünde, Tel.: 039771 412201, Fax: 039771 41209, Internet: http://www.ameos.eu, E-Mail: [email protected] 24. und 25. Sonographiekurse der Säuglingshüfte (nach den Richtlinien der DEGUM und der KBV) 20. – 21.06.2015 Grundkurs 19. – 20.09.2015 Aufbaukurs 19. – 20.03.2016 Abschlusskurs Ort: Klinik und Poliklinik für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Universitätsmedizin Greifswald, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald Leitung: Herr Prof. Dr. med. H. Merk Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald, Klinik und Poliklinik für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Frau M. A. S. Kühl, Ferdinand-SauerbruchStr. 1, 17475 Greifswald, Tel.: 03834 867213, Internet: http://www.medizin.uni-greifswald.de, E-Mail: [email protected] Veranstaltung in anderen Kammerbereichen 15. AINS-Symposium (AINS: Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerztherapie) 11 P Termin: 26.06.2015, 12:15 Uhr – 27.06.2015, 14:30 Uhr Workshops am 27.06.2015, jeweils 15:00 – 18:00 Uhr: je 5 P - Atemwegsmanagement mit Simulatortraing - Ultraschallgesteuerte Nervenblockaden - EKG für die tägliche Praxis - Sonographie in der Intensivmedizin Ort: Hörsaal der Chirurgie, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, Arnold-Heller-Str. 3, Haus 12, 24105 Kiel Leitung: Herr Prof. Dr. med. M. Steinfath Gebühr: 60,00 € (Symposium), 25,00 € pro Workshop Anmeldung: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin, Sekretariat Frau A. Lauerwald, Arnold-Heller-Str. 3, Haus 12, 24105 Kiel, Tel.: 0431 5972991, Fax: 0431 5973002, Internet: http://www.uni-kiel.de/anaesthesie/ains, E-Mail: [email protected] Detailliertere Angaben und weitere Fortbildungs veranstaltungen finden Sie auf der Internetseite: http://www.baek.de � Fortbildungsportal ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN AUS DER KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG Öffentliche Ausschreibung von Vertragsarztsitzen gemäß §103 Abs. 3 a und 4 SGB V Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern schreibt auf Antrag folgende Vertragsarztsitze zur Übernahme durch einen Nachfolger aus, da es sich um für weitere Zulassungen gesperrte Gebiete handelt. Planungsbereich Übergabetermin Bewerbungsfrist Ausschreibungsnr. Mittelbereich Schwerin Stadtgebiet Hausarzt Hausarzt Hausarzt Hausarzt (Praxisanteil) nächstmöglich nächstmöglich nächstmöglich 1. Juli 2015 15. April 2015 15. April 2015 15. April 2015 15. April 2015 15/05/13 21/03/13 08/07/13 18/02/14 Mittelbereich Neubrandenburg Stadtgebiet Hausarzt (halber Vertragsarztsitz) nächstmöglich 15. April 2015 17/01/14/1 nächstmöglich 1. Juli 2015 15. April 2015 15. April 2015 04/01/15 04/03/15 nächstmöglich nächstmöglich 15. April 2015 15. April 2015 20/01/14 19/12/14 Planungsbereich Schwerin/Wismar/Nordwestmecklenburg Psychologischer Psychotherapeut nächstmöglich (halber Psychotherapeutensitz) 15. April 2015 19/01/15 1. Oktober 2015 1. Juli 2015 15. April 2015 15. April 2015 23/01/14 26/01/15 nächstmöglich 15. April 2015 18/10/14 nächstmöglich 15. April 2015 21/01/14/1 Planungsbereich Neubrandenburg/Mecklenburg-Strelitz Facharzt für Augenheilkunde nächstmöglich 15. April 2015 22/08/14 Planungsbereich Bad Doberan Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten nächstmöglich 15. April 2015 06/01/14 Planungsbereich Ludwigslust Facharzt für Nervenheilkunde Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin 31. Dezember 2015 nächstmöglich 15. April 2015 15. April 2015 17/06/14 26/11/14 Planungsbereich Parchim Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe nächstmöglich 15. April 2015 02/12/13 Planungsbereich Rügen Facharzt für Chirurgie Facharzt für Nervenheilkunde nächstmöglich nächstmöglich 15. April 2015 15. April 2015 07/11/13 08/01/15 Planungsbereich Uecker-Randow Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten nächstmöglich 15. April 2015 20/10/14 Planungsbereich Güstrow Facharzt für Urologie (halber Praxisanteil) nächstmöglich 15. April 2015 15/01/15 Hausärztliche Versorgung Spezialisierte fachärztliche Versorgung Raumordnungsregion Westmecklenburg Facharzt für Innere Medizin (fachärztlich) (Praxisanteil) Phlebologische Praxis Gesonderte fachärztliche Versorgung KV-Bezirk (Land Mecklenburg-Vorpommern) Facharzt für Nuklearmedizin (Praxisanteil) Facharzt für Pathologie (Praxisanteil) Allgemeine fachärztliche Versorgung Planungsbereich Stralsund/Nordvorpommern Facharzt für Augenheilkunde Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Planungsbereich Greifswald/Ostvorpommern Psychologischer Psychotherapeut (halber Psychotherapeutensitz) Psychotherapeut für Kinder und Jugendliche (halber Psychotherapeutensitz) Die Ausschreibungen erfolgen zunächst anonym. Bewerbungen sind unter Angabe der Ausschreibungsnummer an die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, Postfach 16 01 45, 19091 Schwerin, zu richten. Den Bewerbungsunterlagen sind beizufügen: • Auszug aus dem Arztregister; • Nachweise über die seit der Eintragung in das Arztregister ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten; • Lebenslauf; • Behördenführungszeugnis im Original. AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG Seite 133 KONGRESSBERICHT Ausübung der Heilkunde – durch wen und wie? Delegation, Substitution, Assistenz – 44. Symposion für Juristen und Ärzte der Kaiserin-Friedrich-Stiftung Berlin am 20. / 21. Februar 2015 Kernfrage des § 63 Abs. 3 c SGB V: Delegation oder Substitution? Ziele und Folgen von Delegation / Substitution Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz (Heidelberg/Mannheim): „Ärztemangel, zunehmende Komplexität der Medizin und Arbeitsverdichtung, Akademisierung nichtärztlicher Gesundheitsberufe sowie Wirtschaftlichkeitsdruck und Finanzierungsprobleme führen verstärkt zu der Frage nach einer Neuordnung der Aufgaben und Aufgabenteilung im Gesundheitswesen.