Barleber FSV forderte den Favoriten

MITTELLANDKURIER
MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE BARLEBEN • APRIL 2015
AVISIERT
BILANZIERT
PROBIERT
Über 100 Unternehmen der Region haben bislang ihre Teilnahme an den Ostfalentagen der Gemeinde Barleben am
30. und 31. Mai 2015 zugesagt.
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Die Ortsfeuerwehren Barleben, Ebendorf und Meitzendorf zogen in den zurückliegenden Wochen Bilanz auf ihren
Jahreshauptversammlungen.
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Gegenwärtig laufen die Vorbereitungen bei der Theater-AG der Ganztagsschule auf Hochdruck. Am 15. April gibt
es zum 15. Mal eine Premiere.
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Barleber FSV forderte den Favoriten
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Im Blickpunkt
Felix Bausenwein Vorsitzender des Kinder- und Jugendgemeinderates
Zum vierten Mal wurde in der Gemeinde
Barleben ein Kinder- und Jugendgemeinderat gewählt. Wobei eine tatsächliche Wahl
nicht nötig war, da sich nur sechs Bewerber
für das laut Satzung zehnköpfige Gremium
gemeldet haben.
Zu ihrer konstituierenden Sitzung trafen sich
die „Aufrechten Sechs“ Ende März gemeinsam mit Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff sowie dem von der Gemeindeverwaltung zuständigen Mitarbeiter Frank
Nase. Als erste Amtshandlungen wählte
das Gremium seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Neuer Vorsitzender des
Kinder- und Jugendgemeinderates ist Felix
Bausenwein (15), zur Stellvertreterin wurde
die neunjährige Marleen Grube gewählt. Im
weiteren Verlauf ihrer ersten Sitzung sprachen die jungen Ratsmitglieder über weitere Maßnahmen. So wollen sie sich beim
Angrillen Ende April/Anfang Mai erstmal näher kennenlernen und dabei über das Motiv
zur Gestaltung des Trafohäuschen an der
Ebendorfer Chaussee verständigen.
Derweil hat das Nachwuchsgremium mit
Zoe Keindorff und Philipp Rauch zwei weitere Mitglieder kooptiert, die bereits über Erfahrung in Bezug auf die Arbeitsaufgaben
des Kinder- und Jugendgemeinderates verfügen.
psk
Die Mitglieder des neuen Barleber Kinder- und Jugendgemeinderates gemeinsam mit
Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff und Frank Nase von der Gemeindeverwaltung. Hinten in der Mitte rechts Felix Bausenwein und Niels Klatt. Vorn von links Marleen Grube,
Kimberly Trappe, Maya Mootz und Sarah Zimmer.
Foto: psk
IMPRESSUM
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Gemeinde Barleben
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Zum traditionellen Neujahrsempfang hatte die Stadt Wolmirstedt rund 180 Vertreter
aus Politik, Wirtschaft, Sport, Vereinen, Kirchen und Kultur in den Katharinensaal eingeladen. Unter ihnen auch die Bürgermeister der Niederen Börde und Barlebens, Erika
Tholotowsky und Franz-Ulrich Keindorff. Wolmirstedts Bürgermeister Martin Stichnoth
stellte seine Ausführungen trotz angespannter Haushaltssituation unter das Generalmotto: „Uns geht es gut!“. Beweis dafür sei vor allem die beispielhaft geringe Arbeitslosenquote von 6,7 Prozent. Verliehen wurden in diesem Jahr Goldenen Stadttaler an
den Kreisdenkmalpfleger Erhardt Jahn und die Fußball-Ikone Hans Meyer.
Foto: psk
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skr – Steven Kraft, tz – Thomas Zaschke
DRUCK
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Zu unserem Foto auf Seite 1: Vor 1000 Zuschauern unterlag der FSV Barleben 1911
im Viertelfinale um den Fußball-Landespokal dem Drittligisten HFC mit 2:5 (0:2). Hier
Foto: psk
vergibt Alexander Prinz (Nr. 4) eine Kopfballmöglichkeit für den FSV.
Gemeinde Barleben
LAYOUT: Peter Wolf
AUFLAGE: 4600
Im Blickpunkt
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Bereits über 100 Anmeldungen für Ostfalentage
„Mit Stand heute sind 103 Unternehmen
zu den diesjährigen Ostfalentagen angemeldet“, erklärt der Leiter des Unternehmerbüros der Gemeinde Barleben, Sven
Fricke. Ein guter Schnitt, achr Wochen vor
dem Veranstaltungstermin am 30. und 31.
Mai. Erneut mit dabei ist unter anderem
die Stadt Haldensleben. „Wie Barleben
mit den Ostfalentagen hat Haldensleben
mit der HUPE eine etablierte Gewerbeschau. Eine gegenseitige Unterstützung
im Sinne der wirtschaftlichen Stärkung der
Region liegt da auf der Hand“, so Haldenslebens Bürgermeister Norbert Eichler bei
einem gemeinsamen Pressetermin.
Veranstaltungsort für die regionale Gewerbemesse „Ostfalentage“ ist erneut das Innovations- und Gründerzentrum (IGZ) im
Technologiepark Ostfalen in Barleben. Das
IGZ beherbergt derzeit mehr als 70 vorwiegend junge Unternehmen und ist Mittler
zwischen Wissenschaft, Forschung und
Wirtschaft. Daher passen die Ostfalentage
als wichtige Gewerbemesse in der Region
ausgezeichnet an diesen Standort. Darüber hinaus haben die beiden markanten roten Gebäude einen hohen Wiedererkennungswert und befinden sich im Zentrum
des Technologieparks Ostfalen.
Die Ostfalentage richten sich gezielt an
Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen. „Wir wollen, dass sich Unternehmen
miteinander vernetzen und interessante
Wirtschaftskontakte entstehen. Darüber
hinaus bieten wir Unternehmen eine Plattform, sich einem breiten Publikum zu präsentieren“, erläutert Sven Fricke den
Stärken als Partner gemeinsam die Region: Die Bürgermeister der Gemeinde Barleben
und der Stadt Haldensleben Franz-Ulrich Keindorff (2.v.r.) und Norbert Eichler 3.v.r.) sowie ihre Verantwortlichen für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Sven Fricke (r.)
Foto: tz
und Lutz Zimmermann (l.).
Zweck der Gewerbeschau.
Zusätzlich zu den Leistungspräsentationen
der Unternehmen wird es an beiden Veranstaltungstagen interessante Fachvorträge geben. Das Leitthema der vierten Ostfalentage ist die Fachkräftesicherung. Damit widmen sich die Organisatoren einer
überaus dringenden Thematik. Unternehmen sind immer häufiger mit der Situation
konfrontiert, offene Stellen nicht mehr mit
ausreichend qualifiziertem Personal besetzen zu können. Diesbezüglich müssen die
Unternehmen umdenken, neue Wege finden und sich auch dem ausländischen Arbeitsmarkt gegenüber öffnen. Zu diesem
Zweck hat die Gemeinde Barleben zusammen mit Partnern vor einem Jahr ein Projekt zur Vermittlung spanischer Fachkräfte
ins Leben gerufen. „Selbstverständlich
werden wir dieses Kooperationsprojekt
auch an den Ostfalentagen präsentieren“,
so Barlebens Wirtschaftsförderer.
Neben der informativen Leistungsschau
wird es am 30. und 31. Mai ein unterhaltsames Rahmenprogramm geben, bei dem
sich vorwiegend Vereine aus der Region
präsentieren werden. Dabei haben die Organisatoren die Vielseitigkeit im Blick und
gestalten das Programm im Sinne der ganzen Familie.
tz
Osterbasteln der Feuerhörnchen und Brandfüchse
Gemeinsam mit ihren Eltern kamen die Barleber Feuerhörnchen und die Meitzendorfer Brandfüchse zusammen. Im Feuerwehrhaus Meitzendorf bastelten die Kinder Osterhasen und
suchten Osterkörbchen - gut gefüllt mit Leckereien. Anschließend stärkten die Jungen und Mädchen das Gemeinschaftsgefühl. Neben dem Tauziehen und der Wasserförderung mittels
Eierbecher galt es auch, möglichst viele Luftballons von einer
Spielfeldhälfte über eine Schnur in die gegnerische Hälfte zu
bekommen. Bei den Spielen erlangten die zwei gemischten
Mannschaften ein Unentschieden, wie die Betreuer Christiane
Junge, Martin Witzel, Gabriele Sand und Jana Spannbauer berichteten.
Danach setzten sich die Kinder an eine gedeckte Tafel voller Leckereien. Zu den Süßigkeiten gab es Herzhaftes vom Grill, an
dem der Gemeindejugendfeuerwehrwart Bernd Heuer aktiv
war. In den drei Stunden Gemeinschaftsaktivität hatten sowohl
die Kinder als auch die Eltern sichtlich viel Spaß. Bei der Reali-
Mittellandkurier • April 2015
sierung des Abends halfen der Förderverein der Ortsfeuerwehr
Meitzendorf e. V., die Eltern der Kinder sowie die Ostmilch
Handels GmbH.
skr
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Im Blickpunkt
Die geehrten und beförderten Kameraden der Barleber Feuerwehr mit Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff (re.), Ortsbürgermeister
Frank Nase (li.) und Wehrleiter Daniel Säuberlich (2.v.l.).
Foto: psk
Barleber Wehr viermal zum Einsatz auf der A2
Am 21. Februar trafen sich die Kameraden
der Barleber Ortsfeuerwehr zu ihrer Jahreshauptversammlung. Dies war traditionell
wieder ein Anlass, um verdienstvolle Kameraden zu ehren bzw. zu befördern. Zum Feuerwehrmann wurde Olaf Kriegel befördert,
Christian Lippelt zum Hauptfeuerwehrmann. Löschmeister sind fortan Franziska
Holze, Alexander Belling und Felix Ciechowski. Ihre Beförderungsurkunden entgegen nehmen konnten Danny Fritze zum
Brandmeister und Daniel Säuberlich zum
Oberbrandmeister.
Aus den Händen von Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff und Ortsbür-
germeister Frank Nase gab es auch Urkunden für Feuerwehr-Jubiläen. Für 10 Jahre
treue Dienste wurden David und Christian
Wintrowicz geehrt, für 20 Jahre Dörthe
Schulze, Erik Frase und Martin Trippler. 30
Jahre dabei ist mittlerweile Manfred Donis.
Ebenso wurden Kameraden der Barleber
Feuerwehr für vorbildliche Einsatzbereitschaft im Jahr 2014 geehrt. Die Urkunden
gingen an David Wintrowicz (68 Einsätze),
Stefan Sievert (56), Winfred Nabel (50),
Martin Witzel (48) und Matthias Schellhase
(46.).
Zu Beginn der Jahreshauptversammlung
ließ Ortswehrleiter Daniel Säuberlich das
Für die Ebendorfer und die Meitzendorfer Ortswehren ist die Anzahl der Einsätze nach
einem enormen Anstieg im Jahr 2013 im vergangenen Jahr wieder leicht gesunken. Die
Anzahl der Einsätze der Barleber Ortswehr hingegen ist seit einigen Jahren kontinuierlich
angestiegen. Neben Einsätzen zur Brandbekämpfung werden die Kameraden der drei
Wehren häufig zu Hilfeleitungen, wie Brandsicherheitswachen, dem Beseitigen von Ölspuren, Notfalltürenöffnungen, Gefahrguteinsätze und Tragehilfe für den Rettungsdienst
gerufen. Die Hilfeleistungen sind mit insgesamt 48 Einsätzen die größte Position in der
Gesamtstatistik 2014 der FFW Barleben.
Grafik: tz
Gemeinde Barleben
zurückliegende Jahr 2014 Revue passieren
und gab zugleich einen Ausblick auf die
Höhepunkte dieses Jahres. 2014 hatten
die 34 aktiven Kameraden der Barleber
Ortswehr 81 Einsätze zu meistern, neun
mehr als im Jahr zuvor. Viermal rückten
Kameraden zu Hilfeleistungen nach Unfällen auf der Autobahn 2 aus. Erfreulich aus
der Sicht des Ortswehrleiters war die Tatsache, dass die Barleber Kameraden 2014
wieder zahlreiche Lehrgänge besuchten.
Daniel Säuberlich machte auch darauf aufmerksam, dass die Kameraden der Ortswehr wie in der Vergangenheit zahlreiche
Akzente im Leben der Gemeinde setzten.
Vom Osterfeuer über das Maibaumsetzen,
dem Tag der offenen Tür sowie dem Fest
der Regionen bis hin zum Weihnachtsmarkt waren die Kameraden aktiv. Erfreulich auch die Bilanz bei der mittlerweile
achtköpfigen Jugendfeuerwehr und den
14 Barleber „Feuerwehrhörnchen“.
Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich
Keindorff und Ortsbürgermeister Frank Nase bedankten sich für die Einsatzbereitschaft der Kameraden und versicherten ihnen, dass die Feuerwehr auch künftig im
Rahmen der derzeitigen Möglichkeiten die
Unterstützung der Gemeinde genießt.
Franz-Ulrich Keindorff registrierte mit Genugtuung, dass sich die Kameraden der
Feuerwehr nicht von der aktuellen finanziellen Situation in der Gemeinde beeindrucken ließen. „Das Jahr 2014 war nicht das
rosigste in der Gemeinde“, schränkte der
Bürgermeister ein. „Dennoch fühlten wir
uns in der Gemeinde sicher aufgehoben.
Wir werden uns alle Mühe geben, die gegenwärtige Durststrecke so schnell wie
möglich zu überwinden.“
psk
Im Blickpunkt
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Jugendfeuerwehr verstärkt Einsatzabteilung
Zu ihrer Jahreshauptversammlung trafen
sich die Kameraden der Ebendorfer Ortsfeuerwehr und des Feuerwehrfördervereins
am letzten Februartag im Versammlungsraum der Feuerwehr. Es war eine erfolgreiche Bilanz, die der stellvertretende Ortswehrleiter Carsten Horstmann in Vertretung
des erkrankten Wehrleiters Lutz Pechbrett
rückblickend auf das Jahr 2014 für die 49
Mitglieder ziehen konnte. Mit zwölf Maschinisten und acht Atemschutzgeräteträgern
ist die Ortswehr gut bestückt. Einzug hielt
moderne Überdrucktechnik. Nach einem
Auf im Jahr 2013 ist die Zahl der Einsätze
im Vorjahr von 53 auf 39 gesunken. Mehrmals wurden die Ebendorfer Kameraden
nach teilweise schweren Unfällen auf den
Bundesautobahnen A2 und A14 alarmiert,
was die Kameraden zunehmend auch psychologisch belastet.
Auch wenn häufig Lehrgänge auf Landesebene ausfielen, haben sich die Kameraden
auf Kreisebene weitergebildet und mehrere
Lehrgänge für die digitale Sprechfunkerausbildung, für die Ausbildung zum Maschinisten und zum Truppführer besucht.
Höhepunkt des Jahres war die Übernahme
des neues Hilfeleistungs-Löschfahrzeuges
HLF 20/30. Das Spezialfahrzeug verfügt neben einem 3000 Liter Tank über besondere
technische Einbauten wie beispielsweise einen Generator mit 23 Kilowatt Leistung, ein
Schaum-Wasserwerfer auf dem Dach und
ein Überdruck-Pressluftatemgerät sowie einen Defibrillator und eine Wärmebildkamera. Carsten Horstman spendete der Gemeinde für diese Anschaffung noch einmal
ein Lob:„Wir sind stolz auf dieses Fahrzeug“.
Vorausblickend erläuterte er, dass sich die
Kameraden zur 1050-Jahr-Feier der Ortschaft Ebendorf im Juni dieses Jahres einbringen werden und sich bereits auch Ge-
Die geehrten und beförderten Kameraden der Ebendorfer Feuerwehr mit Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff und Ortsbürgermeister Manfred Behrens sowie dem in
Foto: psk
der Verwaltung für die Feuerwehr zuständigen Mitarbeiter Frank Nase.
danken zum 90-jährigen Bestehen der
Ebendorfer Wehr 2016 machen.
Eine erfolgreiche Bilanz konnte an diesem
Abend auch von Ines Opitz für die Jugendfeuerwehr gezogen werden, der Anfang
des Jahres 2014 bereits 22 Jugendliche angehörten. Mittlerweile sind es weniger geworden, weil – so Ines Opitz nicht ohne
Stolz – drei Kameraden aus der Jugendwehr
in die Einsatzabteilung der „Großen“ wechselten.
Erfolgreich auch die Bilanz, die Peter Milde
als Vorsitzender des Fördervereins vortrug.
Nach drei Jahren wurde an diesem Abend
ein neuer Vorstand des Fördervereins gewählt. Eingedenk der Tatsache, dass man
ein erfolgreiches Team nicht verändern soll,
hat der wiedergewählte Peter Milde mit seiner Mannschaft für weitere drei Jahre die
Leitung übernommen.
Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff dankte den Kameraden der Ortswehr
für die geleistete Arbeit. Er lobte die erfreuliche Altersstruktur der Wehr und die Tatsa-
che, dass aus der Jugendfeuerwehr Nachwuchs in die Einsatzabteilung rückte. Barlebens Bürgermeister erinnerte daran, dass
es gegenwärtig nicht so gut um Barlebens
Finanzen bestellt ist. Er hoffe, dass sich beispielsweise die Situation bei der von Kameraden angesprochenen Feuerwehrrente im
Rahmen der Diskussion zum Haushaltsplan
2015 klären lässt. Über eine weitere Fahrzeug-Anschaffung kann diskutiert werden,
wenn die Gefahrenabwehranalyse vorliegt
und daraus ein vom Landkreis bestätigtes
Konzept beschlossen wurde.
