MITTELLANDKURIER MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE BARLEBEN • APRIL 2015 AVISIERT BILANZIERT PROBIERT Über 100 Unternehmen der Region haben bislang ihre Teilnahme an den Ostfalentagen der Gemeinde Barleben am 30. und 31. Mai 2015 zugesagt. Seite 3 Die Ortsfeuerwehren Barleben, Ebendorf und Meitzendorf zogen in den zurückliegenden Wochen Bilanz auf ihren Jahreshauptversammlungen. Seiten 4 – 6 Gegenwärtig laufen die Vorbereitungen bei der Theater-AG der Ganztagsschule auf Hochdruck. Am 15. April gibt es zum 15. Mal eine Premiere. Seite 12 Barleber FSV forderte den Favoriten 2 Im Blickpunkt Felix Bausenwein Vorsitzender des Kinder- und Jugendgemeinderates Zum vierten Mal wurde in der Gemeinde Barleben ein Kinder- und Jugendgemeinderat gewählt. Wobei eine tatsächliche Wahl nicht nötig war, da sich nur sechs Bewerber für das laut Satzung zehnköpfige Gremium gemeldet haben. Zu ihrer konstituierenden Sitzung trafen sich die „Aufrechten Sechs“ Ende März gemeinsam mit Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff sowie dem von der Gemeindeverwaltung zuständigen Mitarbeiter Frank Nase. Als erste Amtshandlungen wählte das Gremium seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Neuer Vorsitzender des Kinder- und Jugendgemeinderates ist Felix Bausenwein (15), zur Stellvertreterin wurde die neunjährige Marleen Grube gewählt. Im weiteren Verlauf ihrer ersten Sitzung sprachen die jungen Ratsmitglieder über weitere Maßnahmen. So wollen sie sich beim Angrillen Ende April/Anfang Mai erstmal näher kennenlernen und dabei über das Motiv zur Gestaltung des Trafohäuschen an der Ebendorfer Chaussee verständigen. Derweil hat das Nachwuchsgremium mit Zoe Keindorff und Philipp Rauch zwei weitere Mitglieder kooptiert, die bereits über Erfahrung in Bezug auf die Arbeitsaufgaben des Kinder- und Jugendgemeinderates verfügen. psk Die Mitglieder des neuen Barleber Kinder- und Jugendgemeinderates gemeinsam mit Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff und Frank Nase von der Gemeindeverwaltung. Hinten in der Mitte rechts Felix Bausenwein und Niels Klatt. Vorn von links Marleen Grube, Kimberly Trappe, Maya Mootz und Sarah Zimmer. Foto: psk IMPRESSUM HERAUSGEBER Gemeinde Barleben Ernst-Thälmann-Straße 22 - 39179 Barleben Tel. 039203.565-0 · Fax 039203.565-2801 Verantwortlich im Sinne des Presserechts Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff REDAKTION Peter Skubowius (psk) Akazienweg 8 · 39291 Lostau Tel. 039222.2104 · 0171/5375594 E-Mail [email protected] Zum traditionellen Neujahrsempfang hatte die Stadt Wolmirstedt rund 180 Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Sport, Vereinen, Kirchen und Kultur in den Katharinensaal eingeladen. Unter ihnen auch die Bürgermeister der Niederen Börde und Barlebens, Erika Tholotowsky und Franz-Ulrich Keindorff. Wolmirstedts Bürgermeister Martin Stichnoth stellte seine Ausführungen trotz angespannter Haushaltssituation unter das Generalmotto: „Uns geht es gut!“. Beweis dafür sei vor allem die beispielhaft geringe Arbeitslosenquote von 6,7 Prozent. Verliehen wurden in diesem Jahr Goldenen Stadttaler an den Kreisdenkmalpfleger Erhardt Jahn und die Fußball-Ikone Hans Meyer. Foto: psk AUTOREN DIESER AUSGABE skr – Steven Kraft, tz – Thomas Zaschke DRUCK Harzdruckerei Wernigerode Max-Planck-Straße 12/14 - 38855 Wernigerode Tel. 03943.54240 · Fax 03943.542499 E-Mail [email protected] Zu unserem Foto auf Seite 1: Vor 1000 Zuschauern unterlag der FSV Barleben 1911 im Viertelfinale um den Fußball-Landespokal dem Drittligisten HFC mit 2:5 (0:2). Hier Foto: psk vergibt Alexander Prinz (Nr. 4) eine Kopfballmöglichkeit für den FSV. Gemeinde Barleben LAYOUT: Peter Wolf AUFLAGE: 4600 Im Blickpunkt 3 Bereits über 100 Anmeldungen für Ostfalentage „Mit Stand heute sind 103 Unternehmen zu den diesjährigen Ostfalentagen angemeldet“, erklärt der Leiter des Unternehmerbüros der Gemeinde Barleben, Sven Fricke. Ein guter Schnitt, achr Wochen vor dem Veranstaltungstermin am 30. und 31. Mai. Erneut mit dabei ist unter anderem die Stadt Haldensleben. „Wie Barleben mit den Ostfalentagen hat Haldensleben mit der HUPE eine etablierte Gewerbeschau. Eine gegenseitige Unterstützung im Sinne der wirtschaftlichen Stärkung der Region liegt da auf der Hand“, so Haldenslebens Bürgermeister Norbert Eichler bei einem gemeinsamen Pressetermin. Veranstaltungsort für die regionale Gewerbemesse „Ostfalentage“ ist erneut das Innovations- und Gründerzentrum (IGZ) im Technologiepark Ostfalen in Barleben. Das IGZ beherbergt derzeit mehr als 70 vorwiegend junge Unternehmen und ist Mittler zwischen Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Daher passen die Ostfalentage als wichtige Gewerbemesse in der Region ausgezeichnet an diesen Standort. Darüber hinaus haben die beiden markanten roten Gebäude einen hohen Wiedererkennungswert und befinden sich im Zentrum des Technologieparks Ostfalen. Die Ostfalentage richten sich gezielt an Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen. „Wir wollen, dass sich Unternehmen miteinander vernetzen und interessante Wirtschaftskontakte entstehen. Darüber hinaus bieten wir Unternehmen eine Plattform, sich einem breiten Publikum zu präsentieren“, erläutert Sven Fricke den Stärken als Partner gemeinsam die Region: Die Bürgermeister der Gemeinde Barleben und der Stadt Haldensleben Franz-Ulrich Keindorff (2.v.r.) und Norbert Eichler 3.v.r.) sowie ihre Verantwortlichen für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Sven Fricke (r.) Foto: tz und Lutz Zimmermann (l.). Zweck der Gewerbeschau. Zusätzlich zu den Leistungspräsentationen der Unternehmen wird es an beiden Veranstaltungstagen interessante Fachvorträge geben. Das Leitthema der vierten Ostfalentage ist die Fachkräftesicherung. Damit widmen sich die Organisatoren einer überaus dringenden Thematik. Unternehmen sind immer häufiger mit der Situation konfrontiert, offene Stellen nicht mehr mit ausreichend qualifiziertem Personal besetzen zu können. Diesbezüglich müssen die Unternehmen umdenken, neue Wege finden und sich auch dem ausländischen Arbeitsmarkt gegenüber öffnen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde Barleben zusammen mit Partnern vor einem Jahr ein Projekt zur Vermittlung spanischer Fachkräfte ins Leben gerufen. „Selbstverständlich werden wir dieses Kooperationsprojekt auch an den Ostfalentagen präsentieren“, so Barlebens Wirtschaftsförderer. Neben der informativen Leistungsschau wird es am 30. und 31. Mai ein unterhaltsames Rahmenprogramm geben, bei dem sich vorwiegend Vereine aus der Region präsentieren werden. Dabei haben die Organisatoren die Vielseitigkeit im Blick und gestalten das Programm im Sinne der ganzen Familie. tz Osterbasteln der Feuerhörnchen und Brandfüchse Gemeinsam mit ihren Eltern kamen die Barleber Feuerhörnchen und die Meitzendorfer Brandfüchse zusammen. Im Feuerwehrhaus Meitzendorf bastelten die Kinder Osterhasen und suchten Osterkörbchen - gut gefüllt mit Leckereien. Anschließend stärkten die Jungen und Mädchen das Gemeinschaftsgefühl. Neben dem Tauziehen und der Wasserförderung mittels Eierbecher galt es auch, möglichst viele Luftballons von einer Spielfeldhälfte über eine Schnur in die gegnerische Hälfte zu bekommen. Bei den Spielen erlangten die zwei gemischten Mannschaften ein Unentschieden, wie die Betreuer Christiane Junge, Martin Witzel, Gabriele Sand und Jana Spannbauer berichteten. Danach setzten sich die Kinder an eine gedeckte Tafel voller Leckereien. Zu den Süßigkeiten gab es Herzhaftes vom Grill, an dem der Gemeindejugendfeuerwehrwart Bernd Heuer aktiv war. In den drei Stunden Gemeinschaftsaktivität hatten sowohl die Kinder als auch die Eltern sichtlich viel Spaß. Bei der Reali- Mittellandkurier • April 2015 sierung des Abends halfen der Förderverein der Ortsfeuerwehr Meitzendorf e. V., die Eltern der Kinder sowie die Ostmilch Handels GmbH. skr 4 Im Blickpunkt Die geehrten und beförderten Kameraden der Barleber Feuerwehr mit Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff (re.), Ortsbürgermeister Frank Nase (li.) und Wehrleiter Daniel Säuberlich (2.v.l.). Foto: psk Barleber Wehr viermal zum Einsatz auf der A2 Am 21. Februar trafen sich die Kameraden der Barleber Ortsfeuerwehr zu ihrer Jahreshauptversammlung. Dies war traditionell wieder ein Anlass, um verdienstvolle Kameraden zu ehren bzw. zu befördern. Zum Feuerwehrmann wurde Olaf Kriegel befördert, Christian Lippelt zum Hauptfeuerwehrmann. Löschmeister sind fortan Franziska Holze, Alexander Belling und Felix Ciechowski. Ihre Beförderungsurkunden entgegen nehmen konnten Danny Fritze zum Brandmeister und Daniel Säuberlich zum Oberbrandmeister. Aus den Händen von Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff und Ortsbür- germeister Frank Nase gab es auch Urkunden für Feuerwehr-Jubiläen. Für 10 Jahre treue Dienste wurden David und Christian Wintrowicz geehrt, für 20 Jahre Dörthe Schulze, Erik Frase und Martin Trippler. 30 Jahre dabei ist mittlerweile Manfred Donis. Ebenso wurden Kameraden der Barleber Feuerwehr für vorbildliche Einsatzbereitschaft im Jahr 2014 geehrt. Die Urkunden gingen an David Wintrowicz (68 Einsätze), Stefan Sievert (56), Winfred Nabel (50), Martin Witzel (48) und Matthias Schellhase (46.). Zu Beginn der Jahreshauptversammlung ließ Ortswehrleiter Daniel Säuberlich das Für die Ebendorfer und die Meitzendorfer Ortswehren ist die Anzahl der Einsätze nach einem enormen Anstieg im Jahr 2013 im vergangenen Jahr wieder leicht gesunken. Die Anzahl der Einsätze der Barleber Ortswehr hingegen ist seit einigen Jahren kontinuierlich angestiegen. Neben Einsätzen zur Brandbekämpfung werden die Kameraden der drei Wehren häufig zu Hilfeleitungen, wie Brandsicherheitswachen, dem Beseitigen von Ölspuren, Notfalltürenöffnungen, Gefahrguteinsätze und Tragehilfe für den Rettungsdienst gerufen. Die Hilfeleistungen sind mit insgesamt 48 Einsätzen die größte Position in der Gesamtstatistik 2014 der FFW Barleben. Grafik: tz Gemeinde Barleben zurückliegende Jahr 2014 Revue passieren und gab zugleich einen Ausblick auf die Höhepunkte dieses Jahres. 2014 hatten die 34 aktiven Kameraden der Barleber Ortswehr 81 Einsätze zu meistern, neun mehr als im Jahr zuvor. Viermal rückten Kameraden zu Hilfeleistungen nach Unfällen auf der Autobahn 2 aus. Erfreulich aus der Sicht des Ortswehrleiters war die Tatsache, dass die Barleber Kameraden 2014 wieder zahlreiche Lehrgänge besuchten. Daniel Säuberlich machte auch darauf aufmerksam, dass die Kameraden der Ortswehr wie in der Vergangenheit zahlreiche Akzente im Leben der Gemeinde setzten. Vom Osterfeuer über das Maibaumsetzen, dem Tag der offenen Tür sowie dem Fest der Regionen bis hin zum Weihnachtsmarkt waren die Kameraden aktiv. Erfreulich auch die Bilanz bei der mittlerweile achtköpfigen Jugendfeuerwehr und den 14 Barleber „Feuerwehrhörnchen“. Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff und Ortsbürgermeister Frank Nase bedankten sich für die Einsatzbereitschaft der Kameraden und versicherten ihnen, dass die Feuerwehr auch künftig im Rahmen der derzeitigen Möglichkeiten die Unterstützung der Gemeinde genießt. Franz-Ulrich Keindorff registrierte mit Genugtuung, dass sich die Kameraden der Feuerwehr nicht von der aktuellen finanziellen Situation in der Gemeinde beeindrucken ließen. „Das Jahr 2014 war nicht das rosigste in der Gemeinde“, schränkte der Bürgermeister ein. „Dennoch fühlten wir uns in der Gemeinde sicher aufgehoben. Wir werden uns alle Mühe geben, die gegenwärtige Durststrecke so schnell wie möglich zu überwinden.“ psk Im Blickpunkt 5 Jugendfeuerwehr verstärkt Einsatzabteilung Zu ihrer Jahreshauptversammlung trafen sich die Kameraden der Ebendorfer Ortsfeuerwehr und des Feuerwehrfördervereins am letzten Februartag im Versammlungsraum der Feuerwehr. Es war eine erfolgreiche Bilanz, die der stellvertretende Ortswehrleiter Carsten Horstmann in Vertretung des erkrankten Wehrleiters Lutz Pechbrett rückblickend auf das Jahr 2014 für die 49 Mitglieder ziehen konnte. Mit zwölf Maschinisten und acht Atemschutzgeräteträgern ist die Ortswehr gut bestückt. Einzug hielt moderne Überdrucktechnik. Nach einem Auf im Jahr 2013 ist die Zahl der Einsätze im Vorjahr von 53 auf 39 gesunken. Mehrmals wurden die Ebendorfer Kameraden nach teilweise schweren Unfällen auf den Bundesautobahnen A2 und A14 alarmiert, was die Kameraden zunehmend auch psychologisch belastet. Auch wenn häufig Lehrgänge auf Landesebene ausfielen, haben sich die Kameraden auf Kreisebene weitergebildet und mehrere Lehrgänge für die digitale Sprechfunkerausbildung, für die Ausbildung zum Maschinisten und zum Truppführer besucht. Höhepunkt des Jahres war die Übernahme des neues Hilfeleistungs-Löschfahrzeuges HLF 20/30. Das Spezialfahrzeug verfügt neben einem 3000 Liter Tank über besondere technische Einbauten wie beispielsweise einen Generator mit 23 Kilowatt Leistung, ein Schaum-Wasserwerfer auf dem Dach und ein Überdruck-Pressluftatemgerät sowie einen Defibrillator und eine Wärmebildkamera. Carsten Horstman spendete der Gemeinde für diese Anschaffung noch einmal ein Lob:„Wir sind stolz auf dieses Fahrzeug“. Vorausblickend erläuterte er, dass sich die Kameraden zur 1050-Jahr-Feier der Ortschaft Ebendorf im Juni dieses Jahres einbringen werden und sich bereits auch Ge- Die geehrten und beförderten Kameraden der Ebendorfer Feuerwehr mit Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff und Ortsbürgermeister Manfred Behrens sowie dem in Foto: psk der Verwaltung für die Feuerwehr zuständigen Mitarbeiter Frank Nase. danken zum 90-jährigen Bestehen der Ebendorfer Wehr 2016 machen. Eine erfolgreiche Bilanz konnte an diesem Abend auch von Ines Opitz für die Jugendfeuerwehr gezogen werden, der Anfang des Jahres 2014 bereits 22 Jugendliche angehörten. Mittlerweile sind es weniger geworden, weil – so Ines Opitz nicht ohne Stolz – drei Kameraden aus der Jugendwehr in die Einsatzabteilung der „Großen“ wechselten. Erfolgreich auch die Bilanz, die Peter Milde als Vorsitzender des Fördervereins vortrug. Nach drei Jahren wurde an diesem Abend ein neuer Vorstand des Fördervereins gewählt. Eingedenk der Tatsache, dass man ein erfolgreiches Team nicht verändern soll, hat der wiedergewählte Peter Milde mit seiner Mannschaft für weitere drei Jahre die Leitung übernommen. Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff dankte den Kameraden der Ortswehr für die geleistete Arbeit. Er lobte die erfreuliche Altersstruktur der Wehr und die Tatsa- che, dass aus der Jugendfeuerwehr Nachwuchs in die Einsatzabteilung rückte. Barlebens Bürgermeister erinnerte daran, dass es gegenwärtig nicht so gut um Barlebens Finanzen bestellt ist. Er hoffe, dass sich beispielsweise die Situation bei der von Kameraden angesprochenen Feuerwehrrente im Rahmen der Diskussion zum Haushaltsplan 2015 klären lässt. Über eine weitere Fahrzeug-Anschaffung kann diskutiert werden, wenn die Gefahrenabwehranalyse vorliegt und daraus ein vom Landkreis bestätigtes Konzept beschlossen wurde. Zum Abschluss wurden Beförderungen vorgenommen. Zum Hauptfeuerwehrmann wurde Christian Giffhorn durch Barlebens Bürgermeister befördert. Löschmeister sind fortan Steffen Wagner und Axel Pechbrett, während Carsten Horstmann zum Oberbrandmeister aufstieg. Für fünf Jahrzehnte Mitgliedschaft in der Feuerwehr wurde Gerhard Wiersdorf geehrt. Eine Urkunde für 30 Jahre Feuerwehr erhielt sein Bruder Norbert Wiersdorf. psk Geringere Kürzung der Aufwandsentschädigung als geplant Der Gemeinderat Barleben hat in seiner Sitzung am 12. März 2015 die neue Satzung über die Entschädigungen der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Barleben zum 01.01.2015 beschlossen. Nach einem ersten Vorschlag sollte die Aufwandsentschädigung um 50 Prozent gekürzt werden. Doch die Verwaltung suchte gemeinsam mit den Kameraden auch nach anderen Einsparungen. Beide Seiten einigten sich in gemeinsamen Gesprächen darauf, dass grundsätzlich auch Kürzungen bezüglich der Ausrüstung und Mittellandkurier • April 2015 Ausstattung zu akzeptierende Schritte sind. Der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Barleben wurden nämlich in den vergangenen Jahren sehr großzügig finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt. Das betraf sowohl die Beschaffung und Unterhaltung von Ausstattung und Ausrüstung als auch die Ausbildung der Kameraden. Im Vergleich zu anderen Freiwilligen Feuerwehren befindet sich der Ausrüstungsstand der Barleber Gemeindefeuerwehr auf einem sehr hohen Niveau, so dass trotz der zukünftigen finanziellen Kürzungen die Einsatzbereitschaft selbstverständ- lich gewährleistet bleibt. Dennoch ist eine gemeinsam mit der Wehrleitung abgestimmte Reduzierung der Aufwandsentschädigungen für die Kameraden unumgänglich. Die Reduzierung fällt geringer aus als ursprünglich geplant. Statt die Aufwandsentschädigung um 50 Prozent zu kürzen, hat der Gemeinderat mit der neuen Feuerwehrentschädigungssatzung die Reduzierung um 25 Prozent beschlossen. Damit ergibt sich im Konsolidierungszeitraum bis 2023 eine Einsparung von etwa 117.000 Euro. tz 6 Im Blickpunkt In der Meitzendorfer Wehr schlägt das Herz der Jugend Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Meitzendorf trafen sich am letzten MärzSamstag eine Woche nach dem Feuerwehr-Förderverein zu ihrer Jahreshauptversammlung. Dabei ging es nicht allein um die erfolgreiche Bilanz des Jahres 2014. Die Mitglieder mussten an diesem Tag auch darüber abstimmen, wer für den erkrankten Ortswehrleiter Lars Bode fortan die Geschicke der Meitzendorfer Wehr lenken soll. Die stimmberechtigten Mitglieder der Einsatzabteilung entschieden sich für Mirko Gericke und Stellvertreter Steven Kraft. Zuvor hatte Mirko Gericke den Bericht der Wehrleitung fürs zurückliegende Jahr gegeben. Der fiel überaus positiv aus, was nicht allein dem 1075-jährigen Jubiläum der Ortschaft und dem 150-jährigen Bestehen der Wehr geschuldet war. Auch sonst standen die 21 Kameraden der Einsatzabteilung, unterstützt von acht passiven Mitgliedern und zwei Kameraden der Alters- und Ehrenabteilung, ihren Mann. Aber auch die 19 Mitglieder der Jugendfeuerwehr und fünf Jungen und Mädchen der Kinderfeuerwehr leisteten gute Arbeit. Das niedrige Durchschnittsalter der 55 Mitglieder macht die Meitzendorfer Wehr zu einer Truppe mit Perspektive. Und so dominierte auch bei den Beförderungen und Ehrungen die Jungend. Zur Feuerwehrfrau wurde Laura Gehrmann befördert, zur Oberfeuerwehrfrau Alisa Reimann, Dominik Grunig und Fabian Koch zu Oberfeuerwehrmännern. Kenneth Behrens fungiert fortan als Hauptfeuerwehrmann, Steven Kraft als Löschmeister. Eine Urkunde für zehnjährige Mitgliedschaft in der Feuerwehr erhielten Fabian Koch und Alisa Reimann. Die Blauröcke sorgen nicht nur für die Sicherheit der Einwohner und der Unternehmen der Region, sondern sind auch sonst ein Impulsgeber fürs gesellschaftliche Leben in der Ortschaft. Vom Osterfeuer über die Jubiläen des Vorjahres und das Oktoberfeuer bis hin zum Fest der Vereine und dem Weihnachtsmarkt, nichts geht ohne die Kameraden der Feuerwehr. Als einen Quantensprung für die Einsatzabteilung bezeichnete Mirko Gericke die Überführung des Löschfahrzeuges 8/6 von Ebendorf in die Hallen „Unter den Weiden“. Nun wünschen sich die Meitzendorfer auch noch ein neues MTF für ihr verunglücktes Fahrzeug. Dies- bezüglich musste sie Barlebens Bürgermeister aber vertrö-sten. Vorgesehen sei eine Neuanschaffung, aber aufgrund der aktuellen finanziellen Situation in der Einheitsgemeinde ist diese kurzfristige Investition nicht machbar. „Die Gemeinde wird ihre Pflichtaufgaben nicht vernachlässigen“, versprach der Bürgermeister und registrierte mit Genugtuung, dass der Jugendfeuerwehr 19 Mitglieder angehören. Gleichzeitig sprach er seine Erwartung aus, dass mit der Neubesetzung der Ortswehrleitung der Sand aus dem Getriebe rieselt und das Zusammenspiel der drei Ortswehren auf einem guten Weg ist. psk Das neue Führungs-Duo der Meitzendorfer Ortswehr: Mirko Gericke und Steven Kraft. Unverständnis nach Antrag der Fraktion FWG/Piraten Die Debatte um die Sanierung der Kindertagesstätte „Gänseblümchen“ in Ebendorf erhält neuen Zündstoff. Die Fraktion Freie Wählergemeinschaft/Piraten fordert in einem Antrag, die im Nachtragshaushalt 2014 genehmigten Kreditmittel ausschließlich für die Beseitigung der Feuchtigkeitsprobleme im Keller der Kindertagesstätte einzusetzen. Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff hat kein Verständnis für diese Art von Politik und reagiert empfindlich auf den Antrag: „Es ist eine absolute Dreistigkeit und finanziell unverantwortlich, zu verlangen, dass die gesamten, genehmigten Kreditmittel aus dem Nachtragshaushalt in Höhe von 678.300 Euro für eine einzige Maßnahme verwendet werden sollen.“ Anders ausgeGemeinde Barleben drückt, soll die Gemeinde alle Finanzmittel für Investitionen sowie alle Mittel für investitionsfördernde Maßnahmen, wie z. B. das Bereitstellen von Eigenmitteln für die Beantragung von Fördergeldern streichen und stattdessen 678.300 Euro in eine Investitionsruine stecken, die kurz- oder mittelfristig für den Abriss freigegeben ist. Das von einer weiteren Sanierung des Untergeschosses abzusehen ist, hatte bereits ein Gutachten aus dem Jahr 2012, erstellt von der Sachsen-Anhaltinischen Landesentwicklungsgesellschaft (SALEG), festgestellt. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass wegen der Grundwasserssituation vor Ort davon auszugehen ist, dass erneut eine vollständige Sanierung des Untergeschos- ses notwendig wäre. Der dafür notwendige finanzielle Aufwand jedoch in keinem Verhältnis zu einem Neubau steht. „Das Gutachten wurde allen Ratsmitgliedern sowie dem Ortschaftsrat Ebendorf, der im Übrigen während seiner letzten Sitzung einem ähnlichen Antrag zugestimmt hat, zur Kenntnis gegeben“, so Bürgermeister Keindorff. Das Wohl und die Gesundheit der Kinder als meinungstreibendes Instrument einzusetzen, hält Keindorff, mit Blick auf das Wissen der Beteiligten um die entscheidenden Passagen in dem Gutachten, für ein unfaires Spiel und reinen Populismus. Sollte der Gemeinderat diesen Antrag beschließen, wird der Bürgermeister unverzüglich Widerspruch einlegen. tz Im Blickpunkt 7 Einwohnerversammlung in der Gemeinde Barleben Zur turnusmäßigen Einwohnerversammlung hatte Barlebens Bürhgermeister Franz-Ulrich Keindorff Anfang März in den Gemeindesaal eingeladen. Mit etwa fünfzig Besuchern war die Informationsveranstaltung der Gemeindeverwaltung gut besucht. Kein Wunder, ging es doch in der Tagesordnung unter anderem um die haushaltswirtschaftliche Situation der Gemeinde. Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff ließ nicht ab von der Aufklärungsarbeit und schilderte auch dieser Zuhörerschaft die Fakten zur Entstehung der Finanzsituation. Er erläuterte, dass sich im Jahr 2014 die Gewerbesteuereinnahmen um 16,5 Millionen Euro verringert haben und die Gemeinde in dem Jahr auch noch Gewerbesteuerrückzahlungen für die Jahre 2003 – 2007 in Höhe von 3,4 Millionen erstatten musste. Für Investitionen hingegen durften keine günstigen Kredite in Anspruch genommen werden, stattdessen mussten vorrangig die eigenen Finanzmittel verwendet werden. Rücklagen durften über das übliche Maß hinaus nicht gebildet werden. Alles in allem ein Zusammentreffen objektiver, aber leider unglücklicher Umstände. Aufgrund der so entstandenen finanziellen Schräglage der Gemeinde erarbeitet die Verwaltung in Abstimmung mit dem Gemeinderat ein Haushaltskonsolidierungskonzept, in dem bisher mehr als einhundert Einsparungsmöglichkeiten definiert sind. Trotz aller Sparauflagen darf und wird die Gemeinde weiterhin in die Entwicklung der Infrastruktur investieren. Es gelten dafür allerdings strenge Bedingungen. So müssen künftige Investitionen konsolidierend wirken. Beispielsweise darf die Gemeinde in die Entwicklung neuer Wohngebiete investieren, da durch den Verkauf von Grundstücken Einnahmen generiert werden. Ein weiteres Beispiel ist die Umstellung der Straßenbeleuchtung von alten und kostenintensiven Leuchtmitteln auf moderne und kosteneffiziente LED-Beleuchtung. Nach einer einmaligen Investition für die Umrüstung folgen mittel- bis langfristig enorme Kosteneinsparungen. Die Besucher der Einwohnerversammlung wurden auch über die neue Entgeltordnung für die Benutzung der Sport- und Veranstaltungsräume im Komplex Mittellandhalle informiert. Ebenso wurden die Entgelte für die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Barleben wie die Bürgerhäuser angepasst und erhöht. Die detaillierte Entgeltordnung ist auf der Internetseite der Gemeinde Barleben unter „Amtliche Mitteilungen“ veröffentlicht. Mittellandkurier • April 2015 Blick in den Gemeindesaal während der Einwohnerversammlung. Ebenfalls auf der Tagesordnung stand die Information zur Umsetzung des Förderprogramms Stark III IKT – Multimedia an Schulen. Dahinter steht ein Gesamtkonzept mit der Bezeichnung „Bildungsstandort Barleben“, zu dem unter anderem die Ausstattung der Schulen mit Multimedia- und Präsentationsgeräten, die Verbindung der verschiedenen Lernorte mit einem leistungsfähigen Netzwerk, der Aufbau und der Betrieb von internen Lernplattformen unter Einbeziehung bestehender Medienspeicherorte wie die Bibliothek Barleben, sowie die Anbindung an einen leistungsstarken Internetanschluss zählen. Ziel ist es, ein GesamtSchulnetzwerk zu etablieren. Starkes Netzwerk für Barleber Schulen Nach Abschluss der Bauabschnitte eins und zwei steht der Grundschule und der Ganztagsschule in Barleben eine leistungsfähige WLAN-Netzwerkinfrastruktur zur Verfügung, in die die vorhandenen Telefonanlagen integriert sind und die es ermöglicht, den „digitalen Unterricht“ durchzuführen. Die Fördermittel für das Projekt „Bildungsstandort Barleben“ belaufen sich auf 270.000 Euro. Die Gemeinde hat weitere 90.000 Euro Eigenmittel aufgebracht, sodass insgesamt eine Investitionssumme in Höhe von 360.000 Euro bereitstand. Barlebens Bürgermeister hatte für das Bürgerforum seine Bereichsleiter mit an das Podium geholt und sie zu den entsprechenden Punkten zu Wort kommen lassen. So informierte der Leiter des Unternehmerbüros, Sven Fricke, über Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept der Gemeinde. Derzeit lässt die Verwaltung Foto: tz einige Maßnahmen auf ihre Machbarkeit prüfen. Dazu gehören der Ausbau eines Fernwärmenetzes im Ortskern Barleben, ein Fernwärmenetz in der Ortschaft Meitzendorf, die Kombination thermischer Solarkollektoren mit einem Lärmschutzwall an der Bundesstraße 189, LED-Beleuchtung für Straßen und Gebäude sowie Einzelmaßnahmen an kommunalen Gebäuden. In der weiteren Bearbeitung wurden die Einzelmaßnahmen nach Thema und Örtlichkeit strukturiert und in Vorbereitung der Ausschreibungen zu drei Paketen zusammengefasst. Für die Durchführung der Machbarkeitsstudien sind Fördermittel in Höhe von 217.200 Euro über das Projekt Sachsen-Anhalt KLIMA beantragt und genehmigt worden. Mit dem 20-prozentigen Eigenanteil ergibt sich daraus eine Gesamtsumme von 271.500 Euro. Des Weiteren wurden die anwesenden Einwohner über den aktuellen Stand des Vorhabens Sanierungsgebiet „Ortskern“ in Barleben informiert. Keindorff hob hervor, dass die Gemeinde Grundstückseigentümern, deren Haus im Sanierungsgebiet „Ortskern“ in Barleben liegt und die mit Abschluss der Sanierung und der Aufhebung der Satzung voraussichtlich im Jahr 2018 einen Ausgleichsbetrag zahlen müssen, die für beide Seiten lukrative Möglichkeit der vorzeitigen Ablöse anbietet. Im Jahr 2015 immerhin noch mit einem Nachlass von 5 Prozent. Der Abschluss von Ablösevereinbarungen hat für beide Vertragsparteien Vorteile. Der Eigentümer kann sich sicher sein, dass mit der Zahlung des Ablösebeitrages keine Nacherhebung durch die Gemeinde erfolgen kann. Die Gemeinde wiederum kann (Fortsetzung Seite 8.) 