“ Der Begriff „Heilkunde“ wird bisher nur im Heilpraktikergesetz (§ 1 Abs. 2) von 1939 definiert! In § 2 der Bundesärzteordnung wird der Terminus zwar verwendet, aber nicht erklärt. Delegation ist die Übertragung bestimmter Tätigkeiten auf andere Berufsgruppen und auf Weiterbildungsassistenten im ärztlichen Bereich. Nicht jede ärztliche Leistung ist delegationsfähig! Für den Delegierenden bestehen Instruktions- und Überwachungspflicht, er trägt die Anordnungsverantwortung. Der Delegat hat Durchführungsverantwortung und die Sorgfaltspflicht. Für ein Fehlverhalten des Delegaten, der in der Regel kein Vertragspartner ist, haftet somit auch der Delegierende. Substitution, die Übernahme bestimmter Tätigkeiten durch eine andere Berufsgruppe, bedeutet volle Anordnungs- und Durchführungsverantwortung und damit auch Haftung für diese. In der Medizin gelten für Substitution zahlreiche Einschränkungen, so der Arztvorbehalt, höchstpersönliche Leistungserbringungspflicht und es wird bestimmtes Fachwissen vorausgesetzt. Gesundheitspolitisch gewünschte Veränderungen bei verschiedenen Berufsbildern sollen durch Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3 c, SGB V geprüft werden. Man bezieht sich dabei auf andere Länder (Skandinavien, Schweiz, USA usw.) in denen im Bereich der Pflegefachkräfte bereits akademisch untermauerte Regelungen existieren. Assistenz ist eine untergeordnete Stellung ohne eigene Entscheidungskompetenz. Aufsicht, Weisung und Verantwortung hat derjenige, dem geholfen wird. Seite 134 Gesundheitspolitisch wird, ausgehend von den Arztzahlen, gefragt, wofür ärztliche Kompetenz eingesetzt werden muss und ob nicht auch andere Berufsgruppen zur Ausübung der Heilkunde befähigt werden können! Ist also der Arztvorbehalt zu weit gefasst? Lassen sich ärztliche Tätigkeiten besonders im ambulanten Bereich anders, d. h. wirtschaftlicher, organisieren? Derzeitig ist die Delegation von bestimmten Tätigkeiten im ärztlichen Bereich auf Nichtärzte im vertragsärztlichen Bereich nach Bundesmantelvertrag (BMV-Ä) und Einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) geregelt. In der Krankenhausversorgung sind Arzt- und Pflegekompetenz im Krankenhauspflegesatz eingeordnet. Der Substitution ärztlicher Tätigkeiten steht der Arztvorbehalt entgegen, weshalb Modelle für entsprechend veränderte Grenzziehungen geschaffen werden sollen. Standespolitisch wird auf die Kooperationsbereitschaft und die Teamorientierung aller Gesundheitsberufe verwiesen. Für die Ärzte wird eine stärkere Entlastung von bürokratischem Ballast, von Administration und wirtschaftsorientierter Dokumentation gefordert. Delegation ist gewünscht und schon lange medizinischer Alltag. Beispiele sind operationstechnischer Assistent (OTA), chirurgisch technischer Assistent (CTA), medizinischer Assistent für Anästhesie (MAfA), medizinische Fachangestellte (MFA), Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) usw. Eine Verbesserung der Aus- und Weiterbildung solcher Gesundheitsfachberufe für deren zunehmend komplexere Tätigkeiten muss kontinuierlich erfolgen. Eine Substitution, hin zu einer nichtärztlichen Versorgungsebene, ist aber kontraproduktiv. Die qualitativ hohe medizinische Betreuung und die Patientensicherheit dürfen nicht unterlaufen werden. Die medizinische Qualität ist in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern deutlich besser! Mit der Akademisierung der nichtärztlichen Berufe und deren totale SelbÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN KONGRESSBERICHT ständigkeit wird sich zudem das Gesundheitswesen verteuern. Aus der Sicht des Patienten ist es zunächst gleichgültig wer ihm Hilfe und Heilung bringt. Er betrachtet die Behandlung ohnehin als arbeitsteilige Angelegenheit verschiedener Berufsgruppen. Wichtig sind ihm Vertrauen, Linderung und Heilung. Aber aus soziologischer Sicht leiden Patienten an Koordinations- und Kooperationsdefiziten der Akteure. Deshalb besteht besonders für chronisch Kranke und in den Altenheimen ein komplexer Bedarf an nichtärztlichen Leistungserbringern. Die Aufgaben aller medizinischen Berufsgruppen bedürfen einer Neuverteilung! Vom Arzt am Krankenhaus wird die Substitution ärztlicher Tätigkeiten abgelehnt. Die ärztliche Kernkompetenz darf auch nicht durch Delegation unterlaufen werden. Für die Kompetenzen der einzelnen Fachgebiete müssen von deren Fachgesellschaften Standards definiert werden. Die aufzubringende Sorgfalt wird bestimmt von der Gefahr, die für den einzelnen Patienten besteht. An Beispielen wird über Gefahren bei Parallelnarkosen, bei der Sedierung bei Endoskopien und auch bei der Spinalanalgesie berichtet. Intensivmedizinische Leistungen lassen sich leichter delegieren, doch müssen für das Pflegepersonal ärztliche Weisung bindend und Kontrolle gesichert sein. Für den niedergelassenen Arzt ist Kooperation zwischen ihm und medizinischen Fachangestellten obligat. Die Möglichkeiten eigenverantwortlicher Tätigkeiten, z. B. bei dezentraler Versorgung zu Hause, fordern und fördern interprofessionelle Teams. Eine Ausweitung der Aus- und Weiterbildung nichtärztlicher Berufe macht diese attraktiver und für den Nachwuchs interessanter. Während in Deutschland nur Hebammen Leistungen im Direktzugang erbringen dürfen, können das in anderen Ländern bereits Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten usw. Die Delegation ärztlicher Aufgaben an entsprechend geschultes Personal (VERAH, NäPa (Nichtärztliche Praxisassistentin) etc.) wird schon von den Krankenkassen gefördert und auch honoriert. Für den Deutschen Pflegerat ist eine Reform aller Gesundheitsfachberufe mit Neuverteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten und damit auch der Haftung, eine Grundsatzfrage im Gesundheitssystem. Ausbildungs- und Studiengänge sollen eine neue Ausrichtung erhalten, um die patientennahe Versorgung zu gewährleisten. Dafür sind klare Regeln durch den Gesetzgeber erforderlich. Die bereits erwähnten Modellvorhaben nach § 63 SGB 5 müssen in die Wege geleitet und ihre Machbarkeit geprüft werden. Letztlich muss natürlich der Patient entsprechende Informationen erhalten durch wen seine Behandlung, nach einer Arztkonsultation, erfolgt. In einer anschließenden Diskussion wurde befürchtet, dass dann, speziell auf dem flachen Lande, die flächendeckende medizinische Versorgung nicht mehr vom Hausarzt, sondern von AGNES oder VERAH übernommen wird. Hebammenarbeit ist AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG Podiumsdiskussion zu jedem Themenkomplex; hier zu den Zielen und Folgen von Delegation / Substitution, (v. l. n. r.) mit Karin Stötzner, Patientenbeauftragte des Berliner Senats, Dr. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Ulrich Orlowski (BMG) und Dr. Gisela Albrecht, Geschäftsführerin der Kaiserin-Friedrich-Stiftung bereits Substitution, welche problematisch wird, wenn Komplikationen entstanden sind. Juristische Implikationen Berufsrechtlich ist für eine Delegation die Lockerung des Arztvorbehaltes in Diagnostik und Therapie nicht möglich. Es gilt die höchstpersönliche Leistungserbringung. Delegiert aber der Arzt an einen nichtärztlichen Mitarbeiter oder Weiterbildungsassistenten, dann bestehen Anleitungs- und Überwachungspflicht. Je nach medizinischen Erfordernissen muss sogar Rufnähe gewährleistet sein. Der Hausbesuch gehört zur unverzichtbaren allgemeinmedizinischen Kernkompetenz. Folgebesuche, bzw. Langzeitbetreuung sind bei Überprüfung der nichtärztlichen Mitarbeiter möglich. Das Modell der „Gemeindeschwester“ (AGNES) erfordert einen telemedizinischen Kontakt mit dem Arzt, der so seiner Überwachungspflicht nachkommt (Pflegeweiterentwicklungsgesetz vom 28.05.2008, BGBl I, S. 874). Für bestimmte Patientengruppen (z. B. in Altenheimen) sind Delegationsvereinbarungen und Genehmigungen notwendig, die in Anlage 8 BMV-Ä geregelt sind. Zur Diskussion steht ein Gesetzentwurf vom 13.10.2014 zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, in welchem in diesem Fall ein vorheriger Arzt-Patienten-Kontakt als Voraussetzung nicht mehr erforderlich ist! Hier kollidieren dann berufs- und vertragsärztliche Qualitätsnormen. Arbeitsrechtlich verlangt die Delegation einer Tätigkeit nach dem Direktionsrecht die Erteilung einer Weisung. Voraussetzung ist ein Arbeitsvertrag mit (oder und) einer Nebenabrede. Es kann dabei ein tariflicher Anspruch auf Höhergruppierung beim Entgelt entstehen. Bei vorhandenem Betriebsrat ist dessen Mitbestimmung zu berücksichtigen. Der Arbeitnehmer ist zur weisungsgemäßen Ausübung verpflichtet. Haftungsrechtlich geht bei einer Substitution, wie sie in verschiedenen Modellvorhaben vorgesehen ist, die Haftung an den Ausführenden über. Es besteht aber die Gefahr, dass der Patient darüber nicht aufgeklärt wurde, wer die medizinische Leistung erbringt. Seite 135 KONGRESSBERICHT Die Delegation einer Leistung an den Nichtarzt kann zur Haftung für den Arzt bei missglücktem Ausgang ohne konkret festgestellten Behandlungsfehler führen. Es besteht immer zunächst eine Kausalitätsvermutung. Haftung ergibt sich auch wegen Organisationsmangel beim Einsatz ungeeigneter Hilfspersonen. Deren oft vorhandene Selbstüberschätzung muss berücksichtigt werden. Vom Gesetzgeber wird immer der Facharztstandard erwartet. Das gilt für Privatversicherte wie für GKV-Patienten, zumal bei letzteren Zwangsmitgliedschaft und Beitragspflicht bestehen. Ob und in welchem Umfang delegierte Leistungen erstattungsfähig sind, ist fraglich. Vom Patienten und von den Sozialversicherungsträgern könnten Forderungen als Abrechnungsbetrug gewertet werden! Die Aufgabenverteilung ist nicht Sache des Strafrechts. Die rechtlichen Grenzen müssen immer fachmedizinisch gezogen werden. Eine Grenzüberschreitung ist „Fahrlässigkeit“ (§§ 222, 229 StGB). Unsicherheiten bestehen bei der Reichweite der Pflicht zur Vorsicht bei Weisungsempfängern. Bei Behandlungsfehlern durch Systemfehler ist auch ein mögliches Organisationsverschulden der Leitungsebene zu berücksichtigen. Bei der Liquidation nicht persönlich erbrachter Leistungen droht eine Strafverfolgung wegen Betrugs! Unter den knapp 200 Teilnehmern überwogen die Juristen mit zwei zu eins. In einer Diskussion kam zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber eine klare Substitution nur im besonderen Fall, z. B. bei chronischen Erkrankungen genehmigen wird und den Arzt wohl nicht aus seiner Verantwortung entlässt. Bei der Empfehlung einen Heilpraktiker oder auch Osteopathen aufzusuchen, sind diese voll verantwortlich für den Behandlungsverlauf, weil es sich nach dem Heilpraktikergesetz um eine anerkannte berufliche Qualifikation handelt. Am 2. Tag des Symposions wurden praktische Probleme zum Thema referiert. Sowohl der ärztliche, pflegerische als auch der medizintechnische Bereich im Krankenhaus sind auf interprofessionelle ZuSeite 136 sammenarbeit angewiesen, so dass die Delegation bestimmter Leistungen erfolgen muss. Diese darf das Risiko für den Patienten nicht erhöhen. Die Messung vieler Parameter, das Legen venöser Zugänge, Wundverbände etc. und natürlich Assistenz sind unter ärztlicher Anweisung und Überprüfung selbstverständlich. Substitution wird ablehnt. Beim Thema Telemedizin bleiben für den Juristen zunächst alle bestehenden Rechte! Für die Erbringung medizinischer Leistungen über eine räumliche Distanz ist der Facharztstandard haftungsrechtlich besonders bezüglich der Sorgfalt zu beachten. Arztvorbehalt gilt auch berufsrechtlich. Nach § 7 der Musterberufsordnung ist ausschließliche Fernbehandlung verboten. Der notwendige persönliche Arzt-Patienten-Kontakt darf nicht unterbleiben. Eine Konkretisierung, auch bezüglich der Aufklärungspflicht und der Dokumentation, muss noch erfolgen. In der Rechtsprechung existieren zur Fernbehandlung einige wichtige Urteile, die sie für unzulässig erklären. Beim Heilmittelwerberecht fehlt Rechtssicherheit, weil hier strafrechtliche Verbote nicht klargestellt sind. Im Sozialrecht der GKV werden derzeitig nur wenige telemedizinische Leistungen vergütet. Ein E-HealthGesetz liegt nur im Referentenentwurf vor. Hier muss für den elektronischen Arztbrief oder z. B. den Medikamentenplan die Identitätsprüfung gesichert sein, was durch eine entsprechende Gesundheitskarte ermöglicht werden sollte. Der Berufsverband der Dermatologen weist auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung hin, in welchem delegationsfähige Leistungen eine Neuregelung der finanziellen Bewertung erhalten sollen! Damit wäre dann der Weg für eine Substitution gewisser ärztlicher Leistungen geebnet. Die Liste delegationsfähiger Leistungen ist in der Dermatologie groß. Die Übertragung dermatologischer Arbeiten an das Fachpersonal entlastet allerdings den Arzt und wertet die Kompetenz des Personals auf. Laut einer Studie sind in dermatologischen Praxen viele Tätigkeiten, sogar kleine Operationen durch nichtärztliche Mitarbeiter Realität. Bei dem Augenarzt und Optiker besteht vielfach eine gute Zusammenarbeit. Der Optiker als Handwerker darf Untersuchungen ohne Gefahrenpotential durchführen – wie jeder Bürger! Er darf die Refraktion am Auge messen, weil das eine technische Leistung ist und keine Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes. Der Optiker darf Kontaktlinsen anpassen. Er darf den Augeninnendruck messen, weil auch das eine Erhebung von Messwerten ist, die in Normskalen eingeordnet werden. Es besteht jedoch die Gefahr, dass er die Augen prüft, Hilfsmittel ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN KONGRESSBERICHT anpasst und Erkrankungen am Auge nicht erkennt. Die Befundung und Wertung gemessener Parameter, das Erkennen von Erkrankungen in allen Augenabschnitten kann letztlich nur dem Fachwissen des Augenarztes vorbehalten bleiben. Der Hörakustiker sieht in der Weiterentwicklung der Gesundheitshandwerke, also einer Substitution, nur Vorteile für die Versicherten. Schwerhörigkeit nimmt in der Bevölkerung zu. Man rechnet 2030 mit über 10 Millionen Menschen. Aus Sicht der GKV und des GBA besteht kein Kausalzusammenhang zwischen Schwerhörigkeit und behandlungsbedürftiger Neuerkrankung. Deshalb wird eine ärztliche Verordnung von Hörhilfen derzeitig nur für die Erstversorgung gefordert (Hilfsmittelrichtlinie § 92 Abs. 1, Satz 2 Nr. 6 SGB 5). Der HNO-Arzt weist auf die Indikationsstellung hin, die erst nach gründlicher Untersuchung erfolgen darf und fordert nach Anpassung der Hörhilfe die Kontrolle des Versorgungserfolges. Eine