Zum Abschluss wurden Beförderungen vorgenommen. Zum Hauptfeuerwehrmann
wurde Christian Giffhorn durch Barlebens
Bürgermeister befördert. Löschmeister sind
fortan Steffen Wagner und Axel Pechbrett,
während Carsten Horstmann zum Oberbrandmeister aufstieg. Für fünf Jahrzehnte
Mitgliedschaft in der Feuerwehr wurde Gerhard Wiersdorf geehrt. Eine Urkunde für 30
Jahre Feuerwehr erhielt sein Bruder Norbert Wiersdorf.
psk
Geringere Kürzung der Aufwandsentschädigung als geplant
Der Gemeinderat Barleben hat in seiner
Sitzung am 12. März 2015 die neue Satzung über die Entschädigungen der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Barleben zum 01.01.2015 beschlossen.
Nach einem ersten Vorschlag sollte die
Aufwandsentschädigung um 50 Prozent
gekürzt werden. Doch die Verwaltung
suchte gemeinsam mit den Kameraden
auch nach anderen Einsparungen. Beide
Seiten einigten sich in gemeinsamen Gesprächen darauf, dass grundsätzlich auch
Kürzungen bezüglich der Ausrüstung und
Mittellandkurier • April 2015
Ausstattung zu akzeptierende Schritte
sind. Der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Barleben wurden nämlich in den
vergangenen Jahren sehr großzügig finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Das betraf sowohl die Beschaffung und Unterhaltung von Ausstattung und Ausrüstung als
auch die Ausbildung der Kameraden. Im
Vergleich zu anderen Freiwilligen Feuerwehren befindet sich der Ausrüstungsstand der Barleber Gemeindefeuerwehr
auf einem sehr hohen Niveau, so dass
trotz der zukünftigen finanziellen Kürzungen die Einsatzbereitschaft selbstverständ-
lich gewährleistet bleibt.
Dennoch ist eine gemeinsam mit der
Wehrleitung abgestimmte Reduzierung der
Aufwandsentschädigungen für die Kameraden unumgänglich. Die Reduzierung fällt
geringer aus als ursprünglich geplant. Statt
die Aufwandsentschädigung um 50 Prozent zu kürzen, hat der Gemeinderat mit
der neuen Feuerwehrentschädigungssatzung die Reduzierung um 25 Prozent beschlossen.
Damit ergibt sich im Konsolidierungszeitraum bis 2023 eine Einsparung von etwa
117.000 Euro.
tz
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Im Blickpunkt
In der Meitzendorfer Wehr schlägt das Herz der Jugend
Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr
Meitzendorf trafen sich am letzten MärzSamstag eine Woche nach dem Feuerwehr-Förderverein zu ihrer Jahreshauptversammlung. Dabei ging es nicht allein um
die erfolgreiche Bilanz des Jahres 2014. Die
Mitglieder mussten an diesem Tag auch darüber abstimmen, wer für den erkrankten
Ortswehrleiter Lars Bode fortan die Geschicke der Meitzendorfer Wehr lenken soll.
Die stimmberechtigten Mitglieder der Einsatzabteilung entschieden sich für Mirko
Gericke und Stellvertreter Steven Kraft.
Zuvor hatte Mirko Gericke den Bericht der
Wehrleitung fürs zurückliegende Jahr gegeben. Der fiel überaus positiv aus, was nicht
allein dem 1075-jährigen Jubiläum der Ortschaft und dem 150-jährigen Bestehen der
Wehr geschuldet war. Auch sonst standen
die 21 Kameraden der Einsatzabteilung, unterstützt von acht passiven Mitgliedern und
zwei Kameraden der Alters- und Ehrenabteilung, ihren Mann. Aber auch die 19 Mitglieder der Jugendfeuerwehr und fünf Jungen und Mädchen der Kinderfeuerwehr
leisteten gute Arbeit. Das niedrige Durchschnittsalter der 55 Mitglieder macht die
Meitzendorfer Wehr zu einer Truppe mit
Perspektive. Und so dominierte auch bei
den Beförderungen und Ehrungen die Jungend. Zur Feuerwehrfrau wurde Laura
Gehrmann befördert, zur Oberfeuerwehrfrau Alisa Reimann, Dominik Grunig und Fabian Koch zu Oberfeuerwehrmännern. Kenneth Behrens fungiert fortan als Hauptfeuerwehrmann, Steven Kraft als Löschmeister. Eine Urkunde für zehnjährige
Mitgliedschaft in der Feuerwehr erhielten
Fabian Koch und Alisa Reimann.
Die Blauröcke sorgen nicht nur für die Sicherheit der Einwohner und der Unternehmen der Region, sondern sind auch sonst
ein Impulsgeber fürs gesellschaftliche Leben in der Ortschaft. Vom Osterfeuer über
die Jubiläen des Vorjahres und das Oktoberfeuer bis hin zum Fest der Vereine und dem
Weihnachtsmarkt, nichts geht ohne die Kameraden der Feuerwehr. Als einen Quantensprung für die Einsatzabteilung bezeichnete Mirko Gericke die Überführung des
Löschfahrzeuges 8/6 von Ebendorf in die
Hallen „Unter den Weiden“. Nun wünschen
sich die Meitzendorfer auch noch ein neues
MTF für ihr verunglücktes Fahrzeug. Dies-
bezüglich musste sie Barlebens Bürgermeister aber vertrö-sten. Vorgesehen sei eine Neuanschaffung, aber aufgrund der aktuellen finanziellen Situation in der Einheitsgemeinde ist diese kurzfristige Investition
nicht machbar. „Die Gemeinde wird ihre
Pflichtaufgaben nicht vernachlässigen“, versprach der Bürgermeister und registrierte
mit Genugtuung, dass der Jugendfeuerwehr 19 Mitglieder angehören. Gleichzeitig
sprach er seine Erwartung aus, dass mit der
Neubesetzung der Ortswehrleitung der
Sand aus dem Getriebe rieselt und das Zusammenspiel der drei Ortswehren auf einem guten Weg ist.
psk
Das neue Führungs-Duo der Meitzendorfer
Ortswehr: Mirko Gericke und Steven Kraft.
Unverständnis nach Antrag der Fraktion FWG/Piraten
Die Debatte um die Sanierung der Kindertagesstätte „Gänseblümchen“ in Ebendorf
erhält neuen Zündstoff. Die Fraktion Freie
Wählergemeinschaft/Piraten fordert in einem Antrag, die im Nachtragshaushalt 2014
genehmigten Kreditmittel ausschließlich für
die Beseitigung der Feuchtigkeitsprobleme
im Keller der Kindertagesstätte einzusetzen.
Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff hat
kein Verständnis für diese Art von Politik
und reagiert empfindlich auf den Antrag:
„Es ist eine absolute Dreistigkeit und finanziell unverantwortlich, zu verlangen, dass
die gesamten, genehmigten Kreditmittel
aus dem Nachtragshaushalt in Höhe von
678.300 Euro für eine einzige Maßnahme
verwendet werden sollen.“ Anders ausgeGemeinde Barleben
drückt, soll die Gemeinde alle Finanzmittel
für Investitionen sowie alle Mittel für investitionsfördernde Maßnahmen, wie z. B. das
Bereitstellen von Eigenmitteln für die Beantragung von Fördergeldern streichen und
stattdessen 678.300 Euro in eine Investitionsruine stecken, die kurz- oder mittelfristig
für den Abriss freigegeben ist.
Das von einer weiteren Sanierung des Untergeschosses abzusehen ist, hatte bereits
ein Gutachten aus dem Jahr 2012, erstellt
von der Sachsen-Anhaltinischen Landesentwicklungsgesellschaft (SALEG), festgestellt.
Die Gutachter kommen zu dem Schluss,
dass wegen der Grundwasserssituation vor
Ort davon auszugehen ist, dass erneut eine
vollständige Sanierung des Untergeschos-
ses notwendig wäre. Der dafür notwendige
finanzielle Aufwand jedoch in keinem Verhältnis zu einem Neubau steht. „Das Gutachten wurde allen Ratsmitgliedern sowie
dem Ortschaftsrat Ebendorf, der im Übrigen
während seiner letzten Sitzung einem ähnlichen Antrag zugestimmt hat, zur Kenntnis
gegeben“, so Bürgermeister Keindorff. Das
Wohl und die Gesundheit der Kinder als
meinungstreibendes Instrument einzusetzen, hält Keindorff, mit Blick auf das Wissen
der Beteiligten um die entscheidenden Passagen in dem Gutachten, für ein unfaires
Spiel und reinen Populismus.
Sollte der Gemeinderat diesen Antrag beschließen, wird der Bürgermeister unverzüglich Widerspruch einlegen.
tz
Im Blickpunkt
7
Einwohnerversammlung in der Gemeinde Barleben
Zur turnusmäßigen Einwohnerversammlung hatte Barlebens Bürhgermeister
Franz-Ulrich Keindorff Anfang März in den
Gemeindesaal eingeladen. Mit etwa fünfzig Besuchern war die Informationsveranstaltung der Gemeindeverwaltung gut besucht. Kein Wunder, ging es doch in der
Tagesordnung unter anderem um die
haushaltswirtschaftliche Situation der Gemeinde.
Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff ließ
nicht ab von der Aufklärungsarbeit und
schilderte auch dieser Zuhörerschaft die
Fakten zur Entstehung der Finanzsituation.
Er erläuterte, dass sich im Jahr 2014 die
Gewerbesteuereinnahmen um 16,5 Millionen Euro verringert haben und die Gemeinde in dem Jahr auch noch Gewerbesteuerrückzahlungen für die Jahre 2003 – 2007 in
Höhe von 3,4 Millionen erstatten musste.
Für Investitionen hingegen durften keine
günstigen Kredite in Anspruch genommen
werden, stattdessen mussten vorrangig
die eigenen Finanzmittel verwendet werden. Rücklagen durften über das übliche
Maß hinaus nicht gebildet werden. Alles in
allem ein Zusammentreffen objektiver, aber
leider unglücklicher Umstände. Aufgrund
der so entstandenen finanziellen Schräglage der Gemeinde erarbeitet die Verwaltung
in Abstimmung mit dem Gemeinderat ein
Haushaltskonsolidierungskonzept, in dem
bisher mehr als einhundert Einsparungsmöglichkeiten definiert sind.
Trotz aller Sparauflagen darf und wird die
Gemeinde weiterhin in die Entwicklung der
Infrastruktur investieren. Es gelten dafür allerdings strenge Bedingungen. So müssen
künftige Investitionen konsolidierend wirken. Beispielsweise darf die Gemeinde in
die Entwicklung neuer Wohngebiete investieren, da durch den Verkauf von Grundstücken Einnahmen generiert werden. Ein weiteres Beispiel ist die Umstellung der Straßenbeleuchtung von alten und kostenintensiven Leuchtmitteln auf moderne und
kosteneffiziente LED-Beleuchtung. Nach einer einmaligen Investition für die Umrüstung folgen mittel- bis langfristig enorme
Kosteneinsparungen.
Die Besucher der Einwohnerversammlung
wurden auch über die neue Entgeltordnung
für die Benutzung der Sport- und Veranstaltungsräume im Komplex Mittellandhalle informiert. Ebenso wurden die Entgelte für
die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Barleben wie die
Bürgerhäuser angepasst und erhöht. Die
detaillierte Entgeltordnung ist auf der Internetseite der Gemeinde Barleben unter
„Amtliche Mitteilungen“ veröffentlicht.
Mittellandkurier • April 2015
Blick in den Gemeindesaal während der Einwohnerversammlung.
Ebenfalls auf der Tagesordnung stand die
Information zur Umsetzung des Förderprogramms Stark III IKT – Multimedia an Schulen. Dahinter steht ein Gesamtkonzept mit
der Bezeichnung „Bildungsstandort Barleben“, zu dem unter anderem die Ausstattung der Schulen mit Multimedia- und Präsentationsgeräten, die Verbindung der verschiedenen Lernorte mit einem leistungsfähigen Netzwerk, der Aufbau und der Betrieb
von internen Lernplattformen unter Einbeziehung bestehender Medienspeicherorte
wie die Bibliothek Barleben, sowie die Anbindung an einen leistungsstarken Internetanschluss zählen. Ziel ist es, ein GesamtSchulnetzwerk zu etablieren.
Starkes Netzwerk
für Barleber Schulen
Nach Abschluss der Bauabschnitte eins
und zwei steht der Grundschule und der
Ganztagsschule in Barleben eine leistungsfähige WLAN-Netzwerkinfrastruktur zur
Verfügung, in die die vorhandenen Telefonanlagen integriert sind und die es ermöglicht, den „digitalen Unterricht“ durchzuführen. Die Fördermittel für das Projekt
„Bildungsstandort Barleben“ belaufen sich
auf 270.000 Euro. Die Gemeinde hat weitere 90.000 Euro Eigenmittel aufgebracht,
sodass insgesamt eine Investitionssumme
in Höhe von 360.000 Euro bereitstand.
Barlebens Bürgermeister hatte für das
Bürgerforum seine Bereichsleiter mit an
das Podium geholt und sie zu den entsprechenden Punkten zu Wort kommen lassen. So informierte der Leiter des Unternehmerbüros, Sven Fricke, über Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept der Gemeinde. Derzeit lässt die Verwaltung
Foto: tz
einige Maßnahmen auf ihre Machbarkeit
prüfen. Dazu gehören der Ausbau eines
Fernwärmenetzes im Ortskern Barleben,
ein Fernwärmenetz in der Ortschaft Meitzendorf, die Kombination thermischer Solarkollektoren mit einem Lärmschutzwall
an der Bundesstraße 189, LED-Beleuchtung für Straßen und Gebäude sowie Einzelmaßnahmen an kommunalen Gebäuden. In der weiteren Bearbeitung wurden
die Einzelmaßnahmen nach Thema und
Örtlichkeit strukturiert und in Vorbereitung
der Ausschreibungen zu drei Paketen zusammengefasst. Für die Durchführung der
Machbarkeitsstudien sind Fördermittel in
Höhe von 217.200 Euro über das Projekt
Sachsen-Anhalt KLIMA beantragt und genehmigt worden. Mit dem 20-prozentigen
Eigenanteil ergibt sich daraus eine Gesamtsumme von 271.500 Euro.
Des Weiteren wurden die anwesenden Einwohner über den aktuellen Stand des Vorhabens Sanierungsgebiet „Ortskern“ in Barleben informiert. Keindorff hob hervor, dass
die Gemeinde Grundstückseigentümern,
deren Haus im Sanierungsgebiet „Ortskern“ in Barleben liegt und die mit Abschluss der Sanierung und der Aufhebung
der Satzung voraussichtlich im Jahr 2018 einen Ausgleichsbetrag zahlen müssen, die
für beide Seiten lukrative Möglichkeit der
vorzeitigen Ablöse anbietet. Im Jahr 2015
immerhin noch mit einem Nachlass von 5
Prozent.
Der Abschluss von Ablösevereinbarungen
hat für beide Vertragsparteien Vorteile. Der
Eigentümer kann sich sicher sein, dass mit
der Zahlung des Ablösebeitrages keine
Nacherhebung durch die Gemeinde erfolgen kann. Die Gemeinde wiederum kann
(Fortsetzung Seite 8.)
8
Im Blickpunkt
Einwohnerversammlung in der Gemeinde Barleben
(Fortsetzung von Seite 7)
mit den finanziellen Einnahmen sofort
selbst wieder Investitionen im Sanierungsgebiet tätigen und auch private Einzelvorhaben im Sanierungsgebiet weiterhin fördern. Bis zum Ende der Sanierungssatzung
sollen im Sanierungsgebiet „Ortskern“ in
Barleben noch folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Schulstraße - Parkplatz,
Fußweg und Parktaschen; Alte Kirchstraße
15 – Parkplatz; Verbindungsweg zwischen
Friedensplatz und Burgenser Straße; Einfriedung Hansenstraße 41; Schulstraße –
Belagwechsel; Ernst-Thälmann-Straße –
Belagwechsel.
In diesem Zusammenhang machte der
Bürgermeister erneut darauf aufmerksam,
dass auch weiterhin private Vorhaben entsprechend der Förderrichtlinie „Ortskern“
im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten
gefördert werden. Möglich ist dies, da die
Ablösebeiträge Mittel sind, die zweckgebunden wieder eingesetzt werden müssen. Anders hingegen verhält es sich bei
der Wohnbau- und der Wohnraumförderung der Gemeinde. Die Zuschüsse für die
Errichtung eines selbstgenutzten Eigenheims bzw. für den Um- und Ausbau von
selbstgenutztem Wohnraum werden aufgrund der angespannten Finanzsituation
der Gemeinde vorerst nicht mehr ausgezahlt.
Als letzter Punkt stand die Neufestsetzung
der Elternbeiträge für die Kindereinrichtungen der Gemeinde Barleben auf der Tagesordnung. Nach dem Inkrafttreten des neuen Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) im
August 2013 mussten viele Kommunen
die Gebühren für ihre Kinderbetreuungsstätten neu kalkulieren. Das KiföG sieht
Straßen in der Gemeinde nach
Partnerkommunen benennen
Barlebens Partnerkommune Notre Dame d’Oé hat
es mit der „Rue de Barleben“ vorgemacht. Als Zeichen der Anerkennung der
partnerschaftlichen Beziehungen hat die französische Gemeinde eine Straße in einem Wohngebiet
nach ihrer deutschen Partnerkommune benannt.