8 Im Blickpunkt Einwohnerversammlung in der Gemeinde Barleben (Fortsetzung von Seite 7) mit den finanziellen Einnahmen sofort selbst wieder Investitionen im Sanierungsgebiet tätigen und auch private Einzelvorhaben im Sanierungsgebiet weiterhin fördern. Bis zum Ende der Sanierungssatzung sollen im Sanierungsgebiet „Ortskern“ in Barleben noch folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Schulstraße - Parkplatz, Fußweg und Parktaschen; Alte Kirchstraße 15 – Parkplatz; Verbindungsweg zwischen Friedensplatz und Burgenser Straße; Einfriedung Hansenstraße 41; Schulstraße – Belagwechsel; Ernst-Thälmann-Straße – Belagwechsel. In diesem Zusammenhang machte der Bürgermeister erneut darauf aufmerksam, dass auch weiterhin private Vorhaben entsprechend der Förderrichtlinie „Ortskern“ im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gefördert werden. Möglich ist dies, da die Ablösebeiträge Mittel sind, die zweckgebunden wieder eingesetzt werden müssen. Anders hingegen verhält es sich bei der Wohnbau- und der Wohnraumförderung der Gemeinde. Die Zuschüsse für die Errichtung eines selbstgenutzten Eigenheims bzw. für den Um- und Ausbau von selbstgenutztem Wohnraum werden aufgrund der angespannten Finanzsituation der Gemeinde vorerst nicht mehr ausgezahlt. Als letzter Punkt stand die Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindereinrichtungen der Gemeinde Barleben auf der Tagesordnung. Nach dem Inkrafttreten des neuen Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) im August 2013 mussten viele Kommunen die Gebühren für ihre Kinderbetreuungsstätten neu kalkulieren. Das KiföG sieht Straßen in der Gemeinde nach Partnerkommunen benennen Barlebens Partnerkommune Notre Dame d’Oé hat es mit der „Rue de Barleben“ vorgemacht. Als Zeichen der Anerkennung der partnerschaftlichen Beziehungen hat die französische Gemeinde eine Straße in einem Wohngebiet nach ihrer deutschen Partnerkommune benannt. Nun sollen auch in Barleben bald öffentliche Verkehrsanlagen wie Straßen, Wege und Plätze nach den Partnerkommunen NotreDame-d’Oé, Wittmund, Tzarevo und Lukavacz be- Dieses Bild von dem Straßenschild „Rue de Barleben“ (Barnannt werden. Das hat der leber Straße) machte Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff Gemeinderat in seiner letz- bei seinem Besuch in der Partnerstadt Notre Dame d'Oè im ten Sitzung am 12.03.2015 Oktober des vergangenen Jahres. Nach dem Beispiel der nach einem gemeinsamen französischen Kommune soll es auch in Barleben bald StraAntrag der Fraktionen FDP, ßen geben, die nach den Partnerkommunen benannt sind. SPD und LUB beschlosdas Wohngebiet „Schinderwuhne Süd“ einsen. fließen. Diese hatten beantragt, in dem „Wohngebiet ’Schinderwuhne Süd‘ die Straßen nach Die Gemeinde Barleben hat mittlerweile den Partnerkommunen zu benennen“. Das vier Partnerschaften mit den Kommunen Notre Dame d’Oé in Frankreich, Wittmund ist neben den Partnerschaftsstelen in den in Ostfriesland, Tzarevo in Bulgarien und LuOrtschaften Barleben, Ebendorf und Meitkavacz in Bosnien und Herzegowina abgezendorf ein weiteres Zeichen der Verbunschlossen. Alle Kommunen pflegen einen denheit der Gemeinde Barleben mit den intensiven Kontakt und es gibt viele wechPartnerkommunen. Die Vorschläge für die selseitige Besuche sowohl auf kommunaler Straßen- und Wegebezeichnungen werden als auch auf gesellschaftlicher Ebene. in den vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 31 für tz Gemeinde Barleben neben den Landeszuweisungen (206,93 Euro für Kinder unter drei Jahren, 122,38 Euro für Kinder von 3 bis 6 Jahren und 58,40 Euro für Hortkinder) und dem Anteil der Landkreise (53 Prozent der Landeszuweisung) eine Kostenteilung zwischen Kommunen und Eltern vor, bei der die Eltern mit bis zu 50 Prozent zur Kasse gebeten werden können. Ein Krippenplatz in einer der drei Einrichtungen in der Gemeinde Barleben kostet im Durchschnitt 1.117,63 Euro (10 h). Der Elternbeitrag in Höhe von 180 Euro entspricht einem Anteil von ca. 16 Prozent. Knapp 950 Euro (84 Prozent) übernehmen das Land (206,93 Euro , der Landkreis (109,67 Euro und die Gemeinde (621,03 Euro. Nach dem KiFöG wäre sogar ein Elternanteil in Höhe von 400,02 Euro rechtlich in Ordnung. tz GEMEINDERAT BARLEBEN Sanktioniert: MLK nur noch sechsmal im Jahr Auf der Sitzung des Barleber Gemeinderates am 12. März domierten bei den 22 Tagesordnungspunkten des öffentlichen Teils die Informationsvorlagen. Unter anderem wurde der Tätigkeitsbericht des Unternehmerbüros für das Jahr 2014 zur Kenntnis genommen. Die Dienstleistungs- und Honorarverträge, die die Verwaltung fälschlicherweise im öffentlichen Teil ankündigte und die einige Mitglieder des Gemeinderates entgegen ihrer Verpflichtung an die Medien weitergaben, sorgten für einigen Wirbel. „Da wird es noch einige kommunalrechtliche Konsequenzen geben“, kündigte Ulrich Korn als Vorsitzender des Gemeinderates an. Diskutiert wurden die beiden Informationsvorlagen im nichtöffentlichen Teil. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde u.a. beschlossen, den Mietkostenerlass für den LiBA-Verein von 5844 Euro im Jahr 2013 auf 3000 Euro pro Jahr abzuschmelzen, was bis 2023 eine Einsparung von 27000 Euro ergeben würde. Über die angenommene Satzung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige im Bereich der Feuerwehr informieren wir in einem Beitrag auf Seite 5. Sanktioniert wurde auch das Modell zur Erscheinungsweise des Mittellandkuriers. Sechsmal im Jahr gibt es den Kurier, bis zu sechsmal ein Amtsblatt. psk Geburtstage & Jubiläen 9 Seinen 90. Geburtstag feierte bereits Anfang Februar im Barleber Werner und Christina Gossert waren im Februar 50 Jahre verheiraSonnenhof Werner Gerhardt. Barlebens Ortsbürgermeister Frank Na- tet. Zum Goldenen Ehejubiläum gratulierte Meitzendorfs OrtsbürgerFoto: psk meister Bernhard Niebuhr im Namen der Gemeinde. Foto: psk se gratulierte im Namen der Gemeinde. G L Ü C K W U N S C H D E N J U B I L A R E N I M M O N AT A P R I L Ingeborg Snadny Wilhelma Riechert zum 86. Ortschaft Ebendorf Ilse Lehmann Gerd Lehmann Gerda Wirth Klaus Liebeknecht Manfred Simroth Edeltraud Meißner Gerhard Koschnick Loni Haase Hildegard Oelze Christl Mann Eberhard Kirsch Karl-Heinz Lehfeld Jürgen Pirstadt Rolf Willitzki Gislinde Sauter Günter Stephan Karin Bierey Margarete Rosenau Hans Wünsche zum 86. zum 75. zum 92. zum 76. zum 71. zum 94. zum 82. zum 70. zum 91. zum 75. zum 71. zum 75. zum 72. zum 87. zum 71. zum 70. zum 72. zum 94. zum 80. Ortschaft Barleben Christa Gotthardt Anni Ölze Werner Albrecht Heinz Beyer Hans Boecker Arndt Göhler Brigitta Klösges Karl-Heinz Ölze Hannelore Schumann Regina Walther Marijke Berkling Linda Böser Manfred Pirstadt Jürgen Kummert Ruth Küpper Monika Gaida Annemarie Gonserowski Kurt Schindler Brunhilde Koch Elfriede Kusche zum 79. zum 90. zum 79. zum 74. zum 71. zum 70. zum 82. zum 90. zum 75. zum 72. zum 81. zum 85. zum 77. zum 73. zum 88. zum 74. zum 72. zum 72. zum 85. zum 81. Ruth Scharf Rudolf Unger Ruth Wendlandt Annelore Bahr Käthi Eckert Ruth Fabricius Bruno Kriegel Gerhard Siebert Heidemarie Damasty Hanna Krause Elfriede Lüder Ronald Menz Brigitte Thierack Richard Brandt Irene Hanoldt Dora Peters Ilse Schakat Christa Heise Helga Schulze Hanna Wenzel Ruth Bahr Irmgard Rappholz Hildegard Reising Ursula Wuttke Herbert Hennig Anneliese Schulze Maria Serak Ingeburg Ehrig Dorit Mayer Anneliese Meyer Selma Reilecke Wilfried Feisel Edeltraud Lauenroth Bernd-Ediko Olesch Max Wagner Karl Dressler Hannelore Nolte Bernd Riecjhert Ingrid Steffen Irmgard Glade Ruth Ring Klaus-Werner Schröder zum 78. zum 83. zum 72. zum 82. zum 71. zum 86. zum 89. zum 72. zum 70. zum 79. zum 86. zum 80. zum 80. zum 82. zum 92. zum 86. zum 82. zum 80. zum 70. zum 85. zum 81. zum 93. zum 80. zum 88. zum 82. zum 89. zum 72. zum 75. zum 80. zum 79. zum 91. zum 72. zum 76. zum 72. zum 80. zum 77. zum 75. zum 81. zum 73. zum 90. zum 87. zum 72. Siegfried Kliem Friederike Riethig Erika Werner Marianne Graßhoff Hannelore Griesche Herta Knopbbe Ursula Kuntermann Rudi Schjwarz Hans-Joachim Stein Willi Kraning Hlega Pape Lothar Rustenbach Brigitte Enke Christa Osterwald Reinhard Schulz Dr. Klaus Illies Roswitha Osterburg Monika Pirstadt Hanna Schulke Käte Dammann Ilse-Dore Eckl Renate Reimner Reimund Uminski Günter Wiedenbeck Lothar Turek Hanna Bandemer Wolfgang Fiedler Alexandra Krügermann Ruth Storek zum 76. zum 79. zum 76. zum 73. zum 74. zum 75. zum 73. zum 86. zum 79. zum 71. zum 84. zum 77. zum 72. zum 76. zum 83. zum 71. zum 75. zum 72. zum 76. zum 86. zum 80. zum 81. zum 77. zum 77. zum 75. zum 74. zum 80. zum 76. zum 72. zum 87. Ortschaft Meitzendorf Walter Röhrig Josef Kern Elsa Hetzger Erika Gelis Inge Schernbeck-Gonschoreck Vera Lüddemann Günter Oberg Georg Deubel Gustav Schmidt zum 81. zum 78. zum 76. zum 81. zum 80. zum 83. zum 70. zum 71. zum 86. 10 Mix Einstiges Turn-As feierte seinen 95. Geburtstag Ehemalige Barleber Turner feierten am vorletzten Februar-Wochenende im Kreise ihrer Sportfreunde persönliche Jubiläen. Rudi Ibe wurde 95, Gerhard Dummernix 85. Beide Sportfreunde gehörten bereits vor dem 2. Weltkrieg dem Barleber Turnverein an, der sich am 1. September 1874 in Barleben als 1. Männer-Turn-Verein gegegründet hatte. Aus diesem Barleber Turnverein bildete sich nach dem 2. Weltkrieg die BSG Motor Barleben und schließlich der heutige TSV Barleben 1874 heraus. Rudi Ibe vertrat den Verein als Kampfrichter auf DDR-Ebene von 1960 bis 1989 und nach der Wende noch im Bundesland Sachsen-Anhalt. Jahrelang fungierte er als Kampfrichter-Obmann. Zum 95. Geburtstag erhielt Rudi Ibe die herzlichsten Glückwünsche von Barlebens Ortsbürgermeister Frank Nase und Sportfreunden seines TSV. 25-jährige Dienstjubiläen bei den Schlümpfen Ihr 25-jähriges Jubiläum als Erzieherin feierte Katrin Oelze (Mitte Foto links) im Barleber Kindergarten. Ebenfalls 25 Jahre im Dienst der Gemeinde ist Michael Völz, der im Januar 1990 seinen Dienst als Hausmeister in der Krippe begann und seit 2003 im Kindergarten „Barleber Schlümpfe“ tätig ist. Zum 25-jährigen Dienstjubiläum in der Gemeinde gratulierte den Beiden Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff. Fotos: tz Meitzendorfs Ortsbürgermeister Bernhard Niebuhr feierte am 20. Februar seinen 65. Geburtstag. Zu den zahlreichen Gratulanten gehörte auch Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff. In Würdigung seiner 25-jährigen Zugehörigkeiten zum Gemeinde- bzw. Ortschaftsrat in Meitzendorf und der Einheitsgemeinde durfte sich der Jubilar ins Goldene Buch der Gemeinde eintragen. Meitzendorfs Ortsbürgermeister wünschte seiner Ortschaft und der Einheitsgemeinde eine schnelle Rückkehr in die bewährte Erfolgsspur. Foto: psk Gemeinde Barleben Gut gelaunt beging Herta Rhein im Haus Hoheneck ihren 95. Geburtstag. Dazu gratulierte Ebendorfs Ortsbürgermeister Manfred Behrensim Namen der Gemeinde. Foto: Dieter Kriegler Im Blickpunkt 11 Projektpartner verlängern Vereinbarung zur Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte Dem deutschen Arbeitsmarkt droht über kurz oder lang aufgrund des demografischen Wandels der Kollaps. Der Wirtschaft stehen in Zukunft immer weniger Schulabgänger und Absolventen zur Verfügung. Bereits jetzt können Unternehmen in Deutschland offene Stellen häufig nicht mehr mit ausreichend qualifiziertem Personal vom deutschen Arbeitsmarkt besetzen. Auch Sachsen-Anhalt ist von dieser Entwicklung betroffen. Um die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, müssen Unternehmen bei der Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitern umdenken und neue Wege finden. Eine Möglichkeit für Unternehmen an hervorragend ausgebildetes Personal zu kommen, ist die Öffnung gegenüber dem ausländischen Arbeitsmarkt. In anderen Ländern wie beispielsweise Spanien gibt es ausreichend Fachkräfte, aber wenig Arbeit. Die Arbeitslosenquote liegt dort derzeit bei etwa 27 Prozent. Bei den unter 25-Jährigen sind es sogar knapp 45 Prozent. Um hier tätig zu werden und bei der Gewinnung von Fachkräften überregional und international zusammenzuarbeiten, haben die Industrieund Handelskammer Magdeburg, die Agentur für Arbeit Magdeburg, die Gemeinde Barleben und die spanische Kommune La Pobla de Vallbona am 8. Januar 2014 eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Hinsichtlich der miteinander kooperierenden Partner ein in Sachsen-Anhalt einzigartiges Projekt. Die Projektpartner sind mit großem Engagement an die Sache herangegangen und haben in nur drei Monaten von Januar bis März 2014 die Grundstrukturen geschaffen und die Ansprechpartner benannt. Wichtiger Akteur bei diesem Pilotprojekt ist Angel Romero Fonfria. Als Vertreter der spanischen Gemeinde La Pobla de Vallbona ist Bei der Vertragsverlängerung: Mathias Kaschke von der Agentur für Arbeit, IHK-Präsident Klaus Olbricht, Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff, Sven Fricke, Leiter des Unternehmerbüros der Gemeinde, und Angel Romero Fonfria (von links). Foto: psk der 50-Jährige hier vor Ort Ansprechpartner sowohl für die Unternehmen aus der Region, die spanische Fachkräfte rekrutieren wollen als auch für die Fachkräfte selbst. Er unterstützt seine Landsleute beispielsweise bei der Wohnungssuche, gibt Hilfestellung bei Behördenangelegenheiten, vermittelt Sprachkurse und baut so Unsicherheiten ab. Damit gestaltet Angel Romero Fonfria eine glaubwürdige Willkommenskultur vor Ort. Innerhalb eines Jahres von März 2014 bis März 2015 sind insgesamt 23 spanische Arbeitskräfte an Unternehmen in Sachsen-Anhalt (15 qualifizierte Fachkräfte und 8 Auszubildende) vermittelt worden. Die Spannbreite reicht vom Altenpfleger, Handwerker und Koch bis zum IT-Experten und Ingenieur. Aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfes sachsen-anhaltinischer Unternehmen an qualifiziertem Personal, haben die Industrie- und Handelskammer Magdeburg, die Agentur für Arbeit Magdeburg, die Gemeinde Barleben und die spanische Kommune La Pobla de Vallbona entschieden, das Pro- Jugenddisco im Gemeindesaal Die zweite Auflage der„Barleber Beatz“ findet am Sonnabend, 18. April, im Gemeindesaal (Breiteweg 147) statt. Ab 18 Uhr sind Schüler und Jugendliche von zwölf bis 27 Jahren eingeladen zur Musik verschiedener DJ’s zu tanzen. Der Eintritt kostet drei Euro, Veranstalter sind der Liba-Verein und der Verein „Insel für Alternativen“. psk Frühlingssingen in Ebendorf Im Ebendorfer Bürgerhaus fand Ende März das zur Tradition gewordene Frühlingssingen statt. Die Zuhörer lauschten gespannt und mit Freude den Liedern des gemischten Chores Glindenberg, den Gedichtvorträgen der Kinder sowie den gekonnten DarbietunMittellandkurier • April 2015 jekt weiterzuführen und am 23. März dieses Jahres die Kooperationsvereinbarung um ein weiteres Jahr verlängert. „Es ist ein Projekt mit Beispielcharakter. Und die bisherige Bilanz legt offen, dass es Bedarf bei den Unternehmen gibt“, erklärt Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff. In diesem Jahr ist in einer großen Offensive die Vermittlung von 60 Auszubildenden im Großraum Magdeburg geplant. Auch am Wirtschaftsstandort Barleben haben Unternehmen, wie z. B. das NH-Hotel, das Hotel Sachsen-Anhalt, die EKF-diagnostic GmbH, die Bösecke Spezialhochbau und Service GmbH, die Lämpe & Mössner GmbH und auch das Volksstimme Druckhaus Bedarfe an Fachkräften vom spanischen Arbeitsmarkt angemeldet. Unternehmen, die einen Fachkräftemangel haben und auf dem hiesigen Arbeitsmarkt keine geeigneten Arbeitskräfte finden, können sich mit ihren Stellenangeboten an das Unternehmerbüro der Gemeinde Barleben wenden. tz gen der Musikschüler. Das jüngste Gitarrentrio gab eine Kostprobe seines Könnens. Harfen- und Violinenklänge rundeten das Programm ab. Das Publikum dankte den Mitwirkenden für das vom Kultur- und Geschichtsverein organisierte Fest mit tosendem Beifall, und für die kleineren Mitwirkenden gab es als Dankeschön eine Osterüberraschung. Der Kultur- und Geschichtsverein lädt wieder zum Mühlentag am Pfingstmontag auf den Mühlenhof in Ebendorf ein. Wir öffnen am 25. Mai um 11 Uhr und starten mit dem Frühschoppen. T. Kahler Glückwünsche für Familie Künne Barlebens Ortsbürgermeister Frank Nase beglückwünschte im Februar im Namen der Gemeinde Fritz und Adelheid Künne in der psk Barleber Gartenstraße zur Diamantenen Hochzeit. 12 Im Blickpunkt Sigmund Jähn im „MGZ-Sternenstädtchen“ Der ehemalige Kosmonaut Sigmund Jähn, der erste Deutsche im All, besuchte am 27. März Barleben. Unter dem Motto „Rückblick ins All“ sprach der mittlerweile 78-Jährige vor über 100 interessierten Zuhörern über seine Erlebnisse im Weltraum und seinen Flug in der sowjetischen Sojus 31 am 26. August 1978 zur Raumstation Salut 6. Der Flug mit Waleri Bykowski dauerte 7 Tage, 20 Stunden, 49 Minuten und 4 Sekunden. In Barleben beließ es Sigmund Jähn bei einem kurzweiligen Vortrag samt Fragenbei ca. 120 Minuten. Aber er präsentierte Geschichte, die erzählenswert ist. Auch fast 36 Jahre nach seinem Erlebnis im Weltraum leuchten beim mittlerweile ergrauten Kosmonauten die Augen, wenn er von der Schönheit der Erde berichtet. Mit seinem Appell „Last uns die Schönheit bewahren, aber nicht zerstören“ schickte er sicher nicht wenige Besucher nachdenklich nach Hause. Jähn hat eine Menge Fachwissen, das ist unbeschreiblich. Er versucht aber stets, den Zuhörer informativ durch die Geschichte der Raumfahrt zu führen, berichtet von der Raketenformel Ziolkowskis, der als Wegbereiter der Raumfahrt gilt, über erste Flüssigkeitsraketen der Deutschen bis hin zu den Gesetzmäßigkeiten, die im All gelten. Sigmund Jähn, der natürlich ausführlich über sein Training im Sternenstädtchen und den Start ins All Auskunft gibt, erinnerte daran, dass sich nach ihm mittlerweile zehn Deutsche im All aufgehalten haben. Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff nutzte die Gelegenheit, den ersten Deutschen im All um einen Eintrag ins Gol- Sigmund Jähn trug sich nach dem Vortrag im MGZ ins Goldene Buch der Gemeinde Barleben ein. Foto: psk dene Buch der Gemeinde zu bitten. Sigmund Jähn bedankt sich darin für das Interesse für die Raumfahrt, was ihm zwei wertvolle, schöne Stunden geschenkt hat. Und vielleicht gibt es ein Wiedersehen im Herbst, denn Gemeinderatsmitglied Klaus Fischer lud den Kosmonauten, der auch langjähriger Jäger ist, zur Jagd nach Barleben ein. psk Maibaumaufstellen Auch in Barleben ist das feierliche Aufstellen eines geschmückten Baumstammes seit vielen Jahren wieder ein fester Brauch und ein Zeichen der örtlichen Gemeinschaft. Den Anfang macht die Ortschaft Ebendorf, wo der Maibaum bereits um 10 Uhr am Vormittag des 30. April vor dem Bürgerhaus aufgestellt wird. Am 30. April um 18 Uhr wird in Barleben auf dem Breiteweg am Komplex Mittellandhalle der Maibaum aufgestellt. Traditionell wird das Fest vom Barleber Ortsbürgermeister eröffnet. Bereits um 16 Uhr öffnen die Versorgungsstände für die Besucher. Ab 17 Uhr können sich die kleinen Gäste beim Kinderschminken erfreuen. Ab 18.30 Uhr startet dann das Programm auf dem Hof der Mittellandhalle. Für Stimmung bis in den Abend sorgen das OKLive-Ensemble Barleben/Wolmirstedt, die Tanzgruppe 50plus und DJ Sixtus. Organisiert wird das Fest zum Maibaumsetzen vom Verein Mehrgenerationenzentrum, dem Heimatverein Barleben, dem Oldtimerverein Barleben, dem Jugendclub Barleben, dem Barleber Schützenverein von 1994, dem FSV Barleben 1911 und mit Unterstützung des OK-Live-Ensembles Barleben/Wolmirstedt sowie der Freiwilligen Feuerwehr Barleben. Auch in Meitzendorf wird traditionell am 30. April der Maipsk baum aufgestellt. Theater AG auf der Suche nach einem besseren Leben In der Barleber Ganztagsschule laufen derzeit bei der Theater-AG die Vorbereitungen auf die 15. Premiere auf Hochtouren. Es ist eine liebgewordene Tradition, dass in der Ganztagsschule jedes Jahr ein Stück aufgeführt wird. Der Titel der 15. Auflage lautet „Auf der Suche nach einem besseren Leben“. Dafür haben sich die jungen Laiendarsteller mit dem Märchen „Das kalte Herz“ auseinandergesetzt und den Inhalt zum Teil in die heutige Zeit übertragen. Der Wunsch nach Wertschätzung, Reichtum und Popularität spielt deshalb in den Aktionen auf der Bühne eine wesentliche Rolle. Am 15. April um 19 Uhr hebt sich in der Aula der Ganztagsschule der Vorhang zur Premiere. Weitere Vorstellungen geben die jungen Künstler am 16. April um 19:00 Uhr und am 17. April um 15 Uhr. Der Eintritt ist frei. Spenden nimmt die Theater-AG dankend entgegen. psk Gemeinde Barleben Schnappschuss von einer der letzten Proben für die Premiere am 15. April. Foto: psk Sport 13 FSV bot dem Favoriten lange Zeit Paroli Wieder einmal erlebte der Barleber Anger einen großen Fußballtag. Der ungeschlagene Verbandsliga-Spitzenreiter empfing im Viertelfinale um den Landespokal den drei Klassen höher spielenden Halleschen FC. Es war ein rassiges Spiel, das die 1.000 Zuschauer in Barleben zu sehen bekamen. Phasenweise waren keine Klassenunterschiede zu sehen, denn der FSV versuchte mit spielerischen Mitteln dem Favoriten Paroli zu bieten. Am Ende hat es nicht gerreicht, die Hallenser setzten sich 5:2 durch. Barlebens Kicker hatten aber ein Ziel erreicht, sie konnten erhobenen Hauptes vom Platz gehen. Der Hallesche FC tat sich lange schwer, sorgte erst in der Schlussphase für die endgültige Entscheidung. Dabei ging der Favorit schon in der neunten Minute durch Marcel Franke in Führung. Ab der 25. Minute kam aber die Barleber zu mehreren guten Möglichkeiten. Nach dem Wechsel erhöhte Sören Bertram schnell auf 2:0. Alle die dachten, dies sei die Entscheidung, sahen sich wenige Minuten später getäuscht. Christopher Kalkutschke nagelte den Ball aus 22 Metern zum Anschluss ins Tor. FSV-Trainer Mario Middendorf ärgerte sich später, dass der HFC eine Viertelstunde später schon wieder nachlegen konnte: „Wenn wir da nicht direkt wieder das nächste Tor bekommen FSV-Kapitän Renè Heckeroth bedankt sich nach dem Pokalspiel gegen den HFC mit seiFotos: psk nem Team bei den Barleber Fans. hätten, wäre es für uns und die Zuschauer eine intensive Schlussphase geworden.“ Osawe sorgte in der 73. Minute für die Vorentscheidung. Anschließend war der Bann gebrochen und auch Gogia (86.) per Freistoß und der eingewechselte Toni Schmidt (89.) trugen sich in die Torschützenliste ein. Der Schlusspunkt gehörte dann aber den Gastgebern. Wenige Sekunden vor Abpfiff setzte sich Denis Neumann gegen Lomb durch und erzielte das zweite Tor für Barleben. „Barleben hat nicht nur mit Leidenschaft gekämpft, sondern auch Fußball gespielt“, anerkannte Halles Trainer Sven Köhler, während FSV-Coach Mario Middendorf resümierte: „Nicht alles ist nach Plan gelau- fen, wir konnten aber mit erhobenem Haupt vom Platz gehen.“ Das Kompliment an die Mannschaft soll an dieser Stelle aber an den gesamten FSV weiter gegeben werden. Es war mehr als bemerkenswert, was FSV-Präsident Ingolf Nitschke mit seinen vielen Helfern auf die Beine gestellt und so für ein großes Fußballfest gesorgt hat. psk Barlebens Serie hält In der Fußball-Verbandsliga bleibt Aufsteiger Barleben weiter ungeschlagen. Mit dem 2:2 beim Magdeburger SV Preussen (Tore Kühnast und Brendel) spielte der FSV bei 14 Siegen zum siebenten Mal remis. Am 11. April empfängt der FSV Dessau. Die in weiß-schwarz spielenden Barleber versteckten sich nicht in der Abwehr, sondern sorgten für viel Druck nach vorn. Links kämpft Renè Heckeroth um den Ball, daneben hat Christopher Kalkutschke abgezogen und erzielt das zwischenzeitliche 1:2. Eine 1000-Euro-Spende vom „Kroschke-Cup“ e.V. nahm Ingolf Nitschke für der FSV-Nachwuchs in der Halbzeitpause aus den Händen von Heiner Laugisch entgegen. Mit dabei Sachsen-Anhalts Innen- und Sportminister Holger Stahlknecht und Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff. Mittellandkurier • April 2015 14 Im Blickpunkt Hotel kreiert den „Barleburger“ für die Gemeinde Das Hotel Sachsen-Anhalt am westlichen Ortseingang nach Barleben gehört seit mehr als zwanzig Jahren zum Ortsbild. Erst vor zwei Jahren wurde es umfangreich saniert. Hotelhalle, Restaurant, Tagungs- und Konferenzräume sowie die Zimmer sind modern umgestaltet worden. In dem Restaurant wurde sogar eine „Barleber Ecke“ eingerichtet. Eine große Bildercollage mit Ansichten von Barleben ist der Blickfang an der Wand. „Damit demonstriert das Hotel seine Identifikation mit dem Standort Barleben“, so der Leiter des Unternehmerbüros Sven Fricke. Darüber hinaus bezieht das Hotel ganz bewusst viele der Produkte, die es zum Beispiel im Gastronomiebereich benötigt, aus der Region und unterstützt damit viele regionale Erzeuger. „Seit Anfang März bieten wir in unserem Hotelrestaurant den „Barleburger“ an. Einen Hamburger, benannt nach unserem Standort Barleben. Das Fleisch beziehen wir von einem Rinder-Hof in Sachsen-Anhalt und die Burgerbrötchen werden von unserem lokalen Hausbäcker „Mühlenbäcker Düsedau“ in Lindhorst gebacken“, erklärt Geschäftsführer Max Bertram. Bei den Gästen kommt das geschmackvolle Standortbekenntnis offenbar gut an. „In den ersten zwei Wochen haben wir mehr als 70 „Barleburger“ für unsere Gäste zubereitet“, freut sich der Hotelmanager. Übrigens hat das Restaurant seine Türen nicht nur für Hotelgäste, sondern selbstverständlich auch für Besucher geöffnet. tz Hotel-Geschäftsführer Max Bertram und Sven Fricke, Leiter des Unternehmenbüros der Gemeinde Barleben, probieren einen „Barleburger“. Foto: tz Petra Görs weiter Vorsitzende des IDOL-Vereins Zu ihrer Jahreshaupt- und Wahlversammlung trafen sich im Februar die Mitglieder des Barleber Partnerschaftsvereins IDOL e. V. Dabei wurden die Vereinsmitglieder Lydia Krüger, Mathias Eberhard und Manuela Jordan-Schnelle für ihre aktive Arbeit und langjährige Mitarbeit im Verein mit der „Silbernen Ehrenmünze“ geehrt. Die Ehrung in der Stufe „Gold“ ging an Roland Trunsch, Bürgermeister der Gemeinde Boxberg. Die gleiche Ehrung ging an die überraschte Vorsitzende Petra Görs, die mittlerweile sechs Jahre dem am 25. Januar 2005 gegründeten Verein vorsteht. Danach übernahm Versammlungsleiter Hennry Hass das Zepter. Er stellte die Beschlussfähigkeit fest, da 14 der 28 stimmberechtigten Einzelpersonen und Körper- schaften anwesend waren. Im Bericht des Vorstandes wurde einmal mehr deutlich, dass der Verein seinem Satzungsziel gerecht wurde. Der IDOL e. V. ist ein Verein, der sich für persönliche Kontakte über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus mit den Bürgern anderer Staaten einsetzt. Zwischenmenschliche Beziehungen werden gefestigt und die bereits aufgebauten Kontakte mit Städten und Gemeinden werden gepflegt sowie weitere Partnerschaften im In- und Ausland geknüpft. Es ist Ziel des Vereins, Kontakte zwischen Vereinen und den Menschen zu vermitteln und Aktivitäten zum gegenseitigen kennenlernen zu unterstützen und zu fördern. Auch in den zurückliegenden beiden Jahren Der IDOL-Vorstand mit Hennry Hass, Dieter Montag, Petra Görs, Andreas Marx, Nancy Foto: psk Goldmann und ihren Partnerschaftstassen. Gemeinde Barleben konnte der Verein durch Projekttage und einen Schüleraustausch, Treffen von Sportund Musikvereinen, verschiedene kulturelle Veranstaltungen und Delegationsreisen aktiv werden. Einer der Höhepunkte war im vergangenen Jahr die Übergabe einer 3.000 Euro-Spende an das vom Hochwasser betroffene Lukavac, Barlebens Partnergemeinde in Bosnien-Herzegowina. Zur Wahl traten die fünf Vorstandsmitglieder Petra Görs, Hennry Hass, Nancy Goldmann, Andreas Marx und Dieter Montag erneut an. Die Vorgeschlagenen wurden mit dem Votum aller anwesenden Mitglieder in den neuen Vorstand gewählt. Petra Görs erhielt zum vierten Mal als Vorsitzende das Vertrauen. Stellvertretender Vorsitzender ist Hennry Hass, Schatzmeisterin Nancy Goldmann und Schriftführer Andreas Marx. Als Vorstandsmitglied für Mitgliederbetreuung fungiert Dieter Montag. Zu Kassenprüfern wurden Rebecca Schulz und Patrick Säuberlich wiedergewählt. Für 2015 liegen dem Verein bereits mehrere Förderanträge vor. Dabei geht es um eine mögliche Unterstützung des IJGD-Workcamps, des Weissen Rings, der Tourismusmesse in Lukavac, der Transnaturale in Boxberg und eine Reise des OK-Live-Ensembles nach Frankreich. In den nächsten Wochen werden die Projektanträge geprüft, um dann im Rahmen der mittlerweile geringeren finanziellen Möglichkeiten nach Satzungszweck zu entscheiden. psk Mix 15 Zum 7. Mal waren Meitzendorfer den Müllsündern auf der Spur Scheinbar herrenlose Müllsäcke prägten am letzten Märzsamstag die Straßen rund um Meitzendorf. Doch wer jetzt glaubt, da waren wieder Müllsünder am Werk, der irrt. Genau das Gegenteil war der Fall, denn der Anglerverein Meitzendorf rief engagierte Bürger zum siebenten alljährlichen Frühjahrsputz auf. Bei Sonnenschein versammelten sich traditionell auch die Mitglieder der Jugendfeuerwehr Meitzendorf an der alten Feuerwehr. Nach der Gruppenaufteilung und der Festlegung der Laufrouten ging es los. Mit Müllsäcken und Müllgreifern ausgestattet, galt es den unerlaubt entsorgten Abfall einzusammeln. Die Ehrenamtlichen arbeiteten sich sternförmig aus der Ortsmitte heraus Richtung Barleben, Ebendorf, Groß Ammensleben, Jersle- ben, Kanal und Elbeu vor. Dabei wurden über sieben Kubikmeter Abfall gesammelt. Neben unzähligen Zigaretten, Zigarettenschachteln und Glasflaschen fanden sich auch Fastfood-Verpackungen, Schaumstoffteile und Kunststoffartikel. Dass die Aufräumaktion eine gute Sache ist, erkannten auch einige Sponsoren. Dabei sind SR Fliesenbau, Ortschaftsratsmitglied Lange, Doktor Huß, Landwirt Dorendorf, die Jagdgenossenschaft, die Bäckerei Möhring sowie Heizung-Sanitär René Paul GmbH dankend zu erwähnen. Der Fachdienst Umwelt und Natur des Landkreises Börde sorgte wieder für eine kostenlose Entsorgung des Unrates. Die lobenswerte Aktion fand bei Speis und Trank an der alten Feuerwehr ihren Ausklang. skr Wer möchte in der Gemeinde Grünflächen pflegen? Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung stehen auch zahlreiche Pflegeverträge für die Grünflächen der Gemeinde auf dem Prüfstand. Nicht alles kann künftig von externen Firmen übernommen werden. Deshalb geht der Aufruf an interessierte Bürger und vor allem auch an die Vereine, Grünflächen der Gemeinde in persönliche Pflege zu nehmen. Dabei handelt es sich um Beete, Rabatte an den Straßen, das Grün vor der Haustür aber auch das auf Plätzen wie beispielsweise dem Schmiedeplatz. Wer also Lust hat, eine Grünfläche zu pflegen, melde sich bitte bei Bernd Dummernix in der Gemeindeverwaltung in der Barleber Thälmannstraße oder unter Tel. 039203-5652630 bzw. unter der Mailadresse bernd.dummernix@ barleben.de. psk Frühjahrsputz rund um die Barleber Kirche Das Foto nach getaner Arbeit. Foto: skr Rund um die Barleber Kirche St. Peter und Paul wurde am letzten März-Samstag Laub entfernt, Beete vom Unkraut befreit, geharkt und gepflegt. Auch in der Kirche, im Pfarrhaus, im Pfarrhof und im Kirchencafé wurde gründlich geputzt. Das erledigen die Mitglieder der Kirchengemeinde in jedem Jahr, aber in diesem Jahr arbeiten sie auf ein besonderes Ziel hin. Am Sonnabend, 25. April, um 14 Uhr soll die Vorwerksche Loge eröffnet werden psk Nicht gewünschte Art der Gehölzschnittentsorgung Offensichtlich wusste wieder einmal jemand nicht, wohin mit dem Gehölzschnitt aus dem Garten. Da bot sich doch die öffentliche Grünfläche zwischen Mühlenbreite und Lindenstraße in Ebendorf an. Die Entsorgung können ja die Mitarbeiter vom Wirtschaftshof der Gemeinde übernehmen. Doch dafür gibt es kein Verständnis. Ist es denn zuviel verlangt, die Entsorgungsmöglichkeiten des Landkreises zu nutzen? Die Abfuhr von Gehölzschnitt ist kostenlos und muss nur gebündelt werden. Alle Einzelheiten sind im Entsorgungskalender des Eigenbetriebs „Abfallentsorgung“ nachzulesen. In dem Zusammenhang möchte die Gemeinde den- oder diejenigen darauf hinweisen, die Entsorgung des privaten Grasschnitts in den öffentlichen Weiher in Ebendorf ab sofort zu unterlassen. Die illegale Beseitigung solcher Abfälle stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar und kann mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet werden. Die Gemeinde behält sich in dem Fall eine Anzeige vor. Ihr Bau- und Ordnungsamt Mittellandkurier • April 2015 Diese Entsorgungsart findet keinen Beifall. Foto: boa 16 Mix Österliche Überraschungen bei den Knirpsen Um die