Folgeverordnung muss durch medizinische Notwendigkeit begründet sein. Für Schwerhörigkeit gibt es eine große Zahl von Fehlinterpretationen. Es besteht die Gefahr des Übersehens schwerwiegender Erkrankungen. Bei den vorhandenen hohen Preisen wird der Patient schnell nur zum Kunden! Als niedergelassener Arzt delegiert auch der spezielle Facharzt technische Leistungen an medizinische Fachangestellte, muss aber die Verantwortung dafür übernehmen. In einer Diskussion wurde hervorgehoben, dass auch in der Berufsausbildung eine nicht zu übersehende Dynamik besteht, so dass Gesundheitsberufe und -handwerker zunehmend als Ersatz in medizinische Bereiche eindringen werden. Bei allen Akteuren wird deshalb eine große Kooperationsbereitschaft erforderlich sein. Ausgehend von der Struktur der Ärzteschaft und der Arztdichte in Deutschland wurde die Zusammenarbeit zwischen Chefarzt – Oberarzt – Assistent besprochen. Für Qualität und Sorgfalt gilt der Facharztstandard. Eine Delegation ärztlicher Aufgaben an den Assistenzarzt setzt Weiterbildungsstand, Aufsicht und Kontrolle voraus und es gelten natürlich Anordnungsund Durchführungsverantwortung. Eine Substitution ist nicht möglich. An Hand unerwünschter Ereignisse (UE) werden Patientensicherheit und Fehlermanagement analysiert. UE sind beim Assistenzarzt wie auch beim Facharzt möglich. Folgen der Abrechnung Wahlarztbehandlung ist nur im Krankenhaus möglich, wo der Patient bereits im Rahmen der DRG-vergüteten Leistung Anspruch auf ärztliche Behandlung hat und zusätzlich Chefarztbehandlung wählt. Wahlärzte sind deshalb nur angestellte oder beamtete Ärzte. Freiberufliche Honorarärzte können keine Wahlärzte sein. Nach dem Gebührenrecht (§ 1 Abs. 1 GOÄ) ist nur die selbständige oder die unter Aufsicht nach fachlicher Weisung erbrachte ärztliche Leistung abrechenbar. Für die VerAUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG tretung müssen beim Abschluss des Wahlarztvertrages ein oder mehrere ständige Vertreter benannt sein, die dann die Leistung persönlich erbringen müssen. Gebührenrechtlich ist eine Delegation auch bei Operationen usw. möglich, was allerdings vertragsrechtlich nur bei ungeplanter Verhinderung gilt! Bezüglich der Leistungen von Konsiliarärzten in den „Funktionsfächern“ bestehen berufspolitische Probleme. Der Krankenhausträger als Vertragspartner des Patienten muss entsprechende Rahmenbedingungen und Verträge für sog. Liquidationsgemeinschaften schaffen, um Abrechnungsbetrug zu vermeiden. Für den vertragsärztlichen Bereich sind delegierbare Leistungen und deren Vergütung in Anlage 8 des BMV-Ä geregelt. Es bestehen Qualitätsanforderungen an das nichtärztliche Personal, die Verantwortung liegt beim Vertragsarzt. Geplant ist durch den Bewertungsausschuss bei der Weiterentwicklung des EBM die Delegationsfähigkeit ärztlicher Leistungen zu berücksichtigen! Neu ist seit 01.01.2015, dass ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen nicht nur in unterversorgten Regionen, sondern auch in der Arztpraxis erbracht werden dürfen. In der Diskussion wurde zur Frage der Delegation im Medizinischen Versorgungs-Zentrum (MVZ) eines Krankenhauses festgestellt, dass hier das Kassenarztrecht gilt und damit eine Delegation an einen nicht im MVZ gemeldeten Arzt nicht möglich ist. Das Gebäude der Kaiserin-Friedrich-Stiftung am Robert-Koch-Platz in Berlin Fazit Die Delegation ärztlicher Leistungen wird sich weiterentwickeln. Die Verantwortung bei der Weisung und Kontrolle bleibt beim Arzt. Die Dynamik in der Berufsausbildung und den Studiengängen in den Gesundheitsberufen wird, weil politisch gewünscht, auch die Substitution nicht aufhalten. Hier ist dann besonders auch die Rechtsprechung gefordert. Die Kooperation aller Akteure und das Verständnis untereinander sind mehr denn je erforderlich. Dr. med. Claus Brock, Neubrandenburg Seite 137 BUCHVORSTELLUNGEN Für Sie gelesen Erkenntnisse und Irrtümer in Medizin und Naturwissenschaften Hans R. Kricheldorf Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014 259 Seiten, 2 Abb., gebunden, € 19,99 ISBN 978-3-662-43362-1 Wer neue Ideen hat, stößt oftmals zuerst auf Ablehnung. Das ist in den Naturwissenschaften und in der Medizin nicht anders als im täglichen Leben. Oft ist aber der Irrtum der Durchbruch zu neuem Wissen. Im vorliegenden Buch wird untersucht, inwieweit Naturwissenschaften langfristig verlässliche Erkenntnisse hervorbringen und auf welche Weise Irrtümer und Fehler durch stetes Voranschreiten der Forschung immer wieder beseitigt werden können. Der Autor Prof. Dr. Hans R. Kricheldorf lehrte und forschte an den Universitäten Freiburg und Hamburg im Fachbereich der Makromolekularen Chemie. Das Buch ist in zwei große Kapitel gegliedert. Im ersten Teil beschäftigt sich der Autor mit den Fragen, was unter Naturwissenschaften, Naturgesetzen und Grundlagenforschung grundsätzlich zu verstehen ist. Dabei beschreibt er die Arbeitsweise naturwissenschaftlicher Forschung als Suche nach Beobachtungen, Messungen und Experimenten, die unabhängig von Zeit, Raum und den subjektiven Eigenschaften des Forschers wiederholt werden können. Es wird auch erläutert, wie Paradigmenwechsel und Fortschritt in den Naturwissenschaften zusammenhängen. Im 4. Abschnitt: „Wie viel Naturwissenschaft steckt in der Medizin?“ erfolgt eine etwas einseitige, betont naturwissenschaftliche Betrachtung. Eine Unterscheidung zwischen Mediziner und Arzt erfolgt nicht. Natürlich unterliegt die Medizin einer naturwissenschaftlichen Ausrichtung, dieses sind letztendlich auch ihre Fortschritte und Erfolge. Nur ärztliches Handeln begründet sich vielfach auf Erfahrung. Was hilft einem Chirurgen evidencebasiertes Wissen, Seite 138 wenn er nicht operieren kann. Zahlreiche Entscheidungen sind auch dann notwendig, wenn sichere Erkenntnisse nicht vorliegen und doch gehandelt werden muss. So geht ärztliches Arbeiten weit über wissenschaftlich begründetes hinaus. Der zweite Teil ist eine Sammlung von Irrtümern aus Medizin, Biologie, Chemie, Physik und Geologie; dabei wird erläutert, wie diese schließlich berichtigt wurden. Einige Beispiele aus der Medizin sind: die Entdeckung des Blutkreislaufs, der Ursprung des Kindbettfiebers, die Entwicklung der Lokalanästhesie oder die Entstehung des Magengeschwürs. Die beschriebenen Ereignisse sind dem Arzt meistens bekannt. Der Autor zeigt in diesem unterhaltsamen Buch, dass auch in der Wissenschaft irren nur allzu menschlich und eine Stufe auf dem Weg zu gesicherten Erkenntnissen ist („Es irrt der Mensch, solang er strebt.