Nun sollen auch in Barleben bald öffentliche Verkehrsanlagen wie Straßen,
Wege und Plätze nach den
Partnerkommunen NotreDame-d’Oé, Wittmund,
Tzarevo und Lukavacz be- Dieses Bild von dem Straßenschild „Rue de Barleben“ (Barnannt werden. Das hat der leber Straße) machte Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff
Gemeinderat in seiner letz- bei seinem Besuch in der Partnerstadt Notre Dame d'Oè im
ten Sitzung am 12.03.2015 Oktober des vergangenen Jahres. Nach dem Beispiel der
nach einem gemeinsamen französischen Kommune soll es auch in Barleben bald StraAntrag der Fraktionen FDP, ßen geben, die nach den Partnerkommunen benannt sind.
SPD und LUB beschlosdas Wohngebiet „Schinderwuhne Süd“ einsen.
fließen.
Diese hatten beantragt, in dem „Wohngebiet ’Schinderwuhne Süd‘ die Straßen nach
Die Gemeinde Barleben hat mittlerweile
den Partnerkommunen zu benennen“. Das
vier Partnerschaften mit den Kommunen
Notre Dame d’Oé in Frankreich, Wittmund
ist neben den Partnerschaftsstelen in den
in Ostfriesland, Tzarevo in Bulgarien und LuOrtschaften Barleben, Ebendorf und Meitkavacz in Bosnien und Herzegowina abgezendorf ein weiteres Zeichen der Verbunschlossen. Alle Kommunen pflegen einen
denheit der Gemeinde Barleben mit den
intensiven Kontakt und es gibt viele wechPartnerkommunen. Die Vorschläge für die
selseitige Besuche sowohl auf kommunaler
Straßen- und Wegebezeichnungen werden
als auch auf gesellschaftlicher Ebene.
in den vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 31 für
tz
Gemeinde Barleben
neben den Landeszuweisungen (206,93
Euro für Kinder unter drei Jahren, 122,38
Euro für Kinder von 3 bis 6 Jahren und
58,40 Euro für Hortkinder) und dem Anteil
der Landkreise (53 Prozent der Landeszuweisung) eine Kostenteilung zwischen
Kommunen und Eltern vor, bei der die Eltern mit bis zu 50 Prozent zur Kasse gebeten werden können.
Ein Krippenplatz in einer der drei Einrichtungen in der Gemeinde Barleben kostet
im Durchschnitt 1.117,63 Euro (10 h). Der
Elternbeitrag in Höhe von 180 Euro entspricht einem Anteil von ca. 16 Prozent.
Knapp 950 Euro (84 Prozent) übernehmen
das Land (206,93 Euro , der Landkreis
(109,67 Euro und die Gemeinde (621,03
Euro. Nach dem KiFöG wäre sogar ein Elternanteil in Höhe von 400,02 Euro rechtlich in Ordnung.
tz
GEMEINDERAT BARLEBEN
Sanktioniert: MLK nur
noch sechsmal im Jahr
Auf der Sitzung des Barleber Gemeinderates am 12. März domierten bei den 22
Tagesordnungspunkten des öffentlichen
Teils die Informationsvorlagen. Unter anderem wurde der Tätigkeitsbericht des
Unternehmerbüros für das Jahr 2014
zur Kenntnis genommen. Die Dienstleistungs- und Honorarverträge, die die
Verwaltung fälschlicherweise im öffentlichen Teil ankündigte und die einige
Mitglieder des Gemeinderates entgegen ihrer Verpflichtung an die Medien
weitergaben, sorgten für einigen Wirbel.
„Da wird es noch einige kommunalrechtliche Konsequenzen geben“, kündigte Ulrich Korn als Vorsitzender des
Gemeinderates an. Diskutiert wurden
die beiden Informationsvorlagen im
nichtöffentlichen Teil.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung
wurde u.a. beschlossen, den Mietkostenerlass für den LiBA-Verein von 5844
Euro im Jahr 2013 auf 3000 Euro pro
Jahr abzuschmelzen, was bis 2023 eine
Einsparung von 27000 Euro ergeben
würde.
Über die angenommene Satzung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich
Tätige im Bereich der Feuerwehr informieren wir in einem Beitrag auf Seite 5.
Sanktioniert wurde auch das Modell zur
Erscheinungsweise des Mittellandkuriers. Sechsmal im Jahr gibt es den Kurier, bis zu sechsmal ein Amtsblatt. psk
Geburtstage & Jubiläen
9
Seinen 90. Geburtstag feierte bereits Anfang Februar im Barleber Werner und Christina Gossert waren im Februar 50 Jahre verheiraSonnenhof Werner Gerhardt. Barlebens Ortsbürgermeister Frank Na- tet. Zum Goldenen Ehejubiläum gratulierte Meitzendorfs OrtsbürgerFoto: psk meister Bernhard Niebuhr im Namen der Gemeinde.
Foto: psk
se gratulierte im Namen der Gemeinde.
G L Ü C K W U N S C H D E N J U B I L A R E N I M M O N AT A P R I L
Ingeborg Snadny
Wilhelma Riechert
zum 86.
Ortschaft Ebendorf
Ilse Lehmann
Gerd Lehmann
Gerda Wirth
Klaus Liebeknecht
Manfred Simroth
Edeltraud Meißner
Gerhard Koschnick
Loni Haase
Hildegard Oelze
Christl Mann
Eberhard Kirsch
Karl-Heinz Lehfeld
Jürgen Pirstadt
Rolf Willitzki
Gislinde Sauter
Günter Stephan
Karin Bierey
Margarete Rosenau
Hans Wünsche
zum 86.
zum 75.
zum 92.
zum 76.
zum 71.
zum 94.
zum 82.
zum 70.
zum 91.
zum 75.
zum 71.
zum 75.
zum 72.
zum 87.
zum 71.
zum 70.
zum 72.
zum 94.
zum 80.
Ortschaft Barleben
Christa Gotthardt
Anni Ölze
Werner Albrecht
Heinz Beyer
Hans Boecker
Arndt Göhler
Brigitta Klösges
Karl-Heinz Ölze
Hannelore Schumann
Regina Walther
Marijke Berkling
Linda Böser
Manfred Pirstadt
Jürgen Kummert
Ruth Küpper
Monika Gaida
Annemarie Gonserowski
Kurt Schindler
Brunhilde Koch
Elfriede Kusche
zum 79.
zum 90.
zum 79.
zum 74.
zum 71.
zum 70.
zum 82.
zum 90.
zum 75.
zum 72.
zum 81.
zum 85.
zum 77.
zum 73.
zum 88.
zum 74.
zum 72.
zum 72.
zum 85.
zum 81.
Ruth Scharf
Rudolf Unger
Ruth Wendlandt
Annelore Bahr
Käthi Eckert
Ruth Fabricius
Bruno Kriegel
Gerhard Siebert
Heidemarie Damasty
Hanna Krause
Elfriede Lüder
Ronald Menz
Brigitte Thierack
Richard Brandt
Irene Hanoldt
Dora Peters
Ilse Schakat
Christa Heise
Helga Schulze
Hanna Wenzel
Ruth Bahr
Irmgard Rappholz
Hildegard Reising
Ursula Wuttke
Herbert Hennig
Anneliese Schulze
Maria Serak
Ingeburg Ehrig
Dorit Mayer
Anneliese Meyer
Selma Reilecke
Wilfried Feisel
Edeltraud Lauenroth
Bernd-Ediko Olesch
Max Wagner
Karl Dressler
Hannelore Nolte
Bernd Riecjhert
Ingrid Steffen
Irmgard Glade
Ruth Ring
Klaus-Werner Schröder
zum 78.
zum 83.
zum 72.
zum 82.
zum 71.
zum 86.
zum 89.
zum 72.
zum 70.
zum 79.
zum 86.
zum 80.
zum 80.
zum 82.
zum 92.
zum 86.
zum 82.
zum 80.
zum 70.
zum 85.
zum 81.
zum 93.
zum 80.
zum 88.
zum 82.
zum 89.
zum 72.
zum 75.
zum 80.
zum 79.
zum 91.
zum 72.
zum 76.
zum 72.
zum 80.
zum 77.
zum 75.
zum 81.
zum 73.
zum 90.
zum 87.
zum 72.
Siegfried Kliem
Friederike Riethig
Erika Werner
Marianne Graßhoff
Hannelore Griesche
Herta Knopbbe
Ursula Kuntermann
Rudi Schjwarz
Hans-Joachim Stein
Willi Kraning
Hlega Pape
Lothar Rustenbach
Brigitte Enke
Christa Osterwald
Reinhard Schulz
Dr. Klaus Illies
Roswitha Osterburg
Monika Pirstadt
Hanna Schulke
Käte Dammann
Ilse-Dore Eckl
Renate Reimner
Reimund Uminski
Günter Wiedenbeck
Lothar Turek
Hanna Bandemer
Wolfgang Fiedler
Alexandra Krügermann
Ruth Storek
zum 76.
zum 79.
zum 76.
zum 73.
zum 74.
zum 75.
zum 73.
zum 86.
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zum 84.
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zum 71.
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zum 72.
zum 76.
zum 86.
zum 80.
zum 81.
zum 77.
zum 77.
zum 75.
zum 74.
zum 80.
zum 76.
zum 72.
zum 87.
Ortschaft Meitzendorf
Walter Röhrig
Josef Kern
Elsa Hetzger
Erika Gelis
Inge Schernbeck-Gonschoreck
Vera Lüddemann
Günter Oberg
Georg Deubel
Gustav Schmidt
zum 81.
zum 78.
zum 76.
zum 81.
zum 80.
zum 83.
zum 70.
zum 71.
zum 86.
10
Mix
Einstiges Turn-As feierte seinen 95. Geburtstag
Ehemalige Barleber Turner feierten am
vorletzten Februar-Wochenende im Kreise
ihrer Sportfreunde persönliche Jubiläen.
Rudi Ibe wurde 95, Gerhard Dummernix
85. Beide Sportfreunde gehörten bereits
vor dem 2. Weltkrieg dem Barleber Turnverein an, der sich am 1. September 1874
in Barleben als 1. Männer-Turn-Verein gegegründet hatte. Aus diesem Barleber
Turnverein bildete sich nach dem 2. Weltkrieg die BSG Motor Barleben und schließlich der heutige TSV Barleben 1874 heraus. Rudi Ibe vertrat den Verein als
Kampfrichter auf DDR-Ebene von 1960 bis
1989 und nach der Wende noch im Bundesland Sachsen-Anhalt. Jahrelang fungierte er als Kampfrichter-Obmann.
Zum 95. Geburtstag erhielt Rudi Ibe die
herzlichsten Glückwünsche von Barlebens
Ortsbürgermeister Frank Nase und Sportfreunden seines TSV.
25-jährige Dienstjubiläen bei den Schlümpfen
Ihr 25-jähriges Jubiläum als Erzieherin feierte Katrin Oelze (Mitte Foto links) im Barleber
Kindergarten. Ebenfalls 25 Jahre im Dienst der Gemeinde ist Michael Völz, der im Januar
1990 seinen Dienst als Hausmeister in der Krippe begann und seit 2003 im Kindergarten
„Barleber Schlümpfe“ tätig ist. Zum 25-jährigen Dienstjubiläum in der Gemeinde gratulierte den Beiden Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff.
Fotos: tz
Meitzendorfs Ortsbürgermeister Bernhard Niebuhr feierte am 20. Februar
seinen 65. Geburtstag. Zu den zahlreichen Gratulanten gehörte auch Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff. In Würdigung seiner 25-jährigen
Zugehörigkeiten zum Gemeinde- bzw.
Ortschaftsrat in Meitzendorf und der
Einheitsgemeinde durfte sich der Jubilar ins Goldene Buch der Gemeinde
eintragen. Meitzendorfs Ortsbürgermeister wünschte seiner Ortschaft
und der Einheitsgemeinde eine
schnelle Rückkehr in die bewährte Erfolgsspur.
Foto: psk
Gemeinde Barleben
Gut gelaunt beging Herta Rhein im Haus Hoheneck ihren 95. Geburtstag. Dazu gratulierte
Ebendorfs Ortsbürgermeister Manfred Behrensim Namen der Gemeinde. Foto: Dieter Kriegler
Im Blickpunkt
11
Projektpartner verlängern Vereinbarung
zur Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte
Dem deutschen Arbeitsmarkt droht über
kurz oder lang aufgrund des demografischen Wandels der Kollaps. Der Wirtschaft
stehen in Zukunft immer weniger Schulabgänger und Absolventen zur Verfügung. Bereits jetzt können Unternehmen in
Deutschland offene Stellen häufig nicht
mehr mit ausreichend qualifiziertem Personal vom deutschen Arbeitsmarkt besetzen.
Auch Sachsen-Anhalt ist von dieser Entwicklung betroffen. Um die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, müssen Unternehmen bei der Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitern umdenken und neue Wege
finden.
Eine Möglichkeit für Unternehmen an hervorragend ausgebildetes Personal zu kommen, ist die Öffnung gegenüber dem ausländischen Arbeitsmarkt. In anderen Ländern wie beispielsweise Spanien gibt es
ausreichend Fachkräfte, aber wenig Arbeit.
Die Arbeitslosenquote liegt dort derzeit bei
etwa 27 Prozent. Bei den unter 25-Jährigen
sind es sogar knapp 45 Prozent. Um hier tätig zu werden und bei der Gewinnung von
Fachkräften überregional und international
zusammenzuarbeiten, haben die Industrieund Handelskammer Magdeburg, die Agentur für Arbeit Magdeburg, die Gemeinde
Barleben und die spanische Kommune La
Pobla de Vallbona am 8. Januar 2014 eine
Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.
Hinsichtlich der miteinander kooperierenden
Partner ein in Sachsen-Anhalt einzigartiges
Projekt.
Die Projektpartner sind mit großem Engagement an die Sache herangegangen und haben in nur drei Monaten von Januar bis
März 2014 die Grundstrukturen geschaffen
und die Ansprechpartner benannt. Wichtiger Akteur bei diesem Pilotprojekt ist Angel
Romero Fonfria. Als Vertreter der spanischen Gemeinde La Pobla de Vallbona ist
Bei der Vertragsverlängerung: Mathias Kaschke von der Agentur für Arbeit, IHK-Präsident Klaus Olbricht, Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff, Sven Fricke, Leiter
des Unternehmerbüros der Gemeinde, und Angel Romero Fonfria (von links).
Foto: psk
der 50-Jährige hier vor Ort Ansprechpartner
sowohl für die Unternehmen aus der Region, die spanische Fachkräfte rekrutieren
wollen als auch für die Fachkräfte selbst. Er
unterstützt seine Landsleute beispielsweise
bei der Wohnungssuche, gibt Hilfestellung
bei Behördenangelegenheiten, vermittelt
Sprachkurse und baut so Unsicherheiten ab.
Damit gestaltet Angel Romero Fonfria eine
glaubwürdige Willkommenskultur vor Ort.
Innerhalb eines Jahres von März 2014 bis
März 2015 sind insgesamt 23 spanische Arbeitskräfte an Unternehmen in Sachsen-Anhalt (15 qualifizierte Fachkräfte und 8 Auszubildende) vermittelt worden. Die Spannbreite reicht vom Altenpfleger, Handwerker und
Koch bis zum IT-Experten und Ingenieur.
Aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfes sachsen-anhaltinischer Unternehmen
an qualifiziertem Personal, haben die Industrie- und Handelskammer Magdeburg, die
Agentur für Arbeit Magdeburg, die Gemeinde Barleben und die spanische Kommune
La Pobla de Vallbona entschieden, das Pro-
Jugenddisco im Gemeindesaal
Die zweite Auflage der„Barleber Beatz“ findet am Sonnabend,
18. April, im Gemeindesaal (Breiteweg 147) statt. Ab 18 Uhr sind
Schüler und Jugendliche von zwölf bis 27 Jahren eingeladen zur
Musik verschiedener DJ’s zu tanzen. Der Eintritt kostet drei Euro,
Veranstalter sind der Liba-Verein und der Verein „Insel für Alternativen“.
psk
Frühlingssingen in Ebendorf
Im Ebendorfer Bürgerhaus fand Ende März das zur Tradition gewordene Frühlingssingen statt. Die Zuhörer lauschten gespannt
und mit Freude den Liedern des gemischten Chores Glindenberg,
den Gedichtvorträgen der Kinder sowie den gekonnten DarbietunMittellandkurier • April 2015
jekt weiterzuführen und am 23. März dieses
Jahres die Kooperationsvereinbarung um
ein weiteres Jahr verlängert. „Es ist ein Projekt mit Beispielcharakter. Und die bisherige
Bilanz legt offen, dass es Bedarf bei den
Unternehmen gibt“, erklärt Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff.
In diesem Jahr ist in einer großen Offensive
die Vermittlung von 60 Auszubildenden im
Großraum Magdeburg geplant. Auch am
Wirtschaftsstandort Barleben haben Unternehmen, wie z. B. das NH-Hotel, das Hotel
Sachsen-Anhalt, die EKF-diagnostic GmbH,
die Bösecke Spezialhochbau und Service
GmbH, die Lämpe & Mössner GmbH und
auch das Volksstimme Druckhaus Bedarfe
an Fachkräften vom spanischen Arbeitsmarkt angemeldet.
Unternehmen, die einen Fachkräftemangel
haben und auf dem hiesigen Arbeitsmarkt
keine geeigneten Arbeitskräfte finden, können sich mit ihren Stellenangeboten an das
Unternehmerbüro der Gemeinde Barleben
wenden.
tz
gen der Musikschüler. Das jüngste Gitarrentrio gab eine Kostprobe seines Könnens. Harfen- und Violinenklänge rundeten das Programm ab. Das Publikum dankte den Mitwirkenden für das vom
Kultur- und Geschichtsverein organisierte Fest mit tosendem Beifall, und für die kleineren Mitwirkenden gab es als Dankeschön eine Osterüberraschung.