Kindereinrichtungen der Gemeinde Barleben machte natürlich der Osterhase keinen großen Bogen. In der Barleber Kinderkrippe freuten sich die Knirpse über die „echten“ Osterhasen, die Sigmar Thorun am Mittwoch vor Ostern in die Einrichtung mitbrachte und die Ortsbürgermeister Frank Nase und Patrick Säuberlich, Vorsitzender des Sozialausschusses des Gemeinderates, den Knirpsen Fotos: psk präsentierten. In der Ebendorfer Kita war das Huhn Uschi aus Kathleens Hundeschule der große Renner. Gemeinden legen Aufgaben im Datenschutz zusammen Im privaten und privatwirtschaftlichen Bereich sind Personen und Firmen selbst für den Datenschutz verantwortlich. Werden Daten zum Beispiel in öffentlichen Einrichtungen, wie dem Einwohnermeldeamt, dem Jugendamt, dem Sozialamt aus der Hand gegeben, ist der Sachverhalt anders. Hier schreibt das Bundesdatenschutzgesetz vor, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch „die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten“ und „im Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird“. Der Gesetzgeber schreibt ebenfalls vor, dass öffentliche und nicht öffentliche Einrichtungen, die personengebundene Daten automatisiert verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten haben müssen. Um die Aufgaben bezüglich des Datenschutzes effektiver und wirtschaftlicher zu organisieren, haben sich die Stadt Wolmirstedt, die Gemeinden Barleben und Niedere Börde sowie die Verbandsgemeinde ElbeHeide und der Wolmirstedter Wasser- und Abwasserzweckverband (WWAZ) zur interkommunalen Zusammenarbeit entschlossen und eine Zweckvereinbarung beschlossen. Diese sieht vor, die Aufgaben in Sachen Datenschutz für alle Partner an die Verbandsgemeinde Elbe-Heide zu übergeben und dafür den Arbeitsplatz für einen Datenschutzbeauftragten zu schaffen. Die Kosten für die Vollzeitstelle, die organisatorisch in der Verbandsgemeinde Elbe-Heide integriert ist, teilen sich die Vertragspartner. Für 2016 sind Gesamtkosten in Höhe von ca. 67.500 Euro eingeplant. Davon sind etwa 48.000 Euro Personalkosten, etwa 10.000 Euro Sachkosten und etwa 9.500 Euro Gemeinkosten. Etwa 26 Prozent der Kosten übernimmt die Verbandsgemeinde Elbe-Heide, 22 % die Stadt Wolmirstedt, 20 % der WWAZ, 18 % Barleben und 14 % die Gemeinde Niedere Börde. tz WWAZ-Bescheide werden nach Kalkulation überarbeitet Auf der jüngsten Sitzung des Gemeinderates gab Bernhard Niebuhr als Verbandsvertreter im WWAZ bekannt, dass die Kalkulation der kürzlich versendeten Bescheide überarbeitet und den Gremien vorgestellt wird. Die Bescheide hatten nämlich bei Barleber Einwohnern zu einigen Diskussionen beispielsweise in Sachen Regenwasserentsorgung geführt. Als Verbandsgeschäftsführer des WWAZ macht Jörg Meseberg deutlich, dass die Gebührenkalkulation für Niederschlagswasser der Ortschaft Barleben auch in den zurückliegenden Jahren einen Betrag von ca. 4 Euro pro Quadratmeter auswies. In der Abwasserabgabensatzung des WWAZ wurde jedoch nur eine Gebühr von 0,98 Euro festgesetzt, da die Gemeinde Barleben bis zum Jahre 2013 an den WWAZ jährlich eiGemeinde Barleben nen Zuschuss zahlte, der den entstehenden Fehlbetrag ausglich. Hierbei handelte es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Jörg Meseberg räumt ein, dass die Kosten der Regenwasserbeseitigung in Barleben in der Tat überdurchschnittlich hoch sind. Als Gründe führt er die meist verwendeten Mischwasserkanäle an, die zudem durch die im Breiteweg liegenden Trinkwasserleitung von Colbitz nach Magdeburg sehr tief verlegt wurden. Das Mischwassersystem hat zur Folge, dass das Regenwasser mit dem Schmutzwasser vermischt wird und nur bei Starkregen in den Vorfluter abgeschlagen werden kann. Ein nicht unerheblicher Teil wird nach Magdeburg zur Kläranlage Gerwisch gepumpt. Hierfür muss der WWAZ an die Stadt Magdeburg zahlen, da- neben entstehen anteilige Kosten für die Pumpwerke und Druckrohrleitungen des WWAZ. Jörg Meseberg sicherte in einem ersten Gespräch zu, das alle Widerspruchsführer unverzüglich eine Eingangsbestätigung erhalten. Die Bearbeitung der Widersprüche kann abschließend erst erfolgen, wenn die Überprüfung der Gebührenkalkulation beendet ist. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der WWAZ keine Gebührenforderung vollstrecken. Aufgrund des hohen Aufwandes bei der Fortschreibung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes und der Gebührenkalkulation war es zeitlich nicht möglich, diese Arbeiten im Jahre 2014 abzuschließen, so dass die Gebührenveranlagung 2015 rückwirkend erfolgen musste. Hierfür bittet der WWAZ um Verständnis. psk Mix Der Festumzug am 13. Juni ist der Höhepunkt des Ebendorfer Jubiläums Nach Barleben 2012, Meitzendorf 2014 feiert nun auch Ebendorf sein Jubiläum. 965 wurde der Ort erstmals urkundlich erwähnt, so dass Mitte Juni die 1050-Jahr-Feier steigt. Höhepunkt ist zweifelsohne der große Festumzug am Samstag, den 13. Juni 2015. Gezeigt wird die Geschichte des Ortes in voraussichtlich acht Bildern. Start ist um 11.30 Uhr an der Ecke Mühlenweg/Mühlenbreite. Der Festumzug wird sich zuvor entlang des Mühlenweges formieren. Die Teilnehmer können sich über die Straße „An der Gärtnerei" anschließen. Die Route des Festumzuges: Mühlenbreite, Barleber Straße, Gartenweg, Haldensleber Straße, Kirchstraße, Neue Torstraße, Festplatz. Um 13 Uhr beginnt dann im Zelt die Festveranstaltung zum Ebendorfer Jubiläum. Die Organisatoren empfehlen an dieser Stelle wärmstens den Fest-Button (Foto oben) und die Fest-Broschüre. Beides soll einen nicht geringen Teil der anfallenden Kosten abdecken. Der Button berechtigt zugleich am Freitag und Samstag ab ca. 18 Uhr zum Eintritt in das Festzelt. Button (3 Euro) und Broschüre (2,50 Euro) sind in allen drei Ortschaftsbüros Barle- Besuch beim THW Die Feuerwehren sind neben dem Brandschutz auch für die Hilfeleistung zuständig. Doch jede Hilfsorganisation hat ihre Grenzen und so ist das Technische Hilfswerk eine gute Ergänzung, wenn die Feuerwehren ihre originären Aufgaben wahrnehmen oder abgearbeitet haben. Um das Aufgabenfeld des Technischen Hilfswerkes besser kennenzulernen, besuchten die Mitglieder der Jugendfeuerwehr Meitzendorf den THW-Ortsverband Haldensleben. skr Glenn Veidt auf Rang 2 Glenn Veidt vom TTV Barleben 09 erhielt kurzfristig die Chance, als Nachrücker am Tischtennis-Landesturnier bei den Schülern C (Jahrgang 2004 und jünger) in Wolmirstedt teilzunehmen. Die ersten beiden Spiele gegen den späteren 3. sowie den ungeschlagenen späteren Sieger Luc Röttig aus Biederitz dienten noch der Findung der Form sowie dem Einspielen und wurden jeweils mit 0:3 verloren. Als danach der stark aufspielende Dauergegner Anton Mittellandkurier • April 2015 Ebendorfs Ortsbürgermeister Manfred Behrens nahm den symbolischen Spendenscheck von Wido Wischeropp entgeFoto: psk gen. ben, Meitzendorf und Ebendorf erhältlich. Weitere Bezugspunkte sind Cafe & Bistro Froschkönig, Post & Lotto Service-Ebendorf und der Bördehof. Selbstverständlich sind Button&Broschüre auch über die Vereine und die Feuerwehr zu beziehen. Für die Finanzierung des Jubiläums sind bereits zahlreiche Spenden eingegangen. Den Anfang hatte Wido Wischeropp vom Bördehof gemacht, der 1050 Euro spendete. Bei Matthias Neuss von der Ebendorfer Biogasanlage blieb der Ruf um Unterstützung nicht ungehört. Er spendete 1500 Euro. psk Voges aus Osterweddingen im 5. Satz mit 12:10 bezwungen wurde, war der Bann gebrochen. In den nächsten drei Spielen gab Glenn nur noch insgesamt zwei Sätze ab und beendete das Turnier unter Betreuung seines Vaters mit dem tollen 2. Platz. Siegfried Bausenwein Bodeta-Cup in Ebendorf Am traditionellen Bodeta-Cup der SG Eintracht Ebendorf beteiligten sich Teams von der G- bis zur D-Jugend in der Ebendorfer Sporthalle. Bei der G-Jugend gewann Fortuna Magdeburg, Eintracht Ebendorf belegte den 5. Rang. Bei der F-Jugend ging der Sieg an Ebendorfs zweite Mannschaft, auf Platz 3 Ebendorf I. Den Sieg bei der Jugend E errang der Burger BC, hier landete die Spielgemeinschaft Ebendorf/Barleben/Dahlenwarsleben auf dem 3. Platz. Die beiden Ebendorfer Teams kamen auf die Ränge 5 und 6. Arminia Magdeburg sicherte sich den Sieg bei der D-Jugend vor der Spielgemeinschaft Barleben/Samswegen. Ebendorf II und I belegte die Plätze 4 und 5. H. Müller 17 Nachwuchsbands spielen im Festzelt In Ingolstadt, Magdeburg, Hannover und Berlin kämpfen talentierte Newcomerbands um den Einzug in das Deutschlandfinale 2015 von „The Global Battle Of The Bands“. Das wird vor allem die jugendlichen Gäste elektrisieren, denn hinter dem Austragungsort Magdeburg verbirgt sich das Ebendorfer Festzelt, wo am 12. Juni im Rahmen der 1050-Jahr-Feier ab 19.30 Uhr die jugendlichen Bands live aufspielen. Beim GBOB Germany Finale 2015 auf dem Dithmarscher Rockfestival gewinnt die Siegerband eine Reise zum GBOB Weltfinale. Im größten deutschen Netzwerk für Newcomerbands präsentieren sich alle Teilnehmer mit eigenen Songs und live. Die Endauswahl für die Battles ist noch nicht abgeschlossen. Bands können sich noch bewerben unter www.gbob-germany.de. Interessierte Bands können sich auch im MGZ unter Tel. 039203/5652181 melden. Eine Fachjury und das Publikum entscheiden, welche Band nominiert wird. In der fachkundigen Jury sitzt mit Jose Alvarez Brill immerhin auch der Produzent von Depeche Mode, Wolfsheim und Rosenstolz. psk Drei Pokale ausgeschossen Am 21. März veranstaltete der Barleber Schützenverein den Tag der Pokale. Den Pokal der Majestäten sicherte sich Frank von Zelewski mit 22 Ringen vor Christian Löchel (21) und Uli Dürrmann (21). Den Pokal der Jugend gewann Robin Graeveling. Um den Partnerpokal (Mitglied des Vereins und ein Nichtmitglied) bewarben sich 16 Teams. Pokalsieger wurden Patrik Hühne und Frank Bobrowski (190 Ringe). psk Verein gegründet Die Mitglieder des Meitzendorfer Geschichtskreises sind nun ein „richtiger“ Verein. Foto: skr 18 Mix Schnappschüsse aus dem Programm des Ebendorfer CC zur diesjährigen Session. Mit von der Partie die Funkengarde und die WahrFotos: psk sagerin. Narren bedauern Barleber Geldknappheit Mit viel Tanz und Musik, Ironie und Spott spulte der Ebendorfer Carneval Club im Bürgerhaus das Hauptprogramm seiner 35. Session ab. Dabei hatten sich die Narren besonders auf die aktuelle finanzielle Situation der Gemeinde eingeschossen. „In Barleben ist das Geld nun alle, Ebendorf sitzt mit in der Pleitefalle“ prangte das Motto über den Köpfen des Elferates. Und da sich die finanzielle Situation möglicherweise auch auf das anstehende 1050-jährige Dorfjubiläum auswirkt, überreichte der ECC-Vorsitzende aus der Vereinskasse 100 Euro an Ebendorfs Ortsbürgermeister Manfred Behrens. Die Pointen-Lieferer des ECC machten also wieder einmal einen guten Job. Mehr als einen guten Job machten auch die Tanzgruppen des ECC. „Wir haben zwar die KTZV 1922 e.V. zog Jahresbilanz Ende Februar trafen sich die Mitglieder des Kleintierzuchtverein Barleben 1922 e.V. zu ihrer Jahreshauptversammlung. Der Vorsitzende Sigmar Thorun blickte auf das Jahr Der KTZV-Vorsitzende Sigmar Thorun überreichte Lothar Eichelmann die Urkunde als Foto: J. Dannert Ehrenmitglied. Gemeinde Barleben 2014 zurück und informierte über die geplanten Höhepunkte in diesem Jahr. Obwohl die Barleber im vergangenen Jahr keine eigene Ausstellung organisierten, waren sie regional und auch überregional aktiv und auch sehr erfolgreich. So wurde die 12-jährige Svenja Weinreich Vizelandesmeister mit ihren Zwerghühnern. Heinz Thorun, mit 88 Jahren ältestes Vereinsmitglied, holte sich mit seinen Tauben den Titel bei den Landesmeisterschaften. Überaus erfolgreich schnitten Barleber Züchter auch bei der 18. Gemeinschaftsschau des Rassegeflügel- und Kaninchenzuchtvereins „Taubenthal 1958“ in Samswegen ab. Allen voran Manfred Liermann, der für sein Holländisches Zwerghuhn mit einem „vorzüglich“ den Kreisverbandspreis gewann. Bei der Landesschau in Magdeburg sicherten sich die Geflügelzüchter des Vereins einen hervorragenden 3. Platz. Eine besondere Ehre wurde Lothar Eichelmann auf der Jahreshauptversam mlung zuteil. Er erhielt die Ehrenmitgliedschaft. Zu den Höhepunkten dieses Jahres gehört das traditionelle Maifeuer des Vereins am 1. Mai und die Kreiskaninchenschau, die der KTZV im Oktober ausrichtet. psk schlechtesten Straßen, aber die hübschesten Mädchen“, verkündete Helmut Müller unter großem Applaus. Die Mädels tanzten als Funkengarde, Blue-White-Dancers oder No Name Dancers. Trotz aller DemografieUnkenrufe kümmert sich der ECC um seinen eigenen Nachwuchs, wovon Minifunkengarde und Prinzenpaar kündeten. psk Besiegdas Magdeburg gewinnt Oldies-Cup Am 21. Februar hatten die Oldies des FSV Barleben zum Oldies-Cup 2015 eingeladen. In der Staffel A standen sich die FSV Oldies, Besiegdas 03 Magdeburg, Stern Elbeu, Dallgow 47 und die Krombacher Runde gegenüber. In der Staffel B spielten Hadmersleben, Blau-Weiß Berlin, PolizeiHobby-Team, 1. FC Magdeburg und Blau Weiß Niegripp. Nach insgesamt 20 Vorrundenspielen setzten sich in der Staffel A Besiegdas Magdeburg und die FSV Oldies mit jeweils 10 Punkten durch. In der Staffel B schafften das Blau-Weiß Niegripp (10) und der TSV Hadmersleben (8) . Im ersten Halbfinale behielt Besiegdas Magdeburg gegen den TSV Hadmersleben mit 6:5 die Oberhand und zog als erstes Team ins Finale ein. Im zweiten Halbfinale unterlagen die gastgebenden FSV Oldies den Blau-Weißen aus Niegripp mit 0:2. Im Spiel um Platz 3 setzte sich Hadmersleben 3:2 gegen die Gastgeber durch. Im Finale sicherte sich Besiegdas mit einem knappen 3:2 am Ende den Turniersieg. Und mit Erik Schlieb stellte das Team auch gleichzeitig den besten Torschützen des Turniers (11 Treffer). psk Im Blickpunkt 19 Startschuss für den Bau von Africambo II Mehr als hundert große und kleine Teilnehmer folgten der Einladung des Magdeburger Zoos zum öffentlichen Spatenstich für „Africambo II“. Auch Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff rüstete sich mit einem entsprechenden „Werkzeug“ aus und nahm an dem Startschuss für die neue Elefantenanlage teil. Die circa 1,5 Hektar große Anlage ist das bisher größte Bauprojekt in der Geschichte des Zoos. Für Africambo II werden 7,7 Millionen Euro investiert. Dafür entstehen auf dem Gelände östlich der Straße „Am Vogelsang“, wo sich bisher der Wirtschaftshof des Zoos befand, ein großes Elefantenhaus und ein vorgelagertes Kulturzentrum, in dem eine Ausstellung über die Tiere informiert. Die Umbauarbeiten sollen bis zum Herbst 2016 abgeschlossen sein. Neben den Elefantendamen Mwana und Birma sollen hier weitere fünf weibliche Rüsseltiere und ein Bulle ihr zuhause haben. Zoodirektor Dr. Kai Perret erklärte, dass es Ziel sei, mit der „Errichtung dieser neuen Anlage am Zuchtprogramm für afrikanische Elefanten“ teilzunehmen. Schließlich habe „Africambo II“ auch Platz für bis zu vier Jungtiere. Und da eine Elefantenschwangerschaft etwa zwei Jahre dauert, ist Elefantennachwuchs immer etwas Besonderes und eine Attraktion für die Besucher. Neben den Elefanten finden auch zahlreiche andere Tierarten dort ihren neuen