“, Goethe, Faust I). Mancher Leser wird staunen, der Laie wundert sich, wie viele Irrtümer und Denkfehler sich in unserem porösen Alltagswissen eingenistet haben, Die Anfälligkeit für Irrtümer hängt nicht vom Intelligenzquotienten ab, auch aufgeklärte Zeitgenossen laufen immer wieder in die Falle. Das Buch bietet ein lehrreiches Lesevergnügen, und das nicht nur für naturwissenschaftlich oder historisch Interessierte. Prof. H. H. Büttner, Wismar Im Zeichen des Roten Kreuzes Siegfried Akkermann Georg Olms Verlag Hildesheim Zürich New York 2013 243 Seiten, 18 Abb., gebunden, € 19,80 ISBN 978-3-487-08528-9 Dieses Buch ist schwer einzuordnen: Es ist keine Biografie und trägt doch zahlreiche (auto-) biografische Züge; es ist kein Reisebericht und berichtet doch über Reisen und Kontakte, die nur wenigen DDR-Bürgern vergönnt waren. Der Autor – 1935 im Baltikum geboren – studierte in Rostock Medizin, wurde Facharzt für Sozialhygiene und erhielt 1975 den Lehrstuhl für Sozialhygiene an dieser Universität. Von 1981 bis 1987 war Siegfried Akkermann Präsident des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der DDR. In dieser Funktion hatte er vielfältige internationale und nationale Kontakte, über die er in diesem Buch berichtet. Seine Begegnungen mit dem Präsidenten des Spanischen Roten Kreuzes Enrique de la Mata-Gorostizaga, dem Staatspräsidenten von Mozambique Joaquim Chissano, dem philippinischen Staatspräsidenten Marcos, der RK-Präsidentin von Kambodscha Phlech Piroun, dem afghanischen Staatspräsidenten ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN BUCHVORSTELLUNGEN / KULTURECKE Nadschibullah, mit Walter Ulbricht und Erich Honecker, mit Tamara Danz und mit Manfred von Ardenne stellt er im jeweiligen historischen und geopolitischen Kontext dar. Akkermann kann durchaus interessant erzählen. Plastisch schildert er seine Eindrücke von der Schreckens herrschaft des Pol-Pot-Regimes bei seinem Besuch in Kambodscha. Das Buch ist durchaus geeignet, durch die differenzierte Darstellung von Volksstämmen und regionalen Machtfaktoren ein besseres Verständnis für die Situation in Afghanistan zu wecken. Immer dann, wenn seine persönlichen Kontakte zur Sprache kommen, wird seine zweifellos nicht unbedeutende Rolle im Rahmen der internationalen Beziehungen der Rotkreuz- und Rothalbmond-Organisationen gern und immer wieder hervorgehoben. Das Fazit eines „alten Kameraden“ des DRK – der Rezensent ist es seit mehr als 40 Jahren – fällt ähnlich schwer wie die Einordnung: Es werden Episoden aus einer vergangenen Zeit und aus einer vergangenen gesellschaftlichen Epoche berichtet – leider viel zu oft auch aus dem Blickwinkel dieser Epoche. Viel zu selten lässt der Autor eine kritische Sicht auf das gesellschaftliche Umfeld der „sozialistischen Massenorganisation“ DRK erkennen – am ehesten noch in seinen Begegnungen mit der Partei- und Staatsführung der DDR und insbesondere in einem persönlichen Gespräch mit Manfred von Ardenne. Dr. W. Schimanke, Rostock Sie kennen doch sicher den Schweriner Maler Carl Hinrichs? Die Besuche der Ärzteseniorinnen und -senioren in der Kunstmühle Schwaan haben inzwischen Tradition. Ich erinnere an die interessanten Führungen zu den Ausstellungen „Marie Hager“, „Worpswede in seiner Vielfalt“ oder zuletzt „Dachau, eine bayrische Künstlerkolonie“. Das Gute sind nicht nur die kompetenten und aufschlussreichen Führungen durch den Museumsleiter Herrn Brünner und Frau Lisa Jürß, sondern auch das anschließende Miteinander in der Gaststätte zum gemeinsamen Essen und reichlich Gelegenheit zum Gedankenaustausch. Wir wollen auch dieses Jahr die Tradition fortsetzen und zwar am Donnerstag, den 23.04.2015 um 11:00 Uhr zur Ausstellung der Malerei von Carl Hinrichs und am 26.08.2015 ebenfalls um 11:00 Uhr zu einer Ausstellung des weniger bekannten aber sehr interessanten Malers Otto Tarnogrocki zu seinem 140. Geburtstag. Carl Hinrichs lebte von 1903 bis 1990, er war der Sohn eines Schweriner Fotografen und Musikers. Mal- und Zeichenunterricht erhielt er bei Wilhelm Facklam in Schwerin und studierte von 1950 bis 1951 an der Deutschen Akademie der Künste bei Heinrich Ehmsen. Otto Tarnogrocki (1875 bis 1946) studierte Malerei in Weimar, Stuttgart und Paris und besuchte Schwaan zu mehreren MalAUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG Ärztesenioren in der Kunstmühle Schwaan aufenthalten mit Bunke, Bartels und Heinsohn. Er malte impressionistische Landschaften und – seit 1904 in Stettin ansässig – Stettiner Hafenszenen. Es erwarten Sie also interessante Museumsführungen. In einem Gedicht unserer Kollegin Wanitschke heißt es: „Wenn du es willst, werde ich dich begleiten. Suchen, entdecken wirst du allein“. Ich freue mich auf unsere Begegnung in der Kunstmühle Schwaan und auf das anschließende gemeinsame Mahl. Bernhard Scholz Seite 139 KULTURECKE Im Doppelpack .... Rostock und Kiel Im Jahr 2012 – nach der gemeinsamen Ausstellung unter dem Titel „Mee(h)r-ART“ in den schönen Räumlichkeiten der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sind sich die beiden Künstlerinnen Claudia Kassner und Ute Kleist einig – das möchten wir gern wiederholen. Und so freuen sie sich, ihre malerische Reise in Zwei-Fünfzehn zwischen Abstraktion und Gegenständlichkeit in eine neue Phase zu führen. Hand in Hand – Claudia Kassner Ich hoffe! – Ute Kleist Investition Kunst Fotografien aus der Sammlung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Noch bis zum 31.05.2015 ist im Schloss Güstrow die Ausstellung über das fotokünstlerische Schaffen in Mecklenburg-Vorpommern zu sehen. Gezeigt werden 60 Werke von 16 Künstlern, die einen repräsentativen Überblick bieten. Damit wird der größte Teil der Ankäufe aus der Sparte Fotografie präsentiert, die das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in einem Zeitraum von 20 Jahren – zwischen 1994 und 2014 – getätigt hat. Es sind klassische und experimentelle Schwarz-Weiß-Fotografien in der Kleinen Seite 140 Phantasievoll und authentisch prägen hier Farben, Formen und Strukturen, verschmelzen in Sichtweisen, die erlebbar und erlebt sind. Ist es hier ein Tag auf See, das Spüren von Wind und Wellen, ein Spaziergang am Meer, Gischt, die an Buhnen prallt, der Duft einer Blumenwiese – ist es dort die Kunst des Loslassens, der Flügelschlag einer Libelle, das knock knock des Herzens, dass zu inspirieren weiß. Gezeigt werden etwa fünfzig, zum Teil großformatige Arbeiten aus den letzten drei Jahren ihres Schaffens in den Techniken Aquarell-, Acryl-Mischtechniken und Pastellkreide. Claudia Kassner und Ute Kleist heißen Sie herzlich willkommen zu dieser ARTistischen Augenreise. Die Ausstellungseröffnung ist am 28. April 2015 um 18.