Der Kultur- und Geschichtsverein lädt wieder zum Mühlentag am
Pfingstmontag auf den Mühlenhof in Ebendorf ein. Wir öffnen am
25. Mai um 11 Uhr und starten mit dem Frühschoppen. T. Kahler
Glückwünsche für Familie Künne
Barlebens Ortsbürgermeister Frank Nase beglückwünschte im
Februar im Namen der Gemeinde Fritz und Adelheid Künne in der
psk
Barleber Gartenstraße zur Diamantenen Hochzeit.
12
Im Blickpunkt
Sigmund Jähn im „MGZ-Sternenstädtchen“
Der ehemalige Kosmonaut Sigmund Jähn,
der erste Deutsche im All, besuchte am 27.
März Barleben. Unter dem Motto „Rückblick
ins All“ sprach der mittlerweile 78-Jährige
vor über 100 interessierten Zuhörern über
seine Erlebnisse im Weltraum und seinen
Flug in der sowjetischen Sojus 31 am 26.
August 1978 zur Raumstation Salut 6. Der
Flug mit Waleri Bykowski dauerte 7 Tage,
20 Stunden, 49 Minuten und 4 Sekunden. In
Barleben beließ es Sigmund Jähn bei einem
kurzweiligen Vortrag samt Fragenbei ca. 120
Minuten. Aber er präsentierte Geschichte,
die erzählenswert ist. Auch fast 36 Jahre
nach seinem Erlebnis im Weltraum leuchten
beim mittlerweile ergrauten Kosmonauten
die Augen, wenn er von der Schönheit der
Erde berichtet. Mit seinem Appell „Last uns
die Schönheit bewahren, aber nicht zerstören“ schickte er sicher nicht wenige Besucher nachdenklich nach Hause.
Jähn hat eine Menge Fachwissen, das ist
unbeschreiblich. Er versucht aber stets,
den Zuhörer informativ durch die Geschichte der Raumfahrt zu führen, berichtet von
der Raketenformel Ziolkowskis, der als
Wegbereiter der Raumfahrt gilt, über erste
Flüssigkeitsraketen der Deutschen bis hin
zu den Gesetzmäßigkeiten, die im All gelten. Sigmund Jähn, der natürlich ausführlich über sein Training im Sternenstädtchen
und den Start ins All Auskunft gibt, erinnerte daran, dass sich nach ihm mittlerweile
zehn Deutsche im All aufgehalten haben.
Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff nutzte die Gelegenheit, den ersten
Deutschen im All um einen Eintrag ins Gol-
Sigmund Jähn trug sich nach dem Vortrag
im MGZ ins Goldene Buch der Gemeinde
Barleben ein.
Foto: psk
dene Buch der Gemeinde zu bitten. Sigmund Jähn bedankt sich darin für das Interesse für die Raumfahrt, was ihm zwei
wertvolle, schöne Stunden geschenkt hat.
Und vielleicht gibt es ein Wiedersehen im
Herbst, denn Gemeinderatsmitglied Klaus
Fischer lud den Kosmonauten, der auch
langjähriger Jäger ist, zur Jagd nach Barleben ein.
psk
Maibaumaufstellen
Auch in Barleben ist das feierliche Aufstellen eines geschmückten Baumstammes seit vielen Jahren wieder ein
fester Brauch und ein Zeichen der örtlichen Gemeinschaft.
Den Anfang macht die Ortschaft Ebendorf, wo der Maibaum bereits um 10
Uhr am Vormittag des 30. April vor dem
Bürgerhaus aufgestellt wird.
Am 30. April um 18 Uhr wird in Barleben auf dem Breiteweg am Komplex
Mittellandhalle der Maibaum aufgestellt. Traditionell wird das Fest vom
Barleber Ortsbürgermeister eröffnet.
Bereits um 16 Uhr öffnen die Versorgungsstände für die Besucher. Ab 17
Uhr können sich die kleinen Gäste beim
Kinderschminken erfreuen. Ab 18.30
Uhr startet dann das Programm auf
dem Hof der Mittellandhalle. Für Stimmung bis in den Abend sorgen das OKLive-Ensemble Barleben/Wolmirstedt,
die Tanzgruppe 50plus und DJ Sixtus.
Organisiert wird das Fest zum Maibaumsetzen vom Verein Mehrgenerationenzentrum, dem Heimatverein Barleben, dem Oldtimerverein Barleben,
dem Jugendclub Barleben, dem Barleber Schützenverein von 1994, dem FSV
Barleben 1911 und mit Unterstützung
des OK-Live-Ensembles Barleben/Wolmirstedt sowie der Freiwilligen Feuerwehr Barleben. Auch in Meitzendorf
wird traditionell am 30. April der Maipsk
baum aufgestellt.
Theater AG auf der Suche nach einem besseren Leben
In der Barleber Ganztagsschule laufen derzeit bei der Theater-AG die Vorbereitungen
auf die 15. Premiere auf Hochtouren. Es ist
eine liebgewordene Tradition, dass in der
Ganztagsschule jedes Jahr ein Stück aufgeführt wird. Der Titel der 15. Auflage lautet
„Auf der Suche nach einem besseren Leben“. Dafür haben sich die jungen Laiendarsteller mit dem Märchen „Das kalte
Herz“ auseinandergesetzt und den Inhalt
zum Teil in die heutige Zeit übertragen. Der
Wunsch nach Wertschätzung, Reichtum
und Popularität spielt deshalb in den Aktionen auf der Bühne eine wesentliche Rolle.
Am 15. April um 19 Uhr hebt sich in der Aula der Ganztagsschule der Vorhang zur Premiere. Weitere Vorstellungen geben die
jungen Künstler am 16. April um 19:00 Uhr
und am 17. April um 15 Uhr. Der Eintritt ist
frei. Spenden nimmt die Theater-AG dankend entgegen.
psk
Gemeinde Barleben
Schnappschuss von einer der letzten Proben für die Premiere am 15. April.
Foto: psk
Sport
13
FSV bot dem Favoriten lange Zeit Paroli
Wieder einmal erlebte der Barleber Anger einen großen Fußballtag. Der ungeschlagene
Verbandsliga-Spitzenreiter empfing im Viertelfinale um den Landespokal den drei Klassen höher spielenden Halleschen FC. Es war
ein rassiges Spiel, das die 1.000 Zuschauer
in Barleben zu sehen bekamen. Phasenweise waren keine Klassenunterschiede zu sehen, denn der FSV versuchte mit spielerischen Mitteln dem Favoriten Paroli zu bieten. Am Ende hat es nicht gerreicht, die Hallenser setzten sich 5:2 durch. Barlebens
Kicker hatten aber ein Ziel erreicht, sie konnten erhobenen Hauptes vom Platz gehen.
Der Hallesche FC tat sich lange schwer,
sorgte erst in der Schlussphase für die endgültige Entscheidung. Dabei ging der Favorit schon in der neunten Minute durch Marcel Franke in Führung. Ab der 25. Minute
kam aber die Barleber zu mehreren guten
Möglichkeiten.
Nach dem Wechsel erhöhte Sören Bertram
schnell auf 2:0. Alle die dachten, dies sei
die Entscheidung, sahen sich wenige Minuten später getäuscht. Christopher Kalkutschke nagelte den Ball aus 22 Metern
zum Anschluss ins Tor. FSV-Trainer Mario
Middendorf ärgerte sich später, dass der
HFC eine Viertelstunde später schon wieder nachlegen konnte: „Wenn wir da nicht
direkt wieder das nächste Tor bekommen
FSV-Kapitän Renè Heckeroth bedankt sich nach dem Pokalspiel gegen den HFC mit seiFotos: psk
nem Team bei den Barleber Fans.
hätten, wäre es für uns und die Zuschauer
eine intensive Schlussphase geworden.“
Osawe sorgte in der 73. Minute für die Vorentscheidung. Anschließend war der Bann
gebrochen und auch Gogia (86.) per Freistoß und der eingewechselte Toni Schmidt
(89.) trugen sich in die Torschützenliste ein.
Der Schlusspunkt gehörte dann aber den
Gastgebern. Wenige Sekunden vor Abpfiff
setzte sich Denis Neumann gegen Lomb
durch und erzielte das zweite Tor für Barleben.
„Barleben hat nicht nur mit Leidenschaft
gekämpft, sondern auch Fußball gespielt“,
anerkannte Halles Trainer Sven Köhler,
während FSV-Coach Mario Middendorf resümierte: „Nicht alles ist nach Plan gelau-
fen, wir konnten aber mit erhobenem
Haupt vom Platz gehen.“
Das Kompliment an die Mannschaft soll an
dieser Stelle aber an den gesamten FSV
weiter gegeben werden. Es war mehr als
bemerkenswert, was FSV-Präsident Ingolf
Nitschke mit seinen vielen Helfern auf die
Beine gestellt und so für ein großes Fußballfest gesorgt hat.
psk
Barlebens Serie hält
In der Fußball-Verbandsliga bleibt Aufsteiger Barleben weiter ungeschlagen. Mit
dem 2:2 beim Magdeburger SV Preussen
(Tore Kühnast und Brendel) spielte der FSV
bei 14 Siegen zum siebenten Mal remis.
Am 11. April empfängt der FSV Dessau.
Die in weiß-schwarz spielenden Barleber versteckten sich nicht in der Abwehr, sondern sorgten für viel Druck nach vorn. Links kämpft Renè Heckeroth um den Ball, daneben hat Christopher Kalkutschke abgezogen und erzielt das zwischenzeitliche 1:2. Eine 1000-Euro-Spende
vom „Kroschke-Cup“ e.V. nahm Ingolf Nitschke für der FSV-Nachwuchs in der Halbzeitpause aus den Händen von Heiner Laugisch entgegen. Mit dabei Sachsen-Anhalts Innen- und Sportminister Holger Stahlknecht und Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff.
Mittellandkurier • April 2015
14
Im Blickpunkt
Hotel kreiert den „Barleburger“ für die Gemeinde
Das Hotel Sachsen-Anhalt am westlichen Ortseingang nach Barleben gehört seit mehr als zwanzig Jahren zum Ortsbild. Erst vor
zwei Jahren wurde es umfangreich saniert. Hotelhalle, Restaurant, Tagungs- und Konferenzräume sowie die Zimmer sind modern umgestaltet worden. In dem Restaurant wurde sogar eine
„Barleber Ecke“ eingerichtet. Eine große Bildercollage mit Ansichten von Barleben ist der Blickfang an der Wand. „Damit demonstriert das Hotel seine Identifikation mit dem Standort Barleben“, so der Leiter des Unternehmerbüros Sven Fricke.
Darüber hinaus bezieht das Hotel ganz bewusst viele der Produkte, die es zum Beispiel im Gastronomiebereich benötigt, aus der
Region und unterstützt damit viele regionale Erzeuger. „Seit Anfang März bieten wir in unserem Hotelrestaurant den „Barleburger“ an. Einen Hamburger, benannt nach unserem Standort Barleben. Das Fleisch beziehen wir von einem Rinder-Hof in Sachsen-Anhalt und die Burgerbrötchen werden von unserem lokalen
Hausbäcker „Mühlenbäcker Düsedau“ in Lindhorst gebacken“,
erklärt Geschäftsführer Max Bertram. Bei den Gästen kommt das
geschmackvolle Standortbekenntnis offenbar gut an. „In den ersten zwei Wochen haben wir mehr als 70 „Barleburger“ für unsere Gäste zubereitet“, freut sich der Hotelmanager. Übrigens hat
das Restaurant seine Türen nicht nur für Hotelgäste, sondern
selbstverständlich auch für Besucher geöffnet.
tz
Hotel-Geschäftsführer Max Bertram und Sven Fricke, Leiter des
Unternehmenbüros der Gemeinde Barleben, probieren einen
„Barleburger“.
Foto: tz
Petra Görs weiter Vorsitzende des IDOL-Vereins
Zu ihrer Jahreshaupt- und Wahlversammlung trafen sich im Februar die Mitglieder
des Barleber Partnerschaftsvereins IDOL e.
V. Dabei wurden die Vereinsmitglieder Lydia Krüger, Mathias Eberhard und Manuela
Jordan-Schnelle für ihre aktive Arbeit und
langjährige Mitarbeit im Verein mit der „Silbernen Ehrenmünze“ geehrt. Die Ehrung in
der Stufe „Gold“ ging an Roland Trunsch,
Bürgermeister der Gemeinde Boxberg. Die
gleiche Ehrung ging an die überraschte Vorsitzende Petra Görs, die mittlerweile sechs
Jahre dem am 25. Januar 2005 gegründeten Verein vorsteht.
Danach übernahm Versammlungsleiter
Hennry Hass das Zepter. Er stellte die Beschlussfähigkeit fest, da 14 der 28 stimmberechtigten Einzelpersonen und Körper-
schaften anwesend waren. Im Bericht des
Vorstandes wurde einmal mehr deutlich,
dass der Verein seinem Satzungsziel gerecht wurde. Der IDOL e. V. ist ein Verein,
der sich für persönliche Kontakte über die
Grenzen der Bundesrepublik Deutschland
hinaus mit den Bürgern anderer Staaten
einsetzt. Zwischenmenschliche Beziehungen werden gefestigt und die bereits aufgebauten Kontakte mit Städten und Gemeinden werden gepflegt sowie weitere
Partnerschaften im In- und Ausland geknüpft. Es ist Ziel des Vereins, Kontakte
zwischen Vereinen und den Menschen zu
vermitteln und Aktivitäten zum gegenseitigen kennenlernen zu unterstützen und zu
fördern.
Auch in den zurückliegenden beiden Jahren
Der IDOL-Vorstand mit Hennry Hass, Dieter Montag, Petra Görs, Andreas Marx, Nancy
Foto: psk
Goldmann und ihren Partnerschaftstassen.
Gemeinde Barleben
konnte der Verein durch Projekttage und einen Schüleraustausch, Treffen von Sportund Musikvereinen, verschiedene kulturelle
Veranstaltungen und Delegationsreisen aktiv werden. Einer der Höhepunkte war im
vergangenen Jahr die Übergabe einer
3.000 Euro-Spende an das vom Hochwasser betroffene Lukavac, Barlebens Partnergemeinde in Bosnien-Herzegowina.
Zur Wahl traten die fünf Vorstandsmitglieder Petra Görs, Hennry Hass, Nancy Goldmann, Andreas Marx und Dieter Montag erneut an. Die Vorgeschlagenen wurden mit
dem Votum aller anwesenden Mitglieder in
den neuen Vorstand gewählt. Petra Görs erhielt zum vierten Mal als Vorsitzende das
Vertrauen. Stellvertretender Vorsitzender ist
Hennry Hass, Schatzmeisterin Nancy Goldmann und Schriftführer Andreas Marx. Als
Vorstandsmitglied für Mitgliederbetreuung
fungiert Dieter Montag. Zu Kassenprüfern
wurden Rebecca Schulz und Patrick Säuberlich wiedergewählt.
Für 2015 liegen dem Verein bereits mehrere Förderanträge vor. Dabei geht es um eine mögliche Unterstützung des IJGD-Workcamps, des Weissen Rings, der Tourismusmesse in Lukavac, der Transnaturale in
Boxberg und eine Reise des OK-Live-Ensembles nach Frankreich. In den nächsten
Wochen werden die Projektanträge geprüft, um dann im Rahmen der mittlerweile
geringeren finanziellen Möglichkeiten nach
Satzungszweck zu entscheiden.
psk
Mix
15
Zum 7. Mal waren Meitzendorfer
den Müllsündern auf der Spur
Scheinbar herrenlose Müllsäcke prägten
am letzten Märzsamstag die Straßen rund
um Meitzendorf. Doch wer jetzt glaubt, da
waren wieder Müllsünder am Werk, der
irrt. Genau das Gegenteil war der Fall, denn
der Anglerverein Meitzendorf rief engagierte Bürger zum siebenten alljährlichen Frühjahrsputz auf. Bei Sonnenschein versammelten sich traditionell auch die Mitglieder
der Jugendfeuerwehr Meitzendorf an der
alten Feuerwehr. Nach der Gruppenaufteilung und der Festlegung der Laufrouten
ging es los. Mit Müllsäcken und Müllgreifern ausgestattet, galt es den unerlaubt
entsorgten Abfall einzusammeln. Die Ehrenamtlichen arbeiteten sich sternförmig
aus der Ortsmitte heraus Richtung Barleben, Ebendorf, Groß Ammensleben, Jersle-
ben, Kanal und Elbeu vor. Dabei wurden
über sieben Kubikmeter Abfall gesammelt.
Neben unzähligen Zigaretten, Zigarettenschachteln und Glasflaschen fanden sich
auch Fastfood-Verpackungen, Schaumstoffteile und Kunststoffartikel. Dass die Aufräumaktion eine gute Sache ist, erkannten
auch einige Sponsoren. Dabei sind SR Fliesenbau, Ortschaftsratsmitglied Lange, Doktor Huß, Landwirt Dorendorf, die Jagdgenossenschaft, die Bäckerei Möhring sowie
Heizung-Sanitär René Paul GmbH dankend
zu erwähnen. Der Fachdienst Umwelt und
Natur des Landkreises Börde sorgte wieder
für eine kostenlose Entsorgung des Unrates. Die lobenswerte Aktion fand bei Speis
und Trank an der alten Feuerwehr ihren
Ausklang.
skr
Wer möchte in
der Gemeinde
Grünflächen pflegen?
