Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Herausgeber: Bezirksregierung Münster Münster, den 24. April 2015 Nummer 17 INHALTSVERZEICHNIS B: 86 C: Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 117 Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 117 Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 87 Bekanntmachung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Münsterland (ZVM) über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013, Anhang, Lagebericht und Entlastung des Verbandsvorstehers 118 118 B: Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 86 Bekanntmachung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Bezirksregierung Münster 53.09L- 500-53.0002/15/4.4.1 Im Rahmen dieses Verfahrens wurde festgestellt, dass es einer weiteren Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens nicht bedarf, da u.a. erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu besorgen sind. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. 45699 Herten, den 15.04.2015 Die Firma Ruhr Oel GmbH, Gelsenkirchen hat einen Antrag zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb der Raffinerieanlage auf dem Betriebsgrundstück Pawiker Str. 30, 45896 Gelsenkirchen (Gemarkung Buer, Flur 22, Flurstücke 101 und 399), vorgelegt. In der Aromaten Anlage 4 soll ein Abgasstrom der momentan über das Fackelgassystem West verbrannt wird, zukünftig über eine Aktivkohlefiltereinheit abgereinigt werden. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren (Screening) zur Feststellung des Erfordernisses einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung gemäß §§ 3a-c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die Bekanntmachung der Feststellung erfolgt nach § 3a UVPG in entsprechender Anwendung des § 10 Abs. 3 Satz 1 des BImSchG. Im Auftrag gez. Baal Abl. Bez.Reg. Mstr. 2015 S. 117 118 Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster C: Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 87 Bekanntmachung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Münsterland (ZVM) über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013, Anhang, Lagebericht und Entlastung des Verbandsvorstehers I. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 des ZVM und Entlastung des Verbandsvorstehers Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Münsterland (ZVM) hat in ihrer Sitzung am 08.12.2014 über den Jahresabschluss zum 31.12.2013 und die Entlastung des Verbandsvorstehers folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Verbandsversammlung nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 durch die PricewaterhousCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück, zustimmend zur Kenntnis. 2. Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2013 zuzüglich Anhang und Lagebericht gemäß § 18 GkG NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW fest. 3. Die Verbandsversammlung erteilt dem Verbandsvorsteher hinsichtlich der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 gem. § 18 GkG NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO Entlastung. Der von der Verbandsversammlung festgestellte und von der PricewaterhouseCoppers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Osnabrück, geprüfte und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2013 zuzüglich Anhang und Lagebericht wurde gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW der Bezirksregierung Münster als zuständige Aufsichtsbehörde angezeigt. Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 Bilanzvolumen von 2.342.771,42 € aus. weist ein Zur Information sind die wesentlichen Bilanzpositionen nachstehend aufgeführt: Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster 119 120 Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster 121 122 II. Bekanntmachung 31.12.2013 Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster des Jahresabschlusses zum Der vorstehende Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Münsterland (ZVM) über den Jahresabschluss zum 31.12.2013 und die Entlastung des Verbandsvorstehers wird hiermit gemäß § 96 Abs. 2 GO öffentlich bekannt gemacht. Nach § 18 Abs. 1 GkG ist eine öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 nicht erforderlich. Münster, im Dezember 2014 gez. Dr. Hermann Paßlick Verbandsvorsteher Abl. Bez.Reg. Mstr. 2015 S. 118-122 Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Bezirksregierung Münster 48128 Münster Veröffentlichungsersuche für das Amtsblatt und den Öffentlichen Anzeiger – Beilage zum Amtsblatt – sind nur an die Bezirksregierung – Amtsblattverwaltung – in 48128 Münster zu richten. – Das Amtsblatt mit dem Öffentlichen Anzeiger erscheint wöchentlich. Redaktionsschluss: Freitag 10.00 Uhr. – Bezugspreis jährlich 25,00 € zzgl. Versandkosten jährlich 51,00 €. Einrückungsgebühr für die zweispaltige Zeile oder deren Raum 1,00 €. Für das Belegblatt werden 1,00 € zzgl. 0,50 € Versandkosten erhoben. Bezug von Einzellieferungen: 2,00 € zzgl. 2,00 € Versandkosten, werden Ende des Jahres per Rechnung ausgewiesen. Abonnementsbestellungen und – Kündigungen wie folgt: Zum 30.06. eines Jahres – Eingang bis 01.04. Zum 31.12. eines Jahres – Eingang bis 01.10. 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