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern. Bis zum 30. Juni 2015 können Sie hier malerisch auf Tuchfühlung gehen. Galerie im Nordflügel des Schlosses zu sehen, aber auch farbige Arbeiten im Grenzbereich zwischen Malerei und Fotografie (im Wirtschaftsgebäude), entstanden zwischen ca. Udo Rathke, Liquid Red I © Land M-V 1985 und 2014. Alle vertretenen Künstler leben und arbeiten – zumindest zeitweise – in Mecklenburg-Vorpommern. (Nach einer Pressemitteilung des Staatlichen Museums Schwerin / Ludwigslust / Güstrow) ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN KULTURECKE Große Namen, neue Perspektiven, Unerhörte Orte 25 Jahre Festspiele Mecklenburg Vorpommern Angesichts der Vielfalt im Programmheft der Jubiläumsfestspiele fällt es ausgesprochen schwer einen Überblick über dieses kulturelle Highlight zu vermitteln. Die 61 Spielorte auf der Karte im Heft sind über das ganze Land verteilt – von A wie Ahrenshoop bis Z wie Zarrentin. Das Spektrum der 124 Veranstaltungen zwischen dem 20. Juni und dem 19. September 2015 wird am besten durch die angebotenen Themenreihen verdeutlicht. Die Preisträger-Konzerte vermitteln ein Wiederhören mit bereits früher erfolgreichen Interpreten der Festspiele wie dem Streichquartett Quatuor Ebène (01.08. Wismar), dem Danish String Quartet (25.06. Fürstenhagen) oder Daniel Müller-Schott, Violoncello (04.07. Ullrichshusen). Mit zwei Pavillons der Jahrhunderte werden jeweils über drei Tage das musikhistorisch bedeutsame Jahr 1808 präsentiert (11. bis 13.09. Ullrichshusen) und ein Blick in die Zukunft des Musiklebens (Zukunftsszenario 2050) riskiert (24. bis 26.07. Landsdorf). In der Reihe Meisterpianisten treten eine Reihe prominenter Künstler auf (u. a. Mitsuko Uchida, Pierre-Laurent Aimard und Kit Armstrong), die zudem noch vor dem eigentlichen Konzert in die Werke einführen. Bereits seit 20 Jahren ist die Junge Elite auf den Festspielen präsent. Höhepunkt dieser Reihe ist das dreitägige Kammermusikfest auf Schloss Bothmer mit einem sehr vielfältigen tag- und abendfüllenden Programm. Nicht nur große Namen aus aller Welt sind in MecklenburgVorpommern zu Gast – auch die Musikwelt des Landes (u. a. die Norddeutsche Philharmonie, das Landesjugendorchester, der NDR-Chor, die Herzogliche HofKapelle) präsentiert sich in diesem Festivalsommer. Höhepunkt der Musik aus M-V ist zweifellos das Musikfest in Ludwigslust am 18. September. Open Air Musikfeste finden u. a. in Dargun, in Ludwigslust und auf Schloss Bothmer bei Klütz statt. Das Kinder- und Familienfest am 28.06. in Hasenwinkel bietet auf 15 Bühnen im Park ein abwechslungsreiches Programm für Groß und Klein. Die Themenreihe Landpartie verbindet den Besuch eines eher weniger bekannten Parks oder auch eine Schifffahrt (14.08. Stolpe) mit einem Konzert. Die Musikfestspiele Mecklenburg Vorpommern sind seit jeher für ihre Experimentierfreude und ungewöhnliche Spielstätten bekannt. Im Sommer 2015 wird Musik begleitet von Gesprächen und Führungen an Unerhörten Orten aufgeAUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG Anne-Sophie Mutter und Mutter´s Virtuosi sind auf dem Picknick-Konzert in Redefin am 5. September 2015 zu hören. (Foto: Tina Tahir / DG, mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Grammophon) führt: In der Schiffsschraubenfabrik in Waren (17.07.), in einer Druckerei in Neubrandenburg (15.08.), im KdF-Koloss von Prora (24.07.) und (auf Spuren des Architekten Ulrich Müther) im Rettungsturm am Strand von Binz (17.09.). Zu den Experimenten 2015 gehört auch ein Fahrradkonzert in und um Schwerin am 21.06., bei dem unterschiedliche Spielstätten mit Fahrrädern angefahren werden. Dies kann nur ein kleiner Einblick in das Programm sein, mit dem die Festspiele nahezu jeden Musikgeschmack ansprechen. Der Kartenverkauf hat begonnen; Karten unter Telefon 0385 5918585 oder unter [email protected]; weitere Informationen www.festspiele-mv.de Dr. Wilfried Schimanke Seite 141 KULTURECKE Veranstaltungshöhepunkte der hmt im April 2015 Schauspielstudierende bringen Westhoffs Film „Shoppen“ auf die Bühne Die wahre Liebe zu finden, ist das Ziel der meisten Menschen. Dies sollte in einer Großstadt kein Problem sein. Doch gerade hier nutzen immer mehr Menschen das „Speed-Dating“, um den Partner fürs Leben zu finden. Das Spielfilmdebüt „Shoppen“ von Regisseur und Autor Ralf Westhoff zeigt genau diese unromantische Art des Kennenlernens und was am Ende daraus wird. Die Schauspielstudierenden des 3. Studienjahres haben sich diesem Thema angenommen und bringen die facettenreichen Beziehungsgeschichten auf die Bühne des Katharinensaals. Regie führt die freischaffende Regisseurin Uta Koschel. Solistin Anne-Kristin Grimm Schauspielstudierende des 3. Studienjahres treten in facettenreichen Beziehungsgeschichten auf. Foto: Thomas Häntzschel Die Premiere findet am Freitag, den 17. April 2015, um 19:30 Uhr in der Hochschule für Musik und Theater (hmt) Rostock statt. Weitere Aufführungen folgen am 18.04.2015 sowie am 29. und 30.05.2015. Eintritt: 11,50 € (erm. 6,00 €) zzgl. Abendkassenzuschlag Besondere Sinfonik im Hochschulorchesterkonzert Herausragende Sinfonik und eine vergleichsweise große Instrumentalbesetzung stehen auf dem Programm des HochschulSeite 142 orchesterkonzerts zu Beginn des Sommersemesters. Mit Johannes Brahms Violinkonzert D-Dur op. 77 erklingt eines der bekanntesten Werke dieser Gattung. Solistin ist die 20-jährige Anne-Kristin Grimm, die im 3. Semester bei Prof. Christiane Hutcap studiert und bereits auf zahlreiche Preise und eine rege Konzerttätigkeit verweisen kann. Als eines der am brillantesten instrumentierten Orchesterwerke aller Zeiten gilt Béla Bartóks Konzert für Orchester, das ebenfalls aufgeführt wird. Weiterhin erklingt Zoltán Kodálys „Háry János Suite“. Dirigent ist Prof. Christfried Göckeritz. Die Konzerte finden am Dienstag, den 28. April 2015, und Mittwoch, den 29. April 2015, um jeweils 19:30 Uhr im Katharinensaal der hmt Rostock statt. Jeweils vor Beginn der Konzerte um 18:45 Uhr wird im Kapitelsaal eine Konzerteinführung angeboten. Eintritt: 11,50 € (erm. 6,00 €) zzgl. Abendkassenzuschlag ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN KULTURECKE Gesichter des Kalten Krieges Das Museum „Grenzhus“ in Schlagsdorf Kalter Krieg und Spionage sind die Materie, in der er sich bestens auskennt: Prof. Thomas Wegener Friis. Dies ist der Titel einer Wanderausstellung (im Original: Faces of Cold War), die am 7. März 2015 im „Grenzhus“ in Schlagsdorf (Kreis Nord-West Mecklenburg) eröffnet wurde und dort noch bis zum 14. Juni 2015 zu sehen ist. Gezeigt werden 25 Tafeln zu fünf Themen, wobei jedes der beteiligten Länder Estland, Polen, Dänemark, Norwegen und Deutschland jeweils eine Tafel zu jedem Thema angefertigt hat. Museen und Bildungsträger der beteiligten Länder haben die Inhalte der Tafeln in eigener Verantwortung ausgewählt und gestaltet. Das Ergebnis ist ein regelrechtes Kaleidoskop von Facetten des Kalten Krieges. Als „Bedeutendes Ereignis“ hat Norwegen den Abschuss der U2 am 1. Mai 1960 über der Sowjetunion thematisiert. Für