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung stehen auch zahlreiche Pflegeverträge für die Grünflächen der Gemeinde auf dem Prüfstand. Nicht alles
kann künftig von externen Firmen
übernommen werden. Deshalb geht
der Aufruf an interessierte Bürger und
vor allem auch an die Vereine, Grünflächen der Gemeinde in persönliche
Pflege zu nehmen. Dabei handelt es
sich um Beete, Rabatte an den Straßen, das Grün vor der Haustür aber
auch das auf Plätzen wie beispielsweise dem Schmiedeplatz.
Wer also Lust hat, eine Grünfläche zu
pflegen, melde sich bitte bei Bernd
Dummernix in der Gemeindeverwaltung in der Barleber Thälmannstraße
oder unter Tel. 039203-5652630 bzw.
unter der Mailadresse bernd.dummernix@ barleben.de.
psk
Frühjahrsputz rund
um die Barleber Kirche
Das Foto nach getaner Arbeit.
Foto: skr
Rund um die Barleber Kirche St. Peter und
Paul wurde am letzten März-Samstag Laub
entfernt, Beete vom Unkraut befreit, geharkt und gepflegt. Auch in der Kirche, im
Pfarrhaus, im Pfarrhof und im Kirchencafé
wurde gründlich geputzt. Das erledigen die
Mitglieder der Kirchengemeinde in jedem
Jahr, aber in diesem Jahr arbeiten sie auf
ein besonderes Ziel hin. Am Sonnabend,
25. April, um 14 Uhr soll die Vorwerksche
Loge eröffnet werden
psk
Nicht gewünschte Art der Gehölzschnittentsorgung
Offensichtlich wusste wieder einmal jemand nicht, wohin mit
dem Gehölzschnitt aus dem Garten. Da bot sich doch die öffentliche Grünfläche zwischen Mühlenbreite und Lindenstraße in
Ebendorf an. Die Entsorgung können ja die Mitarbeiter vom Wirtschaftshof der Gemeinde übernehmen.
Doch dafür gibt es kein Verständnis. Ist es denn zuviel verlangt,
die Entsorgungsmöglichkeiten des Landkreises zu nutzen? Die
Abfuhr von Gehölzschnitt ist kostenlos und muss nur gebündelt
werden. Alle Einzelheiten sind im Entsorgungskalender des Eigenbetriebs „Abfallentsorgung“ nachzulesen.
In dem Zusammenhang möchte die Gemeinde den- oder diejenigen darauf hinweisen, die Entsorgung des privaten Grasschnitts
in den öffentlichen Weiher in Ebendorf ab sofort zu unterlassen.
Die illegale Beseitigung solcher Abfälle stellt grundsätzlich einen
Verstoß gegen das Abfallrecht dar und kann mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet werden. Die Gemeinde behält sich in
dem Fall eine Anzeige vor.
Ihr Bau- und Ordnungsamt
Mittellandkurier • April 2015
Diese Entsorgungsart findet keinen Beifall.
Foto: boa
16
Mix
Österliche Überraschungen bei den Knirpsen
Um die Kindereinrichtungen der Gemeinde Barleben machte natürlich der Osterhase keinen großen Bogen. In der Barleber Kinderkrippe freuten sich die Knirpse über die „echten“ Osterhasen, die Sigmar Thorun am Mittwoch vor Ostern in die Einrichtung mitbrachte
und die Ortsbürgermeister Frank Nase und Patrick Säuberlich, Vorsitzender des Sozialausschusses des Gemeinderates, den Knirpsen
Fotos: psk
präsentierten. In der Ebendorfer Kita war das Huhn Uschi aus Kathleens Hundeschule der große Renner.
Gemeinden legen Aufgaben im Datenschutz zusammen
Im privaten und privatwirtschaftlichen Bereich sind Personen und Firmen selbst für
den Datenschutz verantwortlich. Werden
Daten zum Beispiel in öffentlichen Einrichtungen, wie dem Einwohnermeldeamt,
dem Jugendamt, dem Sozialamt aus der
Hand gegeben, ist der Sachverhalt anders.
Hier schreibt das Bundesdatenschutzgesetz
vor, den Einzelnen davor zu schützen, dass
er durch „die Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung personenbezogener Daten“ und
„im Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht
beeinträchtigt wird“. Der Gesetzgeber
schreibt ebenfalls vor, dass öffentliche und
nicht öffentliche Einrichtungen, die personengebundene Daten automatisiert verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten haben müssen.
Um die Aufgaben bezüglich des Datenschutzes effektiver und wirtschaftlicher zu
organisieren, haben sich die Stadt Wolmirstedt, die Gemeinden Barleben und Niedere
Börde sowie die Verbandsgemeinde ElbeHeide und der Wolmirstedter Wasser- und
Abwasserzweckverband (WWAZ) zur interkommunalen Zusammenarbeit entschlossen und eine Zweckvereinbarung beschlossen. Diese sieht vor, die Aufgaben in Sachen Datenschutz für alle Partner an die
Verbandsgemeinde Elbe-Heide zu übergeben und dafür den Arbeitsplatz für einen Datenschutzbeauftragten zu schaffen. Die
Kosten für die Vollzeitstelle, die organisatorisch in der Verbandsgemeinde Elbe-Heide
integriert ist, teilen sich die Vertragspartner.
Für 2016 sind Gesamtkosten in Höhe von
ca. 67.500 Euro eingeplant. Davon sind etwa 48.000 Euro Personalkosten, etwa
10.000 Euro Sachkosten und etwa 9.500
Euro Gemeinkosten. Etwa 26 Prozent der
Kosten übernimmt die Verbandsgemeinde
Elbe-Heide, 22 % die Stadt Wolmirstedt, 20
% der WWAZ, 18 % Barleben und 14 % die
Gemeinde Niedere Börde. tz
WWAZ-Bescheide werden nach Kalkulation überarbeitet
Auf der jüngsten Sitzung des Gemeinderates gab Bernhard Niebuhr als Verbandsvertreter im WWAZ bekannt, dass die Kalkulation der kürzlich versendeten Bescheide
überarbeitet und den Gremien vorgestellt
wird. Die Bescheide hatten nämlich bei Barleber Einwohnern zu einigen Diskussionen
beispielsweise in Sachen Regenwasserentsorgung geführt.
Als Verbandsgeschäftsführer des WWAZ
macht Jörg Meseberg deutlich, dass die
Gebührenkalkulation für Niederschlagswasser der Ortschaft Barleben auch in den zurückliegenden Jahren einen Betrag von ca.
4 Euro pro Quadratmeter auswies. In der
Abwasserabgabensatzung des WWAZ wurde jedoch nur eine Gebühr von 0,98 Euro
festgesetzt, da die Gemeinde Barleben bis
zum Jahre 2013 an den WWAZ jährlich eiGemeinde Barleben
nen Zuschuss zahlte, der den entstehenden
Fehlbetrag ausglich. Hierbei handelte es
sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde.
Jörg Meseberg räumt ein, dass die Kosten
der Regenwasserbeseitigung in Barleben in
der Tat überdurchschnittlich hoch sind. Als
Gründe führt er die meist verwendeten
Mischwasserkanäle an, die zudem durch
die im Breiteweg liegenden Trinkwasserleitung von Colbitz nach Magdeburg sehr tief
verlegt wurden. Das Mischwassersystem
hat zur Folge, dass das Regenwasser mit
dem Schmutzwasser vermischt wird und
nur bei Starkregen in den Vorfluter abgeschlagen werden kann. Ein nicht unerheblicher Teil wird nach Magdeburg zur Kläranlage Gerwisch gepumpt. Hierfür muss der
WWAZ an die Stadt Magdeburg zahlen, da-
neben entstehen anteilige Kosten für die
Pumpwerke und Druckrohrleitungen des
WWAZ.
Jörg Meseberg sicherte in einem ersten
Gespräch zu, das alle Widerspruchsführer
unverzüglich eine Eingangsbestätigung erhalten. Die Bearbeitung der Widersprüche
kann abschließend erst erfolgen, wenn die
Überprüfung der Gebührenkalkulation beendet ist. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der
WWAZ keine Gebührenforderung vollstrecken. Aufgrund des hohen Aufwandes bei
der Fortschreibung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes und der Gebührenkalkulation war es zeitlich nicht möglich,
diese Arbeiten im Jahre 2014 abzuschließen, so dass die Gebührenveranlagung
2015 rückwirkend erfolgen musste. Hierfür
bittet der WWAZ um Verständnis.
psk
Mix
Der Festumzug am 13. Juni ist der
Höhepunkt des Ebendorfer Jubiläums
Nach Barleben 2012,
Meitzendorf 2014 feiert nun auch Ebendorf
sein Jubiläum. 965
wurde der Ort erstmals urkundlich erwähnt, so dass Mitte
Juni die 1050-Jahr-Feier steigt. Höhepunkt ist zweifelsohne der
große Festumzug am Samstag, den 13.
Juni 2015. Gezeigt wird die Geschichte
des Ortes in voraussichtlich acht Bildern.
Start ist um 11.30 Uhr an der Ecke Mühlenweg/Mühlenbreite. Der Festumzug
wird sich zuvor entlang des Mühlenweges
formieren. Die Teilnehmer können sich
über die Straße „An der Gärtnerei" anschließen. Die Route des Festumzuges:
Mühlenbreite, Barleber Straße, Gartenweg, Haldensleber Straße, Kirchstraße,
Neue Torstraße, Festplatz. Um 13 Uhr beginnt dann im Zelt die Festveranstaltung
zum Ebendorfer Jubiläum.
Die Organisatoren empfehlen an dieser
Stelle wärmstens den Fest-Button (Foto
oben) und die Fest-Broschüre. Beides soll
einen nicht geringen Teil der anfallenden
Kosten abdecken. Der Button berechtigt
zugleich am Freitag und Samstag ab ca. 18
Uhr zum Eintritt in das Festzelt.
Button (3 Euro) und Broschüre (2,50 Euro)
sind in allen drei Ortschaftsbüros Barle-
Besuch beim THW
Die Feuerwehren sind neben dem Brandschutz auch für die Hilfeleistung zuständig.
Doch jede Hilfsorganisation hat ihre Grenzen und so ist das Technische Hilfswerk
eine gute Ergänzung, wenn die Feuerwehren ihre originären Aufgaben wahrnehmen
oder abgearbeitet haben. Um das Aufgabenfeld des Technischen Hilfswerkes besser kennenzulernen, besuchten die Mitglieder der Jugendfeuerwehr Meitzendorf
den THW-Ortsverband Haldensleben. skr
Glenn Veidt auf Rang 2
Glenn Veidt vom TTV Barleben 09 erhielt
kurzfristig die Chance, als Nachrücker am
Tischtennis-Landesturnier bei den Schülern C (Jahrgang 2004 und jünger) in Wolmirstedt teilzunehmen. Die ersten beiden
Spiele gegen den späteren 3. sowie den
ungeschlagenen späteren Sieger Luc Röttig aus Biederitz dienten noch der Findung
der Form sowie dem Einspielen und wurden jeweils mit 0:3 verloren. Als danach
der stark aufspielende Dauergegner Anton
Mittellandkurier • April 2015
Ebendorfs Ortsbürgermeister Manfred
Behrens nahm den symbolischen Spendenscheck von Wido Wischeropp entgeFoto: psk
gen.
ben, Meitzendorf und Ebendorf erhältlich.
Weitere Bezugspunkte sind Cafe & Bistro
Froschkönig, Post & Lotto Service-Ebendorf und der Bördehof. Selbstverständlich
sind Button&Broschüre auch über die Vereine und die Feuerwehr zu beziehen.
Für die Finanzierung des Jubiläums sind
bereits zahlreiche Spenden eingegangen.
Den Anfang hatte Wido Wischeropp vom
Bördehof gemacht, der 1050 Euro spendete. Bei Matthias Neuss von der Ebendorfer
Biogasanlage blieb der Ruf um Unterstützung nicht ungehört. Er spendete 1500
Euro.
psk
Voges aus Osterweddingen im 5. Satz mit
12:10 bezwungen wurde, war der Bann
gebrochen. In den nächsten drei Spielen
gab Glenn nur noch insgesamt zwei Sätze
ab und beendete das Turnier unter Betreuung seines Vaters mit dem tollen 2. Platz.
Siegfried Bausenwein
Bodeta-Cup in Ebendorf
Am traditionellen Bodeta-Cup der SG Eintracht Ebendorf beteiligten sich Teams von
der G- bis zur D-Jugend in der Ebendorfer
Sporthalle. Bei der G-Jugend gewann Fortuna Magdeburg, Eintracht Ebendorf belegte den 5. Rang. Bei der F-Jugend ging
der Sieg an Ebendorfs zweite Mannschaft,
auf Platz 3 Ebendorf I. Den Sieg bei der Jugend E errang der Burger BC, hier landete
die Spielgemeinschaft Ebendorf/Barleben/Dahlenwarsleben auf dem 3. Platz.
Die beiden Ebendorfer Teams kamen auf
die Ränge 5 und 6. Arminia Magdeburg sicherte sich den Sieg bei der D-Jugend vor
der Spielgemeinschaft Barleben/Samswegen. Ebendorf II und I belegte die Plätze 4
und 5.
H. Müller
17
Nachwuchsbands
spielen im Festzelt
In Ingolstadt, Magdeburg, Hannover
und Berlin kämpfen talentierte Newcomerbands um den Einzug in das
Deutschlandfinale 2015 von „The Global Battle Of The Bands“. Das wird
vor allem die jugendlichen Gäste elektrisieren, denn hinter dem Austragungsort Magdeburg verbirgt sich das
Ebendorfer Festzelt, wo am 12. Juni
im Rahmen der 1050-Jahr-Feier ab
19.30 Uhr die jugendlichen Bands live
aufspielen.
Beim GBOB Germany Finale 2015 auf
dem Dithmarscher Rockfestival gewinnt die Siegerband eine Reise zum
GBOB Weltfinale. Im größten deutschen Netzwerk für Newcomerbands
präsentieren sich alle Teilnehmer mit
eigenen Songs und live. Die Endauswahl für die Battles ist noch nicht abgeschlossen. Bands können sich noch
bewerben unter www.gbob-germany.de. Interessierte Bands können
sich auch im MGZ unter Tel.
039203/5652181 melden.
Eine Fachjury und das Publikum entscheiden, welche Band nominiert
wird. In der fachkundigen Jury sitzt
mit Jose Alvarez Brill immerhin auch
der Produzent von Depeche Mode,
Wolfsheim und Rosenstolz.
psk
Drei Pokale ausgeschossen
Am 21. März veranstaltete der Barleber
Schützenverein den Tag der Pokale. Den Pokal der Majestäten sicherte sich Frank von
Zelewski mit 22 Ringen vor Christian Löchel
(21) und Uli Dürrmann (21). Den Pokal der
Jugend gewann Robin Graeveling. Um den
Partnerpokal (Mitglied des Vereins und ein
Nichtmitglied) bewarben sich 16 Teams.
Pokalsieger wurden Patrik Hühne und Frank
Bobrowski (190 Ringe).
psk
Verein gegründet
Die Mitglieder des Meitzendorfer Geschichtskreises sind nun ein „richtiger“ Verein.
Foto: skr
18
Mix
Schnappschüsse aus dem Programm des Ebendorfer CC zur diesjährigen Session. Mit von der Partie die Funkengarde und die WahrFotos: psk
sagerin.
Narren bedauern Barleber Geldknappheit
Mit viel Tanz und Musik, Ironie und Spott
spulte der Ebendorfer Carneval Club im
Bürgerhaus das Hauptprogramm seiner 35.
Session ab. Dabei hatten sich die Narren
besonders auf die aktuelle finanzielle Situation der Gemeinde eingeschossen. „In Barleben ist das Geld nun alle, Ebendorf sitzt
mit in der Pleitefalle“ prangte das Motto
über den Köpfen des Elferates. Und da sich
die finanzielle Situation möglicherweise
auch auf das anstehende 1050-jährige Dorfjubiläum auswirkt, überreichte der ECC-Vorsitzende aus der Vereinskasse 100 Euro an
Ebendorfs Ortsbürgermeister Manfred Behrens. Die Pointen-Lieferer des ECC machten also wieder einmal einen guten Job.
Mehr als einen guten Job machten auch die
Tanzgruppen des ECC. „Wir haben zwar die
KTZV 1922 e.V. zog Jahresbilanz
Ende Februar trafen sich die Mitglieder des
Kleintierzuchtverein Barleben 1922 e.V. zu
ihrer Jahreshauptversammlung. Der Vorsitzende Sigmar Thorun blickte auf das Jahr
Der KTZV-Vorsitzende Sigmar Thorun überreichte Lothar Eichelmann die Urkunde als
Foto: J. Dannert
Ehrenmitglied.
Gemeinde Barleben
2014 zurück und informierte über die geplanten Höhepunkte in diesem Jahr.
Obwohl die Barleber im vergangenen Jahr
keine eigene Ausstellung organisierten,
waren sie regional und auch überregional
aktiv und auch sehr erfolgreich. So wurde
die 12-jährige Svenja Weinreich Vizelandesmeister mit ihren Zwerghühnern. Heinz
Thorun, mit 88 Jahren ältestes Vereinsmitglied, holte sich mit seinen Tauben den Titel bei den Landesmeisterschaften. Überaus erfolgreich schnitten Barleber Züchter
auch bei der 18. Gemeinschaftsschau des
Rassegeflügel- und Kaninchenzuchtvereins
„Taubenthal 1958“ in Samswegen ab. Allen voran Manfred Liermann, der für sein
Holländisches Zwerghuhn mit einem „vorzüglich“ den Kreisverbandspreis gewann.