Lebensraum. So sollen in „Africambo II“ bald Afrika- nische Wildhunde, freifliegende Kuhreiher, Antilopen, Warzenschweine und Schakale beheimatet sein. Das alte Elefantenhaus wird nicht abgerissen, sondern zu einem Lager für Heu und Stroh umfunktioniert. Auf der dazugehörigen Freifläche wird nach dem Umzug der Tiere in eine begehbare Geiervoliere entstehen. tz Beim öffentlichen Spatenstich für „Africambo II“ verschaffte sich Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff (li.) einen Überblick über die Dimension des etwa 1,5 Hektar großen Geländes für die Anlage. Zoodirektor Dr. Kai Perret (re.) und Stadträtin Beate Wübbenhorst waren für Fragen zur Stelle. Foto: tz Andreas Marx neuer Vorsitzender des FDP-Ortsverbandes Barleben Am 24. März trafen sich die Mitglieder des FDP-Ortsverbandes Barleben zur turnusmäßigen Wahlveranstaltung. Nachdem die Freien Demokraten ihr Aktionsprogramm der weiteren politischen Arbeit in der Einheitsgemeinde einschließlich Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung der Gemeinde diskutiert hatten, stand die Wahl des neuen Vorstandes auf der Tagesordnung. Zum Vorsitzenden des Ortsverbandes wurde Andreas Marx gewählt, der HansJürgen Knust nach 20-jähriger Amtszeit ab- löst. Stellvertretender Vorsitzender des Ortsverbandes ist weiterhin Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff. Das Amt des Schatzmeisters übernimmt Patrick Säuberlich. Als Rechnungsprüfer fungieren künftig Thomas Krüger und Hans-Jürgen Knust. Auf der Tagesordnung standen weiterhin die Themen: Vorbereitung des Kreisparteitages, Durchführung der Unternehmerpreisverleihung am 15 April 2015 sowie Diskussion von Anträgen zum Landesparteitag am 25. April 2015. psk Der neue Vorstand des FDP-Ortsverbandes Barleben mit Patrick Säuberlich, Andreas Marx, Thomas Krüger, Franz-Ulrich Keindorff und Hans-Jürgen Knust (von links). Foto: psk Mittellandkurier • April 2015 Am 17. April Start am Jersleber See Am Jersleber See beginnt die diesjährige Campingsaison am 17. April 2015. Ende des Monats werden dann wieder die Ziegen, Esel und Ponnys ihr Quartier in der Anlage des Barleber Kleintierzuchtvereins gegen das Freigehege am Jersleber See eintauschen. Nachdem vor Jahresfrist das Ponny Mutterfreuden entgegen sah und Sohn Pepe „warf“, bahnt sich jetzt bei der Eseldame Nachwuchs an. Auch in diesem Jahr hat das Team um Birgit Hagemann wieder zahlreiche Veranstaltungen geplant. Los geht es am 30. April mit dem Maifeuer. Am 23. Mai steht der Pfingsttanz auf dem Plan, am 18. Juli übernimmt Neptun wieder das Zepter am See. Das traditionelle Beachvolleyballturnier wird am 1. und 2. August ausgetragen. Am 1. August steigt ab 19 Uhr auch die große Sommerparty im Festzelt. Für Campingfreunde und Besucher noch der Hinweis, dass ab Saisonbeginn drei Elektrofahrräder zur Verfügung stehen, die gemietet werden können. Nähere Informationen gibt es bei Interesse im Informationszentrum unter der Telefonnummer 039203/5654190. psk 20 Im Blickpunkt Nutzungsvereinbarung für Kurse der Volkshochschule verlängert Die Gemeinde Barleben und die Kreisvolkshochschule (KVHS) haben eine gemeinsame Vereinbarung zur Nutzung von Räumlichkeiten für Fremdsprachenkurse in der Ganztagsschule Barleben unterzeichnet. Im Februar kamen Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff und die Leiterin der KVHS Sylvia Grunwald in Barleben zusammen, um die auslaufende Nutzungsvereinbarung um ein weiteres Jahr zu verlängern. „Barleben ist ein bedeutender Bildungsstandort im Landkreis Börde. Es ist wichtig, auch über den regulären Schulbetrieb hinaus Angebote zur per- Die Gemeinde Barleben unterstützt die Kreisvolkshochsönlichen Qualifizierung der schule und stellt Räumlichkeiten für FremdsprachenBürger zu fördern“, so Bürger- kurse zur Verfügung. Eine entsprechende Nutzungsvermeister Keindorff. einbarung haben Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff Die Volkshochschule des Land- und KVHS-Leiterin Sylvia Grunwald kürzlich um ein Jahr kreises Börde bietet seit 2012 verlängert. Foto: psk Fremdsprachenkurse in BarleImmer mittwochs in der Zeit von 17:00 bis ben an. Die Gemeinde unterstützt dies 19:30 Uhr bietet die Kreisvolkshochschule und stellt gegen ein pauschales Nutzungsendgeld von 10 Euro pro Unterrichtstag in Barleben drei Englischkurse und ein Räume in der Ganztagsschule Barleben zur Französischkurs an. 2014 haben insgesamt 44 Teilnehmer ihre Kenntnisse in Verfügung. „Bis dahin war es eine OdysEnglisch und Französisch aufgefrischt und see, entsprechende Räumlichkeiten zu finverbessert. den“ erinnert sich die Leiterin der KVHS. tz Pünktlich zum Frühlingsanfang hatten Sonne und Mond ein Stelldichein der besonderen Art. Die Barleber Hobbyastronomen ließen zahlreiche Interessenten an der partiellen Sonnenfinsternis teilhaben. In der Ganztagsschule und dem Ecole-Gymnasium wagten Foto: skr zahlreiche Schüler den Blick Richtung Sonne. Gemeinde Barleben Solange die Hose noch am Kronleuchter hängt Im Monat April steht ein äußerst unterhaltsamer Abend in der Begegnungsstätte Barleben auf dem Programm. Am 24. April ab 19.30 Uhr wird das Zwerchfell strapaziert mit Liedern und Texten von Claire Waldorff bis Otto Reutter. Die Mitbegründer des Kabaretts Kugelblitze - Helga Spielberger und Manfred Herbst - sind zu Gast in Barleben und präsentieren ihr Programm „Solange noch die Hose am Kronleuchter hängt“. Eintrittskarten sind ab sofort im Mehrgenerationenzentrum Barleben, Breiteweg 147 oder an der Abendkasse erhältlich. Zum Trauercafè wird am 21. April um 16.30 Uhr in die Begegnungsstätte eingeladen. Für die Kinderkleiderbörse in der Begegnungsstätte am 18. April werden am 17. April die Sachen angenommen. Gekegelt wird am 22. April in Ebendorf. Anmeldungen bitte bis zum 16. April. Die Mitglieder der Foto-AG treffen sich am 28. April um 16 Uhr. MGZ Vor kurzem erst war die Rede von der Neueröffnung der Gaststätte im Komplex Mittellandhalle. Nun feierte das „Syrtaki“ bereits einjähriges Jubiläum. Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff wünschte Betreiber Eduart Klosi weiterhin erfolgreiche Geschäfte. F.: tz Mix/Werbung Jagdgenossenschaft tagt GOTTESDIENSTE KIRCHSPIEL Der Vorsitzende der Jagdgenossenschaft Barleben, Franz-Ulrich Keindorff, hat alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Barleben zur nächsten Jagdgenossenschaftsversammlung eingeladen. Die Versammlung findet am 14. April ab 18.30 Uhr in der Dahlenwarsleber Straße 18 in Barleben statt. Neben Informationen der Pächtergemeinschaft geht es u.a. um die Verwendung des Jagdertrages und um ein Logo für die Jagdgenossenschaft. psk 08.04., 10:15 GD Haus Hoheneck 12.04., 14:00 GD Barleben mit dem Kirchenchor Barleben 18.04., 16:00 GD Meitzendorf 19.04., 09:30 GD Barleben 19.04., 11:00 GD Ebendorf 22.04., 09:30 GD Sonnenhof 26.04., 14:00 GD Barleben 02.05., 16:00 GD Meitzendorf 03.05., 09:30 GD Barleben 03.05., 11:00 GD Ebendorf 10.05.,14:00 GD Barleben Neue Ausstellungen In der Barleber Heimatstube laufen seit vielen Wochen und Monaten die Vorbereitungen für eine Ausstellung über eine der größten Firmen der Region, die Baumechanik Barleben, später auch Barleber Kranbaubetrieb (Bakra). Wie Ortschronistin Kerstin Dünnhaupt verriet, rückt die ursprünglich geplante Ausstellung unter dem Thema „Was mit der Zeit verschwunden ist“ ins zweite Glied. Stattdessen wird in Kürze die Ausstellung „Polensky und Zöllner - Bauunion Magdeburg – Baumechanisierung Barleben“ eröffnet. psk Mittellandkurier • April 2015 21 KATHOLISCHE PFARREI ST. JOHANNES BOSCO MAGDEBURG In der Einheitsgemeinde Barleben loderten am Ostersamstag zahlreiche Feuer. Traditionell richteten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Meitzendorf und des Fördervereins der Ortsfeuerwehr Meitzendorf e. V. das diesjährige Osterfeuer aus. Foto: skr Gottesdienste sonntags Barleben 09.00 Uhr hl. Messe St. Agnes (MD) 09.00 Uhr Hochamt Rothensee 17.00 Uhr samstags Vorabendmesse St. Mechthild 10.30 Uhr Hochamt St. Josef 10.30 Uhr Hochamt Weitere Informationen im Internet unter: www.johannes-bosco-magdeburg.de 22 Werbung EBERLEIN IMMOBILIEN Beratung - Verkauf - Vermittlung - Vermietung Matthias Eberlein – Bussardstraße 47 39179 Barleben Tel. 039203/90917 Fax 039203/96708 - Funk 0171/4533800 Öffnungszeiten Mo. – Fr. 09.00 – 17.00 Uhr Sa: 08.00 – 11.00 Uhr E-Mail: [email protected] www.EBERLEIN-IMMOBILIEN.de Bagrowski Malerfachbetrieb • Maler- und Tapezierarbeiten • Fassadengestaltung und Wärmeschutz • Verlegen von Teppichböden und PVC • Verlegen von Laminat 39179 Barleben, Schulstraße 37 Tel/Fax 039203 / 60 88 6 – Funk 0171 / 37 06 83 4 Mittellandkurier • Februar 2014 Werbung Unsere Leistungen: ➢ Unterhaltsreinigung von Büro- und Geschäftsgebäuden ➢ Glas- und Rahmenreinigung ➢ Bauend- und Baufeinreinigung ➢ Hausmeisterservice ➢ Straßenreinigung und Winterdienst ➢ Garten und Landschaftsarbeiten ➢ Baudienstleistungen aller Art ➢ Abbruch-, Abriss- und Entkernungsarbeiten ➢ Rückbau und Demontagen ➢ Entrümpelungen und Sperrmüllabholungen ➢ Entsorgung und Recycling PORTAS-Fachbetrieb Ralf Meiling Feldstraße 4/5 39179 Barleben Tel. 039203/50118 Fax 039203/5258 Funk 0160/97529609 [email protected] Thomas Mantzel Holzfußböden Verlegung - Sanierung Parkett Holzpflaster Dielung Laminat Holzterrassen Tel. 039203/96770 0177 / 2509758 Fax: 039203 / 96734 Rufen Sie mich an, ich berate Sie gern 23 24 Werbung Heimkehr Bestattungshaus Friede Ihr Vertrauen ist uns Verpflichtung Tag & Nacht Breiteweg 118 a – 39179 Barleben Tel. 039203 / 7 54 67 Urlaub... ...aber preiswert !! 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Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288ff.) hat der Gemeinderat der Gemeinde Barleben in seiner Sitzung am 29.01.2015 folgende Hauptsatzung beschlossen: Inhalt I. ABSCHNITT BENENNUNG UND HOHEITSZEICHEN 2 § 1 Name, Bezeichnung 2 § 2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel 2 II. ABSCHNITT ORGANE 2 § 3 Gemeinderat 2 § 4 Festlegung von Wertgrenzen, personalrechtliche Befugnisse 3 § 5 Ausschüsse des Gemeinderates 3 § 6 Geschäftsordnung 5 § 7 Bürgermeister 5 § 8 Gleichstellungsbeauftragte 6 III. ABSCHNITT UNTERRICHTUNG UND BETEILIGUNG DER EINWOHNER 7 § 9 Einwohnerversammlung 7 § 10 Einwohnerfragestunde 7 § 11 Bürgerbefragung 8 IV. ABSCHNITT EHRENBÜRGER 8 § 12 Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung 8 V. ABSCHNITT ORTSCHAFTSVERFASSUNG 8 § 13 Ortschaftsverfassung 8 § 14 Anhörung und Aufgaben der Ortschaftsräte 9 § 15 Einwohnerfragestunden in den Ortschaften 11 VI. ABSCHNITT ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN 12 § 16 Öffentliche Bekanntmachungen 12 VII. ABSCHNITT ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN 13 § 17 Sprachliche Gleichstellung 13 § 18 Inkrafttreten 14 I. ABSCHNITT BENENNUNG UND HOHEITSZEICHEN § 1 Name, Bezeichnung Die Gemeinde führt den Namen „Gemeinde Barleben“. § 2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel (1) Das Wappen der Gemeinde Barleben zeigt: In rot schräggelegte silberne Barte mit goldenem Stiel, darunter eine silberne Rose. (2) Die Gemeinde Barleben führt eine Flagge: Die Flagge ist rot/weiß/rot (1:4:1) gestreift (Hissflagge: Streifen senkrecht ver-laufend, Querflagge: Streifen waagerecht verlaufend) mit dem mittig aufgelegten Wappen der Gemeinde Barleben auf dem breiteren weißen Mittelstreifen. (3) Die Gemeinde führt ein Dienstsiegel, das dem der Hauptsatzung beigefügten Dienstsiegelabdruck entspricht. Die Umschrift lautet: „GEMEINDE BARLEBEN * Landkreis Börde“ II. ABSCHNITT ORGANE § 3 Gemeinderat (1) Der Gemeinderat wählt für die Dauer der Wahlperiode aus der Mitte der ehrenamtlichen Mitglieder (Gemeinderäte) in der konstituierenden Sitzung einen Vor- April 2015 sitzenden und zwei Stellvertreter für den Verhinderungsfall. Die Stellvertreter führen nach der Reihenfolge der Vertretungsbefugnis die Bezeichnung „Erster“ bzw. „Zweiter stellvertretender Vorsitzender des Gemeinderates“. (2) Der Vorsitzende und die Stellvertreter können mit der Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates abgewählt werden. Eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden. § 4 Festlegung von Wertgrenzen, personalrechtliche Befugnisse Der Gemeinderat entscheidet über 1. die Ernennung, Einstellung und Entlassung, ausgenommen die Entlassung innerhalb oder mit Ablauf der Probezeit, der Beamten der Laufbahngruppe 2 sowie die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung, ausgenommen die Entlassung innerhalb oder mit Ablauf der Probezeit, der Arbeitnehmer ab Entgeltgruppe 9 TVöD bzw. S 7 TVöD SuE jeweils im Einvernehmen mit dem Bürgermeister, 2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert 100.000 Euro übersteigt, 3. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert 100.000 Euro übersteigt, 4. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 7 und 10 KVG LSA, wenn der Vermögenswert 100.000 Euro übersteigt, 5. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 13 KVG LSA, es sei denn, es handelt sich um Rechtsgeschäfte aufgrund einer förmlichen Ausschreibung oder um Geschäfte der laufenden Verwaltung, deren Vermögenswert den Betrag von 25.000 Euro übersteigt, 6. Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 16 KVG LSA, wenn der Vermögens-wert 100.000 Euro übersteigt, 7. die Führung von Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von über 100.000 Euro. 8. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde, wenn der Vermögenswert 25.000 Euro übersteigt. § 5 Ausschüsse des Gemeinderates (1) Der Gemeinderat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben die folgenden ständigen Ausschüsse: 1. als beschließende Ausschüsse – den Hauptausschuss – den Betriebsausschuss für die Angelegenheiten des Eigenbetriebes Wohnungswirtschaft. 2. als beratende Ausschüsse – den Bauausschuss, – den Sozialausschuss, – den Finanzausschuss. (2) Die beratenden Ausschüsse bestehen aus jeweils 6 Gemeinderatsmitgliedern und 5 sachkundigen Einwohnern. (3) Der Hauptausschuss besteht aus 6 Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürgermeister. (4) Vorsitzender des Hauptausschusses ist der Bürgermeister. (5) Die Vorsitzenden der beratenden Ausschüsse wer- den nach dem Verfahren „Hare-Niemeyer“ entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen bestimmt. Dabei erhalten die Fraktionen den Zugriff entsprechend der Reihenfolge der sich ergebenden höchsten Zahlenbruchteile. Die Vorsitzenden der Ausschüsse werden durch Beschluss des Gemeinderates festgestellt. Die beratenden Ausschüsse bestimmen in ihrer konstituierenden Sitzung aus ihrer Mitte aus den Mitgliedern des Gemeinderates einen stellvertretenden Vorsitzenden. (6) Der Hauptausschuss entscheidet über alle Angelegenheiten für die nicht nach dem Gesetz und dieser Satzung der Bürgermeister oder gemäß § 45 Abs. 2 KVG LSA der Gemeinderat zuständig ist sowie über: 1. Rechtsgeschäfte im Sinne von § 45 Abs. 2 Nr. 7 KVG LSA bei einem Ver-mögenswert über 25.000 Euro bis 100.000 Euro, 2. die Aufnahme von Krediten und gleichgearteter Rechtsgeschäfte im Sinne von § 45 Abs. 2 Nr. 10 KVG LSA über 25.000 Euro bis 100.000 Euro, 3. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen über 25.000 Euro bis zu 100.000 Euro, 4. Verträge der Gemeinde mit Mitgliedern des Gemeinderates, sonstigen Mitgliedern von Ausschüssen und dem Bürgermeister, es sei denn, dass es sich um Verträge aufgrund einer förmlichen Ausschreibung oder um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, deren Betrag 10.000 Euro übersteigt bis zu einem Betrag von 25.000 Euro, 5. den Verzicht auf Ansprüche und den Abschluss von Vergleichen im Sinne von § 45 Abs. 2 Nr. 16 KVG LSA über 10.000 Euro bis zu 100.000 Euro, 6. die Führung von Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert über 25.000 Euro bis zu 100.000 Euro. 7. die Vergabe von Leistungen nach VOF, VOL, VOB und HOAI soweit die Wertgrenze von 25.000 Euro überschritten wird. 8. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde bei einem Vermögenswert über 500 Euro bis zu 25.000 Euro. (7) Der Hauptausschuss ist auch zuständig für die Vorberatung der Beschlüsse des Gemeinderates, die nicht von einem anderen beschließenden Ausschuss vorberaten worden sind. § 6 Geschäftsordnung Das Verfahren im Gemeinderat und in den Ausschüssen wird durch eine vom Gemeinderat zu beschließende Geschäftsordnung geregelt. § 7 Bürgermeister (1) Der Bürgermeister erledigt die gesetzlich übertragenen Aufgaben und die vom Gemeinderat durch Beschluss übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung. Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung nach § 66 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA gehören die regelmäßig wiederkehrenden Geschäfte, die nach bereits festgelegten Grundsätzen entschieden werden und keine April 2015 wesentliche Bedeutung haben. Darüber hinaus werden ihm folgende Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung übertragen: 1. Rechtsgeschäfte im Sinne von § 45 Abs. 2 Nr. 7 und 10 KVG LSA bei einem Vermögenswert, der 25.000,00 Euro nicht übersteigt, 2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen soweit der Betrag 25.000,00 Euro nicht übersteigt, 3. Rechtsgeschäfte im Sinne von § 45 Abs. 2 Nr. 13 KVG LSA mit einem Vermögenswert bis zu 10.000 Euro, 4. Rechtsgeschäfte im Sinne von § 45 Abs. 2 Nr. 16 KVG LSA mit einem Vermögenswert von bis zu 10.000 Euro, 5. die Führung von Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert bis zu 25.000 Euro, 6. die Erteilung der Genehmigung für die Verwendung des Gemeindewappens durch Dritte. 7. die Ernennung, Einstellung und Entlassung der Beamten der Laufbahngruppe 1 sowie die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Arbeitnehmer in den Entgeltgruppen 1 bis 8 TVöD bzw. S 1 bis S 6 TVöD SuE, 8. die Vergabe von Leistungen nach VOB, VOL und VOF bis zur Wertgrenze von 25.000 Euro, 9. die Entscheidung über Widersprüche in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises, 10. die Bestellung von Bürgern der Gemeinde zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit, 11. der Erwerb von Straßenland bis zum Kaufpreis von 15,00 Euro je qm, 12. die Erteilung des Einvernehmens zu einer Ausnahme von den Festsetzungen einer Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB, wenn zu erkennen ist, dass die Planungsabsichten der Gemeinde nicht gefährdet werden, 13. den Verzicht auf die Ausübung des gemeindlichen allgemeinen und besonderen Vorkaufsrechts nach den Vorschriften des BauGB, 14. die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB, 15. die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde bei einem Vermögenswert bis 500 Euro. (2) Können Anfragen der Gemeinderäte nach § 43 Abs. 3 Satz 2 KVG LSA nicht sofort mündlich beantwortet werden, so antwortet der Bürgermeister innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich. § 8 Gleichstellungsbeauftragte (1) Zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern bestellt der Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister eine in der Verwaltung hauptberuflich Tätige und betraut sie mit der Gleichstellungsarbeit. Von ihren sonstigen Arbeitsaufgaben ist die Gleichstellungsbeauftragte entsprechend zu entlasten. (2) Die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten ist widerruflich. Über die Abberufung entscheidet der Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister. Einer Abberufung bedarf es nicht bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. (3) Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden. An den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse kann sie teilnehmen, soweit ihr Aufgabengebiet betroffen ist. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches ist ihr auf Wunsch das Wort zu erteilen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist unmittelbar dem Bürgermeister unterstellt. (4) Sofern erforderlich, werden im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften nähere Regelungen zu den Aufgaben und Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten in einer besonderen Dienstanweisung des Bürgermeisters im Einvernehmen mit dem Gemeinderat festgelegt. III. ABSCHNITT UNTERRICHTUNG UND BETEILIGUNG DER EINWOHNER § 9 Einwohnerversammlung (1) Über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde können die Einwohner auch durch Einwohnerversammlungen unterrichtet werden. Der Bürgermeister beruft die Einwohnerversammlungen ein. Er setzt die Gesprächsgegenstände sowie Ort und Zeit der Veranstaltung fest. Die Einladung ist gemäß § 18 Abs. 3 bekanntzumachen und soll in der Regel 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Einladungsfrist kann bei besonderer Dringlichkeit auf drei Tage verkürzt werden. (2) Die Einwohnerversammlungen können auf Teile des Gemeindegebietes beschränkt werden. (3) Der Bürgermeister unterrichtet den Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung über den Ablauf der Einwohnerversammlung und die wesentlichen Ergebnisse. § 10 Einwohnerfragestunde (1) Der Gemeinderat sowie seine beschließenden Ausschüsse führen im Rahmen ordentlicher öffentlicher Sitzungen eine Einwohnerfragestunde durch. (2) Der Vorsitzende des Gemeinderates legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde fest. (3) Der Vorsitzende des Gemeinderates stellt den Beginn und das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner ein, kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein. (4) Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen, die sich auf den Gegenstand der ersten Frage beziehen, zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen. Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Einwohnerfragestunde sein. (5) Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister oder den Vorsitzenden des Gemeinderates. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der Einwohner eine schriftliche Antwort, die innerhalb von sechs Wochen - gegebenenfalls durch Zwischenbescheid - erteilt werden muss. April 2015 (6) Auf die Einwohnerfragestunden in den beschließenden Ausschüssen finden die Regelungen der Absätze 2 bis 5 entsprechend Anwendung. An die Stelle des Vorsitzenden des Gemeinderates tritt der Vorsitzende des beschließenden Ausschusses. § 11 Bürgerbefragung Eine Bürgerbefragung nach § 28 Abs. 3 KVG LSA erfolgt ausschließlich in wichtigen Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde. Sie kann nur auf Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses durchgeführt werden, in dem die mit „ja“ oder „nein“ zu beantwortende Frage formuliert ist und insbesondere festgelegt wird, ob die Befragung als Onlineabstimmung oder im schriftlichen Verfahren erfolgt, in welchem Zeitraum die Befragung durchgeführt wird und in welcher Form das Abstimmungsergebnis bekanntzugeben ist. In dem Beschluss sind auch die voraussichtlichen Kosten der Befragung darzustellen. IV. ABSCHNITT EHRENBÜRGER § 12 Ehrenbürgerrecht, Ehrenbezeichnung Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes oder der Ehrenbezeichnung der Gemeinde bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeinderates. V. ABSCHNITT ORTSCHAFTSVERFASSUNG § 13 Ortschaftsverfassung (1) Für die Ortsteile Barleben, Ebendorf und Meitzendorf wird die Ortschaftsverfassung eingeführt. Das Gebiet der Ortschaft Barleben ist die Gemarkung Barleben, das Gebiet der Ortschaft Ebendorf ist die Gemarkung Ebendorf und das Gebiet der Ortschaft Meitzendorf ist die Gemarkung Meitzendorf. (2) In den Ortschaften wird ein Ortschaftsrat gewählt. (3) Die Zahl der Mitglieder in den Ortschaftsräten wird wie folgt festgelegt: 1. Der Ortschaftsrat der Ortschaft Barleben besteht aus 19 Mitgliedern. 2. Der Ortschaftsrat der Ortschaft Ebendorf besteht aus 9 Mitgliedern. 3. Der Ortschaftsrat der Ortschaft Meitzendorf besteht aus 9 Mitgliedern. (4) Für die Angelegenheiten des Verfahrens der Ortschaftsräte, die nicht im Gesetz oder in einer eigenen Geschäftsordnung geregelt sind, gilt die Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Barleben in ihrer jeweils gültigen Fassung sinngemäß. § 14 Anhörung und Aufgaben der Ortschaftsräte (1) Die Anhörung der Ortschaftsräte gemäß § 84 Abs. 2 KVG LSA findet nach folgendem Verfahren statt: 1. Die Anhörung wird durch den Bürgermeister eingeleitet, der dem Ortsbürgermeister die zur Entscheidung anstehenden Angelegenheiten darstellt und begründet. 2. Der Ortsbürgermeister informiert den Ortschaftsrat in einer Sitzung, die spätestens einen Monat nach Einleitung des Anhörungsverfahrens stattfindet und bittet um Meinungsbildung. In Angelegenheiten, die wegen besonderer Dringlichkeit keinen Aufschub dulden, kann der Bürgermeister die Frist nach Satz 1 angemessen verkürzen. 3. Das Ergebnis der Beratungen des Ortschaftsrates übermittelt der Ortsbürgermeister unverzüglich, spätestens am zweiten Werktag nach der Sitzung, an den Bürgermeister, der, sofern er nicht selbst zuständig ist, dem Gemeinderat oder dem beschließenden Ausschuss vor der Entscheidung über das Ergebnis der Anhörung berichtet. (2) Dem Ortschaftsrat Barleben werden folgende Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen, soweit im Haushaltsplan entsprechende Mittel veranschlagt werden und es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung im Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA handelt: 1. Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der folgenden öffentlichen Einrichtungen, – Kinderkrippe „Jenny Marx“, – Kindergarten „Barleber Schlümpfe“, – Historisches Gemeindearchiv, – Sportkomplex „Am Anger“, – Friedhof, 2. die Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung nicht über den Bereich der Ortschaft hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen, 3. die Pflege des Ortsbildes und des örtlichen Brauchtums, 4. die Förderung der örtlichen Vereinigungen, 5. Verträge über die Nutzung von in der Ortschaft gelegenen Grundstücken oder beweglichem Vermögen, wenn der Vermögenswert 25.000 Euro nicht übersteigt, 6. Veräußerung von beweglichem Vermögen in der Ortschaft, wenn der Vermögenswert 25.000 Euro nicht übersteigt, 7. bei der Errichtung oder wesentlichen Erweiterung der unter 1 genannten öffentlichen Einrichtungen die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung, 8. Pflege vorhandener Partnerschaften. (3) Dem Ortschaftsrat Ebendorf werden folgende Angelegenheiten zur Entscheidung übertragen, soweit im Haushaltsplan entsprechende Mittel veranschlagt werden und es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung im Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA handelt: 1. Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der folgenden öffentlichen Einrichtungen, – Kindertagesstätte, – Dorfgemeinschaftshaus, – Seniorenclub, – Sportkomplex „Am Steinbruch“, – Friedhof, 2. die Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung nicht über den Bereich der Ortschaft hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen, 3. die Pflege des Ortsbildes und des örtlichen Brauchtums, 4. die Förderung der örtlichen Vereinigungen, April 2015 5. Verträge über die Nutzung von in der Ortschaft gelegenen Grundstücken oder beweglichem Vermögen, wenn der Vermögenswert 25.000 Euro nicht übersteigt, 6. Veräußerung von beweglichem Vermögen in der Ortschaft, wenn der Vermögenswert 25.000 Euro nicht übersteigt, 7. bei der Errichtung oder wesentlichen Erweiterung der unter 1 genannten öffentlichen Einrichtungen die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung, 8. Pflege vorhandener Partnerschaften. (4) Dem Ortschaftsrat Meitzendorf werden folgende Angelegenheiten zur Ent-scheidung übertragen, soweit im Haushaltsplan entsprechende Mittel veranschlagt werden und es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung im Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA handelt: 1. Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der folgenden öffentlichen Einrichtungen, – Kindertagesstätte, – Dorfgemeinschaftshaus, – Seniorenclub, – Heimatstube, – Sportkomplex „Unter den Weiden“, – Friedhof, 2. die Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung nicht über den Bereich der Ortschaft hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen, 3. die Pflege des Ortsbildes und des örtlichen Brauchtums, 4. die Förderung der örtlichen Vereinigungen, 5. Verträge über die Nutzung von in der Ortschaft gelegenen Grundstücken oder beweglichem Vermögen, wenn der Vermögenswert 25.000 Euro nicht übersteigt, 6. Veräußerung von beweglichem Vermögen in der Ortschaft, wenn der Vermögenswert 25.000 Euro nicht übersteigt, 7. bei der Errichtung oder wesentlichen Erweiterung der unter 1 genannten öffentlichen Einrichtungen die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung, 8. Pflege vorhandener Partnerschaften. § 15 Einwohnerfragestunden in den Ortschaften Die Ortschaftsräte der Ortschaften Ebendorf, Barleben und Meitzendorf haben beschlossen, im Rahmen ihrer ordentlichen öffentlichen Sitzungen Fragestunden für Einwohner der Gemeinde, die in der jeweiligen Ortschaft wohnen, nach folgendem Verfahren durchzuführen: 1. Der Ortsbürgermeister legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde fest. Er stellt in der Sitzung den Beginn und das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner der Gemeinde ein, der in der Ortschaft wohnt, kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein. 2. Jeder Einwohner der Gemeinde, der in der Ortschaft wohnt, ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, grundsätzlich eine Frage und zwei Zusatzfragen, die sich auf den Gegenstand der ersten Frage ziehen, zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die Angelegenheiten der Ortschaft betreffen. Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Fragestunde sein. 3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Ortsbürgermeister, den Bürgermeister oder einem vom Bürgermeister beauftragten Vertreter. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der Fragesteller eine schriftliche Antwort durch den Bürgermeister, die innerhalb von sechs Wochen – gegebenenfalls durch Zwischenbescheid - erteilt werden muss. VI. ABSCHNITT ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN § 16 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, sind Satzungen und Verordnungen im amtlichen Verkündungsblatt der Gemeinde, dem „Amtsblatt“ bekannt zu machen. Das „Amtsblatt“ wird im Mitteilungsblatt „Mittellandkurier“ veröffentlicht. Das Verbreitungsgebiet des „Mittellandkuriers“ umfasst das Gemeindegebiet. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages vollendet, an dem das Amtsblatt für die Gemeinde Barleben den bekannt zu machenden Text enthält. (2) Auf die bekannt gemachten Satzungen und Verordnungen kann in der örtlichen Tageszeitung oder in den Bekanntmachungskästen hingewiesen werden (Hinweisbekanntmachung). Der Text bekanntgemachter Satzungen und Verordnungen wird im Internet unter www.barleben.de zugänglich gemacht. Die Satzungen können auch in der Gemeindeverwaltung, Ernst-Thälmann-Straße 22, 39179 Barleben, während der Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert werden. (3) Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte, auch bei abgekürzter Ladungsfrist, erfolgt in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde. Die Bekanntmachungskästen der Gemeinde Barleben befinden sich an folgenden Standorten: – Ortschaft Barleben 1. neben dem Rathaus, Breiteweg 50, 2. gegenüber dem Gebäude der Kreissparkasse Börde, Breiteweg 131, an der Mauer des Verwaltungsgebäudes Ernst-Thälmann-Straße 22 zum Breiteweg, 3. am Breiteweg, vor dem alten Friedhof neben dem Anwesen Bahnhofstraße 1, – Ortschaft Ebendorf vor dem Bürgerhaus, Am Thieplatz 1, – Ortschaft Meitzendorf vor dem Dorfgemeinschaftshaus, Lange Straße 23. (4) Alle übrigen Bekanntmachungen sind, soweit Rechtsvorschriften keine besonderen Regelungen enthalten, in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde auszuhängen. Die Aushangdauer beträgt zwei Wochen, soweit Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen. (5) Enthalten gesetzlich vorgeschriebene Bekanntma- April 2015 chungen Pläne, Karten, Zeichnungen oder andere Anlagen, die sich wegen ihrer Eigenart oder Umfanges entweder nicht oder nur mit Schwierigkeiten drucken oder in Textform darstellen lassen, wird für diese Bestandteile eine Ersatzbekanntmachung durch Auslegung vorgenommen. Auf die Auslegung wird unter Angabe des Ortes und der Dauer der Auslegung im Text der zu veröffentlichen Bekanntmachung hingewiesen. Sofern Rechtsvorschriften keine andere Regelung treffen, beträgt die Dauer der Auslegung zwei Wochen. (6) Auf dem Aushang gemäß der Absätze 3 und 4 in den Bekanntmachungskästen ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages ihres Aushangs vollendet. Der Tag des Aushangs und der Tag der Abnahme zählen bei der Frist nach Satz 1 nicht mit. Der Aushang gemäß Absatz 3 darf frühestens am Tage nach der Sitzung abgenommen werden. VII. ABSCHNITT ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 17 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. § 18 Inkrafttreten (1) Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Hauptsatzung der Gemeinde Barleben in der Fassung vom 26. Juli 2011 außer Kraft. Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 10 Abs. 2 KVG LSA: Genehmigungsvermerk: Genehmigt durch die untere Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Börde, Gerikestraße 104, 39340 Haldensleben, mit Schreiben vom 13. März 2015 (Aktenzeichen: 01.15.1 GBA 2015 HS) Bebauungsplan Nr. 32 für das Wohngebiet „Helldamm Nord-Ost der Gemeinde Barleben / Ortschaft Barleben Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Barleben hat am 12.03.2015 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 32 für das Wohngebiet „Helldamm NordOst“ der Gemeinde Barleben / Ortschaft Barleben gefasst (BV-0011/2015). Der Geltungsbereich ist auf der Folgeseite dargestellt, er umfasst die Grundstücke in der Flur 2 der Gemarkung Barleben, Flurstücke 1006, 1007, 1008 und 1009. Das Planungsziel besteht grundsätzlich in der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes im Sinne des § 4 Baunutzungsverordnung, nebst lagemäßiger Erfassung der privaten Erschließungsanlage. Hinweis: Die Planänderung wird im Sinne des § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt. Mitteilungen des Bau- und Ordnungsamtes Mitteilung über die Grabmalkontrolle auf den Friedhöfen der Gemeinde Barleben Mitte April 2015 wird, sofern die Witterungsbedingungen es zulassen, die jährliche Kontrolle auf Standsicherheit der Grabmale und sonstigen baulichen Anla- gen auf den Friedhöfen der Gemeinde Barleben durch Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung durchgeführt. Die Kontrolle wird gemäß den Richtlinien für die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen vorgenommen. Bei Unfallgefahr werden die Grabmale mit folgender Be- April 2015 schriftung gekennzeichnet: Unfallgefahr! Grabstein lose! Unfallgefahr sofort beseitigen! Nutzungsberechtigter haftet bei Unfallschaden. Der Nutzungsberechtigte wird damit unter Hinweis auf seine Pflichten nach § 25 der Friedhofssatzung der Gemeinde Barleben und auf sein Haftungsrisiko aufgefordert, das Grabmal oder die sonstigen baulichen Anlagen unverzüglich fachgerecht befestigen zu lassen. Bei unmittelbar drohender Gefahr werden sofortige Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Umlegen des Grabmals) durchgeführt. Die Nachkontrolle der beanstandeten Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen findet ca. 6 Wochen nach Beendigung der Grabsteinkontrolle statt. Informationen zur Beantragung eines Personaldokumentes Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Barleben möchte noch einmal darauf hinweisen, dass bei der Beantragung der Personalausweise, Reisepässe und auch Kinderausweise, zum Abgleich der Personalien, um die Vorlage der Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde gebeten wird. Eine Antragsaufnahme ist nur mit sofortiger Bezahlung der fälligen Gebühr möglich. Das biometrische Passbild ist mitzubringen. Bau- und Ordnungsamt Öffentliche Ausschreibung Die Gemeinde Barleben bietet das Grundstück Bahnhofstraße 25 (ehemaliges Bahnhofsgebäude) in der Gemarkung Barleben, Flur 2, Flurstück 911 mit 584 m² zum Kauf an. Das Grundstück ist bebaut mit einem stark sanierungsbedürftigen Gebäude, einem Anbau und Nebenanlagen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Kaufantrag zur beabsichtigten Nutzung des Grundstückes Stellung zu nehmen. Das Mindestangebot beträgt 15.000,00 €. Die Bewerbungen sind bis zum 30. April 2015 bei der Gemeinde Barleben, Ernst-Thälmann-Straße 22 in 39179 Barleben in einen verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift – Bewerbung Bahnhofsgebäude in Barleben - einzureichen. Die eingereichten Kaufanträge werden in den zuständigen gemeindlichen Gremien vorgestellt. Der Gemeinderat wird über den Verkauf entscheiden. Weitere Auskünfte erteilt Frau Schlee, Sachbearbeiter für Liegenschaften, im Unternehmerbüro in der ErnstThälmann-Straße 22 in 39179 Barleben, Tel.-Nr. 039203/565-2221. Keindorff, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte Vorläufige Anordnung In der Unternehmensflurbereinigung Colbitz BAB A14, Landkreis Börde, ergeht gemäß § 36 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG), in der Fassung der Bekanntgabe vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 Jahressteuergesetz 2009 vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) folgende vorläufige Anordnung: I. Für die Umsetzung der Wegebaumaßnahmen – W03, W04, W07, W08, W09, W10, W11, W12, W14 und W28 sowie der landschaftsgestaltenden Anlagen – L01, L02 und R02 - gemäß dem Wege- und Gewässerplan nach § 41 FlurbG im o.g. Flurbereinigungsverfahren werden den Beteiligten (Eigentümer, Pächter und sonstige Berechtigte) zum 01.05.2015 der Besitz und die Nutzung der in der Anlage 1 aufgeführten Flurstücke/Grundstücksflächen entzogen. Die vom Besitzentzug betroffenen Flächen sind in den Karten der Anlage 2 darge-stellt. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieser Anordnung. II. Der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens „Flurbereinigung Colbitz BAB A14“ wird mit Wirkung vom 01.05.2015 für den o.g. Zweck der Besitz der nach Ziffer I. entzogenen Flächen zugewiesen. III. Die Regelungen dieser Anordnung gelten, vorbehaltlich einer abgeänderten Anordnung, bis zur vorläufigen Besitzeinweisung nach §§ 65 ff FlurbG bzw. bis zur Ausführungsanordnung nach §§ 61 ff. FlurbG. IV. Die Festsetzung von Entschädigungen zum Ausgleich von Härten infolge des durch diese vorläufige Anordnung geforderten Flächenentzugs regelt der § 36 Abs. 1 FlurbG. Die Entschädigung wird im Flurbereinigungsplan geregelt. Die Träger der einzelnen Bauvorhaben, hier die Teilnehmergemeinschaft und die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, haben die Entschädigung zu leisten. Zum Ausgleich von Härten kann auf Antrag eine Entschädigung auch vor Erlass des Flurbereinigungsplans durch die Flurbereinigungsbehörde festgesetzt werden. 1. Soweit die Teilnehmergemeinschaft über Grundstücks- April 2015 flächen aus dem Verzicht auf Landabfindung nach § 52 FlurbG verfügt, können den betroffenen Beteiligten anstelle einer Entschädigung für Nutzungsausfall entsprechende Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden. 2. Entstehen durch den Besitz- und Nutzungsentgang für einzelne betroffene Beteiligte besondere Nachteile oder Härten, so sind diese anzuzeigen und zu begründen. Gegebenenfalls wird dann in begründeten Fällen eine Entschädigung gewährt. 3. Für Feldfrüchte, deren Ernte bis zum Tag der Inanspruchnahme nicht möglich ist, kann auf Antrag eine besondere Entschädigung festgesetzt werden. V. a) Die durch diese Anordnung der Teilnehmergemeinschaft zugewiesenen Flächen, sind durch die Teilnehmergemeinschaft in der Örtlichkeit durch Markierungspfähle kenntlich abzustecken. b) Während der Bauzeit sind sämtliche erforderliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen c) Die Teilnehmergemeinschaft hat sicherzustellen, dass die Nutzung der den Beteiligten verbleibenden Flächen durch die Bauarbeiten nicht unterbrochen wird. d) Eine ordnungsgemäße Be- und Entwässerung ist durch die Teilnehmergemeinschaft auf den zugewiesenen Flächen sicherzustellen. e) Überflüssige Behinderungen und Beeinträchtigungen der Bewirtschaftung der verbleibenden Teilflächen sind zu unterlassen. VI. Die sofortige Vollziehung dieser vorläufigen Anordnung wird im öffentlichen Interesse nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet, mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende Wirkung haben. Begründung: Das Landesverwaltungsamt in Halle (Saale) hat mit Beschluss vom 29.12.2006 das Flurbereinigungsverfahren „Flurbereinigung Colbitz BAB A14“, Landkreis Börde, Verfahrensnummer: 27OK7014 angeordnet. Der Beschluss ist bestandskräftig. Das o.g. Flurbereinigungsverfahren ist ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG mit dem Ziel, den durch den planfestgestellten Neubau der BAB A14 eingetretenen Landverlust auf einen größeren Kreis von Grundstückseigentümern zu verteilen und die durch das Straßenbauvorhaben für die allgemeine Landeskultur entstehenden Nachteile zu vermeiden. In dem Verfahrensgebiet ist der Bau der Bundesautobahn A14, VKE 1.2 - Abschnitt zwischen der ASS Wolmirstedt (B189) und der ASS Colbitz (K 1174n) - abgeschlossen. Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben hat im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Colbitz BAB A14 einen Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG aufgestellt. Der Wege- und Gewässerplan ist am 30.01.2014 vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte genehmigt worden. Eine hinreichende Planungsgrundlage ist somit gegeben. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in Colbitz legte in der Sitzung am 07.10.2014 die Priorität für den Wegeaus- und Wegeneubau sowie für die Umsetzung der A+EMaßnahmen des Jahres 2015 fest. Der Zustand der benötigten Flächen einschließlich deren Bestandteile ist festgestellt worden, soweit dies für die Wertermittlung und die Bemessung der Entschädigung von Bedeutung ist. Nach § 36 Abs. 1 FlurbG kann die Flurbereinigungsbehörde eine vorläufige Anordnung erlassen, wenn es aus dringenden Gründen erforderlich wird, vor der Ausführung des Flurbereinigungsplanes den Besitz oder die Nutzung von Grundstücken zu regeln. Dringende Gründe liegen vor, wenn die angeordnete Maßnahme nicht bis zur Ausführung durch den Flurbereinigungsplan zurückgestellt werden kann. Die Teilnehmergemeinschaft beabsichtigt, in diesem Jahr den Wegeaus- und Wegeneubau gemäß Plan nach § 41 FlurbG fortzuführen. Es handelt sich speziell um die Baumaßnahmen: W03, W04, W07, W08, W09, W10, W11, W12, W14 und W28 sowie die landschaftsgestaltende Anlagen – L01, L02 und R02. Durch den Vorausbau des Wegenetzes wird ein wesentliches Ziel des Flurbereinigungsverfahrens – die Anpassung des Wegenetzes an die aktuellen Erfordernisse – realisiert. Die umgehende Bereitstellung der für den Ausbau benötigten Flächen ermöglicht eine frühzeitige Erreichung der angestrebten agrarstrukturellen Verbesserungen. Sie führt außerdem zu erheblichen Kosteneinsparungen, da andernfalls Unterhaltungsarbeiten an bestehenden Wegen erforderlich wären, die durch den frühzeitigen Ausbau vermieden werden und eine gemeinsame Ausschreibung aller geplanten Wegebaumaßnahmen am wirtschaftlichsten ist. Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegt sowohl im öffentlichen Interesse als auch im überwiegenden Interesse der Teilnehmer. Um die Ziele des Flurbereinigungsverfahrens schnellstmöglich zu erreichen, fließen erhebliche öffentliche Mittel in die Umsetzung der Maßnahmen. Die sachgerechte Verwendung der für das Haushaltsjahr 2015 bereitgestellten öffentlichen Mittel setzt einen planmäßigen und fristgerechten Ausbau der Maßnahmen voraus. Somit ist das öffentliche Interesse begründet. Die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Nr. 4 der VwGO sind damit gegeben. Aus den dargelegten Gründen ist die vorläufige Anordnung mit sofortiger Vollziehung recht- und zweckmäßig. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße, 38820 Halberstadt oder beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben, Ritterstraße 17 - 19, 39164 Wanzleben erhoben werden. Bei schriftlicher Einlegung wird die Frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch bis zum Ablauf der angegebenen Frist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte eingegangen ist. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden. Die vorläufige Anordnung Nr. 14 mit dem Textteil, dem Flurstücksverzeichnis und den Besitzregelungskarten liegt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Bau- und Ordnungsamt der Gemeinde Barleben in der Ernst-Thälmann-Straße 22, 39179 Barleben in Raum 0.03, SB Tiefbau sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Ritterstraße 17-19, 39164 Wanzleben, zwei Wochen lang zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus.
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