das deutsche Team war die Öffnung der Grenze bei Mustin mit Wiederherstellung der durchgängigen Straßenverbindung zwischen Gadebusch und Ratzeburg das bedeutende Ereignis. Zum Thema „Angst“ demonstriert Estland die Anstrengungen der Zivilverteidigung der ehemaligen Sowjetrepublik zum Schutz der Bürger in einem Kernwaffenkrieg. Aus Polen kommt die Karte des polnischen Generalstabes zur Invasion des Warschau- Furchtlos und doch Ausdruck der Furcht voreinander: Gegenseitige Beobachtung von BGS und Grenztruppen der DDR. AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG Im Freigelände des Grenzhus werden die Sperranlagen begehbar … er Paktes in Westeuropa und eine Abbildung eines Nuklearwaffenbunkers in der Gemeinde Borne Sulinowo, die bis zum Abzug der Sowjettruppen zu mehr als der Hälfte ihres Territoriums sowjetische Garnison war. Unter dem Thema „Spionage“ wird dann ein Luftbild eben dieser Garnison gezeigt, welches von NATO-Flugzeugen aufgenommen wurde. Zu diesem Thema findet sich auch ein Foto des „Hotels der Spione“ in Rostock-Warnemünde. Als „Stätten des Kalten Krieges“ werden u. a. der sowjetische Marinestützpunkt Paldiski in Estland, die NATOÜberwachungsstation auf Bornholm und die deutsch-deutsche Grenze zwischen Lübeck und Herrnburg thematisiert. Als Dokumente zum Thema „Entspannung“ wird der im Ergebnis der „Neuen Ostpolitik“ eingeführte kleine Grenzverkehr zwischen der DDR und der BRD, die Auszeichnung des rumänischen Präsidenten Ceausescu mit dem höchsten dänischen Orden durch die Königin und Chrustschow´s Besuch in Norwegen vier Jahre nach dem U2-Zwischenfall thematisiert. Zur Eröffnung der Ausstellung hat der Historiker Prof. Thomas Wegener Friis einen sehr lebhaften Vortrag über die Geheimdienste im Kalten Krieg gehalten. Wegener Friis ist Netzwerkkoordinator am Zentrum für Studien zur Geschichte des Kalten Krieges an der Süddänischen Universität in Odense und hat für die dänische Regierung zu diesem Thema geforscht. Das Grenzhus Schlagsdorf dokumentiert in einer Dauerausstellung die Geschichte der innerdeutschen Grenze mit all Ihren Facetten – von der systematischen Aussiedlung der Bewohner aus dem Grenzstreifen, dem Alltag im Grenzgebiet bis hin zum pioniertechnischen Ausbau der Sperranlagen. Auch ohne die Wanderausstellung ist der Besuch sehr empfehlenswert. Außerdem wird in einer Sonderschau „Natur – Grenze“ eindrucksvoll dokumentiert, wie sich die Natur den ehemaligen Grenzstreifen erobert. Das Grenzhus Schlagsdorf ist montags bis freitags von 10:00 bis 16:30 Uhr, samstags und sonntags von 10:00 bis 18:00 Uhr geöffnet (www.grenzhus.de). Dr. Wilfried Schimanke Seite 143 PERSONALIEN Rückkehr in Rostocks Universitäts-Kinderklinik: Prof. Dr. Michael Radke ist neuer Direktor Ein waschechter Mecklenburger leitet seit Januar 2015 die Kinder- und Jugendklinik der Universitätsmedizin Rostock. Prof. Dr. Michael Radke, geboren in Schwerin, hat in Magdeburg und Rostock studiert und war in der Hansestadt seit 1980 schon als Assistenzarzt tätig. Seit 17 Jahren leitet er die Kinder- und Jugendklinik am Klinikum Westbrandenburg in Potsdam und nun zusätzlich auch das Rostocker Pendant. Seinen neuen alten Arbeitsplatz kennt der 61-Jährige gut – und weiß daher, was zu tun ist: „Wir haben einige gut funktionierende Bereiche in der Klinik, etwa die Kinder-Intensivmedizin, Kinder-Onkologie und Kinder-Nephrologie“, sagt er. „Das Haus bietet daher eine solide Grundlage, um künftig weitere effektive Strukturen aufzubauen. Wie das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ), das im Frühjahr starten wird.“ Als 14. Direktor der Rostocker Kinder- und Jugendklinik hat er sich einiges vorgenommen: Eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben ist es, die Etablierung eines Eltern-Kind-Zentrums in der Hansestadt vorzubereiten, ein Gemeinschaftsprojekt zwischen der Universitätsmedizin Rostock und dem SüdstadtKlinikum. „Mit dem Eltern-Kind-Zentrum machen wir demnächst einen großen Schritt nach vorn – es wird die Kindermedizin in der Hansestadt und damit auch im Land Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig machen und dem Fachkräftemangel durch hohe Anziehungskraft und Attraktivität für den wissenschaftlichen Nachwuchs entgegentreten.“ Mit seinen Vorhaben reagiert Prof. Radke auf die Herausforderungen, die die demografische Entwicklung an die Kinderund Jugendmedizin in Mecklenburg-Vorpommern stellt. An der Universitäts-Kinderklinik möchte er ein Zentrum für chronisch kranke Kinder und Jugendliche etablieren. Im Fokus stehen dabei Autoimmunerkrankungen, von Diabetes über Rheuma bis hin zu Nieren- und chronisch entzündlichen Darmerkrankungen – dafür gibt es bis heute keine Heilung. Doch auch Kinder mit diesen schwerwiegenden Krankheiten haben ein Recht darauf, ihre Kindheit, Pubertät und Persönlichkeitsentfaltung mit guter Lebensqualität zu meistern. Das möchte er durch eine hervorragende und interdisziplinäre Versorgung mit Spezialisten langfristig sicherstellen. zehnte betreut werden müssen. Früher oder später sind Kinder- und Jugendärzte naturgemäß nicht mehr die richtigen Ansprechpartner. Die Überführung – Transition – junger Patienten in die Erwachsenenmedizin sei allerdings in Deutschland bisher schlecht organisiert. Damit möchte sich Radke nicht abfinden: „Wir müssen die Kollegen, die keine Kinderärzte sind, auf jugendmedizinische Aspekte vorbereiten und für die ÜberProf. Michael Radke hat große Pläne für seine neue Wirkungsstätte. nahme der BetreuungsFoto: privat verantwortung für junge Erwachsene mit pro blematischen Krankheiten sensibilisieren.“ Natürlich werde es einige Zeit dauern, alle Pläne in die Tat umzusetzen, räumt der Klinikchef ein. Doch er hat klare Ziele vor Augen und ist optimistisch: „Mein Credo lautet: Gute Medizin ist nur möglich in gut funktionierenden Strukturen. Ich sehe mich verpflichtet, mehr zu leisten als „nur“ medizinisch zu versorgen.“ Dabei liege ihm besonders die Ausbildung des wissenschaftlichen und ärztlichen Nachwuchses am Herzen. Denn schließlich sind die heutigen Studenten und Assistenzärzte die Experten von morgen. (Nach einer Mitteilung der Universitätsmedizin Rostock) Ein weiteres Problem sieht der Mediziner darin, dass Kinder mit chronischen Erkrankungen häufig über mehrere JahrSeite 144 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN PERSONALIEN Wir beglückwünschen Veröffentlicht werden nur die Namen der Jubilare, die mit der Publikation einverstanden sind. 50. Geburtstag im Mai 2015 Dr. med. Kirsten Seifert Dr. med. Ira Buchner Dr. med. Christine Hantschel Dr. med. Arne Müller 03.05.1965 12.05.1965 13.05.1965 31.05.1965 Schwerin Ribnitz-Damgarten Demmin Neubrandenburg / Ellerdorf 60. Geburtstag im Mai 2015 Dr. med. Reinhard von Bremen-Kühne 01.05.1955 Dr. med. Norbert Bank 02.05.1955 Dr. med. Marion Rüting 07.05.1955 Dr. med. Norbert Knaack 08.05.1955 Dr. med. Gabriele Kraatz 16.05.1955 Dr. med. Bärbel Thiel 21.05.1955 Gebhardt Semrau 23.05.1955 Hagenow / Schwerin Schwerin Rostock Marlow Kühlungsborn Schwerin Göhren / Marktschellenberg 65. Geburtstag im Mai 2015 Dr. med. Helmut Buchholz Dipl.