Bei der Landesschau in Magdeburg sicherten sich die Geflügelzüchter des Vereins
einen hervorragenden 3. Platz.
Eine besondere Ehre wurde Lothar Eichelmann auf der Jahreshauptversam mlung
zuteil. Er erhielt die Ehrenmitgliedschaft.
Zu den Höhepunkten dieses Jahres gehört
das traditionelle Maifeuer des Vereins am
1. Mai und die Kreiskaninchenschau, die
der KTZV im Oktober ausrichtet.
psk
schlechtesten Straßen, aber die hübschesten Mädchen“, verkündete Helmut Müller
unter großem Applaus. Die Mädels tanzten
als Funkengarde, Blue-White-Dancers oder
No Name Dancers. Trotz aller DemografieUnkenrufe kümmert sich der ECC um seinen eigenen Nachwuchs, wovon Minifunkengarde und Prinzenpaar kündeten.
psk
Besiegdas Magdeburg
gewinnt Oldies-Cup
Am 21. Februar hatten die Oldies des FSV
Barleben zum Oldies-Cup 2015 eingeladen. In der Staffel A standen sich die FSV
Oldies, Besiegdas 03 Magdeburg, Stern
Elbeu, Dallgow 47 und die Krombacher
Runde gegenüber. In der Staffel B spielten
Hadmersleben, Blau-Weiß Berlin, PolizeiHobby-Team, 1. FC Magdeburg und Blau
Weiß Niegripp. Nach insgesamt 20 Vorrundenspielen setzten sich in der Staffel A
Besiegdas Magdeburg und die FSV Oldies
mit jeweils 10 Punkten durch. In der Staffel B schafften das Blau-Weiß Niegripp
(10) und der TSV Hadmersleben (8) .
Im ersten Halbfinale behielt Besiegdas
Magdeburg gegen den TSV Hadmersleben
mit 6:5 die Oberhand und zog als erstes
Team ins Finale ein. Im zweiten Halbfinale
unterlagen die gastgebenden FSV Oldies
den Blau-Weißen aus Niegripp mit 0:2. Im
Spiel um Platz 3 setzte sich Hadmersleben
3:2 gegen die Gastgeber durch. Im Finale
sicherte sich Besiegdas mit einem knappen 3:2 am Ende den Turniersieg. Und mit
Erik Schlieb stellte das Team auch gleichzeitig den besten Torschützen des Turniers
(11 Treffer).
psk
Im Blickpunkt
19
Startschuss für den Bau von Africambo II
Mehr als hundert große und kleine Teilnehmer folgten der Einladung des Magdeburger Zoos zum öffentlichen Spatenstich für
„Africambo II“. Auch Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff rüstete sich mit einem entsprechenden „Werkzeug“ aus
und nahm an dem Startschuss für die neue Elefantenanlage teil.
Die circa 1,5 Hektar große Anlage ist das bisher größte Bauprojekt in der Geschichte des Zoos. Für Africambo II werden 7,7 Millionen Euro investiert. Dafür entstehen auf dem Gelände östlich
der Straße „Am Vogelsang“, wo sich bisher der Wirtschaftshof
des Zoos befand, ein großes Elefantenhaus und ein vorgelagertes
Kulturzentrum, in dem eine Ausstellung über die Tiere informiert.
Die Umbauarbeiten sollen bis zum Herbst 2016 abgeschlossen
sein.
Neben den Elefantendamen Mwana und Birma sollen hier weitere fünf weibliche Rüsseltiere und ein Bulle ihr zuhause haben.
Zoodirektor Dr. Kai Perret erklärte, dass es Ziel sei, mit der „Errichtung dieser neuen Anlage am Zuchtprogramm für afrikanische
Elefanten“ teilzunehmen. Schließlich habe „Africambo II“ auch
Platz für bis zu vier Jungtiere. Und da eine Elefantenschwangerschaft etwa zwei Jahre dauert, ist Elefantennachwuchs immer etwas Besonderes und eine Attraktion für die Besucher.
Neben den Elefanten finden auch zahlreiche andere Tierarten dort
ihren neuen Lebensraum. So sollen in „Africambo II“ bald Afrika-
nische Wildhunde, freifliegende Kuhreiher, Antilopen, Warzenschweine und Schakale beheimatet sein.
Das alte Elefantenhaus wird nicht abgerissen, sondern zu einem
Lager für Heu und Stroh umfunktioniert. Auf der dazugehörigen
Freifläche wird nach dem Umzug der Tiere in eine begehbare Geiervoliere entstehen.
tz
Beim öffentlichen Spatenstich für „Africambo II“ verschaffte sich
Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff (li.) einen Überblick über die Dimension des etwa 1,5 Hektar großen Geländes
für die Anlage. Zoodirektor Dr. Kai Perret (re.) und Stadträtin Beate Wübbenhorst waren für Fragen zur Stelle.
Foto: tz
Andreas Marx neuer Vorsitzender
des FDP-Ortsverbandes Barleben
Am 24. März trafen sich die Mitglieder des
FDP-Ortsverbandes Barleben zur turnusmäßigen Wahlveranstaltung.
Nachdem die Freien Demokraten ihr Aktionsprogramm der weiteren politischen Arbeit in der Einheitsgemeinde einschließlich
Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
der Gemeinde diskutiert hatten, stand die
Wahl des neuen Vorstandes auf der Tagesordnung. Zum Vorsitzenden des Ortsverbandes wurde Andreas Marx gewählt, der HansJürgen Knust nach 20-jähriger Amtszeit ab-
löst. Stellvertretender Vorsitzender des Ortsverbandes ist weiterhin Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff. Das Amt des
Schatzmeisters übernimmt Patrick Säuberlich. Als Rechnungsprüfer fungieren künftig
Thomas Krüger und Hans-Jürgen Knust.
Auf der Tagesordnung standen weiterhin die
Themen: Vorbereitung des Kreisparteitages,
Durchführung der Unternehmerpreisverleihung am 15 April 2015 sowie Diskussion
von Anträgen zum Landesparteitag am 25.
April 2015.
psk
Der neue Vorstand des FDP-Ortsverbandes Barleben mit Patrick Säuberlich, Andreas
Marx, Thomas Krüger, Franz-Ulrich Keindorff und Hans-Jürgen Knust (von links). Foto: psk
Mittellandkurier • April 2015
Am 17. April Start
am Jersleber See
Am Jersleber See beginnt die diesjährige Campingsaison am 17. April 2015.
Ende des Monats werden dann wieder die Ziegen, Esel und Ponnys ihr
Quartier in der Anlage des Barleber
Kleintierzuchtvereins gegen das Freigehege am Jersleber See eintauschen. Nachdem vor Jahresfrist das
Ponny Mutterfreuden entgegen sah
und Sohn Pepe „warf“, bahnt sich
jetzt bei der Eseldame Nachwuchs an.
Auch in diesem Jahr hat das Team um
Birgit Hagemann wieder zahlreiche
Veranstaltungen geplant. Los geht es
am 30. April mit dem Maifeuer. Am
23. Mai steht der Pfingsttanz auf dem
Plan, am 18. Juli übernimmt Neptun
wieder das Zepter am See. Das traditionelle Beachvolleyballturnier wird am
1. und 2. August ausgetragen. Am 1.
August steigt ab 19 Uhr auch die große Sommerparty im Festzelt.
Für Campingfreunde und Besucher
noch der Hinweis, dass ab Saisonbeginn drei Elektrofahrräder zur Verfügung stehen, die gemietet werden
können. Nähere Informationen gibt es
bei Interesse im Informationszentrum
unter der Telefonnummer
039203/5654190.
psk
20
Im Blickpunkt
Nutzungsvereinbarung für Kurse
der Volkshochschule verlängert
Die Gemeinde Barleben und
die Kreisvolkshochschule
(KVHS) haben eine gemeinsame Vereinbarung zur Nutzung
von Räumlichkeiten für Fremdsprachenkurse in der Ganztagsschule Barleben unterzeichnet.
Im Februar kamen Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff und
die Leiterin der KVHS Sylvia
Grunwald in Barleben zusammen, um die auslaufende Nutzungsvereinbarung um ein weiteres Jahr zu verlängern.
„Barleben ist ein bedeutender
Bildungsstandort im Landkreis
Börde. Es ist wichtig, auch
über den regulären Schulbetrieb hinaus Angebote zur per- Die Gemeinde Barleben unterstützt die Kreisvolkshochsönlichen Qualifizierung der
schule und stellt Räumlichkeiten für FremdsprachenBürger zu fördern“, so Bürger- kurse zur Verfügung. Eine entsprechende Nutzungsvermeister Keindorff.
einbarung haben Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff
Die Volkshochschule des Land- und KVHS-Leiterin Sylvia Grunwald kürzlich um ein Jahr
kreises Börde bietet seit 2012 verlängert.
Foto: psk
Fremdsprachenkurse in BarleImmer mittwochs in der Zeit von 17:00 bis
ben an. Die Gemeinde unterstützt dies
19:30 Uhr bietet die Kreisvolkshochschule
und stellt gegen ein pauschales Nutzungsendgeld von 10 Euro pro Unterrichtstag
in Barleben drei Englischkurse und ein
Räume in der Ganztagsschule Barleben zur Französischkurs an. 2014 haben insgesamt 44 Teilnehmer ihre Kenntnisse in
Verfügung. „Bis dahin war es eine OdysEnglisch und Französisch aufgefrischt und
see, entsprechende Räumlichkeiten zu finverbessert.
den“ erinnert sich die Leiterin der KVHS.
tz
Pünktlich zum Frühlingsanfang hatten Sonne und Mond ein Stelldichein der besonderen
Art. Die Barleber Hobbyastronomen ließen zahlreiche Interessenten an der partiellen
Sonnenfinsternis teilhaben. In der Ganztagsschule und dem Ecole-Gymnasium wagten
Foto: skr
zahlreiche Schüler den Blick Richtung Sonne.
Gemeinde Barleben
Solange die Hose noch
am Kronleuchter hängt
Im Monat April steht ein äußerst unterhaltsamer Abend in der Begegnungsstätte
Barleben auf dem Programm. Am 24. April
ab 19.30 Uhr wird das Zwerchfell strapaziert mit Liedern und Texten von Claire
Waldorff bis Otto Reutter. Die Mitbegründer des Kabaretts Kugelblitze - Helga Spielberger und Manfred Herbst - sind zu Gast
in Barleben und präsentieren ihr Programm „Solange noch die Hose am Kronleuchter hängt“.
Eintrittskarten sind ab sofort im Mehrgenerationenzentrum Barleben, Breiteweg
147 oder an der Abendkasse erhältlich.
Zum Trauercafè wird am 21. April um
16.30 Uhr in die Begegnungsstätte eingeladen.
Für die Kinderkleiderbörse in der Begegnungsstätte am 18. April werden am 17.
April die Sachen angenommen.
Gekegelt wird am 22. April in Ebendorf.
Anmeldungen bitte bis zum 16. April.
Die Mitglieder der Foto-AG treffen sich
am 28. April um 16 Uhr.
MGZ
Vor kurzem erst war die Rede von der
Neueröffnung der Gaststätte im Komplex Mittellandhalle. Nun feierte das
„Syrtaki“ bereits einjähriges Jubiläum.
Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff
wünschte Betreiber Eduart Klosi weiterhin erfolgreiche Geschäfte.
F.: tz
Mix/Werbung
Jagdgenossenschaft tagt
GOTTESDIENSTE KIRCHSPIEL
Der Vorsitzende der Jagdgenossenschaft
Barleben, Franz-Ulrich Keindorff, hat alle
Jagdgenossen des gemeinschaftlichen
Jagdbezirkes Barleben zur nächsten Jagdgenossenschaftsversammlung eingeladen.
Die Versammlung findet am 14. April ab
18.30 Uhr in der Dahlenwarsleber Straße
18 in Barleben statt. Neben Informationen
der Pächtergemeinschaft geht es u.a. um
die Verwendung des Jagdertrages und um
ein Logo für die Jagdgenossenschaft. psk
08.04., 10:15 GD Haus Hoheneck
12.04., 14:00 GD Barleben mit dem Kirchenchor Barleben
18.04., 16:00 GD Meitzendorf
19.04., 09:30 GD Barleben
19.04., 11:00 GD Ebendorf
22.04., 09:30 GD Sonnenhof
26.04., 14:00 GD Barleben
02.05., 16:00 GD Meitzendorf
03.05., 09:30 GD Barleben
03.05., 11:00 GD Ebendorf
10.05.,14:00 GD Barleben
Neue Ausstellungen
In der Barleber Heimatstube laufen seit
vielen Wochen und Monaten die Vorbereitungen für eine Ausstellung über eine der
größten Firmen der Region, die Baumechanik Barleben, später auch Barleber
Kranbaubetrieb (Bakra). Wie Ortschronistin
Kerstin Dünnhaupt verriet, rückt die ursprünglich geplante Ausstellung unter dem
Thema „Was mit der Zeit verschwunden
ist“ ins zweite Glied. Stattdessen wird in
Kürze die Ausstellung „Polensky und Zöllner - Bauunion Magdeburg – Baumechanisierung Barleben“ eröffnet.
psk
Mittellandkurier • April 2015
21
KATHOLISCHE PFARREI ST. JOHANNES BOSCO MAGDEBURG
In der Einheitsgemeinde Barleben loderten
am Ostersamstag zahlreiche Feuer. Traditionell richteten Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehr Meitzendorf und des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Meitzendorf e.
V. das diesjährige Osterfeuer aus. Foto: skr
Gottesdienste sonntags
Barleben
09.00 Uhr hl. Messe
St. Agnes (MD) 09.00 Uhr Hochamt
Rothensee
17.00 Uhr samstags
Vorabendmesse
St. Mechthild
10.30 Uhr Hochamt
St. Josef
10.30 Uhr Hochamt
Weitere Informationen im Internet unter:
www.johannes-bosco-magdeburg.de
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Installation, Reparatur und Wartung von Heizungsund Sanitäranlagen sowie Klempnerarbeiten
R.-Breitscheidstraße 2 • 39179 Barleben
Telefon: 03 92 03 / 56804 • Funk: 0162 / 3053114
NR. 3
im Mitteilungsblatt „Mittellandkurier“ 10. April 2015
AUSGABE April 2015
– Hauptsatzung der Gemeinde Barleben
– Bebauungsplan Nr. 32 für das Wohngebiet „Helldamm Nord-Ost“ der Gemeinde Barleben /
Ortschaft Barleben
– Mitteilungen des Bau- und Ordnungsamtes sowie des Liegenschaftsamtes
– Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte
zur Flurbereinigung Colbitz BAB A14
Hauptsatzung der Gemeinde Barleben
Aufgrund des § 10 i. V. m. §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S.
288ff.) hat der Gemeinderat der Gemeinde Barleben in
seiner Sitzung am 29.01.2015 folgende Hauptsatzung
beschlossen:
Inhalt
I. ABSCHNITT BENENNUNG UND HOHEITSZEICHEN 2
§ 1 Name, Bezeichnung
2
§ 2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel
2
II. ABSCHNITT ORGANE
2
§ 3 Gemeinderat
2
§ 4 Festlegung von Wertgrenzen, personalrechtliche
Befugnisse
3
§ 5 Ausschüsse des Gemeinderates
3
§ 6 Geschäftsordnung
5
§ 7 Bürgermeister
5
§ 8 Gleichstellungsbeauftragte
6
III. ABSCHNITT UNTERRICHTUNG UND BETEILIGUNG
DER EINWOHNER
7
§ 9 Einwohnerversammlung
7
§ 10 Einwohnerfragestunde
7
§ 11 Bürgerbefragung
8
IV. ABSCHNITT EHRENBÜRGER
8
§ 12 Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung
8
V. ABSCHNITT ORTSCHAFTSVERFASSUNG
8
§ 13 Ortschaftsverfassung
8
§ 14 Anhörung und Aufgaben der Ortschaftsräte
9
§ 15 Einwohnerfragestunden in den Ortschaften
11
VI. ABSCHNITT ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
12
§ 16 Öffentliche Bekanntmachungen
12
VII. ABSCHNITT ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN
13
§ 17 Sprachliche Gleichstellung
13
§ 18 Inkrafttreten
14
I. ABSCHNITT BENENNUNG UND HOHEITSZEICHEN
§ 1 Name, Bezeichnung
Die Gemeinde führt den Namen „Gemeinde Barleben“.
§ 2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel
(1) Das Wappen der Gemeinde Barleben zeigt:
In rot schräggelegte silberne Barte mit goldenem Stiel,
darunter eine silberne Rose.
(2) Die Gemeinde Barleben führt eine Flagge:
Die Flagge ist rot/weiß/rot (1:4:1) gestreift (Hissflagge: Streifen senkrecht ver-laufend, Querflagge: Streifen waagerecht verlaufend) mit dem mittig aufgelegten
Wappen der Gemeinde Barleben auf dem breiteren
weißen Mittelstreifen.
(3) Die Gemeinde führt ein Dienstsiegel, das dem der
Hauptsatzung beigefügten Dienstsiegelabdruck entspricht.
Die Umschrift lautet:
„GEMEINDE BARLEBEN * Landkreis Börde“
II. ABSCHNITT ORGANE
§ 3 Gemeinderat
(1) Der Gemeinderat wählt für die Dauer der Wahlperiode aus der Mitte der ehrenamtlichen Mitglieder (Gemeinderäte) in der konstituierenden Sitzung einen Vor-
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sitzenden und zwei Stellvertreter für den Verhinderungsfall. Die Stellvertreter führen nach der Reihenfolge der Vertretungsbefugnis die Bezeichnung „Erster“
bzw. „Zweiter stellvertretender Vorsitzender des Gemeinderates“.