-Med. Gisa Czieschnek 25.05.1950 Neustrelitz 25.05.1950 Rostock 70. Geburtstag im Mai 2015 Dr. med. Lothar Kruse SR Dr. med. Ilse Hoop 13.05.1945 Hohen Wangelin 14.05.1945 Bützow 75. Geburtstag im Mai 2015 SR Dr. med. Monika Kaczmarek Dr. med. Walter Brietzke Dr. med. Klaus Krull Dr. med. Gisela Prieß Doz. Dr. med. habil. Jutta Hein Oda Mertens MR Dr. med. Hans-Dieter Seiboth 02.05.1940 09.05.1940 11.05.1940 13.05.1940 14.05.1940 18.05.1940 24.05.1940 Rostock Schwerin Pasewalk Rostock Ostseebad Wustrow Gneven Lühmannsdorf 80. Geburtstag im Mai 2015 OMR Dr. med. Günter Borkhardt Dr. med. Ulrich Delling Prof. Dr. med. habil. Horst Klinkmann Dr. med. Detlef-Jürgen Ahrens 05.05.1935 06.05.1935 07.05.1935 11.05.1935 Pasewalk Dierhagen Rostock Seebad Bansin 85. Geburtstag im Mai 2015 Dr. med. Arnold Felbel Dr. med. Inge Müller OMR Dr. med. Ingeborg Heitz 13.05.1930 Parchim 13.05.1930 Rostock 24.05.1930 Bad Doberan 90. Geburtstag im Mai 2015 Prof. em. Dr. sc. med. Dr. med. dent. Gert-Horst Schumacher AUSGABE 4/2015 25. JAHRGANG 21.05.1925 Rostock Impressum HERAUSGEBER Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern August-Bebel-Straße 9a 18055 Rostock Telefon:0381 49280-0 Telefax: 0381 49280-80 REDAKTION Dr. med. A. Crusius (Chefredakteur) Dr. med. W. Schimanke (stellvertr. Chefredakteur) Prof. Dr. med. H. Büttner Dr. med. R. Bruhn Dr. med. C. Brock Dr. med. G. Langhans A NSCHRIFT DER REDAKTION Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern August-Bebel-Straße 9a 18055 Rostock Zuschriften redaktioneller Art bitte nur an diese Anschrift, nicht an ein einzelnes Mitglied der Redaktion E-Mail: [email protected] V ERANTWORTLICH IM SINNE DES PRESSEGESETZES Dr. med. A. Crusius Bitte reichen Sie die Manuskripte per E-Mail oder auf Diskette / CD im Word-for-Windows-Format ein. Vorname, Name und korrekte Anschrift des Autors sind erforderlich. Die Redaktion freut sich auch über unverlangt eingesandte Manuskripte. Die Beiträge geben die Auffassung der namentlich genannten Autoren wieder, die der Meinung der Schriftleitung nicht zu entsprechen braucht. Die Redaktion muß sich natürlich das Recht vorbehalten, über die Ver öffentlichung, aber auch die Gestaltung des Beitrages einschließlich kleiner redaktioneller Änderungen zu entscheiden. Änderungen, die den Sinn des Beitrages betreffen, werden mit dem Autor abgestimmt. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung des Verlages strafbar. Für Angaben über die Dosierung und Applikation von Präparaten kann von der Redaktion keine Gewähr übernommen werden. VERLAG Quintessenz Verlags-GmbH Ifenpfad 2–4, 12107 Berlin Telefon: 030 76180-5 Telefax: 030 76180-680 Internet: www.quintessenz.de GESCHÄFTSFÜHRUNG Dr. h. c. H.-W. Haase / Dr. A. Amman / C. W. Haase ANZEIGENVERWALTUNG LEIPZIG Paul-Gruner-Str. 62, 04107 Leipzig [email protected] ANZEIGENDISPOSITION Melanie Bölsdorff Telefon: 0341 710039-93, Fax: -99 [email protected] Es gilt die Anzeigenpreisliste 2015, gültig ab 1.1.2015. DRUCK Brühlsche Universitätsdruckerei GmbH & Co. KG Am Urnenfeld 12, 35396 Gießen BEZUGSPREIS / ABONNEMENTPREISE ISSN: 0939-3323 Inland jährlich 96,00 EUR inkl. Versandkosten, im Ausland jährlich 96,00 EUR (zzgl. Versandkosten) Einzelheft 8,10 EUR zzgl. 2,50 EUR Versandkosten Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Die Kündigung des Abonnements ist mit einer Frist von zwei Monaten möglich und schriftlich an den Verlag zu richten. Die Abonnementsgelder werden jährlich im voraus in Rechnung gestellt. Copyright © by Quintessenz Verlags-GmbH 2015 Seite 145 KUR SE / SEMINARE / V ER ANS TALT UNGEN [email protected] www.westerland-seminar.de PRA XISABGABEN Graz: Privatpraxis für Orthopädie + Ambulatorium sucht Partner/Nachfolger. www.opz.at · Tel.: 0043 699 18888818 BEILAGENHINWEIS In dieser Ausgabe finden Sie eine Beilage der RSD Reise Service Deutschland GmbH sowie in einem Teil der Ausgabe eine Beilage zu den 11. Norddeutschen Herztagen. Für den Inhalt sind die Werbungtreibenden verantwortlich. STELLENANGEBOTE Biete Weiterbildungsstelle für Allgemeinmedizin in Hausarztpraxis, Rostock/KTV, ab 9/2015 für 18 Monate. Martin Förster, Tel.: 0381 2006000, [email protected] Wir suchen eine/n Kinderärztin/Kinderarzt zur Anstellung in einer Familienpraxis mit 3 internistisch/allgemeinmedizinischen Kollegen/-innen im grünen, östlichen Speckgürtel Hamburgs, 25 min vom Hauptbahnhof entfernt. 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Alle bundesweiten Stellen und weitere Informationen zur Arbeitsmedizin finden Sie unter: www.bad-gmbh.de/karriere »Als Führungskraft trage ich Verantwortung für die Qualität unserer Dienstleistung aber auch für meine Mitarbeiter. Eine große Herausforderung, die ich jeden Tag mit Engagement und Freude angehe. Diese Leistung wird honoriert – durch eine leistungsbezogene Vergütung und Anerkennung von meinen Mitarbeitern und unseren Kunden« Dr. med. Claus Goth, Facharzt für Arbeitsmedizin, Leiter B·A·D-Zentren Bonn und Köln Seite 146 Unser Angebot für Sie – vielfältig, mitarbeiterorientiert und mehrfach ausgezeichnet: – Sie sind in einem attraktiven Umfeld in der Betreuung vielfältiger Branchen und Unternehmen tätig – Ihre Aufgaben reichen von der Gesundheitsvorsorge über die Reisemedizin bis hin zur arbeitsmedizinischen Begutachtung – Sie sind Teil eines Teams aus Ärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Psychologen und BGM Beratern und profitieren vom engen Erfahrungsaustausch – Sie gehören von Anfang an dazu – mit einer strukturierten Einarbeitung und einem speziellen Weiterbildungsangebot für Ärzte – Sie haben die Möglichkeit einer ausgewogenen Work-Life-Balance – mit flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeiten – Sie erhalten eine attraktive betriebliche Altersvorsorge, Unterstützung bei der Betreuung von Kindern und vieles mehr – Sie arbeiten von Beginn an in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis – Ihre Leistung wird durch ein hauseigenes attraktives Tarifsystem honoriert Unsere Mitarbeiter sind unser wertvollstes Kapital! Gehören Sie bald auch zu uns? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung unter Angabe der o. g. Kennziffer per E-Mail an [email protected] oder an: B·A·D GmbH – Personalentwicklung/-gewinnung Marion Peters, Tel. 0228/40072-422 Herbert-Rabius-Straße 1, 53225 Bonn ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
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