(2) Der Vorsitzende und die Stellvertreter können mit
der Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates abgewählt werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden.
§ 4 Festlegung von Wertgrenzen,
personalrechtliche Befugnisse
Der Gemeinderat entscheidet über
1. die Ernennung, Einstellung und Entlassung, ausgenommen die Entlassung innerhalb oder mit Ablauf der
Probezeit, der Beamten der Laufbahngruppe 2 sowie
die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung, ausgenommen die Entlassung innerhalb oder mit Ablauf der
Probezeit, der Arbeitnehmer ab Entgeltgruppe 9 TVöD
bzw. S 7 TVöD SuE jeweils im Einvernehmen mit dem
Bürgermeister,
2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert 100.000 Euro übersteigt,
3. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert 100.000 Euro übersteigt,
4. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 7 und 10 KVG
LSA, wenn der Vermögenswert 100.000 Euro übersteigt,
5. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 13 KVG LSA,
es sei denn, es handelt sich um Rechtsgeschäfte aufgrund einer förmlichen Ausschreibung oder um Geschäfte der laufenden Verwaltung, deren Vermögenswert den Betrag von 25.000 Euro übersteigt,
6. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 16 KVG LSA,
wenn der Vermögens-wert 100.000 Euro übersteigt,
7. die Führung von Rechtsstreitigkeiten mit einem
Streitwert von über 100.000 Euro.
8. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde, wenn der Vermögenswert 25.000
Euro übersteigt.
§ 5 Ausschüsse des Gemeinderates
(1) Der Gemeinderat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben die folgenden ständigen Ausschüsse:
1. als beschließende Ausschüsse
– den Hauptausschuss
– den Betriebsausschuss für die Angelegenheiten des
Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft.
2. als beratende Ausschüsse
– den Bauausschuss,
– den Sozialausschuss,
– den Finanzausschuss.
(2) Die beratenden Ausschüsse bestehen aus jeweils 6
Gemeinderatsmitgliedern und 5 sachkundigen Einwohnern.
(3) Der Hauptausschuss besteht aus 6 Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürgermeister.
(4) Vorsitzender des Hauptausschusses ist der Bürgermeister.
(5) Die Vorsitzenden der beratenden Ausschüsse wer-
den nach dem Verfahren „Hare-Niemeyer“ entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen
Fraktionen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen bestimmt. Dabei erhalten die Fraktionen den Zugriff entsprechend der Reihenfolge der sich ergebenden höchsten Zahlenbruchteile. Die Vorsitzenden der Ausschüsse
werden durch Beschluss des Gemeinderates festgestellt. Die beratenden Ausschüsse bestimmen in ihrer
konstituierenden Sitzung aus ihrer Mitte aus den Mitgliedern des Gemeinderates einen stellvertretenden
Vorsitzenden.
(6) Der Hauptausschuss entscheidet über alle Angelegenheiten für die nicht nach dem Gesetz und dieser
Satzung der Bürgermeister oder gemäß § 45 Abs. 2
KVG LSA der Gemeinderat zuständig ist sowie über:
1. Rechtsgeschäfte im Sinne von § 45 Abs. 2 Nr. 7 KVG
LSA bei einem Ver-mögenswert über 25.000 Euro bis
100.000 Euro,
2. die Aufnahme von Krediten und gleichgearteter
Rechtsgeschäfte im Sinne von § 45 Abs. 2 Nr. 10 KVG
LSA über 25.000 Euro bis 100.000 Euro,
3. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen über 25.000 Euro bis zu 100.000
Euro,
4. Verträge der Gemeinde mit Mitgliedern des Gemeinderates, sonstigen Mitgliedern von Ausschüssen und
dem Bürgermeister, es sei denn, dass es sich um Verträge aufgrund einer förmlichen Ausschreibung oder
um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, deren
Betrag 10.000 Euro übersteigt bis zu einem Betrag von
25.000 Euro,
5. den Verzicht auf Ansprüche und den Abschluss von
Vergleichen im Sinne von § 45 Abs. 2 Nr. 16 KVG LSA
über 10.000 Euro bis zu 100.000 Euro,
6. die Führung von Rechtsstreitigkeiten mit einem
Streitwert über 25.000 Euro bis zu 100.000 Euro.
7. die Vergabe von Leistungen nach VOF, VOL, VOB und
HOAI soweit die Wertgrenze von 25.000 Euro überschritten wird.
8. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde bei einem Vermögenswert über
500 Euro bis zu 25.000 Euro.
(7) Der Hauptausschuss ist auch zuständig für die Vorberatung der Beschlüsse des Gemeinderates, die nicht
von einem anderen beschließenden Ausschuss vorberaten worden sind.
§ 6 Geschäftsordnung
Das Verfahren im Gemeinderat und in den Ausschüssen
wird durch eine vom Gemeinderat zu beschließende
Geschäftsordnung geregelt.
§ 7 Bürgermeister
(1) Der Bürgermeister erledigt die gesetzlich übertragenen Aufgaben und die vom Gemeinderat durch Beschluss übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung. Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung
nach § 66 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA gehören die regelmäßig wiederkehrenden Geschäfte, die nach bereits festgelegten Grundsätzen entschieden werden und keine
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wesentliche Bedeutung haben. Darüber hinaus werden
ihm folgende Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen:
1. Rechtsgeschäfte im Sinne von § 45 Abs. 2 Nr. 7 und
10 KVG LSA bei einem Vermögenswert, der 25.000,00
Euro nicht übersteigt,
2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen soweit der Betrag 25.000,00 Euro
nicht übersteigt,
3. Rechtsgeschäfte im Sinne von § 45 Abs. 2 Nr. 13
KVG LSA mit einem Vermögenswert bis zu 10.000 Euro,
4. Rechtsgeschäfte im Sinne von § 45 Abs. 2 Nr. 16
KVG LSA mit einem Vermögenswert von bis zu 10.000
Euro,
5. die Führung von Rechtsstreitigkeiten mit einem
Streitwert bis zu 25.000 Euro,
6. die Erteilung der Genehmigung für die Verwendung
des Gemeindewappens durch Dritte.
7. die Ernennung, Einstellung und Entlassung der Beamten der Laufbahngruppe 1 sowie die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Arbeitnehmer in den
Entgeltgruppen 1 bis 8 TVöD bzw. S 1 bis S 6 TVöD
SuE,
8. die Vergabe von Leistungen nach VOB, VOL und VOF
bis zur Wertgrenze von 25.000 Euro,
9. die Entscheidung über Widersprüche in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises,
10. die Bestellung von Bürgern der Gemeinde zu einer
ehrenamtlichen Tätigkeit,
11. der Erwerb von Straßenland bis zum Kaufpreis von
15,00 Euro je qm,
12. die Erteilung des Einvernehmens zu einer Ausnahme von den Festsetzungen einer Veränderungssperre
nach § 14 Abs. 2 BauGB, wenn zu erkennen ist, dass
die Planungsabsichten der Gemeinde nicht gefährdet
werden,
13. den Verzicht auf die Ausübung des gemeindlichen
allgemeinen und besonderen Vorkaufsrechts nach den
Vorschriften des BauGB,
14. die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36
BauGB,
15. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde bei einem Vermögenswert bis 500
Euro.
(2) Können Anfragen der Gemeinderäte nach § 43 Abs.
3 Satz 2 KVG LSA nicht sofort mündlich beantwortet
werden, so antwortet der Bürgermeister innerhalb einer
Frist von einem Monat schriftlich.
§ 8 Gleichstellungsbeauftragte
(1) Zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern bestellt der Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister eine in der Verwaltung hauptberuflich Tätige und betraut
sie mit der Gleichstellungsarbeit. Von ihren sonstigen
Arbeitsaufgaben ist die Gleichstellungsbeauftragte entsprechend zu entlasten.
(2) Die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten ist
widerruflich. Über die Abberufung entscheidet der Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister.
Einer Abberufung bedarf es nicht bei Beendigung des
Beschäftigungsverhältnisses.
(3) Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Ausübung ihrer
Tätigkeit nicht weisungsgebunden. An den Sitzungen des
Gemeinderates und seiner Ausschüsse kann sie teilnehmen, soweit ihr Aufgabengebiet betroffen ist. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Wunsch
das Wort zu erteilen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist
unmittelbar dem Bürgermeister unterstellt.
(4) Sofern erforderlich, werden im Rahmen der geltenden
Rechtsvorschriften nähere Regelungen zu den Aufgaben
und Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten in einer besonderen Dienstanweisung des Bürgermeisters im
Einvernehmen mit dem Gemeinderat festgelegt.
III. ABSCHNITT UNTERRICHTUNG UND
BETEILIGUNG DER EINWOHNER
§ 9 Einwohnerversammlung
(1) Über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der
Gemeinde können die Einwohner auch durch Einwohnerversammlungen unterrichtet werden. Der Bürgermeister beruft die Einwohnerversammlungen ein. Er
setzt die Gesprächsgegenstände sowie Ort und Zeit der
Veranstaltung fest. Die Einladung ist gemäß § 18 Abs. 3
bekanntzumachen und soll in der Regel 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Einladungsfrist
kann bei besonderer Dringlichkeit auf drei Tage verkürzt werden.
(2) Die Einwohnerversammlungen können auf Teile des
Gemeindegebietes beschränkt werden.
(3) Der Bürgermeister unterrichtet den Gemeinderat in
seiner nächsten Sitzung über den Ablauf der Einwohnerversammlung und die wesentlichen Ergebnisse.
§ 10 Einwohnerfragestunde
(1) Der Gemeinderat sowie seine beschließenden Ausschüsse führen im Rahmen ordentlicher öffentlicher Sitzungen eine Einwohnerfragestunde durch.
(2) Der Vorsitzende des Gemeinderates legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde fest.
(3) Der Vorsitzende des Gemeinderates stellt den Beginn und das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu
Beginn der Fragestunde kein Einwohner ein, kann sie
geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein.
(4) Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens
und seiner Anschrift berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen, die sich auf den Gegenstand
der ersten Frage beziehen, zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die in die
Zuständigkeit der Gemeinde fallen. Angelegenheiten
der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Einwohnerfragestunde sein.
(5) Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel
mündlich durch den Bürgermeister oder den Vorsitzenden des Gemeinderates. Eine Aussprache findet nicht
statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung
nicht möglich, erhält der Einwohner eine schriftliche
Antwort, die innerhalb von sechs Wochen - gegebenenfalls durch Zwischenbescheid - erteilt werden muss.
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(6) Auf die Einwohnerfragestunden in den beschließenden Ausschüssen finden die Regelungen der Absätze 2
bis 5 entsprechend Anwendung. An die Stelle des Vorsitzenden des Gemeinderates tritt der Vorsitzende des
beschließenden Ausschusses.
§ 11 Bürgerbefragung
Eine Bürgerbefragung nach § 28 Abs. 3 KVG LSA erfolgt ausschließlich in wichtigen Angelegenheiten des
eigenen Wirkungskreises der Gemeinde. Sie kann nur
auf Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses durchgeführt werden, in dem die mit „ja“ oder „nein“ zu beantwortende Frage formuliert ist und insbesondere
festgelegt wird, ob die Befragung als Onlineabstimmung oder im schriftlichen Verfahren erfolgt, in welchem Zeitraum die Befragung durchgeführt wird und in
welcher Form das Abstimmungsergebnis bekanntzugeben ist. In dem Beschluss sind auch die voraussichtlichen Kosten der Befragung darzustellen.
IV. ABSCHNITT EHRENBÜRGER
§ 12 Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung
Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes oder der Ehrenbezeichnung der Gemeinde bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderates.
V. ABSCHNITT ORTSCHAFTSVERFASSUNG
§ 13 Ortschaftsverfassung
(1) Für die Ortsteile Barleben, Ebendorf und Meitzendorf wird die Ortschaftsverfassung eingeführt. Das Gebiet der Ortschaft Barleben ist die Gemarkung Barleben, das Gebiet der Ortschaft Ebendorf ist die Gemarkung Ebendorf und das Gebiet der Ortschaft Meitzendorf ist die Gemarkung Meitzendorf.
(2) In den Ortschaften wird ein Ortschaftsrat gewählt.
(3) Die Zahl der Mitglieder in den Ortschaftsräten wird
wie folgt festgelegt:
1. Der Ortschaftsrat der Ortschaft Barleben besteht aus
19 Mitgliedern.
2. Der Ortschaftsrat der Ortschaft Ebendorf besteht
aus 9 Mitgliedern.
3. Der Ortschaftsrat der Ortschaft Meitzendorf besteht
aus 9 Mitgliedern.
(4) Für die Angelegenheiten des Verfahrens der Ortschaftsräte, die nicht im Gesetz oder in einer eigenen
Geschäftsordnung geregelt sind, gilt die Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Barleben in ihrer jeweils gültigen Fassung sinngemäß.
§ 14 Anhörung und Aufgaben der Ortschaftsräte
(1) Die Anhörung der Ortschaftsräte gemäß § 84 Abs.
2 KVG LSA findet nach folgendem Verfahren statt:
1. Die Anhörung wird durch den Bürgermeister eingeleitet, der dem Ortsbürgermeister die zur Entscheidung
anstehenden Angelegenheiten darstellt und begründet.
2. Der Ortsbürgermeister informiert den Ortschaftsrat
in einer Sitzung, die spätestens einen Monat nach Einleitung des Anhörungsverfahrens stattfindet und bittet
um Meinungsbildung. In Angelegenheiten, die wegen
besonderer Dringlichkeit keinen Aufschub dulden, kann
der Bürgermeister die Frist nach Satz 1 angemessen
verkürzen.
3. Das Ergebnis der Beratungen des Ortschaftsrates
übermittelt der Ortsbürgermeister unverzüglich, spätestens am zweiten Werktag nach der Sitzung, an den
Bürgermeister, der, sofern er nicht selbst zuständig ist,
dem Gemeinderat oder dem beschließenden Ausschuss
vor der Entscheidung über das Ergebnis der Anhörung
berichtet.
(2) Dem Ortschaftsrat Barleben werden folgende Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen, soweit im
Haushaltsplan entsprechende Mittel veranschlagt werden und es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung im Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA handelt:
1. Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der folgenden öffentlichen Einrichtungen,
– Kinderkrippe „Jenny Marx“,
– Kindergarten „Barleber Schlümpfe“,
– Historisches Gemeindearchiv,
– Sportkomplex „Am Anger“,
– Friedhof,
2. die Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum
Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung nicht über den Bereich der Ortschaft hinausgeht,
einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen,
3. die Pflege des Ortsbildes und des örtlichen Brauchtums,
4. die Förderung der örtlichen Vereinigungen,
5. Verträge über die Nutzung von in der Ortschaft gelegenen Grundstücken oder beweglichem Vermögen,
wenn der Vermögenswert 25.000 Euro nicht übersteigt,
6. Veräußerung von beweglichem Vermögen in der Ortschaft, wenn der Vermögenswert 25.000 Euro nicht
übersteigt,
7. bei der Errichtung oder wesentlichen Erweiterung der
unter 1 genannten öffentlichen Einrichtungen die Vergabe
der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung,
8. Pflege vorhandener Partnerschaften.
(3) Dem Ortschaftsrat Ebendorf werden folgende Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen, soweit im
Haushaltsplan entsprechende Mittel veranschlagt werden und es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung im Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA handelt:
1. Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der folgenden öffentlichen Einrichtungen,
– Kindertagesstätte,
– Dorfgemeinschaftshaus,
– Seniorenclub,
– Sportkomplex „Am Steinbruch“,
– Friedhof,
2. die Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum
Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung nicht über den Bereich der Ortschaft hinausgeht,
einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen,
3. die Pflege des Ortsbildes und des örtlichen Brauchtums,
4. die Förderung der örtlichen Vereinigungen,
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5. Verträge über die Nutzung von in der Ortschaft gelegenen Grundstücken oder beweglichem Vermögen,
wenn der Vermögenswert 25.000 Euro nicht übersteigt,
6. Veräußerung von beweglichem Vermögen in der Ortschaft, wenn der Vermögenswert 25.000 Euro nicht
übersteigt,
7. bei der Errichtung oder wesentlichen Erweiterung
der unter 1 genannten öffentlichen Einrichtungen die
Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung,
8. Pflege vorhandener Partnerschaften.
(4) Dem Ortschaftsrat Meitzendorf werden folgende
Angelegenheiten zur Ent-scheidung übertragen, soweit
im Haushaltsplan entsprechende Mittel veranschlagt
werden und es sich nicht um Geschäfte der laufenden
Verwaltung im Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA
handelt:
1. Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der folgenden öffentlichen Einrichtungen,
– Kindertagesstätte,
– Dorfgemeinschaftshaus,
– Seniorenclub,
– Heimatstube,
– Sportkomplex „Unter den Weiden“,
– Friedhof,
2. die Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum
Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung nicht über den Bereich der Ortschaft hinausgeht,
einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen,
3. die Pflege des Ortsbildes und des örtlichen Brauchtums,
4. die Förderung der örtlichen Vereinigungen,
5. Verträge über die Nutzung von in der Ortschaft gelegenen Grundstücken oder beweglichem Vermögen,
wenn der Vermögenswert 25.000 Euro nicht übersteigt,
6. Veräußerung von beweglichem Vermögen in der Ortschaft, wenn der Vermögenswert 25.000 Euro nicht
übersteigt,
7. bei der Errichtung oder wesentlichen Erweiterung
der unter 1 genannten öffentlichen Einrichtungen die
Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung,
8. Pflege vorhandener Partnerschaften.
§ 15 Einwohnerfragestunden in den Ortschaften
Die Ortschaftsräte der Ortschaften Ebendorf, Barleben
und Meitzendorf haben beschlossen, im Rahmen ihrer
ordentlichen öffentlichen Sitzungen Fragestunden für
Einwohner der Gemeinde, die in der jeweiligen Ortschaft wohnen, nach folgendem Verfahren durchzuführen:
1. Der Ortsbürgermeister legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde fest. Er stellt in der
Sitzung den Beginn und das Ende der Fragestunde fest.
Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner
der Gemeinde ein, der in der Ortschaft wohnt, kann sie
geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein.
2. Jeder Einwohner der Gemeinde, der in der Ortschaft
wohnt, ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei
Zusatzfragen, die sich auf den Gegenstand der ersten
Frage ziehen, zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen
von allgemeinem Interesse, die Angelegenheiten der
Ortschaft betreffen. Angelegenheiten der Tagesordnung
können nicht Gegenstand der Fragestunde sein.
3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel
mündlich durch den Ortsbürgermeister, den Bürgermeister oder einem vom Bürgermeister beauftragten
Vertreter. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der Fragesteller eine schriftliche Antwort durch den
Bürgermeister, die innerhalb von sechs Wochen – gegebenenfalls durch Zwischenbescheid - erteilt werden
muss.
VI. ABSCHNITT ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
§ 16 Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, sind Satzungen und Verordnungen im
amtlichen Verkündungsblatt der Gemeinde, dem
„Amtsblatt“ bekannt zu machen.
Das „Amtsblatt“ wird im Mitteilungsblatt „Mittellandkurier“ veröffentlicht. Das Verbreitungsgebiet des „Mittellandkuriers“ umfasst das Gemeindegebiet. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages
vollendet, an dem das Amtsblatt für die Gemeinde Barleben den bekannt zu machenden Text enthält.
(2) Auf die bekannt gemachten Satzungen und Verordnungen kann in der örtlichen Tageszeitung oder in den
Bekanntmachungskästen hingewiesen werden (Hinweisbekanntmachung). Der Text bekanntgemachter
Satzungen und Verordnungen wird im Internet unter
www.barleben.de zugänglich gemacht.
Die Satzungen können auch in der Gemeindeverwaltung, Ernst-Thälmann-Straße 22, 39179 Barleben,
während der Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert werden.
(3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte, auch bei abgekürzter
Ladungsfrist, erfolgt in den Bekanntmachungskästen
der Gemeinde.
Die Bekanntmachungskästen der Gemeinde Barleben
befinden sich an folgenden Standorten:
– Ortschaft Barleben
1. neben dem Rathaus, Breiteweg 50,
2. gegenüber dem Gebäude der Kreissparkasse Börde,
Breiteweg 131, an der Mauer des Verwaltungsgebäudes
Ernst-Thälmann-Straße 22 zum Breiteweg,
3. am Breiteweg, vor dem alten Friedhof neben dem
Anwesen Bahnhofstraße 1,
– Ortschaft Ebendorf
vor dem Bürgerhaus, Am Thieplatz 1,
– Ortschaft Meitzendorf
vor dem Dorfgemeinschaftshaus, Lange Straße 23.
(4) Alle übrigen Bekanntmachungen sind, soweit
Rechtsvorschriften keine besonderen Regelungen enthalten, in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde
auszuhängen. Die Aushangdauer beträgt zwei Wochen,
soweit Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.
(5) Enthalten gesetzlich vorgeschriebene Bekanntma-
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chungen Pläne, Karten, Zeichnungen oder andere Anlagen, die sich wegen ihrer Eigenart oder Umfanges entweder nicht oder nur mit Schwierigkeiten drucken oder
in Textform darstellen lassen, wird für diese Bestandteile eine Ersatzbekanntmachung durch Auslegung vorgenommen. Auf die Auslegung wird unter Angabe des
Ortes und der Dauer der Auslegung im Text der zu veröffentlichen Bekanntmachung hingewiesen. Sofern
Rechtsvorschriften keine andere Regelung treffen, beträgt die Dauer der Auslegung zwei Wochen.
(6) Auf dem Aushang gemäß der Absätze 3 und 4 in
den Bekanntmachungskästen ist zu vermerken, von
wann bis wann ausgehängt wird. Die Bekanntmachung
ist mit Ablauf des ersten Tages ihres Aushangs vollendet. Der Tag des Aushangs und der Tag der Abnahme
zählen bei der Frist nach Satz 1 nicht mit. Der Aushang
gemäß Absatz 3 darf frühestens am Tage nach der Sitzung abgenommen werden.
VII. ABSCHNITT ÜBERGANGS- UND
SCHLUSSVORSCHRIFTEN
§ 17 Sprachliche Gleichstellung
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils
in weiblicher und männlicher Form.
§ 18 Inkrafttreten
(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Hauptsatzung der
Gemeinde Barleben in der Fassung vom 26. Juli 2011
außer Kraft.
Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 10 Abs. 2 KVG LSA:
Genehmigungsvermerk:
Genehmigt durch die untere Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Börde, Gerikestraße 104, 39340
Haldensleben, mit Schreiben vom 13. März 2015 (Aktenzeichen: 01.15.1 GBA 2015 HS)
Bebauungsplan Nr. 32 für das Wohngebiet „Helldamm
Nord-Ost der Gemeinde Barleben / Ortschaft Barleben
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Barleben hat am
12.03.2015 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 32 für das Wohngebiet „Helldamm NordOst“ der Gemeinde Barleben / Ortschaft Barleben gefasst (BV-0011/2015).
Der Geltungsbereich ist auf der Folgeseite dargestellt,
er umfasst die Grundstücke in der Flur 2 der Gemarkung Barleben, Flurstücke 1006, 1007, 1008 und 1009.
Das Planungsziel besteht grundsätzlich in der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes im Sinne des § 4
Baunutzungsverordnung, nebst lagemäßiger Erfassung
der privaten Erschließungsanlage.
Hinweis: Die Planänderung wird im Sinne des § 13 a
Baugesetzbuch durchgeführt.
Mitteilungen des Bau- und Ordnungsamtes
Mitteilung über die Grabmalkontrolle auf den
Friedhöfen der Gemeinde Barleben
Mitte April 2015 wird, sofern die Witterungsbedingungen es zulassen, die jährliche Kontrolle auf Standsicherheit der Grabmale und sonstigen baulichen Anla-
gen auf den Friedhöfen der Gemeinde Barleben durch
Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung durchgeführt. Die
Kontrolle wird gemäß den Richtlinien für die Erstellung
und Prüfung von Grabmalanlagen vorgenommen. Bei
Unfallgefahr werden die Grabmale mit folgender Be-
April 2015
schriftung gekennzeichnet:
Unfallgefahr!
Grabstein lose!
Unfallgefahr sofort beseitigen!
Nutzungsberechtigter haftet bei Unfallschaden.
Der Nutzungsberechtigte wird damit unter Hinweis auf
seine Pflichten nach § 25 der Friedhofssatzung der Gemeinde Barleben und auf sein Haftungsrisiko aufgefordert, das Grabmal oder die sonstigen baulichen Anlagen unverzüglich fachgerecht befestigen zu lassen. Bei
unmittelbar drohender Gefahr werden sofortige Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Umlegen des Grabmals) durchgeführt.
Die Nachkontrolle der beanstandeten Grabmale und
sonstigen baulichen Anlagen findet ca. 6 Wochen nach
Beendigung der Grabsteinkontrolle statt.
Informationen zur Beantragung eines Personaldokumentes
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Barleben
möchte noch einmal darauf hinweisen, dass bei der Beantragung der Personalausweise, Reisepässe und auch
Kinderausweise, zum Abgleich der Personalien, um die
Vorlage der Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde
gebeten wird.
Eine Antragsaufnahme ist nur mit sofortiger Bezahlung
der fälligen Gebühr möglich. Das biometrische Passbild
ist mitzubringen.
Bau- und Ordnungsamt
Öffentliche Ausschreibung
Die Gemeinde Barleben bietet das Grundstück Bahnhofstraße 25 (ehemaliges Bahnhofsgebäude) in der Gemarkung Barleben, Flur 2, Flurstück
911 mit 584 m² zum Kauf an.
Das Grundstück ist bebaut mit einem stark sanierungsbedürftigen Gebäude, einem Anbau und Nebenanlagen.
Die Bewerber werden aufgefordert, im Kaufantrag zur beabsichtigten
Nutzung des Grundstückes Stellung zu nehmen. Das Mindestangebot beträgt 15.000,00 €.
Die Bewerbungen sind bis zum 30. April 2015 bei der Gemeinde Barleben, Ernst-Thälmann-Straße 22 in 39179 Barleben in einen verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift – Bewerbung Bahnhofsgebäude in Barleben - einzureichen.
Die eingereichten Kaufanträge werden in den zuständigen gemeindlichen Gremien vorgestellt. Der Gemeinderat wird über den Verkauf entscheiden.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Schlee, Sachbearbeiter für Liegenschaften, im Unternehmerbüro in der ErnstThälmann-Straße 22 in 39179 Barleben, Tel.-Nr. 039203/565-2221.
Keindorff, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte
Vorläufige Anordnung
In der Unternehmensflurbereinigung Colbitz BAB A14,
Landkreis Börde, ergeht gemäß § 36 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG), in der Fassung der Bekanntgabe vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 Jahressteuergesetz 2009 vom 19.
Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) folgende vorläufige Anordnung:
I. Für die Umsetzung der Wegebaumaßnahmen – W03,
W04, W07, W08, W09, W10, W11, W12, W14 und W28
sowie der landschaftsgestaltenden Anlagen – L01, L02
und R02 - gemäß dem Wege- und Gewässerplan nach §
41 FlurbG im o.g. Flurbereinigungsverfahren werden den
Beteiligten (Eigentümer, Pächter und sonstige Berechtigte) zum 01.05.2015 der Besitz und die Nutzung der in
der Anlage 1 aufgeführten Flurstücke/Grundstücksflächen
entzogen. Die vom Besitzentzug betroffenen Flächen sind
in den Karten der Anlage 2 darge-stellt. Die Anlagen 1
und 2 sind Bestandteil dieser Anordnung.
II. Der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens „Flurbereinigung Colbitz BAB A14“ wird mit Wirkung vom 01.05.2015 für den o.g. Zweck der Besitz der
nach Ziffer I. entzogenen Flächen zugewiesen.
III. Die Regelungen dieser Anordnung gelten, vorbehaltlich einer abgeänderten Anordnung, bis zur vorläufigen
Besitzeinweisung nach §§ 65 ff FlurbG bzw. bis zur Ausführungsanordnung nach §§ 61 ff. FlurbG.
IV. Die Festsetzung von Entschädigungen zum Ausgleich
von Härten infolge des durch diese vorläufige Anordnung
geforderten Flächenentzugs regelt der § 36 Abs. 1 FlurbG.
Die Entschädigung wird im Flurbereinigungsplan geregelt.
Die Träger der einzelnen Bauvorhaben, hier die Teilnehmergemeinschaft und die Landesstraßenbaubehörde
Sachsen-Anhalt, haben die Entschädigung zu leisten.
Zum Ausgleich von Härten kann auf Antrag eine Entschädigung auch vor Erlass des Flurbereinigungsplans durch
die Flurbereinigungsbehörde festgesetzt werden.
1. Soweit die Teilnehmergemeinschaft über Grundstücks-
April 2015
flächen aus dem Verzicht auf Landabfindung nach § 52
FlurbG verfügt, können den betroffenen Beteiligten anstelle einer Entschädigung für Nutzungsausfall entsprechende Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden.
2. Entstehen durch den Besitz- und Nutzungsentgang für
einzelne betroffene Beteiligte besondere Nachteile oder
Härten, so sind diese anzuzeigen und zu begründen. Gegebenenfalls wird dann in begründeten Fällen eine Entschädigung gewährt.
3. Für Feldfrüchte, deren Ernte bis zum Tag der Inanspruchnahme nicht möglich ist, kann auf Antrag eine besondere Entschädigung festgesetzt werden.
V. a) Die durch diese Anordnung der Teilnehmergemeinschaft zugewiesenen Flächen, sind durch die Teilnehmergemeinschaft in der Örtlichkeit durch Markierungspfähle
kenntlich abzustecken.
b) Während der Bauzeit sind sämtliche erforderliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen
c) Die Teilnehmergemeinschaft hat sicherzustellen, dass
die Nutzung der den Beteiligten verbleibenden Flächen
durch die Bauarbeiten nicht unterbrochen wird.
d) Eine ordnungsgemäße Be- und Entwässerung ist durch
die Teilnehmergemeinschaft auf den zugewiesenen Flächen sicherzustellen.
e) Überflüssige Behinderungen und Beeinträchtigungen
der Bewirtschaftung der verbleibenden Teilflächen sind zu
unterlassen.
VI. Die sofortige Vollziehung dieser vorläufigen Anordnung wird im öffentlichen Interesse nach § 80 Abs. 2 Nr.
4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet, mit
der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende Wirkung haben.
Begründung: Das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale)
hat mit Beschluss vom 29.12.2006 das Flurbereinigungsverfahren „Flurbereinigung Colbitz BAB A14“, Landkreis
Börde, Verfahrensnummer: 27OK7014 angeordnet.
Der Beschluss ist bestandskräftig.
Das o.g. Flurbereinigungsverfahren ist ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG mit
dem Ziel, den durch den planfestgestellten Neubau der
BAB A14 eingetretenen Landverlust auf einen größeren
Kreis von Grundstückseigentümern zu verteilen und die
durch das Straßenbauvorhaben für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile zu vermeiden.
In dem Verfahrensgebiet ist der Bau der Bundesautobahn
A14, VKE 1.2 - Abschnitt zwischen der ASS Wolmirstedt
(B189) und der ASS Colbitz (K 1174n) - abgeschlossen.
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
Mitte, Außenstelle Wanzleben hat im Benehmen mit dem
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Colbitz BAB A14 einen Wege- und Gewässerplan mit
landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG
aufgestellt.
Der Wege- und Gewässerplan ist am 30.01.2014 vom
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte genehmigt worden. Eine hinreichende Planungsgrundlage ist somit gegeben.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in Colbitz legte
in der Sitzung am 07.10.2014 die Priorität für den Wegeaus- und Wegeneubau sowie für die Umsetzung der A+EMaßnahmen des Jahres 2015 fest. Der Zustand der benötigten Flächen einschließlich deren Bestandteile ist festgestellt worden, soweit dies für die Wertermittlung und
die Bemessung der Entschädigung von Bedeutung ist.
Nach § 36 Abs. 1 FlurbG kann die Flurbereinigungsbehörde eine vorläufige Anordnung erlassen, wenn es aus dringenden Gründen erforderlich wird, vor der Ausführung
des Flurbereinigungsplanes den Besitz oder die Nutzung
von Grundstücken zu regeln. Dringende Gründe liegen
vor, wenn die angeordnete Maßnahme nicht bis zur Ausführung durch den Flurbereinigungsplan zurückgestellt
werden kann.
Die Teilnehmergemeinschaft beabsichtigt, in diesem Jahr
den Wegeaus- und Wegeneubau gemäß Plan nach § 41
FlurbG fortzuführen. Es handelt sich speziell um die Baumaßnahmen: W03, W04, W07, W08, W09, W10, W11,
W12, W14 und W28 sowie die landschaftsgestaltende
Anlagen – L01, L02 und R02. Durch den Vorausbau des
Wegenetzes wird ein wesentliches Ziel des Flurbereinigungsverfahrens – die Anpassung des Wegenetzes an die
aktuellen Erfordernisse – realisiert.
Die umgehende Bereitstellung der für den Ausbau benötigten Flächen ermöglicht eine frühzeitige Erreichung der
angestrebten agrarstrukturellen Verbesserungen. Sie
führt außerdem zu erheblichen Kosteneinsparungen, da
andernfalls Unterhaltungsarbeiten an bestehenden Wegen erforderlich wären, die durch den frühzeitigen Ausbau vermieden werden und eine gemeinsame Ausschreibung aller geplanten Wegebaumaßnahmen am wirtschaftlichsten ist.
Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegt sowohl
im öffentlichen Interesse als auch im überwiegenden Interesse der Teilnehmer. Um die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens schnellstmöglich zu erreichen, fließen
erhebliche öffentliche Mittel in die Umsetzung der Maßnahmen. Die sachgerechte Verwendung der für das Haushaltsjahr 2015 bereitgestellten öffentlichen Mittel setzt
einen planmäßigen und fristgerechten Ausbau der Maßnahmen voraus. Somit ist das öffentliche Interesse begründet. Die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Nr. 4 der
VwGO sind damit gegeben. Aus den dargelegten Gründen
ist die vorläufige Anordnung mit sofortiger Vollziehung
recht- und zweckmäßig.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße, 38820
Halberstadt oder beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben, Ritterstraße 17 - 19, 39164 Wanzleben erhoben werden.
Bei schriftlicher Einlegung wird die Frist nur gewahrt,
wenn der Widerspruch bis zum Ablauf der angegebenen
Frist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und
Forsten Mitte eingegangen ist.
Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann
beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg Antrag auf
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt
werden. Die vorläufige Anordnung Nr. 14 mit dem Textteil,
dem Flurstücksverzeichnis und den Besitzregelungskarten
liegt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Bau- und
Ordnungsamt der Gemeinde Barleben in der Ernst-Thälmann-Straße 22, 39179 Barleben in Raum 0.03, SB Tiefbau sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und
Forsten Mitte, Ritterstraße 17-19, 39164 Wanzleben, zwei
Wochen lang zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus.